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Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Köln - vLw NRW eV

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– 165 – Amtl. SchBl 11/2006Ergänzende Erläuterungen und Anmerkungen zumBEM bei der BR Köln:Grundsätzlich erfolgt der erste Kontakt zur betroffenenLehrkraft durch ein Anschreiben von Dezernat 47der Bezirksregierung.Der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretungerhalten zeitgleich Kenntnis davon, dass bei dieserLehrkraft die Voraussetzungen des BEM vorliegen.Sie benötigen diese Information, um ihre gesetzlicheÜberwachungsfunktion auszuüben (§ 84 Abs. 2 letzterSatz SGB IX).Das Antwortformular enthält verschie<strong>den</strong>e Ankreuzmöglichkeiten.Die Lehrkraft kann selbst entschei<strong>den</strong>,ob der Personalrat und/oder die Schwerbehindertenvertretunginhaltlich am Verfahren beteiligt wer<strong>den</strong> sollen.Nur aufgrund dieser Zustimmung erhalten Personalratund/oder Schwerbehindertenvertretung von derDienststelle einzelfallbezogene Daten.Wenn die Lehrkraft der Durchführung des BEM zustimmt,wird das Präventionsgespräch im Regelfall vonder Schulleiterin oder dem Schulleiter geführt. Ein Gesprächsleitfa<strong>den</strong>und ein Protokoll-Formular wer<strong>den</strong>zur Verfügung gestellt.Dezernat 47 kann das Gespräch an sich ziehen, z. B.bei Konfliktlagen zwischen Lehrkraft und Schulleitung.Bei der Bezirksregierung wird ein schulformübergreifendesBEM-Controlling-Team installiert, dessen Aufgabein der generellen Steuerung und Evaluation desgesamten Verfahrens besteht.Teilnehmer dieses Teams sollen zwei Dezernentinnen/Dezernenten 47, sechs Personalrats-Mitglieder und zweiSchwerbehindertenvertretungs-Mitglieder als benannteBEM-Ansprechpartner für alle Schulformen (mit undohne Schulämter) sein.Ein Treffen des BEM-Controlling-Teams pro Quartalwird als ausreichend erachtet. Die Berichterstattung erfolgtjährlich.Zur Besprechung konkreter Einzelfälle wer<strong>den</strong> entsprechendeschulformbezogene BEM-Teams mit jeeiner/einem Dezernentin/Dezernenten 47, einem Personalrats-Mitgliedund einem Schwerbehindertenvertretungs-Mitgliedgebildet, die bei Veranlassung zusammenkommen.Die Treffen wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> einzelnenBEM-Teams vereinbart.Aufgrund dieser BEM-Team-Besprechungen kanndie/der 47er-Dezernentin/Dezernent konkret steuerndeingreifen oder gegebenenfalls die Durchführung eineskonkreten BEM-Verfahrens an sich ziehen.1 B. Prävention und BetrieblichesEingliederungsmanagement (BEM)(Mit Schulamtsaufsicht)Bezirksregierung, 50606 KölnDez. 47.4-BegAn dieLeiterinnen und Leiterder öffentlichen Grund-, HauptundFörderschulen, die der Aufsichtder Schulämter unterstehen,über die SchulämterAnlagen:Köln, <strong>den</strong> 10.10.06– Rückmeldebogen (zur baldigen Erledigung!)– Zwei Übersichten zur Einleitung des BEM– Muster-Anschreiben an betroffene Person– Muster-Antwortformular– Gesprächsleitfa<strong>den</strong>– Gesprächsprotokoll-Vordruck– Ergänzende Erläuterungen und AnmerkungenDurch die Neufassung des § 84 Sozialgesetzbuch IXvom April 2004 steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Beschäftigte,die innerhalb eines Jahres länger als sechsWochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähigwaren, bei der erneuten Eingliederung in <strong>den</strong> Arbeitsprozesszu unterstützen.Als Ziele wer<strong>den</strong> ausdrücklich benannt:– die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwin<strong>den</strong>,– erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,– <strong>den</strong> Arbeitsplatz zu erhalten.Diese Ziele sind mit allen verfügbaren Mitteln anzustreben,soweit