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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsverfahren

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Vereinfachtes Bewilligungsverfahren• Verfahrensbesonderheiten– Beschlusszustellung– Wartefristen» Frühester Vollzug:› Fahrnisexekution: 14 Tage nach Zustellung der ExBew› Forderungsexekution: 4-Wochen• Einspruch– Mangelnde Übereinstimmung mit dem Titel, keineVollstreckbarkeitsbestätigung– Frist: 14 Tage ab Zustellung– Titelvorlage durch Gläubiger binnen 5 Tagen– Exekutionseinstellung• Schadenersatz (§ 54f EO), Kostenersatz, MutwillensstrafeTitelergänzungsklage• Anwendungsbereich (§ 10)- Unbestimmtheit des Titels- urkundlich nicht nachgewiesene» Fälligkeit, Vollstreckbarkeit» Wertsicherungskl<strong>aus</strong>el» Rechtsnachfolge• Klagsart str (hRsp Klage auf Feststellung desVollstreckungsanspruchs, aA Leistungsklage)• Urteil ergänzt Exekutionstitel (ist daher mitdiesem vorzulegen)Exekution aufgrund <strong>aus</strong>ländischer Exekutionstitel• Erfordernis der Vollstreckbarerklärung- geregelt in §§ 79 ff + Völker-/Gemeinschaftsrecht- verleiht Vollstreckungswirkung im Inland- nicht erforderlich für Europ. Vollstreckungstitel- unterscheide Anerkennung» Wirkungserstreckung ipso iure» Zwischenantrag auf Feststellung (§ 236 Abs 3 ZPO)• Vor<strong>aus</strong>setzungen- vollstreckbarer Exekutionstitel- Gegenseitigkeit (Völker-/Gemeinschaftsrecht, VO)- Vor<strong>aus</strong>setzungen / keine Hindernisse12

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