200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg

200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg

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200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg Almanach zum Vorarlberger Gemeindejahr 2008

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong><br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

Almanach zum<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dejahr <strong>200</strong>8


<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong><br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>


ISBN 978-3-902622-10-5<br />

© <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv, Bregenz <strong>200</strong>9<br />

Grafische Gestaltung: Mart<strong>in</strong> Caldonazzi I Atelier für Grafik Design, www.caldonazzi.at<br />

Druck: VVA <strong>Vorarlberg</strong>er Verlagsanstalt, Dornbirn<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Kirchstraße 28, 6900 Bregenz, Österreich<br />

www.landesarchiv.at


<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong><br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

Almanach zum <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dejahr <strong>200</strong>8<br />

herausgegeben von<br />

Ulrich Nachbaur und Alois Niederstätter<br />

im Auftrag der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung<br />

Bregenz <strong>200</strong>9


Vorwort<br />

Herbert Sausgruber und Wilfried Berchtold 7<br />

Der Projektverbund „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong><br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>“<br />

Ulrich Nachbaur und Alois Niederstätter 9<br />

Festveranstaltungen des Landes <strong>Vorarlberg</strong><br />

und des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

1808 bis <strong>200</strong>8<br />

Festakt des Landes <strong>Vorarlberg</strong> und des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>deverbandes am 6. Juni <strong>200</strong>8 <strong>in</strong> Götzis 15<br />

- Wilfried Berchtold, 60 <strong>Jahre</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband<br />

– <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> 17<br />

- Ulrich Nachbaur, Von den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den 19<br />

- Georg Fahrenschon, Bayern und <strong>Vorarlberg</strong> –<br />

Freundschaft mit Tradition 25<br />

- Herbert Sausgruber, Geme<strong>in</strong>den mit Zukunft 29<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den<br />

Symposium des <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages<br />

am 22. Oktober <strong>200</strong>8 <strong>in</strong> Bregenz 33<br />

- Gabriele Nußbaumer, In bewährter Partnerschaft 35<br />

- Wilfried Berchtold, Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d bürgernah 37<br />

- Peter Bußjäger, Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die<br />

Geme<strong>in</strong>den im Spiegel der Landtagsdebatten 39<br />

- Karl Weber, Die verfassungsrechtliche Position der<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> – Bestandsaufnahme<br />

und Ausblick 49<br />

- Elmar Häusler, Bemerkungen zur Entwicklung des Geme<strong>in</strong>dewahlrechts<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> von 1864 bis <strong>200</strong>8 57<br />

Seite 4<br />

Inhalt<br />

E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den<br />

Festveranstaltung der Landesregierung und des<br />

Landtages am 90. <strong>Jahre</strong>stag der Selbständigkeitserklärung<br />

des Landes <strong>Vorarlberg</strong> am<br />

3. November <strong>200</strong>8 <strong>in</strong> Bregenz 73<br />

- Gabriele Nußbaumer, „Das Land gliedert sich <strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>den“ 75<br />

- Ulrich Nachbaur, Am 3. November 1918 – Zur<br />

Selbständigkeitserklärung des Landes <strong>Vorarlberg</strong> 77<br />

- Jürgen Weiss, Das Land als verlässlicher Partner 87<br />

- Gerold Amann, Anregungen zur politischen<br />

Teilhabe <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit 1945 – E<strong>in</strong> Projekt im<br />

Rahmen des Wahlpflichtfaches „Geschichte und<br />

Politische Bildung“ am Gymnasium Bregenz<br />

Blumenstraße 91<br />

- Kompositionsauftrag des Landes <strong>Vorarlberg</strong> an<br />

Thomas Thurnher 95<br />

Vorträge und Beiträge<br />

- Peter Bußjäger, Was ist der Stand Montafon? –<br />

Wissenswertes zur Vergangenheit und Zukunft<br />

e<strong>in</strong>es eigentümlichen Gebildes 97<br />

- Thomas Gamon, <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

<strong>in</strong> Nenz<strong>in</strong>g – Wie funktioniert unser Geme<strong>in</strong>wesen? 111<br />

- Alois Niederstätter, „Die bayerische Knechtschaft“ –<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1805 bis 1814 113<br />

- Christoph Volaucnik, Feldkirch zur Bayernzeit 123<br />

- Alois Niederstätter, Von Dorfvögten und<br />

Bannwarten – Die Entwicklung kommunaler<br />

Strukturen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit dem Mittelalter 157<br />

- Jürgen Weiss, Regionale Zusammenarbeit der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den 165


- Gerald Mathis, Interkommunale Zusammenarbeit.<br />

Neue Ansätze und Herausforderungen 169<br />

- Bertram Meusburger, Sozialkapital und<br />

Nachhaltigkeit 183<br />

- Alois Niederstätter, Die kirchliche<br />

Matrikenführung bis 1939 185<br />

- Josef Seidl, Der österreichische Standesbeamte<br />

– gestern und heute 193<br />

- Ulrich Nachbaur, 96 Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

– E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Ausstellung „96 Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

– Hoheitszeichen und Bürgerstolz“ 197<br />

- Wappen der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den 205<br />

- Christoph Volaucnik, Feldkirch 1925 –<br />

Der lange Weg zur Vere<strong>in</strong>igung von Feldkirch<br />

mit Altenstadt, Tosters und Tisis 219<br />

- Ulrich Nachbaur, „Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil“ –<br />

Zum Werden und Wesen von „Marktgeme<strong>in</strong>den“<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 259<br />

- Michael Kasper, Die Herren im Tal – Die Montafoner<br />

Oberschicht zwischen 1780 und 1830 271<br />

- Manfred Tschaikner, Herrschaft, Gericht, Steuergenossenschaft,<br />

Kirchspiel und Geme<strong>in</strong>de.<br />

Zur Verwaltungsgeschichte des Großraums<br />

Bludenz <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit 281<br />

- Ulrich Nachbaur, Zur Entstehung der Montafoner<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen 1927 bis 1967 301<br />

- Andreas Rudigier, Die „Heimatkunst“<br />

Konrad Honolds <strong>in</strong> Bezug auf die Montafoner<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen 313<br />

- Thomas Klagian, Das Gebiet der Stadt Bregenz<br />

im Wandel der Zeiten – Von den Marken<br />

des städtischen Gerichts zu den Grenzen der<br />

Geme<strong>in</strong>de 321<br />

- Hans Matschek, Das Sippenbuch von Schröcken 333<br />

- Mathias Moosbrugger, Jenseits von Bauernrepublik<br />

und Bezegg – Neue Perspektiven auf die<br />

Geschichte der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren<br />

Bregenzerwald 339<br />

- Petra Walser, HeimatGeme<strong>in</strong>de 357<br />

- Birgit Ortner, Geme<strong>in</strong>de Lech – E<strong>in</strong> Querschnitt<br />

aus <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n Geme<strong>in</strong>degeschichte 359<br />

- Alois Niederstätter, Die Bayernzeit <strong>in</strong> der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Historiografie 361<br />

- Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

1849 bis <strong>200</strong>8 – E<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme 367<br />

- Ulrich Nachbaur, Auswirkungen der bayerischen<br />

Reformen von 1806 bis 1814 auf die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Verwaltungsstrukturen 371<br />

Fotonachweis 446<br />

Orts- und Personenregister 447<br />

Seite 5


Seite 6


<strong>200</strong>8 feierte Bayern se<strong>in</strong> <strong>200</strong>-jähriges Verfassungsjubiläum.<br />

<strong>Vorarlberg</strong> gehörte zwar nur acht <strong>Jahre</strong> lang zum Königreich<br />

Bayern, die Reformen wirken aber bis <strong>in</strong>d die Gegenwart<br />

nach.<br />

Mit der neuen Verwaltung erhielt <strong>Vorarlberg</strong> se<strong>in</strong>e heutige<br />

Struktur. Die Bezirks- und Geme<strong>in</strong>degrenzen wurden neu<br />

gezogen. E<strong>in</strong> Großteil unserer Geme<strong>in</strong>den geht auf die bayerische<br />

Geme<strong>in</strong>dereform von 1808 zurück. In e<strong>in</strong>em lockeren<br />

Projektverbund fanden sich 23 Partner zusammen, um das<br />

Thema „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

1808 bis <strong>200</strong>8“ mit Ausstellungen, Vorträgen, Tagungen,<br />

Filmen, Lesungen, Schülerprojekten und Festveranstal-<br />

Landeshauptmann<br />

Dr. Herbert Sausgruber<br />

Demokratisches Fundament<br />

unseres Landes<br />

tungen aus verschiedenen Perspektiven auszuleuchten.<br />

Das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv hat es übernommen, die<br />

Veranstaltungen und Ergebnisse dieses „Geme<strong>in</strong>dejahres“<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Almanach zu dokumentieren. Wir s<strong>in</strong>d zuversichtlich,<br />

dass diese Publikation Anklang f<strong>in</strong>den und Interesse<br />

wecken wird.<br />

Allen Projektpartnern und allen Autor<strong>in</strong>nen und Autoren sagen<br />

wir e<strong>in</strong> herzliches Dankeschön!<br />

Für König Max Joseph waren die Geme<strong>in</strong>den 1808 die unterste<br />

Ebene e<strong>in</strong>er Staatsverwaltung. Für uns s<strong>in</strong>d sie das<br />

demokratische Fundament unseres Landes.<br />

Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold,<br />

Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

Seite 7


Seite 8


1808 gab König Maximilian I. im Rahmen e<strong>in</strong>er großen<br />

Staatsreform den Auftrag zur flächendeckenden Bildung<br />

politischer Ortsgeme<strong>in</strong>den im gesamten Königreich Bayern,<br />

zu dem <strong>Vorarlberg</strong> damals gehörte. Dieses Edikt war der<br />

Ausgangspunkt für e<strong>in</strong>e <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>, die <strong>Vorarlberg</strong><br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Grundstrukturen bis heute prägt.<br />

<strong>200</strong>7 schlug der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband vor, das<br />

<strong>200</strong>-Jahr-Jubiläum für e<strong>in</strong>en Rückblick und Ausblick zu nützen.<br />

Das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv übernahm die Koord<strong>in</strong>ation<br />

e<strong>in</strong>er historischen Veranstaltungsreihe und redigierte<br />

e<strong>in</strong>en Veranstaltungskalender sowie e<strong>in</strong>e Website. Für<br />

den „Ausblick“ war der Geme<strong>in</strong>deverband zuständig. Das<br />

Veranstaltungsmanagement der Landesregierung und die<br />

Landtagsdirektion organisierten die „offiziellen“ Veranstaltungen.<br />

Es gelang, <strong>in</strong>sgesamt 23 Partner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Projektverbund<br />

„<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>“ zu bündeln, die das<br />

Thema „Geme<strong>in</strong>de“ <strong>200</strong>8 mit über 40 Veranstaltungen und<br />

Projekten <strong>in</strong> verschiedenster Art behandelten. Allen, die<br />

zum Erfolg beitrugen, sei herzlich gedankt!<br />

Dieser Dank gilt speziell auch den Autor<strong>in</strong>nen und Autoren,<br />

die bereit waren, ihre Vorträge und Beiträge zur Verfügung<br />

stellten, um die Ergebnisse dieses <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dejahres<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Almanach zu dokumentieren. Aus Sicht der<br />

Geschichtswissenschaft können wir jedenfalls das Resümee<br />

ziehen, dass wir der Ause<strong>in</strong>andersetzung mit diesem<br />

Thema zahlreiche neue Erkenntnisse verdanken, die zum<br />

Teil freilich nicht m<strong>in</strong>der spannende neue Fragen aufwerfen.<br />

Projektorganisation<br />

Der Projektverbund<br />

„<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>“<br />

Ulrich Nachbaur und Alois Niederstätter<br />

Koord<strong>in</strong>ationsteam:<br />

Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Kuno Bachste<strong>in</strong>, Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung,<br />

Abt. Regierungsdienste (PrsR), Veranstaltungsmanagement<br />

Dr. Otmar Müller, <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband<br />

Website www.vorarlberg.at/<strong>200</strong>8<br />

Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Veranstaltungskalender<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1808-<strong>200</strong>8.<br />

Veranstaltungskalender, red. von Ulrich Nachbaur. Bregenz:<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv, <strong>200</strong>8, 60 Seiten<br />

Veranstaltungen<br />

Was ist der Stand Montafon? –<br />

Wissenswertes zur Vergangenheit und Zukunft e<strong>in</strong>es<br />

eigentümlichen Gebildes<br />

Vortrag von Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger; Montafoner Museen;<br />

8. Mai <strong>200</strong>8, 19:30 Uhr, Vandans, Geme<strong>in</strong>deamt.<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung –<br />

Interessantes aus dem Geme<strong>in</strong>dearchiv<br />

Ausstellungseröffnung mit Filmpräsentation „Der Mensch<br />

im Mittelpunkt des Netzwerks Geme<strong>in</strong>de“ von Primus Huber,<br />

Michael Mäser und Thomas Gamon; Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

Nenz<strong>in</strong>g; Nenz<strong>in</strong>g, Ramschwagsaal, 8. Mai <strong>200</strong>8.<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung –<br />

Interessantes aus dem Geme<strong>in</strong>dearchiv<br />

Ausstellung; Kulturreferat und Archiv der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

Nenz<strong>in</strong>g; Kurator: Geme<strong>in</strong>dearchivar Thomas Gamon; mit<br />

Dokumentarfilmen von Thomas Gamon und Primus Huber;<br />

Nenz<strong>in</strong>g, Wolfhaus, 8. Mai bis 15. Juni <strong>200</strong>8.<br />

„Die bayerische Knechtschaft“ –<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1805 bis 1814<br />

Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Alois Niederstätter, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv; Kulturreferat und Archiv der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

Nenz<strong>in</strong>g; Nenz<strong>in</strong>g, Wolfhaus, 14. Mai <strong>200</strong>8.<br />

Königlich bayerische Stadt Feldkirch<br />

Vortrag von Stadtarchivar Mag. Christoph Volaucnik; Stadtarchiv<br />

Feldkirch; Feldkirch, Palais Liechtenste<strong>in</strong>, 16. Mai<br />

<strong>200</strong>8.<br />

Seite 9


K<strong>in</strong>dergarten früher – heute –<br />

50 <strong>Jahre</strong> K<strong>in</strong>dergarten Nenz<strong>in</strong>g<br />

Erzählabend mit „Tante Lore“ (Eleonore Bunschi) und der<br />

K<strong>in</strong>dergarten<strong>in</strong>spektor<strong>in</strong> Margot Thoma, Moderation Geme<strong>in</strong>dearchivar<br />

Thomas Gamon; Kulturreferat und Archiv<br />

der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g; Nenz<strong>in</strong>g, Wolfhaus, 18. Mai<br />

<strong>200</strong>8.<br />

„Das Nenz<strong>in</strong>ger Dorfbuch“<br />

Film von Volksschullehrer Josef Köppl 1941; E<strong>in</strong>leitung von<br />

Geme<strong>in</strong>dearchivar Thomas Gamon; Kulturreferat und Archiv<br />

der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g; Nenz<strong>in</strong>g, Wolfhaus, 24. Mai<br />

<strong>200</strong>8.<br />

Von Dorfvögten und Bannwarten –<br />

Die Entwicklung kommunaler Strukturen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

seit dem Mittelalter<br />

Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Alois Niederstätter, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv; Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil; Rankweil, Rathaus,<br />

26. Mai <strong>200</strong>8.<br />

7. Rhe<strong>in</strong>talkonferenz –<br />

Land und Geme<strong>in</strong>den an e<strong>in</strong>em Tisch<br />

Vision Rhe<strong>in</strong>tal; Höchst, Pfarrsaal, 27. Mai <strong>200</strong>8.<br />

„Die bayerische Knechtschaft“ –<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1805 bis 1814<br />

Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Alois Niederstätter, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv; Montafoner Museen; Schruns, Montafoner<br />

Heimatmuseum, 28. Mai <strong>200</strong>8.<br />

„K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die Mitte“ – Studienreise nach Berl<strong>in</strong><br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abt. Gesellschaft<br />

und Soziales (IVa), „K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die Mitte – Mite<strong>in</strong>ander der<br />

Generationen“; Berl<strong>in</strong>, 29. bis 31. Mai <strong>200</strong>8.<br />

25 <strong>Jahre</strong> „Stadt Hohenems“ – Fest am Schlossplatz<br />

Volksfest; Stadt Hohenems; Hohenems, Schlossplatz, 30.<br />

Mai bis 1. Juni <strong>200</strong>8.<br />

Seite 10<br />

Tag der offenen Tür der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g –<br />

Wie funktioniert unser Geme<strong>in</strong>wesen?<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g; Nenz<strong>in</strong>g, <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>richtungen,<br />

31. Mai <strong>200</strong>8.<br />

„K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die Mitte“ –<br />

Geme<strong>in</strong>devernetzungstreffen<br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abt. Gesellschaft<br />

und Soziales (IVa), „K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die Mitte – Mite<strong>in</strong>ander der<br />

Generationen“; Frastanz, 2. Juni <strong>200</strong>8.<br />

Nebene<strong>in</strong>ander oder Mite<strong>in</strong>ander? –<br />

Die „Parallelgesellschaft“ der politischen Christen- und<br />

Judengeme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Hohenems<br />

Vortrag von Dr. Harald Walser; Jüdisches Museum Hohenems;<br />

Hohenems, Jüdisches Museum, 5. Juni <strong>200</strong>8.<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

1808 bis <strong>200</strong>8<br />

Festakt; <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung und <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>deverband mit Begrüßung durch Geme<strong>in</strong>deverbandspräsident<br />

Mag. Wilfried Berchtold und Vorträgen<br />

von Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv: Von<br />

den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den, Staatssekretär Diplom-<br />

Ökonom Georg Fahrenschon: Bayern und <strong>Vorarlberg</strong> –<br />

Freundschaft mit Tradition, Landeshauptmann Dr. Herbert<br />

Sausgruber: Geme<strong>in</strong>den mit Zukunft; Götzis, Kulturbühne<br />

AMBACH, 6. Juni <strong>200</strong>8.<br />

Die Zukunft der Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaften –<br />

Chancen, Perspektiven und Herausforderungen<br />

Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen; Verwaltungsakademie<br />

<strong>Vorarlberg</strong>, Schloss Hofen mit Referaten Bundesratsvizepräsident<br />

Bundesm<strong>in</strong>ister a. D. Jürgen Weiss:<br />

Regionale Zusammenarbeit der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den,<br />

DI Dr. Gerald Mathis, Institut für Standort-, Regional- und<br />

Kommunalentwicklung, Dornbirn: Interkommunale Zusammenarbeit<br />

– Neue Ansätze und Herausforderungen, Mag.<br />

Bertram Meusburger, Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregie-


ung, Büro für Zukunftsfragen: Bürgeschaftliches Engagement,<br />

Sozialkapital und Nachhaltigkeit – Erfahrungsberichte<br />

aus Sicht des Landes <strong>Vorarlberg</strong>; offene Diskussion<br />

mit Bürgermeister Erw<strong>in</strong> Mohr, Vizepräsident des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>deverbandes und den Referenten; Moderation<br />

Dr. Otmar Müller, <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband; Lochau,<br />

Schloss Hofen, 11. Juni <strong>200</strong>8.<br />

Von der Wiege bis zur Bahre –<br />

Personenstandsführung <strong>in</strong> alter und neuer Zeit<br />

18. <strong>Vorarlberg</strong>er Archivtag und Fachtagung für Standesbeamte;<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv und Fachverband der<br />

österreichischen Standesbeamten, Landesgruppe <strong>Vorarlberg</strong><br />

mit Vorträgen von Univ.-Prof. Dr. Alois Niederstätter:<br />

Die kirchliche Matrikenführung bis 1939, Josef Seidl: Der<br />

österreichische Standesbeamte – gestern und heute; Bregenz,<br />

Landesarchiv, 16. Juni <strong>200</strong>8.<br />

96 Geme<strong>in</strong>dewappen –<br />

Hoheitszeichen und Bürgerstolz<br />

Ausstellungseröffnung durch Landeshauptmann Dr. Herbert<br />

Sausgruber mit E<strong>in</strong>führungsvortrag von Dr. Ulrich<br />

Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv; Bregenz, Landhaus<br />

(Montfortsaal), 16. Juni bis 4. Juli <strong>200</strong>8.<br />

96 Geme<strong>in</strong>dewappen –<br />

Hoheitszeichen und Bürgerstolz<br />

Ausstellung; <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv; Kurator: Dr. Ulrich<br />

Nachbaur; Bregenz, Landhaus (E<strong>in</strong>gangshalle), 16. Juni bis<br />

4. Juli <strong>200</strong>8.<br />

Starke Bürgergeme<strong>in</strong>schaft rettet das Dorf!<br />

Exkursion des Landesnetzwerks „Bürgerschaftliches Engagement“<br />

nach Rettenbach am Auerberg (Ostallgäu); Amt<br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Büro für Zukunftsfragen;<br />

Rettenbach, 17. Juni <strong>200</strong>8.<br />

Feldkirch 1925 –<br />

Die Entstehung von Großfeldkirch<br />

Vortrag von Stadtarchivar Mag. Christoph Volaucnik; Stadtarchiv<br />

Feldkirch; Feldkirch, Palais Liechtenste<strong>in</strong>, 20. Juni<br />

<strong>200</strong>8.<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil“ – Zum Werden und Wesen von<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>den“ <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

Vortrag von Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv;<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil; Rankweil, Rathaus, 23. Juni<br />

<strong>200</strong>8.<br />

Die Herren im Tal – Montafoner Eliten um 1800<br />

Ausstellungseröffnung mit E<strong>in</strong>führungsvortrag von Mag. Michael<br />

Kasper; Gaschurn, Tourismusmuseum, 24. Juni <strong>200</strong>8.<br />

Die Herren im Tal – Montafoner Eliten um 1800<br />

Ausstellung; Montafoner Museen; Kurator: Mag. Michael<br />

Kasper; Gaschurn, Tourismusmuseum, 24. Juni bis 26. Oktober<br />

<strong>200</strong>8.<br />

Orts- und Stadtmarket<strong>in</strong>g – Neue Instrumente e<strong>in</strong>er gezielten<br />

und nachhaltigen Geme<strong>in</strong>de- und Stadtentwicklung<br />

Vortrag von Mag. (FH) Oskar Januschke, Stadtmarket<strong>in</strong>g<br />

Lienz; Verwaltungsakademie <strong>Vorarlberg</strong>, Schloss Hofen;<br />

Lochau, Schloss Hofen, 10. September <strong>200</strong>8.<br />

Vom Reichshof zum Patrimonialgericht – Lustenau unter<br />

bayerischer Herrschaft<br />

Vortrag von Geme<strong>in</strong>dearchivar Dr. Wolfgang Scheffknecht;<br />

Historisches Archiv der Marktgeme<strong>in</strong>de Lustenau; Lustenau,<br />

Kle<strong>in</strong>er Reichshofsaal, 24. September <strong>200</strong>8.<br />

Frühneuzeitliche Geme<strong>in</strong>destrukturen im Raum Bludenz<br />

Vortrag von Univ.-Doz. Dr. Manfred Tschaikner, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv; Montafoner Museen und Geschichtsvere<strong>in</strong><br />

Region Bludenz; Stallehr, Davennasaal, 30. September<br />

<strong>200</strong>8.<br />

Seite 11


H<strong>in</strong>tergründiges aus Geme<strong>in</strong>destuben – Der Amtsschimmel<br />

wiehert nicht nur, er zieht auch den Karren<br />

Humoristisch-unterhaltsamer Abend; Fachverband der leitenden<br />

Geme<strong>in</strong>deangestellten Österreich, Landesgruppe<br />

<strong>Vorarlberg</strong> mit Beiträgen von Altgeme<strong>in</strong>desekretär Adolf<br />

Vallaster, Mäder, Bürger und Stickermeister Otto Hofer,<br />

Lustenau, Altbürgermeister Harald Ludescher, Frastanz;<br />

Feldkirch, Schattenburg, 10. Oktober <strong>200</strong>8.<br />

„K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die Mitte“ – Geme<strong>in</strong>devernetzungstreffen<br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abt. Gesellschaft<br />

und Soziales (IVa), „K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die Mitte – Mite<strong>in</strong>ander der<br />

Generationen“; Bludenz, 13. Oktober <strong>200</strong>8.<br />

Jeder Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Wappen – Konrad Honold und die<br />

Montafoner Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

Vorträge von Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv:<br />

„Soll diese Symbolhäufung Montafoner Gepflogenheit<br />

werden? Zur Entstehung der Montafoner Geme<strong>in</strong>dewappen,<br />

und MMag. Dr. Andreas Rudigier, Montafoner Museen: Die<br />

„Heimatkunst“ Konrad Honolds <strong>in</strong> Bezug auf die Montafoner<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen; Montafoner Museen; Tschagguns,<br />

Altes Geme<strong>in</strong>deamt (W<strong>in</strong>tersportsammlung), 14. Oktober<br />

<strong>200</strong>8.<br />

Das Gebiet der Stadt Bregenz im Wandel der Zeiten – Von<br />

den Marken des städtischen Gerichts zu den Grenzen der<br />

Geme<strong>in</strong>de<br />

Ausstellung; Archiv der Landeshauptstadt Bregenz; Kurator:<br />

Stadtarchivar Mag. Thomas Klagian; Bregenz, Magaz<strong>in</strong><br />

4, 16. Oktober bis 7. November <strong>200</strong>8.<br />

E<strong>in</strong> Sippenbuch für Schröcken<br />

Werkstattbericht und Buchpräsentation von Mag. Hans<br />

Matschek; <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv; Bregenz, Landesarchiv,<br />

17. Oktober <strong>200</strong>8.<br />

Seite 12<br />

Geme<strong>in</strong>den bewegen –<br />

3. <strong>Vorarlberg</strong>er BewegungsFestSpiele<br />

Danke-Veranstaltung für alle Geme<strong>in</strong>devertreter<strong>in</strong>nen und<br />

–vertreter; Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abt. Regierungsdienste<br />

(PrsR), Veranstaltungsmanagement; Bregenz,<br />

Festspielhaus, 19. Oktober <strong>200</strong>8.<br />

25 <strong>Jahre</strong> Stadt Hohenems <strong>in</strong> Bildern<br />

Ausstellungseröffnung mit Kurzvortrag von PD Dr. Wolfgang<br />

Weber, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv; Stadt Hohenems; Hohenems,<br />

at&co regionales zentrum ems, 11. September<br />

<strong>200</strong>8.<br />

25 <strong>Jahre</strong> Stadt Hohenems <strong>in</strong> Bildern<br />

Fotoausstellung; Stadt Hohenems; Hohenems, at&co regionales<br />

zentrum ems, 11. bis 29. September <strong>200</strong>8.<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den<br />

Symposium; <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag; mit Vorträgen von<br />

Landtagsdirektor Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger: Der Landtag<br />

und die Geme<strong>in</strong>den im Spiegel der Landtagsdebatten,<br />

Univ.-Prof. Dr. Karl Weber, Universität Innsbruck: Die verfassungsrechtliche<br />

Position der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Bestandsaufnahme und Ausblick, und Dr. Elmar Häusler,<br />

Bemerkungen zur Entwicklung des Geme<strong>in</strong>dewahlrechts <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>; Bregenz, Landhaus, 22. Oktober <strong>200</strong>8.<br />

E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den<br />

Festveranstaltung am 90. <strong>Jahre</strong>stag der Selbständigkeitserklärung<br />

des Landes <strong>Vorarlberg</strong>; <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung; mit Vorträgen von Dr. Ulrich<br />

Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv: Am 3. November<br />

1918, Bundesratspräsident Bundesm<strong>in</strong>ister a. D. Jürgen<br />

Weiss: Das Land als verlässlicher Partner, und Präsentation<br />

des Projektes „Anregungen zur politischen Teilhabe <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> seit 1945“, Bundesgymnasium Bregenz-Blumenstraße,<br />

durch Serpil Polat, Simon Dörler und Max Feuerste<strong>in</strong>;<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8.


Der H<strong>in</strong>tere Bregenzerwald als Gerichtsgeme<strong>in</strong>de und<br />

Stand – Politische Organisation <strong>in</strong> vormoderner Zeit<br />

Vortrag von Mag. Mathias Moosbrugger; Volkshochschule<br />

Bregenzerwald-Egg; Egg, Gymnasium, 7. November <strong>200</strong>8.<br />

7. Landesfachtagung des FLGÖ <strong>Vorarlberg</strong><br />

Fachtagung des Fachverbandes der leitenden Geme<strong>in</strong>deangestellten<br />

Österreich, Landesgruppe <strong>Vorarlberg</strong>; mit<br />

Beiträgen von Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber:<br />

Zusammenarbeit zwischen Land und Geme<strong>in</strong>den, Bürgermeister<br />

Mag. Wilfried Berchtold, Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Gme<strong>in</strong>deverbandes: Wissenswertes aus dem <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>deverband, DGKS Rosemarie Wilfl<strong>in</strong>g, connexia<br />

– Pflege und Gesundheits GmbH: Entwicklungen <strong>in</strong> der<br />

stationären Langzeitpflege – Aktuelles zum Thema Pflege,<br />

DKfm. Robert Kroha, R<strong>in</strong>ke Unternehmensberatungs<br />

GmbH: Konzeption des Feuerwehrwesens – Am Beispiel<br />

des Projekts „Feuerwehr 2020“ der Stadt Feldkirch, Ferd<strong>in</strong>and<br />

Gabriel, Geme<strong>in</strong>de<strong>in</strong>formatik GmbH: Dokumentenmanagementsystem<br />

(DMS) – E<strong>in</strong> Projekt der Geme<strong>in</strong>de<strong>in</strong>formatik<br />

– aktueller Stand, Mag. Wolfgang Figl, Bank<br />

Austria: Aktuelle F<strong>in</strong>anzmarktsituation – Auswirkungen auf<br />

die Geme<strong>in</strong>den; Schwarzach, Hofsteigersaal, 13. November<br />

<strong>200</strong>8<br />

Geme<strong>in</strong>de Lech 1808 bis <strong>200</strong>8<br />

Ausstellungseröffnung; Geme<strong>in</strong>de Lech; Lech, Museum<br />

Huberhus, 28. November <strong>200</strong>8, mit Vortrag von Dr. Petra<br />

Walser.<br />

Geme<strong>in</strong>de Lech 1808 bis <strong>200</strong>8<br />

Sonderausstellung; Geme<strong>in</strong>de Lech; Kurator<strong>in</strong>nen: Dr. Petra<br />

Walser und Mag. Birgit Ortner; Lech, Museum Huberhus,<br />

28. November <strong>200</strong>8 bis 26. April <strong>200</strong>9<br />

Projekt<br />

Anregungen zur politischen Teilhabe <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> seit 1945<br />

Projekt im Rahmen des Wahlpflichtfaches „Geschichte und<br />

Politische Bildung“; Bundesgymnasium Bregenz-Blumenstraße;<br />

Projektverantwortlicher: Prof. Dr. Gerold Amann;<br />

Projektgruppe: Simon Dörler, Max Feuerste<strong>in</strong>, Krist<strong>in</strong>a Ganner,<br />

Laura Häusler, Stefan Jungblut, Peter Kiraly, Julia Moritsch,<br />

Stefan Niederer, Serpil Polat, Arnold Trojer, Leandros<br />

Tsohataridis, David Uecker; <strong>in</strong> Kooperation mit der Volkshochschule<br />

Bregenz und der Gesellschaft für Politische Bildung<br />

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<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> 1808 bis <strong>200</strong>8<br />

Festakt des Landes <strong>Vorarlberg</strong> und des<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

Götzis, Kulturbühne AMBACH, 6. Juni <strong>200</strong>8<br />

„Jetzt geht’s los!“<br />

Franz Lehár (1870 bis 1948), Marsch<br />

Jugends<strong>in</strong>fonieorchester Mittleres Rhe<strong>in</strong>tal<br />

(Leitung: Mag. Markus Pferscher)<br />

60 <strong>Jahre</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband –<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold,<br />

Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

Von den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den<br />

Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

„Herrre<strong>in</strong>spaziert!“<br />

Carl Michael Ziehrer (1843 bis 1922), Walzer aus der Operette<br />

„Der Schätzmeister“ 1904, op. 518<br />

Jugends<strong>in</strong>fonieorchester Mittleres Rhe<strong>in</strong>tal<br />

(Leitung: Mag. Markus Pferscher)<br />

Bayern und <strong>Vorarlberg</strong> – Freundschaft mit Tradition<br />

Staatssekretär Dipl.-Ökonom Georg Fahrenschon,<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen<br />

Geme<strong>in</strong>den mit Zukunft<br />

Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber<br />

Überreichung des „Jugend-Bravo“ an<br />

das Jugends<strong>in</strong>fonieorchester Mittleres Rhe<strong>in</strong>tal<br />

„’s Ländle me<strong>in</strong>e Heimat“<br />

Landeshymne (1949),<br />

Text und Musik: Anton Schmutzer 1905/07<br />

Empfang<br />

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60 <strong>Jahre</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband –<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

Wilfried Berchtold<br />

Vor <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n wurde e<strong>in</strong>e neue Geme<strong>in</strong>deordnung erlassen,<br />

die heute – im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er ganzen<br />

Reihe von weiteren Veranstaltungen – der Anlass zu dieser<br />

Ausstellung ist. Der Schwerpunkt der Ausstellung liegt<br />

jedoch nicht bei dieser Geme<strong>in</strong>deordnung, sondern bei<br />

den gesellschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen dieses Ereignisses.<br />

„Jetzt geht‘s los“. Mit diesem Marsch von Franz Lehár hat<br />

das Jugends<strong>in</strong>fonieorchester Mittleres Rhe<strong>in</strong>tal auch e<strong>in</strong>e<br />

stimmige E<strong>in</strong>begleitung <strong>in</strong> unseren heutigen Festakt gegeben<br />

und ich darf diesem Orchester, diesem jungen Klangkörper,<br />

dazu herzlich danken und gratulieren.<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>detages durfte ich schon<br />

darauf h<strong>in</strong>weisen, dass der heutige Tag e<strong>in</strong>en Rückblick <strong>in</strong><br />

die Geschichte unserer Geme<strong>in</strong>den und des Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

bietet, aber auch Anlass ist, den Blick <strong>in</strong> die Zukunft<br />

zu richten.<br />

Vor 60 <strong>Jahre</strong>n haben die <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den beschlossen,<br />

e<strong>in</strong>e überparteiliche Interessensvertretung zu<br />

gründen, zur Stärkung nach <strong>in</strong>nen und gegenüber externen<br />

Partnern wie Land und Bund nach außen.<br />

Dieses Jubiläum feiern wir <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Broschüre, <strong>in</strong> der wir e<strong>in</strong>en<br />

kurzen Rückblick auf die vergangenen sechs Jahrzehnte<br />

und e<strong>in</strong>en Ausblick <strong>in</strong> die Zukunft machen, und ich darf ihnen<br />

empfehlen, im Anschluss an diese Veranstaltung diese<br />

Broschüre mitzunehmen und sich Zeit zu nehmen, sich über<br />

uns und die Arbeit des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes zu<br />

<strong>in</strong>formieren.<br />

Auf das Jubiläum „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>“ aufmerksam gemacht hat uns Dr. Ulrich Nachbaur<br />

vom <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv.<br />

Denn Geschichts<strong>in</strong>teressierten bekannt ist die E<strong>in</strong>gliederung<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s <strong>in</strong> das Königreich Bayern im <strong>Jahre</strong> 1805,<br />

Festakt „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1808 bis <strong>200</strong>8“<br />

Götzis, Kulturbühne AMBACH, 6. Juni <strong>200</strong>8<br />

Wilfried Berchtold (geb. 1954 <strong>in</strong> Feldkirch), Mag. rer. soc. oec., seit 1991 Bürgermeister der Stadt Feldkirch und<br />

seit 1995 Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes (Österreichische Volkspartei)<br />

bzw. der Verbleib bis zum <strong>Jahre</strong> 1814. In diesem Jahr kam<br />

<strong>Vorarlberg</strong> mit Ausnahme e<strong>in</strong>iger Geme<strong>in</strong>den des Westallgäus<br />

zurück zum Hause Habsburg. Geblieben aus dieser Zeit<br />

ist aber, was weniger bekannt ist, die bayerische <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>.<br />

Auch wenn wir die <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>,<br />

wie wir sie aus der österreichischen Bundesverfassung kennen,<br />

nur mehr wenig mit der damaligen Organisation geme<strong>in</strong>sam<br />

hat, so hatte doch die territoriale Abgrenzung für<br />

unsere <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> nachhaltige Wirkung.<br />

In dem <strong>200</strong>-jährigen Zeitraum haben sich die Grenzen der<br />

Geme<strong>in</strong>den wenig verändert, was auf den ersten Blick nur<br />

für Historiker <strong>in</strong>teressant ersche<strong>in</strong>t, ist aber die Erkenntnis,<br />

dass sich die Bedeutung der Geme<strong>in</strong>den seither und vor<br />

allem auch seit dem rasanten Globalisierungsprozess sogar<br />

noch verstärkt hat. Wenn e<strong>in</strong>e Gebietskörperschaft nicht <strong>in</strong><br />

Frage gestellt wird, dann ist es die Geme<strong>in</strong>de.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de steht nicht nur sprichwörtlich dem Bürger am<br />

nächsten, sie ist für die Bürger begreifbar. Die Bürger<strong>in</strong>nen<br />

und Bürger können mitreden, Entscheidungen nachvollziehen<br />

und fühlen sich auch <strong>in</strong> ihren Anliegen vertreten.<br />

Denn <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Festakt zu gedenken, heißt, auch die Bedeutung der<br />

Geme<strong>in</strong>den für die Zukunft herauszustreichen. Nicht ohne<br />

Stolz dürfen die Geme<strong>in</strong>den auf die Entwicklung, die sie<br />

seit ihrer Gründung gemacht haben, zurückblicken.<br />

Von der Wiege bis zur Bahre ist die Geme<strong>in</strong>de Ansprechpartner,<br />

Servicestelle und Dienstleister für unsere Bürger.<br />

Es gibt kaum Bereiche, <strong>in</strong> welche die Geme<strong>in</strong>de nicht e<strong>in</strong>gebunden<br />

ist, sei dies die K<strong>in</strong>derbetreuung, die Schule, die<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge, die Sicherheit, die Altenpflege, die Freizeitgestaltung<br />

und vieles mehr.<br />

Als Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes ist mir<br />

das Selbstbestimmungsrecht der Geme<strong>in</strong>de als Kern der<br />

Geme<strong>in</strong>deautonomie e<strong>in</strong> besonderes Anliegen. Nicht die<br />

Geme<strong>in</strong>dezusammenlegung, schon gar nicht die von oben<br />

Seite 17


verordnete, trägt den Interessen der Bürger Rechnung, sondern<br />

vielmehr e<strong>in</strong>e verstärkte Kooperation ist das Gebot der<br />

Stunde. Die Geme<strong>in</strong>dezusammenarbeit hat <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>,<br />

hält man sich die vielen verschiedenen Kooperationsformen<br />

vor Augen, immerh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d es über 300, e<strong>in</strong>e lange Tradition.<br />

Trotzdem gibt es je nach Situation <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de bzw. <strong>in</strong><br />

der Region immer noch zahlreiche Aufgaben, die sich hierfür<br />

besonders eignen würden. Leider ist oft erst die sprichwörtliche<br />

Not Motor für die Zusammenarbeit. Nutzen wir<br />

aber schon jetzt die Chancen und Möglichkeiten, die e<strong>in</strong>e<br />

Kooperation bietet. Geme<strong>in</strong>sam mit dem Land <strong>Vorarlberg</strong><br />

ist der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband ständig bemüht, die<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, sei es im organisatorischen, sei es<br />

im f<strong>in</strong>anziellen Bereich zu verbessern.<br />

Die heutige Jubiläumsfeier, geschätzte Festgäste, war natürlich<br />

auch Anlass, hochrangige Vertreter des heutigen<br />

Bayern e<strong>in</strong>zuladen. Da Staatsm<strong>in</strong>ister Erw<strong>in</strong> Huber leider<br />

kurzfristig absagen musste, darf ich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Vertretung<br />

sehr herzlich Herrn Staatssekretär Georg Fahrenschon vom<br />

Staatsm<strong>in</strong>isterium für F<strong>in</strong>anzen begrüßen und ihm für das<br />

Kommen danken. Weiters darf ich Vertreter jener westallgäuischen<br />

Geme<strong>in</strong>den begrüßen, die geme<strong>in</strong>sam mit uns<br />

an das Königreich Bayern angegliedert worden s<strong>in</strong>d, leider<br />

aber nicht mehr <strong>in</strong>s Habsburgreich zurückkehrten, auch ihnen<br />

e<strong>in</strong> herzliches Willkommen. Diese gute Zusammenarbeit<br />

über die Grenzen manifestiert sich unter anderem auch<br />

im laufenden Interreg-Programm und stellvertretend darf<br />

ich Landrat Dr. Elmar Stegmann vom Landratsamt L<strong>in</strong>dau<br />

und den Landratstellvertreter vom Landratsamt Oberallgäu<br />

bei uns hier <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> herzlich willkommen heißen.<br />

Ich freue mich und das unterstreicht die Bedeutung dieses<br />

Festaktes, <strong>in</strong>sbesondere aber auch die Interessensvertretung<br />

der Geme<strong>in</strong>den, die <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en,<br />

dass e<strong>in</strong>e so große Anzahl von Ehrengästen aus<br />

unserem Lande unserer E<strong>in</strong>ladung gefolgt s<strong>in</strong>d. Und ich<br />

darf an der Spitze sehr herzlich unseren Landeshauptmann<br />

Dr. Herbert Sausgruber begrüßen.<br />

Seite 18<br />

Ich begrüße als Vertreter der Diözese Feldkirch Herrn Generalvikar<br />

Dr. Benno Elbs. Für alle Mitglieder der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung und die Mitglieder des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtages, der gesetzgebenden Körperschaft, begrüße ich<br />

stellvertretend den Landtagspräsidenten Gebhard Halder,<br />

herzlichen Dank. Ich heiße den höchsten Repräsentanten<br />

aller 2.358 österreichischen Geme<strong>in</strong>den, den Präsidenten<br />

und Bürgermeister Helmut Mödlhammer, herzlich willkommen.<br />

Ich heiße alle Abgeordneten zum Bundesrat, die<br />

Bürgermeister, die ehemaligen politischen Funktionäre,<br />

und sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> großer Zahl hier, auf Bundes-, Landes-, und<br />

Geme<strong>in</strong>deebene willkommen und darf dafür stellvertretend<br />

unsere beiden ehemaligen Landeshauptleute Dr. Herbert<br />

Keßler und Dr. Mart<strong>in</strong> Purtscher begrüßen. Ich freue mich,<br />

dass ihr diesem Festakt beiwohnt, über viele Jahrzehnte<br />

habt ihr mit Wohlwollen die Geschicke der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

begleitet, herzlichen Dank. Ich heiße willkommen<br />

alle Repräsentanten öffentlicher Institutionen, Bediensteten<br />

des Landes und der Geme<strong>in</strong>den.<br />

E<strong>in</strong> herzlicher Gruß und e<strong>in</strong> großes Dankeschön gilt nochmals<br />

dem Jugends<strong>in</strong>fonieorchester der Musikschule Mittleres<br />

Rhe<strong>in</strong>tal, das mit se<strong>in</strong>en Beiträgen der Veranstaltung<br />

zusätzlich noch e<strong>in</strong>en besonderen Charakter verleiht.<br />

Zurückkommend auf das Ausgangsjahr 1808, das Anlass<br />

des heutigen Festaktes ist, darf ich auch noch auf das Veranstaltungsprogramm<br />

h<strong>in</strong>weisen, über den <strong>Jahre</strong>sablauf,<br />

und <strong>in</strong> diesem Zusammenhang vor allem e<strong>in</strong>em Mann e<strong>in</strong><br />

herzliches Dankeschön für se<strong>in</strong>en unermüdlichen E<strong>in</strong>satz<br />

aussprechen, Dr. Ulrich Nachbaur. „Von den Ständen zu<br />

den Geme<strong>in</strong>den“ lautet der Titel des Referates, das Ulrich<br />

Nachbaur, e<strong>in</strong> Historiker, der se<strong>in</strong>e Arbeit neben den historischen<br />

Aspekten immer auch als Verpflichtung zum Blick<br />

<strong>in</strong> die Zukunft sieht. „Von den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den“<br />

– ich darf den Referenten, darf Ulrich Nachbauer nun zu<br />

diesem Festvortrag ans Rednerpult bitten. Herzlichen Dank<br />

und herzlich Willkommen!


Stellen Sie sich e<strong>in</strong> ideales Land vor. Ke<strong>in</strong> Land <strong>in</strong> dem<br />

Milch und Honig fließen. Ne<strong>in</strong>, es ist e<strong>in</strong> armes Land, aber<br />

e<strong>in</strong> frommes Land freier Männer, e<strong>in</strong> gottbegnadetes Land<br />

stolzer Bürger und Bauern, die sich ihr Recht selbst geben,<br />

die selbst zu Gericht sitzen, ihr Land selbst verteidigen. E<strong>in</strong><br />

selbständiges Land, dessen Schicksal die Landstände weitgehend<br />

selbst bestimmen, die den Kaiser <strong>in</strong> Wien e<strong>in</strong>en guten<br />

Mann se<strong>in</strong> lassen und se<strong>in</strong>en Vögten erbitterten Widerstand<br />

leisten, die dem Absolutismus und der Aufklärung<br />

trotzen, die mannhaft e<strong>in</strong>e ideale Demokratie behaupten<br />

– bis ruchlose Invasoren das gelobte Land besetzen, bis<br />

der wortbrüchige bayerische Tyrann das freiheitstrunkene<br />

Volk versklavt, bis es se<strong>in</strong>e gottlose Münchner Bürokraten<br />

unterjochen.<br />

Es mag weh tun, aber von diesem Idyll dürfen wir uns getrost<br />

e<strong>in</strong> gutes Stück weit verabschieden. Die Entstehungsgeschichte<br />

unseres Landes ist orig<strong>in</strong>ell und spannend genug.<br />

E<strong>in</strong> kurzes, heftiges und nachhaltiges Kapitel schrieb die<br />

bayerische Regierung von 1805 bis 1814.<br />

Sie merken es: Ich will den Anwalt des Teufels mimen und<br />

e<strong>in</strong>e Lanze für die Bayern brechen, die <strong>Vorarlberg</strong> endgültig<br />

<strong>in</strong> die Moderne führten.<br />

Es war e<strong>in</strong>e stürmische Zeit der politischen und geistigen<br />

Neuordnung Europas, die Napoleon mit se<strong>in</strong>en Revolutionsheeren<br />

erzwang und hervorrief. Für Gebietsverluste entschädigten<br />

sich die weltlichen Reichsfürsten mit geistlichen<br />

Fürstentümern und Reichstädten. Es begann e<strong>in</strong> großes<br />

Tauschen und Feilschen. So gelangten 1804 endlich auch<br />

die <strong>Vorarlberg</strong>er Enklaven Blumenegg und St. Gerold an<br />

das Haus Österreich. Weitere Erwerbungen eröffneten e<strong>in</strong>e<br />

neue vorderösterreichische Perspektive. Doch dazu kam es<br />

nicht mehr.<br />

Österreich verlor e<strong>in</strong>en weiteren Koalitionskrieg gegen<br />

Frankreich. Im Frieden von Pressburg musste es am 26.<br />

Dezember 1805 unter anderem Tirol und „die sieben Herr-<br />

Festakt „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1808 bis <strong>200</strong>8“<br />

Götzis, Kulturbühne AMBACH, 6. Juni <strong>200</strong>8<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Von den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den<br />

Ulrich Nachbaur<br />

schaften im <strong>Vorarlberg</strong>ischen mit ihren Inklavierungen, die<br />

Grafschaft Hohenems, die Grafschaft Königsegg-Rothenfels,<br />

die Herrschaften Tettnang und Argen und die Stadt L<strong>in</strong>dau<br />

nebst ihrem Gebiete“ an Bayern abtreten, 1 das sich für<br />

se<strong>in</strong>e Verluste bereits zuvor mit Erweiterungen <strong>in</strong> Schwaben<br />

und Franken schadlos gehalten hatte.<br />

Das Herzogtum Bayern wurde seit 1799 von Maximilian IV.<br />

Joseph regiert, den se<strong>in</strong>e „Landesk<strong>in</strong>der“ später den „guten<br />

Vater Max“ nennen werden. Der Wittelsbacher musste<br />

darauf bedacht se<strong>in</strong>, dass se<strong>in</strong> Herzogtum nicht zwischen<br />

Frankreich und Österreich aufgerieben wird. 1805 wechselte<br />

Bayern auch formell auf Napoleons Seite. Dafür wurden<br />

ihm <strong>in</strong> Pressburg nicht nur Gebiete zugesprochen, sondern<br />

mit 1. Jänner 1806 auch e<strong>in</strong>e Rangerhöhung zum „Königreich“.<br />

– Die Tage des Heiligen Römischen Reichs deutscher<br />

Nation waren endgültig gezählt.<br />

Das „Königreich Bayern“ reichte nun vom Ma<strong>in</strong> bis an den<br />

Gardasee, vom Bodensee bis Passau an der Donau. Und König<br />

Maximilian I., oder mehr noch se<strong>in</strong> dynamischer M<strong>in</strong>ister<br />

Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas, setzten ihre<br />

Bemühungen fort, das bunt zusammengewürfelte Königreich<br />

zu e<strong>in</strong>em bürokratischen Musterstaat des aufgeklärten<br />

Absolutismus zu formen. Die Reformen galten ganz<br />

Bayern und wurden <strong>in</strong> München nicht zur gezielten „Knechtung“<br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er ersonnen.<br />

Vielleicht bot gerade <strong>Vorarlberg</strong> gute Voraussetzungen, hatte<br />

sich doch bereits die österreichische Regierung seit 50<br />

<strong>Jahre</strong>n um e<strong>in</strong>e Modernisierung bemüht, um e<strong>in</strong>e Professionalisierung<br />

der Verwaltung, um die Förderung der Wirtschaft,<br />

der Schulbildung, des Gesundheitswesens – freilich<br />

nicht ohne Widerstand <strong>in</strong> der Bevölkerung; zumal jener, die<br />

etwas zu verlieren hatten, wie das bei Reformen so ist.<br />

Am 19. Jänner 1806 empf<strong>in</strong>g König Maximilian <strong>in</strong> München<br />

e<strong>in</strong>e Delegation der <strong>Vorarlberg</strong>er Stände zur Huldigung. Am<br />

13. März wurde im Gasthaus „Löwen“ <strong>in</strong> Bregenz die Übernahme<br />

des Landes zelebriert.<br />

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In welcher Verfassung traf es der königliche Kommissär an?<br />

Von e<strong>in</strong>em „Land <strong>Vorarlberg</strong>“, wie wir es heute kennen,<br />

konnte noch nicht die Rede se<strong>in</strong>, auch wenn sich die<br />

kaiserliche Verwaltung ab 1750 verstärkt bemüht hatte,<br />

die Herrschaften vor dem Arlberg unter der Bezeichnung<br />

„<strong>Vorarlberg</strong>“ zusammenzub<strong>in</strong>den, von oben e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches<br />

Territorium zu formen. Wenn sich die Stände seit etwa<br />

1780 als „Stände des Landes <strong>Vorarlberg</strong>“ bezeichneten, bezog<br />

sich das nur auf den historischen Kernbestand, den die<br />

Grafschaften Feldkirch, Bludenz, Sonnenberg und Bregenz<br />

bildeten. Die Reichgrafschaft Hohenems und der Reichshof<br />

Lustenau unterstanden zwar ebenfalls dem Kreisamt<br />

für <strong>Vorarlberg</strong>, waren aber im Schwäbischen Reichskreis<br />

verblieben. Ähnliches galt für die kurz zuvor erworbenen<br />

Reichsherrschaften Blumenegg und St. Gerold.<br />

Erst die Bayern hoben formell die „Staatsgrenzen“ <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s auf, <strong>in</strong>tegrierten die Herrschaften <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

modernen Territorialstaat, 2 beseitigten damit allerd<strong>in</strong>gs<br />

auch die Landesstrukturen. Die Herrschaften wurden provisorisch<br />

<strong>in</strong> die Prov<strong>in</strong>z Schwaben e<strong>in</strong>gegliedert 3 und 1808<br />

mit der neuen Kreise<strong>in</strong>teilung dem Illerkreis zugeschlagen. 4<br />

Bereits mit Verordnung vom 16. November 1806 hatte der König<br />

die Vere<strong>in</strong>heitlichung der staatlichen Behördenorganisation<br />

nach bayerischem Muster angeordnet: Die Gerichts-<br />

und Verwaltungsfunktion wurden auf Ebene der<br />

Unterbehörden sieben Landgerichten übertragen, e<strong>in</strong>schließlich<br />

des Landgerichts Weiler im Allgäu, das 1814<br />

bei Bayern bleiben wird. – Auf diese Landgerichte gehen<br />

die 1849/50 errichteten Bezirkshauptmannschaften und<br />

Bezirksgerichte zurück. – Für die F<strong>in</strong>anzverwaltung wurden<br />

Rentämter <strong>in</strong> Bregenz und Feldkirch errichtet. Sämtliche<br />

Dienstposten wurden mit heimischen Beamten besetzt, die<br />

bisher dem Kaiser oder den Ständen gedient hatten. 5<br />

Mitunter steht zu lesen, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em seien bereits 1806 die<br />

Stände abgeschafft und an ihrer Stelle Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>-<br />

Seite 20<br />

gerichtet worden. Beides stimmt nicht. – Aber <strong>in</strong> welcher<br />

Verfassung präsentierten sich die vielbesungenen „Landstände“?<br />

In <strong>Vorarlberg</strong> hatten die Prälaten und der Adel ke<strong>in</strong>e Landstandschaft.<br />

Die österreichische „Landschaft“ vor dem<br />

Arlberg, die ab dem 15. Jahrhundert allmählich Gestalt<br />

annahm, bildeten ausschließlich die drei Städte und 21<br />

bäuerliche Geme<strong>in</strong>wesen. Diese protodemokratische Landesvertretung<br />

war im heutigen Österreich e<strong>in</strong>e Ausnahme,<br />

<strong>in</strong> Vorderösterreich und Schwaben eher die Regel.<br />

Es war attraktiv, habsburgisch zu werden. In Österreich war<br />

der Himmel hoch und der Kaiser weit. Deshalb setzten die<br />

Stände alles daran, auch österreichisch zu bleiben. Nicht<br />

von ungefähr gaben die Dornbirner 1655 die Losung aus:<br />

„Lieber schweizerisch, lieber schwedisch, lieber tot als<br />

emsisch!“. Die Stände vor dem Arlberg formten das Land<br />

von unten.<br />

Doch die Zeiten, <strong>in</strong> denen sie uns als „Länderbund“ entgegentreten,<br />

waren längst vorbei. Wie überall im Reich<br />

hatten die Stände ihren Zenit schon vor fünf, sechs Generationen<br />

überschritten. Sie waren e<strong>in</strong> spätmittelalterliches<br />

Auslaufmodell.<br />

E<strong>in</strong>e Mitwirkung an der Rechtsetzung kam den Landständen<br />

nie zu. Ihre historische Kernaufgabe war die Organisation<br />

e<strong>in</strong>er Landesverteidigung und die Bewilligung von Hilfstruppen<br />

und außerordentlichen Steuern. Folglich war ihnen<br />

die Verumlagung und Vere<strong>in</strong>nahmung der landesfürstlichen<br />

Steuern übertragen, die sie zum Teil gegen Fixbeträge abgelöst<br />

hatten, sie die Mehrerträge also selbst verwenden<br />

konnten. Bei diesem F<strong>in</strong>anzausgleich vermochten die<br />

dom<strong>in</strong>ierenden Städte Feldkirch und Bregenz die anderen<br />

Stände über Jahrhunderte zu übervorteilen.<br />

Auch <strong>in</strong> Altbayern kontrollierte die vom Adel dom<strong>in</strong>ierte<br />

Landschaft das Steuerwesen, was für e<strong>in</strong>en modernen


Verwaltungsstaat unannehmbar war. Im Juni 1807 ordnete<br />

König Maximilian die Aufhebung aller landschaftlichen Kassen<br />

an; 6 gleichzeitig e<strong>in</strong>e Steuerreform. Zu diesem Zweck<br />

wurden Steuerdistrikte gebildet, 7 an denen 1857 unsere Katastralgeme<strong>in</strong>den<br />

anknüpfen werden. Das bayerische Steuerprovisorium<br />

von 1811 8 sollte <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> allerd<strong>in</strong>gs noch<br />

bis 1881 <strong>in</strong> Geltung bleiben.<br />

Im österreichischen <strong>Vorarlberg</strong> waren der Adel und die<br />

Geistlichkeit schon seit Jahrzehnten besteuert worden,<br />

hatte sich bereits die kaiserliche Verwaltung um mehr<br />

Gerechtigkeit und E<strong>in</strong>nahmen bemüht. Hier traf die<br />

Vermögenssteuerreform wohl mehr das städtische und<br />

dörfliche Patriziat, das se<strong>in</strong>e ärmeren Steuergenossen, so<br />

gut es g<strong>in</strong>g, bei der Verumlagung benachteiligte. Nicht nur<br />

auf den H<strong>in</strong>terwald traf zu, dass nur Männer mit dickem<br />

Bauch und großem Misthaufen Ammann werden können,<br />

gegen deren Herrschaft der „geme<strong>in</strong>e Mann“ schon vor<br />

hundert <strong>Jahre</strong>n revoltiert hatte.<br />

Mit dem Entzug der Steuerverwaltung wurden die Stände<br />

endgültig entmachtet. Am 1. Mai 1808 erließ Maximilian<br />

e<strong>in</strong>e „Konstitution für das Königreich Baiern“, 9 mit der<br />

alle Sonderverfassungen, Privilegien und landschaftlichen<br />

Korporationen aufgehoben wurden. 10 Für 16. Mai berief der<br />

Kreiskommissär die Standesrepräsentanten <strong>in</strong>s Feldkircher<br />

Rathaus e<strong>in</strong> und teilte ihnen <strong>in</strong> aller Ruhe die Auflösung der<br />

Landschaft mit.<br />

Die <strong>in</strong> Eile ausgearbeitete Konstitution war nur e<strong>in</strong>e Rumpfverfassung,<br />

die durch „Organische Edikte“ ergänzt werden<br />

sollte. Späteren Ansprüchen an e<strong>in</strong>e moderne Verfassung<br />

vermag sie nicht standzuhalten. Aber sie erg<strong>in</strong>g immerh<strong>in</strong><br />

vierzig <strong>Jahre</strong> vor e<strong>in</strong>er österreichischen Konstitution. Sie<br />

ebnete den Weg von e<strong>in</strong>er Untertanengesellschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Bürgergesellschaft. Sie war das Grundgesetz e<strong>in</strong>er „Revolution<br />

von oben“, die <strong>in</strong> Österreich bereits Joseph II. (1780 bis<br />

1790) geprobt hatte. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit<br />

– vor allem die Gleichheit – wurden von oben verordnet und<br />

streng kontrolliert.<br />

Das Reformtempo Montgelas war enorm, etliches unausgegoren,<br />

der Münchner Verwaltungszentralismus extrem<br />

und nur beschränkt effektiv. Bis <strong>in</strong> den letzten W<strong>in</strong>kel griff<br />

der absolutistische Staat ordnend e<strong>in</strong>. Dagegen regte sich<br />

überall Widerstand. Ermutigt von Anfangserfolgen der österreichischen<br />

Armee gipfelte er <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong><br />

1809 <strong>in</strong> der so genannten „Volkserhebung“.<br />

Die Mobilisierung der alten, kriegserprobten Landesmiliz<br />

gegen e<strong>in</strong>e völker- wie staatsrechtlich legitime Herrschaft<br />

war Hochverrat. Doch während Wien vierzig <strong>Jahre</strong> später national-bürgerliche<br />

Revolutionäre mit kurzsichtiger Brutalität<br />

bestrafen wird, ließ München kluge Milde walten und<br />

schaltete auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Reformeifer e<strong>in</strong>en Gang zurück.<br />

Dieser kostspielige Aufstand – entschuldigte sich der Bezauer<br />

Landrichter – habe auch die Bemühungen um die<br />

Geme<strong>in</strong>debildung zurückgeworfen. Er stützte sich noch auf<br />

die Gerichtsgeme<strong>in</strong>den Bregenzerwald, L<strong>in</strong>genau und Mittelberg.<br />

Was ist unter „Gerichtsgeme<strong>in</strong>den“ zu verstehen?<br />

Von den Ständen als landschaftliche Korporation s<strong>in</strong>d begrifflich<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Stände zu unterscheiden, die gewissermaßen<br />

„Mitglied“ der Landschaft waren. Ihre Verfassung<br />

und Rechtsstellung war sehr unterschiedlich. Weil<br />

e<strong>in</strong>ige Anteil an der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit hatten,<br />

wurden sie auch als „Gerichte“ bezeichnet. Doch seit<br />

dem ausgehenden 17. Jahrhundert waren sie weit gehend<br />

auf staatlich kontrollierte Verwaltungsgenossenschaften<br />

zurückgestutzt worden, die auch landesfürstliche Aufgaben<br />

zu besorgen hatten. Spätestens mit der modernen Straf-<br />

und Zivilrechtskodifikation – mit der Österreich Bayern<br />

weit voraus war – erodierten die gewohnheitsrechtlichen<br />

„Landsbräuche“. Gericht und Ammannschaft wurden getrennt,<br />

die Rechtssprechung – endlich – professionalisiert.<br />

– Nicht von ungefähr hatte zum Beispiel die Hexenverfolgung<br />

im „ständisch-demokratischen“ <strong>Vorarlberg</strong> über die<br />

Maßen gewütet, bis ihr die landesfürstliche Verwaltung<br />

E<strong>in</strong>halt gebieten konnte.<br />

Seite 21


Nach dieser josef<strong>in</strong>ischen Regulierung verfügten 1790 von<br />

den 24 „Gerichten“ noch 14 über e<strong>in</strong>e niedere Zivilgerichtsbarkeit<br />

und noch vier zudem über e<strong>in</strong>e beschränkte Strafgerichtsbarkeit.<br />

Zumal kle<strong>in</strong>ere Stände, wie das Gericht Jagdberg, gaben<br />

den Behörden zu verstehen, dass sie auch mit anderen<br />

übertragenen Staatsaufgaben <strong>in</strong>tellektuell und f<strong>in</strong>anziell<br />

überfordert seien. Das Gericht Jagdberg löste sich de facto<br />

bereits vor der Bayernzeit <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>den auf, die bereits<br />

Jahrhunderte zurückreichten.<br />

Und weshalb, fragen Sie zu Recht, feiern wir dann heute<br />

„<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>“, wenn es doch schon<br />

weit davor Geme<strong>in</strong>den gab?<br />

Nun, zum e<strong>in</strong>en bestanden nicht <strong>in</strong> ganz <strong>Vorarlberg</strong> neben<br />

den Gerichten auch dörfliche Geme<strong>in</strong>destrukturen; und wo<br />

es sie gab, entsprachen sie nicht unseren heutigen Vorstellungen<br />

von <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>.<br />

Neben den drei Städten gab es auch Landgeme<strong>in</strong>den, die<br />

ab dem 14. Jahrhundert e<strong>in</strong> Stück weit e<strong>in</strong>e demokratische<br />

Selbstverwaltung erlangten, die über Zw<strong>in</strong>g und Bann, also<br />

über e<strong>in</strong> Satzungsrecht und Polizeibefugnisse verfügten,<br />

vor allem über den Flurzwang. Diese frühen Geme<strong>in</strong>den<br />

entstanden im ehemals rätoromanischen Oberland. Diese<br />

Dorfgeme<strong>in</strong>den bestanden neben den Gerichten. Hier<br />

kam die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de fast e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>deverband<br />

gleich. Im übrigen <strong>Vorarlberg</strong> nahm die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

sämtliche Geme<strong>in</strong>defunktionen wahr, bildeten sich kaum<br />

zusätzliche Geme<strong>in</strong>destrukturen aus; sehen wir von den<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>den ab.<br />

Beim Aufbau e<strong>in</strong>er professionellen Staatsverwaltung<br />

spannten bereits die Österreicher zunehmend die Pfarrer<br />

e<strong>in</strong>. Denken wir nur an das 1784 „verstaatlichte“ Matrikenwesen,<br />

das, wie die E<strong>in</strong>führung der Hausnummerierung,<br />

auch der Rekrutierung für das stehende Heer diente. – Um<br />

Seite 22<br />

diese Zeit setzte sich zunächst im Kirchenbereich allmählich<br />

das Wohnsitzpr<strong>in</strong>zip und damit die Territorialgeme<strong>in</strong>de<br />

durch.<br />

Denn bis <strong>in</strong> diese Zeit und noch darüber h<strong>in</strong>aus war nicht<br />

so sehr entscheidend, wo man wohnte, sondern welcher<br />

Geme<strong>in</strong>de man angehörte. Geme<strong>in</strong>den waren noch vorrangig<br />

Personengeme<strong>in</strong>schaften. Dabei konnten sich Gerichtsgeme<strong>in</strong>den,<br />

Dorfgeme<strong>in</strong>den, Kirchspielgeme<strong>in</strong>den, Wirtschaftsgenossenschaften,<br />

Steuergenossenschaften usw.<br />

über lagern; im Übrigen auch mit Genossenschaften von<br />

Leibeigenen, <strong>in</strong> die nicht zuletzt unsere „freien“ Wälder und<br />

Walser zahlreich steuern mussten.<br />

Solange die Geme<strong>in</strong>den Träger der Sozialfürsorge bleiben,<br />

und das war bis 1938 der Fall, bleibt der Aspekt des<br />

Personenverbandes elementar: Bis dah<strong>in</strong> konnten Geme<strong>in</strong>den<br />

Mitglieder ohne Heimatrecht ausweisen, wenn diese<br />

oder e<strong>in</strong> Angehöriger e<strong>in</strong>en „bescholteten Lebenswandel<br />

führen, oder der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last fallen“; 11<br />

und nur Heimatberechtigte, die zudem das Bürgerrecht besaßen,<br />

waren an den Geme<strong>in</strong>denutzungen beteiligt. Deshalb<br />

kandidierten „Nichtbürgerparteien“ gegen „Bürgerparteien“.<br />

– Diese Zweiklassenbürgerschaft lebt bis heute<br />

<strong>in</strong> Form subventionierter Agrargeme<strong>in</strong>schaften fort.<br />

Wor<strong>in</strong> lag das Entscheidende der bayerischen Geme<strong>in</strong>dereform<br />

von 1808?<br />

Mit dieser Geme<strong>in</strong>dereform sollten zwei Grundpr<strong>in</strong>zipien<br />

verwirklicht werden, die uns heute selbstverständlich s<strong>in</strong>d:<br />

die Ortsgeme<strong>in</strong>de und die E<strong>in</strong>heitsgeme<strong>in</strong>de – und das <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em vernünftigen Zuschnitt.<br />

Am 28. Juli 1808 erließ Max Joseph e<strong>in</strong> „Organisches Edikt<br />

über die Bildung der Geme<strong>in</strong>den“. 12 Die Geme<strong>in</strong>degrenzen<br />

hatten sich grundsätzlich an den gleichzeitig abzuteilenden<br />

Steuerdistrikten zu orientieren. Die Vermarkung der Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

sollte <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es <strong>Jahre</strong>s abgeschlossen<br />

werden.


Die Geme<strong>in</strong>deverfassungen sollten vere<strong>in</strong>heitlicht werden,<br />

und es sollte nur noch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Geme<strong>in</strong>de geben, die<br />

für alle Verwaltungsangelegenheiten – also zugleich für die<br />

politischen, ökonomischen, f<strong>in</strong>anziellen, kirchlichen, schulischen<br />

und sonstige Zwecke – zuständig ist. In diesem<br />

S<strong>in</strong>n ließ der König am 24. September 1808 e<strong>in</strong> „Edikt über<br />

das Geme<strong>in</strong>de-Wesen“ folgen, 13 e<strong>in</strong>e detaillierte und für<br />

ganz Bayern e<strong>in</strong>heitliche Geme<strong>in</strong>deordnung.<br />

Sie sah Geme<strong>in</strong>den als öffentliche Körperschaften mit e<strong>in</strong>geschränkter<br />

Rechtsfähigkeit vor, allerd<strong>in</strong>gs ohne nennenswerte<br />

Selbstverwaltung. Die Reform zielte nur auf staatliche<br />

Verwaltungssprengel auf unterster Ebene ab. Die Städte,<br />

Märkte und Landgeme<strong>in</strong>den wurden unter die strenge „Kuratel“<br />

der übergeordneten Behörden gestellt, die sich um<br />

Kompetenzen stritten. Besonders verheerend wirkte sich<br />

die Entziehung der Vermögensverwaltung aus. Diese Geme<strong>in</strong>deverfassung<br />

erwies sich als undurchführbar und wird<br />

<strong>in</strong> Bayern zehn <strong>Jahre</strong> später reformiert werden.<br />

Grundsätzlich dürfte das ehemalige <strong>Vorarlberg</strong> gute Voraussetzungen<br />

für die Geme<strong>in</strong>debildung geboten haben, zumal<br />

es ke<strong>in</strong>e Grundherrschaft gab. Wo bereits Stadt- und Dorfgeme<strong>in</strong>den<br />

bestanden hatten, g<strong>in</strong>g sie relativ leicht vonstatten.<br />

Andernorts wurden Gerichtsgeme<strong>in</strong>den zum Teil<br />

e<strong>in</strong>fach auf e<strong>in</strong>e Dorfgeme<strong>in</strong>de reduziert. Das war zum Beispiel<br />

beim großen Dornbirn der Fall, während sich das kle<strong>in</strong>e<br />

Gericht Höchst <strong>in</strong> drei Dorfgeme<strong>in</strong>den aufspaltete.<br />

Die Landgerichte Montafon, Sonnenberg (mit Ausnahme<br />

des Gerichts Tannberg), Feldkirch und Dornbirn wiesen bereits<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzstatistik für 1809/10 die neue<br />

Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>teilung aus. Für 1811/12 war auch das Landgericht<br />

Bregenz soweit, während das Landgericht Innerbregenzerwald<br />

immer noch mit den ehemaligen Gerichtsgeme<strong>in</strong>den<br />

operierte.<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahme vom Territorialpr<strong>in</strong>zip bildete e<strong>in</strong>e politische<br />

„Judengeme<strong>in</strong>de“ Hohenems als Personalgeme<strong>in</strong>de,<br />

die 1878 vor dem Verwaltungsgerichtshof die Integration<br />

<strong>in</strong> die territoriale „Christengeme<strong>in</strong>de“ Hohenems err<strong>in</strong>gen<br />

wird.<br />

Etliche Stände blieben als Vermögensgeme<strong>in</strong>schaften der<br />

Nachfolgegeme<strong>in</strong>den noch e<strong>in</strong>ige <strong>Jahre</strong> oder Jahrzehnte bestehen,<br />

die Stände Montafon und Bregenzerwald bis heute.<br />

Zudem dauerten Lastenverbände verschiedener Geme<strong>in</strong>den<br />

fort oder wurden neu begründet, wie Straßen-, Brücken-,<br />

Wuhr- oder Schulkonkurrenzen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>dereform von 1808 bedeutete den Übergang<br />

zu territorial abgegrenzten Ortsgeme<strong>in</strong>den – zu Gebietskörperschaften<br />

– mit staatlichen Aufgaben und e<strong>in</strong>er staatlich<br />

beaufsichtigten Selbstverwaltung aufgrund e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Geme<strong>in</strong>deverfassung, wie wir sie heute kennen.<br />

Wenn auch der Weg zu e<strong>in</strong>er demokratischen Selbstverwaltung<br />

noch weit war, markiert für <strong>Vorarlberg</strong> bereits<br />

das Jahr 1808 den Ausgangspunkt e<strong>in</strong>er modernen <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

und nicht erst das Revolutionsjahr 1848/49.<br />

1813, nach dem traumatischen Russlandabenteuer Napoleons,<br />

wechselte Bayern wieder an Habsburgs Seite. Im<br />

Juli 1814 kehrte <strong>Vorarlberg</strong>, bis auf das Westallgäu, zu Österreich<br />

zurück; als modernisiertes und erstmals <strong>in</strong>s sich<br />

geschlossenes Land.<br />

Die alten Eliten erhofften sich e<strong>in</strong>e Wiederherstellung ehemaliger<br />

Zustände. Doch die österreichische Regierung war<br />

weitsichtig genug, die bayerischen Reformen weitgehend<br />

beizubehalten. Sie wahrte <strong>Vorarlberg</strong> damit e<strong>in</strong>en Vorsprung<br />

auf dem Weg <strong>in</strong> das Industriezeitalter.<br />

Die Landstände wurden 1816 nur auf dem Papier wiedererrichtet.<br />

Der Landtag von 1848 wird mit se<strong>in</strong>em ungeme<strong>in</strong><br />

fortschrittlichen Verfassungsentwurf klar mit der landständischen<br />

Tradition brechen.<br />

Seite 23


E<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>deregulierung für Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> knüpfte<br />

1819 an die bayerischen Reformen an; weiterh<strong>in</strong> unter den<br />

Vorzeichen e<strong>in</strong>es zentralistischen Absolutismus, den 1848<br />

bürgerliche Revolutionen <strong>in</strong>s Wanken brachten.<br />

Das Provisorische Geme<strong>in</strong>degesetz von 1849 gab schließlich<br />

für ganz Österreich den Anstoß zur Bildung von Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

mit e<strong>in</strong>em „natürlichen“ und e<strong>in</strong>em vom Staat „übertragenen“<br />

Wirkungskreis. Es dauerte aber noch geraume Zeit,<br />

bis der vielbemühte Artikel I – „Die Grundfeste des freien<br />

Staates ist die freie Geme<strong>in</strong>de“ – Gestalt annehmen konnte.<br />

Dieses Gesetz wurde nach drei <strong>Jahre</strong>n wieder aufgehoben.<br />

Der 1861 errichtete konstitutionelle <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag<br />

nahm sofort Beratungen über e<strong>in</strong>e neue Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

auf, die Kaiser Franz Joseph 1864 schließlich genehmigte.<br />

1817 zählte <strong>Vorarlberg</strong> knapp 100 Geme<strong>in</strong>den, 14 1917 waren<br />

es 104, 1937 99 und 1945 90 Geme<strong>in</strong>den. Die Zusammenlegungen<br />

<strong>in</strong> nationalsozialistischer Zeit wurden jedoch<br />

großteils wieder rückgängig gemacht. Während die Zahl<br />

der österreichischen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong>zwischen halbiert wurde,<br />

blieb es <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit 1947 unverändert bei 96 Geme<strong>in</strong>den,<br />

mit dem höchsten Anteil an Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stgeme<strong>in</strong>den.<br />

– Und wehe, es möchte schon wieder e<strong>in</strong>er über<br />

Strukturreformen nachdenken; kaum, dass wir die bayerischen<br />

halbwegs verdaut haben.<br />

<strong>Vorarlberg</strong> ist ke<strong>in</strong> ideales Land. Aber es ist e<strong>in</strong> gutes Land.<br />

Es ist unser Heimatland.<br />

Seite 24<br />

1 Friedenstraktat zwischen Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König<br />

von Italien und Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich vom 26.12.1805,<br />

Königlich-Baierisches Regierungsblatt [fortan: RBl.], S. 50, Pkt. VIII.<br />

2 Ausdrücklich im Rahmen der Verordnung vom 16.11.1806, die<br />

Organisation von <strong>Vorarlberg</strong> betreffend, RBl. 1806 S. 433.<br />

3 Verordnung vom 26.04.1806, die Vere<strong>in</strong>igung der vorarlbergischen<br />

Herrschaften mit der schwäbischen Prov<strong>in</strong>z betreffend, RBl. 1806, S.<br />

199.<br />

4 Allerhöchste Verordnung vom 21.06.1808, die Territorial-E<strong>in</strong>theilung des<br />

Königreichs Baiern betreffend, RBl. 1808, S. 1481.<br />

5 Wie Anm. 3.<br />

6 Verordnung vom 08.06.1807, die Gleichheit der Abgaben, Steuer-<br />

Rektifikation und Aufhebung der besonderen landschaftlichen Steuer-<br />

Kassen betreffend, RBl. 1807, Sp. 969.<br />

7 Verordnung vom 13.05.1808 die Prov<strong>in</strong>z Bayern betreffend, RBl. 1808,<br />

Sp. 1089; abgewandelt für die Prov<strong>in</strong>z Schwaben, RBl. 1808, Sp. 1275.<br />

8 Edikt vom 30.09.1811 über die Reklamationen wider das allgeme<strong>in</strong>e<br />

Steuer-Provisorium, RBl. 1811, Sp. 1521; Verordnung vom 22.11.1811, das<br />

allgeme<strong>in</strong>e Steuer-Mandat für das Etatsjahr 1811/12 betreffend, RBl.<br />

1811, Sp. 1745.<br />

9 RBl. 1808, Sp. 985.<br />

10 Zudem Verordnung vom 01.05.1808, die Aufhebung der dermaligen<br />

landschaftlichen Korporationen betreffend, RBl. 1808, Sp. 961.<br />

11 Geme<strong>in</strong>deordnung 1935, LGBl. Nr. 25/1935, § 22 Ausweisung.<br />

12 RBl. 1808, Sp. 2789.<br />

13 RBl. 1808, Sp. 2405.<br />

14 Ausweis über die gemischten Gerichte <strong>in</strong> Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong>, wie<br />

solche vom 1. Mai 1817 an, <strong>in</strong> Gemäßheit des allerhöchsten Patents<br />

vom 14. März 1817 zu bestehen haben, und über die ihren Bezirken<br />

zugewiesenen Geme<strong>in</strong>den und Ortschaften (<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv:<br />

Kreisamt I, Publikum 1817).


Nach diesem exzellenten Vortrag des Advokaten, der e<strong>in</strong>en<br />

bayerischen Jubiläumsmarsch verdient hätte, haben Sie,<br />

me<strong>in</strong>e Damen und Herren, mit diesem wunderbaren Walzerstück<br />

alles wieder <strong>in</strong>s rechte Licht gerückt. Man möchte<br />

sagen, „tu felix Austria“, du gehst die D<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>fach beschw<strong>in</strong>gt,<br />

lebensfroh und am Ende ausgesprochen erfolgreich<br />

an.<br />

Zunächst möchte ich mich natürlich recht herzlich bedanken<br />

für Ihre E<strong>in</strong>ladung zum <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>detag. Es<br />

freut mich sehr, heute bei ihnen hier im schönen Rhe<strong>in</strong>tal,<br />

<strong>in</strong> Götzis zu se<strong>in</strong>.<br />

I. E<strong>in</strong>leitung<br />

Zugegeben, e<strong>in</strong>en kurzen Moment war ich als ihr bayerischer<br />

Gast verwundert, ausgerechnet nach Götzis e<strong>in</strong>geladen<br />

zu se<strong>in</strong>. Denn, lieber Herr Bürgermeister, weisen Sie<br />

Götzis als e<strong>in</strong>en „der Hauptorte des Widerstandes gegen<br />

die bayerische Regierung <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> <strong>Jahre</strong> 1809“ aus.<br />

Der Götzner Adlerwirt und Landesschützenmajor Johann Ellensohn<br />

wird im gleichen Atemzug als „maßgeblich an der<br />

Volkserhebung dieses <strong>Jahre</strong>s beteiligt“ genannt.<br />

Ich hab mich dann noch e<strong>in</strong> bisschen schlau gemacht und<br />

hab dann an der Stelle im Grunde gesagt, Götzis ist ke<strong>in</strong>e<br />

schlechte Wahl, denn für den Staatssekretär im F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium<br />

wäre Dornbirn doch schwieriger geworden. Im<br />

Zusammenhang mit der E<strong>in</strong>führung der Garnsteuer wurde<br />

<strong>in</strong> Dornbirn e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Steuere<strong>in</strong>treiber von aufgebrachten<br />

Frauen überfallen, und am Ende soll es auch Fälle gegeben<br />

haben, wo die Steuerleute bis nach L<strong>in</strong>dau gejagt wurden,<br />

deshalb habe ich den Landrat mitgebracht, Herrn Stegmann;<br />

also wenn‘s eng wird, s<strong>in</strong>d Sie hier mit von Nöten.<br />

Ich darf die besten Grüße vom bayerischen M<strong>in</strong>isterpräsidenten<br />

und auch vom bayerischen F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister<br />

Erw<strong>in</strong> Huber überbr<strong>in</strong>gen. Beide haben heute die traurige<br />

Pflicht, die langjährige Staatsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> und stellvertretende<br />

M<strong>in</strong>isterpräsident<strong>in</strong> Mathilde Berghofer-Weich-<br />

Festakt „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1808 bis <strong>200</strong>8“<br />

Götzis, Kulturbühne AMBACH, 6. Juni <strong>200</strong>8<br />

Georg Fahrenschon (geb. 1968 <strong>in</strong> München), Diplom-Ökonom, <strong>200</strong>7 bis <strong>200</strong>8 Staatssekretär<br />

im Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen, seit 30. Oktober <strong>200</strong>8 Bayerischer F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister<br />

(Christlich-Soziale Union)<br />

Bayern und <strong>Vorarlberg</strong> –<br />

Freundschaft mit Tradition<br />

Georg Fahrenschon<br />

ner auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Ich glaube, es trifft<br />

auf Ihr Verständnis, dass ich deshalb e<strong>in</strong>gesprungen b<strong>in</strong>,<br />

sehr gerne, selbstverständlich. Ich kann ihnen versichern,<br />

vom Widerstand habe ich heute nichts gespürt, im Gegenteil.<br />

So e<strong>in</strong>e Vorgabe kommt selten vor, dass dem Staatssekretär<br />

mit e<strong>in</strong>em Walzer aufgespielt wird.<br />

II. Historische Geme<strong>in</strong>samkeiten von <strong>Vorarlberg</strong><br />

und Bayern<br />

Die Ereignisse des <strong>Jahre</strong>s 1809 kennzeichnen dennoch den<br />

Grund, warum gerade ich heute vor Ihnen stehe: <strong>Vorarlberg</strong><br />

gehörte 9 <strong>Jahre</strong> lang von 1805 bis 1814 zum Königreich Bayern.<br />

Diese kurze Phase hatte als „bayerische Knechtschaft“ <strong>in</strong><br />

Er<strong>in</strong>nerung an die Volkserhebung des <strong>Jahre</strong>s 1809 lange<br />

Zeit <strong>in</strong> Ihrer Landesgeschichtsschreibung e<strong>in</strong>en denkbar<br />

schlechten Ruf.<br />

Als Mitglied der Bayerischen Staatsregierung und freiheitsliebender<br />

Altbayer freut es mich daher natürlich, wenn ich<br />

beobachte, wie die jüngere Generation der Landeshistoriker<br />

um e<strong>in</strong> deutlich ausgewogeneres Bild der bemüht ist.<br />

Heute wird betont, dass das Land <strong>in</strong> diesen <strong>Jahre</strong>n e<strong>in</strong>en<br />

enormen Modernisierungsschub erlebte. Es wurden entscheidende<br />

Weichen für die weitere wirtschaftliche, politische<br />

und kulturelle Entwicklung des <strong>Vorarlberg</strong>s gestellt.<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Eckste<strong>in</strong> war dabei das bayerische<br />

Geme<strong>in</strong>deedikt von 1808. Mit ihm war der endgültige<br />

Übergang vom mittelalterlichen Personenverband zu Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

und zu e<strong>in</strong>er staatlich beaufsichtigten Selbstverwaltung<br />

verbunden.<br />

Mit der neuen Verwaltung erhielt <strong>Vorarlberg</strong> se<strong>in</strong>e heutige<br />

Struktur. E<strong>in</strong> Großteil der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> geht auf<br />

diese Geme<strong>in</strong>dereform von 1808 zurück.<br />

Seite 25


Zwar lag sicherlich für „unseren“ König Max Joseph und<br />

se<strong>in</strong>en großen Reformm<strong>in</strong>ister Graf Montgelas 1808 der<br />

Schwerpunkt auf den Geme<strong>in</strong>den als der untersten Ebene<br />

e<strong>in</strong>er zentralisierten Staatsverwaltung. Dennoch bildet die<br />

Begründung von Subsidiarität und Selbstverwaltung aber<br />

aus heutiger Sicht <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> wie <strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong> entscheidendes<br />

Fundament der Demokratie.<br />

Damals stellte sich den bayerischen Reformern e<strong>in</strong>e Grundfrage:<br />

Wie kann man e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>wesen am zweckmäßigsten<br />

organisieren?<br />

Herr Präsident Wilfried Berchtold hätte es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Grußwort<br />

zum Jubiläumsjahr <strong>200</strong>8 nicht treffender auf den<br />

Punkt br<strong>in</strong>gen können: Auch wenn die Frage nach zweckmäßiger<br />

Organisation nüchtern und bürokratisch kl<strong>in</strong>gt, sie<br />

ist immer brandaktuell:<br />

Sie entscheidet auch gegenwärtig stets von neuem über Lebensqualität<br />

und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaften<br />

und unserer beider Staaten.<br />

III. Kommunale Aufgabenstellungen heute<br />

Wie lauten die Herausforderungen, die auf die Kommunen<br />

heute <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> wie <strong>in</strong> Bayern warten? Ich werde versuchen,<br />

vier zentrale Fragestellungen zu umreißen:<br />

�� ��������� ���� ��� ���� ����������� ���������� ���� ���schen<br />

zu denken. Die Arbeitsplatzwahl bestimmt heute<br />

vielerorts die Ortswahl, nicht mehr umgekehrt. Hieraus<br />

resultiert e<strong>in</strong>e große Fluktuation der Bevölkerung. Die<br />

Kommunen haben hierauf zu reagieren. Die offene Gesellschaft<br />

fordert, Geme<strong>in</strong>schaft gerade vor Ort zu stabilisieren,<br />

Neubürger e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den und somit immer wieder<br />

Integrationsarbeit zu leisten.<br />

�� ��������������������������������������������������������ger.<br />

Viel stärker als je zuvor beschäftigt die Kommunen<br />

heute der stetige Wettbewerb um neue Investoren und<br />

Seite 26<br />

Arbeitsplätze. Die Kommunalpolitik steht hier unter<br />

e<strong>in</strong>em ständigen Druck.<br />

Gerade <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Grenzregion wie <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> und erst<br />

recht hier im Rhe<strong>in</strong>tal muss man es betonen: Die Konkurrentensituationen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der grenzüberschreitenden<br />

globalisierten Wirtschaft immer vielfältiger geworden.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den und Städte stehen nicht mehr nur mit<br />

ihren örtlichen Nachbarn im Wettbewerb, sondern auch<br />

mit ausländischen und <strong>in</strong> bestimmten Branchen mit<br />

Standorten weltweit.<br />

�� ��������������������������������������������������������<br />

Die Ansprüche der Bürger an e<strong>in</strong>e bedarfsgerechte Dase<strong>in</strong>svorsorge<br />

und Infrastruktur steigen stetig. Bei dem<br />

Werben um die Menschen geht es aber zusätzlich auch<br />

um das Angebot möglichst zeitgemäßer und attraktiver<br />

sozialer, kultureller und sportlicher Angebote.<br />

�� ������������������������������������������������������ken,<br />

denen sich die Kommunen <strong>in</strong> immer anspruchsvolleren<br />

Maß zu stellen haben. Hier steigen nicht nur<br />

die Fallzahlen, sondern auch die Anforderungen an die<br />

Aufgabenerfüllung. Quantität und Qualität der Hilfe werden<br />

gerade vor dem H<strong>in</strong>tergrund des demographischen<br />

Wandels zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Herausforderung für die<br />

Kommunen.<br />

IV. Geme<strong>in</strong>same Antworten<br />

Was s<strong>in</strong>d die Antworten moderner Kommunalpolitik auf<br />

diese Aufgabenstellungen?<br />

Lassen Sie mich e<strong>in</strong>es gleich vorweg betonen: Viele aufgezählten<br />

Herausforderungen lassen sich nicht durch<br />

kommunale Alle<strong>in</strong>gänge <strong>in</strong> den Griff bekommen. Nicht im<br />

Alle<strong>in</strong>gang e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zelnen Kommune, nicht im Alle<strong>in</strong>gang<br />

ihrer Gesamtheit - aber vor allem:<br />

Auch nicht im nationalen Alle<strong>in</strong>gang!


Ich möchte dies nur anhand von drei Beispielen aufzeigen,<br />

bei denen wir um Antworten auf ganz ähnliche Weise <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> wie <strong>in</strong> Bayern r<strong>in</strong>gen:<br />

1. Konnexitätspr<strong>in</strong>zip<br />

Als bayerischer F<strong>in</strong>anzstaatssekretär, Kreisrat und langjähriger<br />

Geme<strong>in</strong>derat liegen mir natürlich zuallererst die kommunalen<br />

F<strong>in</strong>anzen am Herzen.<br />

Ich kann mich noch gut daran er<strong>in</strong>nern, wie der kommunalen<br />

Familie <strong>in</strong> Österreich im <strong>Jahre</strong> 1996 mit der E<strong>in</strong>igung<br />

über den Konsultationsmechanismus e<strong>in</strong> großer Erfolg<br />

geglückt ist. Mit diesem Instrument wird verh<strong>in</strong>dert, dass<br />

den Kommunen ohne deren Zustimmung f<strong>in</strong>anzielle Belastungen<br />

durch Bund oder Land aufgebürdet werden. Dieser<br />

Erfolg hat se<strong>in</strong>erzeit den Forderungen der Kommunen <strong>in</strong><br />

Deutschland nach E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es vergleichbaren Schutzmechanismus<br />

großen Auftrieb gegeben.<br />

Seit <strong>200</strong>4 haben auch wir <strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong>e ähnliche Regelung:<br />

das Pr<strong>in</strong>zip der Gesetzeskonnexität: Wer bestellt, bezahlt.<br />

Es dient dem Schutz der Kommunen vor f<strong>in</strong>anzieller Überforderung<br />

durch neue Aufgaben. Überträgt der Staat den<br />

Kommunen Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen<br />

über die Deckung der Kosten zu treffen. Verbleibende Mehrbelastungen<br />

s<strong>in</strong>d auszugleichen.<br />

Die Vorschrift bedeutet e<strong>in</strong>en sehr nachhaltigen Schutz für<br />

die f<strong>in</strong>anzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Zum e<strong>in</strong>en<br />

wirkt sie vorbeugend, <strong>in</strong>dem sie Staat und Kommunen<br />

die f<strong>in</strong>anziellen Folgen des Handelns möglichst frühzeitig<br />

vor Augen führt. Zum anderen ist sie gerade deshalb effektiv,<br />

weil sie auf das Mite<strong>in</strong>ander setzt: Wenn der Staat den<br />

Kommunen Aufgaben im S<strong>in</strong>ne des Konnexitätspr<strong>in</strong>zips<br />

überträgt, setzt er sich mit den kommunalen Spitzenverbänden<br />

an e<strong>in</strong>en Tisch und der nötige Ausgleich wird –<br />

nach Möglichkeit -e<strong>in</strong>vernehmlich festgelegt.<br />

Bayern hat hier <strong>in</strong>tensiv die Vorarbeiten <strong>in</strong> Österreich<br />

beobachtet und ich möchte sagen: Bayern hat dabei von<br />

Österreich gelernt!<br />

2. Ländlicher Raum<br />

Ich kenne die stetigen Bemühungen des Österreichischen<br />

Geme<strong>in</strong>debundes, bei den F<strong>in</strong>anzausgleichsverhandlungen<br />

über den Bevölkerungsschlüssel Verbesserung für die<br />

kle<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>den im ländlichen Raum zu erreichen.Auch<br />

für die bayerische Kommunalpolitik ist die Förderung des<br />

ländlichen Raumes e<strong>in</strong> zentrales Thema:<br />

Bayern verfolgt hier e<strong>in</strong>en ganzheitlichen Ansatz: Stadt und<br />

Land werden nicht als Gegenspieler gesehen, sie ergänzen<br />

sich vielmehr gegenseitig.<br />

Dabei setzt Bayern auf e<strong>in</strong>e bewusste staatliche Lenkung<br />

und Förderung. Die Landesplanung gibt das Leitziel „wertgleicher<br />

Lebensbed<strong>in</strong>gungen“ – nicht <strong>in</strong>haltlich gleicher –<br />

im ganzen Land vor. Hieran halten wir fest, so dass sich alle<br />

staatlichen Ebenen zu ihrer Verantwortung für den ländlichen<br />

Raum bekennen.<br />

Im Zuständigkeitsbereich des F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums haben<br />

wir reagiert, <strong>in</strong>dem wir <strong>in</strong> den kommunalen F<strong>in</strong>anzausgleich<br />

neben se<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong> hohen Ausgleichswirkung<br />

mehrere Instrumente e<strong>in</strong>gebaut haben, die besonders dem<br />

ländlichen Raum zugute kommen: zum Beispiel<br />

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nicht ewig für e<strong>in</strong> Projekt ansparen müssen,<br />

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progressiv s<strong>in</strong>d, je mehr km pro 1000 E<strong>in</strong>wohner zu bedienen<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

��� �����������������������������������������������������<br />

und manches andere mehr...<br />

Seite 27


��� ����� ���� ����������� ���� ������ ���������������������<br />

leiden, wurde ab <strong>200</strong>6 gezielt e<strong>in</strong> Demographiefaktor<br />

e<strong>in</strong>geführt. Die betroffenen Geme<strong>in</strong>den werden <strong>in</strong> Bezug<br />

auf ihren F<strong>in</strong>anzbedarf vorübergehend noch so behandelt,<br />

als hätten sie noch mehr E<strong>in</strong>wohner. Sie haben so<br />

etwas mehr Zeit, um notwendige Anpassungen vornehmen<br />

zu können.<br />

Vielleicht ist hierunter auch die e<strong>in</strong>e oder andere Anregung<br />

für Sie.<br />

3. Europäische Herausforderungen<br />

Lassen Sie mich zuletzt noch kurz auf Herausforderungen<br />

e<strong>in</strong>gehen, vor die wir geme<strong>in</strong>sam von europäischer Ebene<br />

gestellt s<strong>in</strong>d:<br />

Der Vertrag von Lissabon von Ende <strong>200</strong>7 br<strong>in</strong>gt erstmals die<br />

ausdrückliche Achtung der kommunalen Selbstverwaltung<br />

durch die EU. Man möchte fast den Vergleich zur Zentrale<br />

der Nordatlantischen Verteidigungsgeme<strong>in</strong>schaft führen;<br />

vor deren Hauptquartier <strong>in</strong> Brüssel steht e<strong>in</strong> großes Monument<br />

und das ist überschrieben mit dem Spruch: „Wachsamkeit<br />

ist der Preis der Freiheit“. Alle<strong>in</strong> der Vertrag ist e<strong>in</strong>e<br />

gute Grundlage, aber es gilt genauestens zu verfolgen, welche<br />

Überlegungen die Europäische Kommission <strong>in</strong> Brüssel<br />

anstellt. Vorgaben der EU engen die Kommunen erheblich<br />

e<strong>in</strong> und br<strong>in</strong>gen oft hohen bürokratischen Aufwand.<br />

Ich denke hier zum Beispiel an die Vorstellungen der EU zur<br />

Liberalisierung der Dase<strong>in</strong>svorsorge, ich denke an europaweite<br />

Ausschreibungspflichten. Bayern wendet sich hier<br />

mit allem Nachdruck gegen EU-Pläne, die die Kommunale<br />

Selbstverwaltung bedrohen!<br />

Die EU darf die Kommunen nicht aus den Bereichen Wasser-<br />

und Energieversorgung verdrängen - weder durch ordnungspolitische<br />

Maßnahmen, noch durch zu hohe bürokratische<br />

Hemmnisse.<br />

Seite 28<br />

Wir s<strong>in</strong>d uns e<strong>in</strong>ig: Wir haben das Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip <strong>in</strong><br />

Europa nicht durchgesetzt, damit Brüssel dieses zentrale<br />

Erfolgspr<strong>in</strong>zip auf bürokratischen Weg wieder aushebelt!<br />

IV. Schluss<br />

Bei allen Sachfragen ist für mich e<strong>in</strong> Gedanke von entscheidender<br />

Bedeutung: Ich b<strong>in</strong> überzeugt, dass wir <strong>in</strong> unserem<br />

Geme<strong>in</strong>wesen nur geme<strong>in</strong>sam und nur von unten nach<br />

oben unseren Aufgaben gerecht werden können. Den Dreiklang<br />

von Subsidiarität, Solidarität und Personalität, den<br />

die katholische Soziallehre im letzten Jahrhundert prägte,<br />

halte ich für zeitlos gültig.<br />

Der Kerngedanke ist aber noch älter: Er hat bereits vor <strong>200</strong><br />

<strong>Jahre</strong>n die bayerischen Verwaltungsreformen getragen und<br />

er ist heute aktueller denn je.<br />

Das Mite<strong>in</strong>ander von Staat und Kommunen muss aus dieser<br />

Tradition heraus Maxime unseres Handelns bleiben!<br />

Gleichzeitig stellt sich ke<strong>in</strong>e der angesprochenen Fragen<br />

nur im Inland oder ist mit nationalen Alle<strong>in</strong>gängen <strong>in</strong> den<br />

Griff zu bekommen.<br />

Wir haben vone<strong>in</strong>ander zu lernen und müssen Lösungen<br />

geme<strong>in</strong>sam angehen.<br />

Deshalb schließe ich me<strong>in</strong>en Beitrag zu Ihrer E<strong>in</strong>drucksvollen<br />

Veranstaltung mit dem Appell: Lassen Sie uns gerade<br />

zwischen <strong>Vorarlberg</strong> und Bayern unsere geme<strong>in</strong>same<br />

Kommunale Herkunft zum fruchtbr<strong>in</strong>genden Dialog nutzen.<br />

Gott schütze unsere beiden Länder <strong>in</strong> Freundschaft mit Tradition!<br />

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.


E<strong>in</strong> Jubiläum, <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> e<strong>in</strong>er neuen Geme<strong>in</strong>deverfassung.<br />

Der Rückblick fordert auch e<strong>in</strong>en Ausblick und diese neue<br />

Sicht des Historikers über das Geschehen vor <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n<br />

und die positiven Seiten der Modernisierung zeigt auch,<br />

welchen Charme e<strong>in</strong> scharfer Intellekt hat, vor allem, wenn<br />

man so direkt an das Thema herangeht wie Dr. Nachbaur.<br />

Wenn ich mir vorstelle … Landammann. Die Funktion ist<br />

zwar nicht ganz parallel mit me<strong>in</strong>er vergleichbar, aber doch<br />

ähnlich. Misthaufen und Bauch, wenigstens e<strong>in</strong>es hätte<br />

mir gefehlt, ich danke also schon aus diesem Grund den<br />

bayrischen Nachbarn für die Modernisierung vor <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n.<br />

Der Wert der Geme<strong>in</strong>de steht <strong>in</strong>sgesamt und abstrakt nicht<br />

<strong>in</strong> Diskussion, wohl aber der Wert der e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>de<br />

und auch von bestimmten Geme<strong>in</strong>detypen. Das wird diskutiert<br />

und wurde auch im vergangenen Jahr <strong>in</strong> unserem Land<br />

recht <strong>in</strong>tensiv diskutiert. Der Zugang ist immer derselbe. Es<br />

ist e<strong>in</strong> möglicher Zugang, der schon S<strong>in</strong>n macht, aber nur<br />

e<strong>in</strong>en Teil der Wirklichkeit abbildet. Es ist e<strong>in</strong> verwaltungstechnischer<br />

Zugang, der die Kosten der Verwaltungsstruktur<br />

beurteilt und unterstellt, dass bei größeren Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>heiten<br />

die Kosten ger<strong>in</strong>ger seien. Das ist im Übrigen e<strong>in</strong>e<br />

Überlegung, die bei anderen Reformansätzen – ob Schule<br />

oder Gesundheit – sehr stark im Vordergrund steht. Dieser<br />

Gesichtspunkt hat e<strong>in</strong>e gewisse Bedeutung, aber se<strong>in</strong>e<br />

Schlichtheit und E<strong>in</strong>seitigkeit sollte man schon etwas <strong>in</strong>tensiver<br />

diskutieren und e<strong>in</strong>ige andere Gesichtspunkte zu<br />

m<strong>in</strong>destens auch betrachten.<br />

Das fällt manchen Menschen schwer. Wenn man sie nach<br />

dem „Warum“ fragt, stellt man häufiger fest, dass es sich<br />

um Menschen handelt, die nicht so sehr mit anderen Menschen<br />

direkt Kontakt haben, häufig nicht so sehr mit der<br />

praktischen Umsetzung von solchen organisatorischen Fragen<br />

befasst s<strong>in</strong>d und daher die D<strong>in</strong>ge etwas abstrakter beurteilen.<br />

E<strong>in</strong>er der Vorteile dessen, was sich <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den<br />

abspielt, ist sicher e<strong>in</strong>e „Kultur des sich Kümmerns“<br />

um Entwicklungen im menschlichen Leben. Herausforderungen<br />

werden <strong>in</strong> Angriff genommen, unabhängig davon,<br />

Festakt „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1808 bis <strong>200</strong>8“<br />

Götzis, Kulturbühne AMBACH, 6. Juni <strong>200</strong>8<br />

Herbert Sausgruber (geb. 1946 <strong>in</strong> Bregenz), Dr. iur., seit 1989 Mitglied der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung,<br />

seit 1997 Landeshauptmann von <strong>Vorarlberg</strong> (Österreichische Volkspartei)<br />

Geme<strong>in</strong>den mit Zukunft<br />

Herbert Sausgruber<br />

ob e<strong>in</strong>e juristische Zuständigkeit besteht oder nicht. Das<br />

sollten wir <strong>in</strong> der Bedeutung nicht unterschätzen! Ich habe<br />

<strong>in</strong> den Jahrzehnten me<strong>in</strong>er Tätigkeit wirklich häufig erlebt,<br />

dass irgendwelche Problemstellungen auftauchten. Ich war<br />

dann heilfroh, dass ich an dem Ort e<strong>in</strong>en Bürgermeister, Geme<strong>in</strong>devorstände<br />

oder Geme<strong>in</strong>devertreter gefunden habe,<br />

die sich um die Angelegenheit kümmerten und versuchten,<br />

selbst e<strong>in</strong>e Lösung zu organisieren. Sie haben dabei nicht<br />

danach gefragt, ob sie juristisch zuständig s<strong>in</strong>d – <strong>in</strong> der Regel<br />

waren sie es nicht.<br />

So etwas ist doch für gut zu erachten. Ebenso ist es gut,<br />

dass die Geme<strong>in</strong>den emotionelle Identifikation, Heimatbewusstse<strong>in</strong><br />

und Heimatgefühl vermitteln – wie immer<br />

man das dann werten mag. Das ist e<strong>in</strong> Wert – vor allem <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Zeit, wo sehr viel großräumig geregelt wird, sehr viel<br />

Fremdbestimmung auf die Menschen zukommt und sie das<br />

auch so empf<strong>in</strong>den – und sie s<strong>in</strong>d dankbar für Bereiche,<br />

die Heimatgefühl und Identität vermitteln. Funktionell –<br />

und das sollten wir sehr hoch schätzen – knüpft sich sehr<br />

viel an ehrenamtliches Engagement. Ehrenamtliches Engagement<br />

ist sehr prägend für viele Qualitäten <strong>in</strong> unserem Leben.<br />

Sehr viel ehrenamtliches Engagement hängt an diesen<br />

Geme<strong>in</strong>derealitäten an. Wenn man die Geme<strong>in</strong>derealität<br />

reduziert, kann es passieren, dass auch die Motivation, ehrenamtlich<br />

tätig zu e<strong>in</strong>, reduziert wird und damit nachlässt.<br />

Was wäre mit unseren Qualitäten im Bereich der Sicherheit,<br />

im Bereich des kulturellen Geschehens, im Bereich des sozialen<br />

Lebens, im Bereich des Sportes – um jetzt nur e<strong>in</strong>ige<br />

nicht unwesentliche Lebensbereiche zu nennen – wenn<br />

die ehrenamtlichen Strukturen vor allem <strong>in</strong> den dörflichen<br />

Geme<strong>in</strong>den, die <strong>in</strong> der Regel geme<strong>in</strong>deweise organisiert<br />

s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der Form plötzlich nicht mehr lebendig wären? Das<br />

s<strong>in</strong>d Gesichtspunkte, die Bürokraten weniger <strong>in</strong>teressieren,<br />

weil sie es auf Grund ihrer Entfernung <strong>in</strong> ihrer Lebenswelt<br />

auch nicht mehr so wahrnehmen. Wir sollten sehen, dass<br />

wir – wenn wir die Qualitäten <strong>in</strong> diesen Bereichen aufrecht<br />

erhalten wollen – die Motivation zum Ehrenamt und die<br />

Vernetzung von Familienleistungen und ehrenamtlichen<br />

Seite 29


Leistungen mit professionellen Diensten auf hohem Niveau<br />

halten, denn es gibt ke<strong>in</strong>e Volkswirtschaft der Welt – auch<br />

unsere nicht –, die <strong>in</strong> der Lage wäre, flächendeckend für all<br />

diese Qualitäten zu bezahlen. Das heißt: wenn die Motivation<br />

s<strong>in</strong>kt, s<strong>in</strong>kt auch die Qualität der Leistung – und das<br />

großflächig.<br />

Im kommunalen Bereich engagieren sich bei uns etwa<br />

2.000 <strong>Vorarlberg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Vorarlberg</strong>er ehrenamtlich <strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>devertretungen und Ausschüssen. Auch diese Form<br />

des ehrenamtlichen Engagements hängt an der Geme<strong>in</strong>de<br />

und ihrer Existenz. E<strong>in</strong> zweiter Gesichtspunkt, der zur Wertschätzung<br />

auch für kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>den beiträgt, ist unser<br />

wichtiges Ziel, vergleichbare, gleichwertige Lebensverhältnisse<br />

<strong>in</strong> Stadt und Land zu haben. Das ist zunächst e<strong>in</strong>e<br />

wirtschaftliche Herausforderung, die hier nicht zur Debatte<br />

steht, aber natürlich erwähnt werden soll. Arbeitsplätze <strong>in</strong><br />

den auch entlegenen Regionen zu haben – die Funktion des<br />

Tourismus für diese Aufgabe, wo Industrie und Gewerbe<br />

das nicht so gut können. Im Weiteren zählt dazu aber auch<br />

die Vorsorge für e<strong>in</strong>e ordentliche Qualität von E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Diensten, die e<strong>in</strong>e Familie heute erwarten kann.<br />

Der Maßstab für die Qualität und Attraktivität lässt sich wie<br />

überall auf der Welt an den Indikatoren Besiedelung und<br />

Absiedelung ablesen. Wenn die Jungen gehen, kann man<br />

sich darauf verlassen, dass etwas nicht optimal funktioniert.<br />

Wenn die Jungen bleiben, dann weiß man – auch<br />

wenn die Opposition etwas anderes behaupten würde –,<br />

dass es funktioniert. Wir liegen <strong>in</strong> diesem Bereich nicht<br />

schlecht. Wir s<strong>in</strong>d nicht perfekt, denn es gel<strong>in</strong>gt uns nicht<br />

ganz, die Entwicklung zu stoppen. Aber wir erreichen doch<br />

recht gut, dass auch junge Familien <strong>in</strong> entlegenen Gebieten<br />

bleiben. Zu den nötigen Voraussetzungen gehört beispielsweise<br />

das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ordentlichen Wasserversorgung<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de. Es ist auch e<strong>in</strong> Vorteil, wenn es e<strong>in</strong>e<br />

Schule im Ort gibt. Haben wir aber e<strong>in</strong>e Bundeskompetenz,<br />

me<strong>in</strong>e Damen und Herren, weiß ich nicht, ob – wenn das<br />

Geld knapp ist und es ist knapp – irgendjemand nicht auf<br />

die Idee kommt, die Schlüssel zu verändern, das heißt viel-<br />

Seite 30<br />

leicht e<strong>in</strong>e Schule <strong>in</strong> Warth oder Schröcken für überflüssig<br />

und nicht mehr bezahlbar erklärt.<br />

Dann s<strong>in</strong>kt aber die Qualität der Struktur und der Versorgung<br />

und es verstärken sich die Elemente für Absiedlung.<br />

Diese Zusammenhänge sollte man durchaus sehen und<br />

daher viel Energie und auch Geld – wenn man es hat – dafür<br />

e<strong>in</strong>setzen, dass auch kle<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> entlegenen<br />

Gebieten <strong>in</strong> die Lage versetzt werden, zu <strong>in</strong>vestieren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Grundstruktur dessen, was Menschen heute erwarten –<br />

was vor allem junge Leute erwarten –, damit sie bleiben.<br />

Dazu zählt die Ausstattung im Bereich Bildung, die kulturellen<br />

und sportlichen Zugänge, entsprechende Wohnmöglichkeiten,<br />

auch Möglichkeiten im Bereich der Kommunikation<br />

und die Pflege. Das heißt: Geme<strong>in</strong>deförderung für<br />

Investitionen, Ausgleich für vergleichbare Lebensverhältnisse.<br />

Aus den genannten Gründen unterstützen wir beispielsweise<br />

Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>den bei der Kanalisationsgebühr,<br />

damit die Gebühren vergleichbar s<strong>in</strong>d. Sonst kannst du <strong>in</strong><br />

Raggal als Durchschnittsverdiener nicht ohne weiteres wohnen.<br />

Das sollte man aber können. Die Gesetzgeber, die die<br />

Standards entwickeln und ständig weiter hochschrauben<br />

mit guten Begründungen, sollten sehr darauf achten – das<br />

ist auch e<strong>in</strong>e Mahnung an uns –, dass man die Standards<br />

nicht so weit h<strong>in</strong>aufschraubt, dass <strong>in</strong> wichtigen Diensten,<br />

Ehrenamtliche nicht mehr mitkommen. Solche Tendenzen<br />

gibt es und darunter würden <strong>in</strong>sbesondere die kle<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>den<br />

leiden.<br />

Bei der aktuellen Diskussion um die Pflege habe ich schon<br />

die Sorge, dass es passieren könnte, dass man die Standards<br />

mediz<strong>in</strong>ischer Notwendigkeiten so hoch schraubt,<br />

das kle<strong>in</strong>e Heime <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>den, die aber sehr<br />

beliebt s<strong>in</strong>d bei den Leuten, wirtschaftlich ke<strong>in</strong>e Überlebenschancen<br />

haben. Dort müssen wir schauen, dass wir<br />

e<strong>in</strong> Maß f<strong>in</strong>den, das noch umsetzbar ist und wir nicht vor<br />

lauter gutem Willen und Lobbyismus das gute Maß verlieren.<br />

Und es gilt natürlich, bei dieser Analyse auch e<strong>in</strong>es<br />

anzusprechen, das heute schon mehrfach betont wurde.<br />

Der Vorteil der Kle<strong>in</strong>räumigkeit, der Überblickbarkeit des


„Dazuschauen Könnens“ hat den Nachteil, dass – <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Welt, <strong>in</strong> der die Mobilität enorm zugenommen hat und <strong>in</strong><br />

vielen Bereichen natürlich die Geme<strong>in</strong>degrenzen, und weit<br />

mehr als nur die Geme<strong>in</strong>degrenzen, überschritten werden –<br />

teilweise auch großräumigere Lösungen notwendig werden.<br />

Um diesem modernen Bedürfnis der Menschen entgegenzukommen<br />

und zu entsprechen, gilt es, Kooperationen<br />

zu entwickeln. Gefordert s<strong>in</strong>d unsere Intelligenz und die<br />

Selbstverwaltungsfähigkeit der Geme<strong>in</strong>den, die unbed<strong>in</strong>gt<br />

erhalten bleiben muss. Wir sagen klar: Kooperation und<br />

nicht Fusion oder gar Zwangsfusion. Aber die Kooperation<br />

muss funktionieren, noch besser funktionieren, als es vor<br />

der Kooperation der Fall war. Ich b<strong>in</strong> sehr dankbar, dass dies<br />

der Geme<strong>in</strong>deverband aktiv betreibt und ich b<strong>in</strong> froh, dass<br />

die Partnerschaft zwischen dem Land und dem Geme<strong>in</strong>deverband<br />

so gut funktioniert. Ich würde mir wünschen,<br />

dass die Partnerschaft zwischen Bund und Ländern so gut<br />

funktionieren würde. Dort gibt es Verbesserungspotential,<br />

vor allem, was die Praxisbezogenheit und den Tiefgang der<br />

Diskussion betrifft. Etwas weniger Überschriften und etwas<br />

mehr Bezug zur praktischen Realität würde dort ganz enorm<br />

helfen – auch <strong>in</strong> der Diskussion um e<strong>in</strong>e Staatsreform, wo<br />

nämlich das Ländermodell, was die Kompetenzen angeht,<br />

der Versuch e<strong>in</strong>es Kooperationsmodells ist, das sich e<strong>in</strong><br />

Stück weit davon verabschiedet, dass man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er modernen<br />

Welt <strong>in</strong> der Lage sei – wie vor 150 <strong>Jahre</strong>n, wo man<br />

das noch konnte – Lebensbereiche wirklich e<strong>in</strong>deutig und<br />

guten Gewissens e<strong>in</strong>er Ebene zuzuordnen. Das geht heute<br />

nicht mehr, auch wenn man sich wünschen könnte, dass<br />

es so wäre.<br />

Es gibt heute ke<strong>in</strong>en Bereich mehr, wo ich – auch als überzeugter<br />

Föderalist – sagen würde, die Europäische Union<br />

habe dort überhaupt nichts verloren. Praktisch überall<br />

braucht man bei unserer Lage bestimmte Grundstandards,<br />

großräumige Grundsätze, die nicht nur nationale, sondern<br />

– eben weil L<strong>in</strong>dau näher ist als Eisenstadt – europäische<br />

Standards se<strong>in</strong> sollten. Aber eben nicht im Detail und nicht<br />

parzellenscharf bei jedem „Kle<strong>in</strong>schmarren“, sondern<br />

wirklich Grundsätze, die Spielräume lassen. Ordentliche<br />

Mechanismen, die sicherstellen, dass da nicht irgende<strong>in</strong>e<br />

bürokratische Institution <strong>in</strong>s Detail h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> regelt. Die Kunst<br />

ist heute nicht mehr die Frage, wie ordnen wir Sachbereiche<br />

e<strong>in</strong>deutig zu? Das ist e<strong>in</strong>e weitverbreitende Illusion, aber<br />

sie wird dadurch nicht besser, dass sie jetzt von der Bundesregierung<br />

wieder aufgenommen wird. Die Kunst besteht<br />

heute dar<strong>in</strong>, großräumig eben nur Grundsätze und Standards<br />

zu fixieren, partnerschaftlich und geme<strong>in</strong>sam, recht<br />

beweglich, nach Sachbereichen auch recht unterschiedlich.<br />

Das kann sich im Laufe der Zeit auch ändern. So kommen<br />

wir der Realität am nächsten. Spielräume für die Regionen<br />

<strong>in</strong>nerhalb von Grundsätzen. Das wäre e<strong>in</strong>e zukunftsorientierte,<br />

partnerschaftliche und grundlegende Reform und es<br />

ist sehr, sehr bedauerlich – ich sage das jetzt noch e<strong>in</strong>mal<br />

–, dass die Bundesregierung und auch die Sozialpartner<br />

– vor allem die Wirtschaft auf Bundesebene – wieder <strong>in</strong><br />

den alten Trott der Notwendigkeit der absoluten Trennung<br />

der Kompetenzen verfällt. Das br<strong>in</strong>gt uns nicht wesentlich<br />

weiter.<br />

Damit darf ich nun schließen und mich entsprechend unserer<br />

Tradition e<strong>in</strong>er beispielhaften Jugend<strong>in</strong>itiative widmen.<br />

Das hier anwesende Jungendsymphonieorchester<br />

macht nicht nur wunderschöne Musik, sondern engagiert<br />

sich <strong>in</strong> vielfältiger Weise auch sozial. Mehrere <strong>Jahre</strong> h<strong>in</strong>durch<br />

hat es Konzerte und die Erlöse von Konzerten sozialen<br />

Zwecken gewidmet. Die Aktion „Jugend vor den Vorhang“<br />

dient – das wissen Sie – dem Ziel, der Öffentlichkeit<br />

bekannt zu machen, dass Jugendliche <strong>in</strong> unserem Land<br />

sehr viel mehr tun – und zwar Positives mehr tun –, als<br />

sie tun müssten. Das <strong>in</strong> der Öffentlichkeit transportierte<br />

Klischee, dass Jugendliche eher mit negativen Aktivitäten<br />

verbunden werden, entspricht nicht der Realität. Dieses<br />

Orchester ist e<strong>in</strong> Beispiel dafür und ich darf ihnen nun als<br />

Dank den Jugend-Bravo überreichen und e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ladung zur<br />

Oper „Tosca“ für die Bregenzer Festspiele übergeben. Ich<br />

hoffe sie haben Freude damit.<br />

Seite 31


Seite 32<br />

E<strong>in</strong>ladung<br />

zum Symposium<br />

"Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag<br />

und die Geme<strong>in</strong>den"


Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag<br />

und se<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>den<br />

Symposium des <strong>Vorarlberg</strong> Landtages<br />

Bregenz, Landhaus, 22. Oktober <strong>200</strong>8<br />

In bewährter Partnerschaft<br />

Landtagsvizepräsident<strong>in</strong> Dr. Gabriele Nußbaumer<br />

Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d bürgernah<br />

Bürgermeister Mag. Wilfried Berchtold,<br />

Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

Der Landtag und die Geme<strong>in</strong>den im<br />

Spiegel der Landtagsdebatten<br />

Landtagsdirektor Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger<br />

Die verfassungsrechtliche Position der Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> – Bestandsaufnahme und Ausblick<br />

Univ.-Prof. Dr. Karl Weber<br />

Bemerkungen zur Entwicklung des<br />

Geme<strong>in</strong>dewahlrechts <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

Dr. Elmar Häusler<br />

Diskussion<br />

Empfang<br />

Seite 33


Seite 34


Es freut mich sehr, Sie alle im Gedenkjahr „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“ zu unserer heutigen<br />

Fachtagung „Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“<br />

hier im Montfortsaal begrüßen zu können.<br />

Ich darf Ihnen auch die Grüße unseres Landtagspräsidenten<br />

Gebhard Halder übermitteln, der wegen e<strong>in</strong>er Erkrankung<br />

diesen Term<strong>in</strong> kurzfristig absagen musste.<br />

E<strong>in</strong>en herzlichen Willkommensgruß darf ich dem Präsidenten<br />

des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes, dem Feldkircher<br />

Bürgermeister, Herrn Mag. Wilfried Berchtold, entbieten.<br />

Ich begrüße auch sehr herzlich die Referenten des heutigen<br />

Abends:<br />

Herrn Landtagsdirektor und Leiter des Föderalismus<strong>in</strong>stituts,<br />

Dozent Dr. Peter Bußjäger, der uns über den Landtag<br />

und die Geme<strong>in</strong>den im Spiegel der Landtagsdebatten <strong>in</strong>formieren<br />

wird. E<strong>in</strong> - wie ich me<strong>in</strong>e - schier unerschöpfliches<br />

Thema, da die Geme<strong>in</strong>den immer wieder Gegenstand von<br />

Diskussionen im Landesparlament s<strong>in</strong>d.<br />

Herrn Professor Dr. Karl Weber von der Universität Innsbruck.<br />

Er wird die verfassungsrechtliche Position der Geme<strong>in</strong>den<br />

beleuchten, e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme vornehmen<br />

und uns e<strong>in</strong>en Ausblick dazu geben.<br />

Herrn Hofrat Dr. Elmar Häusler, der als langjähriger Leiter<br />

der für das Geme<strong>in</strong>derecht zuständigen Abteilung im Hause<br />

als Experte und Kenner e<strong>in</strong>en Blick auf die Entwicklung des<br />

Geme<strong>in</strong>dewahlrechts <strong>in</strong> unserem Land wirft.<br />

Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

Gabriele Nußbaumer (geb. 1956 <strong>in</strong>), Dr. iur., seit 1999 Mitglied des <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages, seit <strong>200</strong>4<br />

Landtagsvizepräsident<strong>in</strong><br />

In bewährter Partnerschaft<br />

Gabriele Nußbaumer<br />

Ihnen allen e<strong>in</strong> herzliches Dankeschön für Ihre Bereitschaft,<br />

als Experten diesen Abend mit Ihren profunden Ausführungen<br />

und Me<strong>in</strong>ungen zu bereichern und uns so Stoff<br />

für die anschließende Diskussion zu liefern.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d auf vielfältige Weise mit dem Landesparlament<br />

verbunden, was sich etwa dar<strong>in</strong> zeigt, dass das<br />

Geme<strong>in</strong>degesetz und das Geme<strong>in</strong>dewahlrecht im Landtag<br />

beschlossen werden. Auch die f<strong>in</strong>anziellen Beziehungen<br />

zwischen dem Land und den Geme<strong>in</strong>den beruhen auf<br />

Beschlüssen des Landtages. Darüber h<strong>in</strong>aus spielen die<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Verfassungsstruktur des Landes e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Rolle und wirken an der Landesgesetzgebung auf<br />

verschiedene Weise mit.<br />

E<strong>in</strong>es der wichtigsten Ziele unserer Landespolitik ist es, die<br />

guten Lebensverhältnisse <strong>in</strong> unserem Lande zu sichern.<br />

Den Geme<strong>in</strong>den kommt dabei e<strong>in</strong>e ganz entscheidende Bedeutung<br />

zu.<br />

Dank e<strong>in</strong>er guten Geme<strong>in</strong>deförderung und des vielfältigen<br />

Engagements der Geme<strong>in</strong>den verfügen wir über e<strong>in</strong>e ausgezeichnete<br />

kommunale Infrastruktur. Auch die Zusammenarbeit<br />

zwischen Land und Geme<strong>in</strong>den kann als sehr<br />

gut bezeichnet werden. Das Land hat bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

die Entwicklung der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> bewährter Partnerschaft<br />

gefördert und das Zusammenspiel, die Kooperation<br />

zwischen Land und Geme<strong>in</strong>den, darf <strong>in</strong> unserem Land<br />

als sehr gut beschrieben werden. Im Zeichen geänderter<br />

Aufgabenstellungen, denen vor allem auch die Geme<strong>in</strong>den<br />

unterworfen s<strong>in</strong>d, muss sie aber auch angepasst, teils neu<br />

ausgerichtet werden. Und diese Bereitschaft gilt es, immer<br />

wieder auf beiden Seiten e<strong>in</strong>zufordern.<br />

Seite 35


Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d auch erste Ansprechpartner, wenn es<br />

um die Anliegen und Belange der Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger<br />

geht. Laut e<strong>in</strong>er vom Landtag und vom Institut für sozialwissenschaftliche<br />

Regionalforschung <strong>in</strong> Auftrag gegebenen<br />

Me<strong>in</strong>ungsumfrage s<strong>in</strong>d 82 Prozent der Bevölkerung die Geme<strong>in</strong>devertretungen<br />

wichtig bis sehr wichtig.<br />

Nicht verschweigen will ich, dass hier an zweiter Stelle mit<br />

72 Prozent bereits der Landtag folgt. Wesentlich weniger<br />

bedeutsam s<strong>in</strong>d mit 38 Prozent der Nationalrat und mit 34<br />

Prozent das Europäische Parlament. Dies zeigt e<strong>in</strong>drücklich<br />

e<strong>in</strong> Bekenntnis zu den bestehenden Strukturen.<br />

Die Menschen fühlen sich eben ihrem unmittelbaren Lebensumfeld<br />

- den Geme<strong>in</strong>den, ihrer Region - mehr verbunden.<br />

Und noch e<strong>in</strong>es förderte die Untersuchung zu Tage: Die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Vorarlberg</strong>er sehen ihre Interessen<br />

nicht nur durch die Geme<strong>in</strong>devertretungen und den Landtag<br />

besser wahrgenommen, sie sprechen sich <strong>in</strong> hohem<br />

Maße auch für mehr Kompetenzen auf regionaler Ebene<br />

aus.<br />

Wir wollen mit diesem Symposium im Gedenkjahr „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong><br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“ e<strong>in</strong>en Blick auf das<br />

Beziehungsgeflecht von Land und Geme<strong>in</strong>den werfen und<br />

anhand dessen die Entwicklung näher beleuchten.<br />

Ich wünsche Ihnen e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressanten Abend und darf Sie<br />

jetzt schon im Anschluss zu e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Empfang e<strong>in</strong>laden.<br />

Seite 36


Vorab e<strong>in</strong> herzliches Dankeschön an Landtagspräsident<br />

Gebhard Halder und Landtagsdirektor Dr. Peter Bußjäger<br />

für das Zustandekommen der heutigen Veranstaltung, die<br />

dazu dienen soll, das Verhältnis zwischen Geme<strong>in</strong>den und<br />

Landtag näher zu beleuchten.<br />

E<strong>in</strong> Dankeschön aber auch an den Ideengeber der Veranstaltungsreihe<br />

„<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“,<br />

an Dr. Ulrich Nachbaur, der den Anstoß für e<strong>in</strong> hoch<br />

<strong>in</strong>teressantes und vielfältiges Programm gegeben hat, das<br />

bis <strong>Jahre</strong>sende <strong>in</strong>sgesamt 42 (!) verschiedene Veranstaltungen<br />

umfassen wird und dem diesjährigen Jubiläum der<br />

Geme<strong>in</strong>den auf hervorragende Weise gerecht wird. Gratulation!<br />

Bedeutung des Landtags für Geme<strong>in</strong>den<br />

Anlässlich des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>detages am 6. Juni<br />

dieses <strong>Jahre</strong>s <strong>in</strong> Götzis haben wir <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Festakt<br />

der Geburtsstunde der <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

gedacht. Die bayerische Geme<strong>in</strong>dereform von 1808 war es,<br />

die den Grundste<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e demokratische Selbstverwaltung<br />

der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> gelegt hat. Es hat viele<br />

Jahrzehnte gedauert, bis die moderne <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

die heutige Form angenommen hat. E<strong>in</strong>e entscheidende<br />

Rolle hat dabei stets der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag gespielt,<br />

denn im Rahmen der bundesstaatlichen Verfassung ist er<br />

es, der die Aufgaben der Geme<strong>in</strong>den und ihre Organisation<br />

festlegt.<br />

Es freut mich daher sehr, dass im Rahmen der Veranstaltungsreihe<br />

zu „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“<br />

auch der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenem<br />

Symposion die Beziehungen zwischen der gesetzgebenden<br />

Körperschaft des Landes und der Geme<strong>in</strong>den beleuchtet –<br />

rück- aber auch vorausblickend.<br />

Symposium „Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 22. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Wilfried Berchtold (geb. 1954 <strong>in</strong> Feldkirch), Mag. rer. soc. oec., seit 1991 Bürgermeister der Stadt Feldkirch und seit 1995<br />

Präsident des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes (Österreichische Volkspartei)<br />

Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d bürgernah<br />

Wilfried Berchtold<br />

Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d bürgernah<br />

<strong>Vorarlberg</strong> ist jenes Bundesland, das den Föderalismus am<br />

vehementesten e<strong>in</strong>fordert. Was auf staatlicher Ebene gilt,<br />

nämlich nur jene Aufgaben an die größere E<strong>in</strong>heit zu delegieren,<br />

die sie nicht selber wahrnehmen kann, gilt im S<strong>in</strong>ne<br />

der Subsidiarität zwischen Land und Geme<strong>in</strong>den.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d dabei jene staatlichen E<strong>in</strong>richtungen,<br />

die den Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern am nächsten stehen und<br />

im Zeitalter der Globalisierung kommt ihnen e<strong>in</strong>e zunehmend<br />

bedeutendere Rolle zu.<br />

Von der „Wiege bis zur Bahre“ s<strong>in</strong>d die Geme<strong>in</strong>de Ansprechpartner<strong>in</strong>,<br />

Servicestelle und Dienstleister<strong>in</strong> für unsere Bürger<strong>in</strong>nen<br />

und Bürger. Es gibt kaum Bereiche, <strong>in</strong> welche<br />

die Geme<strong>in</strong>de nicht e<strong>in</strong>gebunden ist: K<strong>in</strong>derbetreuung,<br />

Schule, Dase<strong>in</strong>svorsorge, Sicherheit, Altenpflege, Freizeitgestaltung<br />

und vieles mehr.<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Gesetzgebung e<strong>in</strong>gebunden<br />

Um all diese Aufgaben im S<strong>in</strong>ne der Bürger wahrnehmen zu<br />

können, braucht es entsprechender Rahmenbed<strong>in</strong>gungen:<br />

Ich spreche dabei nicht nur von entsprechender f<strong>in</strong>anzieller<br />

Ausstattung, sondern ebenso von der Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>den<br />

an der Gesetzgebung von Land und Bund.<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag hat mit der Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle<br />

im <strong>Jahre</strong> 1969 Neuland betreten, als es darum g<strong>in</strong>g,<br />

die Geme<strong>in</strong>den stärker <strong>in</strong> den Gesetzgebungsprozess e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den:<br />

Damals wurde die bis heute bestehende Möglichkeit geschaffen,<br />

dass zehn Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e Volksabstimmung <strong>in</strong>itiieren<br />

und damit auf e<strong>in</strong>en Landtagsbeschluss e<strong>in</strong>wirken<br />

Seite 37


können. Dass dieses Instrumentarium bislang noch nicht<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden musste, zeigt deutlich, wie groß das<br />

gegenseitige Bemühen auf Landes-, aber auch auf Geme<strong>in</strong>deseite<br />

nach sachgerechten Lösungen ist.<br />

Geme<strong>in</strong>devertreter br<strong>in</strong>gen Bürgernähe <strong>in</strong> den<br />

Landtag<br />

Traditionell s<strong>in</strong>d viele Geme<strong>in</strong>devertreter auch Mitglied des<br />

Landtags. (Im <strong>Jahre</strong> 1984 wurden sogar acht Bürgermeister<br />

<strong>in</strong> den Landtag gewählt.) Und wenn auch immer wieder<br />

Stimmen laut werden, die sich dagegen aussprechen, dass<br />

Bürgermeister e<strong>in</strong> Landtagsmandat bekleiden, so möchte<br />

ich gerade bei dieser Gelegenheit betonen, wie wichtig auch<br />

die Bürgernähe für den Landtag ist. Und diese Bürgernähe<br />

ist nicht zuletzt durch die Bürgermeister, Vizebürgermeister<br />

und Geme<strong>in</strong>deräte <strong>in</strong> diesen Gremien <strong>in</strong> besonderer Weise<br />

sichergestellt.<br />

Seite 38<br />

Elmar Häusler, Karl Weber, Peter Bußjäger,<br />

Gabriele Nußbaumer, Wilfried Berchthold<br />

Danke für gute Zusammenarbeit mit<br />

dem Geme<strong>in</strong>deverband<br />

Dem Land <strong>Vorarlberg</strong> war es stets wichtig, e<strong>in</strong>en Ansprechpartner<br />

zu haben, der die Anliegen der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

koord<strong>in</strong>iert und vertritt. Der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband<br />

nimmt diese Rolle wahr und ich b<strong>in</strong> stolz,<br />

dass wir <strong>in</strong> den letzten Jahrzehnten e<strong>in</strong>e Vertretung aufbauen<br />

konnten, die seitens des Landes als Ansprechpartner<br />

ernst genommen und entsprechend e<strong>in</strong>gebunden wird.<br />

Diese Stärke des Geme<strong>in</strong>deverbandes gründet nicht zuletzt<br />

dar<strong>in</strong>, dass der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband als e<strong>in</strong>ziger<br />

Geme<strong>in</strong>deverband <strong>in</strong> Österreich alle Geme<strong>in</strong>den vertritt.<br />

Als Präsident des Geme<strong>in</strong>deverbandes möchte ich die heutige<br />

Veranstaltung dazu nutzen, unseren Partnern <strong>in</strong> der<br />

Landesregierung zu danken für die gute Zusammenarbeit<br />

<strong>in</strong> den letzten <strong>Jahre</strong>n. Ich verb<strong>in</strong>den damit den Wunsch,<br />

dies auch <strong>in</strong> Zukunft <strong>in</strong> ähnlicher Weise fortführen zu können<br />

– im geme<strong>in</strong>samen Interesse, vor allem aber zum Wohl<br />

der 367.300 BürgerInnen und Bürger <strong>in</strong> den 96 <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>den.


1. E<strong>in</strong>leitung: Das Land und die Geme<strong>in</strong>den –<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung<br />

Staatsrechtlich betrachtet bilden die Geme<strong>in</strong>den – noch<br />

immer – e<strong>in</strong>e Untergliederung des Landes, auch wenn sie<br />

sich rechtlich und faktisch bereits so stark von den Ländern<br />

emanzipiert haben, dass man <strong>in</strong> Österreich von e<strong>in</strong>em sogenannten<br />

Drei-Ebenen-Föderalismus spricht, also Bund,<br />

Länder und Geme<strong>in</strong>den. umfassend.<br />

Unter E<strong>in</strong>beziehung der europäischen Ebene ergibt dies e<strong>in</strong><br />

so genanntes Mehrebenensystem mit e<strong>in</strong>er vierfach gestuften<br />

öffentlichen Aufgabenbesorgung, die trotz aller Unterschiede<br />

<strong>in</strong> der staatsrechtlichen Ausformung heute schon<br />

fast <strong>in</strong> ganz Europa den Regelfall bildet.<br />

Das Land unterscheidet sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wesentlichen Punkt<br />

von den Geme<strong>in</strong>den: es ist Träger von Gesetzgebungshoheit<br />

und gemäß Art. 115 Abs. 2 der Bundesverfassung zuständig,<br />

<strong>in</strong>nerhalb der mitunter recht eng gezogenen Schranken der<br />

Bundesverfassung die <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> und die Geme<strong>in</strong>deaufsicht<br />

zu regeln.<br />

Wenn man das Verhältnis zwischen Landtag und Geme<strong>in</strong>den<br />

näher beleuchten will, stellen sich verschiedene Fragen:<br />

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recht?<br />

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tag geführt und welche Haltungen zu den Geme<strong>in</strong>den<br />

wurden typischerweise e<strong>in</strong>genommen?<br />

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dem Landuntergeordnete Körperschaft behandelt?<br />

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Anhand e<strong>in</strong>iger Beispiele aus der Landtagsgeschichte soll<br />

nunmehr versucht werden, diese Fragen zu beantworten,<br />

ohne dabei den Rahmen zu sprengen.<br />

Symposium „Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 22. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Peter Bußjäger (geb. 1963 <strong>in</strong> Bludenz), Univ.-Doz. Dr. iur., seit <strong>200</strong>3 Direktor des <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages und seit<br />

<strong>200</strong>1 Direktor des Instituts für Föderalismus <strong>in</strong> Innsbruck.<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den im<br />

Spiegel der Landtagsdebatten 1861 bis <strong>200</strong>8<br />

Peter Bußjäger<br />

2. Der Landtag und das Geme<strong>in</strong>degesetz –<br />

e<strong>in</strong>e Kernaufgabe des Landtages<br />

a) Meilenste<strong>in</strong>e<br />

Es ist für das Verhältnis von Landtag und Geme<strong>in</strong>den bezeichnend,<br />

dass zu den ersten vom <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag<br />

beschlossenen Gesetzen (nachdem der Landtag mit dem<br />

Februarpatent 1861 e<strong>in</strong>gerichtet worden war) die erste<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deordnung gehörte, die im Land selbst<br />

kreiert wurde. Seit 1861 lassen sich <strong>in</strong> der Entwicklung des<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>derechts fünf bzw. sechs Meilenste<strong>in</strong>e<br />

erblicken, je nachdem, ob man die 1998 verankerte Direktwahl<br />

des Bürgermeisters als solchen betrachten will oder<br />

nicht.<br />

Letztere wird hier ausgeblendet, weil die Entwicklung<br />

des Geme<strong>in</strong>dewahlrechtes Gegenstand des Beitrags von<br />

Elmar Häusler „Bemerkungen zur Entwicklung des Geme<strong>in</strong>dewahlrechts<br />

von 1864 bis <strong>200</strong>8“ ist.<br />

Demnach s<strong>in</strong>d die großen Meilenste<strong>in</strong>e neben der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1864 die Geme<strong>in</strong>deordnungen 1904 und<br />

1935, das Geme<strong>in</strong>degesetz 1965 und die Novelle zum Geme<strong>in</strong>degesetz<br />

1985.<br />

Die großen Zeitspannen zwischen diesen Meilenste<strong>in</strong>en,<br />

<strong>in</strong>nerhalb deren freilich auch immer wieder kle<strong>in</strong>ere Novellierungen<br />

erfolgten, veranschaulichen, dass Kont<strong>in</strong>uität e<strong>in</strong><br />

wesentliches Merkmal der Entwicklung des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derechts darstellt. Man kann zahlreiche Institutionen<br />

des heutigen Geme<strong>in</strong>derechts bis zur Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1864 zurückverfolgen und wohl noch <strong>in</strong> die Zeit davor,<br />

wenngleich unter anderen Bezeichnungen.<br />

Dies ist aber - wie noch zu zeigen se<strong>in</strong> wird - lediglich der<br />

äußere E<strong>in</strong>druck. Tatsächlich war die Entwicklung differenzierter,<br />

vielfältiger und ke<strong>in</strong>eswegs geradl<strong>in</strong>ig, sondern von<br />

zahlreichen Verwerfungen geprägt, die Ausdruck der jeweiligen<br />

Zeithaltung waren.<br />

Seite 39


) Zäsuren<br />

Wie war es überhaupt zur ersten Geme<strong>in</strong>deordnung <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

gekommen? Das 1815 auch für <strong>Vorarlberg</strong> e<strong>in</strong>geführte<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bürgerliche Gesetzbuch aus dem <strong>Jahre</strong><br />

1811 hatte noch <strong>in</strong> den §§ 21 und 27 vorgesehen, dass die<br />

Geme<strong>in</strong>den, da sie wie „Rasende, Wahns<strong>in</strong>nige oder Blöds<strong>in</strong>nige<br />

unfähig s<strong>in</strong>d, ihre Verhältnisse selbst gehörig zu<br />

besorgen, unter e<strong>in</strong>er besonderen Vorsorge der öffentlichen<br />

Verwaltung stehen“. Diese Bestimmung, die mit der Zeit <strong>in</strong>haltlich<br />

obsolet geworden war, wurde jedoch erst mit dem<br />

neuen Geme<strong>in</strong>degesetz des <strong>Jahre</strong>s 1965 formell aufgehoben.<br />

1<br />

1849 hat das provisorische Geme<strong>in</strong>degesetz des Kaisers<br />

für die gesamte Monarchie den legendären Leitsatz aufgestellt,<br />

der praktisch jedem Juristen bekannt ist: „Die<br />

Grundfeste des Staates ist die freie Geme<strong>in</strong>de“. Deutlicher<br />

kann der Unterschied zwischen dem Metternichschen Polizeistaat<br />

und der revolutionären Ordnung nicht beschrieben<br />

werden, wenngleich „nur“ knapp mehr als 30 <strong>Jahre</strong> dazwischen<br />

lagen.<br />

Sehr rasch wurde diese am Grundsatz der Subsidiarität<br />

orientierte Gesetzgebung wieder aufgegeben. 1851 wurde<br />

als e<strong>in</strong>e der ersten Maßnahmen des erstarkten Neoabsolutismus<br />

das provisorische Geme<strong>in</strong>degesetz durch<br />

kaiserliches Patent wieder aufgehoben. Die Tage des Neoabsolutismus<br />

waren allerd<strong>in</strong>gs gezählt.<br />

1862 wurde nach e<strong>in</strong>igen Schwierigkeiten vom damaligen<br />

Reichsrat e<strong>in</strong> neues Reichsgeme<strong>in</strong>degesetz <strong>in</strong> Kraft gesetzt,<br />

2 das jedoch nur e<strong>in</strong> so genanntes Rahmengesetz<br />

war. Die entsprechenden Ausführungsgesetze hatten die<br />

1861 neu e<strong>in</strong>gerichteten Landtage zu erlassen. Von daher<br />

ergab sich, dass e<strong>in</strong>e der dr<strong>in</strong>glichsten Aufgaben des neuen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landtages dar<strong>in</strong> bestehen sollte, e<strong>in</strong> neues<br />

Geme<strong>in</strong>derecht zu schaffen.<br />

Seite 40<br />

1863 widmete der Landtag der Geme<strong>in</strong>deordnung nicht weniger<br />

als acht volle Sitzungen. Der stenographische Bericht<br />

umfasste 250 Seiten, was heutzutage se<strong>in</strong>esgleichen sucht.<br />

Dieses Gesetz erhielt allerd<strong>in</strong>gs vorerst nicht die erforderliche<br />

kaiserliche Sanktion. Erst nachdem der Landtag<br />

e<strong>in</strong> Jahr später allen von der Regierung gewünschten Abänderungen<br />

Rechnung trug, konnte das Gesetz als Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1864 <strong>in</strong> Kraft treten. Dennoch war das Gesetz e<strong>in</strong><br />

Meilenste<strong>in</strong>, es war die erste moderne Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s.<br />

Auf die näheren Institutionen der alten Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

e<strong>in</strong>zugehen, wird bewusst verzichtet. Es würde den Rahmen<br />

sprengen. Es sei lediglich angemerkt, dass wesentliche<br />

Institutionen des heutigen Geme<strong>in</strong>derechts bereits<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deordnung von 1864 enthalten waren: Die<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung, der Geme<strong>in</strong>devorstand, der Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

(Bürgermeister), die Unterscheidung zwischen<br />

dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis.<br />

1867 wurde die Rahmengesetzgebung des Reiches bereits<br />

wieder abgeschafft. Die Länder, die damals noch ke<strong>in</strong>e<br />

Gliedstaaten e<strong>in</strong>es Bundesstaates waren, sondern vielmehr<br />

wie die Geme<strong>in</strong>den nur e<strong>in</strong>e Art Selbstverwaltungskörper<br />

bildeten, erhielten nunmehr die umfassende Kompetenz<br />

zur Regelung des Geme<strong>in</strong>dewesens.<br />

Die Geme<strong>in</strong>deordnung 1904 brachte von der Struktur<br />

her wenig Änderungen. Aus heutiger Sicht, nämlich vor<br />

dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>es Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes,<br />

3 s<strong>in</strong>d lediglich präzisere Regelungen über die<br />

Nutzung des sogenannten Geme<strong>in</strong>degutes bemerkenswert.<br />

Weiters wurde e<strong>in</strong>e Klärung des Verhältnisses von Heimatrecht<br />

und Bürgerrecht vorgenommen. Das sogenannte Heimatrecht<br />

war für frühere Geme<strong>in</strong>derechte noch von großer<br />

Relevanz, bildete es doch den Vorläufer der heutigen sozialrechtlichen<br />

Ansprüche. 4


Die nächste Zäsur stellte die Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 dar,<br />

von welcher Restbestände, wie die wohlbekannten Hand-<br />

und Zugdienste oder die wichtige Verpflichtung des Bürgermeisters,<br />

nach Beendigung se<strong>in</strong>er Funktion Akten und<br />

andere Dokumente zu übergeben, auch heute noch <strong>in</strong> Kraft<br />

s<strong>in</strong>d. Sie werden gelegentlich als Relikte feudalistischer<br />

Traditionen fehl <strong>in</strong>terpretiert. Die Geme<strong>in</strong>deordnung von<br />

1935 war im Übrigen - wie man so schön sagt - e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d ihrer<br />

autoritären Zeit. Die Notwendigkeit zur Erlassung e<strong>in</strong>es<br />

neuen Geme<strong>in</strong>derechts hatte sich aus der autoritären Verfassung<br />

des Ständestaates ergeben. Diese hatte zwar die<br />

Geme<strong>in</strong>deselbstverwaltung beibehaltet, aber die demokratischen<br />

Strukturen <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>devertretungen, wie auf<br />

der Bundesebene und im Landtag, zugunsten e<strong>in</strong>er berufsständischen<br />

Zusammensetzung beseitigt. Wesentlichster<br />

Inhalt war die Stärkung des von den Geme<strong>in</strong>detagen gewählten<br />

Bürgermeisters. Den von zwei Juristen privat verfassten<br />

erläuternden Bemerkungen <strong>in</strong> der kommentierten<br />

Gesetzesausgabe zufolge sollte „tiefer S<strong>in</strong>n se<strong>in</strong>er Stellung<br />

die unlösbare Verankerung mit alemannisch-demokratischer<br />

Führungsart“ se<strong>in</strong>. Weiters heißt es: „In unserem<br />

Lande dürfen wir darauf vertrauen, dass der wirtschaftlich<br />

und politisch gesunde S<strong>in</strong>n unseres Volkes <strong>in</strong> der Wahl der<br />

Bürgermeister den rechten Weg f<strong>in</strong>den wird.“ 5<br />

Die erläuternden Bemerkungen des Kommentars verwiesen<br />

unter anderem auf die „unter gewissenhaften, von großem<br />

Ernste getragenen Beratungen durch den Landtag“. Die Beratungen<br />

im Plenum jedenfalls waren freilich nur äußerst<br />

kurz gewesen. Außer dem Berichterstatter meldete sich<br />

ke<strong>in</strong> Abgeordneter zu Wort. 6 Die Ausführungen des Berichterstatters<br />

verweisen allerd<strong>in</strong>gs auf die erfolgten Ausschussberatungen<br />

und e<strong>in</strong> Gutachten des Landtages zu e<strong>in</strong>em vorangegangenen<br />

Regierungsentwurf, was darauf schließen<br />

lässt, dass die Beratungen doch <strong>in</strong>tensiver waren, als es<br />

den Ansche<strong>in</strong> haben mag.<br />

Immerh<strong>in</strong> erweiterte die Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 die Möglichkeit<br />

der Zusammenarbeit zwischen den Geme<strong>in</strong>den<br />

durch die Schaffung von Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften und<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>deverbänden. In weiterer Folge traf sie präzisere<br />

Regelungen über das Geme<strong>in</strong>degut, die im Grunde die<br />

Vorlage für das Gesetz über das Geme<strong>in</strong>degut im <strong>Jahre</strong> 1998<br />

bildeten.<br />

Die Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 galt nach 1945 mit e<strong>in</strong>igen Anpassungen,<br />

die sich aus der Wiedererrichtung e<strong>in</strong>es demokratischen<br />

Staates ergaben, weiter. Als mit der Novelle zum<br />

Bundesverfassungsgesetz 1962e<strong>in</strong> größerer Änderungsbedarf<br />

geschaffen wurde, 7 wurde der Landesgesetzgeber neuerlich<br />

aktiv. Die Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle des <strong>Jahre</strong>s<br />

1962 hatte nämlich e<strong>in</strong>e – im Vergleich zu anderen Bundesstaaten<br />

– durchaus untypische Emanzipation der Geme<strong>in</strong>den<br />

mit sich gebracht. Diesen Beitrag behandelt jedoch<br />

Karl Weber <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Referat.<br />

Das Geme<strong>in</strong>degesetz 1965 trug nicht nur den Anforderungen<br />

des Bundesverfassungsgesetzes Rechnung, sondern stellte<br />

e<strong>in</strong>e grundlegende Modernisierung des Geme<strong>in</strong>derechtes<br />

dar.<br />

Man geht wohl nicht fehl, das Geme<strong>in</strong>degesetz 1965 als die<br />

größte gesetzgeberische Leistung des Landes im Zeitraum<br />

zwischen 1945 bis 1970 zu bezeichnen. Erst <strong>in</strong> den frühen<br />

70er <strong>Jahre</strong>n wurden Gesetze mit vergleichbarer Qualität<br />

und Bedeutung geschaffen, wie etwa das Sozialhilfegesetz<br />

1971, das Baugesetz 1972, das Raumplanungsgesetz 1973<br />

und das erste Landesbedienstetengesetz 1972.<br />

E<strong>in</strong> besonderes Merkmal des Geme<strong>in</strong>degesetzes 1965 war<br />

die <strong>in</strong>tensive Beteiligung des Landtages. Nicht nur, dass die<br />

Beratung im Plenum <strong>in</strong>tensiv und das Niveau hochstehend<br />

war. Wie 1863, also knapp über 100 <strong>Jahre</strong> zuvor, erfolgten<br />

äußerst e<strong>in</strong>gehende Beratungen.<br />

Die Regierungsvorlage wurde im Rechtsausschuss nochmals<br />

überarbeitet, wobei freilich fast nur legistisch - technische<br />

und sprachliche Änderungen erfolgten. Wie den<br />

Landtagsprotokollen entnommen werden kann, wurde das<br />

Gesetz, das ja von vielen e<strong>in</strong>fachen Geme<strong>in</strong>devertretern<br />

Seite 41


verstanden werden sollte, „e<strong>in</strong>er sprachlichen Überprüfung<br />

durch Sachverständige auf dem Gebiet der Legistik“ unterzogen.<br />

8 Diese Übung wurde später nur noch e<strong>in</strong>mal, nämlich<br />

im Zuge der Erarbeitung des Jugendgesetzes im <strong>Jahre</strong><br />

1998 wiederholt. 9<br />

E<strong>in</strong>e umfassende Novelle des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>degesetzes<br />

erfolgte im Jahr 1985, also genau 20 <strong>Jahre</strong> später. 10<br />

Die direkte Demokratie <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den wurde erleichtert,<br />

die Informationsrechte der Geme<strong>in</strong>devertreter erweitert,<br />

die Bildung von Berufungskommissionen ermöglicht. Die<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>es Misstrauensvotums gegenüber dem Bürgermeister<br />

wurde e<strong>in</strong>geführt. Diese Novelle markiert im Wesentlichen<br />

den gegenwärtigen Stand des Geme<strong>in</strong>derechts.<br />

c) Bewertung<br />

Betrachtet man die Rechtsentwicklung rückblickend, so fällt<br />

auf, dass von e<strong>in</strong>em wesentlichen Aspekt, nämlich dem Geme<strong>in</strong>dewahlrecht,<br />

abgesehen, die Impulse für Änderungen<br />

des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>derechts <strong>in</strong> den meisten Fällen von<br />

außen kamen: Grundlage der Geme<strong>in</strong>deordnung von 1864<br />

war das Reichsgeme<strong>in</strong>derahmengesetz von 1862, das überhaupt<br />

erst e<strong>in</strong>e Kompetenz des Landes zur Regelung des<br />

Geme<strong>in</strong>derechts schuf. Die autoritäre Bundesverfassung<br />

1934 führte zur Geme<strong>in</strong>deordnung 1935, die Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle<br />

1962 zum Geme<strong>in</strong>degesetz 1965.<br />

Ke<strong>in</strong>es Impulses von außen bedurfte h<strong>in</strong>gegen die Novelle<br />

1985, die jedoch stark von der Novelle zur Landesverfassung<br />

1984 bee<strong>in</strong>flusst war.<br />

Kennzeichnend für e<strong>in</strong>en sehr weitreichenden Grundkonsens<br />

über die Bedeutung der Geme<strong>in</strong>de als Träger<strong>in</strong> der<br />

Verwaltung war die Tatsache, dass das <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>degesetz<br />

1965 e<strong>in</strong>stimmig verabschiedet worden war.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Vorläuferregelungen war dies zwar auch<br />

der Fall, auf Grund der anderen Zusammensetzung des<br />

Landtages, sei es, weil es <strong>in</strong> der Zeit zwischen 1861 und<br />

1918 ke<strong>in</strong>e Parteienlandschaft wie heute gab, sei es, weil<br />

Seite 42<br />

1935 der Landtag berufsständisch zusammengesetzt war,<br />

ist e<strong>in</strong> Vergleich allerd<strong>in</strong>gs nicht zulässig.<br />

Die Novelle 1988 erhielt nur die Unterstützung der ÖVP und<br />

der FPÖ. Die Sozialdemokraten und die Grünen, die gerade<br />

e<strong>in</strong> halbes Jahr zuvor erstmals <strong>in</strong> der Geschichte des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtages <strong>in</strong> das Landesparlament e<strong>in</strong>gezogen waren,<br />

verweigerten die Zustimmung. Die Sozialdemokraten<br />

bemängelten, dass die unmittelbare Demokratie nicht weit<br />

genug reiche und erachteten das Geme<strong>in</strong>degesetz als e<strong>in</strong><br />

zu enges „Korsett“ für die Geme<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Punkt war weiters, dass der Geme<strong>in</strong>devorstand nicht m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong> Viertel der Zahl der Geme<strong>in</strong>devertreter betrug,<br />

wie dies die Sozialdemokraten gefordert hatten. 11 Die grünalternativen<br />

Abgeordneten hielten das Geme<strong>in</strong>degesetz für<br />

zu wenig direktdemokratisch und umweltfreundlich. 12<br />

Die Entwicklung des <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>derechtes entsprach<br />

der zunehmenden Emanzipation der Geme<strong>in</strong>den.<br />

Während die Geme<strong>in</strong>deordnungen vor dem Ersten Weltkrieg<br />

die Geme<strong>in</strong>den tatsächlich zum<strong>in</strong>dest teilweise wie<br />

Unmündige behandelten und die Geme<strong>in</strong>deordnung 1935<br />

vor allem den autoritären Bürgermeister im Fokus hatte, ist<br />

das Geme<strong>in</strong>degesetz 1965 von e<strong>in</strong>er deutlichen Betonung<br />

der Selbständigkeit der Geme<strong>in</strong>de geprägt, die auch dar<strong>in</strong><br />

zum Ausdruck kam, dass erstmals die 96 Geme<strong>in</strong>den im<br />

Gesetz ausdrücklich angeführt wurden, dadurch als e<strong>in</strong>e<br />

besondere Garantie ihrer Eigenständigkeit erhielten. Der<br />

Abgeordnete Robert Bösch von der FPÖ hatte recht, wenn er<br />

sagte: „Durch das Geme<strong>in</strong>degesetz 1965 wird die Geme<strong>in</strong>deautonomie<br />

auf e<strong>in</strong>en Stand aufgewertet, wie wir ihn aus<br />

der Geschichte kaum kennen.“ 13<br />

Auch was die <strong>in</strong>nere Organisation der Geme<strong>in</strong>den betrifft<br />

g<strong>in</strong>g die Tendenz – abgesehen von der rückschrittlichen Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1935 – stetig <strong>in</strong> Richtung Demokratisierung,<br />

Aufwertung der Rechte der Geme<strong>in</strong>devertreter, Transparenz<br />

geme<strong>in</strong>dlicher Entscheidungen und verbesserter und effizienterer<br />

Rechtskontrolle. Auf der anderen Seite wurde die<br />

rechtliche Dichte der Geme<strong>in</strong>deaufsicht reduziert.