der Arbeitgeber darauf Einfluss nehmenkann. In Betracht kommen hier etwa verschie<strong>den</strong>e Unterstützungsmaßnahmenhinsichtlich der Arbeitsorganisationund der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oderauch die stufenweise Wiedereingliederung nach langerKrankheit.Die Zielerreichung erfolgt mit Zustimmung und Beteiligungder betroffenen Person unter Einbeziehung derzuständigen Personalvertretung und bei schwerbehindertenMenschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung.Alle Arbeitgeber bzw. Dienstherren wer<strong>den</strong> nunmehrin besonderem Maße in die Pflicht genommen. Der Gesetzgeberhat hierfür ein entsprechendes Modell entwickeltund eine entsprechende Rechtspflicht für Arbeitgeberbegründet, dieses Modell umzusetzen.Damit die Bezirksregierung Köln als personalführendeStelle für Lehrkräfte im Beamtenverhältnisund die Schulämter als personalführende Stellen fürLehrkräfte im Angestelltenverhältnis diesen gesetzlichen


Amtl. SchBl 11/2006 – 166 –Anforderungen genügen können, ist eine schnelle Informationüber krankheitsbedingte Fehlzeiten zwingenderforderlich. Wie sich aus dem Gesetzestext ergibt, gehtes nicht nur um längerfristige, ununterbrochene Erkrankungen,sondern auch um wiederholte Erkrankungen,die sich innerhalb von zwölf Monaten auf über sechsWochen summieren.Bitte teilen Sie mir deshalb bei Lehrkräften im Beamtenverhältnisüber die Schulämter unverzüglich mit,wenn eine Lehrkraft innerhalb von zwölf Monaten mehrals sechs Wochen erkrankt ist. Die Schulämter wer<strong>den</strong>gebeten, diese Unterlagen schnellstmöglich an die Bezirksregierungweiterzuleiten.Darüber hinaus wäre es in vielen Fällen hilfreich, wenndie Schulen wie auch die Schulämter mir ihnen vorliegendeInformationen – mit Zustimmung der betroffenenLehrkraft – in diesem Zusammenhang übermittelnkönnten, z. B., dass und ggf. warum eine baldige Rückkehrin <strong>den</strong> aktiven Schuldienst nicht zu erwarten istoder dass die Absicht besteht, <strong>den</strong> Dienst kurzfristigwieder anzutreten oder eine stufenweise Wiedereingliederungin Anspruch zu nehmen.Die erkrankte Lehrkraft erhält dann ein Schreiben derBezirksregierung, in dem das Eingliederungsmanagementerläutert und die Zustimmung abgefragt wird.Wenn die Zustimmung vorliegt, wer<strong>den</strong> Sie als Schulleiterin/Schulleiterin der Regel aufgefordert, ein Gesprächmit der betroffenen Lehrkraft zu führen, ggf.unter Beteiligung weiterer Gesprächspartner.Die Bezirksregierung kann diese Aufgabe an sich ziehenoder in Abstimmung mit dem Schulamt dorthinübertragen, insbesondere, wenn die betroffene Lehrkraftdies ausdrücklich wünscht.Als weitere Gesprächspartner kommen insbesonderein Betracht:– Personalrat, Schwerbehindertenvertretung,(Hinweis: Dies kann ein Mitglied des Bezirkspersonalratsoder des örtlichen Personalrats sein. DasGleiche gilt für die Schwerbehindertenvertretung),– sonstige Person des Vertrauens,– Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischerDienst – hier: BAD GmbH (beratend), Fachkraft fürArbeitssicherheit, Integrationsamt, Integrationsfachdienst,örtliche Servicestelle, Schulträger, Landesunfallkasse,Medizinischer Dienst der Krankenkasseetc.Bitte stellen Sie sicher, dass die von der betroffenenLehrkraft gewünschten Gremien bzw. Personen am Gesprächteilnehmen.Der Teilnehmerkreis sollte grundsätzlich möglichstklein gehalten wer<strong>den</strong>.Bei Lehrkräften im Angstelltenverhältnis treffen dieSchulämter die erforderlichen Maßnahmen in eigenerZuständigkeit.Für die Inhalte dieses Präventionsgesprächs erhaltenSie als Hilfestellung <strong>den</strong> anliegen<strong>den</strong> Leitfa<strong>den</strong>.Zunächst