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Hoffnung - Ev. Kindergarten Lummerland

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Bücherei<br />

Lesen bildet – aber gute Kinderbücher sind teuer. Damit alle Kinder die Möglichkeit haben, sich auch<br />

zuhause Bücher ansehen zu können und Eltern Gelegenheit zum Vorlesen haben, hat unsere Bücherei jeden<br />

Mittwoch geöffnet und jedes Kind kann sich ein Buch ausleihen. Mittlerweile haben wir mehr als 500 Bücher,<br />

aus denen wir das Bücherei-Angebot zusammenstellen können. Auch Fachliteratur für Eltern steht zur<br />

Verfügung. Für den Transport der Bücher muss eine separate Tasche mitgebracht werden!<br />

Anmeldung<br />

Der <strong>Kindergarten</strong> <strong>Lummerland</strong> ist offen für Kinder aller Nationalitäten und Religionen. Die Eltern müssen mit<br />

der Erziehung ihres Kindes vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes einverstanden sein.<br />

Jeweils im Frühjahr findet eine Anmeldewoche statt in der die Kinder zum <strong>Kindergarten</strong>besuch angemeldet<br />

werden können.<br />

Die Vergabe der <strong>Kindergarten</strong>plätze erfolgt nach dem Alter der Kinder.<br />

Liegen jedoch wichtige Gründe für eine Aufnahme vor, haben diese Kinder Vorrang. Wichtige Gründe<br />

können sein:<br />

- Alleinerziehende(r), berufstätige(r) Mutter bzw. Vater,<br />

- Kinder, bei denen das Jugendamt eine Aufnahme empfiehlt,<br />

- besondere Belastungen, der die Familie ausgesetzt sind<br />

- bestehende Berufstätigkeit beider Elternteile.<br />

Diese Gründe müssen der <strong>Kindergarten</strong>leitung mit der Anmeldung mitgeteilt werden. In den <strong>Kindergarten</strong><br />

aufgenommen werden Kinder ab drei Jahren. Sie bleiben bis zum Erreichen der Schulpflicht im <strong>Kindergarten</strong>.<br />

Ist ein Kind schulpflichtig, aber nicht schulfähig, so muss es normalerweise nach der <strong>Kindergarten</strong>zeit den<br />

Schulkindergarten besuchen. Ausnahmen dieser Regelungen sind in besonderen Fällen möglich.<br />

Ein neues <strong>Kindergarten</strong>jahr beginnt jeweils am 1. August jeden Jahres und endet am 31. Juli des darauf<br />

folgenden Jahres.<br />

Kinder die den <strong>Kindergarten</strong> mit dem Schuleintritt verlassen, müssen nicht abgemeldet werden. Vorzeitige<br />

Abmeldungen sind nur zum Monatsende möglich und müssen der <strong>Kindergarten</strong>leitung schriftlich mindestens<br />

vier Wochen vorher mitgeteilt werden. Eine Abmeldung drei Monate vor Beginn der Schulzeit ist nicht<br />

möglich!<br />

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