Den e<strong>in</strong>en mag diese Entwicklung zu langsam, den anderen<br />

zu schnell vor sich gegangen se<strong>in</strong> – Faktum ist, dass diese<br />

Entwicklung unleugbar vorhanden ist.<br />

3. Zwischen Landesumlage und Geme<strong>in</strong>destrukturen:<br />

E<strong>in</strong> altes und e<strong>in</strong> neues Thema im Landtag<br />

Unter den vielen sonstigen Themen, die im Verhältnis zwischen<br />

Landtag und Geme<strong>in</strong>den anzuführen wären, möchte<br />

ich zwei herausgreifen. Das erste zieht sich wie e<strong>in</strong> roter Faden<br />

durch die Landtagsdebatten vieler Legislaturperioden,<br />

nämlich die Landesumlage.<br />

Sie ist heute recht umstritten. Von der ÖVP und der FPÖ<br />

wird sie als e<strong>in</strong> Instrument e<strong>in</strong>er Art F<strong>in</strong>anzausgleich unter<br />

den Geme<strong>in</strong>den verteidigt, von Sozialdemokraten und<br />

Grünen mehr oder weniger stark bekämpft und als Instrument<br />

der Ref<strong>in</strong>anzierung des Landes durch die Geme<strong>in</strong>den<br />

betrachtet.<br />

E<strong>in</strong> Gesetz über die E<strong>in</strong>hebung e<strong>in</strong>er Landesumlage wurde<br />

erstmals 1948 beschlossen, bis 1952 jährlich, jeweils für<br />

e<strong>in</strong> Jahr, befristet. Die Höhe der Landesumlage wurde vom<br />

Landtag selbst festgesetzt. Dies wurde 1952 zu umständlich<br />

und das Gesetz über die E<strong>in</strong>hebung e<strong>in</strong>er Landesumlage<br />

beschlossen 14 die die Höhe der Landesumlage der<br />

Verordnungsgebung der Landesregierung überließ. 15 Alle<br />

diese Gesetze wurden e<strong>in</strong>stimmig beschlossen. Das Gesetz<br />

fungierte <strong>in</strong> den ersten <strong>Jahre</strong>n tatsächlich als e<strong>in</strong>e Art<br />

F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>strument zugunsten des Landes, das nicht<br />

auf eigene F<strong>in</strong>anzierungsquellen zurückgreifen konnte. Die<br />

Landesumlage war ursprünglich <strong>in</strong> der astronomischen<br />

Höhe von 20 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile der<br />

Geme<strong>in</strong>den an den geme<strong>in</strong>schaftlichen Bundesabgaben<br />

angesiedelt und wurde schließlich mit Verordnung auf 15<br />

Prozent e<strong>in</strong>geschränkt. E<strong>in</strong>e Verbesserung für die f<strong>in</strong>anzschwachen<br />

Geme<strong>in</strong>den ergab sich allerd<strong>in</strong>gs erst, als 1959<br />

die Berücksichtigung der F<strong>in</strong>anzkraft der Geme<strong>in</strong>de bei der<br />

Bemessung der Landesumlage e<strong>in</strong>geführt wurde.<br />

Bereits <strong>in</strong> den Folgejahren wurde die Landesumlage massiv<br />

gesenkt und gleichzeitig die Geme<strong>in</strong>deförderung <strong>in</strong>tensiviert.<br />

Diese Anpassungen wurden vom Landtag jeweils e<strong>in</strong>stimmig,<br />

anlässlich der erforderlichen Anpassungen an die<br />

bundesrechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

der F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetze, beschlossen.<br />

Kritik an der Landesumlage seitens der Sozialdemokraten<br />

konzentrierte sich <strong>in</strong> den 1959 16 und 1967 17 anlässlich fälliger<br />

Novellierungen des Gesetzes darauf, dass die Landesumlage<br />

durch Verordnung der Landesregierung und nicht durch<br />

den Landtag selbst festgesetzt werde. Dieser Kritik konnte<br />

sich 1967 auch die FPÖ anschließen. 18<br />

Im Grundsatz blieb die Landesumlage und ihre Funktion unbestritten.<br />

Die Novelle 1986 wurde praktisch diskussionslos<br />

angenommen. 19 Die nächste Novellierung 1994 erfolgte<br />

ebenfalls e<strong>in</strong>stimmig, wenngleich von ÖVP, SPÖ und FPÖ<br />

beteuert wurde, dass die Landesumlage abzuschaffen wäre,<br />

wenn man sie nicht mehr brauchen würde. 20 E<strong>in</strong>stimmig erfolgte<br />

auch die Änderung 1996, wenngleich e<strong>in</strong> Antrag der<br />

Sozialdemokraten, das Höchstausmaß der Landesumlage<br />

auf 6,3 Prozent herabzusetzen, abgelehnt worden war. 21<br />

Erst <strong>in</strong> der laufenden Legislaturperiode des Landtags und<br />

zwar <strong>200</strong>6 und <strong>200</strong>8 wurden Forderungen von SPÖ und<br />

Grünen artikuliert, die Landesumlage gänzlich abzu schaffen.<br />

Hier wird also e<strong>in</strong> gewisses Aufbrechen e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>stmals<br />

bestehenden Konsenses deutlich.<br />

Es gibt aber auch neue Themen, was die Geme<strong>in</strong>den und<br />

den Landtag betrifft, nämlich die <strong>in</strong> den letzten <strong>Jahre</strong>n erstmals<br />

zur Sprache gekommenen überkommenen Geme<strong>in</strong>destrukturen.<br />

Auch wenn die Zahl der Geme<strong>in</strong>den und ihr<br />

Territorium <strong>in</strong> der Geschichte des Landes immer wieder Veränderungen<br />

unterworfen waren, so bildeten diese Fragen<br />

doch selten Gegenstand der Diskussionen im Landtag.<br />

Seite 43


Nach 1945 und nach dem Trauma zwangsweiser Geme<strong>in</strong>defusionen<br />

<strong>in</strong> der Zeit des Nationalsozialismus wurde die<br />

Existenz der 96 Geme<strong>in</strong>den des Landes <strong>Vorarlberg</strong> durch<br />

Jahrzehnte h<strong>in</strong>durch als praktisch unumstößliches Faktum<br />

gehandelt. Dies zeigt sich auch <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>stimmig getragenen<br />

Vorgangsweise des Landtages 1945, die <strong>in</strong> der<br />

nationalsozialistischen Zeit erfolgten Geme<strong>in</strong>defusionen<br />

rückgängig zu machen, bzw. darüber Volksabstimmungen<br />

abzuhalten, sofern diese dem Volkswillen entsprachen. 22<br />

Ke<strong>in</strong>e Fraktion wollte die freie Entscheidungsmacht der Geme<strong>in</strong>de<br />

darüber anzweifeln ob sie ihre Existenz als eigenständige<br />

Körperschaft aufgeben sollte oder ob sie Kooperationen<br />

e<strong>in</strong>gehen wollte, anzweifeln. Hier brachten erst die<br />

letzten <strong>Jahre</strong> e<strong>in</strong>en gewissen Wandel, <strong>in</strong>dem erstmals die<br />

Sozialdemokraten die S<strong>in</strong>nhaftigkeit möglicher Geme<strong>in</strong>defusionen<br />

prüfen lassen wollten. 23 E<strong>in</strong>her mit – wenngleich<br />

<strong>in</strong> der M<strong>in</strong>derheit verbleibenden – Zweifeln über die Effizienz<br />

der bestehenden Geme<strong>in</strong>destrukturen geht die von<br />

allen Fraktionen e<strong>in</strong>hellig getragene Forderung nach e<strong>in</strong>er<br />

Verstärkung der Geme<strong>in</strong>dekooperationen. 24 Solche wurden<br />

erstmals <strong>200</strong>2 mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>stimmig angenommenen<br />

selbständigen Antrag, mit dem gefordert wurde, den <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>deverband bei der Entwicklung von Pilotprojekten<br />

zu unterstützen, zum Thema gemacht. 25<br />

Während man e<strong>in</strong>en noch recht vagen Allparteien-Konsens<br />

über die S<strong>in</strong>nhaftigkeit von Geme<strong>in</strong>dekooperationen feststellen<br />

kann 26 , lassen sich für die Zukunft bereits erste Ause<strong>in</strong>andersetzungen<br />

darüber prognostizieren, was die Frage<br />

der demokratischen Kontrolle der Geme<strong>in</strong>dekooperationen<br />

betrifft. Die wohl noch nicht ganz zu Ende geführten Diskussionen<br />

rund um den Stand Montafon dürften die Vorboten<br />

e<strong>in</strong>er neuen Entwicklung se<strong>in</strong>.<br />

Seite 44<br />

4. „Wenn es dem Land gut geht, dann geht es auch<br />

den Geme<strong>in</strong>den gut.“ – Positionen der Fraktionen<br />

zu den Geme<strong>in</strong>den<br />

Die Entwicklung des Geme<strong>in</strong>derechts, die veränderte Position<br />

der Geme<strong>in</strong>den im Laufe der Zeit ist e<strong>in</strong>e Sache. E<strong>in</strong>e andere<br />

ist die Frage, welche generelle Haltung des Landtags<br />

gegenüber den Geme<strong>in</strong>den auszumachen ist.<br />

Der Landtag freilich ist ke<strong>in</strong>e monolithische E<strong>in</strong>heit, sondern<br />

besteht aus den verschiedenen Fraktionen, die, wie es<br />

der Natur des politischen Diskurses entspricht, auch völlig<br />

unterschiedliche Positionen e<strong>in</strong>nehmen können.<br />

Vorweg sei e<strong>in</strong>es klargestellt: Der Landtag bekannte sich<br />

stets nicht nur zur Institution der Geme<strong>in</strong>de als solcher,<br />

sondern – und das ist das entscheidende – auch zur Geme<strong>in</strong>deselbstverwaltung.<br />

Nicht nur das. Es fand und f<strong>in</strong>det im Grunde noch heute<br />

– zum<strong>in</strong>dest verbal! - e<strong>in</strong> Wettbewerb um die geme<strong>in</strong>defreundlichste<br />

Fraktion statt. Dabei spielte der Begriff des<br />

Föderalismus bei allen Fraktionen immer wieder e<strong>in</strong>e Rolle.<br />

E<strong>in</strong> gängiger Leitsatz war die Formel „Föderalismus auch<br />

nach unten“, womit geme<strong>in</strong>t war, dass das Land nicht nur<br />

gegenüber dem Bund auf Föderalismus pochen sollte, sondern<br />

sich vorbildlich föderal auch gegenüber den Geme<strong>in</strong>den<br />

verhalten sollte.<br />

Sämtliche Fraktionen verwendeten diesen Ausspruch, so<br />

auch der Abgeordnete W<strong>in</strong>der im <strong>Jahre</strong> 1979: „Wir Sozialisten<br />

verlangen aber Föderalismus, nicht nur gegenüber<br />

dem Bund, sondern auch nach unten gegenüber den Geme<strong>in</strong>den.“<br />

27 Diese Aussage war überhaupt der gängige Argumentationstopos<br />

der Sozialdemokraten nach 1945.<br />

Die zitierte Aussage hätte 1979 wohl auch nicht jenes Ausmaß<br />

an Resonanz gefunden, hätte der Abgeordnete nicht<br />

auch noch angefügt, dass <strong>Vorarlberg</strong> die schlechteste<br />

Geme<strong>in</strong>deautonomie <strong>in</strong> Österreich habe und am zentral-


istischsten von allen Bundesländern verwaltet werde. Diese<br />

Aussage führte dem Landtagsprotokoll zufolge auch zu heftigsten<br />

Unmutsäußerungen seitens der Mehrheitsfraktion.<br />

Im <strong>Jahre</strong> 1991 wurde – diesmal von e<strong>in</strong>er Vertreter<strong>in</strong> der<br />

Grünen – folgende Aussage getätigt: „Föderalismus kann<br />

nicht nur dah<strong>in</strong>gehend <strong>in</strong>terpretiert werden: Mehr Kompetenzen<br />

für die Länder, weg vom zentralistischen Bund, sondern<br />

wahre Föderalisten s<strong>in</strong>d für uns jene, die ihren Föderalismus<br />

auch im eigenen Land praktizieren, das heißt mehr<br />

Kompetenzen der Geme<strong>in</strong>den, mehr Kompetenzen <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>heiten.“ 28<br />

Besonders bezeichnend ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

e<strong>in</strong>e Äußerung des Abgeordneten Dr. Kopf (WdU) aus dem<br />

<strong>Jahre</strong> 1952, der den Geme<strong>in</strong>den geradezu Staatscharakter<br />

zubilligte: „Wenn wir beim Bunde sagen: Lass uns die<br />

uns verfassungsmäßig zustehende Autonomie und Selbstverwaltung,<br />

dann müssen wir auch den Geme<strong>in</strong>den das<br />

gleiche zugestehen […] auch die Geme<strong>in</strong>den verlieren mehr<br />

und mehr von dem gesunden Urpr<strong>in</strong>zip, das man Geme<strong>in</strong>deautonomie<br />

heißt und die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>ken immer mehr<br />

herunter zu kle<strong>in</strong>sten Verwaltungsorganismen, anstatt dass<br />

die Geme<strong>in</strong>den kle<strong>in</strong>e Staaten im Staate wären, so wie die<br />

Entwicklung aus Jahrhunderten heraus sie eigentlich geschaffen<br />

hat.“ 29 An anderer Stelle tätigte Dr. Kopf 1953 folgende<br />

Aussage: „Ich habe die Auffassung, die Geme<strong>in</strong>de<br />

kann niemals e<strong>in</strong>e Verwaltungsbehörde se<strong>in</strong>. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

ist e<strong>in</strong>e autonome Körperschaft und e<strong>in</strong>e autonome Körperschaft<br />

kann nie als Verwaltungsbehörde bezeichnet werden,<br />

weil sie für sich selber e<strong>in</strong> Staat im Staate ist….. 30<br />

Sowohl die ÖVP, als auch die FPÖ, die sich verständlicherweise<br />

gegen den Vorwurf des Zentralismus gegenüber den<br />

Geme<strong>in</strong>den stets verwahrten, wendeten immer wieder e<strong>in</strong>,<br />

dass das Land <strong>Vorarlberg</strong> „mit Abstand die höchste Geme<strong>in</strong>deförderung<br />

habe“, 31 oder manifestierten, dass sich<br />

Land und die Geme<strong>in</strong>den nicht ause<strong>in</strong>anderdividieren ließen<br />

und es ke<strong>in</strong>e „Front zwischen Land und Geme<strong>in</strong>den“<br />

gebe. 32 Landesrat Dr. Guntram L<strong>in</strong>s wurde folgender Leitspruch<br />

zugeschrieben: „Wenn es dem Land gut geht, geht<br />

es auch den Geme<strong>in</strong>den gut.“ 33<br />

Die Dichotomie Zentralismus und Föderalismus spiegelte<br />

sich auch <strong>in</strong> der Haltung gegenüber der Aufsicht über die<br />

Geme<strong>in</strong>den wieder. Im Pr<strong>in</strong>zip war man sich bei der Beschlussfassung<br />

des Geme<strong>in</strong>degesetzes 1965 h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Geme<strong>in</strong>deaufsicht e<strong>in</strong>ig, dass diese weniger im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>er Kontrolle, als vielmehr unterstützend und beratend<br />

ausgeübt werden sollte. 34 Die Sozialisten teilten diese Auffassung<br />

zwar im Grundsatz, waren jedoch der Me<strong>in</strong>ung,<br />

dass der Katalog der Aufsichtsrechte über die Geme<strong>in</strong>de<br />

zu weit g<strong>in</strong>g. Aus diesem Grunde wurde das Recht der Aufsichtsbehörde,<br />

Vertreter zu Geme<strong>in</strong>devertretungssitzungen<br />

zu entsenden, abgelehnt. 35<br />

Der Landtag der vergangenen Jahrzehnte war, so glaube ich<br />

festzustellen zu können, <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er merklichen<br />

Zurückhaltung geprägt, was E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die Organisation<br />

der Geme<strong>in</strong>den betraf oder auch die Behandlung <strong>in</strong>terner<br />

Angelegenheiten der Geme<strong>in</strong>de betraf. Diese Zurückhaltung<br />

fand auch dar<strong>in</strong> ihren Ausdruck, dass während Jahrzehnten<br />

Rechnungshofberichte, die die Geme<strong>in</strong>den betrafen,<br />

im Landtag nicht behandelt wurden.<br />

Es deutet sich vielleicht auch hier e<strong>in</strong> gewisser Paradigmenwechsel<br />

an, wenn <strong>in</strong> der laufenden Gesetzgebungsperiode<br />

von diesem Grundsatz Abstand genommen wird. Auch der<br />

immer wieder zu hörende Ruf nach e<strong>in</strong>er Kontrolle aller Geme<strong>in</strong>den<br />

durch den Landes-Rechnungshof gehört zu e<strong>in</strong>em<br />

solchen Paradigmenwechsel, der zwar, wie es sche<strong>in</strong>t, nicht<br />

die Landtagsmehrheit auf se<strong>in</strong>er Seite hat, aber andeutet,<br />

dass das Verhältnis zwischen Landtag und Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />

der Zukunft möglicherweise doch spannungsgeladener werden<br />

könnte. Auffallend s<strong>in</strong>d auch die immer zahlreicheren<br />

Anträge, die zur Änderung des Geme<strong>in</strong>degesetzes e<strong>in</strong>gebracht<br />

werden. Auch diese haben noch nicht die Landtagsmehrheit<br />

h<strong>in</strong>ter sich.<br />

Seite 45


Vergleichsweise umstritten war im <strong>Jahre</strong> 1965 e<strong>in</strong>e Bestimmung<br />

des Geme<strong>in</strong>degesetzes, die es heute überhaupt<br />

nicht mehr ist. § 67 des Geme<strong>in</strong>degesetzes (heute § 71)<br />

beschränkte nämlich die Führung wirtschaftlicher Unternehmungen<br />

durch die Geme<strong>in</strong>de auf die Befriedigung<br />

e<strong>in</strong>es Bedarfs der Bevölkerung und auf den Umstand,<br />

dass der Bedarf durch e<strong>in</strong>en Privaten nicht genauso befriedigt<br />

wird. Die Art und der Umfang des Betriebes müssen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit<br />

der Geme<strong>in</strong>de stehen. Die ÖVP begründete diese Regelung<br />

im Grunde mit wirtschaftsliberalen Erwägungen, die dem<br />

Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip verpflichtet waren: Der Staat sollte<br />

nur tätig werden, wenn e<strong>in</strong>e Leistung durch die Privaten<br />

<strong>in</strong> unzureichender Weise erbracht wurde. 36 Die Sozialisten<br />

lehnten e<strong>in</strong>e solche E<strong>in</strong>schränkung der Wirtschaftstätigkeit<br />

der Geme<strong>in</strong>de ab, 37 h<strong>in</strong>gegen lag von der FPÖ e<strong>in</strong>e konkrete<br />

Äußerung zu diesem Punkt nicht vor. Es lässt sich allerd<strong>in</strong>gs<br />

vermuten, dass diese Bestimmung unterstützt wurde.<br />

Die E<strong>in</strong>schränkung der freien wirtschaftlichen Betätigung<br />

der Geme<strong>in</strong>de auf Zwecke der Dase<strong>in</strong>svorsorge und die<br />

Subsidiarität gegenüber der privaten Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />

steht durchaus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gewissen Spannungsverhältnis<br />

mit der bundesverfassungsrechtlich garantierten freien<br />

wirtschaftlichen Betätigung der Geme<strong>in</strong>de, 38 was seither<br />

rechtlich nie problematisiert wurde.<br />

5. Die Vertretung der Geme<strong>in</strong>den im Landtag<br />

E<strong>in</strong>e Darstellung des Verhältnisses des Landtages zu den<br />

Geme<strong>in</strong>den kann nicht darauf verzichten, sich mit der Vertretung<br />

der Geme<strong>in</strong>den im Landtag ause<strong>in</strong>ander zu setzen.<br />

Tatsächlich haben Bürgermeister im Landtag – es herrscht<br />

<strong>in</strong> Österreich allgeme<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e Unvere<strong>in</strong>barkeit dieser beiden<br />

Funktionen – stets e<strong>in</strong>e maßgebliche Rolle, und zwar <strong>in</strong><br />

(fast) allen politischen Kräften gespielt. Auf Grund der Tatsache,<br />

dass die weitaus überwiegende Zahl der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>den von Bürgermeistern geführt werden, die der<br />

ÖVP angehören oder ihr nahe stehen, verwundert es nicht,<br />

Seite 46<br />

dass sich unter den ÖVP-Abgeordneten, die, nebenbei gesagt,<br />

auch die deutliche Mehrheit unter den Abgeordneten<br />

stellen, besonders viele Bürgermeister bef<strong>in</strong>den. Es s<strong>in</strong>d<br />

dies seit 1945 nicht weniger als 24. Auch Abgeordnete der<br />

FPÖ waren Bürgermeister, <strong>in</strong>sgesamt vier. Und schließlich<br />

die SPÖ: Sie hat nicht nur mit dem legendären Bregenzer<br />

Bürgermeister Fritz Mayer e<strong>in</strong>e Bürgermeister gestellt, sondern<br />

noch fünf weitere. Lediglich die Grünen haben <strong>in</strong> den<br />

24 <strong>Jahre</strong>n, die sie nun unter wechselnden Bezeichnungen<br />

dem Landtag angehören, noch ke<strong>in</strong>en Bürgermeister im<br />

Landtag gestellt.<br />

Zwei Bürgermeister, Karl Tizian und Siegfried Gasser erklommen<br />

sogar das höchste Amt im Landtag und damit das<br />

zweithöchste im Land: Sie wurden Landtagspräsidenten.<br />

Noch zahlreicher als die Bürgermeister waren und s<strong>in</strong>d weitere<br />

Geme<strong>in</strong>defunktionäre, von den Vizebürgermeister<strong>in</strong>nen<br />

und Vizebürgermeistern abwärts, über Geme<strong>in</strong>deräte bis<br />

h<strong>in</strong> zu den Geme<strong>in</strong>devertretern im Landtag vertreten. Ihre<br />

Zahl ist so groß, dass sie gar nicht zu ermitteln ist. Deutlich<br />

mehr als die Hälfte der gegenwärtigen Mitglieder des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtages übt noch e<strong>in</strong> Amt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de aus.<br />

Dies unterstreicht die me<strong>in</strong>es Erachtens durchaus positive<br />

Verschränkung zwischen Geme<strong>in</strong>den und Landtag auch <strong>in</strong><br />

politischer H<strong>in</strong>sicht.<br />

6. Zusammenfassung und Ausblick<br />

Die Geme<strong>in</strong>den waren und s<strong>in</strong>d, wie der vorangegangene<br />

Abschnitt gezeigt hat, nicht nur gut im Landtag vertreten,<br />

das Bekenntnis zu den Geme<strong>in</strong>den gehört gleichsam seit<br />

jeher zum Allparteienkonsens im <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag. Der<br />

Landtag hat sich bemüht, für möglichst große Kont<strong>in</strong>uität<br />

im Geme<strong>in</strong>derecht zu sorgen.<br />

Gewisse Paradigmenwechsel s<strong>in</strong>d nichtsdestoweniger festzustellen:<br />

In der Haltung der Fraktionen gegenüber der Lan-


desumlage etwa oder <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>stellung gegenüber den Instrumenten<br />

der Geme<strong>in</strong>deaufsicht: Während bis <strong>in</strong> die 60er<br />

<strong>Jahre</strong> ÖVP und FPÖ für e<strong>in</strong>e relativ strenge Geme<strong>in</strong>deaufsicht<br />

e<strong>in</strong>traten, waren die Sozialdemokraten großzügiger.<br />

Heute sche<strong>in</strong>t sich diese E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> gewisser H<strong>in</strong>sicht<br />

umzukehren.<br />

E<strong>in</strong> anderes Thema ist erst seit wenigen <strong>Jahre</strong>n Gegenstand<br />

der Landtagsdebatten: Das Infragestellen bestehender<br />

Geme<strong>in</strong>destrukturen kannte bislang ke<strong>in</strong>e Präzedenzfälle.<br />

Der Grundkonsens über die notwendige Verstärkung von<br />

Geme<strong>in</strong>dekooperationen weist darauf h<strong>in</strong>, dass die geänderten<br />

wirtschaftlichen und f<strong>in</strong>anziellen Verhältnisse von<br />

den Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> neues Reagieren erfordern.<br />

Dennoch ist anzunehmen, dass Landtag und Geme<strong>in</strong>den<br />

auch <strong>in</strong> Zukunft eng und mehr oder weniger harmonisch<br />

mite<strong>in</strong>ander verbunden se<strong>in</strong> werden und zwar aus e<strong>in</strong>em<br />

Grund, den F<strong>in</strong>anzlandesrat Adolf Vögel im <strong>Jahre</strong> 1955 anführte:<br />

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass e<strong>in</strong> Landtag,<br />

dessen Abgeordnete ja alle aus der Geme<strong>in</strong>de kommen, zum<br />

Schaden der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>e […]Gesetzgebung beschließen<br />

würde, die vollständig gegen die Geme<strong>in</strong>den geht.“ 39<br />

1 § 92 Geme<strong>in</strong>degesetz, LGBl. Nr. 45/1965.<br />

2 RGBl. Nr. 18/1862.<br />

3 Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11.06.<strong>200</strong>8, B 464/07.<br />

4 Stenographische Sitzungsberichte [fortan: StenSib] 9. <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtag [fortan: LT] 1. Session 1903, Beilage 40.<br />

5 Alfons Troll/Fritz Schneider, Geme<strong>in</strong>deordnung für das Land <strong>Vorarlberg</strong>,<br />

Bregenz 1935, S. 81.<br />

6 StenSib 15. LT 1935, 7. Sitzung 24.07.1935, S. 72.<br />

7 BGBl. Nr. 205/1962.<br />

8 StenSib 20. LT 1965, 9. Sitzung 28./29.10.1965, S. 163.<br />

9 Siehe auch StenSib 26. LT 1998, Beilage 74, und StenSib 27. LT 1999, 1.<br />

Sitzung 27.01.1999, S. 2.<br />

10 StenSib 24. LT 1985, Beilage 7.<br />

11 Siehe StenSib 24. LT 1985, 5. Sitzung 22.05.1985, S. 132 ff., die<br />

Wortmeldung des Abgeordneten Günter Keckeis (SPÖ), StenSib 24. LT<br />

1985, 5. Sitzung 22.05.1985, S. 132 ff.<br />

12 Siehe ebenda, S. 137 ff., die Wortmeldung des Abgeordneten Manfred<br />

Rünzler (AL/VGÖ).<br />

13 StenSib 20. LT 1965, 9. Sitzung 28./29.10.1965, S. 171.<br />

14 StenSib 17. LT 1951, Beilage 19.<br />

15 StenSib 17. LT 1952, 2. Sitzung 14.01.1952, S. 14.<br />

16 Wortmeldung von Landtagsvizepräsident Pius Moosbrugger (SPÖ),<br />

StenSib 19. LT 1959, 4. Sitzung 21./22.12.1959, S. 66ff.<br />

17 StenSib 20. LT 1967, 2. Sitzung 01.03.1967, S. 14 ff, Wortmeldung des<br />

Abgeordneten Dr. Walter Peter (SPÖ).<br />

18 Ebenda, S. 19, Wortmeldung des Abgeordneten Alfred Eß (FPÖ, dagegen<br />

noch der Abgeordnete Werner Melter, FPÖ, StenSib 19. LT 1959, 4.<br />

Sitzung 21./22.12.1959, S. 67 f).<br />

19 StenSib 24. LT 1986, 3. Sitzung 09.04.1986.<br />

20 StenSib 25. LT 1994, 1. Sitzung 02.02.1994.<br />

21 StenSib 26. LT 1996, 4. Sitzung 08.05.1996.<br />

22 Gesetz über die Außerkraftsetzung der <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1938 bis 1945<br />

erfolgten Vere<strong>in</strong>igungen von Geme<strong>in</strong>den, StenSib 16. LT, Beilage<br />

13/1946; vgl. die Diskussion StenSib 16. LT, 3. Sitzung 21.03.1946, S. 3 f.<br />

23 Der Selbständige Antrag „F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen möglicher<br />

Geme<strong>in</strong>defusionen“ wurde <strong>in</strong> <strong>200</strong>7 gegen die Stimmen der SPÖ<br />

abgelehnt (StenSib 28. LT <strong>200</strong>7, Beilage 26 und 4. Sitzung 08.05.1997).<br />

24 Siehe etwa StenSib 28. LT, Beilage 103/<strong>200</strong>6, und die darüber<br />

abgehaltene Diskussion <strong>in</strong> StenSib 28. LT <strong>200</strong>7, 1. Sitzung 31.01.<strong>200</strong>7.<br />

25 StenSib 27. LT <strong>200</strong>2, 4. Sitzung 08.05.<strong>200</strong>2, zur Beilage 17/<strong>200</strong>2.<br />

Seite 47


26 Dieser Allparteien-Konsens äußert sich beispielsweise <strong>in</strong> der<br />

e<strong>in</strong>stimmig angenommenen Ausschussvorlage „Infrastrukturerhebung<br />

und Geme<strong>in</strong>dekooperation“, StenSib 28. LT <strong>200</strong>7, Beilage 43. Siehe<br />

auch die Äußerung des Klubobmannes der ÖVP, Ra<strong>in</strong>er Gögele, StenSib<br />

28. LT, 1. Sitzung 31.01.<strong>200</strong>7: „E<strong>in</strong>igkeit besteht dar<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong>haltlich<br />

etwas weitergehen muss, dass Geme<strong>in</strong>dekooperationen etwas Gutes<br />

s<strong>in</strong>d.“<br />

27 StenSib 23. LT 1979, 2. Sitzung 21.03.1979, S. 40.<br />

28 So die Abgeordnete Jutta Kräutler-Berger (Grüne Alternative),<br />

Sitzungsberichte XXV. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag, 1. Sitzung 1991, S. 41.<br />

29 StenSib 17. LT 1952, 10. Sitzung 29.12.1952, S. 151.<br />

30 StenSib 17. LT 1953, 1. Sitzung 30.03.1953, S. 7.<br />

31 StenSib 25. LT 1990, 10. Sitzung 12.-14.12.1990, S. 716, Landesrat Dr.<br />

Guntram L<strong>in</strong>s (ÖVP),<br />

32 Ebenda, S. 787, Abgeordneter Günter Lampert (ÖVP), StenSib 25. LT<br />

1990.<br />

33 So die Abgeordnete Christ<strong>in</strong>e Werber (ÖVP), StenSib 25. LT, 6. Sitzung<br />

04.-6.07.1990, S. 326.<br />

34 Vgl. StenSib 20. LT 1965, 9. Sitzung 28./29.10.1965, S. 225, die<br />

Wortmeldung der Abgeordneten Elfriede Blaickner (ÖVPI,<br />

35 Vgl. ebenda, S. 226, die Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Walter<br />

Peter (SPÖ).<br />

36 Vgl. ebenda, S. 172 ff., die Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Mart<strong>in</strong><br />

Purtscher (ÖVP).<br />

37 Vgl. ebenda, S. 168 f., die Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Walter<br />

Peter (SPÖ).<br />

38 Art 116 Abs 2 Bundes-Verfassungsgesetz.<br />

39 StenSib 18. LT 1955, 9. Sitzung 19.12.1955, S. 74.<br />

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I. Die verfassungsrechtliche Positionierung der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

Das Thema des Symposions „Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag<br />

und die Geme<strong>in</strong>den“ deutet zunächst auf die landes ver -<br />

fassungsrechtliche Positionierung der Vorarl berger Geme<strong>in</strong>den<br />

h<strong>in</strong>. Tatsächlich bleibt dem Landesverfassungsgesetzgeber<br />

nur wenig Spielraum für e<strong>in</strong>e eigenständige<br />

landesverfassungsrechtliche Positionierung der Geme<strong>in</strong>den<br />

im Lande. Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d vielmehr durch die<br />

Bundesverfassung formell und materiell stark determ<strong>in</strong>iert.<br />

Gleichwohl s<strong>in</strong>d die Beziehungen der Geme<strong>in</strong>den<br />

zum Landtag sehr <strong>in</strong>tensiv. Allerd<strong>in</strong>gs ist die rechtliche<br />

Beziehung zwischen Geme<strong>in</strong>den und Landtag stärker auf<br />

e<strong>in</strong>fachgesetzlicher Ebene angesiedelt als im Bereich des<br />

Landesverfassungsrechts. Wesentliche Kernaufgaben der<br />

Geme<strong>in</strong>den werden landesgesetzlich geregelt. Das gesamte<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong>srecht als Ausführungsrecht<br />

bundesverfassungsgesetzlicher Vorgaben, das Dienstrecht,<br />

Baurecht, Raumordnungsrecht, der große Bereich der Sozial-<br />

und Kulturverwaltung, das kommunale Umweltrecht<br />

und viele andere kommunale Aufgaben werden vom Landesgesetzgeber,<br />

also vom Landtag geregelt. Dabei kommen<br />

Landtag und Geme<strong>in</strong>den vor allem im Vorfeld der Gesetzeswerdung<br />

immer wieder zusammen. Es wäre e<strong>in</strong> reizvolles<br />

Thema e<strong>in</strong>es eigenes Referats, die Wechselbeziehungen<br />

zwischen Landtag und Kommunen und ihre gegenseitige<br />

Bee<strong>in</strong>flussung darzustellen. Das mir gestellte Thema befasst<br />

sich aber mit verfassungsrechtlichen Fragen, wobei<br />

hier der Bundesverfassung verstärktes Augenmerk zu<br />

schenken ist.<br />

II. Die Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Bundesverfassung<br />

und <strong>in</strong> der Landesverfassung<br />

Mit der Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle 1962 wurden jene<br />

bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen der <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong><br />

und der Geme<strong>in</strong>deaufgaben geschaffen, die<br />

bis heute gültig s<strong>in</strong>d. Bis zu dieser Verfassungsnovelle 1962<br />

Symposium „Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 22. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Karl Weber (geb. 1953 <strong>in</strong> Hall/Tirol), o. Univ.-Prof., Dr. iur., seit 1991 ordentlicher Universitätsprofessor für<br />

Öffentliches Recht, F<strong>in</strong>anzrecht und Politikwissenschaft an der Universität Innsbruck.<br />

Die verfassungsrechtliche Position der<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

Bestandsaufnahme und Ausblick<br />

Karl Weber<br />

galt e<strong>in</strong> verfassungsrechtliches Provisorium, das die Grundsätze<br />

des monarchischen Geme<strong>in</strong>derechts <strong>in</strong> die Bundesverfassung<br />

<strong>in</strong>korporierte und bis weit h<strong>in</strong>auf <strong>in</strong> die Zweite<br />

Republik prolongierte.<br />

Die Organisation und die Aufgaben der Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> Österreich bundesverfassungsrechtlich detailliert geregelt.<br />

Dies stellt an sich e<strong>in</strong>e bundesstaatliche Anomalie<br />

dar, die nur historisch erklärbar ist. E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Verfassungen<br />

unserer bundesstaatlichen Nachbarn zeigt, dass<br />

das Geme<strong>in</strong>derecht <strong>in</strong> weitem Umfang dem gliedstaatlichen<br />

Gesetzgeber übertragen ist. Daher f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den<br />

bundesstaatlichen Verfassungen unserer Nachbarstaaten<br />

im Wesentlichen lediglich die kommunale Bestandsgarantie,<br />

die Bundesverfassungen enthalten sich jedoch detaillierter<br />

Aussagen über Funktion und Organisation der<br />

Geme<strong>in</strong>den. Aus den Materialien zur B-VG-Novelle 1962<br />

ergibt sich deutlich, dass die österreichischen Geme<strong>in</strong>den<br />

diesen bundesstaatstypischen Weg nicht gehen wollten.<br />

Der Österreichische Geme<strong>in</strong>debund und der Österreichische<br />

Städtebund, die die Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle<br />

1962 <strong>in</strong>haltlich weitgehend vorbereitet hatten, wollten die<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Bundesverfassung und nicht <strong>in</strong> den Landesverfassungen<br />

verankert wissen, da sie nicht alle<strong>in</strong> den<br />

Ländern „ausgeliefert“ se<strong>in</strong> wollten. E<strong>in</strong>e bundesverfassungsrechtliche<br />

Regelung des Geme<strong>in</strong>derechts sollte zum<br />

e<strong>in</strong>en erhöhten Bestandsschutz der Geme<strong>in</strong>den bewirken,<br />

zugleich aber auch e<strong>in</strong>e bundesweite Homogenität des Geme<strong>in</strong>derechts<br />

sicherstellen. Daher f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den Art. 115<br />

ff Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch e<strong>in</strong>e be<strong>in</strong>ahe kasuistische<br />

Determ<strong>in</strong>ierung des Organisations- und Funktionenrechts<br />

der Geme<strong>in</strong>den. Dies hat freilich zur Folge, dass<br />

die Landesverfassungen im Bereich des Geme<strong>in</strong>derechts<br />

de facto den Charakter von Ausführungsgesetzen zum Bundesverfassungsrecht<br />

haben, weil ihnen diesbezüglich nur<br />

wenig Spielraum im Rahmen der Verfassungsautonomie<br />

der Länder bleibt. Wenn also im Folgenden von der verfassungsrechtlichen<br />

Stellung der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> die<br />

Rede ist, so bezieht sich dies <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die Bundesverfassung.<br />

Das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesverfassungsrecht<br />

Seite 49


unterscheidet sich h<strong>in</strong>sichtlich der Geme<strong>in</strong>den nur wenig<br />

von den übrigen landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen<br />

<strong>in</strong> Österreich. Diese landesverfassungsrechtlichen<br />

Bestimmungen haben weitgehend nur rezitativen Charakter<br />

und geben <strong>in</strong> großem Umfange narrativ den Bestand des<br />

Bundesverfassungsrechts wieder.<br />

Zum<strong>in</strong>dest aus gesamtösterreichischer Sicht lässt sich<br />

konstatieren, dass sich das Geme<strong>in</strong>derecht, wie es durch<br />

die Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle 1962 und e<strong>in</strong>ige spätere<br />

Verfassungsreformen verwirklicht wurde, im Großen und<br />

Ganzen bewährt hat. Dieses Verfassungswerk bietet auch<br />

heute noch die Grundlage für e<strong>in</strong> demokratisches und effizientes<br />

Rechtsleben <strong>in</strong> den österreichischen Geme<strong>in</strong>den.<br />

Gleichwohl haben die rasanten ökonomischen, sozialen,<br />

kulturellen und ökologischen Entwicklungen der letzten<br />

<strong>Jahre</strong> auch vor den Geme<strong>in</strong>destuben nicht Halt gemacht.<br />

Die Europäisierung und Internationalisierung des Rechts<br />

stellt auch die Geme<strong>in</strong>den vor große Herausforderungen.<br />

Viele Entwicklungen, die vom historischen Geme<strong>in</strong>deverfassungsgesetzgeber<br />

nicht e<strong>in</strong>mal erahnt werden konnten,<br />

durchdr<strong>in</strong>gen heute das kommunale Rechtsleben<br />

nachhaltig. Viele dieser strukturellen Änderungen im<br />

Geme<strong>in</strong>deleben haben schon <strong>in</strong> der Vergangenheit rechtliche<br />

Adaptierungen erfordert. Dabei wurde das Meiste auf<br />

unterverfassungsrechtlicher Ebene realisiert. Dies erfolgte<br />

zum Teil auf e<strong>in</strong>fachgesetzlicher Ebene, vieles ist auch im<br />

Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung realisiert worden.<br />

E-Government, New Public Management, Public Private<br />

Partnership und andere moderne Schlagworte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>zwischen<br />

aus dem kommunalen Leben nicht mehr wegzudenken.<br />

Auch die Weiterentwicklung der Geme<strong>in</strong>deaufgaben,<br />

<strong>in</strong>sbesondere auf dem Gebiet der Dase<strong>in</strong>svorsorge wurde<br />

zum Teil e<strong>in</strong>fachgesetzlich aber viel häufiger im Rahmen<br />

der Privatwirtschaftsverwaltung gemäß Art. 116 Abs. 1 B-VG<br />

weiter entwickelt.<br />

Obwohl sich das Geme<strong>in</strong>derecht der Österreichischen<br />

Bundesverfassung im Großen und Ganzen bewährt hat,<br />

hat es im Laufe der Jahrzehnte doch e<strong>in</strong>e gewisse Pat<strong>in</strong>a<br />

Seite 50<br />

angelegt. So entstanden im Laufe der <strong>Jahre</strong> doch e<strong>in</strong>ige<br />

Forderungen an den Bundesverfassungsgesetzgeber,<br />

die, unter Beibehaltung der rechtlich verankerten Strukturen,<br />

moderne Entwicklungen <strong>in</strong>s Geme<strong>in</strong>derecht e<strong>in</strong>beziehen<br />

sollten. Hier zeigt sich freilich e<strong>in</strong>e Schattenseite<br />

der bundesverfassungsrechtlichen, also zentralistischen<br />

Struk tur des österreichischen Geme<strong>in</strong>derechts. Die Länder<br />

können für ihre Geme<strong>in</strong>den entsprechende Reformen nur<br />

marg<strong>in</strong>al vornehmen, sie müssen sich vielmehr auf gesamtösterreichischer<br />

Ebene e<strong>in</strong>igen, um Forderungen nach e<strong>in</strong>er<br />

Änderung der Bundesverfassung wirkungsvoll zu artikulieren.<br />

Änderungen des Geme<strong>in</strong>derechts auf Bundesebene<br />

s<strong>in</strong>d umso schwieriger zu realisieren, je knapper die Parlamentsmehrheit<br />

für e<strong>in</strong>e bestimmte Regierungskonstellation<br />

ist. Hat e<strong>in</strong>e Regierung nur mehr e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fachgesetzliche<br />

Mehrheit, erweisen sich Verfassungsreformen – um solche<br />

handelt es sich bei Geme<strong>in</strong>derechtsreformen – äußerst<br />

schwierig zu realisieren. Gleichwohl gelang es den österreichischen<br />

Geme<strong>in</strong>den durch ihre <strong>in</strong>zwischen bundesverfassungsrechtlich<br />

verankerten Interessensvertretungen, sich<br />

im Österreich-Konvent gut zu positionieren. Wenn auch<br />

der Österreich-Konvent ohne konkretes Ergebnis blieb, so<br />

zeigte sich bei dessen Beratungen, dass die Anliegen der<br />

Geme<strong>in</strong>den durchaus auf offene Ohren stießen. Im Entwurf<br />

der „Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform“ im<br />

Bundeskanzleramt vom 11. März <strong>200</strong>8 f<strong>in</strong>den sich auch<br />

e<strong>in</strong>e Reihe der Forderungen des österreichischen Geme<strong>in</strong>de-<br />

und Städtebundes legistisch aufbereitet. Darauf soll im<br />

Folgenden noch e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />

III. Die Geme<strong>in</strong>den im System des österreichischen<br />

Bundesstaates und des europäischen Mehrebenenstaates<br />

Die Diskussion um den österreichischen Föderalismus<br />

war jahrzehntelang vom traditionellen staatsrechtlichen<br />

Verständnis des Verhältnisses von Bund und Ländern<br />

e<strong>in</strong>erseits und von regionalistischen Phänomenen, die<br />

staatsrechtlich nur schwer erfassbar waren, anderer


seits geprägt. Während die Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Regionalismusdebatte<br />

des europäischen Integrationsprozesses<br />

e<strong>in</strong>e eher diffuse als klar def<strong>in</strong>ierte Rolle e<strong>in</strong>nahmen,<br />

kamen sie <strong>in</strong> der Diskussion um den staatsrechtlichen<br />

Föderalismus <strong>in</strong> Österreich so gut wie nicht vor. Denn die<br />

staatsrechtliche Diskussion um den österreichischen Föderalismus<br />

war jahrzehntelang traditionell vom staatsrechtlichen<br />

Verständnis des Verhältnisses von Bund und<br />

Ländern geprägt. Die unterschiedlichen Spielarten, des<br />

Bund – Länder-Verhältnisses (Dezentralisationstheorie,<br />

Staatenstaatstheorie, Drei-Kreise-Theorie) reflektierten<br />

ausschließlich das verfassungsrechtliche Verhältnis von<br />

Bund und Länder. Dabei stand die Souveränitätsfrage im<br />

Zentrum der Diskussion. Diese Föderalismusdebatte wurde<br />

<strong>in</strong>sbesondere zwischen der „Wiener Schule“ und und Vertretern<br />

der „komplexen Bundesstaatstheorien“ geprägt.<br />

Felix Ermacora, Peter Pernthaler, Fried Esterbauer, Peter<br />

Bußjäger und andere prägten diese Debatte. Das Erkenntnis<strong>in</strong>teresse<br />

dieser Föderalismusdebatte bestand <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> der Bekämpfung der von Hans Kelsen, aber auch<br />

von Zaccaria Giacometti geprägten Auffassung, dass dem<br />

Bund die alle<strong>in</strong>ige Souveränität zukomme, während die<br />

Länder – analog zu den Geme<strong>in</strong>den – lediglich dezentralisierte<br />

Selbstverwaltungskörper seien. Ob man diese nun,<br />

wie es Giacometti formulierte, als „potentielle Selbstverwaltungskörper“<br />

bezeichnete oder nicht, die „komplexe<br />

Staatstheorie“ kämpfte jahrzehntelang gegen die Gleichsetzung<br />

von Ländern und Geme<strong>in</strong>den an. Dabei stand – wie<br />

schon erwähnt – vor allem die Souveränitätsfrage im Zentrum<br />

dieser Überlegungen.<br />

Spätestens mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen<br />

Union wurde klar, dass die Souveränitätsfrage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

europäischen Mehrebenensystem obsolet, wenn nicht<br />

anachronistisch geworden ist. In der europäischen Geme<strong>in</strong>schaftspolitik<br />

steht nicht sosehr die Frage der Effizienz<br />

der <strong>in</strong>nerstaatlich gegliederten Gebietskörperschaften<br />

im Vordergrund, sondern ausschließlich die Effizienz der<br />

Aufgabenerfüllung – durch welche Gebietskörperschaft<br />

auch immer. Stellt man aber die Optimierung der Aufga-<br />

benerfüllung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mehrebenensystem <strong>in</strong>s Zentrum der<br />

staatsrechtlichen Diskussion, so wird man zweifelsfrei an<br />

den Geme<strong>in</strong>den als Träger basaler und bürgernaher Verantwortung<br />

nicht vorbeikommen. In e<strong>in</strong>em modernen geme<strong>in</strong>wohlverwirklichenden<br />

Bundesstaat stellen die Geme<strong>in</strong>den<br />

unverzichtbare rechtliche und politische Ebenen im S<strong>in</strong>ne<br />

des Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zips dar.<br />

In diesem S<strong>in</strong>ne ist es naheliegend, bei e<strong>in</strong>er Neuschaffung<br />

der Österreichischen Bundesverfassung auch die Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> die Programmnorm des Art. 2 B-VG <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er<br />

Weise e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den. Staatstheoretisch würde e<strong>in</strong>e solche<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> die Programmnorm des Art.<br />

2 B-VG auf e<strong>in</strong>e Umdeutung des derzeitigen Bundesstaatsverständnisses<br />

e<strong>in</strong>es zweigliedrigen Bundesstaates h<strong>in</strong><br />

zu e<strong>in</strong>em dreigliedrigen führen. E<strong>in</strong>e solche revolutionäre<br />

Konzeption, wie sie der Österreichische Geme<strong>in</strong>debund<br />

<strong>in</strong> den Beratungen des Österreich-Konvents e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen<br />

versuchte, f<strong>in</strong>det heute freilich noch ke<strong>in</strong>en fruchtbaren<br />

Boden. So wurde <strong>in</strong> den Diskussionen des Österreich-<br />

Konvents diese Idee e<strong>in</strong>er Neuformulierung des Art. 2 B-VG<br />

nicht weiter verfolgt. Die Föderalismusdiskussion im Österreich-Konvent<br />

hatte ohneh<strong>in</strong> genug sprengstoffgeladene<br />

Fragen zu klären.<br />

IV. Unverzichtbare geme<strong>in</strong>deverfassungsrechtliche<br />

Elemente <strong>in</strong> der Österreichischen Bundesverfassung<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip der E<strong>in</strong>heitsgeme<strong>in</strong>de stellt heute e<strong>in</strong>es der tragenden<br />

verfassungsrechtlichen Grundsätze des Kommunalrechts<br />

dar. Dieses ökonomisch nicht unumstrittene Pr<strong>in</strong>zip<br />

läuft auf e<strong>in</strong>e gewisse Nivellierung der kommunalen Strukturen<br />

h<strong>in</strong>aus. Nach dem Pr<strong>in</strong>zip der E<strong>in</strong>heitsgeme<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d<br />

die Gesetzgeber verpflichtet, bei der Zuweisung von öffentlichen<br />

Aufgaben an staatliche oder autonome Behörden<br />

das Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip zur Anwendung zu br<strong>in</strong>gen. Nur<br />

dann, wenn e<strong>in</strong>e Staatsaufgabe von allen Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

auf Grund ihrer F<strong>in</strong>anz- und Verwaltungskraft bewältigt wer-<br />

Seite 51


den kann, darf der Gesetzgeber e<strong>in</strong>e öffentliche Aufgabe<br />

dem eigenen Wirkungsbereich der Geme<strong>in</strong>den zuordnen.<br />

Dieses Pr<strong>in</strong>zip wurde <strong>in</strong>sbesondere von Ökonomen radikal<br />

kritisiert, es hat sich jedoch im Großen und Ganzen<br />

bewährt. Der Österreichische Geme<strong>in</strong>debund drängte bei<br />

allen Reformschritten auf e<strong>in</strong>e Erhaltung dieses Pr<strong>in</strong>zips<br />

der E<strong>in</strong>heitsgeme<strong>in</strong>de. Rechtspositivistisch lässt sich dazu<br />

nicht viel sagen, aus e<strong>in</strong>er verfassungspolitischen Sicht<br />

würde jedoch die Aufgabe des Pr<strong>in</strong>zips der E<strong>in</strong>heitsgeme<strong>in</strong>de<br />

die Aufwertung von Ballungsgebieten und die Abwertung<br />

des so oft gepriesenen „ländlichen Raums“ bedeuten. E<strong>in</strong>e<br />

nach Geme<strong>in</strong>degrößen und Verwaltungskraft differenzierte<br />

Aufgabenzuweisung an verschiedene Geme<strong>in</strong>detypen würde<br />

mit Sicherheit wieder zu jenen unseligen Diskussionen<br />

der Geme<strong>in</strong>degebietsreformen der 1970-er <strong>Jahre</strong> zurückführen,<br />

deren Ergebnisse zweifellos nicht zufriedenstellend<br />

waren.<br />

E<strong>in</strong> weiteres zentrales Element des Geme<strong>in</strong>deverfassungsrechts<br />

ist die Autonomie der kommunalen Rechtsetzung<br />

und Vollziehung. Im eigenen Wirkungsbereich s<strong>in</strong>d die Geme<strong>in</strong>den<br />

autonom, das heißt frei von Weisungen. Sie unterliegen<br />

zwar e<strong>in</strong>er Staatsaufsicht, die zum überwiegenden<br />

Teil von den Ländern, zum Teil aber auch vom Bund wahrgenommen<br />

wird, diese stellen jedoch e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Rechtmäßigkeitskontrolle<br />

dar, die gewährleisten soll, dass die Geme<strong>in</strong>den<br />

ihren Wirkungsbereich nicht überschreiten und sich an<br />

Bundes- und Landesgesetze halten. Die Geme<strong>in</strong>deaufsicht<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em wohlverstandenen S<strong>in</strong>n dient soh<strong>in</strong> der Wahrung<br />

der Geme<strong>in</strong>deautonomie ebenso wie der Wahrung der subjektiven<br />

Rechtsphäre der Geme<strong>in</strong>debürger.<br />

Rechtsstrukturell vorgegeben ist die Beschränkung der<br />

kommunalen Gestaltungsmacht auf das Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />

Auch <strong>in</strong>terkommunale Kooperationen können dieses Pr<strong>in</strong>zip<br />

nicht aushebeln. Die <strong>in</strong>terkommunale Kooperation<br />

kann daher niemals über die Bezirks- bzw. Landesgrenzen<br />

h<strong>in</strong>ausgehen, da die Geme<strong>in</strong>den zwar Geschöpfe der Bundesverfassung,<br />

organisationsrechtlich aber solche des Landesrechts<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Seite 52<br />

E<strong>in</strong> besonderes Merkmal des Geme<strong>in</strong>derechts ist die<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der kommunalen Strukturen <strong>in</strong> das bundesstaatliche<br />

F<strong>in</strong>anzverfassungsrecht. Der Bund dom<strong>in</strong>iert das<br />

F<strong>in</strong>anzverfassungs- und F<strong>in</strong>anzausgleichsrecht nachhaltig.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d ebenso wie die Länder im F<strong>in</strong>anzverfassungsrecht<br />

weitgehend machtlos gegen den dom<strong>in</strong>ierenden<br />

Bundese<strong>in</strong>fluss. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof<br />

(VfGH) <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Judikatur zum „F<strong>in</strong>anzausgleichspaktum“<br />

die Rolle der kooperativen F<strong>in</strong>anzausgleichsentwicklung<br />

besonders hervorgehoben, die Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d auf Grund<br />

des F<strong>in</strong>anz-Verfassungsgesetzes (F-VG) jedoch nach wie vor<br />

an zahlreiche be<strong>in</strong>ahe obrigkeitliche Bevormundungen, Detailvorgaben<br />

für die Haushaltsplanung und den Budgetvollzug<br />

sowie an e<strong>in</strong>e Reihe von anderen sehr formalistischen<br />

Kriterien gebunden.<br />

Die e<strong>in</strong>zelne Geme<strong>in</strong>de hat nach Österreichischen Bundesverfassung<br />

und auch nach den Landesverfassungen ke<strong>in</strong>en<br />

Bestandschutz. Zwar ist die Geme<strong>in</strong>de als Institution<br />

bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an<br />

die ohneh<strong>in</strong> niemand denkt – geschützt, der Bestand der<br />

e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>de ist jedoch maßgeblich vom Willen<br />

des e<strong>in</strong>fachen Gesetzgebers abhängig. Zwangsweise Geme<strong>in</strong>deauflösungen<br />

und Geme<strong>in</strong>defusionierungen s<strong>in</strong>d<br />

nach dem geltenden Verfassungsrecht ohne weiteres möglich.<br />

V. Reformbedarf auf Verfassungsebene<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Analysiert man den Reformbedarf an Hand der Notwendigkeiten<br />

der täglichen kommunalen Arbeit, so kristallisieren<br />

sich e<strong>in</strong>ige Fragen heraus, die ebenso naheliegend<br />

wie staatstheoretisch schwer zu realisieren s<strong>in</strong>d. Neben der<br />

E<strong>in</strong>beziehung der Geme<strong>in</strong>den als gleichwertige bundesstaatliche<br />

Partner ist hier <strong>in</strong>sbesondere die Stellung der<br />

Geme<strong>in</strong>den im F<strong>in</strong>anzverfassungsrecht zu nennen. Daneben<br />

br<strong>in</strong>gt die kommunale Praxis e<strong>in</strong>e Reihe von Problemen


zum Vorsche<strong>in</strong>, die bei gutem Willen verfassungsrechtlich<br />

durchaus lösbar s<strong>in</strong>d, die aber, da das Geme<strong>in</strong>derecht bundesverfassungsrechtlich<br />

sehr <strong>in</strong>tensiv determ<strong>in</strong>iert ist, nur<br />

durch den Bundesverfassungsgesetzgeber e<strong>in</strong>er Lösung zugeführt<br />

werden können.<br />

In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage<br />

auf, <strong>in</strong>wieweit es noch s<strong>in</strong>nvoll ist, das Geme<strong>in</strong>derecht<br />

so detailliert <strong>in</strong> der Bundesverfassung zu verankern. E<strong>in</strong>e<br />

Überlassung der <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> und der Geme<strong>in</strong>deaufgaben<br />

an den Landesgesetzgeber, so könnte man me<strong>in</strong>en,<br />

würde viele Probleme e<strong>in</strong>facher lösen lassen. Diesem<br />

E<strong>in</strong>wand sei freilich entgegnet, dass die Probleme nicht nur<br />

e<strong>in</strong>zelne Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>es Bundeslandes betreffen, sondern<br />

dass es e<strong>in</strong>e Reihe von Problemen gibt, welche die<br />

Geme<strong>in</strong>den gesamtstaatlich erfassen. Außerdem enthalten<br />

diese Probleme nur ger<strong>in</strong>gen parteipolitischen Zündstoff.<br />

E<strong>in</strong>e Verwirklichung der kommunalen Forderung könnte<br />

daher durchaus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er „kle<strong>in</strong>en“ Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle“<br />

verwirklicht werden.<br />

2. Die E<strong>in</strong>beziehung der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> die bundesstaatlichen<br />

Verträge des Art. 15 a B-VG<br />

Bund-Länder-Verträge und Länderverträge nach Art. 15 a<br />

B-VG enthalten vielfach Regelungsgegenstände, zu deren<br />

Vollziehung die Geme<strong>in</strong>den berufen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> formales Mitwirkungsrecht<br />

auf Vertragsabschluss kommt den Geme<strong>in</strong>den<br />

derzeit nicht zu. Daher ist es verständlich, dass auch<br />

die Kommunen beim Abschluss von 15 a-B-VG-Verträgen e<strong>in</strong><br />

Mitwirkungsrecht verlangen.<br />

Der tiefere H<strong>in</strong>tergrund dieser Forderung ist jedoch der<br />

Wunsch der Geme<strong>in</strong>den nach e<strong>in</strong>er gleichwertigen Mitwirkung<br />

beim paktierten F<strong>in</strong>anzausgleich. Zwar anerkennt<br />

der VfGH schon derzeit den F<strong>in</strong>anzausgleich als föderalistisches<br />

Paktum, das sogar Gleichheitsbedenken gegen<br />

e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzausgleichsrechtliche Norm verdrängen kann,<br />

gleichwohl ist die Situation der Geme<strong>in</strong>den im System der<br />

österreichischen F<strong>in</strong>anzverfassung <strong>in</strong>sgesamt ähnlich unbefriedigend<br />

wie die der Länder. Im Zuge e<strong>in</strong>er Aufwertung<br />

der Länder und Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzverfassung sollte<br />

daher nach der – vielleicht utopischen – Vorstellung der österreichischen<br />

Geme<strong>in</strong>den der F<strong>in</strong>anzausgleich als Paktum,<br />

also als staatsrechtliche Vere<strong>in</strong>barung zwischen Bund, Ländern<br />

und Geme<strong>in</strong>den erlassen werden können.<br />

Dass e<strong>in</strong> solches Vorhaben verfassungsrechtlich grundsätzlich<br />

möglich ist, hat der Bundesverfassungsgesetz -<br />

geber mit dem Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen<br />

des Österreichischen Geme<strong>in</strong>debundes und des<br />

Österreichischen Städtebundes erstmals aufgezeigt. Zwar<br />

s<strong>in</strong>d damit e<strong>in</strong>e Reihe von verfassungsstrukturellen Problemen<br />

verbunden, diese s<strong>in</strong>d jedoch durchaus lösbar.<br />

3. Neuordnung der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit<br />

Der 1984 e<strong>in</strong>geführte Art. 116 a B-VG ermöglicht die Schaffung<br />

von Geme<strong>in</strong>deverbänden. Geme<strong>in</strong>deverbände s<strong>in</strong>d<br />

damit die e<strong>in</strong>zige öffentlichrechtliche Verb<strong>in</strong>dung von Geme<strong>in</strong>den<br />

mit e<strong>in</strong>er eigenen Rechtspersönlichkeit. Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

s<strong>in</strong>d aus dem heutigen kommunalen Leben<br />

nicht mehr wegzudenken. Ohne sie müssen wohl zahlreiche<br />

kommunale Aufgaben auf die staatlichen Ebenen gehoben<br />

werden, was im S<strong>in</strong>ne des Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zips sicher<br />

nicht erstrebenswert ist. Obwohl sich die Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

im Großen und Ganzen bewährt haben, zeigt sich <strong>in</strong><br />

der sich rasch wandelnden Welt doch e<strong>in</strong> Strukturproblem:<br />

Art. 116 a B-VG beschränkt die E<strong>in</strong>richtung von Geme<strong>in</strong>deverbänden<br />

auf die Landes-, zum Teil auch nur auf die Bezirksgrenzen.<br />

Diese Beschränkung wird oftmals als Hemmnis<br />

für e<strong>in</strong>e effiziente <strong>in</strong>terkommunale Aufgabenbesorgung<br />

gesehen. Interkommunale Zusammenarbeit soll nach den<br />

Vorstellungen des Österreichischen Geme<strong>in</strong>debundes nicht<br />

an den Landesgrenzen Halt machen, sondern soll auch auf<br />

länderübergreifende regionale und kommunale Zusammenarbeit<br />

ausgedehnt werden. Wenn etwa Geme<strong>in</strong>den<br />

mit ähnlichen Interessen spezifische öffentlichrechtliche<br />

Kooperationsformen entwickeln wollen, so soll ihnen dies<br />

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nicht deshalb verwehrt werden, weil sie im Grenzbereich<br />

von zwei oder mehreren Bundesländern liegen.<br />

Dass länderübergreifende Geme<strong>in</strong>deverbände Probleme<br />

aufwerfen können, sei nicht verkannt. Vor allem die Fragen<br />

der F<strong>in</strong>anzierung, mehr jedoch die Fragen der unverzichtbaren<br />

Staatsaufsicht stellen Probleme dar. Allerd<strong>in</strong>gs zeigt<br />

der Entwurf der Expertengruppe, dass hier durchaus konstruktive<br />

Lösungen angedacht werden können.<br />

4. Neuformulierung der Geme<strong>in</strong>deaufgaben<br />

Derzeit s<strong>in</strong>d die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches<br />

der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Komb<strong>in</strong>ation aus dem allgeme<strong>in</strong>en<br />

Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip (Art. 118 Abs. 2 B-VG) und e<strong>in</strong>er demonstrativen<br />

Enumerierung von E<strong>in</strong>zelkompetenzen (Art.<br />

118 Abs. 3 B-VG) formuliert. Vergleicht man die demonstrativ<br />

aufgezählten Geme<strong>in</strong>dekompetenzen des Art. 118 Abs. 3<br />

mit den Geme<strong>in</strong>deaufgaben des Reichsgeme<strong>in</strong>degesetzes<br />

1862 so fällt e<strong>in</strong>e weitgehende Übere<strong>in</strong>stimmung – nicht<br />

nur <strong>in</strong> term<strong>in</strong>ologischer H<strong>in</strong>sicht – auf. Angesichts des hohen<br />

Alters der <strong>in</strong> Art. 118 Abs. 3 B-VG formulierten Aufgaben<br />

stellt sich doch die Frage nach der Zeitgemäßheit e<strong>in</strong>es solchen<br />

Aufgabenkataloges.<br />

E<strong>in</strong>e genauere Durchleuchtung der Geme<strong>in</strong>deaufgaben im<br />

eigenen Wirkungsbereich gibt e<strong>in</strong> überraschendes Bild: Zunächst<br />

hat der VfGH <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Judikatur das Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip<br />

des Art. 118 Abs. 2 mit Augenmaß und nach durchaus<br />

vernünftigen Kriterien <strong>in</strong>terpretiert. Der VfGH hat dem<br />

Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip e<strong>in</strong>en dynamischen und flexiblen<br />

Charakter verliehen, der die Rechtswahrung der Geme<strong>in</strong>den<br />

durchaus fördert. Das Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip ist aber<br />

nicht starr, sondern ermöglicht es auch durchaus – wie es<br />

etwa das Beispiel der Abfallwirtschaft zeigt – dass zunehmende<br />

Komplexität der Aufgabenbesorgung nicht zwangsläufig<br />

zu e<strong>in</strong>er generellen Zentralisierung führen muss,<br />

sondern dass auch <strong>in</strong> diesem sehr heiklen Problembereich<br />

noch durchaus Gestaltungsspielraum für die Geme<strong>in</strong>den<br />

gegeben se<strong>in</strong> kann.<br />

Seite 54<br />

Obwohl sich der Aufgabenkatalog des Art. 118 Abs. 3 B-VG<br />

durchaus bewährt hat, s<strong>in</strong>d heute zweifelsfrei e<strong>in</strong>ige Geme<strong>in</strong>deaufgaben<br />

nicht mehr zeitgemäß. Als Beispiel seien<br />

hier etwa die Geme<strong>in</strong>devermittlungsämter, die freiwillige<br />

Feilbietung beweglicher Sachen, aber auch das örtliche Gesundheitswesen<br />

genannt. Alle drei Bereiche haben <strong>in</strong> der<br />

modernen Gesellschaft nicht mehr die gleiche Bedeutung,<br />

die sie noch vor hundert <strong>Jahre</strong>n hatten. Hier haben Flexibilität,<br />

soziale Mobilität und die Entstehung neuer Konfliktregelungsmechanismen<br />

zu e<strong>in</strong>er weitgehenden Funktionslosigkeit<br />

dieser kommunalen Aufgaben geführt. Dafür steht<br />

aber heute die Dase<strong>in</strong>svorsorge im Zentrum kommunaler<br />

Aufgabenerfüllung. E<strong>in</strong>e Aufnahme der Dase<strong>in</strong>svorsorge<br />

<strong>in</strong> den Aufgabenkatalog der Geme<strong>in</strong>den wird von diesen<br />

nicht zuletzt deshalb gefordert, da e<strong>in</strong>e Anerkennung dieser<br />

Aufgaben zwangsläufig auch e<strong>in</strong>e Berücksichtigung im<br />

F<strong>in</strong>anzausgleich f<strong>in</strong>den muss. War die Dase<strong>in</strong>svorsorge im<br />

„Fiedler-Entwurf“ <strong>in</strong> der Liste der enumerierten Aufgaben<br />

der Geme<strong>in</strong>de im eigenen Wirkungsbereich enthalten, so<br />

siedelt sie der Entwurf der Expertenkommission im Art. 116<br />

B-VG an. Dem kann durchaus zugestimmt werden, werden<br />

doch die meisten Aufgaben der Dase<strong>in</strong>svorsorge heute von<br />

den Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> den Rechtsformen der Privatwirtschaftsverwaltung<br />

geführt.<br />

5. Reform der Stellung der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzverfassung<br />

und im F<strong>in</strong>anzausgleich<br />

Das System der österreichischen F<strong>in</strong>anzverfassung ist durch<br />

e<strong>in</strong> hohes Maß an Zentralismus und Unitarismus gekennzeichnet.<br />

Dieter Bös hat dafür den Ausdruck des „Pr<strong>in</strong>cipal<br />

Agent“-Systems geprägt. Nicht nur die Länder, auch die<br />

Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d im System des F<strong>in</strong>anzausgleichs formal<br />

und <strong>in</strong>haltlich nachgeordnete Gebietskörperschaften, deren<br />

prozedurale Stellung im Bundesstaatsvergleich äußerst<br />

schwach ist. Zwar wurde durch den Konsultationsmechanismus<br />

die Stellung der Geme<strong>in</strong>den im bundesstaatlichen<br />

F<strong>in</strong>anzsystem erheblich verbessert. Nunmehr können sich<br />

die Geme<strong>in</strong>den gegenüber Belastungen durch Bundes- und


Landesgesetzgeber zur Wehr setzen. Die schwammige „F<strong>in</strong>anzausgleichsgerechtigkeit“<br />

des § 4 F-VG bot bis dah<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en weit ger<strong>in</strong>geren Schutz. Gleichwohl enthält die österreichische<br />

F<strong>in</strong>anzverfassung neben der grundsätzlichen<br />

Schlechterstellung der Geme<strong>in</strong>den und Länder gegenüber<br />

dem Bund auch e<strong>in</strong>e Reihe von zentralistischen Bevormundungen,<br />

die die Geme<strong>in</strong>den bei den Versuchen, e<strong>in</strong>e<br />

moderne und effiziente Budgetpolitik zu schaffen, immer<br />

wieder h<strong>in</strong>dert. Die Geme<strong>in</strong>den fordern daher zunächst<br />

e<strong>in</strong>e Aufwertung dah<strong>in</strong>gehend, dass die f<strong>in</strong>anzausgleichsrechtliche<br />

Verhandlungspflicht nunmehr verfassungsrechtlich<br />

festgeschrieben werden soll. Wie schon erwähnt, ist es<br />

e<strong>in</strong> langfristiges Ziel der Geme<strong>in</strong>den, den F<strong>in</strong>anzausgleich<br />

zu e<strong>in</strong>em echten Paktum h<strong>in</strong> zu entwickeln, der zwischen<br />

gleichberechtigten bundesstaatlichen Partnern abgeschlossen<br />

wird. Auch die Ausdehnung des Konsultationsmechanismus<br />

auf Steuergeschenke des Bundes zu Lasten<br />

der anderen Gebietskörperschaften ist im Forderungskatalog<br />

der Geme<strong>in</strong>den enthalten. Schließlich soll noch e<strong>in</strong>e<br />

Reihe von <strong>in</strong>zwischen überholten Vorgaben für die Budgetführung,<br />

das Haushaltsrecht und anderes mehr beseitigt<br />

werden.<br />

6. Reform des ortspolizeilichen Verordnungsrechts<br />

Neben dem Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten<br />

ist das ortspolizeiliche Verordnungsrecht das e<strong>in</strong>zige verfassungsunmittelbare<br />

Rechtsetzungs<strong>in</strong>strument außerhalb<br />

der Gesetzgebung. Im Falle e<strong>in</strong>es bereits bestehenden oder<br />

unmittelbar drohenden Missstandes kann die Geme<strong>in</strong>de<br />

auch ohne e<strong>in</strong>fachgesetzliche Vorgaben durch Verordnungen<br />

Maßnahmen setzen, um den Missständen Herr zu<br />

werden.<br />

In der Praxis hat sich immer wieder e<strong>in</strong> Strukturproblem<br />

gezeigt: Die Geme<strong>in</strong>den können nur tätig werden, wenn e<strong>in</strong><br />

Missstand bereits e<strong>in</strong>getreten ist oder unmittelbar auszubrechen<br />

droht. Erst dann ist den Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> Handeln<br />

möglich. Für die Geme<strong>in</strong>debürger bedeutet dies freilich,<br />

dass „etwas passiert se<strong>in</strong> muss, damit etwas passiert“, um<br />

es auf gut österreichisch auszudrücken. Daher fordern die<br />

Geme<strong>in</strong>den die Ausdehnung des ortspolizeilichen Verordnungsrechts<br />

über Missstände h<strong>in</strong>aus zu e<strong>in</strong>em Instrument<br />

der Gefahrenabwehr.<br />

Im Entwurf der Expertenkommission wurde diesem Anliegen<br />

nicht nur Rechnung getragen, der Entwurf geht darüber<br />

noch h<strong>in</strong>aus. Zukünftig soll nach den Vorstellungen der Entwurfsverfasser<br />

e<strong>in</strong> umfassendes gesetzesergänzendes und<br />

gesetzesvertretendes Verordnungsrecht der Geme<strong>in</strong>den im<br />

eigenen Wirkungsbereich e<strong>in</strong>geführt werden. In diesem<br />

Bereich soll soh<strong>in</strong> das strenge Legalitätspr<strong>in</strong>zip des Art.<br />

18 Abs. 2 B-VG weitgehend dispensiert werden. Für die Geme<strong>in</strong>den<br />

würde dies e<strong>in</strong>en beträchtlichen Gew<strong>in</strong>n an Flexibilität<br />

bedeuten und sie <strong>in</strong> die Lage versetzen, e<strong>in</strong> umfangreiches<br />

kommunales Gefahrenmanagement zu <strong>in</strong>stallieren.<br />

7. Bestandsgarantie der E<strong>in</strong>zelgeme<strong>in</strong>de<br />

Nach geltendem Verfassungsrecht ist zwar die Institution<br />

„Geme<strong>in</strong>de“ als solche bundesverfassungsrechtlich abgesichert,<br />

die e<strong>in</strong>zelne Geme<strong>in</strong>de hat jedoch ke<strong>in</strong>e Bestandsgarantie<br />

und damit auch ke<strong>in</strong>en Schutz vor e<strong>in</strong>er zwangsweisen<br />

Auflösung bzw. Fusionierung mit e<strong>in</strong>er anderen<br />

Geme<strong>in</strong>de. Nach wie vor sehen alle Geme<strong>in</strong>deordnungen<br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>deauflösung bzw. Geme<strong>in</strong>defusionierung auch<br />

gegen den Willen der Geme<strong>in</strong>de nach bestimmten rechtlichen<br />

Verfahren vor.<br />

Die Diskussion um die „optimale“ Geme<strong>in</strong>degröße beschäftigt<br />

die Ökonomie und Verwaltungswissenschaft<br />

schon seit Jahrzehnten. Dabei ist freilich zu beachten, dass<br />

es sich dabei nicht um ausschließlich ökonomische Fragen<br />

handelt, sondern dass hier auch demokratische Kosten mit<br />

zu veranschlagen s<strong>in</strong>d. Während sich Geme<strong>in</strong>dezusammenschlüsse,<br />

die auf freiwilliger Basis erfolgten, durchaus<br />

bewährt haben, haben die zwangsweisen Fusionierungen<br />

<strong>in</strong> den 1970-er <strong>Jahre</strong>n des letzten Jahrhunderts durchaus<br />

problematische Ergebnisse gebracht. Seit dieser Zeit geht<br />

man mit Zwangsreformen auch entsprechend vorsichtig<br />

Seite 55


um. Freilich ist die Frage nach der idealen Geme<strong>in</strong>degröße<br />

immer wechselnden Moden unterworfen. Um auch für die<br />

e<strong>in</strong>zelne Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en Bestandsschutz zu erreichen,<br />

sieht der Entwurf der Expertenkommission nunmehr vor,<br />

dass Geme<strong>in</strong>dezusammenschlüsse, Geme<strong>in</strong>deauflösungen<br />

oder Ähnliches nur mit Zustimmung aller betroffenen Geme<strong>in</strong>den<br />

erfolgen dürfen.<br />

8. Ausblick<br />

Die vorherigen Ausführungen haben gezeigt, dass sich<br />

das Geme<strong>in</strong>derecht zwar im Großen und Ganzen bewährt<br />

hat, dass aber doch Anpassungen an e<strong>in</strong>e sich ändernde<br />

Welt notwendig und entsprechend dem österreichischen<br />

Konzept der Geme<strong>in</strong>deverfassung vom Bundesverfassungsgesetzgeber<br />

zu realisieren s<strong>in</strong>d. Der Entwurf der Expertenkommission<br />

ist e<strong>in</strong> Schritt <strong>in</strong> die richtige Richtung. Es muss<br />

allen e<strong>in</strong> Anliegen se<strong>in</strong>, starke und leistungsfähige Kommunen<br />

auch <strong>in</strong> Zukunft als Basisorganisationen des Staates<br />

zu haben. E<strong>in</strong>e „Geme<strong>in</strong>deverfassungsnovelle <strong>200</strong>9/10“<br />

könnte bei gutem Willen aller Beteiligten ke<strong>in</strong> utopisches<br />

Vorhaben se<strong>in</strong>. Denn die Forderungen der Geme<strong>in</strong>den<br />

orientieren sich an parteipolitisch neutralen sachlichen<br />

Notwendigkeiten. Es bleibt zu hoffen, dass das derzeitig<br />

harmonische Klima <strong>in</strong>nerhalb der Regierung auch den Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong>soweit zugute kommt, als diese möglichst rasch<br />

ihre Forderungen e<strong>in</strong>gelöst erhalten.<br />

Seite 56


Vorbemerkung<br />

„Bemerkungen zur Entwicklung des Geme<strong>in</strong>dewahlrechts.“<br />

Warum dieses Thema?<br />

Die Rechtfertigung mag das Generalthema „Der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“ bieten. Immerh<strong>in</strong> hat<br />

der Landtag mit dem Wahlrecht e<strong>in</strong>en nicht unerheblichen<br />

Aspekt des kommunalen Lebens bestimmt. Mehr an objektiver<br />

Rechtfertigung ist nicht zu f<strong>in</strong>den. Schließlich ist es<br />

e<strong>in</strong>e subjektive Entscheidung, für die ich mir die Verantwortung<br />

mit dem Herrn Landtagsdirektor teile.<br />

So möchte ich Sie denn <strong>in</strong> das Jahr 1864 – damit <strong>in</strong> die Anfangsjahre<br />

des heutigen Landtages - zurückführen und von<br />

dort ausgehend e<strong>in</strong>ige Bemerkungen zu e<strong>in</strong>er knapp 150<br />

<strong>Jahre</strong> dauernden Entwicklung anbr<strong>in</strong>gen.<br />

Warum Bemerkungen?<br />

Weil nicht mehr möglich ist, wenn e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halb Jahrhunderte<br />

<strong>in</strong> 30 M<strong>in</strong>uten – oder e<strong>in</strong>ige mehr – gepackt werden sollen.<br />

Ich beschränkte mich dabei auf die Wahl der Geme<strong>in</strong>devertretung.<br />

Besonderes Augenmerk möchte ich auf die<br />

Entwicklung der Wahlberechtigung, des Wahlsystems und<br />

der Stimmabgabe, als den für den Außenstehenden s<strong>in</strong>nenfälligsten<br />

Vorgang, legen.<br />

Vorerst aber noch e<strong>in</strong> Wort zur Term<strong>in</strong>ologie: Bis 1919 heißt<br />

das Organ, das wir heute Geme<strong>in</strong>devertretung nennen,<br />

„Geme<strong>in</strong>deausschuss“. Geme<strong>in</strong>devertretung h<strong>in</strong>gegen war<br />

der Oberbegriff für den Geme<strong>in</strong>deausschuss und den Geme<strong>in</strong>devorstand<br />

mit dem Geme<strong>in</strong>devorsteher.<br />

Symposium „Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 22. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Elmar Häusler (geb. 1939 <strong>in</strong> Bludenz), Dr. iur., war von 1975 bis <strong>200</strong>2 Vorstand der Abteilung<br />

Innere Angelegenheiten im Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung.<br />

Bemerkungen zur Entwicklung des Geme<strong>in</strong>dewahlrechts<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> von 1864 bis <strong>200</strong>8 1<br />

Elmar Häusler<br />

I. Die Zeit der Monarchie<br />

1. Geme<strong>in</strong>de-Wahlordnung 1864<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag hat im <strong>Jahre</strong> 1864 geme<strong>in</strong>sam<br />

mit der Geme<strong>in</strong>de-Ordnung e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de-Wahlordnung<br />

beschlossen. 2<br />

Die Erlassung dieser Gesetze war von e<strong>in</strong>igen Geburtswehen<br />

begleitet, wobei die Schwierigkeiten vor allem <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de-Ordnung lagen. Diese Gesetze s<strong>in</strong>d nicht im<br />

Schoße des Landtages herangereift, sie basieren auf e<strong>in</strong>er<br />

Regierungsvorlage, das heißt e<strong>in</strong>er Vorlage der Regierung <strong>in</strong><br />

Wien.<br />

Für die Erlassung der Geme<strong>in</strong>de-Ordnung und der Geme<strong>in</strong>de-Wahlordnung<br />

hatte das Reichsgeme<strong>in</strong>degesetz aus<br />

1862, 3 das war e<strong>in</strong> Rahmengesetz (etwa dem heutigen<br />

Grundsatzgesetz vergleichbar), bestimmte Vorgaben gemacht.<br />

Die wohl <strong>in</strong>haltsschwerste Bed<strong>in</strong>gung für die Geme<strong>in</strong>de-Wahlordnung<br />

besagte, dass das Landesgesetz „die<br />

Bildung der Geme<strong>in</strong>devertretung durch e<strong>in</strong>e Wahlordnung<br />

mit gebührender Rücksichtnahme auf die Sicherung der Interessen<br />

der höher Besteuerten“ zu regeln hat. 4<br />

Zu dem von der Regierung dem Landtag vorgelegten<br />

Entwurf e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de-Ordnung und e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de-<br />

Wahlordnung hat der Landtag zahlreiche, vor allem die<br />

Geme<strong>in</strong>de-Ordnung betreffende Änderungen beschlossen.<br />

Diese konnten nicht die kaiserliche Sanktion erlangen. Den<br />

Bemängelungen hat der Landtag schließlich vollständig<br />

entsprochen. Am 22. April 1864 haben die beiden Gesetze<br />

die Sanktion des Kaisers erhalten.<br />

Seite 57


a) Wahlberechtigung<br />

Aktives Wahlrecht<br />

Wahlberechtigt waren (vere<strong>in</strong>facht dargestellt):<br />

I. Geme<strong>in</strong>demitglieder, <strong>in</strong>sofern sie österreichische<br />

Staatsbürger waren, nämlich<br />

1. Geme<strong>in</strong>debürger mit Steuerleistung und<br />

Ehrenbürger;<br />

2. (nur) Heimatberechtigte (die nicht auch zugleich<br />

Geme<strong>in</strong>debürger waren), und zwar<br />

a) Ortsseelsorger der Christen und Rabb<strong>in</strong>er,<br />

b) Beamte,<br />

c) Offiziere i. R.,<br />

d) Militärparteien ohne Truppenzugehörigkeit,<br />

e) Doktoren, welche ihren akademischen Grad<br />

an e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ländischen Universität erhalten hatten,<br />

f) Vorsteher und Oberlehrer an Volksschulen,<br />

Direktoren und Lehrer an höheren Schulen,<br />

g) Besteuerte;<br />

3. bei e<strong>in</strong>er Steuerleistung von m<strong>in</strong>d. 2 Gulden: Haus-<br />

oder Grundbesitzer und selbständig Erwerbstätige<br />

(auch wenn sie nicht <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de wohnten);<br />

II. Inländische juristische Personen mit e<strong>in</strong>er Steuerleistung<br />

von m<strong>in</strong>d. 2 Gulden.<br />

Die unter I. 2. a bis f genannten Personen wurden im allgeme<strong>in</strong>en<br />

Sprachgebrauch als so genannte Intelligenzwähler<br />

bezeichnet.<br />

Das aktive Wahlrecht war also überraschender Weise durch<br />

ke<strong>in</strong> Wahlalter beschränkt. Ebenso überraschend: Frauen<br />

waren vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen.<br />

Das Wahlrecht war <strong>in</strong> der Regel persönlich auszuüben. Hievon<br />

bestanden Ausnahmen. Damit ist die Überraschung<br />

auch schon zu Ende. Die wohl bedeutendste Ausnahme<br />

Seite 58<br />

besagte, dass nicht eigenberechtigte Personen das Wahlrecht<br />

durch ihre Vertreter, die <strong>in</strong> ehelicher Geme<strong>in</strong>schaft<br />

lebende Gatt<strong>in</strong> durch ihren Ehegatten, andere eigenberechtigte<br />

Frauenspersonen durch e<strong>in</strong>en Bevollmächtigten<br />

auszuüben haben. Der Staat, das Land und die öffentlichen<br />

Fonde wurden als Grund- und Hausbesitzer oder<br />

Inhaber e<strong>in</strong>er Gewerbeunternehmung durch e<strong>in</strong>e bevollmächtigte<br />

Person vertreten. Analoges galt auch für Korporationen,<br />

Vere<strong>in</strong>e und Gesellschaften.<br />

Passives Wahlrecht<br />

Wählbar als Ausschuss- oder Ersatzmänner waren nur diejenigen<br />

Geme<strong>in</strong>demitglieder männlichen Geschlechtes,<br />

welche wahlberechtigt waren, das 24. Lebensjahr zurückgelegt<br />

hatten und sich im Vollgenusse der bürgerlichen<br />

Rechte befanden.<br />

Zum aktiven und passiven Wahlrecht gab es e<strong>in</strong>ige Ausnahmen<br />

und Ausschlussgründe.<br />

b) Bildung der Wahlkörper<br />

Das aktive Wahlrecht war sehr wesentlich von e<strong>in</strong>er Steuerleistung<br />

abhängig. Das Geme<strong>in</strong>dewahlrecht war daher e<strong>in</strong><br />

Zensuswahlrecht. Um der Vorgabe des Reichsgeme<strong>in</strong>degesetzes<br />

zu entsprechen, das heißt, um die Interessen der<br />

höher Besteuerten gebührend zu berücksichtigen, waren<br />

die Wahlberechtigten <strong>in</strong> Wahlkörper zu gliedern.<br />

Zum Zwecke der Wahl des Geme<strong>in</strong>deausschusses war vom<br />

Geme<strong>in</strong>devorsteher zunächst e<strong>in</strong> Verzeichnis aller wahlberechtigten<br />

Geme<strong>in</strong>demitglieder anzufertigen.<br />

Das Verzeichnis hatte zu enthalten:<br />

– die Ehrenbürger,<br />

– die Gruppe der heimatberechtigten Geme<strong>in</strong>demitglieder<br />

unter Angabe der allfälligen <strong>Jahre</strong>sschuldigkeit an direkten<br />

Steuern,


– die übrigen Wahlberechtigten <strong>in</strong> der Reihenfolge der<br />

Höhe der <strong>Jahre</strong>sschuldigkeit an direkten Steuern sowie<br />

die nur <strong>in</strong> die Vermögenssteuer e<strong>in</strong>bezogenen unter Angabe<br />

der Steuerbeträge,<br />

– Summe aller Steuer-<strong>Jahre</strong>sschuldigkeiten.<br />

In der Regel waren drei Wahlkörper zu bilden. Die Gesamtsteuersumme<br />

der Steuer- <strong>Jahre</strong>sschuldigkeiten wurde <strong>in</strong><br />

drei gleiche Teile geteilt.<br />

In den ersten Wahlkörper gehörten:<br />

– die Wahlberechtigten, die nach den fortlaufenden Zahlen<br />

des Verzeichnisses das erste Drittel der Gesamtsteuersumme<br />

zu entrichten hatten,<br />

– die Ehrenbürger, Ortsseelsorger, Behördenchefs, wahlberechtigten<br />

Stabsoffiziere.<br />

In den zweiten Wahlkörper gehörten:<br />

– die Wahlberechtigten, die nach den fortlaufenden Zahlen<br />

das zweite Drittel der Gesamtsteuersumme zu entrichten<br />

hatten,<br />

– die sonstigen Beamten, sonstigen Offiziere i. R, die Militärparteien<br />

ohne Truppenzugehörigkeit, die Doktoren,<br />

die Vorsteher und Oberlehrer an Volksschulen, die Direktoren<br />

und Lehrer an höheren Schulen.<br />

In den dritten Wahlkörper gehörten:<br />

– die übrigen Wahlberechtigten.<br />

Je nach Anzahl der Geme<strong>in</strong>demitglieder waren zwischen<br />

9 und 30 Ausschuss- und Ersatzmänner zu wählen. Sie<br />

waren auf die e<strong>in</strong>zelnen Wahlkörper zu gleichen Teilen zu<br />

verteilen.<br />

Die Wahlperiode dauerte nur drei <strong>Jahre</strong>. Es gab ke<strong>in</strong>en<br />

landese<strong>in</strong>heitlichen Wahlterm<strong>in</strong>. Nach e<strong>in</strong>em Vierteljahrhundert<br />

Erfahrung damit hieß es, jedes Käferjahr ist<br />

auch e<strong>in</strong> Wahljahr. 5<br />

c) Wahlvorgang<br />

Zur Durchführung der Wahl hatten sich die Wahlkörper abgesondert<br />

zu versammeln. Zuerst wählte der dritte, hierauf<br />

der zweite, zuletzt der erste Wahlkörper. Jeder Wahlberechtigte<br />

konnte aus allen wählbaren Geme<strong>in</strong>demitgliedern<br />

ohne Unterschied des Wahlkörpers wählen.<br />

Es bestand ke<strong>in</strong>e Wahlpflicht.<br />

Der Wahlakt war öffentlich. Die Wähler wurden <strong>in</strong> der Reihenfolge,<br />

wie ihre Namen <strong>in</strong> der Wählerliste e<strong>in</strong>getragen<br />

waren, zur Abstimmung aufgerufen.<br />

Jeder zur Abstimmung aufgerufene Wähler hatte nach se<strong>in</strong>em<br />

Wunsche so viele Personen zu nennen, als der Wahlkörper,<br />

dem er angehörte, Ausschuss- und Ersatzmänner<br />

zusammen zu wählen hatte. Die Stimmabgabe fand also<br />

öffentlich und mündlich, d. h. ohne Stimmzettel, statt.<br />

Jede Abstimmung war sogleich <strong>in</strong> Gegenwart des Wählers<br />

<strong>in</strong> die hiezu vorbereiteten Rubriken der Stimmliste neben<br />

dem Namen des Wählers e<strong>in</strong>zutragen. Damit wurde beurkundet,<br />

wer wen gewählt hatte.<br />

In jedem Wahlkörper waren <strong>in</strong> der nötigen Anzahl jene mit<br />

den meisten Stimmen zu Ausschussmännern und Ersatzmännern<br />

gewählt. Das Wahlresultat des dritten Wahlkörpers<br />

war bekannt zu geben, bevor der zweite Wahlkörper<br />

wählte, und jenes des zweiten Wahlkörpers, bevor der erste<br />

zur Wahl schritt. Der Wähler des höheren Wahlkörpers bzw.<br />

die politischen Gruppierungen kannten somit das Ergebnis<br />

im niedrigeren Wahlkörper und konnten nun das Stimmverhalten<br />

bzw. die letzten Werbeaktivitäten darauf abstellen.<br />

Es bestand Pflicht zur Annahme der Wahl. Wer e<strong>in</strong>e Wahl<br />

ohne gerechtfertigten Entschuldigungsgrund nicht annahm,<br />

war strafbar.<br />

Seite 59


Die Geme<strong>in</strong>de-Wahlordnung 1864 legte e<strong>in</strong> Mehrheitswahlverfahren<br />

fest, wie wir es im Pr<strong>in</strong>zip (freilich ohne Gliederung<br />

<strong>in</strong> Wahlkörper) heute auch noch kennen. Mit dem<br />

Mehrheitswahlverfahren verb<strong>in</strong>det man die Vorstellung von<br />

e<strong>in</strong>em Verfahren, das abseits von Parteien stattf<strong>in</strong>det. Das<br />

mag heute, wo das Mehrheitswahlverfahren lediglich als<br />

Ersatzverfahren dient und nur mehr <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den<br />

stattf<strong>in</strong>det, vielleicht zutreffen. Nach dem E<strong>in</strong>druck,<br />

den die Landtagsmaterialien und die damalige Presse für<br />

die Zeit der alle<strong>in</strong>igen Herrschaft dieses auch bei den Landtagswahlen<br />

<strong>in</strong> Geltung gestandenen Verfahrens vermitteln,<br />

ist dies zum<strong>in</strong>dest für die größeren Geme<strong>in</strong>den zu relativieren.<br />

Die gewählten Mandatare waren dort e<strong>in</strong>deutig den<br />

politischen Parteien zuzuordnen.<br />

Der Begriff „Mehrheitswahl“ taucht erstmals <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dewahlordnung<br />

1909 auf. Mit der Geme<strong>in</strong>dewahlordnung<br />

1959 wurde er, weil er eigentlich e<strong>in</strong> anderes Verfahren bezeichnet,<br />

beseitigt und durch den Begriff „Wahlverfahren<br />

<strong>in</strong> Ermangelung von Wahlvorschlägen“ ersetzt. In <strong>Vorarlberg</strong><br />

lebt der Begriff im allgeme<strong>in</strong>en Sprachgebrauch freilich<br />

nach wie vor weiter. Er wird auch hier im S<strong>in</strong>ne dieses<br />

Sprachgebrauches verwendet.<br />

2. Die Novellen bis 1909<br />

Die Geme<strong>in</strong>de-Wahlordnung 1864 war <strong>in</strong> ihren Grundzügen<br />

politisch umstritten. Sie war auch nicht ausgereift. Bis zum<br />

<strong>Jahre</strong> 1909 wurde sie dreizehnmal novelliert.<br />

a) Novellen LGBl. Nr. 13/1867 und LGBl. Nr. 16/1903<br />

Abstimmung mit Stimmzetteln<br />

E<strong>in</strong>e frühe Korrektur betraf die Abstimmung. Die Novelle<br />

LGBl. Nr. 13/1867 führte die Abstimmung mit Stimmzetteln<br />

e<strong>in</strong>. Die Me<strong>in</strong>ung hiezu war nicht e<strong>in</strong>hellig. 6 Die Frage der<br />

geheimen oder öffentlichen Abstimmung war e<strong>in</strong> vieldiskutiertes<br />

Thema.<br />

Seite 60<br />

Die Befürworter verwiesen darauf, dass<br />

– auch <strong>in</strong> England, der politisch fortschrittlichsten Nation,<br />

die geheime Abstimmung angestrebt werde,<br />

– die Wähler abhängig seien und sich nicht getrauten, ihrer<br />

wahren Absicht entsprechend zu stimmen,<br />

– bei offener Abstimmung die Wahlbeteiligung ger<strong>in</strong>g bleibe,<br />

– die Mehrheit des Volkes für die geheime Abstimmung<br />

sei.<br />

Die Gegner machten geltend, dass<br />

– <strong>in</strong> der vorbildlichen Schweiz die offene Abstimmung üblich<br />

sei,<br />

– die geheime Abstimmung den offenen und geraden Charakter<br />

des Volkes verderbe, Geheimnistuerei und falschen<br />

Sche<strong>in</strong> fördere,<br />

– die Abstimmung mit Stimmzetteln nirgendwo <strong>in</strong> Österreich<br />

e<strong>in</strong>geführt und die Zustimmung der Regierung ungewiss<br />

sei,<br />

– die geheime Abstimmung Wahlumtriebe begünstige.<br />

Zustellung von Stimmkuverts<br />

1903 wurde mit der Novelle LGBl. Nr. 16/1903 e<strong>in</strong> erster<br />

Schritt zur Absicherung der geheimen Abstimmung getan.<br />

Es wurde die bisher schon verschiedentlich geübte Zustellung<br />

von Stimmkuverts zur Pflicht. Zugleich wurden Anforderungen<br />

an die Stimmkuverts def<strong>in</strong>iert. Der Referent bemängelte<br />

damals – technisch auf der Höhe der Zeit – „dass<br />

[…] man auch ohne Zuhilfenahme von Röntgenstrahlen, sobald<br />

man nur e<strong>in</strong> Kuvert gegen das Licht hielt, nicht nur die<br />

Farbe des Stimmzettels, sondern auch die e<strong>in</strong>zelnen darauf<br />

verzeichneten Namen ersehen konnte.“ 7 Die Kuverts mussten<br />

nunmehr nicht nur aus undurchsichtigem, sondern<br />

auch aus starkem Papier se<strong>in</strong>.


) Novelle 13/1885<br />

Das Zensuswahlrecht <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Wahlkörpersystem<br />

war nicht nach dem S<strong>in</strong>n des Landtages, genauer<br />

gesagt, nicht im S<strong>in</strong>ne der seit 1870 im Landtag bestehenden<br />

Mehrheit. Die bestehende Regelung hatte dazu geführt,<br />

dass das Verhältnis der Zahlen der Wahlberechtigten der<br />

Wahlkörper vor allem <strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den zunehmend<br />

ause<strong>in</strong>anderklaffte und daher als ungerecht empfunden<br />

wurde. So wird von Dornbirn – allerd<strong>in</strong>gs als e<strong>in</strong>em Extremfall<br />

– berichtet, wo sich die Zahl der Wahlberechtigten des<br />

I. Wahlkörpers zur Zahl der Wahlberechtigten des III. Wahlkörpers<br />

wie 1:48 verhielt. 45 Wählern im I. Wahlkörper standen<br />

264 im II. und über 2<strong>200</strong> im III. Wahlkörper gegenüber. 8<br />

Der Landtag hatte wiederholt e<strong>in</strong>e Änderung des Zustandes<br />

versucht, war aber an der Regierung gescheitert. Diese<br />

hatte <strong>in</strong> den vorgeschlagenen Regelungen e<strong>in</strong>e nicht ausreichende<br />

Sicherung der Interessen der höher Besteuerten<br />

gesehen.<br />

E<strong>in</strong>en gewissen Erfolg konnte der Landtag mit der Novelle<br />

LGBl. Nr. 13/1885 erzielen. Nach dieser Novelle mussten<br />

der erste und der zweite Wahlkörper (abhängig von der<br />

Zahl der wahlberechtigten Geme<strong>in</strong>demitglieder) drei- bis<br />

sechsmal so viele Wahlberechtigte haben, als Ausschuss-<br />

und Ersatzmänner zu wählen waren. Andernfalls waren die<br />

Wahlkörper durch Wahlberechtigte aus dem nachfolgenden<br />

Wahlkörper zu ergänzen. Die Reform sollte wenigstens die<br />

größten Härten der bisherigen Bestimmungen mildern. 9<br />

3. Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1909<br />

E<strong>in</strong>e umfangreichere Änderung brachte erst die Geme<strong>in</strong>dewahlordnung<br />

1909. 10 Die Bemühungen zu e<strong>in</strong>er Neuregelung<br />

reichten <strong>in</strong> das Jahr 1903 zurück. Im Oktober 1904<br />

hatte der Landtag Grundzüge für e<strong>in</strong>e neue Geme<strong>in</strong>dewahlordnung<br />

beschlossen. Im Bericht des Landesausschusses<br />

heißt es hiezu rückblickend:<br />

„Die Behandlung dieser ‚Grundzüge’ im Plenum des<br />

Hauses förderte e<strong>in</strong>e Unmasse von Wahlschw<strong>in</strong>deleien und<br />

raff<strong>in</strong>ierten Praktiken zutage, sodass dem ganzen Hause<br />

e<strong>in</strong>e Reform der Geme<strong>in</strong>dewahlordnung als unabweisbar<br />

erschien und die Grundzüge e<strong>in</strong>stimmige Annahme fanden.“<br />

11<br />

Die angesprochenen Unzukömmlichkeiten vermitteln e<strong>in</strong><br />

bedenkliches Bild: 12<br />

– Es wurden überhöhte – zum Teil unmittelbar vor der<br />

Wahl erstellte – Steuerbekenntnisse abgegeben, wodurch<br />

dann e<strong>in</strong> Wahlrecht oder e<strong>in</strong> Wahlrecht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

höheren Wahlkörper erlangt wurde. Den Mehrbetrag an<br />

Steuern deckten Interessierte ab.<br />

– Zur Begründung e<strong>in</strong>er Wahlberechtigung war auch das<br />

steuerliche E<strong>in</strong>bekenntnis e<strong>in</strong>er nicht bestehenden Zimmervermietung<br />

besonders verbreitet.<br />

– In Familien wurde Vermögen auf Ehegatt<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>der<br />

so verteilt, dass die Ehegatt<strong>in</strong> und die K<strong>in</strong>der wahlberechtigt<br />

wurden. Das Wahlrecht wurde dann durch den<br />

Ehemann und Vater ausgeübt.<br />

– Bei der Erstellung der Listen wurde unterschiedlich vorgegangen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere wurde die Vermögenssteuer<br />

unterschiedlich berücksichtigt.<br />

– Bei Liegenschaftsverkäufen erfolgte die Steuerzuschreibung<br />

an den neuen Eigentümer – je nachdem wie<br />

es besser passte – sofort oder verzögert.<br />

– Stimmzettel bzw. Kuverts wurden mit Zeichen versehen,<br />

damit kontrolliert werden konnte, wie jemand abgestimmt<br />

hatte. Ähnliches wurde mit Farben von Stimmzetteln<br />

oder pappendeckelartigen Stimmzetteln versucht.<br />

– Wähler wurden kurz vor der Abstimmung genötigt, ihren<br />

Stimmzettel gegen e<strong>in</strong>en anderen auszuwechseln.<br />

– E<strong>in</strong> k. k. Beamter soll damit geprahlt haben, e<strong>in</strong>em Wähler<br />

den Stimmzettel aus dem Sack gestohlen und dafür<br />

e<strong>in</strong>en anderen Stimmzettel h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>gesteckt zu haben.<br />

Die beklagten Vorfälle stammen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten<br />

des Gesetzes betreffend Bestimmungen zum Schutze<br />

der Wahl- und Versammlungsfreiheit, RGBl. Nr. 18/1907.<br />

Seite 61


Die für die Erneuerung der Geme<strong>in</strong>dewahlordnung notwendigen<br />

Verhandlungen mit der Regierung zogen sich <strong>in</strong> die<br />

Länge. Die Regierung lehnte die angestrebte Abschaffung<br />

des Wahlkörpersystems <strong>in</strong> den größeren Geme<strong>in</strong>den und<br />

den Ersatz dieses Systems durch die Verhältniswahl ab,<br />

weil das gegen Artikel XI des Reichsgeme<strong>in</strong>degesetzes verstoße,<br />

hatte jedoch ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen gegen die E<strong>in</strong>führung<br />

des Proportionalwahlrechtes <strong>in</strong>nerhalb der Wahlkörper<br />

<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den mit mehr als <strong>200</strong>0 E<strong>in</strong>wohnern und die<br />

Bildung e<strong>in</strong>es IV. Wahlkörpers <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den mit mehr als<br />

4000 E<strong>in</strong>wohnern.<br />

Die neue Geme<strong>in</strong>dewahlordnung ist verhältnismäßig detailliert<br />

und enthält bereits viele Regelungen, wie man sie<br />

heute noch kennt. Wesentliche Neuerungen waren:<br />

– die Erweiterung bzw. Neugestaltung des Wahlrechtes,<br />

– die Neugliederung der Wahlkörper,<br />

– die E<strong>in</strong>führung des Verhältniswahlrechtes für größere<br />

Geme<strong>in</strong>den.<br />

a) Erweiterung bzw. Neugestaltung des Wahlrechtes<br />

Die wesentlichsten Änderungen im Wahlrecht bestanden<br />

nach dem Bericht des Wahlreformausschusses dar<strong>in</strong>, dass<br />

die <strong>in</strong> ehelicher Geme<strong>in</strong>schaft lebenden Eheleute geme<strong>in</strong>sam<br />

nur e<strong>in</strong>e Stimme hatten und dass unter Vormundschaft<br />

oder Kuratel stehende Personen ke<strong>in</strong> Wahlrecht<br />

mehr besaßen. 13<br />

Das aktive Wahlrecht war erstmals auch vom Erreichen<br />

e<strong>in</strong>es bestimmten Wahlalters – dem 24. Lebensjahr – abhängig.<br />

In Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>em vierten Wahlkörper waren<br />

auch Personen männlichen Geschlechts wahlberechtigt,<br />

wenn sie e<strong>in</strong>en dreijährigen ordentlichen Wohnsitz besaßen.<br />

In diesen Geme<strong>in</strong>den gab es somit e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es<br />

Männerwahlrecht.<br />

Seite 62<br />

Das Wahlrecht war <strong>in</strong> der Regel persönlich auszuüben.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> ehelicher Geme<strong>in</strong>schaft lebende Ehegatt<strong>in</strong> hatte ihr<br />

Wahlrecht durch ihren Ehemann auszuüben. Wenn der Ehemann<br />

selbst wahlberechtigt war, hatte er für beide nur e<strong>in</strong>e<br />

Stimme. Juristische Personen übten das Wahlrecht durch<br />

die zur Vertretung nach außen berufenen Personen aus.<br />

Wählbar als Ausschuss- oder Ersatzmänner waren diejenigen<br />

Personen männlichen Geschlechts, welche wahlberechtigt<br />

waren, das 24. Lebensjahr zurückgelegt hatten<br />

und im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte standen.<br />

b) Neugliederung der Wahlkörper<br />

Die Wahl erfolgte <strong>in</strong> Wahlkörpern. Abhängig von der Größe<br />

der Geme<strong>in</strong>de war <strong>in</strong> vier, drei oder e<strong>in</strong>em Wahlkörper zu<br />

wählen. Während <strong>in</strong> den Wahlkörpern I bis III jeweils gleich<br />

viele Mandate zu wählen waren, entfielen auf den IV. Wahlkörper<br />

nur rund halb so viele Mandate wie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der anderen<br />

Wahlkörper.<br />

Die Wahlberechtigten waren <strong>in</strong> Abhängigkeit von<br />

– Ehrenbürgerschaft,<br />

– Zugehörigkeit zur Schicht der Intelligenzwählerschaft,<br />

– Höhe der Steuerleistung und<br />

– Dauer ihres ordentlichen Wohnsitzes<br />

<strong>in</strong> die Listen der e<strong>in</strong>zelnen Wahlkörper aufzunehmen.<br />

c) E<strong>in</strong>führung des Verhältniswahlrechtes<br />

Für Geme<strong>in</strong>den mit m<strong>in</strong>destens <strong>200</strong>0 E<strong>in</strong>wohnern wurde für<br />

die Wahl der Geme<strong>in</strong>deausschüsse und Ersatzmänner die<br />

Verhältniswahl e<strong>in</strong>geführt.<br />

Es ergab sich folgendes Zusammenspiel von E<strong>in</strong>wohnerzahl,<br />

Zahl der Wahlberechtigten, Zahl der Wahlkörper und<br />

Wahlverfahren:


Geme<strong>in</strong>de Wahlkörper Wahlverfahren<br />

4000 und mehr E<strong>in</strong>wohner 4 Wahlkörper Verhältniswahl<br />

<strong>200</strong>0 – 3999 E<strong>in</strong>wohner und m<strong>in</strong>destens 60 Wahlberechtigte 3 Wahlkörper Verhältniswahl<br />

Weniger als <strong>200</strong>0 E<strong>in</strong>wohner und m<strong>in</strong>destens 60 Wahlberechtigte 3 Wahlkörper Mehrheitswahl<br />

Weniger als 60 Wahlberechtigte 1 Wahlkörper Mehrheitswahl<br />

Auch <strong>in</strong> Verhältniswahlgeme<strong>in</strong>den wurde <strong>in</strong> Wahlkörpern<br />

gewählt. Dem Verhältniswahlsystem entsprechend wurden<br />

hier nicht E<strong>in</strong>zelpersonen, sondern Listen, und zwar<br />

gebundene Listen (ohne die Möglichkeit des Reihens oder<br />

Streichens), gewählt. Die Wahlvorschläge mussten von 20<br />

Wahlberechtigten unterfertigt se<strong>in</strong>.<br />

Als Verhältniswahlverfahren war das Hagenbach-Bischoff-<br />

Verfahren anzuwenden, 14 wobei das erste bei diesem Verfahren<br />

anfallende Restmandat der im betreffenden Wahlkörper<br />

stimmenstärksten Partei, e<strong>in</strong> allenfalls zweites<br />

Restmandat der im betreffenden Wahlkörper zweitstärksten<br />

Partei zuzuweisen war. Die Mandate wurden den Kandidaten<br />

<strong>in</strong> der Reihenfolge des Wahlvorschlages zugewiesen.<br />

d) Sonstiges<br />

Durch die im selben Jahr erfolgte Novellierung der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

wurde die Funktionsperiode von drei auf fünf<br />

<strong>Jahre</strong> verlängert. 15<br />

Die Vorschriften zur geheimen Abstimmung wurden weiter<br />

verfe<strong>in</strong>ert:<br />

Die Stimmzettel müssen nun aus weißem, nicht steifem<br />

Papier se<strong>in</strong> und dürfen ke<strong>in</strong>e äußeren Kennzeichen tragen.<br />

Bei der Verhältniswahl ist der Stimmzettel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wahlzelle<br />

<strong>in</strong> das Kuvert e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Nach den bisherigen Regelungen hatte der Wahlberechtigte<br />

se<strong>in</strong>en Stimmzettel bzw. se<strong>in</strong> Kuvert dem Vorsitzenden zu<br />

übergeben, der es dann <strong>in</strong> die Wahlurne zu legen hatte.<br />

Die Vorlage des Landesausschusses wollte davon abgehen<br />

und das E<strong>in</strong>legen des Kuverts dem Wähler überlassen.<br />

Wenn dabei – was nicht auszuschließen war – schlussendlich<br />

zu viele Wahlkuverte <strong>in</strong> der Urne waren, sollte vor der<br />

Auswertung durch Los die überzählige Anzahl von Kuverts<br />

entfernt werden. Auf Grund von Bedenken der Staatsregierung<br />

wurde – wohl zu Recht – e<strong>in</strong>e Regelung im S<strong>in</strong>ne des<br />

Bisherigen getroffen. Das Kuvert war also weiterh<strong>in</strong> dem<br />

Vorsitzenden zu übergeben. Das gilt auch heute noch. (Die<br />

vor laufender Kamera abstimmende politische Prom<strong>in</strong>enz<br />

entzieht sich allerd<strong>in</strong>gs beharrlich dieser letzten Kontrolle<br />

des Abstimmungsvorganges.)<br />

4. Wahlpflichtgesetz<br />

Gleichzeitig mit der neuen Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1909<br />

wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Gesetz 16 die Wahlpflicht e<strong>in</strong>geführt.<br />

Im Bericht des Wahlreformausschusses wird dies<br />

damit begründet,<br />

– dass Rechte und Pflichten im Allgeme<strong>in</strong>en und so auch<br />

Wahlrecht und Wahlpflicht korrelativ seien,<br />

– dass die Wahlpflicht die Wahlagitation mäßige und –<br />

recht bemerkenswert –,<br />

– dass sie dem e<strong>in</strong>zelnen Wähler erst die volle Freiheit <strong>in</strong><br />

der Ausübung des Wahlrechtes gebe. 17<br />

Die Erfahrungen mit der Wahlpflicht bei den Reichsratswahlen<br />

seien, so im Bericht weiter, von allen Parteien als<br />

äußerst wohltuend erklärt worden. Zur Frage Verhältniswahl<br />

und Wahlpflicht führt der Bericht aus: Wenn die Wahlpflicht<br />

für alle Fälle wünschenswert ersche<strong>in</strong>e, so sei sie für die Verhältniswahlgeme<strong>in</strong>den<br />

geradezu e<strong>in</strong>e Notwendigkeit. Pro-<br />

Seite 63


porz und Wahlpflicht bed<strong>in</strong>gten sich gegenseitig. Nur dann,<br />

wenn Wahlpflicht bestehe, werde die Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

e<strong>in</strong>er Verhältniswahlgeme<strong>in</strong>de so zusammengesetzt se<strong>in</strong>,<br />

dass alle Parteien und Interessengruppen der betreffenden<br />

Geme<strong>in</strong>de ihrer wirklichen Stärke entsprechend vertreten<br />

s<strong>in</strong>d. Eigenartigerweise spricht der Bericht des Wahlreformausschusses<br />

die oft ger<strong>in</strong>ge Wahlbeteiligung nicht an. So<br />

lag beispielsweise die Wahlbeteiligung im Wahljahr 1891 <strong>in</strong><br />

Egg bei 16,1 Prozent (502:81), <strong>in</strong> L<strong>in</strong>genau bei 12,4 Prozent<br />

(233:29) und <strong>in</strong> Altach bei 4,6 Prozent (279:13). 18<br />

Den Materialien zufolge war die Wahlpflicht nicht umstritten.<br />

Im <strong>Jahre</strong> 1919, als es darum g<strong>in</strong>g, das aus der Monarchie<br />

stammende Landesgesetz über die Wahlpflicht bei<br />

Reichsratswahlen auf die Wahlen zur konstituierenden<br />

Nationalversammlung umzustellen, traten die Gegensätze<br />

hervor. Auf dem H<strong>in</strong>tergrund des <strong>in</strong>zwischen (1919) e<strong>in</strong>geführten<br />

Frauenwahlrechtes wurde von der Opposition<br />

darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> großer Teil der Frauen <strong>in</strong> Verlegenheit<br />

sei, was sie mit dem Geschenk des Wahlrechtes<br />

anfangen sollten. 19 E<strong>in</strong>e Frau, die trotz aller Wahlagitation<br />

nicht wählen will und zur Wahl gezwungen wird, werde e<strong>in</strong>e<br />

Partei wählen, die nicht die Demokratie auf ihre Fahne geschrieben<br />

hat. Mit der Wahlpflicht – so der Sprecher der<br />

Opposition weiter - wolle man <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie jene erfassen,<br />

die sich um die politische Entwicklung am allerwenigsten<br />

gekümmert haben. Die Arbeiterschaft, die um dieses Recht<br />

gekämpft habe, habe die sehr begründete Furcht, dass damit<br />

ihr E<strong>in</strong>fluss e<strong>in</strong>geschränkt und unrechtmäßig zurückgedrängt<br />

wird.<br />

Seite 64<br />

II. Die Zeit der 1. Republik<br />

1. Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1919<br />

a) Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Nach dem Untergang der Monarchie g<strong>in</strong>g der Landtag daran,<br />

e<strong>in</strong>e neue Geme<strong>in</strong>dewahlordnung zu schaffen. Die<br />

neue Regelung, die Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1919, 20 war den<br />

Grundsätzen des allgeme<strong>in</strong>en, gleichen, direkten und geheimen<br />

Wahlrechtes verpflichtet. Damit ist die Abkehr vom<br />

Zensuswahlrecht vollzogen. Juristische Personen s<strong>in</strong>d<br />

nicht mehr wahlberechtigt.<br />

In Geme<strong>in</strong>den mit mehr als 1600 E<strong>in</strong>wohnern sowie <strong>in</strong> den<br />

Industriegeme<strong>in</strong>den Bürs, Dalaas, Kennelbach, Lochau,<br />

Nüziders und <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den, die vom Landesrat (er entspricht<br />

etwa der heutigen Landesregierung) als Industriegeme<strong>in</strong>den<br />

anerkannt wurden, wurde nach dem Verhältniswahlverfahren<br />

gewählt.<br />

In den übrigen Geme<strong>in</strong>den galt das Verfahren der relativen<br />

Stimmenmehrheit. In größeren Mehrheitswahl-Geme<strong>in</strong>den<br />

(Geme<strong>in</strong>den mit mehr als <strong>200</strong> E<strong>in</strong>wohnern) wurden<br />

die Wahlberechtigten <strong>in</strong> zwei Wahlkörper geschieden, wobei<br />

im ersten die Steuerträger und ihre Ehegatt<strong>in</strong>nen und<br />

K<strong>in</strong>der, sofern sie im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebten und<br />

wahlberechtigt waren, und im zweiten die übrigen Wahlberechtigten<br />

zusammengefasst wurden. Die zu wählenden<br />

Mandate waren auf die Wahlkörper nach dem Verhältnis<br />

der ihnen angehörenden Wahlberechtigten aufzuteilen,<br />

sodass die Gleichheit des Wahlrechtes gewahrt war. In kle<strong>in</strong>en<br />

Geme<strong>in</strong>den wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlkörper gewählt.<br />

b) Wahlberechtigung<br />

Aktiv wahlberechtigt war jeder <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de heimatberechtigte<br />

deutschösterreichische Staatsbürger ohne Unterschied<br />

des Geschlechtes, der das 20. Lebensjahr vollendet


und <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de se<strong>in</strong>en ordentlichen Wohnsitz hatte.<br />

Zum aktiven Wahlrecht gab es e<strong>in</strong>ige Ausschlussgründe. Es<br />

bestand Wahlpflicht.<br />

Passiv wahlberechtigt waren alle Wahlberechtigten, die<br />

das 24. Lebensjahr zurückgelegt hatten und nicht ausgeschlossen<br />

oder ausgenommen waren.<br />

Wer e<strong>in</strong>e Wahl ohne gerechtfertigten Entschuldigungsgrund<br />

nicht annahm, war nach wie vor strafbar.<br />

c) Verfahren<br />

Die Wahl ist nun e<strong>in</strong>heitlich für das gesamte Land auf e<strong>in</strong>en<br />

Sonntag auszuschreiben. Die bei der Verhältniswahl<br />

erforderlichen Wahlvorschläge bedurften der Unterschrift<br />

von 25 Wahlberechtigten. Die Mandate waren nach dem<br />

d’hondtschen Verfahren aufzuteilen. Nicht gewählte Bewerber<br />

wurden Ersatzmänner.<br />

2. Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1924<br />

Am 20. Oktober 1920 wurde die Bundes-Verfassung beschlossen.<br />

Die Vorgaben der Verfassung machten e<strong>in</strong>e<br />

Anpassung des Geme<strong>in</strong>dewahlrechtes erforderlich, was<br />

mit der Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1924 geschah. 21 Dies betraf<br />

– neben e<strong>in</strong>er Ausweitung des Wahlrechtes auf nicht heimatberechtigte<br />

Bundesbürger – vor allem das Mehrheitswahlrecht<br />

und die Wahlkörper.<br />

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) kannte für Geme<strong>in</strong>den<br />

nur das Verhältniswahlverfahren. 22 Es wurde daher das<br />

Mehrheitswahlverfahren, wie der Berichterstatter im Landtag<br />

ausführte, „…[als] e<strong>in</strong> Notbehelf für den Fall [belassen],<br />

dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de nach dem Verhältniswahlverfahren<br />

die Geme<strong>in</strong>devertretung [mangels Wahlvorschlägen] gar<br />

nicht gewählt werden kann.“ 23<br />

Nach der verfassungsrechtlichen Vorgabe darf die Wählerschaft<br />

<strong>in</strong> Wahlkreise aufgeteilt werden, e<strong>in</strong>e Aufgliederung<br />

<strong>in</strong> herkömmliche Wahlkörper ist h<strong>in</strong>gegen nicht mehr gestattet.<br />

Das bedeutete, dass die beim Mehrheitswahlverfahren<br />

<strong>in</strong> größeren Geme<strong>in</strong>den vorgesehene Aufteilung <strong>in</strong><br />

Wahlkörper nicht mehr möglich war.<br />

3. Novelle LGBl. Nr. 45/1928<br />

Die Novelle LGBl. Nr. 45/1928 hat vor allem das Verfahren<br />

bei der E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung der Wahlvorschläge geändert. Nach<br />

bisherigem Recht war, wenn ke<strong>in</strong> Wahlvorschlag e<strong>in</strong>gebracht<br />

wurde, das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden.<br />

Die Regelung konnte dazu führen, dass Wählergruppen im<br />

Vertrauen darauf, dass e<strong>in</strong>e Mehrheitswahl stattf<strong>in</strong>den werde,<br />

ke<strong>in</strong>e Wahlvorschläge e<strong>in</strong>brachten und durch das unter<br />

Umständen kurzfristige E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>es Wahlvorschlages<br />

überrascht wurden.<br />

Um dies zu verh<strong>in</strong>dern, wurde mit der Novelle e<strong>in</strong> Anmeldeverfahren<br />

e<strong>in</strong>geführt. Erst mit der Erstattung e<strong>in</strong>er<br />

Anmeldung wurde für alle Wählergruppen e<strong>in</strong>e Frist zur<br />

E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung von Wahlvorschlägen eröffnet. Dieses Anmeldeverfahren<br />

wurde von der Opposition als Erschwerung<br />

gewertet, weil sowohl für die Anmeldung als auch für den<br />

Wahlvorschlag Unterschriften beizubr<strong>in</strong>gen waren. 24 1950<br />

und 1998 sollte es hiezu Erleichterungen geben. So wurde<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1950 bestimmt, dass e<strong>in</strong><br />

während der Anmeldefrist e<strong>in</strong>gebrachter Wahlvorschlag<br />

gleichzeitig als Anmeldung gilt. Damit konnte das doppelte<br />

Beibr<strong>in</strong>gen der Unterschriften vermieden werden. Ab der<br />

Novelle LGBl. Nr. 63/1998 genügen dann bei Wahlvorschlägen,<br />

die von Parteifraktionen e<strong>in</strong>gebracht werden, die bereits<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung vertreten s<strong>in</strong>d, die Unterschriften<br />

der Mehrheit der Fraktion.<br />

Seite 65


4. Novelle LGBl. Nr. 1/1929<br />

Wenige Wochen nach e<strong>in</strong>er zwischenzeitlich erfolgten Wiederverlautbarung<br />

wurde die Geme<strong>in</strong>dewahlordnung durch<br />

LGBl. Nr. 1/1929 erneut novelliert. Weil wegen der unterschiedlichen<br />

Größe der von den Parteien ausgegebenen<br />

Stimmzettel aus der Dicke des Wahlkuverts auf die Wahlentscheidung<br />

des Wählers geschlossen werden konnte,<br />

wurde bestimmt:<br />

„Der Stimmzettel muss aus weichem, weißlichem Papier<br />

se<strong>in</strong> und darf <strong>in</strong> den Verhältniswahlgeme<strong>in</strong>den das Ausmaß<br />

von 14 Zentimeter <strong>in</strong> der Länge und von 11 Zentimeter<br />

<strong>in</strong> der Breite nicht überschreiten.“<br />

Damit hatte der nicht amtliche Stimmzettel se<strong>in</strong>e höchste<br />

Sicherheitsstufe erreicht.<br />

III. Die Zeit von 1934 bis 1945<br />

1. Verfassung 1934<br />

Die Verfassung 1934 brachte e<strong>in</strong>e Abkehr von der bisherigen<br />

Art der Bestellung der Geme<strong>in</strong>devertretung. 25 Der<br />

Geme<strong>in</strong>detag (so hieß nun die Geme<strong>in</strong>devertretung) sollte<br />

aus Vertretern von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften,<br />

des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens,<br />

der Wissenschaft und der Kunst sowie aus<br />

Vertretern der Berufsstände bestehen. 26 Die Regelung oblag<br />

dem Landesgesetzgeber. Der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag hat e<strong>in</strong>e<br />

solche Regelung nicht erlassen.<br />

2. Deutsche Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich<br />

wurde <strong>in</strong> Österreich die Deutsche Geme<strong>in</strong>deordnung e<strong>in</strong>geführt.<br />

27 Sie <strong>in</strong>stallierte das „Führerpr<strong>in</strong>zip“ mit der vollen<br />

und ausschließlichen Verantwortung des Bürgermeisters.<br />

Seite 66<br />

Die e<strong>in</strong>geführte Deutsche Geme<strong>in</strong>deordnung kannte ke<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung mit Entscheidungskompetenzen. Die<br />

noch am ehesten vergleichbaren Geme<strong>in</strong>deräte hatten die<br />

Aufgabe, den Kontakt zur Bevölkerung zu pflegen und den<br />

Bürgermeister zu beraten. Die Geme<strong>in</strong>deräte waren vom<br />

Bürgermeister im E<strong>in</strong>vernehmen mit der NSDAP zu berufen.<br />

IV. Die Zeit der 2. Republik<br />

1. Vorläufiges Geme<strong>in</strong>degesetz 1945<br />

Nach dem Wiedererstehen Österreichs im <strong>Jahre</strong> 1945 waren<br />

die Verhältnisse neu zu ordnen. Zunächst wurde e<strong>in</strong>e vorläufige<br />

Regelung getroffen. Nach dem Vorläufigen Geme<strong>in</strong>degesetzes<br />

1945 28 trat an die Stelle der Geme<strong>in</strong>devertretung,<br />

solange sie noch nicht auf Grund des allgeme<strong>in</strong>en, gleichen,<br />

unmittelbaren und geheimen Verhältniswahlrechtes<br />

gewählt werden konnte, der Provisorische Geme<strong>in</strong>deausschuss.<br />

29 Die Mitglieder des Provisorischen Geme<strong>in</strong>deausschusses<br />

waren vom Provisorischen Landesausschuss auf<br />

Grund von Vorschlägen der Verbände der drei anerkannten<br />

politischen Parteien <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de zu ernennen.<br />

2. Geme<strong>in</strong>dewahlordnung 1950<br />

E<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>itive Regelung brachte die Geme<strong>in</strong>dewahlordnung<br />

1950. 30 Sie knüpfte an das Geme<strong>in</strong>dewahlrecht vor der<br />

Verfassung 1934 an. Die neue Geme<strong>in</strong>dewahlordnung bildete<br />

die Grundlage für demokratische Wahlen nach e<strong>in</strong>er<br />

Pause von 21 <strong>Jahre</strong>n. Die letzte Geme<strong>in</strong>devertretungswahl<br />

hatte im <strong>Jahre</strong> 1929 stattgefunden.<br />

a) Wahlrecht<br />

Wahlalter war das 20. Lebensjahr. Vom Wahlrecht <strong>in</strong> die<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung war unter anderem ausgeschlossen,<br />

wer sich am Tage vor der Wahlausschreibung noch nicht<br />

e<strong>in</strong> Jahr <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de aufgehalten hatte, wenn der<br />

Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend war. Diese


Ausnahme basierte auf e<strong>in</strong>er verfassungsgesetzlichen Ermächtigung<br />

aus dem <strong>Jahre</strong> 1929, die heute noch gilt. 31 Die<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>er dementsprechenden Bestimmung <strong>in</strong> die<br />

Geme<strong>in</strong>dewahlordnung stieß auf Widerstand. Streitpunkt<br />

waren damals die Saisonarbeiter auf Baustellen. 32<br />

Für die Wählbarkeit war die Zurücklegung des 24. Lebensjahres<br />

erforderlich.<br />

Das Wahlalter wurde bis zum <strong>Jahre</strong> 1950 verhältnismäßig<br />

wenige Male geändert. Ab dem Jahr 1950 setzte hier etwas<br />

mehr Bewegung e<strong>in</strong>. Die folgende Tabelle mag dies verdeutlichen:<br />

Fundstelle Aktives Passives<br />

im LGBl. Nr. Wahlrecht Wahlrecht<br />

22/1864 - - 24<br />

16/1909 24 24<br />

35/1919 20 24<br />

10/1950 20 24<br />

23/1969 19 23<br />

3/1975 19 21<br />

17/1979 19 19<br />

16/<strong>200</strong>4 18 18<br />

23/<strong>200</strong>8 16 18<br />

Es bestand – nach wie vor – die grundsätzliche Pflicht zur<br />

Annahme der Wahl.<br />

b) Abstimmung<br />

Der Wähler konnte erstmals bei e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>devertretungswahl<br />

– e<strong>in</strong>en freien Wahlwerber anfügen,<br />

– Kandidaten streichen und<br />

– Kandidaten reihen.<br />

Diese Neuerungen wurden von der Nationalrats- bzw.<br />

Landtagswahl übernommen. Sie wurden nicht allseits gut<br />

geheißen. Ke<strong>in</strong>e Partei, die als Partei überhaupt zur Geltung<br />

kommen will – so hieß es von den Gegnern –, wird<br />

sich das Recht nehmen lassen, darüber zu bestimmen, wer<br />

als Kandidat auf die Liste gesetzt wird. Es ist unmöglich,<br />

dass man sich von <strong>in</strong>differenten Leuten, von solchen, die<br />

sich das ganze Jahr nicht um die Partei kümmern, von politisch<br />

Ungeschulten die Kandidatenlisten aufstellen lässt<br />

und dazu aufruft. 33<br />

c) Ermittlung des Wahlergebnisses<br />

Die Verteilung der Mandate auf die Parteien erfolgte nach<br />

dem d’hondtschen Verfahren. Die Verteilung der Mandate<br />

auf die Wahlwerber erfolgte mit Hilfe von Wahlpunkten,<br />

entsprechend der Reihung auf dem Stimmzettel. Gestrichene<br />

oder auf dem Stimmzettel nicht aufsche<strong>in</strong>ende Wahlwerber<br />

erhielten ke<strong>in</strong>e Wahlpunkte. Vom Streichen von<br />

Kandidaten waren <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die bekannten Persönlichkeiten<br />

der Partei betroffen.<br />

Dieses System ist daher bei den Parteien – sofern sie es<br />

nicht ohneh<strong>in</strong> abgelehnt hatten – zunehmend unbeliebter<br />

geworden. E<strong>in</strong> prom<strong>in</strong>enter Politiker konnte ihm trotzdem<br />

e<strong>in</strong>e positive Seite abgew<strong>in</strong>nen, wenn er me<strong>in</strong>te, wer an<br />

e<strong>in</strong>em Kandidaten se<strong>in</strong>e Wut auslassen und ihn streichen<br />

will, muss jedenfalls für se<strong>in</strong>e Partei stimmen. 34<br />

Seite 67


3. Novelle LGBl. Nr. 23/1969<br />

Mit der Novelle LGBl. Nr. 23/1969 wurde die Pflicht zur Annahme<br />

der Wahl beseitigt.<br />

4. Novelle LGBl. Nr. 17/1979<br />

Um möglichen Manipulationen auf den von e<strong>in</strong>er Wählergruppe<br />

ausgegebenen Stimmzetteln vorzubeugen, wurden<br />

mit der Wahlnovelle LGBl. Nr. 17/1979 Vorkehrungen getroffen:<br />

– Das Reihen und Streichen von Kandidaten durfte nur<br />

durch Handschrift oder auf andere nicht vervielfältigte<br />

Art vorgenommen werden.<br />

– Änderungen durch Druck oder sonstige Vervielfältigung<br />

durften nicht vorgenommen werden.<br />

Derartige Änderungen galten – sollten sie dennoch vorgenommen<br />

worden se<strong>in</strong> – als nicht beigesetzt.<br />

5. Mehrheitswahlerkenntnis des<br />

Verfassungsgerichtshofes<br />

1984 hat der Verfassungsgerichtshof den 8. Abschnitt des<br />

Geme<strong>in</strong>dewahlgesetzes über das Mehrheitswahlverfahren<br />

aufgehoben. 35 Der Gerichtshof befand, dass dieses<br />

Verfahren zu dem von der Verfassung gebotenen Verhältniswahlverfahren<br />

im Widerspruch stehe. Der Gerichtshof<br />

me<strong>in</strong>te, dass die Regelung des 8. Abschnitt des Geme<strong>in</strong>dewahlgesetzes<br />

(GWG) nicht bloß Vorkehrungen für e<strong>in</strong>e<br />

Übergangsperiode treffe, sie ermögliche vielmehr die Wahl<br />

des Geme<strong>in</strong>derates für e<strong>in</strong>e normale Funktionsperiode. Das<br />

aber widerspreche dem verfassungsgesetzlich festgelegten<br />

Grundsatz der Verhältniswahl, weil damit neben dem Verhältniswahlrecht<br />

gleichrangig und alternativ noch e<strong>in</strong><br />

weiteres Wahlsystem etabliert werde.<br />

Seite 68<br />

Die folgenden Geme<strong>in</strong>devertretungswahlen waren nun<br />

ohne Mehrheitswahlverfahren durchzuführen. Dies führte<br />

dazu, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe von Geme<strong>in</strong>den lediglich e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>ziger – durch Vorwahlen oder Absprache zwischen den<br />

politischen Gruppierungen erstellter – Wahlvorschlag e<strong>in</strong>gebracht<br />

wurde.<br />

Bereits kurze Zeit nach der Kundmachung des Erkenntnisses<br />

bemühte sich der Landtag mit e<strong>in</strong>er Entschließung<br />

36 um die Möglichkeit, das Mehrheitswahlverfahren<br />

wiederum ersatzweise e<strong>in</strong>führen zu können. Das Anliegen<br />

fand ke<strong>in</strong>e allseitige Zustimmung. 37 Für das ersatzweise<br />

anzuwendende Mehrheitswahlverfahren wurde von se<strong>in</strong>en<br />

Befürwortern stets <strong>in</strong>s Treffen geführt, dass es – dem<br />

verbreiteten Wunsch der Bevölkerung kle<strong>in</strong>erer Geme<strong>in</strong>den<br />

entsprechend – e<strong>in</strong>e Wahl ermögliche, die parteipolitische<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzungen vermeidet. Auf der anderen Seite<br />

wurde argumentiert, dass beim Mehrheitswahlrecht M<strong>in</strong>derheiten<br />

nicht entsprechend ihrer Stärke vertreten s<strong>in</strong>d.<br />

Die Mehrheitswahl sei e<strong>in</strong> Kastensystem. Es f<strong>in</strong>de ke<strong>in</strong>e offene<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzung statt. Probleme würden vielfach<br />

unter den Tisch gekehrt. 38 Interessanterweise wurde im <strong>Jahre</strong><br />

1919 von der Mehrheitsfraktion, die e<strong>in</strong> Mehrheitswahlverfahren<br />

<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den befürwortete, bei E<strong>in</strong>führung<br />

der Verhältniswahl <strong>in</strong> solchen Geme<strong>in</strong>den Ähnliches,<br />

nämlich „Familien- und Vetternwirtschaft“, befürchtet. 39<br />

6. Novelle LGBl. Nr. 67/1997<br />

1997 wurde mit der Novelle LGBl. Nr. 67/1997 die so genannte<br />

Kommunalwahl-Richtl<strong>in</strong>ie umgesetzt und ausländischen<br />

Unionsbürgern, die e<strong>in</strong>en Hauptwohnsitz <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de haben, das aktive und passive Wahlrecht bei<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungswahlen e<strong>in</strong>geräumt. 40


7. Novelle LGBl. Nr. 63/1998<br />

Das Jahr 1998 brachte mit der Novelle LGBl. Nr. 63/1998 –<br />

abgesehen von der hier nicht behandelten Bürgermeisterdirektwahl<br />

– drei wesentliche Neuerungen: 41<br />

a) Wiedere<strong>in</strong>führung des Mehrheitswahlverfahrens<br />

Die Novelle setzte das im <strong>Jahre</strong> 1984 vom Verfassungsgerichtshof<br />

aufgehobene Mehrheitswahlverfahren wieder <strong>in</strong><br />

Kraft. Dies geschah auf Grund e<strong>in</strong>er entsprechenden bundesverfassungsgesetzlichen<br />

Ermächtigung, wonach für<br />

den Fall, dass ke<strong>in</strong>e Wahlvorschläge e<strong>in</strong>gebracht werden,<br />

<strong>in</strong> der Wahlordnung bestimmt werden kann, dass Personen<br />

als gewählt gelten, deren Namen auf den Stimmzetteln am<br />

häufigsten genannt werden. 42<br />

Das Mehrheitswahlverfahren wurde – wie dargestellt –<br />

unterschiedlich beurteilt. Wie dem auch sei, jede Wählergruppe,<br />

die befürchtet, durch organisierte Wahlwerbung<br />

anderer Gruppen (Parteien, Interessengruppen, Verwandtschaften)<br />

ausgebootet zu werden, kann die Mehrheitswahl<br />

durch E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Wahlvorschlages ausschließen.<br />

Bei den Geme<strong>in</strong>dewahlen im Jahr <strong>200</strong>0 haben 14 Geme<strong>in</strong>den<br />

nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt. In 26 Geme<strong>in</strong>den<br />

stand nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Parteiliste zur Wahl. Im Jahr<br />

<strong>200</strong>5 war die Wahl <strong>in</strong> 12 Geme<strong>in</strong>den nach dem Mehrheitswahlverfahren<br />

durchzuführen. In 26 Geme<strong>in</strong>den gab es nur<br />

e<strong>in</strong>e Parteiliste. Bei der Geme<strong>in</strong>devertretungswahl 1980,<br />

der letzten Wahl vor der Aufhebung des Verfahrens durch<br />

den Verfassungsgerichtshof, wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittel der Geme<strong>in</strong>den<br />

nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt.<br />

b) Amtlicher Stimmzettel<br />

Mit der Novelle wurde als wesentliche Neuerung auch der<br />

amtliche Stimmzettel e<strong>in</strong>geführt. Der amtliche Stimmzettel<br />

wurde vor allem von den kle<strong>in</strong>eren Parteien vehement<br />

gefordert. Bis zu se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung mussten sie, auch wenn<br />

sie nur e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>geren Stimmenanteil zu erwarten hatten,<br />

Stimmzettel für die gesamte Wählerschaft bereitstellen und<br />

dies mit <strong>in</strong> der Regel ger<strong>in</strong>geren personellen und f<strong>in</strong>anziellen<br />

Ressourcen.<br />

Der amtliche Stimmzettel ist nach Hause zuzustellen, damit<br />

– so die Befürworter – der Wähler sich <strong>in</strong> Ruhe die<br />

Vergabe der Vorzugsstimmen überlegen kann. Die Opposition<br />

me<strong>in</strong>te, es bedürfe ke<strong>in</strong>er besonderen Vorstellungskraft,<br />

um zu erkennen, dass viele Stimmzettel <strong>in</strong> Gruppenarbeit<br />

ausgefüllt und damit die Pr<strong>in</strong>zipien der geheimen<br />

und persönlichen Wahl ad absurdum geführt werden. 43<br />

Nach § 40 Abs. 1 GWG kann das Ausfüllen des Stimmzettels<br />

<strong>in</strong> der Wahlzelle oder außerhalb des Wahllokales geschehen.<br />

In der Wahlzelle muss e<strong>in</strong> ausreichender Vorrat<br />

an amtlichen Stimmzetteln aufliegen (§ 28 Abs. 4 GWG),<br />

aus dem sich der Wähler bedienen kann, etwa wenn er<br />

den zugestellten Stimmzettel nicht bei sich hat, sich beim<br />

Ausfüllen geirrt hat oder e<strong>in</strong>e Wahl treffen will, die vom<br />

außerhalb des Wahllokales ausgefüllten Stimmzettel abweicht.<br />

c) Vorzugsstimmen<br />

Die dritte bedeutsame Änderung betraf die E<strong>in</strong>flussnahme<br />

des Wählers auf die Wahlwerber. Nach der bisherigen<br />

Rechtslage konnte der Wähler Kandidaten reihen oder<br />

streichen. Das hat da und dort zu <strong>in</strong>nerparteilichen Negativwahlkämpfen<br />

mit organisierten Streichungen oder<br />

Parteistimmzetteln mit ausgewählten Kandidaten geführt.<br />

Das Reihen und Streichen wurde nun durch e<strong>in</strong> System zur<br />

Vergabe von Vorzugsstimmen ersetzt, das von den letzten<br />

Wahlen sicherlich noch geläufig ist. Der Negativwahlkampf<br />

sollte – wenn schon <strong>in</strong>nerparteilicher Kampf – zu e<strong>in</strong>em Positivwahlkampf<br />

werden.<br />

Dem herkömmlichen System des Reihens und Streichens<br />

und dem Vorzugsstimmen-System ist bei aller Verschiedenheit<br />

e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>sam: Sie wirken sich vor allem <strong>in</strong> den vorderen<br />

Listenrängen aus.<br />

Seite 69


8. Novelle LGBl. Nr. 16/<strong>200</strong>4<br />

Mit der Novelle LGBl. Nr. 16/<strong>200</strong>4 wurde – dem Ma<strong>in</strong>stream<br />

vom „mündigen Bürger“ nachgebend – die Wahlpflicht<br />

aufgehoben.<br />

9. Novelle LGBl. Nr. 23/<strong>200</strong>8<br />

Im <strong>Jahre</strong> 1985 hat der Verfassungsgerichtshof die rechtswissenschaftlich<br />

und politisch umstrittene Frage der Zulässigkeit<br />

der Briefwahl entschieden. 44 Der Gerichtshof me<strong>in</strong>te,<br />

dass die Briefwahl gegen die Verfassungspr<strong>in</strong>zipien der<br />

„geheimen“ und „persönlichen“ Wahl verstoße.<br />

Vier <strong>Jahre</strong> später hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen,<br />

dass der Ausschluss der Auslandsösterreicher<br />

durch den e<strong>in</strong>fachen Gesetzgeber <strong>in</strong> Widerspruch zur<br />

Bundes-Verfassung stehe. 45 Die Nationalratswahlordnung<br />

und das Bundespräsidentenwahlgesetz machten nämlich<br />

das Wahlrecht entgegen Art. 26 Abs. 1 erster Satz B-VG und<br />

Art. 60 Abs. 1 B-VG vom ordentlichen Wohnsitz im Inland<br />

abhängig.<br />

Für den Bundesgesetzgeber bestand nun Handlungsbedarf.<br />

Die Lösung, Auslandsösterreichern das Wahlrecht<br />

e<strong>in</strong>fach dadurch zu ermöglichen, dass sie zur persönlichen<br />

Stimmabgabe vor <strong>in</strong>ländischen Wahlbehörden zugelassen<br />

werden, wurde – soweit ich sehe – nicht diskutiert. E<strong>in</strong>e<br />

solche Lösung wäre wohl e<strong>in</strong>er Verhöhnung gleichgekommen.<br />

So wurde nun zunächst im Wege besonderer Verfassungsbestimmungen<br />

und später durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> das B-VG<br />

aufgenommene Ermächtigung Auslandsösterreichern und<br />

Österreichern, die sich auch nur vorübergehend im Ausland<br />

befanden, die Stimmabgabe im Ausland ermöglicht.<br />

Die Kompliziertheit des Vorganges führte dazu, dass ca. 20<br />

bis 25 Prozent der an die Wahlbehörden gelangten Stimmkuverts<br />

nicht ausgewertet werden durften.<br />

Seite 70<br />

Für die Wahlen zu den Landtagen und zu den Geme<strong>in</strong>devertretungen<br />

ergab sich aus den beiden zitierten Erkenntnissen<br />

des Verfassungsgerichtshofes ke<strong>in</strong>e unmittelbare<br />

Notwendigkeit zu gesetzgeberischem Handeln. Die Wahlberechtigung<br />

<strong>in</strong> diese Vertretungskörper war ja nach der Verfassung<br />

an den ordentlichen Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz<br />

gebunden.<br />

Im <strong>Jahre</strong> <strong>200</strong>7 hat der Bundesverfassungsgesetzgeber <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em politischen Paket (nicht etwa nur als Ermächtigung<br />

an den Gesetzgeber, sondern verpflichtend auch für die<br />

Wahlen <strong>in</strong> die Landtage und Geme<strong>in</strong>devertretungen)<br />

– die Briefwahl (nunmehr ohne Beschränkung auf e<strong>in</strong>en<br />

Auslandsaufenthalt) e<strong>in</strong>geführt und<br />

– das Alter für das aktive Wahlrecht mit der Vollendung<br />

des 16. Lebensjahres und für das passive Wahlrecht mit<br />

der Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. 46<br />

Diese Regelungen über das Wahlalter und die Briefwahl waren<br />

das Thema der kürzlich <strong>in</strong> Kraft getretenen, (vorläufig)<br />

letzten Novelle zum Geme<strong>in</strong>dewahlrecht.<br />

Schlussbemerkung<br />

Ich darf zum Ende kommen. Ich hoffe, dass die Bemerkungen<br />

wenigstens da und dort auch bemerkenswert waren<br />

und zum<strong>in</strong>dest drei mir wesentlich ersche<strong>in</strong>ende Entwicklungsl<strong>in</strong>ien<br />

unseres Geme<strong>in</strong>dewahlrechtes nachzuzeichnen<br />

vermochten, nämlich<br />

– vom Zensuswahlrecht des <strong>Jahre</strong>s 1864 zum allgeme<strong>in</strong>en<br />

Wahlrecht der Männer und Frauen im <strong>Jahre</strong> 1919 bis<br />

zu se<strong>in</strong>er heutigen Ausgestaltung,<br />

– von der mündlichen Abstimmung im <strong>Jahre</strong> 1864 zur<br />

geheimen Abstimmung mit Stimmzetteln bis h<strong>in</strong> zum<br />

amtlichen Stimmzettel im <strong>Jahre</strong> 1998,<br />

– vom alle<strong>in</strong>igen Mehrheitswahlverfahren der <strong>Jahre</strong> 1864<br />

bis 1909 zu dem unterschiedlich gestalteten Nebene<strong>in</strong>ander<br />

von Mehrheitswahl und Verhältniswahl <strong>in</strong> den<br />

<strong>Jahre</strong>n 1909 bis heute.


