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Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz - Freakwave

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<strong>Erziehungsbeauftragung</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>Jugendschutzgesetz</strong>Personensorgeberechtigte / Eltern:Frau/Herr ____________________________________________(Vorname, Name)wohnhaft: ____________________________________________(Adresse)telefonisch erreichbar unter:____________________________________________meine Tochter/ meinen Sohn_________________________________________(Vorname, Name)Alter: _______________ JahreWird beim <strong>Freakwave</strong> Besuch am ____. ________ 20_____ von einererziehungsbeauftragten Person begleitet.Erziehungsbeauftragte Person ist:Frau/Herr ____________________________________________(Vorname, Name)wohnhaft: ____________________________________________(Adresse)telefonisch erreichbar unter:____________________________________________-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*--*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*--*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-Unterschriften, Datum:_____________________________________________________________________Personensorgeberechtigte/Eltern Erziehungsbeauftragter1


Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein! Er/sie sollte sich gegenüberanderen ausweisen können.Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvolldie notwendige Unterstützung bieten zu können.Prinzipiell gilt: Die/der Erziehungsbeauftragte übernimmt auch inrechtlicher Hinsichtdie Verantwortung für Ihr Kind, z.B. die Aufsichtspflicht. ÜberzeugenSie sich,ob sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist.Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen (z.B. Disko-Besuchen) dieHeimfahrt Ihres Kindes sicher!Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der BegleitungIhresKindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht!Stellen Sie sicher dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des<strong>Jugendschutzgesetz</strong>es Bescheid weiß (z.B. kein Alkoholkonsum und Rauchverbotunter 16 Jahren, bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z.B.Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumiertwerden).Wenn Ihr Kind an Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe teilnimmt(Kindertageseinrichtungen,Jugendzentren, Jugendgruppen, Sportvereine usw.)sind diejeweiligen Veranstalter Erziehungsbeauftragte im Sinne des Gesetzes, wenn essich um spezielle Veranstaltungen für Kinder oder Jugendliche handelt. Einegesonderte Beauftragung ist dann nicht notwendig.Das Ausfüllen der Rückseite dieses Informationsblattes wird Ihrer Tochter/IhremSohn bei vielen Veranstaltungen helfen Veranstaltern, der Polizei oder andereAufsichtspersonen zu beweisen, dass Sie als Eltern mit der Anwesenheit ihresKindes einverstanden sind.2

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