soll in dem Gespräch geklärt wer<strong>den</strong>, ob diebetroffene Lehrkraft gesundheitliche Beeinträchtigungenim Schulalltag hat, die durch innerschulische Hilfsmöglichkeitenabgemildert wer<strong>den</strong> können, z. B. durchschulorganisatorische Entlastung mittels Stun<strong>den</strong>plangestaltung,Unterrichtsverteilung oder Befreiung vonder Pausenaufsicht.Darüber hinaus sind weitere Hilfsangebote in Betrachtzu ziehen. Wenn eine Maßnahme sinnvoll erscheint,über die nicht schulintern entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>kann, z. B. die Wahrnehmung von Altersteilzeit oder derWunsch nach Versetzung, so wird die Lehrkraft darüberberaten und ggf. die Antragstellung vereinbart.Der Gesprächsleitfa<strong>den</strong> ist als kurze, abstrakte undveränderbare Merkhilfe für Gesprächsvorbereitung undGesprächsablauf gedacht. Er bedarf jedoch einer einzelfallbezogeneninhaltlichen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung.Die genannten Punkte sollen eine Hilfesein, keine Liste zum Abhaken.In jedem Fall müssen die Durchführung des Gesprächsund das Ergebnis von der Schulleitung dokumentiertwer<strong>den</strong>. Bitte verwen<strong>den</strong> Sie dafür das ebenfallsanliegende Formular „Gesprächsprotokoll“ undlegen Sie es jeweils zeitnah der Bezirksregierung vor.Angaben über die persönliche und gesundheitlicheSituation wer<strong>den</strong> nicht protokolliert. Informationenüber Erkrankungen, die Sie im Rahmen des BEM erhalten,unterliegen der Schweigepflicht.Für weitere Ausführungen fügen Sie ggf. formloseErgänzungen bei.Diese Rundverfügung samt Anlagen wird zusätzlichauch noch per Schulmail versendet, so dass Ihnen insbesondereder Gesprächsprotokoll-Vordruck auch in elektronischerForm zur Verfügung steht.Eine Veröffentlichung im Internet ist in Vorbereitung.Darüber hinaus empfehle ich die „HandlungsempfehlungenBetriebliches Eingliederungsmanagement“ vomLandschaftsverband Rheinland, insbesondere die Seiten41 bis 49. Diese Broschüre ist im Internet zu fin<strong>den</strong>unter http://www.lvr.de/FachDez/Soziales/Service/publikationen.htm.Bitte besprechen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagementin der nächsten Lehrerkonferenz undtragen Sie dafür Sorge, dass dieses Instrument der gesundheitlichenPrävention allen Lehrkräften IhrerSchule bekannt gemacht wird.Die Erledigung der Informationsweitergabe bitteich, mir mit dem beiliegen<strong>den</strong> Rückmeldebogen zubestätigen.Im Auftraggez.: Gertrud B e r gkemper-Marks


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– 177 – Amtl. SchBl 11/2006Ergänzende Erläuterungen und Anmerkungen zumBEM bei der BR Köln:Grundsätzlich erfolgt der erste Kontakt zur betroffenen(verbeamteten) Lehrkraft durch ein Anschreibenvon Dezernat 47 der Bezirksregierung (bei angestelltenLehrkräften vom Schulamt).Der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretungerhalten zeitgleich Kenntnis davon, dass bei dieserLehrkraft die Voraussetzungen des BEM vorliegen.Sie benötigen diese Information, um ihre gesetzlicheÜberwachungsfunktion auszuüben (§ 84 Abs. 2 letzterSatz SGB IX).Das Antwortformular enthält verschie<strong>den</strong>e Ankreuzmöglichkeiten.Die Lehrkraft kann selbst entschei<strong>den</strong>,ob der Personalrat und/oder die Schwerbehindertenvertretunginhaltlich am Verfahren beteiligt wer<strong>den</strong> sollen.Nur aufgrund dieser Zustimmung erhalten Personalratund/oder Schwerbehindertenvertretung von der Dienststelleeinzelfallbezogene Daten.Hinweis: Der konkret gewünschte Gesprächspartnerkann ein Mitglied des Bezirkspersonalrats oder des örtlichenPersonalrats sein. Das Gleiche gilt für die Schwerbehindertenvertretung.Wenn