Bei e<strong>in</strong>er Wahlordnung für die Geme<strong>in</strong>devertretung geht es<br />

wie bei jeder Wahlordnung um Verteilung von Macht. Was<br />

dabei der e<strong>in</strong>en Gruppierung vielleicht von Nutzen ist, gereicht<br />

e<strong>in</strong>er anderen möglicherweise zum Nachteil. Er<strong>in</strong>nert<br />

sei beispielsweise an die Frage der offenen oder geheimen<br />

Abstimmung, die Schritte von Zensus und Wahlkörper zum<br />

allgeme<strong>in</strong>en Wahlrecht, an die Themen Wahlpflicht, Wahlalter<br />

oder Briefwahl. In den parlamentarischen Materialien<br />

f<strong>in</strong>den sich nicht allzu viele Aussagen, <strong>in</strong> denen eigener<br />

Vorteil oder fremder Schaden als motivierend e<strong>in</strong>bekannt<br />

worden wäre.<br />

Bei diesem Befund könnte man me<strong>in</strong>en, dass beim „Ja“<br />

oder „Ne<strong>in</strong>“ zu wahlrechtlichen Regelungen nur die <strong>in</strong>s Treffen<br />

geführten, honorigen Argumente entscheidend waren<br />

und kaum e<strong>in</strong> Auge auf eigenen oder fremden Nutzen oder<br />

Schaden geworfen wurde. Ob dem – nach den Erfahrungen,<br />

die wir tagtäglich auch mit uns selbst machen – tatsächlich<br />

so se<strong>in</strong> konnte, darf ich Ihrer Vermutung anheim stellen.<br />

1 Um den Anmerkungsapparat ergänztes Manuskript des Vortrages,<br />

der am 22. Oktober <strong>200</strong>8 auf dem Symposium „Der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtag und die Geme<strong>in</strong>den“ im Rahmen der von der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung und dem <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband<br />

ausgerichteten Veranstaltungsreihe „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> 1808 – <strong>200</strong>8“ mit ger<strong>in</strong>gfügigen Kürzungen gehalten wurde.<br />

2 LGBl. Nr. 22/1864.<br />

3 RGBl. Nr. 18/1862.<br />

4 Artikel XI des Reichsgeme<strong>in</strong>degesetzes 1862.<br />

5 Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, Bd. 4: Zwischen Absolutismus<br />

und halber Autonomie, Wien/Köln/Graz 1982, S. 401.<br />

6 Siehe die Wortmeldungen <strong>in</strong> der Debatte der Landtagssitzung vom 29.<br />

Dezember 1866 (Stenographische Sitzungsberichte [fortan: StenSib] des<br />

1. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages [fortan: LT] 5. Session 1866, 12. Sitzung S. 182<br />

ff.).<br />

7 Abgeordneter [fortan: Abg.] Jodok F<strong>in</strong>k <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 29.<br />

Dezember 1902 (StenSib 9. LT 1903, 5. Sitzung, S. 42) .<br />

8 Abg. Adolf Rhomberg <strong>in</strong> der Landtagsitzung vom 2. September 1984<br />

(StenSib 6. LT 1. Session 1884, 9. Sitzung, S. 62).<br />

9 Bericht des landtäglichen Ausschusses vom 29. August 1884 (10. der<br />

Beilagen zu StenSib 6. LT 1. Session 1884).<br />

10 LGBl. Nr. 16/1909.<br />

11 Bericht des Landesausschusses vom 4. September 1908 (15. der<br />

Beilagen zu StenSib 9. LT 5. Session 1908).<br />

12 Siehe hiezu die Wortmeldungen <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 31. Oktober<br />

1904 (StenSib 9. LT 2. Session 1904, 14. Sitzung).<br />

13 Bericht des Wahlreformausschusses vom 1. Oktober 1908 (48. der<br />

Beilagen zu StenSib 9. LT 5. Session 1908).<br />

14 Dieses Verfahren gilt heute für das erste Ermittlungsverfahren bei der<br />

Landtagswahl, wobei Restmandate nach dem d’hondtschen Verfahren<br />

aufzuteilen s<strong>in</strong>d.<br />

15 LGBl. Nr. 15/1909.<br />

16 LGBl. Nr. 18/1909.<br />

17 Bericht des Wahlreformausschusses vom 1. Oktober 1908 (50. der<br />

Beilagen zu StenSib 9. LT 5. Session 1908).<br />

18 Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s 4 (wie Anm. 5), S. 411.<br />

19 Landeshauptmannstellvertreter Fritz Preiß <strong>in</strong> der Sitzung der<br />

provisorischen <strong>Vorarlberg</strong>er Landesversammlung vom 21. Jänner 1919<br />

(StenSib Provisorische Landesversammlung 1918/19, 8. Sitzung, S. 7 f.).<br />

20 LGBl. Nr. 35/1919.<br />

Seite 71


21 LGBl. Nr. 1/1924.<br />

22 Art. 119 B-VG.<br />

23 Berichterstatter Dr. Ferd<strong>in</strong>and Redler <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 11.<br />

Jänner 1924 (StenSib 12. LT 1924, 3. Sitzung, S. 3).<br />

24 Siehe hiezu die Wortmeldungen des Abg. L<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der Landtagssitzung<br />

vom 14. November 1928 (SteSib 13. LT 1928, 10. Sitzung, S. 17, 21 ff.).<br />

25 BGBl. II Nr. 1/1934.<br />

26 Art. 127 der Verfassung 1934.<br />

27 Art. I der Verordnung über die E<strong>in</strong>führung der Deutschen<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung im Lande Österreich, Gesetzblatt für das Land<br />

Österreich Nr. 408/1938.<br />

28 StGBl. Nr. 66/1945.<br />

29 Art. 7 VGemG.<br />

30 LGBl. Nr. 10/1950.<br />

31 Art. 119 Abs. 2 B-VG, <strong>in</strong> Kraft getreten am 11. Dezember 1929.<br />

32 Landesrat Jakob Bertsch <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 26. Jänner 1950<br />

(StenSib 17. LT 1950, 1. Sitzung, S. 3 f.).<br />

33 So s<strong>in</strong>ngemäß Landesrat Bertsch (ebenda, S. 7).<br />

34 So s<strong>in</strong>ngemäß Landesstatthalter Dr. Gerold Ratz zum Verfasser <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

heute nicht mehr datierbaren Gespräch.<br />

35 Erkenntnis vom 20. Jänner 1984, Sammlungsnummer 9.912.<br />

36 Entschließung vom 25. April 1984 betreffend das Wahlverfahren bei<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungswahlen <strong>in</strong> Ermangelung von Wahlvorschlägen<br />

(Beschlussfassung: StenSib 23. LT 1984, 3. Sitzung, S. 118). Die<br />

Entschließung geht auf den selbständigen Antrag der Abg. Dr.<br />

Anton Sutterlüty und Genossen betreffend das Wahlverfahren bei<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungswahlen <strong>in</strong> Ermangelung von Wahlvorschlägen<br />

zurück (10. zu StenSib 23. LT 1984).<br />

E<strong>in</strong>e weitere gleichartige Entschließung stammt vom 11. März 1992.<br />

Ihr liegt e<strong>in</strong> selbständiger Antrag der Abg. Dipl. Ing. Batlogg und<br />

Kollegen zugrunde (62. Beilage zu StenSib 25. LT 1991). Debatte und<br />

Beschlussfassung: StenSib 25. LT 1992, 2. Sitzung, S. 106 ff.<br />

37 Siehe die Debatte <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 25. April 1984 zu TOP 5<br />

(StenSib 23. LT 1984, 3. SitzungS. 110 ff.).<br />

38 Abg. Dr. Arnulf Häfele <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 25. April 1984 (StenSib<br />

23. LT 1984, 3. Sitzung, S. 114).<br />

Seite 72<br />

39 Dr. Josef Mittelberger und Dr. Ferd<strong>in</strong>and Redler <strong>in</strong> der Sitzung der<br />

Landesversammlung vom 24. April 1919 (StenSib Provisorische<br />

Landesversammlung 1918/19, 15. Sitzung, S. 3 u. 9).<br />

40 Novelle LGBl. Nr. 67/1997.<br />

41 Novelle LGBl. Nr. 63/1998.<br />

42 BGBl. Nr. 504/1994.<br />

43 Abg. Dr. Günter Keckeis <strong>in</strong> der Landtagssitzung vom 10. Juni 1998<br />

(StenSib 26. LT, 5. Sitzung, S. 317).<br />

44 Erkenntnis vom 16. März 1985, Sammlungsnummer 10.412.<br />

45 Erkenntnis vom 16. März 1989, Sammlungsnummer 12.023.<br />

46 BGBl. I Nr. 27/<strong>200</strong>7.


E<strong>in</strong> selbständiges Land mit<br />

autonomen Geme<strong>in</strong>den<br />

Festveranstaltung der Landesregierung und des<br />

Landtages am 90. <strong>Jahre</strong>stag der Selbständigkeitserklärung<br />

des Landes <strong>Vorarlberg</strong><br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

„Liedle, Liedle“<br />

Komposition: Wilhelm Fritz (1918 bis 1995)<br />

Text: Fritz Thevenet (1894 bis 1936)<br />

Schulchor des Sacré Coeur Riedenburg, Bregenz<br />

(Leitung: Mag. Hubert Herburger)<br />

Das Land gliedert sich <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

Landtagsvizepräsident<strong>in</strong> Dr. Gabriele Nußbaumer<br />

„Vu Afang a“<br />

Komposition: Thomas Thurnher (geb. 1966)<br />

Text: Elisabeth Marx (geb. 1946)<br />

Schulchor des Sacré Coeur Riedenburg, Bregenz<br />

(Leitung: Mag. Hubert Herburger)<br />

Am 3. November 1918<br />

Dr. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

„Wirf de<strong>in</strong>er Sehnsucht Anker“ – „Nimm den Tag“<br />

Komposition: Thomas Thurnher (geb. 1966)<br />

Text: Elisabeth Marx (geb. 1946)<br />

Schulchor des Sacré Coeur Riedenburg, Bregenz<br />

(Leitung: Mag. Hubert Herburger)<br />

Das Land als verlässlicher Partner<br />

Bundesratspräsident Bundesm<strong>in</strong>ister a. D. Jürgen Weiss<br />

Anregungen zur politischen Teilhabe <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

seit 1945<br />

Serpil Polat, Simon Dörler, Max Feuerste<strong>in</strong><br />

Vorstellung e<strong>in</strong>es Projekts des Gymnasiums Bregenz<br />

Blumenstraße im Rahmen des Wahlpflichtfaches<br />

„Geschichte und Politische Bildung“<br />

(Leitung: Prof. Dr. Gerold Amann)<br />

Überreichung des „Jugend-Bravo“ an die Projektgruppe<br />

’s Ländle me<strong>in</strong>e Heimat<br />

Landeshymne (1949),<br />

Text und Musik: Anton Schmutzer 1905/07<br />

Empfang<br />

Seite 73


Seite 74<br />

E<strong>in</strong> selbständiges Land<br />

mit autonomen Geme<strong>in</strong>den<br />

EINLADUNG


Ich darf Sie recht herzlich zur Festveranstaltung am 90.<br />

<strong>Jahre</strong>stag der Selbständigerklärung des Landes <strong>Vorarlberg</strong><br />

begrüßen. Sie steht unter dem Titel „E<strong>in</strong> selbständiges<br />

Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“ und ist <strong>in</strong> die Veranstaltungsreihe<br />

„<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

1808 – <strong>200</strong>8“ e<strong>in</strong>gewoben.<br />

Stellvertretend für alle Geme<strong>in</strong>demandatare haben der<br />

Landtag und die Landesregierung zum offiziellen Abschluss<br />

des „Geme<strong>in</strong>dejahres“ die aktiven und ehemaligen Mitglieder<br />

der Geme<strong>in</strong>devorstände zu dieser Veranstaltung<br />

e<strong>in</strong>geladen. Ich möchte auch Sie an dieser Stelle ausdrücklich<br />

herzlich begrüßen.<br />

Das Land <strong>Vorarlberg</strong> br<strong>in</strong>gt mit dieser Veranstaltung se<strong>in</strong>e<br />

Verbundenheit mit den Geme<strong>in</strong>den zum Ausdruck. „Das<br />

Land gliedert sich <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den“, so steht <strong>in</strong> Art. 72 unserer<br />

Landesverfassung <strong>in</strong> trockener rechtlicher Formulierung<br />

verankert. Umgekehrt setzt sich aber auch das Land<br />

aus den Geme<strong>in</strong>den zusammen. Es ist nicht von oben nach<br />

unten, sondern von unten nach oben aufgebaut.<br />

Der 30-köpfigen provisorischen Landesversammlung, die<br />

sich am 3. November 1918 konstituierte, gehörten 19 Vertreter<br />

der Christlichsozialen, 6 Deutschfreis<strong>in</strong>nige und<br />

5 Sozialdemokraten an. Unter dem damaligen Landespräsidenten<br />

Dr. Otto Ender wurde die bis dah<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

bestehende Verwaltung des Landes mit Tirol von der<br />

Landesversammlung für aufgehoben erklärt. Gleichzeitig<br />

deklarierte die Landesversammlung <strong>Vorarlberg</strong> als eigenes,<br />

selbständiges Land und den Beitritt zu Deutsch-Österreich.<br />

Den Mitgliedern der provisorischen Landesversammlung<br />

war an diesem Tag wohl nicht zum Feiern zumute. Es<br />

herrschte kriegsbed<strong>in</strong>gt unvorstellbare Not. Die Menschen<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> – aber nicht nur hier - hungerten. Die alte<br />

Weltordnung war h<strong>in</strong>weg gefegt worden. Die österreichungarische<br />

Monarchie war zusammen gebrochen und ihre<br />

Völker strebten ause<strong>in</strong>ander.<br />

Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

Gabriele Nußbaumer (geb. 1956), Dr. iur., seit 1999 Mitglied des <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages,<br />

seit <strong>200</strong>4 Landtagsvizepräsident<strong>in</strong><br />

„Das Land gliedert sich <strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>den“<br />

Gabriele Nußbaumer<br />

Die Männer, die am 3. November 1918 zusammengetreten<br />

waren – noch handelte es sich im Landtag ausschließlich<br />

um Männer – hätten es sich gewiss nicht träumen lassen<br />

würden, welch florierendes Land 90 <strong>Jahre</strong> später dieses<br />

Ereignisses gedenken würde. Auch wenn wir heute gerade<br />

angesichts der gegenwärtigen F<strong>in</strong>anzkrise und e<strong>in</strong>es sich<br />

anbahnenden Konjunkture<strong>in</strong>bruchs alle etwas besorgt<br />

s<strong>in</strong>d: Wir können doch zuversichtlich se<strong>in</strong>, dass wir uns <strong>in</strong><br />

der Krise behaupten werden und unseren Wohlstand wahren<br />

können. Vielleicht sollten wir uns am Mut und der Entschlossenheit<br />

der provisorischen Landesversammlung von<br />

damals e<strong>in</strong> Beispiel nehmen.<br />

Wie die im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseum gerade laufende<br />

Ausstellung über den „Kanton Übrig“ zeigt, waren freilich<br />

viele Menschen <strong>in</strong> unserem Land auch damals von der Zukunft<br />

des selbständigen Landes <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

ke<strong>in</strong>eswegs überzeugt. Sie alle machten während der Ersten<br />

Republik e<strong>in</strong>e schwierige Zeit durch. Umso wohltuender<br />

hebt sich davon die Entwicklung seit 1945 ab.<br />

Wir s<strong>in</strong>d seither e<strong>in</strong>en dem Gedanken der Eigenständigkeit<br />

und Bewahrung von Gestaltungsfähigkeit verpflichteten<br />

Weg gegangen. Auf diesem Weg <strong>in</strong> Österreich und <strong>in</strong> Europa<br />

waren die Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> wichtiger Partner des Landes.<br />

Land und Geme<strong>in</strong>den sollten sich auch <strong>in</strong> Zukunft nicht ause<strong>in</strong>ander<br />

dividieren lassen.<br />

Lassen Sie mich noch e<strong>in</strong>ige Worte zur musikalischen Umrahmung<br />

der heutigen Veranstaltung sagen, die sehr gut<br />

zum Anlass passt:<br />

Das Land <strong>Vorarlberg</strong> vergibt zu besonderen Anlässen Kompositionsaufträge<br />

an <strong>Vorarlberg</strong>er Musikschaffende. Auf<br />

Vorschlag der Kunstkommission Musik erg<strong>in</strong>g der Auftrag<br />

an Thomas Thurnher aus Dornbirn, für diese Festveranstaltung<br />

zwei Musikstücke zu komponieren. Die Texte stammen<br />

von Elisabeth Marx aus Götzis. Ihr Großvater Dr. Johann<br />

Josef Mittelberger, der spätere F<strong>in</strong>anzlandesrat und Fi-<br />

Seite 75


nanzm<strong>in</strong>ister, war genau der Mann, der 1918 an der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Selbständigkeitserklärung mitgearbeitet und diese<br />

schließlich im Landtag verlesen hat. Nun, nach neunzig<br />

<strong>Jahre</strong>n, werden Texte se<strong>in</strong>er Enkeltochter im Rahmen der<br />

Festveranstaltung zu hören se<strong>in</strong>.<br />

Es freut mich sehr, dass ich heute Abend sowohl den Komponisten<br />

Thomas Thurnher als auch die Autor<strong>in</strong> Elisabeth<br />

Marx <strong>in</strong> unserer Mitte begrüßen darf und heiße sie beide<br />

herzlich willkommen.<br />

Und nun dürfen wir uns auf die Uraufführung „Vu Afang a“<br />

freuen. Dargeboten wird das Lied vom Schulchor des Sacré<br />

Coeur Riedenburg, dem beim Bundesjugends<strong>in</strong>gen <strong>200</strong>7 <strong>in</strong><br />

Bregenz das Prädikat „ausgezeichnet“ verliehen wurde.<br />

Mehr zum 3. November 1918 werden wir im Anschluss von<br />

Dr. Ulrich Nachbaur vom <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv hören,<br />

der uns sicherlich wieder e<strong>in</strong> Kostprobe se<strong>in</strong>es enormen<br />

Wissens um die historischen Zusammenhänge <strong>in</strong> unserem<br />

Land und se<strong>in</strong>es großen Talents, diese auch zu vermitteln,<br />

liefern wird.<br />

Seite 76


Am 3. November 1918<br />

Zur Selbständigkeitserklärung des Landes <strong>Vorarlberg</strong><br />

Ulrich Nachbaur<br />

Am 3. November 1918 wurde der Waffenstillstand mit Italien<br />

unterzeichnet. Doch die österreichischen Truppen erfuhren<br />

nicht oder wollten nicht mehr wissen, dass die Kampfhandlungen<br />

erst am 4. November e<strong>in</strong>gestellt werden sollten. Sie<br />

legten ihre Waffen nieder und wurden von den Italienern<br />

überrannt, die <strong>in</strong> diesem e<strong>in</strong>en Tag 350.000 Gefangene<br />

machten, darunter viele <strong>Vorarlberg</strong>er.<br />

So grub sich der 3. November 1918 als Tag der Demütigung<br />

und des Zorns <strong>in</strong> die Er<strong>in</strong>nerung e<strong>in</strong>er Generation e<strong>in</strong>, wobei<br />

sich der Zorn bei nicht wenigen auch gegen das Kaiserhaus<br />

richtete, die, wie me<strong>in</strong> Großvater, ihre Niederlage der<br />

„Katzelmacher<strong>in</strong>“ Zita zuschrieben, die sie verraten habe.<br />

1916 war der junge Karl dem greisen Franz Joseph auf den<br />

Thron gefolgt. Im Frühjahr 1917 hatte er über se<strong>in</strong>en Schwager<br />

Sixtus von Bourbon-Parma mit der Entente Geheimverhandlungen<br />

über e<strong>in</strong>en Sonderfrieden angeknüpft; und<br />

dies geleugnet, als die „Sixtusaffäre“ im April 1918 aufflog,<br />

die den Kern der Dolchstoßlegende bildete. Gerne wurde<br />

später Jodok F<strong>in</strong>k zitiert, der e<strong>in</strong>mal gesagt haben soll: „Der<br />

Kaiser me<strong>in</strong>t es recht, er me<strong>in</strong>t es sicher recht. Aber man<br />

sollte Tag und Nacht bei ihm se<strong>in</strong>, Tag und Nacht.“ 1<br />

Österreich-Ungarn war völlig erschöpft, die Lage trostlos,<br />

auch <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Es herrschten Hunger und Not. Das Land<br />

und se<strong>in</strong>e Menschen waren ausgezehrt und müde. Zu allem<br />

Überfluss grassierte noch die „Spanische Grippe“; e<strong>in</strong>e<br />

Pandemie, die weltweit Millionen Menschen das Leben<br />

kostete.<br />

Am 3. November 1918 war der Zerfall Österreich-Ungarns<br />

nicht mehr aufzuhalten.<br />

Am 16. Oktober hatte Kaiser Karl e<strong>in</strong>en Rettungsversuch<br />

unternommen und die Umwandlung der erstarrten Doppelmonarchie<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en „Bund freier Völker“ angekündigt, auf<br />

deren „Selbstbestimmung“ das neue Reich sich gründen<br />

Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter<br />

im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

werde. Karl rief se<strong>in</strong>e Völker auf, an dem großen Werk durch<br />

„Nationalräte“ mitzuwirken, die aus den Reichsratsabgeordneten<br />

jeder Nation gebildet werden sollten. 2<br />

In diesem Manifest kl<strong>in</strong>gt das 14-Punkte-Friedensprogramm<br />

des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson<br />

vom Jänner 1918 mit. Es baute auf das nationale Selbstbestimmungsrecht<br />

und stellte den Völkern Österreich-Ungarns<br />

freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung <strong>in</strong> Aussicht.<br />

Das Kernproblem Ungarn hatte Karl ausgenommen. Doch<br />

alle se<strong>in</strong>e Völker bildeten Nationalräte, und wollten nichts<br />

mehr vone<strong>in</strong>ander wissen.<br />

Am 21. Oktober 1918 traten im Niederösterreichischen<br />

Landhaus <strong>in</strong> Wien die Abgeordneten der deutschen Reichsratswahlkreise<br />

als provisorische Nationalversammlung des<br />

neuen Staates Deutschösterreich zusammen. Am 25. Oktober<br />

wurde <strong>in</strong> Prag e<strong>in</strong> tschechoslowakischer Staat ausgerufen.<br />

Am selben Tag bildete sich <strong>in</strong> Budapest e<strong>in</strong> Nationalrat,<br />

der die Realunion mit Österreich aufkündigte und die ungarischen<br />

Truppen heimrief. Nach Jahrhunderten zerfiel das<br />

Reich unter Habsburgs Kronen b<strong>in</strong>nen weniger Tage.<br />

E<strong>in</strong>e der Schlüsselfiguren <strong>in</strong> Wien war der 65jährige Bregenzerwälder<br />

Bauer Jodok F<strong>in</strong>k (1853 bis 1929), der zu<br />

den e<strong>in</strong>flussreichsten Abgeordneten des österreichischen<br />

Reichsrats zählte und nun endgültig <strong>in</strong> die Rolle e<strong>in</strong>es<br />

Staatsmanns schlüpfte. 3<br />

Die Christlichsozialen hatten ke<strong>in</strong> klares Konzept. Wie sollte<br />

sich e<strong>in</strong>e staatstragende Partei verhalten, als das Vielvölkerreich<br />

ause<strong>in</strong>ander driftete?<br />

Klubobmann Landeshauptmann Prälat Johann Nepomuk<br />

Hauser (1866 bis 1927) lag mit Grippe im Bett. 4 So übernahm<br />

se<strong>in</strong> Stellvertreter F<strong>in</strong>k <strong>in</strong> den ersten Tagen die Führung. Als<br />

entschiedener Demokrat fand er sich rasch zurecht und<br />

verhandelte mit den anderen Parteien die Gründung des<br />

neuen Staates.<br />

Seite 77


Die Nationalversammlung wählte F<strong>in</strong>k bei der Konstituierung<br />

am 21. Oktober für die Christlichsozialen <strong>in</strong> ihr<br />

dreiköpfiges Präsidium und damit auch <strong>in</strong> den Vollzugsauschuss,<br />

wo F<strong>in</strong>k die Leitung der Gruppe Volkswirtschaft<br />

und Ernährung übernahm und e<strong>in</strong>e Delegation nach Berl<strong>in</strong><br />

führte. Sobald Klubobmann Hauser halbwegs genesen war,<br />

erklärte F<strong>in</strong>k telegrafisch se<strong>in</strong>en Rücktritt vom Präsidentenamt.<br />

5<br />

Am 30. Oktober schuf die Nationalversammlung die grundlegenden<br />

E<strong>in</strong>richtungen der Staatsgewalt. Die Frage der<br />

Staatsform ließ sie offen, denn noch traten die Christlichsozialen<br />

offiziell für e<strong>in</strong>e demokratische Monarchie e<strong>in</strong>.<br />

Hauser wurde <strong>in</strong>s Präsidium gewählt, F<strong>in</strong>k als e<strong>in</strong>faches<br />

Mitglied <strong>in</strong> den Staatsrat. Jetzt galt es <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Wie alle Kronländer verfügte <strong>Vorarlberg</strong> ab 1861 über e<strong>in</strong>en<br />

Landtag, der zur Führung der autonomen Landesverwaltung<br />

e<strong>in</strong>en Landesausschuss wählte. Der Landeshauptmann<br />

wurde allerd<strong>in</strong>gs vom Kaiser aus dem Kreis der Abgeordneten<br />

ernannt und war alle<strong>in</strong> dem Kaiser verantwortlich. Ohne<br />

kaiserliche Sanktion konnte ke<strong>in</strong> Landesgesetz <strong>in</strong> Kraft treten<br />

und nur der Kaiser konnte den Landtag e<strong>in</strong>berufen, was<br />

letztmals 1913 der Fall gewesen war – e<strong>in</strong> Sche<strong>in</strong>parlamentarismus.<br />

Neben der bescheidenen autonomen Landesverwaltung<br />

des Landtages bestand für alle Länder e<strong>in</strong>e mächtige staatliche<br />

Landesverwaltung, die von kaiserlichen Beamten geführt<br />

wurde. E<strong>in</strong>e Besonderheit bestand nun dar<strong>in</strong>, dass<br />

diese staatliche Landesverwaltung für Tirol und <strong>Vorarlberg</strong><br />

geme<strong>in</strong>sam von e<strong>in</strong>er k. k. Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck geführt<br />

wurde, der auch die k. k. Bezirkshauptmannschaften<br />

Bregenz, Feldkirch und Bludenz unterstanden. Wenn der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landtag 1907 und 1913 vehement e<strong>in</strong>e eigene<br />

„Landesregierung“ für <strong>Vorarlberg</strong> forderte, zielte er auf die<br />

Errichtung e<strong>in</strong>er eigenen kle<strong>in</strong>en Statthalterei <strong>in</strong> Bregenz<br />

ab.<br />

Seite 78<br />

Die „Los von Tirol!“-Parole hatte seit 1849 wesentlich zur<br />

Ausformung e<strong>in</strong>es <strong>Vorarlberg</strong>-Bewusstse<strong>in</strong>s beigetragen;<br />

zu e<strong>in</strong>er Landesidentität, die stark föderalistisch geprägt<br />

wurde, e<strong>in</strong> Stück weit sogar sezessionistisch.<br />

Seit 1870 dom<strong>in</strong>ierten die „Schwarzen“ den Landtag. Die<br />

Deutschnationalen hatten zuletzt gerade noch zwei von 25<br />

Mandaten behauptet. 6 Die Sozialdemokraten waren chancenlos,<br />

da Franz Joseph e<strong>in</strong>e Demokratisierung des Wahlrechts<br />

verweigert hatte.<br />

Wie aber würde die künftige Verfassung Deutschösterreichs<br />

aussehen? Welche Rolle sollten die Länder künftig spielen?<br />

Sollten sie überhaupt noch e<strong>in</strong>e Rolle spielen? – Es galt zu<br />

handeln.<br />

Am 22. Oktober stimmten sich Ländervertreter <strong>in</strong> Wien ab.<br />

<strong>Vorarlberg</strong> vertrat vermutlich Jodok F<strong>in</strong>k, der seit 1890 dem<br />

Landesausschuss angehörte. Sie versicherten die Nationalversammlung<br />

der Unterstützung der autonomen Landesverwaltungen<br />

und ließen durchkl<strong>in</strong>gen, dass ohne Länder<br />

ke<strong>in</strong> Staat zu machen se<strong>in</strong> wird, zumal mit der Auflösung<br />

des zentralen Verwaltungsapparates zu rechnen sei. Die im<br />

Volk verankerten, demokratisch auszubauenden Landesausschüsse<br />

seien berufen, „nicht nur bei der Liquidierung<br />

des bisherigen, sondern auch beim Neuaufbau des neuen<br />

Staatswesens mitzuwirken“. 7<br />

Der Vollzugsausschuss reagierte drei Tage später mit e<strong>in</strong>er<br />

Vorlage an die Nationalversammlung, die beschließen<br />

wolle: „Bis zur endgültigen Festsetzung der deutschösterreichischen<br />

Verwaltungsorganisationen werden zur<br />

Vertretung der Länder provisorische Landesversammlungen<br />

und Landesausschüsse berufen. Die deutschen politischen<br />

Parteien jedes Landes haben zu vere<strong>in</strong>baren, <strong>in</strong> welcher<br />

Weise die provisorischen Landesversammlung zusammengesetzt<br />

werden soll, wie <strong>in</strong> jenen Ländern, wo Landesausschüsse<br />

noch nicht bestehen, solche zu bilden, und <strong>in</strong> jenen<br />

Ländern, wo nicht alle Parteien im Landesausschusse


vertreten s<strong>in</strong>d, Berufungen <strong>in</strong> die Landesausschüsse erfolgen<br />

sollen. Von der Konstituierung der provisorischen Landesversammlungen<br />

und Landesausschüsse ist der Vollzugsausschuss<br />

zu verständigen.“ 8<br />

Doch die Ländereliten warteten e<strong>in</strong>en Beschluss der Nationalversammlung<br />

nicht ab. In den Landeshauptstädten wurden<br />

Fakten geschaffen, schon um das drohende Chaos <strong>in</strong><br />

den Griff zu bekommen.<br />

Nun, da die alten Strukturen zerfielen, galt es, die Gunst<br />

der Stunde für e<strong>in</strong>e demokratische Machtverschiebung <strong>in</strong><br />

Richtung Bregenz zu nützen. Leider s<strong>in</strong>d wir über die Vorgänge<br />

nicht gut unterrichtet.<br />

Abstrus ist die C<strong>in</strong>c<strong>in</strong>atus-Legende, die ratlose Landesversammlung<br />

habe Jodok F<strong>in</strong>k vom Pflug weg nach Bregenz<br />

gerufen. 9<br />

F<strong>in</strong>k war <strong>in</strong> Ernährungsfragen <strong>in</strong> Deutschland unterwegs, 10<br />

als das christlichsoziale „<strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt“ am 26.<br />

Oktober „von verläßlicher Seite“ zu berichten wusste, dass<br />

auch für <strong>Vorarlberg</strong> die Schaffung e<strong>in</strong>es „deutschen Volksrates“<br />

im Zuge sei. 11 Das Vorbild bot wohl Tirol.<br />

Später nahmen die Deutschfreis<strong>in</strong>nigen die Initiative für<br />

sich <strong>in</strong> Anspruch. 12 Folgen wir der Er<strong>in</strong>nerung Adolf Rhombergs<br />

(1851 bis 1921), fand am 30. Oktober e<strong>in</strong>e Parteisitzung<br />

der Christlichsozialen statt. 13 Seit 28 <strong>Jahre</strong>n diente der<br />

kränkelnde Dornbirner Fabrikant se<strong>in</strong>em Land und se<strong>in</strong>em<br />

Kaiser als Landeshauptmann. Nun erhielt Rhomberg den<br />

Auftrag zu Verhandlungen, die er mit dem deutschnationalen<br />

Bregenzer Bürgermeister Dr. Ferd<strong>in</strong>and K<strong>in</strong>z (1872<br />

bis 1935) und dem sozialdemokratischen Eisenbahner Fritz<br />

Preiß (1877 bis 1940) führte.<br />

Am 1. November meldete die sozialdemokratische „<strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Wacht“, die Bildung e<strong>in</strong>es „Volksrates“ sei beschlossen<br />

worden. Je 1.000 Stimmen, die e<strong>in</strong>e Partei bei der<br />

Reichsratswahl 1911 erzielt habe, stehe ihr e<strong>in</strong> Mandat zu. 14<br />

In weiteren Verhandlungen wurde die Mandatszahl von 20<br />

auf 30 erweitert, um allen Parteien e<strong>in</strong>e regionale und berufliche<br />

Repräsentation zu ermöglichen. 15<br />

Diese Verhandlungen dürfte Jodok F<strong>in</strong>k geführt haben, der<br />

am 1. November, an Allerheiligen, <strong>in</strong> Bregenz e<strong>in</strong>traf und<br />

Dr. Otto Ender (1875 bis 1960) aufsuchte, der mit Grippe im<br />

Bett lag. 16 F<strong>in</strong>k hatte sich auf Ender festgelegt. Der 43jährige<br />

Rechtsanwalt und Oberdirektor der Hypothekenbank sollte<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> die neue Zeit führen.<br />

Ender hatte e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong> der Hypothekenbank <strong>in</strong> der<br />

Kirchstraße (heute Landesarchiv), wo sich am Nachmittag<br />

die christlichsozialen Vertrauensmänner trafen. Während<br />

sich Ender am Allerseelentag e<strong>in</strong>er Rosskur unterzog, wurde<br />

mit den Deutschfreis<strong>in</strong>nigen und den Sozialdemokraten<br />

weiterverhandelt und die Regie für die Konstituierung festgelegt.<br />

Sie sollte im ehemaligen Hotel „Österreichischer<br />

Hof“ über die Bühne gehen, das der Landesausschuss 1916<br />

als Landhaus angekauft hatte.<br />

Es war höchste Zeit. Die Hiobsbotschaften aus Tirol überschlugen<br />

sich. Wilder Rückzug, marodierende Truppen,<br />

Auflösung auch <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Selbst der Bregenzer Bezirkshauptmann<br />

Josef Graf Walderdorff (1862 bis 1933) drängte<br />

zu schnellem, selbständigem Handeln. 17<br />

„Se<strong>in</strong>e Exzellenz“ Adolf Rhomberg, der letzte vom Kaiser<br />

ernannte Landeshauptmann, berief die Provisorische<br />

Landesversammlung e<strong>in</strong>. 18 Am 3. November 1918, e<strong>in</strong><br />

Sonntagvormittag, begrüßte er im Landhaus am See 19<br />

Christlichsoziale (darunter die Mitglieder des bisherigen<br />

Landesausschusses), sechs Deutschfreis<strong>in</strong>nige und fünf<br />

Sozialdemokraten. Rhomberg schloss mit der Mahnung:<br />

„Arbeiten Sie vere<strong>in</strong>t und lassen Sie sich <strong>in</strong> dieser ernsten<br />

Zeit alle<strong>in</strong> von dem Grundsatz leiten: wenig Worte und vor<br />

allem Taten!“ 19<br />

Seite 79


Nachdem Rhomberg aus gesundheitlichen Gründen<br />

verzichtet habe, 20 schlug F<strong>in</strong>k Otto Ender als „Landespräsidenten“<br />

vor, den deutschfreis<strong>in</strong>nigen Lehrer Franz<br />

Natter als ersten Stellvertreter, den Sozialdemokraten Fritz<br />

Preiß als zweiten. Ender erklärte, dass gewiss Staatsrat F<strong>in</strong>k<br />

der Berufenste gewesen wäre, aber <strong>in</strong> Wien unentbehrlich<br />

sei. 21 Der spätere christlichsoziale Landesrat und F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister<br />

Dr. Josef Mittelberger (1879 bis 1963) verlas folgenden<br />

Entschließungsantrag, auf den sich die drei Parteien gee<strong>in</strong>igt<br />

hatten:<br />

„Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landesversammlung erklärt sich als die<br />

gesetzgebende Körperschaft für das Land <strong>Vorarlberg</strong>. Ihre<br />

Mitglieder wurden von den politischen Parteien entsendet<br />

und vertreten das Land an Stelle des früheren Landtages,<br />

bis e<strong>in</strong>e aus Neuwahlen hervorgegangene Vertretung bestellt<br />

ist.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landesversammlung führt durch e<strong>in</strong>en<br />

aus ihrer Mitte gewählten Landesrat die Verwaltung des<br />

Landes. Wie <strong>in</strong> anderen Kronländern wurde die Führung der<br />

politischen und autonomen Verwaltung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hand vere<strong>in</strong>igt;<br />

damit hat sich das Land <strong>Vorarlberg</strong> jene Selbständigkeit<br />

gegeben, die es schon lange e<strong>in</strong>mütig erstrebte.<br />

<strong>Vorarlberg</strong> bildet von nun an nicht mehr e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames<br />

Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern erklärt sich auf Grund<br />

des Selbstbestimmungsrechtes als eigenes selbständiges<br />

Land im Rahmen des deutsch-österreichischen Staates. Der<br />

Landesrat tritt daher an die Stelle des bisherigen Landesausschusses<br />

und übernimmt überdies die Führung der bis<br />

jetzt der k. k. Statthalterei zugewiesenen Geschäfte.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landesversammlung stellt sich als dr<strong>in</strong>gendste<br />

Aufgabe, das Volk <strong>Vorarlberg</strong>s <strong>in</strong> dieser Zeit<br />

schwerster wirtschaftlicher Not und raschester politischer<br />

Entwicklung <strong>in</strong> Ordnung und Ruhe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bessere Zeit des<br />

Friedens h<strong>in</strong>überzuleiten. Sie will <strong>in</strong>sbesonders alle Kräfte<br />

zusammenfassen, um die Ernährung unseres Volkes zu sichern.“<br />

22<br />

Seite 80<br />

Auf Antrag Natters bestellte die Landesversammlung im<br />

Proporz e<strong>in</strong>en „Landesrat“ mit neun Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.<br />

Auf Antrag Preiß räumte sie dem Landesrat<br />

Handlungsvollmachten e<strong>in</strong> und beauftragte den<br />

Landespräsidenten, den Staatsrat und die Statthalterei <strong>in</strong><br />

Kenntnis zu setzen. Alle Beschlüsse wurden ohne Debatte<br />

e<strong>in</strong>stimmig gefasst.<br />

Dieser Vorgang wirkt im Rückblick unspektakulär: Ke<strong>in</strong>e<br />

Brandreden, ke<strong>in</strong> Volk auf den Straßen, ke<strong>in</strong>e Blumen, ke<strong>in</strong><br />

Blut, und doch war es e<strong>in</strong>e Revolution – e<strong>in</strong>e revolutionäre<br />

Staatsgründung.<br />

E<strong>in</strong>e Landesversammlung nahm für <strong>Vorarlberg</strong> e<strong>in</strong> nicht<br />

weiter begründetes Selbstbestimmungsrecht <strong>in</strong> Anspruch<br />

und brach mit der konstitutionellen Landesordnung. – Später<br />

wird Ender damit argumentieren, der Kaiser habe die<br />

Völker entbunden und die e<strong>in</strong>zelnen Länder seien mit dem<br />

Wegfall der Pragmatischen Sanktion und der Reichsverfassung<br />

von 1867 wieder selbständig dagestanden. 23 Dabei<br />

konnte sich Ender rückblickend allenfalls auf das Manifest<br />

vom 16. Oktober berufen, denn noch hatte Karl ke<strong>in</strong>e Verzichtserklärung<br />

abgegeben.<br />

Die Landesversammlung gründete zunächst e<strong>in</strong> selbständiges<br />

Land <strong>Vorarlberg</strong> und erklärte dann dessen Beitritt<br />

zu Deutschösterreich.<br />

Sie g<strong>in</strong>g über die demokratische Erweiterung des Landesausschusses<br />

h<strong>in</strong>aus und bestellte e<strong>in</strong>en „Landesrat“, dem<br />

sie auch die bisher staatliche Landesverwaltung unterordnete.<br />

Die Selbständigkeitserklärung war im Kern also weit mehr<br />

als nur e<strong>in</strong>e „Unabhängigkeitserklärung von Tirol“, als die<br />

Kündigung der staatlichen Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft, auch<br />

wenn diese im Vordergrund stand, um die drängenden Probleme<br />

<strong>in</strong> den Griff zu bekommen.


Freilich entbehrte die Landesversammlung e<strong>in</strong>er demokratischen<br />

Legitimation. In deutschfreis<strong>in</strong>nigen Kreisen<br />

hätte man sich von sofortigen Wahlen e<strong>in</strong>e stärkere Vertretung<br />

erwartet. Doch die Zeit habe gedrängt, begründete<br />

der „<strong>Vorarlberg</strong>er Volksfreund“ die Vorgansweise; zudem<br />

wären Neuwahlen erst dann gerechtfertigt, „wenn unsere<br />

Wähler von den Fronten alle wieder zurückgekehrt se<strong>in</strong> werden“.<br />

24 – E<strong>in</strong>e Rechnung ohne die Wirt<strong>in</strong>, ohne das Frauenwahlrecht.<br />

Die Landtagswahl im April 1919 werden die<br />

Frauen dom<strong>in</strong>ieren. Sie werden mit großer Mehrheit christlichsoziale<br />

Männer wählen; die ersten Frauen erst 40 <strong>Jahre</strong><br />

später <strong>in</strong> den Landtag e<strong>in</strong>ziehen.<br />

Von e<strong>in</strong>er Hochstimmung konnte am 3. November 1918 ke<strong>in</strong>e<br />

Rede se<strong>in</strong>. „Der formelle Teil der Versammlung war <strong>in</strong><br />

knapp e<strong>in</strong>er Stunde erledigt und glaubte man allenthalben,<br />

e<strong>in</strong>e etwas gedrückte Stimmung wahrzunehmen,“ berichtete<br />

die „<strong>Vorarlberg</strong>er Wacht“. 25<br />

Selbst aus der Schweiz mehrten sich Nachrichten über Unruhen.<br />

Sofort nahm der Landesrat den Aufbau e<strong>in</strong>er Volkswehr<br />

<strong>in</strong> Angriff. Telegrafisch teilte er dem Staatsrat <strong>in</strong> Wien<br />

sowie der Statthalterei, dem Militärkommando und dem<br />

Tiroler Nationalrat <strong>in</strong> Innsbruck die Selbständigkeitserklärung<br />

mit, ebenso den Bezirkshauptmannschaften. Den<br />

Staatsrat ersuchte der Landesrat, die Statthalterei und die<br />

Bezirkshauptmannschaften anzuweisen, sich dem Landesrat<br />

unterzuordnen. 26 Dem Militär und der Exekutive machte<br />

der Landesrat klar, dass er „die gesamte Zivil- und Militärgewalt<br />

als Vollzugsorgan des deutsch-österreichischen<br />

Volkes übernommen [habe].“ 27<br />

Der Bezirkshauptmann von Bregenz, der als Regierungskommissär<br />

im Landtag den Kaiser vertreten hatte, sollte<br />

nun Weisungen von e<strong>in</strong>em Landesrat entgegennehmen?<br />

Leicht fiel das den stolzen Staatsbeamten gewiss nicht,<br />

zumal alle ihrem Kaiser heilige Eide geschworen hatten,<br />

der zu e<strong>in</strong>er Randfigur verblasste. – Sollte Karl Staatsoberhaupt<br />

des neuen Deutschösterreich werden?<br />

Aus dem Westen wehte e<strong>in</strong> republikanischer W<strong>in</strong>d. Während<br />

der barocke „Landesbischof“ Sigmund Waitz (1864<br />

bis 1941) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kanzelbrief noch für die Beibehaltung<br />

der monarchischen Staatsform <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nur mehr fiktiven<br />

Österreich-Ungarn warb, 28 trug der nüchterne Staatsrat F<strong>in</strong>k<br />

<strong>in</strong> Wien das Se<strong>in</strong>e dazu bei, den Weg <strong>in</strong> die Republik zu ebnen.<br />

Als der christlichsoziale Klub am 11. November zusammentrat,<br />

wusste er bereits, dass der Kaiser noch am selben<br />

Tag „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichten<br />

werde. 29 „Jodok F<strong>in</strong>k verdolmetschte <strong>in</strong> kühler, emotionsloser<br />

Darlegung, wie e<strong>in</strong> Notar bei e<strong>in</strong>er Todfallsaufnahme,<br />

die Situation und die Folgerungen: Republik. Die große<br />

Mehrheit folgte ihm <strong>in</strong> ihrem Beschluß.“ 30<br />

Am 12. November 1918 rief die Nationalversammlung <strong>in</strong><br />

Wien die Republik aus – begleitet von Tumulten vor dem<br />

Parlament. „Rote Garden“ hatten aus der neuen, rot-weißroten<br />

Staatsflagge den weißen Mittelstreifen herausgerissen.<br />

Am Tag darauf stellte sich <strong>in</strong> Bregenz die christlichsoziale<br />

Landespartei ausdrücklich „auf den gegeben Boden der<br />

Republik.“ 31 – Am 24. März 1919 wird Karl von Habsburg-<br />

Lothr<strong>in</strong>gen auf dem Weg <strong>in</strong>s Schweizer Exil mit e<strong>in</strong>em „Feldkircher<br />

Manifest“ se<strong>in</strong>en Verzicht widerrufen und das Parlament<br />

mit dem fragwürdigen Habsburgergesetz antworten.<br />

Am 14. November 1918 trug die Nationalversammlung mit<br />

e<strong>in</strong>em Gesetz betreffend die Übernahme der Staatsgewalt<br />

<strong>in</strong> den Ländern der bundesstaatlichen Realität Rechnung. 32<br />

In der Debatte trat Jodok F<strong>in</strong>k entschieden für e<strong>in</strong>e Überw<strong>in</strong>dung<br />

der Doppelverwaltung und gegen den überkommenen<br />

bürokratischen Zentralismus, gegen die Beamtenherrschaft,<br />

e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>en demokratischen Staat müsse man „von<br />

unten zu bauen anfangen“, beim Fundament und nicht<br />

beim Dach. 33 Selbst Staatskanzler Dr. Karl Renner (1870 bis<br />

1950), e<strong>in</strong> Verfechter des demokratischen Zentralismus,<br />

musste diese L<strong>in</strong>ie vertreten. Vor die Frage gestellt, entweder<br />

ganz zu „bureaukratiseren“ oder ganz zu „autonomisieren“<br />

habe man sich dem Geist der Zeit entsprechend für das<br />

Seite 81


letztere entscheiden müssen, „nämlich dort die Volksregierung<br />

e<strong>in</strong>zuführen,“ selbst auf die Gefahr h<strong>in</strong>, dass dadurch<br />

die Gesetzlichkeit schw<strong>in</strong>den könnte. 34<br />

An die Stelle der ehemaligen Landesausschüsse traten<br />

„Landesräte“ zur Führung der autonomen Landesverwaltung.<br />

Parallel dazu wurden die staatlichen Behörden<br />

„Landesregierungen“ unterstellt, die ebenfalls von den<br />

Landesversammlungen zu wählen waren. In beiden Kollegialorganen<br />

führte der Landeshauptmann den Vorsitz. <strong>Vorarlberg</strong><br />

stand vor der besonderen Herausforderung, neben<br />

dem Amt des Landesrates e<strong>in</strong> neues Amt der Landesregierung<br />

aufzubauen, das bis 1921 schrittweise die Geschäfte<br />

der ehemaligen Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck übernehmen<br />

wird, die nun als Amt der Tiroler Landesregierung firmierte.<br />

Die Überw<strong>in</strong>dung des Verwaltungsdualismus wird erst 1925<br />

gel<strong>in</strong>gen.<br />

Wurde mit diesem Verfassungsprovisorium bereits e<strong>in</strong><br />

demokratischer Bundesstaat selbständiger Länder vorgezeichnet?<br />

Am 12. November 1918 hatte die Nationalversammlung<br />

nicht nur die Staats- und Regierungsform festgelegt, sondern<br />

auch die „feierliche Beitrittserklärung der Länder,<br />

Kreise und Gaue des Staatsgebietes“ zur Kenntnis genommen<br />

und diese Gebiete „unter den Schutz der ganzen Nation<br />

gestellt“. 35 „Die Grundlage unserer staatlichen Tätigkeit<br />

s<strong>in</strong>d die Länder und Kreise, die im freien Entschluß ihren<br />

Beitritt zu dem Staate Deutschösterreich vollzogen haben,“<br />

erklärte Staatskanzler Renner, der zweifellos nicht im Verdacht<br />

stand, e<strong>in</strong> Föderalist zu se<strong>in</strong>. 36 Aber Renner stammte<br />

aus Mähren und die Nationalversammlung erhob Anspruch<br />

auf die Sudetenländer, auf Westungarn, die Südsteiermark<br />

und Südkärnten und nicht zuletzt auf Südtirol, soweit die<br />

deutsche Zunge klang. Zudem versuchte Renner, die Länder<br />

an die Kandare zu nehmen. Sie hätten sich mit ihren<br />

Beitrittserklärungen „den Beschlüssen der provisorischen<br />

Nationalversammlung unterworfen und erklärt, daß sie den<br />

Seite 82<br />

Behörden und den behördlichen Verfügungen des Staates<br />

Deutschösterreich sich unterwerfen.“ 37 – Doch von so e<strong>in</strong>em<br />

Kotau konnte <strong>in</strong> Bregenz wie <strong>in</strong> Innsbruck ke<strong>in</strong>e Rede se<strong>in</strong>.<br />

In Innsbruck g<strong>in</strong>g es vorrangig um die Tiroler Landese<strong>in</strong>heit,<br />

<strong>in</strong> Bregenz um e<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Alternative zu e<strong>in</strong>er<br />

Zukunft im Deutschen Reich.<br />

Denn die Nationalversammlung <strong>in</strong> Wien proklamierte<br />

am 12. November nicht nur die „demokratische Republik<br />

Deutschösterreich“, sondern erklärte sie zugleich „zum Bestandteil<br />

der Deutschen Republik“. 38 Und das war mehr als<br />

e<strong>in</strong>e Absichtserklärung, das war e<strong>in</strong> Verhandlungsauftrag.<br />

Nicht von ungefähr wird die Weimarer Verfassung des Deutschen<br />

Reiches den Vertretern Deutschösterreichs bis zum<br />

Beitritt bereits beratende Stimme <strong>in</strong> der Länderkammer<br />

(Reichsrat) zugestehen. 39<br />

Es lag auf der Hand, dass Deutschösterreich nur als Land<br />

und nicht als Bundesstaat dem Deutschen Reich beitreten<br />

könnte, dass e<strong>in</strong> Anschluss an Deutschland das Ende der<br />

selbständigen Länder bedeuten musste.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Industrie orientierte sich politisch sofort <strong>in</strong><br />

Richtung Norden um, bedeute für sie das Deutsche Reich<br />

doch e<strong>in</strong>en Ersatz für den verlorenen österreichisch-ungarischen<br />

B<strong>in</strong>nenmarkt. Die Mehrheit der Bevölkerung trat<br />

aber entschieden für e<strong>in</strong>e andere Option e<strong>in</strong>, für den Beitritt<br />

zur erprobt demokratischen und kle<strong>in</strong>räumig föderalen<br />

Schweiz, die vom Krieg weitgehend verschont geblieben<br />

war.<br />

Karl Renner wird 1938 <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er anbiedernden Anschlussbegeisterung<br />

behaupten, es seien „alle Länder, mit Ausnahme<br />

Steiermarks, selbst <strong>Vorarlberg</strong>, trotz der landesverräterischen<br />

Umtriebe Enders, […] vom ersten bis zum<br />

letzten Tage überwiegend Freunde des Anschlusses“ an<br />

Deutschland gewesen. 40 – Das Gegenteil war der Fall:<br />

E<strong>in</strong>e massive Bürgerbewegung machte Druck <strong>in</strong> Richtung<br />

Schweiz.


Als am 12. März 1919 die Konstituierende Nationalversammlung<br />

mit e<strong>in</strong>em Gesetz über die Staatsform den Anschlussartikel<br />

feierlich bekräftigte, 41 stimmten die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Abgeordneten dagegen und erklärten, dass die<br />

Beitrittserklärung der Landesversammlung vom 3. November<br />

1918 nur provisorischen Charakter habe: „Unser Volk<br />

will durch e<strong>in</strong>en selbstgewählten Landtag oder durch e<strong>in</strong>e<br />

allgeme<strong>in</strong>e Volksabstimmung über den endgültigen Anschluß<br />

entscheiden und lehnt e<strong>in</strong>e b<strong>in</strong>dende Entscheidung<br />

durch die Nationalversammlung mit Übergehung der Länder<br />

ab.“ 42<br />

Das bekräftigte zwei Tage später die Landesversammlung<br />

<strong>in</strong> Bregenz und verabschiedete e<strong>in</strong>e ungeme<strong>in</strong> fortschrittliche<br />

Landesverfassung. <strong>Vorarlberg</strong> „soll e<strong>in</strong> Freistaat im<br />

wahrsten S<strong>in</strong>ne werden“, erklärte Berichterstatter Mittelberger,<br />

e<strong>in</strong> Freistaat, „<strong>in</strong> dem das Volk selbst regiert, selbst<br />

verwaltet, selbst se<strong>in</strong>e Verhältnisse ordnet, selbst aber<br />

auch die Verantwortung trägt.“ 43 Diese Verfassung orientierte<br />

sich an der Schweiz, war e<strong>in</strong>deutig auf e<strong>in</strong>en „Kanton<br />

<strong>Vorarlberg</strong>“ zugeschnitten. 44<br />

Am 11. Mai 1919 erhielt der Landesrat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Volksabstimmung<br />

den klaren Auftrag, mit Bern Verhandlungen über e<strong>in</strong>en<br />

E<strong>in</strong>tritt <strong>Vorarlberg</strong>s <strong>in</strong> die Schweizer Eidgenossenschaft<br />

aufzunehmen.<br />

Hätten unsere Eltern, Groß- und Urgroßeltern 1919 mit 80<br />

Prozent für e<strong>in</strong>en Anschluss an Deutschland gestimmt, würden<br />

wir <strong>Vorarlberg</strong>er nach wie vor als tadellose Patrioten<br />

gelten und nicht als unsichere Kantonisten.<br />

In den Friedensverträgen diktierten die Sieger vier Monate<br />

später das Anschlussverbot, schrieben sie die Grenzen<br />

Deutschlands und Österreichs fest, vorbehaltlich e<strong>in</strong>er anderen<br />

Entscheidung des Völkerbundes. Darauf baute <strong>Vorarlberg</strong><br />

und trat 1920 mit e<strong>in</strong>er Denkschrift an den Völkerbund<br />

heran.<br />

Vergeblich – wie 1922 auch e<strong>in</strong>e Geheim<strong>in</strong>itiative der Geme<strong>in</strong>de<br />

Mittelberg, die ebenfalls e<strong>in</strong> „Freistaat“ werden<br />

wollte, 45 als Österreich f<strong>in</strong>anziell und politisch vor dem<br />

Zusammenbruch stand und Landeshauptmann Ender die<br />

Schweiz um Waffenhilfe gegen e<strong>in</strong>en zu befürchtenden E<strong>in</strong>marsch<br />

der Italiener ersuchte. Mit Hilfe des Völkerbundes<br />

gelang jedoch die Sanierung der Staatsf<strong>in</strong>anzen, wofür sich<br />

Österreich zur Aufrechterhaltung se<strong>in</strong>er Unabhängigkeit<br />

verpflichtete. Die Schweiz blieb den <strong>Vorarlberg</strong>er vorenthalten<br />

oder erspart, das Deutsche Reich vorerst auch.<br />

1923 verabschiedete der Landtag letztlich e<strong>in</strong>e neue Landesverfassung<br />

im Korsett des Bundes-Verfassungsgesetzes von<br />

1920, als „selbständiges Bundesland der demokratischen<br />

Republik Österreich“, das als „selbständiger Staat“ alle<br />

Hoheitsrechte ausübt, die nicht ausdrücklich dem Bunde<br />

übertragen s<strong>in</strong>d oder werden. 46 – Und um die „Eigenstaatlichkeit<br />

des Landes“ stärker zu betonen, führte der Landtag<br />

nach Schweizer Mustern den Titel „Landesstatthalter“ e<strong>in</strong>. 47<br />

Am 3. November 1918 konnte die Landesversammlung die<br />

Zukunft nicht voraussehen. Aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em war sie sich sicher:<br />

Dass die Gestaltung der Zukunft wie des täglichen Lebens<br />

soweit möglich <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> selbst bestimmt werden<br />

soll, bürgernah und demokratisch.<br />

Seite 83


1 Hermann Deur<strong>in</strong>g, Jodok F<strong>in</strong>k. Wien 1932, S. 190.<br />

2 Kaiserliches Manifest 16.10.1918, zitiert nach: <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt<br />

[fortan: VVB] 19.10.1918, S. 1.<br />

3 Vgl. z.B. Friedrich Funder, Vom Gestern <strong>in</strong>s Heute. Aus dem Kaiserreich<br />

<strong>in</strong> die Republik. Wien/München 1952, S. 182-183 u. 463.<br />

4 Vgl. Reichspost [fortan: RP] 22.10.1918 Morgenblatt [fortan: M], S. 3, und<br />

RP 24.10.1918 M, S. 2.<br />

5 Stenographisches Protokoll [fortan: StenProt] Provisorische<br />

Nationalversammlung [fortan: PNV], 2. Sitzung 30.10.1918, S. 15<br />

(Telegrammtext ohne Datum). Vgl. RP 31.10.1918 M, S. 2.<br />

6 E<strong>in</strong>es der 25 Mandate stand dem Generalvikar für <strong>Vorarlberg</strong> als<br />

Virilstimme zu.<br />

7 StenProt PNV, 2. Sitzung 30.10.1918, S. 17. Vgl. VVB 25.10.1918, S. 2; RP<br />

23.10.1918 M, S. 2.<br />

8 Wiener Zeitung [fortan: WZ] 26.10.1918, S. 4-5, RP 26.10.1918 M, S. 2. Vgl.<br />

VVB 31.10.1918, S. 2; <strong>Vorarlberg</strong>er Volksfreund [fortan: VVF] 31.10.1918,<br />

S. 2.<br />

9 Deur<strong>in</strong>g, F<strong>in</strong>k (wie Anm. 1), S. 114.<br />

10 Aus Zeitungsberichten lässt sich, mit Vorbehalt, Folgendes schließen:<br />

Am 23. Oktober leitete F<strong>in</strong>k noch e<strong>in</strong>e Klubsitzung <strong>in</strong> Wien (RP<br />

24.10.1918 M, S. 2). Am 24. Oktober traf die Delegation abends <strong>in</strong><br />

Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong> (VVB 27.10.1918, S. 2), am 25. Oktober wohnte sie dort e<strong>in</strong>er<br />

Reichstagssitzung bei (WZ 26.10.1918, S. 9), am 26. Oktober nahm<br />

F<strong>in</strong>k <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> an e<strong>in</strong>em offiziellen Abendessen teil (VVB 30.10.1918,<br />

S. 2), am 27. Oktober waren nur noch zwei andere Delegierte <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong><br />

(WZ 28.10.1918, S. 2). Am 1. November berichtet das <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Volksblatt, die Reichsratsabgeordneten F<strong>in</strong>k und Dr. Franz Stumpf<br />

(Tirol) seien <strong>in</strong> den letzten Tagen <strong>in</strong> Dresden und <strong>in</strong> München wegen<br />

Lebensmittelaushilfe vorstellig geworden (VVB 01.11.1918, S. 2). Laut<br />

Hans Huebmer, Dr. Otto Ender. Dornbirn 1957, S. 26, traf F<strong>in</strong>k am 1.<br />

November <strong>in</strong> Bregenz e<strong>in</strong>.<br />

11 VVB 26.10.1918, S. 3.<br />

12 VVF 08.11.1918, S. 1.<br />

13 Kar<strong>in</strong> Schneider, „So suchte er zu nützen eben, auch viel im öffentlichen<br />

Leben“. Die Memoiren des <strong>Vorarlberg</strong>er Landeshauptmanns Adolf<br />

Rhomberg. Edition und Kommentar (Quellen zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

5). Regensburg <strong>200</strong>2, S. 150.<br />

14 <strong>Vorarlberg</strong>er Wacht [fortan: VW] 01.11.1918, S. 2.<br />

Seite 84<br />

15 VVF 08.11.1918, S. 1. – Die VW 01.11.1918, S. 2, bezifferte die<br />

Stimmenverteilung 1911 mit Christlichsoziale Partei 15.865 (= 65,47 %),<br />

Deutschfreis<strong>in</strong>nige Partei 4.933 (20,36 %), Sozialdemokratische Partei<br />

(14,17 %). Die erste Mandatsvere<strong>in</strong>barung sah vor: CSP 16 (= 64 %), DFP<br />

5 (20 %), SDP 4 (16 %). Die endgültige Mandatsverteilung: CSP 19 (=<br />

63,33 %), DFP 6 (20 %), SDP 5 (16,67 %).<br />

16 Zum Folgenden: Huebmer, Ender (wie Anm. 10), S. 26-27.<br />

17 Schneider, Rhomberg (wie Anm. 13), S. 151.<br />

18 Die Sitzung wurde nicht stenographisch, sondern nur dem Verkauf<br />

nach protokolliert: Stenographische Sitzungsberichte [fortan: StenSib]<br />

Provisorische <strong>Vorarlberg</strong>er Landesversammlung [fortan: PLV], 1. Sitzung<br />

03.11.1918. Weiteren Aufschluss bieten die Parteizeitungen: VVB<br />

05.11.1918, S. 4; VVF 05.11.1918, S. 1-2; VW 08.11.1918, S. 1. – Zum Teil<br />

<strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d auch die Rückblicke 1928: VW 03.11.1923, S. 1-2; VVF<br />

03.11.1928, S. 1-2; VVB 03.11.1928, S. 1-2, und 05.11.1928, S. 1-2; StenSib<br />

13. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag [fortan: LT], 9. Sitzung 03.11.1928.<br />

19 VVB 05.11.1918, S. 4.<br />

20 Ebenda: „Der Redner erklärte weiter, die Absicht, den vieljährigen,<br />

verdienten Landeshauptmann Exzellenz A. Rhomberg als<br />

Landespräsidenten <strong>in</strong> Vorschlag zu br<strong>in</strong>gen, sei gescheitert am<br />

Gesundheitszustand des Herrn Landeshauptmannes; jener sei zwar<br />

wesentlich besser als vor e<strong>in</strong>em halben <strong>Jahre</strong> und würde es ihm<br />

ermöglichen, die Leitung der gewöhnlichen Landesausschußgeschäfte<br />

wieder zu übernehmen. Herr Rhomberg getraue sich jedoch nicht,<br />

die Leitung der Landesverwaltung zu übernehmen, umso weniger als<br />

se<strong>in</strong> Arzt ihm dr<strong>in</strong>gend davon abgeraten habe. Der Redner bedauerte,<br />

von dem Vorschlag Abstand nehmen zu müssen: ‚Wir alle s<strong>in</strong>d dem<br />

Herrn Landeshauptmann großen Dank schuldig für die selbstlose und<br />

unparteiliche Geschäftsführung im Laufe der langen Zeit.“<br />

21 Ebenda wird Ender wörtlich zitiert: „Wir müssen die Gründe Se<strong>in</strong>er<br />

Exzellenz gelten lassen. Wir waren nicht <strong>in</strong> der Lage, Herrn F<strong>in</strong>k an diese<br />

Stelle zu setzen, da unsere Landes<strong>in</strong>teressen und se<strong>in</strong>e Mitgliedschaft<br />

im Staatsrat dessen Anwesenheit <strong>in</strong> Wien erfordern. […].“<br />

22 StenSib PLV, 1. Sitzung 03.11.1918, S. 6; LGBl.Nr. 1/1918.<br />

23 StenSib 11. LT 1. Session 1919, 6. Sitzung 08.07.1919, S. 74.<br />

24 VVF 08.11.1918, S. 1.<br />

25 VW 08.11.1918, S. 1.


26 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv: Amt des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesrates<br />

7000/1918, fol. 115-140. – Das „Gesetz- und Verordnungsblatt für die<br />

gefürstete Grafschaft Tirol und das Land <strong>Vorarlberg</strong>“ erschien zwar noch<br />

bis 12.12.1918, allerd<strong>in</strong>gs enthielt es nur noch Kundmachungen und<br />

Anordnungen für Tirol, ab 06.12.1918 der Tiroler Landesregierung. E<strong>in</strong><br />

„<strong>Vorarlberg</strong>er Landesgesetzblatt“ für 1918 wurde erst am 13.03.1919<br />

herausgegeben und versendet; als Kundmachungsorgan diente<br />

zunächst die „<strong>Vorarlberg</strong>er Landeszeitung“ (LGBl.Nr. 9/1918).<br />

27 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv: Amt des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesrates<br />

7000/1918, fol. 249.<br />

28 VVB 10.11.1918, S. 3 u. 5.<br />

29 Kundmachung vom 1.11.1918, <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt 12.11.1918, S. 3.<br />

30 Funder, Vom Gestern <strong>in</strong>s Heute (wie Anm. 3), S. 592-593.<br />

31 Beschluss der Parteileitung, VVB 14.11.1918, S. 1.<br />

32 StGBl.Nr. 24/1918.<br />

33 StenProt PNV, 4. Sitzung 14.11.1918, S. 113.<br />

34 Ebenda, S. 112.<br />

35 StenProt PNV, 3. Sitzung 12.11.1918, S. 80 (Beschluss).<br />

36 Ebenda, S. 77.<br />

37 StenProt PNV, 3. Sitzung 12.11.1918, S. 77.<br />

38 Gesetz über die Staats- und Regierungsform, StGBl.Nr. 24/1918, Art 1<br />

und 2.<br />

39 Verfassung des Deutschen Reiches vom 14.08.1919, RGBl. 1919, S. 1383,<br />

Art. 61.<br />

40 Die Gründung der Republik Deutschösterreich, der Anschluß und<br />

die Sudetendeutschen. Dokumente e<strong>in</strong>es Kampfes ums Recht, hg.,<br />

e<strong>in</strong>geleitet und erläutert von Karl Renner (Wien 1938 [Nachdruck]); mit<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung von Eduard Rabofsky. Wien 21991, S. 40.<br />

41 StGBl.Nr. 174/1919.<br />

42 StenProt Konstituierende Nationalversammlung, 3. Sitzung 12.03.1919,<br />

S. 47 (irrtümlich protokolliert „Erklärung der Provisorischen<br />

Nationalversammlung vom 3. November 1918“, statt „Provisorischen<br />

Landesversammlung“).<br />

43 StenSib PLV, 13. Sitzung 14.03.1918, S. 2.<br />

44 LGBl.Nr. 22/1919.<br />

45 Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Territorialfragen 1945 bis 1948. E<strong>in</strong> Beitrag<br />

zur Geschichte der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesgrenzen seit 1805 (Forschungen<br />

zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s 8). Konstanz <strong>200</strong>7, S. 34-36.<br />

46 Gesetz vom 30.07.1923 über die Verfassung des Landes <strong>Vorarlberg</strong>, LGBl.<br />

Nr. 47/1919, Art. 1.<br />

47 Antrag Dr. Josef Mittelberger, StenSib 11. LT 4. Tagung 1923, 12. Sitzung<br />

30.07.1923, S. 10.<br />

Seite 85


Seite 86


Ulrich Nachbaur ist es mit se<strong>in</strong>em Referat wie schon so<br />

oft gelungen, historische Ereignisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Interesse weckenden<br />

Weise <strong>in</strong>s Licht zu rücken. Dafür sage ich herzlichen<br />

Dank.<br />

Selbständigkeit auch Gründungsdokument der<br />

Republik<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Selbständigkeitserklärung vom 3. November<br />

1918 ist auch e<strong>in</strong> nicht unwesentliches Gründungsdokument<br />

der Republik Österreich. <strong>Vorarlberg</strong> war<br />

damit nämlich das erste Land, das – wenngleich mit dem<br />

Vorbehalt der Selbstbestimmung -se<strong>in</strong>en Beitritt zu der am<br />

20. Oktober <strong>in</strong> Aussicht genommenen Republik erklärte.<br />

Im Rahmen der Bürger<strong>in</strong>itiative Pro <strong>Vorarlberg</strong> sollte später<br />

e<strong>in</strong>mal die Frage e<strong>in</strong>e Rolle spielen, ob dieser Vorbehalt<br />

eigentlich jemals zurückgenommen worden oder noch aufrecht<br />

sei.<br />

Anschlussbemühungen an die Schweiz<br />

Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

Jürgen Weiss (geb. 1947 <strong>in</strong> Hard), 1991 bis 1994 Bundesm<strong>in</strong>ister für Föderalismus und Verwaltungsreform, seit 1979<br />

Mitglied des Bundesrates, seit 1997 ständiger Vizepräsident, im zweiten Halbjahr <strong>200</strong>8 Präsident des Bundesrates.<br />

Das Land als verlässlicher Partner<br />

Jürgen Weiss<br />

Die späteren Bemühungen um e<strong>in</strong>en Anschluss an die<br />

Schweiz tun dem ke<strong>in</strong>en Abbruch und müssen vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

gesehen werden, dass wenige Tage später am 12.<br />

November 1918 <strong>in</strong> Wien e<strong>in</strong> Staat proklamiert wurde, der als<br />

„Bestandteil der Deutschen Republik“ <strong>in</strong> gewissem S<strong>in</strong>ne<br />

se<strong>in</strong>e Selbstaufgabe bereits festgeschrieben hatte. Die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er konnten damals dem Deutschen Reich mit se<strong>in</strong>er<br />

zwischenzeitigen Räterepublik wenig abgew<strong>in</strong>nen. Die<br />

Schweiz h<strong>in</strong>gegen versprach nicht nur e<strong>in</strong> Ende des Hungers,<br />

sondern auch jene demokratischen und föderalistischen<br />

Strukturen, für die man so lange gekämpft hatte. Dementsprechend<br />

deutlich fiel das Votum bei der Abstimmung vom<br />

11. Mai 1919 über die Aufnahme von Verhandlungen mit der<br />

Schweiz aus. Verhandelt wurde dann allerd<strong>in</strong>gs nie, denn<br />

die Siegermächte unterbanden zur Vermeidungen von Beispielsfolgen<br />

jegliche Anschlussbestrebungen. Diese Zeit<br />

ist übrigens derzeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sehenswerten Ausstellung im<br />

Landesmuseum gut dokumentiert. Dass seit damals vor<br />

allem <strong>in</strong> Wien unsere Treue zum geme<strong>in</strong>samen Vaterland<br />

spöttisch <strong>in</strong> Zweifel gezogen wird, ertragen wir im leider wenig<br />

verbreiteten Wissen darum, dass sich wenige Monate<br />

später auch <strong>in</strong> Salzburg und Tirol Volksabstimmungen für<br />

e<strong>in</strong>e Loslösung von Österreich ausgesprochen hatten, allerd<strong>in</strong>gs<br />

mit jeweils 98 % für e<strong>in</strong>en Anschluss an Deutschland.<br />

Das Misstrauen hängt wohl auch stark damit zusammen,<br />

dass wir <strong>Vorarlberg</strong>er seit jeher entschieden für Eigenständigkeit<br />

e<strong>in</strong>treten und Föderalismus <strong>in</strong> Österreich noch<br />

immer häufig als Partikularismus oder gar als Separatismus<br />

missverstanden wird.<br />

Gründungsgeschichte maßgeblich mitgeprägt<br />

<strong>Vorarlberg</strong> baute am neuen Staat tatkräftig mit, wenngleich<br />

mit e<strong>in</strong>em etwas anderen Zugang zu den Begriffen Föderalismus<br />

und Eigenständigkeit. Er<strong>in</strong>nern sollten wir uns <strong>in</strong><br />

dieser Stunde vor allem an Vizekanzler Jodok F<strong>in</strong>k, den wir<br />

als e<strong>in</strong>en der Gründerväter unserer Republik bezeichnen<br />

dürfen. Er setzte sich bereits <strong>in</strong> der Endzeit der Monarchie<br />

entschieden und erfolgreich für die republikanische Staatsform<br />

e<strong>in</strong>. Vier Mandate mehr für se<strong>in</strong>e Partei und der erste<br />

frei gewählte Kanzler der Republik hätte nicht Karl Renner,<br />

sondern wohl Jodok F<strong>in</strong>k geheißen. Beide müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Atemzug genannt werden, wenn es um die Gründungsgeschichte<br />

der Republik geht. Der Bauer aus Andelsbuch war<br />

bis zu se<strong>in</strong>em Tod e<strong>in</strong>e der prägenden und tragenden Persönlichkeiten<br />

der jungen österreichischen Demokratie.<br />

Nach 1945: Aufstieg <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

Ohne die Länder war 1918 ebenso wenig e<strong>in</strong> Staat zu machen<br />

wie 1945 nach der Befreiung von der nationalsozialistischen<br />

Gewaltherrschaft. Nicht die Republik Österreich<br />

hat das Land <strong>Vorarlberg</strong> geschaffen, es hat vielmehr zweimal<br />

die Republik mitbegründet. Sie schöpfte ihre Kraft<br />

sowohl 1918 als auch 1945 aus den Ländern, die sich ihrer<br />

tragenden Rolle durchaus bewusst waren. In den Wieder-<br />

Seite 87


aufbaujahren nach 1945 war die bundesstaatliche Struktur<br />

e<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil der österreichischen Erfolgsgeschichte.<br />

Starke Länder waren und s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e notwendige<br />

Voraussetzung für e<strong>in</strong> starkes Österreich. Diese Stärke hat<br />

mit den Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> tragfähiges Fundament, ohne das<br />

e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>wesen ke<strong>in</strong>e Stabilität hätte. Gerade im Geme<strong>in</strong>dejahr<br />

<strong>200</strong>8 soll daran nicht vorübergegangen werden.<br />

Stolz auf die Vergangenheit, optimistisch <strong>in</strong> die<br />

Zukunft<br />

Das heutige 90-Jahr-Jubiläum bietet die Gelegenheit, <strong>in</strong>nezuhalten,<br />

um des Erreichten dankbar zu gedenken und<br />

mit Zuversicht <strong>in</strong> die Zukunft zu gehen. Selbstbestimmung,<br />

Eigenständigkeit und Freiheit galten <strong>in</strong> der jüngeren Vergangenheit<br />

bisweilen etwas verstaubt, sie haben aber angesichts<br />

e<strong>in</strong>er unaufhaltsamen Globalisierung e<strong>in</strong>en ganz<br />

neuen Stellenwert bekommen. Unsere Vorfahren haben<br />

1918 die Chance für e<strong>in</strong>en Neubeg<strong>in</strong>n mutig ergriffen, die<br />

Ungunst der Zeit hat allerd<strong>in</strong>gs die Kräfte verzehrt. 1945 bot<br />

sich e<strong>in</strong>e neue Chance, diesmal unter günstigeren Vorzeichen.<br />

1995 wurde mit dem Beitritt zur Europäischen Union<br />

die Möglichkeit genutzt, an e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>zwischen unverzichtbaren<br />

Friedens- und Wohlstandsgeme<strong>in</strong>schaft mitzubauen.<br />

Föderalismus <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> hat Tradition<br />

Der 3. November 1918 ist auch e<strong>in</strong> Anlass, um über die Zukunft<br />

des Föderalismus nachzudenken. Die <strong>Vorarlberg</strong>er mischen<br />

sich, um e<strong>in</strong> Bonmot des Schweizer Dramatikers Max<br />

Frisch aufzugreifen, gerne <strong>in</strong> ihre eigenen Angelegenheiten<br />

e<strong>in</strong>. Sie wissen sehr gut, was Verantwortung für Eigenständigkeit<br />

bedeutet und s<strong>in</strong>d gegenüber Bevormundung sensibel.<br />

Er<strong>in</strong>nert sei hier abgesehen von der revolutionären<br />

Schiffstaufe <strong>in</strong> Fußach an den Juni 1980, als die Bevölkerung<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s ihrer politischen Vertretung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Volksabstimmung<br />

den Auftrag erteilte, mit dem Bund über mehr<br />

Eigenständigkeit der Länder und e<strong>in</strong>e stärkere Stellung<br />

der Geme<strong>in</strong>den zu verhandeln. Es war ke<strong>in</strong>e Los-von-Wien-<br />

Seite 88<br />

Bewegung, sondern wie zuvor das Rundfunkvolksbegehren<br />

für e<strong>in</strong>en unabhängigen Rundfunk e<strong>in</strong>e Protestbewegung<br />

gegen die zentralistische Erstarrung der damaligen großen<br />

Koalition. Die Initiative hat auch tatsächlich e<strong>in</strong>iges <strong>in</strong><br />

Bewegung gebracht: So kamen die auf Eis gelegten Verhandlungen<br />

über das Forderungsprogramm 1976 der Bundesländer<br />

wieder <strong>in</strong> Gang, es kam zur Verfassungsnovelle<br />

1984 und nicht zuletzt beruhte der Forderungskatalog 1985<br />

der Länder unter anderem auf den Inhalten der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Föderalismus-Volksabstimmung von 1980.<br />

Föderalismus und EU<br />

Auch <strong>in</strong> der Europäischen Union spielt der föderale Gedanke<br />

e<strong>in</strong>e immer wichtiger werdende Rolle. Damit Europa bei den<br />

Menschen Zustimmung f<strong>in</strong>det, ist es ganz wesentlich, dass<br />

Aufgaben, die besser vor Ort erfüllt werden können, auch<br />

dort gelöst werden. Es geht um e<strong>in</strong> vernünftiges Gleichgewicht<br />

von e<strong>in</strong>heitlichen Standards und notwendigen Freiräumen<br />

für die regionalen und kommunalen Ebenen. Sie<br />

s<strong>in</strong>d näher an den Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern und wissen<br />

daher <strong>in</strong> der Regel besser Bescheid, welche Maßnahmen<br />

Not tun und den größten Erfolg br<strong>in</strong>gen. Zudem bietet Nähe<br />

der Entscheidungsträger auch unvergleichlich größere Möglichkeiten<br />

der E<strong>in</strong>flussnahme der Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger<br />

auf das politische Geschehen. Diese Unmittelbarkeit und<br />

Überschaubarkeit kann durch noch so ausgefeilte Beteiligungsmöglichkeiten<br />

weder <strong>in</strong> den Nationalstaaten noch <strong>in</strong><br />

der Europäischen Union ersetzt werden.<br />

Länder tragen konstruktives Element <strong>in</strong> sich<br />

Ebenso wie 1918 und 1945 s<strong>in</strong>d die Länder und Geme<strong>in</strong>den<br />

auch heute ke<strong>in</strong>e ause<strong>in</strong>anderstrebenden Teile e<strong>in</strong>es größeren<br />

geme<strong>in</strong>samen Ganzen, sondern se<strong>in</strong> Fundament. Gerade<br />

weil wir selbstbewusste <strong>Vorarlberg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d wir auch gute Österreicher und Europäer.


Ausblick<br />

Wir feiern heute den 90. <strong>Jahre</strong>stag der Selbständigkeit unseres<br />

Landes. Es hat sich seither beachtlich entwickelt und<br />

wir können zu Recht stolz se<strong>in</strong> auf das, wofür unsere Vorfahren<br />

das Fundament gelegt und <strong>in</strong> schwerer Zeit hart gearbeitet<br />

haben. Im Rückblick darauf und <strong>in</strong> der Verantwortung<br />

vor den nachfolgenden Generationen s<strong>in</strong>d wir gefordert,<br />

diesen Weg fortzusetzen. <strong>Vorarlberg</strong> soll auch <strong>in</strong> Zukunft<br />

e<strong>in</strong> geachtetes, wirtschaftlich starkes sowie sozial und ökologisch<br />

verantwortungsbewusstes Land se<strong>in</strong>. Das gilt umso<br />

mehr, als wir dafür heute günstigere Voraussetzungen als<br />

1918 haben.<br />

Dank<br />

Ich schließe mit e<strong>in</strong>em Dank an Herrn Dr. Ulrich Nachbaur,<br />

der mit viel E<strong>in</strong>fallsreichtum und Mühe das Geme<strong>in</strong>dejahr<br />

<strong>200</strong>8 konzipiert und den umfassenden Veranstaltungskalender<br />

zum Jubiläumsjahr erstellt hat. E<strong>in</strong> herzlicher Dank<br />

gebührt auch dem Schulchor des Sacré Coeur Riedenburg<br />

unter der Leitung von Mag. Hubert Herburger für die festliche<br />

Umrahmung dieser Veranstaltung.<br />

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Im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitungen zum Jubiläumsjahr<br />

<strong>200</strong>8 („<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>“) regte Dr. Ulrich Nachbaur vom <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv auch Schülerprojekte zu kommunal- und<br />

landespolitischen Themen an und lud <strong>in</strong>teressierte Gruppen<br />

zu e<strong>in</strong>em Vorgespräch <strong>in</strong>s Landesarchiv e<strong>in</strong>. Die Wahlpflichtfachgruppe<br />

„Geschichte und Politische Bildung“ vom<br />

Gymnasium Bregenz-Blumenstraße griff diese Anregung<br />

auf. Nach dem Orientierungsgespräch im Archiv und e<strong>in</strong>em<br />

längeren Diskussionsprozess an der Schule e<strong>in</strong>igte sich die<br />

Gruppe auf das Thema „Anregungen zur politischen Teilhabe<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit 1945“. Konkret erarbeitet wurde dann<br />

e<strong>in</strong> historischer Rückblick („Anregungen zur politischen<br />

Teilhabe <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Jungbürgerbüchern der Fünfziger-<br />

und Sechzigerjahre“), gefolgt von e<strong>in</strong>em Blick <strong>in</strong> die Gegenwart<br />

(„Gegenwärtige Bemühungen zur politischen Teilhabe<br />

im Rahmen von Jungbürgerfeiern“) und e<strong>in</strong>er Erhebung der<br />

politisch Beheimatung und des politischen Interesses von<br />

Gymnasiasten mittels e<strong>in</strong>es Fragebogens. Das Ergebnis dieser<br />

Arbeit durfte die „Junghistorikergruppe“ im Rahmen der<br />

Festveranstaltung am 90. <strong>Jahre</strong>stag der Selbständigkeitserklärung<br />

des Landes <strong>Vorarlberg</strong> am 3. November <strong>200</strong>8 im<br />

Foyer des Landhauses präsentieren.<br />

1) E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Jungbürgerbüchern der<br />

Fünfziger- und frühen Sechzigerjahre<br />

Auffallend ist die große Diskrepanz der politischen Sprache<br />

zwischen damals und heute <strong>in</strong>sbesondere beim E<strong>in</strong>satz der<br />

rhetorischen Mittel.<br />

Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

Gerold Amann (geb. 1956 <strong>in</strong> Hohenems), Dr. phil., seit 1979 Lehrer am Bundesgymnasium<br />

Bregenz-Blumenstraße<br />

Anregungen zur politischen Teilhabe<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit 1945<br />

E<strong>in</strong> Projekt im Rahmen des Wahlpflichtfaches „Geschichte und Politische Bildung“<br />

am Gymnasium Bregenz Blumenstraße<br />

Gerold Amann<br />

Konkrete Besonderheiten:<br />

�� Anrede <strong>in</strong> der Du-Form („Du bist Jungbürger“)<br />

�� Ke<strong>in</strong>e geschlechtergerechte Sprache, nur männliche<br />

Anrede („Du bist Jungbürger“, „Das Land wird von Männern<br />

geführt“).<br />

�� <strong>Vorarlberg</strong>-Zentriertheit. Diese zeigt sich <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>nahmung<br />

im Namen der Landsmannschaft („Wir jungen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er s<strong>in</strong>d…“), <strong>in</strong> der Verherrlichung des eigenen<br />

Landes und der Landschaft, im Volkspatriotismus und <strong>in</strong><br />

übertriebener Heimatliebe („…wo alles Denken und Handeln<br />

des e<strong>in</strong>zelnen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e tiefe Liebe zur Heimat, ihrer<br />

Landschaft und ihren Menschen gebettet ist…“).<br />

�� Befürwortung des ständestaatlichen Modells auf Landesebene<br />

(„Daß wirkliches Glück für Heimat und Volk nur<br />

se<strong>in</strong> kann, wo der e<strong>in</strong>zelne … an dem ihm zugewiesenen<br />

Platze für das Geschick der Geme<strong>in</strong>schaft sorgt.“).<br />

�� Vermittlung e<strong>in</strong>es „Wir“-Gefühls („Wir <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

s<strong>in</strong>d Föderalisten“).<br />

�� H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>e stammesmäßige Eigenart, die schon<br />

fast an die NS-Rassenlehre er<strong>in</strong>nert („…und die alemannische<br />

Wesensart gewann schließlich die Oberhand…“;<br />

„…blutsmäßige Vermischung verschiedener Stämme…“).<br />

�� Betonung von alemannischen Charaktereigenschaften.<br />

Der Alemanne wird als „klarer, nüchterner Denker“, als<br />

„Demokrat“ und als „freiheitsliebend“ tituliert.<br />

�� Sonderstellung <strong>Vorarlberg</strong>s <strong>in</strong>nerhalb des Bundesstaates<br />

mit grundsätzlicher Abgrenzung von den anderen<br />

Bundesländern.<br />

�� E<strong>in</strong>wanderer bleiben unerwähnt, obwohl es schon damals<br />

viele gab (z.B. Italiener, Kärntner, Steirer). 1<br />

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2) Politische Anregungen <strong>in</strong> gegenwärtigen Jungbürgerfeiern<br />

Es wurden Recherchen <strong>in</strong> ganz <strong>Vorarlberg</strong> angestellt. Dabei<br />

stelle sich heraus, dass die Geme<strong>in</strong>den ganz unterschiedliche<br />

Zugänge zu ihren Jugendlichen suchen (Beobachtungsjahr<br />

<strong>200</strong>7). Drei Schwerpunktbildungen können<br />

als typisch gelten:<br />

�� Schwerpunkt Unterhaltung (Beispiel Bregenz): Die<br />

Landeshauptstadt gibt alle zwei <strong>Jahre</strong> e<strong>in</strong>en Empfang<br />

für die Bregenzer<strong>in</strong>nen und Bregenzer, die das Wahlalter<br />

erreicht haben. Sie erhalten e<strong>in</strong>e persönliche E<strong>in</strong>ladung.<br />

Neben e<strong>in</strong>er Ansprache durch den Bürgermeister<br />

und den Jugendstadtrat gibt es e<strong>in</strong> unterhaltsames Programm,<br />

das <strong>in</strong> Kooperation mit e<strong>in</strong>igen Jungbürger/<strong>in</strong>nen<br />

vorbereitet wird.Die Feier wird organisiert durch den<br />

Jugendservice.<br />

�� Schwerpunkt Information (Beispiel Dornbirn): Die Stadt<br />

Dornbirn hatte e<strong>in</strong>e ganz neue Idee: Sie zeigte den Jungbürger/<strong>in</strong>nen<br />

im Rahmen der Feier die städtischen E<strong>in</strong>richtungen<br />

wie zum Beispiel Polizei, INATURA, Stadtbücherei…<br />

�� Schwerpunkt Tradition (Beispiel Egg): Nach e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen<br />

Gottesdienst g<strong>in</strong>g man <strong>in</strong> den „Löwen“, wo<br />

man den Tag mit Blasmusik auskl<strong>in</strong>gen ließ.<br />

Noch traditionellere Feiern s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den<br />

des Nachbarlandes Tirol zu beobachten. Zum Beispiel beg<strong>in</strong>nt<br />

die Feier <strong>in</strong> Sellra<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>er Heiligen Messe <strong>in</strong> der<br />

Kirche St. Quir<strong>in</strong>, anschließend marschieren die Jugendlichen<br />

unter den Klängen der örtlichen Musikkapelle zum<br />

Gasthof Neuwirt, wo dann die eigentliche Feier abgehalten<br />

wird.<br />

Seite 92<br />

3) Schülerbefragung<br />

Befragt wurden alle Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der 6., 7. und<br />

8. Klassen am Bundesgymnasium Bregenz-Blumenstraße.<br />

Die Antworten <strong>in</strong> der Tendenz:<br />

�� Würdest du von de<strong>in</strong>em Wahlrecht Gebrauch machen?<br />

E<strong>in</strong>e überwältigende Mehrheit (83 %) möchte wählen<br />

gehen..<br />

�� Wen würdest du wählen?<br />

Bei den Gymnasiasten liegen die Grünen klar voran<br />

(34%), gefolgt von der ÖVP (19%) und der SPÖ (14,5 %).<br />

Es ist allerd<strong>in</strong>gs zu bedenken, dass Gymnasiasten anders<br />

wählen als andere Oberstufenschüler. Mündliche<br />

Parallelbefragungen an HAK und HTL haben ergeben,<br />

dass dort die FPÖ jene Position e<strong>in</strong>nimmt, welche die<br />

Grünen am Gymnasium haben.<br />

�� ���������������������������<br />

E<strong>in</strong>e klare Mehrheit (60%) steht der EU positiv gegenüber.<br />

�� �������������������������������������������������������ker<br />

mitbestimmen?<br />

Das überraschende Ergebnis: Gymnasiasten s<strong>in</strong>d Föderalisten<br />

(69% Ja-Antworten)<br />

�� ������������������������������������������������������de?<br />

Es zeigt sich e<strong>in</strong> hoher Zufriedenheitsgrad mit den Heimatgeme<strong>in</strong>den<br />

(54%).<br />

�� ��������������������������������������������������������<br />

Geme<strong>in</strong>de vorstellen?<br />

Nur 27% können sich e<strong>in</strong>e eventuelle Aktivität <strong>in</strong> bzw. für<br />

die Geme<strong>in</strong>de vorstellen.<br />

�� ���� �������� ��� ����������� ����� ��� ���������� ���scheiden<br />

könntest?<br />

Die häufigsten Antworten: Mehr tun für Integration / Gebrannter<br />

Alkohol ab 16 erlauben / Mehr direkte Demokratie<br />

/ Wahlalter wieder auf 18 h<strong>in</strong>aufsetzen, da Jugendliche<br />

leicht manipulierbar bzw. sich nicht <strong>in</strong>teressieren /<br />

Mehr Jugendarbeit.


�� ����������������������������������������<br />

Nur knapp die Hälfte der Befragten kann sich etwas darunter<br />

vorstellen.<br />

�� ����������������������������������������������������men?<br />

Von jenen, die über Jungbürgerfeiern Bescheid wissen,<br />

ziehen nur 47% e<strong>in</strong>e Teilnahme <strong>in</strong> Erwägung.<br />

�� �������������������������������������������������litik<br />

anregen?<br />

Die häufigsten Antworten: Jüngere Politiker / Wahlpartys<br />

/ Werbung für Politik / Bessere politische Bildung an den<br />

Schulen.<br />

�� ��������������������������������<br />

Die häufigsten Antworten: Diskussionen / Interessen<br />

öffentlich vertreten / Organisation des Staates / Lügen,<br />

Geldgier, Macht / Wenn sich Leute fertigmachen / Viel<br />

reden, nichts dah<strong>in</strong>ter.<br />

�� ����������������������������������������������������<br />

Politiker?<br />

Fast zwei Drittel der Befragten haben e<strong>in</strong> negatives Bild<br />

von Politikern.<br />

�� ������u für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wanderungsstopp und warum bzw.<br />

warum nicht?<br />

Das erstaunliche Ergebnis (angesichts des hohen Grünwähleranteils):<br />

Über 40% sprechen sich für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wanderungsstopp<br />

aus (Begründungen: Schon zu viele<br />

Ausländer da / Sie passen sich nicht an / Zunehmende<br />

Aggressivität); 43,5 % s<strong>in</strong>d dagegen (Begründungen:<br />

Überalterung verh<strong>in</strong>dern / Kulturelle Vielfalt / Mobilität<br />

als Menschenrecht / Arbeitskräftebedarf).<br />

Projektgruppe: Simon Dörler, Max Feuerste<strong>in</strong>, Krist<strong>in</strong>a Ganner,<br />

Laura Häusler, Stefan Jungblut, Peter Kiraly, Julia Moritsch,<br />

Stefan Niederer, Serpil Polat, Arnold Trojer. Leandros<br />

Tsohataridis, David Uecker, Dr. Gerold Amann (Projektleiter)<br />

1 Zitate aus den Vorworten zu den <strong>Vorarlberg</strong>er Jungbürgerbüchern von<br />

1953 und 1962.<br />

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Das Land <strong>Vorarlberg</strong> vergibt zu besonderen Anlässen Kompositionsaufträge<br />

an <strong>Vorarlberg</strong>er Musikschaffende. Auf<br />

Vorschlag der Kunstkommission Musik erg<strong>in</strong>g der Auftrag<br />

an Thomas Thurnher, für die Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges<br />

Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“ am 3. November<br />

<strong>200</strong>8 zwei Musikstücke zu komponieren.<br />

Komponist Thomas Thurnher<br />

Thomas Thurnher wurde 1966 <strong>in</strong> Dornbirn geboren. Er<br />

gründete bereits während der Schulzeit e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Vokal-<br />

Ensemble. Für dieses Ensemble entstanden se<strong>in</strong>e ersten<br />

Arrangements.<br />

1981 bis <strong>200</strong>6 Organist <strong>in</strong> Dornbirn – St. Leopold.<br />

1985 bis 1993 Studium (Musikpädagogik) an der Wiener<br />

Musikhochschule.<br />

1996 bis <strong>200</strong>4 Kompositionsstudium am <strong>Vorarlberg</strong>er Landeskonservatorium<br />

bei Herbert Willi. Studienabschluss mit<br />

Auszeichnung.<br />

Ab 1993 Lehrtätigkeit als Musikerzieher am Bundesrealgymnasium<br />

<strong>in</strong> Dornbirn-Schoren.<br />

Im selben Jahr gründete er die Vokalgeme<strong>in</strong>schaft „Ensemble<br />

Kontrapunkt“, die er bis <strong>200</strong>4 leitete.<br />

1994 bis <strong>200</strong>7 Leiter des Kirchenchores St. Leopold <strong>in</strong> Dornbirn-Hatlerdorf.<br />

Derzeit Organist <strong>in</strong> Dornbirn – St. Mart<strong>in</strong> und <strong>in</strong> Lustenau-<br />

Rhe<strong>in</strong>dorf und Kirchdorf.<br />

Seit 1998 Musikerzieher am neuerrichteten Gymnasium <strong>in</strong><br />

Lustenau.<br />

1999 Mit der Aufführung se<strong>in</strong>er Werke beim Festival „texte<br />

und töne“ im ORF-Funkhaus <strong>in</strong> Dornbirn stellte er sich und<br />

se<strong>in</strong> Schaffen erstmals e<strong>in</strong>er größeren Öffentlichkeit vor.<br />

Aufführungen se<strong>in</strong>er Werke <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong> den anderen<br />

Bundesländern, <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong> und <strong>in</strong> Deutschland<br />

folgten.<br />

<strong>200</strong>4 Förderpreis des Chorverbandes <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Festveranstaltung „E<strong>in</strong> selbständiges Land mit autonomen Geme<strong>in</strong>den“<br />

Bregenz, Landhaus, 3. November <strong>200</strong>8<br />

Kompositionsauftrag des Landes<br />

<strong>Vorarlberg</strong> an Thomas Thurnher<br />

Gedanken von Thomas Thurnher<br />

Die Texte stammen von Elisabeth Marx aus Götzis. Ihr Großvater<br />

Dr. Johann Josef Mittelberger, der spätere F<strong>in</strong>anzlandesrat<br />

und F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister, war genau der Mann, der 1918<br />

an der <strong>Vorarlberg</strong>er Selbständigkeitserklärung mitgearbeitet<br />

und diese schließlich im Landtag verlesen hat. Nun,<br />

nach neunzig <strong>Jahre</strong>n, werden Texte se<strong>in</strong>er Enkeltochter im<br />

Rahmen der Festveranstaltung zu hören se<strong>in</strong>.<br />

Ich fand beide Texte sehr passend für die Feierlichkeiten.<br />

Es steckt die Thematik „Heimat, Ursprungsland“ dr<strong>in</strong>nen,<br />

aber die Texte s<strong>in</strong>d gleichzeitig so offen, dass, so glaube<br />

ich, viele Menschen, die sich über den Begriff „Heimat“ Gedanken<br />

machen, e<strong>in</strong>en Zugang zu den Liedern f<strong>in</strong>den können,<br />

ganz gleich, wie sie zum Herkunftsland stehen. Es ist<br />

auch weniger die Rückschau auf e<strong>in</strong> verklärtes „Hoamatle“<br />

geme<strong>in</strong>t, als vielmehr die Vision e<strong>in</strong>es Landes der Zukunft.<br />

Berührend ersche<strong>in</strong>t mir besonders der Gedanke, dass die<br />

Mädchen von der Riedenburg, die ja meist „auf gutem Boden“<br />

wurzeln konnten und denen ja die Zukunft noch offen<br />

steht, die Lieder vortragen. Das stellt die Texte doch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

noch <strong>in</strong>tensiveren Zusammenhang.<br />

Autor<strong>in</strong> Elisabeth Marx<br />

Geboren 1946, lebt mit ihrer Familie <strong>in</strong> Götzis. Von Beruf Diplomierte<br />

Krankenschwester. Von 1965 bis 1975 <strong>in</strong> diesem<br />

Beruf tätig, davon drei <strong>Jahre</strong> als Entwicklungshelfer<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

Tansania. Seit 1996 <strong>in</strong> Pension.<br />

Schreibt seit 1997 Lyrik <strong>in</strong> Mundart und Hochdeutsch. Im<br />

November <strong>200</strong>0 ersche<strong>in</strong>t “wachgerüttelt“ als erste Publikation<br />

<strong>in</strong> Buchform. Seither diverse Veröffentlichungen <strong>in</strong><br />

Zeitschriften, Lesungen und Rundfunksendungen. Ihre Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

mit der S<strong>in</strong>nhaftigkeit des Lebens f<strong>in</strong>det<br />

auch <strong>in</strong> Bildern und Zeichnungen ihren Ausdruck.<br />

Seite 95


vu Afang a<br />

guata Boda f<strong>in</strong>da<br />

zum Wurzla<br />

und Wachsa<br />

macht stark<br />

fürs Leaba<br />

abr stark wöra<br />

kamma o uf stoanigam Grund<br />

wemma ahiwurzlat<br />

wia a Weattrtanna<br />

wirf de<strong>in</strong>er Sehnsucht Anker<br />

<strong>in</strong>s Herzland von morgen<br />

tr<strong>in</strong>ke aus dem Brunnen der Träume<br />

Zukunftsquelle<br />

Hoffnung nährt de<strong>in</strong> Wollen<br />

nimm den Tag<br />

die Schale den Krug<br />

voll Schweiß und Wut<br />

dem Weh dass dich<br />

knochentief quält<br />

nimm den Weg ans Herz<br />

pflücke das Wort das trägt<br />

traue dem Schimmer Licht<br />

folge dem Pflug wegwundweit<br />

der sich gräbt wider die Zeit<br />

<strong>in</strong> die bergende Scholl<br />

Seite 96<br />

Schulchor des Sacré Coeur Riedenburg<br />

Der Schulchor setzt sich derzeit aus 57 Schüler<strong>in</strong>nen im<br />

Alter von 11 bis 19 <strong>Jahre</strong>n zusammen, die am Sacré Coeur<br />

Riedenburg das Gymnasium oder die Höhere Lehranstalt<br />

für wirtschaftliche Berufe besuchen. Seit 24 <strong>Jahre</strong>n wird der<br />

Schulchor von Mag. Hubert Herburger geleitet.<br />

Die Höhepunkte der Aktivitäten des Schulchores während<br />

dieser Zeit bildeten die CD-Produktion der „Adventmusik“<br />

von Anton Heiller, die Teilnahme beim Österreichischen<br />

Bundesjugends<strong>in</strong>gen (1995, 1998, <strong>200</strong>4, <strong>200</strong>7 <strong>in</strong> Bregenz),<br />

die Mitwirkung bei e<strong>in</strong>em Arpeggione-Konzert <strong>in</strong> Hohenems<br />

mit Pergolesis „Stabat mater“ sowie die Chorreisen nach<br />

Niederösterreich, Ungarn, Tschechien, Polen, Deutschland,<br />

Belgien, Frankreich, Spanien, Italien und <strong>in</strong> die USA.


1. Kurzer Rückblick auf die Verwaltungsgeschichte<br />

des Montafons<br />

Der Stand Montafon ist e<strong>in</strong>e Institution der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

des Montafons mit langer Tradition. Dessen ungeachtet<br />

ist se<strong>in</strong>e rechtliche Qualifikation alles andere als<br />

e<strong>in</strong>fach. Der Stand Montafon war bis zur Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

von 1864 als e<strong>in</strong>es der vormals 24 Gerichte (auch als „Stände“<br />

bezeichnet) e<strong>in</strong> Relikt der landständischen Verfassung.<br />

Der Stand hatte zwar ke<strong>in</strong>erlei rechtliche Grundlagen, war<br />

jedoch für die Geme<strong>in</strong>den zur geme<strong>in</strong>samen Regelung bestimmter<br />

Angelegenheiten, wie Forstsachen, Straßen- und<br />

Brückenbauten, Weg- und Wuhrbauten zuständig.<br />

Von besonderer Bedeutung war der im <strong>Jahre</strong> 1832 erfolgte<br />

Erwerb der Wälder des Montafons durch die Standesgeme<strong>in</strong>den,<br />

die bis dah<strong>in</strong> im Eigentum des Aerars standen.<br />

Die acht Geme<strong>in</strong>den, Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns,<br />

Silbertal, St. Anton, St. Gallenkirch, Tschagguns und Vandans<br />

erwarben ca 8.000 ha Waldungen vom Staat, die <strong>in</strong> ihr<br />

ungeteiltes Miteigentum überg<strong>in</strong>gen. 1<br />

Die Verwaltung dieses großen Waldbesitzes stellte die Geme<strong>in</strong>den<br />

vor neue Aufgaben. Zu beachten ist, dass an dem<br />

Waldkauf lediglich acht der zehn „Standesgeme<strong>in</strong>den“ teilnahmen,<br />

nicht jedoch die Geme<strong>in</strong>den Lorüns und Stallehr,<br />

die e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Waldnutzung mit Bludenz hatten und<br />

daher ihren Holzbedarf gedeckt fanden. 2<br />

Die Spitze des Standes Montafon bekleidete seit 1832 der<br />

so genannte Standesrepräsentant, e<strong>in</strong> von den Vorstehern<br />

der im Stand Montafon vere<strong>in</strong>igten Geme<strong>in</strong>den gewählter<br />

Funktionär. Ihm zur Seite stand der Ausschuss, welcher von<br />

den Geme<strong>in</strong>devorstehern des Montafons gebildet wurde.<br />

Vortragsreihe der Montafoner Museen; Vandans, Geme<strong>in</strong>deamt, 8. Mai <strong>200</strong>8<br />

Peter Bußjäger (geb. 1963 <strong>in</strong> Bludenz), Univ.-Doz. Dr. iur., seit <strong>200</strong>3 Direktor des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtages und seit <strong>200</strong>1 Direktor des Instituts für Föderalismus <strong>in</strong> Innsbruck.<br />

Was ist der Stand Montafon?<br />

Wissenswertes zur Vergangenheit und Zukunft e<strong>in</strong>es eigentümlichen Gebildes<br />

Peter Bußjäger<br />

2. Grundlagen des „Politischen“ Standes<br />

und des Forstfonds<br />

2.1. Das Standesstatut 1865<br />

Man setzt seit 1832 dem „politischen Stand“ (mit Lorüns<br />

und Stallehr) die im „Forstfonds“ vere<strong>in</strong>igten Geme<strong>in</strong>den<br />

gegenüber. Die beiden Gebilde s<strong>in</strong>d rechtlich klar zu trennen,<br />

auch wenn die Praxis, wie noch zu zeigen se<strong>in</strong> wird,<br />

gelegentlich zu e<strong>in</strong>er Vermengung neigte.<br />

Als mit der Geme<strong>in</strong>deordnung von 1864 erstmals e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>derecht<br />

für <strong>Vorarlberg</strong> zur Verfügung stand, wurde<br />

auch der Stand Montafon e<strong>in</strong>er formellen Regelung unterworfen.<br />

Auf der Grundlage von Beschlüssen der Geme<strong>in</strong>devertretungen<br />

der zehn Geme<strong>in</strong>den des Montafons wurde<br />

am 7. März 1865 e<strong>in</strong> Standesstatut erlassen, das vom <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesausschuss gemäß den §§ 86 und 88 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

am 20. März 1865 genehmigt wurde und<br />

somit <strong>in</strong> Kraft treten konnte.<br />

§ 1 des Statuts sah die Bestellung e<strong>in</strong>es Standesausschusses<br />

für das Montafon <strong>in</strong> Angelegenheiten vor, 3 „welche<br />

die geme<strong>in</strong>samen Interessen aller oder mehrerer Geme<strong>in</strong>den<br />

des Bezirkes Montafon, sowohl <strong>in</strong>nerhalb ihres<br />

selbständigen wie des übertragenen Wirkungskreises<br />

berühren; dergleichen s<strong>in</strong>d: Die Verwaltung des Standesvermögens<br />

und der Montafonischen Feuerassekuranz, 4 die<br />

Adm<strong>in</strong>istrierung der Standeswaldungen, geme<strong>in</strong>schaftliche<br />

Maßnahmen bei Epidemien und Viehseuchen, 5 die Straßenkonkurrenz,<br />

6 Marschkonkurrenz, 7 die Vertretung des Standes<br />

vor Gericht, Abgabe geme<strong>in</strong>schaftlicher Gutachten auf<br />

Aufforderung der politischen Behörden oder des Landesausschusses<br />

etc.“.<br />

Der Standesausschuss sollte sich gemäß § 2 aus den jeweiligen<br />

Bürgermeistern der 10 Geme<strong>in</strong>den des Montafons<br />

zusammensetzen, die aus ihrer Mitte den Standesrepräsentanten<br />

wählen. Die Verwaltung des Forstfonds<br />

sollte jedoch nur den Bürgermeistern der im Forstfonds zusammengeschlossenen<br />

acht Geme<strong>in</strong>den zustehen. 8<br />

Seite 97


Der Standesrepräsentant sollte den Stand Montafon nach<br />

außen vertreten (§ 4) und wurde auf die Dauer von drei<br />

<strong>Jahre</strong>n gewählt. Der Standesausschuss sollte nach Bedarf,<br />

aber m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich „zur Prüfung des Prälim<strong>in</strong>ars“<br />

(des Haushaltsvoranschlages) „und der <strong>Jahre</strong>srechnung“<br />

zusammen treten (§ 7). Die E<strong>in</strong>berufung war durch<br />

den Standesrepräsentanten möglich, wenn sie von vier<br />

Ausschussmitgliedern, dem Landesausschuss (die damalige<br />

„Landesregierung“) oder der „politischen Bezirksbehörde“<br />

(der Bezirkshauptmannschaft) verlangt wurde.<br />

E<strong>in</strong>e Beschlussfassung war mit Stimmenmehrheit möglich,<br />

bei Stimmengleichheit galt der Antrag als abgelehnt, für die<br />

Beschlussfähigkeit sollte die Anwesenheit von m<strong>in</strong>destens<br />

sieben Mitgliedern erforderlich se<strong>in</strong> (§ 8).<br />

Die Beratungen sollten öffentlich se<strong>in</strong>, über die gefassten<br />

Beschlüsse war e<strong>in</strong> Protokoll zu führen (§ 9).<br />

Rechtlich nicht ganz e<strong>in</strong>fach ist zu klären, welche Aufteilung<br />

– das heute noch gültige – Standesstatut der Zuständigkeiten<br />

zwischen dem Standesrepräsentanten und dem<br />

Standesausschuss vornimmt. Das Statut berief den Standesrepräsentanten<br />

als zur Vertretung nach außen befugt,<br />

was diesen <strong>in</strong> der politischen Realität zu e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en<br />

Vertretungsorgan des Montafons machte und ihm auch<br />

landespolitische Bedeutung verlieh. Das Schweigen des<br />

Standesstatuts über weitere Kompetenzen des Standesrepräsentanten<br />

lässt grundsätzlich rechtlich ke<strong>in</strong>en anderen<br />

Schluss zu, als dass sämtliche Entscheidungsbefugnisse<br />

beim Standesausschuss ruhen und der Standesrepräsentant<br />

lediglich die Beschlüsse des Ausschusses zu vollziehen<br />

hat.<br />

Gemäß dem schon erwähnten § 86 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1864 hatte „die Besorgung der aus dem bisherigen Gerichtsverbande<br />

herrührenden geme<strong>in</strong>schaftlichen Angelegenheiten<br />

mehrer Geme<strong>in</strong>den und die Verwaltung dieses<br />

Seite 98<br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen Vermögens [...] durch e<strong>in</strong>en von den<br />

betheiligten Geme<strong>in</strong>den zu bestellenden Ausschuß zu geschehen.“<br />

Das rechtliche Verhältnis zwischen den beiden Zweigen<br />

des Standes Montafon war nur <strong>in</strong>soweit klar, als im „Forstfonds“<br />

eben die im geme<strong>in</strong>samen Eigentum stehenden<br />

Standeswaldungen zu verwalten waren und dort alle Fragen<br />

behandelt wurden, die die Verfügung über diese Wälder <strong>in</strong><br />

irgende<strong>in</strong>er Weise bee<strong>in</strong>flussten. Es war auch klar, dass an<br />

den Entscheidungen <strong>in</strong> diesen Angelegenheiten die Vertreter<br />

der Geme<strong>in</strong>den Lorüns und Stallehr nicht mitwirkten.<br />

Der politische Stand blieb <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bedeutung lange Zeit<br />

h<strong>in</strong>ter dem dom<strong>in</strong>ierenden Forstfonds zurück. In dieses<br />

Bild fügt sich, dass sehr lange, über 1945 h<strong>in</strong>aus, die Vertreter<br />

der Geme<strong>in</strong>den Lorüns und Stallehr nur sehr spärlich<br />

an den Sitzungen des Standesausschusses teilnahmen.<br />

Erst sehr spät, nämlich seit 1965, wurde die Trennung zwischen<br />

den beiden Zweigen auch <strong>in</strong> der Verwaltungspraxis<br />

sichtbar: Über die Sitzungen von politischem Stand und<br />

Forstfonds wurden erst jetzt getrennte Tagesordnungen und<br />

Protokolle erstellt!<br />

2.2. Die F<strong>in</strong>anzierung des Standes Montafon<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung des politischen Standes sowie des<br />

Forstfonds erfolgt im Grundsatz aus eigenen F<strong>in</strong>anzierungsquellen.<br />

Dies s<strong>in</strong>d im Falle des Forstfonds <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie E<strong>in</strong>künfte aus der Waldbewirtschaftung, aber auch<br />

aus Jagdverpachtung.<br />

Die Abgänge des politischen Standes werden durch e<strong>in</strong>e<br />

so genannte Standesumlage abgedeckt, die auf die Geme<strong>in</strong>den<br />

nach Maßgabe ihres Bevölkerungsanteils umgelegt<br />

wird. Beim Forstfonds wurde bisher auf die E<strong>in</strong>hebung<br />

e<strong>in</strong>er förmlichen Standesumlage verzichtet. 9 Dies konnte<br />

verständlicherweise nur solange erfolgen, als die Erträge


aus der Waldbewirtschaftung positiv waren. Diese g<strong>in</strong>gen<br />

jedoch <strong>in</strong> den letzten <strong>Jahre</strong>n zurück. Auf der Grundlage<br />

e<strong>in</strong>es Bewirtschaftungskonzeptes werden daher seit 1987<br />

auch von den Forstfondsgeme<strong>in</strong>den Beiträge für die Waldbewirtschaftung<br />

e<strong>in</strong>gehoben. 10 Auf freiwilliger Basis leisten<br />

auch die Seilbahngesellschaften im Montafon sowie die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Beiträge zur Waldbewirtschaftung.<br />

Schließlich wird der Forstfonds wesentlich über den Fonds<br />

zur Rettung des Waldes mitf<strong>in</strong>anziert. So betrugen zwischen<br />

1994 und <strong>200</strong>3 die Förderungen von Bund und Land<br />

28,73 Prozent der Gesamte<strong>in</strong>nahmen des Forstfonds, während<br />

die Bewirtschaftungsbeiträge der Forstfondsgeme<strong>in</strong>den<br />

sowie die Beiträge der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG und der<br />

Seilbahnen 13,27 Prozent der Gesamte<strong>in</strong>nahmen betrugen.<br />

Dies bedeutet, dass gegenwärtig etwa 42 Prozent der E<strong>in</strong>künfte<br />

nicht unmittelbar aus dem Betrieb des Forstfonds<br />

erfließen.<br />

Die Gebarung des politischen Standes und des Forstfonds<br />

waren erst ab den frühen 60er <strong>Jahre</strong>n streng getrennt. In<br />

der Vergangenheit wurde verschiedentlich wurde auch<br />

beim politischen Stand auf die E<strong>in</strong>hebung der Standesumlage<br />

verzichtet, was letztlich aus dem Budget des Forstfonds<br />

bezahlt wurde.<br />

3. Von der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft zum Regionalverband<br />

- Entwicklungsl<strong>in</strong>ien des Standes Montafon<br />

von 1865 bis <strong>in</strong> die Gegenwart<br />

3.1. Aufbau und Konsolidierung: 1865 bis 1918<br />

Die Bandbreite der Themen, auf die sich die getroffenen<br />

Entscheidungen bezogen, war schon von Beg<strong>in</strong>n an groß:<br />

Es wird auch deutlich, dass die vom Stand Montafon wahrgenommenen<br />

Aufgaben über die im Standesstatut aufgelisteten<br />

h<strong>in</strong>ausg<strong>in</strong>gen, was vor allem für das Veter<strong>in</strong>ärwesen<br />

gilt. 11 Der Stand stellte aber auch im Frühjahr regelmäßig<br />

e<strong>in</strong>en „Wegmacher“ für sechs Monate an, dessen Aufgabe<br />

es ist, die Straßen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igermaßen tauglichem Zustand zu<br />

erhalten. 12 Der Stand Montafon fördert aber etwa auch die<br />

Feuerwehren 13 und hat e<strong>in</strong>en Arzt angestellt. 14 Am 16. Juni<br />

1883 wird sogar noch e<strong>in</strong> zweiter „Standesarzt“ angestellt,<br />

der die Aufgabe hatte, die Armen zu behandeln. 15<br />

Als die Entscheidung ansteht, ob die Fischerei im Montafon<br />

geme<strong>in</strong>deweise oder für das gesamte Tal geregelt werden<br />

soll, entscheidet sich der Standesausschuss für e<strong>in</strong>e gesamthafte<br />

Lösung. Die Erträge sollen <strong>in</strong> die Standeskasse<br />

fließen. 16 Bemerkenswert ist, dass der Stand kurzfristig<br />

sogar e<strong>in</strong>e „Zeichenschule“ während der W<strong>in</strong>termonate f<strong>in</strong>anziert.<br />

17<br />

Seit Beg<strong>in</strong>n der 1890er <strong>Jahre</strong> stand e<strong>in</strong> für das gesamte<br />

Montafon bedeutsames Vorhaben im Mittelpunkt der Sitzungen<br />

des Ausschusses, nämlich die Errichtung e<strong>in</strong>er<br />

Bahn von Bludenz nach Schruns. Die Angelegenheit zog<br />

sich über e<strong>in</strong> Jahrzehnt h<strong>in</strong>weg. Erst am 18. Dezember 1905<br />

konnte der Betrieb aufgenommen werden.<br />

3.2. Umbruchszeit: 1918 bis 1938<br />

In den nach 1918 <strong>in</strong> ungeme<strong>in</strong> dichter Folge abgehaltenen<br />

Sitzungen des Standesausschusses standen Fragen der<br />

Waldbewirtschaftung und die Behandlung von Nutzungsansprüchen<br />

und –wünschen im Mittelpunkt. Dies ist auch e<strong>in</strong><br />

Indiz für e<strong>in</strong>e ausgesprochene Mangelsituation, wie sie <strong>in</strong><br />

dieser Zeit angesichts e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Brennstoffknappheit<br />

auch tatsächlich bestand. Die schon vor dem Ersten<br />

Weltkrieg bestehende Holz knappheit wurde noch dramatischer,<br />

die Konflikte mit der Forstbehörde häuften sich. Die<br />

Nutzungen mussten e<strong>in</strong>geschränkt werden, Weiterverkäufe<br />

von Holzbezügen sollten unterbunden werden. 18 Insbesondere<br />

wurde die Vergabe von Holz an Nicht-Standesbürger<br />

e<strong>in</strong>geschränkt, <strong>in</strong>dem diese e<strong>in</strong>en deutlich erhöhten Betrag<br />

zu bezahlen hatten. 19<br />

Seite 99


Allerd<strong>in</strong>gs setzte sich der Standesausschuss bereits sehr<br />

früh mit anderen Themen ause<strong>in</strong>ander und beschließt 1919<br />

e<strong>in</strong>e weiteren Ausbau des Litzkraftwerks. 20<br />

3.3. Nationalsozialistische Herrschaft: 1938 bis 1945<br />

Der erste Zusammentritt unter dem nationalsozialistischen<br />

Regime fand am 24. Juni 1938 statt. Der neue Vorsitzende,<br />

He<strong>in</strong>rich Dajeng, „teilt mit, dass er von der Kreisleitung<br />

Bludenz-Feldkirch der NSDAP als kommissarischer Leiter<br />

des Standes Montafon, <strong>in</strong> der Eigenschaft als Standesrepräsentant,<br />

bestellt worden sei. E<strong>in</strong>e Wahl im S<strong>in</strong>ne des<br />

Standesstatutes habe somit vorläufig zu entfallen.“<br />

Die neue Zeit brachte auch e<strong>in</strong>e Gefährdung der bisherigen<br />

Strukturen des Standes Montafon: Am 30. Dezember 1941<br />

votierte der Standesausschuss energisch gegen Pläne des<br />

Landrates von Bludenz den „politischen“ Stand Montafon<br />

zu e<strong>in</strong>em so genannten Zweckverband von acht Geme<strong>in</strong>den<br />

zu reduzieren und die bisherige Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

der zehn Talgeme<strong>in</strong>den aufzugeben. Im H<strong>in</strong>tergrund<br />

des Protests dürfte aber auch gestanden se<strong>in</strong>, dass der<br />

Standesrepräsentant entsprechend dem damals herrschenden<br />

Führerpr<strong>in</strong>zip massiv aufgewertet und die demokratischen<br />

Entscheidungsstrukturen im Standesausschuss<br />

beseitigt worden wären.<br />

1944 nannte sich der Stand Montafon im Protokoll allerd<strong>in</strong>gs<br />

bereits „Zweckverband Stand Montafon“. 21 Die Zahl<br />

der Geme<strong>in</strong>den wurde zwar nicht verändert, die Struktur<br />

des Standes jedoch ganz entscheidend: Die demokratische<br />

Organisation war beseitigt.<br />

Die Bezeichnung als Zweckverband wurde allerd<strong>in</strong>gs<br />

verschiedentlich nach 1945 vom Stand Montafon selbst<br />

verwendet, 22 obwohl sie <strong>in</strong> den wieder <strong>in</strong> Kraft gesetzten<br />

Rechtsgrundlagen (Geme<strong>in</strong>deordnung 1935) nicht mehr vorgesehen<br />

war.<br />

Seite 100<br />

3.4. Die Zeit seit 1945<br />

Der Übergang zu friedlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen<br />

Verhältnissen nach 1945 verläuft <strong>in</strong> den Protokollen<br />

der Standessitzungen ohne erkennbare Zäsur.<br />

Mit Beg<strong>in</strong>n des 80er Jahrs des 20. Jahrhunderts dom<strong>in</strong>ierte<br />

das rechtliche Schicksal des Forstfons die Beratungen <strong>in</strong><br />

der Forstfondsvertretung. Es g<strong>in</strong>g dabei um die Frage, ob<br />

der Forstfonds e<strong>in</strong>e Agrargeme<strong>in</strong>schaft war und demgemäß<br />

nach den Bestimmungen des Flurverfassungsgesetzes zu<br />

regulieren wäre.<br />

Dazu kam, dass sich <strong>in</strong> der Zwischenzeit auch der Waldzustand<br />

massiv verschlechterte. Offenbar war dies Resultat<br />

der Übernutzung der gut zugänglichen Waldgebiete <strong>in</strong> den<br />

vergangenen <strong>Jahre</strong>n und der schlechten Erschließung der<br />

abgelegeneren Wälder.<br />

In den Beratungsgegenständen des Standesausschusses<br />

manifestiert sich dagegen e<strong>in</strong> massiver Wandel: Die Aufgaben<br />

des Standes Montafon <strong>in</strong> der Gewährleistung e<strong>in</strong>es<br />

geme<strong>in</strong>deübergreifenden Netzes von Dienstleistungen<br />

werden immer größer, K<strong>in</strong>derbetreuung und mobile Hilfsdienste<br />

zählen zu den wichtigsten Angeboten.<br />

4. B<strong>in</strong>nenstrukturen<br />

4.1. Sitzungen des Standesausschusses und der Forstfondsvertretung<br />

Sämtliche Sitzungen des Standesausschusses fanden seit<br />

jeher <strong>in</strong> Schruns statt. Damit wurde auch der Rang von<br />

Schruns als adm<strong>in</strong>istrativer Mittelpunkt des Tales, wo ja<br />

auch das Gericht verankert war, gestärkt.<br />

Der Standesausschuss trat <strong>in</strong> den ersten <strong>Jahre</strong>n nach 1865<br />

<strong>in</strong> unregelmäßigen Abfolgen zusammen: Es gab <strong>Jahre</strong>, <strong>in</strong> denen<br />

überhaupt ke<strong>in</strong>e Tagung stattfand, 23 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen


Jahr gab es gleich fünf Sitzungen. 24 Die Sitzungen wurden<br />

nach Bedarf e<strong>in</strong>berufen und <strong>in</strong> den Anfangsjahren, bedenkt<br />

man die im Vergleich zu heute schwierigen Kommunikationsverhältnisse,<br />

erstaunlich kurzfristig. Sie dienten zuweilen<br />

auch nur e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen, gerade aktuellen Thema. 25<br />

Mit der neuen Legislaturperiode im Jahr 1965 wurde e<strong>in</strong>e bis<br />

heute bestehende Neuerung e<strong>in</strong>geführt: Die 20 Sitzungen<br />

des Standesausschusses und die 46 Sitzungen des Forstfonds<br />

werden getrennt abgewickelt, wofür durchaus gute<br />

Gründe sprechen, wenn man den unterschiedlichen Kreis<br />

der beteiligten Geme<strong>in</strong>den bedenkt. Ausschlaggebend<br />

dürfte gewesen se<strong>in</strong>, dass seit kurzer Zeit der Obmann der<br />

Agrargeme<strong>in</strong>schaft St. Gallenkirch die Geme<strong>in</strong>de St. Gallenkirch<br />

im Forstfonds vertrat – nicht jedoch im politischen<br />

Stand. Dies musste <strong>in</strong> Sitzungen, bei denen sowohl Angelegenheiten<br />

des Forstfonds als auch des politischen Standes<br />

beraten wurden, auf die Dauer zu kompliziert werden. Was<br />

die Intensität der Sitzungen betraf, wurde damit e<strong>in</strong> Höchststand<br />

erreicht.<br />

An den Sitzungen der Forstfondsvertretung nahm seit 1975<br />

nun auch für Vandans statt dem Bürgermeister der Obmann<br />

der Agrargeme<strong>in</strong>schaft Vandans teil. 26<br />

Bemerkenswert ist, dass mit Beg<strong>in</strong>n des <strong>Jahre</strong>s 1985 die<br />

Wahrnehmung des Stimmrechtes der Geme<strong>in</strong>de St. Gallenkirch<br />

durch die Agrargeme<strong>in</strong>schaft nicht mehr zugelassen<br />

wurde. Diese statutenwidrige Praxis wurde nunmehr nicht<br />

mehr länger toleriert. Schon e<strong>in</strong>ige Zeit zuvor, war es üblich<br />

geworden, den Bürgermeister wieder neben der Agrargeme<strong>in</strong>schaft<br />

e<strong>in</strong>zuladen. 27<br />

In dem während der 80er <strong>Jahre</strong> über die Standeswaldungen<br />

geführten Rechtsstreit rückte auch die Frage der Öffentlichkeit<br />

der Sitzungen des Standesausschusses ans Licht. Tatsächlich<br />

ist diese im Standesstatut (§ 9) bereits verankert,<br />

seitens der Standesbürger waren bis zu diesem Zeitpunkt<br />

aber niemals entsprechende Ersuchen vorgebracht worden.<br />

28<br />

4.2. Die Rolle des Standesrepräsentanten: Oberbürgermeister<br />

des Montafons?<br />

Der Standesrepräsentant erfüllt durch se<strong>in</strong>e Funktion zweifellos<br />

e<strong>in</strong>e besondere Rolle. Er wird durch die überörtlichen<br />

Aktivitäten des Standes gleichsam zum Oberbürgermeister<br />

des Tales, das er <strong>in</strong> dieser Funktion auch gegenüber außen<br />

vertritt. Diese Rolle wird zudem durch lange Amtsperioden<br />

gestützt:<br />

1832, offenbar am Tag des Übergangs der Wälder <strong>in</strong> das Eigentum<br />

des Standes, war Mathias Drexel aus Tschagguns<br />

zum ersten Standesrepräsentanten gewählt wurden. Er leitete<br />

den Stand bis 1847, als Jakob Jochum, Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

von Schruns, das Amt übernahm. Jochum blieb bis 1867<br />

<strong>in</strong> dieser Funktion. 29<br />

Franz Josef Stemer eröffnete die erste protokollierte Sitzung<br />

des Standesausschusses am 3. Mai 1867. Stemer war zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits gewählter Standesrepräsentant<br />

und übte diese Funktion bis 1889 aus. Se<strong>in</strong> Nachfolger und<br />

Sohn, Jakob Stemer, war von 1889 bis zum 17. April 1919<br />

Standesrepräsentant. 30 Bei dieser Sitzung des Standesausschusses,<br />

der ersten nach dem Ende des Ersten Weltkrieges,<br />

treten zwei Kandidaten an: Der altgediente Jakob<br />

Stemer, seit 30 <strong>Jahre</strong>n (!) <strong>in</strong> dieser Funktion und Josef Georg<br />

Jochum, Geme<strong>in</strong>devorsteher aus Tschagguns. Auf beide<br />

Kandidaten entfielen fünf Stimmen, sodass es, das erste<br />

und e<strong>in</strong>zige Mal im Untersuchungszeitraum, zu e<strong>in</strong>er Entscheidung<br />

durch Los kommen musste. Das unter Aufsicht<br />

von Geme<strong>in</strong>devorsteher Gebhard Mart<strong>in</strong> aus Stallehr gezogene<br />

Los entschied zu Gunsten von Jochum, der jedoch,<br />

was bemerkenswert ist, nicht e<strong>in</strong>mal zwei Monate <strong>in</strong> dieser<br />

Funktion verbleibt: Bei der am 6. Juni 1919 durchgeführten<br />

Wahl zum Standesrepräsentanten unterliegt er mit zwei<br />

Stimmen klar dem aus den Geme<strong>in</strong>dewahlen vom 18. Mai<br />

1919 gegen Stemer als Sieger hervorgegangenen Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

von Schruns, Franz Wachter. Die H<strong>in</strong>tergründe<br />

dieser Wahlvorgänge liegen im Unklaren. E<strong>in</strong>e Zeitungsnotiz<br />

vermeldet, Jochum sei für die restliche Dauer bis zu den<br />

Seite 101


Geme<strong>in</strong>dewahlen (also für nur kurze Zeit) zum Standesrepräsentanten<br />

gewählt worden. 31 Man wird daher von e<strong>in</strong>er<br />

Abwahl von Stemer auf Grund beträchtlicher Unzufriedenheit<br />

im Standesausschuss auszugehen haben. 32<br />

Am 10. April 1929 f<strong>in</strong>det abermals e<strong>in</strong>e Wahl des Standesrepräsentanten<br />

statt, die Franz Wachter aus Schruns wiederum<br />

für sich entscheidet, obwohl <strong>in</strong> der Zwischenzeit am<br />

10. Februar 1924 Geme<strong>in</strong>dewahlen stattgefunden hatten.<br />

Auf Wachter entfallen acht Stimmen, Franz Josef Bitschnau<br />

aus Vandans erhält e<strong>in</strong>e Stimme. In der Folge verzeichnen<br />

die Protokolle erstmals wieder 1949 die Wahl e<strong>in</strong>es Standesrepräsentanten:<br />

Von 1938 bis 1945 war He<strong>in</strong>rich Dajeng von den Nationalsozialisten<br />

e<strong>in</strong>gesetzter Standesrepräsentant. Nach 1945<br />

ist Bürgermeister Jakob Hueber aus Schruns ebenfalls e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>gesetzter und nicht gewählter Funktionsträger. Er war<br />

seit 1945 Bürgermeister von Schruns, wurde dann aber im<br />

<strong>Jahre</strong> 1947 von der Geme<strong>in</strong>devertretung abgewählt. Dennoch<br />

behielt er – entgegen dem Standesstatut – bis zum<br />

13. Mai 1949, als erstmals seit langer Zeit wieder e<strong>in</strong>e Wahl<br />

e<strong>in</strong>es Standesrepräsentanten stattfand, diese Funktion. 33<br />

E<strong>in</strong> Revisionsbericht der Landesregierung vom 7. März 1949<br />

stellte der Geschäftsführung durch Hueber e<strong>in</strong> katastrophales<br />

Zeugnis aus und sprach von e<strong>in</strong>er „etwas zu ‚autoritären’<br />

Geschäftsführung“, die dazu geführt hatte, dass „<strong>in</strong><br />

den letzten <strong>Jahre</strong>n der Standesausschuss von der Führung<br />

der Standesgeschäfte weitgehend ausgeschaltet war“. 34<br />

Gewählt wurde am 13. Mai 1949 mit acht gegen e<strong>in</strong>e Stimme<br />

(nicht anwesend war der Bürgermeister von Stallehr)<br />

der Landtagsabgeordnete Bürgermeister Josef Kessler aus<br />

Bartholomäberg. 35<br />

E<strong>in</strong>e neuerliche Wahl am 31. Mai 1950 bestätigt Josef Kessler<br />

mit sieben gegen e<strong>in</strong>e Stimme <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Amt. Nunmehr<br />

wurde es offenbar üblich, die Wahlen zum Standesrepräsentanten<br />

<strong>in</strong> Abstimmung mit den Geme<strong>in</strong>dewahlen<br />

durchzuführen. In der Sitzung vom 7. Mai 1955 wurde Josef<br />

Seite 102<br />

Kessler neuerlich zum Standesrepräsentanten (mit sieben<br />

Stimmen, je e<strong>in</strong>e entfielen auf Bürgermeister Peter Wachter<br />

36 aus Gaschurn und Bürgermeister Franz Marent aus<br />

Schruns) gewählt.<br />

In der Folgezeit glichen sich die „Legislaturperioden“<br />

des Standesausschusses e<strong>in</strong>deutig an die Geme<strong>in</strong>dewahlperioden<br />

an, wie etwa aus dem Protokoll vom 7. März<br />

1960 zum Ausdruck gelangt: „Damit schließt der Vorsitzende<br />

die letzte Sitzung des Standesausschusses <strong>in</strong> dieser Legislaturperiode.“<br />

Am 16. Mai 1960 wird neuerlich Josef Kessler mit neun gegen<br />

e<strong>in</strong>e Stimme zum Standesrepräsentanten gewählt. Der<br />

mittlerweile 80-jährige Kessler zog sich vor den Geme<strong>in</strong>dewahlen<br />

1965 aus der Politik zurück. Bei der Wahl zum Standesrepräsentant<br />

am 3. Mai 1965 entschied Bürgermeister<br />

Peter Wachter aus Gaschurn erst im 2. Wahlgang, nachdem<br />

im ersten ke<strong>in</strong>er der Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit<br />

erlangt hatte, das Rennen für sich.<br />

Die folgende Legislaturperiode brachte wiederum e<strong>in</strong>en<br />

Wechsel <strong>in</strong> der Funktion des Standesrepräsentanten. Landtagsabgeordneter<br />

Bürgermeister Ignaz Battlogg aus St.<br />

Anton 37 wurde am 11. Juni 1970 <strong>in</strong> diese Funktion berufen.<br />

Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: In e<strong>in</strong>er Kampfabstimmung<br />

siegte Battlogg über den Amts<strong>in</strong>haber Peter<br />

Wachter, was auf e<strong>in</strong>e gewisse Unzufriedenheit im Ausschuss<br />

mit dem Standesrepräsentanten schließen lässt.<br />

Gleichsam zum Trost wurde Wachter dann mit 9 Stimmen<br />

ohne Gegenstimme zum Stellvertreter gewählt, Wachter<br />

lehnte jedoch zunächst ab. Erst als e<strong>in</strong> erneuter Wahlgang<br />

e<strong>in</strong>e Pattsituation zwischen Bürgermeister Erw<strong>in</strong> Vallaster<br />

aus Bartholomäberg und Bürgermeister Raimund Wachter 38<br />

aus St. Gallenkirch ergab, nahm Wachter die Wahl an. 39<br />

Damit war wiederum e<strong>in</strong>e landespolitisch bedeutsame Person<br />

gewählt, denn Battlogg war bereits seit dem 18. Oktober<br />

1959 Landtagsabgeordneter und behielt diese Funktion<br />

bis zu se<strong>in</strong>em Tod am 22. August 1981. Ignaz Battlogg


wurde nach den Geme<strong>in</strong>dewahlen 1975 <strong>in</strong> der Sitzung vom<br />

17. Juni 1975 nochmals ohne Gegenstimme <strong>in</strong> diesem Amt<br />

bestätigt. Bei der Wahl des Stellvertreters entfielen sieben<br />

Stimmen auf Raimund Wachter aus St. Gallenkirch und drei<br />

Stimmen auf Ernst Pfeifer 40 aus Gaschurn.<br />

Battlogg legte jedoch, was <strong>in</strong> der Geschichte des Standes<br />

bis dah<strong>in</strong> ungewöhnlich war, während e<strong>in</strong>er laufenden<br />

Legislaturperiode, nämlich im Dezember 1976, diese Funktion<br />

zurück. 41 Ausschlaggebend war zweifellos die Arbeitsüberlastung,<br />

die sich aus se<strong>in</strong>er Funktion als Standesrepräsentant,<br />

Bürgermeister, Landtagsabgeordneter und<br />

Landwirtschaftskammerpräsident ergab, gewesen.<br />

Se<strong>in</strong> Nachfolger wurde Bürgermeister Erw<strong>in</strong> Vallaster aus<br />

Bartholomäberg 42 , der dieses Amt auch <strong>in</strong> der neuen Legislaturperiode<br />

vom 10. Jänner 1977 bis 1985 <strong>in</strong>nehatte.<br />

Vallaster war ohne Gegenstimme gewählt worden. Am 3.<br />

Juni 1980 wurde Erw<strong>in</strong> Vallaster e<strong>in</strong> weiteres Mal zum Standesrepräsentanten<br />

gewählt, wenngleich nicht e<strong>in</strong>stimmig:<br />

Zwei Stimmen entfielen auf Eduard Bitschnau 43 aus Tschagguns.<br />

Stellvertreter wurde, entsprechend der Praxis, e<strong>in</strong>em<br />

Außerfrattner Standesrepräsentanten e<strong>in</strong>en Innerfrattner<br />

Stellvertreter (und gegebenenfalls umgekehrt) beizustellen,<br />

Bürgermeister Wachter aus St. Gallenkirch gegen e<strong>in</strong>e<br />

Stimme zugunsten von Bürgermeister He<strong>in</strong>rich Sandrell 44<br />

aus Gaschurn.<br />

1985 übernahm Bürgermeister Siegmund Stemer aus St.<br />

Anton 45 ohne Gegenstimme die Funktion des Standesrepräsentanten,<br />

wiederum e<strong>in</strong>e Persönlichkeit, die alsbald<br />

auch politisch weiter aufsteigen sollte. Stemer, seit dem<br />

7. November 1989 auch Landtagsabgeordneter und bald<br />

darauf zum Klubobmann aufgestiegen, wurde am 30. Mai<br />

1990 neuerlich mit sieben gegen zwei Stimmen (zugunsten<br />

von Bürgermeister Fritz Rudigier 46 bzw. Burkhard Wachter 47 )<br />

gewählt. Se<strong>in</strong> Stellvertreter wurde abermals Bürgermeister<br />

He<strong>in</strong>rich Sandrell aus Gaschurn.<br />

Am 9. Mai 1995 erfolgte die Wiederwahl ohne Gegenstimme.<br />

Stemer gab dieses Amt am 12. März 1996 an den Bürgermeister<br />

von Schruns, Erw<strong>in</strong> Bahl, 48 ab, der ohne Gegenstimme<br />

zum neuen Standesrepräsentanten gewählt wurde.<br />

Bahl wurde <strong>in</strong> dieser Funktion am 9. Mai <strong>200</strong>0, wiederum<br />

ohne Gegenstimme, bestätigt.<br />

Rückblickend zeigt sich, dass mit Ausnahme der Vorgänge<br />

1918 (Stemer gegen Jochum) und 1970 (Wachter gegen Battlogg)<br />

ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Mal e<strong>in</strong> amtierender Standesrepräsentant<br />

wieder abgewählt wurde.<br />

Zum Standesrepräsentanten wurden verständlicherweise<br />

regelmäßig Personen gewählt, denen nicht nur <strong>in</strong>tern<br />

besondere Durchsetzungsfähigkeit zugetraut wurde, sondern<br />

die auch als geeignet erschienen, die Talschaft nach<br />

außen zu vertreten. Oftmals bekleideten die Standesrepräsentanten<br />

neben ihren Aufgaben als Bürgermeister<br />

noch weitere politische Spitzenpositionen: Ignaz Battlogg<br />

und Siegmund Stemer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

bereits genannt worden. Josef Kessler (Standesrepräsentant<br />

von 1949 bis 1965) war vom 11. Dezember 1945 bis 24.<br />

Oktober 1949 Landtagsabgeordneter. Während der Ersten<br />

Republik war Franz Wachter, Standesrepräsentant von 1919<br />

bis 1938 für den Unabhängigen Bauernbund Landtagsabgeordneter<br />

von 1919 bis 1923. 49<br />

4.3. Standesverwaltung<br />

Bereits <strong>in</strong> den ersten Sitzungsprotokollen taucht neben<br />

dem Standesrepräsentanten und dem Standesausschuss<br />

e<strong>in</strong> weiteres, im Standesstatut nicht genanntes Organ auf,<br />

der Standeskassier. 50<br />

E<strong>in</strong>e Standesverwaltung im heutigen S<strong>in</strong>ne gab es allerd<strong>in</strong>gs<br />

noch nicht. Am 2. Oktober 1920 wird entschieden,<br />

dass der Stand Montafon zur Bestreitung der Standesverwaltungskosten<br />

für die Angestellten jeweilig die Höhe<br />

des Gehaltes des Geme<strong>in</strong>de- und Standeskassiers Josef<br />

Ganahl trägt. Bis 1938 war die Standesverwaltung von der<br />

Geme<strong>in</strong>deverwaltung von Schruns „miterledigt“ worden. 51<br />

Seite 103


Mit der Herausbildung e<strong>in</strong>er Standesverwaltung steht <strong>in</strong><br />

Zusammenhang, dass die Standesverwaltung auch e<strong>in</strong> eigenes<br />

Amtsgebäude erhielt. Das erste eigene Verwaltungsgebäude<br />

wurde jedoch erst 1954 errichtet.<br />

Die E<strong>in</strong>setzung des ersten forstlichen Betriebsleiters Dipl.-<br />

Ing. Quido Scheier kam relativ spät, berichtete er doch am<br />

31. Juli 1984 der Forstfondsvertretung, dass jene Bestände,<br />

die gut erschlossen s<strong>in</strong>d und wo die Nutzung relativ<br />

problemlos ist, <strong>in</strong> der Vergangenheit „regelrecht geplündert“<br />

worden seien. 52 Er wies auf die Notwendigkeit der<br />

Erschließung der bisher noch im Urzustand bef<strong>in</strong>dlichen<br />

Wälder h<strong>in</strong> sowie vor allem auch auf die Notwendigkeit<br />

der Reduktion des Wildbestandes, die oberstes Gebot sei.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs verblieb auch Dipl. Ing. Scheier nur kurze Zeit.<br />

Die Funktion wurde mit Beg<strong>in</strong>n 1986 durch Dipl. Ing. Hubert<br />

Mal<strong>in</strong> besetzt. Seit Mitte der 80er <strong>Jahre</strong> wurde der forstliche<br />

Betriebsdienst professionalisiert und modernisiert. Dies<br />

führte auch zu Überlegungen, für die Standesverwaltung<br />

und den forstlichen Betriebsdienst e<strong>in</strong>e neue Unterkunft zu<br />

schaffen.<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n der 90er <strong>Jahre</strong> wurden die Bemühungen, für die<br />

Standesverwaltung e<strong>in</strong> neues Gebäude zu errichten, konkreter.<br />

Am 11. November 1995 wurde das neue Standesgebäude<br />

offiziell <strong>in</strong> Verwendung genommen.<br />

5. Recht<br />

5.1. Die rechtliche Behandlung des Standes Montafon im<br />

Geme<strong>in</strong>derecht <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

Es ist angesichts der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung<br />

des Standes Montafon bemerkenswert, dass se<strong>in</strong>e<br />

juristischen Grundlagen äußerst unklar s<strong>in</strong>d. Woraus ergibt<br />

sich diese kritische Beurteilung?<br />

Seite 104<br />

Zu rekapitulieren ist, dass sich die Besorgung der Verwaltung<br />

der Standeswaldungen und der anderen im Standesstatut<br />

von 1865 angeführten Angelegenheiten auf § 86 der<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung von 1864 gründete. Die Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

von 1904 regelte <strong>in</strong> ihrem § 86 <strong>in</strong>haltlich dasselbe.<br />

Demzufolge judizierte der Verwaltungsgerichtshof <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Entscheidung aus dem <strong>Jahre</strong> 1932: „Es ist unbestritten,<br />

dass der Stand Montafon e<strong>in</strong>e öffentlich-rechtliche Körperschaft<br />

ist und dass die Verwaltung des Standesvermögens<br />

gemäß den Bestimmungen der Geme<strong>in</strong>deordnung vor sich<br />

zu gehen hat.“ Diese Verwaltung erfolgte damals nach wie<br />

vor auf der Basis der Geme<strong>in</strong>deordnung von 1904. Dementsprechend<br />

erklärte der Verwaltungsgerichtshof: „Die ganze<br />

Vermögens verwaltung des Standes Montafon stellt sich<br />

als e<strong>in</strong>e Verwaltung des mehreren Geme<strong>in</strong>den gehörenden<br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen Vermögens dar, wie sie § 86 GemO.<br />

regelt.“ Der Verwaltungsgerichtshof nahm also im Jahr<br />

1932 die Existenz e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Körperschaft<br />

als gegeben an, die allerd<strong>in</strong>gs von der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

selbst gar nicht konstituiert wurde, sondern nur die Verwaltung<br />

durch den Standesausschuss legitimierte!<br />

Die Unsicherheit <strong>in</strong> der rechtlichen Qualifikation des Standes<br />

Montafon, die sich auch <strong>in</strong> der Art und Weise widerspiegelt,<br />

<strong>in</strong> der sich der Verwaltungsgerichtshof 1932 an der<br />

entscheidenden Frage vorbeischlich, wie diese öffentlichrechtliche<br />

Körperschaft denn zustande gekommen wäre,<br />

zeigt sich auch im sonstigen rechtlichen Umgang mit dem<br />

Stand Montafon, der im Grundbuch als „Interessentschaft“<br />

e<strong>in</strong>getragen wurde. 53 Bemerkenswert ist dabei, dass e<strong>in</strong> und<br />

derselbe Begriff unterschiedliche Körperschaften, nämlich<br />

im e<strong>in</strong>en Fall den 10-gliedrigen „politischen“ Stand, im anderen<br />

Fall den achtgliedrigen „Forstfonds“ kennzeichnete. 54<br />

Bei der Bezeichnung „Interessentschaft“ handelte es sich<br />

um ke<strong>in</strong>en Rechtsbegriff des damaligen Geme<strong>in</strong>derechts,<br />

vielmehr wurden umgangssprachlich Agrargeme<strong>in</strong>schaften,<br />

Alpgenossenschaften und ähnliche geme<strong>in</strong>schaftliche<br />

Körperschaften mit diesem Ausdruck bedacht.


