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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsverfahren

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ExekutionAllgemeine Bestimmungen (§ 1- 85 EO)Exekutionstitel (zB Urteil) aufGeldforderungen (§§ 87 – 345 EO)Exekutionstitel (zB Urteil) aufIndividualansprüche (§§ 346 – 369 EO)Mobilarexektuion Immobilarexektuion Exekution zur Erwirkung vonDuldungen oder Unterlassungen1. Fahrnisexe2. Forderungsexe3. Anspruchsexe4. Exekution inandereVermögensr1. ZwangsweisePfandrechtsbegründung2. Zwangsverwalt.3. Zwangsverst.1. Ausfolgung bewegl. Sachen2. Räumung (Delogierung)3. Verbücherung4. Teilung gemeinschaftl. Sachen5. Vertretbare Handlungen6. Untertretbare Handlungen7. Duldungen/Unterlassungen8. (Sonderfall Willenserklärung)EO-Novelle 2008 im Überblick• Änderungen Zwangsverwaltung von Liegenschaften– Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Superädifikate undBaurechte (§ 97 Abs 1 EO)– Wegfall der obligatorischen Übergabe der Liegenschaft an denZwangsverwalter durch das Gericht (§ 99 Abs 2 EO)– Zwangsverwalter grundsätzlich erst nach Erlag einesKostenvorschusses zu bestellen (§ 98a Abs 2, § 99 Abs 1 EO)– Bestimmungen über die Person des Zwangsverwalters, seineAufgaben, Befugnisse und Rechtsstellung nach dem Vorbild jener überden Masseverwalter neu gefasst (§ 106 ff EO)» Unabhängigkeit (§ 107b EO)» Entlohnung (§ 113 ff EO)» Erweiterung des Kreises der Zwangsverwalter auf juristischePersonen (§ 106 Abs 4 EO)EO-Novelle 2008 im Überblick• Änderungen Zwangsverwaltung von Liegenschaften– Besonderheit beim Schuldnerschutz» Aufschub der Zwangsverwaltung für den Fall einer bereitsanhängigen und die betriebenen Forderungen binnen Jahresfristdeckenden Forderungsexekution (idR Gehaltsexe, § 99b EO)» Überlassung einer getrennten Wohneinheit, die die unentbehrlichenWohnräume enthält (§ 105 EO)– zum Teil Neufassung der Einstellungsgründe (§ 129 EO)• Wahrnehmung aller Einstellungsgründe über Antrag• die Hereinbringung sämtlicher Forderungen und Nebengebührendes(r) Betreibenden hinsichtlich derer Zwangsverwaltung bewilligtwurde• keine Erträgnisse zu erwarten innerhalb eines Jahres (§ 129 Abs 2)• Erträgnisse nicht einmal 25% der laufenden Zinsen decken2

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