die Lehrkraft der Durchführung des BEM zustimmt,wird das Präventionsgespräch im Regelfall vonder Schulleiterin oder dem Schulleiter geführt. Ein Gesprächsleitfa<strong>den</strong>und ein Protokoll-Formular wer<strong>den</strong>zur Verfügung gestellt.Dezernat 47 kann das Gespräch an sich ziehen oder inAbstimmung mit dem Schulamt dorthin übertragen,z. B. bei Konfliktlagen zwischen Lehrkraft und Schulleitung.Bei der Bezirksregierung wird ein schulformübergreifendesBEM-Controlling-Team installiert, dessen Aufgabein der generellen Steuerung und Evaluation des gesamtenVerfahrens besteht.Teilnehmer dieses Teams sollen zwei Dezernentinnen/Dezernenten 47, sechs Personalrats-Mitglieder und zweiSchwerbehindertenvertretungs-Mitglieder als benannteBEM-Ansprechpartner für alle Schulformen (mit undohne Schulämter) sein.Ein Treffen des BEM-Controlling-Teams pro Quartalwird als ausreichend erachtet. Die Berichterstattung erfolgtjährlich.Zur Besprechung konkreter Einzelfälle wer<strong>den</strong>entsprechende schulformbezogene BEM-Teams mit jeeiner/einem Dezernentin/Dezernenten 47, einem Personalrats-Mitgliedund einem Schwerbehindertenvertretungs-Mitgliedgebildet, die bei Veranlassung zusammenkommen.Die Treffen wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> einzelnenBEM-Teams vereinbart.Aufgrund dieser BEM-Team-Besprechungen kanndie/der 47er-Dezernentin/Dezernent konkret steuerndeingreifen oder gegebenenfalls die Durchführung eineskonkreten BEM-Verfahrens an sich ziehen oder in Abstimmungmit dem Schulamt dorthin übertragen.2. Betr.: Angebot eines weiteren Trägerszur Fortbildung Sport für Lehrerinnen und LehrerBezirksregierung KölnDezernat 49.2/SportKöln, <strong>den</strong> 4. Oktober 2006Der Westdeutsche Skiverband (WSV) bietet im Rahmender Initiative „Kooperationsnetzwerk Schneesportan Schulen“ in Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> BezirksregierungenDüsseldorf und Köln sowie mit weiterenPartnern in einer Veranstaltungsreihe Fortbildungsmaßnahmenim Sport für Lehrerinnen und Lehrer an.„Skifahren mit Schülerinnen und Schülern ...“Zeit/Dauer:Freitag, 30. März (abends) bisSamstag, 7. April 2007(Erste Woche der Osterferien)Die Veranstaltung führt konzeptionell und organisatorischerfolgreiche Maßnahmen der Vorjahre fort.Mit dem Angebot sollen Lehrerinnen und Lehrer angesprochenwer<strong>den</strong>, die– im Rahmen von Schulveranstaltungen Klassen-,Kurs- oder Projektfahrten mit wintersportlichenSchwerpunkten planen und mit der Teilnahme aneinem ,Qualifikationskurs‘ die „fachlichen Voraussetzungenzur Leitung von Schulskikursen“ (alpinerSkilauf) erwerben wollen (vgl. Gem. RdErl. d.[ehem.] MSWKS/MSJK vom 30.08.2002);– durch die Mitarbeit in ,Auffrischungs- und Vertiefungskursen‘vielfältige und unterrichtsverwendbareFormen des ,Gleitens‘ und ,Fahrens‘ (LehrplanSport/<strong>NRW</strong>) und hier besonders die Technik des,Carvens‘ als Variante des alpinen Skilaufs kennenlernenwollen;– die fachlichen Voraussetzungen erwerben wollen, dasSnowboar<strong>den</strong> im Rahmen des Schulsports anzubieten.Inhaltskonzept u. a.:– Pädagogische Rahmenvorgaben und Lehrpläne für<strong>den</strong> Schulsport,– Sicherheits-/Gesundheitsförderung im Schulsport,– Umweltverträglichkeit und Skisport ...,– unterschiedliche Spiel- und Aktivitätsformen desGleitens,– Landeskundliche Informationen.Kursangebote (Praxis):– Im Qualifikationskurs können die fachlichen Voraussetzungenmit dem Ziel der Befähigung zur Leitungvon Schulskikursen erworben wer<strong>den</strong>.– Der Auffrischungs- und Vertiefungskurs vermitteltschwerpunktmäßig vielfältige und neue Formen desGleitens auf unterschiedlichem Skigerät und widmetsich besonders dem ,Carven‘.