In der Verwaltungspraxis wurde der Stand Montafon mit<br />

dem Inkrafttreten der Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 als Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft,<br />

der politische Stand ab dem Inkrafttreten<br />

des Geme<strong>in</strong>degesetzes im <strong>Jahre</strong> 1965 als Geme<strong>in</strong>deverband<br />

betrachtet. 55 Der Forstfonds dagegen wurde ab dem<br />

<strong>Jahre</strong> 1953 als Agrargeme<strong>in</strong>schaft im S<strong>in</strong>ne des Flurverfassungsgesetzes<br />

qualifiziert.<br />

Festzuhalten ist, dass sich beide Rechtsauffassungen,<br />

nämlich die Qualifikation des „politischen“ Standes als<br />

Geme<strong>in</strong>deverband und jene des Forstfonds als Agrargeme<strong>in</strong>schaft<br />

auf ziemlich schwankendem Boden bewegen.<br />

Dabei soll hier zunächst auf den politischen Stand e<strong>in</strong>gegangen<br />

werden:<br />

Wie oben erwähnt regelte noch § 86 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

von 1904 den Stand Montafon wie die se<strong>in</strong>erzeitige Rechtsgrundlage,<br />

§ 86 der Geme<strong>in</strong>deordnung von 1864. E<strong>in</strong>e<br />

Neuerung trat dagegen mit der Geme<strong>in</strong>deordnung von 1935<br />

e<strong>in</strong>: E<strong>in</strong>e dem bisherigen § 86 Geme<strong>in</strong>deordnung von 1904<br />

entsprechende Bestimmung gab es nicht mehr, wohl aber<br />

die Möglichkeit der „Vere<strong>in</strong>igung von Geme<strong>in</strong>den zur geme<strong>in</strong>schaftlichen<br />

Geschaftsführung“ <strong>in</strong> § 11 (Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft).<br />

Die Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft konnte im<br />

Rechtsverkehr – wie dies beim Stand Montafon gängige<br />

Praxis war – als eigene juristische Person auftreten. Hoheitliche<br />

Befugnisse hatte sie nicht.<br />

Die Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft konnte jedoch nur auf Grundlage<br />

e<strong>in</strong>er „auf Geme<strong>in</strong>detagsbeschlüssen beruhenden<br />

schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung der beteiligten Geme<strong>in</strong>den“ zustande<br />

kommen. Die Vere<strong>in</strong>barung war <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Satzung<br />

niederzulegen und bedurfte der Genehmigung der Landesregierung<br />

(Abs 3). Schließlich war noch e<strong>in</strong>e Kundmachung<br />

im Landesgesetzblatt durch die Landesregierung erforderlich<br />

(Abs 4).<br />

Diesen Erfordernissen entsprach der Stand Montafon<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gesamtheit nicht. In den Folgejahren bis zum<br />

Anschluss und der E<strong>in</strong>führung reichsdeutschen Rechts<br />

wurden der Landesregierung ke<strong>in</strong>e Satzungen vorgelegt,<br />

geschweige denn, dass es zu e<strong>in</strong>er ausdrücklichen Genehmigung<br />

e<strong>in</strong>er Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft gekommen wäre,<br />

obwohl <strong>in</strong>haltlich das Standesstatut durchaus als e<strong>in</strong>e diesen<br />

Vorschriften entsprechende Satzung qualifiziert hätte<br />

werden können.<br />

E<strong>in</strong>e neue Rechtslage ergab sich mit dem Inkrafttreten<br />

des Geme<strong>in</strong>degesetzes von 1965. Das neue Geme<strong>in</strong>degesetz<br />

kannte Geme<strong>in</strong>deverbände, nicht aber Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften.<br />

Für das Zustandekommen e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>deverbandes<br />

wäre die Erlassung e<strong>in</strong>er Verordnung<br />

der Landesregierung erforderlich gewesen, was im Fall des<br />

Standes Montafon nachweislich nie geschah (§ 89).<br />

Nach der Übergangsvorschrift des § 91 Abs 6 des<br />

Geme<strong>in</strong>degesetzes des <strong>Jahre</strong>s 1965, das <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen<br />

Strukturen heute noch <strong>in</strong> Kraft ist, bestehen Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 11 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1935 fort, sofern sie den Bestimmungen des § 89<br />

entsprechen.<br />

Von den Aufgaben her betrachtet entspricht der Politische<br />

Stand Montafon völlig solchen Geme<strong>in</strong>deverbänden, ebenso<br />

was die Organisation betrifft. Der Stand Montafon bildete<br />

aber, wie dargelegt, ke<strong>in</strong>e Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft.<br />

Ist daraus zu schließen, dass der Gesetzgeber des <strong>Jahre</strong>s<br />

1965, dem die Existenz des Standes Montafon ja gewiss<br />

nicht unbekannt war, ausgerechnet im 100. Jahr se<strong>in</strong>es<br />

Bestehens diese traditionsreiche Körperschaft auflösen<br />

wollte? Wohl nicht! Er hat vielmehr den Stand Montafon vorgefunden<br />

und weiterleben lassen, allerd<strong>in</strong>gs mit e<strong>in</strong>er sehr<br />

unklaren Rechtsfolge.<br />

Seite 105


E<strong>in</strong> weiteres Jahr ist von Bedeutung: 1985, also 20 <strong>Jahre</strong><br />

später, erfolgte e<strong>in</strong>e neuerliche Novelle des Geme<strong>in</strong>degesetzes,<br />

<strong>in</strong> welcher verankert wurde, dass sich Geme<strong>in</strong>den<br />

zur Besorgung e<strong>in</strong>zelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches<br />

durch Vere<strong>in</strong>barung zu Geme<strong>in</strong>deverbänden<br />

zusammenschließen können. E<strong>in</strong>e solche Vere<strong>in</strong>barung<br />

ist mit Verordnung der Landesregierung zu genehmigen.<br />

Weiters wurden nunmehr neben den Geme<strong>in</strong>deverbänden<br />

auch Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften als zulässig erklärt.<br />

In der Übergangsbestimmung des Art III Abs 4 der genannten<br />

Novelle wurde bestimmt, dass Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

die auf Grund der Geme<strong>in</strong>deordnung 1864,<br />

1904 und 1935 gegründet wurden und ihre Aufgaben noch<br />

erfüllen, bis längstens 31. Dezember 1988 als Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

neu zu bilden waren. Immerh<strong>in</strong> kann man der Bestimmung<br />

entnehmen, dass Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

auf der Grundlage der Geme<strong>in</strong>deordnung 1864, als solche<br />

konnte man den Stand nämlich betrachten, als bestehende<br />

Institutionen anerkannt wurden.<br />

Freilich: Die Zeit, e<strong>in</strong>en solchen Geme<strong>in</strong>deverband zu gründen,<br />

wurde nicht genutzt, vielleicht wusste man im Montafon<br />

auch gar nichts von der neuen Rechtslage, zum<strong>in</strong>dest<br />

kann den Protokollen der Standessitzungen nicht der ger<strong>in</strong>gste<br />

H<strong>in</strong>weis entnommen werden, dass den Bürgermeistern<br />

die Notwendigkeit des Handelns überhaupt bewusst<br />

war. Vielleicht war man auch der Me<strong>in</strong>ung gar ke<strong>in</strong>e Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft,<br />

sondern eben e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>deverband<br />

„sui generis“ bereits zu se<strong>in</strong> und deshalb ke<strong>in</strong>e Aktivitäten<br />

setzen zu müssen. Genaueres wissen wir leider nicht.<br />

Der Landtag war sich der Problematik dagegen klarer bewusst:<br />

Berichterstatter Landtagsabgeordneter Ernst Fritz<br />

führte aus, dass mit der Übergangsbestimmung unter<br />

anderem auch der Stand Montafon geme<strong>in</strong>t war. Mit der<br />

vorgeschlagenen Übergangsregelung sollten nun die von<br />

der Praxis als existent behandelten Geme<strong>in</strong>deverbände<br />

<strong>in</strong> ihrem Bestand deshalb anerkannt werden, um Rechts-<br />

Seite 106<br />

nachfolgeprobleme bei der Anpassung an die neuen Bestimmungen<br />

auszuschließen. 56 Daraus kann nun nichts<br />

anderes entnommen werden, als dass der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesgesetzgeber von der Existenz des Standes Montafon<br />

ausgegangen ist und diesen wohl auch materiell als<br />

e<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>deverband betrachtet hat und ihn auch nicht<br />

auflösen wollte, selbst dann, wenn es die Montafoner verabsäumen<br />

sollten, den Stand endlich auf e<strong>in</strong>e rechtliche<br />

Grundlage zu stellen. E<strong>in</strong>e solche klare Rechtsgrundlage für<br />

den politischen Stand liegt <strong>in</strong>dessen noch immer nicht vor.<br />

5.2. Der Forstfonds e<strong>in</strong>e Agrargeme<strong>in</strong>schaft?<br />

Die rechtliche Ause<strong>in</strong>andersetzung um die Standeswälder<br />

wurde von mir schon an anderer Stelle dargestellt. 57 Hier<br />

soll nur angeführt werden, dass der Stand Montafon Forstfonds<br />

nach 1945 irrigerweise als sogenannte unregulierte 58<br />

Agrargeme<strong>in</strong>schaft behandelt wurde. 59<br />

Am 23. April 1980 stellte e<strong>in</strong> „Proponentenkommittee“,<br />

das auch ungefähr 1.000 Unterschriften von nutzungsberechtigten<br />

Standesbürgern gesammelt hatte, 60 e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Regulierung der rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der im Eigentum des Forstfonds bef<strong>in</strong>dlichen<br />

Liegenschaften.<br />

Das Proponentenkommittee legte auch den Entwurf e<strong>in</strong>es<br />

neuen Statuts vor, das den Forstfonds <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e regulierte<br />

Agrargeme<strong>in</strong>schaft umwandeln sollte, was auf den Widerspruch<br />

der Geme<strong>in</strong>den stieß. Nach e<strong>in</strong>em schier endlosen<br />

Rechtsstreit entschied der Verwaltungsgerichtshof am 28.<br />

März 1996 endgültig, dass es sich beim Stand Montafon<br />

Forstfonds um ke<strong>in</strong>e Agrargeme<strong>in</strong>schaft handelte.<br />

5.3. Die Änderungen durch das Gesetz über das<br />

Geme<strong>in</strong>degut<br />

Das Gesetz über das Geme<strong>in</strong>degut aus dem <strong>Jahre</strong> 1998,<br />

<strong>in</strong> dem klargestellt wurde, dass an jenen Grundstücken,


die, wie der Stand Montafon, noch immer Geme<strong>in</strong>degut<br />

bildeten, die Nutzungsberechtigten nur solche Ansprüche<br />

hatten, soweit ihr Haus- und Gutsbedarf reichte, machte <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>em § 15 den Forstfonds auch formell zu e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>deverband,<br />

der er im Grunde die vergangenen Jahrzehnte<br />

immer gewesen war. Freilich, als entsprechend den Vorgaben<br />

des § 20 Abs 7 des Gesetzes die Forstfondsgeme<strong>in</strong>den<br />

spätestens im <strong>Jahre</strong> <strong>200</strong>3 e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung hätten treffen<br />

sollen, <strong>in</strong> der neue Satzungen (also e<strong>in</strong> besonderes Statut<br />

für den Forstfonds) zu erlassen gewesen wären, kam es auf<br />

Grund Widerstands der Geme<strong>in</strong>den Gaschurn und Vandans<br />

nicht dazu. Dies führte dazu, dass die Landesregierung auf<br />

der Grundlage der zitierten Gesetzesbestimmungen ersatzweise<br />

an Stelle der freien Vere<strong>in</strong>barung der Geme<strong>in</strong>den Satzungen<br />

erlassen musste, die mit der Forstfondsverordnung<br />

LGBl. Nr. 1/<strong>200</strong>5 schließlich erg<strong>in</strong>gen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Gaschurn bekämpfte sowohl die tragenden<br />

Bestimmungen des Gesetzes über das Geme<strong>in</strong>degut betreffend<br />

den Forstfonds als auch die Forstfondsverordnung<br />

beim Verfassungsgerichtshof – e<strong>in</strong>e überraschende Maßnahme,<br />

nachdem es zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>ige <strong>Jahre</strong> lang den Ansche<strong>in</strong><br />

hatte, als gehörten die Rechtsstreitigkeiten um den<br />

Forstfonds endgültig der Vergangenheit an. Bemerkenswerterweise<br />

fühlte sich die Geme<strong>in</strong>de Gaschurn durch die gesetzliche<br />

Regelung, die an der nunmehr 175-jährigen Praxis<br />

gerade nichts änderte, <strong>in</strong> ihrem verfassungsgesetzlichen<br />

Recht auf Selbstverwaltung beschränkt. Die Forstfondsverordnung<br />

wurde wegen der Regelungen über die F<strong>in</strong>anzierung<br />

des Forstfonds, die ebenfalls nur die langjährige Praxis<br />

rechtlich fixierten bekämpft.<br />

In se<strong>in</strong>er Entscheidung vom 11. Oktober <strong>200</strong>5, G 42/05, V<br />

38/05, wies der Verfassungsgerichtshof sämtliche Anträge<br />

der Geme<strong>in</strong>de Gaschurn ab. Das Gesetz über das Geme<strong>in</strong>degut<br />

war demnach konform mit der verfassungsrechtlichen<br />

Kompetenzverteilung und mit dem Selbstverwaltungsrecht<br />

der Geme<strong>in</strong>de. Gegenüber der Forstfondverordnung äußerte<br />

der Verfassungsgerichtshof ebenfalls ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Nach dieser Entscheidung kann davon ausgegangen werden,<br />

dass die rechtliche Verankerung des Forstfonds durch<br />

das Gesetz über das Geme<strong>in</strong>degut und die ausführenden<br />

Bestimmungen <strong>in</strong> der Forstfondsverordnung ke<strong>in</strong>en weiteren<br />

Anlass zu juristischen Streitigkeiten geben sollten.<br />

6. Schlussbetrachtung<br />

Der Stand Montafon erweist sich im Rückblick des 19. und<br />

20. Jahrhunderts als e<strong>in</strong>e bemerkenswerte E<strong>in</strong>richtung, die<br />

gerade heute besonders zukunftsfähig ersche<strong>in</strong>t. Dies darf<br />

nicht darüber h<strong>in</strong>wegtäuschen, dass er <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

auch schwere Krisen erlebt hat und auch nicht völlig<br />

unbestritten war.<br />

Beachtlich ist vor allem die Wandlungsfähigkeit des „Politischen<br />

Standes“, der sich immer wieder aktuellen, sozialen<br />

und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Montafons anpassen<br />

konnte. Es ist eigenartig, wie gerade dieses Relikt<br />

der landständischen Verfassung auch heute noch so viele<br />

öffentliche Aufgaben zu erledigen vermag. Das will nicht<br />

heißen, dass es nicht auch Anpassungsbedarf geben mag:<br />

Die rechtlichen Grundlagen s<strong>in</strong>d veraltet und die Ansprüche<br />

gegenüber e<strong>in</strong>er transparenten und effizienten öffentlichen<br />

Verwaltung steigen. Ihnen wird auch der Stand Montafon <strong>in</strong><br />

der Zukunft entsprechen müssen.<br />

1 Dieser Vorgang des Waldkaufes ist dargestellt bei Erw<strong>in</strong> Bahl, Der Stand<br />

Montafon. Diplomarbeit Universität Innsbruck 1990, S. 15; Peter Bahl,<br />

Der Stand Montafon. Diplomarbeit Universität Innsbruck 1964, S. 17;<br />

Josef Henrich, Der Standeswald im Montafon, <strong>in</strong>: Feierabend 14 (1932)<br />

18, S. 275 und 283 ff.; Siegfried Marent, Die Agrargeme<strong>in</strong>schaft Stand<br />

Montafon – Forstfonds. Diplomarbeit Universität Innsbruck 1972, S. 53;<br />

Wolfgang Pfefferkorn, Der Stand Montafon, <strong>in</strong>: Montafoner Heimatbuch.<br />

Schruns 1980, S. 343ff.<br />

2 Pfefferkorn, Stand Montafon (wie Anm. 1), S. 343.<br />

3 Der Standesausschuss wird <strong>in</strong> der Praxis auch als Standesvertretung<br />

bezeichnet. Im vorliegenden Beitrag wird die ursprüngliche Bezeichnung<br />

Seite 107


eibehalten. Dagegen wird das entsprechende Organ im Forstfonds als<br />

Forstfondsvertretung bezeichnet.<br />

4 Die Angelegenheiten dieser auf das Montafon begrenzten<br />

Feuerversicherung beschäftigten den Standesausschuss <strong>in</strong> den<br />

Folgejahren bis <strong>in</strong> die Erste Republik immer wieder. Sie war offenbar<br />

bereits 1822 gegründet worden und entfaltete ihre Tätigkeit bis<br />

1938 (siehe Protokoll des Standesausschusses vom 30. Dezember<br />

1941). Soweit im Folgenden auf die Protokolle des Standes Montafon<br />

verwiesen wird, s<strong>in</strong>d damit die im Standesarchiv zugänglichen<br />

digitalisierten Protokolle des Standesausschusses bzw. der<br />

Forstfondsvertretung geme<strong>in</strong>t.<br />

5 Diese Aufgabe ist heute durch die entsprechenden Rechtsvorschriften<br />

auf dem Gebiet des Gesundheits- und Veter<strong>in</strong>ärwesens weitgehend<br />

staatlichen Behörden zugewiesen. In den Folgejahren hat sich der<br />

Standesausschuss immer wieder mit der Anstellung und Entlohnung<br />

von Tierärzten und mit der Tierseuchenbekämpfung befasst.<br />

6 Geme<strong>in</strong>t war damit die Erhaltung und Verwaltung von Straßen.<br />

Auch diese Aufgabe nimmt der Stand heute nicht mehr wahr, da<br />

die entsprechenden Rechtsvorschriften (Bundesstraßengesetz,<br />

Landesstraßengesetz) ausdrücklich andere Behörden zum Vollzug<br />

bestimmen.<br />

7 In diesen Angelegenheiten s<strong>in</strong>d bemerkenswerterweise kaum<br />

Aktivitäten des Standesausschusses festzustellen.<br />

8 Erst viel später, nämlich 1959, erfolgte der Zusatz, dass der<br />

Bürgermeister auch Standesbürger se<strong>in</strong> musste.<br />

9 Information von Herrn Standessekretär Mag. Johann Vallaster.<br />

10 Information durch Herrn Standessekretär Mag. Johann Vallaster.<br />

11 Aus dem Protokoll vom 2. Jänner 1871 geht beispielsweise hervor, dass<br />

der Stand Montafon dem „Kristian Juen Wasenmeister oder Abdecker<br />

von Montafon“ e<strong>in</strong> jährliches Gehalt zahlt, dessen Erhöhung Juen nun<br />

begehrt. Juen erreicht zwei <strong>Jahre</strong> später, am 11. August 1873 e<strong>in</strong>e weitere<br />

Erhöhung von <strong>200</strong> Gulden auf 300.<br />

12 Siehe etwa die Beschlüsse vom 1. April 1871 und 2. April 1872 sowie vom<br />

25. März 1873. 1919 wird dann beschlossen, dass die Geme<strong>in</strong>den sich<br />

von nun an selbst um diese Aufgabe bemühen sollen (siehe Protokoll<br />

vom 17. Juni 1919).<br />

13 So etwa die von Schruns am 28. Juli 1874 mit <strong>200</strong> Gulden. Weiters<br />

leistet der Stand immer wieder e<strong>in</strong>e Unterstützung für den Ankauf von<br />

Löschfahrzeugen oder Feuerspritzen.<br />

Seite 108<br />

14 Dem „Standesarzt“ Dr. Josef Huber wird am 6. März 1875 das Entgelt auf<br />

170 Gulden erhöht.<br />

15 Er erhält dafür 400 Gulden Entschädigung (siehe Protokolle vom 21.<br />

März 1883 und 16. Juni 1883).<br />

16 Protokoll vom 31. Oktober 1882.<br />

17 Am 2. Juli 1885 wird entschieden, dass die Zeichenschule wieder (!) von<br />

Dezember bis Februar abgehalten werden soll, wozu 300 Gulden aus<br />

der Standeskasse zur Verfügung gestellt werden. Jedes besuchende<br />

Mitglied soll 5 Gulden bezahlen müssen. Am 20. November 1886<br />

wird jedoch die neuerliche E<strong>in</strong>richtung dieser Zeichenschule mit der<br />

Begründung abgelehnt, weil diese nur sehr nachlässig besucht worden<br />

sei.<br />

18 Siehe Protokoll vom 10. März 1921.<br />

19 Protokoll vom 30. August 1921.<br />

20 Siehe Protokoll vom 15. Oktober 1919.<br />

21 Siehe Protokoll vom 11. Juli 1944.<br />

22 Siehe Protokoll vom 14. März 1962.<br />

23 1868, 1888, 1897, 1916 und 1917.<br />

24 1911.<br />

25 So etwa am 16. Jänner 1873 der Bekämpfung der Maul- und<br />

Klauenseuche <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den Bartholomäberg und Silbertal.<br />

26 Siehe Protokoll der Forstfondsvertretung vom 16. Juli 1976.<br />

27 Protokoll der Forstfondsvertretung vom 18. Juni 1985.<br />

28 Siehe Protokoll der Forstfondsvertretung vom 19. April 1988.<br />

29 Siehe dazu das Protokoll über die Festsitzung des Standesausschusses<br />

vom 12. April 1832.<br />

30 Zur „Familie Stemer“ siehe auch Ulrich Nachbaur, Über das Werden und<br />

Wesen von „Marktgeme<strong>in</strong>den“ <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Die Markterhebung von<br />

Schruns 1927, <strong>in</strong>: Ulrich Nachbaur/Peter Strasser, Die Markterhebung<br />

von Schruns. Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> (Montafoner Schriftenreihe<br />

13). Schruns <strong>200</strong>4, S. 48-52, hier S. 49 f.<br />

31 Ebenda, S. 53.<br />

32 Siehe ebenda, S. 53.<br />

33 Maßgebend für die Neuwahl dürfte die Kritik durch das<br />

Landesrevisionsamt der Landesregierung gewesen se<strong>in</strong>, das<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Schreiben vom 27. April 1949, Zl IIIa-98/2, diese<br />

Unzulänglichkeit aufgegriffen hatte. Die Sachlage war deshalb<br />

prekär, weil die Landesregierung die „Beschlüsse des satzungswidrig<br />

zusammengesetzten Standesausschusses“ nicht als rechtswirksam<br />

anerkannte.


34 Siehe ebenda.<br />

35 Bürgermeister von Bartholomäberg von 1927 bis 1938 und von 1945 bis<br />

1965.<br />

36 Bürgermeister von Gaschurn von 1945 bis 1972.<br />

37 Bürgermeister von St. Anton von 1947 bis 1981.<br />

38 Bürgermeister von St. Gallenkirch von 1970 bis 1984.<br />

39 Siehe dazu auch die Darstellung bei Erw<strong>in</strong> Vallaster, Me<strong>in</strong> Leben im<br />

Bergtal Montafon. Für Familie und Politik. Hard <strong>200</strong>0, S. 322.<br />

40 Bürgermeister von Gaschurn von 1972 bis 1980.<br />

41 Siehe Sitzung der Forstfondsvertretung vom 14. Dezember 1976.<br />

42 Bürgermeister von Bartholomäberg von 1965 bis 1990.<br />

43 Bürgermeister von Tschagguns von 1975 bis 1990.<br />

44 Bürgermeister von Gaschurn von 1980 bis <strong>200</strong>0.<br />

45 Bürgermeister von St. Anton von 1981 bis 1997.<br />

46 Bürgermeister von St. Gallenkirch seit 1985.<br />

47 Bürgermeister von Vandans seit 1985.<br />

48 Bürgermeister von Schruns seit 1995.<br />

49 Nachbaur, Marktgeme<strong>in</strong>den (wie Anm. 30), S. 54.<br />

50 Siehe Protokoll vom 26. November 1867, <strong>in</strong> dem die Standesrechnung<br />

des Standeskassiers Peter Maklott von Schruns genehmigt wurde. Am<br />

24. Mai1879 wird als bisheriger Standeskassier Theodor Durig genannt,<br />

der entsprechend dem Beschluss des Standesausschusses vom selben<br />

Tag von Franz Josef Maklott aus Schruns abgelöst werden sollte. Am<br />

23. Oktober 1879 wird jedoch <strong>in</strong> der Sitzung des Standesausschusses<br />

mitgeteilt, dass Maklott se<strong>in</strong> Amt nicht angetreten habe. An se<strong>in</strong>er Stelle<br />

wird Johann Josef Bitschnau aus Schruns gewählt.<br />

51 Dies ist dem Bericht des Landesrevisionsamtes der Landesregierung<br />

vom 7. April 1949, Zl IIIa-98/2, zu entnehmen.<br />

52 Vgl. die <strong>in</strong>struktive Darstellung bei Vallaster, Me<strong>in</strong> Leben (wie Anm. 39),<br />

S. 345.<br />

53 Die Grundbuchse<strong>in</strong>tragung lautet: „Interessentschaft Stand Montafon<br />

bestehend aus den Geme<strong>in</strong>den a) St. Anton, b) Bartholomäberg, c)<br />

Silbertal, d) Schruns, e) St. Gallenkirch, f) Gaschurn, g) Tschagguns, h)<br />

Vandans, i) Lorüns, j) Stallehr.“<br />

„Interessentschaft Stand Montafon bestehend aus den Geme<strong>in</strong>den a) St.<br />

Anton, b) Bartholomäberg, c) Silbertal, d) Schruns, e) St. Gallenkirch, f)<br />

Gaschurn, g) Tschagguns, h) Vandans.“<br />

54 Anlässlich der Grundbuchsanlegung im <strong>Jahre</strong> 1933 wurde unter<br />

Grundbuchsanlegungsprotokoll Nr. 408 folgende E<strong>in</strong>tragung gemacht:<br />

„Die Verwaltung und Gebarung der Interessentschaft Stand Montafon<br />

schlechth<strong>in</strong> und der Interessentschaft Stand Montafon („Forstfonds“)<br />

obliegt zwei gesonderten Ausschüssen, die durch die Entsendung je<br />

e<strong>in</strong>es Vertreters der beteiligten Geme<strong>in</strong>den gebildet wird. Den Vorsitz bei<br />

beiden Ausschüssen führt der so genannte Standesrepräsentant, der<br />

von den gewählten Vertretern aller Geme<strong>in</strong>den des Tales gewählt wird.<br />

Dieser Standesrepräsentant ist auch zur Vertretung der beiden<br />

Interessentschaften nach außen befugt. Beide Interessentschaften<br />

werden durch den gegenwärtigen Standesrepräsentanten Franz<br />

Wachter, Bürgermeister von Schruns, HNr. 479, vertreten.“<br />

(Aktenvermerk des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung vom 25.<br />

Juni1 968, IIIa-98/3 im Besitz des Verfassers).<br />

55 Siehe etwa Protokoll vom 19. Juli 1962. 1949 wurde der Stand Montafon<br />

im Bericht des Revisionsamtes der Landesregierung vom 7. März 1949<br />

ausdrücklich noch als Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft qualifiziert.<br />

56 Stenographische Sitzungsberichte 24. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag, 5. Sitzung<br />

am 22. Mai 1985, S. 150.<br />

57 Siehe dazu Peter Bußjäger, „….zu Luxusbauten wird ke<strong>in</strong> Holz<br />

verabfolgt!“ – Die Geschichte des Forstfonds des Standes Montafon, <strong>in</strong>:<br />

Der Montafoner Standeswald. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart<br />

e<strong>in</strong>es kommunalen Forstbetriebes, hg. von Hubert Mal<strong>in</strong>/Bernhard<br />

Maier/Monika Dönz Breuß (Montafoner Schriftenreihe 18) Schruns <strong>200</strong>7,<br />

S. 9-14.<br />

58 Das Wort „unreguliert“ bedeutet <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, dass noch<br />

ke<strong>in</strong>e „Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ im<br />

S<strong>in</strong>ne des Flurverfassungsgesetzes durch die Behörde erfolgt war.<br />

59 Der Aktenvermerk des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung vom<br />

25. Juni 1968, IIIa-98/3 (wie Anm. 54), verweist dementsprechend<br />

ausdrücklich darauf, dass der Forstfonds des Standes Montafon seit<br />

1951 als Agrargeme<strong>in</strong>schaft behandelt worden sei.<br />

60 Vallaster, Me<strong>in</strong> Leben (wie Anm. 39), S. 350, spricht von 650.<br />

Seite 109


„Unsere Geme<strong>in</strong>de“ – Aktionstag <strong>in</strong> Nenz<strong>in</strong>g<br />

Seite 110


Das Archiv und Kulturreferat der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g<br />

haben geme<strong>in</strong>sam mit dem Landesarchiv die E<strong>in</strong>führung<br />

der <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> vor <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n<br />

zum Anlass genommen, e<strong>in</strong> Programm mit zahlreichen Aktivitäten<br />

zu erstellen.<br />

Ausstellung<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Teil davon war die Ausstellung „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong><br />

Geme<strong>in</strong>deverwaltung Nenz<strong>in</strong>g“ mit dem Motto: Wie funktionierte<br />

früher unser Geme<strong>in</strong>wesen? Sie be<strong>in</strong>haltete e<strong>in</strong>e<br />

punktuelle Darstellung von früheren Geme<strong>in</strong>deaufgaben<br />

und bot e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> das politische und wirtschaftliche<br />

Geschehen aus jener Zeit. Für die Gestaltung wurden bewusst<br />

nur Akten und Dokumente, die sich auch im Archiv<br />

der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g bef<strong>in</strong>den, verwendet. Auch<br />

wurde versucht, spezielle historische Eigenheiten von Nenz<strong>in</strong>g<br />

<strong>in</strong> die Ausstellung e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />

Dazu kamen e<strong>in</strong>ige kle<strong>in</strong>ere „Jubiläen“, die <strong>in</strong> der Ausstellung<br />

thematisiert wurden. So feierte der K<strong>in</strong>dergarten<br />

Nenz<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>en 50. Geburtstag und vor 50 <strong>Jahre</strong>n wurde<br />

das heutige Rathaus an anderer Stelle neu erbaut. E<strong>in</strong>en<br />

Rückblick gab es auch anlässlich der Erhebung zur Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

geme<strong>in</strong>sam mit Frastanz vor 15 <strong>Jahre</strong>n.<br />

Film<br />

Als Kontrapunkt zur Ausstellung wurde e<strong>in</strong> Dokumentarfilm<br />

über die Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g, wie sie sich im Jahr <strong>200</strong>8<br />

präsentiert, von Primus Huber, Michael Mäser und Thomas<br />

Gamon mit dem Titel „Die Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g stellt<br />

sich vor“ gedreht. Das Motto hier lautete: Wie funktioniert<br />

unser Geme<strong>in</strong>wesen?<br />

In dieser Momentaufnahme unserer Geme<strong>in</strong>de stellten<br />

die Mitarbeiter ihre Aufgabe im Rathaus vor ebenso wie<br />

der Bauhof und das Wasserwerk. Die fünf verschiedenen<br />

Veranstaltungsreihe „<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> Nenz<strong>in</strong>g“, Nenz<strong>in</strong>g, 8. Mai bis 15. Juni <strong>200</strong>8<br />

Thomas Gamon (geb. 1957 <strong>in</strong> Schruns), Sonderschullehrer und Geme<strong>in</strong>dearchivar der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g<br />

<strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> <strong>in</strong> Nenz<strong>in</strong>g<br />

Wie funktioniert unser Geme<strong>in</strong>wesen?<br />

Thomas Gamon<br />

K<strong>in</strong>dergärten und unser Seniorenheim präsentierten ihre<br />

Arbeit, E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> die Arbeit des Geme<strong>in</strong>devorstands und<br />

der Geme<strong>in</strong>devertretung sowie der Feuerwehr ergänzen den<br />

Film.<br />

Aktionstag<br />

Was passiert im Rathaus? Welche Aufgaben übernimmt<br />

e<strong>in</strong>e moderne Geme<strong>in</strong>deverwaltung? Was stellt die Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

Nenz<strong>in</strong>g der Bevölkerung zur Verfügung?<br />

Diese Fragen wurden im Rahmen e<strong>in</strong>es Aktionstages aller<br />

Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>richtungen beantwortet. Im Ramschwagsaal<br />

präsentierten die Geme<strong>in</strong>devertretung, alle Unterausschüsse<br />

sowie die Arbeitsgruppe „Familiengerechte<br />

Geme<strong>in</strong>de“ und das Nenz<strong>in</strong>ger e-5 Team ihre Arbeit <strong>in</strong> Form<br />

e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Ausstellung und standen der Bevölkerung<br />

für Fragen zur Verfügung. Im K<strong>in</strong>dergarten Bahnhofstraße<br />

wurde e<strong>in</strong>e Sonderschau gezeigt, das Seniorenheim hatte<br />

se<strong>in</strong>e Türen geöffnet und der Bauhof und das Wasserwerk<br />

zeigten ihre Gerätschaften und ihre E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Den Abschluss des Tages bildete unter dem Motto „Jazz am<br />

Rathausplatz“ e<strong>in</strong> Konzert mit dem Big Band Club Dornbirn.<br />

Rahmenprogramm<br />

Zur Ausstellung im Wolfhaus kamen verschiedene Veranstaltungen<br />

wie der Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Alois Niederstätter<br />

vom <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv zum Thema: „Die<br />

bayerische Knechtschaft“ – <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1805<br />

– 1814. Erstmals wurde auch e<strong>in</strong> ganz besonderer Film aus<br />

dem Jahr 1941 der Bevölkerung gezeigt. Dieser Film, der<br />

mit „Das Nenz<strong>in</strong>ger Dorfbuch“ betitelt ist, blieb dank Josef<br />

Grass und Primus Huber bis heute erhalten und zeigt äußerst<br />

seltene E<strong>in</strong>blicke zu e<strong>in</strong>em Dorfgeschehen vor fast 70<br />

<strong>Jahre</strong>n. Der Film wurde wie der aktuelle Dokumentarfilm zur<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g jeweils am Ende der Ausstellungszeiten<br />

gezeigt.<br />

Seite 111


Der Erzählabend mit der ersten K<strong>in</strong>dergartentante „Tante<br />

Lore“ und der K<strong>in</strong>dergarten<strong>in</strong>spektor<strong>in</strong> Margot Thoma<br />

zum Thema K<strong>in</strong>dergarten früher - heute mit der Moderation<br />

durch Thomas Gamon fand im restlos vollen Wolfhaus-<br />

Dachboden statt.<br />

Zu allen Aktivitäten und Programmpunkten konnten wir ca.<br />

1500 Besucher begrüßen.<br />

Seite 112<br />

Programmübersicht:<br />

Ausstellung:<br />

Dauer: 8. Mai bis 15. Juni <strong>200</strong>8<br />

Öffnungszeiten: Sonntag, 18 – 20 Uhr, Mittwoch 19 – 21 Uhr,<br />

Donnerstag 14 – 17 Uhr und nach Vere<strong>in</strong>barung<br />

Donnerstag, 8. Mai, 20 Uhr<br />

Filmpräsentation „Die Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g<br />

stellt sich vor“ im Ramschwagsaal<br />

anschließend: Ausstellungseröffnung im Wolfhaus –<br />

Dachboden<br />

„Die bayerische Knechtschaft“ -<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1804 – 1814<br />

Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Alois Niederstätter,<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Mittwoch, 14. Mai, 20 Uhr, Wolfhaus – Dachboden,<br />

E<strong>in</strong>tritt frei<br />

„K<strong>in</strong>dergarten früher – heute“<br />

50 <strong>Jahre</strong> K<strong>in</strong>dergarten Nenz<strong>in</strong>g<br />

Erzählabend mit der ersten K<strong>in</strong>dergartentante „Tante Lore“<br />

(Eleonore Bunschi) und der K<strong>in</strong>dergarten<strong>in</strong>spektor<strong>in</strong><br />

Margot Thomas<br />

Sonntag, 18. Mai, 20 Uhr, Wolfhaus Dachboden, E<strong>in</strong>tritt frei<br />

„Das Nenz<strong>in</strong>ger Dorfbuch“ – e<strong>in</strong> Film aus dem Jahr 1941<br />

Sonntag, 24. Mai, 20 Uhr, Wolfhaus –<br />

Dachboden, E<strong>in</strong>tritt frei<br />

„Unsere Geme<strong>in</strong>de“ -<br />

E<strong>in</strong> Tag bei allen Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>richtungen<br />

Samstag, 31. Mai, 11 – 17 Uhr, Nenz<strong>in</strong>g,<br />

Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>richtungen, E<strong>in</strong>tritt frei


Mit dem Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr<br />

1789 sollte Europa <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Phase tiefgreifender macht- und<br />

gesellschaftspolitischer Veränderungen treten, deren Nachwirkungen<br />

auch die Strukturen des liberal-demokratischen<br />

Verfassungsstaats bis heute prägen.<br />

Beträchtliche Neuerungen hatte es <strong>in</strong> Österreich schon zuvor<br />

gegeben, freilich nicht vom Volk ertrotzt, erzwungen,<br />

sondern von Kaiser Joseph II. als Landesfürst der habsburgischen<br />

Erblande verordnet. Se<strong>in</strong> ungeduldig <strong>in</strong> Angriff genommenes<br />

Reformwerk war, weil vor allem dem Begriff der<br />

öffentlichen Wohlfahrt verpflichtet, „modern“. Besonderes<br />

Augenmerk galt der bäuerlichen Bevölkerung. Mit der 1781<br />

erfolgten Aufhebung der Leibeigenschaft <strong>in</strong> Böhmen g<strong>in</strong>g<br />

Joseph als „Bauernbefreier“ <strong>in</strong> die Geschichte e<strong>in</strong>.<br />

Die Verwaltung wurde reformiert, neue Zentralbehörden<br />

entstanden. Spektakulärer waren aber die Veränderungen<br />

auf dem Gebiet der Rechtswesens: 1781 erfolgte die Aufhebung<br />

der Sondergerichte, <strong>in</strong>sbesondere des Adels, sowie<br />

die E<strong>in</strong>schränkung der grundherrlichen Strafgewalt. 1787<br />

schaffte e<strong>in</strong>e Reform des Strafrechts, das nunmehr auch für<br />

Adel und Klerus gelten sollte, die Todesstrafe ab, an deren<br />

Stelle lebenslange Zwangsarbeit trat. Neuerungen gab es<br />

auch im Zivilrecht, das die Ehe zu e<strong>in</strong>em Vertrag machte,<br />

die berufliche Benachteiligung unehelich Geborener beseitigte<br />

und die erbrechtliche Stellung der Frauen verbesserte.<br />

Mit der Vorstellung, dass die von der Aufklärung propagierte<br />

Eigenständigkeit des vernünftigen und deswegen auch<br />

loyalen Individuums im Mittelpunkt staatlicher Obsorge<br />

stehen müsse, änderte sich das Verhältnis zwischen Staat<br />

und – katholischer – Religion grundlegend. Das religiöse<br />

Bekenntnis des E<strong>in</strong>zelnen wurde, sofern es bestimmte<br />

Pfade nicht verließ, Privatsache; die konfessionelle E<strong>in</strong>heit<br />

verlor ihren staatstragenden Charakter; der Anspruch, notfalls<br />

mit Gewalt für das Seelenheil der Untertanen Sorge<br />

tragen zu müssen, verschwand zugunsten der religiösen<br />

Vortragsreihe der Marktgeme<strong>in</strong>de Nenz<strong>in</strong>g; Nenz<strong>in</strong>g, Wolfhaus, 14. Mai <strong>200</strong>8<br />

Vortragsreihe der Montafoner Museen; Schruns, Montafoner Heimatmuseum, 28. Mai <strong>200</strong>8<br />

Alois Niederstätter (geb. 1955 <strong>in</strong> Bregenz), Dr. phil., a. o. Univ.-Prof., leitet seit <strong>200</strong>1 das <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv<br />

„Die bayerische Knechtschaft“<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1805 bis 1814<br />

Alois Niederstätter<br />

Freizügigkeit aus dem Katalog der Staatsziele. Josephs Toleranzpatente<br />

galten für die evangelischen und orthodoxen<br />

Christen sowie für die Juden.<br />

Die aufgeklärte Weltsicht sollte <strong>in</strong> allen Lebensbereichen<br />

E<strong>in</strong>zug halten, jegliche Form des Aberglaubens, aber auch<br />

barocker Prachtentfaltung bekämpft werden. Verboten wurde<br />

<strong>in</strong>sbesondere religiöses Brauchtum, wie das Wetterläuten,<br />

die am Karfreitag <strong>in</strong> den Kirchen aufgestellten heiligen<br />

Gräber, das Ausräuchern der Häuser an bestimmten Festtagen,<br />

das Anbr<strong>in</strong>gen von Votivgaben und -bildern, ebenso<br />

auch Wallfahrten, die länger als e<strong>in</strong>en Tag dauerten,<br />

und viele Prozessionen. Mit der Abschaffung zahlreicher<br />

Feiertage wollte Joseph II. die Produktivität erhöhen. Die<br />

Begräbnisordnung schrieb nun die Verwendung von Säcken<br />

anstelle von Särgen vor. E<strong>in</strong>e neue Gottesdienstordnung<br />

reglementierte die Gebete und Gesänge, die Art der<br />

Predigten, die, statt dogmatische Fragen zu erörtern, die<br />

Bauern im Anbau der Kartoffel unterrichten sollten, und<br />

sogar die Anzahl der zu verwendenden Kerzen. Die vielfach<br />

konservative, Neuerungen gegenüber misstrauische<br />

Bevölkerung reagierte auf die obrigkeitlichen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong><br />

ihre Alltagskultur allerd<strong>in</strong>gs äußerst empf<strong>in</strong>dlich. Viele dieser<br />

Anordnungen musste der Kaiser daher, nachdem es zu<br />

teilweise gewalttätigen Protesten gekommen war, noch zu<br />

Lebzeiten zurücknehmen. Auch se<strong>in</strong> Bruder und Nachfolger<br />

Leopold hatte noch e<strong>in</strong>iges zu entschärfen, ohne aber die<br />

Grundzüge des Joseph<strong>in</strong>ismus zu beseitigen, der „weit <strong>in</strong>s<br />

19. Jahrhundert h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> die Ideologie der Eliten“ (Karl Vocelka)<br />

bleiben sollte.<br />

Innenpolitisch wirkte sich die Französische Revolution <strong>in</strong><br />

den habsburgischen Ländern nicht aus, sehr wohl aber <strong>in</strong><br />

der Außenpolitik und ihrer Fortsetzung mit militärischen<br />

Mitteln. 1792 schlossen Österreich und Preußen e<strong>in</strong> Bündnis.<br />

Frankreich, das sich davon bedroht fühlte und wohl<br />

auch das vorhandene Gewaltpotential nach außen kanalisieren<br />

wollte, erklärte den Krieg. Die militärischen Ope-<br />

Seite 113


ationen dieses Ersten Koalitionskriegs konzentrierten<br />

sich zunächst auf das Rhe<strong>in</strong>gebiet, verlagerten sich dann<br />

<strong>in</strong> den fränkischen Raum bzw. nach Italien, wo Napoleon<br />

Bonapartes Truppen von Sieg zu Sieg eilten und <strong>in</strong> Südtirol,<br />

Kärnten und der Steiermark auf unmittelbar österreichisches<br />

Gebiet vordrangen. Schließlich musste die<br />

wirtschaftlich völlig zerrüttete, nur mehr durch englische<br />

Kredite vor dem Staatsbankrott bewahrte Habsburgermonarchie<br />

1797 <strong>in</strong> den Frieden von Campo Formio e<strong>in</strong>willigen,<br />

die österreichischen Niederlande und die Lombardei abtreten.<br />

Noch im selben Jahr brach der Zweite Koalitionskrieg<br />

aus, der – nach anfänglichen österreichischen Erfolgen –<br />

unter anderem <strong>in</strong> der Schlacht bei Feldkirch – wiederum die<br />

Franzosen als Sieger sah.<br />

Die kurzen Friedensjahre nach dem Frieden von Lunéville<br />

1801 ermöglichten ke<strong>in</strong>e nachhaltige Konsolidierung der<br />

Verhältnisse <strong>in</strong> den Ländern der Habsburgermonarchie, sodass<br />

auch der Dritte Koalitionskrieg, der der französischen<br />

Kriegserklärung vom 23. September 1805 folgte, höchst unglücklich<br />

verlief. Nach der „Dreikaiserschlacht“ bei Austerlitz<br />

musste Kaiser Franz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en sofortigen Waffenstillstand<br />

e<strong>in</strong>willigen. Die Bed<strong>in</strong>gungen des am 26./27. Dezember<br />

geschlossenen Friedens von Pressburg waren hart: Die<br />

Habsburgermonarchie verlor die ehemals venezianischen<br />

Gebiete samt Istrien und Dalmatien an das Königreich Italien,<br />

an Württemberg und Baden e<strong>in</strong>en erheblichen Teil der<br />

vorderösterreichischen Besitzungen sowie an Bayern Tirol<br />

mit den Hochstiften Trient und Brixen, die Markgrafschaft<br />

Burgau, die Grafschaft Königsegg-Rothenfels im Allgäu, die<br />

Herrschaft Tettnang-Argen, die ehemalige Reichsstadt L<strong>in</strong>dau<br />

mit ihrem Gebiet und vor allem unserem Zusammenhang<br />

die „sieben Herrschaften im <strong>Vorarlberg</strong>ischen mit ihren<br />

Inklavierungen“ samt der Grafschaft Hohenems – kurz<br />

gesagt: etwa das Gebiet des heutigen Landes <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Seite 114<br />

König Maximilian I. Joseph 1806<br />

Bayern hatte sich im August 1805 auf die Seite Frankreichs<br />

gestellt. Kurfürst Maximilian I. Joseph, der <strong>in</strong> Frankreich<br />

aufgewachsen war und als Oberst im Corps d‘Alsace der<br />

französischen Armee gedient hatte, wurde dafür von Napoleon<br />

mit der Königswürde und bedeutenden Gebietszuwächsen<br />

belohnt. Die Leitl<strong>in</strong>ien der bayerischen Politik gab<br />

Maximilian Josef Baron (später Graf) Montgelas vor, Sohn<br />

e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> bayerischen Militärdiensten stehende Savoyarden.<br />

Das Konzept se<strong>in</strong>er vom Rationalismus und dem Geist der<br />

Aufklärung geprägten Reformpolitik hatte er bereits 1796 im<br />

so genannten „Ansbacher Mémoire“ niedergelegt.<br />

Bei den nunmehr bayerischen Gebieten <strong>Vorarlberg</strong>s handelte<br />

sich um kle<strong>in</strong>e, ehedem reichsfreie Herrschaften, die seit<br />

dem Spätmittelalter nach und nach <strong>in</strong> habsburgische Hand<br />

gekommen waren: Neuburg, Feldkirch, Bludenz, Bregenz<br />

samt Hohenegg, Sonnenberg, Hohenems und Blumenegg.<br />

Diese Sprengel waren e<strong>in</strong>zig durch die Person des geme<strong>in</strong>samen<br />

Landesfürsten verbunden, <strong>in</strong> Bregenz, Feldkirch<br />

und Bludenz entstanden e<strong>in</strong>ander gleichgeordnete Vogteiämter.<br />

E<strong>in</strong>e Zentralbehörde für die österreichischen Gebiete<br />

auf <strong>Vorarlberg</strong>er Boden wurde erst im 18. Jahrhundert e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Dadurch sowie als Folge der Zusammenfassung<br />

der Untertanen zu e<strong>in</strong>er eigenen, von den anderen vorderösterreichischen<br />

Ständen getrennten Körperschaft entstand<br />

das Land <strong>Vorarlberg</strong>, dessen heutiger Name gleichfalls im<br />

18. Jahrhundert gebräuchlich wurde.<br />

Noch zu Weihnachten 1805 rückte e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e bayerische<br />

Truppe als Vorbote des Herrschaftswechsels <strong>in</strong> Bregenz e<strong>in</strong>,<br />

am 19. Januar 1806 empf<strong>in</strong>g König Maximilian I. e<strong>in</strong>e Delegation<br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er Stände zur Huldigung, die formelle<br />

Übergabe des Landes erfolgte schließlich am 13. März 1806.<br />

Die Trennung vom Haus Österreich, e<strong>in</strong>er verhältnismäßig<br />

fernen und daher milden Herrschaft, schmerzte, zumal sich<br />

die <strong>Vorarlberg</strong>er Stände bisher gegen gelegentlich geplante<br />

Änderungen der Herrschaftsverhältnisse erfolgreich zur<br />

Wehr gesetzt hatten.


In das arrondierte, souverän gewordene Königreich Bayern<br />

<strong>in</strong>tegriert, wurde <strong>Vorarlberg</strong> von e<strong>in</strong>em ungestümen<br />

Modernisierungsschub erfasst, der ke<strong>in</strong>en Ste<strong>in</strong> auf dem<br />

anderen beließ. Es war e<strong>in</strong>e „Revolution von oben“, die M<strong>in</strong>ister<br />

Montgelas, der Schöpfer des modernen bayerischen<br />

Staates, den <strong>Vorarlberg</strong>ern verordnete: Zunächst erfolgte<br />

die E<strong>in</strong>gliederung des Landes <strong>in</strong> die Prov<strong>in</strong>z Schwaben,<br />

dann traten an die Stelle der bisherigen 24 Gerichtsprengel<br />

mit ihren völlig unterschiedlichen Strukturen und Kompetenzen<br />

sieben gleichartige Landgerichte mit beamtetem<br />

Personal für Jurisdiktion, Verwaltung und öffentliche Wohlfahrt.<br />

Mit der E<strong>in</strong>führung der allgeme<strong>in</strong>en Wehrpflicht verloren<br />

die Landstände ihre Zuständigkeiten auf dem Gebiet<br />

der Landesverteidigung, wenig später auch das Recht der<br />

Steuere<strong>in</strong>hebung. Schließlich hatte die Aufhebung aller<br />

Sonderverfassungen im Königreich Bayern gemäß der Verfassung<br />

vom 1. Mai 1808 die Auflösung der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Stände zur Folge. Zuletzt verschwand <strong>Vorarlberg</strong>, das eben<br />

erst zu e<strong>in</strong>em Land geworden war und e<strong>in</strong> Landesbewusstse<strong>in</strong><br />

entwickelt hatte, mit der Zuweisung der sieben Landgerichte<br />

zum Illerkreis und se<strong>in</strong>em Generalkommissär <strong>in</strong><br />

Kempten gänzlich von der Karte.<br />

Das hohe Reformtempo, die traditionsfe<strong>in</strong>dliche Politik<br />

der bayerischen Regierung, <strong>in</strong>sbesondere die religiösen<br />

Neuerungen – zu denen auch die Aufhebung des Klosters<br />

Mehrerau zählte – sowie das rasche Wachstum bislang unbekannter<br />

bürokratischer Strukturen und die damit verbundenen<br />

f<strong>in</strong>anziellen Belastungen verursachten bei der Bevölkerung<br />

großen Unmut. Dabei spielte es ke<strong>in</strong>e Rolle, dass<br />

die Neuordnung des Verwaltungs- und Gerichtswesens, vor<br />

allem aber die Fortschritte im sozialen Bereich so bahnbrechend<br />

waren, dass e<strong>in</strong> Gutteil der von den Grundsätzen der<br />

Freiheiten, Gleichheit und Brüderlichkeit getragenen Reformen<br />

nach der Rückkehr an Österreich beibehalten wurde.<br />

Die fortschrittliche bayerische Verfassung des <strong>Jahre</strong>s<br />

1808 gewährte die Gleichheit vor dem Gesetz, garantierte<br />

allen Staatsbürgern Sicherheit der Person, des Eigentums,<br />

die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Pressefreiheit,<br />

beschränkte den Adel auf Titel und Grundeigentum, hob die<br />

Besitzergreifungspatent 30. Jänner 1806<br />

letzten Reste der Leibeigenschaft auf. Diese immateriellen<br />

Werte spielten jedoch nur für e<strong>in</strong>e relativ schmale, ohneh<strong>in</strong><br />

seit joseph<strong>in</strong>ischer Zeit den Grundsätzen der Aufklärung<br />

verbundenen <strong>in</strong>tellektuellen Schicht tatsächlich e<strong>in</strong>e Rolle,<br />

dem Gros der bäuerlichen Bevölkerung erschienen sie eher<br />

bedenklich.<br />

Auch im sozialen Bereich waren die bayerischen Reformen<br />

wegweisend, etwa durch die E<strong>in</strong>führung von Sanitätsprengeln<br />

mit jeweils 3.000 E<strong>in</strong>wohnern, für die Landärzte<br />

und Hebammen bestellt wurden. Dazu kamen der Ausbau<br />

des Schulwesens, die staatliche Besoldung der Lehrerschaft<br />

und deren grundsätzliche Befreiung vom Kriegsdienst, die<br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Industrieschule <strong>in</strong> Lustenau, die E<strong>in</strong>führung<br />

der Feuerversicherung, die Abschaffung der Strafen<br />

für uneheliche Geburten, die Beseitigung der Diskrim<strong>in</strong>ierungen<br />

der jüdischen Bevölkerung, die E<strong>in</strong>führung der<br />

staatlichen Obsorge für entlassene Häftl<strong>in</strong>ge. Bemerkenswert<br />

ist auch die Haltung, die das Königreich Bayern <strong>in</strong> der<br />

Sache des Strafrechts e<strong>in</strong>genommen hat. Beim Übergang<br />

1806 galt <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> das österreichische Strafgesetz von<br />

1803, das fortschrittlicher als das bayerische war. Es wurde<br />

daher <strong>in</strong> Kraft belassen und erst nachdem Bayern 1813<br />

e<strong>in</strong> neues Strafgesetzbuch erlassen hatte, wurde dieses <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> e<strong>in</strong>geführt.<br />

All das wog wenig gegenüber dem Gefühl, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unüberschaubaren<br />

Strudel von Veränderungen nur Objekt zu se<strong>in</strong>,<br />

die herkömmlichen, weitgehend <strong>in</strong>formell funktionierenden<br />

Ordnungssysteme von moderner Bürokratie verdrängt, sich<br />

staatlicher Kontrolle unterworfen zu sehen. Musterbeispiel<br />

dafür ist die Anlage des „Bayerischen Kataster“, der ersten<br />

flächendeckenden, <strong>in</strong>s Detail gehenden Verzeichnung des<br />

Grundbesitzes als Basis für die Besteuerung.<br />

Im so genannten „Weiberaufstand“ von Krumbach, der sich<br />

1807 gegen die Verzeichnung der Wehrpflichtigen richtete,<br />

fand die sich hier und dort artikulierende Unzufriedenheit<br />

erstmals e<strong>in</strong> Ventil. Der Aufstand begann Ende Juni 1807,<br />

als Christ<strong>in</strong>a Heidegger anlässlich e<strong>in</strong>er Musterung den<br />

Seite 115


amtshandelnden Aktuar mit frechen Reden provozierte.<br />

Andere Frauen stürmten das Lokal und zerrissen die Musterrollen.<br />

Der Aktuar wurde zunächst nach Langenegg,<br />

dann nach Bregenz vertrieben. E<strong>in</strong>e zweite Anführer<strong>in</strong>,<br />

Magdalena Schoch, wiegelte die Frauen <strong>in</strong> Hittisau und L<strong>in</strong>genau<br />

auf. Die Frauen bewachten die Häuser der Vorsteher<br />

und der Geistlichen, um deren Kontakt mit der Außenwelt<br />

zu unterb<strong>in</strong>den. Schließlich zog e<strong>in</strong>e größere Schar bewaffneter<br />

Frauen nach Bezau, um das Gerichtsgebäude zu stürmen,<br />

das sie allerd<strong>in</strong>gs verlassen vorfanden. Der Aufstand<br />

brach bald zusammen, die beteiligten Geme<strong>in</strong>den wurden<br />

bestraft, die Anführer<strong>in</strong>nen erhielten e<strong>in</strong>e sechsmonatige<br />

Gefängnisstrafe, wurden aber <strong>in</strong> weiterer Folge begnadigt.<br />

Nachdem Napoleon den aufständischen Spaniern unterlegen<br />

war, wagten England und Österreich im Frühjahr 1809<br />

e<strong>in</strong>en neuerlichen Waffengang. Da der Fünfte Koalitionskrieg,<br />

<strong>in</strong> dem die Österreicher als Landmacht alle<strong>in</strong> gegen<br />

Frankreich standen, vornehmlich <strong>in</strong> Süddeutschland und<br />

Oberitalien ausgetragen werden sollte, gewannen Tirol und<br />

<strong>Vorarlberg</strong> große strategische Bedeutung. Zunächst erhoben<br />

sich die Tiroler unter Andreas Hofer mit Waffengewalt.<br />

Als <strong>in</strong> weiterer Folge österreichisches Militär unter Hauptmann<br />

Johann Camichel von Tirol über den Arlberg vorrückte,<br />

wuchs auch <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> die Bereitschaft zum Aufstand,<br />

<strong>in</strong>sbesondere im Süden des Landes sowie <strong>in</strong> den bäuerlichen<br />

Gebieten, weniger <strong>in</strong> den Städten. Da ke<strong>in</strong>e bayerischen<br />

Truppen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> stationiert waren, konnte<br />

Camichels durch heimische Freiwillige verstärktes Detachement<br />

am 25. April ungeh<strong>in</strong>dert <strong>in</strong> Bregenz e<strong>in</strong>ziehen. Es<br />

folgten Vorstöße nach L<strong>in</strong>dau sowie dem nördlichen Bodenseeufer<br />

entlang bis nach Konstanz. Im Gegenschlag drangen<br />

Bayern, Württemberger und Franzosen <strong>in</strong>s <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Alpenrhe<strong>in</strong>tal vor, wurden dort aber von den Landesverteidigern<br />

geschlagen und über die Grenze zurückgeworfen.<br />

Als Kommandanten der regionalen Aufgebote bewährten<br />

sich vor allem die Schützenmajore Josef Sigmund Nachbauer<br />

(Lehrer <strong>in</strong> Rankweil, 1759 bis 1813), Bernhard Riedmiller<br />

(1757 bis 1832) und Josef Christian Müller (1775 bis 1851),<br />

beide Gastwirte <strong>in</strong> Bludenz.<br />

Seite 116<br />

Weiberaufstand 1807<br />

Am 19. Mai 1809 wählten die reaktivierten Landstände den<br />

Advokaten Dr. Anton Schneider (1777 bis 1820) zum Landeskommissär,<br />

am 9. Juni erfolgte se<strong>in</strong>e Ernennung zum Generalkommissär.<br />

Er amtierte damit als Landeschef <strong>in</strong> zivilen<br />

wie militärischen Angelegenheiten. Schneider, der aus dem<br />

se<strong>in</strong>erzeit vorarlbergischen Weiler im Allgäu (heute im bayerischen<br />

Landkreis L<strong>in</strong>dau) stammte, hatte <strong>in</strong> Innsbruck<br />

Philosophie und Rechtswissenschaften studiert, bereits<br />

1799 an den Abwehrkämpfen gegen die Franzosen teilgenommen<br />

und später als Anwalt <strong>in</strong> Bregenz und St. Gallen<br />

(Schweiz) gewirkt.<br />

E<strong>in</strong> neuerlicher Angriff von Württembergern und Franzosen<br />

konnte gleichfalls abgewehrt werden, die Zusicherung des<br />

Kaisers im Wolkersdorfer Handbillet, er werde niemals <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en Frieden e<strong>in</strong>willigen, der die Abtretung Tirols und<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s zur Folge habe, stärkte zunächst noch die<br />

Kampfbereitschaft. Nachdem aber Napoleon am 5./6. Juli<br />

bei Wagram gesiegt hatte, schloss Erzherzog Karl wenige<br />

Tage später den Waffenstillstand von Znaim, der die österreichischen<br />

Truppen zur sofortigen Räumung Tirols und<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s verpflichtete. Auch Kaiser Franz willigte nach<br />

anfänglichem Zögern e<strong>in</strong>. Die Nachrichten darüber lösten <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> heftige Kontroversen zwischen Friedenswilligen<br />

und den Befürwortern e<strong>in</strong>er Fortsetzung des Krieges aus.<br />

Angesichts e<strong>in</strong>es drohenden französischen Angriffs von<br />

Osten her beschloss der Landtag zunächst die Entlassung<br />

der Landesverteidiger und die Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen,<br />

dann aber – als bekannt wurde,<br />

dass Erzherzog Johann dem Militär verbot, Tirol und <strong>Vorarlberg</strong><br />

zu räumen – weiteren Widerstand.<br />

Angesichts der militärischen Lage brach der Aufstand Anfang<br />

August vollends zusammen, starke württembergische<br />

und französische Verbände – <strong>in</strong>sgesamt etwa 10.000 Mann<br />

– besetzten <strong>Vorarlberg</strong>. 177 Geiseln aus allen Landesteilen<br />

wurden ausgehoben und über Ulm nach Belgien gebracht.<br />

Dr. Anton Schneider stellte sich den Württembergern, da sie<br />

ihn aber nicht an die Franzosen auslieferten, blieb ihm das<br />

Schicksal Andreas Hofers erspart. Der dritten Erhebung der


Bernhard Riedmiller<br />

Tiroler vermochte sich <strong>Vorarlberg</strong> nicht mehr anzuschließen,<br />

nur <strong>in</strong> entlegenen Seitentälern hielten sich kle<strong>in</strong>ere<br />

Gruppen von Insurgenten bis <strong>in</strong> den späten Herbst. Im<br />

Frieden von Schönbrunn am 13. Oktober 1809 musste Österreich<br />

erneut auf Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> zugunsten Bayerns<br />

verzichten.<br />

Von nun an betrieben beide Seiten e<strong>in</strong>e Art Entspannungspolitik.<br />

So wurden etwa bei den Landgerichten vom Volk<br />

gewählte Deputierte als Vertrauensleute <strong>in</strong> beratender<br />

Funktion <strong>in</strong>stalliert. Umgekehrt machten die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

das ehemalige Kloster Mehrerau der bayerischen König<strong>in</strong><br />

Karol<strong>in</strong>e zum Geschenk, Rieden wurde ihr zu Ehren <strong>in</strong> Karol<strong>in</strong>enau<br />

umbenannt.<br />

Bitter für die <strong>Vorarlberg</strong>er war, dass sich Bayern am Russlandfeldzug<br />

Napoleons teilnahm, hunderte Wehrpflichtige<br />

aus dem ganzen Land mussten ihm folgen, viele kehrten<br />

nicht wieder.<br />

Im Frühjahr 1813 wendete sich das Blatt, die Freiheitskriege<br />

begannen. E<strong>in</strong>en neuerlichen Aufstand, wie ihn Erzherzog<br />

Johann anstrebte, wollte der Kaiser nicht riskieren. So kam<br />

es, dass Dr. Anton Schneider, der nach se<strong>in</strong>er Freilassung<br />

aus württembergischer Haft 1810 e<strong>in</strong>e Stelle als Appellationsgerichtsrat<br />

<strong>in</strong> Wien angetreten hatte, von der Regierung<br />

Metternich der Mitarbeit im „Alpenbund“ Erzherzog<br />

Johanns verdächtigt und deswegen 1813 bis 1814 auf der<br />

berüchtigten Festung Spielberg <strong>in</strong> Brünn e<strong>in</strong>gekerkert wurde.<br />

Durch die Haft gesundheitlich ru<strong>in</strong>iert, starb er bereits<br />

1820.<br />

Nachdem Österreich am 12. August 1813 den Krieg erklärt<br />

hatte, verpflichtete sich Bayern zunächst zur Neutralität<br />

und schloss sich <strong>in</strong> weiterer Folge nach längerem Zögern,<br />

aber noch zeitgerecht der Allianz gegen Napoleon an. Die<br />

am 3. Juni 1814 unterzeichnete Pariser Konvention zwischen<br />

Bayern und Österreich legte schließlich fest, dass Bayern<br />

das Inn- und Hausruckviertel, Salzburg, Tirol und Vorarl-<br />

berg – allerd<strong>in</strong>gs ohne das Landgericht Weiler – abzutreten<br />

habe. Am 24. Juli fanden schließlich die Feierlichkeiten anlässlich<br />

der Rückkehr <strong>Vorarlberg</strong>s an Österreich statt.<br />

He<strong>in</strong>rich He<strong>in</strong>e, der gnadenlose Spötter, glaubte, die Ursache<br />

für den Aufstand der Tiroler unter Andreas Hofer <strong>in</strong><br />

diesem denkwürdigen Jahr 1809 zu kennen: „Von der Politik<br />

wissen sie nichts, als daß sie e<strong>in</strong>en Kaiser haben, der<br />

e<strong>in</strong>en weißen Rock und rote Hosen trägt; das hat ihnen der<br />

alte Ohm erzählt, der es selbst <strong>in</strong> Innsbruck gehört von dem<br />

schwarzen Sepperl, der <strong>in</strong> Wien gewesen. Als nun die Patrioten<br />

zu ihnen h<strong>in</strong>aufkletterten und ihnen beredsam vorstellten,<br />

daß sie jetzt e<strong>in</strong>en Fürsten bekommen, der e<strong>in</strong>en<br />

blauen Rock und weiße Hosen trage, da griffen sie zu ihren<br />

Büchsen und küßten Weib und K<strong>in</strong>d und stiegen von den<br />

Bergen h<strong>in</strong>ab und ließen sich totschlagen für den weißen<br />

Rock und die lieben alten roten Hosen.“<br />

Dass Andreas Hofer und die Se<strong>in</strong>en damals nicht alle<strong>in</strong> geblieben<br />

waren, dass auch die <strong>Vorarlberg</strong>er sich gegen die<br />

weißen Hosen und den blauen Rock erhoben hatten, war für<br />

He<strong>in</strong>e offenkundig ohne Belang.<br />

Während der Aufstand der Tiroler schon bald als Freiheitskampf<br />

Berühmtheit erlangt hatte und zu e<strong>in</strong>er Ikone der<br />

deutschen Nationalbewegung geworden war, musste auf<br />

jenen der <strong>Vorarlberg</strong>er erst h<strong>in</strong>gewiesen werden. Den Anfang<br />

machte im Jahr 1820 der Bregenzer Stadtarzt Johann<br />

Gunz. Hier wie <strong>in</strong> den folgenden Darstellungen standen die<br />

militärischen Ereignisse des <strong>Jahre</strong>s 1809 im Vordergrund,<br />

so auch beim späteren österreichischen Ackerbaum<strong>in</strong>ister<br />

Alfred Ebenhoch, der e<strong>in</strong>e Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum<br />

„der ruhmvollen Erhebung <strong>Vorarlberg</strong>s für Oesterreich“<br />

verfasste und der bayerischen Herrschaft jene Charakteristik<br />

gab, die fortan zum Stereotyp werden sollte:<br />

„Die Willkür der unfähigen und rücksichtlosen bayerischen<br />

Beamten, die E<strong>in</strong>führung der Conscription, die Härte und<br />

Ungerechtigkeit der Steuern, die rohe Art ihrer E<strong>in</strong>hebung,<br />

die E<strong>in</strong>schränkung <strong>in</strong> der Ausübung der religiösen Pflichten,<br />

Seite 117


Seite 118<br />

Josef Christian Müller<br />

die Verhöhnung alles Katholischen von Seiten der königlichen<br />

Beamten, die Aufhebung der Klöster und <strong>in</strong>sbesondere<br />

des Stiftes Mehrerau bei Bregenz, die Niederreißung<br />

der schönen Stiftskirche dortselbst und die Benützung ihrer<br />

Mauerste<strong>in</strong>e zur Erbauung des Seehafens <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau, die<br />

Vergewaltigung und schlechte Behandlung der Priester des<br />

Landes – und noch viele derartigen Umstände erhalten den<br />

Keim zur Abwerfung des fremden Joches wach und rege.“<br />

Bei der historischen Bewertung der Bayernzeit, <strong>in</strong>sbesondere<br />

aber des Aufstands von 1809 sah man sich vor<br />

allem mit dem folgenden Problem konfrontiert: Bayern<br />

hatte se<strong>in</strong>e Zugew<strong>in</strong>ne ja nicht willkürlich an sich gerissen,<br />

sondern sie <strong>in</strong> staatsrechtlich völlig korrekter Form auf der<br />

Grundlage von Verträgen erworben. Der König von Bayern<br />

war der legitime Landesherr der <strong>Vorarlberg</strong>er wie der Tiroler,<br />

deren Erhebung also – juristisch gesehen – nicht nur<br />

unrechtmäßig, sondern e<strong>in</strong>deutig hochverräterisch. Man<br />

musste also e<strong>in</strong>e Strategie zu ihrer Legitimation entwickeln.<br />

E<strong>in</strong>e ihrer Komponenten hieß „Treue zum Haus Österreich“,<br />

e<strong>in</strong>e weitere „Notwehr gegen staatliches Unrecht“.<br />

1902 beschäftigte sich Landesarchivar Viktor Kle<strong>in</strong>er mit<br />

der E<strong>in</strong>gliederung <strong>Vorarlberg</strong>s <strong>in</strong> das Königreich Bayern –<br />

vor allem um e<strong>in</strong>en Wortbruch König Maximilians zu dokumentieren.<br />

Dieser hatte den Deputierten der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Stände die Beibehaltung ihrer Verfassung zugesichert, e<strong>in</strong><br />

Versprechen, das freilich angesichts der Notwendigkeit, für<br />

das neue, aus verschiedenartigen Territorien erwachsene<br />

Königreich Bayern e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Staatsrecht zu schaffen,<br />

allenfalls vorläufigen Charakter haben konnte. Breiten<br />

Raum nimmt außerdem die schon unter Joseph II. erwogene<br />

Aufhebung des ältesten und bedeutendsten <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Klosters, des Benedikt<strong>in</strong>erstifts Mehrerau, e<strong>in</strong> sowie der<br />

Abriss der Klosterkirche, e<strong>in</strong>es Rokokobaus von 1743. Damit<br />

hatte die Rechtfertigungsstrategie ihre dritte Komponente<br />

erhalten, den „Wortbruch“ des bayerischen Königs.<br />

Erster mit e<strong>in</strong>er Monographie geehrter <strong>Vorarlberg</strong>er „Kriegsheld“<br />

von 1809 war nicht Dr. Anton Schneider, sondern der<br />

Bludenzer Wirt und Schützenmajor Bernhard Riedmiller,<br />

dem 1905 e<strong>in</strong> Denkmal gesetzt und e<strong>in</strong>e Festschrift gewidmet<br />

wurde. Auch für ihren Verfasser Josef Zösmair, e<strong>in</strong>em<br />

prononciert liberalen Historiker, stand <strong>Vorarlberg</strong> damals<br />

unter e<strong>in</strong>er Fremdherrschaft, die immer unerträglicher geworden<br />

sei.<br />

Als etwa zur selben Zeit liberale Kreise <strong>Vorarlberg</strong>s daran<br />

g<strong>in</strong>gen, die Errichtung e<strong>in</strong>es Denkmals für Anton Schneider<br />

<strong>in</strong> Angriff zu nehmen, setzte e<strong>in</strong>e heftige Gegenkampagne<br />

aus dem katholisch-konservativen Lager e<strong>in</strong>. Die Schriftsteller<strong>in</strong><br />

Anna Hensler unterstellte Schneider – zu Unrecht<br />

– f<strong>in</strong>anzielle Unregelmäßigkeiten und e<strong>in</strong>en unmoralischen<br />

Lebenswandel. Eigentlicher Grund war aber ohne Zweifel,<br />

dass Schneider, im Grunde genommen e<strong>in</strong> „Joseph<strong>in</strong>er“,<br />

se<strong>in</strong>erzeit an der Zerstörung der Mehrerauer Klosterkirche<br />

mitgewirkt hatte. Zu e<strong>in</strong>em Freiheitshelden vom Kaliber<br />

e<strong>in</strong>es Andreas Hofer eignete sich der akademisch gebildete,<br />

aufgeklärte Advokat, der den Aufstand zu allem Überfluss<br />

auch noch überlebt hat, eben nicht. Wegen dieser Widerstände<br />

konnte das Anton-Schneider-Denkmal erst 1910,<br />

e<strong>in</strong> Jahr nach den pompösen Feierlichkeiten zum 100-Jahr-<br />

Jubiläum der Erhebung, enthüllt werden. Es wurde später<br />

vom zentralen Bregenzer Kornmarkplatz an e<strong>in</strong>en wesentlich<br />

weniger prom<strong>in</strong>enten Standort h<strong>in</strong>ter dem Gasthaus<br />

Kornmesser bei der Post verlegt.<br />

Die Jahrhundertfeier der Erhebung im Jahr 1909 stand<br />

schließlich ganz im Zeichen des Wunsches der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

nach e<strong>in</strong>er eigenen Landesverwaltung. Nach der Rückkehr<br />

von Bayern an Österreich mit Tirol vere<strong>in</strong>igt, hatte <strong>Vorarlberg</strong><br />

zwar 1861 e<strong>in</strong>en eigenen Landtag erhalten, verwaltungsmäßig<br />

blieb das Land aber der Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck<br />

unterstellt. Im ausgehenden 19. und zu Beg<strong>in</strong>n des<br />

20. Jahrhunderts bildeten daher die Bemühungen um e<strong>in</strong>e<br />

Trennung von Tirol e<strong>in</strong>e Konstante der <strong>Vorarlberg</strong>er Politik.


Anton Schneider<br />

Auch die höchst aufwändigen Feierlichkeiten zum Jubiläum<br />

von 1809 sollten diesem Zweck dienen: Es galt zu zeigen,<br />

dass die <strong>Vorarlberg</strong>er – bei aller <strong>in</strong>nigen Verbundenheit mit<br />

Österreich und dem Erzhaus – e<strong>in</strong>e eigenständige, von Tirol<br />

unterschiedliche Geschichte haben. E<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Feier mit Tirol kam folglich nicht Frage. Im Zentrum des Gedenkens<br />

stand e<strong>in</strong> Festzug, der dem Publikum annähernd<br />

<strong>200</strong>0 <strong>Jahre</strong> Landesgeschichte Revue passieren und den eigentlichen<br />

Anlass des Jubiläums zur Episode werden ließ:<br />

Nur die Gruppen „Anmarsch der Fe<strong>in</strong>de auf Bregenz“ und<br />

„E<strong>in</strong>zug der siegreichen Landesverteidiger“ widmeten sich<br />

ihm. Zuvor hatte die Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck dr<strong>in</strong>gend<br />

empfohlen, alles zu vermeiden, was <strong>in</strong> Bayern Anstoß erregen<br />

könnte.<br />

Die historische Aufarbeitung der Erhebung überließen die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er e<strong>in</strong>em Tiroler, dem an der Realschule <strong>in</strong> Dornbirn<br />

wirkenden Ferd<strong>in</strong>and Hirn. Er sah die Vorgänge auf<br />

wesentlich breiterer Quellenbasis differenzierter als se<strong>in</strong>e<br />

Vorgänger. Veränderungen im S<strong>in</strong>n der Aufklärung hatten<br />

freilich auch noch am Vorabend des Ersten Weltkriegs im<br />

konservativ gewordenen Westen Österreichs e<strong>in</strong>en schalen<br />

Beigeschmack. Dass die „althergebrachte Verfassung“<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s zu Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts durch die Reformen<br />

<strong>in</strong> maria-theresianischer und josephischer Zeit<br />

e<strong>in</strong> bereits weitgehend ausgehöhltes Auslaufmodell war,<br />

mochte dabei nicht <strong>in</strong>s Gewicht zu fallen – ebenso wenig<br />

wie die Tatsache, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er 1809 mit Waffengewalt<br />

gegen ihre nach allen Rechtsnormen legitime Herrschaft<br />

vorgegangen waren. Man musste folgerichtig den<br />

Aufstand – wie schon erwähnt – zu e<strong>in</strong>er „patriotischen“,<br />

von der „Liebe zum angestammten Herrscherhaus“ getragenen<br />

Erhebung stilisieren und darüber h<strong>in</strong>aus als e<strong>in</strong>en<br />

Akt der Notwehr gegen bayerische Willkür rechtfertigen.<br />

Erst der Zusammenbruch der Donaumonarchie machte e<strong>in</strong>e<br />

andere Sichtweise möglich: 1925 publizierte Adolf Helbok,<br />

damals außerordentlicher Professor für Österreichische<br />

Geschichte und Wirtschaftsgeschichte an der Universität<br />

Innsbruck, e<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Landesgeschichte. Dem<br />

liberal-deutschnationalen Lager zugehörig, waren ihm die<br />

Reformen der Bayern e<strong>in</strong> Erfordernis der Zeit, die im Spätmittelalter<br />

fußenden landständischen Strukturen h<strong>in</strong>gegen<br />

e<strong>in</strong> Anachronismus. Helbok wies erstmals sowohl auf die<br />

Errungenschaften der Verfassung von 1808 als auch auf den<br />

Zusammenhang zwischen der Aufhebung aller Sonderverfassungen<br />

und dem Vorhaben der Schaffung e<strong>in</strong>er bayerischen<br />

Nationalrepräsentation, also e<strong>in</strong>es Parlaments, h<strong>in</strong>.<br />

Von der E<strong>in</strong>mütigkeit der <strong>Vorarlberg</strong>er bei der Ablehnung<br />

der Neuerungen war Adolf Helbok nicht überzeugt. Mit dieser<br />

Sicht der D<strong>in</strong>ge blieb er allerd<strong>in</strong>gs isoliert, zumal wegen<br />

se<strong>in</strong>es späteren Engagements für den Nationalsozialismus<br />

auch se<strong>in</strong> historisches Oeuvre <strong>in</strong> Misskredit geriet.<br />

Vor allem weil <strong>Vorarlberg</strong> während der NS-Herrschaft se<strong>in</strong>e<br />

Selbständigkeit neuerlich verloren hatte und zu Tirol geschlagen<br />

worden war, sah sich die „offiziöse“ Landesgeschichtsschreibung<br />

nach 1945 <strong>in</strong> besonderem Maß bemüht,<br />

identitätsstiftend zu wirken: <strong>Vorarlberg</strong>, so wurde argumentiert,<br />

sei seit undenklichen Zeiten e<strong>in</strong>e mit besonderen<br />

Rechten und Freiheiten ausgestattete geopolitische E<strong>in</strong>heit;<br />

die <strong>Vorarlberg</strong>er seien – da anders als ihre Nachbarn – e<strong>in</strong>e<br />

eigene Nation, die sich stets <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abwehrkampf gegen<br />

die Bedrohung von E<strong>in</strong>heit und Freiheit befunden habe –<br />

gegen die Römer, das fränkische Königtum, die Staufer, die<br />

Habsburger und schließlich gegen den Wiener Zentralismus<br />

der Republik Österreich. Durch die von 1971 bis 1987<br />

<strong>in</strong> fünf Bänden erschienene „Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s“ von<br />

Benedikt Bilgeri fand dieses Geschichtsbild weite Verbreitung.<br />

Die Vorgänge der <strong>Jahre</strong> von 1806 bis 1814 mussten<br />

ihm folgerichtig als unerträgliche Kulm<strong>in</strong>ation von Fremdbestimmung<br />

ersche<strong>in</strong>en. Bilgeri nahm alle bereits im 19.<br />

Jahrhundert formulierten Vorwürfe wieder auf, benannte<br />

das e<strong>in</strong>schlägige Kapitel se<strong>in</strong>er Landesgeschichte „Die bayerische<br />

Knechtschaft“ und charakterisierte das „verhaßte<br />

Polizeiregime“ als „rücksichtslose“, als „ungeheuerliche<br />

“„Zw<strong>in</strong>gherrschaft“, getragen von e<strong>in</strong>er korrupten Beamtenschaft<br />

sowie von e<strong>in</strong>igen wenigen Spitzeln und Kollaborateuren<br />

aus der Priester- und Lehrerschaft. Was nicht <strong>in</strong><br />

dieses Bild passte, verschwieg Bilgeri konsequent.<br />

Seite 119


Seite 120


Bezeichnenderweise fehlt <strong>in</strong> Benedikt Bilgeris Literaturverzeichnis<br />

die 1977 bei Hans Wagner <strong>in</strong> Salzburg verfasste<br />

Hausarbeit von Klaus Gnaiger mit dem Titel „<strong>Vorarlberg</strong> zur<br />

Bayernzeit“. Sie zieht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt positives Resümee,<br />

verweist auf die historische Relevanz der Neuordnung des<br />

Verwaltungs- und Gerichtswesens, vor allem aber auf die<br />

Fortschritte im sozialen Bereich und hält fest, dass e<strong>in</strong> Gutteil<br />

der Reformen nach der Rückkehr an Österreich beibehalten<br />

wurde.<br />

Diesem Urteil schließt sich auch Karl He<strong>in</strong>z Burmeister an:<br />

Zwar seien die bayerischen Reformen „für e<strong>in</strong> konservatives<br />

Volk zu radikal, zu schnell“ gekommen, man möge aber<br />

nicht vergessen, dass sie getragen waren „von den Grundsätzen<br />

der Freiheiten, Gleichheit und Brüderlichkeit, die<br />

durch die Französische Revolution zum Allgeme<strong>in</strong>gut der<br />

Menschheit geworden s<strong>in</strong>d.“<br />

Dennoch: Die Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s zur „Bayernzeit“ ist<br />

nach wie vor noch nicht geschrieben, allenfalls die Faktenlage<br />

zum Aufstand von 1809 e<strong>in</strong>igermaßen gesichert.<br />

Indem die regionale Historiographie die bayerische Verwaltungstätigkeit<br />

– so wie die Zugehörigkeit zum Königreich<br />

Bayern – zur bloßen Episode machte, verkannte sie deren<br />

enorme Bedeutung für die weitere Entwicklung des Landes.<br />

Dass Österreich fast alles, was die Bayern zwischen 1806<br />

und 1814 e<strong>in</strong>geführt hatten, beibehielt, machte das Westende<br />

der Donaumonarchie für mehr als e<strong>in</strong> halbes Jahrhundert<br />

zu ihrem weitaus modernsten Teil. Die Sprengel der heutigen<br />

Bezirksgerichte lassen sich auf die der bayerischen Landgerichte<br />

zurückführen, die meisten Geme<strong>in</strong>den <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

können heuer ihr zweihundertjähriges Bestehen feiern, der<br />

„Bayerische Kataster“ wurde bis weit über die Mitte des 19.<br />

Jahrhunderts fortgeführt. Ähnliches gilt für das Sanitätswesen<br />

und andere Bereiche des öffentlichen Lebens.<br />

Es würde nicht verwundern, sollten künftige, vielleicht sogar<br />

grenzüberschreitende Forschungen ergeben, dass ausgerechnet<br />

die „Revolution von oben“, die die Bayern den<br />

<strong>Vorarlberg</strong>ern verordnet hatte, die Weichen für die weitere<br />

wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung des<br />

Landes stellte und die von der Historiographie als Grundlage<br />

ihrer fast durchwegs negativen Charakteristik herangezogen<br />

Äußerungen von Zeitgenossen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie mit<br />

e<strong>in</strong>em Elitenwechsel als Folge der Professionalisierung von<br />

Rechtswesen und Verwaltung zusammenhängen.<br />

Seite 121


Feldkirch 1796 (Johann Conrad Mayer)<br />

Seite 122


Während e<strong>in</strong>er kurzen Zeitspanne, zwischen 1806 und 1814,<br />

gehörten <strong>Vorarlberg</strong> sowie Tirol zum jungen Königreich Bayern.<br />

In den gesamten 800 <strong>Jahre</strong>n der Feldkircher Stadtgeschichte<br />

ist e<strong>in</strong> Zeitraum von acht, neun <strong>Jahre</strong> eigentlich<br />

unbedeutend, doch waren es sehr bewegte <strong>Jahre</strong>, die auch<br />

e<strong>in</strong>ige ganz wenige Spuren h<strong>in</strong>terlassen haben.<br />

Auffallend ist wie unterschiedlich <strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er historischen<br />

Literatur die Darstellung dieser bayerischen Epoche<br />

ausfällt. War lange Zeit das Bild des Tyrannen, Despoten,<br />

Unterdrückers des freien <strong>Vorarlberg</strong>ers vorherrschend, wurde<br />

1985 erstmals der Versuch unternommen, diese Zeit differenzierter<br />

und sachlicher zu betrachten. 1<br />

Bisher f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em <strong>Vorarlberg</strong>er Museum e<strong>in</strong>e<br />

Darstellung dieser Epoche, was nicht verwundert, da <strong>Vorarlberg</strong><br />

eigentlich ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges spezifisch historisches Museum<br />

besitzt. Vielleicht ändert sich das im gerade <strong>in</strong> Planung<br />

bef<strong>in</strong>dlichen neuen Landesmuseum. 2<br />

Interessanterweise ist man im neuen Tiroler Landesmuseum<br />

Zeughaus um e<strong>in</strong>iges weiter. Der Bayernzeit ist e<strong>in</strong> eigener<br />

Raum gewidmet mit Orig<strong>in</strong>algegenständen, die sich<br />

nicht nur auf Andreas Hofer beziehen.<br />

Wie kam <strong>Vorarlberg</strong> zu Bayern?<br />

Nach der verlorenen Schlacht von Austerlitz musste Österreich<br />

im Frieden von Pressburg vom 25. Dezember 1805 Tirol<br />

und <strong>Vorarlberg</strong> an den Sieger Frankreich abgeben. Nach<br />

e<strong>in</strong>em Entschädigungsplan vom Dezember 1805 hätten<br />

<strong>Vorarlberg</strong>, das Allgäu und das Bodenseegebiet an Württemberg<br />

kommen sollen. Der bayerische Unterhändler Freiherr<br />

Gravenreuth war damit nicht zufrieden, protestierte<br />

dagegen und wandte sich zuerst an den französischen Außenm<strong>in</strong>ister<br />

Charles-Maurice de Talleyrand, der jedoch die<br />

Interessen Württembergs unterstützte und ihn abwimmelte.<br />

Er besorgte sich daraufh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Audienzterm<strong>in</strong> bei Napoleon<br />

und brachte se<strong>in</strong>en Wunsch vor.<br />

Vortrag auf E<strong>in</strong>ladung des Stadtarchivs Feldkirch; Feldkirch, Palais Liechtenste<strong>in</strong>, 16. Mai <strong>200</strong>8<br />

Christoph Volaucnik (geb. 1960 <strong>in</strong> Bregenz), Mag. phil. seit 1991 Stadtarchivar der Stadt<br />

Feldkirch<br />

Feldkirch <strong>in</strong> der Bayernzeit<br />

Christoph Volaucnik<br />

Napoleon sagte zu ihm „Wie, ist ihnen das noch nicht genug“.<br />

Der Kaiser deutete auf e<strong>in</strong>e Landkarte und sagte:<br />

„Nun gut, nehmen sie.“ Mit e<strong>in</strong>er Armbewegung konnte<br />

Gravenreuth daraufh<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, Kempten und L<strong>in</strong>dau für<br />

Bayern erhalten. Napoleon ließ den Außenm<strong>in</strong>ister rufen,<br />

um den Vorgang zu protokollieren. Dieser weigerte sich aber<br />

unter H<strong>in</strong>weis auf die Vere<strong>in</strong>barungen mit Württemberg. Daraufh<strong>in</strong><br />

sagte Napoleon herrisch: „Je le veux, ecrivez“. (Ich<br />

will es so, schreiben Sie.) 3<br />

Man sieht wie Napoleon mit Ländern umg<strong>in</strong>g, mit e<strong>in</strong>er<br />

Handbewegung über die Landkarte fällte er Entscheidungen.<br />

Den Historiker Eberhard Weis er<strong>in</strong>nert diese Szene<br />

an e<strong>in</strong>e Verhandlung vor e<strong>in</strong>er Flurbere<strong>in</strong>gungskommission.<br />

Hätte Gravenreuth sich nicht zu diesem mutigen<br />

Schritt entschlossen, wäre <strong>Vorarlberg</strong> Teil des Königreichs<br />

Württemberg geworden. (1809 überlegte sich Napoleon die<br />

Übergabe <strong>Vorarlberg</strong>s an die Eidgenossenschaft, um sie aus<br />

ihrer Neutralität herauszulocken. Er umschrieb <strong>Vorarlberg</strong><br />

so: „dieses Land hat Ähnlichkeit mit Euch <strong>in</strong> Sitten und phisischen<br />

Mitteln, es besitzt den nämlichen Freiheitsdurst wie<br />

ihr und würde sich mit Eurer Verfassung gut vertragen.“ 4 )<br />

Dieser Karl Ernst Freiherr Gravenreuth wurde im März 1807<br />

zum Generalkommissär der Prov<strong>in</strong>z Schwaben ernannt<br />

und hatte mit den <strong>Vorarlberg</strong>ern e<strong>in</strong> recht gutes E<strong>in</strong>verständnis.<br />

Die Landstände bauten ihm an der Bregenzer<br />

Klause e<strong>in</strong>e Gloriette, e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Aussichtspavillon mit<br />

e<strong>in</strong>er Widmung. Er wurde an e<strong>in</strong>er Stelle gebaut, von wo<br />

aus Gravenreuth jeden Abend den Sonnenuntergang am<br />

Bodensee bewundern konnte. Nach 1814 war dies e<strong>in</strong>e<br />

politisch unerwünschte Er<strong>in</strong>nerung an die Bayernzeit und<br />

verfiel; nur durch e<strong>in</strong>en Bregenzer Bürger, der auf die touristische<br />

Attraktion h<strong>in</strong>wies, konnte das Gebäude gerettet<br />

werden. 5<br />

E<strong>in</strong>e militärische Inbesitznahme <strong>Vorarlberg</strong>s bzw. von Bregenz<br />

war bereits am Weihnachtsabend 1805, zwei Tage<br />

vor der Unterzeichnung des Friedensvertrages erfolgt. E<strong>in</strong><br />

Seite 123


hoher bayerischer Beamter <strong>in</strong> Begleitung von Militär marschierte<br />

<strong>in</strong> Bregenz e<strong>in</strong>, versammelte die <strong>in</strong> Bregenz bef<strong>in</strong>dlichen<br />

österreichischen Spitzenbeamten sowie den Bregenzer<br />

Bürgermeister und <strong>in</strong>formierte sie über die Besitzname<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s durch Bayern aufgrund des Kriegsrechtes und<br />

Waffenerfolges se<strong>in</strong>es Landesherrn, des Kurfürsten Maximilian<br />

Joseph, an der Seite Napoleons. Der Spitzenbeamte<br />

Preuß kehrte bald nach Kempten zurück, das bayerische<br />

Militär blieb <strong>in</strong> Bregenz <strong>in</strong> Garnison. 6<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landstände, darunter auch Feldkirch,<br />

wurden am 12. Jänner 1806 nach Bregenz zu e<strong>in</strong>er Sitzung<br />

e<strong>in</strong>berufen, wo Kreishauptmann Franz von V<strong>in</strong>tler sie über<br />

die neue politische Lage <strong>in</strong>formierte. Die Landstände beschlossen<br />

die Entsendung e<strong>in</strong>er Abordnung nach München,<br />

bestehend aus dem Syndikus Dr. Johann Joseph von Ganahl<br />

und dem Feldkircher Christoph Gugger von Staudach,<br />

damals noch Landschreiber des Gerichtes Rankweil-Sulz. 7<br />

Beide Herren sollten als Landrichter <strong>in</strong> der bayerischen Ära<br />

wie auch später noch Karriere machen. Die Stände übergaben<br />

dem neuen König und Landesherren e<strong>in</strong>e Petition,<br />

<strong>in</strong> der sie wirtschaftliche Wünsche und Ziele formulierten<br />

wie auch die Beibehaltung ihres politischen Systems sich<br />

wünschten. Im Pressburger Friedensvertrag war dies ja den<br />

Tirolern und <strong>Vorarlberg</strong>ern garantiert worden.<br />

Den Kontakt mit dem alten Landesherrn hatten die Stände<br />

nochmals kurz vor der offiziellen Übergabe an Bayern<br />

gesucht. E<strong>in</strong>e Deputation, bestehend aus dem Feldkircher<br />

Bürgermeister Josef Melchior von Keßler, Christoph<br />

von Gugger und Dr. von Ganahl wurden ermächtigt, zum<br />

österreichischen Gouverneur <strong>in</strong> Innsbruck, Graf Ferd<strong>in</strong>and<br />

von Biss<strong>in</strong>gen-Nippenburg, und sogar bis zum Kaiser zu<br />

reisen. Neben e<strong>in</strong>er Dankesadresse sollte um die Bezahlung<br />

der offenen Kriegsrechnungen gerungen werden. Die<br />

Deputation kam nur bis Innsbruck, wo sie von zwei Übergabekommissären<br />

empfangen, wegen des Geldes nur vertröstet<br />

wurden.<br />

Seite 124<br />

Schlacht bei Feldkirch 1799<br />

Der eigentliche Übergabeakt des Landes an Bayern erfolgte<br />

<strong>in</strong> Bregenz erst am 13.März 1806.<br />

Diese Verzögerung von drei Monaten ergab sich durch noch<br />

offene Kontributionen, Geldforderungen, die das französische<br />

Militär aus <strong>Vorarlberg</strong> herauspressen wollte. Erst<br />

nachdem diese f<strong>in</strong>anziellen Fragen geklärt waren, übergab<br />

Frankreich durch e<strong>in</strong>en Abgesandten das Land an Bayern;<br />

also nicht der Verlierer Österreich, sondern die Siegermacht<br />

Frankreich vollzog diesen Rechtsakt.<br />

Die Feier fand im Saal des Gasthauses „Löwen“ <strong>in</strong> Bregenz<br />

statt. Dieser Gasthof befand sich am Kornmarkt (am Standort<br />

des heutigen Sparmarktes und der Fahrschule Frener).<br />

Aus Feldkirch war Bürgermeister Melchior von Kessler mit<br />

dem Syndikus Ignaz Rederer erschienen. 8<br />

In Feldkirch selbst gab es ke<strong>in</strong>en Festakt. Wie reagierte man<br />

hier auf diesen politischen Umsturz? Leider s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>erlei<br />

Berichte oder Schilderungen über diese heikle Situation<br />

erhalten geblieben.<br />

Im Feldkircher Stadtratsprotokoll vom 28. Dezember 1805<br />

f<strong>in</strong>den sich die Sätze: „den gebieterisch Drängen sich mit<br />

Ergebenheit fügen sollen“ sowie „seye dieses unangenehme<br />

Ereigniß, welches uns von unserm geliebten Landesfürsten<br />

Kaiser Franz II. zu trennen drohe, mit Ruh und<br />

Ergebenheit zu ertragen.“<br />

Wobei der Stadtrat das erste Zitat aus e<strong>in</strong>em Rundschreiben<br />

des Vogteiamtes übernommen hat. Irgendwelche<br />

Dokumente aus Privatbesitz wie Briefe oder Tagebücher,<br />

die uns Auskunft über die Stimmung <strong>in</strong> der Bevölkerung<br />

wiedergeben, fehlen leider. Ich vermute aber, dass man im<br />

sehr kaisertreuen Feldkirch von diesem Herrscherwechsel<br />

nicht gerade begeistert war.<br />

Feldkirch war seit den Verwaltungsreformen Maria Theresias<br />

und Josefs II. <strong>in</strong> politischer Sicht nicht mehr sehr<br />

bedeutend, Bregenz hatte als Verwaltungszentrale die


Führungsrolle übernommen. In bayerischer Zeit setzte sich<br />

diese Tendenz fort. Zwar haben die Generalkommissäre<br />

Feldkirch besucht, wie Gravenreuth 1808, der festlich empfangen<br />

und bedient wurde, <strong>in</strong> der Stellung der Stadt hat<br />

dies aber nichts geändert.<br />

Politisch brachte auch das Ende der <strong>Vorarlberg</strong>er Landstände<br />

1808 für Feldkirch Nachteile, da die Kanzlei der Landstände<br />

<strong>in</strong> Feldkirch geschlossen, deren Archiv versiegelt und<br />

dann 100 <strong>Jahre</strong> später nach Bregenz gebracht wurde. Trotz<br />

der im Friedensvertrag und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten königlichen<br />

Schreiben 1806 gemachten Zusagen zur Beibehaltung der<br />

alten politischen Strukturen erfolgte 1806 die E<strong>in</strong>führung<br />

neuer Verwaltungsstrukturen im Lande. 9 Dieser Bruch mit<br />

althergebrachten politischen Usancen wurde bereits bei<br />

der Machtübergabe bemerkt. Unter habsburgischer Führung<br />

war es üblich, dass bei e<strong>in</strong>em Herrscherwechsel vor<br />

der Huldigung der Landstände die Privilegien des Landes<br />

bestätigt wurden. König Max Joseph erneuerte diese alten<br />

Privilegien bewusst nicht. <strong>Vorarlberg</strong> wurde der Prov<strong>in</strong>z<br />

Schwaben, dem Illerkreis zugeteilt. Se<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ister Maximilian<br />

Graf von Montgelas me<strong>in</strong>te dazu, dass es dem <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

wohl gleichgültig se<strong>in</strong> könne, ob se<strong>in</strong>e Oberbehörden <strong>in</strong><br />

Tirol oder Schwaben sich befänden. In das neue, zentralistische<br />

Staatsgebilde e<strong>in</strong>es Montgelas, passte so etwas wie<br />

Landstände nicht mehr h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>. Das <strong>in</strong>nerhalb kurzer Zeit<br />

um das Doppelte angewachsene Staatsgebiet von Bayern<br />

war anders wohl nicht zu regieren als <strong>in</strong> zentralistischem<br />

S<strong>in</strong>n, Sonderrechte mussten abgeschafft werden. Auf historisch<br />

gewachsene Strukturen wie die Landstände von Tirol<br />

und <strong>Vorarlberg</strong> nahm man ke<strong>in</strong>erlei Rücksichten. Damit<br />

zogen sich die Bayern von vornhere<strong>in</strong> die Fe<strong>in</strong>dschaft der<br />

entmachteten politischen Führungsschicht zu. Die alten<br />

Landammänner und Landschreiber verfügten <strong>in</strong> ihren Dörfern<br />

und Talschaften über E<strong>in</strong>fluss, ihre Me<strong>in</strong>ung galt und<br />

sie waren Multiplikatoren des Hasses gegen die neue bayerische<br />

Herrschaft. 10<br />

Proklamation des Kaiserturm Österreich 1804<br />

(rechts vorne das Rathaus)<br />

Dieses Datum 1808, bzw. dieses Ereignis, sche<strong>in</strong>t mir <strong>in</strong><br />

der Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s em<strong>in</strong>ent wichtig und zu wenig<br />

berücksichtigt zu se<strong>in</strong>. Die seit der frühen Neuzeit bestehenden<br />

politischen Strukturen, die aus Vertretern aller<br />

Talschaften und Städte bestehenden Landstände, die über<br />

300 <strong>Jahre</strong> lang die Geschicke des Landes gelenkt bzw. mitgeprägt<br />

hatten, wurden abgeschafft und nie mehr <strong>in</strong>s Leben<br />

gerufen. Der österreichische Staat wollte nach 1814 von den<br />

Landständen ebenfalls nichts mehr wissen, war sicherlich<br />

froh, dass die Bayern die Auflösung durchgeführt hatten.<br />

Die Feldkircher versuchten während dieser kritischen Umbruchzeit<br />

durch Bestechung das Blatt zu wenden. Der ehemalige<br />

Postverwalter Adrian von Häusler veranstaltete e<strong>in</strong>e<br />

Geldsammlung, die 1.<strong>200</strong> bis 1.400 Gulden erbrachte, kauff te e<strong>in</strong>e goldene Dose, packte die <strong>in</strong> Gold umgewechselte<br />

Summe h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> und legte e<strong>in</strong>e von ihm selbst verfasste Bitte<br />

mit folgendem Wortlaut dazu: „Vater unser, gib uns das tägliche<br />

Brot, gib uns armen Bürgern von Feldkirch den Sitz der<br />

Stände, des Landgerichtes und des Gymnasiums!“ Dieses<br />

Geschenk versteckte er im Umschlag e<strong>in</strong>es Gebetsbuches,<br />

das den makabren Titel „Officia defunctorum“ (Gebete für<br />

die Toten) hatte, und überreichte es dem bayerischen Kommissär.<br />

Die unterständische Kasse der Landstände sowie<br />

die Stadt Bregenz brachten 2.000 Gulden zusammen, die<br />

sie ebenfalls <strong>in</strong> Gold wechselten und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em grünen Beutel<br />

versteckt dem Kommissär überreichten. Die Feldkircher<br />

reagierten rasch, als sie von der Aktion der Bregenzer erfuhren<br />

und kauften <strong>in</strong> Augsburg e<strong>in</strong> silbernes Tafelgeschirr,<br />

das sie als Geschenk dem richtigen und wichtigsten Mann<br />

überreichten. 11<br />

Diese lediglich vom Historiker Hirn kolportierte amüsante<br />

Geschichte wirft e<strong>in</strong> Licht auf die alte Rivalität zwischen<br />

Feldkirch und Bregenz, die angebliche Bestechlichkeit bayerischer<br />

Beamter, das schöne Gebet von Häusler wurde<br />

dann doch teilweise erhört, das Gymnasium und Landgericht<br />

verblieben <strong>in</strong> Feldkirch.<br />

Seite 125


Umwandlungen auf Behördenebene<br />

Die Feldkircher Lokalhistoriker waren und s<strong>in</strong>d besonders<br />

stolz auf die uralten Rechte und Freiheiten, welche die Herrscher<br />

des Mittelalters, Montforter, Habsburger der Stadt<br />

verliehen haben. E<strong>in</strong> frei gewählter Stadtammann, e<strong>in</strong><br />

Stadtrat, e<strong>in</strong> selten <strong>in</strong> die Stadtverwaltung e<strong>in</strong>greifender<br />

habsburgischer Vogt waren „demokratische“ Sonderrechte<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. In der Literatur wird die Rechtsstellung der<br />

Stadt Feldkirch oft mit der e<strong>in</strong>er Reichsstadt verglichen.<br />

Spätestens mit Maria Theresia und ihren Reformen hörte<br />

dieser Status auf. Interessanterweise wurde dann Ende<br />

des 18. Jahrhunderts e<strong>in</strong>e dieser letzten Besonderheiten<br />

verschont oder beibehalten: die städtische Gerichtsbarkeit.<br />

Während man <strong>in</strong> Tirol, das heißt <strong>in</strong> Innsbruck, Bozen und<br />

Rovereto diese städtische Gerichtsbarkeit 1794 ganz abschaffte,<br />

blieben <strong>in</strong> Feldkirch im Stadtbezirk dem Magistrat<br />

alle „Judicialia, politica und oeconomica“ beibehalten. Dies<br />

bedeutet, dass der Magistrat weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> politischen und<br />

wirtschaftlichen Angelegenheiten e<strong>in</strong>en eigenen Aktionsbereich<br />

hatten und auch das uralte Stadtgericht bestehen<br />

blieb.<br />

Die Bayern setzten e<strong>in</strong>en eigenen Stadtrichter e<strong>in</strong>. Als erster<br />

Stadtrichter wurde der ehemalige Rentmeister Alois<br />

Eberl<strong>in</strong> bestimmt, dessen E<strong>in</strong>setzung <strong>in</strong>s Amt sich aber verzögerte.<br />

Erst auf ausdrücklichen Befehl vorgesetzter Stellen<br />

h<strong>in</strong> wurde Eberl<strong>in</strong> offiziell <strong>in</strong> se<strong>in</strong> neues Amt am 27. August<br />

1807 e<strong>in</strong>gesetzt und vereidigt. Eberl<strong>in</strong> verlangte e<strong>in</strong> „surplus“<br />

auf se<strong>in</strong>e früheren, höheren E<strong>in</strong>künfte als Rentmeister<br />

sowie die Dienstwohnung des Syndikus im Rathaus.<br />

Diese befand sich im zweiten Stock des Rathauses, im Bereich<br />

des heutigen Bauamtes. 12 Als Adjunkt wurde ihm, auf<br />

eigenen Wunsch, der bisherige Aktuar des Landesgerichtes<br />

Sonnenberg Johann Nepomuk von Gilm zugewiesen. Dieser<br />

wird als fleißig und geschickt bezeichnet. 13 Gilm machte <strong>in</strong><br />

der Justiz Karriere und war Vater des Autors Hermann von<br />

Gilm und Notars Ferd<strong>in</strong>and von Gilm. 14<br />

Seite 126<br />

Melchior Keßler von Fürstentreu<br />

Bereits am 5. August 1807 waren Eberl<strong>in</strong> und Gilm vor dem<br />

im Rathaus versammelten Magistrat erschienen und teilten<br />

diesem die Übernahme der Agenden des Stadtgerichtes<br />

mit. Sie verlangten die Übergabe des E<strong>in</strong>laufprotokolls,<br />

der Gerichts-, Straf- und Vertragsprotokolle und der Waisenrechnungen<br />

übergeben. Es wurde im Protokoll dieser<br />

Übergabe abschließend festgehalten, dass ke<strong>in</strong> Verbrecher<br />

<strong>in</strong> Haft oder auf freiem Fuß sei und auch ke<strong>in</strong> Krim<strong>in</strong>alfall<br />

anhängig wäre. Friedliches Feldkirch! 15 Eberl<strong>in</strong> verlangte zur<br />

Unterstützung se<strong>in</strong>er Arbeit e<strong>in</strong>en Aktuar und Kanzlisten.<br />

Auch die Registratur war aufzuarbeiten und der Ofen <strong>in</strong> der<br />

Kanzlei zu reparieren. 16 Das Verhältnis zwischen Eberl<strong>in</strong><br />

und dem Magistrat war nicht ungetrübt. Die vorgesetzten<br />

Behörden konnten über die Ursachen dieses Konfliktes<br />

nur mutmaßen. Entweder waren die fortgesetzte Unzufriedenheit<br />

Eberl<strong>in</strong>s mit se<strong>in</strong>em Posten, über se<strong>in</strong>e Dienstwohnung,<br />

über den fehlenden Schreiber Schuld, oder die<br />

Widerspenstigkeit der Feldkircher. Da die Behörden die<br />

Wichtigkeit dieses Postens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de erkannten,<br />

wurde bald e<strong>in</strong>e Neubesetzung durchgeführt. 17<br />

1808 wurde der <strong>Vorarlberg</strong>er Georg Feuerste<strong>in</strong> zum Stadtrichter<br />

ernannt. Se<strong>in</strong> <strong>Jahre</strong>sgehalt von 800 Gulden hatte<br />

die Stadtkassa zu berappen. Feuerste<strong>in</strong> war bis 1806 Landschreiber<br />

<strong>in</strong> Feldkirch, wurde dann zum Hofgericht Memm<strong>in</strong>gen<br />

und dann nach Bregenz versetzt. 18<br />

Erst zu Beg<strong>in</strong>n des <strong>Jahre</strong>s 1809 wurde die städtische Gerichtsbarkeit<br />

aufgelöst und deren Agenden, die Zivil- und<br />

Krim<strong>in</strong>aljustiz dem Landgericht übertragen. Landrichter<br />

Christoph Gugger ließ sich am 12. Jänner 1809 vom Stadtrichter<br />

Feuerste<strong>in</strong> und dessen Aktuar von Gilm die Akten,<br />

Protokolle und Amtsbücher übergeben. 22 Krim<strong>in</strong>aluntersuchungen<br />

wurden vom Landgericht übernommen.<br />

Gleichzeitig vergaß Gugger nicht, die Vorgesetzten auf se<strong>in</strong>e<br />

„Überladung“ mit Arbeit und die zu ger<strong>in</strong>ge Bezahlung<br />

h<strong>in</strong>zuweisen. 19


Die Stadtrichter wie auch der Landrichter hatten das Recht,<br />

Dienstuniformen und Galauniformen zu tragen, und sie<br />

legten auch Wert darauf. Es war dies e<strong>in</strong> Anzug aus dunkelblauem<br />

Tuch mit stehendem Kragen und Ärmelaufschlägen<br />

aus rotem Tuch. Kragen und Aufschläge waren mit Stickereien<br />

versehen. Auch der Frack war aus diesem Tuch, <strong>in</strong><br />

diesen Farben und mit Stickereien versehen. Landrichter<br />

Gugger von Staudach erklärte 1807, dass das Landgericht<br />

Feldkirch zwar „wenig Seelenzahl“ habe, also schwach bevölkert<br />

wäre, er aber wegen der Grenzlage zahlreiche persönliche<br />

Beziehungen zum Ausland, nach Liechtenste<strong>in</strong>,<br />

habe und das Tragen e<strong>in</strong>er Dienstuniform auch e<strong>in</strong>e Form<br />

der Repräsentation sei. 20<br />

Die Stadtverwaltung<br />

In der Stadt Feldkirch lebten 1806, bei der Übernahme<br />

durch Bayern, <strong>in</strong> 234 Häusern 1.034 Personen, wovon 507<br />

männlichen und 527 weiblichen Geschlechtes waren. 21 Nicht<br />

h<strong>in</strong>zugezählt wurden Dienstboten und Gesellen. 1813 wurden<br />

diese unteren, dienenden Klassen dann statistisch<br />

erfasst. Neben den <strong>in</strong> diesem Jahr anwesenden 1.160 Feldkircher<br />

Bewohnern lebten noch 45 Knechte, 118 Mägde, 30<br />

Gesellen, 190 Beisäße und 27 Bauern <strong>in</strong> Feldkirch, was e<strong>in</strong>e<br />

Gesamtbevölkerung von 1.570 Personen macht. 22 Die Geschicke<br />

dieser Bewohner Feldkirchs leitete der Stadtmagistrat,<br />

bestehend aus vier Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister.<br />

Der erste Rat hatte auch das Amt e<strong>in</strong>es „Syndicus“<br />

<strong>in</strong>ne. Recht <strong>in</strong>teressant ist auch die 1786 festgelegten Voraussetzungen<br />

für diese öffentlichen Ämter: Der Bürgermeister<br />

solle e<strong>in</strong> redlicher, vernünftiger Mann von gutem Charakter<br />

se<strong>in</strong> und aus der Geme<strong>in</strong>de selbst stammen. Die drei<br />

Stadträte sollten Männer von Redlichkeit und „von gutem,<br />

natürlichen Begriffe seyn“. 23 In e<strong>in</strong>em 1807 vom Landvogt<br />

V<strong>in</strong>tler verfertigten Organisationsentwurf für <strong>Vorarlberg</strong><br />

werden die Verwaltungen der e<strong>in</strong>zelnen Städte mite<strong>in</strong>ander<br />

verglichen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Die 1797<br />

beschriebenen politischen Strukturen waren zehn <strong>Jahre</strong><br />

später immer noch <strong>in</strong>takt. 24 Die Stadtverwaltung bestand<br />

aus e<strong>in</strong>em Kanzlisten, e<strong>in</strong>em Rentmeister, e<strong>in</strong>em Sekretär,<br />

e<strong>in</strong>em Registrator, e<strong>in</strong>em Polizeikommissär, e<strong>in</strong>em Ratsdiener<br />

sowie e<strong>in</strong>em Stadtknecht. In dieser Struktur gab<br />

es durch die Ernennung des Feldkircher Syndikus Rederer<br />

zum geme<strong>in</strong>samen Referenten der <strong>Vorarlberg</strong>er Landstände<br />

e<strong>in</strong>e Lücke. Er hat als erster Magistratsrat und rechtskundiger<br />

Syndikus alle Bereiche der städtischen Rechtspflege<br />

alle<strong>in</strong>e besorgt. Bis zur E<strong>in</strong>setzung des bereits bestimmten<br />

Stadtrichters Eberl<strong>in</strong> sollte er die Verwaltung der Zivil- und<br />

Krim<strong>in</strong>algerichtsbarkeit fortführen.<br />

Die Bayern beseitigten jedoch die bisherige Form der<br />

städtischen Selbstverwaltung. Die Neugliederung des öffentlichen<br />

Lebens <strong>in</strong> ganz Bayern basierte auf der am 1.<br />

Mai 1808 erlassenen Verfassung des Königreiches Bayern.<br />

Damit hörten alle Sonderverfassungen und Privilegien auf.<br />

Für <strong>Vorarlberg</strong> bedeutete dies das Ende der alten Stände,<br />

was man am 16. Mai 1808 den Standesrepräsentanten bei<br />

e<strong>in</strong>er Versammlung im Feldkircher Rathaus bekanntgab. 25<br />

Die Neugestaltung der Geme<strong>in</strong>den geht auf e<strong>in</strong> „Edikt über<br />

das Geme<strong>in</strong>de–Wesen“ vom 24. September 1808 zurück. 26<br />

Der Magistrat war nur mehr Befehlsempfänger, das Landgericht,<br />

e<strong>in</strong> Vorgänger der heutigen Bezirkshauptmannschaft,<br />

war die vorgesetzte Behörde, von der die Stadtverwaltung<br />

abhängig war. Der Landrichter gab alles vor, jede städtische<br />

Angelegenheit musste dem Landgericht vorgelegt werden,<br />

das zustimmte oder ablehnte. Laut der bayerischen Geme<strong>in</strong>deverfassung<br />

war e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de wie e<strong>in</strong> Mündel zu<br />

behandeln, konkret wurde im Edikt festgelegt, dass die<br />

Dorfgeme<strong>in</strong>den „unter der beständigen Kuratel des Staates“<br />

stehen. In direktem Zusammenhang mit der Kuratel steht<br />

auch der hierarchische Verwaltungsaufbau des Staates:<br />

„Die Kuratel der Geme<strong>in</strong>den ist e<strong>in</strong> Theil der Staats-Polizei,<br />

und wird <strong>in</strong> dem obersten Ressort von dem M<strong>in</strong>isterium der<br />

<strong>in</strong>neren Angelegenheiten, und unter dessen Leitung von<br />

den General-Kreis-Kommissariaten durch die Unter-Gerichte<br />

als Polizei-Behörden, und <strong>in</strong> den größeren Städten durch<br />

besondere Beamte ausgeübt.“ 27 Dieser Behördenaufbau<br />

Seite 127


Seite 128<br />

Felkirch 1815 von Westen (Ferd<strong>in</strong>and Bachmann)<br />

Zur Er<strong>in</strong>nerung an den Besuch Kaiser Franz I. im Jahr 1815<br />

gab der Stadtmagistrat beim Feldkircher Rentamtspraktikanten<br />

Georg Ferd<strong>in</strong>and Bachmann (1787 bis 1850) als Geschenk<br />

diese kolorierten Radierungen <strong>in</strong> Auftrag.


Felkirch 1815 von Norden (Ferd<strong>in</strong>and Bachmann)<br />

Seite 129


sollte nun für <strong>Jahre</strong> die Lösung kommunaler Aufgaben bestimmen.<br />

Die Stadt Feldkirch konnte e<strong>in</strong>en Antrag stellen,<br />

der dann über das Landgericht an das General-Kreis-Kommissariat<br />

des Illerkreises <strong>in</strong> Kempten und von dort letztendlich<br />

an das M<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> München zur Entscheidung kam.<br />

Die Antwort g<strong>in</strong>g denselben Weg zurück. Auch der Aufbau<br />

der Geme<strong>in</strong>deverwaltung wurde zuerst durch dieses Edikt<br />

des <strong>Jahre</strong>s 1808 bestimmt. Die Geme<strong>in</strong>de sollte <strong>in</strong> Städten<br />

unter 5.000 E<strong>in</strong>wohnern durch e<strong>in</strong>en von den Geme<strong>in</strong>debürgern<br />

frei gewählten „Municipal-Rat“ vertreten werden,<br />

der aus vier, höchstens fünf Personen bestehen sollte, wobei<br />

er unter der Leitung des Kuratel-Beamten stand. Zusammenkünfte<br />

durften nur unter der Leitung der Polizeistelle<br />

stattf<strong>in</strong>den. 28<br />

Der Landrichter nahm auch an Sitzungen des Stadtrates teil<br />

bzw. der Stadtrat legte die Sitzungsprotokolle zur „Vidimierung“<br />

dem Landgericht vor. Auch Bürgerrechtsverleihungen<br />

mussten nach dem Stadtratsbeschluss dem Landrichter<br />

vorgelegt und „ratifiziert“ werden. Damit verlor der Feldkircher<br />

Stadtrat e<strong>in</strong> seit dem Mittelalter ausgeübtes Recht. 29<br />

Der Stadtrat wurde vorerst nur als provisorischer Stadtrat<br />

anerkannt oder bezeichnet.<br />

Erst 1813, also nach sieben <strong>Jahre</strong>n, legte das Landgericht<br />

e<strong>in</strong>e neue Stadtverfassung vor, basierend auf dem Edikt<br />

vom <strong>Jahre</strong> 1808. 30<br />

Sie legte die Aufgaben des Bürgermeisters genau fest, die<br />

Agenden der Geme<strong>in</strong>de. Wie pathetisch der Landrichter<br />

Gugger diese Stadtverfassung e<strong>in</strong>er Versammlung aller<br />

Spitzenbeamten und Geme<strong>in</strong>dehonoratioren vortrug sollen<br />

folgende Zeilen beweisen:<br />

„Se<strong>in</strong>e Majestät unser allergnädigster König, auch mitten<br />

unter den ungütigen Regentensorgen welches iezt noch die<br />

obwaltenden Kriegsverhältnisse vermehren, mit landesväterlicher<br />

Liebe für das Wohl allerhöchst ihrer getreuen Un-<br />

Seite 130<br />

terthanen zu machen gewährt haben mittels allerhöchsten<br />

Reskripts vom 6. vorigen Monats über die Organisation des<br />

Geme<strong>in</strong>dewesens der Stadt Feldkirch folgendes allergnädigst<br />

zu beschließen geruhet.“<br />

Genauso pathetisch und huldvoll ist der Schlusssatz:<br />

„Möge Ihnen stets das erhabene Vorbild unseres theursten<br />

Monarchen vor Augen schweben, welcher mit rastloser<br />

Sorgfalt blos für die Beförderung des Wohls se<strong>in</strong>er Völcker<br />

sich h<strong>in</strong>gibt, streben sie ebenso durch thätige und getreue<br />

Verwaltung ihrer Ämter sich der allerhöchsten Gnade des<br />

Königs, des Vertrauens und der Erwartungen Ihrer Mitbürger<br />

würdig zu machen, und sie werden alle, jeder auf<br />

der ihm vorgezeichneten Bahn, zu dem ausgesteckten Ziel<br />

gelangen das ist, die Wohlfahrth der ihm anvertrauten Geme<strong>in</strong>de<br />

derzeit und für die Zukunft fest und dauerhafter<br />

begründet.“<br />

E<strong>in</strong>leitend stellte Gugger den Grundsatz der bayerischen<br />

Geme<strong>in</strong>deverfassung vor: “Die Regierung selbst übernimmt<br />

die oberste Kuratel und Leitung der Angelegenheiten der<br />

Geme<strong>in</strong>den.“ Die Geme<strong>in</strong>de war also rechtsunmündig und<br />

unterstand völlig der Regierung und ihren Organen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>deverfassung trennte zwischen polizeilicher<br />

und ökonomischer Verwaltung. Die polizeiliche Verwaltung<br />

wiederum wurde <strong>in</strong> die exekutive polizeiliche Gewalt sowie<br />

<strong>in</strong> die Besorgung der Geschäfte, die auf die Erhaltung des<br />

Geme<strong>in</strong>degutes und auf die strafende Gerichtsbarkeit unterteilt.<br />

Dem Bürgermeister standen die von der Geme<strong>in</strong>de selbst<br />

erwählten Munizipalräte zur Seite. Die Räte sollten übrigens<br />

„Männer des öffentlichen Zutrauens würdig“ se<strong>in</strong>. Der Bürgermeister<br />

hatte als Vorstand der Geme<strong>in</strong>de für die Vollziehung<br />

der Gesetze und für die <strong>in</strong>nere öffentliche und private<br />

Sicherheit der Bürger zu sorgen. Er musste die Gefährdung<br />

und Beschädigung der Personen, ihrer Ehre, ihrer Gesund


heit, ihres Eigentums und ihrer Rechte abwehren. Zu se<strong>in</strong>en<br />

weiteren Aufgaben gehörte die Erhaltung der öffentlichen<br />

Ruhe und Ordnung, die Verh<strong>in</strong>derung aller Exzesse, die<br />

Entfernung verdächtiger und gefährlicher Menschen, die<br />

Verhütung heimlicher Unterschleife, die Entdeckung und<br />

Verhaftung von Verbrechern und die Aufsicht auf Fremde<br />

und Reisende. Der Bürgermeister musste sich auch um die<br />

Armenpflege, die Gesundheitspflege, die Lebensmittelhygiene,<br />

die Aufsicht über Maße und Gewichte, die Anordnung<br />

und Vollziehung der bestehenden Feuer-, Bau- und Dienstbotenordnung<br />

kümmern. E<strong>in</strong>fluss nehmen sollte er auf gute<br />

Sitten, Gottesverehrung und den Unterricht. Sorgen musste<br />

er sich um die Re<strong>in</strong>lichkeit und gute Erhaltung der öffentlichen<br />

Brunnen und Wasserleitungen, um die Brücken und<br />

Wege. Die Grenzen und Marken der Geme<strong>in</strong>de waren von<br />

ihm zu besichtigen, die Landwirtschaft und Industrie hatte<br />

er zu fördern und die Beachtung der Flur- und Waldpolizei<br />

gehörte ebenso zu se<strong>in</strong>em Aufgabenkreis. Die Magistratsräte<br />

hatten ihn bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen.<br />

Als Zwangsmittel zur Durchsetzung se<strong>in</strong>er Pflichten und<br />

Aufgaben durfte er Strafen verhängen, aber erst nachdem<br />

Belehrungen und Verwarnungen nichts gefruchtet hatten.<br />

Die Geme<strong>in</strong>dediener standen ihm dafür zur Verfügung. Die<br />

Geme<strong>in</strong>demitglieder wiederum waren ihrem Bürgermeister<br />

gegenüber zur Folgeleistung und Gehorsamkeit verpflichtet.<br />

Er selbst war wiederum der königlichen Polizeistelle untergeordnet,<br />

die ihn unterstützen musste. Geme<strong>in</strong>sam mit<br />

den Magistratsräten hatte er das Geme<strong>in</strong>de- und Lagerbuch<br />

zu führen, die Verkündung der königlichen Verordnungen<br />

zu veranlassen, die Zivilstandsregister zu führen, Vermittlungen<br />

bei Streitigkeiten durchzuführen und die Bestrafung<br />

von ger<strong>in</strong>gen Polizeivergehen zu exekutieren.<br />

Die Munizipalräte hatte durch Stimmenmehrheit ihre Beratungen<br />

und Beschlüsse zu fassen. Zu ihrem Wirkungskreis<br />

gehörte alles, was mit dem Eigentum, den E<strong>in</strong>nahmen, den<br />

Rechten und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der Geme<strong>in</strong>de zu tun hatte.<br />

Wie abhängig auch der Munizipalrat von der Regierung<br />

war, beweist folgende Bestimmung: “Die Versammlung des<br />

Municipalrates kann nur mit Bewilligung der Polizeistelle<br />

(Landrichter) geschehen und die Beschlüsse erhalten erst<br />

durch ihre Sanction e<strong>in</strong>e geltende Kraft.“<br />

Die Verwaltung der Stadtf<strong>in</strong>anzen wurde e<strong>in</strong>em vom König<br />

ernannten „Communaladm<strong>in</strong>istrator“ übertragen. Er war<br />

verantwortlich für Verrechnung der E<strong>in</strong>ahmen und Ausgaben<br />

und legte darüber am Ende des <strong>Jahre</strong>s die Abrechnung vor.<br />

Dem Munizipalrat legte er diese nur zur E<strong>in</strong>sicht vor, dem<br />

Landgericht übergab er sie zur Weiterleitung an die Revisionsstelle<br />

des königlichen Generalkommissariates. Die Verfügungsgewalt<br />

bzw. Kontrolle über das Geld wurde also der<br />

Stadt abgenommen und dem Staat unterstellt. An den Kommunaladm<strong>in</strong>istrator<br />

hatten die städtischen Bediensteten<br />

wie der Geme<strong>in</strong>dediener, der Holzmeister, der Ziegel- und<br />

Kalkmeister, der Kornhausmeister und die Stadttorwärter<br />

das e<strong>in</strong>genommene Geld und die Rechnungen zu überreichen.<br />

Gegründet wurde die Kommunaladm<strong>in</strong>istration nach<br />

eigenen Angaben aber erst am 1. Mai 1813. Sie machte die<br />

Stadt immer wieder auf mögliche Mehre<strong>in</strong>nahmen oder auf<br />

buchhalterische Aufgaben aufmerksam, zum<strong>in</strong>dest erwecken<br />

e<strong>in</strong>ige Dokumente des <strong>Jahre</strong>s 1813 diesen E<strong>in</strong>druck. So<br />

wurde vorgeschlagen, das städtische Kalkwerk und die Ziegelbrennerei<br />

nicht mehr <strong>in</strong> Eigenregie zu führen, sondern<br />

den Betrieb zu verpachten. Auch Mehre<strong>in</strong>nahmen durch<br />

Neuorganisation des „Kornstübels“, des Kornmarktes wurden<br />

gemacht. Durch Neuverpachtung e<strong>in</strong>es Hügels (Bühel)<br />

oberhalb der Nofler Parzelle Fresch erhoffte man sich höhere<br />

E<strong>in</strong>nahmen. Man wollte neben dem Grasnutzen auch<br />

noch die Nutzung von Laub und Eicheln verpachten. Mit<br />

dem Laub wurden die als Matratzen dienenden Laubsäcke<br />

gefüllt, die Eicheln dienten der Schwe<strong>in</strong>emast. Die erreichte<br />

Pachterhöhung von vier auf fünf Gulden 12 Kreuzer standen<br />

wohl <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Verhältnis zum Aufwand. Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />

erhoffte man sich von Mietenachforderungen der Dienstwohnung<br />

im Gymnasium. Auch von e<strong>in</strong>er Neuregelung der<br />

Standgebühren an den Jahr- und Wochenmärkten erhoffte<br />

man sich Mehre<strong>in</strong>nahmen. 31 Das Verhältnis zwischen Kommunaladm<strong>in</strong>istration<br />

und dem Munizipalrat sche<strong>in</strong>t nicht<br />

Seite 131


immer konfliktfrei gewesen zu se<strong>in</strong>. Jedenfalls kann die Aufforderung<br />

der <strong>in</strong> Kempten bef<strong>in</strong>dlichen Kreisbehörden vom<br />

25. Februar 1814 so <strong>in</strong>terpretiert werden. Der Munizipalrat<br />

sollte sich nicht mehr <strong>in</strong> die Angelegenheiten der Kommunaladm<strong>in</strong>istration<br />

e<strong>in</strong>mischen. Dieser Behörde alle<strong>in</strong> stand<br />

der Abschluss von Verträgen über Geme<strong>in</strong>degüter und Kommunalrenten<br />

zu. 32<br />

Die Stadt Feldkirch verlor 1810/11 auch die wichtigen traditionellen<br />

E<strong>in</strong>nahmequellen aus dem Hallgeld, dem Lagerz<strong>in</strong>s<br />

aus den im Salzstadel deponierten Salzfässern sowie das<br />

Niederlagsgeld, also die E<strong>in</strong>nahmen aus den <strong>in</strong> der Zuschg<br />

e<strong>in</strong>gelagerten Kaufmannswaren. Genauso wurde die<br />

älteste E<strong>in</strong>nahmequelle, das Umgeld, die Getränkesteuer<br />

abgeschafft. Der bayerische Staat zahlte dafür, rückwirkend<br />

auf drei <strong>Jahre</strong>, e<strong>in</strong>e Entschädigung. Die Niederlagsgebühren<br />

wurden mit jährlich 1420 Gulden berechnet und<br />

das Umgeld mit 831 Gulden, was rückwirkend auf vier <strong>Jahre</strong><br />

e<strong>in</strong>e Entschädigung von 3326 Gulden ausmachte. Dieser<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die städtischen E<strong>in</strong>nahmen wurde wegen ihrer<br />

Widersprüchlichkeit mit der bayerischen Mautordnung<br />

vorgenommen. So gab es seit 1811 <strong>in</strong> Bayern ke<strong>in</strong>erlei B<strong>in</strong>nenzölle<br />

mehr. Feldkirch kassierte bis 1822 diese Entschädigungen,<br />

dann fand das österreichische Landgericht die<br />

Summe zu hoch und e<strong>in</strong> jahrelanger Streit entstand. 33<br />

Wie abhängig die Stadtverwaltung von den Staatsbehörden<br />

geworden war, geht auch aus der Tatsache hervor, dass der<br />

Stadtschreiber Alois Tschohl se<strong>in</strong> Anstellungsgesuch an das<br />

Landgericht und das Kreiskommissariat stellen musste. 34<br />

Die Macht des Landrichters Gugger von Staudach über die<br />

Stadt und den Bezirk Feldkirch war beachtlich. Er war der<br />

höchste Beamte des Landgerichtes, entschied über zivile<br />

Angelegenheiten wie auch gerichtliche Streitfälle. In der<br />

Stadt Feldkirch war er Chef der Polizeidirektion. 35 Gugger<br />

war gleichzeitig Stadtkommissär von Feldkirch. Ursprünglich<br />

hatte der Stadtrichter dieses Amt <strong>in</strong>ne. Am 12. Oktober<br />

1807 führte der Kreiskommissär Abraham Kutter den<br />

Seite 132<br />

Landrichter Gugger <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Amt als Stadtkommissär und<br />

Polizeidirektor e<strong>in</strong>. Er wurde dem Magistrat und Geme<strong>in</strong>deausschuss<br />

vorgestellt und die E<strong>in</strong>wohner verpflichtet,<br />

se<strong>in</strong>en Anordnungen Folge zu leisten. Die Geme<strong>in</strong>deausschussmitglieder<br />

wurden verpflichtet, alles, was sie gerade<br />

bei diesem E<strong>in</strong>führungsakt gehört hätten, ihren Mitbürgern<br />

zu erzählen. Der Bürgermeister, alle Magistratsräte und Geme<strong>in</strong>deausschussmitglieder<br />

hatten mit ihrer Unterschrift<br />

das E<strong>in</strong>führungsprotokoll zu beglaubigen. 36 Der Stadtkommissär<br />

war e<strong>in</strong>e Art königlicher Oberaufseher über die<br />

Stadt. 1807 wurden die Statuten für den Stadtkommissär <strong>in</strong><br />

Feldkirch erlassen.<br />

Im selben Jahr wurde e<strong>in</strong>e Instruktion für die Polizeidirektion<br />

der königlich bayerischen Stadt Feldkirch erlassen.<br />

Die Sicherheits-, Feuer- und Baupolizei wurde der Stadtverwaltung<br />

weggenommen und dem Polizeidirektor, sprich<br />

dem Landrichter übertragen. Er hatte nun die Aufsicht über<br />

die Stadtpolizisten, die Tor- und Nachtwächter, die Lebensmittelbeschauer,<br />

die Feuerbeschauer. Neu e<strong>in</strong>geführt wurde<br />

die Baupolizei. Seit 1807 hatte e<strong>in</strong> „Häuslebauer“ bzw.<br />

jeder Bauherr e<strong>in</strong>en amtlichen Bauplan vorzulegen. Die<br />

Baupolizei sollte das zu erstellende oder zu begutachtende<br />

Haus auf se<strong>in</strong>e Feuersicherheit, se<strong>in</strong>e Sicherheit und auch<br />

auf se<strong>in</strong>e Schönheit h<strong>in</strong> untersuchen. Besonders den Aspekt<br />

der Schönheit ist bemerkenswert. Was ist bei e<strong>in</strong>em<br />

Haus schön? Darüber streiten sich bekanntlich bis heute<br />

die Fachleute, konkret <strong>in</strong> Feldkirch der sogenannte architektonische<br />

Fachbeirat und wohl noch mehr der an Architektur<br />

<strong>in</strong>teressierte Laie. Auch die Dachr<strong>in</strong>nen, die das Regenwasser<br />

im Untergrund versickern lassen, wurden damals von<br />

der bayerischen Verwaltung <strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>geführt.<br />

Auch die Zensur, sprich die behördliche Durchsicht aller <strong>in</strong><br />

Feldkirch gedruckten Werke, Zeitungen, Bücher, oblag dem<br />

Polizeidirektor.<br />

Landrichter Gugger führte den Vorsitz bei den Magistratssitzungen,<br />

die ganze e<strong>in</strong>laufende Post im Rathaus kam


zuerst auf se<strong>in</strong>en Schreibtisch und erst danach zum Bürgermeister.<br />

Alle Protokolle und alle auslaufenden Schriftstücke<br />

waren ihm vorzulegen. Der Kommissär unterschrieb<br />

auf der rechten und der Bürgermeister auf der l<strong>in</strong>ken Briefseite.<br />

Auch alle an die übergeordneten Dienststellen <strong>in</strong><br />

Ulm, Kempten oder München bestimmten Schreiben waren<br />

ihm vorzulegen. Bei Wahlen <strong>in</strong> den Stadtrat hatte er die<br />

Wahlleitung <strong>in</strong>ne, musste vorher die Kandidaten auf ihre<br />

Anhänglichkeit zur Regierung überprüfen und <strong>in</strong> München<br />

die Bewilligung zum Kandidaten e<strong>in</strong>holen. Nach der Wahl<br />

hatte er den Gewählten <strong>in</strong> das Amt e<strong>in</strong>zuführen. Auch e<strong>in</strong>en<br />

neuen Geistlichen hatte er der Geme<strong>in</strong>de zu präsentieren.<br />

Der Landrichter war <strong>in</strong> Feldkirch „e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Herrgöttle“,<br />

Bürgermeister und Stadträte wurden zu Befehlsempfängern<br />

reduziert.<br />

Mit der behördlichen Zentralstelle im Illerkreis, dem Generalkommissariat<br />

<strong>in</strong> Kempten und den Geme<strong>in</strong>den muss<br />

es über den normalen Dienstweg h<strong>in</strong>aus Kontakt gegeben<br />

haben. Jedenfalls kann e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung im E<strong>in</strong>reichungsprotokoll<br />

des <strong>Jahre</strong>s 1811 so <strong>in</strong>terpretiert werden. Am 24.<br />

März 1811 muss <strong>in</strong> Kempten e<strong>in</strong>e Zusammenkunft, e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e<br />

Versammlung stattgefunden haben. Als Vertreter<br />

Feldkirchs fungierte Johann Josef Ganahl, dem aufgetragen<br />

wurde Bitten verschiedener städtischer Ausschüsse dort<br />

vorzutragen. 37<br />

Details über diese Zusammenkunft fehlen.<br />

Verordnete Liebe zum Herrscherhaus<br />

E<strong>in</strong> unabd<strong>in</strong>gbarer Bestandteil jeder Monarchie ist die<br />

persönliche Beziehung oder der Aufbau e<strong>in</strong>er solchen zum<br />

Herrscherhaus. Die seit 1390 über Feldkirch regierenden<br />

Habsburger haben über Generationen h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>en Kult<br />

um die Person des Kaisers gepflegt, bestes Beispiel ist<br />

Kaisers Geburtstag, der als e<strong>in</strong> offizieller Feiertag festlich<br />

begangen wurde.<br />

Johann Josef Ganahl<br />

Der plötzliche und unerwartete Wechsel des Herrscherhauses<br />

1805/06 war für die Bevölkerung vermutlich<br />

schwierig.<br />

Amtlicherseits versuchte man diese Liebe durch Anordnungen<br />

wie der Abhaltung e<strong>in</strong>es Gottesdienstes, e<strong>in</strong>es<br />

Hochamtes, anlässlich des Namenstages der König<strong>in</strong> oder<br />

der gedruckten Vorschreibung e<strong>in</strong>es Gebetes anlässlich der<br />

Niederkunft der König<strong>in</strong> aufzubauen. Der Geburtstag des<br />

Königs wurde 1811 mit e<strong>in</strong>em Hochamt und e<strong>in</strong>er Parade<br />

des Bürgermilitärs auf dem Domplatz gefeiert. 38 Fraglich<br />

ist, ob man mit derartigen befohlenen Feierlichkeiten und<br />

Gottesdiensten wirklich e<strong>in</strong>e Anhänglichkeit an das Haus<br />

Wittelsbach aufbauen konnte.<br />

Das Feldkircher Wochenblatt<br />

In die Bayernzeit fällt auch der Startschuss zur ersten <strong>in</strong><br />

Feldkirch gedruckten Zeitung, dem „Feldkircher Wochenblatt“,<br />

das als „Feldkircher Anzeiger“ bis heute existiert. 39<br />

Der aus Kempten stammende, <strong>in</strong> Bregenz e<strong>in</strong>e gewisse Zeit<br />

beim Buchdrucker Brentano beschäftigte Kaspar Graff kam<br />

1808 nach Feldkirch und begann mit 1. Jänner 1809 mit dem<br />

Druck des „Feldkircher Wochenblattes“. 40 Es war dies jedoch<br />

e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es Amtsblatt, <strong>in</strong> dem Kundmachungen, Versteigerungen,<br />

auch die Lebensmittelpreise veröffentlicht wurden.<br />

Nur bei besonderen Ereignissen wurden auch Nachrichten<br />

veröffentlicht, die aus offiziellen Blättern stammten. Interessant<br />

s<strong>in</strong>d die Berichte über den Beg<strong>in</strong>n des Russlandfeldzuges<br />

oder die Fertigstellung des L<strong>in</strong>dauer Hafens. Unbekannt<br />

ist, welche Haltung Graff während des Aufstandes<br />

gegen die Bayern 1809 e<strong>in</strong>nahm. Noch im Dezember 1813,<br />

als Bayerns Herrschaft bereits wankte, beschwor das Feldkircher<br />

Wochenblatt die Treue Feldkirchs zum Souverän und<br />

zum bayerischen Vaterland. Andererseits wagte Graff 1809<br />

den Druck e<strong>in</strong>es f<strong>in</strong>gierten Spottbriefes über die Vertreibung<br />

der württembergischen, bayerischen und französischen<br />

Soldaten aus <strong>Vorarlberg</strong>. Das Werk erzählt <strong>in</strong> Versen und <strong>in</strong><br />

schwäbischem Dialekt die Ereignisse des 29. Mai 1809 aus<br />

Seite 133


Sicht e<strong>in</strong>es württembergischen Soldaten. 41 Im Titelblatt des<br />

Wochenblattes führte er das bayerische Wappen, nach 1814<br />

den österreichischen Doppeladler. Über die Verhaftung von<br />

Andreas Hofer berichtete er am 13. Februar 1810, wobei er<br />

sicherlich den Text e<strong>in</strong>er offiziösen bayerische Zeitung abdruckte:<br />

„Hofer, e<strong>in</strong> Mann von ungefähr 44 <strong>Jahre</strong>n, mit kle<strong>in</strong>en,<br />

schwarzen, tiefliegenden Augen und e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>triquanten,<br />

meist lächelnden Miene sieht sich fast nicht mehr gleich;<br />

Angst, Furcht, Hunger, Kälte, vielleicht auch Gewissensbisse<br />

haben ihn ganz entstellt.“<br />

1814 zeigte das Feldkircher Wochenblatt e<strong>in</strong>en wahren<br />

österreichischen Patriotismus. Am 12. Juli 1814 wurde <strong>in</strong><br />

diesem Lokalblatt anlässlich der Rückkehr <strong>Vorarlberg</strong>s zu<br />

Österreich folgendes Gedicht veröffentlicht: „Unsere lichtlosen<br />

Tage s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er Nacht alle h<strong>in</strong>untergeschwunden,<br />

e<strong>in</strong>em Tage Raum zu geben, der es verdient, <strong>in</strong> die Herzen<br />

der kommenden Geschlechter gegriffelt zu werden.“ Das<br />

Wort „Griffeln“ muss Graff besonders gut gefallen haben,<br />

denn er verwendete es 1815, wiederum bei e<strong>in</strong>em patriotischen<br />

Anlass, nochmals: bei der Durchreise von Kaiser<br />

Franz I. durch Feldkirch. Am 17. Oktober 1815 wurden folgende<br />

Worte zu diesem Anlass im Wochenblatt veröffentlicht:<br />

„Der glorreiche Kaiser, auf den ganz Europa herabsieht,<br />

Dessen Thron <strong>in</strong> schimmerndem Gewande Ungarns<br />

erste Magnaten und die Großen des Königreichs Böhmen<br />

umglänzen, Dieser Monarch kam <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>s Mitte, hat<br />

heute <strong>in</strong>ner unsern Mauern e<strong>in</strong>fach geschmückte Thal- und<br />

Bergbewohner um Se<strong>in</strong>en Vatersitz versammelt! Laßt uns<br />

Denkmale errichten; Griffeln wir <strong>in</strong> alle Ste<strong>in</strong>e, was <strong>in</strong> unsere<br />

Herzen gegraben ist: Franz war da.“<br />

Graff muss se<strong>in</strong>e Buchdruckerei erfolgreich und gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend<br />

geführt haben, da er 1810 das Haus Gymnasiumgasse<br />

4 und 1816 e<strong>in</strong> Haus <strong>in</strong> der Neustadt erwerben<br />

konnte. 42<br />

Seite 134<br />

Ausgaben des Feldkircher Wochenblattes f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesbibliothek wie auch <strong>in</strong> der Stadtbibliothek<br />

Feldkirch. Bisher nicht nachweisbar ist der von<br />

Graff gedruckte Feldkircher Kalender. 1809 ist er erstmals<br />

aufgelegt worden. 1810 wurde bestätigt, dass Graff „alle<strong>in</strong>“,<br />

also als e<strong>in</strong>ziger <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> Kalender drucke und sich die<br />

Kalender von Kempten und Augsburg als Vorbild nahm. Er<br />

hatte die Druckvorlagen der Polizeibehörde zur Genehmigung<br />

vorzulegen. Die „abgewürdigten“, also aufgelassenen<br />

Feiertage hatte er teilweise <strong>in</strong> roten Lettern gedruckt, wie<br />

beispielsweise den Gallustag. 1813 berichtete er, dass die<br />

Auflage von 5.000 Stück sich <strong>in</strong> den letzten vier <strong>Jahre</strong>n stark<br />

reduziert habe und er für das Jahr 1814 mit e<strong>in</strong>er Auflage<br />

von 1.000 Stück rechne. Er erwähnt auch e<strong>in</strong>en Vertrag<br />

mit e<strong>in</strong>em Kemptener Buchdrucker, was e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf<br />

e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Druckwerk der beiden Buchdrucker se<strong>in</strong><br />

mag. 43<br />

In der bayerischen Ära wurden erstmals <strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geschichte Druckwerke als Informations- und Propagandamaterial<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Während des Anschlusses an<br />

Bayern wurde die Bevölkerung mit Druckschriften <strong>in</strong>formiert,<br />

die Rede des Landesvogtes V<strong>in</strong>tler abgedruckt und<br />

verbreitet. Auch während der Unruhen 1809 bediente man<br />

sich der Presse. Auch beim Übergang an Österreich 1814<br />

erschienen wiederum Druckschriften, <strong>in</strong> denen die Freude<br />

über die Rückkehr zu Österreich ausgedrückt wurde. Es gab<br />

damals bereits genügend Druckereien <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, die<br />

technisch auch <strong>in</strong> der Lage waren, diese Druckaufträge zu<br />

übernehmen. 44<br />

Kirche<br />

E<strong>in</strong>en problematischen Weg g<strong>in</strong>g Bayern bei der Frage des<br />

Verhältnisses zwischen Staat und Kirche sowie bei der Stellung<br />

der Kirche. So wie <strong>in</strong> Österreich der Sohn Maria Theresias,<br />

Kaiser Joseph II., 1789 mit der Aufhebung von Kirchen<br />

und Klöstern den Volkszorn auf sich zog, sahen sich auch<br />

die Bayern wegen ihrer Kirchenpolitik scharfer Kritik ausgesetzt.


