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Neue Richtlinien für Vereinsförderung<br />

Allgemeingültige Richtlinien für die<br />

Vergabe von Subventionen hat der<br />

Finanzausschuss im vergangenen Jahr<br />

erarbeitet und der Gemeinderat in<br />

der Sitzung vom 13. Dezember 2011<br />

beschlossen.<br />

Um Subventionsbeiträge bereits bei<br />

der Budgetplanung entsprechend<br />

berücksichtigen zu können, geben<br />

diese Richtlinien vor, dass Förderansuchen<br />

(für das Folgejahr) grundsätzlich<br />

bis spätestens 30. September<br />

(schriftlich) eingelangt sein müssen;<br />

– nicht fristgerecht abgegebene<br />

Ansuchen werden abgelehnt.<br />

Grundsätzlich wird zwischen 3 Arten<br />

von Förderungen unterschieden:<br />

1. Grundförderung I (ohne Nachweis)<br />

– ist von der Anzahl der Vereinsmitglieder<br />

zum Stichtag des Förderansuchens<br />

abhängig. Die Höhe der<br />

Grundförderung je Mitglied wird<br />

jedes Jahr bei der Budgeterstellung<br />

festgelegt. Sie wird ohne Nachweis<br />

der Verwendung ausbezahlt.<br />

2. Grundförderung II (mit Nachweis<br />

ab Subventionshöhe von € 500,–)<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Buchkirchen</strong> hat beschlossen, das<br />

Projekt „Jugendtaxi“ auch dieses Jahr<br />

wieder durchzuführen.<br />

| 8<br />

Für diese Förderung ist nicht die<br />

Anzahl der Vereinsmitglieder ausschlaggebend.<br />

Die Höhe wird jährlich<br />

bei der Erstellung des Budgets<br />

für das folgende Jahr festgelegt.<br />

3. Sonderförderung (mit Nachweis) –<br />

wird gewährt zB. für Vereinsjubiläen,<br />

Investitionen in Sportanlagen,<br />

Vereinsunterkünften etc., Veranstaltungen<br />

im öffentlichen Interesse,<br />

Materialien und Ausrüstungen…<br />

Alle Jugendlichen zwischen 15 und<br />

21 Jahren bekommen im Wert von<br />

EUR 20,00/Halbjahr Taxikosten von<br />

der Marktgemeinde rückerstattet.<br />

Folgende Vorgehensweise ist dafür<br />

zu beachten:<br />

• Handynummer 0664/1920005 des<br />

Taxiunternehmens Funktaxi234<br />

wählen<br />

• Taxikosten nach erfolgter Fahrt an<br />

den Taxifahrer bezahlen<br />

• Bestätigung in der Höhe der Taxikosten<br />

ausstellen lassen<br />

Für genehmigte Grundförderungen II<br />

und Sonderförderungen ist die ordnungsgemäße<br />

Verwendung bis spätestens<br />

31. Jänner des Folgejahres mittels<br />

Originalbelegen nachzuweisen.<br />

Die Art und Höhe der Förderung<br />

wird vom Ausschuss für Finanzen<br />

erarbeitet und dem zuständigen<br />

Gremium (Gemeindevorstand bzw.<br />

Gemeinderat) zur Beschlussfassung<br />

zugewiesen.<br />

Projekt “Jugendtaxi” auch für das Jahr 2012 beschlossen<br />

• Die Bestätigung am Gemeindeamt<br />

abgeben und sofort die Hälfte des<br />

Fahrpreises ausbezahlen lassen<br />

Die Taxifahrten müssen lt. Richtlinien<br />

des Landes Oberösterreich an Sonn-<br />

und Feiertagen sowie an Werktagen<br />

vor Feiertagen erfolgen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Buchkirchen</strong><br />

ermöglicht dadurch den Jugendlichen<br />

sicher nach Hause zu kommen und<br />

Taxikosten zu sparen – nutzen Sie<br />

dieses Angebot!

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