Amtl. SchBl 11/2006 – 178 –– Das Erlernen und/oder die Verbesserung der,Snowboard‘-Technik wird in einem gesondertenKurs angeboten.Die Fortbildungsinhalte wer<strong>den</strong> in Teilen im Verlaufeines Vorbereitungsseminars thematisiert.Adressatenkreis:Lehrerinnen und Lehrer an Schulenmit Sekundarstufe I und/oderSekundarstufe II sowie an Förderschulenund BerufskollegsZielort/Zielgebiet: Bormio (Italien), NationalparkStilfser Joch; Skigebiet mit 60 kmPisten bis 3050 m; Hotels direkt ander Talstation der GondelbahnAusführliche Informationen zur Fortbildungsveranstaltung,Ausschreibung/Anmeldeverfahren:Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.2/Sport,Frau Lange, Telefon 02 21/1 47 24 54,E-mail: christiane.lange@bezreg-koeln.nrw.de3. Personalversammlung des Personalrates fürLehrer und Lehrerinnen an Realschulen bei derBezirksregierung KölnKöln, <strong>den</strong> 14.9.2006Der Personalrat für Lehrer und Lehrerinnen an Realschulenbei der Bezirksregierung Köln lädt zur Personalversammlung2006 herzlich ein!1. Dienstag, 14. November 2006, AachenTagungsort: Hugo-Junkers-Realschule, Bischofstraße212. Dienstag, 28. November 2006, KölnTagungsort: Königin-Luise-Gymnasium,Alte Wallgasse 10Beginn jeweils 13.30 Uhr.Der Personalrat bittet alle Kolleginnen und Kollegen,<strong>den</strong> für Sie nächstgelegenen Versammlungsort aufzusuchen.Der Unterricht ist so rechtzeitig zu schließen, dassZeit zum Essen und für die Anreise bleibt.Tagesordnung:TätigkeitsberichtAussprache zum TätigkeitsberichtAnträge und AnfragenVerschie<strong>den</strong>esgez.: Daniela Sauer-HorstmannVorsitzende4. Verlust eines DienstsiegelsHiermit teile ich mit, dass das Dienstsiegel der Gemeinschaftsgrundschule„An der Burg“, Hückelhoven,abhan<strong>den</strong> gekommen ist.Der Verbleib des nachstehen<strong>den</strong> Dienstsiegels ist somitunbekannt. Da eine missbräuchliche Benutzungnicht auszuschließen ist, wird es für ungültig erklärt.Beschreibung des Siegels:– Gummistempel, Durchmesser 36,5 mm– außen in Großbuchstaben: „Städt. GemeinschaftsgrundschuleI Hückelhoven“– innen in Kleinbuchstaben: „Dinstühler Straße“– in der Mitte: Wappen von <strong>NRW</strong> mit dem WestfälischenPferd (rechts), dem Symbol des Rheines(links) und unten mittig der Lippischen Rose.gez.: D. GröbertRektor5. Sommertheater PusteblumeKöln, <strong>den</strong> 8.9.06Das Sommertheater Pusteblume ist eine Einrichtungzur musisch-kulturellen Förderung von Kindern undJugendlichen mit und ohne Behinderung und bietet abSeptember 2006 folgende Veranstaltungen an:I. Sommerfestival Pusteblume 11.