Der moderne bayerische Staat unter M<strong>in</strong>ister Montgelas<br />

war im S<strong>in</strong>ne der Aufklärung tätig, die Kirche, der Priester<br />

hatten dem Staat bei der Erfüllung se<strong>in</strong>er Aufgaben behilflich<br />

zu se<strong>in</strong>, sie wurden zum verlängerten Arm der staatlichen<br />

Verwaltung. Klöster wurden aufgehoben, der Staat<br />

benötigte dr<strong>in</strong>gend das Geld, den Besitz der Klöster um die<br />

Staatsschulden zu decken. Während sich <strong>in</strong> Bayern selbst<br />

der Staat ab 1800 an diesem größten von oben diktierten<br />

Raubzug der jüngeren Geschichte beteiligte, und die wirklich<br />

bedeutenden, traditionsreichen Klöster <strong>in</strong> Altbayern<br />

und Schwaben systematisch ausplünderten, gab es im<br />

armen Gebirgsland <strong>Vorarlberg</strong> vergleichsweise nur wenig<br />

zu holen. 45 Das Benedikt<strong>in</strong>erkloster Mehrerau fiel der Säkularisation<br />

auf brutalste Art zum Opfer, <strong>in</strong> Feldkirch wurde<br />

das Priorat St. Johann säkularisiert, die Kirche zu e<strong>in</strong>em<br />

Lagerhaus herabgewürdigt. Der Grundbesitz von St. Johann<br />

<strong>in</strong> Tisis und vor allem <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong> wurde verkauft bzw.<br />

vom Staat e<strong>in</strong>gezogen und verpachtet. 46<br />

Es kam zu kle<strong>in</strong>lichsten Regelungen und Vorschriften im<br />

alltäglichen Kirchenleben. So wurde beispielsweise der<br />

Wachs- und Ölverbrauch reguliert, die Messner zu größter<br />

Sparsamkeit aufgefordert.<br />

Im Stadtarchiv Feldkirch bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Protokoll, das bei<br />

e<strong>in</strong>er Befragung des Messners Wunibald Briem über den<br />

Ölverbrauch <strong>in</strong> der Kirche verfasst wurde. Er verwendete Öl<br />

als Brennmaterial für das Ewige Licht, <strong>in</strong> der Karwoche beim<br />

Heiligen Grab, beim Marienaltar an Sonn- und Feiertagen,<br />

jeden Donnerstag für die sogenannte Angstampel, das Licht<br />

der Todesangstbruderschaft, und bei hohen Feiertagen<br />

noch zwei Extralampen im Chor.<br />

Das Landgericht schrieb ihm die genaue Ölmenge vor, sollte<br />

er diese überschreiten, drohte man ihm, die Mehrkosten<br />

vom Gehalt abzuziehen. Beim Muttergottesaltar sollte ke<strong>in</strong><br />

Licht mehr brennen und die „Angstampel“ aufgelassen<br />

werden. 47<br />

Besonders hart traf die tief religiöse Bevölkerung das Verbot<br />

von Wallfahrten, im Feldkircher Raum die Wallfahrten<br />

nach Rankweil. Trotz des Verbotes wurden die Prozessionen<br />

und Wallfahrten durchgeführt.<br />

1807 kam es <strong>in</strong> Götzis deswegen zu e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Aufstand.<br />

Fanatiker läuteten <strong>in</strong> der Früh die Glocken, die Leute<br />

kamen zur Kirche und zogen mit Kreuz und Fahnen nach<br />

Rankweil und kehrten <strong>in</strong> Ruhe zurück. Am folgenden Tag kamen<br />

dieselben Leute zum Vorsteher und verlangten, e<strong>in</strong>en<br />

Geme<strong>in</strong>debeschluss wegen der Prozessionen aufzusetzen.<br />

Es rotteten sich dabei immerh<strong>in</strong> <strong>200</strong> Personen zusammen.<br />

1807 unternahmen die Altenstädter ohne Bewilligung e<strong>in</strong>e<br />

Wallfahrt nach Rankweil. 48<br />

In Altenstadt veranstaltete Pfarrer Stey 1808 am Sonntag<br />

nach Fronleichnam e<strong>in</strong>e Prozession im Dorf und wurde dafür<br />

gemaßregelt. Die Bayern hatten festgelegt, dass Fronleichnamsprozessionen<br />

pr<strong>in</strong>zipiell nur an diesem Festtag<br />

stattf<strong>in</strong>den und nicht verschoben werden durften. 49<br />

Bereits 1806 wurde die Verschiebung der Weihnachtsmette,<br />

die üblicherweise um Mitternacht stattfand, auf den Morgen<br />

des Weihnachtstages (5 Uhr!) befohlen. Rorateämter,<br />

das Heilige Grab und die Verdunkelung <strong>in</strong> der Karwoche sowie<br />

das Wetterläuten wurden ebenfalls verboten. E<strong>in</strong> tiefer<br />

E<strong>in</strong>schnitt <strong>in</strong> die religiöse Praxis, <strong>in</strong> die religiösen Gefühle<br />

und das Brauchtum. 50 Diese völlig kle<strong>in</strong>lichen Regelungen<br />

sorgten für Unmut und Hass gegen die Bayern und machten<br />

positive Neuerung vergessen, wie zum Beispiel die durch<br />

die Verfassung garantierte Gewissensfreiheit. Der aufklärerische<br />

Geist der politisch Verantwortlichen <strong>in</strong> München und<br />

ihrer Beamtenschaft hatte ke<strong>in</strong>erlei Verständnis für die konservative<br />

Denkweise der tiefgläubigen Bevölkerung. 51<br />

Besonders streng g<strong>in</strong>g man gegen die Kleriker vor, man<br />

machte sie zu Staatsbeamten, wollte e<strong>in</strong>e Staatskirche.<br />

Widerstand aus den Reihen der Kleriker wurde verfolgt und<br />

gebrochen.<br />

Seite 135


Die Bayern versuchten auch e<strong>in</strong>e Regelung der Diözesanfrage<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> zu erreichen. Das Ländle war ja bekanntlich<br />

unter den Diözesen Konstanz, Chur und Augsburg aufgeteilt.<br />

Nach langen Verhandlungen erreichten die Bayern<br />

die Zuteilung des <strong>Vorarlberg</strong>er Oberlandes, des Churer Anteils,<br />

an die Diözese Brixen im <strong>Jahre</strong> 1808.<br />

H<strong>in</strong>tergrund war die Ausschaltung des politisch unerwünschten<br />

und zu jedem Widerstand gegen die Bayern<br />

bereiten Churer Bischofs Karl Rudolf von Buol-Schauenste<strong>in</strong>.<br />

Dieser wurde aus Meran, se<strong>in</strong>er damaligen Residenz,<br />

nach Innsbruck gerufen. Nachdem er sich weigerte,<br />

das bayerische Staatskirchentum anzuerkennen, wurde er<br />

ausgewiesen. Unter Bewachung wurde er zum alten Grenzübergang<br />

Mart<strong>in</strong>sbruck gebracht und nach Graubünden<br />

ausgewiesen. Angeblich habe er damals aus der Bibel zitiert:<br />

„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ 52<br />

Die Bayern verboten dem Churer Bischof die E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> den<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Anteil se<strong>in</strong>er Diözese, drohten sogar mit Verhaftung.<br />

Jeder Verkehr mit ihm wurde als Hochverrat e<strong>in</strong>gestuft.<br />

H<strong>in</strong>tergrund dieses Hasses war neben der Ablehnung<br />

des Staatskirchentums die Weigerung des Bischofs,<br />

das <strong>Vorarlberg</strong>er Oberland und den V<strong>in</strong>schgau von se<strong>in</strong>em<br />

Bistum zu trennen.<br />

Der Altenstädter Pfarrer Johann Josef Stey hielt weiterh<strong>in</strong><br />

Kontakt mit dem Bistum Chur. Er war seit 1804 Kapitelsekretär,<br />

Stellvertreter des Dekans, und wurde zum Bischofsvikar<br />

mit allen Vollmachten ernannt. Diese Ernennung<br />

hat er vermutlich dem aus Tschagguns stammenden Hofkanzler<br />

von Chur, Johann Josef Baal, zu verdanken.<br />

1807 bestellte der bayerische Generalkommissär Gravenreuth<br />

den Oberländer Klerus nach Feldkirch, wo er von ihm<br />

die Unterwerfung unter das bayerische Staatskirchtentum<br />

verlangte. Pfarrer Stey erklärte für sich und den ganzen Klerus<br />

des Oberlandes, sich eher deportieren zu lassen, als<br />

sich dem staatlichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die kirchliche Ordnung zu<br />

beugen. E<strong>in</strong>e mutige und gefährliche Aussage.<br />

Seite 136<br />

Papst Pius VII. trennte 1808 das <strong>Vorarlberg</strong> von se<strong>in</strong>en<br />

bisherigen Bistümern Chur, Konstanz und Augsburg und<br />

übertrug es dem Bischof von Brixen. Ende 1809 besuchten<br />

Pfarrer Stey, Pfarrer Mayr aus Feldkirch und Pfarrer Johann<br />

Durig den neuen Bischof <strong>in</strong> Brixen. Stey wurde weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er Stellung als Bischofsvikar belassen.<br />

E<strong>in</strong>e endgültige Unterstellung ganz <strong>Vorarlberg</strong>s unter die<br />

Diözese Brixen erfolgte dann erst unter österreichischer<br />

Verwaltung 1820. 53<br />

Der damalige Feldkircher Pfarrer Josef Anton Mayr wurde<br />

wegen se<strong>in</strong>er Anhänglichkeit an Österreich und se<strong>in</strong>er<br />

Treue an se<strong>in</strong>en Bischof politisch verfolgt. Se<strong>in</strong>e Verhaftung<br />

erfolgte am 27. September 1809, danach wurde er<br />

nach L<strong>in</strong>dau gebracht. Dort bewarf ihn bei se<strong>in</strong>er Ankunft<br />

der Pöbel mit Straßenkot. Geme<strong>in</strong>sam mit dem Feldkircher<br />

Kooperator Johann Christian Neyer und dem Dornbirner<br />

Pfarrer Dom<strong>in</strong>ik Zumtobel verblieb er zuerst <strong>in</strong> Hausarrest,<br />

bevor er <strong>in</strong> das Stadtgefängnis von L<strong>in</strong>dau kam. Erst nach<br />

e<strong>in</strong>em halben Jahr konnte er nach Feldkirch zurück. E<strong>in</strong>e<br />

Verwicklung <strong>in</strong> die Unruhen 1809 konnte nie nachgewiesen<br />

werden. Da er sich weiterh<strong>in</strong> verfolgt und bedroht fühlte,<br />

resignierte er 1811 und übernahm die Pfarrerstelle <strong>in</strong> Balzers.<br />

E<strong>in</strong>e Pfarrerstelle <strong>in</strong> Feldkirch oder e<strong>in</strong>e Anstellung<br />

als Generalvikariatsrat lehnte der österreichische Staat ab,<br />

genauso wie e<strong>in</strong>e Entschädigung für se<strong>in</strong>e Haftzeit, verlieh<br />

ihm dafür aber 1821 e<strong>in</strong>e Medaille. E<strong>in</strong> typisches Schicksal<br />

österreichischer Patrioten <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong>. Er versah<br />

weiterh<strong>in</strong> die Pfarrerstelle <strong>in</strong> Balzers, später <strong>in</strong> Schaan. Als<br />

alter und verarmter Mann kehrte er kurz vor se<strong>in</strong>em Tod<br />

1827 nach Feldkirch zurück. 54<br />

Gegen die Bayern wirkten im Oberland der Kurat Andreas<br />

Engstler aus Gortipohl, der Ludescher Pfarrer Adam Moll,<br />

der Nenz<strong>in</strong>ger Pfarrer Franz Jonas Egger, der Pfarrer von Bludenz<br />

Dom<strong>in</strong>ikus Lorenzi und der Brazer Pfarrer Franz Anton<br />

Leu. 55


Die Bayern g<strong>in</strong>gen auch, freilich sehr subtil, gegen den Kapuz<strong>in</strong>erorden<br />

vor. Die Kapuz<strong>in</strong>er erfreuten sich seit ihrer<br />

Niederlassung <strong>in</strong> Feldkirch im <strong>Jahre</strong> 1605 großer Beliebtheit<br />

bei der Stadtbevölkerung und wurden von den Stadtammännern<br />

und Stadtvätern immer f<strong>in</strong>anziell unterstützt. Als<br />

im Mai 1806 <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> Gerüchte über die Auflösung aller<br />

Klöster <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> kursierten, wandte sich der Churer<br />

Bischof <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Brief an den König von Bayern, <strong>in</strong> dem er<br />

die Verdienste der Feldkircher Kapuz<strong>in</strong>er für die Seelsorge,<br />

als Aushilfen <strong>in</strong> verschiedenen Pfarreien hervorhob. Er<br />

sprach ihnen se<strong>in</strong> Wohlwollen aus und warnte davor, dass<br />

bei e<strong>in</strong>er Auflösung des Klosters das Vertrauen <strong>in</strong> den König<br />

leiden könnte. Tatsächlich blieben die Kapuz<strong>in</strong>erklöster<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> bestehen, während das Benedikt<strong>in</strong>erkloster<br />

Mehrerau aufgelöst wurde. Mit dem Verbot der Aufnahme<br />

von Novizen versuchte man wohl e<strong>in</strong>e biologische Lösung<br />

dieses Problems zu f<strong>in</strong>den. In Tirol wurden die Kapuz<strong>in</strong>er<br />

der Aufwiegelung des Volkes verdächtigt und verfolgt. 1808<br />

wurde <strong>in</strong> der Nacht das Kloster <strong>in</strong> Meran militärisch besetzt,<br />

die Patres auf Wagen verladen und <strong>in</strong> andere Klöster<br />

gebracht.<br />

1811 setzten sich 17 Deputierte aus den verschiedenen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landgerichten, darunter auch Johann Josef<br />

Ganahl, der Stammvater der Feldkircher Fabrikantendynastie<br />

Ganahl, für den Weiterbestand der Kapuz<strong>in</strong>erklöster<br />

e<strong>in</strong>. Sie beschrieben die Armut der <strong>Vorarlberg</strong>er Pfarren, <strong>in</strong><br />

denen nur die kostenlos tätigen Kapuz<strong>in</strong>er Aushilfe <strong>in</strong> der<br />

Seelsorge ausübten. Interessant ist der H<strong>in</strong>weis, dass sie<br />

nicht mehr Almosen sammelnd durch die Lande zogen. Damit<br />

wurde e<strong>in</strong> wichtiger Kritikpunkt der Aufklärer, sowohl<br />

<strong>in</strong> Österreich wie <strong>in</strong> Bayern, entkräftet. Die bayerische Stiftungsverwaltung<br />

strich den Kapuz<strong>in</strong>ern die seit dem <strong>Jahre</strong><br />

1768 jährlich von der Stadtkassa ausbezahlten 310 Gulden.<br />

Das Kloster lebte danach nur noch von privaten Almosen.<br />

Die Bayern nahmen auch e<strong>in</strong>en schwerwiegenden E<strong>in</strong>griff<br />

<strong>in</strong> die <strong>in</strong>nere Struktur des Kapuz<strong>in</strong>erordens vor. 56<br />

Andererseits hat die bayerische Verwaltung Rechte und Vermögen<br />

der Kirchen verteidigt. In Feldkirch beispielsweise<br />

die Siechenkapelle St. Magdalena <strong>in</strong> Levis. Die Stadt kümmerte<br />

sich nicht darum, überlegte sogar, die Kirche und das<br />

Siechenhaus abzutragen, den dazugehörenden Wald und<br />

Grundbesitz zu verkaufen und die gesamte Stiftung aufzulösen.<br />

Die bayerische Verwaltung untersagte dieses Vorhaben,<br />

erklärte die Kirche als „nicht entbehrlich“ und befahl<br />

der Stadt, Reparaturen vorzunehmen. 57<br />

Auch für die Wiedergutmachung des von der Stadt 1796<br />

konfiszierten Silberschatze der Dompfarre setzten sich die<br />

Bayern e<strong>in</strong>. Die Stadt hatte während der Franzosenkriege<br />

e<strong>in</strong>en großen Teil des Silberschatzes der Pfarre weggenommen,<br />

<strong>in</strong> der Schweiz e<strong>in</strong>schmelzen lassen und mit dem<br />

Erlös die Kriegsausgaben und die Bewaffnung bezahlt. E<strong>in</strong><br />

jahrelanger bürokratischer Kampf zwischen Stadt und der<br />

bayerischen Verwaltung entstand wegen der Wiedergutmachung<br />

dieses bedeutenden Schadens am Kirchenvermögen.<br />

Die Stadtverwaltung wand sich wie e<strong>in</strong> Aal und zögerte<br />

die Sache h<strong>in</strong>aus. 58<br />

Die bayerische Verwaltung kümmerte sich auch um notwenige<br />

Reparaturen an kirchlichen Gebäuden. 1806/07<br />

erfolgte e<strong>in</strong>e Renovierung der Pfarrkirche St. Nikolaus. Die<br />

Polizeidirektion gab Anweisung, die Kirchenfassade, die<br />

mit schwarzen und weißen Flecken behaftet war, zu sanieren.<br />

Im Zuge dieser Kirchenrenovierung wurde auch die<br />

Kirchhofmauer mitsamt dem Wachthäuschen abgebrochen.<br />

Die im Zusammenhang mit diesem Mauerabbruch entstandenen<br />

Akten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Beweis für die Verbürokratisierung<br />

des bayerischen Staates. Die <strong>in</strong> Bregenz bef<strong>in</strong>dliche Stiftungsadm<strong>in</strong>istration<br />

sah im Abbruch e<strong>in</strong>e Schädigung des<br />

Kirchenstiftungsvermögens und machte Anzeige an das M<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>in</strong> München. Dies entschied, dass es sich dabei<br />

um e<strong>in</strong>e Verschönerungsmaßnahme handle und daher das<br />

Kirchenvermögen nicht geschädigt worden sei. Gleichzeitig<br />

verzichtete das M<strong>in</strong>isterium auf e<strong>in</strong>e Entschädigung für die<br />

abgetragenen und abtransportierten Ste<strong>in</strong>e der Kirchhof-<br />

Seite 137


mauer. 59 1811 wurden durch das Landgericht Reparaturen<br />

des Gewölbes <strong>in</strong> der Kirche von Altenstadt und des Kirchendaches<br />

von St. Nikolaus <strong>in</strong> Feldkirch <strong>in</strong> die Wege geleitet. 60<br />

1808 wurde die <strong>in</strong> der Feldkircher Au stehende St. Leonhardskirche<br />

(am Standort des heutigen Illparkes) aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es Erlasses des königlichen Zentral- Rechnungskommissariates<br />

<strong>in</strong> München aufgelöst und die kirchlichen<br />

Funktionen auf die Stadtpfarrkirche übertragen. Das Inventar,<br />

wie Altäre und Glocken, wurden nach Oberriet verkauft.<br />

Nach e<strong>in</strong>er anderen Quelle sollte e<strong>in</strong>e Glocke nach St. Johann<br />

übertragen werden. Die leerstehende Kirche diente<br />

als Warenlager. Die Umfriedungsmauer der Kapelle St.<br />

Leonhard wurde abgebrochen. Der <strong>in</strong> München beschlossene<br />

Verkauf der Kapelle wurde nicht durchgeführt. Die<br />

Kirche wurde von der Bürgerschaft 1820 renoviert, fiel aber<br />

1851/52 der Spitzhacke zum Opfer. 61<br />

Wie bürokratisch die bayerische Kirchenverwaltung war, ist<br />

am Beispiel der Anschaffung e<strong>in</strong>es Pluviales, e<strong>in</strong>es Messgewandes,<br />

1809 zu sehen. E<strong>in</strong> ca. fünf Zentimeter dicker Akt<br />

entstand damals, alle Behörden von Feldkirch bis Bregenz,<br />

Kempten und das M<strong>in</strong>isterium des Inneren <strong>in</strong> München<br />

mussten befragt werden. 62 Dieses wiederum verlangte von<br />

den Altenstädter Klosterschwestern nähere Auskünfte und<br />

dann erst wurde <strong>in</strong> München der Auftrag zur Anfertigung<br />

dieses Pluviales gegeben. 63<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Wehrpflicht<br />

Die bayerische Verfassung sah unter anderem die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Wehrpflicht vor, abgeschaut bei den französischen Revolutionsheeren<br />

mit ihrer „levee en masse“. In <strong>Vorarlberg</strong><br />

und Tirol galt aber bis dah<strong>in</strong> die Wehrverfassung von Kaiser<br />

Maximilian, die nur im Kriegsfall das Aufgebot der Schützen<br />

zur Landesverteidigung vorsah. Alle späteren Bemühungen<br />

österreichischer Herrscher, aus <strong>Vorarlberg</strong> Rekruten zu erhalten,<br />

waren an den Landständen, die ja die Landesverteidigung<br />

als ihre Domäne ansahen, gescheitert.<br />

Seite 138<br />

Die Bayern als Verbündete Napoleons benötigten dr<strong>in</strong>gend<br />

Soldaten und saugten ihre neuen Länder direkt aus. Zur<br />

Auffüllung der schwäbischen Truppen des bayerischen Militärs<br />

hatte <strong>Vorarlberg</strong> se<strong>in</strong>e jungen Leute als Kanonenfutter<br />

abzugeben.1806 versuchte die Stadtverwaltung Freiwillige<br />

mit Vergünstigungen zum Militärdienst zu locken. So jedenfalls<br />

kann e<strong>in</strong> kurzer E<strong>in</strong>trag im E<strong>in</strong>gangsprotokoll vom 31.<br />

Dezember 1806 gedeutet werden. Der Rekrut Johann Baptist<br />

Neyer war bei se<strong>in</strong>em Regiment e<strong>in</strong>getroffen, worauf der<br />

Stadtmagistrat die sofortige Auszahlung von wöchentlichen<br />

Almosen an se<strong>in</strong>e Mutter befahl. Im Mai 1807 desertierte<br />

Neyer <strong>in</strong> Warschau von se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heit. Der zum Militärdienst<br />

ausgehobene Peter Feuerle erhielt während se<strong>in</strong>er Dienstzeit<br />

drei Kreuzer täglich aus dem Armenfonds zugesprochen.<br />

1807 begannen die Bayern <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> mit allgeme<strong>in</strong>en Rekrutierungen,<br />

der Musterung der jungen Männer, während<br />

sie es <strong>in</strong> Tirol erst 1809 wagten, was auch e<strong>in</strong> Grund für den<br />

Aufstand war. 64 In <strong>Vorarlberg</strong> kam es lediglich <strong>in</strong> Krumbach<br />

1807 zum Aufstand der Frauen gegen die Musterungskommission.<br />

Sie vertrieben diese Kommission und zogen zum<br />

Landgericht Bezau, wo sie verhaftet wurden. Bayerisches<br />

Militär rückte im Vorderwald e<strong>in</strong>, sämtliche Unkosten des<br />

Militärs wurden auf alle <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den umgewälzt.<br />

Die Stadt Feldkirch hatte 273 Gulden zu zahlen. <strong>200</strong><br />

<strong>Jahre</strong> nach diesem Ereignis wurde <strong>in</strong> Krumbach e<strong>in</strong> von der<br />

Autor<strong>in</strong> Ulrike Längle verfasstes Theaterstück aufgeführt. 65<br />

Die Geme<strong>in</strong>den hatten <strong>in</strong> Listen die Namen der wehrpflichtigen<br />

jungen Männer zu erfassen, mussten deren<br />

Aufenthalt eruieren und ihnen selbst <strong>in</strong>s Ausland die Stellungspapiere<br />

nachsenden. So musste beispielsweise der<br />

<strong>in</strong> Rorschach bef<strong>in</strong>dliche Sohn des Bernhard Bäder nach<br />

Feldkirch zur Stellung zurückkehren. 66 In den Konskriptionslisten<br />

waren die Personaldaten, die Namen der Eltern,<br />

der Beruf und die Vermögensverhältnisse e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Der Ratsdiener hatte den jungen Männern die gedruckten<br />

Vorladungen zur Stellung zu überbr<strong>in</strong>gen. <strong>Vorarlberg</strong> hatte<br />

nach e<strong>in</strong>er vermutlich 1808 erstellten Liste 169 Rekruten zu


stellen. Feldkirch lediglich zwei, Bludenz vier, Bregenz drei<br />

und das Gericht Rankweil-Sulz, zu dem auch Altenstadt, Tisis<br />

und Tosters gehörten, 12 Rekruten. 67 Konskriptionslisten<br />

aus Feldkirch s<strong>in</strong>d aus den <strong>Jahre</strong>n 1808,1813 und 1814<br />

erhalten. Auf der frühesten Liste s<strong>in</strong>d acht junge Männer<br />

aus Feldkirch, Tosters, Tisis, Bangs, Nofels und Altenstadt<br />

verzeichnet. 68 Über den Ablauf der Stellung der Rekruten<br />

ist wenig bekannt. Aus dem <strong>Jahre</strong> 1807 gibt es e<strong>in</strong>en Magistratsbefehl,<br />

laut dem die zwei zu stellenden Rekruten<br />

durch die Ziehung des Loses auszuwählen wären. Das<br />

Los entschied über das weitere Schicksal der jungen Männer.<br />

69 Vielsagend ist auch die Aufstellung von Wachen bei<br />

der „Konskription“. Ihre Aufgabe war die „Aufhebung der<br />

flüchtigen Burschen“. E<strong>in</strong> deutlicher H<strong>in</strong>weis auf die bei der<br />

Stellung herrschende Stimmung, sowohl bei den jungen<br />

Männern wie auch bei den Verantwortlichen. 70 Während der<br />

Konskription <strong>in</strong> Altenstadt im <strong>Jahre</strong> 1810 wurden zwei Züge<br />

Militär dorth<strong>in</strong> bestimmt und mussten nach ihrer Rückkehr<br />

<strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>quartiert und versorgt werden. Die Stadt<br />

Feldkirch hatte die zwei Offiziere, vier Unteroffiziere und 51<br />

Soldaten zu verpflegen. Diese Abkommandierung von Soldaten<br />

zu e<strong>in</strong>er Konskription wirft e<strong>in</strong> Licht auf das mangelnde<br />

Vertrauen <strong>in</strong> die Bevölkerung und deren Furcht. 71 Es kam<br />

auch vor, dass die jungen Leute bereits vor der Konskription<br />

flohen. 1813 wurde e<strong>in</strong> Militärkommando nach Feldkirch<br />

entsandt, um die Flüchtigen zu verhaften und nach Kempten<br />

zu überstellen. 72<br />

Die Stadt unterstützte bzw. vertröstete die E<strong>in</strong>gerückten mit<br />

kle<strong>in</strong>en Geldgeschenken.<br />

Man entledigte sich dabei aber auch unerwünschter, armer<br />

Personen. E<strong>in</strong> krasses Beispiel ist das Schicksal des Xaver<br />

Baier. Se<strong>in</strong> Vater Franz Josef Baier, von Beruf Maler, lebte<br />

viele <strong>Jahre</strong> <strong>in</strong> der Schweiz, wurde ausgewiesen und kam<br />

bettelarm nach Feldkirch zurück. Man ließ die Eltern unentgeltlich<br />

im Totenhaus wohnen und steckte den Sohn dafür<br />

zu den Soldaten. Der Vater bat um die Verleihung des Bürgerrechtes<br />

sowie um die Gewährung e<strong>in</strong>es Almosens. Die<br />

Familie wurde dann aber ausgewiesen. Im amts<strong>in</strong>ternen<br />

Verkehr wird der Sohn als „entbehrlicher Mensch“ bezeichnet.<br />

Er erhielt für den E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> das Militär aber e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e<br />

Unterstützung, fünf Gulden, ausbezahlt, es sollte wohl helfen,<br />

das Soldatenleben erträglicher zu machen. 73<br />

Bartolome Ossi aus Nofels (Matschels) wurde freiwillig<br />

Soldat, da die Geme<strong>in</strong>de ihm versprach, den Eltern dafür<br />

e<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>deteil, also e<strong>in</strong> Grundstück für Anbauzwecke<br />

zu überlassen. Die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt konnte sich an das<br />

Versprechen nicht er<strong>in</strong>nern und behauptete, dass er 1780<br />

<strong>in</strong> der Schweiz geboren und ke<strong>in</strong> Altenstädter sei. Ossi desertierte<br />

daraufh<strong>in</strong> aus der Armee. Dies lässt den Verdacht<br />

aufkommen, dass man sogenannte Sozialfälle gerne beim<br />

Militär entsorgte. 74<br />

Desertionen von <strong>Vorarlberg</strong>ern aus dem bayerischen Heer<br />

kamen recht häufig vor, wie <strong>in</strong> den im Bayerischen Regierungsblatt<br />

veröffentlichten Fahndungslisten nachzulesen<br />

ist. 75 Besonders arm dran waren jene <strong>Vorarlberg</strong>er, die<br />

aus dem österreichischen Heer entlassen wurden, nach<br />

<strong>Vorarlberg</strong> zurückkamen und von den Bayern wieder rekrutiert<br />

werden sollten. Beispielsweise der Tostner Jakob<br />

Koch von der Parzelle Hub, von 1803 bis 1805 Kaiserjäger,<br />

dann Kriegsgefangener. Nach se<strong>in</strong>er Rückkehr hätte<br />

er bayerischer Soldat werden sollen, verschwand dann <strong>in</strong><br />

die Schweiz. 1811 suchte der Tostner Franz Schöch um die<br />

Entlassung aus dem Militärdienst an. Er war <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau stationiert,<br />

der e<strong>in</strong>zige Sohn und sollte den elterlichen Hof übernehmen.<br />

1813 flohen die beiden Söhne des Mart<strong>in</strong> Mayer<br />

vor der Konskription. Der Vater bat darum, nur e<strong>in</strong>en Sohn<br />

e<strong>in</strong>zuziehen, falls sich beide Söhne stellen würden. E<strong>in</strong><br />

Sohn sollte den elterlichen Hof <strong>in</strong> Tosters bewirtschaften. 76<br />

Hatte man ursprünglich nur die 19-jährigen rekrutiert, holte<br />

man auch ältere und jüngere zu den Waffen. Napoleons<br />

Kriege benötigten immer mehr Soldaten. Im bayerischen<br />

Militärdienst kamen auch Feldkircher ums Leben. Der 1813<br />

e<strong>in</strong>gezogene Joseph Amann aus Altenstadt wird 1815 als im<br />

Kriegsdienst verstorben gemeldet. Weitere Details fehlen.<br />

Andreas Zimmermann aus Gis<strong>in</strong>gen, der 1810 e<strong>in</strong>gezogen<br />

worden war, soll im April 1813 als Soldat des 6. leichten In-<br />

Seite 139


fanterieregimentes verstorben se<strong>in</strong>. Franz Xaver Weber aus<br />

Altenstadt, Nationalgardist, wurde bei der am 30. Oktober<br />

1813 geschlagenen Schlacht bei Hanau, als die Bayern den<br />

Rückzug Napoleons stören wollten, verwundet und verstarb<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Militärspital. Nach dem Bündniswechsel Bayerns<br />

waren nun die Franzosen die Fe<strong>in</strong>de, gegen die man <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Feldzug, im Elsaß beg<strong>in</strong>nend, kämpfte.<br />

Christian Speckle aus Tisis, 1790 geboren, wurde 1809<br />

zur bayerischen Infanterie e<strong>in</strong>gezogen, machte den Russlandfeldzug<br />

mit, überlebte die russische Kriegsgefangenschaft<br />

und verstarb 1879. Diese E<strong>in</strong>zelschicksale seien für<br />

hunderte <strong>Vorarlberg</strong>er genannt, die auf der Seite Bayerns<br />

gekämpft haben. 77<br />

Die Feldkircher spürten diese Kriege auch auf andere Art.<br />

<strong>Vorarlberg</strong> bzw. die Geme<strong>in</strong>den des Landgericht Feldkirch<br />

hatten regelmäßig nach Lermoos <strong>in</strong> Tirol Vieh, Hafer, Stroh,<br />

Fleisch, We<strong>in</strong> und Branntwe<strong>in</strong> zu liefern. Dort befand sich<br />

e<strong>in</strong> großes Warendepot für die aus Italien nach Deutschland<br />

ziehenden Soldaten. Ende Februar 1813 waren zur Verpflegung<br />

von 4.<strong>200</strong> italienischen Soldaten nach Lermoos<br />

und Füssen 20 Eimer braunes Bier, zwei Eimer Branntwe<strong>in</strong><br />

und Vieh zu liefern. Da die Lieferzeit zu kurz und wohl auch<br />

die Distanz zu weit war, wurde e<strong>in</strong>e Geldablöse vere<strong>in</strong>bart,<br />

immerh<strong>in</strong> 523 Gulden. Im März 1813 waren beispielsweise<br />

50 000 italienische Soldaten zu verpflegen. Die Stadt Feldkirch<br />

hat <strong>in</strong> der Regel diese Waren nicht <strong>in</strong> natura nach Tirol<br />

geliefert, sondern dies mit Geld abgelöst. 1812 hatte das<br />

Landgericht Feldkirch für zwei Kolonnen Franzosen sechs<br />

Stück Vieh nach Lermoos zur Verfügung zu stellen, was aber<br />

wiederum mit Geld abgelöst wurde. Im Dezember 1813 war<br />

die Stadt Feldkirch mit der Zahlung von zwei Verpflegungsbeiträgen,<br />

von 164 und 114 Gulden im Rückstand. Daneben<br />

mussten 1813 auch Pferde für das Militär abgeliefert werden<br />

78 .<br />

Während das doch vermögende Feldkirch sich relativ leicht<br />

mit diesen Geldablösen tat, blieb den ländlichen Regionen<br />

nur die Ablieferung des Viehs oder des Heus an das Mili-<br />

Seite 140<br />

tär. Für die Bauern war dies natürlich e<strong>in</strong> harter Schlag und<br />

hat den Hass gegen die Bayern und das bayerische Militär<br />

genährt. Genau dieselbe Situation gab es dann auch im Ersten<br />

Weltkrieg, als das österreichische Heer den Bauern die<br />

letzte Kuh aus dem Stall holte.<br />

Die Kosten der Militärverpflegung und Pferdelieferungen<br />

wurden nach dem Übergang an Österreich durch den bayerischen<br />

Staat zurückbezahlt. So konnte 1815 die sogenannte<br />

„Liquidierungskommission“ freudig mitteilen, dass<br />

Bayern die Kosten der Militärlieferungen der <strong>Jahre</strong> 1809/10<br />

des Landgerichtes Feldkirch an das dortige Rentamt zurückbezahlt<br />

hatte und diese Forderungen nun beglichen werden<br />

konnten. 79 Abzuklären wäre, ob dies nur e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfall war.<br />

Auch E<strong>in</strong>quartierungen bayerischen Militärs <strong>in</strong> Feldkirch<br />

waren e<strong>in</strong>e Begleitersche<strong>in</strong>ung der Kriege. In der Tostnerau,<br />

am Breiten Wasen, schuf die Stadt für das Militär e<strong>in</strong>en<br />

Exerzierplatz. Die Hauptwache war beim Spitalsgebäude,<br />

dem heutigen sogenannten Polizeitrakt des Rathauses.<br />

Zwischen März und August 1813 waren dann jeweils e<strong>in</strong>e<br />

Kompanie des ersten und des zweiten leichten Infanterieregiments<br />

<strong>in</strong> Feldkirch stationiert. Die Stadtkassa hatte das<br />

von den Soldaten verwendete Brennholz, Öl und Kochgeschirr<br />

zu bezahlen. 80 Untergebracht wurden die Soldaten<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er nicht näher lokalisierten „Quasikaserne“. 1812<br />

wird e<strong>in</strong>e „Mühlekaserne“ erwähnt. Vermutlich dienten die<br />

Mühle oder vielleicht das Mühletor als Kaserne. Im Gasthaus<br />

„Ochsen“ gab es e<strong>in</strong> Soldatenzimmer, vermutlich e<strong>in</strong><br />

Raum, der den Soldaten als Schlafraum diente. 81 1813 erfolgte<br />

dann der Auftrag, die Schattenburg als Kaserne herzurichten.<br />

Diese Funktion sollte sie dann über e<strong>in</strong> halbes<br />

Jahrhundert <strong>in</strong>nehaben. 82 Die Burg, das Wahrzeichen Feldkirchs,<br />

hatte zuvor ihre letzte Funktion, nämlich als Gefängnis<br />

des Landgerichtes, verloren, da man im Landgericht<br />

neue Gefängniszellen e<strong>in</strong>gerichtet hatte. Nach dem Wegzug<br />

des Wärters im <strong>Jahre</strong> 1812 stand die Burg völlig leer. Alle<br />

noch vorhandenen verwertbaren Materialien wie Eisen,<br />

Fenster, Türstöcke wurden erfasst und vermutlich ausgebaut.<br />

83


Bürgermilitär, Schützen und Nationalgarde III.<br />

Klasse<br />

Es kam auch zur Gründung e<strong>in</strong>es Bürgermilitärs, <strong>in</strong> dem alle<br />

Bürger dienstverpflichtet waren. Man orientierte sich dabei<br />

an e<strong>in</strong>er Verordnung vom 3. April 1807. Laut Statuten sollte<br />

das Bürgermilitär niemals gegen den äußeren Fe<strong>in</strong>d kämpfen,<br />

der Schutz der „friedlichen, rechtlichen E<strong>in</strong>wohner“<br />

wurde als Ziel genannt. Der Dienst, die Uniformierungen<br />

und die e<strong>in</strong>zelnen Truppengattungen des Bürgermilitärs<br />

waren detailliert geregelt. 84<br />

Dieses Bürgermilitär wurde dann gezielt aufgebaut, wie<br />

die E<strong>in</strong>tragungen im E<strong>in</strong>reichungsprotokoll beweisen. Im<br />

Jänner 1808 gab es zahlreiche Enthebungsgesuche zu<br />

bearbeiten. Im April wurde der Feldwebel Schaller als Exerziermeister<br />

für das Bürgermilitär bestimmt sowie e<strong>in</strong><br />

Uniformierungsreglement erlassen. Im Juni wurde Johann<br />

Alois Tschohl zum Hauptmann des Bürgermilitärs bestimmt<br />

und es wurden Vorschläge für die anderen Offiziersstellen<br />

gemacht. Dr. Gabriel W<strong>in</strong>ter wurde zum Quartiermeister ernannt,<br />

Dr. Franz Xaver Wegeler zum Zeugmeister, der Richter<br />

Johann Nepomuk von Gilm zum Auditor, zum Militärrichter<br />

bestimmt. Anfang Dezember wurden die Angehörigen des<br />

Bürgermilitärs vereidigt. Die Säbel lieferte e<strong>in</strong> Rohmberg<br />

(sic !) aus Dornbirn, der noch bis 1811 auf die Bezahlung<br />

der Rechnung warten musste. 85 Unklar ist auch, <strong>in</strong>wieweit<br />

das Bürgermilitär aktiv wurde, Schießübungen durchführte<br />

oder exerzierte. Unklar ist auch se<strong>in</strong>e Rolle im <strong>Jahre</strong> 1809.<br />

Nach dem Aufstand im <strong>Jahre</strong> 1809 mussten jedenfalls alle<br />

<strong>in</strong> Feldkirch vorhandenen Gewehre e<strong>in</strong>gesammelt und an<br />

das Militär abgeliefert werden. 86<br />

Daneben gab es weiterh<strong>in</strong> die Schützen. Bereits 1810 baten<br />

die Feldkircher Schützen um die Wiederaufnahme des<br />

Scheibenschießens am Schießstand <strong>in</strong> der Au, das wegen<br />

der „Insurrektion“ des <strong>Jahre</strong>s 1809 unterbrochen worden<br />

war. So wie <strong>in</strong> Dornbirn und Bregenz wurde die Bewilligung<br />

1809: Überfall der Feldkircher Schützen auf Konstanz<br />

erteilt. Der Aufstand des Vorjahres und der Griff zu den Waffen<br />

wurden „als e<strong>in</strong>e Folge der eisernen Nothwendigkeit als<br />

des freyen Willens“ bezeichnet. 87<br />

Trotz der Erfahrungen des <strong>Jahre</strong>s 1809 wagten die Bayern<br />

die Aufstellung e<strong>in</strong>er Nationalgarde III. Klasse. Die Organisation<br />

dieser bewaffneten Truppe geht auf e<strong>in</strong>e Verordnung<br />

des <strong>Jahre</strong>s 1809 zurück, laut der alle männlichen Staatsangehörigen<br />

bis zum 60. Lebensjahr zum Dienst verpflichtet<br />

waren. Im Zuge der Befreiungskriege, also nach dem<br />

Bündniswechsel der Bayern, wurde am 10. Juni 1813 e<strong>in</strong>e<br />

neue „Organische Verordnung über die Errichtung e<strong>in</strong>er Nationalgarde“<br />

erlassen. Wiederum waren alle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stadt<br />

oder Marktgeme<strong>in</strong>de wohnhaften und Steuern zahlenden<br />

Männer bis 60 <strong>Jahre</strong> zum Dienst verpflichtet, die Nationalgarde<br />

sollte aber nie gegen den äußeren Fe<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den<br />

Kampf treten sondern nur zu Militärdiensten <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Bezirkes ihrer Stadt- oder Marktgrenzen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Aus <strong>in</strong>nenpolitischen Gründen vermied M<strong>in</strong>ister Montgelas<br />

die Bezeichnung Landsturm, die ja gerade <strong>in</strong> Tirol und<br />

<strong>Vorarlberg</strong> Er<strong>in</strong>nerungen an 1809 erweckt hätten. Nach dem<br />

Abmarsch der regulären bayerischen Truppen an den Ma<strong>in</strong><br />

und Rhe<strong>in</strong> im Oktober 1813 kam es Ende des Monats zur allgeme<strong>in</strong>en<br />

Landesbewaffnung, e<strong>in</strong>geleitet von e<strong>in</strong>em Aufruf<br />

des Königs „An me<strong>in</strong> Volk“. 88<br />

Wie wirkte sich die Aktivierung dieser Nationalgarde <strong>in</strong><br />

Feldkirch aus? Recht erfreut war die bayerische Behörde,<br />

dass die Feldkircher Bürgerschaft bereit war, die Wiederbewaffnung<br />

aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Zu klären war,<br />

ob die Feldkircher e<strong>in</strong>e oder zwei Kompanien der Nationalgarde<br />

bilden wollten. Die Stadt hatte die zum Waffendienst<br />

verpflichteten Bürger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Musterrolle zu erfassen. Die<br />

Bürger sollten an e<strong>in</strong>em Samstag aufs Rathaus kommen,<br />

wobei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stunde 25 Personen <strong>in</strong> der Musterrolle zu erfassen<br />

waren. 89 Der ganze Magistratsrat sowie der Bürgermeister<br />

Keßler waren vom Waffendienst befreit. 1814 waren<br />

253 Männer „konskribiert“, erfasst worden, wobei 28 über<br />

60 <strong>Jahre</strong> alt und damit dienstbefreit sowie 29 krank waren.<br />

Die Waffenübungen sollten an den Sonntagen stattf<strong>in</strong>den.<br />

Seite 141


E<strong>in</strong> großes Problem war die ausreichende Bewaffnung der<br />

Nationalgardisten. Ende 1813 teilte das Generalkommissariat<br />

mit, dass an Feldkirch als Ersatz für die im <strong>Jahre</strong> 1809<br />

abgenommenen Waffen 97 Musketen abgegeben werden,<br />

wobei für jedes dieser Gewehre 10 Kreuzer Transportkosten<br />

zu bezahlen waren. Im März 1814 standen 350 Gewehre,<br />

die für das ganze Landgericht bestimmt waren, zur Abholung<br />

<strong>in</strong> Kempten bereit. Diese Waffenlieferung reichte aber<br />

kaum aus für die Bewaffnung der 2938 Nationalgardisten<br />

im ganzen Landgericht Feldkirch, die übrigens nur über<br />

125 eigene Gewehre verfügten. Genauere Zahlen über die<br />

Nationalgarde wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Aufstellung am 14. Juni 1814<br />

vorgelegt. Kommandant der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bataillon zusammengefassten<br />

Kompanien der Region Feldkirch war der<br />

Obermautbeamte Freiherr von Pflumern, der den militärischen<br />

Rang e<strong>in</strong>es Majors hatte. Die Feldkircher Kompanie,<br />

bestehend aus 88 Mann, drei Offizieren, e<strong>in</strong>em Sergeant,<br />

vier Unteroffizieren und drei Tambouren verfügte über 76<br />

Gewehre. In e<strong>in</strong>er zweiten Kompanie befanden sich Neuzugänge.<br />

In der Tisner Kompanie waren 100 Mann zusammengefasst,<br />

die 81 Gewehre zur Verfügung hatten. Aus<br />

161 Mann bestand die vierte Kompanie, bestehend aus<br />

Tostnern und Noflern. Sie hatten 142 Gewehre. In der Altenstädter<br />

Kompanie dienten 252 Mann. Die 164 Göfner waren<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kompanie zusammengefasst. In e<strong>in</strong>em zweiten Bataillon<br />

gab es e<strong>in</strong>e aus 42 Mann bestehenden Feldkircher<br />

Kompanie. 90<br />

Im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en Landesbewaffnung 1813 wurden<br />

neben der Nationalgarde III. Klasse e<strong>in</strong> freiwilliges<br />

Jägerkorps sowie e<strong>in</strong> Landhusarenkorps errichtet. Die<br />

Feldkircher erklärten sich bereit, „als Beweis ächter Vatterlandsliebe,“<br />

zwei berittene Landhusaren zu stellen und<br />

auszurüsten. Jeder Husar erhielt unentgeltlich e<strong>in</strong> Reitpferd<br />

gestellt und wurde mit e<strong>in</strong>er ganzen Montur ausgestattet<br />

sowie mit e<strong>in</strong>er täglichen Lohnzulage von 12 Kreuzern belohnt.<br />

91 Aus dem ganzen Landgericht Feldkirch meldeten<br />

sich bis Dezember 23 Personen, später dann 34 zu e<strong>in</strong>em<br />

freiwilligen Jägerkorps. Aus dem heutigen Feldkirch waren<br />

dies Bartholomä Amman, aus Altenstadt Franz Xaver Sturn<br />

und aus (Tosters) Hub Lorenz Mayer und Joseph Walk. Sie<br />

Seite 142<br />

Ankunft der <strong>Vorarlberg</strong>er <strong>in</strong> Konstanz<br />

(Cölest<strong>in</strong> von Gugger 1815)<br />

erhielten aus Spenden der Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en Montierungsbeitrag<br />

von 15 Gulden und e<strong>in</strong>e tägliche Zulage von sechs<br />

Kreuzern für die Dauer des Krieges. Zwei Rechtspraktikanten,<br />

die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Krieg<br />

teilnehmen konnten, spendeten e<strong>in</strong>en Montierungsbeitrag.<br />

Der Verwalter der gräflich Wolkenste<strong>in</strong>ischen Herrschaft Tosters,<br />

Anton von Re<strong>in</strong>hard, gehörte ebenfalls zu den Spendern.<br />

Landrichter Gugger und andere f<strong>in</strong>anzierten aus ihrem<br />

Privatvermögen den Ankauf von vier Husarenpferden. 92<br />

Diese Bereitschaft zur Ausrüstung von Landhusaren und<br />

Jägern war aber ke<strong>in</strong> Feldkircher Phänomen. In ganz Bayern<br />

war dies üblich, die privaten Spender wie auch die Beiträge<br />

der Geme<strong>in</strong>den wurden im Regierungsblatt veröffentlicht.<br />

In Bregenz haben die führenden Beamten selbst die Ausrüstungen<br />

für diese Soldaten bezahlt. Die Montafoner rüsteten<br />

e<strong>in</strong>en Feldjäger aus, Dornbirn zahlte die Montur und<br />

sicherte 100 Gulden zu. 93<br />

Während am 14. Juni 1814 noch e<strong>in</strong>e Inspektion der Nationalgarde<br />

angekündigt wurde, gab e<strong>in</strong> Rundschreiben am<br />

19. Juni wegen der „e<strong>in</strong>getretenen friedlichen Verhältnisse“<br />

die E<strong>in</strong>stellung aller Waffenübungen bekannt. Die ausgegebenen<br />

Waffen sollten dem Landgericht zur Verwahrung<br />

übergeben werden. Sechs <strong>Jahre</strong> später, am 1. Jänner 1820<br />

erkundigte sich das Kreisamt nach dem Verbleib dieser Gewehre.<br />

94 Die Hofkommission <strong>in</strong> Wien verlangte entweder die<br />

Rückgabe der Waffen oder e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Entschädigung.<br />

Leider ist nicht bekannt, was die Recherche über den Verbleib<br />

der Waffen ergab.<br />

Inwieweit diese Spenden zur Militärausrüstung 1813, 1814<br />

aus wirklichem Patriotismus oder nur notgedrungen erfolgten,<br />

lässt sich heute nicht mehr klären. Auffallend ist<br />

jedenfalls, dass es sich bei den privaten Sponsoren um die<br />

angesehenen Bürger von Feldkirch und Bregenz handelt. E<strong>in</strong>en<br />

ähnlichen Patriotismus hatte es bereits1808 gegeben,<br />

als man Geldspenden für verwundete Soldaten des Feldzuges<br />

gegen Preußen sammelte. Die Landgerichte Montafon,<br />

Feldkirch, Bregenz und die Stadt Bregenz spendeten<br />

1334 Gulden. 95


1809<br />

E<strong>in</strong>e Zäsur <strong>in</strong> der Bayernzeit bedeutete der Volksaufstand<br />

1809. Von Tiroler Emissären angestachelt, befreite sich<br />

<strong>Vorarlberg</strong> zwischen April und August 1809 mit militärischen<br />

Mitteln von der bayerischen Herrschaft. Feldkirch spielte<br />

aus strategischen Gründen nur e<strong>in</strong>e Nebenrolle, Bregenz<br />

war durch se<strong>in</strong>e Grenznähe das Herz des Aufstandes.<br />

Am 25. April zog e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e österreichische militärische<br />

E<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>, besetzte die Stadt und übernahm<br />

die Verwaltung im Namen Österreichs. Von den öffentlichen<br />

Gebäuden wurde das bayerische Wappen entfernt und<br />

durch den kaiserlichen Doppeladler ersetzt. Folgendes<br />

Gedicht wurde dem festlich geschmückten Wappentier zwischen<br />

die Fittiche gelegt:<br />

„Auf! und s<strong>in</strong>gt des Dankes Lieder<br />

Des Kaisers Adler schützt uns wieder<br />

Wo dieser ist da lebt sichs gut<br />

Drum opfern wir ihm Gut und Blut.“ 96<br />

Der letzte Satz sollte für so manchen Feldkircher und <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

bald Wahrheit werden. Es würde zu weit führen, die<br />

Beteiligung Feldkirchs an diesem Aufstand im Detail zu<br />

schildern. Erwähnenswert ist dann aber doch der Guss von<br />

vier Kanonen durch die Glockengießerei Graßmayr für die<br />

Aufständischen und deren Transport nach Bregenz. 97<br />

Das verwegenste „Husarenstück“ dieses Aufstandes war<br />

die E<strong>in</strong>nahme von Konstanz am 28. und 29. Juni 1809 durch<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Schützen unter Leitung des Feldkirchers Xaver<br />

Walser. Um an dr<strong>in</strong>gend benötigte Munition und Geschütze<br />

zu kommen, segelten die Schützen mit fünf Schiffen nachts<br />

über den Bodensee, überrumpelten die badische Besatzung<br />

und versorgten sich mit den dr<strong>in</strong>gend benötigten Kriegsmaterialien.<br />

Sie konnten e<strong>in</strong>er sie verfolgenden württembergischen<br />

Flottille entwischen und landeten <strong>in</strong> Bregenz.<br />

Walser wurde dafür vom Kaiser ausgezeichnet. 98 Insgesamt<br />

stand man <strong>in</strong> Feldkirch dem Aufstand 1809 eher skeptisch<br />

gegenüber. Nach der Niederschlagung des Aufstandes<br />

wurden aus allen Teilen <strong>Vorarlberg</strong>s Geiseln ausgehoben<br />

und nach Frankreich gebracht. Aus Feldkirch stammten<br />

folgende Geiseln: Matheus Lueger, Handelsmann; Johann<br />

Georg Reichart, Schlosser; Peter Feierle, Handelsmann; Philipp<br />

Mayer, Kupferschmied; Andreas Wegeler, Wagner. Aus<br />

Altenstadt stammten die Geiseln: Joseph Wegeler, Wagner;<br />

Andreas Nägele, Bauer; Andreas Tiefenthaler, Bauer aus<br />

Gis<strong>in</strong>gen; Johann Ender, Metzger aus Gis<strong>in</strong>gen und Johann<br />

Pümpel, Tischler aus Nofels. 99<br />

Schule<br />

Besondere Verdienste erwarben sich die Bayern im Schulwesen.<br />

Für Feldkirch ist besonders die Entwicklung des Gymnasiums<br />

von Interesse. In Bayern war 1804 das Schulsystem<br />

durch E<strong>in</strong>führung von Vor-, Mittel- und Hochschulen neu<br />

geregelt worden. Mit Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres 1806/07 sollte<br />

nun auch <strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>e „Mittelschule“ mit sechs <strong>Jahre</strong>skursen<br />

(Klassen) e<strong>in</strong>geführt werden. Es waren folgende Fächer<br />

vorgesehen: Deutsch, Late<strong>in</strong>, Griechisch, Französisch,<br />

Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Technologie, Naturlehre,<br />

Altertums-, Völker- und Menschenkunde, Arithmetik<br />

und Messkunst, Zeichnen und Musik. 100 Leider kam es zu<br />

ke<strong>in</strong>er Vermehrung der Lehrerposten, was bei diesen zahlreichen<br />

Lehrfächern notwenig gewesen wäre. Auch die Dotation<br />

der Feldkircher Mittelschule blieb sehr bescheiden.<br />

Mit den f<strong>in</strong>anziellen Mitteln des Studienfonds war 1808<br />

lediglich die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er vierklassigen Studienschule<br />

möglich. Diese wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Primärschule sowie e<strong>in</strong>e anschließende<br />

Sekundärschule unterteilt. Die Sekundärschule<br />

bestand aus e<strong>in</strong>em Progymnasium, e<strong>in</strong>er<br />

Art Vorschule zum Gymnasium, sowie e<strong>in</strong>er Realschule mit<br />

jeweils zwei <strong>Jahre</strong>skursen. Die Realschule war für Schüler<br />

gedacht, die ke<strong>in</strong>e akademische Laufbahn, sondern „höhere<br />

Kenntnisse“ für e<strong>in</strong> bürgerliches Leben sich aneignen<br />

wollten.<br />

Seite 143


Erstmals <strong>in</strong> der Geschichte des Feldkircher Gymnasiums<br />

wurden naturwissenschaftliche Fächer sowie die Fächer<br />

Deutsch, Deutsche Sprach- und Literaturkunde unterrichtet.<br />

Bemerkenswert ist auch das Angebot, e<strong>in</strong>e moderne<br />

Sprache, Französisch, zu erlernen. Im Gegenzug wurde<br />

Late<strong>in</strong>, das bis dah<strong>in</strong> wichtigste Fach, zurückgestuft. Es<br />

wurden nur noch Grundkenntnisse beigebracht. 102<br />

E<strong>in</strong>e Neuerung gab es auch beim gedruckten <strong>Jahre</strong>sbericht.<br />

Bis dah<strong>in</strong> bestand er nur aus Schülerlisten, und war <strong>in</strong><br />

Late<strong>in</strong>. Nun war er <strong>in</strong> Deutsch und brachte Informationen,<br />

Berichte über die Schule, die Schulfächer, den <strong>Jahre</strong>sablauf.<br />

Im <strong>Jahre</strong>sbericht 1809/10 ist e<strong>in</strong>e Rede von Rektor Gegenbauer<br />

abgedruckt, <strong>in</strong> der er die Ziele und Absichten der<br />

neuen Studienordnung der Studienschule erklärte.<br />

E<strong>in</strong>e Neuerung war auch das Jugendfest am 1.Mai, das im<br />

Schuljahr 18010/11 erstmals durchgeführt wurde. Schüler<br />

trugen Gedichte und Fabeln zeitgenössischer Dichter vor,<br />

wie von Herder, Schiller, Geßner, Gellert und besonders<br />

häufig Texte des damals sehr populären Gottlieb Pfeffel. Die<br />

Schüler führten auch Musikstücke auf. Der Organist Josef<br />

Anton Sauther erteilte Musikunterricht. Trotz dieser Neuerungen<br />

g<strong>in</strong>g die Schülerzahl der Studienschule beachtlich<br />

zurück. Ursache dafür war sicherlich die „Degradierung“ zu<br />

e<strong>in</strong>er Gymnasial-Vorschule, was die Absolventen, sofern sie<br />

an e<strong>in</strong>er Gymnasiallaufbahn <strong>in</strong>teressiert waren, zwang, e<strong>in</strong><br />

Gymnasium <strong>in</strong> Bayern zu besuchen. Zu untersuchen wäre,<br />

wie viele <strong>Vorarlberg</strong>er während der <strong>Jahre</strong> 1806 bis 1814 ihre<br />

Gymnasial- und Universitätsausbildung <strong>in</strong> Bayern genossen<br />

haben. E<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis geben die veröffentlichten Listen<br />

mit <strong>Vorarlberg</strong>er Stipendienbeziehern, bei denen auch der<br />

Studienort wie beispielsweise Landshut genannt wird. 102<br />

Dieser erzwungene Ortswechsel hat die Attraktivität der<br />

Schule sicherlich geschmälert. Heute unvorstellbar ist die<br />

Drohung, bei ungenügender Schulleistung zum Militär e<strong>in</strong>gezogen<br />

zu werden. 103<br />

Seite 144<br />

Erster deutschsprachiger<br />

Gymnasialbericht 1807<br />

Nach der Rückkehr an Österreich wurde wieder großer Wert<br />

auf die Erlernung der late<strong>in</strong>ischen Sprache gelegt und die<br />

Naturwissenschaften wurden aus dem Fächerkanon gestrichen.<br />

Man kam zum alten Schulsystem vor 1805 zurück.<br />

Während <strong>in</strong> deutschen Reformstaaten wie Bayern und Preußen<br />

die Schulen reformiert wurden, man sich der neuen Zeit<br />

öffnete, beharrte man <strong>in</strong> Österreich zum<strong>in</strong>dest bis 1848 auf<br />

e<strong>in</strong>em recht traditionellen Schulsystem. 104<br />

Während der bayerischen Ära fanden die Studienschule<br />

und auch nach 1814 das Gymnasium Unterkunft im ehemaligen<br />

Wohnhaus (Ritterkommende) von St. Johann, heute<br />

Johannitergasse 6. Das Priorat St. Johann mitsamt der Kirche<br />

war säkularisiert worden, die Kirche diente dann als<br />

Schulkirche während das Wohngebäude als Schulgebäude<br />

diente, <strong>in</strong> dem der Rektor e<strong>in</strong>e Dienstwohnung hatte. Während<br />

die Umbauten des ärarischen (staatlichen) Gebäudes<br />

die bayerische Amtskassa übernahm, hatte dies nach 1814<br />

die Stadt Feldkirch zu bezahlen. 105 Das Gebäude diente bis<br />

1860 für Schulzwecke und wurde seit 1910 von den Stadtwerken<br />

als Büro- und Wohngebäude genutzt. Schulgebäude<br />

und Kirche waren übrigens mit e<strong>in</strong>em überdachten Gang<br />

mite<strong>in</strong>ander verbunden. 106<br />

Wirtschaft<br />

Feldkirch war traditionell e<strong>in</strong>e Handels- und Gewerbestadt,<br />

die mit ihren Märkten vom wirtschaftlichen Verkehr mit<br />

dem Umland lebte. Genauso wichtig war die Rolle des Fernverkehrs<br />

und Salzhandels, da die auf der Nord-Südroute,<br />

vom Bodensee nach Italien durch Feldkirch kommenden<br />

Güter hier über Nacht e<strong>in</strong>gelagert wurden. Speditionen wie<br />

Leone und zahlreiche Fuhrleute lebten von diesem Verkehr.<br />

Diese Stellung im Transithandel kommt auch <strong>in</strong> den von<br />

unbekannter Hand verfassten „Commercialwünschen des<br />

Landes“ vor. In dieser für den König bestimmten Wunschliste<br />

wird die Verlagerung des Transits durch <strong>Vorarlberg</strong><br />

anstatt über die Schweiz gefordert. Die gerade im Aufbau<br />

bef<strong>in</strong>dliche Textil<strong>in</strong>dustrie wünschte sich e<strong>in</strong> Verbot auslän-


discher Baumwollwaren. Man wünschte sich die Beibehaltung<br />

der zollbegünstigten E<strong>in</strong>fuhr von Fabrikaten und von<br />

Käse <strong>in</strong> die österreichischen Staaten, ebenso den zollfreien<br />

Export von Vieh nach Oberitalien. Um e<strong>in</strong>en leichteren<br />

Transport dieser Waren nach Osten zu erreichen, sollte die<br />

Arlbergstrecke ausgebaut werden, konkret wurde der Bau<br />

e<strong>in</strong>er Chaussee von Klösterle bis Stuben gefordert. E<strong>in</strong> Stra-<br />

ßen<strong>in</strong>spektor sollte die Strecke Feldkirch bis Stuben beauff sichtigen. Andererseits wurde die freie E<strong>in</strong>fuhr von Getreide<br />

aus Bayern und Schwaben gefordert. 107<br />

Die Rolle Feldkirchs als Handelsstadt beweist e<strong>in</strong>e Auflistung<br />

der Material- und Spezereihandlungen aus dem <strong>Jahre</strong><br />

1811. Fidel Ebenhoch betrieb se<strong>in</strong>e Handlung seit 1806.<br />

Der aus Friaul stammende Felix Vidal wurde se<strong>in</strong> Kompagnon,<br />

mit dem er geme<strong>in</strong>sam das Handelsgeschäft im Hause<br />

Schlossergasse 1 betrieb. Babette Vidal eröffnete 1812<br />

das erste Modegeschäft <strong>in</strong> Feldkirch. Daneben gab es vier<br />

weitere Handlungen, die aber ihren Betrieb nur kurzfristig<br />

führten. Der Advokat Mart<strong>in</strong> Mathis hatte mit dem Handel<br />

aufgehört und se<strong>in</strong>e Waren an den Konkurrenten Oswald<br />

Schmied verkauft. Auch Daniel Danielsi und Xaver W<strong>in</strong>der<br />

hatten den Betrieb e<strong>in</strong>gestellt. Johann Josef Ganahl verlegte<br />

im <strong>Jahre</strong> 1812 se<strong>in</strong> Gemischtwaren- und Spezereigeschäft<br />

von der Marktgasse <strong>in</strong> das Eckhaus Schlossergasse/<br />

Schmiedgasse. 108 Dort wurden die Grundlagen für die für<br />

Feldkirch so wichtige Textilfabrik Ganahl gelegt. So suchte<br />

er 1812 um die Bewilligung für e<strong>in</strong>en Handel mit Textilien<br />

an. 109<br />

In e<strong>in</strong>er Auflistung der Gewerbetreibenden aus dem <strong>Jahre</strong><br />

1812 werden 14 Handelsmänner, e<strong>in</strong> Krämer, zwei Eisenhändler,<br />

e<strong>in</strong> Spezereihändler, drei Kornhändler sowie drei<br />

Kornhändler, die gleichzeitig noch Fuhrleute waren, aufgezählt.<br />

110 Wie stark der Zusammenhalt im Handelsstand war,<br />

ist an e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Stellungnahme von 17 Händlern<br />

gegen e<strong>in</strong>e Vertauschung des alten Salzstadels gegen die<br />

Mauthalle zu erkennen. 111<br />

ensterläden der Spezereiwarenhandlung Ganahl<br />

Auch bei den Anfängen der Textil<strong>in</strong>dustrie mischten Feldkircher<br />

Händler mit. Sie besorgten sich <strong>in</strong> der Schweiz Rohbaumwolle,<br />

gaben diese an Sp<strong>in</strong>ner<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der näheren<br />

Umgebung und reichten das daraus gesponnene Garn an<br />

die Heimweber weiter. Die Produkte lieferten die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

wieder an die Schweizer Großhändler zurück.<br />

Das Pionierland der Textil<strong>in</strong>dustrie war jedoch England, von<br />

dort kamen billigst Textilien auf den europäischen Markt.<br />

Napoleon versuchte durch die Sperre des europäischen<br />

Marktes für englische Waren se<strong>in</strong>en Fe<strong>in</strong>d England zu schädigen.<br />

Die sogenannte „Kont<strong>in</strong>entalsperre“ galt <strong>in</strong> allen<br />

europäischen Satellitenstaaten Frankreichs, natürlich auch<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Die E<strong>in</strong>fuhr von Rohbaumwolle aus Übersee,<br />

den englischen Kolonien, wurde verboten und dieses Verbot<br />

wurde auch überwacht, wie e<strong>in</strong>e 1810 vom Landgericht<br />

bei allen Feldkircher Händlern durchgeführte Hausdurchsuchung<br />

beweist. 112 Acht Kolonialwarenhändler wurden<br />

von den Beamten heimgesucht. Es fanden sich Zuckerhüte,<br />

Kaffee, Tee, zum Textilfärben Indigo und Farbhölzer, Pfeffer,<br />

Muskat und Nelkenwurz, und natürlich ballenweise Baumwolle,<br />

aber mit Zollpapieren nachweisbar aus der Levante<br />

stammend, also dem Mittelmeerraum. Johann Josef Ganahl<br />

und Witwe Maria Elisabeth Adegold geb. Conceth gaben an,<br />

dass diese Baumwolle zum Versp<strong>in</strong>nen bestimmt war, bei<br />

den restlichen war sie zum allgeme<strong>in</strong>en Verkauf bestimmt.<br />

Ganahl hatte se<strong>in</strong>e Baumwolle über e<strong>in</strong>en Händler <strong>in</strong> Nürnberg<br />

bezogen.<br />

Die Witwe Adegold hatte die acht Ballen Rohbaumwolle<br />

von Mathias Sulzer aus Azmoos im benachbarten oberen<br />

Schweizer Rhe<strong>in</strong>tal zur Weiterverarbeitung übernommen.<br />

Während der Bayernzeit versuchte man auch die Verarbeitung<br />

von Schafwolle, Le<strong>in</strong>en und Seidenraupenzucht zu<br />

fördern. In Feldkirch selbst kam es zur kurzzeitigen Gründung<br />

e<strong>in</strong>er Seidenbandweberei des Lorenz und des Jakob<br />

Christa. Sie hatten 1808 das Masch<strong>in</strong>enwälzgebäude im<br />

„Zw<strong>in</strong>gwolf“ gekauft, gerieten aber drei <strong>Jahre</strong> später <strong>in</strong> Konkurs.<br />

Die genaue Lage der Werkstatt kann nicht angegeben<br />

Seite 145


werden. In der Konkursmasse f<strong>in</strong>den sich e<strong>in</strong>e Webmasch<strong>in</strong>e<br />

und e<strong>in</strong> Wasserwerk, drei Bandstühle, e<strong>in</strong>e Zwirnmasch<strong>in</strong>e<br />

und 12 Seidenkarden.<br />

1819 kam es zur neuerlichen Gründung e<strong>in</strong>er Seidenbandweberei<br />

<strong>in</strong> Feldkirch durch Niklas Dünser, den Sohn e<strong>in</strong>es<br />

<strong>in</strong> die Schweiz ausgewanderten <strong>Vorarlberg</strong>ers.<br />

Bemerkenswert ist, dass Landrichter Gugger sich 1808 für<br />

die Wiedere<strong>in</strong>führung der Rebbauordnung stark machte. 113<br />

Er teilte dem Generalkommissariat mit, dass es im Landgericht<br />

Feldkirch früher e<strong>in</strong>e eigene Rebbauordnung gegeben<br />

habe, <strong>in</strong> der der Arbeitslohn der Rebbergarbeiter und die<br />

Behandlung der Reben geregelt worden war. Diese Ordnung<br />

soll seit <strong>Jahre</strong>n nicht mehr berücksichtigt worden se<strong>in</strong>, was<br />

die Vertilgung guter Reben und die Anpflanzung von ertragsstarken<br />

aber qualitativ schlechten We<strong>in</strong>reben zur Folge<br />

hatte. Dieser Vorschlag Guggers fand „das Wohlgefallen“<br />

des Generalkommissariates. Ob dann tatsächlich e<strong>in</strong>e neue<br />

Rebbauordnung e<strong>in</strong>geführt wurde, ist unbekannt.<br />

Trotz der Bedeutung des We<strong>in</strong>baues <strong>in</strong> der Region kam es<br />

gerade während der Bayernzeit zur Gründung von Bierbrauereien.<br />

So suchten der Löwenwirt Johann Georg Zimmermann<br />

<strong>in</strong> Altenstadt und Josef Anton Häusle 1807 um e<strong>in</strong>e<br />

Bierbraubewilligung an. Das Landgericht unterstütze diese<br />

Ansuchen. Interessant ist der Vergleich der Kosten von<br />

e<strong>in</strong>em Maß We<strong>in</strong> (16 Kreuzer) und e<strong>in</strong>em Maß guten Bieres<br />

(6 Kreuzer). E<strong>in</strong> Landgerichtsbeamter me<strong>in</strong>te, dass e<strong>in</strong> Maß<br />

gutes Bier und e<strong>in</strong> Stück Brot e<strong>in</strong>e ausreichende Mahlzeit<br />

für e<strong>in</strong>en Taglöhner wäre. 114<br />

Auffallend ist, dass während der bayerischen Epoche die<br />

Getreidepreise recht stabil blieben. Die Versorgung mit<br />

Getreide aus Schwaben sche<strong>in</strong>t <strong>in</strong> diesen sieben <strong>Jahre</strong>n<br />

problemlos funktioniert zu haben. Bereits beim Übergabeakt<br />

an Bayern 1806 erklärte Landvogt V<strong>in</strong>tler, dass „die<br />

vollen Getreid Kästen“ des nun vere<strong>in</strong>igten Schwabens die<br />

künftige Versorgung (Subsistenz) <strong>Vorarlberg</strong>s sichere. 115 E<strong>in</strong><br />

H<strong>in</strong>weis auf die Wichtigkeit der Getreidee<strong>in</strong>fuhr. Das Korn-<br />

Seite 146<br />

stübel, das die Aufsicht über den im Erdgeschoss des Rathauses<br />

stattf<strong>in</strong>denden Kornmarkt <strong>in</strong>nehatte, ermittelte die<br />

mittleren Kornpreise, <strong>in</strong>dem es die „Schrannenpreise“ von<br />

zwei Markttagen im November und Dezember ermittelte<br />

und daraus e<strong>in</strong>en Mittelpreis ermittelte. Diese Mittelpreise<br />

für den Viertel Weizen lagen bei zwei Gulden 49 Kreuzer im<br />

<strong>Jahre</strong> 1807, sank dann aber <strong>in</strong> den folgenden <strong>Jahre</strong>n. 116<br />

Die bayerische Verwaltung erfüllte den Feldkirchern im<br />

Frühjahr 1814 e<strong>in</strong>en lang gehegten Wunsch, der aber am<br />

E<strong>in</strong>spruch der Nachbargeme<strong>in</strong>den gescheitert war: e<strong>in</strong>en<br />

Vieh- und Pferdemarkt. Erstmals fand er am 29. März 1814<br />

statt, weitere Term<strong>in</strong>e waren der 26. April und 10. Mai. Das<br />

Hornvieh wurde <strong>in</strong> der Vorstadt, die Pferde am Platz vor dem<br />

Nikolaitor, also dem heutigen Schlossgraben, zum Verkauf<br />

aufgestellt. 117<br />

In Handwerkssachen hatte sich <strong>in</strong> bayerischer Zeit kaum<br />

etwas geändert. Zwar durfte e<strong>in</strong>e Lehre erst nach der Bewilligung<br />

des Landgerichtes begonnen werden und Neuaufnahmen<br />

<strong>in</strong> die Zunft waren erst nach vorheriger amtlicher<br />

Genehmigung möglich. Am 18. Juni 1810 wurden alle<br />

Zunftvorsteher des Landgerichtes Feldkirch über die neuen<br />

staatlichen Gewerbevorschriften belehrt, was sie mit ihrer<br />

Unterschrift bestätigen mussten. 118 Den Alltag dom<strong>in</strong>ierten<br />

aber immer noch die alten Streitigkeiten zwischen den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Berufsgruppen. So wehrten sich die Feldkircher<br />

Wachszieher gegen Personen, die Wachskerzen verkauften<br />

und die Schneider prozessierten erfolgreich gegen Näher<strong>in</strong>nen,<br />

die es gewagt hatten, Kleider anzufertigen. 119 Trotzdem<br />

gab es zu dieser Zeit noch e<strong>in</strong> reichhaltiges Gewerbeleben<br />

<strong>in</strong> Feldkirch. In e<strong>in</strong>em 1812 angelegten Gewerberegister<br />

f<strong>in</strong>den sich 184 Gewerbetreibende <strong>in</strong> Feldkirch. Es gab alle<br />

Handwerkssparten <strong>in</strong> Feldkirch, wobei besonders die metallverarbeitenden<br />

Betriebe (16) stark vertreten waren. 120<br />

Die bürokratische Neugier der Bayern gibt uns auch wertvolle<br />

H<strong>in</strong>weise auf die Berufsausbildung und die Berufsstruktur<br />

der <strong>in</strong> Feldkirch lebenden Handwerker.


Zahlreiche junge Feldkircher verließen für ihre Berufsausbildung<br />

damals ihre Heimat. So erlernte der Färber Joseph<br />

Längle se<strong>in</strong>en Beruf <strong>in</strong> Würzburg und wanderte zur Vervollkommnung<br />

se<strong>in</strong>er Berufskenntnisse 1810 nach Frankreich.<br />

121 Der Sohn des Kürschners und Magistratsrates<br />

Joseph Bredschneider wollte ebenfalls 1810 nach Frankreich,<br />

um neben der Kürschnerei auch den „Rauchhandel“<br />

(Fellhandel) zu erlernen. 122 1811 suchte Andreas Griß um<br />

e<strong>in</strong>e Reisebewilligung nach Brünn an, wo er die Tuchfabrikation<br />

erlernen wollte.<br />

Während der bayerischen Ära zogen auch Handwerker von<br />

auswärts nach Feldkirch, die dann Firmen aufbauten, die<br />

das ganze 19. Jahrhundert, manchmal auch noch bis Ende<br />

des 20. Jahrhundert weiter existierten. So gründete Fidel<br />

Himmer se<strong>in</strong>e Gürtler- und Goldschmiedewerkstatt, die<br />

heute noch von e<strong>in</strong>em Nachfahren geführt wird. 123 1810<br />

suchte der aus Dornbirn stammenden Bau- und Brunnenmeister<br />

Mart<strong>in</strong> Hefel um das Bürgerrecht von Feldkirch an,<br />

er beabsichtigte die Ros<strong>in</strong>a Bertsch<strong>in</strong> zu heiraten, die e<strong>in</strong><br />

halbes Wohnhaus mit <strong>in</strong> die Ehe brachte. 124 Er wurde zwar<br />

als geschickter Brunnenmeister bezeichnet, ihm wurden<br />

aber wenige Verdienstmöglichkeiten vorausgesagt, da es<br />

bereits e<strong>in</strong>en Brunnenmeister Josef Anton We<strong>in</strong>zierl gab.<br />

Die Familie Hefel hat dann das ganze 19. Jahrhundert h<strong>in</strong>durch<br />

den Posten des städtischen Brunnenmeisters ausgeübt.<br />

1811 ließ sich der Bludenzer Schlosser Franz Josef V<strong>in</strong>zenz<br />

<strong>in</strong> Feldkirch nieder, wurde Bürger und eröffnete e<strong>in</strong>e<br />

Werkstatt. 125<br />

Bauliche Veränderung <strong>in</strong> der Stadt<br />

Maximiliansplatz (Kirchplatz)<br />

Während der bayerischen Ära gab es auch bauliche Veränderungen<br />

im Stadtbild. Der oben schon erwähnte Abbruch<br />

der Kirchhofmauer, die den Platz vor der Stadtpfarrkirche<br />

St. Nikolaus umgab, bot die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en schönen<br />

Stadtplatz zu gestalten. Zur F<strong>in</strong>anzierung der Baukosten<br />

machte der Apotheker Karl Fidel Cless<strong>in</strong> der Stadt im <strong>Jahre</strong><br />

1808 e<strong>in</strong> Angebot. Er hatte Versuche zur Erzeugung von<br />

Öl aus Traubenkernen gemacht, dem Stadtmagistrat e<strong>in</strong>en<br />

Bericht darüber vorgelegt und bat nun um e<strong>in</strong>e Bewilligung,<br />

den Bericht drucken zu dürfen. Den Verkaufserlös<br />

des Büchle<strong>in</strong>s wollte er zur Gestaltung des nun als „Maximiliansplatz“<br />

bezeichneten Kirchplatzes überlassen. 126<br />

Der Göfner Johann Amann erhielt den Auftrag zur baulichen<br />

Herstellung des Platzes. E<strong>in</strong> Brunnen, bestehend<br />

aus Eichenholz, das vom städtischen Wald am Badbühel <strong>in</strong><br />

Nofels kam, wurde errichtet. 127 Der Brunnen sche<strong>in</strong>t nicht<br />

sehr solid gebaut gewesen zu se<strong>in</strong>, da der Magistratsrat im<br />

Oktober 1808 den ru<strong>in</strong>ösen Zustand dieses Brunnens feststellte<br />

und darüber diskutierte, ob man ihn noch vor dem<br />

W<strong>in</strong>ter reparieren oder ihn an die Kirchenmauer zurücksetzen<br />

solle. Es wurden der Abbruch des Hauptbrunnens und<br />

die Rückversetzung des Nebenbrunnens an die Kirchenmauer<br />

beschlossen. 128<br />

Um dem Platz zu verschönern, wurden auch e<strong>in</strong>e Renovierung<br />

der Kirchenfassade sowie e<strong>in</strong>e Neugestaltung des<br />

Kirchendaches vorgeschlagen. Landrichter Gugger nannte<br />

als Ziel dieser Platzgestaltung: „Zur Verewigung der Epoche,<br />

welche die Stadt Feldkirch mit dem milden Szepter des<br />

Durchlauchtigsten Hauses Bayern beglückte.“ 129<br />

Oberer Salzstadel<br />

Während der bayerischen Zeit wurde auf Weisung der Regierung<br />

am Platz der heutigen Stadtsparkassa am Sparkassenplatz<br />

e<strong>in</strong> zweiter, neuer Salzstadel errichtet. Er wurde<br />

wegen se<strong>in</strong>er Lage, gegenüber dem Katzenturm, als oberer<br />

Salzstadelbezeichnet.<br />

Im Februar 1808 wurde der Bauvertrag für den Bau dieser<br />

Salzlagerstätte erarbeitet. Mit der Bauaufsicht wurde der<br />

Rankweiler Baumeister Alois Weiß beauftragt. Wegen der<br />

doch beachtlichen Fundamentierung dieses Gebäudes<br />

entstanden Baukosten von 8.000 Gulden. Zu dieser recht<br />

beachtlichen Bausumme gewährte die Generalsal<strong>in</strong>enad-<br />

Seite 147


m<strong>in</strong>istration <strong>in</strong> München e<strong>in</strong>e Anleihe von 2.000 Gulden<br />

unverz<strong>in</strong>sbarem Vorschusskapital. Es wurde mit jährlich<br />

8.000 Fässern Salz gerechnet, die durch Feldkirch transportiert<br />

wurden. Den alten Salzstadel, als „Hallgebäude“<br />

bezeichnet, kaufte die General- Zoll – und Mautdirektion<br />

der Stadt um 5.700 Gulden ab. Der obere Salzstadel diente<br />

ab 1828 als Theatersaal. 130<br />

Die großen baulichen Veränderungen <strong>in</strong> Feldkirch fanden<br />

dann erst <strong>in</strong> den späten 1820er <strong>Jahre</strong>n statt, als die Stadtmauern<br />

geschliffen und die vor den Mauern gelegenen Gräben<br />

zugeschüttet wurden.<br />

Ärzte und Rechtsanwälte<br />

E<strong>in</strong> besonders ehrgeiziges Ziel der bayerischen Reformen<br />

war die Mediz<strong>in</strong>alreform, die e<strong>in</strong>e Verdrängung der Kurpfuscher,<br />

unqualifizierter Bader und Wundärzte durch fachlich<br />

geschulte Ärzte zum Ziel hatte. Die Schulen für Landärzte<br />

wurden <strong>in</strong> München, Bamberg und wenig erfolgreich, <strong>in</strong> Innsbruck,<br />

e<strong>in</strong>gerichtet. Man wollte die jahrhundertelang übliche<br />

Unterscheidung zwischen den akademischen Ärzten,<br />

die nur für die <strong>in</strong>nere Mediz<strong>in</strong> zuständig waren, und den<br />

niedrigen, chirurgischen Wundärzten und Badern aufheben<br />

und e<strong>in</strong>e möglichste gute Versorgung der Bevölkerung <strong>in</strong><br />

den Städten und vor allem auf dem Lande aufbauen. 131<br />

Die <strong>in</strong> Feldkirch tätigen Ärzte, Chirurgen und Wundärzte<br />

hatten, obwohl sie sich über ihre <strong>in</strong> Österreich absolvierte<br />

berufliche Ausbildung ausweisen konnten, e<strong>in</strong>e bayerische<br />

Landarztschule zu besuchen.<br />

Der Feldkircher Johann Eichenhofer wurde 1811 zum Besuch<br />

e<strong>in</strong>er landärztlichen Schule verpflichtet. Wegen se<strong>in</strong>er jahrelangen<br />

Erfahrung glaubte man, dass er <strong>in</strong> zwei Semestern<br />

Studium an dieser Schule genügend Fähigkeiten erwerben<br />

könnte. Er hatte <strong>in</strong> Innsbruck Wundarznei und Geburtshilfe<br />

studiert und konnte auf zehn <strong>Jahre</strong> Praxis verweisen.<br />

Seite 148<br />

Der <strong>in</strong> Altenstadt lebende und se<strong>in</strong>e Wundarztpraxis ausübende<br />

Johann Sippelius hatte beim Militär sechs <strong>Jahre</strong> als<br />

Unterfeldarzt gedient und war sieben <strong>Jahre</strong> als Wundarzt<br />

tätig. 1809 waren die Behörden überzeugt, dass er an der<br />

Landärzteschule <strong>in</strong> Innsbruck se<strong>in</strong>e Kenntnisse verbessern<br />

solle. 1812 wurde dann e<strong>in</strong> Dispens vom Schulbesuch ausgesprochen.<br />

132<br />

Als Rechtsanwälte waren Mart<strong>in</strong> Mathis und Dr. Franz Xaver<br />

Wegeler tätig. Sie wurden verpflichtet, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Witwenpensionskassa<br />

der Rechtsanwälte regelmäßige Beiträge e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />

Nach der Rückkehr zu Österreich 1814 verlangten sie<br />

übrigens diese Beiträge vom bayerischen Staat zurück. 133<br />

E<strong>in</strong>e der ungewöhnlichsten Karrieren dieser <strong>Jahre</strong> war die<br />

des Mart<strong>in</strong> Mathis. Vor 1805 war er als „W<strong>in</strong>kelschreiber“<br />

tätig. Wegen des Mangels an Advokaten und se<strong>in</strong>er fachlichen<br />

Kenntnisse erlaubten ihm die lokalen Behörden das<br />

„Advozieren“. Er bildete sich ständig weiter, sodass er 1810<br />

die Advokaturprüfung ablegen konnte und am Landgericht<br />

als Advokat zugelassen wurde. 134 Mathis soll 1814 gegen<br />

Bayern opponiert haben. 1822 wurde er <strong>in</strong> den Adelsstand<br />

erhoben.<br />

Feuerwehr, Brandschutz, Versicherung<br />

Die bayerische Verwaltung bemühte sich um die Organisation<br />

von Brandschutzmaßnahmen und um die E<strong>in</strong>führung<br />

von allgeme<strong>in</strong>en Feuerversicherungen.<br />

Das Generalkommissariat <strong>in</strong> Kempten ordnete die Umsetzung<br />

der am 8. Jänner 1808 erlassenen „allerhöchsten“<br />

Verordnung zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es „Feuerpiquets“, also<br />

e<strong>in</strong>er Feuerwehr an. Auf diese Aufforderung antworteten<br />

die Hauptleute des Bürgermilitärs, Joseph Bredschneider,<br />

Johann Mathias Lueger und Johann Alois Tschohl sehr detailliert.<br />

Sie verwiesen dabei auf e<strong>in</strong>e bereits 1801 erlassene<br />

Feuerordnung der Stadt Feldkirch, gemäß der alle<br />

Angehörigen der drei Kompanien des Bürgermilitärs „ihre<br />

angewiesene Beschäftigung“ hätten. Sie lehnten die <strong>in</strong> der


Verordnung bestimmte Mannschaftsstärke ab und me<strong>in</strong>ten<br />

mit 12 „Geme<strong>in</strong>en“ das Auslangen zu f<strong>in</strong>den. 12 Mann als<br />

Wachmannschaft für das von der Brandstätte gerettete Gut<br />

wurde als ausreichend empfunden. E<strong>in</strong> größeres „Feuerpiquet“<br />

wurde beim ger<strong>in</strong>gen Bevölkerungsstand von Feldkirch<br />

als nicht notwendig, ja sogar als h<strong>in</strong>derlich bei den<br />

Löscharbeiten empfunden. Der hierarchische Aufbau dieser<br />

Feuerlöschmannschaft wurde militärischen Vorbildern<br />

nachempfunden. An der Spitze sollten e<strong>in</strong> Ober – und e<strong>in</strong><br />

Unteroffizier stehen. Bis zur E<strong>in</strong>schulung neuer Tambouren<br />

sollte der städtische Tambour Dienst im Feuerpiquet tun.<br />

Detailverliebt wurde die Durchführung der Schreibarbeiten<br />

durch den Feldwebel wie auch das Vorgehen gegen Abwesende<br />

geregelt. Als überflüssig bezeichnet wurde die <strong>in</strong><br />

der Verordnung verlangte Zusammenkunft des Piquet bei<br />

e<strong>in</strong>em „Donnerwetter“, also e<strong>in</strong>em Gewitter. Das Stadtkommissariat<br />

war mit der lokalen Umsetzung der Verordnung<br />

e<strong>in</strong>verstanden, bestand aber auf dem „Zusammenrücken“<br />

bei e<strong>in</strong>em Unwetter. 135<br />

Genauere Informationen über die Realisierung des Feuerpiquets<br />

fehlen. E<strong>in</strong>ziger H<strong>in</strong>weis auf die Existenz e<strong>in</strong>er<br />

Feuerwehr ist die <strong>in</strong> der Stadtrechnung 1815 nachweisbare<br />

Besoldung e<strong>in</strong>es Kommandanten der Feuerwehr. 136<br />

Für die Bevölkerung war die behördlich organisierte E<strong>in</strong>führung<br />

e<strong>in</strong>er „Landesbrandversicherung“ e<strong>in</strong> Segen. Die<br />

Bevölkerung wurde verpflichtet, ihre Häuser gegen Feuer<br />

versichern zu lassen, wobei die Versicherungsprämie sich<br />

nach dem geschätzten Wert des Hauses richtete. Auch öffentliche<br />

Gebäude wurden feuerversichert, waren aber<br />

prämienfrei. 1807 wurden die Statuten der „Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Brandschaden-Versicherungsanstalt <strong>in</strong> der Kurpfalzbaierischen<br />

Prov<strong>in</strong>z Schwaben“ (1804) auch <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

publiziert. 1809 weist die Hauptrechnung der Brandassekuranz<br />

für das Landgericht Feldkirch e<strong>in</strong>e Versicherungssumme<br />

von 908. 975 Gulden aus. 1811 wurden die verschiedenen<br />

Brandversicherungen zu e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Anstalt<br />

für das ganze Königreich Bayern zusammengefasst, e<strong>in</strong><br />

weiterer Beweis für die Zentralisierungstendenzen <strong>in</strong> Bay-<br />

ern. Die Geme<strong>in</strong>devorsteher hatten Listen mit den Beitretenden<br />

mit Angaben zum Gebäude und zum Versicherten<br />

anzulegen. 137 Auch <strong>in</strong> Feldkirch wurde e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />

aller Gebäude durchgeführt. In e<strong>in</strong>em Brandversicherungs–<br />

Grundbuch wurden 1812 alle Gebäude <strong>in</strong> Feldkirch verzeichnet.<br />

Neben der Hausnummer werden der Besitzer und vor<br />

allem der Versicherungswert genannt. 138 Insgesamt s<strong>in</strong>d 317<br />

Gebäude <strong>in</strong> diesem Brandversicherungsbuch e<strong>in</strong>getragen.<br />

Für die Hausgeschichte s<strong>in</strong>d übrigens Bemerkungen über<br />

das Dach, die E<strong>in</strong>gänge etc. von Interesse. Es kam aber<br />

auch vor, dass e<strong>in</strong>zelne Bürger sich weigerten, ihr Haus e<strong>in</strong>schreiben<br />

zu lassen wie der Maurermeister Ulrich Breuss<br />

oder Gymnasialpräfekt Nikolaus Fridl, der erklärte, dass<br />

se<strong>in</strong> Haus weit von der Stadt und nahe der Ill stehe und<br />

damit e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Brandgefahr bestehe. 139 Nach Ende der<br />

Bayernzeit wurde erst wieder1825 die Tirol-<strong>Vorarlberg</strong>ische<br />

Brandassekurranz e<strong>in</strong>geführt.<br />

Armenwesen<br />

In Feldkirch gab es seit dem Mittelalter zahlreiche wohltätige<br />

Stiftungen, zumeist von Privatpersonen gestiftet, aber<br />

von der Stadt verwaltet, mit denen die ärgste Not der Armen<br />

gel<strong>in</strong>dert werden sollte. 1787 wurde e<strong>in</strong> Armen<strong>in</strong>stitut<br />

e<strong>in</strong>geführt, dessen Kassier der Spitalpfleger Peter Leo<br />

wurde. Vom Armen<strong>in</strong>stitut wurden die E<strong>in</strong>nahmen älterer<br />

Stiftungen wie dem Bettelsäckel, der Spendstiftung und<br />

des Leprosoriums mitverwaltet. Aus diesen beachtlichen<br />

E<strong>in</strong>nahmen erhielten die Armen jeden Samstag bestimmte<br />

Geldbeträge ausbezahlt. 140<br />

Während der bayerischen Ära fand e<strong>in</strong>e Zentralisierung der<br />

Armenfürsorge statt. Basis dafür war e<strong>in</strong>e 1805 erlassene<br />

Verordnung für die Neuregelung des Armenwesens. Grundzüge<br />

davon, wie Armen<strong>in</strong>stitute, gab es bereits <strong>in</strong> Feldkirch.<br />

Seite 149


Zur F<strong>in</strong>anzierung wurden neben den bereits vorhandenen<br />

E<strong>in</strong>künften aus Stiftungen Gebühren für Tanz und andere öffentliche<br />

Veranstaltungen e<strong>in</strong>gehoben, Geldstrafen bei Vergehen<br />

dem Armenfonds übergeben und e<strong>in</strong>e Armensteuer<br />

e<strong>in</strong>gehoben. 141<br />

Es erfolgte e<strong>in</strong>e Verlagerung der Kompetenz im Armenwesen<br />

von der Stadt h<strong>in</strong> zum Landgericht, das als Verwalter<br />

des Lokalarmen<strong>in</strong>stitutes auftrat. Der Paragraph 32 des organischen<br />

Ediktes über die Armenpflege regelte, dass die<br />

Z<strong>in</strong>sen aus den Stiftungsvermögen der Lokalarmenpflege<br />

von der allgeme<strong>in</strong>en Stiftungsadm<strong>in</strong>istration an das Landgericht<br />

zu überweisen s<strong>in</strong>d, welches dann die Verteilung<br />

vornahm. 1808 teilte die Stiftungsadm<strong>in</strong>istration der Stadt<br />

mit, dass die Z<strong>in</strong>sen e<strong>in</strong>er Armenstiftung dem Landgericht<br />

als Polizeibehörde überwiesen werden und es <strong>in</strong> deren Ermessen<br />

liege, wer e<strong>in</strong>e Unterstützung erhalten werde. Begründet<br />

wurde dies damit, dass nur das Landgericht und<br />

nicht der Stadtmagistrat der bayerischen Generaladm<strong>in</strong>istration<br />

Rechnung legen müsse. 142 Die Stiftungsverwaltung<br />

<strong>in</strong> Bregenz führte auch die Buchhaltung der Feldkircher<br />

Armenstiftungen. Es waren dies f<strong>in</strong>anziell gut fundierte<br />

Stiftungsvermögen. So hatten im <strong>Jahre</strong> 1808 die Spitalspflege,<br />

der Bettelsäckel, das Armen<strong>in</strong>stitut, die Spendstiftung<br />

und die Leprosenstiftung zusammen e<strong>in</strong> Kapital von<br />

knapp 120.000 Gulden und jährliche Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>nahmen von<br />

gut 6000 Gulden, die für soziale Zwecke verwendet wurden.<br />

143 Ebenfalls 1808 befahl die Stiftungsadm<strong>in</strong>istration<br />

<strong>in</strong> Bregenz dem Spitalökonomen Peter Leo, sich nur noch<br />

mit der wirtschaftlichen Verwaltung des Spitals zu befassen<br />

und sich nicht mehr mit der jeden Samstag stattf<strong>in</strong>denden<br />

Ausgabe der Almosen, Wochengelder genannt, abzugeben.<br />

Er sollte diese Gelder gegen Quittung dem Stadtkommissar<br />

übergeben. 144<br />

Die E<strong>in</strong>führung des neuen bayerischen Armenwesens hatte<br />

der <strong>in</strong> Bregenz bef<strong>in</strong>dliche Josef Anton Kauffmann <strong>in</strong>ne,<br />

e<strong>in</strong> Neffe der bekannten Künstler<strong>in</strong> Angelika Kauffmann. Er<br />

machte sich mit dieser Zentralisierung, mit dieser E<strong>in</strong>mischung<br />

<strong>in</strong> althergebrachte Formen der lokalen Armenfürsor-<br />

Seite 150<br />

ge im ganzen Land sehr unbeliebt. Im <strong>Jahre</strong> 1809 erschien<br />

e<strong>in</strong> Spottgedicht über ihn und se<strong>in</strong>en Mitarbeiter Felder: 145<br />

„Gnädiger Herr Kauffmann und Felder.<br />

Ihr zwei eselgeborene Wälder,<br />

Was k<strong>in</strong>nt ihr wohl anderes machen,<br />

Als der Armen Kassen ungerecht bewachen,<br />

Daß, wenn die Kaiserlichen kommen,<br />

Euch das Geld nicht wird genommen;<br />

Kauffmann und Felder, nehmt euch <strong>in</strong> acht,<br />

Was aus euch zwei Bürger- und Armenfe<strong>in</strong>d,<br />

Für gnädige Herren werden gemacht.“<br />

Dieses Spottgedicht ist e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis, wie verhasst sich die<br />

beiden Bregenzerwälder mit ihrer Arbeit gemacht haben.<br />

Sie haben, <strong>in</strong> Erfüllung der Gesetze und Vorschriften, sich<br />

<strong>in</strong> die seit Jahrhunderten bestehenden lokalen Usancen bei<br />

der Armenversorgung e<strong>in</strong>gemischt und vor allem E<strong>in</strong>blick<br />

<strong>in</strong> die normalerweise nur e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en örtlichen Führungsgruppe<br />

offen zugänglichen Buchhaltung der Stiftungen genommen.<br />

Wie exakt, vielleicht auch wie pedantisch die Bregenzer<br />

Stiftungsadm<strong>in</strong>istration arbeitete, kann am Beispiel der<br />

Nördl<strong>in</strong>ger Tuch–Stiftung nachverfolgt werden. Ziel dieser<br />

Stiftung war die Verteilung von besonders starkem Tuch<br />

aus der deutschen Stadt Nördl<strong>in</strong>gen an Arme aus Feldkirch<br />

und Umgebung. Diese Austeilung von 35 bis 40 Ellen<br />

Tuch erfolgte üblicherweise bei <strong>Jahre</strong>sende. 1808 erbat die<br />

Stadtverwaltung bei der Stiftungsadm<strong>in</strong>istration Bregenz<br />

die Genehmigung zur Anschaffung von Nördl<strong>in</strong>ger Tuch aus<br />

dem Vermögen der Spitalpflege, um dieses an städtische<br />

Dienstnehmer, die Turm- und Nachwächter, zu verteilen.<br />

Als Rechtstitel wurde e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Spitalpflege aufgegangene<br />

Stiftung der Familie Furtenbach genannt. Mit diesem Ansuchen<br />

wurde e<strong>in</strong> bürokratischer Vorgang ausgelöst. Kauffmann<br />

und Felder begannen mit Recherchen <strong>in</strong> den ihnen<br />

überlassenen Archivalien, konnten dort aus den <strong>Jahre</strong>n<br />

1757 bis 1764 Belege für die Verteilung von Nördl<strong>in</strong>ger Tuch


an Arme, jedoch nicht an städtische Bedienstete vorf<strong>in</strong>den.<br />

E<strong>in</strong>e Furtenbach-Stiftung war nicht nachweisbar. Die Stiftungsadm<strong>in</strong>istration<br />

bewilligte dann wirklich Geldmittel<br />

für die Anschaffung des Tuches für die Armen. Der Vorgang<br />

g<strong>in</strong>g dann an die Sektion Generaladm<strong>in</strong>istration des Stiftungsvermögens<br />

im Innenm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> München über,<br />

die dann für die Auszahlung der Fondsmittel entschied und<br />

dies nach Bregenz mitteilte. Von dort wurde der Entscheid<br />

an das Landgericht Feldkirch und von dort an die Stadt weitergeleitet.<br />

Es g<strong>in</strong>g dabei um ganze 14 Gulden. 146 Es muss<br />

anerkannt werden, dass Felder sich wirklich um die stiftungsgemäße<br />

Verwendung der Gelder gekümmert hat.<br />

Die bayerische Stiftungsverwaltung ließ sich die für fiskalische<br />

und rechtliche Fragen relevanten historischen Dokumente<br />

vorlegen und sah sie genau durch, wie Rückfragen<br />

beweisen. So ließ sich die Stiftungsadm<strong>in</strong>istration das Urbar<br />

der Magdalenenstiftung vom <strong>Jahre</strong> 1660 vorlegen und<br />

quittierte den Empfang. 147<br />

Das Rentamt, also der Vorgänger des F<strong>in</strong>anzamtes, fragte<br />

1808 wegen der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em herrschaftlichen Urbar, vermutlich<br />

dem Stockurbar, vermerkten Steuerleistung von 115<br />

Pfund Pfennig nach. 148<br />

Feldkirch verlor auch das alle<strong>in</strong>ige Verfügungsrecht über<br />

die älteste karitative Institution der Stadt, das Stadtspital.<br />

Die Aufnahme älterer Bürger und Bürger<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> das vorwiegend<br />

als Altersheim dienende Spital entschied letztendlich<br />

das Generalkommissariat des Illerkreises <strong>in</strong> Kempten,<br />

nachdem vorher das Landgericht e<strong>in</strong>e Stellungnahme abgegeben<br />

hatte. 149<br />

Andererseits kann den damals Verantwortlichen bei Durchsicht<br />

der Armenfürsorgeakten e<strong>in</strong> soziales Engagement<br />

nicht abgesprochen werden. So kann der Versuch verfolgt<br />

werden, e<strong>in</strong>em armen Knaben e<strong>in</strong>e Lehrstelle <strong>in</strong> München<br />

zu f<strong>in</strong>den und Mittel zur Bezahlung des Lehrgeldes zu f<strong>in</strong>den.<br />

150<br />

Feldkircher Wochenblatt 17. Oktober 1815<br />

Rückkehr zu Österreich<br />

Im Pariser Geheimvertrag vom 3. Juni 1814 wurde zwischen<br />

Kaiser Franz I. von Österreich und König Max Joseph die<br />

Rückgabe <strong>Vorarlberg</strong>s vere<strong>in</strong>bart, lediglich das Landgericht<br />

Weiler blieb bei Bayern, das damit e<strong>in</strong>en schmalen Korridor<br />

zum Bodensee erhielt. Monate zuvor waren im ganzen Land<br />

Gerüchte über die mögliche Rückkehr <strong>Vorarlberg</strong>s im Umlauf<br />

und sorgten für Unruhe. Bereits im Sommer 1813 sah<br />

sich Bayern zur Verlegung e<strong>in</strong>er Garnison nach Feldkirch<br />

veranlasst, die für Ruhe sorgen sollte und als E<strong>in</strong>schüchterung<br />

möglicher Umtriebe gedacht war. Die ersten Monate<br />

des <strong>Jahre</strong>s 1814 verliefen ruhig, doch wurde mit gespannter<br />

Aufmerksamkeit die Entwicklung der politischen Verhältnisse<br />

genau verfolgt. Über Zeitungen war man über die<br />

Veränderungen <strong>in</strong> Europa <strong>in</strong>formiert. Die bayerische Verwaltung,<br />

besonders Landrichter Gugger, wurde vorsichtig<br />

<strong>in</strong> der Ahndung von Verstößen gegen Verordnungen. Als<br />

die Geistlichkeit der Umgebung Feldkirchs am Markustage<br />

(25. April) sich <strong>in</strong> Rankweil versammelte und die Abhaltung<br />

e<strong>in</strong>er Prozession und Feldersegnung beschloss, unternahm<br />

der darüber <strong>in</strong>formierte Landrichter nichts. H<strong>in</strong>tergründe<br />

dieser Weihehandlungen waren drei h<strong>in</strong>tere<strong>in</strong>ander folgende<br />

Missernten. Am 29. und 30. April vernichtete e<strong>in</strong><br />

strenger Frost die Obstblüten und Maispflänzchen. Im Mai<br />

1814 herrschte <strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>e unruhige Stimmung, die<br />

aber größtenteils auf dem persönlichen Hass gegen den<br />

unbeliebten Landrichter Gugger basierte. Gugger soll bereits<br />

Fühlung mit der Opposition aufgenommen haben. Das<br />

Haupt dieser Opposition soll der Advokat Dr. Mart<strong>in</strong> Mathis<br />

gewesen se<strong>in</strong>, heimlich opponierte der Assessor von<br />

Ottenthal. E<strong>in</strong> Zeichen des heimlichen Protestes war das<br />

Anbr<strong>in</strong>gen des österreichischen Doppeladlers am Bludenzertor.<br />

Auch auf der Dorfbrücke <strong>in</strong> Nenz<strong>in</strong>g hatte man e<strong>in</strong>en<br />

Doppeladler angebracht. 151<br />

Am 30. Juni reisten die Munizipalräte Johann Josef Ganahl<br />

und Mart<strong>in</strong> Mathis nach Bregenz, um als Vertreter Feldkirchs<br />

bei der feierlichen Übernahme <strong>Vorarlberg</strong>s durch<br />

den Hofkommissär Anton Ritter von Roschmann die Stadt<br />

Seite 151


Feldkirch zu vertreten. Sie berichteten über den <strong>in</strong> Bregenz<br />

herrschenden Jubel sowie über die aufgestellten Triumphbögen.<br />

Da sich die Ankunft Roschmanns verzögerte,<br />

reisten Ganahl und Mathis ihm nach Innsbruck entgegen.<br />

Dort hatten sie Gelegenheit, sich über die geplanten politischen<br />

und organisatorischen Neugestaltungspläne zu<br />

<strong>in</strong>formieren. Angeblich hatte man <strong>in</strong> Wien darüber noch<br />

nicht entschieden. Ganahl und Mathis befürchteten, mit<br />

Recht, dass man <strong>Vorarlberg</strong> wie Tirol behandeln würde, es<br />

der ständischen Vertretung Tirols unterstellen und auch <strong>in</strong><br />

den Tiroler Mautverband aufnehmen würde. Sie schlugen<br />

vor, dass man Roschmann bei der Landesübergabe e<strong>in</strong>e<br />

Petition übergeben solle, <strong>in</strong> der man sich gegen diese Unterstellung<br />

und Anpassung an Tirol wehren solle.<br />

Von Roschmann kam über das Außerfern und über Kempten<br />

nach Bregenz, wo am 7. Juli 1814 im Rathaus die Landesübergabe<br />

stattfand. Der ganze Tag war mit Festlichkeiten,<br />

e<strong>in</strong>em Gottesdienst und Festzug, bei dem e<strong>in</strong> Porträt des<br />

Kaisers mitgetragen wurde, ausgefüllt. 152 Am folgenden Tag<br />

besuchte Roschmann kurz Feldkirch, wo man ihm e<strong>in</strong>en<br />

festlichen Empfang bereitete. 153<br />

Der Gymnasialprofessor Aloys Kner<strong>in</strong>ger verfasste e<strong>in</strong>en<br />

Bericht über die Festlichkeiten. Die Feldkircher hatten sich<br />

frühmorgens versammelt: „ehe noch die Sonne die höchsten<br />

Bergspitzen rötete und ihre Strahlen <strong>in</strong> das anmutige<br />

Rebental herabsenkte, um den für sie ewig wichtigen Tag<br />

mit frohem Jubel zu begrüßen.“<br />

An der Stadtgrenze vor dem Nikolaitor stellten sich zwei<br />

Kompanien des Bürgermilitärs auf, dort begrüßte der greise<br />

Bürgermeister Kessler Roschmann. Die Bevölkerung, von<br />

Kner<strong>in</strong>ger als „die gut dressierten Landsleute“ bezeichnet,<br />

jubelte beiderseits der Straße. Nach Begrüßungsgedicht,<br />

Lied, Salven und Böllerschüssen kehrten die Honoratioren<br />

<strong>in</strong> das direkt an den Nikolaiturm anstoßende Hotel „Zur goldenen<br />

Krone“ e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Mädchen, das e<strong>in</strong> pathetisches Gedicht<br />

vortrug, soll Roschmann zu Tränen gerührt haben. In<br />

der Neustadt, vor dem Hotel, stellten sich Gruppen aus dem<br />

Seite 152<br />

Festumzug 1814 <strong>in</strong> Bregenz<br />

ganzen Landgericht Feldkirch, angeblich 1.<strong>200</strong> Mann auf,<br />

wovon e<strong>in</strong> Drittel beritten war. Nach dem Festessen wurde<br />

e<strong>in</strong> Dankgottesdienst abgehalten. Unter die Armen verteilte<br />

man, unter Aufsicht des Landrichters und Stadtpfarrers,<br />

300 Gulden. Bereits nach fünf Stunden verließ Roschmann<br />

Feldkirch <strong>in</strong> Richtung Bludenz. 154<br />

Anlässlich der Ankunft Roschmanns schnitzten Handwerksgesellen<br />

aus Holz e<strong>in</strong>en Adler, den sie auch vergoldeten.<br />

Die Stadt gab ihnen als Tr<strong>in</strong>kgeld und als Anerkennung vier<br />

Louisdor. Beim Dankfest wurde die ganze Stadt beleuchtet.<br />

Diese „Illum<strong>in</strong>ation“ wurde durch vor die Fenster der Häuser<br />

gestellte Kerzen, geschützt durch Gläser, erreicht.<br />

Da für den 12. August 1814 österreichisches Militär <strong>in</strong> Feldkirch<br />

erwartet wurde, stellte man im Magaz<strong>in</strong> Le<strong>in</strong>tücher,<br />

Stroh und Heu bereit. E<strong>in</strong> städtischer Mitarbeiter, vermutlich<br />

der Tambour, zog am 12. August durch Feldkirch, blieb<br />

an Straßenecken stehen und machte dort mittels Trommelschlag<br />

auf sich aufmerksam und verlas die offizielle Abtretung<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s von Bayern und die Rückgabe an Österreich.<br />

Stadtpfarrer Wolf wurde am 13. Juli beauftragt e<strong>in</strong>en<br />

Dankgottesdienst sowie e<strong>in</strong>e Festpredigt zu halten. Bereits<br />

am 2. Juli hatte er e<strong>in</strong>en Seelengottesdienst für die vielen<br />

Kriegstoten gehalten.<br />

Die Behörden haben sich dann noch lange mit der Klärung<br />

offener f<strong>in</strong>anzieller Forderungen, sowohl von Geme<strong>in</strong>den<br />

wie von Privaten, beschäftigt.<br />

1 Neue Perspektiven 1809, hg. von Gerhard Wanner. Lochau 1985.<br />

2 <strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten 26.2.<strong>200</strong>9. Beraterteam aus Historikern für<br />

Planung.<br />

3 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die bayerische Verwaltung <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>:<br />

Neue Perspektiven 1809, hg. von Gerhard Wanner. Lochau 1985,<br />

S. 57-65, hier S. 58. Eberhard Weis, Das neue Bayern – Max I. Joseph,<br />

Montgelas und die Entstehung und Ausgestaltung des Königreichs<br />

1799 bis 1825, <strong>in</strong>: Krone und Verfassung. König Max I. Joseph und der<br />

neue Staat. Beiträge zur Bayerischen Geschichte und Kunst, hg. von<br />

Hubert Glaser (Wittelsbach und Bayern 3/1). München 1980, S. 49-64,


hier S. 54. In der Literatur wird dies als Aktion dargestellt, die auf re<strong>in</strong>e<br />

Initiative Gravenreuths zustande gekommen se<strong>in</strong> soll. Dies sche<strong>in</strong>t<br />

zweifelhaft.<br />

4 Burmeister, Bayerische Verwaltung (wie Anm. 3), S. 58.<br />

5 Andreas Ulmer, Die Burgen und Edelsitze <strong>Vorarlberg</strong>s und<br />

Liechtenste<strong>in</strong>s. Dornbirn 1925, S. 882.<br />

6 Ferd<strong>in</strong>and Hirn, <strong>Vorarlberg</strong>s Herrscherwechsel vor hundert <strong>Jahre</strong>n, <strong>in</strong>:<br />

Fünfter <strong>Jahre</strong>sbericht der k.k. Oberrealschule <strong>in</strong> Dornbirn. Dornbirn<br />

1906, S. 5-7.<br />

7 Alois Niederstätter, Dr. Joseph Ganahl von Zanzenberg, <strong>in</strong>: Dornbirner<br />

Schriften (1988) 5, S. 31-35.<br />

8 Über die Feier siehe Hirn, Herrscherwechsel (wie Anm. 6), S. 17–22.<br />

9 Organisationsedikt <strong>in</strong> Königlich–Baierisches Regierungsblatt (fortan:<br />

RBl.) 1806, S 432-441.<br />

10 Hirn, Herrscherwechsel (wie Anm. 6), S. 26 – 27; Burmeister,<br />

Bayerische Verwaltung (wie Anm. 3), S. 61.<br />

11 Ferd<strong>in</strong>and Hirn, <strong>Vorarlberg</strong>s Erhebung im <strong>Jahre</strong> 1809. Bregenz 1909, S.<br />

31-32.<br />

12 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA), <strong>Vorarlberg</strong>er Akten, Sch 6, Nr.<br />

111, Nr. 91,5 Ulm 24.7.1807 und 91/188 Bregenz 6.8.1807; Sch 49, Nr.<br />

620. VLA, Vogteiamt, Oberamt und Kreisamt Bregenz (fortan: VOKA)<br />

Sch 245, Publ. 1020 /1807. E<strong>in</strong>führung Eberle 12.10.1807. Heute er<strong>in</strong>nert<br />

noch der alte Kam<strong>in</strong> im Bauamt an die Wohnung.<br />

13 VLA, <strong>Vorarlberg</strong>er Akten, Sch 6, Nr. 111, Nr. 3079, 5982 Bewerbung.<br />

Dokument Nr. 91/188; Sch 49, Nr. 620. VLA, Kreisamt 1, Publ. 252/1808.<br />

14 Über die Gilm von Rosenegg siehe Manfred Tschaikner, Die Feste Bürs, die<br />

Balme Hohlenegg und das Schloss Rosenberg – zur Geschichte der Burgen<br />

von Bürs, <strong>in</strong>: Bludenzer Geschichtsblätter (<strong>200</strong>9) 90/91, S. 3-27, hier<br />

S. 18-19; <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt 5.5.1888, Nachruf Ferd<strong>in</strong>and von Gilm.<br />

15 VLA, <strong>Vorarlberg</strong>er Akten, Sch 49, Nr. 620: Protokoll 5.8.1807.<br />

16 VLA, VOKA, Sch 245, Publ. 1193/1807.<br />

17 VLA, VOKA, Sch 245, Nr. 247, 16.9.1807.<br />

18 VLA, VOKA, Sch 246, Publ. 626/1808; RBl.1806, S. 440.<br />

19 VLA, Bayerische Akten, Sch 18, Publ.1016/1808/09.: Brief Gugger<br />

13.1.1809; RBl. 808, Sp. 2809, § 26.<br />

20 VLA, VOKA, Sch 246, Publ. 296/1808, Nr. 5329; VLA, Bayerische Akten,<br />

Sch 18, Publ. 1013/1807; RBl. 1807, Sp. 557.<br />

21 RBl. 1806, 49. Stück, 3.12.1806. Beilage: Ausweis über den<br />

Flächen<strong>in</strong>halt, die Eigenschaften der Orte und die Population des<br />

königlich-baierischen Landes <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

22 VLA, Landgericht (fortan: LG) Feldkirch, Sch 39, Polit. 4022/1813.<br />

( Häuser) und Polit. 4263/1813. (Bevölkerung).<br />

23 Joseph von Hörmann, Zur Jurisdiktionsnorma für Tirol und <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Innsbruck 1797, S. 6 und Fußnote 10. Exemplar <strong>in</strong> der Bibliothek des<br />

Tiroler Landesmuseum Ferd<strong>in</strong>andeum, FB 2805, e<strong>in</strong>gesehen.<br />

24 VLA, <strong>Vorarlberg</strong>er Akten, Sch 6, Nr. 111. Bregenz hatte 6 Stadträte und<br />

19 Ratsbedienstete.<br />

25 Ulrich Nachbaur, Von den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den (Verba volant Nr.<br />

42), S. 5.<br />

26 RBl. 1808, Sp. 2405.<br />

27 RBl. 1808, Sp. 2407.<br />

28 RBl. 1808, Sp. 2408.<br />

29 Beispiel für Protokollvorlage siehe VLA, LG Feldkirch, Sch 27, Polit.<br />

1919/1811. Bürgerrechtsverleihung siehe Stadtarchiv Feldkirch (fortan:<br />

STAF), E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1810/11, Nr. 5.<br />

30 STAF, F I Sch. 83/23.<br />

31 STAF, F I Sch. 17/2: Ziegelhütte; 17/7: Fresch und Miete; 17/16:Markt.<br />

F I 7 a, Akt 17.11.6.1813. STAF, F I Sch 7 A, Akt 16: Stadtkämmerei<br />

aufgelöst, Kommunaladm<strong>in</strong>istration gegründet. STAF, F I 7 A, Akt 9:<br />

Rechnungslegung Holzmeister, Ziegel- und Kalkmeister.<br />

32 STAF, F I Sch 84, Akt 6.<br />

33 STAF. F I Sch 22 c/2. E<strong>in</strong>reichprotokolle 1810/11, Nr.64, 75. 1811, 184.<br />

34 VLA, VOKA, Sch 245, Publ. 70/1807.<br />

35 Die Brüder Georg, Maximilian und Christoph Gugger sollen durch<br />

Bestechung zu ihren Posten gekommen se<strong>in</strong>. Georg war Rentmeister <strong>in</strong><br />

Immenstadt, Maximilian Landrichter <strong>in</strong> Schruns. Hirn Erhebung (wie<br />

Anm. 11), S. 32.<br />

36 VLA, VOKA, Sch 245, Akt Publ.1210/1807.<br />

37 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1811, Nr. 81.<br />

38 VLA, LG Feldkirch, Sch 159, Praes. 1085./1811.<br />

39 <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> Feldkircher Presse. Vom „Feldkircher Wochenblatt“ zum<br />

„Feldkircher Anzeiger“, <strong>in</strong>: Feldkirch aktuell, Februar <strong>200</strong>9, 1, S. 50–52.<br />

40 VLA, Bayerische Akten, Sch 15, Polit.848/1808.<br />

41 Eberhard Tiefenthaler, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Publizistik um das Jahr 1809,<br />

<strong>in</strong>: Neue Perspektiven 1809, hg. von Gerhard Wanner. Lochau 1985,<br />

S. 67-79, hier S. 76–77.<br />

42 Christoph Vallaster, Schlagzeilen. Kle<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Pressegeschichte<br />

(Ländle-Bibliothek 4). Dornbirn 1985, S. 43-47.<br />

43 VLA, LG Feldkirch, Sch. 37, Polit. 1603/1813. VLA, Bayerische Akten, Sch.<br />

20, Polit.1345/ 1812, Dokument Nr. 16.<br />

Seite 153


44 Eberhard Tiefenthaler, <strong>Vorarlberg</strong>er Kriegslyrik der Franzosen- und<br />

Bayernzeit <strong>in</strong>: Neue Perspektiven 1809, hg. von Gerhard Wanner.<br />

Lochau 1985, S. 35-48, hier S. 35-44. Abdruck der Druckwerke 1814 bei<br />

Renate Wagner, Würde, Glanz und Freude. Vom festlichen Leben und<br />

Treiben <strong>in</strong> den Zeiten. Graz/Wien/Köln 1981, S. 115–117.<br />

45 Glanz und Ende der alten Klöster, hg. von Josef Kirmeier/Manfred<br />

Treml. München 1991; Margit Kager, Das Kloster Mehrerau im 18.<br />

Jahrhundert. Diplomarbeit Universität Innsbruck 1985, S. 38, 68–71.<br />

46 Andreas Ulmer/Manfred A. Getzner, Die Geschichte der Dompfarre St.<br />

Nikolaus Feldkirch, Bd. 1. Feldkirch 1999, S. 390-391.<br />

47 STAF, F II Sch 64/2. Magistratsakten 1812.<br />

48 VLA, Bayerische Akten, Sch. 15, Akt Nr. 6, 1807. Ferd<strong>in</strong>and Hirn,<br />

Widerstandsversuch gegen die kirchenpolizeilichen Verordnungen der<br />

joseph<strong>in</strong>ischen und bayerischen Zeit <strong>in</strong> Götzis, <strong>in</strong>: Archiv für Geschichte<br />

und Landeskunde <strong>Vorarlberg</strong>s 2 (1905/06) 7, S. 49-54.<br />

49 VLA, Bayerische Akten, Sch 15, Polit.817/1808.<br />

50 Elmar Schallert, Geschichte des Bistums Feldkirch. Strassburg 1999, S.<br />

23. Mette siehe STAF, F I Sch 138, Akt 15.<br />

51 Me<strong>in</strong>rad Pizz<strong>in</strong><strong>in</strong>i, Die bayerische Herrschaft <strong>in</strong> Tirol, <strong>in</strong>: Krone und<br />

Verfassung. König Max I. Joseph und der neue Staat. Beiträge zur<br />

Bayerischen Geschichte und Kunst, hg. von Hubert Glaser (Wittelsbach<br />

und Bayern 3/1). München 1980, S. 254-259, hier S. 257.<br />

52 Hans Schmid, Meran, Residenz des Bischofs von Chur 1800-1807, <strong>in</strong>:<br />

Schlern 26 (1952) 7/8, S. 307-309, hier S. 309; Re<strong>in</strong>hard Heydenreuter,<br />

Tirol unter dem bayerischen Löwen. Geschichte e<strong>in</strong>er wechselhaften<br />

Beziehung. Regensburg <strong>200</strong>8, S. 153-154; Schallert, Bistum (wie Anm.<br />

50), S. 23.<br />

53 Gerhard Podhradsky, Pfarrgeschichte: Kirchen, Pfarrer, Bruderhof und<br />

Kloster, <strong>in</strong>: Altenstadt. E<strong>in</strong>e Dorfgeschichte. Feldkirch 1997, S. 323 - 383,<br />

hier S. 360-361.<br />

54 Ulmer/Getzner, Dompfarre St. Nikolaus (wie Anm. 46), S. 206-207.<br />

55 Schallert, Bistum (wie Anm. 50), S. 23.<br />

56 Christoph Volaucnik, Das Kapuz<strong>in</strong>erkloster Feldkirch – im Spiegel<br />

archivarischer Quellen, <strong>in</strong>: Das Kapuz<strong>in</strong>erkloster Feldkirch. Festschrift<br />

<strong>200</strong>7 (Rheticus 29 [<strong>200</strong>7] 3), S. 22-55, hier S. 52-55; Heydenreuter, Tirol<br />

(wie Anm. 52), S. 152.<br />

57 VLA, LG Feldkirch, Sch. 26, Polit. 1809/1811. Karlhe<strong>in</strong>z Albrecht, Aus der<br />

Vergangenheit des ehemaligen Siechenhauses, <strong>in</strong>: Vollversammlung<br />

<strong>200</strong>8. Agrargeme<strong>in</strong>schaft Altenstadt, Feldkirch <strong>200</strong>8, S. 32-40,<br />

hier S. 38.<br />

Seite 154<br />

58 Ulmer/Getzner, Dompfarre St. Nikolaus (wie Anm. 46), S. 361-364. STAF,<br />

F I Sch. 17.<br />

59 STAF, F I, Sch .26 b/ Akt 19 und 20.<br />

60 VLA, LG Feldkirch, Sch. 27, Polit. 2512/1811., und Sch 28, ,Polit.<br />

2838/1811.<br />

61 Ulmer/Getzner, Dompfarre St. Nikolaus (wie Anm. 46), S. 515-516. STAF,<br />

E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1812, Nr. 156. Beim Bau des Illparkes kamen die<br />

Fundamentmauern der Kirche zum Vorsche<strong>in</strong>.<br />

62 STAF, F I Sch 138, Akt 14.<br />

63 STAF, F I Sch 138, Akt 14.<br />

64 Heydenreuter, Tirol (wie Anm. 52), S. 143-145.<br />

65 STAF, F I Sch 139, Akt 13. B‘ üs im Krumbach. E<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de aus dem<br />

Vorder Bregenzerwald stellt sich vor. Krumbach 1999, S. 29-32; Der<br />

Weiberaufstand <strong>in</strong> Krumbach, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>er Volks-Kalender 1894, S.<br />

26-34; Ulrike Längle, „Tolle Weiber“. Theaterstück über den Aufstand<br />

der Krumbacher<strong>in</strong>nen 1807 gegen die Bayern, <strong>in</strong>: Kultur. Zeitschrift für<br />

Kultur und Gesellschaft 22 (<strong>200</strong>7) 6, S. 50-51.<br />

66 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1807,20.1.1807.<br />

67 VLA, VOKA, Sch. 245, Publ. 1715 C, B/1807 Auf den Listen f<strong>in</strong>den sich<br />

immer zwei Angaben: der aktuell zu stellende und e<strong>in</strong> von früher zu<br />

stellender Rekrut.<br />

68 VLA, VOKA, Sch 245, Liste o. Sign.<br />

69 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 2 ,1807, 31.12.1806, 3.1., 13.5., 3.2.1807.<br />

70 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1808, 3.5.1808.<br />

71 VLA, LG Feldkirch, Sch. 21, Polit. 1210/1810.<br />

72 STAF, F II Sch. 83, Akt 1.<br />

73 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 2, 17.1., 10.4., 9.5.1807; VLA, LG Feldkirch,<br />

Sch. 176, Präs. 75/1810.<br />

74 VLA, LG Feldkirch, Sch 25, Polit. 963/1811. STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll<br />

1819/11, Nr.118. Sozialunterstützung für Familie Ossi <strong>in</strong> VLA, LG<br />

Feldkirch, Sch. 31, Polit. 1521/1812.<br />

75 RBl. 1808, Sp. 2348-2350: 13. L<strong>in</strong>ien Infanterie Regiment. Sp. 2735-<br />

2738.<br />

76 Christoph Volaucnik, Tosters von 1500 bis 1914, <strong>in</strong>: Tosters. E<strong>in</strong>e<br />

Dorfgeschichte, S. 89-158, hier S. 141.<br />

77 Sterbebuch Pfarre Altenstadt. Mikrofilm <strong>in</strong> Stadtbibliothek Feldkirch.<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt 25.11.1879.<br />

78 STAF, F II Sch 64/2, Dokument 70.<br />

79 STAF, F I, Sch 84/III,3. Akt 1006, Nr.31.


80 STAF, F I, Sch 17-30, 1813 und 17-11. In dem e<strong>in</strong>en Dokument wird der<br />

Exerzierplatz auf der Flur „unter dem Kapf“, im anderen auf der Flur<br />

„Tostnerau“ lokalisiert.<br />

81 VLA, LG Feldkirch, Sch 33, Polit. 3430/1812.<br />

82 VLA, LG Feldkirch, Sch 36, Polit. 1259/1813.<br />

83 VLA, LG Feldkirch, Sch 31, Polit. 1371/1812.<br />

84 RBl. 1807, Sp. 657 ff.<br />

85 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll,9.6.,6.8.,10.6.,12.10.,7.12.1808.<br />

E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1811, Nr. 173. Offiziersliste und Kompanieliste<br />

siehe: Addreßkalender oder Taschenbuch des Illerkreises für das Jahr<br />

1812. Kempten 1812, S. 36 und Addreßkalender 1809, S.36.<br />

86 VLA, LG Feldkirch, Sch 28, Polit. 3096/1811. Vorfall mit Gewehr <strong>in</strong> Sulz.<br />

Sch 35, Polit. 306/1813. Der Arzt Dr. Franz Joseph Griß behielt se<strong>in</strong><br />

Gewehr für die Jagd .<br />

87 VLA, LG Feldkirch, Sch 24, Polit 2774/1810.16.9.1810.<br />

88 Oskar Bezzel, Geschichte des Königlich Bayerischen Heeres unter König<br />

Max I. Joseph von 1806 (1804) bis 1825. München 1933, S. 108-113.<br />

Freundlicher H<strong>in</strong>weis des Bayerischen Hauptstaatsarchiv, Kriegsarchiv,<br />

vom 15.10.<strong>200</strong>2.<br />

89 STAF, F I, Sch. 83, Akt 38, 1813.<br />

90 VLA, LG Feldkirch, Sch 75, Polit. 32/1820.<br />

91 STAF, F I, Sch 83, Akt 38. 12.12.1813: Jägerkorps geplant. 4.12.1813: zwei<br />

Husaren stellen.<br />

92 RBl. 1814, Sp.1041-1045; Königlich-Baierisches Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Intelligenzblatt (fortan: Intelligenzblatt) 1813, Sp. 829–834. Die<br />

„außerhalb des bürgerlichen Verbandes“ stehenden Personen,<br />

vermutlich Beisäßen und Diener, spendeten ebenfalls 78 Gulden.<br />

93 RBl. 1814, Sp. 713-717; Montafon <strong>in</strong> RBl. 1814, S. 797-798; Sonnenberg<br />

<strong>in</strong> RBl., Sp.806-807; Landgericht Feldkirch <strong>in</strong> Intelligenzblatt, Sp. 830.<br />

94 VLA, LG Feldkirch, Sch 75, Polit. 32/1820. E<strong>in</strong> Widerspruch gibt es<br />

bezüglich der Anzahl der Kompanien. Am 6.1.1814 wird festgestellt,<br />

dass anstatt der drei nur zwei Füsilierkompanien bestehen. Am<br />

14.6.werden im I. Bataillon zwei und im zweiten Bataillon e<strong>in</strong>e weitere<br />

Kompanie angegeben.<br />

95 RBl. 1808, Sp. <strong>200</strong>9.<br />

96 Ferd<strong>in</strong>and Hirn, Erhebung (wie Anm. 11), S. 93.<br />

97 Ebenda, S.207, 226, 233, 261.<br />

98 Andreas Ulmer, Die Schützenscheiben des Hauptschießstandes<br />

Feldkirch. Dornbirn 1932, S. 60-61.<br />

99 „Verzeichniß über die Begebenheiten der <strong>Vorarlberg</strong>ischen Geiseln, die<br />

sich von Hause bis <strong>in</strong>s Frankreich und im selben zugetragen haben.“<br />

In: <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt 6.6, 13.6., 20.6., 23.6.1871.<br />

100 Gerhard W<strong>in</strong>kler, Die Geschichte des Feldkircher Gymnasiums von 1773<br />

bis 1856, <strong>in</strong>: Jahrbuch <strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseumsvere<strong>in</strong> <strong>200</strong>6/07, S.<br />

79-161, hier S. 85-88.<br />

101 Christoph Volaucnik, Das Feldkircher Gymnasium <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1806 bis<br />

1848, <strong>in</strong>: Alemannia studens (<strong>200</strong>0) 10, S. 58-60.<br />

102 Intelligenzblatt 1813, Sp. 287-290, 805-815. Am bekanntesten s<strong>in</strong>d<br />

Sylvester Hammerer und Johann Nepomuk Ebner, die österreichische<br />

Spitzenbeamte wurden.<br />

103 W<strong>in</strong>kler, Gymnasium (wie Anm. 100), S. 87.<br />

104 Helmut Engelbrecht, Geschichte des österreichischen Bildungswesens,<br />

Bd. 3. Wien 1984, S. 244-259.<br />

105 VLA, <strong>Vorarlberg</strong>er Akten, Nr. 399.<br />

106 Christoph Volaucnik, Das Feldkircher Gymnasium von 19´848 bis 1918,<br />

<strong>in</strong>: Festschrift 350 <strong>Jahre</strong> Gymnasium Feldkirch, hg. von Harald Walser.<br />

Feldkirch 1999, S. 65-86, hier S. 72.<br />

107 VLA, Bayerische Akten, Sch. 84, Landesorganisation 1806/07.<br />

108 Erich Somweber, Abschied vom alten Kammergebäude <strong>in</strong> der<br />

Schlossergasse, <strong>in</strong>: Feldkircher Anzeiger 19.6. und 26.6.1954; VLA, LG<br />

Feldkirch, Sch 27, Polit. 2212/1811. Sch 31, Polit. 1350/1812; Feldkircher<br />

Wochenblatt 15.9.1812, S. 307: Inserat Ganahl.<br />

109 VLA, LG Feldkirch, Sch. 29, Polit. 73/1812.: Handel mit „Zitz“.<br />

110 STAF, F II Sch. 64/2.<br />

111 VLA, LG Feldkirch, Sch. 158, Präs. 2575/1812.<br />

112 VLA, LG Feldkirch, Sch 176, Präs. 218/1810.<br />

113 VLA, Bayerische Akten, Sch 15, Nr. 845.<br />

114 VLA, Bayerische Akten, Sch 14, Nr. 741.<br />

115 VLA, Gericht Rankweil–Sulz, Sch 12, Akt 468.<br />

116 VLA, <strong>Vorarlberg</strong>er Akten, Nr. 503: Getreidepreise. Das Getreide wurde<br />

übrigens <strong>in</strong> drei Qualitätsklassen unterteilt.<br />

117 STAF, F I Sch 84, Akt I/2,29. 24.3.1814.<br />

118 Manfred Tschaikner, Das „ehrsame Handwerk“ zu Schnifis, Düns und<br />

Dünserberg. Die Geschichte der Zunftlade und ihre Personenstandsverzeichnisse<br />

(1725-1837). Nenz<strong>in</strong>g <strong>200</strong>8, S. 24-26.<br />

119 VLA, Bayerische Akten, Sch 14, Nr. 759 und 760; VLA, <strong>Vorarlberg</strong>er Akten<br />

Nr. 386.<br />

120 STAF, F II Sch 64/2.<br />

121 VLA, LG Feldkirch, Sch 23, Polit. 2160/1810.<br />

Seite 155


122 VLA, LG Feldkirch, Sch 22, Polit. 1709/1810.<br />

123 VLA, LG Feldkirch, Sch 30, Polit. 845/1812. Christoph Volaucnik,<br />

Traditionelle Feldkircher Unternehmer. Schlosser Köb und Goldschmied<br />

Himmer, <strong>in</strong>: Rheticus 27 (<strong>200</strong>5) 4, S. 70-88.<br />

124 VLA, LG Feldkirch, Sch 28, Polit. 2742/1811.<br />

125 VLA, LG Feldkirch, Sch 25, Polit. 1253/1811.<br />

126 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1808,1.2. und 3.5.1808. STAF, F I, Sch 138,<br />

Akt 3.<br />

127 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1808, 11.5.1808.<br />

128 STAF, F I, Sch 139, Akt 31.<br />

129 STAF, F I, Sch 26 b, Akt 20. Gugger 25.5.1808.<br />

130 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1808, 19.5., 1.6., 4.6., 6.6., 29.11.1808.<br />

STAF, FI Sch 138, Akt 10. Hannes Liener, Beiträge zur Geschichte des<br />

Salzhandels der Stadt Feldkirch. Hausarbeit Universität Innsbruck<br />

1982, S.108; Gerhard Wanner, Feldkircher Theater im 19. Jahrhundert<br />

(Schriftenreihe der Rheticus-Gesellschaft 2). Feldkirch 1977, S. 7.<br />

131 Heydenreuter, Tirol (wie Anm. 52), S. 125-126.<br />

132 VLA, LG Feldkirch, Sch 25, Polit. 1014/1811. Sch 26, Polit.1885/1811. Sch<br />

29, Polit. 391/1812. VLA, Bayerische Akten, Nr. 860.<br />

133 VLA, LG Feldkirch, Sch 33, Polit. 2107/1812 und Polit. 2127/1812; RBl.<br />

1814, Sp. 445; STAF, F I Sch 84 III/1.<br />

134 VLA, LG Feldkirch, Sch 25, 1811, Polit. 1208/1811, Polit. 1014/1811.<br />

135 STAF, F I Sch 139, Akt 27.<br />

136 Festschrift E<strong>in</strong> Jahrhundert Freiwillige Feuerwehr Feldkirch-Stadt.<br />

Feldkirch 1951, S. 13.<br />

137 Klaus W.O. Gnaiger, <strong>Vorarlberg</strong> zur Bayernzeit. Hausarbeit Universität<br />

Salzburg 1977, S. 120-121; Rupert Tiefenthaler, Am Anfang war’s nur<br />

Feuer. Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landes-Versicherung und die Geschichte des<br />

Feuer-Versicherungswesens <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Bregenz 1995, S. 17-22.<br />

138 STAF, Handschrift 106.<br />

139 Tiefenthaler, Feuer (wie Anm. 137), S. 20.<br />

140 Siegl<strong>in</strong>de Amann, Armenfürsorge und Armenpolitik <strong>in</strong> Feldkirch von<br />

1814 – 1914 (Schriftenreihe der Rheticus-Gesellschaft 34). Feldkirch<br />

1996, S. 15-19.<br />

141 Gnaiger, <strong>Vorarlberg</strong> (wie Anm. 137), S.116-117. J.G., Wie die bayrische<br />

Bureaukratie das Armenwesen zu regeln gedachte, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Volksblatt 20.10.1897 (J.G. steht vermutlich für Pfarrer Josef Grabherr).<br />

142 STAF, F I, Sch 26 b-30, Brief 20.11.1808. VLA, Bayerische Akten, Nr. 867.<br />

143 STAF, F I, Sch 26 b - 17<br />

144 STAF, F I Sch 139, Akt 8.<br />

Seite 156<br />

145 Zitiert nach Tiefenthaler, Kriegslyrik (wie Anm. 44), S. 42-43.<br />

146 STAF, F I,26b-30; VLA, Bayerische Akten, Nr. 867.<br />

147 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1808, 24.7.1808.<br />

148 STAF, E<strong>in</strong>reichungsprotokoll 1808, 17.11.1808.<br />

149 VLA, Bayerische Akten, Nr. 796: Unterstützungen, Dokument Nr.<br />

1699 vom 28.11.1813. STAF, FI Sch 38 A, Mappe 17: Sammelakt<br />

Spitalsaufnahmen.<br />

150 VLA, Bayerische Akten, Nr. 796: Unterstützungen 1812.<br />

151 Ferd<strong>in</strong>and Hirn, <strong>Vorarlberg</strong> vor dem Heimfalle an Österreich, <strong>in</strong>: Archiv<br />

für Geschichte und Landeskunde <strong>Vorarlberg</strong>s 11 (1915), S. 1-19, hier S.<br />

2, 11, 12-14, 17.<br />

152 Wagner, Würde (wie Anm. 44), S. 110–117.<br />

153 Karlhe<strong>in</strong>z Albrecht, Beiträge zur Geschichte Feldkirchs vom <strong>Jahre</strong> 1814<br />

bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Diss. Universität Innsbruck<br />

1977, S. 42-43; Hirn, Heimfall (wie Anm. 151), S.19.<br />

154 Aloys Kner<strong>in</strong>ger, Feyerlichkeiten <strong>in</strong> Feldkirch, 1814, zitiert nach<br />

Albrecht, Beiträge (wie Anm. 153), S.43-44.


Von Dorfvögten und Bannwarten<br />

Die Entwicklung „kommunaler“ Strukturen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit dem Mittelalter<br />

Alois Niederstätter<br />

Geme<strong>in</strong>degeschichte, Ortsgeschichte boomt <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

schon seit Langem, e<strong>in</strong>e große Zahl von Heimatbüchern<br />

legt Zeugnis vom Bedürfnis, die Entwicklung des engeren<br />

Umfelds im historischen Längsschnitt zu dokumentieren.<br />

Den räumlichen Rahmen für derlei Untersuchungen gaben<br />

und geben fast durchwegs die modernen Geme<strong>in</strong>den ab<br />

bzw. jene, die auf der Grundlage des bayerischen Geme<strong>in</strong>deedikts<br />

von 1808 – dem Anlass heuriger <strong>200</strong>-Jahr-Feiern<br />

– entstanden s<strong>in</strong>d.<br />

Wenn wir heute von „Geme<strong>in</strong>de“ sprechen, me<strong>in</strong>en wir die<br />

„politische Geme<strong>in</strong>de“, diejenige Gebietskörperschaft,<br />

die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten<br />

die kle<strong>in</strong>ste räumlich-adm<strong>in</strong>istrative, also politisch-geographische<br />

Entität ist und <strong>in</strong> Österreich, mit hoheitlicher<br />

Gewalt ausgestattet, eigene wie auch übertragene Aufgaben<br />

erfüllt. Das gilt ebenso <strong>in</strong> historischer Sicht: Bloße<br />

Siedlungsverbände, auch wenn sie <strong>in</strong> wirtschaftlicher<br />

H<strong>in</strong>sicht – vor allem <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Flurnutzung – Ordnungsstrukturen<br />

entwickeln, waren daher aus diesem modernem<br />

Blickw<strong>in</strong>kel ke<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>den.<br />

Im ursprünglichen Worts<strong>in</strong>n bezeichnet „Geme<strong>in</strong>de“ allerd<strong>in</strong>gs<br />

überhaupt etwas anderes: nämlich, da man nicht<br />

flächenhaft, sondern <strong>in</strong> Personenverbänden dachte, die<br />

Gesamtheit aller vollberechtigten Mitglieder e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaft<br />

bzw. deren Versammlungen. Da wir <strong>in</strong> den Quellen<br />

somit auf e<strong>in</strong>e enorme Vielfalt von „Geme<strong>in</strong>den“ unterschiedlichster<br />

Ausprägung stoßen, sche<strong>in</strong>t es kaum s<strong>in</strong>nvoll,<br />

den Fokus auf jene Ersche<strong>in</strong>ungsformen zu verengen,<br />

die sich mit dem heutigen Begriff der politischen Geme<strong>in</strong>de<br />

irgendwie <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang br<strong>in</strong>gen lassen.<br />

Dörfer, dorfähnliche Siedlungen gab es <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> bereits<br />

<strong>in</strong> ur- und frühgeschichtlicher Zeit sowie während der<br />

römischen Epoche. Äußerungen über deren Organisation,<br />

über Amtsträger oder gar Formen „kommunaler“ Mitbestimmung,<br />

wie sie sich gelegentlich <strong>in</strong> der regionalgeschichtlichen<br />

Literatur f<strong>in</strong>den, s<strong>in</strong>d freilich re<strong>in</strong>e Spekulation<br />

fernab jedweder Quellenbasis.<br />

Vortrag auf E<strong>in</strong>ladung der Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil; Rankweil, Rathaus 26. Mai <strong>200</strong>8<br />

Alois Niederstätter (geb. 1955 <strong>in</strong> Bregenz), Dr. phil., a. o. Univ.-Prof., leitet seit <strong>200</strong>1 das <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv<br />

Auch für die sieben Jahrhunderte des frühen und hohen Mittelalters<br />

s<strong>in</strong>d die Spuren mehr als spärlich: Die so genannte<br />

„Lex Romana Curiensis“ – e<strong>in</strong>e aus der ersten Hälfte des<br />

8. Jahrhunderts stammende Aufzeichnung weströmischen<br />

Vulgarrechts – kennt nur e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>teilung des Landes <strong>in</strong><br />

überörtliche Gerichtssprengel, unter dieser Ebene jedoch<br />

ke<strong>in</strong>e siedlungsbezogenen Verwaltungsstrukturen.<br />

Erste Anhaltspunkte für das südliche <strong>Vorarlberg</strong> bietet<br />

schließlich das wohl 842/43 niedergeschriebene Churrätische<br />

Reichsgutsurbar. Es stellte jene Besitzungen zusammen,<br />

auf die das fränkische Königtum unmittelbaren<br />

Anspruch erhob. Für den Drusentalgau – den pagus vallis<br />

Drusianae – überliefert es folgende identifizierbare Orts-<br />

bzw. Siedlungsnamen: Rankweil (<strong>in</strong> der romanischen Form<br />

V<strong>in</strong>omna), Sulz, Montl<strong>in</strong>gen, Göfis, Feldkirch (geme<strong>in</strong>t ist<br />

Altenstadt), Röthis, Viktorsberg, Frastanz, Beschl<strong>in</strong>g, Satte<strong>in</strong>s,<br />

Nenz<strong>in</strong>g, Schl<strong>in</strong>s, Schnifis, Düns, Thür<strong>in</strong>gen, Bludesch,<br />

Nüziders, Ludesch, Bludenz und Bürs.<br />

Davon werden als „villa“, als dörflicher Siedlungsverband,<br />

Rankweil, Sulz, Röthis, Montl<strong>in</strong>gen, Göfis, Feldkirch, Satte<strong>in</strong>s,<br />

Schl<strong>in</strong>s, Bludesch, Ludesch, Nüziders und Bludenz<br />

bezeichnet. Frastanz war e<strong>in</strong> Königshof („curtis“), e<strong>in</strong>e<br />

zentrale, wohl beträchtliche Teile der Siedlung umfassende<br />

Gutse<strong>in</strong>heit mit direkt bewirtschaftetem Salland und abhängigen<br />

Bauernstellen („Hufen“, „mansi“). E<strong>in</strong>e weitere<br />

große E<strong>in</strong>heit Königsguts befand sich <strong>in</strong> Beschl<strong>in</strong>g, das als<br />

„locus“, als e<strong>in</strong>e Art Außensiedlung, bezeichnet wird. Satte<strong>in</strong>s,<br />

Rankweil, aber auch Schl<strong>in</strong>s verfügten zudem über<br />

e<strong>in</strong>en „fundus“, e<strong>in</strong> dem Dorf <strong>in</strong> wirtschaftlicher H<strong>in</strong>sicht<br />

zugehöriges Umland, <strong>in</strong> dem auch weitere Siedlungsnamen<br />

aufsche<strong>in</strong>en können. Das Pendant zum romanischen „fundus“<br />

des Südens sche<strong>in</strong>t die Mark („marcho“) im alemannischen<br />

Norden gewesen zu.<br />

Das Reichsgutsurbar wie auch die wenigen, aus der Zeit<br />

vor der Jahrtausendwende überlieferten Urkunden zeigen,<br />

dass es e<strong>in</strong>erseits unterschiedliche Qualitäten von Grundbesitz<br />

gab: Königsgut, das zum Teil als Lehen ausgege-<br />

Seite 157


Seite 158<br />

Flurkarte des Hofes St. Johann-<br />

Höchst 1770 (Gabriel Walser)<br />

Flurkarte des Hofes St. Johann-Höchst 1770 (Gabriel Walser)<br />

ben war, Großhöfe geistlicher wie weltlicher Grundherren,<br />

bäuerliches Privateigentum mit höchst unterschiedlichen<br />

Betriebsgrößen, darunter Großgrundbesitz, wie auch Besitz<br />

<strong>in</strong> mehreren Orten, außerdem geme<strong>in</strong>schaftlich bzw. von<br />

Anteilern genutzte Güter.<br />

Ebenso heterogen waren die rechtlichen B<strong>in</strong>dungen der<br />

Dorfbewohner, die Vasallen des Königs se<strong>in</strong> konnten, freie<br />

Grundbesitzer, grundherrliche H<strong>in</strong>tersassen oder auch an<br />

Höfe gebundene unfreie Knechte.<br />

Dass sich daraus noch <strong>in</strong> merow<strong>in</strong>gischer Zeit stabile, die<br />

Jahrhunderte überdauernde „Dorf- oder Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

mit Dorfhäuptern und untergeordneten Organen“ geformt<br />

hätten, ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong> rechtshistorischen Denkmodellen des 19.<br />

Jahrhunderts fußender Anachronismus. Zwar erforderte<br />

e<strong>in</strong>e durchaus komplexe landwirtschaftliche Nutzung der<br />

Flächen mit Ackerbau, Vieh- und Milchwirtschaft im Mehrstufenbetrieb<br />

sowie mit We<strong>in</strong>bau bereits e<strong>in</strong> beträchtliches<br />

Maß an Koord<strong>in</strong>ation, doch lernt die Geschichtswissenschaft<br />

allmählich, dass die vor<strong>in</strong>dustriellen Gesellschaften<br />

auf diesem Gebiet höchst pragmatisch, primär mit <strong>in</strong>formellen,<br />

sich rasch wandelnden Systemen agierten. Deshalb<br />

bieten die ohneh<strong>in</strong> seltenen Urkunden nur Momentaufnahmen,<br />

die ke<strong>in</strong>e Allgeme<strong>in</strong>gültigkeit beanspruchen können.<br />

Selbst die von der älteren Rechtsgeschichte so geschätzten<br />

normativen Quellen erweisen sich als Kataloge von Ansprü-<br />

chen, die im konkreten Fall als Verhandlungsgrundlage<br />

dienten – <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn die örtlichen Besitzverhältnisse<br />

kompliziert waren, die Betriebsformen und<br />

-größen stark differierten. Das war <strong>in</strong>sbesondere im Vorderland<br />

der Fall. Über irgendwelche dörflichen Verwaltungsstrukturen<br />

erfahren wir freilich bis <strong>in</strong>s 14. Jahrhundert re<strong>in</strong><br />

gar nichts.<br />

Zu relevanten Strukturelementen des Geme<strong>in</strong>schaftslebens<br />

entwickelten sich jedenfalls die Kirchen, von denen jene,<br />

die den Zehnt bezogen, als Pfarrkirchen gelten. Da diese<br />

nach und nach das Monopol für den Empfang der Sakramente<br />

sowie für den sonntäglichen Messbesuch erlangten,<br />

formierten sie e<strong>in</strong>en ihnen zugehörigen Personenkreis,<br />

der <strong>in</strong> weiterer Folge auch für die politische Raumbildung<br />

wirksam werden sollte. Es entstanden „Kirchspiele“, die<br />

zunächst als Personenverbände der Kirchgenossen organisiert<br />

waren, sich aber <strong>in</strong> weiterer Folge zu flächenhaft def<strong>in</strong>ierten<br />

Sprengeln entwickelten. Darauf wird noch zurückzukommen<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Im nördlichen Rhe<strong>in</strong>tal wirkte offenkundig die sogenannte<br />

„Villikations- oder Fronhofverfassung“ stärker strukturbildend<br />

als im Süden. Das Zentrum solcher zweigeteilt verfasster<br />

Grundherrschaften bildete e<strong>in</strong> zentraler Herrenhof<br />

mit ausgedehntem, von zahlreichen unfreien Hofhörigen<br />

direkt bewirtschaftetem Salland. Solche Fronhöfe nannte


man hier hierzulande „Meier-“ oder „Kellhöfe“. Sie hatten<br />

ihren Namen von den Amtsträgern, die sie im Auftrag ihrer<br />

Herrschaft leiteten, dem „Meier“ („villicus“) oder dem<br />

„Keller“ („cellarius“). Dazu kamen – gleichfalls im Hofverband<br />

– die an abhängige Bauern gegen Abgaben und Frondienste<br />

zur eigenständigen Bewirtschaftung ausgegebenen<br />

Bauerngüter, die man Huben nannte. Auch die Gerichtsbarkeit<br />

über die dem Hof zugehörigen Menschen kam der<br />

Grundherrschaft zu. Musterbeispiele dafür s<strong>in</strong>d die beiden<br />

gräflichen Höfe Rieden und Steig, die den späteren Gerichten<br />

Hofrieden sowie Hofsteig den Namen gaben und denen<br />

sie h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Ausdehnung auch annähernd entsprochen<br />

haben dürften. In geistlicher Hand waren unter<br />

anderem der Doppelhof St. Johann-Höchst/St. Margrethen,<br />

der zur Ausstattung der Abtei St. Gallen gehörte, oder der<br />

gleichfalls zunächst st. gallische, dann zwischen den Klöstern<br />

We<strong>in</strong>garten und Hofen aufgeteilte Hof Dornbirn. Für<br />

kommunale Strukturen, für Selbstverwaltung auf dörflicher<br />

Ebene boten diese Höfe ke<strong>in</strong>en Raum.<br />

E<strong>in</strong> ähnlich geschlossenes System bildete im Süden <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

der dem Kloster E<strong>in</strong>siedeln gehörende Hof St. Gerold.<br />

Aller Grund und Boden im Hofgebiet war Klostereigentum,<br />

das zur Bewirtschaftung gegen bestimmte Abgaben<br />

verliehen wurde. Die Hofleute waren durchwegs dem Hof<br />

zugeordnete Leibeigene mit den üblichen Pflichten und<br />

Beschränkungen der persönlichen Freiheit. Als Organe der<br />

Grund- und Leibherrschaft amtierten der Propst und der von<br />

diesem bestellte Keller, <strong>in</strong> deren Hand alle Funktionen der<br />

öffentlichen Ordnung vere<strong>in</strong>igt waren – das Blutgericht alle<strong>in</strong><br />

ausgenommen, das der Grafschaft zustand.<br />

Intensive grundherrschaftliche Erfassung mit landesherrlichem<br />

Anspruch hatte auch nach der allmählichen<br />

Auflösung der <strong>in</strong> Eigenwirtschaft stehenden Fronhöfe zugunsten<br />

bäuerlicher Grundleihe nachhaltige Folgen für die<br />

regionale Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Jene<br />

Kommunalisierungsprozesse, die sich <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit<br />

dem 14. Jahrhundert sehr deutlich beobachten lassen,<br />

spielten sich im nördlichen <strong>Vorarlberg</strong> fast ausschließlich<br />

auf der übergeordneten Ebene der Gerichte ab, während<br />

den dörflichen Siedlungsverbänden nur sehr beschränkte<br />

Kompetenzen zugebilligt wurden. Im Gegensatz zum Süden<br />

des Landes wurden dort auch ke<strong>in</strong>e Dorfordnungen kodifiziert.<br />

Als Beispiel kann etwa das Gericht Hofsteig dienen, das<br />

die Ortschaften Hard, Lauterach, Wolfurt, Schwarzach,<br />

Buch und Bildste<strong>in</strong> umfasste. Es war Instanz der Rechtsprechung<br />

<strong>in</strong> zivilrechtlichen Angelegenheiten, bei Delikten,<br />

die mit Geldstrafen bedroht waren, sowie der freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit, vor allem wenn es um den Abschluss von<br />

Verträgen und um ähnliche Rechtsgeschäfte g<strong>in</strong>g. Dazu kamen<br />

zahlreiche Verwaltungsaufgaben, die das Gericht zur<br />

eigentlichen Geme<strong>in</strong>deobrigkeit machten. Es übte die Flur-<br />

und Wegepolizei aus, regelte die Nutzung der Allmenden,<br />

es hob Steuern und Abgaben e<strong>in</strong>, erließ Verordnungen <strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>deangelegenheiten und hatte legislative Rechte.<br />

Das örtliche Gewohnheitsrecht wurde im so genannten<br />

„Landsbrauch“ festgehalten, der das Hofsteiger Erbrecht,<br />

Bestimmungen über die Besetzung der Ämter und die<br />

Amtseide sowie straf- und zivilrechtliche Normen zusammenstellt.<br />

Dementsprechend bescheiden präsentieren sich die<br />

Verwaltungsstrukturen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Dörfern des Gerichts<br />

Hofsteig. Zwei Männer, die die Quellen als „Dorfmeister“<br />

oder „E<strong>in</strong>zieher“ bezeichnen, übten e<strong>in</strong>e Art beschränkte<br />

Vorsteherschaft aus. Ihre Aufgaben waren das<br />

E<strong>in</strong>heben, Verwalten und Abrechnen dörflicher Abgaben sowie<br />

die Organisation örtlicher Geme<strong>in</strong>schaftsarbeiten, wie<br />

das Grabenöffnen, Wuhren, Erhalten der Wege und Stege.<br />

Zentrales Begriffspaar für die Ausübung von Grundherrschaft<br />

e<strong>in</strong>erseits, <strong>in</strong> weiterer Folge jedoch auch für den Aufbau<br />

kommunaler Strukturen – egal auf welcher Ebene – war<br />

„Zw<strong>in</strong>g und Bann“. Damit wird das Recht desGrundherrn<br />

bezeichnet, Gebote und Verbote zu erlassen bzw. deren<br />

Missachtung zu ahnden.<br />

Seite 159


Für das Vorderland beanspruchten die Grafen von Montfort<br />

im frühen 14. Jahrhundert dieses Recht ausdrücklich, wie<br />

aus e<strong>in</strong>er Teilungsurkunde von 1319 hervorgeht. Als Graf<br />

Rudolf V. von Montfort-Feldkirch im Januar 1388 aber e<strong>in</strong>en<br />

Streit zwischen den Kirchgenossen von Rankweil und den<br />

Leuten von Tufers schlichtete, klang das bereits ganz anders:<br />

In der darüber ausgefertigten Urkunde wird das Recht<br />

der Rankweiler anerkannt, bestimmte Wälder „<strong>in</strong> Bann zu<br />

legen“ und zur Beaufsichtigung so genannte „Bannwarte“<br />

als eigene Organe e<strong>in</strong>zusetzen. Die Delegation der Ordnungsgewalt<br />

nach unten lässt sich zeitlich nicht genauer<br />

fixieren, es handelte sich ohne Zweifel um e<strong>in</strong>en längere<br />

Zeit währenden Prozess der Emanzipation bäuerlicher Interessen,<br />

nicht aber um e<strong>in</strong>en beurkundeten Rechtsakt.<br />

Während etwa <strong>in</strong> Hofsteig solche Aufgaben späterh<strong>in</strong> vom<br />

Gericht wahrgenommen wurden, verfestigten sie sich im<br />

Rankweil-Sulzer Sprengel auf der nächst tieferen Ebene<br />

– freilich nicht, wie man annehmen möchte, auf der der<br />

e<strong>in</strong>zelnen Siedlungsverbände, also der Dörfer. Hier gaben<br />

nämlich <strong>in</strong> der Regel die Pfarren den Rahmen für die Geme<strong>in</strong>debildung<br />

ab: Altach und Komm<strong>in</strong>gen gehörten daher<br />

selbstverständlich zu Götzis. Weitere derartige Geme<strong>in</strong>den<br />

waren Sulz, Altenstadt, Göfis, Tisis, Klaus und Röthis sowie<br />

selbstverständlich auch Rankweil samt Brederis und Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

– trotz des Sonderfalls der Ausstattung mit zwei Pfarren<br />

(St. Peter und Mariä Heimsuchung). Es gab jedoch auch<br />

Ausnahmen von dieser Regel. Das kle<strong>in</strong>e Tosters war Pfarre<br />

aber ke<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de, Mäder gehörte zwar bis 1654 kirchlich<br />

zu Montl<strong>in</strong>gen, bildete aber wegen se<strong>in</strong>er Herkunft von<br />

auswärts, aus dem Hof Kriessern, dennoch e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de.<br />

Um die Sache zusätzlich zu komplizieren, bildete Sulz,<br />

<strong>in</strong>dem es übergeordnet Zw<strong>in</strong>g und Bann auch für Klaus,<br />

Röthis, Weiler und Zwischenwasser beanspruchte, e<strong>in</strong>e diese<br />

Dörfer bzw. Geme<strong>in</strong>den umfassende „Großgeme<strong>in</strong>de“<br />

mit eigenen, siedlungsübergreifenden Kompetenzen.<br />

Den Ortschaften des Gerichts Rankweil-Sulz standen<br />

seit dem ausgehenden Mittelalter <strong>in</strong> den Urkunden aufsche<strong>in</strong>ende<br />

Kollegialorgane vor, die aus e<strong>in</strong>er von der Grö-<br />

Seite 160<br />

Pfarre Rankweil<br />

und Umgebung 1810<br />

(Ferd<strong>in</strong>and Bachmann)<br />

ße der Siedlung abhängigen Zahl so genannter „Geschworener“<br />

bestanden. Der Name stammt von ihrer Vereidigung<br />

durch den Landammann. In Rankweil, Sulz, Altenstadt, Götzis,<br />

Göfis oder Tisis amtierten jeweils sieben Geschworene<br />

als „Siebener“, <strong>in</strong> Klaus und Röthis „Fünfer“. Im kle<strong>in</strong>en<br />

Mäder sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> „Vierer“, vielleicht auch nur – zum<strong>in</strong>dest<br />

zeitweise – e<strong>in</strong> „Dreier“ bestanden zu haben. Im 18. Jahrhundert<br />

hieß es hier <strong>in</strong> Rankweil, die Geme<strong>in</strong>de werde vom<br />

Säckelmeister, fünf Geschworenen und zwei Bannwarten<br />

„dirigiert“.<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen h<strong>in</strong>gegen musste – auch wenn die Bewohner im<br />

Bedarfsfall als „Nachbarschaft“ korporativ auftraten – e<strong>in</strong><br />

solches Gremium und damit den Status e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de<br />

bis über das Ende des Mittelalter h<strong>in</strong>aus entbehren und<br />

sich <strong>in</strong> überörtlichen Angelegenheit zu Rankweil rechnen<br />

lassen, das noch 1586 die Banngewalt bis <strong>in</strong> den Rhe<strong>in</strong> beanspruchte.<br />

Mit dem 1477 erfolgten Bau e<strong>in</strong>er Kapelle und<br />

der Stiftung e<strong>in</strong>er Kaplaneipfründe durch die Me<strong>in</strong><strong>in</strong>ger war<br />

e<strong>in</strong> erster wichtiger Schritt zur Verselbständigung unternommen<br />

worden. Nach bevor 1609 die Erhebung zur Pfarre<br />

erfolgte, sche<strong>in</strong>en 1586 erstmals Me<strong>in</strong><strong>in</strong>ger Dorfgeschworene<br />

– als „Fünfer“ – auf. Zeitgleich mit der E<strong>in</strong>richtung der<br />

Pfarre erhielt Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen mit dem vom Feldkircher Vogteiamt<br />

erlassenen „Dorfbrief“ e<strong>in</strong>e Art Geme<strong>in</strong>deverfassung,<br />

die unter anderem Bestimmungen über die Ernennung der<br />

fünf Geschworenen und die Handhabung der Orts- und Flurpolizei<br />

enthält.<br />

An der Spitze des Gremiums der Geschworenen stand der<br />

Säckelmeister oder „Säckler“, der Geme<strong>in</strong>dekassier, was<br />

auf die Bedeutung h<strong>in</strong>weist, die man e<strong>in</strong>er geordneten<br />

F<strong>in</strong>anzverwaltung zumaß. Erstmals lassen sich solche Verwaltungsstrukturen<br />

für das <strong>Vorarlberg</strong>er Oberland im Jahr<br />

1393 nachweisen, als die „aydsweren <strong>in</strong> jedem kirchspel“<br />

genannt wurden.<br />

Da sich der Aufgabenbereich der Geschworenen <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie auf die Koord<strong>in</strong>ation der landwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

und die Erhaltung der dörflichen Infrastruktur er-


streckte, war ihr e<strong>in</strong>ziges Exekutivorgan e<strong>in</strong> Flurwächter,<br />

den man „Bannwart“ nannte. Er musste die ordnungsgemäße<br />

Flurnutzung überwachen und dafür Sorge tragen,<br />

dass nur die Allmendberechtigten ihr Vieh auf die Weide<br />

trieben. Unerlaubterweise weidende Tiere pfändete er und<br />

übergab sie dem Tavernwirt, der sie bis zur Erlegung e<strong>in</strong>er<br />

Geldbuße im Pfandstall behielt. Außerdem wurden Geme<strong>in</strong>dehirten<br />

bestellt, die das Vieh der Dorfgenossen auf<br />

die Weide trieben.<br />

Als oberstes Organ der Geme<strong>in</strong>de trat die Versammlung<br />

der vollberechtigten Geme<strong>in</strong>demitglieder, die „Algema<strong>in</strong>“,<br />

zusammen. Sie wurde e<strong>in</strong>berufen, wenn Wichtiges zu entscheiden<br />

war, die stimmfähigen Männer – und nur diese<br />

– hatten bei Strafe zu ersche<strong>in</strong>en und mit ihrem „Mehr“ zu<br />

entscheiden.<br />

Den „Achtzehner“, e<strong>in</strong>en erweiterten Ausschuss, der vor<br />

allem über die Grenzen zwischen Eigentum und Geme<strong>in</strong>debesitz<br />

zu richten hatte sowie auch über die Anbauordnung<br />

entschied, gab es <strong>in</strong> Rankweil, Sulz und Altenstadt.<br />

Dass es, um sich als Geme<strong>in</strong>de formieren zu können, nicht<br />

nur e<strong>in</strong>er eigenen Pfarrkirche bedurfte, zeigt das Beispiel<br />

von Mäder. Am 26. April 1658 fertigte die Obrigkeit den<br />

„Tafern-Brief der geme<strong>in</strong>dt Mäder“ aus: „Von erzfürstlichem<br />

huebambts wegen wurdet hiemit den gerichts- und dorfsgeschwornen<br />

zu Gözis angefügt, das vor hochlöblicher<br />

oberösterreichischer cammer den geme<strong>in</strong>dtsleuthen <strong>in</strong> der<br />

Mäder auf ihr gehorsammes supplicieren underm dato 12<br />

martii negsth<strong>in</strong> e<strong>in</strong> aigener tafern, gegen 1 gulden 30 kreizer<br />

jährlich <strong>in</strong> das huebambt geliferet werden solle, vergunnt,<br />

zu solchem ende auf heut dato Hans Bökhl<strong>in</strong> daselbsten<br />

zu e<strong>in</strong>em taferner angenommen und beaidigt worden,<br />

deswegen sie geschworene zu gedachten Gözis bedeute<br />

geme<strong>in</strong>dtsleuth <strong>in</strong> der Mäder des taferns halber h<strong>in</strong>füran<br />

unangefochten lassen sollen.“<br />

Die Taverne fungierte nicht nur als Wirtshaus und somit<br />

als dörfliches Kommunikationszentrum ersten Ranges,<br />

sondern auch als öffentliches Gebäude, <strong>in</strong> dem Versammlungen<br />

und offizielle Zusammenkünfte stattfanden. Dem<br />

entsprechend war der Taverner Wirt und Amtsperson <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em. Besonders deutlich wird diese Aufgabe im Bereich<br />

der Zwangsgewalt, die die dörflichen Organe besaßen.<br />

Wurde etwa Vieh gepfändet, das an unzulässigen Orten<br />

weidete, hatte es der Taverner bis zur Auslösung durch den<br />

Eigentümer zu verwahren. Über jene Fälle, die die Geschworenen<br />

im Rahmen ihrer Kompetenzen zu bestrafen hatten,<br />

urteilten sie im Beise<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es obrigkeitlichen Beauftragten<br />

<strong>in</strong> der Taverne.<br />

Für das Selbstbewusstse<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deleute, <strong>in</strong>sbesondere<br />

der Jugend, war die Existenz e<strong>in</strong>er Taverne sehr<br />

wichtig. Im Oktober 1658 erhielten die ledigen Knaben von<br />

Mäder unter H<strong>in</strong>weis auf die nunmehrige Ausstattung mit<br />

e<strong>in</strong>er Taverne ausdrücklich das Recht, „h<strong>in</strong>füran die kirchweih<strong>in</strong>en<br />

so wohl als andere dorfschaften mit e<strong>in</strong>em aigen<br />

spill“ zu besuchen, also als eigener Verband aufzutreten.<br />

Ähnlich vielschichtig waren die kommunalen Strukturen<br />

im benachbarten Gericht Jagdberg. Zum e<strong>in</strong>en konnten<br />

sich Pfarrsprengel und Geme<strong>in</strong>de decken: 1387 schlichtete<br />

Graf Rudolf von Montfort-Feldkirch Weidestreitigkeiten<br />

zwischen den Schl<strong>in</strong>sern („unser leuth <strong>in</strong> dem kilchspill zue<br />

Schl<strong>in</strong>ss“) und den Nenz<strong>in</strong>gern („die leuth <strong>in</strong> dem kilspill<br />

zue Nenz<strong>in</strong>gen“). 1474 verlieh Herzog Sigmund von Tirol<br />

den „Leuten und Kirchgenossen“ von Satte<strong>in</strong>s die Alpe<br />

Göfis. In diesem S<strong>in</strong>n diente die Angabe des „Kirchspiels“,<br />

der Pfarre, auch der Lokalisierung von Gütern. Wenn sich<br />

Seite 161


1422 die „Nachbarn und Kirchgenossen“ von Schnifis mit<br />

den Söhnen ihres verstorbenen Kirchgenossen Hans Gantner<br />

auf Gampel<strong>in</strong> wegen Weiderechten verglichen, waren<br />

dar<strong>in</strong> auch die zur Pfarre Schnifis zählenden Leute von<br />

Düns und am Dünserberg e<strong>in</strong>geschlossen. Dagegen handelte<br />

es bei den „Nachbarn des Dorfs zu Schnifis, reich<br />

und arm“, die 1415 Geme<strong>in</strong>derechte veräußerten, um die<br />

Angehörigen des engeren Schnifner Siedlungsverbands.<br />

Ebenso entschied der Feldkircher Vogt Freiherr Ulrich von<br />

Brandis 1469 e<strong>in</strong>en Streit zwischen „den erberen lüten und<br />

der ganzen gema<strong>in</strong>dt zu Tüns“ auf der e<strong>in</strong>en und den Futschern,<br />

den Inhabern des Guts Futsch am Dünserberg, auf<br />

der anderen Seite. Im Jahr 1500 ersche<strong>in</strong>t schließlich Düns<br />

unter E<strong>in</strong>schluss von Dünserberg als Geme<strong>in</strong>de. Je nach Bedarf<br />

und Interessenlage (vor allem <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf nutzbare<br />

Rechte) formierten sich genossenschaftliche Verbände, für<br />

die Nachbarschaften, Dörfer oder Pfarren den Rahmen abgaben.<br />

Im Zusammenhang damit sche<strong>in</strong>en auch <strong>in</strong> den Jagdberger<br />

Urkunden des 15. Jahrhunderts vere<strong>in</strong>zelt Kollegialorgane<br />

auf, die ihre Geme<strong>in</strong>schaften nach außen vertraten sowie<br />

lokale Verwaltungsaufgaben erfüllten: 1403 die „aidschwerren“<br />

(Geschworenen) von Schnifis, 1458 die Dorfvögte von<br />

Schnifis sowie 1469 wieder fünf Schnifner Geschworene.<br />

Es ist zu vermuten, dass die Geschworenen die im Rahmen<br />

der Pfarre organisierte überörtliche Geme<strong>in</strong>de Schnifis repräsentierten,<br />

während die Dorfvögte im engeren Bereich<br />

der eigentlichen Siedlung Schnifis tätig waren. Auch <strong>in</strong><br />

Nenz<strong>in</strong>g und Frastanz s<strong>in</strong>d solche Geschworenenkollegien<br />

nachweisbar.<br />

Dass die von den Angehörigen der Pfarrsprengel bzw. den<br />

Bewohnern von Siedlungsverbänden gebildeten Geme<strong>in</strong>den<br />

nur als beschränkt handlungsfähige, dem Gericht<br />

nach- bzw. untergeordnete E<strong>in</strong>heiten fungierten, belegt die<br />

1510 erfolgte Stiftung e<strong>in</strong>er Frühmesspfründe für die neu<br />

erbaute, den Heiligen Rochus und Sebastian geweihten<br />

Kapelle <strong>in</strong> Satte<strong>in</strong>s, an der nicht nur die „ganze Geme<strong>in</strong>de<br />

Seite 162<br />

des Dorfs Satte<strong>in</strong>s“, die die Lasten trug und deswegen auch<br />

das Patronatsrecht erhielt, sondern ausdrücklich auch Ammann<br />

und Gericht von Jagdberg beteiligt waren.<br />

Der Geme<strong>in</strong>de kam für den eigenen Bereich e<strong>in</strong> Satzungsrecht<br />

zu. E<strong>in</strong>e verhältnismäßig frühe Dorfordnung für Rankweil<br />

hat sich im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv erhalten. Sie<br />

wurde von den örtlichen Organen, dem Siebener und dem<br />

Achtzehner, namens der ganzen Geme<strong>in</strong>de am 10. Januar<br />

1595 niedergelegt. Da jegliche Form der Beglaubigung wie<br />

auch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf den Konsens der Obrigkeit fehlt, dürfte<br />

es sich wohl um e<strong>in</strong>e Richtschnur für die <strong>in</strong>ternen Gebrauch<br />

gehandelt haben.<br />

Die Rankweiler Dorfordnung ist, wie bei dieser Quellengattung<br />

üblich, ke<strong>in</strong>e vollständige Kodifikation aller im<br />

örtlichen Bereich geltender Normen, aufgezeichnet wurde<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie, was aufgrund von Veränderungen, von Unklarheiten<br />

notwendig erschien.<br />

Im Mittelpunkt stand damals zunächst die Nutzung der<br />

Geme<strong>in</strong>dewaldungen, die Schonung von Bannwäldern und<br />

bestimmter Baumarten. Diesem Themenkreis s<strong>in</strong>d elf von<br />

<strong>in</strong>sgesamt 21 Paragraphen gewidmet:<br />

�� ������� ��������� ����� ����� ���� ���� ������������ ���<br />

zogen werden, sofern Siebener und Achtzehner es als<br />

erforderlich erachten.<br />

�� ���� �������� ��������������� �������� ������������� ��������<br />

tragende Bäume fällt, wird mit fünf Pfund Pfennig bestraft.<br />

�� ����������������������������������������������������<br />

fällt, wird mit zwölf Schill<strong>in</strong>g Pfennig bestraft.<br />

�� �����������������������Tillis und Fastayen Buchen fällt,<br />

wird mit fünf Schill<strong>in</strong>g Pfennig bestraft, wenn es sich um<br />

zweihäuptige Buche handelt, mit zehn Schill<strong>in</strong>g Pfennig<br />

bei vierhäuptigen.


