Hoffnung - Ev. Kindergarten Lummerland
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Bücherei<br />
Lesen bildet – aber gute Kinderbücher sind teuer. Damit alle Kinder die Möglichkeit haben, sich auch<br />
zuhause Bücher ansehen zu können und Eltern Gelegenheit zum Vorlesen haben, hat unsere Bücherei jeden<br />
Mittwoch geöffnet und jedes Kind kann sich ein Buch ausleihen. Mittlerweile haben wir mehr als 500 Bücher,<br />
aus denen wir das Bücherei-Angebot zusammenstellen können. Auch Fachliteratur für Eltern steht zur<br />
Verfügung. Für den Transport der Bücher muss eine separate Tasche mitgebracht werden!<br />
Anmeldung<br />
Der <strong>Kindergarten</strong> <strong>Lummerland</strong> ist offen für Kinder aller Nationalitäten und Religionen. Die Eltern müssen mit<br />
der Erziehung ihres Kindes vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes einverstanden sein.<br />
Jeweils im Frühjahr findet eine Anmeldewoche statt in der die Kinder zum <strong>Kindergarten</strong>besuch angemeldet<br />
werden können.<br />
Die Vergabe der <strong>Kindergarten</strong>plätze erfolgt nach dem Alter der Kinder.<br />
Liegen jedoch wichtige Gründe für eine Aufnahme vor, haben diese Kinder Vorrang. Wichtige Gründe<br />
können sein:<br />
- Alleinerziehende(r), berufstätige(r) Mutter bzw. Vater,<br />
- Kinder, bei denen das Jugendamt eine Aufnahme empfiehlt,<br />
- besondere Belastungen, der die Familie ausgesetzt sind<br />
- bestehende Berufstätigkeit beider Elternteile.<br />
Diese Gründe müssen der <strong>Kindergarten</strong>leitung mit der Anmeldung mitgeteilt werden. In den <strong>Kindergarten</strong><br />
aufgenommen werden Kinder ab drei Jahren. Sie bleiben bis zum Erreichen der Schulpflicht im <strong>Kindergarten</strong>.<br />
Ist ein Kind schulpflichtig, aber nicht schulfähig, so muss es normalerweise nach der <strong>Kindergarten</strong>zeit den<br />
Schulkindergarten besuchen. Ausnahmen dieser Regelungen sind in besonderen Fällen möglich.<br />
Ein neues <strong>Kindergarten</strong>jahr beginnt jeweils am 1. August jeden Jahres und endet am 31. Juli des darauf<br />
folgenden Jahres.<br />
Kinder die den <strong>Kindergarten</strong> mit dem Schuleintritt verlassen, müssen nicht abgemeldet werden. Vorzeitige<br />
Abmeldungen sind nur zum Monatsende möglich und müssen der <strong>Kindergarten</strong>leitung schriftlich mindestens<br />
vier Wochen vorher mitgeteilt werden. Eine Abmeldung drei Monate vor Beginn der Schulzeit ist nicht<br />
möglich!<br />
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