–15.06.200720. Theater-, Tanz- und Musikfestival von Menschenmit und ohne BehinderungInformationen, Teilnahmeunterlagen unterwww.pusteblume-online.deII. Lehrerfortbildungen Theater/TanzOffene Fortbildungen für Lehrer aller Schulformenwer<strong>den</strong> im Pusteblume-Zentrum für Bewegung, Entspannung,Tanz und Theater (Hosterstraße 1–5, 50825Köln), oder im neuen Kursraum (Ansgarplatz, 50825Köln) als Wochenendveranstaltung angeboten. Ein Wochenendeumfasst 12 Unterrichtsstun<strong>den</strong> und kostet79,– €.21./22.10.06 Stomp und Trommeln28./29.10.06 Mathe live – Bewegungsspiele mitZahlen, Mengen und Formen04./05.11.06 Klangwerkstatt04./05.11.06 Schwarzlichttheater – Grundkurs11./12.11.06 Rhythm is it11./12.11.06 Trommeln bis die Schule bebt18./19.11.06 STIM(M)ULUSOder: Vom rhythmischen Sprechen undSingen18./19.11.06 Theater – aus Spiel, Bewegung undRaum25./26.11.06 LET’S STEP! Füße als Instrument –Statt Fred Astaire auf HipHop, Funkund Disco25./26.11.06 Atem – Stimme – Sprechen02./03.12.06 Erzähltheater– eine Einführung in das Geschichtenerzählen


– 179 – Amtl. SchBl 11/200613./14.01.07 Theaterluft schnuppern13./14.01.07 Jeux Dramatiques – Sozialkompetenzspielerisch20./21.01.07 Brain Gym ® – Was Bewegung möglichmacht20./21.01.07 Miró – Bewegte Bilder schwarzgelichtet27./28.01.07 Zirkustechniken27./28.01.07 Taketina – Rhythmisches Körpererleben03./04.02.07 Stomp und Trommeln10./11.02.07 Nicht von Pappe und völlig von derRolle – Psychomotorik mit Alltagsmaterialien10./11.02.07 Experimentelles Schattentheater24./25.02.07 Theater gegen Gewalt – Coolnesstraining® & Theatersensibilisierend – stärkend –konfrontativ24./25.02.07 Trommeln als Liedbegleitung03./04.03.07 Theaterspielketten03./04.03.07 Trommelgeschichten – Klangreisen10./11.03.07 Stomp – Theater f. d. Sinne – Rhythmusf. d. Körper10./11.03.07 Clownsspiel17./18.03.07 Schwarzlichttheater – Aufbaukurs17./18.03.07 Kunst und Tanz im UnterrichtIII. Kollegiumsinterne Lehrerfortbildungen TheaterMit Lehrerkollegien bis ca. 80 Personen machen wir verschie<strong>den</strong>eTheaterangebote über 1,5 Tage vor Ort in derSchule. Inhaltlich gehen diese Workshops über die Angeboteim Zentrum hinaus und sind so aufgebaut, dasssie auf Schülergruppen aller Schulformen übertragbarsind.IV. Theaterworkshops mit SchülernIntegrative Theaterworkshops mit Schülern im Altervon 9–20 Jahren auf einer schönen Wasserburg in Borken-Gemen26.02.–02.03.200707.05.–11.05.200722.10.–26.10.2007Kosten: Unterkunft, Verpflegung und Workshopangebotca. 150,– € pro PersonAuskunft, Nachfragen und Anmeldungen:Sommertheater Pusteblume,Hosterstraße 1–5,50825 Köln,Telefon: 02 21/5 50 15 44, Fax: 02 21-5 50 44 92,E-Mail: info@pusteblume-online.de,Internet: www.pusteblume-online.de.6. Projekte mit Partnerschulen in Europa –COMENIUS-SchulpartnerschaftenBezirksregierung DüsseldorfDüsseldorf, <strong>den</strong> 11.10.2006Das bisherige EU-Bildungsprogramm SOKRATESwird von 2007 bis 2013 unter dem Namen „LebenslangesLernen“ fortgeführt. Die Projektzusammenarbeitvon Schulen ist wie bisher unter dem NamenCOMENIUS mit ähnlichen Fördermöglichkeiten fürProjektaktivitäten und europäische Mobilität möglich.Mehrjährige Partnerschaften, die in der zweiten Phasedes SOKRATES-Programms begonnen wur<strong>den</strong>, könnenin der neuen Programmphase fortgesetzt wer<strong>den</strong>.Achtung: Aufgrund des Übergangs vom SOKRA-TES-Programm