�� �����������������������������������������������������<br />

Bann des Dorfs Rankweil Wildbäume ausgräbt und nach<br />

auswärts verkauft, muss für jeden Baum e<strong>in</strong> Pfund Pfennig<br />

Strafe zahlen.<br />

�� ������������������������������������������������������ten<br />

aus dem Rankweiler Zw<strong>in</strong>g und Bann verkauft, wird<br />

mit zehn Schill<strong>in</strong>g Pfennig bestraft (jedoch außerhalb<br />

des Fronwalds).<br />

�� �����������������������������������������������������<br />

das sie zu gewerblichen Zwecken benötigen, aus dem<br />

Fronwald beziehen, widrigenfalls sie mit fünf Pfund<br />

Pfennig bestraft werden. H<strong>in</strong>sichtlich des weiteren Holzbedarfs<br />

s<strong>in</strong>d sie den anderen Geme<strong>in</strong>deleuten gleichgestellt.<br />

�� ������������������������������������������������������gehauene<br />

Holz mitnehmen.<br />

�� ��������������������������������������������������������rat<br />

hat, soll je Klafter e<strong>in</strong> Pfund Pfennig Strafe zahlen,<br />

außer es stammt aus den Fronwäldern.<br />

Auch die folgende Bestimmung gehört dazu:<br />

�� ���� ������������� �������������� ����� ������������ ����<br />

Rankweiler Zw<strong>in</strong>g und Banns h<strong>in</strong>aus verkauft, wird mit<br />

fünf Pfund Pfennig bestraft und soll ke<strong>in</strong>e Tannen mehr<br />

aus den Geme<strong>in</strong>dewäldern bekommen. Will er e<strong>in</strong> neues<br />

Gebäude errichten, hat er das Holz aus den Fronwäldern<br />

zu beziehen.<br />

Es war offenbar üblich, mit dem zu Bauzwecken aus den<br />

Geme<strong>in</strong>dewäldern bezogenen Holz mehr oder weniger pro<br />

forma Bauten zu errichten, diese dann aber wieder abzureißen<br />

und die Balken, Bretter etc. dann zu verkaufen.<br />

Weitere Bestimmungen galten der Nutzung der Feldfluren<br />

und Weiden:<br />

Viele Güter unterlagen der allgeme<strong>in</strong>en Viehweide, so etwa<br />

die Maiengüter, die im Frühjahr und im Herbst dem Weidgang<br />

geöffnet werden mussten, widrigenfalls recht hohe<br />

Geldstrafen fällig wurden.<br />

Das Mähen von Streue vor bzw. am St. Gallentag war verboten.<br />

Zäune mussten <strong>in</strong>stand gehalten werden, für jede Lücke<br />

wurden drei Schill<strong>in</strong>g Pfennig fällig. Wer se<strong>in</strong>e Schwe<strong>in</strong>e<br />

nicht ber<strong>in</strong>gte, zahlt ebenfalls Strafe. Ziegen durften vom<br />

Frühl<strong>in</strong>g bis zum Herbst nur <strong>in</strong> den Wäldern weiden. Bußfällig<br />

wurde auch, wer über die Markste<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>aus anbaute,<br />

außerhalb der Wege fuhr oder e<strong>in</strong> Gatter nicht schloss.<br />

Die Erhaltung von Wegen und Stegen sowie der Wuhre erfolgte<br />

im Geme<strong>in</strong>werk, wer nicht erschien, zahlte für e<strong>in</strong><br />

eigenes Zugtier zehn Schill<strong>in</strong>g, für e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sam zu stellendes<br />

fünf und für den Mann drei Schill<strong>in</strong>g. Ausdrücklich<br />

untersagt war es, Knaben statt erwachsener Männer zum<br />

Geme<strong>in</strong>werk zu schicken.<br />

Denkbar knapp s<strong>in</strong>d die Informationen zu den Geme<strong>in</strong>deorganen.<br />

Da heißt es nur, das die Geschworenen – also der<br />

Siebener – nach Ablauf der e<strong>in</strong>- oder zweijährigen Amtszeit<br />

den neuen b<strong>in</strong>nen zwei Monaten Rechnung zu legen haben<br />

und dass jährlich vom Siebener und Achtzehner e<strong>in</strong>er neuer<br />

Säckelmeister zu bestellen ist. Aus anderer Quelle ist zudem<br />

bekannt, dass der Achtzehner durch Tod oder Verzicht<br />

frei gewordene Stellen mittels Kooptierung besetzte.<br />

Ausführlicher, genauer, jedoch auch bereits stärker obrigkeitlich<br />

geprägt ist schließlich jene – knapp 100 <strong>Jahre</strong> jüngere<br />

– Ordnung, die am 6. Januar 1686 für den gesamten<br />

Götzner Sprengel <strong>in</strong> Kraft trat. Sie wurde der Bevölkerung,<br />

wie damals üblich, <strong>in</strong> der Kirche vorgelesen und galt damit<br />

als publiziert:<br />

Seite 163


Die Satzung umreißt den Aufgabenkreis der Geme<strong>in</strong>de<br />

umfassend. Sie hatte mit ihren Organen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die<br />

normgerechte Nutzung der Fluren sicherzustellen sowie<br />

e<strong>in</strong>en gleichmäßigen Ertrag für alle Mitglieder der Dorfgenossenschaft<br />

aus jenen Gütern zu gewährleisten, die entweder<br />

über das ganze Jahr oder nur zu bestimmten Zeiten<br />

der Geme<strong>in</strong>denutzung offenstanden. Es waren dies die<br />

Allmende – Geme<strong>in</strong>dewald und Geme<strong>in</strong>deweiden – sowie<br />

die „Maiengüter“, Grundstücke die zwar Privateigentum<br />

waren, zu bestimmten Zeiten im Jahr, meist im Mai und Okk tober, der geme<strong>in</strong>samen Weide geöffnet werden mussten.<br />

Außerdem galt es, die verkehrsmäßige Infrastruktur – Wege<br />

und Stege – sowie die Wasserbauten – vor allem Gräben<br />

und Wuhre – <strong>in</strong> organisiertem Geme<strong>in</strong>werk zu erhalten und<br />

die Term<strong>in</strong>e für geme<strong>in</strong>same landwirtschaftliche Aktivitäten<br />

zu fixieren. Bei Übertretungen dieser Normen besaßen die<br />

Geme<strong>in</strong>deorgane das Recht, Bußen e<strong>in</strong>zuheben. Weil die<br />

Geschworenen an den Strafgeldern beteiligt waren, lag<br />

e<strong>in</strong>e strenge Beaufsichtigung des Geme<strong>in</strong>wesens <strong>in</strong> ihrem<br />

eigenen Interesse. Die jährliche Neuwahl der Geschworenen<br />

sollte Missstände als Folge langer Amtsdauer verh<strong>in</strong>dern.<br />

Weil aber die abtretenden Geschworenen jeweils die<br />

Kandidaten für die Nachfolge vorschlagen durften, war es<br />

dennoch möglich, etablierte Machtstrukturen weiter zu erhalten.<br />

Gewählt wurden die Geschworenen schließlich von<br />

der „Geme<strong>in</strong>de“, der Versammlung der hausbesitzenden<br />

Männer, die das volle Geme<strong>in</strong>derecht besaßen.<br />

Da die Geme<strong>in</strong>de Götzis seit 1528 das Patronat über die<br />

Pfarre besaß und die Frühmesspfründe e<strong>in</strong>e kommunale<br />

Stiftung war, wählte die Geme<strong>in</strong>de die Kirchenpfleger, die<br />

das Kirchenvermögen zu verwalten hatten. Auch den Mesner<br />

bestellte die Geme<strong>in</strong>de, ebenso den Brunnenmeister,<br />

den Geme<strong>in</strong>dehirten sowie den Stiftungs- und den Pfande<strong>in</strong>zieher.<br />

Wer dem Kreis der vollberechtigten Geme<strong>in</strong>demitglieder<br />

nicht angehörte, aber <strong>in</strong> der Götzner Gemarkung samt Altach<br />

und Komm<strong>in</strong>gen lebte, war e<strong>in</strong> „H<strong>in</strong>tersasse“ und<br />

entrichtete e<strong>in</strong>e eigene Steuer. Heirateten Frauen von aus-<br />

Seite 164<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung Götzis 1686<br />

wärts e<strong>in</strong>, mussten sie bzw. ihre Ehemänner die „Frauene<strong>in</strong>kaufstaxe“<br />

als Aufnahmegebühr <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de erlegen.<br />

Dafür hatte die Geme<strong>in</strong>de – zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> der Theorie<br />

– auch für ihre verarmten Mitglieder zu sorgen. E<strong>in</strong>en beträchtlichen<br />

Teil der Armenversorgung übernahmen freilich,<br />

wie auch <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deordnung zum Ausdruck kommt,<br />

private mildtätige Stiftungen zugunsten Mittelloser, für deren<br />

Verwaltung e<strong>in</strong> eigenes Geme<strong>in</strong>deorgan zuständig war.<br />

Als im Verlauf des 18. Jahrhunderts im südlichen <strong>Vorarlberg</strong><br />

noch e<strong>in</strong>e ganze Reihe von Geme<strong>in</strong>deordnungen auff gezeichnet wurde, neigte sich das bis <strong>in</strong>s späte Mittelalter<br />

zurückreichende System freilich bereits se<strong>in</strong>em Ende zu:<br />

Ebenso tiefgreifende wie nachhaltige Veränderung brachten<br />

zunächst die maria-theresianischen bzw. joseph<strong>in</strong>ischen<br />

Reformen. So wurden die Kontrolle der Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen<br />

den staatlichen Behörden unterstellt sowie e<strong>in</strong> Gremium<br />

von zehn Männern, der „Zehner“, <strong>in</strong>stalliert, welcher an<br />

die Stelle der Geme<strong>in</strong>deversammlung trat, die fortan nicht<br />

mehr e<strong>in</strong>berufen wurde.<br />

Ihr Ende fanden die althergebrachten Geme<strong>in</strong>de- wie auch<br />

Gerichtsverfassungen schließlich zu Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts,<br />

nachdem <strong>Vorarlberg</strong> an das Königreich Bayern<br />

gekommen war und dadurch e<strong>in</strong>en ungeheuren Modernisierungsschub<br />

erlebte: Erst das bayerische Geme<strong>in</strong>deedikt<br />

von 1808 brachte den endgültigen Übergang vom mittelalterlichen<br />

Personenverband zu territorial abgegrenzten<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>den mit staatlichen Aufgaben und e<strong>in</strong>er staatlich<br />

beaufsichtigten Selbstverwaltung. Der Weg zur demokratischen<br />

Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene sollte<br />

freilich noch sehr weit se<strong>in</strong>.


Symposium der Verwaltungsakademie <strong>Vorarlberg</strong> „Die Zukunft der Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaften“; Lochau, Schloss<br />

Hofen, 11. Juni <strong>200</strong>8<br />

Jürgen Weiss (geb. 1947 <strong>in</strong> Hard), 1991 bis 1994 Bundesm<strong>in</strong>ister für Föderalismus und Verwaltungsreform, seit 1979<br />

Mitglied des Bundesrates, seit 1997 ständiger Vizepräsident, im zweiten Halbjahr <strong>200</strong>8 Präsident des Bundesrates.<br />

Regionale Zusammenarbeit der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

Jürgen Weiss<br />

Wenn man die Zeitungsdatenbank abfragt, wie oft die<br />

„<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“ <strong>in</strong> den letzten zwölf Monaten<br />

der Begriff „Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaft“ verwendet<br />

haben, landet man bei 18 Treffern. Darunter br<strong>in</strong>gt es die<br />

Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaft Bregenzerwald auf vier<br />

Treffer, jene des Großen Walsertales auf e<strong>in</strong>en. Der Stand<br />

Montafon br<strong>in</strong>gt es zwar auf den ersten Blick auf über <strong>200</strong><br />

Meldungen, tatsächlich raumordnungsrelevant s<strong>in</strong>d aber<br />

auch nur wenige. Das signalisiert jedenfalls e<strong>in</strong>en Rückgang<br />

der öffentlichen Wahrnehmung, möglicherweise auch<br />

des Stellenwertes. In e<strong>in</strong>er Zeit, <strong>in</strong> der verstärkte Zusammenarbeit<br />

der Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> aller Munde ist und dafür die<br />

Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaften eigentlich prädest<strong>in</strong>iert<br />

ersche<strong>in</strong>en, mutet dieses Ergebnis etwas seltsam an. Fragt<br />

man h<strong>in</strong>gegen nach dem Begriff „Vision Rhe<strong>in</strong>tal“, f<strong>in</strong>det<br />

man über 100 Meldungen. Sie ist zwar ke<strong>in</strong>e Regionalplanunsgeme<strong>in</strong>schaft,<br />

füllt aber offenkundig e<strong>in</strong> Vakuum.<br />

E<strong>in</strong>e Suche, wie oft der Begriff Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

(RPG) <strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er Rechtsordnung vorkommt,<br />

ergibt 3 Treffer:<br />

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von Geme<strong>in</strong>den.<br />

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sphärenpark Großes Walsertal (Verschränkung mit der<br />

RPG).<br />

Ihr Bestand wird offenkundig vorausgesetzt, ohne dass<br />

er näher geregelt wäre. Dementsprechend une<strong>in</strong>heitlich<br />

s<strong>in</strong>d Entstehung, Rechtsform, Arbeitsweise und Funktionstüchtigkeit<br />

der neun Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

(Bregenzerwald, Bodensee, Kummenberg, Vorderland,<br />

west licher Walgau, östlicher Walgau, Großes Walsertal,<br />

Montafon, Klostertal). E<strong>in</strong>zelne Geme<strong>in</strong>den gehören zwei<br />

RPG an, andere gar ke<strong>in</strong>er. Das entspricht dem <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

allgeme<strong>in</strong> feststellbaren pragmatischen und nicht<br />

ganzheitlich-systematischen Zugang zur Raumordnung.<br />

Der Landesrechnungshof hat daher <strong>200</strong>5 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Prüfbericht<br />

über die Vollziehung des Landesraumplanungsgesetzes<br />

angeregt, geeignete Instrumente für e<strong>in</strong>e regionale<br />

Raumplanung zu entwickeln. Das betrifft natürlich nicht nur<br />

die Organisationsform, sondern auch die Erarbeitung regionaler<br />

Entwicklungskonzepte.<br />

Naheliegend wäre auf den ersten Blick, die vorhandene<br />

Struktur zu verbessern. E<strong>in</strong> Blick über die Grenze zeigt, wie<br />

das geschehen könnte.<br />

Baden-Württemberg hat bereits vor über 30 <strong>Jahre</strong>n das<br />

Land <strong>in</strong> zwölf Planungsregionen gegliedert (Bayern <strong>in</strong> 18),<br />

wozu noch die Landkreise als untere Ebene regionaler<br />

Selbstverwaltung kommen. Die <strong>in</strong> den Planungsregionen<br />

e<strong>in</strong>gerichteten Regionalverbände steuern die regionale und<br />

kommunale Raumordnung unter anderem mit e<strong>in</strong>em den<br />

Landesentwicklungsplan näher ausführenden Regionalplan.<br />

Dah<strong>in</strong>ter steht e<strong>in</strong>e klar strukturierte Planungs -<br />

hierarchie bis zur Festlegung e<strong>in</strong>zelner Geme<strong>in</strong>den als<br />

Ober-, Mittel- oder Unterzentren.<br />

Tirol hat das Landesgebiet <strong>in</strong> 37 kle<strong>in</strong>räumige Planungsverbände<br />

gegliedert, die allerd<strong>in</strong>gs nur ger<strong>in</strong>ge eigenständige<br />

Gestaltungsmöglichkeit haben. Sie sollen e<strong>in</strong>erseits<br />

die Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>den an der überörtlichen<br />

Raumordnung gewährleisten, beispielsweise <strong>in</strong> Form von<br />

Vorschlägen für Regionalprogramme, und andererseits die<br />

örtliche Raumordnung unterstützen. Es können ihnen auch<br />

baurechtliche Aufgaben übertragen werden.<br />

Wäre das etwas für <strong>Vorarlberg</strong>? Ich b<strong>in</strong> aus folgenden Gründen<br />

skeptisch:<br />

Abgesehen von der nicht ohne weiteres übertragbaren<br />

anderen Raumordnungstradition hat beispielsweise der<br />

benachbarte Planungsverband Bodensee-Oberschwaben<br />

rund 600.000 E<strong>in</strong>wohner, das ist um die Hälfte mehr als<br />

ganz <strong>Vorarlberg</strong>. Das Tiroler Modell wiederum würde zu e<strong>in</strong>er<br />

starken Segmentierung des Landes führen, die weder<br />

Seite 165


den geografischen Gegebenheiten noch der notwendigen<br />

Durchlässigkeit von Grenzziehungen Rechnung trüge. E<strong>in</strong>zugsgebiete<br />

geme<strong>in</strong>samer E<strong>in</strong>richtungen folgen heute funktionalen<br />

Zweckmäßigkeiten, die je nach Sachgebiet unterschiedlich<br />

se<strong>in</strong> können. Starre Grenzen s<strong>in</strong>d zunehmend<br />

überholt.<br />

Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt Vision Rhe<strong>in</strong>tal zeigen,<br />

das wir zweierlei benötigen:<br />

Zunächst e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivere Zusammenarbeit der Geme<strong>in</strong>den,<br />

die sich <strong>in</strong> der Tat bereits vielfältig entwickelt hat und<br />

<strong>in</strong> den Köpfen schon stark verankert ist, vielleicht noch<br />

nicht <strong>in</strong> allen Herzen. Kooperationen können sowohl nachbarschaftlich<br />

bed<strong>in</strong>gt se<strong>in</strong> als auch – etwa <strong>in</strong> der EDV und<br />

F<strong>in</strong>anzverwaltung – unabhängig davon funktionieren. Bei<br />

dem mit geme<strong>in</strong>sam mit allen Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>gerichteten<br />

Portalverbund der Geme<strong>in</strong>den wurde darauf eigens Rücksicht<br />

genommen.<br />

Zur Stärkung der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit sieht<br />

das Regierungsprogramm der Bundesregierung e<strong>in</strong>e Verbesserung<br />

der rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen vor, wofür<br />

die e<strong>in</strong>gesetzte Expertengruppe folgendes vorgeschlagen<br />

bzw. <strong>in</strong> Arbeit hat:<br />

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beschränkt, sondern auch multifunktional und grenzüberschreitend;<br />

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den und Geme<strong>in</strong>deverbände, untere<strong>in</strong>ander oder mit<br />

Land und Bund solche Vere<strong>in</strong>barungen im Bereich der<br />

Hoheitsverwaltung zu schließen;<br />

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same behördliche E<strong>in</strong>richtungen zu schaffen;<br />

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spielsweise <strong>in</strong> Form der Vertragsraumordnung.<br />

Seite 166<br />

E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Zusammenarbeit der Geme<strong>in</strong>den, vor allem<br />

<strong>in</strong> der Form von Geme<strong>in</strong>deverbänden, kann natürlich <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> Spannungsverhältnis mit dem <strong>in</strong> der Verfassung verankerten<br />

Grundsatz geraten, wonach die Funktion der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Geme<strong>in</strong>de als Selbstverwaltungskörper nicht gefährdet<br />

se<strong>in</strong> darf. Dah<strong>in</strong>ter steht auch das Problem, dass ebenso<br />

wie <strong>in</strong> der Europäischen Union (EU) die Zusammenarbeit<br />

zwangsläufig stark exekutivlastig ist und das Problem auftreten<br />

kann, dass Partizipationsmöglichkeit und direkte<br />

demokratische Legitimation nicht mehr ausreichend gewährleistet<br />

s<strong>in</strong>d. Das Extrembeispiel wäre e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de,<br />

die alle ihre Aufgaben an Geme<strong>in</strong>deverbände oder andere<br />

Geme<strong>in</strong>den übertragen hat. Es liegt auf der Hand, dass sowohl<br />

die Transparenz als auch die Mitwirkungsmöglichkeit<br />

der Geme<strong>in</strong>devertretung wie der Bürger stark bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

wäre. In weiterer Folge kann das dann natürlich langfristig<br />

zu Diskussionen <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den führen, ob die E<strong>in</strong>flussmöglichkeit<br />

der Bürger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er größeren Geme<strong>in</strong>de nicht<br />

besser als <strong>in</strong> funktional stark verzahnten, aber getrennten<br />

Geme<strong>in</strong>den gewährleistet wäre. Um die Entscheidung darüber<br />

<strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den zu belassen, schlägt die Expertengruppe<br />

im Rahmen der Staatsreform auch vor, dass Zusammenlegungen<br />

von Geme<strong>in</strong>den nur mit Volksabstimmungen<br />

möglich se<strong>in</strong> sollen.<br />

Die Vision Rhe<strong>in</strong>tal hat als zweites Ergebnis aber auch die<br />

Notwendigkeit gezeigt, die Landesraumordnung zu verstärken,<br />

ich nenne nur die Betriebsgebiete und E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Dase<strong>in</strong>svorsorge. Ob für die regionale Umsetzung der<br />

Landesraumordnung oder eigenständige Regionalentwicklungspläne<br />

landesweit e<strong>in</strong>e eigene organisatorische Zwischenebene<br />

geschaffen werden soll, sche<strong>in</strong>t mir fraglich zu<br />

se<strong>in</strong>. Das Land ist nicht so groß, dass es an Übersichtlichkeit<br />

mangeln würde und regionale Abgrenzung mit unausweichlichen<br />

Überschneidungen würde erst recht wieder zu<br />

Koord<strong>in</strong>ierungsbedarf führen. Vor allem das Rhe<strong>in</strong>tal wäre<br />

als Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaft wohl zu groß, weil es <strong>in</strong><br />

sich mehrere gut funktionierende Teilregionen hat.


Ich plädiere daher e<strong>in</strong>erseits für e<strong>in</strong>en weiterh<strong>in</strong> pragmatischen<br />

Zugang. Wo sich regionale Zusammenarbeit herausbildet,<br />

soll das unterstützt und koord<strong>in</strong>iert werden.<br />

Es wird aber vergebliche Mühe bleiben, das am grünen<br />

Tisch kreieren zu wollen. Im Allgeme<strong>in</strong>en wird überörtliche<br />

Raumordnung e<strong>in</strong>e landespolitische Herausforderung se<strong>in</strong>,<br />

für die nach den guten Erfahrungen mit der Vision Rhe<strong>in</strong>tal<br />

ausreichende Ressourcen gut angelegtes Geld se<strong>in</strong> werden.<br />

Seite 167


Seite 168


Symposium der Verwaltungsakademie <strong>Vorarlberg</strong> „Die Zukunft der Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaften“; Lochau, Schloss Hofen, 11. Juni <strong>200</strong>8<br />

Gerald Mathis (geb. 1955), Dipl.-Ing. Dr. techn., Geschäftsführer des Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung ISK <strong>in</strong><br />

Dornbirn, Leiter des <strong>in</strong>ternationalen Hochschullehrganges für Standort- und Regionalmanagement an der Fachhochschule <strong>Vorarlberg</strong> und<br />

Schloss Hofen, Universität Konstanz und der Hochschule Liechtenste<strong>in</strong>.<br />

Interkommunale Zusammenarbeit.<br />

Neue Ansätze und Herausforderungen<br />

Gerald Mathis<br />

Die Entwicklung der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit<br />

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) ist nichts wirklich<br />

Neues. Schon im 18. und 19. Jahrhundert f<strong>in</strong>den sich solche<br />

Modelle der Zusammenarbeit zwischen Geme<strong>in</strong>den,<br />

etwa <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, wo sich verschiedene Rhe<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>den<br />

zu sogenannten Wuhrkonkurrenzen zusammengeschlossen<br />

hatten, um geme<strong>in</strong>sam den Uferschutz und die Hochwasser<br />

des Alpenrhe<strong>in</strong>s zu bewältigen. 1<br />

Ebenso wurden bis <strong>in</strong>s späte 19. Jahrhundert <strong>in</strong> vielen Regionen<br />

Weide- und Ackergründe (Allmende) von mehreren<br />

Kommunen geme<strong>in</strong>sam genutzt und verwaltet. Waren es<br />

damals die Flächen der Landwirtschaft, welche den Menschen<br />

Arbeit und Brot gaben, so s<strong>in</strong>d es heute eben die Gewerbeflächen,<br />

die uns E<strong>in</strong>kommen und Wohlstand sichern.<br />

So gesehen, s<strong>in</strong>d auch die immer wieder heraufbeschworenen<br />

<strong>in</strong>terkommunalen Betriebsgebiete nichts wirklich<br />

Neues.<br />

Schon damals war die Zielsetzung der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit, größere, übergeordnete Aufgaben geme<strong>in</strong>sam<br />

zu organisieren und umzusetzen. Dabei waren<br />

die Formen und die Organisation der Zusammenarbeit<br />

auch immer von den jeweiligen Zeitströmungen bee<strong>in</strong>flusst.<br />

So führte der kapitalistische und liberale Zeitgeist<br />

des 19. Jahrhunderts bis dah<strong>in</strong> genossenschaftsähnliche<br />

oder von mehreren Geme<strong>in</strong>den wahrgenommene Aufgaben<br />

und Rechte <strong>in</strong> die Verantwortung e<strong>in</strong>zelner Kommunen oder<br />

von Individualpersonen über. Während des Nationalsozialismus<br />

auch <strong>in</strong> Österreich - und nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

vor allem <strong>in</strong> Deutschland, wurden dann im Rahmen<br />

von Ver waltungsreformen <strong>in</strong> großem Umfang Geme<strong>in</strong>den<br />

zusammengelegt. Meist ohne Rücksicht auf historische und<br />

standortsoziologische Zusammenhänge und Potentiale, <strong>in</strong><br />

denen auch e<strong>in</strong>e große Kraft und Energie von Städten und<br />

Geme<strong>in</strong>den liegt. 2 Wenn man so will, ist dies auch e<strong>in</strong>e Art<br />

von <strong>in</strong>terkommunaler Zusammenarbeit, gewissermaßen<br />

die letzte Stufe. E<strong>in</strong>e Variante, die allerd<strong>in</strong>gs mit hoher<br />

Sensibilität und unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>er Vielzahl von<br />

E<strong>in</strong>flussfaktoren auch im standortsoziologischen Bereich<br />

zu diskutieren ist. 3<br />

Gegenwärtig zeigt sich <strong>in</strong> Österreich der Bereich der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er breiten und facettenreichen<br />

Form. Das Spektrum der Zusammenarbeit<br />

reicht von der Abfall- und Wasserwirtschafwirtschaft, über<br />

Gesundheits- und Sozialaufgaben, die Kultur, über Sport-<br />

und Freizeite<strong>in</strong>richtungen, Hochwasser- und Zivilschutz,<br />

dem öffentlichen Verkehr und dem Tourismus bis h<strong>in</strong> zu<br />

geme<strong>in</strong>samen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben<br />

und wird <strong>in</strong> verschiedenen Organisationsformen vom Geme<strong>in</strong>deverband<br />

über Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften, Kapitalgesellschaften,<br />

Fonds, Vere<strong>in</strong>e bis h<strong>in</strong> zu privatrechtlichen<br />

Vere<strong>in</strong>barungen zwischen e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den und sonstigen<br />

losen Zusammenarbeitsformen praktiziert.<br />

Diese Organisationsformen und Strukturen sollen nun nicht<br />

Gegenstand unserer Überlegungen se<strong>in</strong>. Sie s<strong>in</strong>d „state of<br />

the art“ und funktionieren, historisch gewachsen, mehr<br />

oder weniger zufriedenstellend. 4<br />

Es gilt vielmehr, vor dem H<strong>in</strong>tergrund veränderter gesellschaftlicher,<br />

struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbe<br />

d<strong>in</strong>gungen, neue Anforderungen und Ansätze der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit zu analysieren und zu<br />

diskutieren.<br />

Interkommunale Zusammenarbeit vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

sich verändernder gesellschaftlicher, struktureller<br />

und wirtschaftlicher Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

Wenn wir alle<strong>in</strong> die nachstehenden Themenbereiche betrachten,<br />

so zeigt sich, vor welchen Problemen und Heraus -<br />

forderungen – vor allem auch die ländlich strukturierten<br />

Kommunen <strong>in</strong> Österreich – stehen:<br />

Seite 169


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kommunalen Standortes als Lebens- und Wohnraum<br />

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kommunalen Dienstleistungen<br />

Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkraft<br />

Die kommunale Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkraft stellt für viele<br />

Städte und Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierliches Problemfeld<br />

dar. Vor Ort lebende und stattf<strong>in</strong>dende Wirtschaft ist dabei<br />

nicht nur Grundlage f<strong>in</strong>anziellen Wohlstandes, sondern<br />

Wirtschaft ist auch immer und wesentlich verbunden mit<br />

unserer gesamten sozialen und kulturellen Entwicklung<br />

und sie ist auch auf kommunaler und regionaler Ebene<br />

Grundlage kulturellen und sozialen Wohlstandes.<br />

Kommunale Standortsicherung<br />

Ohne wirtschaftliche Aktivitäten – zum<strong>in</strong>dest im mittelbaren<br />

kommunalen Umfeld - verlieren Kommunen ihre<br />

Attraktivität und Anziehungskraft und mutieren, wenn<br />

überhaupt, zu re<strong>in</strong>en Schlafgeme<strong>in</strong>den oder „sie r<strong>in</strong>nen<br />

e<strong>in</strong>fach aus“. 5 Damit stehen vor allem ländlich strukturierte<br />

Geme<strong>in</strong>den vor der Herausforderungen e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen<br />

kommu nalen Standortsicherung. Sie müssen über<br />

e<strong>in</strong>e geordnete E<strong>in</strong>wohnerentwicklung dafür Sorge tragen,<br />

dass ihre Geme<strong>in</strong>de nicht „untergeht“. Dies umso mehr<br />

als die demo grafische Entwicklung der kommenden <strong>Jahre</strong><br />

und die Flucht von jungen Menschen <strong>in</strong> urbanisierte Räume<br />

e<strong>in</strong>e Überalterung von ländlich strukturierten Geme<strong>in</strong>den<br />

befürchten lässt. Es gilt die Sicherung von leistbarem<br />

Wohnraum für junge Menschen und Familien aber auch den<br />

Zuzug von Jungfamilien gezielt zu forcieren und die Geme<strong>in</strong>de<br />

mit der dazu notwendigen Infrastruktur als Wohn- und<br />

Lebensraum zu positionieren.<br />

Seite 170<br />

E<strong>in</strong>wohnerbetreuung und kommunale<br />

Dienstleistungen<br />

Daneben steigt aber auch der Anspruch, den die Bürger an<br />

umfassende und qualitativ immer hochwertigere kommunale<br />

Dienstleistungen und Betreuung haben.<br />

Alle diese Themenbereich und Handlungsfelder s<strong>in</strong>d letztlich<br />

mite<strong>in</strong>ander verbunden und bed<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>ander. Sie<br />

bed<strong>in</strong>gen vor allem jedoch auf regionaler und kommunaler<br />

Ebene e<strong>in</strong>e andere und professionellere Herangehensweise<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er gesamthaften und nachhaltigen Geme<strong>in</strong>de-,<br />

Standort- und Wirtschaftsentwicklung.<br />

Kommunen und Regionen müssen anfangen<br />

unternehmerisch zu agieren<br />

Geme<strong>in</strong>den und Regionen werden ihre Entwicklung - unterlegt<br />

mit e<strong>in</strong>em „kommunalen oder regionalen Masterplan“<br />

- gezielt und planmäßig <strong>in</strong>itiieren und umsetzen müssen.<br />

Es gilt e<strong>in</strong>en adäquaten „kommunalen Profit“ zu er zielen.<br />

Das können dann Arbeitsplätze, Lebensqualität, Ausbildung,<br />

Steuern, soziale Sicherheit sowie kommunales Sozial-<br />

und Humankapital se<strong>in</strong>.<br />

Dabei ist Wirtschaftsentwicklung als Teil der gesamthaften<br />

Geme<strong>in</strong>de- und Regionalentwicklung <strong>in</strong> diese zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />

Wirtschaftliche Prosperität, Standortattraktivität und<br />

nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unserer Städte, Geme<strong>in</strong>den<br />

und Regionen s<strong>in</strong>d nicht mehr Zufallsergebnisse,<br />

sondern das Resultat gezielter, organisierter und professioneller<br />

Arbeit. Dies belegen nicht nur die Erfahrungen<br />

aus der praktischen Arbeit unseres Instituts 6 , sondern <strong>in</strong>zwischen<br />

auch e<strong>in</strong>e wissenschaftlich fundierte Studie der<br />

Wirtschaftsuniversität Wien, welche e<strong>in</strong>mal mehr die Notwendigkeit<br />

professioneller und zielgerichteter Planung und<br />

Gestaltung auf kommunaler und regionaler Ebene aufzeigt. 7


Dort wo Kommunen nachhaltig, umfassend und zielorientiert<br />

planen und agieren, gestaltet sich Wirtschaft und<br />

damit auch kommunaler und regionaler Wohlstand nachweislich<br />

besser und nachhaltiger als <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den, die <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelaktivitäten verhaftet und ohne kommunalen Masterplan<br />

gewissermaßen jedem Anlass folgend entscheiden<br />

und handeln.<br />

Es gilt unsere Standort- und Wirtschaftspolitik vor allem<br />

auf Ebene der Kommunen und Regionen zu überdenken.<br />

Wir müssen sie „verorten und regionalisieren“. Das heißt,<br />

dass Geme<strong>in</strong>den und Regionen ihre Entwicklung gezielt<br />

selbst <strong>in</strong> die Hand nehmen und sich den Luxus leisten, darüber<br />

nachzudenken, wie und <strong>in</strong> welche Richtung sich ihre<br />

Geme<strong>in</strong>de entwickeln kann und soll. Also, gestalten statt<br />

verwalten. Und nicht davon ausgehen, dass sich alles von<br />

e<strong>in</strong>er „übergeordneten lenkenden Hand“ wie von selbst erledigt<br />

wird.<br />

Es ist dr<strong>in</strong>gend notwendig, die Regionalisierung, das aktive<br />

wirtschaftspolitische Gestalten auf lokaler und regionaler<br />

Ebene als Ergänzung, als unabd<strong>in</strong>gbares Supplement zur<br />

Globalisierung zu verstehen. 8 Die gegenwärtige Globa lisierungs<strong>in</strong>terpretation<br />

wird als politisch bed<strong>in</strong>gtes und<br />

unumkehrbares Ereignis der freien westlichen Demokratie<br />

dargestellt. Diese Interpretation suggeriert nicht zuletzt<br />

Machtlosigkeit und Unabd<strong>in</strong>gbarkeit auf den unteren ökonomischen<br />

Gestaltungsebenen, <strong>in</strong>dem davon ausgegangen<br />

wird, dass wesentliche Entscheidungen auf anderen, national<br />

und vor allem regional nicht bee<strong>in</strong>flussbaren Ebenen<br />

gefällt werden. Diese Haltung legitimiert und unterstützt<br />

diejenigen, welche im S<strong>in</strong>ne von – „man kann eh´ nichts<br />

machen“ – die Hände <strong>in</strong> den Schoß legen. Dabei geht es<br />

auch um die Wahrnehmung politischer Verantwortung – vor<br />

allem auf kommunaler und regionaler Ebene. 9<br />

Neue kommunale Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und<br />

Handlungsnotwendigkeiten<br />

Städte und Geme<strong>in</strong>den werden sich <strong>in</strong> H<strong>in</strong>kunft viel <strong>in</strong>tensiver<br />

und professioneller um ihre gesamthafte Standort-<br />

und Wirtschaftsentwicklung kümmern müssen. Dies gilt<br />

nicht nur für große Kommunen, sondern gleichermaßen<br />

auch für kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>den. Gerade sie stehen teilweise<br />

unter großem Druck, ihre Zukunft gut und nachhaltig zu<br />

gestalten. Re<strong>in</strong>es „verwalterisches altöster reichisches Bürgermeistertum“<br />

wird diesen Ansprüchen nicht mehr genügen.<br />

Der Bürgermeister als „Manager“ und „Geschäftsführer“<br />

e<strong>in</strong>er Kommune wird zum wesentlichen Erfolgsfaktor.<br />

Es gilt, Geme<strong>in</strong>de- und Standortentwicklung als laufenden<br />

und gesamthaften Prozess und als selbstverständliches<br />

Instrument der regionalen und kommunalen Politik zu <strong>in</strong>terpretieren.<br />

Dazu bedarf es aber auch entsprechender Instrumente<br />

und Standards um die Professionalität und das<br />

Know-how der Geme<strong>in</strong>de-, Standort- und Wirtschaftsentwicklung<br />

vor Ort sicherzustellen.<br />

Prioritäre Problemkreise und Handlungsnotwendigkeiten<br />

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de prioritäre Problemkreise und Handlungsnot wendigkeiten:<br />

Vor allem kle<strong>in</strong>ere Kommunen werden den<br />

oben skizzierten Anforderungen an e<strong>in</strong>e planmäßige,<br />

professionelle und nachhaltige Geme<strong>in</strong>de- und Standortentwicklung<br />

vielfach nicht mehr gewachsen se<strong>in</strong>. Es<br />

fehlen Ihnen die personellen Ressourcen, die fachliche<br />

Expertise und nicht zuletzt auch die f<strong>in</strong>anziellen Mittel.<br />

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übergeordneter, regionaler oder subregionaler Ebene<br />

besser, effektiver und ökonomischer lösbar.<br />

Seite 171


Damit sche<strong>in</strong>t auf den ersten Blick den Verwaltungsreformern,<br />

Zentralisten und „Geme<strong>in</strong>dezusammenlegern“ das<br />

Wort geredet. Geme<strong>in</strong>dezusammenlegungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> sehr<br />

sensibel und differenziert zu behandelndes Thema 10 . Sie<br />

mögen von Fall zu Fall opportun se<strong>in</strong>, dürfen jedoch nicht<br />

als Allheilmittel def<strong>in</strong>iert werden. Dabei werden vielfach<br />

auch die vorab ermittelten E<strong>in</strong>sparungsergebnisse nicht<br />

erreicht. 11 Zu viele nicht quantifizierbare Faktoren spielen<br />

bei derartigen Prozessen e<strong>in</strong>e Rolle. In der gängigen Praxis<br />

wird vor allem den standortsoziologischen Potentialen von<br />

Kommunen als historisch gewachsene Kollektive zuwenig<br />

Bedeutung beigemessen. Hier liegt jedoch e<strong>in</strong> großes Potential<br />

an Sozialkapital, welches sich im Engagement für<br />

die Geme<strong>in</strong>schaft und e<strong>in</strong>er hohen Standortidentifikation<br />

niederschlägt. Ressourcen, welche für unsere Gesellschaft<br />

auf der untersten Ebene unseres pluralistischen Systems<br />

– den Kommunen – von hohem Wert s<strong>in</strong>d. Sie s<strong>in</strong>d die<br />

Grundlage unserer Demokratie und e<strong>in</strong>er starken Zivilgesellschaft.<br />

Nicht zuletzt auch darum, weil sie als Gegenpol<br />

zu immer größer werdenden Verwaltungse<strong>in</strong>heiten (EU) die<br />

Eigenverantwortung und die Entscheidungs- und Problemlösungskompetenz<br />

auf e<strong>in</strong>er noch überschaubaren Ebene<br />

sicherstellen.<br />

Es gilt nach Lösungsansätzen zu suchen, mit denen den<br />

dargestellten Problemfeldern begegnet werden kann und<br />

übergeordnete Aufgaben mit der notwendigen Professionalität<br />

bewältigt werden können und gleichermaßen die<br />

Selbstbestimmung der Geme<strong>in</strong>den und das damit verbundenes<br />

Sozialkapital erhalten bleibt. E<strong>in</strong> Lösungsweg s<strong>in</strong>d<br />

neue Ansätze und Formen der Regionalentwicklung auf <strong>in</strong>terkommunaler<br />

Basis.<br />

Seite 172<br />

Neue Formen der <strong>in</strong>terkommunalen und regionalen<br />

Zusammenarbeit<br />

Kle<strong>in</strong>ere und mittlere werden Geme<strong>in</strong>den den hier skizzierten<br />

Anforderungen alle<strong>in</strong> nicht gewachsen se<strong>in</strong>. Sie ver -<br />

fügen gegenüber größeren Städten, Zentralorten und Oberzentren<br />

nicht über die notwendige Kraft und Ressourcen<br />

ihre Standort- und Wirtschaftsentwicklung nachhaltig zu<br />

gestalten und zu betreiben. Umgekehrt s<strong>in</strong>d viele Aufgaben<br />

auch regional effektiver und ökonomischer zu handhaben.<br />

Deshalb empfiehlt sich klugerweise der Zusammenschluss<br />

zu entsprechenden regionalen Funktionalgeme<strong>in</strong>schaften.<br />

Vorab stellt sich die Frage nach dem gegenwärtigen Stand<br />

der Standort- und Regionalentwicklung.<br />

Gegenwärtiger Stand der Standort- und<br />

Regionalentwicklung<br />

Klassische Regionalentwicklung<br />

Klassische Regionalentwicklungsansätze greifen vielfach<br />

zu kurz. Sie s<strong>in</strong>d historisch gewachsen meist agrokulturell<br />

orientiert und bauen auf Leader-Programme auf, welche <strong>in</strong><br />

den Agrar- und Landwirtschaftsm<strong>in</strong>isterien der EU-Länder<br />

zu Hause s<strong>in</strong>d. Die Themenschwerpunkte orientieren sich<br />

an diesem H<strong>in</strong>tergrund und decken weite Bereiche e<strong>in</strong>er<br />

umfassenden Standort- und Regionalentwicklung nicht<br />

umfassend ab, etwa die Sicherung der Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkraft<br />

der <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den.<br />

Klassische Wirtschaftsförderung<br />

Klassische Wirtschaftsförderung dagegen kümmert sich prioritär<br />

um Investoren und Unternehmen. E<strong>in</strong> Großteil der Bemühungen<br />

der gängigen Wirtschaftspolitik zielt auf die Unterstützung<br />

und Begleitung der Unternehmen, Investoren<br />

und Existenzgründer ab. Diesem Tun ist auch nicht entge-


genzusetzen und es ist auch notwendig. Aber Wirtschaft f<strong>in</strong>det<br />

vor Ort – <strong>in</strong> unseren Städten, Geme<strong>in</strong>den und Regionen<br />

statt. Sie s<strong>in</strong>d die Keimzellen wirtschaftlicher Entwicklung<br />

und Prosperität. Daher müssen wir uns vor Ort – eben <strong>in</strong><br />

den Städten und Geme<strong>in</strong>den - um die Wirtschaft kümmern.<br />

Wirtschaftsförderung auch für Kommunen<br />

und nicht nur für Unternehmen<br />

Die strukturelle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>es Landes wird von mehreren Entscheidungsebenen<br />

maßgeblich bee<strong>in</strong>flusst. Neben der Ebene der Wirtschaft<br />

s<strong>in</strong>d es vor allem die Entscheidungsträger der Kommunen,<br />

welche den Boden und die relevanten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

für strukturelle Entwicklung, prosperierendes Unternehmertum<br />

und e<strong>in</strong> entsprechend <strong>in</strong>novatives Umfeld aufzubereiten<br />

haben.<br />

Damit wird aber auch klar, dass <strong>in</strong> den klassischen Ansätzen<br />

e<strong>in</strong> wesentliches Element fehlt. Es ist dr<strong>in</strong>gend<br />

notwendig, auch die Geme<strong>in</strong>den mit entsprechender<br />

standortwirtschaftlicher Kompetenz auszustatten und<br />

diese beispielsweise auf regionaler Ebene zusammenzufassen<br />

und zu koord<strong>in</strong>ieren. Wirtschaftsentwicklung darf<br />

nicht nur die Unternehmen betreuen, sondern muss vor<br />

allem auch den Kommunen das notwendige Rüstzeug vermitteln<br />

um ihre Wirtschaftsentwicklung selbst <strong>in</strong> die Hand<br />

zu nehmen und umzusetzen. Vor allem auch darum, weil<br />

die wirtschaftlichen Ziele und Interessen der privaten Wirtschaft<br />

naturgemäß nicht immer identisch s<strong>in</strong>d mit jenen<br />

der Öffentlichkeit, der Kommunen und Regionen. Dabei<br />

mögen die gew<strong>in</strong>norientierten Interessen der Wirtschaft<br />

völlig legitim se<strong>in</strong>. Im Gegenzug muss es dann aber auch<br />

legitim se<strong>in</strong>, dass Kommunen und Regionen vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

öffentlicher Interessen und Ziele, ebenfalls unternehmerisch<br />

und betriebwirtschaftlich agieren, sodass die<br />

Ziele der Privatwirtschaft nicht zu sehr an den öffentlichen<br />

Interessen „vorbeischrammen“.<br />

Daher ist es dr<strong>in</strong>gend geboten, die Kommunen und ihre<br />

Akteure mit der notwendigen Professionalität und standortwirtschaftlichen<br />

Kompetenz auszustatten. Klassische Wirtschaftsförderung<br />

mit ihrer Fokussierung auf die Wirtschaft<br />

greift damit ebenfalls zu kurz. Nicht zuletzt zeigt sich die<br />

klassische Wirtschaftsförderung oft zu kopflastig und zu<br />

zentral organisiert und wird damit den skizzierten Anforderungen<br />

auch aus diesem Grund nicht gerecht.<br />

Daneben stellen sich für die Geme<strong>in</strong>den aber auch noch<br />

weitere Themen. Sei es der Bereich des Tourismus, der<br />

grundsätzlichen Geme<strong>in</strong>de- und E<strong>in</strong>wohnerentwicklung<br />

und der kont<strong>in</strong>uierlichen Optimierung und Rationalisierung<br />

<strong>in</strong> Verwaltung und Organisation mit dem gleichzeitigen Anspruch<br />

e<strong>in</strong>er hohen Dienstleistungs- und Servicequalität.<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d nun neue Formen der Zusammenarbeit<br />

auf regionaler Ebene zu beurteilen. Vor diesem<br />

H<strong>in</strong>tergrund soll im Folgenden das Modell der „subsidiären<br />

Regionalentwicklung“ ( © ISK Dr. Gerald Mathis <strong>200</strong>5)<br />

vorgestellt werden. 12 Dieses Modell ist e<strong>in</strong> Ansatz von unten<br />

(Bottom-up) und bezieht alle Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>es def<strong>in</strong>ierten<br />

Raumes (Region, Subregion) <strong>in</strong> den Entwicklungsprozess<br />

mit e<strong>in</strong>. Das Modell berücksichtigt vor allem das Pr<strong>in</strong>zip der<br />

Subsidiarität, das heißt, das was <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den<br />

besser und effektiver gemacht werden kann, wird auch<br />

<strong>in</strong> der regionalen Arbeit dort belassen und die Autonomie<br />

der <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den bleibt gewahrt.<br />

Dieses Modell ist nicht nur e<strong>in</strong> theoretischer Ansatz des<br />

Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung<br />

(ISK), sondern wurde <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n <strong>200</strong>6 bis <strong>200</strong>7<br />

unter der Begleitung des ISK, <strong>in</strong> der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit<br />

von 13 Geme<strong>in</strong>den im Westallgäu, Kreis L<strong>in</strong>dau<br />

im Freistaat Bayern entwickelt und wird nun im <strong>Jahre</strong><br />

<strong>200</strong>8 auch operativ umgesetzt.<br />

Seite 173


Seite 174<br />

Erw<strong>in</strong> Mohr, Gerald Mathis,<br />

Bertram Meusburger<br />

Interkommunale Zusammenarbeit und das Modell<br />

der subsidiären Regionalentwicklung nach ISK<br />

Grundsätzliche Standards der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit<br />

E<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit auf<br />

regionaler Ebene muss gewisse M<strong>in</strong>deststandards erfüllen.<br />

Dabei ist es wichtig, dass dieses Zusammengehen als Prozess<br />

verstanden wird, der geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>geleitet und auch<br />

geme<strong>in</strong>sam entwickelt werden muss und nicht von oben<br />

aufoktroyiert ist:<br />

�� �������������������������������������������������������<br />

und Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>er Region. Alle <strong>in</strong>volvierten Kommunen<br />

entscheiden im Zuge e<strong>in</strong>es breit angelegten und<br />

professionell begleiteten Prozesses mit, wie die künftige<br />

Standort- und Regionalentwicklung ausschauen soll. Der<br />

Prozessbegleiter muss dazu über die entsprechende soziale<br />

und mediative Kompetenz zur Begleitung von großen<br />

Gruppen, vor allem aber auch über die notwendige<br />

standortwirtschaftliche Kompetenz verfügen. 13<br />

�� ������������������� mit übergeordneter Zielsetzung<br />

und Maßnahmen - bei gleichzeitiger Berücksichtigung<br />

und Mite<strong>in</strong>bezug von kommunalen Stärken und Schwer -<br />

punkten.<br />

�� ��������������������� ������� ���� ��������������� ����<br />

wendigkeiten und Maßnahmen geme<strong>in</strong>sam organisiert.<br />

Das was übergeordnet und geme<strong>in</strong>sam besser und effektiver<br />

abgewickelt und organisiert werden kann, wird<br />

zentral gehandhabt.<br />

�� ���������������������������������������������������nomischer<br />

gemacht werden kann, soll im Aufgabenkreis<br />

der Geme<strong>in</strong>den belassen werden.<br />

�� ������������������������������������������������������dividuellen<br />

Probleme aber auch Stärken und Ressourcen<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den berücksichtigt begleitet und<br />

unterstützt.<br />

�� ��������������������� ���� ����� ������ ���� ��� ���� �����<br />

schaft, den Tourismus oder die Landwirtschaft richtet,<br />

sondern auf die gesamthaften Probleme und<br />

Handlungsnotwendigkeiten der Standort- und Wirt -<br />

schaftsentwicklung der <strong>in</strong>volvierten Städte und Geme<strong>in</strong>de<br />

fokussiert.<br />

�� ��������������������������������������������������������<br />

gute Rahmenbed<strong>in</strong>gungen f<strong>in</strong>det.<br />

�� �������������������� ���� ���� ���� �������� ���� ����<br />

sidiarität als übergeordnete Maxime zu Grunde liegt.<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und Parameter gängiger<br />

regionaler und <strong>in</strong>terkommunaler Zusammenarbeit<br />

– oder - wie es manchmal abläuft<br />

Von der Region und den betroffenen Geme<strong>in</strong>den wird<br />

Handlungsbedarf erkannt. Man erkennt, dass etwas getan<br />

werden muss, und dass man e<strong>in</strong>zeln zu schwach ist. Also<br />

werden Überlegungen<br />

angestellt, um sich geme<strong>in</strong>sam zu organisieren. Im Ergebnis<br />

dieser Überlegungen wird e<strong>in</strong>e Dachorganisation gegründet.<br />

Meist wird dann auch noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Oberzentrum<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Dachorganisation e<strong>in</strong> Impulszentrum-<br />

oder Gründerzentrum <strong>in</strong>stalliert. Und - es wird e<strong>in</strong><br />

Standortmanager e<strong>in</strong>gestellt – sehr oft e<strong>in</strong> junger FH-Absolvent<br />

ohne jegliche standortwirtschaftliche Erfahrung - der<br />

dann die Region retten soll. Wenn man dann nach geraumer<br />

Zeit e<strong>in</strong>en Bürgermeister der Region fragt, wie es denn so<br />

läuft, ist man <strong>in</strong> der Regel nicht so recht zufrieden. Solche<br />

Lösungen gehen daher nicht selten mit e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en


Unzufriedenheit der dar<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrierten, e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den<br />

e<strong>in</strong>her. Der Grund für diese Unzufriedenheit liegt oft <strong>in</strong><br />

übergeordneten Generallösungen, welche die <strong>in</strong>dividuellen<br />

Probleme aber auch Chancen und Ressourcen der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Geme<strong>in</strong>den nicht oder nicht <strong>in</strong> gebührenden Maße<br />

berücksichtigen. Damit verbunden s<strong>in</strong>d berechtige Ängste<br />

der <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den, ke<strong>in</strong>en nachhaltigen und spezifischen<br />

Nutzen aus e<strong>in</strong>em solchen Verbund zu ziehen.<br />

Auf was sollten wir achten?<br />

E<strong>in</strong>e geordnete Organisation und Koord<strong>in</strong>ation – also e<strong>in</strong>e<br />

Dachorganisation ist wichtig. Aber die Ziele und Aufgaben<br />

müssen klar def<strong>in</strong>iert und abgegrenzt se<strong>in</strong>. Und zwar auf<br />

unterschiedlichen Handlungsebenen, deren es mehrere<br />

gibt. Die Betreuung und Entwicklung durch die neue Organisation<br />

darf sich nicht nur auf die Ebene der Wirtschaft und<br />

Unternehmen konzentrieren, sondern sie muss auch auf<br />

die Geme<strong>in</strong>den selbst abgestellt se<strong>in</strong>. Indem nämlich dafür<br />

Sorgen getragen wird, dass <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den selbst, optimale<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für ideale standortwirtschaftliche<br />

Entwicklung herrschen. Und zwar <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den<br />

– entsprechend ihrem <strong>in</strong>dividuellen Bedarf und ihrer<br />

<strong>in</strong>dividuellen Situation. Dabei gilt es, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em laufenden<br />

Entwicklungsprozess die Stärken, Chancen und Potentiale<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den zu nützen. Jene Aufgaben und<br />

Maßnahmenfelder, die übergeordnet besser und professioneller<br />

abgewickelt werden können, werden zentral organisiert,<br />

während alles andere <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den<br />

verbleibt.<br />

Subsidiarität versus Zentralisation<br />

Sehr oft wird ungeprüft unterstellt, dass mit e<strong>in</strong>em zentralen,<br />

übergeordneten Regionalmanagement oder e<strong>in</strong>er<br />

zentralen Standortentwicklungsgesellschaft die Probleme<br />

der Region zu lösen se<strong>in</strong> werden. Es wird unterstellt,<br />

dass die Lösung <strong>in</strong> der Zentralisierung liegt. Diese Grund-<br />

annahme ist <strong>in</strong> der Standortwirtschaftslehre genauso<br />

falsch wie <strong>in</strong> der Betriebswirtschaftslehre. Der Weg liegt<br />

wie überall dazwischen. Es gilt zentrale Maßnahmen und<br />

Notwendigkeiten seriös den dezentralen, den subsidiären<br />

gegenüberzustellen. Es gibt notwendige übergeordnete<br />

Maßnahmen, welche effektiver und besser zentral und koord<strong>in</strong>iert<br />

über das Regionalmanagement wahrgenommen<br />

werden und es gibt Maßnahmen und Entwicklungen, die<br />

vorbehaltlos im S<strong>in</strong>ne der Subsidiarität von den Kommunen<br />

selbst wahrgenommen werden müssen. Dazu brauchen die<br />

Kommunen jedoch professionelle Unterstützung und Koord<strong>in</strong>ation.<br />

Und die Entwicklung und Organisation der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit im Rahmen von Regional-<br />

und Entwicklungsgeme<strong>in</strong>schaften muss anders def<strong>in</strong>iert<br />

und aufgebaut werden.<br />

Methodik, Ablauf und Ergebnisse der subsidiären<br />

Regionalentwicklung am Beispiel der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong> der Region Westallgäu<br />

Informationsphase und politische<br />

Bewusstse<strong>in</strong>sbildung<br />

Wenn es gel<strong>in</strong>gen soll, kommunale E<strong>in</strong>zelaktivitäten <strong>in</strong> umfassende<br />

übergeordnete Entwicklungskonzepte zu transferieren,<br />

ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt e<strong>in</strong>e ausführliche Informations-<br />

und Bewusstse<strong>in</strong>sbildungsarbeit zur Initiierung<br />

der politischen Prozesse bei den Entscheidungsträgern der<br />

<strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den, fallweise auch bei den übergeordneten<br />

Stellen, notwendig. Es geht darum, den Entwicklungsprozess<br />

auf e<strong>in</strong>e möglichst breite Basis zu stellen und alle<br />

Geme<strong>in</strong>den und relevanten Kreise und Anspruchsgruppen<br />

von vornhere<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>zubeziehen. Das Ganze ist e<strong>in</strong> Prozess<br />

und wie bei allen politischen und sozialen Prozessen<br />

können wir nicht von null auf hundert starten. Wir müssen<br />

auch die Kommune und die kommunalen Entscheidungsträger<br />

dort abholen, wo sie stehen. Und manche s<strong>in</strong>d sehr<br />

Seite 175


oft e<strong>in</strong>fach noch etwas weiter weg. Es gilt die Problemfelder<br />

der Kommunen und die damit verbundenen Handlungsnotwendigkeiten<br />

aufzuzeigen und den Entwicklungsprozess<br />

als von allen gewollten Bottom-up-Ansatz zu <strong>in</strong>itiieren und<br />

nicht nur bei den Bürgermeistern, sondern auch <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>destuben<br />

e<strong>in</strong>e möglichst breite Basis für die geplante<br />

übergeordnete geme<strong>in</strong>same Arbeit zu schaffen.<br />

Diese Phase sollte von e<strong>in</strong>em Fachmann begleitet werden,<br />

der glaubhaft über die notwendigen H<strong>in</strong>tergründe <strong>in</strong>formieren<br />

und überzeugen kann und der darstellen kann, wieso<br />

e<strong>in</strong>e professionelle Standort- und Wirtschaftsentwicklung<br />

überhaupt notwendig ist. Es ist dies die Phase des Präsentierens<br />

und Diskutierens, <strong>in</strong> der es gel<strong>in</strong>gen muss, das<br />

Vertrauen der <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den zu gew<strong>in</strong>nen. Mit<br />

dem Ansatz der subsidiären Regionalentwicklung können<br />

dabei fundiert und glaubhaft von vornhere<strong>in</strong> viele Bedenken<br />

zerstreut und entsprechendes Vertrauen auch bei den<br />

kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den aufgebaut werden. Letztlich ist die<br />

Haltung, das Wissen und das Bewusstse<strong>in</strong> der Entscheidungsträger<br />

und der betroffenen Menschen das wichtigste<br />

standortwirtschaftliche Instrument für den künftigen geme<strong>in</strong>samen<br />

Erfolg.<br />

Der Entwicklungsprozess<br />

Auch <strong>in</strong> den operativen Entwicklungsprozess s<strong>in</strong>d selbstredend<br />

alle betroffenen Geme<strong>in</strong>den zu <strong>in</strong>tegrieren. Teilnehmer<br />

an den e<strong>in</strong>zelnen Ablaufschritten s<strong>in</strong>d immer die<br />

Bürgermeister oder die Vertreter der <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>de,<br />

sowie e<strong>in</strong> Feld von Proponenten, welche zusätzlich die<br />

unterschiedlichsten Anspruchsgruppen der Region repräsentieren<br />

bzw. die Region <strong>in</strong> ihrer Heterogenität spiegeln.<br />

(Wirtschaft, Ökologie, Kultur, Bildung, Soziales, übergeordnete<br />

Körperschaften, externe Betrachter, etc.).<br />

Seite 176<br />

Dem Prozessbegleiter und Moderator obliegt <strong>in</strong> dieser<br />

Phase die Aufgabe der Neutralitätswahrung, der kommu -<br />

nalen Objektivität, ggf. der Mediation und der standortwirtschaftlichen<br />

Expertise und Begleitung.<br />

Mit Hilfe der ISK Standortmethodik ® , e<strong>in</strong>er vom ISK entwickelten<br />

strukturierten und geführten Moderationsform,<br />

wird kommunales und regionales Know-how der beteiligten,<br />

regionalen und kommunalen Proponenten genutzt<br />

und mit dem fachlichen Know-how der ISK verbunden. Die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Ablaufschritte stellen sich wie folgt dar:<br />

I. Phase: Bestandsaufnahme<br />

Erfassung und Aufnahme der bestehenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

der kommunalen und wirtschaftlichen Struktur<br />

und der relevanten Infrastrukturen der Region und der<br />

beteiligten Geme<strong>in</strong>den.<br />

II. Phase: Zielplanung – Regionalentwicklungsleitrahmen<br />

Was wollen wir und was müssen wir dafür tun? Wie müssen<br />

wir uns organisieren und was brauchen wir dazu?<br />

Die Ausarbeitung erfolgt <strong>in</strong> Workshopgruppen aber auch<br />

durch zusätzliche Open Space -Veranstaltungen, welche<br />

e<strong>in</strong>e möglichst breite E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Me<strong>in</strong>ungsbildung<br />

für die künftige Umsetzung sicherstellen. Grundlage ist<br />

die oben dargestellte prozess- und <strong>in</strong>formationsorientierte<br />

Vorgehensweise (ISK Standortmethodik). Neben der Ausarbeitung<br />

klarer Ziele und Handlungsfelder für den übergeordneten<br />

Entwicklungsprozess, geht es darum, für die<br />

<strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den und deren Entscheidungsträger<br />

Klarheit bezüglich der Aufgaben, der Organisation sowie<br />

den notwendigen Ressourcen zu schaffen.


III. Phase: Aufgaben und Aktionsplanung -<br />

Regionalentwicklungskonzept<br />

Im Ergebnis dieser Stufe steht, aufbauend auf der vorangegangenen<br />

Zielplanung und den relevanten Handlungsfeldern,<br />

e<strong>in</strong> detaillierter Maßnahmen- und Aktionsplan,<br />

welcher def<strong>in</strong>itiv festhält, was im E<strong>in</strong>zelnen zu tun ist und<br />

auch die Term<strong>in</strong>e und Verantwortlichkeiten beschreibt.<br />

Das Ergebnis dieser Arbeit ist also nicht nur e<strong>in</strong> Konzept,<br />

sondern e<strong>in</strong> detaillierter Vorgehensplan, der die Umsetzung<br />

des Konzeptes festschreibt (vgl. dazu unten). Auch<br />

diese Erarbeitung erfolgt <strong>in</strong> Workshops und unter Mite<strong>in</strong>bezug<br />

der <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den.<br />

IV. Phase: Präsentation, Diskussion und Verabschiedung<br />

Auf Basis der obigen Analysen und Ergebnisse resultiert<br />

e<strong>in</strong> umfassendes <strong>in</strong>terkommunales Regional- und Ent -<br />

wicklungskonzept mit e<strong>in</strong>er klaren Ziel- und Maßnahmenplanung.<br />

Das Ergebnis ist mit allen <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den und<br />

den zuständigen Gremien abzustimmen und wird dann als<br />

grundsätzliche Willenserklärung der Region bzw. der <strong>in</strong>volvierten<br />

Geme<strong>in</strong>den für die künftige standortwirtschaftliche<br />

Orientierung und daraus resultierender Maßnahmen präsentiert,<br />

diskutiert und verabschiedet.<br />

Die Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse sollen konkret am Beispiel des <strong>200</strong>7 abgeschlossenen<br />

Regionalenentwicklungsprozesses <strong>in</strong> der<br />

<strong>in</strong>ter kommunalen Zusammenarbeit von 13 Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> der Region Westallgäu, Bayern dargestellt werden. Das<br />

verab schiedete Konzept brachte die organisatorische Aufteilung<br />

der übergeordneten Regionalentwicklungsschwer -<br />

punkte auf vier Geschäftsbereiche, nämlich Wirtschaftsentwicklung,<br />

Tourismus, nachhaltige Regionalentwicklung<br />

– LEADER-Programme und grundsätzliche Potentiale der<br />

<strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit.<br />

Derartige Konzepte s<strong>in</strong>d sehr umfangreich. Um e<strong>in</strong>en<br />

kurzen Überblick auf die Art der Ergebnisse geben zu können,<br />

wollen wir uns auf den Bereich „Regionalentwicklung<br />

Wirtschaft“ konzentrieren. Es wurden zehn vorrangig zu<br />

entwickelnde Handlungsfelder zur Realisierung der regionalwirtschaftlichen<br />

Ziele der Region Westallgäu benannt<br />

und Strukturen zur Umsetzung festgelegt. 14<br />

Seite 177


Handlungsfeld:<br />

1. Regionales<br />

Flächen- und<br />

Immobilienmanagement:<br />

2. Bestandsaufnahme<br />

und subsidiäre<br />

Entwicklungskonzeption:<br />

3. Standortmarket<strong>in</strong>g:<br />

4. Nachhaltige<br />

F<strong>in</strong>anzierung /<br />

Fördermanagement:<br />

5. Professionelle<br />

Innovations- und<br />

Gründerzentren –<br />

Kooperation mit<br />

Lehre:<br />

Seite 178<br />

Ziele (<strong>in</strong> Auswahl):<br />

�� ������������������������������<br />

(Gewerbegebiete)<br />

�� ��������������������������<br />

�� ������������������������������������������<br />

für Kosten und Erlöse<br />

�� �����������������������������������<br />

Bedürfnisse und Entwicklungsziele<br />

�� ����������������������������������������<br />

aus den spezifischen kommunalen<br />

Entwicklungsstrategien<br />

�� �����������������������������������<br />

Kommunen<br />

�� ����������������������������������������<br />

„Arbeitsteilung“ der Kommunen<br />

�� �������������������������������<br />

�� �����������������������������������������region<br />

– nach <strong>in</strong>nen und nach außen<br />

�� �������������������������������������nisses<br />

der Akteure <strong>in</strong> der Wirtschaftsregion<br />

Westallgäu<br />

�� ���������������������������������������<br />

Maßnahmen<br />

�� �������������������������������������menten<br />

für die Wirtschaftsförderung<br />

�� ������������������������������������������<br />

gew<strong>in</strong>nen<br />

�� ��������������������������������������<br />

richtungen zur Ansiedlung von Unternehmen<br />

/ zur Unternehmensgründung<br />

�� ������������������������������������<br />

gründungen / von Neuansiedlungen<br />

�� ��������������������������������<br />

regionaler Wirtschaft und Hochschulen<br />

Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung:<br />

�� ���������������������������������������<br />

�� ����������������������������������������<br />

Interessenten.<br />

�� ��������������������������������������<br />

Region<br />

�� ����������������������������������������<br />

Grundlage für die Standortentwicklung<br />

�� �������������������������������������������<br />

als Signal an bestehende Unternehmen und<br />

Ansiedlunsgwillige<br />

�� ��������������������������������������<br />

Region<br />

�� �������������������������������������<br />

Unternehmen durch angepasste Market<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strumente<br />

�� ���������������������������������<br />

gründerfreundlichen Klimas<br />

�� �������������������������������������tendenzen<br />

ansässiger Unternehmen<br />

�� ������������������������������������<br />

(dies ist erforderlich, da Erfolge nicht<br />

kurzfristig zu erreichen s<strong>in</strong>d)<br />

�� ��������������������������������������<br />

optionen<br />

�� ��������������������������������������punkte<br />

für Betriebsgründungen und<br />

Neuansiedlungen <strong>in</strong> der Region<br />

�� �����������������������������������������<br />

�� ������������������������������������<br />

Region als Signal an Unternehmen<br />

�� ��������������������������������������<br />

Region


6. Aktives Gründungsumfeld<br />

zu regionalen<br />

Leit-Branchen<br />

(Automotive, Luftfahrt,<br />

Lebensmittel,<br />

Elektrotechnik, regenerative<br />

Energien):<br />

7. Runder Tisch zur<br />

Verfahrensoptimierung<br />

8. Lobbyarbeit zum<br />

Ausbau der<br />

Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur<br />

9. Gründungs- und<br />

Ansiedlungsumfeld<br />

organisieren<br />

10. Bestandspflege<br />

bestehender<br />

Unternehmen<br />

�� ���������������������������������������<br />

mit Unternehmen der LeitBranchen<br />

�� ���������������������������������������umfeld<br />

zu den Leit-Branchen<br />

�� ������������������������������������������<br />

thematisch den Leit-Branchen zugehören<br />

�� ������������������������������������������sensverbänden<br />

und Verwaltungen erarbeiten<br />

e<strong>in</strong>en Leitfaden zur Optimierung von<br />

Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren<br />

�� �����������������������������������<br />

Umsetzung von dem Runden Tisch begleitet<br />

werden – dauerhafter Prozess<br />

�� ���������������������������������������������<br />

der Region gegenüber übergeordneten<br />

Stellen<br />

�� ���������������������������������������dung<br />

des Westallgäus (v.a. Straße, auch<br />

Bahn)<br />

�� �������������������������������<br />

�� �����������������������������������������<br />

zur Zielerreichung<br />

�� �������������������������������������kreises<br />

mit Aufbau e<strong>in</strong>es Lobbyisten-Teams<br />

�� ���������������������������������������<br />

Neugründungen und Ansiedlungswilligen<br />

(vom Erstkontakt bis zum Abschluss)<br />

�� ���������������������<br />

�� ��������������������������������������tren<br />

als Instrumente hierfür<br />

�� ��������������������������������������<br />

Unternehmen vor Ort begleitet und beraten<br />

(aktuelle Probleme, z.B. Betriebserweiterungen,<br />

Verfahrensoptimierung, …)<br />

�� �������������������������������������������<br />

Leit-Branchen werden genutzt<br />

�� �������������������������������������<br />

im Umfeld der Leit-Branchen werden gezielt<br />

gefördert (Hier s<strong>in</strong>d die Erfolgsaussichten<br />

auch am höchsten)<br />

�� ����������������������������������������<br />

„Leitbetriebe“ voran gehen<br />

�� ����������������������������������������<br />

Interessenten durch kurze und transparente<br />

Genehmigungsverfahren.<br />

�� ��������������������������������������<br />

Region<br />

�� ������������������������������������<br />

Stellen mehr Gehör und kann<br />

Entscheidungsspielräume ausbauen.<br />

�� ����������������������������������������<br />

wichtige Grundlage für wirtschaftliche<br />

Entwicklung<br />

�� �����������������������������������<br />

E<strong>in</strong>fluss bei übergeordneten Stellen<br />

�� ������������������������������������<br />

e<strong>in</strong>er der Erfolgsfaktoren für Wirtschaftsentwicklung<br />

schlechth<strong>in</strong>.<br />

�� ����������������������������������<br />

optimale Beratung vor Ort vor<br />

�� ���������������������������������<br />

�� ����������������������plätze gesichert<br />

Seite 179


Die Organisation der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit<br />

Die Organisation der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit<br />

wurde – wie schon oben erwähnt auf vier Geschäftsbereiche<br />

(vier Säulen der Regionalentwicklung) festgeschrieben.<br />

Siehe Abbildung unten:<br />

Regionalmanagement<br />

Wirtschaft<br />

Wirtschafts- und<br />

Entwicklungsleitstelle<br />

WEST<br />

Seite 180<br />

Regionalmanagement<br />

Tourismus<br />

Tourismusgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Westallgäu<br />

Gesamtkoord<strong>in</strong>ation<br />

und<br />

Förderungsmanagement<br />

Regionalmanagement<br />

LEADER<br />

Nachhaltige<br />

Regionalentwicklung<br />

Abb.: Die Organisation der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit <strong>in</strong> der Region Westallgäu<br />

© ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung <strong>200</strong>7<br />

Regionalmanagement<br />

Kommunal<br />

Interkommunale<br />

Zusammenarbeit


Erwähnenswert ist, dass mit diesem Ansatz e<strong>in</strong>e gesamthafte<br />

Standort-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung<br />

auf Basis <strong>in</strong>terkommunaler Zusammenarbeit abgedeckt<br />

wird. Wesentlich ist, dass über der dargestellten Strukturorganisation<br />

e<strong>in</strong> sogenanntes „Kontrollgremium“ aller<br />

<strong>in</strong>vol vierten Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong>stalliert wurde, welches die Subsidiarität<br />

der Regionalentwicklung sicherstellt und die gesamte<br />

Entwicklung auch laufend kontrolliert.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Geschäftsbereiche werden über verantwortliche<br />

Stellen geführt. So etwa, dass das Regionalmana -<br />

gement Wirtschaft über e<strong>in</strong>e separate Wirtschafts- und<br />

Entwicklungsleitstelle WEST, welche wiederum mit e<strong>in</strong>er<br />

von Vertretern ausgewählter Geme<strong>in</strong>den besetzten „Steuerungsgruppe<br />

Wirtschaftsentwicklung“ zusammenarbeitet.<br />

Die WEST ist <strong>in</strong> Akkordierung mit dieser Steuerungsgruppe<br />

für die Umsetzung der obigen zehn Handlungsfelder im<br />

Bereich Wirtschaft verantwortlich. Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgt<br />

über die 13 Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>em abgestimmten Kostenschlüssel<br />

sowie über das Sponsor<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>er regional verankerten<br />

Bankengruppe.<br />

Interessant ist auch der Geschäftsbereich „Interkommunale<br />

Zusammenarbeit“. Hier geht es darum, Zusammenarbeits-<br />

und Optimierungspotentiale im Bereich der kommunalen<br />

Verwaltungen nicht mehr dem Zufall zu überlassen,<br />

sondern <strong>in</strong> weiterer Folge planmäßig zu analysieren und zu<br />

organisieren.<br />

Koord<strong>in</strong>iert wird die gesamte Organisation von e<strong>in</strong>er def<strong>in</strong>ierten<br />

Stelle, welche jedoch im gegenständlichen Fall<br />

nicht zusätzlich besetzt ist, sondern vom Leiter des klassischen<br />

Regionalmanagements (LEADER-Programme) wahr -<br />

genommen wird. Diese Stelle ist dann auch für e<strong>in</strong> professionelles<br />

Förder- und F<strong>in</strong>anzierungsmanagement für die<br />

gesamte Region zuständig, welchem damit <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit e<strong>in</strong>er klaren Aufgabenbeschreibung, die notwendige<br />

Priorität e<strong>in</strong>geräumt wird.<br />

Fazit<br />

Nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis zeigt, dass<br />

mit dem Ansatz der subsidiären Regionalentwicklung <strong>in</strong>terkommunale<br />

Zusammenarbeit erfolgreich auf die geänderten<br />

Problembereiche und Handlungsnotwendigkeiten<br />

unserer Kommunen abgestellt werden kann. Voraussetzung<br />

ist e<strong>in</strong>e gute Vorbereitung und die entsprechende fachliche<br />

Expertise <strong>in</strong> der Projektabwicklung und Aufbereitung. Erfolgsentscheidend<br />

ist, dass solche Projekte aus der Region<br />

selbst entstehen und nicht von oben aufoktroyiert werden<br />

und dass man der Information und Bewusstse<strong>in</strong>sbildung<br />

auch die notwendige Zeit und den notwendigen Raum gibt.<br />

Die <strong>in</strong>volvierten Geme<strong>in</strong>den müssen von vornhere<strong>in</strong> und<br />

umfassend <strong>in</strong> den Entwicklungsprozess e<strong>in</strong>gebunden se<strong>in</strong>.<br />

Das Ziel ist e<strong>in</strong>e breite und tragfähige regionale Basis für<br />

die Umsetzung der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit.<br />

Ganz wichtig ist, dass man nicht bei Leitbildern stehen<br />

bleibt, sondern das Konzept mit klaren und umsetzungsrealistischen<br />

Handlungsfeldern unterlegt und dazu auch<br />

detaillierte Maßnahmenpläne zur Erreichung der angestrebten<br />

Ziele und zur operativen Umsetzung der benannten<br />

Handlungsfelder erarbeitet und e<strong>in</strong>e solide Organisation<br />

zur Umsetzung sicherstellt. 15<br />

Seite 181


1 Z.B. die Wuhrkonkurrenz Höchst-Fußach-Gaissau <strong>in</strong> Philipp Krapf,<br />

Die Geschichte des Rhe<strong>in</strong>s zwischen dem Bodensee und Ragaz.<br />

Sonderdruck aus den Schriften des Vere<strong>in</strong>s zur Geschichte des<br />

Bodensees. Heft XXX, 1901, S. 119 ff., hier S. 31.<br />

2 In <strong>Vorarlberg</strong> kam es 1938 zu umfassenden zwangsweisen Geme<strong>in</strong>dezusammenlegungen.<br />

Bei der dann 1945 erfolgten Volksabstimmung<br />

verblieben nur zwei Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>den bei den vorher verfügten<br />

Zusammenlegungen (Fluh blieb bei Bregenz und Bolgenach bei<br />

Hittisau). Die restlichen 96 Geme<strong>in</strong>den wählten wieder ihre historisch<br />

gewachsenen Identität und Selbstbestimmung. Vgl. dazu Fachteam<br />

Geme<strong>in</strong>dekooperationen. Situationsanalyse, Bregenz <strong>200</strong>5, Vision<br />

Rhe<strong>in</strong>tal.<br />

3 Vgl. dazu auch Gerald Mathis, Standortsoziologie. Der E<strong>in</strong>fluss von<br />

<strong>in</strong>dividuellen und kollektiven Werte- und Denkhaltungen auf die<br />

Wirtschaftskraft und die Innovationsfähigkeit von Standorten. Dornbirn<br />

<strong>200</strong>5.<br />

4 „Mehr oder weniger“ me<strong>in</strong>t, dass der Erfolg immer auch vom<br />

Engagement und dem Sachverstand der handelnden Personen und<br />

Geme<strong>in</strong>den abhängt.<br />

5 Wie es der Generalsekretär des Österreichischen Geme<strong>in</strong>debundes,<br />

Hofrat Dr. Robert H<strong>in</strong>k sehr plakativ aber durchaus realistisch formuliert.<br />

6 Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung, Dornbirn<br />

(A), St. Gallen (CH), L<strong>in</strong>denberg (D)<br />

7 Josef Mugler/Mathias F<strong>in</strong>k/Stephan Loidl, Gestaltung günstiger<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetriebe im ländlichen Raum.<br />

Was können Geme<strong>in</strong>den tun? Wien <strong>200</strong>6. Onl<strong>in</strong>e im Internet: URL:<br />

http://www.geme<strong>in</strong>debund.at/news.php?id=190 (Zugriff am 3.1.<strong>200</strong>7).<br />

8 Und nicht als Gegenpart. Das verhält sich <strong>in</strong> etwa so wie e<strong>in</strong> Wagen<br />

mit zwei Pferden. Wenn e<strong>in</strong> Pferd nicht zieht, dann kommt der Wagen<br />

von der richtigen Bahn ab. Die Folgen s<strong>in</strong>d dann im weitesten S<strong>in</strong>n die<br />

Strasse der Verteilungsungleichheiten und der „Desozialisierung“.<br />

9 Vgl. dazu auch Gerald Mathis, Nachhaltige Standort- und Wirtschaftsentwicklung<br />

und <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit, <strong>in</strong>: Schriftenreihe<br />

RFG Recht- und F<strong>in</strong>anzen für Geme<strong>in</strong>den 5 (<strong>200</strong>7) 1, S. 55 ff.<br />

10 Vgl. auch ebenda.<br />

11 Reto Ste<strong>in</strong>er, Interkommunale Zusammenarbeit <strong>in</strong> der Schweiz, <strong>in</strong>:<br />

SIR-Mitteilungen und Berichte (<strong>200</strong>6) 32, S. 61; Reto Ste<strong>in</strong>er, Geme<strong>in</strong>dezusammenschlüsse<br />

können Erwartungen nicht immer erfüllen, <strong>in</strong>: Neue<br />

Zürcher Zeitung 04.02.<strong>200</strong>3, Nr. 28.<br />

Seite 182<br />

12 Das Modell wurde vom ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung,<br />

Dornbirn speziell für die <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit<br />

von Kommunen <strong>in</strong> der Standort- und Wirtschaftsentwicklung<br />

sowie für die Regionalentwicklung entwickelt und wird <strong>in</strong> praxi erfolgreich<br />

e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

13 Gute Standortentwickler s<strong>in</strong>d Moderatoren, Coaches und Mediatoren.<br />

Das alle<strong>in</strong> ist jedoch zuwenig. Gerade bei breit angelegten Open<br />

Space–Prozessen reicht pure Moderation nicht aus. Es muss jemand<br />

da se<strong>in</strong>, der die Ergebnisse auch fachlich <strong>in</strong>terpretieren kann, auf<br />

ihre Plausibilität prüft und <strong>in</strong> gezielte umsetzbare Handlungsfelder<br />

übersetzen kann. Ansonsten bleibt es - wie die Praxis sehr oft zeigt - bei<br />

Zielbildern, Visionen und Wunschsätzen – und e<strong>in</strong>er frustrierten Region.<br />

14 Rolf Eberhardt/Gerald Mathis Gerald/Eberhard Gröber Eberhard,<br />

Wirtschaftsentwicklungskonzept für die Region Westallgäu. Kurzfassung.<br />

L<strong>in</strong>denberg <strong>200</strong>7. Onl<strong>in</strong>e im Internet: URL: http://lag-westallgaeu-schs.<br />

le-on.org/, S.6 ff<br />

15 Im Detail vgl. Gerald Mathis/Eberhard Gröber, Wirtschaftsentwicklungskonzept<br />

Region Westallgäu. Endbericht Version 1.0, ISK Institut für<br />

Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung. Dornbirn/L<strong>in</strong>denberg<br />

<strong>200</strong>7.


Symposium der Verwaltungsakademie <strong>Vorarlberg</strong> „Die Zukunft der Regionalplanungsgeme<strong>in</strong>schaften“;<br />

Lochau, Schloss Hofen, 11. Juni <strong>200</strong>8<br />

Bertram Meusburger (geb. 1961 <strong>in</strong> Bregenz), Mag. rer. nat., betreut im Büro für Zukunftsfragen des<br />

Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung den Fachbereich „Nachhaltige Entwicklung“<br />

Sozialkapital und Nachhaltigkeit<br />

Bertram Meusburger<br />

Nachhaltige Geme<strong>in</strong>deentwicklung kann mit der Fruchtbarkeit<br />

e<strong>in</strong>es Ackers verglichen werden. Bei e<strong>in</strong>em Blick<br />

auf die Oberfläche des „Ackers“, zeigen sich die „Früchte“<br />

<strong>in</strong> unserem Land durchaus positiv: e<strong>in</strong>e trotz aller Turbulenzen<br />

relativ stabile, dynamische Wirtschaft, e<strong>in</strong>e gut ausgestattete<br />

Infrastruktur (Hallenbäder, Spitäler, Bahnhöfe<br />

etc.), e<strong>in</strong> umfangreiches Bildungsangebot und e<strong>in</strong>e noch<br />

aufrechte Nahversorgung, Angebote für Jugendliche und<br />

e<strong>in</strong> sicheres Umfeld für K<strong>in</strong>der, Traditionen werden gepflegt<br />

und Innovationen begrüßt. E<strong>in</strong> Land mit Wohlstand, wo die<br />

Menschen aufe<strong>in</strong>ander schauen. Doch wie schaut es unter<br />

der Oberfläche aus? Für die langfristige Fruchtbarkeit e<strong>in</strong>es<br />

Ackers – um bei diesem Bild zu bleiben – ist der Zustand<br />

des Bodens entscheidend.<br />

Wir s<strong>in</strong>d an Wohlstand, Freiheit und e<strong>in</strong> hohes Tempo gewöhnt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs werden auch die Schattenseiten wie e<strong>in</strong>e<br />

Konsumhaltung mit hohen Ansprüchen auf Versorgung,<br />

Egoismus, Vere<strong>in</strong>zelung und Orientierungslosigkeit, aber<br />

auch e<strong>in</strong>e gewisse Oberflächlichkeit und Aggressivität spürbar.<br />

Es fragt sich, ob dieser Boden – unser Geme<strong>in</strong>wesen<br />

- dadurch erodiert? Das Vertrauen <strong>in</strong> den Staat, Kirche und<br />

Parteien, aber auch <strong>in</strong> das Bildungswesen, die Wirtschaft<br />

und Familien s<strong>in</strong>kt. Ehrenamtliches Engagement geht zurück<br />

und öffentliche Gelder werden bei steigenden Ausgaben<br />

knapp. Traditionelle Strukturen lösen sich auf und das<br />

Sozialkapital als Kitt der Gesellschaft nimmt ab.<br />

Wie kann man diesen Herausforderungen begegnen? Wie<br />

kann der Boden fruchtbar erhalten werden? Dazu gibt es<br />

drei Pr<strong>in</strong>zipien.<br />

Zunächst geht es um die Eigenverantwortung und das Engagement<br />

des/der e<strong>in</strong>zelnen. Eigenverantwortung, damit<br />

genug übrig bleibt, wo Hilfe wirklich gebraucht wird, Engagement,<br />

das Freude macht und bereichert. Menschen alle<strong>in</strong><br />

können nie so viel bewirken. Es braucht das Pr<strong>in</strong>zip der vertrauensvollen<br />

Zusammenarbeit und die E<strong>in</strong>igung über geme<strong>in</strong>same<br />

Ziele. Das stärkt wiederum das Sozialkapital als<br />

wichtigster Faktor für e<strong>in</strong>en langfristigen Erfolg e<strong>in</strong>er Region.<br />

Beziehungen können jedoch nicht über Gesetze verordnet<br />

werden, sondern brauchen e<strong>in</strong> Klima, wo diese wachsen<br />

und erlebt werden können. Und schließlich nachhaltige<br />

Entwicklung, e<strong>in</strong> langfristiges und umfassendes Denken<br />

und Handeln mit Weitblick. Das heißt Visionen statt vorgegebene<br />

Lösungen. In e<strong>in</strong>er Welt, wo Werte zu e<strong>in</strong>em Luxusartikel<br />

geworden s<strong>in</strong>d und Veränderungen immer schneller<br />

gehen, ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Orientierung entscheidend.<br />

Wir werden weiterh<strong>in</strong> „Früchte“ ernten können, wenn wir<br />

Geme<strong>in</strong>den als lebendige Lebensräume verstehen und die<br />

sichtbare und verborgene Seite gleichermaßen beachten.<br />

Seite 183


Seite 184


Wenn Historiker und Archivare die Frage diskutieren, was<br />

denn an Daten vom e<strong>in</strong>zelnen Menschen bleibt bzw. bleiben<br />

soll, kommen sie <strong>in</strong> aller Regel zu e<strong>in</strong>em ziemlich ernüchternden<br />

Resümee: Auch <strong>in</strong> der modernen Informationsgesellschaft<br />

mit ihrer schier unbewältigbaren Datenflut<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zig die Eckdaten der Geburt und des Todes sowie<br />

die eventuell dazwischen liegenden Verehelichungen e<strong>in</strong>igermaßen<br />

sicher, auf unbeschränkte Dauer überliefert zu<br />

werden. Alle anderen auf das Individuum bezogenen Daten<br />

stehen e<strong>in</strong>erseits h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Produktion quantitativ<br />

wie qualitativ mit dem Lebenslauf der Personen <strong>in</strong> ursächlichem<br />

Zusammenhang, andererseits hat nur e<strong>in</strong> Bruchteil<br />

der Informationen überhaupt die Aussicht, längerfristig erhalten<br />

zu bleiben. Damit hat sich <strong>in</strong> den letzten 400 oder<br />

500 <strong>Jahre</strong>n die Chance, von e<strong>in</strong>em Menschen mehr zu erfahren,<br />

als dass er gelebt hat, nicht grundlegend verbessert.<br />

Heute bilden die Personenstandsangelegenheiten – für uns<br />

selbstverständlich – e<strong>in</strong>en staatlichen Aufgabenkomplex,<br />

der von den Geme<strong>in</strong>den im übertragenen Wirkungsbereich,<br />

also <strong>in</strong> mittelbarer Bundesverwaltung zu besorgen ist.<br />

Umso erstaunlicher mag es se<strong>in</strong>, dass sich die staatlichen<br />

bzw. quasistaatlichen Obrigkeiten viele Jahrhunderte h<strong>in</strong>durch<br />

darum nicht bzw. nur am Rande gekümmert haben.<br />

Zwar wurden seit der Antike immer wieder Personenverzeichnisse<br />

verschiedenster Art zu den unterschiedlichsten<br />

Zwecken angelegt, das vollständige und kont<strong>in</strong>uierliche<br />

Erfassen von Geburten, Todesfällen und Eheschließungen<br />

zählte h<strong>in</strong>gegen lange Zeit nicht zu den Erfordernissen weltlicher<br />

Herrschafts- und Verwaltungspraxis.<br />

Die Ursprünge des modernen Matrikenwesens liegen demnach<br />

nicht im staatlichen, sondern im kirchlichen Bereich.<br />

Da sich die Taufe bereits im frühen Christentum zum gesetzlichen<br />

E<strong>in</strong>trittsritus <strong>in</strong> die Kirche entwickelte, entstand<br />

das Bedürfnis, Verzeichnisse der getauften Personen anzulegen.<br />

E<strong>in</strong>en ersten H<strong>in</strong>weis darauf bietet die Kirchenordnung<br />

Hippolyts von Rom aus der Zeit um <strong>200</strong>, um 394<br />

wird ausdrücklich vom E<strong>in</strong>trag der Täufl<strong>in</strong>gsnamen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Art Matrikel berichtet. Nachdem sich die Kirche <strong>in</strong> der Frage<br />

Vortrag auf dem 18. <strong>Vorarlberg</strong>er Archivtag; Bregenz, Landesarchiv, 16. Juni <strong>200</strong>8<br />

Alois Niederstätter (geb. 1955 <strong>in</strong> Bregenz), Dr. phil., a. o. Univ.-Prof., leitet seit <strong>200</strong>1 das<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Die kirchliche Matrikenführung bis 1939<br />

Alois Niederstätter<br />

K<strong>in</strong>der- oder Erwachsenentaufe für die Position des hl. August<strong>in</strong>us<br />

mitsamt se<strong>in</strong>er Lehre von der Erbsünde entschieden<br />

hatte, bestimmte die vierte Synode von Karthago (418),<br />

dass die K<strong>in</strong>der christlicher Eltern bald nach der Geburt zu<br />

taufen seien, damit sie nicht, sollten sie ungetauft sterben,<br />

der ewigen Verdammnis anheimfallen. Dies und die damit<br />

zusammenhängende Vorstellung vom limbus puerorum<br />

oder <strong>in</strong>fantium ließ auch <strong>in</strong> der religiösen Praxis die Taufe<br />

immer näher an die Geburt heranrücken.<br />

E<strong>in</strong>e kirchenrechtliche Grundlage für die Verzeichnung von<br />

Täufl<strong>in</strong>gen, auf die <strong>in</strong> weiterer Folge zurückgegriffen werden<br />

konnte, lieferte schließlich das „Sacramentarium Gelasianum“,<br />

das Papst Gelasius I. (492 bis 496) zugeschrieben<br />

wird, im Wesentlichen aber die römische liturgische Praxis<br />

des 6. Jahrhunderts widerspiegelt. 1 Wegen des Rückgangs<br />

der Schriftlichkeit während des frühen und hohen Mittelalters<br />

dürften derartige Aufzeichnungen – zum<strong>in</strong>dest nördlich<br />

der Alpen – kaum jemals angelegt worden se<strong>in</strong>.<br />

Als sich im ausgehenden Mittelalter das Pfarrnetz zusehends<br />

verdichtete und Schriftlichkeit selbst im ländlichen<br />

Raum e<strong>in</strong>e neue Dimension gewann, wuchs auch der<br />

Wunsch nach e<strong>in</strong>er Bürokratisierung der Sakramente, wobei<br />

sich der Fokus zunächst auf die Taufe, dann auch auf die<br />

Ehe richten musste. Den Anfang machten seit dem frühen<br />

14. Jahrhundert Italien und Frankreich. Im Bistum Konstanz,<br />

das bekanntlich für das nördliche <strong>Vorarlberg</strong> zuständig war,<br />

wurde den Diözesanstatuten erstmals 1435 e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Bestimmung h<strong>in</strong>zugefügt: Zur besseren Feststellung<br />

von Eheh<strong>in</strong>dernissen sollten die Pfarrer Taufbücher<br />

führen. 2 Das kirchliche Eherecht kannte ja e<strong>in</strong> Eheverbot<br />

bei zu naher Verwandtschaft, seit Papst Innozenz III. 1216<br />

e<strong>in</strong>schließlich des vierten Grads kanonischer Komputation.<br />

Dabei wurden die Generationen bis zum ersten geme<strong>in</strong>samen<br />

Vorfahren gezählt. Der Verwandtschaftsgrad war<br />

dann die größere der beiden Zahlen. Onkel und Nichte s<strong>in</strong>d<br />

somit ebenso wie Cous<strong>in</strong> und Cous<strong>in</strong>e im zweiten Grade<br />

verwandt. Verwandtschaft im vierten Grad bedeutet demnach,<br />

dass die beiden Personen e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Urur-<br />

Seite 185


großelternpaar haben. Ebenso bildete die Schwägerschaft<br />

bis zum vierten Grad e<strong>in</strong> Eheh<strong>in</strong>dernis. Später kam noch<br />

die Cognatio spiritualis – die geistliche Verwandtschaft –<br />

zwischen Paten, Patenk<strong>in</strong>d und dessen Eltern h<strong>in</strong>zu.<br />

Obwohl die Statuten 1463, 1483 und 1497 erneuert wurden, 3<br />

s<strong>in</strong>d aus dem weitläufigen Konstanzer Sprengel, der größten<br />

deutschsprachigen Diözese, ke<strong>in</strong>e Taufbücher des 15.<br />

Jahrhunderts überliefert. Die e<strong>in</strong>schlägige Bestimmung der<br />

Diözesanstatuten dürfte also von den Pfarrern kaum beachtet<br />

worden se<strong>in</strong>. Das mag schon deshalb nicht verwundern,<br />

weil auch noch am Ende des Mittelalters nur die Kenntnis<br />

des Lesens, nicht jedoch des Schreibens für die Priesterweihe<br />

vorausgesetzt wurde. Zu Kontrollmaßnahmen wie im<br />

Bistum Florenz, wo die Pfarrer von 1490 an Abschriften der<br />

Taufbücher dem Bischof abliefern mussten, 4 griff man hierzulande<br />

nicht.<br />

Auch <strong>in</strong> anderen Bistümern gab es entsprechende Initiativen.<br />

Die älteste bekannte Taufmatrikel aus dem Gebiet<br />

der nachmaligen Schweiz wurde 1481 <strong>in</strong> der Stadt Porrentruy/Pruntrut<br />

im Jura auf Anweisung des Erzbischofs von<br />

Besançon angelegt, die Pfarre St. Theodor <strong>in</strong> Basel (Stadtteil<br />

Kle<strong>in</strong>-Basel) folgte 1490. 5 Weitere frühe Kirchenbücher<br />

stammen aus dem sächsischen Annaberg (1498) und aus<br />

Augsburg (1504). In Graun im obersten V<strong>in</strong>schgau sollen<br />

von 1518 an die Taufen verzeichnet worden se<strong>in</strong>, im Osttiroler<br />

Matrei ab 1523. 1905 g<strong>in</strong>gen im damaligen Österreich<br />

45 Tauf-, 25 Ehe- und 15 Sterbebücher <strong>in</strong> die Zeit vor dem<br />

Konzil von Trient zurück. 6<br />

Während den katholischen Bischöfen des 15. Jahrhunderts<br />

es allenfalls punktuell gelungen war, die Matrikenführung<br />

durchzusetzen, hatten die reformierten Obrigkeiten damit<br />

weniger Probleme. In den evangelischen Orten setzen die<br />

Kirchenbücher den jeweiligen Kirchenordnungen gemäß<br />

meist sehr bald nach der Reformation e<strong>in</strong>. In Zürich wurde<br />

1526 angeordnet, die Namen der Täufl<strong>in</strong>ge mit dem Tag<br />

der Taufe, dem Namen des Vaters und denen der Paten <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Buch zu verzeichnen. Man wollte damit <strong>in</strong> erster Li-<br />

Seite 186<br />

nie Wiedertaufen verh<strong>in</strong>dern, aber auch e<strong>in</strong> zweites Argument<br />

kam zum Tragen: Eltern würden nämlich, wie es hieß,<br />

nicht selten das Alter ihrer K<strong>in</strong>der zu niedrig angeben, um<br />

unerwünschte Heiraten zu verh<strong>in</strong>dern. Außerdem waren<br />

fortan Verzeichnisse über geschlossene und von der Kirche<br />

bestätigte Ehen zu führen, dass man wüsse, wer elich bi<br />

e<strong>in</strong>ander sitze oder nit, dass man dieselben möge triben<br />

zuo dem kilchgang oder aber von e<strong>in</strong>ander. 7 1531 wurden<br />

unter zw<strong>in</strong>glianischem E<strong>in</strong>fluss Tauf- und Trauungsbücher<br />

<strong>in</strong> Konstanz angelegt, im gleichen Jahr auch <strong>in</strong> Frankfurt.<br />

1533 begann mit der brandenburgisch-nürnbergischen Kirchenordnung<br />

die lange Reihe der kirchenregimentlichen<br />

Verfügungen über Matrikelangelegenheiten bei den deutschen<br />

Protestanten.<br />

Die katholische Kirche folgte auf verschiedenen Hierarchieebenen.<br />

1548 beschloss die Augsburger Synode unter<br />

Kard<strong>in</strong>al Otto Truchseß von Waldburg die Anlage von Pfarrbüchern.<br />

Verlangt wurden Verzeichnisse für Taufen, Beichten<br />

und Kommunionen, Eheschließungen und Sterbefälle. 8<br />

Im heutigen <strong>Vorarlberg</strong> gehörten das Kle<strong>in</strong>walsertal und der<br />

Tannberg, somit zunächst die Pfarren Mittelberg und Lech,<br />

dann auch deren Töchter Schröcken und Warth bzw. Riezlern<br />

als Filiale von Oberstdorf zum Augsburger Sprengel.<br />

E<strong>in</strong>e Konstanzer Synode ordnete 1567 an, dass fortan jeder<br />

Pfarrer auf Kirchenkosten fünf Bücher (bzw. e<strong>in</strong> fünfteiliges<br />

Buch) zu führen habe: e<strong>in</strong> Taufbuch mit E<strong>in</strong>trag der Paten,<br />

e<strong>in</strong> Firmbuch mit den Namen der Firml<strong>in</strong>ge und der Firmpaten,<br />

des Weiteren – als Maßnahme zur Bekämpfung des<br />

Kryptoprotestantismus – e<strong>in</strong> Beicht- und Kommunikantenbuch,<br />

e<strong>in</strong> Ehebuch sowie e<strong>in</strong> Totenbuch.<br />

Im selben Zeithorizont befasste sich das Konzil von Trient als<br />

höchste geistliche Autorität mit dieser Materie. Das Dekret<br />

zur Verbesserung der Ehe vom 11. November 1563 („Tametsi-<br />

Dekret“) weist ausdrücklich zur Führung von Taufregistern<br />

an: Parochus antequam ad baptismum conferendum accedat,<br />

diligenter ab iis, quos spectabit, sciscititetur, quem<br />

vel quos eleger<strong>in</strong>t, ut baptizatum de sacro fonte suscipiant,<br />

et eum vel eos tantum ad illud suscipiendum admittat, et


Diözesene<strong>in</strong>teilung 1805<br />

<strong>in</strong> libro eorum nom<strong>in</strong>a describant. – „Bevor der Pfarrer zur<br />

Spendung der Taufe schreitet, soll er sorgfältig von denen,<br />

die es betrifft, erfragen, wen oder welche sie ausgewählt<br />

haben, um den Täufl<strong>in</strong>g aus der Taufe zu heben, und er<br />

soll nur diesen oder diese zu diesem Akt zulassen und <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Buch ihre Namen aufschreiben.“ 9 Aus der Sicht der<br />

Konzilsväter sollte das Taufbuch <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Ehen verh<strong>in</strong>dern,<br />

denen die „geistliche Verwandtschaft“ zwischen den<br />

Paten, dem Taufk<strong>in</strong>d und dessen Eltern als H<strong>in</strong>dernis entgegenstand.<br />

Firmbücher wurden h<strong>in</strong>gegen nicht ausdrücklich<br />

verlangt, obwohl mit der Firmpatenschaft gleichfalls e<strong>in</strong>e<br />

cognatio spiritualis begründet wurde.<br />

Des Weiteren verpflichtete das Dekret die Pfarrer, Ehebücher<br />

anzulegen: Habeat parochus librum, <strong>in</strong> quo coniugum<br />

et testium nom<strong>in</strong>a, diemque et locum contracti matrimonii<br />

describat, quem diligenter apud se custodiat. – „Der<br />

Pfarrer muss e<strong>in</strong> Buch führen, <strong>in</strong> dem er die Namen der<br />

Brautleute und der Zeugen sowie den Tag und den Ort der<br />

Eheschließung aufschreibt, und das er sorgfältig bei sich<br />

aufzubewahren hat.“ 10 Damit diente es zur Beurkundung<br />

der Eheschließung und mit der Nennung der beiden Zeugen<br />

zum Nachweis, dass der kanonischen Formpflicht Genüge<br />

geschehen ist. Nach den Eltern der Brautleute wurde nicht<br />

gefragt, genealogische Überlegungen <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf das<br />

Eheh<strong>in</strong>dernis der Verwandtschaft dürften also zunächst<br />

ke<strong>in</strong>e Rolle gespielt haben. Todesfälle bzw. Begräbnisse zu<br />

erfassen, wurde gleichfalls nicht als erforderlich erachtet.<br />

Wortführer <strong>in</strong> dieser Angelegenheit waren die spanischen<br />

und französischen Prälaten gewesen, wo solche Aufzeichnungen<br />

– wie erwähnt – schon e<strong>in</strong>e längere Tradition besaßen.<br />

11<br />

Bald darauf – im Jahr 1567 – g<strong>in</strong>gen die Statuten der Konstanzer<br />

Diözesansynode noch weiter, <strong>in</strong>dem sie verfügten,<br />

dass die Pfarrer fünf Bücher oder e<strong>in</strong> großes, <strong>in</strong> fünf Abschnitte<br />

gegliedertes Buch zu führen hätten: E<strong>in</strong>es zum E<strong>in</strong>trag<br />

der Getauften, ihrer Eltern, ob verheiratet oder nicht,<br />

und der Paten, e<strong>in</strong> zweites, für die Gefirmten und deren Pa-<br />

ten, e<strong>in</strong> drittes über Osterbeichte und Kommunionempfang,<br />

e<strong>in</strong> viertes für jene, die vor dem Pfarrer oder im Angesicht<br />

der Kirche die Ehe geschlossen haben und e<strong>in</strong> fünftes zur<br />

Verzeichnung der Verstorbenen und kirchlich Begrabenen<br />

unter Angabe des Vor- und Zunamens und des Datums. Die<br />

Pfarrer sollten die Bücher aus öffentlichem Erfordernis zur<br />

immerwährenden Er<strong>in</strong>nerung eigenhändig führen. Die Dekane<br />

und Visitatoren wurden angewiesen, die E<strong>in</strong>haltung<br />

dieser Bestimmung zu kontrollieren und <strong>in</strong> der Führung<br />

der Bücher weiterh<strong>in</strong> nachlässige Pfarrer zu melden. 12 Die<br />

Statuten von 1609 wiederholten das Gebot des Führens der<br />

fünf Bücher. 13<br />

Im Bistum Chur wurde die Anlage von Tauf-, Trauungs-, Firmungs-<br />

und Totenbüchern im Jahr 1605 angeordnet. 14<br />

Wer nun aber als Reaktion auf die Synodalstatuten bzw.<br />

die Konzilsdekrete das flächendeckende E<strong>in</strong>setzen der<br />

Matriken erwartet, wird enttäuscht. Offenkundig war angesichts<br />

nach wie vor bestehender struktureller Probleme<br />

die Bereitschaft des Pfarrklerus 15 , ihnen Folge zu leisten,<br />

zunächst ger<strong>in</strong>g, wie etwa das Beispiel des Bistums Brixen<br />

zeigt. Dort machten die bischöflichen Visitatoren seit 1570<br />

auf die Verordnungen des Trienter Konzils aufmerksam.<br />

Dennoch sah sich die Synode des <strong>Jahre</strong>s 1603 veranlasst,<br />

unter strenger Strafandrohung alle selbständig Seelsorge<br />

führenden Geistlichen anzuweisen, <strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten<br />

Tauf- und Ehebücher anzulegen. Aber auch danach<br />

gab es noch zahlreiche Beanstandungen. 16<br />

Die ältesten <strong>Vorarlberg</strong>er Kirchenbücher stammen aus der<br />

Bregenzer St. Gallus-Pfarre. Dort begann Pfarrer Moses Hagen<br />

17 1587 mit dem Erfassen der Taufen, der Heiraten und<br />

der Todesfälle bzw. der Begräbnisse. Bereits e<strong>in</strong> Jahr später<br />

– 1588 – folgt das Ehebuch von L<strong>in</strong>genau, 1597 das dortige<br />

Taufbuch.<br />

Pfarrer Georg Hartmann 18 , der die Walsergeme<strong>in</strong>de Sonntag<br />

im Großwalsertal betreute, legte 1592 das erste Taufbuch e<strong>in</strong>er<br />

zur Diözese Chur zählenden <strong>Vorarlberg</strong>er Pfarre an, das<br />

Seite 187


er 1598 mit e<strong>in</strong>em Firmbuch ergänzte. 19 Beide s<strong>in</strong>d tabellarisch<br />

aufgebaut. Die Spalten des Taufbuchs weisen von l<strong>in</strong>ks<br />

nach rechts das Jahr, den Monatstag, den Namen des K<strong>in</strong>des,<br />

des Vaters, der Mutter, des Paten sowie der Pat<strong>in</strong> aus.<br />

Das entsprach h<strong>in</strong>sichtlich der Paten den Vorstellungen des<br />

Konzils von Trient, das die Ausübung dieser Funktion auf<br />

e<strong>in</strong>e Person bzw. e<strong>in</strong>e männliche und e<strong>in</strong>e weibliche Person<br />

beschränkte. Ähnliches gilt für das Sonntager Firmverzeichnis,<br />

das das Datum, die Namen des K<strong>in</strong>des, des Vaters, der<br />

Mutter und der Pat<strong>in</strong>/des Paten enthält.<br />

Der Taufmatrikel stellte Pfarrer Hartmann se<strong>in</strong>en Lebenslauf<br />

sowie e<strong>in</strong>e kurze Reflexion über den Text selbst voran: Er<br />

hat auch hiehar <strong>in</strong> das buch auffgeschriben alle k<strong>in</strong>der, die<br />

er gethaufft hat, nachdem er pfarhar auff Tamuls worden<br />

ist, auch der k<strong>in</strong>der vatar und mutar, götte und gotta, damit<br />

uber kurtz oder lange zait alhie gefunden werde, welche er<br />

im namen der hailigen traifaltigkait getaufft hab, auch wa<br />

die eltern s<strong>in</strong>d, obs elich geboren, wie alt, wer götte und<br />

gotta sey etc. Weliche er zuvor, als er caplan gewesen <strong>in</strong><br />

Sarganserlandt, hat er nit geschriben. Gott welle, dass alle,<br />

die hie geschriben stond, auch geschriben werdend <strong>in</strong> das<br />

buch des lebens. Amen. Das hier erwähnte älteste Damülser<br />

Taufbuch, das dem von Sonntag um e<strong>in</strong> Jahr vorang<strong>in</strong>g,<br />

ist nicht erhalten. 20<br />

Deutlich dichter wird die Überlieferung schließlich <strong>in</strong> den<br />

ersten drei Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts. In diesem<br />

Zeitraum wurde zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>es der Kirchenbücher, meist<br />

die Taufmatrikel, der folgenden Pfarren angelegt: 1602<br />

Sulzberg, 1604 Bezau, 1607 Hohenems und Ludesch, 1611<br />

Au und Schnepfau, 1613 Frastanz, 1614 Riezlern, 1615 Feldkirch,<br />

1617 Warth, 1618 Dalaas, 1619 Klösterle, 1620 Laterns,<br />

Raggal und Schwarzenberg, 1623 Bürs, 1624 Schnifis,<br />

1625 Lauterach, 1626 Möggers, 1627 Bludenz und Schl<strong>in</strong>s,<br />

1628 Satte<strong>in</strong>s und Tisis, 1629 Bludesch und Egg. Neun der<br />

25 frühen Pfarreien gehörten zum Bistum Konstanz, 14 zu<br />

Chur und zwei zu Augsburg. 21 Die Neuerungen sche<strong>in</strong>en<br />

also im Churer Sprengel etwas rascher rezipiert worden zu<br />

se<strong>in</strong> als <strong>in</strong> dem des Konstanzer Bischofs.<br />

Seite 188<br />

Taufbuch Sonntag 1592<br />

Anderenorts war man überhaupt schneller, im Kanton Luzern<br />

etwa reichen <strong>in</strong> knapp der knapp der Hälfte der damaligen<br />

Pfarreien die Matriken vor 1600 zurück – allerd<strong>in</strong>gs<br />

auch nicht weiter als <strong>in</strong> die frühen Achtzigerjahre. 22<br />

Dass das Führen der kanonischen Bücher seit dem frühen<br />

17. Jahrhundert zur Regel wurde, hängt e<strong>in</strong>erseits mit dem<br />

wachsenden bischöflichen Druck, andererseits mit der raschen<br />

und weiten Verbreitung des 1614 publizierten Rituale<br />

Romanum zusammen. Obwohl es ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong> verpflichtenden<br />

Charakter hatte und daher die Ritualbücher<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Diözesen nicht ersetzte, wirkte es doch vere<strong>in</strong>heitlichend.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Matrikelführung stimmt es<br />

mit den Konstanzer Diözesanstatuten übere<strong>in</strong>, <strong>in</strong>dem es außer<br />

den beiden vom Konzil geforderten Matriken überdies<br />

e<strong>in</strong> Totenbuch, e<strong>in</strong> Firmungsbuch sowie e<strong>in</strong>en Liber de statu<br />

animarum (wörtlich: „Buch über den Zustand der Seelen“,<br />

auch als „Familienbuch“ bezeichnet) verlangt. Letzteres<br />

sollte dem Pfarrer zur familienweisen Verzeichnung se<strong>in</strong>er<br />

Herde <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf den Empfang der Sakramente dienen.<br />

Um dem Pfarrer e<strong>in</strong>en Leitfaden zum korrekten Führen der<br />

Kirchenbücher an die Hand zu geben, bietet das Rituale für<br />

die fünf Arten jeweils e<strong>in</strong> – ziemlich umständliches – Formular.<br />

Jenes für den E<strong>in</strong>trag der Taufen lautet:<br />

Anno Dom<strong>in</strong>i ... die ... mensis ... ego N., parochus hujus<br />

ecclesiae s. N., civitatis vel loci N., baptizavi <strong>in</strong>fantem die ...<br />

natum vel natam ex N. et N., conjugibus hujus (sc. parochiae)<br />

vel parochiae s. N. et ex tali patria et familia, cui impositum<br />

est nomen N. Patr<strong>in</strong>i fuerunt N., filius N. ex parochia<br />

seu loco N., et N., filia N. ex parochia seu loco N. 23 – „Im<br />

Jahr ..., am Tag ..., im Monat ..., habe ich N., Pfarrer dieser<br />

Kirche St. N., <strong>in</strong> der Stadt oder im Dorf N. e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d getauft,<br />

am ... geboren von N. und N., Eheleuten <strong>in</strong> dieser Pfarrei (<strong>in</strong><br />

der Pfarrei St. ...) und aus ebensolcher Heimat und aus der<br />

Familie, die den Namen N. hat. Paten waren N., Sohn von<br />

N. aus N., und N., Tochter von N. aus der Pfarre oder dem<br />

Ort N.“


Im Firmungsbuch sollten Datum und Ort der Firmung, der<br />

Name des firmenden Bischofs, der Name des Firml<strong>in</strong>gs, se<strong>in</strong>er<br />

Eltern, se<strong>in</strong>es Patens, des Vaters des Patens und dessen<br />

Heimatort e<strong>in</strong>getragen werden, im Ehebuch auch die<br />

Eltern der Brautleute und vor allem der Geburtsort der aus<br />

anderen Pfarren stammenden Eheteile, im Totenbuch auch<br />

das Alter und die Eltern des Verstorbenen. Zum Status animarum<br />

heißt es: „Jede Familie soll getrennt für sich <strong>in</strong> dem<br />

Buch notiert werden, wobei e<strong>in</strong> Zwischenraum zwischen jeder<br />

e<strong>in</strong>zelnen und der folgenden gelassen wird. In diesem<br />

Buch soll aufgeschrieben werden der Name, der Zuname,<br />

das Alter jedes E<strong>in</strong>zelnen, der aus dieser Familie stammt<br />

oder gleichsam als Ankömml<strong>in</strong>g <strong>in</strong> ihr lebt. Die aber zum<br />

Sakrament der Kommunion zugelassenen s<strong>in</strong>d, die kennzeichne<br />

man mit „C“ am gegenüberliegenden Blattrand.<br />

Die durch das Sakrament der Firmung gestärkt wurden, die<br />

kennzeichne man mit „Chr“. Die, die an e<strong>in</strong>em anderen Ort<br />

wohnen, deren Namen schreibe man mit e<strong>in</strong>er Unterstreichung<br />

auf. 24<br />

Über derart exakte E<strong>in</strong>tragungen wären die Genealogen<br />

überaus erfreut – allerd<strong>in</strong>gs beschränkten sich die allermeisten<br />

Pfarrer <strong>in</strong> der Praxis noch lange Zeit auf das aus<br />

ihrer Sicht Notwendige.<br />

Daher nahmen sich die kirchlichen Obrigkeiten auch <strong>in</strong><br />

weiterer Folge dieses Themas an: 1741 wies Papst Benedikt<br />

XIV. <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Enzyklika „Satis vobis“ neuerlich auf die Beschlüsse<br />

des Konzils von Trient h<strong>in</strong>, drei <strong>Jahre</strong> später ordnete<br />

er an, dass die bischöflichen Visitatoren die Führung<br />

der Tauf-, Ehe, Firm- und Familienbücher zu prüfen hätten.<br />

Das Konstanzer Rituale von 1775 bot Formulare für die korrekte,<br />

nunmehr tabellarische Führung der e<strong>in</strong>zelnen Pfarrbuchgattungen.<br />

25 Schließlich verpflichtet das Dekret „Ne<br />

temere“ aus dem Jahr 1907 die Pfarrer, Eheschließungen<br />

von Personen, die <strong>in</strong> ihrer Pfarrei geboren wurden, aber <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er anderen heirateten, <strong>in</strong>s Taufbuch e<strong>in</strong>zutragen. 26<br />

Laut Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 (canon 535) müssen<br />

<strong>in</strong> jeder Pfarrei e<strong>in</strong> Taufbuch, e<strong>in</strong> Ehebuch und e<strong>in</strong> Totenbuch<br />

sowie weitere Bücher nach den Vorschriften der<br />

Bischofskonferenz oder des Diözesanbischofs vorhanden<br />

se<strong>in</strong>. Der Pfarrer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Bücher<br />

ordentlich aufbewahrt werden. Für ältere Matrikeln fordert<br />

canon 535 gleichfalls e<strong>in</strong>e sorgfältige, den Vorschriften<br />

des Partikularrechts entsprechende Aufbewahrung. 27<br />

Unter den Vorzeichen moderner Staatlichkeit und des<br />

Auf baus bürokratischer Strukturen erwachte allmählich<br />

auch das Interesse der weltlichen Obrigkeiten an den<br />

Kirchenbüchern. Den Anfang machte – was nicht verwundert<br />

– Frankreich, wo König Franz I. im Rahmen e<strong>in</strong>er umfassenden<br />

Staatsreform die Pfarrmatriken bereits 1539 als<br />

Personenstandregister der Aufsicht der weltlichen Gerichte<br />

unterstellte. 28 Der deutsche Sprachraum folgte mit ähnlichen<br />

Überlegungen erst im 18. Jahrhundert, <strong>in</strong> Österreich<br />

konkret seit 1770. Dabei spielten neben statistischen und<br />

fiskalischen vor allem militärische Erwägungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Aushebung von Rekruten e<strong>in</strong>e Rolle, 29 weshalb<br />

bezeichnenderweise der Hofkriegsrat die Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

der Kirchenbücher <strong>in</strong> allen österreichischen Ländern nach<br />

vorgegebenem Formular anregte. 30 Mit Hofkammerdekret<br />

vom 6. Oktober 1770 wurde denn auch die Verwendung e<strong>in</strong>er<br />

e<strong>in</strong>heitlichen late<strong>in</strong>ische Matrikelformel angeordnet,<br />

im folgenden Jahr die Angabe der kurz zuvor e<strong>in</strong>geführten<br />

Hausnummern. 1774 erg<strong>in</strong>g die Anweisung, die Kirchenbücher<br />

sorgfältig zu verwahren und im Fall e<strong>in</strong>es Brandes vorrangig<br />

<strong>in</strong> Sicherheit zu br<strong>in</strong>gen. 31<br />

Die weitere Entwicklung sollte <strong>in</strong> unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit dem Reformwerk Kaiser Josephs II. stehen, das<br />

die Pfarrer als „Beamte im schwarzen Rock“ sah und ihnen<br />

folglich auch staatliche Aufgaben zuwies. Dazu war die Verdichtung<br />

des Pfarrnetzes notwendig, niemand sollte länger<br />

als e<strong>in</strong>e Stunde Fußwegs zu se<strong>in</strong>er Pfarrkirche haben, e<strong>in</strong>e<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>de nicht mehr als 700 Seelen zählen. Ingesamt<br />

verdankten 3.000 neue Seelsorgestationen der joseph<strong>in</strong>ischen<br />

Pfarrregulierung ihre Existenz.<br />

Seite 189


Mit dem Patent vom 15. Mai 1781 erhielten die Geburts-,<br />

Trauungs- und Totenbücher der Pfarren den Status öffentlicher<br />

Urkunden, e<strong>in</strong> weiteres vom 20. Februar 1784 32<br />

machte die Pfarrer h<strong>in</strong>sichtlich der Matrikelführung zu<br />

Beauftragten des Staats, kontrolliert nicht nur von den<br />

geistlichen Oberen, den Bischöfen, sondern fortan auch<br />

vom jeweils zuständigen Kreisamt. Im Anhang wurde dem<br />

Patent e<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dliches Formular für die Tauf-, Trauungs-<br />

und Sterberegister beigegeben. Im selben Jahr kam noch<br />

die Bestimmung h<strong>in</strong>zu, dass für jede Ortschaft <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Pfarrsprengels eigene Matriken anzulegen s<strong>in</strong>d. Dem<br />

nunmehr staatlichen Charakter der Register gemäß hatten<br />

die Matrikelführer alljährlich Auszüge anzufertigen und<br />

dem Kreisamt abzuliefern.<br />

Das Formular für die Ehematrikel sah folgende Spalten vor:<br />

Datum, Hausnummer, Vor- und Nachname des Bräutigams<br />

und der Braut, ihre Konfession, Alter und Familienstand (ledig<br />

oder verwitwet), sowie Namen und Familienstand der<br />

Zeugen. Die Zeugen sollten eigenhändig unterschreiben,<br />

wenn sie schreiben konnten. Wenn nicht, schrieb e<strong>in</strong> anderer<br />

ihren Namen und sie bestätigten den E<strong>in</strong>trag durch e<strong>in</strong><br />

Kreuz oder e<strong>in</strong> anderes Zeichen mit eigener Hand.<br />

Im Geburtenbuch hatten das Geburtsdatum, Hausnummer,<br />

Vorname des K<strong>in</strong>des, Konfession, Geschlecht, Legitimität,<br />

Vor- und Nachnamen der Eltern und Paten aufzusche<strong>in</strong>en.<br />

Der Namen des Vaters e<strong>in</strong>es unehelichen K<strong>in</strong>des dufte nur<br />

genannt werden, wenn er die Vaterschaft anerkannte. Die<br />

Paten fügten entweder ihre eigenhändige Unterschrift oder<br />

e<strong>in</strong> Zeichen an.<br />

Das Totenbuch hatte die Rubriken Todesdatum, Hausnummer,<br />

Namen, Konfession, Alter des Gestorbenen und<br />

die Todesursache aufzuweisen, diese wurde entweder vom<br />

Leichenbeschauer, vom Kreisphysicus oder vom örtlichen<br />

Wundarzt bestimmt.<br />

Außerdem heißt es <strong>in</strong> im Patent: Die Juden s<strong>in</strong>d gleichfalls<br />

zu Führung dieser drey Register anzuhalten, und von<br />

Seite 190<br />

Formular für Trauungsbuch 1784<br />

denselben die vorgeschriebenen Rubriken mit der ger<strong>in</strong>gen<br />

auf ihre Religion angewendeten Aenderungen beyzubehalten.<br />

Wo e<strong>in</strong> Ortsrabb<strong>in</strong>er aufgestellt ist, hat derselbe die<br />

Register zu führen: bey e<strong>in</strong>zelnen Familien aber derjenige<br />

Rabb<strong>in</strong>er, welcher dem Orte am nächsten wohnet. Volle Beweiskraft<br />

erhielten die von staatlich beeideten Organen zu<br />

führenden jüdischen Matriken jedoch erst durch e<strong>in</strong> 1869<br />

publiziertes Reichsgesetz vom 10. Juli 1868. 33<br />

Nachdem das Toleranzedikt Kaisers Josephs II. die protestantische<br />

Konfession anerkannt hatte, wurde den evangelischen<br />

Pastoren gleichfalls erlaubt, Matrikeln für Taufen,<br />

Trauungen und Todesfälle anzulegen. Sie wurden aber nicht<br />

als öffentliche Urkunden anerkannt, 34 sodass die eigentliche<br />

Matrikelführung für die so genannten „Akatholiken“<br />

weiterh<strong>in</strong> den katholischen Pfarrern oblag. Das änderte<br />

sich 1829 <strong>in</strong>soweit, als zwar die Glaubwürdigkeit der „akatholischen“<br />

Kirchenbücher anerkannt wurde, jedoch Duplikate<br />

von ihnen den katholischen Pfarrern zuzustellen und<br />

den katholischen Matrikeln beizugeben waren. 35<br />

Zwischen 1786 und 1888 kam die Eigenschaft staatlich<br />

anerkannter Matrikenbücher auch der griechisch-orientalischen,<br />

der armenisch-orientalischen, der altkatholischen<br />

Kirche und der Herrnhuter Brüderkirche zu. 36<br />

Behördliche Zivilmatrikeln mussten erstmals aufgrund der<br />

Ehegesetzgebung der <strong>Jahre</strong> 1868, 1869 und 1870 angelegt<br />

werden. Zunächst erfolgte die E<strong>in</strong>führung der so genannten<br />

„Notzivilehe“ für katholische Brautleute: Sollte der zuständige<br />

Seelsorger die Vornahme des Aufgebots und der Trauung<br />

aus e<strong>in</strong>em staatlich nicht anerkannten Grund ablehnen,<br />

trat die politische Bezirksbehörde bzw. <strong>in</strong> Städten mit<br />

eigenem Statut die betraute Geme<strong>in</strong>debehörde an se<strong>in</strong>e<br />

Stelle. 37 In weiterer Folge wurden diese auch mit dem Aufgebot<br />

und der Trauung beauftragt, wenn die Verlobten verschiedenen<br />

christlichen Konfessionen angehörten und die<br />

Seelsorger sich weigerten bzw. wenn die Brautleute ke<strong>in</strong>er<br />

gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

angehörten. Des Weiteren wies der Gesetzgeber nunmehr


die Behörden ausdrücklich zur Führung der Geburts-, Ehe<br />

und Sterberegister für diesen Personenkreis an. 38<br />

Eigene Matriken 39 für Militärpersonen entstanden schon<br />

im 17. Jahrhundert, die „Vorschriften für die Feldkapläne“<br />

aus dem Jahr 1641 bieten e<strong>in</strong>en ersten H<strong>in</strong>weis darauf.<br />

E<strong>in</strong>e Reihe immer ausführlicherer Instruktionen folgte. Seit<br />

1816 waren die Regimentskapläne angehalten, von ihren<br />

Pfarrmatriken Duplikate anzufertigen und diese dem Apostolischen<br />

Feldvikariat zuzustellen. Die nicht-katholischen<br />

Militärseelsorger führten ab 1869 eigene Register, für die<br />

das Kriegsm<strong>in</strong>isterium als Oberbehörde fungierte. Auch<br />

die Mar<strong>in</strong>e legte eigene Matrikeln an. Nur im Kriegsfall<br />

unterstanden die Landwehrangehörigen der Militärmatrikelführung.<br />

Den Ersten Weltkrieg wohl antizipierend traten<br />

am 9. Jänner 1914 die „Bestimmungen für die Militärseelsorge<br />

und für die Matrikelführung im Kriege“ <strong>in</strong> Kraft. Sie<br />

beließen diese Aufgabe bei der Militärgeistlichkeit des<br />

jeweiligen Religionsbekenntnisses. Diese hatten die E<strong>in</strong>tragungen<br />

für den ihnen zugewiesenen Truppenkörper auf<br />

separate, <strong>in</strong> Hefte gefasste Matrikelbögen aufzunehmen<br />

und Duplikate über den Feldsuperior an das Feldvikariat<br />

weiterzuleiten. Die Feldgeistlichen der Feldspitäler und mobilen<br />

Reservespitäler h<strong>in</strong>gegen hatten gebundene Matriken<br />

samt Duplikaten zu führen und die Duplikate monatlich<br />

an den vorgesetzten Feldsuperior e<strong>in</strong>zusenden. Für den<br />

E<strong>in</strong>trag der Gefallenen dienten im Feld ausgefertigte Legitimationsblätter<br />

als Grundlage. Von 1919 bis zur E<strong>in</strong>richtung<br />

des Österreichischen Bundesheers 1923 ruhte die Militärmatrikelführung.<br />

Die erhalten gebliebenen militärischen<br />

Kirchenbücher werden heute <strong>in</strong> der Abteilung Kriegsarchiv<br />

des Österreichischen Staatsarchivs verwahrt. Auch für die<br />

Mitglieder des Kaiserhauses wurden eigene Matrikenbücher<br />

geführt.<br />

Während also <strong>in</strong> Österreich über das Ende der Monarchie<br />

h<strong>in</strong>aus – von Ausnahmen abgesehen – die Verzeichnung<br />

der Geburten-, Heiraten und Todesfällen <strong>in</strong> geistlicher Hand<br />

blieb, wurde sie im Deutschen Reich zum 1. Januar 1876<br />

mit der E<strong>in</strong>richtung von Standesämtern verstaatlicht. Erst<br />

die Übernahme der deutschen Gesetzgebung 40 nach dem<br />

„Anschluss“ 1938 reduzierte die von diesem Zeitpunkt an<br />

geführten Kirchenbücher zu Aufzeichnungen für den <strong>in</strong>ternen<br />

Gebrauch der jeweiligen Kirche bzw. Religionsgeme<strong>in</strong>schaft.<br />

1 Vgl. dazu im Überblick He<strong>in</strong>rich Börst<strong>in</strong>g, Geschichte der Matriken von<br />

der Frühkirche bis zur Gegenwart. Freiburg i. Br. 1959.<br />

2 Regaste Episcoporum Constantiensium – Regesten zur Geschichte<br />

der Bischöfe von Konstanz, Bd. 3: 1384-1436, bearb. von Karl<br />

Rieder. Innsbruck 1913, Nr. 9662. Vgl. auch Konstant<strong>in</strong> Maier, Die<br />

Diözesansynoden. In: Die Bischöfe von Konstanz, hg. von Elmar L. Kuhn<br />

u. a., Bd. 1: Geschichte. Friedrichshafen 1988, S. 90-102.<br />

3 Die Pfarrbücher und Zivilstandsregister im Staatsarchiv Luzern.<br />

F<strong>in</strong>dbuch zu den Abschriften, Filmen und Orig<strong>in</strong>albänden, bearb.<br />

von Anton Gössi unter Mitarbeit von Max Huber (Luzerner Historische<br />

Veröffentlichungen – Archiv<strong>in</strong>ventare 6). Basel <strong>200</strong>1, S. 13.<br />

4 Börst<strong>in</strong>g (wie Anm. 1), E<strong>in</strong>e kirchenrechtliche Grundlage für die<br />

Verzeichnung von Täufl<strong>in</strong>gen, auf die <strong>in</strong> weiterer Folge zurückgegriffen<br />

werden konnte, lieferte schließlich das „Sacramentarium Gelasianum“,<br />

das Papst Gelasius I. (492 bis 496) zugeschrieben wird, im Wesentlichen<br />

aber die römische liturgische Praxis des 6. Jahrhunderts widerspiegelt.1<br />

Wegen des Rückgangs der Schriftlichkeit während des frühen und hohen<br />

Mittelalters dürften derartige Aufzeichnungen – zum<strong>in</strong>dest nördlich der<br />

Alpen – kaum jemals angelegt worden se<strong>in</strong>. 49.<br />

5 Ebenda, S. 66 f..<br />

6 Ebenda, S. 80 f.<br />

7 Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n<br />

1519-1533, hg. von Emil Egli. Zürich 1879, Nr. 982.<br />

8 http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/<br />

geschichte/bistumsarchiv/f<strong>in</strong>dbuecher/pfarrbuecher/<strong>in</strong>dex.html (11.<br />

März <strong>200</strong>8).<br />

9 Heribert Hallermann, Pfarrei und pfarrliche Seelsorge. E<strong>in</strong> kirchenrechtliches<br />

Handbuch für Studium und Praxis. Paderborn u. a. <strong>200</strong>4, S.<br />

61.<br />

10 Ebenda.<br />

11 Börst<strong>in</strong>g (wie Anm. 1), S. 94 f.<br />

12 Constitvtiones Et Decreta Synodalia Civitatis Et Dioecesis<br />

Constantien[sis] : <strong>in</strong> Ecclesia cathedrali Constantien[sis] Kalendis<br />

Seite 191


Septembris & sequentibus diebus, Anno D[omi]ni M.D.LXVII. statuta,<br />

edita & promulgata [...]; quibus adiecta sunt acta, seu ordo rei gestae,<br />

una cum caerimonijs & orationibus <strong>in</strong> eadem Synodo habitis. Dill<strong>in</strong>gen<br />

1569, S. 189 f.<br />

13 Constitvtiones Et Decreta Synodi Dioecesanae Constantiensis : Edita Ac<br />

Promvlgata Die 20. Octobris Anno [...] MDCIX. Konstanz 1609, S. 105<br />

14 Börst<strong>in</strong>g (wie Anm. 1), S. 106 f.<br />

15 Dazu exemplarisch Jörn Sieglerschmidt, Der niedere Klerus um 1600.<br />

E<strong>in</strong>e vergleichende Untersuchung am Beispiel des Landdekanats<br />

Engen. In: Die Bischöfe von Konstanz, hg. von Elmar L. Kuhn u. a., Bd. 1:<br />

Geschichte. Friedrichshafen 1988, S. 110-124.<br />

16 Wilfried Beimrohr, Die Matriken (Personenstandsbücher) der Diözese<br />

Innsbruck und des Tiroler Anteils der Erzdiözese Salzburg (Tiroler<br />

Geschichtsquellen 17). Innsbruck 1987, S. 7.<br />

17 Ludwig Rapp, Topographisch-historische Beschreiung des Generalvikariates<br />

<strong>Vorarlberg</strong>, Bd. 2. Brixen 1896, S. 293.<br />

18 Siehe auch Andreas Ulmer, Topographisch-historische Beschreibung<br />

des Generalvikariates <strong>Vorarlberg</strong>, Bd. 5, Dornbirn 1924, S. 841, Bd. 6/2.<br />

Dornbirn 1965, S. 704.<br />

19 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA), Hs. u. Cod., Pfarrarchiv Sonntag,<br />

Nr. 3.<br />

20 Die Aufzeichnungen beg<strong>in</strong>nen dort 1636.<br />

21 Das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv. E<strong>in</strong>führung und Bestandsübersicht.<br />

Bregenz 21998, S. 87-90.<br />

22 Gössi (wie Anm. 3), S. 14.<br />

23 Zit. nach Börst<strong>in</strong>g (wie Anm. 1), S. 100.<br />

24 Ebenda, S. 101 f.<br />

25 Abbildungen bei Gössi (wie Anm. 3), S. 15-18.<br />

26 http://www.bistum-augsburg.de/ba/dcms/sites/bistum/dioezese/<br />

geschichte/bistumsarchiv/f<strong>in</strong>dbuecher/pfarrbuecher/<strong>in</strong>dex.html (11.<br />

März <strong>200</strong>8).<br />

27 Ebenda.<br />

28 Theologische Realenzyklopädie, hg. von Gerhard Krause/Gerhard<br />

Müller, Bd. 18. Berl<strong>in</strong> [u. a.] 1989, S. 529.<br />

29 Vgl. dazu Anton Tantner, Ordnung der Häuser, Beschreibung der<br />

Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription <strong>in</strong> der<br />

Habsburgermonarchie. Phil. Diss. Wien <strong>200</strong>4.<br />

30 „… der größte Teil der Untertanen lebt elend und mühselig.“ Die<br />

Berichte des Hofkriegsrates zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der<br />

Habsburgermonarchie 1770-1771, hg. von Michael Hochedl<strong>in</strong>ger/Anton<br />

Seite 192<br />

Tantner (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Sonderbd. 8).<br />

Wien <strong>200</strong>5, S. 4, 144.<br />

31 Walter Zeyr<strong>in</strong>ger, Das Personenstandswesen <strong>in</strong> Österreich – Geschichte,<br />

Gegenwart und Zukunft. In: 50 <strong>Jahre</strong> Fachverband der österreichischen<br />

Standesbeamten. Festschrift. Wien 1997, S. 164- 188, hier S. 165.<br />

32 VLA, Patente, Sch. 4, Nr. 146.<br />

33 Gesetz vom 10. Juli 1868, betreffend die Beweiskraft der Geburts-,<br />

Trauungs- und Sterbematriken der Israeliten, Reichsgesetzblatt (fortan:<br />

RGBl.) Nr. 18/1969.<br />

34 Zeyr<strong>in</strong>ger (wie Anm. 31), S. 165.<br />

35 Prov<strong>in</strong>zial-Gesetzsammlung von Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong> für das Jahr 1829.<br />

Bd. 16/2. Innsbruck 1832, S. 455 ff.<br />

36 Beimrohr (wie Anm. 16); S. 11.<br />

37 Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch die Vorschriften des zweiten<br />

Hauptstückes des allg. bürgerl. Gesetzbuches über das Eherecht für<br />

Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit <strong>in</strong> Ehesachen der<br />

Katholiken den weltlichen Behörden überwiesen und Bestimmungen<br />

über die bed<strong>in</strong>gte Zulässigkeit der Eheschließung vor weltlichen<br />

Behörden erlassen wird, RGBl. Nr. 47/1868.<br />

38 Gesetz vom 9. April 1870, über die Ehen von Personen, welche ke<strong>in</strong>er<br />

gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgeme<strong>in</strong>schaft angehören,<br />

und über die Führung der Geburts-, Ehe- und Sterberegister über<br />

dieselben, RGBl. Nr. 51/1870; Verordnung vom 20. Oktober 1870,<br />

betreffend die <strong>in</strong>nere E<strong>in</strong>richtung und Führung der Geburts-, Ehe- und<br />

Sterberegister für Personen, welche ke<strong>in</strong>er gesetzlich anerkannten<br />

Kirche oder Religionsgeme<strong>in</strong>schaft angehören, RGBl. Nr. 128/1870.<br />

39 Vgl. dazu Karl Taferner, Die Militärmatriken im Kriegsarchiv Wien 1633-<br />

1938, <strong>in</strong>: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49 (<strong>200</strong>1), S.<br />

91-95; Christoph Tepperberg, Das Militärmatrikelwesen <strong>in</strong> Österreich, <strong>in</strong>:<br />

ebenda, S. 59-90; Renate Domnanich, Die Militärmatriken und andere<br />

Bestände des Kriegsarchivs als Quellen der genealogischen Forschung,<br />

<strong>in</strong>: ebenda, S. 97-107.<br />

40 Die e<strong>in</strong>schlägigen Zitate bei Zeyr<strong>in</strong>ger (wie Anm. 31), S. 166.


Historischer Überblick<br />

Erste Ansätze e<strong>in</strong>er staatlichen Personenstandsverzeichnung<br />

lassen sich schon <strong>in</strong> vorchristliche Zeit zurückverfolgen.<br />

So gab es schon im Stadtstaat Athen Bürgerlisten,<br />

<strong>in</strong> die allerd<strong>in</strong>gs nur Männer – <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dienten sie<br />

nämlich der militärischen Erfassung – aufgenommen wurden<br />

und den Besitz der athenischen Staatsangehörigkeit<br />

nachwiesen.<br />

Auch im römischen Reich ließ bereits Kaiser Augustus Geburtsregister<br />

anlegen, bei denen jedes eheliche K<strong>in</strong>d b<strong>in</strong>nen<br />

30 Tagen anzumelden war. Im 6. Jahrhundert ordnete<br />

Kaiser Just<strong>in</strong>ian an, dass über Eheschließungen der Führungsschicht<br />

Urkunden aufzunehmen s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> Kirchenarchiven<br />

zu h<strong>in</strong>terlegen waren.<br />

In der Zeit der Völkerwanderung fand e<strong>in</strong>e Personenstandsverzeichnung<br />

nicht statt.<br />

Erst mit dem Konzil von Trient (1545 bis 1563) wurde für die<br />

ganze Westkirche die Führung von Heiratsregistern so wie<br />

die E<strong>in</strong>tragung der Namen beider Taufpaten – die Existenz<br />

von Taufbüchern wurde daher bereits vorausgesetzt – <strong>in</strong>s<br />

Taufbuch vorgeschrieben.<br />

1614 wurde angeordnet, dass auch Verzeichnisse Verstorbener<br />

anzulegen seien. Staatliche Urkunden spielten<br />

neben den kirchlichen Matriken nur e<strong>in</strong>e ganz untergeordnete<br />

Rolle.<br />

Erst im Zeitalter der Reformation verschieben sich die<br />

Gewichte zwischen kirchlicher und staatlicher Matrikenführung.<br />

So bestimmte die französische Verfassung von<br />

1791, dass die Ehe e<strong>in</strong> re<strong>in</strong> bürgerrechtlicher Vertrag ist. Mit<br />

dem e<strong>in</strong> Jahr später ergangenen französischen Personenstandsgesetz<br />

wurde das gesamte Zivilstandswesen <strong>in</strong> das<br />

Aufgabengebiet der Geme<strong>in</strong>de übertragen. Diese hatte e<strong>in</strong><br />

Mitglied des Geme<strong>in</strong>derates mit den Wahrnehmungen der<br />

Registerführung zu betrauen.<br />

Vortrag auf dem 18. <strong>Vorarlberg</strong>er Archivtag; Bregenz, Landesarchiv, 16. Juni <strong>200</strong>8<br />

Josef Seidl, bis Februar <strong>200</strong>8 Standesbeamter beim Standesamt Bludenz<br />

Der österreichische Standesbeamte –<br />

gestern und heute<br />

Josef Seidl<br />

In Österreich blieb die Matrikenführung bis Ende des 18.<br />

Jahrhunderts alle<strong>in</strong> der katholischen Kirche vorbehalten.<br />

Erst unter Josef II. (1780 bis 1790) wurde die Matrikenführung<br />

erstmals grundsätzlich dem Staat angeordnet, im Detail<br />

geregelt und der staatlichen Aufsicht unterstellt. Durch<br />

dieses kaiserliche Patent wurden auch die Form (Trauungsbuch,<br />

e<strong>in</strong> Buch zur Verzeichnung der Geborenen und e<strong>in</strong><br />

Buch über die Verstorbenen) und der Inhalt dieser E<strong>in</strong>tragungen<br />

festgelegt.<br />

Die Matrikenführung selbst oblag aber weiterh<strong>in</strong> den katholischen<br />

Seelsorgern. Erst <strong>in</strong> der Folge wurden nach und nach<br />

auch alle anderen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

zur Matrikenführung ermächtigt.<br />

Für Konfessionslose wurde erstmals mit Gesetz vom 25.<br />

Mai 1868 die Führung der Matriken durch staatliche Organe<br />

verfügt. Dieses Gesetz bestimmte, dass die Bezirksverwaltungsbehörden<br />

über die von ihnen geschlossenen<br />

Ehen (Notzivilehen) e<strong>in</strong> besonderes Aufgebotsbuch und<br />

Eheregister zu führen hatten. E<strong>in</strong> Jahr später wurde auch für<br />

Ehen zwischen Angehörigen verschiedener christlicher Konfessionen<br />

diese Eheschließungsform ermöglicht.<br />

Durch das Matrikengesetz vom 8. April 1870 wurden<br />

schließlich die politischen Behörden (Bezirkshauptmannschaften<br />

bzw. Magistrate) auch verpflichtet, neben der Führung<br />

des Eheregisters auch die Geburts- und Sterbefälle der<br />

Konfessionslosen zu beurkunden.<br />

Dieses Josef<strong>in</strong>ische Matrikenpatent blieb – wenngleich<br />

durch zahlreiche spätere Vorschriften ergänzt – bis zum<br />

<strong>Jahre</strong> 1938 die grundlegende Norm des österreichischen<br />

Matrikenwesens.<br />

Seite 193


E<strong>in</strong>richtung der Standesämter<br />

Das Jahr 1938 und die folgenden <strong>Jahre</strong> brachten hier e<strong>in</strong>e<br />

völlige Wandlung durch die Verweltlichung des Personenstandsrechts.<br />

Mit 1. Jänner 1939 wurde <strong>in</strong> Österreich das<br />

deutsche Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 <strong>in</strong><br />

Kraft gesetzt (GBlfLÖ. Nr. 287/ 1938). Bereits am 1. August<br />

1938 war das Gesetz vom 6. Juli 1938 zur Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

des Rechts der Eheschließungen und der Ehescheidungen<br />

im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet <strong>in</strong> Kraft<br />

getreten (GBlfLÖ. Nr. 244/1938, 302/1938). Die wesentliche<br />

Änderung gegenüber der bis dah<strong>in</strong> geltenden Rechtslage<br />

bestand dar<strong>in</strong>, dass an Stelle der konfessionellen ausnahmslos<br />

die zivile Matrikenführung und an Stelle der<br />

kirchlichen Eheschließung ausnahmslos die standesamtliche<br />

Eheschließung trat.<br />

Mit E<strong>in</strong>führung des Deutschen Personenstandsrechtes <strong>in</strong><br />

Österreich am 1. Jänner 1939 waren die den Standesämtern<br />

obliegende Aufgaben Angelegenheiten des Staates, die<br />

den Geme<strong>in</strong>den zur Erfüllung nach Anweisung übertragen<br />

wurden. Grundsätzlich bildete jede Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en<br />

Standsamtsbezirk, wobei die höhere Verwaltungsbehörde<br />

für mehrere Geme<strong>in</strong>den den Auftrag e<strong>in</strong>er von ihnen erteilen<br />

oder e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> mehrere Standesamtsbezirke<br />

aufteilen konnte. Für jeden Standesamtsbezirk waren e<strong>in</strong><br />

Standesbeamter und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Stellvertreter zu bestellen.<br />

Die Zustimmung zur Bestellung oblag der höheren<br />

Verwaltungsbehörde, die e<strong>in</strong>e solche nur erteilte, wenn die<br />

entsprechenden fachlichen Voraussetzungen erfüllt waren.<br />

Nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit wurden<br />

die reichsdeutschen personenstands- und eherechtlichen<br />

Vorschriften als österreichische Rechtsvorschriften <strong>in</strong> vorläufige<br />

Geltung gesetzt. Nur jene Bestimmungen, die offensichtlich<br />

nationalsozialistisches Gedankengut enthielten,<br />

wurden aufgehoben bzw. abgeändert.<br />

Seite 194<br />

Die Verschiedenheit des Behördenaufbaues im Deutschen<br />

Reich und <strong>in</strong> Österreich zeigte schon bald, dass das deutsche<br />

Personenstandsrecht nur schwer mit den Grundsätzen<br />

der österreichischen Verfassung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen war.<br />

Letztlich waren die langjährigen Bemühungen, das (reichs)<br />

deutsche Personenstandsgesetz durch e<strong>in</strong>e österreichische<br />

Rechtsvorschrift zu ersetzen, erst im <strong>Jahre</strong> 1983 von Erfolg<br />

gekrönt.<br />

Das neue österreichische Personenstandsgesetz (PStG)<br />

ist am 1. Jänner 1984 <strong>in</strong> Kraft getreten (BGBl. Nr. 60/1983).<br />

Dieses Gesetz brachte e<strong>in</strong>e völlige Neuordnung der Personenstandsverzeichnung<br />

(Beurkundung der Geburten, Eheschließungen<br />

und Sterbefälle) sowie des adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Eherechts (Mitwirkung des Standesbeamten bei der Vorbereitung<br />

der Eheschließung und der Trauung) mit sich.<br />

Der Standesbeamte als Verwaltungsorgan<br />

Nach § 59 Abs. 1 PStG s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> diesem Gesetz geregelten<br />

Personenstandsangelegenheiten e<strong>in</strong>schließlich des Matrikenwesens,<br />

soweit nicht Aufgaben dem Landeshauptmann,<br />

der Bezirksverwaltungsbehörde oder dem österreichischen<br />

Staatsarchiv übertragen s<strong>in</strong>d, von den Geme<strong>in</strong>den im übertragenen<br />

Wirkungsbereich zu besorgen.<br />

Daraus ergibt sich, dass die Personenstandsangelegenheiten<br />

im übertragenen Wirkungsbereich, das heißt ausnahmslos<br />

<strong>in</strong> mittelbarerer Bundesverwaltung zu besorgen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Organ der Geme<strong>in</strong>de ist der Bürgermeister, der die Angelegenheiten<br />

des übertragenen Wirkungsbereiches zu<br />

besorgen hat. Organ des Geme<strong>in</strong>deverbandes ist der<br />

Verbandsobmann.