zum Programm „Lebenslanges Lernen“kommt es zu einem Übergangsjahr 2007, in demdie Antragstermine von <strong>den</strong> bislang üblichen Terminenabweichen. Antragstellung und Modalitätenwer<strong>den</strong> vereinfacht: Bitte beachten Sie die neuenRegelungen!Schulen können wie bisher in Bezug auf Partnersuche,Teilnahme an vorbereiten<strong>den</strong> Seminaren und inhaltlich<strong>eV</strong>orarbeit für Projektanträge verfahren.Aktuelle Informationen über die COMENIUS-Antragsmodalitäten2007 fin<strong>den</strong> Sie nach Bekanntgabedurch die EU-Kommission unterwww.Schulministerium.nrw.de oderwww.kmk.org/pad/sokrates2/index.htm.Beratung und Informationen: Bezirksregierung Düsseldorf– Internationaler Austausch – Fischerstraße 10,40477 Düsseldorf, Telefon 02 11/4 75-55 06,int-austausch@brd.nrw.de.


Amtl. SchBl 11/2006 – 180 –7. Stellenausschreibungen– nach § 61 Schulgesetz –Rechtsgleiche Unterbringungsfälle (zz. unterwertig und aufgrund eines Auflösungsbeschlusses des Schulträgersöffentlicher Schulen künftig unterwertig beschäftigte Funktionsstelleninhaber) wer<strong>den</strong> bevorzugt berücksichtigt.Im Interesse einer Erhöhung des Frauenanteils bei allen Beförderungsämtern, in <strong>den</strong>en Frauen unterrepräsentiertsind, ist die Bewerbung von Frauen erwünscht. Auf § 25 (6) LBG/<strong>NRW</strong> und § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz<strong>NRW</strong> wird hingewiesen.Es besteht im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Regelungen die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.Im Hinblick auf § 81 Sozialgesetzbuch (SGB/IX) ist die Bewerbung von Schwerbehinderten erwünscht.Der letzte Tag für die Abgabe von Bewerbungen: Sechs Wochen nach Veröffentlichung.Art der Stelle(Amtsbez.)Dienstort undDienststelleBesoldungsgruppeLaufbahnrechtlich<strong>eV</strong>oraussetzungenHinweise aufBesonderheitenZeitpunktder Besetzungder StelleDienststelle für dieEntgegennahme vonBewerbungenGesamtschulrektor/-inals Leiter/-in einerAbteilung mit mehr als360 Schülern derSekundarstufe I einerGesamtschuleA 14 Fn 2LBesOGesamtschuleSürther Str. 19150999 Köln§ 53 a LVONach Nr. 1.3der Vorbemerkungenzur LBesOwer<strong>den</strong>Bewerbungenaus demhöherenDienst bevorzugtberücksichtigtTeilzeitbeschäftigungmöglichsofortBeförderungnach Maßgabedes HaushaltsBezirksregierung KölnDez. 47.6-K50606 KölnGesamtschulrektor/-inals Leiter/-in einerAbteilung mit mehr als360 Schülern derSekundarstufe I einerGesamtschuleA 14 Fn 2LBesONach Nr. 1.3der Vorbemerkungenzur LBesOwer<strong>den</strong>Bewerbungenaus demhöherenDienst bevorzugtberücksichtigtLise-Meitner-GesamtschuleStresemannstr. 3651149 Köln§ 53 a LVOTeilzeitbeschäftigungmöglichBesetzung sofortBeförderung:01.02.10Bezirksregierung KölnDez. 47.6-w50606 Köln2. Realschulkonrektor/inA 14BBesOEdith-Stein-RealschuleMaaseiker Str.41844 Wegberg§ 53a LVO Teilzeitbeschäftigung istmöglichsofortbeförderbar nachMaßgabe desHaushaltsBezirksregierung KölnDez. 