Gemäß § 59 Abs. 3 PStG hat sich das Organ der Geme<strong>in</strong>de<br />

(Bürgermeister) bei Besorgungen der Aufgaben e<strong>in</strong>es<br />

Geme<strong>in</strong>debediensteten, der für diese Aufgaben notwendige<br />

Fachkenntnisse besitzt, zu bedienen. Die Länder als<br />

höhere Aufsichtsbehörde haben auch schon frühzeitig die<br />

Notwendigkeit e<strong>in</strong>er entsprechenden Ausbildung der Standesbeamten<br />

erkannt und diese durch Prüfungsordnungen<br />

geregelt. Nach diesen hat der angehende Standesbeamte<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen, wobei<br />

<strong>in</strong>sbesondere ausreichende Kenntnisse <strong>in</strong> den Fachgebieten<br />

Personenstands-, Ehe-, Namens- und Staatsbürgerschaftsrecht,<br />

sowie der e<strong>in</strong>schlägigen Bestimmungen des<br />

<strong>in</strong>ternationalen Privatrechtes, sowie h<strong>in</strong>sichtlich der Gebühren<br />

und abgaberechtlichen Bestimmungen nachzuweisen<br />

s<strong>in</strong>d. (In <strong>Vorarlberg</strong> ist die Dienstprüfung derzeit noch<br />

nicht erforderlich, jedoch wird diese vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung empfohlen)<br />

Das Standesamt ist nicht monokratisch organisiert, denn<br />

beim Standesamt s<strong>in</strong>d alle vom Organ herangezogenen<br />

Organwalter (selbst wenn e<strong>in</strong>er davon der Bürgermeister<br />

selbst ist) bei der Besorgung der ihnen übertragenen Aufgaben<br />

<strong>in</strong> ihren Befugnissen völlig gleichgestellt. Das Standesamt<br />

ist aber auch nicht nach dem Kollegialsystem e<strong>in</strong>gerichtet,<br />

weil jeder Standesbeamte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Amtsbereich<br />

alle<strong>in</strong> entscheidet. Die Willensbildung geht also hier von<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelperson aus und nicht von e<strong>in</strong>er Personenmehrheit,<br />

wie dies bei e<strong>in</strong>er Kollegialbehörde der Fall ist.<br />

Die Entwicklung der Aufgagen und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

des Standesbeamten<br />

Das mit 1. Jänner 1984 <strong>in</strong> Kraft getretene Personenstandsgesetz<br />

kann als modern, automationsfreundlich, <strong>in</strong> vielen<br />

Bereichen auch als bahnbrechend bezeichnet werden. Es<br />

ermöglicht dem Standesbeamten e<strong>in</strong>e rasche und bürgerfreundliche<br />

Erledigung der von ihm wahrzunehmenden<br />

Aufgaben. In der Folge sollen nur e<strong>in</strong>ige Beispiele erwähnt<br />

werden.<br />

Seit Installierung der Standesämter war bis 31. Dezember<br />

1976 die E<strong>in</strong>tragung der Personenstandsfälle <strong>in</strong> gebundene<br />

Bücher, das heißt handschriftlich vorzunehmen. E<strong>in</strong>e lose<br />

Blattführung und damit die E<strong>in</strong>tragungen im Geburten-, Familien-<br />

und Sterbebuch mit Schreibmasch<strong>in</strong>e waren an die<br />

ausdrückliche Genehmigung des Landeshauptmannes gebunden.<br />

Erst ab 1. Jänner 1977 war e<strong>in</strong>e lose Blattführung generell<br />

zulässig. Erst das neue Personenstandsgesetz schuf<br />

die Basis für den E<strong>in</strong>zug der automationsunterstützten Datenverarbeitung<br />

<strong>in</strong> den Standesämtern. Während der EDV-<br />

E<strong>in</strong>satz ursprünglich zwar noch immer e<strong>in</strong>er Verordnung der<br />

Aufsichtsbehörde bedurfte, wurde, bed<strong>in</strong>gt durch die technische<br />

und kostenmäßige Entwicklung der EDV, bereits im<br />

<strong>Jahre</strong> 1991 mit e<strong>in</strong>er Neufassung des § 7 PStG e<strong>in</strong>e generelle<br />

Zustimmung für e<strong>in</strong>e automationsunterstützte Datenverarbeitung<br />

im Personenstandsbereich geschaffen.<br />

Das Personenstandsgesetz 1984 beseitigte im Interesse e<strong>in</strong>er<br />

raschen und bürgernahen Verwaltung auch e<strong>in</strong>e Reihe<br />

von Hemmnissen und H<strong>in</strong>dernissen und übertrug gleichzeitig<br />

<strong>in</strong> vielen Teilbereichen die Entscheidung an die Personenstandsbehörde<br />

erster Instanz. Es sollen hierbei nur<br />

e<strong>in</strong>ige Beispiele erwähnt werden:<br />

Entfall des Aufgebotes, bzw. die Kundmachung des Aufgebotes<br />

für e<strong>in</strong>e Eheschließung, Befreiung von der Beibr<strong>in</strong>gung<br />

e<strong>in</strong>es Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichtes, Befreiung von der Wartezeit, die<br />

Befreiung vom Eheh<strong>in</strong>dernis des Ehebruches, sowie die Befreiung<br />

von der Schwägerschaft.<br />

Während bis 1. Jänner 1984 der E<strong>in</strong>tritt der Legitimierung<br />

durch die Eheschließung der Eltern nur auf Anordnung des<br />

Gerichtes beurkundet werden durften, beurteilt seither der<br />

Standesbeamte selbst diesen Rechtstatbestand. Er hat<br />

hierbei auch die besonderen Regelungen h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

erforderlichen Zustimmungen zu beachten.<br />

Seite 195


Der Standesbeamte heute<br />

Wie seit be<strong>in</strong>ahe 70 <strong>Jahre</strong>n steht auch heute der Mensch<br />

im Mittelpunkt der Tätigkeiten des Standesbeamten. Erstmals<br />

wird der Standesbeamte bei der Geburt e<strong>in</strong>es Neugeborenen<br />

tätig (Geburtenbuch), später beurkundet er<br />

die Eheschließung (Ehebuch), letztlich den Tod des Menschen<br />

(Sterbebuch). Dazwischen gibt es – von der Öffentlichkeit<br />

weitgehend unbemerkt – nicht weniger wichtige<br />

personenstandsrechtliche Vorgänge, zum Beispiel<br />

Vaterschaftsanerkenntnisse, Legitimationen, Namensbestimmungen,<br />

Wiederannahme des früheren Familiennamens<br />

usw., zu beurkunden.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist der Standesbeamte als Geme<strong>in</strong>deorgan<br />

vielfach auch mit dem Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechtes<br />

– seit Inkrafttreten des Staatsbürgerschaftsgesetzes<br />

1965 – betraut. In diesem Zusammenhang stellt er unter<br />

anderem staatsbürgerschaftsrechtliche Bestätigungen<br />

(Staatsbürgerschaftsnachweise) aus und führte die Staatsbürgerschaftsevidenz.<br />

In Vollziehung dieser Aufgaben hat<br />

das damit betraute Organ der Geme<strong>in</strong>de (Standesbeamter)<br />

– wie wohl kaum e<strong>in</strong> anderer Geme<strong>in</strong>debediensteter – mit<br />

den verschiedensten gesetz lichen Bestimmungen, wie zum<br />

Beispiel dem Personenstandsgesetz, der hiezu ergangenen<br />

Durchführungsverordnungen und Dienstanweisung, dem<br />

Ehegesetz, ABGB, <strong>in</strong>ternationalen Privatrecht, Staatsbürger<br />

schaftsrecht, <strong>in</strong>ternationalen Abkommen und Übere<strong>in</strong>kommen,<br />

dem <strong>in</strong>ternationalen Ehe- und K<strong>in</strong>dschaftsrecht,<br />

vertraut zu se<strong>in</strong>. Die Standesbeamten s<strong>in</strong>d bemüht,<br />

diese ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen<br />

Herr zu werden. Der Standesbeamte ist derjenige, der die<br />

„harten“ Daten liefert, ohne die e<strong>in</strong>e funktionierende Geme<strong>in</strong>schaft<br />

bzw. öffentliche Verwaltung wohl kaum möglich<br />

und denkbar wäre.<br />

Seite 196<br />

Wenn manche vielleicht e<strong>in</strong>wenden, dass mit der E<strong>in</strong>führung<br />

der elektronischen Datenverarbeitung <strong>in</strong> vielen Geme<strong>in</strong>den<br />

leichter geworden wäre, so muss dem doch entgegengehalten<br />

werden, dass zwar die „Masch<strong>in</strong>e“ arbeitet, es aber<br />

noch immer der Standesbeamte ist, der die richtige Entscheidung<br />

zu treffen, entsprechende E<strong>in</strong>gaben zu tätigen<br />

und dies auch zu verantworten hat. Der Standesbeamte ist<br />

im Zeitalter des ständig wachsenden Aufgabenstellens mit<br />

der Situation konfrontiert, sich den geänderten Rechtslagen<br />

anzupassen, sich entsprechend weiterzubilden und e<strong>in</strong><br />

umfassendes Gesamtwissen zu speichern. Nicht vergessen<br />

darf man <strong>in</strong> diesem Zusammenhang das Entstehen neuer<br />

Staaten, das Berücksichtigen neuer Rechtsvorschriften, sowie<br />

die Zuwanderung von Flüchtl<strong>in</strong>gen (Asylanten) die auch<br />

hier K<strong>in</strong>der bekommen, die Ehe schließen wollen oder deren<br />

Sterbefall beurkundet werden sollte. Es ist des Öfteren<br />

sehr schwierig mit diesen Personen die Daten festzustellen,<br />

den tatsächlichen Familienstand zu ermitteln, da die meisten<br />

Personen über ke<strong>in</strong>erlei Urkunden verfügen oder überhaupt<br />

nicht bereit s<strong>in</strong>d diese vorzulegen und bedarf e<strong>in</strong>es<br />

großen Zeitaufwandes.


Eröffnung der Ausstellung des Landesarchivs „96 Geme<strong>in</strong>dewappen – Hoheitszeichen und Bürgerstolz“; Bregenz, Landhaus, 16. Juni <strong>200</strong>8<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

96 Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Ausstellung „96 Geme<strong>in</strong>dewappen – Hoheitszeichen und Bürgerstolz“<br />

Ulrich Nachbaur<br />

Die Heraldik umfasst die Wappenkunst, die Wappenkunde<br />

und das Wappenrecht. Das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

ist als e<strong>in</strong>e Art „Heroldsamt“ Anlaufstelle für heraldische<br />

Fragen aller Art; häufig gerade für Geme<strong>in</strong>den, zumal das<br />

Landesarchiv seit 1927 im Auftrag der Landesregierung die<br />

Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur führt, <strong>in</strong> der zur Sicherung<br />

Gleichstücke der Wappenurkunden aufbewahrt werden.<br />

Deshalb widmeten wir den <strong>Vorarlberg</strong>er Archivtag <strong>200</strong>7 dem<br />

Thema „<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>desymbole – Heraldische und<br />

rechtliche Aspekte“. Wir haben allen Geme<strong>in</strong>den unsere<br />

Vorträge und e<strong>in</strong> Bestandsverzeichnis der Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur<br />

zugesandt. Die Vorträge wurden vielleicht<br />

weniger studiert, das Echo auf das Bestandsverzeichnis war<br />

jedoch heftig. So ließ uns e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>desekretär wissen:<br />

„Wir haben heute das Schriftenbuch <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur<br />

erhalten.<br />

Leider mussten wir feststellen, dass e<strong>in</strong> komplett falsches<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen der Geme<strong>in</strong>de […] aufsche<strong>in</strong>t bzw. abgebildet<br />

wurde.<br />

Bitte veranlassen Sie, dass <strong>in</strong> Zukunft nur mehr das von uns<br />

als Anlage übersandte Geme<strong>in</strong>dewappen benutzt wird.<br />

Dafür wären wir sehr dankbar und für Sie ist es sicher e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Sache, auch die richtigen Wappen zu archivieren.“ 1<br />

Mit der E<strong>in</strong>ladung zu dieser Ausstellung ernteten wir erneute<br />

e<strong>in</strong>ige Briefe und Anrufe, wohlme<strong>in</strong>ende und andere.<br />

Spätestens diese Reaktionen ließen uns zur Gewissheit<br />

werden, dass Wappen e<strong>in</strong>e sehr ernste, mitunter sogar bierernste<br />

Angelegenheit s<strong>in</strong>d.<br />

Ob Segel oder Sonnenstrahlen, Kirschen oder Lilien, Mauerkronen<br />

oder Hirschstangen – die Frage nach dem „richtigen“<br />

Wappen treibt viele um.<br />

Ich verschone Sie mit juristischen Details. Gerade die Entstehung<br />

der Geme<strong>in</strong>dewappen aber, zumal <strong>in</strong> Form der<br />

Stadtsiegel, ist nicht zuletzt als rechtsgeschichtliches Phänomen<br />

zu begreifen.<br />

Siegel als Ausdruck der Stadtrechte<br />

Siegel dienten und dienen zur Beglaubigung und zum Verschluss<br />

von Dokumenten. Wenn im Mittelalter e<strong>in</strong>e Bürgerschaft<br />

ihr Siegel an e<strong>in</strong>e Urkunde hängen konnte, war das<br />

e<strong>in</strong> Zeichen ihrer Rechtsstellung und Geschäftsfähigkeit.<br />

Siegel waren Hoheitszeichen und S<strong>in</strong>nbild des Bürgerstolzes.<br />

Für die Stadt Feldkirch s<strong>in</strong>d seit 1312 Siegel belegt, für<br />

die Stadt Bludenz seit 1329. Sie zeigen jeweils das Stadtwappen.<br />

Das Stadtsiegel demonstrierte e<strong>in</strong>en Gestaltungsspielraum,<br />

den der Stadtherr der Bürgerschaft e<strong>in</strong>geräumt oder<br />

den sie ihm abgerungen hatte. Denken wir an den Freiheitsbrief,<br />

mit dem sich die Feldkircher 1376 vom letzten Grafen<br />

von Montfort-Feldkirch für ihre Zustimmung zum Verkauf<br />

der Herrschaft weitreichende Rechte zusichern ließen. Mit<br />

Rudolfs Tod g<strong>in</strong>g die Grafschaft an Habsburg über und trat<br />

der Freiheitsbrief <strong>in</strong> Kraft.<br />

Die Feldkircher hatten also e<strong>in</strong> Interesse daran, die neue<br />

Landesherrschaft zu festigen.<br />

Unter Führung der Feldkircher und des Grafen Albrecht<br />

von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz schlossen 1391 die<br />

Stände der Herrschaften Feldkirch und Bludenz mit Zustimmung<br />

des Herzogs von Österreich e<strong>in</strong> Militärbündnis.<br />

Diese „<strong>Vorarlberg</strong>er Eidgenossenschaft“ besiegelten Graf<br />

Albrecht und die Stadt Bludenz sowie die Stadt Feldkirch<br />

und das „Land“ Bregenzerwald.<br />

Davon konnten die Bregenzer erst träumen.<br />

Seite 197


Endlich e<strong>in</strong> Wappen für Bregenz<br />

Wenn die Bregenzer Bürger erst <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> nach den Feldkirchern<br />

und Bludenzern ihr eigenes Siegel führen konnten,<br />

symbolisiert das e<strong>in</strong>e verzögerte Entwicklung der Stadtverfassung.<br />

1409 teilten die Bregenzer Montforter nach der Grafschaft<br />

auch noch die kle<strong>in</strong>e Residenzstadt <strong>in</strong> zwei Hälften. In e<strong>in</strong>er<br />

geteilten Stadt mit zwei Stadtherren konnten die Untertanen<br />

nur e<strong>in</strong>e sehr e<strong>in</strong>geschränkte Rechtsstellung erlangen.<br />

1451 g<strong>in</strong>g der südliche Teil der Grafschaft an Österreich<br />

über, 1523 der nördliche.<br />

Doch die Hoffnungen auf mehr Selbstbestimmung erfüllten<br />

sich zunächst nicht. Erzherzog Ferd<strong>in</strong>and gestand se<strong>in</strong>en<br />

Bregenzern nur das gewünschte Siegel zu, mit dem „uralten“<br />

Fellwappen, das angeblich e<strong>in</strong>st die Grafen von Bregenz<br />

geführt haben sollen. E<strong>in</strong>e typisch österreichische<br />

Lösung, die nichts kostete. Mit diesem Prestigeerfolg konnte<br />

Bregenz wenigstens den Sche<strong>in</strong> wahren. – Die Hermel<strong>in</strong>schwänze<br />

wurden später als Rossegel und Feldrüben<br />

missdeutet.<br />

Wappenfähige Stände<br />

Auch die meisten der 21 „bäuerlichen“ Geme<strong>in</strong>wesen legten<br />

sich mit der Zeit Siegel zu. Mit den Städten bildeten sie als<br />

„Stände“ oder „Gerichte“ die politische „Landschaft“ <strong>in</strong><br />

den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg.<br />

Diese Landstände wollten später im bereits erwähnten<br />

Bundesbrief von 1391 ihre Gründungsurkunde sehen, an<br />

der auch das „Landessiegel“ des H<strong>in</strong>terwaldes anh<strong>in</strong>g.<br />

Denn die frühen dieser Stände verstanden sich zu Recht<br />

noch als Länder im rechtshistorischen S<strong>in</strong>n. Nicht von ungefähr<br />

lassen sich daher auch für den Wald (1379) und das<br />

Montafon (1405) bereits sehr früh Siegel belegen.<br />

Seite 198<br />

Wappenurkunde für Bregenz 1529<br />

Das Montafon (1639, 1718) und Dornbirn (1655) ließen sich<br />

später vom Landesfürsten das Recht zur Wappenführung<br />

bestätigen.<br />

Der Stand Montafon führte die Petrischlüssel im Wappen,<br />

die „Schlüssel zum Himmelreich“. Sie verwiesen eigentlich<br />

nur darauf, dass die Montafoner lange Zeit „Hofjünger“ des<br />

Hofes bei St. Peter zu Bludenz waren. Sie nährten aber die<br />

Legende, die Montafoner seien von fast ganz oben zur Führung<br />

der Schlüssel samt Tiara berechtigt worden. So ließen<br />

sie sich ihr Wappen 1700 auch vom Papst bekräftigen. –<br />

Wappen waren immer auch e<strong>in</strong>e Prestigefrage; für die Montafoner<br />

im Kampf gegen die Bludenzer Bevormundung.<br />

E<strong>in</strong>zelne Standeswappen wurden von den ab 1808 e<strong>in</strong>gerichteten<br />

Geme<strong>in</strong>den weitergeführt – so von Dornbirn<br />

und Mittelberg. Bei der späteren Verleihung neuer Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

wurden verb<strong>in</strong>dende Elemente aus den<br />

ehemaligen Standeswappen übernommen, zum Beispiel<br />

die Wäldertanne, die Sonnenberger Sonne oder die Montafoner<br />

Schlüssel.<br />

Feldkircher Wappen als Landeswappen<br />

Für die Landstände siegelten die drei Städte geme<strong>in</strong>sam<br />

mit ihren Stadtsiegeln, die um 1726 zu e<strong>in</strong>em landschaftlichen<br />

Kanzleisiegel zusammengezogen wurden.<br />

Als die kaiserliche Verwaltung um 1750 daran g<strong>in</strong>g, aus<br />

den eigenwilligen österreichischen Herrschaften vor dem<br />

Arlberg e<strong>in</strong> „Land <strong>Vorarlberg</strong>“ zu formen, scharte das neue<br />

Kreisamt für <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Kanzleisiegel die Herrschaftswappen<br />

um den österreichischen B<strong>in</strong>denschild.<br />

Für die Herrschaft Feldkirch griff es auf die Gerichtsfahne<br />

der Montforter zurück, die die Stadt Feldkirch <strong>in</strong> ihren Siegeln<br />

überlieferte.


Für die Herrschaft Bregenz übernahm es aus dem Stadtwappen<br />

vorgeblich das Wappen der Grafen von Bregenz.<br />

Für die Herrschaft Bludenz behalf sich die landesfürstliche<br />

Verwaltung mit dem Bludenzer Stadtwappen; e<strong>in</strong> Herrschaftswappen<br />

war offenbar nicht mehr geläufig. Denn<br />

woher immer das E<strong>in</strong>horn stammen mag, von den Werdenbergern<br />

als ehemaligen Stadtherren jedenfalls nicht.<br />

In wechselnden Konstellationen fanden ab 1804 auch die<br />

Herrschaften vor dem Arlberg im großen Majestätswappen<br />

Platz. Ab 1836 vertraten dort Hohenems, Feldkirch, Bregenz<br />

und Sonnenberg das Land <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Doch bereits 1849 schlug e<strong>in</strong>e Kommission dem Kaiser vor,<br />

der Verfassungsentwicklung Rechnung zu tragen und für<br />

<strong>Vorarlberg</strong> nur noch das „vorzüglichste“, das Feldkircher<br />

Wappen <strong>in</strong> das große Staatswappen aufzunehmen:<br />

„Da Feldkirch also die älteste und ansehnlichste der 4 Grafschaften<br />

ist, zudem die Stadt Feldkirch jetzt die Hauptsstadt<br />

von <strong>Vorarlberg</strong> ist, nebst Feldkirch aber noch e<strong>in</strong>e<br />

Grafschaft, das ist Bregenz, meist Montfortisch war, so würde<br />

am angemessensten se<strong>in</strong>, und auch die meisten Sympathien<br />

die Verfügung f<strong>in</strong>den, das alte Wappen der Grafen<br />

von Montfort, das zugleich im Stadtsiegel von Feldkirch<br />

enthalten ist, die rothe Kirchenfahne im weißen Felde, als<br />

Wappen für das ganze Kronland <strong>Vorarlberg</strong> anzunehmen<br />

und demselben durch kaiserliche Gnade ausdrücklich zu<br />

verleihen.“ 2<br />

Als Landeshauptstadt vermochte sich Feldkirch nicht zu<br />

behaupten, se<strong>in</strong>em Wappen war mehr Erfolg beschieden.<br />

Im Wappen, das Franz Joseph dem Land <strong>Vorarlberg</strong> 1864<br />

schließlich verlieh, wurde die Montforterfahne <strong>in</strong> den Mittelpunkt<br />

gerückt, aber noch mit den Wappen der damals<br />

sechs Verwaltungsbezirke Bregenz, Feldkirch, Bludenz,<br />

Dornbirn, Bregenzerwald und Montafon umgeben sowie<br />

mit dem Wappen der ehemaligen Grafschaften Sonnen-<br />

Wappenentwurf für Hard 1905<br />

berg und Hohenems ergänzt, die mit Bregenz und Feldkirch<br />

<strong>Vorarlberg</strong> weiterh<strong>in</strong> im großen Staatswappen vertraten. –<br />

Das ergab e<strong>in</strong> hübsches, aber unpraktisches Wappen, das<br />

zudem bereits mit der Bezirksreform von 1868 nicht mehr<br />

verständlich war.<br />

1918 wird die Landesversammlung das Landeswappen<br />

schließlich auf die Montforterfahne reduzieren. Dass sie<br />

e<strong>in</strong>st exklusiv für die Stadt und Herrschaft Feldkirch stand,<br />

ist längst vergessen.<br />

Beiwerk zu Stadt- und Markterhebungen<br />

Seit der bayerischen Geme<strong>in</strong>dereform von 1808 genossen<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> die Städte und Märkte gegenüber den „Landgeme<strong>in</strong>den“<br />

ke<strong>in</strong>e gravierenden Vorrechte mehr.<br />

Mit den kaiserlichen Markt- und Stadterhebungen, die um<br />

1875 <strong>in</strong> Mode kamen, erwarben Geme<strong>in</strong>den nur noch Ehrentitel.<br />

Titel ohne Mittel, die aber schmückten und hoffentlich<br />

die Nachbarn ärgerten.<br />

Meist ließen sich die frisch erkorenen Städte und Märkte<br />

bei dieser Gelegenheit auch e<strong>in</strong> Wappen verleihen oder bestätigen.<br />

So war es auch, als das „Erhebungsfieber“ von Tirol auf<br />

<strong>Vorarlberg</strong> übergriff. Nachdem Dornbirn 1901 zur „Stadt“<br />

und Lustenau 1902 zum „Markt“ erhoben waren, beschloss<br />

1904 die aufstrebende Nachbargeme<strong>in</strong>de Hard, ebenfalls<br />

um die nom<strong>in</strong>elle Markterhebung samt Wappen anzusuchen.<br />

Landesarchivar Viktor Kle<strong>in</strong>er formulierte e<strong>in</strong> Majestätsgesuch<br />

und war auch bei der Abklärung e<strong>in</strong>es vertretbaren<br />

Wappens behilflich. Die Markterhebungsfeier wurde 1905<br />

pompös aufgezogen. Die Speisenfolge hätte dem kaiserlichen<br />

Hof zur Ehre gereicht. Hoffentlich griffen alle zum<br />

richtigen Besteck.<br />

Seite 199


Wappenurkunde für Schl<strong>in</strong>s 1911<br />

Bis 1935 blieb den Städten und Märkten der Titel „Bürgermeister“<br />

vorbehalten, während sich die „Landgeme<strong>in</strong>den“,<br />

die „Bauern“, bis dah<strong>in</strong> mit „Geme<strong>in</strong>devorstehern“ begnügen<br />

mussten.<br />

Ke<strong>in</strong> Monopol der Städte und Märkte<br />

Bis 1918, und noch später, suchten vor allem die neuen<br />

Städte und Märkte um Wappen an. Das mag zur Me<strong>in</strong>ung<br />

geführt haben, dass nur Städte und Marktgeme<strong>in</strong>den wappenfähig<br />

gewesen seien.<br />

Den Gegenbeweis liefert die Wappenverleihung an die<br />

unbedeutende Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>de Schl<strong>in</strong>s von 1911. Von anderen<br />

„Dörfern“ wurde wenigstens der Nachweis verlangt,<br />

dass sie das begehrte Wappen schon seit langem führen.<br />

Für Schl<strong>in</strong>s h<strong>in</strong>gegen wurde ohne jede Wappentradition e<strong>in</strong><br />

neues Wappen kreiert. Das dürfte <strong>in</strong> der Monarchie se<strong>in</strong>esgleichen<br />

gesucht haben.<br />

Wie für Hard führte auch für Schl<strong>in</strong>s Landesarchivar Kle<strong>in</strong>er<br />

Regie. Als er das Statthaltereiarchiv <strong>in</strong> Innsbruck um e<strong>in</strong>en<br />

Wappenvorschlag ersuchte, erhielt er neben der Expertise<br />

zur Antwort:<br />

„Ich kann […] nicht verschweigen, dass mir ke<strong>in</strong> Fall bekannt<br />

ist, dass <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> e<strong>in</strong>em Dorfe <strong>in</strong> neuerer Zeit<br />

e<strong>in</strong> Wappen verliehen worden wäre. Die mir bisher unterr gekommenen Dorfwappen stammen zumeist aus moderner<br />

Zeit und s<strong>in</strong>d vielfach ganz willkürlich angenommen.“ 3 “<br />

Wappenführung ohne Wappenbrief<br />

Feldkirch und Bludenz führten ihre Wappen seit Jahrhunderten,<br />

ohne e<strong>in</strong>e landesfürstliche Berechtigung vorweisen<br />

zu können oder zu müssen. E<strong>in</strong> Wappenbrief bedeutete<br />

e<strong>in</strong>en Prestigegew<strong>in</strong>n, aber ke<strong>in</strong>e nennenswerten<br />

rechtliche Vorteile. So führten schon vor 1918 über 15 <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>den Wappen im Siegel, die sie sich selbst<br />

zugelegt hatten.<br />

Seite <strong>200</strong><br />

Strenge Staatsbeamte vertraten bisweilen die Ansicht, dass<br />

das Recht zur Wappenführung e<strong>in</strong>er offiziellen Verleihung<br />

oder Bestätigung bedürfe – doch wo ke<strong>in</strong> Kläger, da ke<strong>in</strong><br />

Richter.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Lauterach machte den Fehler, sich nach der<br />

richtigen Darstellung zu erkundigen.<br />

Sie hatte vor Generationen e<strong>in</strong> Haus der Ammannfamilie<br />

Vonach angekauft und dar<strong>in</strong> die Schule und die Geme<strong>in</strong>dekanzlei<br />

untergebracht. Die Geme<strong>in</strong>de übernahm das Wappen<br />

über der Haustür <strong>in</strong> ihr Siegel und wollte 1890 wissen,<br />

ob sie berechtigt sei, auch den aufliegenden Doppeladler<br />

zu führen.<br />

Das M<strong>in</strong>isterium des Innern beschied, dass die Fortführung<br />

des Wappens – ohne Adler – nur gestattet werden könne,<br />

wenn Lauterach durch alte Siegel nachweise, dass es „althergebracht“<br />

sei. Die Geme<strong>in</strong>de führte das Wappen e<strong>in</strong>fach<br />

so weiter.<br />

Doch 1922 schwärzte Landesarchivar Kle<strong>in</strong>er die Lauteracher<br />

an, dass sie unbefugt das Vonachwappen führten. So<br />

mussten sie schließlich um die Bewilligung ansuchen.<br />

Als e<strong>in</strong>ziger <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>de wurde ihr 1924 von der<br />

Bundesregierung das Recht zur offiziellen Wappenführung<br />

verliehen.<br />

Landesgesetz 1926: Wappenrevision<br />

Stadt- und Markterhebungen, Namensänderungen und<br />

Wappenverleihungen waren e<strong>in</strong> Vorrecht der Krone gewesen.<br />

Nach 1918 nahm diese Kompetenz zunächst die<br />

Bundesregierung wahr.<br />

Mit der Bundesverfassungsnovelle 1925 g<strong>in</strong>g die Zuständigkeit<br />

an die Länder über. Am 22. Dezember 1926 beschloss<br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag eigens e<strong>in</strong> Landesgesetz, das sich<br />

an e<strong>in</strong>em Muster des Bundeskanzleramts orientierte.


Wappenurkunde für Schruns 1927<br />

Das Gesetz sah vor, dass die Geme<strong>in</strong>den, die bereits e<strong>in</strong><br />

Wappen führen, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es <strong>Jahre</strong>s um e<strong>in</strong>e Bestätigung<br />

oder Verleihung dieser Berechtigung durch die Landesregierung<br />

ansuchen müssen.<br />

Bis Juni 1928 zeigten zehn Geme<strong>in</strong>den an, zur Wappenführung<br />

berechtigt zu se<strong>in</strong>, 23 meldeten ihr Interesse an<br />

e<strong>in</strong>er Verleihung an. Die übrigen 68 Geme<strong>in</strong>den legten vorerst<br />

ke<strong>in</strong>en Wert darauf.<br />

Mit dieser Wappenrevision bekam die Landesregierung alle<br />

<strong>in</strong>offiziellen Wappen „<strong>in</strong> den Griff“.<br />

Schruns war die erste Geme<strong>in</strong>de, der der Landtag nach dem<br />

neuen Gesetz am 21. Oktober 1927 das Recht zur Führung<br />

der Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“ verlieh. Die Wappenverleihung<br />

verzögerte sich noch etwas, weil sich die Geme<strong>in</strong>deväter<br />

über die Gestaltung stritten.<br />

Die e<strong>in</strong>en wollten unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Montafonerkuh im Wappen<br />

und ke<strong>in</strong>esfalls e<strong>in</strong>en Sprungstier, weil dann die Verhönung<br />

der Geme<strong>in</strong>demitglieder zu befürchten sei. Die<br />

Entscheidung fiel schließlich trotzdem für den Stier als<br />

Symbol für die Viehzucht und den Viehmarkt, komb<strong>in</strong>iert<br />

mit den Montafoner Schlüsseln und der aufgehenden Sonne<br />

des Fremdenverkehrs. – Bei der Darstellung <strong>in</strong> Burmeisters<br />

Wappenbuch wurde der Stier übrigens se<strong>in</strong>es Phallus<br />

beraubt, des Zeichens se<strong>in</strong>er Potenz und Stärke. Diese<br />

Schmähung wäre früher e<strong>in</strong> Kriegsgrund gewesen. Denn die<br />

Verhunzung von Wappen ist e<strong>in</strong>e erste, mitunter todernste<br />

Angelegenheit.<br />

Von Wäldertannen bis zu Walsersternen<br />

Die Bestimmungen des Landesgesetzes von 1926 wurden<br />

1935 <strong>in</strong> die neue Geme<strong>in</strong>deordnung e<strong>in</strong>gebaut. Bis 1938<br />

ließen sich 38 der damals 99 Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> Wappen bestätigen<br />

oder verleihen.<br />

Die Wappen knüpfen häufig an historische Traditionen an.<br />

Denn nur e<strong>in</strong> altes Wappen ist e<strong>in</strong> edles Wappen.<br />

Die Laternser griffen gleich bis auf ihre „Urheimat“ zurück.<br />

Als „Zimbapfarrer“ Gebhard Gunz, e<strong>in</strong> begeisterter Heraldiker,<br />

1936 für die Geme<strong>in</strong>de Laterns e<strong>in</strong> Wappen entwarf,<br />

legte er ihm das Walliser Kantonswappen zu Grunde. Auf<br />

Vorschlag Landesarchivar Kle<strong>in</strong>ers mussten die Laternser<br />

dafür eigens die Genehmigung der Kantonsregierung <strong>in</strong> Sitten<br />

e<strong>in</strong>holen. So wurden die Wallisersterne offiziell <strong>in</strong> die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Heraldik und die Walser Gefühlswelt „importiert“.<br />

Damüls führt übrigens nicht nur die Walsersterne, sondern<br />

auch die Wäldertanne im Wappen – e<strong>in</strong> S<strong>in</strong>nbild der ausufernden<br />

„Verwälderung“ <strong>Vorarlberg</strong>s, die seit <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n<br />

immer weiter fortschreitet und <strong>in</strong> absehbarer Zeit die Landeshauptstadt<br />

erreicht haben wird.<br />

Reichssiegel mit Hakenkreuz<br />

Von 1938 bis 1945 führte der Großteil der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>den das Hakenkreuz im Siegel. Das war jedoch<br />

nicht Ausdruck e<strong>in</strong>er besonders nationalsozialistischen<br />

Ges<strong>in</strong>nung, sondern e<strong>in</strong>e Folge der Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung,<br />

die mit 1. Oktober 1938 <strong>in</strong> Kraft gesetzt wurde:<br />

Die Geme<strong>in</strong>den hatten ihre bisherigen Wappen und Flaggen<br />

weiterzuführen. Jene Geme<strong>in</strong>den aber, die noch über<br />

ke<strong>in</strong> Wappen verfügten, waren wie andere staatliche Verwaltungen<br />

verpflichtet, das kle<strong>in</strong>e Reichssiegel mit dem<br />

Hoheitszeichen des Reichs – das Hakenkreuz der NSDAP im<br />

Eichenkranz, darauf e<strong>in</strong> Adler – zu führen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>desiegel waren streng genormt. Doch die Aufsichtsbehörden<br />

hatten Mühe, diese Normen <strong>in</strong> der Praxis<br />

durchzusetzen. So forderte der Landrat des Landkreises<br />

Bregenz „se<strong>in</strong>e“ Bürgermeister Ende März 1940 auf, die<br />

Seite 201


korrekte Siegelführung durch e<strong>in</strong>en Abdruck nachzuweisen.<br />

Im Juli konnte er nach Innsbruck berichten, dass nun die<br />

Richtigstellung der Siegel<strong>in</strong>schriften restlos durchgeführt<br />

sei.<br />

Das Recht, Geme<strong>in</strong>dewappen zu verleihen oder zu ändern,<br />

stand nun dem Reichsstatthalter <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> zu,<br />

der Imst e<strong>in</strong> neues Wappen verordnete, das besser dem<br />

„neuen Geist“ entsprach. Die NSDAP stieß sich an kirchlicher<br />

und österreichischer Symbolik und tilgte <strong>in</strong> den Wappen<br />

ihrer Kreiszentren Reutte, Schwaz und Dornbirn den<br />

rot-weiß-roten B<strong>in</strong>denschild. Doch e<strong>in</strong>e offizielle Wappenänderung<br />

erfolgte <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> jedenfalls nicht.<br />

Pflicht zur Wappenführung<br />

Mit <strong>Jahre</strong>sende 1965 führten 54 der <strong>in</strong>zwischen 96 Geme<strong>in</strong>den<br />

e<strong>in</strong> Wappen. Das neue Geme<strong>in</strong>degesetz verpflichtete<br />

nun die Landesregierung, den 42 bisher „wappenresistenten“<br />

Geme<strong>in</strong>den b<strong>in</strong>nen fünf <strong>Jahre</strong>n ebenfalls e<strong>in</strong><br />

Wappen zu verleihen – ob sie wollten oder nicht. E<strong>in</strong>e wohl<br />

beispiellose Gesetzgebung.<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband hatte die Verpflichtung<br />

zur Wappenführung als unnotwendig abgelehnt, ebenso<br />

die SPÖ, die Landesregierung dagegen die Auffassung vertreten,<br />

dass dadurch die „äußere Stellung aller Geme<strong>in</strong>den“<br />

gehoben werde. 4<br />

Die Regierungsvorlage hatte allerd<strong>in</strong>gs vorgesehen, dass<br />

sich die Geme<strong>in</strong>den künftig Inhalt und Form ihrer Wappen<br />

„unter Bedachtnahme auf heraldische Grundsätze“ selbst<br />

verordnen mögen, da sie doch wohl im eigenen Wirkungsbereich<br />

lägen. Die Landesregierung hätte die Genehmigung<br />

nur unter bestimmten Gründen versagen dürfen. – E<strong>in</strong> naheliegendes<br />

Vorbild bot vielleicht der Kanton St. Gallen.<br />

Seite 202<br />

Wappenurkunde für Nenz<strong>in</strong>g 1968<br />

Doch im Rechtsausschuss des Landtages setzte sich die<br />

Me<strong>in</strong>ung durch, „daß e<strong>in</strong> Wappen, das von e<strong>in</strong>er staatlichen<br />

Behörde verliehen worden ist, doch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Qualität<br />

und Wertung höher steht als e<strong>in</strong> Wappen, das man<br />

sich selbst geben kann“. 5 – E<strong>in</strong> bemerkenswertes Demokratieverständnis.<br />

Zudem seien die noch wappenlosen Geme<strong>in</strong>den meist<br />

kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>den, die selbst nicht so leicht <strong>in</strong> der Lage<br />

seien, das richtige Symbol zu f<strong>in</strong>den. – Wenn wir uns die<br />

Entwürfe und Wünsche zu Gemüte führen, die verschiedene<br />

Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>brachten, ist das nicht ganz von der Hand<br />

zu weisen.<br />

Bei dieser „Zwangsbeglückung“ führte Landesamtsdirektor<br />

Elmar Grabherr persönlich Regie. Zur Begutachtung zog er<br />

nicht den Landesarchivar heran, sondern se<strong>in</strong>en „Hofhistoriographen“<br />

Benedikt Bilgeri.<br />

Hatten bisher die Geme<strong>in</strong>den selbst für die Gestaltung der<br />

Urkunde Sorge tragen müssen, gab sie die Landesregierung<br />

spätestens ab 1968 selbst <strong>in</strong> Auftrag, und zwar beim<br />

Schrunser Kunstmaler Konrad Honold. Das machte S<strong>in</strong>n.<br />

Es wurde e<strong>in</strong>e gewisse E<strong>in</strong>heitlichkeit erreicht, und der Zeitdruck<br />

war erheblich. Und dann glaubten auch noch „Heimathirsche“<br />

und Hobbyheraldiker, dem Großmeister <strong>in</strong>s<br />

Handwerk pfuschen zu müssen! Auch bei der Gestaltung<br />

der neuen Geme<strong>in</strong>dewappen ließ der helvetophile Grabherr<br />

se<strong>in</strong>en Blick unermüdlich über den Jordan <strong>in</strong>s „gelobte<br />

Land“ schweifen – wenn er etwa 1969 Honold zum Problemfall<br />

Doren schrieb:<br />

„Die Käsebrente ersche<strong>in</strong>t mir ungeeignet, da sie stilisiert<br />

nicht zu erkennen ist. Die Milchwirtschaft ist allerd<strong>in</strong>gs typisch.<br />

Da bleibt aber wohl nichts übrig als die von Ihnen<br />

vorgeschlagene Kuh. E<strong>in</strong> Beispiel wäre der Stier von Uri.<br />

[…].“ 6 – Ob Stier, ob Ochs, ob Kuh, alle machen Muh. Nur<br />

Hörner tragen sie heute ke<strong>in</strong>e mehr.<br />

Geme<strong>in</strong>desiegel Rhe<strong>in</strong>au 1940


Es gelang der Landesregierung, bis Ende 1970 alle Geme<strong>in</strong>den<br />

zu „beglücken“. Das war nicht immer e<strong>in</strong>fach. Etliche<br />

Geme<strong>in</strong>den me<strong>in</strong>ten, ihren gesamten Symbolhaushalt<br />

<strong>in</strong> ihr Wappen packen zu sollen. Letztlich erzielte die Landesregierung<br />

mit allen e<strong>in</strong>e mehr oder weniger glückliche<br />

Lösung.<br />

1965 wurde auch die Gestaltung des Geme<strong>in</strong>desiegels im<br />

Geme<strong>in</strong>degesetz genau geregelt, zudem das Recht jeder<br />

Geme<strong>in</strong>de, e<strong>in</strong>e Fahne zu führen und deren Aussehen<br />

durch Verordnung festzulegen.<br />

E<strong>in</strong>e Änderung von Geme<strong>in</strong>dewappen obliegt der Landesregierung.<br />

Das war bisher erst e<strong>in</strong>mal der Fall. Auf Wunsch<br />

der Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil wurde ihr Wappen 1978 auf<br />

den Liebfrauenberg reduziert. – Leider haben wir auf der<br />

Ausstellungsfahne und im Katalog versehentlich den Herzschild<br />

des alten Wappens und nicht die Darstellung <strong>in</strong> der<br />

neuen Wappenurkunde abgebildet.<br />

Damit kehren wir zum Thema „richtige“ und „falsche“ Wappen<br />

zurück.<br />

„Richtige“ und „falsche“ Wappen<br />

1975 gab Landesarchivar Karl He<strong>in</strong>z Burmeister auf Wunsch<br />

der Landesregierung e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>dewappenbuch<br />

heraus. Dafür wurden die Wappen nach heraldischen<br />

Gesichts punkten vere<strong>in</strong>heitlicht und vere<strong>in</strong>facht. Diese<br />

Darstellungen haben wir auch für die Fahnen und unsere<br />

Publikationen verwendet. Die grafische Mode der 1970er<br />

<strong>Jahre</strong> ist unverkennbar.<br />

Seither wird nachgefragt, welches Wappen das „richtige“<br />

sei – die Darstellung <strong>in</strong> der Wappenurkunde oder jene bei<br />

Burmeister?<br />

Nach der Rechtsansicht des Landesarchivs ist alle<strong>in</strong> die<br />

Wappenbeschreibung <strong>in</strong> der Urkunde entscheidend. Jede<br />

Darstellung und nur e<strong>in</strong>e Darstellung, die dieser Beschreibung<br />

entspricht, ist „richtig“. Das besagen auch die Grundsätze<br />

der Heraldik.<br />

E<strong>in</strong> Problem besteht dar<strong>in</strong>, dass etliche Beschreibungen<br />

nicht den strengen Regeln der Heraldik entsprechen.<br />

Um es an e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen Beispiel zu zeigen: Die Heraldik<br />

kennt nur die Farben Schwarz, Rot, Grün und Blau sowie<br />

die Metalle Gold und Silber, aber ke<strong>in</strong>e „natürlichen“ Farben,<br />

von denen bis <strong>in</strong> die 1940er <strong>Jahre</strong> allzu oft Gebrauch<br />

gemacht wurde. So lautet die Beschreibung für Krumbach:<br />

„E<strong>in</strong> von Grün und Silber gespaltener Schild, dessen<br />

rechtes Feld von e<strong>in</strong>em silbernen Wellenbalken durchzogen<br />

ist, während <strong>in</strong> der l<strong>in</strong>ken Hälfte e<strong>in</strong>e natürliche entwurzelte<br />

Tanne abgeledigt ersche<strong>in</strong>t. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.“ 7<br />

E<strong>in</strong>e Tanne auf silbernem Grund kann schwarz, grün, rot<br />

oder blau se<strong>in</strong>, aber nicht „natürlich“ (mit e<strong>in</strong>em braunen<br />

Stamm). Deshalb entschied sich Burmeister für e<strong>in</strong>e grüne<br />

Tanne. Für Silber kann Weiß verwendet werden.<br />

Mauerkronen bei Städten und Rande<strong>in</strong>fassungen bei sonstigen<br />

Geme<strong>in</strong>den, mit denen Wappen <strong>in</strong> der Zwischenkriegszeit<br />

gerne verhübscht wurden, s<strong>in</strong>d überflüssiger<br />

Zierrat und können weggelassen werden.<br />

Es geht um das „Wir-Gefühl“<br />

Krumbach: Wappenurkunde,<br />

Burmeister, Caldonazzi<br />

Wir sollten uns hüten, Wappendarstellungen legistisch<br />

zu verste<strong>in</strong>ern, die Heraldik <strong>in</strong> e<strong>in</strong> zu enges Korsett e<strong>in</strong>zuschnüren.<br />

Seite 203


E<strong>in</strong>e lebendige Heraldik wird uns gerade <strong>in</strong> diesen Tagen<br />

der Fußball-Europameisterschaft vor Augen geführt – von<br />

Boxershorts bis zur Kriegsbemalung: Hauptsache, die Farben<br />

stimmen.<br />

Wappen dienten ursprünglich der Kennzeichnung der Ritter,<br />

die auch auf Distanz von den Gegnern unterscheidbar se<strong>in</strong><br />

sollten. Heute mühen sich zum Glück nur Fußballmannschaften<br />

auf dem Schlachtfeld der Ehre und unterscheiden<br />

sich von den Gegnern und Schiedsrichtern durch unverkennbare<br />

Farbkomb<strong>in</strong>ationen; ebenso ihre Schlachtenbummler.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass ke<strong>in</strong>e gegnerischen Fahnen erbeutet,<br />

<strong>in</strong> den Schmutz gezogen oder verbrannt werden.<br />

Wenn es Bürgermeister mit ihren Geme<strong>in</strong>dewappen mitunter<br />

übergenau nehmen, hängt das wohl weniger mit dem<br />

Hoheitszeichen, als mit dem Bürgerstolz zusammen.<br />

Das Wappen ist deshalb e<strong>in</strong>e „heilige Sache“, se<strong>in</strong>e Verhunzung<br />

deshalb e<strong>in</strong> Sakrileg, weil es um Identität geht, um<br />

e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Symbol, das e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de verkörpert,<br />

um e<strong>in</strong>e Fahne, um die sich die Geme<strong>in</strong>de schart. Es geht<br />

um die Gruppenidentität, um das „Wir-Gefühl“ – wobei<br />

sich Gruppen immer durch Abgrenzung gegenüber anderen<br />

Gruppen bilden.<br />

Das spielte zweifellos auch <strong>in</strong> den historischen Prozessen<br />

der Geme<strong>in</strong>debildung e<strong>in</strong>e Rolle und trägt zur Erklärung<br />

der mitunter extremen Konkurrenz zwischen Nachbargeme<strong>in</strong>den<br />

bei.<br />

Ich gehe davon aus, dass e<strong>in</strong>e Mehrheit der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

grundsätzlich für Geme<strong>in</strong>dezusammenlegungen offen wäre<br />

– so lange es nicht die Vere<strong>in</strong>igung mit den eigenen Nachbarn<br />

se<strong>in</strong> soll. Dann würde wohl auch um das geme<strong>in</strong>same<br />

Wappen gerungen.<br />

Seite 204<br />

Ausstellungskatalog<br />

Die Geme<strong>in</strong>dewappen boten sich als dankbares Ausstellungsthema<br />

an, denn sie wecken Leidenschaften. Wappen<br />

zählen wie Fußball zu den Phänomenen, bei denen<br />

jeder mitreden kann, bei denen jeder Experte ist. Stellen<br />

Sie sich nur e<strong>in</strong>mal unbemerkt <strong>in</strong> die Ausstellungshalle und<br />

verfolgen Sie etwas die Diskussionen über die „falschen“<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen. Die Empörung ist e<strong>in</strong>kalkuliert, wir s<strong>in</strong>d<br />

gewappnet.<br />

1 VLA 41.01-<strong>200</strong>7/0015.<br />

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2 Gutachten der zur Regulierung der Titel und Siegel (Wappen) Se<strong>in</strong>er<br />

K. Majestät Franz Joseph I. berufenen Commission, Wien 13.08.1849,<br />

Beilage B (2.), zitiert nach: Ulrich Nachbaur, Graf von Hohenembs,<br />

Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc. <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> Titeln und Wappen<br />

des Hauses Österreich bis 1918, <strong>in</strong>: Bludenzer Geschichtsblätter (<strong>200</strong>8)<br />

88, S. 45-88, hier S. 76.<br />

3 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA): Geme<strong>in</strong>dearchiv Schl<strong>in</strong>s Nr. 33:<br />

Klaar an Kle<strong>in</strong>er, Innsbruck 06.03.1911.<br />

4 Regierungsvorlage Geme<strong>in</strong>degesetz, Erläuterungen zu § 9,<br />

Stenographische Sitzungsberichte 20. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag, Beilage<br />

22/1965.<br />

5 Berichterstatter Landesstatthalter Gerold Ratz, Stenographische<br />

Sitzungsberichte 20. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag, 9. Sitzung 28./29.10.1965, S.<br />

180.<br />

6 VLA: Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung Ib-213-19/1980: Grabherr an<br />

Honold, Bregenz 01.09.1969.<br />

7 Wappenurkunde 06.10.1928 (VLA: Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur, Krumbach).


Wappen der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

Die Beschreibungen und Abbildungen s<strong>in</strong>d mit Ausnahme<br />

des neuen Rankweiler Geme<strong>in</strong>dewappens 1978 dem<br />

Standardwerk Karl He<strong>in</strong>z Burmeisters, Die Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

von <strong>Vorarlberg</strong> (1975), entnommen. Burmeister bietet<br />

auch e<strong>in</strong>e Interpretation der Wappen.<br />

Diese „Burmeister-Wappen“ s<strong>in</strong>d nicht verb<strong>in</strong>dlich und<br />

nur e<strong>in</strong>e mögliche Form, die Wappen darzustellen. Nach<br />

Rechtsme<strong>in</strong>ung des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs s<strong>in</strong>d nur<br />

die Wappenbeschreibungen rechtsverb<strong>in</strong>dlich. Jede Darstellung,<br />

die der Wappenbeschreibung entspricht, ist e<strong>in</strong><br />

„richtiges“ Wappen. Das entspricht auch heraldischen<br />

Grundsätzen.<br />

Gleichstücke der Urkunden, die für die Geme<strong>in</strong>den ausgefertigt<br />

wurden, s<strong>in</strong>d zur Sicherung im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

(Bestand: Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur) und im<br />

Österreichischen Staatsarchiv h<strong>in</strong>terlegt.<br />

Literatur:<br />

Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die Geme<strong>in</strong>dewappen von <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Sigmar<strong>in</strong>gen 1975.<br />

Ulrich Nachbaur/Alois Niederstätter, <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>desymbole.<br />

Heraldische und rechtliche Aspekte.<br />

Referate des 17. <strong>Vorarlberg</strong>er Archivtages <strong>200</strong>7 (Kle<strong>in</strong>e<br />

Schriften des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs 7). Bregenz <strong>200</strong>7.<br />

Als Download: www.landesarchiv.at.<br />

Cornelia Albertani/Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur.<br />

Bestandsverzeichnis mit 1. September<br />

<strong>200</strong>7 (Kle<strong>in</strong>e Schriften des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs 8).<br />

Bregenz, 2., korrigierte Aufl. <strong>200</strong>8. Als Download: www.landesarchiv.at.<br />

Ulrich Nachbaur, 96 Geme<strong>in</strong>dewappen. Hoheitszeichen<br />

und Bürgerstolz. Ausstellung (Ausstellungskataloge des<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs 16). Bregenz <strong>200</strong>8. Als Download:<br />

www.landesarchiv.at.<br />

Ulrich Nachbaur, 96 Geme<strong>in</strong>dewappen. Hoheitszeichen<br />

und Bürgerstolz, <strong>in</strong> diesem Band.<br />

Seite 205


Alberschwende<br />

Verleihung: 22. Dezember 1970<br />

Schild schrägl<strong>in</strong>ks geteilt von Silber und Rot. In<br />

Silber e<strong>in</strong> grüner L<strong>in</strong>denzweig mit drei Blättern,<br />

<strong>in</strong> Rot e<strong>in</strong> schwarzer Baumstumpf, dar<strong>in</strong> steckt<br />

e<strong>in</strong> silbernes Beil mit schwarzem Stiel.<br />

Altach<br />

Verleihung: 20. Februar 1929<br />

E<strong>in</strong> blauer, <strong>in</strong> der Mitte von e<strong>in</strong>em silbernen<br />

Fluss quer durchzogener Schild. Oberhalb<br />

des Flusses ersche<strong>in</strong>t abgeledigt e<strong>in</strong>e weißgetünchte<br />

zweifenstrige Kirche, an die rechts e<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>gangsvorbau und l<strong>in</strong>ks e<strong>in</strong> niedriger Turm<br />

mit Satteldach und zwei Kreuzen auf der Giebell<strong>in</strong>ie<br />

angebaut s<strong>in</strong>d. Der Turm weist übere<strong>in</strong>ander<br />

zwei Fenster auf, von denen das untere das<br />

Ausmaß e<strong>in</strong>er Luke hat. Turm, Kirchenschiff und<br />

E<strong>in</strong>gangsvorbau s<strong>in</strong>d rot gedeckt. Unterhalb<br />

des Flusses ist e<strong>in</strong> natürlicher Eichenzweig mit<br />

e<strong>in</strong>em Blatte zwischen zwei Eicheln zu sehen.<br />

Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbene<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Andelsbuch<br />

Verleihung: 9. April 1930<br />

E<strong>in</strong> silberner, von e<strong>in</strong>er aufsteigenden, nach<br />

außen gebogenen, blauen Spitze durchzogener<br />

Schild. Die Spitze ist mit e<strong>in</strong>er abgeledigten,<br />

<strong>in</strong> gotischem Stil gehaltenen, sechseckigen,<br />

nach oben spitz zulaufenden, silbernen Säule<br />

(„Bezeggsäule“) belegt; <strong>in</strong> den Oberecken des<br />

Schildes ist je e<strong>in</strong> sechsstrahliger blauer Stern<br />

zu sehen. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Seite 206<br />

Au<br />

Verleihung: 6. August 1930<br />

E<strong>in</strong> blauer, von e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gebogenen silbernen<br />

Spitze durchzogener Schild. Die Spitze ist mit<br />

e<strong>in</strong>er abgeledigten natürlichen entwurzelten<br />

Tanne belegt und von je e<strong>in</strong>em silbernen, golden<br />

besamten Edelweiß an beblättertem Stängel<br />

begleitet. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Bartholomäberg<br />

Verleihung: 17. August 1965<br />

E<strong>in</strong> durch Deichselschnitt geteilter Schild, vorne<br />

<strong>in</strong> Silber schwarze gekreuzte Schlüssel, h<strong>in</strong>ten<br />

<strong>in</strong> Schwarz silberne gekreuzte Hämmer und<br />

oben <strong>in</strong> Rot auf grünem Dreiberg goldener hl.<br />

Bartholomäus mit Heiligensche<strong>in</strong>, der <strong>in</strong> der<br />

rechten Hand e<strong>in</strong> silbernes Messer, <strong>in</strong> der l<strong>in</strong>ken<br />

e<strong>in</strong> Gebetbuch hält.<br />

Bezau<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 6. Februar<br />

1962); Verleihung: 1. Februar 1929<br />

E<strong>in</strong> roter, von e<strong>in</strong>em silbernen Balken durchgezogener<br />

Schild, der mit e<strong>in</strong>er natürlichen,<br />

entwurzelten, abgeledigten Tanne belegt ist.<br />

Der Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbige<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Bildste<strong>in</strong><br />

Verleihung: 23. September 1969<br />

In silbernem Schild über grünem Dreiberg e<strong>in</strong><br />

rotes e<strong>in</strong>gekerbtes Tatzenkreuz.


Bizau<br />

Verleihung: 16. Februar 1929<br />

In e<strong>in</strong>em von Silber über Rot geteilten Schilde<br />

erheben sich aus grünem Rasenboden drei natürliche<br />

Tannen, die mittlere etwas höher als<br />

die beiden äußeren. Der Schild umgibt e<strong>in</strong>e<br />

ornamentierte bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Blons<br />

Verleihung: 14. Oktober 1969<br />

Im schräg geteilten Schild im oberen blauen<br />

Feld e<strong>in</strong> fünfzackiger silberner Walliserstern, im<br />

unteren silbernen Feld e<strong>in</strong>e grüne Tanne <strong>in</strong> der<br />

Form e<strong>in</strong>er alten Hausmarke.<br />

Bludenz<br />

Stadt (Stadterhebung nicht belegt, 1329 als civitas<br />

erwähnt)<br />

Bestätigung: 8. Februar 1929; Verleihung: nicht<br />

belegt, erster Nachweis 1329<br />

In e<strong>in</strong>em silbernen Schilde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong><br />

schwarzes, steigendes gegen rechts gewendetes<br />

E<strong>in</strong>horn. Auf dem Hauptrand des Schildes<br />

ruht e<strong>in</strong>e silberne Mauerkrone mit fünf sichtbaren<br />

Z<strong>in</strong>nen.<br />

Bludesch<br />

Verleihung: 13. August 1947<br />

E<strong>in</strong> durch e<strong>in</strong>en schwarzen Faden geteilter<br />

Schild. In der oberen silbernen Schildhälfte verschränken<br />

sich zwei natürliche abgehauene gestümmelte<br />

Äste <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Andreaskreuzes.<br />

Die untere Hälfte ist von Sturzwolkenfeh <strong>in</strong> zwei<br />

Reihen durchzogen. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

ste<strong>in</strong>farbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Brand<br />

Verleihung: 19. September 1961<br />

E<strong>in</strong> <strong>in</strong> rotem Schrägflammenschnitt geteilter silberner<br />

Schild.<br />

Bregenz<br />

Stadt (Stadterhebung nicht belegt, 1260 apud<br />

Priganciam ciuitatem)<br />

Bestätigung: 14. Jänner 1930; Verleihung: 24.<br />

Februar 1529 (Ferd<strong>in</strong>and I.)<br />

E<strong>in</strong> Schild von Kürsch, der von e<strong>in</strong>em silbernen<br />

Pfahle durchzogen wird, <strong>in</strong> dem drei Hermel<strong>in</strong>schwänzchen<br />

übere<strong>in</strong>ander ersche<strong>in</strong>en. Auf<br />

dem Hauptrand des Schildes ruht e<strong>in</strong>e silberne<br />

Mauerkrone mit fünf sichtbaren Z<strong>in</strong>nen.<br />

Buch<br />

Verleihung: 3. Juni 1970<br />

In Grün e<strong>in</strong> silberner Buchenzweig mit e<strong>in</strong>em<br />

Blatt und zwei goldenen geöffneten Bucheckern<br />

mit silbernem Kern.<br />

Bürs<br />

Verleihung: 15. April 1931<br />

E<strong>in</strong> von Silber über Rot geteilter Schild. Im oberen<br />

Felde ist e<strong>in</strong> schwarzes, blau bordiertes<br />

Tatzenkreuz zu sehen, im unteren Felde ersche<strong>in</strong>en<br />

drei silberne R<strong>in</strong>ge, zwei über e<strong>in</strong>en<br />

gestellt. Der Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Bürserberg<br />

Verleihung: 3. März 1970<br />

Im blauen Schild unten e<strong>in</strong> schwarzer Dreiberg<br />

und <strong>in</strong> der Schildmitte e<strong>in</strong> silberner Ste<strong>in</strong>bockkopf.<br />

Dalaas<br />

Verleihung: 13. Jänner 1970<br />

Im gespaltenen Schild vorn <strong>in</strong> Rot e<strong>in</strong> schwarzes<br />

gekreuztes Bergwerkshammerpaar und im silbernen<br />

Feld drei bewurzelte grüne Tannen.<br />

Seite 207


Damüls<br />

Verleihung: 17. September 1963<br />

E<strong>in</strong> von Rot und Silber gespaltener Schild. Auf<br />

der Spaltl<strong>in</strong>ie, aus dem Schildfuß sich erhebend,<br />

e<strong>in</strong>e natürliche Bregenzerwäldertanne,<br />

begleitet von e<strong>in</strong>em fünfzackigen silbernen<br />

Stern im roten und e<strong>in</strong>em roten Stern im silbernen<br />

Feld. Über der Spitze der Tanne e<strong>in</strong><br />

gleichartiger Stern <strong>in</strong> gewechselten Farben.<br />

DorenVerleihung: 12. Dezember 1970<br />

In silbernem Schild zwei schrägrechte blaue<br />

Wellenbalken, darüber e<strong>in</strong>e schwarze Hirschstange.<br />

Dornbirn<br />

Stadt (Stadterhebung 21. November 1901)<br />

Bestätigung: 1. Februar 1929; Verleihung Stadt:<br />

21. November 1901 (Franz Joseph I., ausgefertigt<br />

am 28. Februar 1902); Verleihung Gericht: 23.<br />

September 1655 (Ferd<strong>in</strong>and Karl)<br />

In e<strong>in</strong>em ovalen, roten, von e<strong>in</strong>em silbernen<br />

Querbalken durchzogenen Schilde e<strong>in</strong> grüner<br />

befruchteter Birnbaum, aus grünem Boden<br />

erwachsend. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e goldene<br />

Arabeskene<strong>in</strong>fassung.<br />

Düns<br />

Verleihung: 22. Dezember 1970<br />

Geteilt von Gold und Grün, oben drei grüne<br />

Efeublätter ohne Stiel, e<strong>in</strong>s zu zwei gestellt;<br />

unten e<strong>in</strong> nach l<strong>in</strong>ks gewendetes silbernes Hifthorn<br />

mit goldenen Beschlägen und goldener<br />

Schnur.<br />

Dünserberg<br />

Verleihung: 18. Februar 1969<br />

E<strong>in</strong> silberner Schild mit e<strong>in</strong>em blauen, nach<br />

rechts aufsteigenden Ste<strong>in</strong>bock mit schwarzer<br />

Bewehrung.<br />

Seite 208<br />

Egg<br />

Verleihung: 10. Oktober 1929<br />

E<strong>in</strong> silberner Schild mit e<strong>in</strong>em roten Schildesfuße.<br />

Im Schildesfelde ersche<strong>in</strong>t abgeledigt<br />

e<strong>in</strong>e stilisierte, befruchtete, entwurzelte L<strong>in</strong>de.<br />

Im Schildesfuße verschränkt sich e<strong>in</strong> schräg<br />

rechts gelegtes, silbernes Richtschwert mit<br />

e<strong>in</strong>em ebenso t<strong>in</strong>gierten Stabe.<br />

Eichenberg<br />

Verleihung: 23. September 1969<br />

In Schwarz über silbernem Dreiberg e<strong>in</strong> silberner<br />

Eichenzweig mit vier Blättern und drei<br />

goldenen Eicheln.<br />

Feldkirch<br />

Stadt (Stadterhebung nicht belegt, 1218 als civitas<br />

erwähnt)<br />

Bestätigung: 22. Jänner 1930<br />

Verleihung: nicht bekannt, erster Nachweis<br />

1311/12<br />

In e<strong>in</strong>em silbernen Schilde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e dreilätzige<br />

schwarze Kirchenfahne.<br />

Fontanella<br />

Verleihung: 27. Jänner 1970<br />

Im quergeteilten Schild zwei fünfzackige rote<br />

Wallisersterne im oberen silbernen Feld und<br />

e<strong>in</strong>e zweiarmige silberne Waage im unteren<br />

grünen Feld.<br />

Frastanz<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 19. Juni 1993)<br />

Verleihung: 2. Mai 1969<br />

In Blau oben e<strong>in</strong>e goldene Sonne, unten e<strong>in</strong><br />

nach l<strong>in</strong>ks gewendetes silbernes Hifthorn mit<br />

schwarzen Beschlägen und schwarzer Schnur.


Fraxern<br />

Verleihung: 14. Oktober 1969<br />

Auf silbernem Schild e<strong>in</strong> hängender Kirschzweig<br />

mit zwei waagrechten grünen Blättern<br />

und drei roten Kirschen.<br />

Fußach<br />

Verleihung: 21. November 1967<br />

In Rot auf blauem gewelltem Schildfuß e<strong>in</strong><br />

weißes Segelschiff mit schwarzem Ruder und<br />

Mast und e<strong>in</strong>em weiß-blau-weißen Wimpel.<br />

Gaißau<br />

Verleihung: 19. November 1968<br />

E<strong>in</strong> im Schildfuß durch Wellenl<strong>in</strong>ie geteilter<br />

grün-silberner Schild enthält oben e<strong>in</strong>en nach<br />

rechts aufsteigenden goldenen Geißbock, unten<br />

e<strong>in</strong>en nach rechts gewendeten roten Fisch.<br />

Gaschurn<br />

Verleihung: 17. August 1965<br />

E<strong>in</strong> <strong>in</strong> Silber und Gold gespaltener Schild mit<br />

roter e<strong>in</strong>gebogener Spitze, vorne schwarze gekreuzte<br />

Schlüssel, h<strong>in</strong>ten e<strong>in</strong> schwarzes Wasserrad<br />

und <strong>in</strong> der Spitze e<strong>in</strong>e silberne Hellebarde.<br />

Göfis<br />

Verleihung: 21. Juli 1969<br />

In gespaltenem Schild rechts <strong>in</strong> goldenem Feld<br />

e<strong>in</strong>e grüne entwurzelte L<strong>in</strong>de, l<strong>in</strong>ks <strong>in</strong> rotem<br />

Feld e<strong>in</strong> nimbierter König mit silbernem Gewand<br />

und silbernem Mantel, goldener Krone,<br />

Zepter und Reichsapfel.<br />

Götzis<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung nicht belegt,<br />

1694 erstes Marktprivileg)<br />

Verleihung: 20. Oktober 1928<br />

E<strong>in</strong> silberner Schild, aus dessen Fuß sich e<strong>in</strong><br />

grüner Dreiberg erhebt, auf dessen Spitzen e<strong>in</strong>e<br />

schwarze, rotbezungte Gämse mit erhobenem<br />

rechtem Vorderfuß steht. Im l<strong>in</strong>ken Obereck des<br />

Schildes ist das rote montfortische Banner zu<br />

sehen. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Hard<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 9. August 1905)<br />

Bestätigung: 28. Juni 1927<br />

Verleihung: 9. August 1905 (Franz Joseph I.)<br />

E<strong>in</strong> goldener, durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gebogene blaue<br />

Spitze geteilter Schild. In den beiden goldenen<br />

Feldungen wächst aus grünem Rasenboden je<br />

e<strong>in</strong> natürlicher bezapfter Tannenbaum empor.<br />

Die Spitze erfüllt im Schildfuße e<strong>in</strong> natürliches<br />

gewelltes Gewässer, auf welchem e<strong>in</strong> Schiff,<br />

wie solche unter dem Namen Lädi auf dem Bodensee<br />

gebräuchlich s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er natürlichen<br />

Form und Farbe schwimmt. Se<strong>in</strong> Mast trägt e<strong>in</strong><br />

weißes, von e<strong>in</strong>em blauen Streifen pfahlweise<br />

durchzogenes viereckiges Segel, über welchem<br />

e<strong>in</strong>e Flagge flattert, die <strong>in</strong> silberfarbenem Felde<br />

e<strong>in</strong> rotes goldbefranstes Kirchenbanner zeigt.<br />

Das Steuer ist an der l<strong>in</strong>ken Seite des rückwärtigen<br />

Schiffendes angebracht. Den Schild umgibt<br />

e<strong>in</strong>e ornamentale bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Seite 209


Hittisau<br />

Verleihung: 2. Dezember 1930<br />

In e<strong>in</strong>em blauen Schilde erhebt sich h<strong>in</strong>ter<br />

e<strong>in</strong>em nach rechts ansteigenden Rasenboden<br />

– zur L<strong>in</strong>ken durch e<strong>in</strong>e Wasserfläche <strong>in</strong> Form<br />

e<strong>in</strong>es Ständers getrennt – e<strong>in</strong> unten beraster,<br />

oben bewaldeter Berg, h<strong>in</strong>ter dem am rechten<br />

Schildesrande e<strong>in</strong> weiterer, durchwegs beraster<br />

Berg zu sehen ist. Auf dem Rasenboden steht<br />

am rechten Endpunkte der Wasserfläche e<strong>in</strong>e<br />

hohe Tanne. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Höchst<br />

Verleihung: 15. März 1960<br />

In e<strong>in</strong>em silbernen Schild e<strong>in</strong> roter Sparren.<br />

Hörbranz<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 6. Juli <strong>200</strong>8)<br />

Verleihung: 28. Oktober 1935<br />

E<strong>in</strong> goldener, von e<strong>in</strong>em roten mit e<strong>in</strong>em silbernen<br />

Schwerte mit goldenem Griffe belegten<br />

Schrägrechtsbalken durchzogener Schild. Den<br />

Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbige<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Hohenems<br />

Stadt (Stadterhebung 28. Mai 1983)<br />

Verleihung: 29. September 1928<br />

In e<strong>in</strong>em blauen Schilde ersche<strong>in</strong>t abgeledigt<br />

e<strong>in</strong> aufgerichteter, goldener, schwarz gewaffneter<br />

und rot bezungter Ste<strong>in</strong>bock. Den Schild<br />

umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Seite 210<br />

Hohenweiler<br />

Verleihung: 10. April 1929<br />

E<strong>in</strong> geteilter Schild. Die obere Hälfte ist <strong>in</strong><br />

drei Reihen zu je sechs Plätzen von Rot und<br />

Silber geschacht; das untere rote Feld wird<br />

von e<strong>in</strong>em silbernen Balken durchzogen. Den<br />

Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbige<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Innerbraz<br />

Verleihung: 9. Dezember 1970<br />

Schild gespalten von Silber und Blau, <strong>in</strong> Silber<br />

sechs grüne Grasbüschel, <strong>in</strong> Blau über schwarzem<br />

Dreiberg e<strong>in</strong>e goldene Strahlensonne.<br />

Kennelbach<br />

Verleihung: 29. Juli 1927<br />

E<strong>in</strong> von Silber und blau gespaltener Schild. In<br />

dem rechten Felde ersche<strong>in</strong>t abgeledigt e<strong>in</strong> vorwärts<br />

gewandter, brauner Hirschkopf mit e<strong>in</strong>em<br />

zwölfendigen Geweih und nach l<strong>in</strong>ks gerichtetem<br />

abgeschnittenem Halsansatz. Zwischen<br />

dem Geweih ersche<strong>in</strong>t freischwebend die auf<br />

e<strong>in</strong>er Wolke thronende Gestalt der Muttergottes<br />

mit gefalteten Händen, von denen e<strong>in</strong> goldener<br />

Rosenkranz herabhängt. Die Gestalt ist mit<br />

e<strong>in</strong>em langen weißen Gewande und e<strong>in</strong>em wallenden<br />

blauen Mantel bekleidet; ihr Haupt ist<br />

von e<strong>in</strong>em goldenen Strahlenkranze umgeben.<br />

Das l<strong>in</strong>ke Feld wird von e<strong>in</strong>em schrägl<strong>in</strong>ken silbernen<br />

Wellenbalken durchzogen.


Klaus<br />

Verleihung: 27. Mai 1952<br />

Im schwarzen Schild erhebt sich aus der erniedrigten<br />

Mittelgruppe e<strong>in</strong>es den Seitenrändern<br />

angeschobenen grünen Dreiberges<br />

zwischen e<strong>in</strong>er Sperrmauer e<strong>in</strong> Festungsturm,<br />

welcher oberhalb des von e<strong>in</strong>er Türöffnung<br />

durchbrochenen Erdgeschosses drei schmale,<br />

übere<strong>in</strong>andergestellte offene Luken aufweist.<br />

Die flache Spitze des Turmes wird von e<strong>in</strong>er geschlossenen<br />

Galerie gestützt. Turm und Sperrmauer<br />

s<strong>in</strong>d golden t<strong>in</strong>giert.<br />

Klösterle<br />

Verleihung: 8. Februar 1929<br />

E<strong>in</strong> durch e<strong>in</strong>en goldenen Faden von Blau über<br />

Schwarz erniedrigt geteilter Schild. Im oberen<br />

Teil ersche<strong>in</strong>t wachsend die Gestalt des heiligen<br />

Johannes des Täufers, <strong>in</strong> der rechten Hand<br />

e<strong>in</strong>en Kreuzstab mit nach rechts abflatterndem<br />

Wimpel haltend und mit der L<strong>in</strong>ken e<strong>in</strong> Lamm<br />

tragend; dies alles <strong>in</strong> Silber dargestellt. Im unteren<br />

Teile ist e<strong>in</strong> goldenes Posthorn zu sehen.<br />

Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbige<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Koblach<br />

Verleihung: 9. April 1959<br />

In e<strong>in</strong>em blauen Schilde auf e<strong>in</strong>em von e<strong>in</strong>em silbernen<br />

Querfluss durchzogener grünen Dreiberg<br />

zwei verbundene goldene Türme mit je drei Zacken.<br />

Krumbach<br />

Verleihung: 6. Oktober 1928<br />

E<strong>in</strong> von Grün und Silber gespaltener Schild,<br />

dessen rechtes Feld von e<strong>in</strong>em silbernen Wellenbalken<br />

durchzogen wird, während <strong>in</strong> der<br />

l<strong>in</strong>ken Hälfte e<strong>in</strong>e natürliche entwurzelte Tanne<br />

abgeledigt ersche<strong>in</strong>t. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e<br />

ornamentierte bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Langen bei Bregenz<br />

Verleihung: 1. April 1970<br />

In e<strong>in</strong>em schräggeteilten Schild im silbernen<br />

Feld e<strong>in</strong> rotes Ahornblatt, das untere Feld <strong>in</strong><br />

Grün.<br />

Langenegg<br />

Verleihung: 17. März 1970<br />

Auf silbernem Grunde zwei verschlungene<br />

grüne L<strong>in</strong>denzweige mit je zwei Blättern.<br />

Laterns<br />

Verleihung: 22. Juli 1938<br />

E<strong>in</strong> von Silber und Rot gespaltener Schild, der<br />

von e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>geschobenen, aufsteigenden, e<strong>in</strong>gebogenen,<br />

bis zum Schildeshaupt reichenden<br />

blauen Spitze durchzogen wird. Der Schild ist<br />

mit elf fünfstrahligen Sternen <strong>in</strong> drei senkrechten<br />

Reihen, je vier <strong>in</strong> jedem Schildesfelde, und<br />

drei – deren unterster durch die Spitze zerspalten<br />

wird – etwas erhöht auf der Teilungsl<strong>in</strong>ie,<br />

alle <strong>in</strong> gewechselten T<strong>in</strong>kturen, belegt. In der<br />

Spitze erhebt sich aus der erhöhten Mittelkuppe<br />

e<strong>in</strong>es grün bewachsenen Dreiberges e<strong>in</strong>e<br />

natürliche, bewurzelte, golden befruchtete Tanne.<br />

Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e schwarze Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Lauterach<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 7. Juni 1985)<br />

Bestätigung: 3. April 1929<br />

Verleihung: 24. März 1924 (Bundesregierung)<br />

E<strong>in</strong> blauer, von e<strong>in</strong>er schmalen goldenen Rande<strong>in</strong>fassung<br />

umgebener Schild, vom rechten<br />

Ober- zum l<strong>in</strong>ken Untereck von e<strong>in</strong>em gewellten<br />

silberfarbenen Flusse durchzogen, der auf<br />

jeder Seite von e<strong>in</strong>er abgeledigten, nach rechts<br />

schwimmenden Ente mit goldenem Schnabel<br />

und ebensolchen Füßen begleitet wird.<br />

Seite 211


Lech<br />

Verleihung: 18. Februar 1969<br />

E<strong>in</strong> silberner Wellenbalken spaltet Blau von Rot.<br />

Im vorderen blauen Feld e<strong>in</strong>e goldene Sonne,<br />

im h<strong>in</strong>teren roten Feld auf schwarzem Dreiberg<br />

e<strong>in</strong>e schwarze Tanne.<br />

L<strong>in</strong>genau<br />

Verleihung: 22. November 1966<br />

In e<strong>in</strong>em roten Schild e<strong>in</strong> pfahlweise gekreuzter<br />

silberner Schlüssel mit dem Griff unten.<br />

Lochau<br />

Verleihung: 28. April 1928<br />

In e<strong>in</strong>em roten Schilde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> silberner,<br />

mit erhobenen Flügeln versehener Schwanenrumpf<br />

mit goldenem Schnabel und schwarzer<br />

Zunge. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e bronzefarbene<br />

ornamentierte Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Lorüns<br />

Verleihung: 29. August 1967<br />

In Blau e<strong>in</strong> silberner Wellenbalken, begleitet<br />

oben von e<strong>in</strong>er goldenen Sonne, unten von zwei<br />

goldenen sechsstrahligen Sternen.<br />

Ludesch<br />

Verleihung: 30. April 1968<br />

Im geteilten Schild oben auf silbernem Grund<br />

zwei blaue Wolkenbalken und unten auf goldenem<br />

Grund e<strong>in</strong> nach unten verlaufender<br />

schwarzer Sparren von e<strong>in</strong>em waagrechten<br />

schwarzen Balken gekreuzt.<br />

Seite 212<br />

Lustenau<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 13. Juni 1902)<br />

Bestätigung: 15. Dezember 1928<br />

Verleihung: 14. Jänner 1902 (Franz Joseph I.)<br />

Im roten, im Fuß von e<strong>in</strong>em natürlichen Rasenboden<br />

durchzogenen Schilde e<strong>in</strong> goldener gekrönter<br />

steigend e<strong>in</strong>wärts gekehrter nach vorne<br />

sehender Löwe, der <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Vorderpranken e<strong>in</strong>en<br />

silbernen auf dem Rasenboden aufstehenden<br />

Schild hält, <strong>in</strong> welchem fächerartig durch<br />

e<strong>in</strong> flatterndes rotes Band verbunden drei natürliche<br />

begrante Getreideähren ersche<strong>in</strong>en.<br />

Mäder<br />

Verleihung: 8. Februar 1929<br />

E<strong>in</strong> erhöht von Grün über Silber geteilter Schild.<br />

Im oberen Felde wachsen aus der Teilungsl<strong>in</strong>ie<br />

drei goldene Ähren hervor, die mittlere etwas<br />

höher als die beiden anderen. Das untere<br />

Feld wird durch e<strong>in</strong>en gewellten blauen Balken<br />

durchzogen, unter dem zwei rote Kirschen an<br />

e<strong>in</strong>em Zweig zu sehen s<strong>in</strong>d. Den Schild umgibt<br />

e<strong>in</strong>e bronzefarbene ornamentierte Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Verleihung: 22. Dezember 1970<br />

Gespalten von Blau und Rot, im blauen Feld e<strong>in</strong><br />

silberner Rohrkolben, im roten Feld e<strong>in</strong>e silberne<br />

Schwertlilie.<br />

Mellau<br />

Verleihung: 12. Dezember 1962<br />

In von Rot und Weiß gespaltenem Schild e<strong>in</strong>e<br />

natürliche, entwurzelte Tanne im roten Feld und<br />

drei schwarze Kreuze, das mittlere die beiden<br />

anderen überhöhend, auf grünem Hügel im<br />

weißen Feld.


Mittelberg<br />

Verleihung: 5. April 1929<br />

E<strong>in</strong> blauer Schild, aus dessen Grunde sich e<strong>in</strong><br />

Felsen erhebt, auf dem e<strong>in</strong> aufgerichteter, natürlicher<br />

Ste<strong>in</strong>bock steht; h<strong>in</strong>ter dem Felsen ist<br />

e<strong>in</strong> hoher, spitz zusammenlaufender grüner<br />

Bergkegel zu sehen. Felsen und Bergkegel s<strong>in</strong>d<br />

mit Legföhren bewachsen. Den Schild umgibt<br />

e<strong>in</strong>e bronzefarbene ornamentierte Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Möggers<br />

Verleihung: 14. April 1970<br />

Auf blauem Schild das Bildnis des hl. Ulrich mit<br />

goldenem Mantel, roter Mitra und goldenem Bischofsstab<br />

<strong>in</strong> der rechten und e<strong>in</strong>er roten Bibel<br />

mit goldenem Fisch auf der l<strong>in</strong>ken Hand.<br />

Nenz<strong>in</strong>g<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 6. Juni 1993)<br />

Verleihung: 6. Februar 1968<br />

In Silber zwei nach rechts schreitende, goldgekrönte<br />

rote Leoparden.<br />

Nüziders<br />

Verleihung: 10. Juni 1969<br />

Auf blauem Grund e<strong>in</strong> schwarzer Dreiberg, darüber<br />

e<strong>in</strong>e goldene Sonne mit abwechselnd<br />

sechs geraden und sechs geflammten Strahlen.<br />

Raggal<br />

Verleihung: 28. September 1965<br />

Quergeteilter Schild mit blauem Schildhaupt.<br />

Oben e<strong>in</strong>e grüne, mehrspitzige Bergkette, belegt<br />

mit e<strong>in</strong>em silbernen Bergwerkszeichen,<br />

Schlegel und Hammer mit goldenen Stielen.<br />

Unten <strong>in</strong> Silber e<strong>in</strong> halbes rotes Mühlrad.<br />

Rankweil<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung nicht belegt,<br />

1618 erstes Marktprivileg)<br />

Verleihung: 25. Juli 1978 (altes Wappen vom 9.<br />

Jänner 1928 materiell derogiert)<br />

In e<strong>in</strong>em blauen Schild erhebt sich aus e<strong>in</strong>em<br />

grünen Dreiberg im Schildfuß e<strong>in</strong>e mit e<strong>in</strong>er Ummauerung<br />

versehene Kirche (Wallfahrtskirche<br />

von Rankweil). Ummauerung und Kirche s<strong>in</strong>d aus<br />

weißem Mauerwerk und weisen rote Dächer auf.<br />

Reuthe<br />

Verleihung: 2. Mai 1969<br />

In Silber e<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>er goldenen Axt belegter<br />

roter Dreiberg, daraus wachsend e<strong>in</strong> grüner<br />

Tannebaum.<br />

Riefensberg<br />

Verleihung: 15. Juni 1948<br />

In silbernem Schilde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> dunkelbraunes<br />

Jagdhorn mit goldenen Beschlägen<br />

und e<strong>in</strong>er grünen Schnur. Im Schildesfuße erhebt<br />

sich e<strong>in</strong> grüner Dreiberg mit erhöhter Mittelkuppe.<br />

Röns<br />

Verleihung: 9. September 1969<br />

In Silber e<strong>in</strong> senkrechter rot-brauner Abtstab<br />

von grüner Rebe mit zwei Blättern und zwei<br />

Trauben umrankt.<br />

Seite 213


Röthis<br />

Verleihung: 23. September 1935<br />

E<strong>in</strong> silberner Schild, durchzogen von e<strong>in</strong>er aufsteigenden<br />

e<strong>in</strong>gebogenen roten Spitze, <strong>in</strong> der<br />

sich aus Rasenboden e<strong>in</strong>e natürliche Tanne erhebt.<br />

Die Spitze ist rechts von e<strong>in</strong>er schräg l<strong>in</strong>ks<br />

gerichteten, natürlichen We<strong>in</strong>rebe mit e<strong>in</strong>em<br />

Blatte und e<strong>in</strong>er abwärts hangenden blauen<br />

Traube, deren Stiel mit e<strong>in</strong>em natürlichen<br />

Rebmesser mit aus- und abwärts gerichteter<br />

Schneide belegt ist, l<strong>in</strong>ks von e<strong>in</strong>er eisernen<br />

Pflugschar begleitet. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e<br />

ornamentierte bronzefarbige Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

St. Anton im Montafon<br />

Verleihung: 8. November 1966<br />

In e<strong>in</strong>em von Rot und Schwarz schrägl<strong>in</strong>ks<br />

geteilten Schild rechts e<strong>in</strong> gestürzter grüner<br />

Dreiberg am Oberrand, darunter e<strong>in</strong>e schwarzbedachte,<br />

silberne Kirche, l<strong>in</strong>ks e<strong>in</strong> gekreuztes<br />

goldenes Schlüsselpaar.<br />

St. Gallenkirch<br />

Verleihung: 19. April 1966<br />

E<strong>in</strong> <strong>in</strong> Göppelschnitt geteilter Schild, vorne <strong>in</strong><br />

Gold e<strong>in</strong>e rot bekleidete Mönchsgestalt (hl.<br />

Gallus) mit e<strong>in</strong>em silbernen Wanderstab <strong>in</strong> der<br />

l<strong>in</strong>ken und e<strong>in</strong>em silbernen Brot <strong>in</strong> der rechten<br />

Hand, vor e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en silbernen Bären,<br />

h<strong>in</strong>ten <strong>in</strong> Grün e<strong>in</strong>e silberne schwarzbedeckte<br />

Kirche und unten <strong>in</strong> Schwarz zwei gekreuzte silberne<br />

Schlüssel.<br />

Seite 214<br />

St. Gerold<br />

Verleihung: 27. Oktober 1970<br />

Schild gespalten von Silber und Blau. In Silber<br />

der hl. Gerold <strong>in</strong> rotem Gewande mit goldener<br />

Gloriole, <strong>in</strong> der Rechten e<strong>in</strong>en goldenen Pilgerstab,<br />

<strong>in</strong> der L<strong>in</strong>ken e<strong>in</strong>en goldenen Reichsapfel.<br />

Der l<strong>in</strong>ke Fuß ist auf e<strong>in</strong>e goldene Bügelkrone<br />

gesetzt. Im blauen Feld e<strong>in</strong>en aufsteigenden<br />

silbernen Ste<strong>in</strong>bock.<br />

Satte<strong>in</strong>s<br />

Verleihung: 20. Februar 1929<br />

In e<strong>in</strong>em roten Schilde drei Kugeln, zwei über<br />

e<strong>in</strong>er; jede der beiden oberen Kugeln ist mit<br />

der unteren durch e<strong>in</strong>en Rundstab verbunden;<br />

diese Rundstäbe werden <strong>in</strong> der oberen Hälfte<br />

durch e<strong>in</strong>en dritten, quergelegten Rundstab<br />

vere<strong>in</strong>igt; dies alles ist silberfarben. Den Schild<br />

umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbene<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Schl<strong>in</strong>s<br />

Bestätigung: 13. Juni 1927<br />

Verleihung: 23. Oktober 1911 (Franz Joseph I.)<br />

E<strong>in</strong> durch e<strong>in</strong>en schrägrechten blauen Bach von<br />

Silber über Gold geteilter Schild. In dem oberen<br />

Felde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e schwarze Kirchenfahne<br />

mit zwei Z<strong>in</strong>nenschnitten und drei R<strong>in</strong>gen am<br />

Hauptrande. Das untere Feld zeigt e<strong>in</strong> quergestelltes<br />

grünes Hifthorn mit schwarzem Tragriemen.<br />

Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Schnepfau<br />

Verleihung: 15. Dezember 1928<br />

E<strong>in</strong> silberner Schild mit e<strong>in</strong>em grünen Schildesfuße.<br />

Im Schildesfelde ist e<strong>in</strong>e fliegende<br />

schwarze Schnepfe zu sehen. Den Schild umgibt<br />

e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.


Schnifis<br />

Verleihung: 24. November 1970<br />

In Gold unten e<strong>in</strong> blauer Schild belegt mit silbernem<br />

Jagdhorn mit Beschlägen und Schnur<br />

<strong>in</strong> Gold, darüber die wachsende Figur des Laurentius<br />

von Schnifis <strong>in</strong> schwarzer Kutte, <strong>in</strong> der<br />

Rechten e<strong>in</strong>e silberne Schalmei, <strong>in</strong> der L<strong>in</strong>ken<br />

e<strong>in</strong> silbernes Buch.<br />

Schoppernau<br />

Verleihung: 12. März 1930<br />

E<strong>in</strong> roter, von e<strong>in</strong>er aufsteigenden, silbernen<br />

Spitze durchzogener Schild. Die Spitze ist mit<br />

e<strong>in</strong>er natürlichen, entwurzelten, abgeledigten<br />

Tanne belegt und von je e<strong>in</strong>er silbernen Kuhglocke<br />

begleitet. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Schröcken<br />

Verleihung: 28. September 1965<br />

In e<strong>in</strong>em von Rot und Silber gespaltenen Schild<br />

auf grünem Dreiberg e<strong>in</strong>e grüne Fichte, begleitet<br />

von e<strong>in</strong>em silbernen und roten fünfstrahligen<br />

Stern.<br />

Schruns<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 21. Oktober<br />

1927)<br />

Verleihung: 10. Dezember 1927<br />

E<strong>in</strong> von Gold über Blau erhöht geteilter Schild. In<br />

dem oberen Felde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> aufspr<strong>in</strong>gender<br />

schwarzer Stier mit gesenktem Kopfe. Aus dem<br />

Fußrande des unteren Feldes erhebt sich e<strong>in</strong> mit<br />

zwei gekreuzten goldenen Schlüsseln belegter<br />

grüner Dreiberg, h<strong>in</strong>ter dem e<strong>in</strong>e goldene Strahlensonne<br />

zu sehen ist.<br />

Schwarzach<br />

Verleihung: 20. Oktober 1928<br />

E<strong>in</strong> silberner Schild, der von e<strong>in</strong>em gewellten<br />

schwarzen Pfahle durchzogen wird, <strong>in</strong> dem drei<br />

nach l<strong>in</strong>ks gewendete silberne Barsche übere<strong>in</strong>ander<br />

ersche<strong>in</strong>en. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e<br />

ornamentierte bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Schwarzenberg<br />

Verleihung: 5. Jänner 1929<br />

In e<strong>in</strong>em silbernen Schilde erhebt sich aus<br />

Rasenboden e<strong>in</strong> schroffer, schwarzer Berg, begleitet<br />

von zwei natürlichen Tannen. Den Schild<br />

umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbene<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Sibratsgfäll<br />

Verleihung: 22. Dezember 1970<br />

In Grün drei silberne Lilienkreuze, zwei zu e<strong>in</strong>s<br />

gestellt.<br />

Silbertal<br />

Verleihung: 12. Mai 1964<br />

In blauem Schild e<strong>in</strong> goldener Schlüssel gekreuzt<br />

mit e<strong>in</strong>em silbernen Hammer. Das<br />

Schildhaupt ist von Rot und Weiß gespalten<br />

und mit drei fünfzackigen Sternen <strong>in</strong> wechselnden<br />

Farben belegt.<br />

Sonntag<br />

Verleihung: 6. September 1966<br />

In e<strong>in</strong>em blauen Schild auf e<strong>in</strong>em silbernen,<br />

rotgezäumten nach l<strong>in</strong>ks sprengenden Ross e<strong>in</strong><br />

Reiter mit silbernem Gewand, goldener Rüstung<br />

und goldener Gloriole, der <strong>in</strong> der rechten Hand<br />

e<strong>in</strong> silbernes Schwert und vor der Brust e<strong>in</strong>en<br />

schwarzen Schild, belegt mit e<strong>in</strong>em nach rechts<br />

aufsteigenden silbernen Ste<strong>in</strong>bock hält.<br />

Seite 215


Stallehr<br />

Verleihung: 15. Dezember 1964<br />

In Schwarz und Silber geteilter spitzer Schild,<br />

oben e<strong>in</strong> gekreuztes Bergwerkszeichen (Schlegel<br />

und Eisen), unten drei R<strong>in</strong>ge, 2:1, <strong>in</strong> gewechselten<br />

Farben.<br />

Sulz<br />

Verleihung: 15. September 1970<br />

In Grün auf silbernem Stuhl sitzend, e<strong>in</strong> silbern<br />

gekleideter mit Stirnreif gekrönter Graf, <strong>in</strong> der<br />

Rechten e<strong>in</strong>en Stab, die L<strong>in</strong>ke auf dem Oberschenkel<br />

aufgestütz<br />

Sulzberg<br />

Verleihung: 1. Februar 1929<br />

In e<strong>in</strong>em silbernen Schilde ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> vorwärts<br />

gewendeter, schwarzer Ochsenkopf; aus<br />

dem Fußrande des Schildes erhebt sich e<strong>in</strong> grüner<br />

Dreiberg. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

Verleihung: 1. Februar 1929<br />

E<strong>in</strong> fünfmal von Silber und Blau geteilter Schild.<br />

In jedem der drei blauen Streifen ersche<strong>in</strong>en<br />

nebene<strong>in</strong>ander vier stilisierte graue Wolken.<br />

Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte bronzefarbene<br />

Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Thür<strong>in</strong>gerberg<br />

Verleihung: 14. Jänner 1969<br />

In Blau über rotem Dreiberg, der mit e<strong>in</strong>em<br />

Schild mit drei silbernen und blauen Wolkenbalken<br />

belegt ist, e<strong>in</strong>e rotbedachte silberne<br />

Burg mit zwei Erkerchen und je e<strong>in</strong>er rotbedachten<br />

Wehrmauer.<br />

Seite 216<br />

Tschagguns<br />

Verleihung: 13. Dezember 1965<br />

In e<strong>in</strong>em gespaltenen Schild, vorne <strong>in</strong> Blau e<strong>in</strong>e<br />

silberne Kirche mit schwarzem Dach und Turmhelm,<br />

h<strong>in</strong>ten <strong>in</strong> Silber und Rot geteilt, oben e<strong>in</strong><br />

gekreuztes schwarzes Schlüsselpaar, unten e<strong>in</strong><br />

goldenes Schaufelrad.<br />

Übersaxen<br />

Verleihung: 3. März 1970<br />

In Rot über e<strong>in</strong>em silbernen Dreispitzberg e<strong>in</strong>e<br />

goldene Strahlensonne.<br />

Vandans<br />

Verleihung: 26. Jänner 1965<br />

E<strong>in</strong> von Rot über Grün gespaltener Schild mit<br />

goldenem Schlüssel <strong>in</strong> rotem und silbernem<br />

Blitz im grünen Feld.<br />

Viktorsberg<br />

Verleihung: 9. Dezember 1970<br />

Schrägrechts geteilt von Silber und Rot, oben<br />

e<strong>in</strong> grünes dreiblättriges Kleeblatt, unten e<strong>in</strong>e<br />

schwarzbedachte silberne Kirche.<br />

Warth<br />

Verleihung: 21. Juli 1970<br />

Im längsgeteilten Schild im rechten roten Feld<br />

zwei Walsersterne <strong>in</strong> Silber, im l<strong>in</strong>ken silbernen<br />

Feld auf grünem Dreiberg e<strong>in</strong>e grüne Tanne mit<br />

aufsteigenden Ästen.<br />

Weiler<br />

Verleihung: 9. Dezember 1970<br />

In Silber e<strong>in</strong>e schwarzbedachte rote Burg mit<br />

l<strong>in</strong>kem Eckturm mit drei Z<strong>in</strong>nen. Darüber an<br />

schwarzer Stange und schwarzen R<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e<br />

rote nach rechts fliegende dreilatzige Fahne mit<br />

schwarzen Fransen.


Wolfurt<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de (Markterhebung 1. Mai 1982)<br />

Verleihung: 6. Oktober 1928<br />

In e<strong>in</strong>em Wellenschnitte schrägl<strong>in</strong>ks von Gold<br />

über Blau geteilten Schilde, dessen l<strong>in</strong>ker Teil<br />

von zwei schrägl<strong>in</strong>ken silbernen Wellenbalken<br />

durchzogen wird, ersche<strong>in</strong>t abgeledigt e<strong>in</strong> aufgerichteter<br />

brauner, golden gekrönter und rot<br />

bezungter Wolf. Den Schild umgibt e<strong>in</strong>e ornamentierte<br />

bronzefarbene Rande<strong>in</strong>fassung.<br />

Zwischenwasser<br />

Verleihung: 6. September 1966<br />

In blauem Schild zwei von den beiden Oberecken<br />

ausgehende silberne Flussarme, die im<br />

Schildfuß zusammenlaufen. Dazwischen e<strong>in</strong><br />

goldener Baum mit drei Ästen.<br />

Seite 217


Situationsplan 1910 mit den Geme<strong>in</strong>degrenzen von Feldkirch, Tisis, Tosters und Altenstadt<br />

Seite 218


1. E<strong>in</strong>leitung<br />

Feldkirch 1925<br />

Feldkirch ist seit 1925 von se<strong>in</strong>er Struktur her e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> ganz<br />

<strong>Vorarlberg</strong> und sicherlich auch <strong>in</strong> Österreich e<strong>in</strong>malige Geme<strong>in</strong>de.<br />

Der mittelalterliche Stadtkern ist von den ehemals<br />

selbständigen ländlichen Geme<strong>in</strong>den Tisis, Tosters, Altenstadt<br />

mit Levis, Gis<strong>in</strong>gen und Nofels umgeben, die noch<br />

immer, trotz der Vere<strong>in</strong>igung im <strong>Jahre</strong> 1925, e<strong>in</strong> starkes Eigenleben<br />

führen, über e<strong>in</strong> reges Vere<strong>in</strong>sleben verfügen und<br />

noch immer e<strong>in</strong> ausgeprägtes Selbstverständnis haben.<br />

75 <strong>Jahre</strong> lang wurde um den Zusammenschluss gekämpft,<br />

kam es zu e<strong>in</strong>em permanenten Tauziehen zwischen der Muttergeme<strong>in</strong>de<br />

Altenstadt und der Filialgründung, der Tochter<br />

Feldkirch. Feldkirch wurde im Hochmittelalter von den Grafen<br />

von Montfort auf dem Geme<strong>in</strong>degebiet von Altenstadt<br />

gegründet, die Feldkircher hatten jahrhundertelange Nutzungsrechte<br />

auf den Altenstädter Allme<strong>in</strong>gründen, die erst<br />

zu Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts abgelöst wurden.<br />

Die Bestrebungen Feldkirchs sich flächenmäßig zu vergrößern,<br />

haben bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts e<strong>in</strong>gesetzt,<br />

sodass e<strong>in</strong>e Darstellung, e<strong>in</strong>e Beschreibung der<br />

Situation <strong>in</strong> Feldkirch und Altenstadt der Schilderung der<br />

ei gent lichen Vere<strong>in</strong>igungsversuche vorangestellt werden<br />

soll.<br />

Feldkirch erlebte im 19. Jahrhundert bedeutende soziale<br />

und wirtschaftliche Wandlungen. Aus dem Bürgerstädtchen<br />

wurde e<strong>in</strong>e Stadt mit e<strong>in</strong>igen Textilfabriken am Stadtrand.<br />

Die Errichtung der Textilfabriken von Escher (später Getzner)<br />

und Ganahl <strong>in</strong> der Feldkircher Au führte zum Zuzug von<br />

fremden Fabrikarbeitern nach Feldkirch. Wo haben diese<br />

Personen gewohnt? Wo war <strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>en Bürgerhäusern<br />

noch Platz, wo konnten diese Zuzügler Unterschlupf f<strong>in</strong>den?<br />

E<strong>in</strong>e Klärung dieser Frage steht noch aus. Auch re<strong>in</strong><br />

äußerlich veränderte sich das Stadtbild <strong>in</strong> dieser Zeit. Die<br />

Stadtmauern fielen, die Stadtgräben wurden mit dem Abbruchmaterial<br />

zugeschüttet und darauf Gärten errichtet.<br />

Vortrag auf E<strong>in</strong>ladung des Stadtarchivs Feldkirch; Feldkirch, Palais Liechtenste<strong>in</strong>, 20. Juni <strong>200</strong>8<br />

Christoph Volaucnik (geb. 1960 <strong>in</strong> Bregenz), Mag. phil. seit 1991 Stadtarchivar der Stadt Feldkirch<br />

Der lange Weg zur Vere<strong>in</strong>igung von Feldkirch mit Altenstadt, Tosters und Tisis<br />

Christoph Volaucnik<br />

Ab 1850 verließen die Fabrikantenfamilien ihre angestammten<br />

Wohnhäuser <strong>in</strong> der Innenstadt und errichteten<br />

entlang der Reichsstraße repräsentative Villenbauten im<br />

Stil der Zeit, zumeist von Schweizer und deutschen Architekten<br />

gebaut. Diese Villen befanden sich aber bereits auf<br />

den Gemarkungen der Nachbargeme<strong>in</strong>de Altenstadt, an der<br />

Reichsstraße im Ortsteil Levis. Die Grenze zwischen Feldkirch<br />

und Altenstadt verlief entlang der Mauer des Kapuz<strong>in</strong>erklosters<br />

<strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>ie auf den Ardetzenberg h<strong>in</strong>auf.<br />

Feldkirch selbst war ja sehr kle<strong>in</strong>, nur 1,3 Quadratkilometer<br />

groß, war also bis 1925 flächenmäßig die kle<strong>in</strong>ste Geme<strong>in</strong>de<br />

des Landes.<br />

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden<br />

die bereits bestehenden staatlichen Ämter ausgebaut,<br />

entwickelte sich Feldkirch zu e<strong>in</strong>er klassischen Bezirksverwaltungsstadt<br />

mit Beamten, von denen zahlreiche aus<br />

den anderen Teilen des Kronlandes Tirol zeitweise hierher<br />

versetzt wurden. Auch hier stellte sich die Frage der Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

der Beamten, der Zurverfügungstellung von Mietwohnungen.<br />

Diese Behörden und ihre Mitarbeiter brachten<br />

die Stadt unter Zugzwang. Man wollte sie <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Stadtgemarkung behalten, versuchte e<strong>in</strong>e Abwanderung <strong>in</strong><br />

andere Geme<strong>in</strong>den unbed<strong>in</strong>gt zu verh<strong>in</strong>dern und hatte daher<br />

die Lösung des Platzproblems zu e<strong>in</strong>em der wichtigsten<br />

politischen Ziele erklärt.<br />

Der Bau der <strong>Vorarlberg</strong>bahn zwischen Bregenz und Bludenz<br />

<strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1870/72 sowie der Arlbergbahn 1884<br />

brachte für Feldkirch e<strong>in</strong>ige Veränderungen. Kurioserweise<br />

wurde der Feldkircher Bahnhof auf dem Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

von Levis errichtet. Auch die städtischen Lagerhäuser und<br />

die Schlachtviehmarkthalle errichtete die Stadt Feldkirch<br />

<strong>in</strong> Levis. Die Eisenbahnerfamilien ließen sich <strong>in</strong> Levis, <strong>in</strong><br />

der Nähe des Bahnhofes nieder, es entstanden Häuser für<br />

die Eisenbahner. Mit dieser neuen sozialen Schicht der Eisenbahner<br />

kam auch e<strong>in</strong>e neue politische Bewegung, die<br />

Sozialdemokratie, nach Feldkirch und Levis-Altenstadt. Es<br />

entstanden <strong>in</strong> der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts neue<br />

Seite 219


Schichten <strong>in</strong> Feldkirch, das bürgerliche Element der Staatsbeamten<br />

und die sozialistischen Eisenbahner, die Veränderungen<br />

im politischen und gesellschaftlichen Leben mit sich<br />

brachten. Der Feldkircher Zeithistoriker Gerhard Wanner,<br />

der sich <strong>in</strong>tensiv mit dem <strong>Jahre</strong> 1925 ause<strong>in</strong>andergesetzt<br />

hat, bezeichnet sie als „Ferment“ der lokalen Gesellschaft,<br />

die bis dah<strong>in</strong> aus dem städtischen Bürgertum <strong>in</strong> Feldkirch<br />

und dem Bauern und Handwerkern <strong>in</strong> Altenstadt bestand. 1<br />

2. Die Vere<strong>in</strong>igung mit Altenstadt und Levis<br />

2.1. Frühe Bemühungen um Vere<strong>in</strong>igung 1850<br />

Erste Bemühungen um e<strong>in</strong>en Zusammenschluss von Feldkirch<br />

und Altenstadt begannen 1850 <strong>in</strong> Zusammenhang<br />

mit der E<strong>in</strong>führung des provisorischen Geme<strong>in</strong>degesetzes<br />

des <strong>Jahre</strong>s 1849. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch<br />

befragte die Geme<strong>in</strong>den, ob sie e<strong>in</strong>e Revision der bisher<br />

bestehenden Geme<strong>in</strong>degrenzen wünschten. Der „größere<br />

Bürgerausschuss“ von Feldkirch stellte daraufh<strong>in</strong> den<br />

Antrag, die Parzelle Levis von Altenstadt zu trennen und<br />

an Feldkirch anzugliedern. Als Grund gab man den Besitzstand<br />

zahlreicher Feldkircher Bürger <strong>in</strong> Levis an. Feldkirch<br />

und Levis befanden sich auch im selben Steuerdistrikt. Das<br />

kaiserlich königliche Steueramt bestätigte die Angaben der<br />

Feldkircher. Der geme<strong>in</strong>same Steuerdistrikt wurde 1808 von<br />

den Bayern geschaffen, erstreckte sich bis zum Gasthaus<br />

Löwen <strong>in</strong> Altenstadt. Der Großteil der We<strong>in</strong>reben <strong>in</strong> Levis<br />

gehörte Feldkircher Bürgern, der Buchenwald am Ardetzenberg,<br />

durch den ja die Geme<strong>in</strong>degrenze verlief, gehörte der<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de. 2 Die Feldkircher baten die Behörde, Verhandlungen<br />

e<strong>in</strong>zuleiten. Die Altenstädter lehnten dieses<br />

Ans<strong>in</strong>nen ab. Der Ausfall e<strong>in</strong>es Steuerkapitals von über<br />

100.000 Gulden wäre für die Altenstädter Geme<strong>in</strong>dekasse<br />

nicht zu verkraften gewesen, außerdem wurde Levis umschrieben<br />

als „jener Theil, welcher der vortrefflichste dieser<br />

Geme<strong>in</strong>de [ist], wo die Familien der besser Vermöglichen“<br />

wohnten. Die <strong>in</strong> Altenstadt herrschende Me<strong>in</strong>ung über<br />

Seite 220<br />

Feldkirch um 1880<br />

Feldkirch war nicht gerade gut. Man unterstellte den Feldkirchern,<br />

<strong>in</strong> der Abtrennung von Levis materielle Vorteile<br />

ziehen zu wollen und weigerte sich daher „auf ke<strong>in</strong>e Art<br />

und Weise“ sich mit den Feldkirchern e<strong>in</strong>zulassen. Die Begründung<br />

fällt harsch aus: „<strong>in</strong> allen früheren, mit Feldkirch<br />

getroffenen Verhandlungen im kürzeren Theil gezogen.“ 3<br />

1856 unternahm Feldkirch e<strong>in</strong>en weiteren Versuch zur Vere<strong>in</strong>igung<br />

mit Levis, wobei auch hier wiederum das Bezirksamt<br />

als Vermittler auftreten sollte. Als Argument wurden<br />

die Beschränktheit des städtischen Territoriums, die Besitzungen<br />

der Feldkircher Bürger <strong>in</strong> Levis und die Möglichkeit<br />

das neue Spital- und Pfründhaus <strong>in</strong> Levis bauen zu können,<br />

aufgezählt. Leider musste das Bezirksamt den Feldkirchern<br />

mitteilen, dass die „Geme<strong>in</strong>de Altenstadt vor der hand nicht<br />

gesonnen ist, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Vergleich oder gütliches Übere<strong>in</strong>kommen<br />

e<strong>in</strong>zugehen“. 4<br />

Nur <strong>in</strong>direkt mit der Vere<strong>in</strong>igung hatten die im <strong>Jahre</strong> 1863<br />

im <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag geführten Debatten im Zuge der<br />

Revision der alten Geme<strong>in</strong>deordnung zu tun. Sie s<strong>in</strong>d<br />

aber doch von Interesse, da zwei Vertreter aus Feldkirch<br />

und Altenstadt, die Landtagsabgeordneten Fidel Wohlwend<br />

für Feldkirch und der Altenstädter Vorsteher Johann<br />

Bertschler, sich aktiv an der Diskussion beteiligten. Landeshauptmann<br />

Sebastian von Froschauer brachte <strong>in</strong> der<br />

Landtagssitzung Paragraph 2 des Gesetzesentwurfes, die<br />

Zusammenlegung von Geme<strong>in</strong>den betreffend, zur Sprache.<br />

Wohlwend bezeichnete den im Gesetzesentwurf genannten<br />

Zusammenschluss von Geme<strong>in</strong>den gegen deren Willen als<br />

realitätsfern. Er schlug vor, entweder die ganze Geme<strong>in</strong>de<br />

zu befragen oder <strong>in</strong> den Gesetzestext die Bestimmung aufzunehmen,<br />

dass die „Zustimmung von zwei Drittheilen der<br />

zur Wahl des Ausschusses Berechtigten“ erforderlich wäre.<br />

Vehement kritisierte er das <strong>in</strong> der Gesetzesvorlage enthaltene<br />

Bewilligungsrecht des Landesausschusses und der<br />

Statthalterei zu e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung von zwei Geme<strong>in</strong>den. Die<br />

Behörde durfte se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach nur untersuchen, ob<br />

öffentliche Rücksichten gegen e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>dezusammen-


Feldkircher Bahnhof und<br />

Friedhof <strong>in</strong> Altenstadt-Levis<br />

legung sprechen und der Landtag sollte sich nicht zu sehr<br />

<strong>in</strong> die Autonomie der Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>mischen. Die Geme<strong>in</strong>deautonomie<br />

ist ja bis heute e<strong>in</strong> Politikum. In der Diskussion<br />

wurde jedoch niemals e<strong>in</strong> konkretes Beispiel e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>dezusammenlegung<br />

genannt. Wohlwend sprach dann<br />

aber wohl aus Erfahrung, als er auf die Aussage des Landtagsabgeordneten<br />

Alois Riedl Folgendes antwortete: „[...]<br />

die Abtrennung irgende<strong>in</strong>er Parzelle nie mit Vortheil für die<br />

ganze Geme<strong>in</strong>de, am allerwenigsten dort, wo <strong>in</strong> Parzellen<br />

das größte Steuerkapital liegt […].“ Se<strong>in</strong>e Grundsatzme<strong>in</strong>ung<br />

lautete: “Wenn aber Geme<strong>in</strong>den nur aus Parzellen bestehen,<br />

so kann dies im Allgeme<strong>in</strong>en nicht von Nutzen se<strong>in</strong>;<br />

ich würde daher glauben, daß solche Trennungen so viel<br />

als möglich verh<strong>in</strong>dert werden sollen, im Gegenteil würde<br />

ich mehr e<strong>in</strong>e Zusammenlegung von kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den<br />

als e<strong>in</strong>e Trennung e<strong>in</strong>er größeren Geme<strong>in</strong>de bevorworten.<br />

E<strong>in</strong>e größere Geme<strong>in</strong>de kann immer ihren Wirkungskreis,<br />

den selbständigen oder übertragenen, eher ausführen,<br />

als e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>de [...].“ Der Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

und Abgeordnete Bertschler aus Altenstadt stimmte Wohlwends<br />

Aussagen ausdrücklich zu. 5 Auffallend ist, dass der<br />

Feldkircher Abgeordnete Carl Ganahl sich immer wieder zu<br />

verschiedenen Paragraphen des Geme<strong>in</strong>degesetzes äußerte,<br />

<strong>in</strong> der Frage der Geme<strong>in</strong>dezusammenlegung jedoch<br />

schwieg, obwohl er <strong>in</strong> Levis e<strong>in</strong>e Villa hatte.<br />

2.2. Die <strong>Vorarlberg</strong>bahn<br />

Die Vere<strong>in</strong>igungsfrage wurde 1866, im Zuge der Planungen<br />

für den Bau der <strong>Vorarlberg</strong>-Bahn, wieder aktuell. Feldkirch<br />

bat die Bezirkshauptmannschaft, <strong>in</strong> Altenstadt zu <strong>in</strong>tervenieren.<br />

Die Geme<strong>in</strong>devertretung von Altenstadt beriet am<br />

21.August 1869 das Ansuchen der Feldkircher um Abtretung<br />

e<strong>in</strong>es Teiles des Geme<strong>in</strong>deterritoriums für den Bau des<br />

Bahnhofs. Die Geme<strong>in</strong>devertreter wollten mit e<strong>in</strong>er Antwort<br />

warten, bis die genaue Lage des Bahnhofes feststand.<br />

Vorsteher Bertschler berichtete am 23. August über das<br />

Ergebnis der Ausschusssitzung. Se<strong>in</strong>e Mitteilung war nicht<br />

gerade ermutigend. Er erklärte, dass sich die Geme<strong>in</strong>dean-<br />

gehörigen bisher im Allgeme<strong>in</strong>en noch immer gegen die Abtretung<br />

von Levis ausgesprochen hätten und „von Seite des<br />

Stadtmagistrates bisher noch ke<strong>in</strong> Laut, bezüglich e<strong>in</strong>es<br />

günstigen Anbotes hörbar wurde.“ 6<br />

Die Feldkircher Stadtvertretung beschloss am 27. August<br />

1866 wegen der Abtretung der Parzelle Levis mit Altenstadt<br />

<strong>in</strong> Verhandlung zu treten und e<strong>in</strong> Komitee zu gründen. Rudolf<br />

Ganahl und Josef Andreas Tschavoll sahen aber aufgrund<br />

des Antwortschreibens der Altenstädter und wegen<br />

der früher gemachten Erfahrungen ke<strong>in</strong>e Aussicht auf Erfolg.<br />

7 Bereits <strong>in</strong> der folgenden Sitzung, am 16. September,<br />

berichtete Bürgermeister Ernest We<strong>in</strong>zierl vom Ergebnis der<br />

Besprechungen. Altenstadt verlangte für die Überlassung<br />

von Levis die beachtliche Summe von 110.000 Gulden. 8<br />

We<strong>in</strong>zierl ließ sich auf ke<strong>in</strong>e weiteren Verhandlungen mit<br />

Altenstadt mehr e<strong>in</strong>. In der Sitzung der Stadtvertretung wurde<br />

dann nur um den Standort des Bahnhofes diskutiert. Der<br />

technische Leiter des Bahnbaues, Baurat Karl von Schwarz,<br />

hatte erklärt, dass der Bahnhof nur außerhalb der Stadtgemarkung,<br />

also auf Levner Gebiet, gebaut werden könne.<br />

Wegen der Trassierung der Bahn, ob l<strong>in</strong>ks oder rechts der Ill<br />

bzw. der Stadt entstand e<strong>in</strong>e heiße Diskussion. 9 Die Feldkircher<br />

wurden durch diese bautechnischen Vorgaben gezwungen,<br />

mit Altenstadt <strong>in</strong> Verhandlungen zu treten.<br />

In der Sitzung vom 24. September 1869 war nun auch Carl<br />

Ganahl anwesend und wurde von Bürgermeister We<strong>in</strong>zierl<br />

ersucht, der ihn übrigens als Urheber und Förderer des<br />

Eisenbahnbaues ansprach, se<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung über die Positionierung<br />

des Stationsgebäudes mitzuteilen. Ganahl<br />

sprach sich für Verhandlungen mit Altenstadt aus, da die<br />

Terra<strong>in</strong>verhältnisse den Bahnhofsbau auf Feldkircher Gebiet<br />

nicht zuließen. Ganahl hatte bereits mit dem Altenstädter<br />

Vorsteher Bertschler Kontakt aufgenommen, der<br />

„alle Geneigtheit kundgegeben, e<strong>in</strong>e Gebietsabtretung <strong>in</strong><br />

ger<strong>in</strong>gerer Ausdehnung“ zu unterstützen. Dieses Gebiet<br />

sollte bis zum Wohlwendschen Anwesen gehen, das ist<br />

das Gebäude Reichsstraße 161 (Ansitz Wocher, heute ge-<br />

Seite 221


genüber der Firma Bauwelt Pümpel) und unter Ausschluss<br />

des Ardetzenberges. In dieser Sitzung kam es zu e<strong>in</strong>er heftigen<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzung <strong>in</strong>nerhalb der Stadtvertretung<br />

und <strong>in</strong>sbesondere zwischen den Brüdern Carl und Franz<br />

Ganahl. Franz stellte sich auf den Standpunkt, dass die<br />

Stadtvertretung und vor allem der Stadtmagistrat mit allen<br />

Mitteln um e<strong>in</strong>e Positionierung des Bahnhofes auf Feldkircher<br />

Stadtgebiet kämpfen müssen. Mit se<strong>in</strong>em Antrag fiel<br />

er jedoch durch, während e<strong>in</strong> zweiter Antrag von Dr. Anton<br />

Jussel angenommen wurde. Dieser besagte, dass Feldkirch<br />

nur unter Protest gegen e<strong>in</strong>e Verlegung des Bahnhofes außerhalb<br />

des Stadtgebiets zustimme und dass Carl Ganahl<br />

mit Verhandlungen beauftragt werde. Franz fragte nun se<strong>in</strong>en<br />

Bruder Carl ganz offen, wor<strong>in</strong> der Unterschied zwischen<br />

diesen Anträgen bestehe. Dieser <strong>in</strong>terpretierte den Antrag<br />

so: „auch erst zu erwerbendes städtisches Gebiet für den<br />

Bahnhof <strong>in</strong> Aussicht genommen sei.“ Es ist bemerkenswert,<br />

dass e<strong>in</strong>er der Stadtvertreter sogar zu e<strong>in</strong>er Verlegung des<br />

städtischen Friedhofes zugunsten des Bahnhofes bereit<br />

war. E<strong>in</strong> wichtiger Aspekt <strong>in</strong> der Argumentation von Carl<br />

Ganahl war die Heranziehung des Eisenbahnbauunternehmens<br />

zur Bezahlung der Grundablöse von Levis. Er begründete<br />

dies mit der Ersparnis, die aufgrund der technischen<br />

Gegebenheiten möglich wurden. 10 Obwohl die Sitzung als<br />

geheim e<strong>in</strong>gestuft wurde, war Franz Ganahl nicht bereit,<br />

sich b<strong>in</strong>den zu lassen. Die Stadtvertretung beauftragte<br />

dann den Stadtmagistrat mit der Aufnahme von Verhandlungen<br />

mit Altenstadt wegen der Gebietsabtretung von Levis.<br />

Der Geme<strong>in</strong>deausschuss von Altenstadt beriet am 10.<br />

Oktober 1869 das Gesuch der Feldkircher um Überlassung<br />

von e<strong>in</strong>em Teil von Levis. Der Antrag des Josef Biedermann<br />

um gänzliche Ablehnung des Feldkircher Gesuches wurde<br />

verworfen, während man sich der Me<strong>in</strong>ung von Josef Meier<br />

für die Abtrennung anschloss. 11 In der Sitzung vom 25. Oktober<br />

verlas Bürgermeister We<strong>in</strong>zierl das Antwortschreiben<br />

der Altenstädter. Sie waren bereit, um 60.000 Gulden das<br />

Gebiet von Levis rechts der Landstraße bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

des Wohlwendschen Gutes und l<strong>in</strong>ks der Straße das Gebiet<br />

bis zum Weg unterhalb des Anwesens der Familie Mutter<br />

Seite 222<br />

Oberlevis: Bahnhof,<br />

Friedhof, Fabrikantenvillen<br />

bis zum Fuß des Ardetzenbergs abzugeben. 12 In der geheimen<br />

Sitzung schlug Carl Ganahl vor, auch noch das Nasahlsche<br />

Gut und den Ardetzenberg, zum<strong>in</strong>destens dessen<br />

unteren Teil, zu kaufen. Dr. Jussel verwies auf das Beispiel<br />

der Geme<strong>in</strong>den L<strong>in</strong>dau und Romanshorn, denen durch den<br />

Bahnbau Wohlstand beschieden war. Er gab dann noch juristische<br />

Erklärungen über behördliche Zustimmungen ab,<br />

schlug Verhandlungen mit dem Baukonsortium und der<br />

Geme<strong>in</strong>de Altenstadt vor, die von Bürgermeister We<strong>in</strong>zierl<br />

und Carl Ganahl geführt werden sollten. Der Geme<strong>in</strong>deausschuss<br />

stimmte dem Antrag Jussels zu.<br />

Die Altenstädter wählten dann am 31. Oktober 1869 Josef<br />

Mayer zu ihrem Vertreter bei den Verhandlungen mit Feldkirch.<br />

13 Diese Verhandlungen haben dann auch stattgefunden,<br />

wie aus dem Schriftwechsel entnommen werden kann.<br />

Am 5. November 1869 berichtete Vorsteher Bertschler an<br />

den Feldkircher Bürgermeister über e<strong>in</strong> Gespräch mit der<br />

Witwe Nasal <strong>in</strong> Levis, die ihr Bürgerrecht von Altenstadt<br />

nicht abtreten wollte, aber nichts gegen e<strong>in</strong>e Übernahme<br />

ihres Gutes <strong>in</strong> das Territorium von Feldkirch hatte. Bertschler<br />

lud die beiden Geme<strong>in</strong>deräte Josef Mayer und Andreas<br />

Allgeuer zu e<strong>in</strong>er Besprechung der Angelegenheit e<strong>in</strong>. Das<br />

Ergebnis der Unterredung war e<strong>in</strong> neuerliches Angebot<br />

Altenstadts. Die Geme<strong>in</strong>de war bereit, das oben beschriebene<br />

Territorium mitsamt dem Nasahlschen Gut und Anwesen<br />

des Josef Frick an Feldkirch zu übergeben, verlangte<br />

aber 65.000 Gulden, also 5.000 Gulden mehr, zahlbar <strong>in</strong> 20<br />

<strong>Jahre</strong>n bei vier Prozent Z<strong>in</strong>s. 14 Der Feldkircher Bürgermeister<br />

antwortete dann recht offen und ungehalten auf das Altenstädter<br />

Angebot. Er erklärte, dass ihm wie auch Carl Ganahl<br />

„das ohneh<strong>in</strong> beschwerliche städtische Mandat uns wohl<br />

sehr schwer gemacht werde“. Er kritisierte höflich die zu hohen<br />

Geldforderungen der Altenstädter. Im Brief g<strong>in</strong>g es auch<br />

um die Schaffung e<strong>in</strong>er „natürlichen“ Grenze zwischen<br />

Feldkirch und Altenstadt, um die Frage der H<strong>in</strong>zunahme des<br />

Gutes der Witwe Theres Nasahl, ihren Bürgerrechtstatus. 15


Carl Ganahl<br />

Am 14. November 1869 stimmten dann alle Geme<strong>in</strong>devertreter<br />

Altenstadts der Abtretung von Oberlevis, e<strong>in</strong>schließlich<br />

des Nasahlschen Gutes zu, als Verkaufssumme<br />

wurden 65.000 Gulden verlangt. Selbst die Ratenzahlungen<br />

und Verz<strong>in</strong>sungen wurden festgelegt. Bei e<strong>in</strong>er Zusage der<br />

Feldkircher zu diesen Forderungen wäre es zu e<strong>in</strong>er Volksabstimmung<br />

<strong>in</strong> Altenstadt gekommen. Als Term<strong>in</strong> für die<br />

Volksabstimmung wurde der 10. Oktober 1870 festgelegt.<br />

Der Vorsteher Johann Bertschler <strong>in</strong>formierte dann am 15.<br />

November die Feldkircher von diesem Angebot. 16 Auffallend<br />

ist, dass die Geme<strong>in</strong>devertretung von Altenstadt am<br />

6. März 1870 e<strong>in</strong>stimmig beschloss, die Verhandlungen mit<br />

Feldkirch abzubrechen. Leider werden im Protokoll ke<strong>in</strong>erlei<br />

Gründe für diese Entscheidung genannt. 17<br />

Nach zwei <strong>Jahre</strong>n Pause unternahmen die Feldkircher e<strong>in</strong>en<br />

neuerlichen Versuch zu Verhandlungen. Am 6.2.1872 wurde<br />

die Geme<strong>in</strong>devorstehung Altenstadt davon schriftlich <strong>in</strong>formiert.<br />

18 Am 3. März 1872 lehnte die Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

das Ansuchen ab, Gründe dafür wurden nicht protokolliert.<br />

Carl Ganahl hatte später von Geme<strong>in</strong>devorsteher Bertschler<br />

den Grund für die Ablehnung erfahren. Die Feldkircher hatten<br />

<strong>in</strong> ihrem Ansuchen ke<strong>in</strong> konkretes f<strong>in</strong>anzielles Angebot<br />

gemacht. 19 .<br />

E<strong>in</strong> weiterer Streit zwischen Feldkirch und Altenstadt, der im<br />

Mai 1872 ausbrach, war die Erbauung e<strong>in</strong>es Zufahrtsweges<br />

zum Bahnhof. Die Feldkircher erklärten, dass dies Sache<br />

der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt sei, da diese Straße ja auf ihrem<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet liege. Die Altenstädter sahen dies natürlich<br />

ganz anders und warteten ab. Die Feldkircher gerieten<br />

dadurch <strong>in</strong> Zugzwang, da die <strong>Vorarlberg</strong>-Bahn damit drohte,<br />

bei Fehlen e<strong>in</strong>er Zufahrtsstraße ke<strong>in</strong>e Güterabfertigung am<br />

Feldkircher Bahnhof zu eröffnen. E<strong>in</strong> ungeduldiger und<br />

nervöser Carl Ganahl wandte sich <strong>in</strong> dieser Angelegenheit<br />

an die Feldkircher Stadtvertretung. Da die Eröffnung der Eisenbahn<br />

„vor der Thüre steht“, bedeutete jede Verzögerung<br />

im Straßenbauprojekt auch e<strong>in</strong>e Erhöhung der Baukosten.<br />

Ganahl stellte den Antrag, ihn mit Verhandlungen mit Al-<br />

tenstadt zu beauftragen. Zu Feldkirch kommen sollte das<br />

Gebiet von Levis bis zur Straße, die zum Bad Levis führte<br />

und <strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>ie bis zum Ardetzenberg. Als Verkaufspreis<br />

wollte er den Altenstädtern 48.000 Gulden anbieten,<br />

zahlbar <strong>in</strong> 12 <strong>Jahre</strong>sraten.<br />

Am 4. Mai 1872 besprachen die Geme<strong>in</strong>deausschussmitglieder<br />

von Altenstadt das Ansuchen von Carl Ganahl und<br />

Bürgermeister We<strong>in</strong>zierl wegen Abtretung e<strong>in</strong>es Teiles von<br />

Levis. Die Diskussionsbeiträge fehlen leider im Protokoll,<br />

lediglich die Anträge e<strong>in</strong>zelner Mitglieder werden zitiert.<br />

Während Johann Tiefenthaler für e<strong>in</strong>e gänzlich Ablehnung<br />

des Antrages e<strong>in</strong>trat, sprach sich Johann L<strong>in</strong>s für e<strong>in</strong>e nicht<br />

gänzliche Abtretung aus, ohne dass Details dazu genannt<br />

werden. Der oben schon erwähnte Josef Mayer trat für e<strong>in</strong>e<br />

Überlassung des Levner Territoriums bis auf Höhe des Gasthauses<br />

Bierkeller um 100 000 Gulden e<strong>in</strong>. Die Abweisung<br />

des Feldkircher Antrages wurde mit 23 zu fünf Stimmen<br />

beschlossen. 20 Auffallend s<strong>in</strong>d die großen Differenzen zwischen<br />

dem Angebot der Feldkircher und den Vorstellungen<br />

der Altenstädter. Letztendlich dürfte dies der Ausschlag für<br />

die ablehnende Haltung gewesen se<strong>in</strong>.<br />

Diese erneute Ablehnung der Abtretung von Levis wird <strong>in</strong><br />

der Stadtvertretung vom 8. Mai 1872 nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nebensatz<br />

erwähnt. Die Feldkircher Geme<strong>in</strong>depolitiker hatten <strong>in</strong><br />

dieser Sitzung aber auch Grund zur Freude. Das Eisenbahnbauunternehmen<br />

zahlte auf Intervention von Carl Ganahl<br />

der Stadt Feldkirch 50.000 Gulden als Entschädigung für<br />

den Bau des Feldkircher Bahnhofes auf Levner Gebiet, also<br />

auf dem Gebiet der Nachbargeme<strong>in</strong>de und nicht auf den<br />

Gemarkungen von Feldkirch. 21<br />

Die Feldkircher Stadtvertretung musste dann gezwungenermaßen<br />

die Zufahrtstraße auf ihre Kosten erbauen, wobei Altenstadt<br />

dann noch e<strong>in</strong>en Kostenzuschuss von 700 Gulden<br />

zahlte. 22<br />

Seite 223


Völlig unklar mangels Quellen ist, wie die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

auf den Bau des Feldkircher Bahnhofes auf ihrem<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet reagierte. Wie konnte das Eisenbahnbauunternehmen<br />

die Altenstädter überzeugen? Eventuell geben<br />

die im Wiener Verkehrsarchiv bef<strong>in</strong>dlichen Akten der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>bahn Auskunft zu dieser Frage.<br />

2.3. Die Arlbergbahn<br />

Die Bedeutung des Feldkircher Bahnhofes wuchs mit der Erbauung<br />

der Arlbergbahn. Bis 1884 bot die <strong>Vorarlberg</strong>bahn<br />

lediglich e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung zwischen Bregenz und Bludenz<br />

mit Verb<strong>in</strong>dungen nach L<strong>in</strong>dau und <strong>in</strong> die Schweiz. Durch<br />

den Arlbergbahnbau war die verkehrstechnische Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit dem großen Wirtschaftsraum der Monarchie<br />

gegeben. Die Stadt Feldkirch sah dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e große wirtschaftliche<br />

Chance und erbaute Lagerhäuser sowie e<strong>in</strong>en<br />

Schlachthof. Da <strong>in</strong> Feldkirch ke<strong>in</strong> geeigneter Platz vorhanden<br />

war, griff man auf Grundstücke <strong>in</strong> Levis, nahe der Eisenbahn<br />

zurück. In e<strong>in</strong>er Verhandlung zwischen Vertretern von<br />

Feldkirch und fünf Vertretern aus Altenstadt, geleitet vom<br />

Bezirkshauptmann als Vermittler, kam es zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>igung.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt erhob gegen den Bau dieser städtischen<br />

Wirtschaftsgebäude ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>spruch, erhielt alle<br />

vom Schlachtviehmarkt anfallenden Strafgelder. Die Stadt<br />

Feldkirch hatte auch e<strong>in</strong>en Revers auszustellen, <strong>in</strong> dem sie<br />

aus dem Bestande des Schlachtviehmarktes <strong>in</strong> Levis „nie<br />

e<strong>in</strong> Recht ableiten werde, die Parzelle Levis als zur Geme<strong>in</strong>de<br />

Feldkirch gehörend zu betrachten.“ 23<br />

2.4. Streitigkeiten und Sticheleien 1895/96<br />

Die Zeit zwischen 1884 und 1895 war von Sticheleien und<br />

Streitigkeiten zwischen den beiden Geme<strong>in</strong>den gekennzeichnet.<br />

So wurde um den Polizeidienst am Bahnhof gestritten,<br />

ke<strong>in</strong> im Besitz der Stadt bef<strong>in</strong>dlicher Grund für e<strong>in</strong>e<br />

Straßenverbreiterung unter dem Kapf (1886) und bei der<br />

Hämmerle-Fabrik (1894) der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt überlassen,<br />

um die Beitragsleistung für e<strong>in</strong> Cholera-Spital <strong>in</strong> Levis<br />

gestritten, <strong>in</strong> dieser Angelegenheit sogar das Innenm<strong>in</strong>iste-<br />

Seite 224<br />

Andreas von Tschavoll<br />

rium angerufen (1893) und e<strong>in</strong>e verbesserte Gasbeleuchtung<br />

<strong>in</strong> der Bahnhofstraße verweigert. 24 E<strong>in</strong> eigener, für die<br />

Bevölkerung wichtiger Streitpunkt war die E<strong>in</strong>schulung der<br />

K<strong>in</strong>der aus Oberlevis. Die beiden Geme<strong>in</strong>den wandten alle<br />

möglichen und unmöglichen F<strong>in</strong>ten und W<strong>in</strong>kelzüge <strong>in</strong> dieser<br />

Schulfrage an, die <strong>in</strong> den Artikeln von Gerhard Wanner<br />

nachzulesen s<strong>in</strong>d und auf die hier nur verwiesen werden<br />

kann. 25<br />

Doch zurück zu den Ereignissen des <strong>Jahre</strong>s 1895. Im August<br />

1895 berichtete die Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck dem Landesausschuss<br />

<strong>in</strong> Bregenz über das Ergebnis e<strong>in</strong>es Kongresses<br />

zur Fremdenverkehrsförderung 26 . Dabei wurde auch die<br />

Entwicklung von Stadt- und angrenzenden Landgeme<strong>in</strong>den<br />

besprochen, besonders <strong>in</strong> H<strong>in</strong>sicht auf die sanitären Verhältnisse,<br />

sowie die Anforderungen aus dem steigenden<br />

Verkehr. Auch die Weigerung der Landgeme<strong>in</strong>den gegen<br />

e<strong>in</strong>e „Incorporierung“ durch die benachbarte Stadt wurde<br />

<strong>in</strong> diesem Schreiben angesprochen. Als Lösung dieser recht<br />

konfliktanfälligen Verhältnisse wurde die Ausarbeitung<br />

von Regulierungsplänen angeregt. Die Statthalterei ließ <strong>in</strong><br />