47.4-HS-Rei50606 KölnFachleiter/inam Seminar für das Lehramtfür Sonderpädagogikfür das Fach TextilA 13LBesO +Zulagegem.LZulVOEngelskirchenStudienseminarfür Lehrämter anSchulen§ 53 LVO Voraussetzung:Lehramtsbefähigung01.02.2007Bezirksregierung KölnDez. 47.250606 KölnFachleiter/inam Seminar für das Lehramtfür Sonderpädagogikfür <strong>den</strong> FörderschwerpunktSpracheA 13LBesO +Zulagegem.LZulVOEngelskirchenStudienseminarfür Lehrämter anSchulen§ 53 LVO Voraussetzung:Lehramtsbefähigung01.02.2007Bezirksregierung KölnDez. 47.250606 Köln


– 181 – Amtl. SchBl 11/2006Art der Stelle(Amtsbez.)Dienstort undDienststelleBesoldungsgruppeLaufbahnrechtlich<strong>eV</strong>oraussetzungenHinweise aufBesonderheitenZeitpunktder Besetzungder StelleDienststelle für dieEntgegennahme vonBewerbungenFachleiter/inam Seminar VettweißGHRGe (G)im Fach SachunterrichtA 12LBesO +Zulagegem.LZulVOVettweißStudienseminarfür Lehrämter anSchulen Vettweiߧ 53 LVO Voraussetzung:Lehramt P G/H GHRGe(G)derzeitige Verwendungan einer Grundschule01.02.2007Bezirksregierung KölnDez. 47.250606 KölnFachleiter/inam Seminar SiegburgGHRGe (HRGe)im Fach FranzösischA 12LBesO +Zulagegem.LZulVOSiegburgStudienseminarfür Lehrämter anSchulen Siegburg§ 53 LVO Voraussetzung:Lehramtsbefähigungfür Sekundarstufe Ioder Grund-/Hauptschulebzw.Lehramt GHRGe(HRGe);derzeitige Verwendungan einer Hauptschule,Realschule oder Gesamtschule01.02.2007Bezirksregierung KölnDez. 47.250606 KölnMeine Stellenausschreibung (A 15 BBO – Studiendirektor/inals Fachleiter/in zur Koordinierung schulfachlicherAufgaben) am Berufskolleg Alsdorf, veröffentlichtin der Ausgabe des Amtlichen <strong>Schulblatt</strong>es10/2006 mit nachfolgendem Ausschreibungstext:„Didaktische, methodische und organisatorische Koordinationder Arbeit der schulischen Bildungsgänge,insbesondere der Bildungsgänge in <strong>den</strong> Bereichen Gesundheitund Soziales, Körperpflege und Hauswirtschaft,und der Arbeit der schulinternen EntwicklungsundArbeitsgruppen“ist hiermit gegenstandslos.Im Auftraggez.: Thun


Amtl. SchBl 11/2006 – 182 –II. Nichtamtlicher Teil1. Informationen zurNAJU-Kampagne Fluss-ConnectionBei der bundesweiten Jugend-Kampagne der Naturschutzjugendim NABU (NAJU) dreht sich alles umFlüsse und Bäche. Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren,die sich vor Ort für naturnahe Fließgewässerengagieren, können ihre Aktionen auf www.flussconnection.depräsentieren und in Wettbewerb zuanderen Gruppen treten. Auf die aktivsten Gruppenwarten Ende Juni 2007 tolle Preise!An der Kampagne können sowohl Schul-AGs, Schulklassenals auch freie Jugendgruppen teilnehmen. Aufder Internetseite www.fluss-connection.de wer<strong>den</strong> eineReihe an Aktionsideen mit ausführlichen Anleitungengeboten, die sich gut in <strong>den</strong> schulischen Unterricht integrierenlassen. Des Weiteren sind im KapagnenverlaufAktionshandbücher geplant, die sich auch insbesonderean LehrerInnen richten.


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