Bregenz nachfragen, <strong>in</strong> welchen <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den<br />

es derartige Probleme zwischen Stadt und benachbarten<br />

Dörfern gebe. Genannt wurden Bregenz und Feldkirch, wobei<br />

beide Geme<strong>in</strong>den zu e<strong>in</strong>er Stellungnahme e<strong>in</strong>geladen<br />

wurden. Die Feldkircher antworteten am 26. Oktober 1895.<br />

E<strong>in</strong>leitend wurde die Initiative des Kongresses begrüßt, danach<br />

wurden die Probleme offen genannt:<br />

„Es wird nicht leicht se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e Stadt zu f<strong>in</strong>den, welche so<br />

sehr darunter zu leiden hat, daß sie von den Nachbargeme<strong>in</strong>den<br />

wie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Klammer e<strong>in</strong>geschlossen zusehen<br />

muss, wie die stetige Zunahme der nach Feldkirch gravitierenden<br />

Bevölkerung lediglich den Nachbargeme<strong>in</strong>den<br />

zu statten kommt.“ Die beengte Fläche der Geme<strong>in</strong>de wird<br />

damit erklärt, dass Feldkirch e<strong>in</strong>st e<strong>in</strong>e Festung gewesen<br />

sei. Die Situierung des Bahnhofs auf Levner Gebiet wird als<br />

Folge des Platzmangels bedauert, noch mehr die dadurch<br />

entstandenen Kosten wie der Bau e<strong>in</strong>es Trottoirs und die<br />

Beleuchtung der Bahnhofstraße beklagt. Auch die Versor-


1903: Feldkircher Schwimmbad<br />

Felsenau <strong>in</strong> Frastanz<br />

gung von Levis mit Feldkircher Tr<strong>in</strong>kwasser wird hervorgehoben,<br />

während Altenstadt beschuldigt wird, <strong>in</strong> Levis nur die<br />

Steuern abzukassieren und nichts zu <strong>in</strong>vestieren. Dieses<br />

Schreiben dürfte nicht die erwarteten Konsequenzen zur<br />

Folge gehabt haben.<br />

Am 28. Dezember 1895 wandte sich der Stadtmagistrat, gemäß<br />

e<strong>in</strong>em Beschluss der Stadtvertretung vom 20. Dezember,<br />

mit e<strong>in</strong>er Beschwerdeschrift über Altenstadt an den<br />

Landesausschuss. 27<br />

Bestandteil dieses Schreibens ist e<strong>in</strong>e Petition von 32 Levner<br />

Bürgern zwecks E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung von Levis <strong>in</strong> Feldkirch,<br />

darunter f<strong>in</strong>den sich so bekannte Namen wie Leopold von<br />

Furtenbach, Dr. Johann Bergmeister, Eduard Vallaster, Albert<br />

Getzner, Albert Schatzmann, Arnold Ganahl, Christian Zangerl<br />

und Joseph Fidel Ebenhoch senior. Auch e<strong>in</strong> Ingenieur,<br />

e<strong>in</strong> Ober<strong>in</strong>genieur sowie e<strong>in</strong> Oberoffizial der Staatsbahnen<br />

haben die Petition unterschrieben. Sie erklärten, dass sie<br />

zu e<strong>in</strong>em Großteil Feldkircher Bürger wären und wünschen,<br />

dass auch ihr Hausbesitz <strong>in</strong> das Geme<strong>in</strong>degebiet von Feldkirch<br />

falle. Schon wegen se<strong>in</strong>er Lage gehöre Levis zu Feldkirch,<br />

me<strong>in</strong>ten die 32 Levner und zur Infrastruktur äußerten<br />

sie sich folgendermaßen: „Die kommunalen Bedürfnisse<br />

dieser Parzelle – Schule, Beleuchtung, Wasserversorgung,<br />

Kommunikation – f<strong>in</strong>den nur durch das Wohlwollen und die<br />

Fürsorge der Stadt Feldkirch ihre Befriedigung.“ Altenstadt<br />

warfen sie vor, den Aufgaben nicht nachzukommen.<br />

Im Beschwerdebrief bat Feldkirch den Landesausschuss<br />

um Intervention. E<strong>in</strong>leitend wurde das Verhältnis zur Nachbargeme<strong>in</strong>de<br />

als unerträglich bezeichnet. Man vergaß nicht<br />

die erbrachten Investitionen <strong>in</strong> die Infrastruktur von Levis<br />

zu erwähnen, ja man g<strong>in</strong>g sogar soweit, daraus zu schließen:<br />

„[…] man habe wegen der bisherigen wirtschaftlichen<br />

Opfer <strong>in</strong> Levis Anspruch auf dieses Gebiet.“ Auf den 1884<br />

unterschriebenen Revers hatten die Feldkircher wohl vergessen.<br />

28 Abgetreten werden sollte das Gebiet von der<br />

Stadtgrenze bis zur Tillisgasse und rechts der Reichsstraße<br />

bis zu e<strong>in</strong>em Feldweg, der vom Ebenhochschen Gut (=<br />

Ebenhochgasse) zum Ardetzenberg führte. Sollte es ke<strong>in</strong>e<br />

gütliche E<strong>in</strong>igung geben, wurde die Erlassung e<strong>in</strong>es eigenen<br />

Landesgesetzes gefordert. Da direkte Verhandlungen<br />

zwischen den beiden Geme<strong>in</strong>den erfahrungsgemäß erfolglos<br />

waren, wurde die Intervention, die Vermittlung des<br />

Landesausschusses gefordert. Derartige Vermittlungen <strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>destreitigkeiten durch Mitglieder des Landesausschusses<br />

gab es damals durchaus, wie beispielsweise <strong>in</strong><br />

Tosters im <strong>Jahre</strong> 1879, als Landeshauptmann Carl Graf Belrupt<br />

persönlich nach Tosters kam. 29<br />

Die geschäftstüchtigen Feldkircher me<strong>in</strong>ten, dass der Landesausschuss<br />

den Altenstädtern klar machen könnte, dass<br />

e<strong>in</strong>e Ablösesumme für Levis für Altenstadt f<strong>in</strong>anziell besser<br />

wäre als Investitionen <strong>in</strong> den Bau e<strong>in</strong>er Volksschule, von Kanalisation,<br />

Wasserleitung, Trottoirerhaltung, Polizeiwache<br />

und Nachtwache zu tätigen.<br />

Die Altenstädter wandten sich am 12.Mai 1896 mit e<strong>in</strong>em<br />

Antwortschreiben an den Landesausschuss. 30 Sie betonten,<br />

dass die Hauptbetreiber für den Anschluss von Levis an<br />

Feldkirch die „Villenbesitzer“ wären. Die Feldkircher Forderung<br />

nach e<strong>in</strong>em eigenen Landesgesetz wurde als Bruch des<br />

Landrechtes und als Zwangsenteignung empfunden. Recht<br />

hart dann die Aussage bzw. der Vorwurf: „Diese privaten<br />

Interessen des Grundbesitzes spielen da wohl die größere<br />

Rolle, als die E<strong>in</strong>gabe des löblichen Magistrates der Stadt<br />

Feldkirch angeführten öffentlichen Interessen.“ Die Forderung<br />

nach Bau e<strong>in</strong>er Volksschule wurde mit dem H<strong>in</strong>weis<br />

auf den 1895 vollendeten Schulneubau <strong>in</strong> Altenstadt und<br />

die Dauer des Schulweges von maximal 20 M<strong>in</strong>uten entkräftet.<br />

Die Beleuchtungsfrage wurde mit dem H<strong>in</strong>weis auf<br />

die elektrische Beleuchtung des Bahnhofsareals durch die<br />

Staatsbahn erledigt. Diese elektrische Beleuchtung des<br />

Bahnhofsgeländes wurde übrigens 1885 e<strong>in</strong>geführt. 31 Der<br />

Bau e<strong>in</strong>er Kanalisation wurde als nicht notwendig empfunden,<br />

der Bau e<strong>in</strong>es Trottoirs vom Bahnhof abwärts als von<br />

Altenstadt bereits durchgeführte Baumaßnahme abgetan.<br />

Den Polizeidienst besorgte die k. k. Gendarmerie und den<br />

Vorwurf, dass Levis e<strong>in</strong> „Eldorado aller Stromer“ sei, denen<br />

Seite 225


der Polizeidiener von Altenstadt nicht Herr werde, hatte<br />

niemand gehört. Lediglich die Wasserversorgung wurde als<br />

Problem anerkannt, das durch das Fehlen e<strong>in</strong>er geeigneten<br />

Quelle nicht zu lösen war. Altenstadt gab auch offen zu, dass<br />

Levis die F<strong>in</strong>anz – und steuerstärkste Parzelle war und man<br />

auf die dortigen Steuere<strong>in</strong>nahmen nicht verzichten könne.<br />

Die kommunalen Aufgaben wie der Bau der Rhe<strong>in</strong>wuhren<br />

und das Armenhaus konnten nur mit entsprechenden<br />

Steuere<strong>in</strong>nahmen f<strong>in</strong>anziert werden. Altenstadt war nicht<br />

pr<strong>in</strong>zipiell gegen e<strong>in</strong>e Ablösung von Levis, verlangte aber<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende Ablösesumme. Die Altenstädter er<strong>in</strong>nerten<br />

daran, <strong>in</strong> den 1870 er <strong>Jahre</strong>n den Feldkirchern e<strong>in</strong>en<br />

„billigen Antrag“ gemacht zu haben, die Feldkircher aber<br />

nicht während der ausgemachten Frist auf das Angebot<br />

geantwortet hatten. Die Feldkircher beantworteten am 27.<br />

Juni das Schreiben aus Altenstadt bzw. versuchten dessen<br />

Argumente zu entkräften. Die Sicherheitslage <strong>in</strong> Levis wurde<br />

kritisiert, die e<strong>in</strong>zige Tätigkeit des Polizeidieners, der<br />

gleichzeitig das Amt des Geme<strong>in</strong>dedieners <strong>in</strong>ne hatte, war<br />

angeblich das Austeilen der „Steuerzettel“. Die Bettelmusikanten<br />

sollen die Geme<strong>in</strong>degrenze zwischen Feldkirch und<br />

Altenstadt genau gekannt haben und belästigten („molestierten“),<br />

unbehelligt vom Altenstädter Polizeidiener, auf<br />

dem Trottoir die Passanten. Nach Ansicht der Feldkircher<br />

Stadtväter wünschten fast alle Bewohner von Levis, und<br />

nicht nur die Villenbesitzer, den Anschluss an Feldkirch. Die<br />

Initianten zur Anrufung des Landesausschusses, Dr. Christian<br />

Wimmer und Dr. Gebhard Beck, waren ke<strong>in</strong>e Villen–<br />

und Grundbesitzer <strong>in</strong> Levis und konnten mit ihrem Antrag<br />

wohl ke<strong>in</strong>e Privat<strong>in</strong>teressen verfolgen. Die Strecke von Levis<br />

bis zur Schule <strong>in</strong> Altenstadt wird mit e<strong>in</strong>er halben Stunde<br />

angegeben, wobei besonders <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>terzeit der Weg als<br />

besonders anstrengend e<strong>in</strong>gestuft wird. Besonders Eisenbahner<br />

sollen sich darüber beklagt haben. Die Feldkircher<br />

drohten <strong>in</strong> ihrem Schreiben bei Abbruch der Verhandlungen<br />

die Levner K<strong>in</strong>der nicht mehr <strong>in</strong> die städtische Volksschule<br />

aufzunehmen. Auch die Behauptung, mit dem elektrischen<br />

Licht des Bahnhofs ganz Levis beleuchten zu können,<br />

wird widerlegt. Nicht ohne Grund hatten die Feldkircher<br />

auf Levner Territorium (Reichsstraße) sechs Gas- und e<strong>in</strong>e<br />

Seite 226<br />

Petroleumlampe aufgestellt. Die Erstellung des Trottoirs<br />

hatte auch Feldkirch bezahlt. Für die Kanalisation fehlte,<br />

nach Ansicht der Feldkircher, <strong>in</strong> ganz Altenstadt jedes Verständnis.<br />

Die Stadtvertretung war <strong>in</strong> der Sitzung vom 18.<br />

Juni übere<strong>in</strong>gekommen, dass direkte Verhandlungen mit<br />

Altenstadt zwecklos wären und bat den Landesausschuss<br />

um die Leitung von Verhandlungen zwischen den beiden<br />

Geme<strong>in</strong>den. 32<br />

Die Altenstädter ließen dann über den Landesausschuss<br />

den Feldkirchern den Abbruch aller Verhandlungen mitteilen.<br />

Als Grund gaben sie an nicht auf die Steuere<strong>in</strong>nahmen<br />

aus Levis verzichten zu können, weiters das unfreundliche<br />

Verhalten der Feldkircher bei kommunalpolitischen Alltagsgeschäften.<br />

So verweigerten die Feldkircher die Verwendung<br />

e<strong>in</strong>er im Eigentum der Feldkircher bef<strong>in</strong>dlichen Quelle<br />

für den Nofler Pfarrhof, sowie den Bau e<strong>in</strong>es Jauchereservoirs<br />

beim Anwesen des Franz Lampert unter dem Kapf<br />

durch die Stadt. Auch die Weigerung von Dr. Bergmeister<br />

und der Familie Ganahl, e<strong>in</strong>en Anteil der Kirchenbauschuld<br />

zu übernehmen, wird als Grund für die Ablehnung von weiteren<br />

Gesprächen genannt. 33<br />

Landeshauptmann Adolf Rhomberg teilte namens des<br />

Landesausschusses den Feldkirchern mit, dass es ke<strong>in</strong>e<br />

gesetzliche Möglichkeit gebe, Verhandlungen zu erzw<strong>in</strong>gen.<br />

Die Feldkircher teilten dem Landeshauptmann unverblümt<br />

ihre Enttäuschung über die Haltung der Altenstädter<br />

wie auch über die Haltung des Landesauschusses mit. Sie<br />

stellten ihre Haltung <strong>in</strong> der Brunnenfrage klar, <strong>in</strong>formierten<br />

über den Zustand und die Nutzung der Jauchegrube, und<br />

erklärten die Kirchenbauangelegenheit zur Privatsache. Ob<br />

parteipolitische H<strong>in</strong>tergründe für diese Entscheidung des<br />

Landesausschusses verantwortlich waren, wie Wanner vermutet,<br />

ist nicht beweisbar.<br />

In ihrem Zorn verwendeten die Feldkircher die schwächsten<br />

Glieder der Gesellschaft, die Schulk<strong>in</strong>der aus Levis, als<br />

Druckmittel. Man verweigerte den Levner K<strong>in</strong>dern, konkret<br />

15 K<strong>in</strong>dern, den Besuch der Volksschule <strong>in</strong> Feldkirch und


zwang sie damit zum Besuch der Volksschule <strong>in</strong> Altenstadt,<br />

die nur nach e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong>destens halbstündigen Fußmarsch<br />

zu erreichen war. Betroffen davon waren natürlich hauptsächlich<br />

die K<strong>in</strong>der der zahlreichen <strong>in</strong> Levis lebenden Eisenbahner.<br />

Diese Haltung führte zu e<strong>in</strong>em Protestschreiben<br />

des Staatsbeamtenclubs, der auch die Interessen der<br />

Eisenbahner vertrat. Auch die Staatsbahndirektion sah sich<br />

zu e<strong>in</strong>er Intervention veranlasst. Sie fürchtete durch diese<br />

Maßnahmen e<strong>in</strong>e Demotivation ihrer Mitarbeiter und daraus<br />

folgend deren Versetzungsgesuche. 34<br />

2.5. Das Levner Komitee 1904/05<br />

Unterlevis um 1910<br />

Frischen Schwung <strong>in</strong> die Frage der E<strong>in</strong>verleibung von Levis<br />

brachte e<strong>in</strong> sogenanntes Levner Komitee, das für den 27.<br />

November 1904 alle „Steuerträger“ von Levis zu e<strong>in</strong>er Versammlung<br />

<strong>in</strong> das Gasthaus Rose e<strong>in</strong>lud. 35 Über den Verlauf<br />

dieser Zusammenkunft der Levner Steuerzahler <strong>in</strong>formierte<br />

Ludwig Bürkle am 28. November 1904 den Feldkircher<br />

Stadtmagistrat. Die anwesenden Hausbesitzer und Steuerzahler<br />

sollen sich während der Debatte e<strong>in</strong>deutig für die<br />

„Incorporierung“ von Levis <strong>in</strong> die Stadtgeme<strong>in</strong>de Feldkirch<br />

ausgesprochen haben. Es wurde dann e<strong>in</strong> Komitee gewählt,<br />

bestehend aus den Herren Dr. Wimmer, Feldkirch, Eduard<br />

Wieder<strong>in</strong>, Baumeister Christian Zangerl, Franz Heim, Johann<br />

Rath, Alois Tiefenthaler und Ludwig Bürkle. Sie sollten<br />

sich um die E<strong>in</strong>leitung von weiteren Schritten kümmern und<br />

die Stadtvertretung <strong>in</strong>formieren. In der Feldkircher Stadtvertretung<br />

vom 24. Februar 1905 wurde der Bericht des „Levner<br />

Komitees“ verlesen und beraten. Der Stadtmagistrat<br />

wurde mit der Aufnahme von Verhandlungen mit Altenstadt<br />

beauftragt. 36<br />

In e<strong>in</strong>em Schreiben nahm Feldkirch am 21. März 1905 Kontakt<br />

mit Altenstadt auf. Unter Berufung auf Paragraph 2,<br />

Absatz 1 und 2 der Geme<strong>in</strong>deordnung wurde die E<strong>in</strong>leitung<br />

des Verfahrens zur E<strong>in</strong>verleibung von Levis gewünscht.<br />

Die Aufforderung, die Angelegenheit mit „thunlichster Beschleunigung“<br />

anzugehen, nahmen die Altenstädter nicht<br />

so wichtig.<br />

Sie setzten diese Angelegenheit zwar auf die Tagesordnung<br />

der Geme<strong>in</strong>devertretungssitzung vom 12. April 1905,<br />

doch wurde dieser allerletzte Tagesordnungspunkt wegen<br />

„vorgerückter Zeit“ nicht mehr behandelt und vertagt. 37 Die<br />

Feldkircher reagierten natürlich prompt auf die Pressemeldung<br />

über die Verschiebung und baten nochmals um<br />

rasche Erledigung ihres Ansuchens auf der nächsten Geme<strong>in</strong>devertretungssitzung.<br />

Die Altenstädter behandelten<br />

die Angelegenheit zwar im Juni 1905, kamen aber nur zum<br />

Ergebnis, zuerst e<strong>in</strong>mal die Vorakten <strong>in</strong> Feldkirch zum weiteren<br />

Studium anzufordern. 38 Die Feldkircher übersandten<br />

dann e<strong>in</strong>e Abschrift des Ansuchens des „Levner Comitees“,<br />

drohten aber ganz offen, bei e<strong>in</strong>er weiteren Verschleppung<br />

der Angelegenheit den Landtag anzurufen. Diese Drohung<br />

wurde <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>destube von Altenstadt nicht sehr gut<br />

aufgenommen. Geme<strong>in</strong>devorsteher Josef Rhe<strong>in</strong>berger teilte<br />

jedenfalls mit, dass der Geme<strong>in</strong>deausschuss von Altenstadt<br />

dem Antrag e<strong>in</strong>stimmig ke<strong>in</strong>e Folge gegeben habe. 39<br />

Der Feldkircher Stadtvertretung blieb nichts anderes übrig,<br />

als dies zur Kenntnis zu nehmen. Als e<strong>in</strong>ziger Weg,<br />

doch noch zu e<strong>in</strong>er Lösung zu kommen, wurde die Anrufung<br />

des <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages genannt, der durch e<strong>in</strong><br />

Landesgesetz diese Vere<strong>in</strong>igung durchführen könnte. Bürgermeister<br />

Dr. Josef Peer me<strong>in</strong>te dazu: „[…] die bestimmte<br />

Erwartung aus, dass der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag <strong>in</strong> Bethätigung<br />

jener Objectivität, mit welcher er <strong>in</strong> derartigen, re<strong>in</strong><br />

wirtschaftlichen Fragen vorzugehen pflege, sich <strong>in</strong> dieser<br />

re<strong>in</strong> wirtschaftlichen Angelegenheit der Nothwendigkeit<br />

der angestrebten Vere<strong>in</strong>igung u. der Billigkeit der darauf<br />

abzielenden Wünsche sicher nicht verschließen u. e<strong>in</strong>e der<br />

obwaltenden Umstände vollauf Rechnung tragende Entscheidung<br />

im S<strong>in</strong>ne der Wünsche der Stadt Feldkirch, unbeirrt<br />

durch politische Erwägungen, treffen werde [...].“ Trotz<br />

dieser <strong>in</strong> Juristendeutsch formulierten Hoffnungen wurde<br />

das mit der Vere<strong>in</strong>igungsfrage befasste Komitee beauftragt,<br />

Vorschläge für Repressalien gegen die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

zu erarbeiten. 40<br />

Seite 227


Zur Erarbeitung dieser Repressalien wurde dann tatsächlich<br />

e<strong>in</strong>e Sitzung e<strong>in</strong>berufen, zu der auch Dr. Johann Bergmeister,<br />

der Obmann des „Levner Komitees“ e<strong>in</strong>geladen wurde.<br />

Von irgendwelchen Repressalien ist dann jedoch nichts<br />

mehr zu hören.<br />

2.6. E<strong>in</strong> Vorstoß von Bürgermeister Peer 1906<br />

E<strong>in</strong>en neuerlichen Versuch, doch noch e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung zu<br />

erreichen, machte dann Bürgermeister Peer im <strong>Jahre</strong> 1906.<br />

In der Magistratssitzung vom 26. Juni 1906 legte er e<strong>in</strong>en<br />

„flüchtigen Entwurf“ vor, der besprochen und angenommen<br />

wurde. 41 Um die Sache <strong>in</strong> Fluss zu br<strong>in</strong>gen, wurde e<strong>in</strong>e<br />

Sitzung der Ausschussmänner sowie deren Stellvertreter <strong>in</strong><br />

das Gasthaus Schäfle e<strong>in</strong>berufen, <strong>in</strong> der dieser neuerliche<br />

Versuch nochmals besprochen wurde.<br />

E<strong>in</strong>e im Stadtarchiv verwahrte Niederschrift über e<strong>in</strong>e Aussprache<br />

über die E<strong>in</strong>verleibung von Levis ist vermutlich das<br />

Protokoll dieser Sitzung. 42 Unklar ist wer es verfasst hat und<br />

verwunderlich ist, dass es masch<strong>in</strong>schriftlich verfasst wurde.<br />

Dies deutet darauf h<strong>in</strong>, dass es nachträglich von e<strong>in</strong>er<br />

unbekannten Person abgetippt und dann e<strong>in</strong>fach dem amtlichen<br />

Akt h<strong>in</strong>zugefügt wurde. Nichtsdestoweniger s<strong>in</strong>d die<br />

Aussagen vielsagend für den damals herrschenden Geist.<br />

Als klarer Gegner der Vere<strong>in</strong>igung trat Anton We<strong>in</strong>zierl auf.<br />

Er befürchtete, dass Feldkirch e<strong>in</strong>e Bauerngeme<strong>in</strong>de werde<br />

und die Hauptlast der Steuern tragen müsse und „regieren<br />

werden die Bauern über unser Geld“. Er bezeichnete e<strong>in</strong>e<br />

Vere<strong>in</strong>igung als politischen Selbstmord, da ja eigentlich<br />

Feldkirch an Altenstadt angeschlossen werde. Er me<strong>in</strong>te:<br />

„Feldkirch besteht seit 600 – 700 <strong>Jahre</strong>n und hat sich noch<br />

ohne Altenstadt durchgeschlagen. Das große Wort werden<br />

sie führen und uns regieren. Mit diesen rückständigen Leuten<br />

haben sie sofort die Majorität“. Andererseits stellte<br />

We<strong>in</strong>zierl fest, dass die Stadt, erfolglos, Industrieansiedelungen<br />

ausgeschrieben habe. Es fehlte an den notwendigen<br />

Industriegrundstücken und Wohnungen für die Arbeiter. Er<br />

verwies auf die vielen <strong>in</strong> Bregenz bzw. <strong>in</strong> Vorkloster ange-<br />

Seite 228<br />

siedelten neuen Industriebetriebe. Auch Otto Bosch hatte<br />

e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen Rückgang bemerkt: „geht die Industrie<br />

<strong>in</strong> Feldkirch und Umgebung seit e<strong>in</strong>igen <strong>Jahre</strong>n zurück.“<br />

Er warf den Altenstädtern auch vor, bei der Anschaffung von<br />

Glocken e<strong>in</strong>er welschen Firma und nicht e<strong>in</strong>er Feldkircher<br />

Glockengießerei den Auftrag gegeben zu haben. Auch die<br />

ursprüngliche Wahl der Unterländer Firma Jenny & Sch<strong>in</strong>dler<br />

als Stromlieferant anstatt der Feldkircher Stadtwerke kritisierte<br />

We<strong>in</strong>zierl. 43 Diese Angelegenheit wertete er als Beweis<br />

für die nicht existierende „freundnachbarschaftliche“<br />

Ges<strong>in</strong>nung der Altenstädter. Tschavoll zitierte e<strong>in</strong>e Aussage<br />

des Altenstädter Vorstehers: „es wird uns nicht e<strong>in</strong>fallen<br />

den Kopf herzugeben“. Geme<strong>in</strong>t war damit das unter allen<br />

Ortsteilen f<strong>in</strong>anzstärkste Levis. Carl von Tschavoll verweist<br />

auf den vom Magistrat erstellten Vertragsentwurf, der e<strong>in</strong>e<br />

Vere<strong>in</strong>igung mit Levis, Altenstadt und Gis<strong>in</strong>gen ohne die<br />

Ortsteile Nofels, Fresch und Bangs vorsah. Er schlug vor,<br />

auch diese Ortsteile noch „mitzunehmen“.<br />

Für Philipp Ganahl sprachen vor allem wirtschaftliche Gründe<br />

für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung. Obwohl die Sp<strong>in</strong>nerei Ganahl sich<br />

verdoppelt hatte, fand er <strong>in</strong> Feldkirch ke<strong>in</strong>e Bauplätze für<br />

Arbeiterwohnungen. Für die politische Zukunft Feldkirchs<br />

sah der führende Liberale Ganahl im wahrsten S<strong>in</strong>ne des<br />

Wortes „schwarz“: „Wir bleiben Städter, aber nicht ewig<br />

Kle<strong>in</strong>städter. Bludenz. [sic!] Levis alle<strong>in</strong> ist nichts, lohnt<br />

nicht. Wer der Anschauung ist, dass Feldkirch <strong>in</strong> 20 – 30<br />

<strong>Jahre</strong>n dasselbe se<strong>in</strong> soll, der muss der Ansicht des Herrn<br />

Rat We<strong>in</strong>zierl se<strong>in</strong>. Schwarz werden wir doch. In 10- bis 12<br />

<strong>Jahre</strong>n s<strong>in</strong>d auch wir schwarz.“ Er sollte mit se<strong>in</strong>er Prognose<br />

recht behalten. Im <strong>Jahre</strong> 1909 gewannen die Christlichsozialen<br />

die Mehrheit <strong>in</strong> der Stadtvertretung und lösten damit<br />

die 50 <strong>Jahre</strong> Feldkirch dom<strong>in</strong>ierenden Liberalen ab. Ganahl<br />

wies aber auch auf die Steuere<strong>in</strong>nahmen. So zahlte etwa<br />

die Hämmerle Fabrik <strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen 8.000 Gulden an Erwerbssteuer.<br />

Gebhard G<strong>in</strong>thör fürchtete sich nicht vor e<strong>in</strong>er „Majorisierung“<br />

durch die konservativen Bauern: „Die Bevölkerung,<br />

die zuwächst, ist e<strong>in</strong>e ganz andere, mehr Beamte <strong>in</strong><br />

Gis<strong>in</strong>gen und Levis.“


Auch Ferd<strong>in</strong>and Hilbe sah diese Entwicklung. Er me<strong>in</strong>te,<br />

dass bei e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung mit Altenstadt und Gis<strong>in</strong>gen die<br />

soziale Zusammenstellung der Bevölkerung sich ändern<br />

werde. Er prophezeite, dass die „städtischen Elemente“<br />

überhand nehmen werden und die „Majorisierung“ (durch<br />

Bauern) nicht bleiben werde. Franz Dieterle sprach sich für<br />

e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung aus. Der ständige Bau von Wohnhäusern<br />

<strong>in</strong> Levis bedeutete für ihn auch e<strong>in</strong>e Zunahme von Steuerobjekten.<br />

44<br />

Die Magistratsräte Anton von Furtenbach, Josef Häusle,<br />

Philipp Ganahl sowie Bürgermeister Peer stellten daraufh<strong>in</strong><br />

den schriftlichen Antrag, mit Altenstadt wegen der E<strong>in</strong>verleibung<br />

von Altenstadt, Levis und Gis<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Verhandlungen<br />

zu treten. Sie begründeten diesen neuen Antrag damit,<br />

dass die für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>verleibung von Levis notwenigen Opfer<br />

die Vorteile nicht aufwiegen und gerade zu diesem Zeitpunkt<br />

die günstigste und vielleicht auch letzte Gelegenheit<br />

wäre, dieses Ziel zu erreichen. Sie begründen aber nicht,<br />

weshalb gerade dies der ideale Zeitpunkt war.<br />

In der Stadtvertretung vom 27. Juli 1906 kam es zu e<strong>in</strong>er<br />

heftigen Diskussion über diesen Antrag. Anton Eisenegger<br />

verlangte, auch Nofels e<strong>in</strong>zugeme<strong>in</strong>den. Magistratsrat Anton<br />

We<strong>in</strong>zierl sprach sich gegen die beabsichtigte E<strong>in</strong>verleibung<br />

aus, er befürchtete, dass die Stadt- von der Landbevölkerung<br />

majorisiert würde. Die Interessen von Stadt- und<br />

Landbevölkerung waren se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach zu unterschiedlich,<br />

es soll sogar Argwohn zwischen diesen sozialen<br />

Gruppen geherrscht haben. Er sah auch ke<strong>in</strong>e Chance für<br />

die Etablierung von Industrie, die Bodenseeregion hatte sogar<br />

den Vorteil von Stromzufuhr aus dem Kraftwerk Andelsbuch.<br />

We<strong>in</strong>zierl sah ke<strong>in</strong>erlei Vorteile <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung.<br />

Er befürchtete auch e<strong>in</strong>e Erhöhung der Ausgaben für das Armen-<br />

und Schulwesen. Er glaubte auch an e<strong>in</strong>e statistisch<br />

nachweisbare Steigerung der bäuerlichen Bevölkerung <strong>in</strong><br />

Altenstadt. Furtenbach erwiderte, dass der Bevölkerungszuwachs<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt aus Bahnarbeitern <strong>in</strong><br />

Levis und den Industriearbeitern <strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen bestehe. Carl<br />

Haller sah zwar e<strong>in</strong>e Steigerung der Steuerkraft, fürchtete<br />

Josef Peer<br />

aber, dass die Stadt Feldkirch der zahlende Teil im vere<strong>in</strong>igten<br />

Feldkirch se<strong>in</strong> werde. Haller und We<strong>in</strong>zierl stimmten<br />

gegen den Antrag. Hans Pümpel tendierte für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>verleibung<br />

von Tisis und Tosters. Die namentliche Abstimmung<br />

ergab e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Mehrheit für die Aufnahme von Verhandlungen<br />

mit Altenstadt. 45<br />

Der Stadtmagistrat <strong>in</strong>formierte die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

am 16. August 1906 von diesem Beschluss, gab gleichzeitig<br />

bekannt, dass der Bürgermeister nach se<strong>in</strong>er Rückkehr<br />

Verhandlungen aufnehmen werde. Zur selben Zeit trat Altenstadt<br />

wegen e<strong>in</strong>er Wasserversorgung von Levis aus der<br />

Hochquellenleitung des Sam<strong>in</strong>atales <strong>in</strong> Kontakt mit Feldkirch.<br />

Am 17. Oktober 1906 fand e<strong>in</strong>e Sitzung im Rathaussaal<br />

statt, <strong>in</strong> der sowohl über die „Incorporierung“ von<br />

Altenstadt wie auch die Wasserversorgung von Levis verhandelt<br />

wurde. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen<br />

geben weder die Ratsprotokolle von Altenstadt noch von<br />

Feldkirch Auskunft. 46 In e<strong>in</strong>em Brief an die Geme<strong>in</strong>devorstehung<br />

von Altenstadt berichtet Ludwig Bürkle am 31. Juli<br />

1907, dass man <strong>in</strong> Feldkirch noch immer auf e<strong>in</strong>e Antwort<br />

aus Altenstadt über die bei dieser Sitzung besprochenen<br />

Fragen warte. Das Verhalten Altenstadts im <strong>Jahre</strong> 1906<br />

kann, wie schon zuvor, entweder als völlige Gleichgültigkeit,<br />

als Verzögerungstaktik oder als die klassische Haltung<br />

des Stärkeren, der zu ke<strong>in</strong>er Verhandlung oder Aktion gezwungen<br />

ist, bezeichnet werden.<br />

Feldkirch war aber durchaus bereit, die Wasserleitung der<br />

neuen Hochquellenleitung bis Levis auszudehnen. 47 Die<br />

Vere<strong>in</strong>igungsverhandlungen sche<strong>in</strong>en auch 1906 gescheitert<br />

zu se<strong>in</strong>.<br />

2.7. E<strong>in</strong> neuer Versuch 1910/1911<br />

Die am 13. Oktober 1910 tagende Stadtvertretung erklärte<br />

den Punkt 7, die Vere<strong>in</strong>igung mit Levis, für vertraulich und<br />

befasste sich, nachdem die Zuschauer den Ratsaal verlassen<br />

hatten, mit der von Johann Caspar Meusburger aus<br />

Levis e<strong>in</strong>gereichten Anfrage. Leider hat sich dieses Schrift-<br />

Seite 229


stück nicht erhalten. Auf jeden Fall fand se<strong>in</strong>e Initiative Anklang,<br />

da ohne Debatte folgender, etwas schwammige Beschluss<br />

gefasst wurde: „Der Geme<strong>in</strong>deausschuss würde es<br />

lebhaft begrüßen, wenn die Vere<strong>in</strong>igung der Parzelle Levis<br />

mit Feldkirch unter annehmbaren Bed<strong>in</strong>gungen zustande<br />

käme.“ 48<br />

Am 4. März 1911 trat e<strong>in</strong> „E<strong>in</strong>verleibungskomitee der Parzelle<br />

Levis“, geleitet von Johann Caspar Meusburger, mit<br />

e<strong>in</strong>em gedruckten Flugblatt an die Öffentlichkeit. Nach der<br />

Aufzählung der ergebnislosen Versuche e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung<br />

<strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1850, 1857, 1870 und 1896 wird der letzte Vorstoß<br />

der Stadt Feldkirch aus dem <strong>Jahre</strong> 1904 erwähnt.<br />

Im Flugblatt wurden die Steuerverhältnisse der beiden<br />

Geme<strong>in</strong>den verglichen, wobei Altenstadt vergleichsweise<br />

schlecht abschnitt. So gab es <strong>in</strong> Altenstadt e<strong>in</strong>e Besoldungssteuer<br />

und e<strong>in</strong>e Umlage von 100 Prozent auf Neubauten.<br />

Besonders viel Raum wurde dem Thema Schule<br />

gewidmet und e<strong>in</strong> Schulneubau für Levis gefordert. Die<br />

mangelnde öffentliche Sicherheit wurde kritisiert.<br />

Aus der „Levnerpartei“ der Geme<strong>in</strong>devertretung von Altenstadt,<br />

also den <strong>in</strong> Levis wohnhaften Geme<strong>in</strong>devertretern,<br />

wurde gemäß dem proportionalen Wahlrecht das E<strong>in</strong>verleibungskomitee<br />

zusammengestellt. Die Levner beriefen sich<br />

auf den Stadtvertretungsbeschluss vom 13. Oktober 1910,<br />

<strong>in</strong> dem sie e<strong>in</strong>en Auftrag zur Vere<strong>in</strong>igung von Levis mit Feldkirch<br />

sahen.<br />

2.8. E<strong>in</strong> Neuanfang 1918<br />

Der Erste Weltkrieg ließ alle Bemühungen um e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung<br />

<strong>in</strong> den H<strong>in</strong>tergrund treten. Andere, lebenswichtige<br />

Probleme waren zu bewältigen.<br />

1917 jedoch teilte der E<strong>in</strong>verleibungssausschuss, konkret<br />

der Obmann Ludwig Bürkle und der Schriftführer Oswald<br />

Blum, dem Stadtmagistrat mit, dass er für se<strong>in</strong>e Arbeit<br />

Seite 230<br />

statistisches Material brauche, um damit die Vere<strong>in</strong>igung<br />

begründen zu können. Es fand dann auch e<strong>in</strong>e von allen<br />

Steuerträgern von Levis besuchte Versammlung statt, bei<br />

der die Anwesenden sich über die schlechte Behandlung<br />

durch Altenstadt beschwerten. Die Versammlung beschloss<br />

die Lostrennung von Altenstadt anzustreben. Lediglich zwei<br />

Personen verlangten e<strong>in</strong>en Anschluss von Levis und Altenstadt.<br />

Am 23. Jänner 1918 entwarf der Vere<strong>in</strong>igungsausschuss e<strong>in</strong><br />

Schreiben, das besonders ab der zweiten Seite die bereits<br />

bekannten Vorwürfe gegen Altenstadt enthielt, dafür aber<br />

e<strong>in</strong>en recht barschen, unhöflichen Ton verwendete. Im Akt<br />

liegen zwei Entwürfe, wobei sich auf der Rückseite die handschriftliche<br />

Notiz f<strong>in</strong>det, dass Johann Caspar Kaufmann<br />

diesen Textentwurf eigenmächtig der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

überreicht habe. Die anderen Mitglieder waren also nicht<br />

darüber <strong>in</strong>formiert. Die Reaktion aus Altenstadt fiel genauso<br />

hart aus. Der Vorsteher Rhe<strong>in</strong>berger verweigerte Unterhandlungen,<br />

da der Brief voller Lügen und Verleumdungen<br />

wäre. E<strong>in</strong> Satz verdient zitiert zu werden:“[...] e<strong>in</strong>e solche<br />

Schreibweise zu ke<strong>in</strong>em friedlichen Resultat führen werde,<br />

die eher e<strong>in</strong>em polschwekischen [sic!] Aufstand gleich<br />

sieht.“ Diese Nennung des Bolschewismus ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressanter<br />

H<strong>in</strong>weis, wie dieses zeitgeschichtliche Ereignis auch<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> aufmerksam verfolgt wurde. Vorsteher Rhe<strong>in</strong>berger<br />

hielt die Initiative auch wegen der Zeitverhältnisse<br />

für ungünstig und me<strong>in</strong>te abschließend, dass zukünftige<br />

Verhandlungen <strong>in</strong> dieser Sache direkt mit der Feldkircher<br />

Stadtvertretung stattf<strong>in</strong>den sollten. Dieser Brief überschnitt<br />

sich mit e<strong>in</strong>er freundlich gehaltenen E<strong>in</strong>ladung Bürkles an<br />

den Altenstädter Geme<strong>in</strong>derat zu weiteren Verhandlungen.<br />

Bürkle reagierte sofort auf den abschlägigen Brief des Vorstehers<br />

und versuchte ihn zu beruhigen. Den Brief Meusburgers<br />

bezeichnete er als dessen Privatsache. Der ganze<br />

Ausschuss hat diese E<strong>in</strong>gabe e<strong>in</strong>hellig verworfen. 49<br />

Diese neuerliche Initiative der Levner veranlasste den Feldkircher<br />

Bürgermeister Franz Unterberger den Landtagsabgeordneten<br />

Stefan Allgäuer <strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen am 25.1.1918 zu


Franz Unterberger<br />

treffen und <strong>in</strong> dessen Haus die Angelegenheit zu besprechen.<br />

Unterberger hielt den Inhalt des Gespräches <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Gedächtnisprotokoll fest. Er berichtete Allgäuer, dass er gerüchteweise<br />

von e<strong>in</strong>er Zusammenkunft von Geme<strong>in</strong>deausschussvertretern<br />

Altenstadts gehört habe, bei der man<br />

sich für e<strong>in</strong>en Zusammenschluss ausgesprochen hätte. Als<br />

Quelle des Gerüchtes gab er Oberlevner an, bei denen vielleicht<br />

der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen sei.<br />

Allgäuer verne<strong>in</strong>te e<strong>in</strong>e derartige Zusammenkunft. Se<strong>in</strong>e<br />

weiteren Aussagen geben e<strong>in</strong>en guten E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die triste<br />

Situation <strong>in</strong> Altenstadt kurz vor Kriegsende. Der kriegsbed<strong>in</strong>gte<br />

Mangel an Geme<strong>in</strong>defunktionären machte sich außerordentlich<br />

fühlbar. In Gis<strong>in</strong>gen, dem Heimatort Allgäuers,<br />

habe man noch nicht von der Vere<strong>in</strong>igung gesprochen,<br />

da der Krieg derart auf der Bevölkerung laste, dass sie nicht<br />

über den Tag h<strong>in</strong>aus denken könne. Sollte es wirklich e<strong>in</strong>mal<br />

zu e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung kommen, vermutete er <strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong>e Tendenz zu e<strong>in</strong>em Zusammenschluss mit Nofels zu e<strong>in</strong>er<br />

eigenen Geme<strong>in</strong>de.<br />

Wohl als Folge dieses Gespräches bestätigte Unterberger<br />

dem Vere<strong>in</strong>igungsausschuss zwar den Empfang e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>gabe<br />

für die Vere<strong>in</strong>igung, verschob aber e<strong>in</strong>e Entscheidung<br />

bis zur Rückkehr der e<strong>in</strong>gerückten Geme<strong>in</strong>devertreter. Erst<br />

nach deren Rückkehr und der Wiederkehr normaler Verhältnisse,<br />

Friedensverhältnisse, war an e<strong>in</strong>e Lösung dieser Frage<br />

zu denken. 50<br />

Die Levner ließen aber nicht locker und wandten sich am<br />

1. März mit e<strong>in</strong>em Brief und e<strong>in</strong>er Petition um Vere<strong>in</strong>igung,<br />

nun sehr freundlich und diplomatisch gehalten, an die Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

von Altenstadt. Sie erachteten die Vere<strong>in</strong>igungsfrage<br />

als derart wichtig, dass sie trotz der Kriegszeit<br />

angegangen werden müsse. Es ließe sich „ gegenüber den<br />

im Schützengraben bef<strong>in</strong>dlichen Geme<strong>in</strong>demitgliedern<br />

kaum verantworten, wenn nicht wenigstens die Vorarbeiten<br />

<strong>in</strong> Angriff genommen würden“. Bürgermeister Unterberger<br />

fragte dann am 25. April 1918 freundlichst <strong>in</strong> Altenstadt an,<br />

ob man gewillt wäre, e<strong>in</strong>en Unterausschuss für die Vere<strong>in</strong>igungsfrage<br />

zu wählen.<br />

Tatsächlich kam es dann am 19. Juli 1918 <strong>in</strong> der Feldkircher<br />

Ratsstube zu e<strong>in</strong>er ersten Sitzung der von der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

Feldkirch und der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt gewählten „E<strong>in</strong>verleibungs-Ausschüsse“.<br />

Aus Altenstadt kamen der Vorsteher<br />

Rhe<strong>in</strong>berger, Landtagsabgeordneter Stefan Allgäuer,<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ferd<strong>in</strong>and Köchle aus Gis<strong>in</strong>gen, Michael L<strong>in</strong>s<br />

aus Nofels, Julius Scheidbach aus Levis, Ludwig Bürkle aus<br />

Levis und der Geme<strong>in</strong>desekretär David Walser sowie August<br />

Bertschler. Es waren also Vertreter aus allen Ortsteilen von<br />

Altenstadt dabei. Die Vertreter Feldkirchs waren Bürgermeister<br />

Franz Unterberger, Magistratsrat Karl von Tschavoll und<br />

Magistratsrat Anton Gohm. Unterberger wurde zum Vorsitzenden<br />

gewählt, gab nach der Begrüßung e<strong>in</strong>en kurzen historischen<br />

Rückblick und sprach über die Gründe für e<strong>in</strong>e Gebietserweiterung<br />

Feldkirchs. Vorsteher Rhe<strong>in</strong>berger hielt die<br />

Beschäftigung mit der Vere<strong>in</strong>igungsfrage wegen des Krieges<br />

für verfrüht. Wegen der kriegsbed<strong>in</strong>gten Abwesenheit so vieler<br />

Wähler wäre e<strong>in</strong>e Volksabstimmung über den Anschluss<br />

unmöglich durchzuführen. Er sprach sich übrigens, im Falle<br />

e<strong>in</strong>er Volksabstimmung, für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung der ganzen<br />

Geme<strong>in</strong>de Altenstadt mit Feldkirch aus. Bürgermeister Unterberger<br />

verwies auf Meran, wo während des Krieges e<strong>in</strong>e<br />

Vere<strong>in</strong>igung mit den Nachbargeme<strong>in</strong>den erfolgt war. 51 Er verwies<br />

auch auf die <strong>in</strong> Aussicht genommene Erbauung e<strong>in</strong>er<br />

Zolldienstanlage am Feldkircher Bahnhof und die Aufwertung<br />

des Bahnhofs durch den Ausbau des Schweizer Schienennetzes<br />

<strong>in</strong> Richtung Süden. 52 Recht ungeniert, da unter Parteifreunden,<br />

sprach Unterberger über die politischen Folgen<br />

des Anschlusses der Eisenbahner- und Sozialistenhochburg<br />

Levis, die Furcht vor dem Verlust des sowieso schon wackelnden<br />

Landtagssitzes von Feldkirch. Sollte Altenstadt ebenfalls<br />

zu Feldkirch kommen, sah er e<strong>in</strong>en Ausgleich des konservativen<br />

Elements. Unterberger beschränkte sich auf die E<strong>in</strong>verleibung<br />

von Levis. Er sah <strong>in</strong> diesem ersten Treffen das Ziel, die<br />

Stimmungen über die E<strong>in</strong>verleibungsfrage zu erörtern und<br />

versprach, statistisches Material zusammenzutragen und<br />

den Geme<strong>in</strong>deausschuss zu e<strong>in</strong>er Stellungnahme zu führen.<br />

Wie versprochen wurde e<strong>in</strong>e gedruckte Vermögensbilanz von<br />

Feldkirch und Altenstadt per 31. Dezember 1918 vorgelegt<br />

und als Verhandlungsbasis gedruckt.<br />

Seite 231


Die Feldkircher luden für den 27. Oktober 1919, also nach<br />

e<strong>in</strong>er Pause von fast e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halb <strong>Jahre</strong>n, zu e<strong>in</strong>er zweiten<br />

Sitzung e<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>tergrund waren Gespräche mit Vertretern<br />

der F<strong>in</strong>anzbehörden und der Staatsbahn wegen Verlegung<br />

des Hauptzollamtes von Buchs nach Feldkirch und wegen<br />

e<strong>in</strong>er Erweiterung des Feldkircher Bahnhofes. 53 Bürgermeister-Stellvertreter<br />

Anton Gohm berichtete über den Inhalt<br />

der Gespräche und über die gleichzeitig begonnenen<br />

Vere<strong>in</strong>igungsgespräche mit Tosters. Der Feldkircher Stadtwerkedirektor<br />

Franz Simon, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Funktion als Schriftführer<br />

und wegen se<strong>in</strong>es Wohnsitzes <strong>in</strong> Levis als Mitglied<br />

des Altenstädter Vere<strong>in</strong>igungsausschusses, sprach sich für<br />

e<strong>in</strong>e Angliederung der ganzen Geme<strong>in</strong>de Altenstadt aus. Er<br />

stellte vier wichtige und dr<strong>in</strong>gliche Aufgaben vor, die se<strong>in</strong>er<br />

Me<strong>in</strong>ung nach <strong>in</strong> beiden Geme<strong>in</strong>degebieten nur gelöst werden<br />

könnten, wenn sie e<strong>in</strong>heitlich und großzügig <strong>in</strong> Angriff<br />

genommen werden.<br />

Es waren dies:<br />

1. Die Erweiterung des Feldkircher Bahnhofes, Förderung<br />

des Verkehrswesens;<br />

2. Illregulierung;<br />

3. die Lebensmittelversorgung <strong>in</strong> Zusammenhang mit der<br />

Entwässerung des versumpften Geländes beiderseits<br />

der Ill;<br />

4. Schaffung fachlicher Bildungsstätten.<br />

Gohm gab daraufh<strong>in</strong> den festen Willen Feldkirchs zu e<strong>in</strong>er<br />

Vere<strong>in</strong>igung mit der ganzen Geme<strong>in</strong>de Altenstadt bekannt<br />

und bat um die Nennung der Bed<strong>in</strong>gungen.<br />

Im Namen der Altenstädter nannte der sozialdemokratische<br />

Landtagsabgeordnete Franz Rauscher die Bed<strong>in</strong>gungen Altenstadts,<br />

als Grundlagen der Verhandlungen bezeichnet:<br />

1.) Die Bürgernutzungen. Über Art und Höhe des zu verteilenden<br />

jeweiligen Bürgernutzens sollten Altenstadt und<br />

Feldkirch das alle<strong>in</strong>ige Entscheidungsrecht haben. Der<br />

Seite 232<br />

Hans Bitschnau<br />

Re<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>n des Bürgergutes sollte <strong>in</strong> den Haushalt der<br />

Gesamtgeme<strong>in</strong>de fließen.<br />

2.) Alle E<strong>in</strong>richtungen, Anlagen, Stipendien u.s.w. sollten<br />

„Gesamt“ se<strong>in</strong>, also zum Gesamtvermögen der neuen<br />

Geme<strong>in</strong>de werden.<br />

3.) Ausgaben und E<strong>in</strong>nahmen. Die unentgeltliche Beistellung<br />

von Lehrmitteln für die Altenstädter K<strong>in</strong>der sollte<br />

beibehalten werden. Für die neuangeschlossenen Parzellen<br />

sollten die Baubeiträge für Licht und Wasser ermäßigt<br />

werden. Die Wasserversorgung der Parzellen<br />

Gis<strong>in</strong>gen und Nofels sollte studiert und <strong>in</strong> den zukünftigen<br />

Wasserversorgungsplan aufgenommen werden.<br />

4.) Den derzeit im Geme<strong>in</strong>dedienst stehenden Beamten und<br />

Bediensteten werden Anstellung und Bezüge zugesichert.<br />

5.) Die <strong>in</strong> Aussicht genommene Errichtung von Amtsstellen<br />

<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Parzellen ist durchzuführen.<br />

In der anschließenden Diskussion war man sich über den<br />

ungeh<strong>in</strong>derten und ungeschmälerten Fortbestand der bisherigen<br />

Bürgernutzungen e<strong>in</strong>ig. Die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

hatte den Staatsanwalt Dr. Hans Bitschnau gebeten, an<br />

Hand der Geme<strong>in</strong>deordnung und der beiderseitigen Bürgernutzungsordnungen<br />

e<strong>in</strong>en Vorschlag e<strong>in</strong>er getrennten<br />

Verwaltung der Bürgernutzungsrechte zu erarbeiten. 54 Die<br />

Feldkircher anerkannten die Punkte zwei, drei und vier<br />

der Verhandlungen als etwas Selbstverständliches. Zu den<br />

Lehrmitteln wurde vermerkt, dass diese <strong>in</strong> Feldkirch bisher<br />

nur an bedürftige Schüler kostenlos abgegeben worden waren.<br />

Die Stadtwerke wurden beauftragt, die Baukostenbeiträge<br />

für die Stromabnehmer von Fresch und Bangs bis zur<br />

nächsten Sitzung zu berechnen.<br />

Zum fünften Punkt gaben die Altenstädter nähere Erläuterungen,<br />

die aber leider nicht protokolliert wurden.<br />

E<strong>in</strong>e längere Diskussion entstand zur F<strong>in</strong>anzlage. Wegen<br />

der <strong>in</strong> Angriff genommenen Illregulierung auf Altenstädter<br />

Gebiet rechneten die Feldkircher mit e<strong>in</strong>er Erhöhung der<br />

Geme<strong>in</strong>dezuschläge <strong>in</strong> Feldkirch selbst. Die Sitzung wurde


Franz Rauscher<br />

vom Vorsitzenden, Landtagsabgeordneter Stefan Allgäuer<br />

als befriedigend e<strong>in</strong>gestuft. Das Protokoll schloss mit<br />

e<strong>in</strong>em wunderschönen Satz:<br />

„Die Verhandlungen lassen erkennen, daß beide Geme<strong>in</strong>den<br />

dem großzügigen Plane Lust und Liebe entgegenbr<strong>in</strong>gen,<br />

sodass mit e<strong>in</strong>er gewissen Sicherheit an die<br />

Fortsetzung der e<strong>in</strong>geleiteten, e<strong>in</strong>e Grundlage bildenden<br />

Verhandlungen, herangetreten werden könne.“<br />

Welch e<strong>in</strong> Unterschied zu den bissigen ablehnenden Schreiben<br />

und Protokollen vor dem Ersten Weltkrieg.<br />

Mit etwas Verzögerung fand dann am 11. Dezember 1919 die<br />

dritte Sitzung statt. Beide Geme<strong>in</strong>den hatten die Vermögensnachweise,<br />

Rechnungsabschlüsse und die Voranschläge<br />

für 1920 erstellt und drucken lassen. In der Besprechung<br />

wurde festgestellt, dass bei e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung die Geme<strong>in</strong>deumlagen<br />

sich auf 38 Prozent erhöhen würden, was e<strong>in</strong>e<br />

Mehrbelastung für den Feldkircher, e<strong>in</strong>e Steuerreduzierung<br />

für den Altenstädter Steuerzahler bedeutet hätte.<br />

Die von Staatsanwalt Dr. Bitschnau erarbeiteten Vorschläge<br />

für die getrennten Verwaltungen der Bürgernutzungen war<br />

bereits im Rechtsauschuss der Feldkircher Stadtvertretung<br />

behandelt worden. Für die nächste geme<strong>in</strong>same Sitzung<br />

sollten Dr. Bitschnau als Vertreter der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

und Landesgerichtsrat Dr. Mart<strong>in</strong> Schreiber als Vertreter<br />

Feldkirchs e<strong>in</strong>geladen werden, um sich dieses juristische<br />

Thema fachkundig erklären zu lassen. 55 Für die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Altenstädter Geme<strong>in</strong>debediensteten wurden die E<strong>in</strong>stufungen<br />

<strong>in</strong> der Gehaltsklasse bzw. die Entlohnung exakt<br />

festgelegt. Auch die Baukosten für das Stromnetz <strong>in</strong> Fresch<br />

und Bangs wie auch die Wasserleitungskosten hatte man<br />

exakt kalkuliert. Die Levner verlangten den Ausbau des<br />

Mutterweges.<br />

Der erhoffte Ausbau des Bahnhofes wurde von den Staatsbahnen<br />

wegen der ungeklärten politischen Lage <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

verschoben. Offensichtlich haben die Hoffnungen mancher<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er auf den Anschluss an die Schweiz die Eisenbahnverwaltung<br />

zu e<strong>in</strong>er abwartenden Haltung bewogen.<br />

Am 31. Juli 1920 trafen sich Ausschüsse beider Geme<strong>in</strong>den<br />

zur vierten Sitzung, bei der die neuesten Zahlen der Vermögensausweise<br />

vorgelegt wurden. Die Zahlen hatten sich,<br />

bei den Ausgaben, stark verschlechtert. Besonders bei den<br />

Löhnen und Gehältern gab es beachtliche Mehrausgaben,<br />

die Inflation machte sich hier bemerkbar. Die Abgänge beider<br />

Geme<strong>in</strong>den konnten nur durch Zuschläge ausgeglichen<br />

werden. Feldkirch hatte e<strong>in</strong>en Zuschlag von 470 Prozent,<br />

Altenstadt sogar von 1070 Prozent. Diskutiert wurde auch<br />

der mögliche Verkauf der Stadtwerke an die zu bildende<br />

Landeselektrizitätsgesellschaft, die Vorgänger<strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Kraftwerke (VKW), oder gar e<strong>in</strong>e Beteiligung Feldkirchs<br />

an dieser Gesellschaft, die dann wirklich erfolgte.<br />

Das von Dr. Mart<strong>in</strong> Schreiber erarbeitete Gutachten über<br />

die getrennten Verwaltungen der Bürgernutzungen wurde<br />

zur Kenntnis genommen und dem früheren Bürgermeister<br />

und Spitzenjuristen Dr. Peer zur Durchsicht gegeben. In<br />

den Archivbeständen hat sich e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges, von Dr. Wilhelm<br />

Schimper erstelltes Rechtsgutachten vom 12. März 1921 erhalten.<br />

Dar<strong>in</strong> wird zuerst geklärt, dass nach der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

durchaus e<strong>in</strong>e Parzelle e<strong>in</strong> gesondertes Vermögen,<br />

also die Bürgernutzungen, besitzen kann. Auch das Eigentumsrecht<br />

wird juristisch geklärt wie auch die Frage nach<br />

Verleihung des Bürgerrechts. Dr. Schimper kontaktierte<br />

auch den <strong>in</strong> Dornbirn bef<strong>in</strong>dlichen Dr. Schreiber, der aber<br />

laut Antwortbrief nicht über die Arbeit der Vere<strong>in</strong>igungsausschüsse<br />

<strong>in</strong>formiert war. Dieses Rechtsgutachten Schimpers<br />

wurde der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt zur Beratung vorgelegt.<br />

Die Öffentlichkeit wurde bei e<strong>in</strong>er Versammlung im Gasthaus<br />

„Krone“ <strong>in</strong> Altenstadt über die Vere<strong>in</strong>igungsfrage <strong>in</strong>formiert.<br />

E<strong>in</strong>geladen hatte Georg Böhler, der Klubobmann<br />

der vere<strong>in</strong>igten Parteien Altenstadts, als Referent trat der<br />

Stadtwerkedirektor Franz Simon auf. 56 Er <strong>in</strong>formierte über<br />

die Bestrebungen im Ortsteil Levis, über die Vorteile e<strong>in</strong>er<br />

Seite 233


Seite 234<br />

"Badeort Nofelsn bei Feldkirch"<br />

Vere<strong>in</strong>igung, aber auch über die Bürgernutzungen. Gerade<br />

dazu entspann sich e<strong>in</strong>e Diskussion, wurde die weitere<br />

Nutzung der Geme<strong>in</strong>degüter bezweifelt. Die Anwesenden<br />

verfassten dann doch e<strong>in</strong>e Resolution, gerichtet an die<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung von Altenstadt, <strong>in</strong> der sie sich für Verhandlungen<br />

<strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>igungsfrage aussprachen. 57<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Altenstadt reagierte ab Juni 1921 auf e<strong>in</strong>mal<br />

eher bremsend, <strong>in</strong>dem sie die E<strong>in</strong>berufung e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />

Versammlung bekanntgab, <strong>in</strong> der die Bevölkerung<br />

über die Vor- und Nachteile der Vere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong>formiert werden<br />

sollte. Als Referent wurde Alt-Bürgermeister Unterberger<br />

e<strong>in</strong>geladen. Zum Rechtsgutachten wurde vermerkt, dass<br />

die grundbücherliche E<strong>in</strong>tragung des Eigentumsrechtes der<br />

künftigen „Fraktion“ Altenstadt verlangt und der E<strong>in</strong>berufung<br />

e<strong>in</strong>er Verwaltungskommission für die Nutzung des<br />

Bürgernutzens <strong>in</strong> Altenstadt zugestimmt werde. Ob diese<br />

Versammlung überhaupt jemals stattfand, ist leider nicht<br />

bekannt. 58<br />

Weitere Aktivitäten s<strong>in</strong>d für das Jahr 1921 nicht bekannt.<br />

Im April und Mai 1922 wurden weitere Versuche zur Vere<strong>in</strong>igung<br />

unternommen. Sehr <strong>in</strong>formativ ist die von Franz<br />

Unterberger verfasste Niederschrift e<strong>in</strong>er am 5. April 1922<br />

stattgefundenen Besprechung wegen der E<strong>in</strong>verleibung von<br />

Oberlevis. Unterberger gab als Schuld für das Stocken der<br />

Verhandlungen den Widerstand der bäuerlichen Bevölkerung<br />

Altenstadts an. Ihre Forderung bezüglich Verwaltung<br />

des Geme<strong>in</strong>debesitzes, des Waldes, war für die Feldkircher<br />

nicht tragbar. Nun traten e<strong>in</strong>ige Levner mit der Idee e<strong>in</strong>er<br />

Abtrennung von Levis bis zum Gasthaus Bierkeller hervor<br />

und wollten e<strong>in</strong>e Unterschriftenaktion starten. Sie wollten<br />

damit gleichzeitig der Initiative anderer Levner nach Gründung<br />

e<strong>in</strong>er eigenen Geme<strong>in</strong>de Levis zuvorkommen. Bürgermeister<br />

Anton Gohm berichtete über die Schwierigkeiten<br />

bei den Verhandlungen, die Probleme, die sich mit der<br />

kirchlichen Lostrennung von Levis besonders zeigten. Dieser<br />

Lösungsprozess von Levis zog sich über <strong>Jahre</strong> h<strong>in</strong>weg,<br />

beschäftigte die kirchlichen Instanzen zwischen Feldkirch<br />

und Brixen und dürfte für Emotionen gesorgt haben. Ver-<br />

mutlich haben diese Ereignisse auch auf die Stimmung<br />

<strong>in</strong> der Bevölkerung zur Anschlussfrage mitbestimmt. 59 Die<br />

Steuerkraft von Oberlevis bezeichnete er als „wertvoll“, die<br />

Möglichkeit nach Gründung e<strong>in</strong>er eigenen Geme<strong>in</strong>de Levis<br />

schätzte er als unrealistisch e<strong>in</strong>, da der Landtag niemals<br />

zustimmen würde. Die Versammlung sprach sich e<strong>in</strong>stimmig<br />

für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>verleibung von Oberlevis aus und für den<br />

Start e<strong>in</strong>er Unterschriftenaktion. 60 Am 9. April er<strong>in</strong>nerte<br />

Bürgermeister Gohm die Geme<strong>in</strong>devorstehung Altenstadt<br />

an das im März ihr zugesandte Rechtsgutachten über die<br />

Bürgernutzungen und bat um die Beratung der bereits 1920<br />

gefassten Grundlagen für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung. Laut Gohm war<br />

auch die neugewählte Stadtvertretung durchaus an e<strong>in</strong>er<br />

Vere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong>teressiert. Se<strong>in</strong>er Ansicht nach sprachen die<br />

wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung.<br />

Geme<strong>in</strong>t waren wohl die wirtschaftlichen Probleme,<br />

die geme<strong>in</strong>sam besser gelöst werden konnten. Am.20. April<br />

1922 legten Ludwig Bürkle und Karl Ganahl dem Feldkircher<br />

Stadtrat dann wirklich e<strong>in</strong>e Unterschriftensammlung von<br />

Bürgern von Ober-Levis vor, <strong>in</strong> der sich von 470 Wahlberechtigten<br />

450, also 95 Prozent, für die E<strong>in</strong>verleibung ihres<br />

Wohnbezirkes bis zur Höhe des Gasthauses Bierkeller nach<br />

Feldkirch aussprachen. Der Feldkircher Stadtrat gab der Altenstädter<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung das Ergebnis dieser Unterschriftensammlung<br />

sowie die Stellungnahme der Stadtvertretung<br />

bekannt: „ Sie spricht die Geneigtheit aus, diesem<br />

Wunsche Rechnung zu tragen, obwohl sie nach wie vor auf<br />

dem Standpunkt steht, dass das Weitergehende die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

der Gesamtgeme<strong>in</strong>de Altenstadt sei.“<br />

Diese Petition aus Oberlevis war Verhandlungsgegenstand<br />

e<strong>in</strong>er für den 6. Mai 1922 e<strong>in</strong>berufenen Sitzung des Feldkircher<br />

Vere<strong>in</strong>igungsausschusses. Bürgermeister Gohm<br />

berichtete, dass alle bisherigen Anstrengungen zur Vere<strong>in</strong>igung<br />

an der Passivität der Altenstädter und Gis<strong>in</strong>ger<br />

gescheitert wären, wobei besonders <strong>in</strong> den bäuerlichen<br />

Kreisen von Gis<strong>in</strong>gen der größte Widerstand zu f<strong>in</strong>den war.<br />

Der Ausschuss erarbeitete e<strong>in</strong>en Antrag an die Stadtvertretung<br />

wegen Unterstützung des Levner Komitees. E<strong>in</strong>en<br />

recht <strong>in</strong>teressanten H<strong>in</strong>weis auf die Lage <strong>in</strong> Altenstadt bie-


Dorfzentrum Gis<strong>in</strong>gen 1930<br />

tet wiederum e<strong>in</strong> handschriftlicher Aktenvermerk von Franz<br />

Unterberger vom 6. Mai 1922, der sich auf e<strong>in</strong> Jahr alte<br />

Informationen bezog. Er hatte von e<strong>in</strong>em Mitglied des Altenstädter<br />

Unterausschusses für E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung erfahren,<br />

dass dieser Ausschuss es nicht wagte, die Grundlagen der<br />

Vere<strong>in</strong>igung der Geme<strong>in</strong>devertretung vorzulegen, da er davon<br />

ausg<strong>in</strong>g, dort für den Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit zu f<strong>in</strong>den.<br />

Sie hatten mit ihrer Befürchtung wohl nicht ganz Unrecht,<br />

wie die Sitzungen der Geme<strong>in</strong>devertretung vom 1. Juli und<br />

vom 23. Dezember 1922 zeigten. Die E<strong>in</strong>gabe der Stadt<br />

Feldkirch wegen E<strong>in</strong>verleibung wurde zuerst dem Vere<strong>in</strong>igungsausschuss<br />

übertragen und dann letztendlich von der<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung, mit Ausnahme der Levner Geme<strong>in</strong>devertreter<br />

abgelehnt. 61<br />

Die Altenstädter erkundigten sich 1922 <strong>in</strong> Bozen, L<strong>in</strong>dau<br />

und St. Pölten über die Erfahrungen dieser Geme<strong>in</strong>den mit<br />

E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dungen. In L<strong>in</strong>dau gab ihnen der Bürgermeister<br />

schriftlich Auskünfte über die 1922 erfolgte E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

von Aeschach, Hoyren und Reut<strong>in</strong>, betonte die „grössere<br />

Stoßkraft“ sowie das erhöhte Ansehen. Es wurde auch e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>ladung zu e<strong>in</strong>em persönlichen Gespräch ausgesprochen.<br />

In Bozen erkundigte man sich über die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

von Zwölfmalgreien im <strong>Jahre</strong> 1910 und erhielt e<strong>in</strong> Antwortschreiben<br />

<strong>in</strong> italienischer Sprache, <strong>in</strong> dem auf den damaligen<br />

Bürgermeister Dr. Julius Perathoner verwiesen wurde.<br />

Dieser berichtete über die positiven Erfahrungen, das E<strong>in</strong>halten<br />

von Versprechungen wie dem Schulbau. Es wurden<br />

dann weitere drei Personen befragt. E<strong>in</strong> Bauer, der se<strong>in</strong>erzeit<br />

Gegner der Vere<strong>in</strong>igung war, berichtete über die positiven<br />

Erfahrungen. Se<strong>in</strong>e Bedenken gegen das friedliche<br />

Nebene<strong>in</strong>ander von Städtern und Bauern waren zerstreut.<br />

1923 wurde Gries <strong>in</strong> Bozen e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong> markanter<br />

Unterschied zwischen 1910 und 1923 war aber die Vorgangsweise.<br />

1910 gab es noch e<strong>in</strong>e Volksabstimmung, 1925 wurde<br />

e<strong>in</strong>em königlichen Dekret nachgekommen. 62<br />

Nach den produktiven Ergebnissen der Verhandlungen der<br />

<strong>Jahre</strong> 1919/20 wurde 1922 e<strong>in</strong> absoluter Tiefpunkt erreicht,<br />

war man bei der verfahrenen Situation wie im 19. Jahrhundert.<br />

Wie frustriert man <strong>in</strong> Feldkirch war, beweist die Rücknahme<br />

der Forderungen auf die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung von Ober-<br />

Levis.<br />

Weshalb dieser Umschwung stattfand, ist nicht mehr zu<br />

klären, vielleicht wurden die Verhandlungen 1919/20 von<br />

den Vertretern Altenstadts ohne notwendige Rückendeckung<br />

durch die konservative Basis geführt. Aus dem <strong>Jahre</strong><br />

1923 s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>erlei Informationen über Aktivitäten irgende<strong>in</strong>er<br />

Art bekannt.<br />

Die <strong>Jahre</strong> 1920 bis 1925 waren aber auch die schwierigsten<br />

<strong>Jahre</strong> der noch jungen Republik. Die Arbeitslosigkeit stieg<br />

1921/22 rapide an, der Währungsverfall war gewaltig. Waren<br />

im <strong>Jahre</strong> 1919 hundert Franken 567 Kronen wert, waren<br />

es im Folgejahr bereits 12.<strong>200</strong> und 1922 sogar 360.000<br />

Kronen. Erst die Völkerbundanleihe 1922 brachte e<strong>in</strong>e Währungsstabilität.<br />

Die vom Völkerbund verlangten Sparmaßnahmen<br />

führten zu e<strong>in</strong>em dramatischen Abbau von Beamten,<br />

zumeist jungen Leuten, die nun arbeitslos wurden.<br />

E<strong>in</strong>e wirtschaftliche Stabilität brachte erst die seit dem 24.<br />

Dezember 1924 e<strong>in</strong>geführte neue Währung, der Schill<strong>in</strong>g.<br />

Die Inflation machte sich natürlich auch auf lokaler Ebene<br />

bemerkbar. So reagierten die Stadtwerke im Oktober 1921<br />

auf die Kronentwertung mit gewaltigen Strompreiserhöhungen.<br />

Auf den Grundtarif e<strong>in</strong>er Glühlampe kam e<strong>in</strong> Teuerungszuschlag<br />

von 4700 Prozent. Auf den Grundtarif für Bügeleisen<br />

und Kle<strong>in</strong>motoren wurde e<strong>in</strong> 120-facher Zuschlag<br />

erhoben. Die Kohlenpreise wurden um das 1100-fache erhöht,<br />

die Löhne um das 400-fache und die Gehälter um das<br />

300-fache. 63<br />

Angeblich hat Bürgermeister Gohm den Vorschlag gemacht,<br />

die Verhandlungen über die Vere<strong>in</strong>igung bis zur Wiedererlangung<br />

stabiler Währungsverhältnisse ruhen zu lassen und<br />

den Ausbau der städtischen Infrastruktur wie Straßenbau,<br />

Kapfschluchterweiterung und Kanalisierung fortzusetzen. 64<br />

Seite 235


Fabriksanlage F.M. Hämmerle<br />

<strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen um 1900<br />

2.9 1924 – erste Schritte zur Vere<strong>in</strong>igung<br />

E<strong>in</strong>en neuerlichen Versuch zur Kontaktaufnahme mit Altenstadt<br />

wagte Feldkirch im April 1924. Ende März übersandte<br />

der Stadtrat e<strong>in</strong> Rechtsgutachten über die Bürgernutzungen<br />

nach Altenstadt und am 9. April wandte sich der Feldkircher<br />

Stadtrat mit e<strong>in</strong>em Brief an die Geme<strong>in</strong>devorstehung von<br />

Altenstadt. Dar<strong>in</strong> wurde vorgeschlagen, auf Basis der 1920<br />

zwischen den beiden Vere<strong>in</strong>igungsausschüssen gefassten<br />

Beschlüsse Beratungen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung aufzunehmen.<br />

Diese Beschlüsse sollten als Verhandlungsgrundlage<br />

dienen. Bürgermeister Gohm versicherte, dass auch<br />

die neu gewählte Stadtvertretung weiterh<strong>in</strong> an e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung<br />

<strong>in</strong>teressiert wäre. Abschließend me<strong>in</strong>te er, dass e<strong>in</strong><br />

Zusammenschluss bei den herrschenden wirtschaftlichen<br />

und sonstigen Verhältnissen e<strong>in</strong>en Vorteil für beide Geme<strong>in</strong>den<br />

br<strong>in</strong>gen werde.<br />

Am 10. April 1924 fand e<strong>in</strong>e Sitzung des Feldkircher Vere<strong>in</strong>igungsausschusses<br />

statt, an dem neben Bürgermeister<br />

Gohm, Stadtrat Steck, der Rechtsanwalt Dr. August<strong>in</strong> Tarter,<br />

Paul Büchel und Karl Frank teilnahmen. Bürgermeister<br />

Gohm bot den neuen Mitgliedern des Ausschusses e<strong>in</strong>en<br />

Rückblick auf die Ereignisse. So hatte Altenstadt auf den im<br />

Mai 1922 zugesandten Brief bezüglich Unterschriftenliste<br />

Oberlevis nie geantwortet. Genauso wenig hatte Altenstadt<br />

auf e<strong>in</strong>en 1921 zugesandten Entwurf e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>igungsvertrages<br />

Stellung genommen. Die letzte Besprechung mit den<br />

Vertretern von Tosters hatte 1919 stattgefunden. Die von<br />

Geme<strong>in</strong>devorsteher Alfons Walser versprochene Informationsversammlung,<br />

bei der Gohm als Redner auftreten sollte,<br />

hatte nicht stattgefunden.<br />

Der Vere<strong>in</strong>igungsausschuss beschloss, sowohl an Altenstadt<br />

wie auch an Tosters nochmals die Vere<strong>in</strong>igungsentwürfe<br />

zu schicken und um die Aufnahme von Verhandlungen<br />

zu bitten.<br />

Der Altenstädter Vere<strong>in</strong>igungsausschuss wurde ebenfalls<br />

1924 aktiv. Die erste Sitzung fand am 13. Mai im Schulhaus<br />

Gis<strong>in</strong>gen statt. Es wurden dabei die Grundsätze des <strong>Jahre</strong>s<br />

Seite 236<br />

1920 nochmals besprochen und diskutiert. Besonders das<br />

Thema Bürgernutzungen sorgte für Diskussionsstoff. Der Zustand<br />

der Illregulierung und Entwässerung <strong>in</strong> Bangs wurden<br />

<strong>in</strong> ihrem Zustand als überholt bezeichnet und sollte e<strong>in</strong> Verhandlungsgegenstand<br />

werden. Zu den weiteren Verhandlungen<br />

sollte der Jurist Dr. Mart<strong>in</strong> Schreiber als rechtskundiger<br />

Berater e<strong>in</strong>geladen werden. Schreiber sagte auch zu<br />

und nahm bereits an der Sitzung vom 26. Juni teil. Hauptberatungsgegenstand<br />

waren wiederum die Bürgernutzungen.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Sitzung fand am 10. September, wiederum im<br />

Gis<strong>in</strong>ger Schulhaus statt. Hauptbesprechungspunkt waren<br />

die Entwürfe e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>igungsvertrages vom 9. April<br />

1924, der sich aber leider nicht erhalten hat. Es ist lediglich<br />

bekannt, dass dieser Vertragsentwurf auf der Basis e<strong>in</strong>es<br />

Entwurfes des <strong>Jahre</strong>s 1921 beruhte.<br />

Bei der Besprechung wurden die e<strong>in</strong>zelnen Punkte detailliert<br />

diskutiert. So wurde der Illbaufonds als Geme<strong>in</strong>degut<br />

bezeichnet. Zu klärende Detailfragen betrafen das<br />

Geme<strong>in</strong>degut allgeme<strong>in</strong>, das Bürgerrrecht und das Ende<br />

der Belastung des Geme<strong>in</strong>degutes für Schulzwecke. Die<br />

Beibehaltung der bestehenden Schulen, die Bildung e<strong>in</strong>es<br />

e<strong>in</strong>heitlichen Schulsprengels Feldkirch-Altenstadt sowie<br />

die Förderung der landwirtschaftlichen Fortbildungsschule<br />

sollten nach Ansicht der Altenstädter <strong>in</strong> die Vere<strong>in</strong>barung<br />

aufgenommen werden. Die Geme<strong>in</strong>debediensteten sollten<br />

nicht nur <strong>in</strong> den Dienst der Stadt Feldkirch, sondern auch<br />

<strong>in</strong> den städtischen Pensionsfonds übernommen werden.<br />

Die bisher <strong>in</strong> Altenstadt übliche Vieh- und Fleischbeschau<br />

sollte beibehalten werden. Die Illregulierung wie auch die<br />

Entwässerung des Rhe<strong>in</strong>tales sahen die Altenstädter als<br />

wichtigste Aufgabe der neuen Großgeme<strong>in</strong>de Feldkirch. Alle<br />

diese geforderten Punkte wurden auch <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>igungsvertrag<br />

aufgenommen. Über all diese Wünsche <strong>in</strong>formierte<br />

die Geme<strong>in</strong>devorstehung von Altenstadt den Feldkircher<br />

Stadtrat am 3. Oktober 1924. In diesem Schreiben werden<br />

zum besseren Verständnis die Entstehungsgeschichte des<br />

Illbaufonds und die 1924 übliche Handhabung der damit<br />

verbundenen Pflichten wie auch die Belastung des Geme<strong>in</strong>degutes<br />

mit 4 Kronen für Schulzwecke erläutert. Die Alten-


Mart<strong>in</strong> Schreiber<br />

städter luden im gleichen Schreiben die Feldkircher zu e<strong>in</strong>er<br />

geme<strong>in</strong>samen Besprechung der Vere<strong>in</strong>igungsfrage e<strong>in</strong>.<br />

Damit war der Startschuss für die im folgenden Jahr stattf<strong>in</strong>dende<br />

Vere<strong>in</strong>igung gefallen. Dieser plötzliche Wandel <strong>in</strong> der<br />

E<strong>in</strong>stellung der Altenstädter dürfte mit der 1924 erfolgten<br />

Wahl von Johann Kühne zum Geme<strong>in</strong>devorsteher zusammenhängen.<br />

Diese Wahl war möglich mit den Stimmen der<br />

Geme<strong>in</strong>devertreter aus Levis und Nofels, se<strong>in</strong>em Wohnort,<br />

der „Frick-Partei“ aus Gis<strong>in</strong>gen und der Sozialdemokratie. 65<br />

Kühne war e<strong>in</strong> Befürworter e<strong>in</strong>es Zusammenschlusses der<br />

Geme<strong>in</strong>den und verstand es, mit Menschen umzugehen.<br />

Kühne und Gohm waren beide Christlichsoziale und hatten<br />

auch e<strong>in</strong> gutes persönliches Verhältnis. Nach 1925 waren<br />

die beiden, Gohm als Bürgermeister und Kühne als Stellvertreter,<br />

e<strong>in</strong> gutes Team. Auch die <strong>in</strong> Levis sehr starken<br />

Sozialdemokraten setzten sich für die Vere<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>.<br />

Diese politische Konstellation und die Persönlichkeiten an<br />

der Spitze der beiden Geme<strong>in</strong>den machte die Realisierung<br />

dieses Langzeit-Projektes Geme<strong>in</strong>dezusammenschluss erst<br />

möglich.<br />

Die erste geme<strong>in</strong>same Sitzung der Vere<strong>in</strong>igungsausschüsse<br />

von Feldkirch und Altenstadt fand dann am 13. Oktober 1924<br />

statt. Der sozialdemokratische Rauscher aus Altenstadt verlangte<br />

e<strong>in</strong> rasches Vorgehen beim Zusammenschluss, um<br />

<strong>in</strong> wirtschaftlichen Belangen die „erhöhte Stoßkraft e<strong>in</strong>es<br />

großen Geme<strong>in</strong>wesens“ e<strong>in</strong>setzen zu können. Geme<strong>in</strong>devertreter<br />

Simon legte e<strong>in</strong>e Statistik der Vermögensverhältnisse<br />

der beiden Geme<strong>in</strong>den vor und erläuterte e<strong>in</strong>ige<br />

wichtige Punkte. Danach wurden die e<strong>in</strong>zelnen Punkte des<br />

Vere<strong>in</strong>barungsentwurfes mitsamt den von Altenstadt e<strong>in</strong>gebrachten<br />

Ergänzungen besprochen und Ergänzungen bzw.<br />

Streichungen im Text vorgenommen.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Sitzung der Vere<strong>in</strong>igungsausschüsse von Feldkirch<br />

und Altenstadt fand am 21. Jänner 1925 statt, <strong>in</strong> der<br />

e<strong>in</strong> von den Juristen Dr. Tarter und Dr. Schreiber erarbeiteter<br />

Vertragsentwurf Punkt für Punkt besprochen, teilweise<br />

auch abgeändert wurde.<br />

Am 2. April 1925 trafen sich die Vere<strong>in</strong>igungssausschüsse<br />

von Feldkirch, Tosters und Altenstadt, wobei nur noch die<br />

Volksabstimmung und die Aufklärung der Bevölkerung festgelegt<br />

wurden.<br />

3. Verhandlungen mit Tosters<br />

Erste Pläne e<strong>in</strong>er Gebietsausdehnung von Feldkirch auf<br />

Tostner Geme<strong>in</strong>degebiet wurden im <strong>Jahre</strong> 1862 gewälzt.<br />

Nachdem 1858 im Schweizer Rhe<strong>in</strong>tal e<strong>in</strong>e Eisenbahnl<strong>in</strong>ie<br />

von St. Margrethen bis Chur errichtet worden war, schlug<br />

der Feldkircher Stadtmagistrat der Wiener Regierung den<br />

Bau e<strong>in</strong>er Verb<strong>in</strong>dungsbahn von Feldkirch durch die Illschlucht<br />

nach Tosters und über Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen bis Rüthi vor.<br />

Der Feldkircher Bahnhof sollte <strong>in</strong> Tosters, im Bereich der<br />

heutigen Eishalle errichtet werden. Das Projekt scheiterte<br />

an E<strong>in</strong>sprüchen der Handelskammer, die dadurch ihr eigenes<br />

Bahnprojekt zwischen Bregenz und Bludenz gefährdet<br />

sah, auch das Militär erhob E<strong>in</strong>wände.<br />

1911 berichtete die Wochenzeitung „Der Landbote“ von<br />

e<strong>in</strong>em Gerücht über e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>verleibung von Tosters <strong>in</strong> die<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de Feldkirch. Sarkastisch me<strong>in</strong>te der Journalist,<br />

dass die Tostner Damenwelt am wenigsten Probleme<br />

mit e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung hätte, da sie bereits „städtisch ist<br />

oder se<strong>in</strong> will“. Aktuell wurde die Frage mit den Planungen<br />

für e<strong>in</strong>en städtischen Schlachthof samt Bahnstation, der<br />

am Breiten Wasen <strong>in</strong> Tosters errichtet werden sollte. Am 9.<br />

September 1913 wählte die Geme<strong>in</strong>devertretung ihren Vorsteher<br />

Rupert Geiger und drei Geme<strong>in</strong>deräte <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Komitee,<br />

das mit Feldkirch über e<strong>in</strong>en möglichen Zusammenschluss<br />

verhandeln sollte. Die Feldkircher entsandten Franz Unterberger,<br />

Franz Josef Keck und Georg Knapp <strong>in</strong> diese Verhandlungen.<br />

66<br />

Die erste geme<strong>in</strong>same Sitzung fand am 22. April 1913 statt.<br />

Das Protokoll besteht aber nur aus kurzen Notizen. 67 Auf<br />

e<strong>in</strong>em Bogen Papier wurden Gründe für und gegen e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

aufgelistet, als Beratungspunkte die Themen<br />

Seite 237


Vermögen, die weitere Vorgangsweise und mögliche Fragen<br />

aufgelistet. Besonders <strong>in</strong>teressant ist die Liste der Gründe<br />

für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung. E<strong>in</strong> Kriterium für die Feldkircher<br />

Bürger war die Lage der Geme<strong>in</strong>dsteile <strong>in</strong> Tosters, konkret<br />

<strong>in</strong> der Tostnerau. Seit dem Mittelalter verfügte die Stadt<br />

über dieses Augebiet, das im 19. Jahrhundert kultiviert<br />

und an die Bürger für Ackerbauzwecke übergeben wurde.<br />

In Tosters sollte auch der städtische Schlachthof gebaut<br />

werden. Die <strong>in</strong> Tosters bef<strong>in</strong>dlichen Baufirmen Pümpel,<br />

Hilty und Modena wurden, wie auch der Schlachthof, als<br />

ansehnliche Steuerzahler e<strong>in</strong>geschätzt. Man rechnete mit<br />

der Errichtung e<strong>in</strong>er Eisenbahnstation <strong>in</strong> Tosters, auf die<br />

allerd<strong>in</strong>gs die Tostner bis heute noch warten. Wichtigstes<br />

Argument war die Gebietserweiterung, die Möglichkeit,<br />

Bauplätze, Schottergruben und e<strong>in</strong>en Ste<strong>in</strong>bruch zu betreiben,<br />

geeignetes ebenes Gelände für Industrie- und<br />

Gewerbebauten zu gew<strong>in</strong>nen. Gegen e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

sprachen e<strong>in</strong>e Erhöhung der Armenversorgungskosten, der<br />

Interessengegensatz zwischen Bauern und Bürgern, die<br />

Vergrößerung des Polizeiwesens und die Erweiterung des<br />

Straßenbeleuchtungsnetzes. Unklar war man sich über die<br />

Zukunft des Schulwesens. Fragen hatten die Feldkircher bezüglich<br />

der Wasserversorgung, der Schule und der Geme<strong>in</strong>debediensteten,<br />

die aber nur aus e<strong>in</strong>em Waldaufseher und<br />

e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>depolizeidiener bestanden.<br />

Die erste geme<strong>in</strong>same Sitzung des Feldkircher und Tostner<br />

Komitees fand am 29. Oktober 1913 im Gasthaus „Breiter<br />

Wasen“ statt. Magistratsrat Unterberger nannte ganz offen<br />

die Interessen der Stadt Feldkirch an e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

von Tosters: Ausdehnung des <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe zur<br />

Bahn und <strong>in</strong> der Ebene gelegenen Bauterra<strong>in</strong>s, wobei auch<br />

Investitionen wie e<strong>in</strong>e neue Illbrücke und die Illwuhrung am<br />

l<strong>in</strong>ken Illufer bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung versprochen wurden.<br />

Er nannte auch den geplanten Schlachthof und das Industriegeleise<br />

als Motiv.<br />

Die Ersetzung der nach dem Hochwasser von 1910 erbauten<br />

Notbrücke über die Ill wurde als dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>gestuft. Die<br />

Verhandlungen mit der Staatsbahn wegen des Industrie-<br />

Seite 238<br />

geleises für den Schlachthof waren angeblich schon weit<br />

fortgeschritten. Ste<strong>in</strong>material für die Wuhrung konnte<br />

aus der geplanten Illschluchterweiterung gewonnen werden.<br />

Tatsächlich sollte der Bau der neuen Brücke sich bis<br />

1927/29 h<strong>in</strong>ziehen und der Schlachthof wurde aus nicht<br />

näher bekannten Gründen niemals gebaut.<br />

Ganz wichtig war dann der Punkt 3 der Ausführungen von<br />

Unterberger: „Die Bürgernutzungen sollen auch im Falle<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung den Bürgern von Tosters im bisherigen<br />

Umfange gewahrt, ebenso soll die Kirche und ihre<br />

Stiftungen unberührt und der Wasserz<strong>in</strong>s der bisherig bleiben.“<br />

Geme<strong>in</strong>devorsteher Geiger machte auf die Befürchtungen<br />

der Tostner Bevölkerung aufmerksam. Neben dem Verlust<br />

der Selbständigkeit wurde e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Bürgernutzungen<br />

gefürchtet. Besonders <strong>in</strong> der Parzelle Hub<br />

soll es zahlreiche Gegner gegeben haben. Man verlangte<br />

auch e<strong>in</strong>e laxere Handhabung der Bauvorschriften für Tosters.<br />

Die Verwaltung der Bürgernutzung sollte weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

Tosters bleiben, man verwies dabei, als Beispiel, auf die<br />

Verhältnisse <strong>in</strong> Beschl<strong>in</strong>g. Die Magistratsräte Keck und<br />

Knapp versprachen den Tostnern e<strong>in</strong>e „entsprechende“<br />

Vertretung im „Gesamt-Geme<strong>in</strong>deausschuss“ und dass,<br />

wie <strong>in</strong> Bludenz, der Parzellenvorsteher gleichzeitig Magistratsrat<br />

wäre. Die Feldkircher versprachen sich <strong>in</strong> Nenz<strong>in</strong>g-<br />

Beschl<strong>in</strong>g nach den dort üblichen Verrechnungsregeln bei<br />

den Bürgernutzungen zu erkundigen.<br />

In der zweiten Sitzung, am 10. Dezember 1913, teilte Magistratsrat<br />

Unterberger mit, dass er sich über das Verrechnungswesen<br />

zwischen Nenz<strong>in</strong>g und Beschl<strong>in</strong>g <strong>in</strong>formiert<br />

habe, dies nicht der Geme<strong>in</strong>deordnung entspreche und<br />

daher für Feldkirch und Tosters nicht brauchbar wäre. Diskutiert<br />

wurde danach die Vere<strong>in</strong>barkeit der <strong>in</strong> der letzten<br />

Sitzung besprochenen Fragen der Bürgernutzungen mit den<br />

entsprechenden Paragraphen der Geme<strong>in</strong>deordnung.


Tosters um 1900<br />

Es zeigte sich rasch, dass bei dieser Besprechung die Zukunft<br />

der Bürgernutzungen der wichtigste Verhandlungspunkt<br />

war. Es gab zwar Statuten für die Bürgernutzungen,<br />

die aber unzeitgemäß waren und neu geplant werden mussten.<br />

Anerkannte brauchbare Statuten wurden von Feldkircher<br />

Seite als Grundvoraussetzung für die Vere<strong>in</strong>igung<br />

angesehen. Die Tostner berichteten über die Befürchtungen<br />

im Dorf. So argwöhnte die Bevölkerung, dass die Verwaltung<br />

<strong>in</strong> Feldkirch die ländlichen Verhältnisse <strong>in</strong> Tosters zu<br />

wenig würdigen würden und e<strong>in</strong> „Städter“ zu wenig E<strong>in</strong>sicht<br />

<strong>in</strong> die Bedürfnisse der Tostner hätte. Es widerstrebe<br />

den Tostnern, sich etwa den Streu- und Torfnutzen oder den<br />

Weidegang von Feldkirch aus zuteilen zu lassen. Die Feldkircher<br />

erwiderten daraufh<strong>in</strong>, dass durch e<strong>in</strong> neues Statut<br />

der Bürgernutzungen alle Befürchtungen zerstreut würden.<br />

Als Beispiel für e<strong>in</strong> gutes Verhältnis zwischen Bürgern und<br />

Bauern wurde Bludenz – Braz – B<strong>in</strong>gs genannt. Die Tostner<br />

fürchteten auch, dass spätere Geme<strong>in</strong>devertretungen<br />

von Feldkirch das geschlossene Übere<strong>in</strong>kommen umstoßen<br />

könnten, was Unterberger mit dem H<strong>in</strong>weis auf die Rechtslage<br />

und die Geme<strong>in</strong>deordnung entkräftete. Vorsteher Geiger<br />

hatte sich übrigens bei der obersten Behörde von Tirol<br />

und <strong>Vorarlberg</strong>, der k.k. Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck, über die<br />

rechtlichen Fragen bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung <strong>in</strong>formiert. Er<br />

berichtete von großen Belastungen der Geme<strong>in</strong>dekassa wegen<br />

kommunaler Bauten, was e<strong>in</strong>e Erhöhung der Geme<strong>in</strong>deumlage<br />

auf 300 Prozent zur Folge gehabt hätte. Im weiteren<br />

Verlauf der Verhandlungen wurden von beiden Seiten<br />

Fragen zu kommunalen Angelegenheiten gestellt und<br />

beantwortet. Nachdem die wichtigsten Angelegenheiten<br />

besprochen waren, gab Vorsteher Geiger die E<strong>in</strong>berufung<br />

e<strong>in</strong>er Bürgerversammlung bekannt, <strong>in</strong> der den Bürgern die<br />

Neuigkeiten mitgeteilt werden sollten. Er bat aber die Feldkircher,<br />

nicht daran teilzunehmen.<br />

Am 16. Februar 1914 fand dann e<strong>in</strong>e Versammlung der<br />

Nicht-Aktivbürger von Tosters wegen der E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dungsfrage<br />

statt. E<strong>in</strong>berufen hatten die Sitzung der k. k.Gerichts-<br />

Oberoffizial Alois Seebacher, der Sparkassenbeamte Alois<br />

Griss und Baumeister Hans Pümpel. Seebacher betonte<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Eröffnungsrede, dass von Seiten der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>in</strong> dieser wichtigen Frage immer nur die Aktivbürger <strong>in</strong>formiert<br />

wurden, obwohl die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung beide Klassen<br />

von Bürgern, als Steuerzahler, betreffe. Griss legte den<br />

Anwesenden Zahlen vor, mit denen er die Wichtigkeit der<br />

Nicht-Aktivbürger für das Geme<strong>in</strong>debudget von Tosters belegte.<br />

Se<strong>in</strong>en Berechnungen zufolge stammten 53 Prozent<br />

des Steueraufkommens von ihnen. Der zur Sitzung e<strong>in</strong>geladene<br />

Magistratsrat Unterberger wiederholte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Referat die weiter oben schon genannten Beweggründe der<br />

Stadt Feldkirch für e<strong>in</strong>en Zusammenschluss mit Tosters.<br />

Die Frage der Nutzungsrechte der Aktivbürger bezeichnete<br />

er als „Kard<strong>in</strong>alpunkt“ <strong>in</strong> den Verhandlungen. Als Ergebnis<br />

der Verhandlungen zwischen den beiden Komitees nannte<br />

er die Wahrung der Bürgernutzungen und deren Eigenverwaltung<br />

durch Tostner. Er garantierte die Beibehaltung des<br />

bisherigen Wasserz<strong>in</strong>ses und die Selbstverwaltung des Kirchenvermögens<br />

und der Stiftungen.<br />

Vorsteher Geiger begründete se<strong>in</strong>e bisherige Informationspolitik<br />

damit, dass er die so bedeutsamen Verhandlungsergebnisse<br />

<strong>in</strong> Frage der Bürgernutzungen zuerst den davon<br />

Betroffenen, also den Aktivbürgern, mitteilen wollte. Er<br />

bezeichnete übrigens die Aktivbürger als das „Gros“ der<br />

Tostner Bürger. Leider hatte e<strong>in</strong>e bei dieser Versammlung<br />

durchgeführte Probeabstimmung e<strong>in</strong> negatives Ergebnis<br />

erbracht, war also gegen e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung ausgefallen. Aus<br />

diesem Misserfolg hatte der Vorsteher geschlossen, dass<br />

weitere Verhandlungen <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>igungsfrage zwecklos<br />

wären. Geiger befragte nun die Nicht-Aktivbürger, ob sie mit<br />

der E<strong>in</strong>berufung e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Versammlung, also aller<br />

Bürger von Tosters, e<strong>in</strong>verstanden wären, was von den Anwesenden<br />

bejaht wurde.<br />

In der nun folgenden Diskussion wurden Fragen zur F<strong>in</strong>anzlage<br />

und zum Schuldenstand von Feldkirch gestellt. Der<br />

Sparkassenbeamte Griss verglich daraufh<strong>in</strong> die F<strong>in</strong>anzlage<br />

von Feldkirch und Tosters, wobei die Geme<strong>in</strong>de Tosters<br />

zwar ke<strong>in</strong>e Schulden hatte, von ihren Bewohnern trotzdem<br />

295 Prozent Zuschläge auf die Staatsteuern verlangte, Feld-<br />

Seite 239


Tosters 1936<br />

kirch h<strong>in</strong>gegen nur 240 Prozent. Griss stellte weitere Vergleiche<br />

und Berechnungen zu den Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen an,<br />

die außer ihm wohl kaum jemand verstand. Angesprochen<br />

wurde auch die Schulfrage <strong>in</strong> Tosters. Seebacher kritisierte<br />

die Raumnot <strong>in</strong> der Schule und verlangte die Anstellung<br />

e<strong>in</strong>es zweiten Lehrers. 32 K<strong>in</strong>der aus Tosters besuchten die<br />

Schule <strong>in</strong> Feldkirch. Das Schulproblem <strong>in</strong> Tosters blieb dann<br />

auch nach 1925 bestehen und sche<strong>in</strong>t die Stadtvertretung<br />

von Groß-Feldkirch nicht beschäftigt zu haben. Erst 1957,<br />

also 32 <strong>Jahre</strong> nach der Vere<strong>in</strong>igung, erbaute die Stadt Feldkirch<br />

<strong>in</strong> Tosters e<strong>in</strong>e neue Schule.<br />

H<strong>in</strong>tergrund dieser Une<strong>in</strong>igkeit <strong>in</strong> Tosters selbst war e<strong>in</strong><br />

sehr alter Streit zwischen den Aktivbürgern, Nachkommen<br />

jener 53 Familien, die 1819 vom Staat den ehemaligen Egelsee,<br />

der zu e<strong>in</strong>em Ried geworden war, als Weideflächen<br />

gekauft hatten und jenen Familien, die zwar <strong>in</strong> Tosters<br />

wohnten und e<strong>in</strong> Heimatrecht hatten, aber von der Nutzung<br />

der Geme<strong>in</strong>deweide ausgeschlossen waren. Diese Streitigkeiten<br />

begannen 1850 und setzten sich durch das ganze 19.<br />

Jahrhundert h<strong>in</strong>durch fort. Ende des 19. Jahrhunderts setzte<br />

dann besonders <strong>in</strong> der Parzelle Breiter Wasen e<strong>in</strong> Zuzug von<br />

Beamten und Feldkircher Bürgern e<strong>in</strong>, die dort Häuser errichteten<br />

und natürlich auch ihre Interessen im Bauerndorf<br />

Tosters vertreten wollten 68 Die Verhandlungen mit Tosters<br />

gestalteten sich durch das Vorhandense<strong>in</strong> von zwei Gruppierungen<br />

schwierig.<br />

Während des Ersten Weltkrieges ruhten die Verhandlungen<br />

zwischen Feldkirch und Tosters. 1918 regte die Firma Seraph<strong>in</strong><br />

Pümpel an, die <strong>in</strong> Tosters e<strong>in</strong>en Betrieb führte, die<br />

Notbrücke aus dem <strong>Jahre</strong> 1910 durch e<strong>in</strong>en Neubau zu ersetzen.<br />

Im gleichen Schreiben forderte das Unternehmen<br />

die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Vere<strong>in</strong>igung<br />

von Tosters und Feldkirch an. Pümpel schlug aber vor, von<br />

Tosters lediglich das Gebiet bis zur Eisenbahn zu erbeten,<br />

wofür Tosters von der Bezahlung der Brückenbaukosten<br />

befreit werden sollte. Pümpel gibt übrigens an, dass die<br />

Verhandlungen zur „E<strong>in</strong>verleibung“ von Tosters, also vor<br />

dem Ersten Weltkrieg gescheitert waren. Es kann daraus<br />

Seite 240<br />

geschlossen werden, dass sich 1914 die Aktivbürger und<br />

Nichtaktivbürger untere<strong>in</strong>ander und letztendlich Tosters<br />

mit Feldkirch nicht e<strong>in</strong>igen konnten.<br />

Im August 1919 kam es zu e<strong>in</strong>em Treffen von Vertretern beider<br />

Geme<strong>in</strong>den wegen der Wuhrung am l<strong>in</strong>ken Illufer im<br />

Bereich unterhalb des Kapfes. Der Geme<strong>in</strong>de Tosters war<br />

e<strong>in</strong>e vorschussweise Beitragsleistung von 20.000 Kronen<br />

für diese Wuhrarbeiten zu hoch bzw. war man der Me<strong>in</strong>ung,<br />

dass Feldkirch diese Unkosten zu bezahlen hätte, da es <strong>in</strong><br />

diesem Gebiet ja der Grundbesitzer wäre. Die Feldkircher<br />

vertraten natürlich e<strong>in</strong>e andere Me<strong>in</strong>ung. Bei diesem Gespräch<br />

regte der Geme<strong>in</strong>devorsteher Alfons Walser an,<br />

mit der Stadt wegen e<strong>in</strong>er „eventuellen“ E<strong>in</strong>verleibung<br />

der Parzelle „Breiter Wasen“ e<strong>in</strong>schließlich der Au <strong>in</strong> Verhandlung<br />

zu treten. Die Feldkircher Vertreter konnten dazu<br />

nichts sagen, wollten die Angelegenheit aber an das „E<strong>in</strong>verleibungskomitee“<br />

weiterleiten und luden die Tostner zu<br />

e<strong>in</strong>em weiteren Treffen e<strong>in</strong>. Pümpel hatte 1918 also mit se<strong>in</strong>er<br />

Vermutung Recht, dass Tosters bereit wäre, das Gebiet<br />

zwischen Kapf und Eisenbahnl<strong>in</strong>ie abzugeben.<br />

Am 20. Oktober 1919 fand dann e<strong>in</strong>e Besprechung wegen<br />

Abtretung des Gebietes vom Breiten Wasen bis zur Eisenbahnl<strong>in</strong>ie<br />

und der Au tatsächlich statt. Nach dem letzten<br />

Treffen im August hatte das Stadtbauamt e<strong>in</strong>e Skizze dieses<br />

Gebietes erstellt und der Geme<strong>in</strong>de Tosters zugesandt.<br />

Stadtrat Anton Gohm sprach gleich zu Beg<strong>in</strong>n der Sitzung<br />

auf e<strong>in</strong>e Bere<strong>in</strong>igung von ganz Tosters mit Feldkirch an und<br />

vergaß natürlich nicht, sofort die Vorteile für beide Seiten<br />

zu erwähnen. Bürgermeister Unterberger erhoffte sich von<br />

der Verlegung des Zollbahnhofes von Buchs nach Feldkirch<br />

Vorteile. Oberoffizial Alois Seebacherr, der bereits 1914 e<strong>in</strong>e<br />

Sitzung e<strong>in</strong>berufen hatte, pflichtete den Ausführungen des<br />

Feldkircher Bürgermeisters zu und betonte, dass er von jeher<br />

für e<strong>in</strong>en Zusammenschluss der ganzen Geme<strong>in</strong>de Tosters<br />

mit Feldkirch e<strong>in</strong>getreten sei. Vorsteher Walser fand<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>verleibung für zweckmäßig, musste aber zuerst<br />

Rücksprache mit der Geme<strong>in</strong>devertretung und mit der Bevölkerung<br />

halten. Josef Gopp aus Tosters bezweifelte, von


den Grundbesitzern e<strong>in</strong>e Zustimmung zur Vere<strong>in</strong>igung mit<br />

Feldkirch zu erhalten, da diese befürchteten, ihr Grundbesitz<br />

werde zu Bauplätzen und sie selbst würden <strong>in</strong> das Ried<br />

h<strong>in</strong>ausgedrängt. Stadtrat Gohm bestritt dies und verwies<br />

auf die Riedentwässerung, die Tosters alle<strong>in</strong>e nicht durchführen<br />

könne, e<strong>in</strong>e „größere Körperschaft“ wie die vere<strong>in</strong>igten<br />

Geme<strong>in</strong>den schon. Die Tostner versprachen, die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dungsfrage<br />

mit der Bevölkerung zu klären.<br />

Am 15. Dezember 1919 kamen die beiden Ausschüsse wieder<br />

zusammen. Stadtrat Gohm übergab an Vorsteher Walser<br />

die Unterlagen des Vere<strong>in</strong>igungskomitees von Altenstadt<br />

zum Studium. Weiters wurden die Rechnungsabschlüsse<br />

und Vermögensbilanzen der städtischen Eigenbetriebe<br />

übergeben. Die Tostner versprachen daraufh<strong>in</strong> ihre Budgetunterlagen<br />

Feldkirch zu überlassen. Vorsteher Walser<br />

sah die Bürgernutzungsrechte als größtes H<strong>in</strong>dernis bei der<br />

Vere<strong>in</strong>igungsfrage und sagte über das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Landbevölkerung und „Städtern“ Folgendes aus:<br />

„Die Landbevölkerung setze <strong>in</strong> die Stadtbewohner wegen<br />

Ueberredungskunst und Uebervorteilung e<strong>in</strong> gewisses<br />

Misstrauen und befürchte, dass durch die Vere<strong>in</strong>igung die<br />

Bürgernutzungsrechte verloren gehen oder gekürzt werden<br />

könnten.“<br />

Im Akt zur Vere<strong>in</strong>igung mit Tosters f<strong>in</strong>den sich nach 1919<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren Unterlagen bis zum <strong>Jahre</strong> 1925. Am 17. März<br />

1925 besprach die Geme<strong>in</strong>devertretung von Tosters die Vere<strong>in</strong>barungen<br />

zwischen Feldkirch und Altenstadt Punkt für<br />

Punkt und stimmte mit sieben gegen zwei Stimmen zu. Es<br />

sollte noch e<strong>in</strong>e Sitzung stattf<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>zelne Abänderungen<br />

für Tosters besprochen werden sollten. Es wurde<br />

auch verlangt, die Vere<strong>in</strong>barungen zwischen Feldkirch und<br />

Tosters separat drucken und diese an die Bewohner von<br />

Tosters austeilen zu lassen. 69 Man wollte damit die Bevölkerung<br />

umfassend <strong>in</strong>formieren. Am 2. April 1925 fand die<br />

dritte Sitzung der Vere<strong>in</strong>igungsausschüsse von Feldkirch,<br />

Altenstadt und Tosters statt, <strong>in</strong> der bereits die Modalitäten<br />

der Volksabstimmung festgelegt wurden. Leider können wegen<br />

völligen Fehlens der Quellen ke<strong>in</strong>erlei Aussagen über<br />

die sicherlich stattgefundenen Verhandlungen zwischen<br />

Feldkirch und Tosters gemacht werden.<br />

Das Votum der Tostner fiel mit überwältigender Mehrheit<br />

für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung aus. Von 313 Stimmberechtigten sprachen<br />

sich 286 für e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung aus, was 91,3 Prozent<br />

entspricht. 70<br />

4. Verhandlungen mit Tisis<br />

4.1. Die Parzelle Heiligkreuz<br />

Die erste erfolgreiche Ausdehnung des Geme<strong>in</strong>degebietes<br />

von Feldkirch erfolgte 1896 mit dem Ankauf der Tisner Parzelle<br />

„Heiligkreuz“ durch Feldkirch. Für die Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

Feldkirch waren damals nicht die wenigen alten Häuser<br />

dieses Weilers, sondern die unverbauten Wiesen und Weiden<br />

der Flur Reichenfeld <strong>in</strong>teressant, die ja damals vom Abhang<br />

des Nenzengastwaldes über das heutige Reichenfeld,<br />

die heutigen Verwaltungsgebäude des Landesgerichtes,<br />

der F<strong>in</strong>anzlandesdirektion bis zu den Wohnhäusern an der<br />

Liechtenste<strong>in</strong>erstraße reichten.<br />

Die Idee e<strong>in</strong>es Anschlusses von Heiligkreuz an Feldkirch<br />

tauchte erstmals <strong>in</strong> der Stadtvertretungssitzung vom 29.<br />

Dezember 1891 auf, als e<strong>in</strong> Antrag von Ludwig Wachter wegen<br />

Erbauung e<strong>in</strong>er Brücke beim Wassertor <strong>in</strong> das gegenüberliegende<br />

Reichenfeld diskutiert wurde. Philipp Kraft<br />

stellte den Zusatzantrag, mit Tisis Verhandlungen wegen<br />

Abtretung von Heiligkreuz aufzunehmen. Der Antrag wurde<br />

e<strong>in</strong>stimmig angenommen und e<strong>in</strong> Komitee für Verhandlungen<br />

bestimmt. 71<br />

Die Stadtvertretung verhandelte erstmals 1892 mit Tisis.<br />

Am 17. Oktober 1892 <strong>in</strong>formierte Philipp Krapf als Komiteesprecher<br />

die Stadtvertretung über die Verhandlungen mit<br />

Tisis wegen E<strong>in</strong>verleibung von Heiligkreuz. Details werden<br />

im Protokoll aber nicht genannt. Man beschloss, mit den<br />

Grundbesitzern im Reichenfeld zuerst zu verhandeln wegen<br />

Seite 241


deren Angeboten über Baugrundstücke. Erst nach Vorliegen<br />

e<strong>in</strong>er für e<strong>in</strong>e Bautätigkeit <strong>in</strong> Heiligkreuz realistischen<br />

Offerte sollte der Erwerb dieser Parzelle weiterverfolgt werden.<br />

72 In der Stadtvertretungssitzung vom 10. März 1893 berichtete<br />

der Obmann des Wassertorbrücken-Komitees über<br />

die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Erwerbes der Parzelle Heiligkreuz von<br />

der Geme<strong>in</strong>de Tisis. 73 Er er<strong>in</strong>nerte an e<strong>in</strong>e von 300 Feldkircher<br />

Bürgern im <strong>Jahre</strong> 1891 übergebene Petition, <strong>in</strong> der<br />

Verhandlungen wegen der Erbauung e<strong>in</strong>er neuen Brücke<br />

beim Wassertor <strong>in</strong> das Reichenfeld und die Erbauung e<strong>in</strong>er<br />

Straße durch das Reichenfeld gefordert wurde. Anlass dazu<br />

war das Projekt e<strong>in</strong>es Neubaus sowie e<strong>in</strong>er Tieferlegung<br />

der alten Heiligkreuzer Brücke. E<strong>in</strong> von der Stadtvertretung<br />

beauftragtes Komitee nahm Verhandlungen mit Tisis wegen<br />

des Kaufes der Parzelle Heiligkreuz auf. Am 10. März 1893<br />

konnte über die Verhandlungen mit den Grundbesitzern,<br />

darunter der Feldkircher Schäflewirt Anton We<strong>in</strong>zierl, die<br />

Erben von Carl Ganahl, e<strong>in</strong> Mart<strong>in</strong> Wagner und e<strong>in</strong>e Francisca<br />

Stutz berichtet werden. Auffallend, dass zwei bekannte<br />

Feldkircher Familien, We<strong>in</strong>zierl und Ganahl, unter den<br />

Grundbesitzern waren. Details zu den Verkaufsangeboten<br />

s<strong>in</strong>d leider nicht dokumentiert.<br />

Mit Tisis konnten die Verkaufsgespräche erfolgreich abgeschlossen<br />

werden. Die Tisner Geme<strong>in</strong>devertretung hatte am<br />

16. August 1892 unter gewissen Bed<strong>in</strong>gungen zugestimmt.<br />

Die Bevölkerung von Heiligkreuz sollte das Feldkircher Bürgerrecht<br />

erhalten, e<strong>in</strong>e jährliche Rente von 1400 Gulden als<br />

Ablösesumme war an die Tisner Geme<strong>in</strong>dekasse zu zahlen,<br />

alle durch die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung entstehenden Unkosten<br />

waren durch den Käufer zu bezahlen. Das Komitee hatte<br />

alle möglichen Kosten, vom Brückenbau beim Wassertor,<br />

Grundablösekosten und Straßenbaukosten ermittelt. Genauso<br />

wurden dauernde Auslagen wie die jährliche Rente<br />

an Tisis, Armenversorgung, Wasserzufuhr, Beleuchtung,<br />

Bürgerholz, Straßenerhaltungskosten, ja sogar der Z<strong>in</strong>sendienst,<br />

errechnet und mit den zu erwartenden Steuere<strong>in</strong>nahmen<br />

verglichen. Man war sogar so weit gegangen,<br />

über das Verfachbuch, den Vorgänger des Grundbuches,<br />

und andere öffentliche Dokumente die Vermögensverhält-<br />

Seite 242<br />

Antoniushaus und Lehrersem<strong>in</strong>ar<br />

<strong>in</strong> Tisis um 1907<br />

nisse der Bewohner von Heiligkreuz zu ermitteln, um damit<br />

die Steuerkraft dieser Parzelle zu errechnen. Diese Ermittlungen<br />

müssen bekannt geworden se<strong>in</strong>, da e<strong>in</strong>e Broschüre<br />

die E<strong>in</strong>schätzung der Steuerkraft und damit das Komitee<br />

anzweifelte. E<strong>in</strong>er der Verfasser dieses leider nicht erhalten<br />

gebliebenen Druckwerkes war übrigens Dr. Johann Bergmeister<br />

aus Levis, e<strong>in</strong> Stadtvertreter der liberalen Partei.<br />

E<strong>in</strong>e zweite Broschüre verfasste Lehrer Wachter. Alle <strong>in</strong> der<br />

Broschüre genannten Bedenken versuchte Dr. Christian<br />

Wimmer, der e<strong>in</strong> Befürworter der E<strong>in</strong>verleibung war, zu zerstreuen.<br />

Die vom Komitee ermittelten laufenden Ausgaben<br />

schätzte er als zu hoch e<strong>in</strong>, er g<strong>in</strong>g sogar so weit zynisch zu<br />

prophezeien, dass die zwei im Tisner Armenhaus lebenden<br />

Bewohner von Heiligkreuz nicht mehr allzu lange die Armenversorgung<br />

genießen werden. Am Schluss se<strong>in</strong>er Rede<br />

me<strong>in</strong>te Dr. Wimmer, dass Heiligkreuz für die Entwicklung<br />

von Feldkirch von großer Bedeutung se<strong>in</strong> werde, da dort genügend<br />

Baugründe zu vernünftigen Preisen vorhanden wären.<br />

E<strong>in</strong>e andere Ausweitung des Stadtgebietes erachtete er<br />

„ aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nach für immer ausgeschlossen“.<br />

In der anschließenden offenen Diskussion sprach sich der<br />

Liberale Dr. Bergmeister gegen den Kauf von Heiligkreuz<br />

aus. Er bemängelte, dass die Bewohner von Heiligkreuz ja<br />

gar nicht Bürger von Feldkirch werden wollen, e<strong>in</strong>ige sogar<br />

e<strong>in</strong>en Rekurs an den Landesausschuss gerichtet hätten. Die<br />

Entscheidung des Landesausschusses sollte erst abgewartet<br />

werden. Er hegte auch noch Hoffnungen für e<strong>in</strong>en Anschluss<br />

von Levis. Er begründete dies mit Gerüchten über<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Altenstadt herrschende gute Stimmung für e<strong>in</strong>e<br />

Abtretung von Levis. Dr. Wimmer sprach sich nochmals<br />

für den Anschluss von Heiligkreuz aus. Für ihn war damals<br />

„der günstige Moment, wo Heiligkreuz noch um e<strong>in</strong>en angemeßenen<br />

Preis zu erhalten sei“. Stadtvertreter Johann<br />

Drexel sprach sich für die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung aus, erachtete<br />

Heiligkreuz als ideales Gebiet für zukünftige Bautätigkeit.<br />

Auch Stadtvertreter Eduard Vallaster äußerte sich <strong>in</strong> diesem<br />

S<strong>in</strong>ne.


E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung von "Heiligkreuz",<br />

Stadterweiterung über die Ill<br />

Bürgermeister Arnold Ganahl, der <strong>in</strong> der Broschüre Wachters<br />

angegriffen worden war, sah sich dann zu e<strong>in</strong>er Stellungnahme<br />

veranlasst. Er nahm für sich <strong>in</strong> Anspruch, der<br />

„geistige Vater“ dieses Anschlussgedankens von Heiligkreuz<br />

gewesen zu se<strong>in</strong>. Die Idee dazu kam ihm bei der letzten<br />

Volkszählung, die nur e<strong>in</strong> ganz ger<strong>in</strong>ges Bevölkerungswachstum<br />

auswies. Nur durch e<strong>in</strong>e Gebietserweiterung war<br />

auch e<strong>in</strong>e Zunahme der Bevölkerung möglich, und da Bürgermeister<br />

Ganahl e<strong>in</strong>en Anschluss von Levis als unerreichbar<br />

ansah, konnte nach se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nur e<strong>in</strong> Ankauf von<br />

Heiligkreuz die gewünschte Gebietserweiterung br<strong>in</strong>gen. Er<br />

me<strong>in</strong>te, dass der Gebietszuwachs von 88 Joch und e<strong>in</strong>e Zunahme<br />

der Bevölkerung um 474 Personen die jährlich aufzubr<strong>in</strong>genden<br />

Gelder wert wären. Ganahl kritisierte daraufh<strong>in</strong><br />

die zweite Broschüre und nahm das Anschluss-Komitee<br />

der Stadtvertretung <strong>in</strong> Schutz, ja lobte dessen „skrupulöse“<br />

Genauigkeit bei der Erhebung der Fakten und Zahlen. Ganahl<br />

entkräftete dann alle <strong>in</strong> der Broschüre genannten Behauptungen<br />

bzw. Vorwürfe wie Steuererhöhungen.<br />

Stadtvertreter Ludwig Wachter sah ke<strong>in</strong>erlei Chancen auf<br />

E<strong>in</strong>verleibung von Levis, da bisher alle Verhandlungen<br />

an den „exorbitanten Forderungen“ der Altenstädter gescheitert<br />

seien. E<strong>in</strong>e Erweiterung des Geme<strong>in</strong>degebietes<br />

war aber se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach unumgänglich. Der alte<br />

Stadtarzt Dr. Gebhard Beck glaubte nicht an e<strong>in</strong>en großen<br />

Aufschwung durch den Erwerb von Heiligkreuz. 74 Er me<strong>in</strong>te<br />

dazu: „ Heiligkreuz sei seit Menschengedenken gleich geblieben,<br />

<strong>in</strong> den letzten 60 – 70 <strong>Jahre</strong>n seien dort nur ganz<br />

wenig neue Häuser gebaut worden, trotzdem der Verkehr<br />

<strong>in</strong> früheren <strong>Jahre</strong>n nach Liechtenste<strong>in</strong> und der Schweiz viel<br />

bedeutender war als jetzt.“ Er konstatierte, dass die Bautätigkeit<br />

dem Verkehr nachgehe und daher neue Bauten <strong>in</strong><br />

Levis, <strong>in</strong> der Nähe des Bahnhofs, entstehen.<br />

Bei der Abstimmung sprachen sich 13 gegen und 10 für e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>verleibung von Heiligkreuz aus.<br />

Drei <strong>Jahre</strong> später wurde dieses Thema wiederum aufgegriffen<br />

und <strong>in</strong> der Stadtvertretung besprochen. Die Redner, Befürworter<br />

und Gegner, s<strong>in</strong>d dieselben wie 1893, auch ihre<br />

Argumente ähnlich.<br />

Recht <strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Stadtvertretung vom 18.<br />

April 1896 geführten Diskussionen zu diesem Thema, da es<br />

Befürworter und Gegner e<strong>in</strong>es Anschlusses von Heiligkreuz<br />

gab. So hatte Dr. Bergmeister Bedenken wegen der Heimatrechtserteilung<br />

an die <strong>in</strong> Heiligkreuz lebenden Arbeiter. Der<br />

Bürgermeister machte sich wegen e<strong>in</strong>es Dutzends Arbeiter<br />

ke<strong>in</strong>e Sorgen und verwies auf die 1896 geplante Vere<strong>in</strong>igung<br />

von Bregenz und Rieden, wo sehr viele Arbeiter wohnten. 75<br />

Diese Bedenken hängen mit dem durch das Heimatrecht<br />

verbundenen Anspruch auf Armen- und Krankenversorgung<br />

zusammen. E<strong>in</strong>e Zunahme der Heimatberechtigten<br />

konnte natürlich auch e<strong>in</strong>e Erhöhung der von der Stadt zu<br />

tragenden Sozialkosten bedeuten. Josef Peter Leone me<strong>in</strong>te,<br />

dass nur sehr wenig Grund gewonnen werden könnte,<br />

da das Reichenfeld großteils im Besitz der Jesuiten war. Dr.<br />

Wimmer bestritt dies und verwies auf die sehr guten und<br />

sonnigen Baugründe im Reichenfeld. Dr. Gebhard Beck<br />

me<strong>in</strong>te, dass der allgeme<strong>in</strong>e Zug nach Levis gehe und man<br />

sich auf den Erwerb von Levis konzentrieren soll. Dr. Wimmer<br />

erwiderte darauf, dass die „Annexion“ von Heiligkreuz<br />

ja die Vere<strong>in</strong>igung mit Levis nicht ausschließe und stellte<br />

darauf den Antrag an den Stadtmagistrat, die Erweiterung<br />

des Geme<strong>in</strong>degebietes um Levis nicht außer Acht zu lassen.<br />

Bürgermeister Ganahl konnte daraufh<strong>in</strong> mitteilen, dass er<br />

gemäß des Stadtvertretungsbeschlusses vom 20. Dezember<br />

1895 e<strong>in</strong>e energische Beschwerde wegen der <strong>in</strong> Levis<br />

herrschenden Missstände an den Landesausschuss geschickt<br />

habe. Die Abstimmung über den Ankauf der Parzelle<br />

Heiligkreuz wurde mit 18 zu 5 Stimmen angenommen. 76<br />

Die Geme<strong>in</strong>devertretung von Tisis unter Vorsteher Andre<br />

Gut besprach am 8. Mai 1896 den Vere<strong>in</strong>barungstext mit<br />

Feldkirch. Vorsteher Gut berichtete von Gesprächen, die er<br />

erst vor wenigen Tagen mit dem Feldkircher Bürgermeister<br />

Seite 243


Arnold Ganahl geführt hatte und verwies auf die „lange gepflogenen<br />

und erwogenen Verhandlungen“ im <strong>Jahre</strong> 1892 <strong>in</strong><br />

dieser Abtretungsfrage.<br />

Die Tisner Geme<strong>in</strong>devertretung stimmte dann e<strong>in</strong>stimmig<br />

dem Verkauf von Heiligkreuz zu.<br />

Die Stadt ließ dann am 10. Juni 1896 folgenden Beschluss<br />

über den Kauf von Heiligkreuz kundmachen: 77<br />

1. Aufnahme der <strong>in</strong> Heiligkreuz Heimatberechtigten <strong>in</strong> den<br />

Bürgerverband von Feldkirch.<br />

2. Für die Abtretung ist an die Geme<strong>in</strong>de Tisis e<strong>in</strong>e jährliche<br />

Rente von 1400 Gulden zu bezahlen, fällig <strong>in</strong> jenem<br />

Jahr <strong>in</strong> dem Feldkirch erstmals die Geme<strong>in</strong>desteuern <strong>in</strong><br />

Heiligkreuz e<strong>in</strong>hebt. Es besteht das Recht, die Rente als<br />

Kapital abzulösen.<br />

Feldkirch übernahm auch alle entstehenden Unkosten für<br />

die politische und pfarrliche E<strong>in</strong>verleibung.<br />

Die Statthalterei für Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> gab am 28. Juli und<br />

der Landesausschuss am 8. August 1896 die Zustimmung<br />

zur E<strong>in</strong>verleibung von Heiligkreuz durch Feldkirch.<br />

Die kirchliche E<strong>in</strong>verleibung der bisher zur Pfarre Tisis gehörenden<br />

Parzelle Heiligkreuz zur Pfarre St. Nikolaus Feldkirch<br />

erfolgte 1897, die Übergabe des Kirchenvermögens<br />

samt Abrechnungen erst 1902. 78<br />

Dieser Verkauf e<strong>in</strong>es ganzen Ortsteiles soll den Tisnern<br />

angeblich den Übernamen „Seelenverkäufer“ e<strong>in</strong>getragen<br />

haben. 79<br />

4.2. Vere<strong>in</strong>igung mit der Geme<strong>in</strong>de Tisis<br />

Während mit Geme<strong>in</strong>devertretern aus Altenstadt, Levis und<br />

Tosters jahrelange Gespräche <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>igungsfrage geführt<br />

wurden, gab es sche<strong>in</strong>bar ke<strong>in</strong>e Kontakte mit Tisis. In<br />

Seite 244<br />

den Zeitungsartikeln zum Thema Vere<strong>in</strong>igung wird erstmals<br />

am 25. März 1925 die „E<strong>in</strong>verleibung“ von Tisis angeregt.<br />

Am 11. April desselben <strong>Jahre</strong>s berichtet der Feldkircher Anzeiger<br />

von e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>ladung an Tisis, sich zu e<strong>in</strong>em Zusammenschluss<br />

zu äußern. Die Geme<strong>in</strong>devertretung von Tisis<br />

besprach am 15. April 1925 die Zuschrift der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

Feldkirch wegen der Vere<strong>in</strong>igung. Es wurde e<strong>in</strong> Verhandlungskomitee<br />

bestimmt, das aus dem Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

Anton Fritsch, Emil Gsteu, Josef Mähr, Franz Loacker und<br />

Josef Selb bestand. 80 Am 28. April gaben die Tisner bekannt,<br />

mit Feldkirch <strong>in</strong> Verhandlungen treten zu wollen.<br />

Am 5. Mai 1925 kam es dann zu e<strong>in</strong>em ersten Treffen der<br />

beiden Vere<strong>in</strong>igungsausschüsse im Feldkircher Rathaus.<br />

Für Feldkirch verhandelten Bürgermeister Anton Gohm,<br />

der Rechtsanwalt Dr. August<strong>in</strong> Tarter, Stadtrat Steck, Paul<br />

Büchel und Karl Frank. Als Verhandlungsbasis diente der<br />

den Tisnern zugesandte Vere<strong>in</strong>igungsvertrag mit Tosters<br />

und Altenstadt. Die Tisner nahmen zu den e<strong>in</strong>zelnen Punkten<br />

des Vertrages Stellung und legten ihre Wünsche vor. So<br />

forderten sie e<strong>in</strong>e Übertragung der für e<strong>in</strong>en Kirchenbau<br />

erworbenen Grundstücke und die dem Armenfonds gehörenden<br />

Liegenschaften <strong>in</strong> den Besitz der Kultusgeme<strong>in</strong>de<br />

Tisis. Die Feldkircher stimmten dem zu und versprachen<br />

wegen rechtlicher Probleme bei anderen Besitzübergaben<br />

die Landesregierung zu kontaktieren. Die Tisner äußerten<br />

dann konkrete Wünsche bezüglich Straßenbau, Verkehr<br />

und anderen kommunalem Angelegenheiten. Diese konkreten<br />

Maßnahmen wurden dann auch <strong>in</strong> den Vertrag<br />

aufgenommen. Der Tisner Geme<strong>in</strong>deausschuss verlangte,<br />

durch die Illwuhrungen nicht belastet zu werden, was Feldkirch<br />

aber vehement ablehnte.<br />

Am 14. Mai 1925 gab es im Gasthaus Letzebühel <strong>in</strong> Tisis e<strong>in</strong><br />

zweites Treffen der Vere<strong>in</strong>igungsausschüsse. Es wurde die<br />

Frage des Vermögens der Bürgergeme<strong>in</strong>de beraten und die<br />

Gründung e<strong>in</strong>es Verwaltungsausschusses für die Waldnutzungen<br />

beschlossen. Als Rechtsgrundlage sollten die bestehenden<br />

Statuten und die 1911 von der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

beschlossenen Regelungen gelten. Die Beibehaltung


Tisis mit der alten Pfarrkirche St. Michael<br />

der Schule und die Belieferung mit Schulmitteln durch die<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de wurden garantiert. Die Erhaltungspflicht<br />

der historischen Kirche St. Michael durch die Stadt Feldkirch<br />

wurde von den Tisnern gefordert und <strong>in</strong> den Vertrag<br />

aufgenommen.<br />

In der Geme<strong>in</strong>devertretungssitzung vom 18. Mai 1925<br />

wurden die vorgelegten Vere<strong>in</strong>barungen über den Zusammenschluss<br />

von Feldkirch und Tisis mit e<strong>in</strong>er Ergänzung<br />

e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Es wurde auch festgelegt, dass<br />

im Falle e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung die jährlich von der Stadt Feldkirch<br />

zu bezahlende Ablösesumme für Heiligkreuz der neu<br />

zu errichtenden Kultusgeme<strong>in</strong>de Tisis zufallen solle. Die<br />

Feldkircher Stadtvertretung stimmte am 23. Mai 1925 der<br />

Vere<strong>in</strong>igung mit Tisis zu, legte den Term<strong>in</strong> der Volksabstimmung<br />

fest und <strong>in</strong>formierte die Landesregierung. Die noch<br />

amtierende Geme<strong>in</strong>devertretung von Tosters stimmte <strong>in</strong> der<br />

Sitzung vom 22. Mai der Vere<strong>in</strong>igung mit Tisis zu. 81<br />

Am 1. Juni 1925, e<strong>in</strong>em Pf<strong>in</strong>gstmontag, fand dann e<strong>in</strong>e<br />

Volksabstimmung über den Anschluss von Tisis statt. Um<br />

16 Uhr gaben Böllerschüsse von der Schattenburg den erfreulichen<br />

Ausgang der Abstimmung bekannt. Die Harmoniemusik<br />

Feldkirch zog mit kl<strong>in</strong>gendem Spiel nach Tisis und<br />

die Musikkapelle Tisis marschierte nach Feldkirch-Stadt. In<br />

Feldkirch stimmten 2.360 Personen mit Ja, vier mit Ne<strong>in</strong>. In<br />

Tisis stimmten von 381 Stimmberechtigten 355 Personen<br />

mit Ja, 25 mit Ne<strong>in</strong>. In Tosters erschienen von 380 Stimmberechtigten<br />

lediglich 108 zur Abstimmung, 100 votierten<br />

mit Ja, sieben mit Ne<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>e Stimme war ungültig. Die<br />

nicht zur Wahl erschienen 272 Personen wurden, wie vere<strong>in</strong>bart<br />

und veröffentlicht, zur Mehrheit gezählt, was dann<br />

zum Wahlergebnis von 300 Ja – Stimmen und sieben Ne<strong>in</strong><br />

– Stimmen führte. In Altenstadt war das Interesse der Bevölkerung<br />

an der Volksabstimmung kaum vorhanden. Von<br />

3206 Wahlberechtigten erschienen lediglich 258 zur Wahl,<br />

davon stimmten 246 mit ja und 12 mit ne<strong>in</strong>. Die 2948 nicht<br />

zur Abstimmung erschienen Personen wurden zur Mehrheit<br />

h<strong>in</strong>zugezählt, 3194 Ja - Stimmen. Es sprachen sich 2719 Personen<br />

für und 12 gegen e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung mit Tisis aus. 82<br />

5. Chronologie des <strong>Jahre</strong>s 1925<br />

Seit dem Frühjahr 1925 waren sich die Verhandlungspartner<br />

über e<strong>in</strong>en Zusammenschluss e<strong>in</strong>ig und begannen mit<br />

e<strong>in</strong>er Informationskampagne.<br />

Am 25. Februar sprach der L<strong>in</strong>dauer Oberbürgermeister<br />

Ludwig Siebert im Feldkircher Ratssaal über die Vere<strong>in</strong>igung<br />

L<strong>in</strong>daus mit Aeschach, Reut<strong>in</strong> und Hoyern im <strong>Jahre</strong><br />

1922. 83 Die Zuhörerschaft setzte sich aus Mitgliedern der<br />

Feldkircher Stadtvertretung sowie der Altenstädter Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

zusammen. Nach e<strong>in</strong>em historischen Rückblick<br />

brachte er als Argument für die Vere<strong>in</strong>igung die völlig<br />

andere Geltung, die e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de mit 15.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

erlangen könne. Weiters verwies er auf die wirtschaftlichen<br />

Vorteile und vor allem auf die L<strong>in</strong>derung der Wohnungsnot,<br />

die durch die Vere<strong>in</strong>igung gelang. Vermutlich bewusst auf<br />

die Feldkircher Verhältnisse und Ängste abgestimmt war<br />

se<strong>in</strong> Bericht über die Zusammensetzung des L<strong>in</strong>dauer<br />

Stadtrates. Von den 30 Mitgliedern stammten 13 aus Alt-<br />

L<strong>in</strong>dau und 17 aus dem „Anschlussgebiet“.<br />

Dem Feldkircher Anzeiger kam <strong>in</strong> dieser Zeit e<strong>in</strong>e wichtige<br />

Rolle als Informationsträger zu. Dort wurden Artikel für und<br />

gegen die Vere<strong>in</strong>igung abgedruckt.<br />

Am 25. März veröffentlichte dieses Lokalblatt e<strong>in</strong>e kritische<br />

Leserme<strong>in</strong>ung über die Vere<strong>in</strong>igungsfrage. Der Unbekannte<br />

behauptete, dass <strong>in</strong> der städtischen Bevölkerung e<strong>in</strong>e geteilte<br />

Me<strong>in</strong>ung über e<strong>in</strong>en Zusammenschluss aller Geme<strong>in</strong>den<br />

herrsche. Gegen e<strong>in</strong>en Anschluss von Levis und „allenfalls“<br />

Altenstadt war sche<strong>in</strong>bar nichts e<strong>in</strong>zuwenden, von<br />

e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung mit Nofels und Gis<strong>in</strong>gen waren angeblich<br />

nicht alle Feldkircher begeistert. Als Ursache für diese Skepsis<br />

nennt er die gegensätzlichen Interessen zwischen der<br />

städtischen und bäuerlichen Bevölkerung, die sich nicht<br />

vere<strong>in</strong>en lassen. Der Autor fürchtet, dass dieser Gegensatz<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zukünftigen Stadtvertretung für Feldkirch schwere<br />

Folgen zeigen würde, da die Vertreter der Bauerndörfer dort<br />

die Mehrheit hätten.<br />

Seite 245


Erheiternd ist die E<strong>in</strong>stufung e<strong>in</strong>es Anschlusses von Gis<strong>in</strong>gen<br />

und Nofels als unnatürlich da „e<strong>in</strong> förmlicher Berg<br />

trennt diese Orte von Feldkirch“. Ähnliche Argumente waren<br />

bekanntlich auch gegen den Bau e<strong>in</strong>es Tunnels durch den<br />

Arlberg zu hören.<br />

Angeblich gab es auch <strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen Gegner e<strong>in</strong>es Anschlusses,<br />

während der Artikelschreiber <strong>in</strong> Tosters e<strong>in</strong>e Bewegung<br />

für die Vere<strong>in</strong>igung ausgemacht hatte. Als Lösung<br />

dieses Interessenkonfliktes schlug er die Bildung e<strong>in</strong>er<br />

eigenen Geme<strong>in</strong>de, bestehend aus Nofels, Gis<strong>in</strong>gen und<br />

Tosters vor.<br />

Gegen diesen e<strong>in</strong>seitigen Artikel erschienen am 28. März<br />

1925 zwei Gegenäußerungen, wiederum anonym. Der e<strong>in</strong>e<br />

Artikel er<strong>in</strong>nerte an die Hochwasserkatastrophen der <strong>Jahre</strong><br />

1910, 1912, 1918 und 1922 und die une<strong>in</strong>ige Haltung der<br />

betroffenen Geme<strong>in</strong>den Altenstadt und Tosters, die e<strong>in</strong>zeln<br />

und mit Verzögerung um Hilfe und Gegenmaßnahmen<br />

baten. Interessant ist die Bemerkung, dass Vertreter der<br />

Stadt Feldkirch, obwohl nicht dazu verpflichtet, sich darum<br />

bemühten, ihre e<strong>in</strong>flussreichen Freunde <strong>in</strong> den M<strong>in</strong>isterien<br />

e<strong>in</strong>zuschalten, um e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Lösung zu f<strong>in</strong>den,<br />

das heißt den Illdamm zu errichten. Dieses Beispiel nannte<br />

der Autor bewusst, um zu zeigen, dass nur durch den<br />

Zusammenschluss der beteiligten Dörfer zu e<strong>in</strong>er großen<br />

e<strong>in</strong>heitlichen Geme<strong>in</strong>de derartige Probleme zu lösen wären.<br />

Konkret umschrieb er dies mit dem Begriff „Stoßkraft“,<br />

was sich zu e<strong>in</strong>em Liebl<strong>in</strong>gswort der Vere<strong>in</strong>igungsbefürworter<br />

entwickeln sollte. In den Zeitungsartikeln und auch <strong>in</strong><br />

den Informationsschriften bzw. Informationszetteln wurde<br />

die „Stoßkraft“ e<strong>in</strong>er größeren, bevölkerungsreichen Geme<strong>in</strong>de<br />

als erstes Argument angeführt. Dieser militärische<br />

Ausdruck hatte sich <strong>in</strong> den Köpfen der ehemaligen Soldaten<br />

des Ersten Weltkrieges derart e<strong>in</strong>geprägt, dass er 1925 sich<br />

<strong>in</strong> den Argumentationen wiederfand.<br />

Gegen das Gespenst e<strong>in</strong>er Übermacht der Altenstädter,<br />

Gis<strong>in</strong>ger und Nofler <strong>in</strong> der zukünftigen Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

wurden Zahlen gegene<strong>in</strong>ander gestellt. 6.600 Feldkirchern<br />

Seite 246<br />

Anton Gohm<br />

und Levnern standen 4.400 „ländliche E<strong>in</strong>wohner“ gegenüber.<br />

Die Interessen und das Vorgehen der Levner werden<br />

als völlig identisch mit Feldkirch e<strong>in</strong>gestuft. Als e<strong>in</strong>heitlich<br />

bezeichnet der Autor auch die Interessenslage der Landgeme<strong>in</strong>de<br />

e<strong>in</strong>, was sowohl den Kampf gegen die Naturgewalt<br />

der Ill, wie auch wirtschaftliche und verkehrstechnische<br />

Angelegenheiten betrifft. Auch Schlagworte wie Heimatliebe<br />

und Heimatstolz fallen. Als Beispiel für das gelungene,<br />

e<strong>in</strong>mütige Nebene<strong>in</strong>ander von Landwirten und Bürgern<br />

wird Dornbirn genannt. Als e<strong>in</strong> Hauptargument für e<strong>in</strong>en<br />

Zusammenschluss mit Altenstadt wird die Erreichung e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>wohnerzahl von 10.000 genannt, da dadurch die f<strong>in</strong>anziellen<br />

Zuwendungen des Bundes e<strong>in</strong>e derartige Höhe erreichen,<br />

dass man damit den höheren Geme<strong>in</strong>deaufwand<br />

decken könnte.<br />

Der Beitrag endet mit e<strong>in</strong>em Zitat des L<strong>in</strong>dauer Oberbürgermeisters<br />

Ludwig Siebert: „Nur die E<strong>in</strong>igkeit, nur das Zusammenhalten,<br />

nur das Streben zum Ganzen kann uns aus<br />

der heutigen schweren Zeit retten.“ Wenn auch dieser Text<br />

anonym verfasst ist, lassen der Inhalt und die Wortwahl auf<br />

e<strong>in</strong>en Autor aus dem Bereich der politisch Verantwortlichen<br />

<strong>in</strong> Feldkirch schließen.<br />

Der zweite Autor verweist auf die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit Tosters, da nur dort <strong>in</strong> unmittelbarer Stadtnähe<br />

genügend Fläche für e<strong>in</strong>en geplanten Grenz- und Zollbahnhof<br />

vorhanden wäre. 84<br />

Weitere Artikel zu diesem Thema, als „Meldungen“ bezeichnet,<br />

erschienen am 1. und 4. April 1925 im Lokalblatt.<br />

Mit Informationsabenden wurde anfangs April begonnen.<br />

Im Levner Gasthaus „Krönele“ sprachen am 3. April 1925<br />

die Geme<strong>in</strong>deräte Scheidbach und Bürkle über die Vere<strong>in</strong>igungsfrage.<br />

Der „Vorkämpfer“ Bürkle sprach zuerst über<br />

die jahrzehntelangen Bemühungen um den Zusammenschluss<br />

wie auch über die durch diese Verzögerung entstandenen<br />

Nachteile für Feldkirch. Scheidbach referierte über<br />

rechtliche Fragen und erläuterte die Verträge zwischen den<br />

Geme<strong>in</strong>den. 85


Stefan Allgäuer<br />

Am 14. April veranstaltete der Christlichsoziale Volksvere<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> Altenstadt e<strong>in</strong>e Versammlung zur Abstimmungsfrage. Es<br />

soll durchaus bei der Diskussion Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten<br />

gegeben haben, doch wurde e<strong>in</strong>e positive Grundstimmung<br />

festgestellt. Der Wahlspruch soll gelautet haben:<br />

„Am 26. April stimmen wir mit Ja.“ 86<br />

Am 19. April gab es im Gis<strong>in</strong>ger Gasthaus „Engel“ e<strong>in</strong>e Versammlung,<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devorsteher Johann Kühne über<br />

die Vere<strong>in</strong>igungsfrage <strong>in</strong>formierte. Nach e<strong>in</strong>em historischen<br />

Rückblick sprach Kühne über die geme<strong>in</strong>samen Vorteile<br />

für beide Geme<strong>in</strong>den und die besonderen Vorteile für Altenstadt.<br />

Besonders ausführlich sprach er über den wohl<br />

wichtigsten Punkt des Vere<strong>in</strong>igungsvertrages, die Regelung<br />

und Erhaltung der Bürgernutzungen. Für die damals fast<br />

re<strong>in</strong> agrarisch e<strong>in</strong>gestellte Bevölkerung war die garantierte<br />

Beibehaltung der Bürgernutzungen unter e<strong>in</strong>er autonomen<br />

Verwaltung e<strong>in</strong> wichtiges Anliegen. Der aus Gis<strong>in</strong>gen stammende,<br />

aber <strong>in</strong> Rankweil tätige Dr. Franz Schöch trat als<br />

vehementer Gegner der Vere<strong>in</strong>igung auf, der für die Beibehaltung<br />

der Selbständigkeit von Altenstadt e<strong>in</strong>trat. Schöch<br />

musste sich dann vom sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten<br />

Rauscher den Vorwurf gefallen lassen, durch<br />

se<strong>in</strong>e Gegnerschaft die Mitbürger sowie deren K<strong>in</strong>der zu<br />

schädigen. Die <strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen anwesenden Vertreter Feldkirchs,<br />

Bürgermeister Gohm und Stadtrat Gruber, wiesen<br />

nach, dass Feldkirch durch die Schaffung von wirtschaftlichen<br />

Unternehmen wesentlich mehr für die Geme<strong>in</strong>de zu<br />

leisten vermochte als die Nachbargeme<strong>in</strong>de Altenstadt. Sie<br />

verglichen auch die Zuschläge auf die Steuern, die <strong>in</strong> Feldkirch<br />

lediglich 1,3-fach waren, während Altenstadt e<strong>in</strong>en<br />

Zuschlag von 3,6 hatte.<br />

In Nofels fand am 22. April im Gasthaus „Bad Nofels“ e<strong>in</strong>e<br />

öffentliche Informationsversammlung statt. 87<br />

Am 23. April gab es im Gasthaus „Kreuz“ <strong>in</strong> Altenstadt e<strong>in</strong>e<br />

Versammlung, bei der der christlichsoziale Landtagsabgeordnete<br />

Stefan Allgäuer über die Vere<strong>in</strong>igungsfrage sprach.<br />

Festredner war der L<strong>in</strong>dauer Oberbürgermeister Ludwig<br />

Siebert, der über se<strong>in</strong>e Erfahrungen mit der E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

von Aeschach, Hoyern und Reut<strong>in</strong> sprach.<br />

Am 21. April referierte der Feldkircher Rechtsanwalt Dr. August<br />

Tarter über den Inhalt der Vere<strong>in</strong>igungsverträge, die er<br />

ja selbst ausgearbeitet hatte. Wiederum trat Oberbürgermeister<br />

Siebert als Redner auf.<br />

In Tosters gab es zwei Veranstaltungen, e<strong>in</strong>e für die Geme<strong>in</strong>debürger,<br />

<strong>in</strong> der der Geme<strong>in</strong>devorsteher Geiger sprach<br />

und e<strong>in</strong>e zweite für die „Heimatberechtigten“, bei der der<br />

Rechnungsdirektor Theodor Ho<strong>in</strong>kes über den Vere<strong>in</strong>igungsvertrag<br />

referierte. Die Spaltung der Geme<strong>in</strong>de Tosters<br />

<strong>in</strong> zweierlei Klassen von Bürgern war auch bei dieser Veranstaltung<br />

offensichtlich.<br />

In Nofels fand am 22. April e<strong>in</strong>e Informationsveranstaltung<br />

statt, die von Ferd<strong>in</strong>and L<strong>in</strong>s geleitet wurde. Als Redner<br />

traten der Geme<strong>in</strong>devorsteher von Altenstadt, Johann<br />

Kühne, weiters aus Feldkirch Bürgermeister Anton Gohm<br />

und Stadtrat Hermann Steck. Weitere Redner waren Basil<br />

Büchel und A. Stieger aus Nofels auf. Hauptargumente der<br />

Redner waren die wirtschaftlichen und kulturellen Vorteile<br />

für jeden E<strong>in</strong>zelnen, die e<strong>in</strong> Zusammenschluss der Geme<strong>in</strong>den<br />

bieten würde. Die letzte „Volksversammlung“ fand am<br />

25. April im Gasthaus „Rose“ <strong>in</strong> Levis statt.<br />

Alle diese Versammlungen fanden <strong>in</strong> der letzten Woche vor<br />

der Abstimmung statt, viel Zeit zum Nachdenken blieb den<br />

abstimmungsberechtigten Bürgern also nicht.<br />

E<strong>in</strong>en Tag vor der Abstimmung, am 25. April, wurde auf der<br />

Titelseite des Feldkircher Anzeigers e<strong>in</strong> Aufruf mit großen,<br />

fettgedruckten Lettern veröffentlicht, <strong>in</strong> dem jeder Wahlberechtigte<br />

zur Stimmabgabe aufgefordert wurde. Der Text sei<br />

hier wiedergegeben:<br />

Feldkirch steht vor e<strong>in</strong>em Wendepunkte!<br />

Morgen Sonntag f<strong>in</strong>det die Abstimmung über die Vere<strong>in</strong>igung<br />

Feldkirchs mit Altenstadt und Tosters statt. Wohl ke<strong>in</strong><br />

Seite 247


Bewohner wird die Bedeutung und Tragweite dieser Frage<br />

unterschätzen. Es ist daher anzunehmen, daß jede wahlberechtigte<br />

Person zur Abstimmung ersche<strong>in</strong>t, wenn auch<br />

ke<strong>in</strong> Zwang besteht, damit der Volkswille klar zum Ausdruck<br />

kommt. Die Frage ersche<strong>in</strong>t doch wichtig genug, daß man<br />

diesen klaren Gang sich leistet. Die Aufklärung, die durch<br />

Versammlungen und <strong>in</strong>sbesondere durch die Presse gegeben<br />

wurden, haben wohl jedem Wahlberechtigten soviel<br />

Klarheit gebracht, daß er heute leicht entscheiden kann, wie<br />

er sich zu dieser hochwichtigen, bedeutungsvollen Frage,<br />

die unzweifelhaft e<strong>in</strong>e Lebensfrage für die Stadt Feldkirch<br />

bedeutet, zu stellen hat; jedenfalls soll er zur Abstimmung<br />

schreiten. Das ist moralische Pflicht!“<br />

In derselben Ausgabe schaltete auch der „Deutsche Volksvere<strong>in</strong>“,<br />

die Großdeutschen, e<strong>in</strong> Inserat, wiederum mit<br />

fettgedruckten Lettern. Auch dieses Inserat verdient wegen<br />

se<strong>in</strong>er Sprache und der Ziele <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em vollen Wortlaut zitiert<br />

zu werden:<br />

„Liebwerte, deutsche Volksgefährten!<br />

Morgen fällt die Entscheidung darüber:ob Feldkirch wieder<br />

e<strong>in</strong>gereiht werden soll <strong>in</strong> die geschichtliche Stellung, die<br />

ihm <strong>in</strong> unserem Heimatlande gebührt und nicht von den<br />

Nachbarstädten überflügelt und zurückgedrängt werden<br />

soll; ob Feldkirch wirtschaftlich und geistig blühen und sich<br />

entfalten und nicht verdorren soll;<br />

ob sich die Zukunft unseres Handels- und Gewerbestandes,<br />

unserer Geistes- und Handarbeiter <strong>in</strong> wirtschaftlicher und<br />

kultureller H<strong>in</strong>sicht aufwärts bewegen soll. Wer das will,<br />

stimme für die Vergrößerung Feldkirchs, stimme mit ja!<br />

Morgen ist e<strong>in</strong> geschichtliche Tag; bleibe daher ke<strong>in</strong>er daheim;<br />

damit unsere K<strong>in</strong>der und K<strong>in</strong>desk<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>st sagen<br />

können: ´Me<strong>in</strong> Vater und me<strong>in</strong>e Mutter waren auch dabei´.<br />

Feldkirch, den 25. April 1925. Deutscher Volksvere<strong>in</strong>“<br />

Zusätzlich zu diesen Versammlungen wurde e<strong>in</strong> Flugblatt<br />

mit dem Titel „E<strong>in</strong>ige Grundlagen und Leitsätze für die Vere<strong>in</strong>igung“<br />

verteilt. 88 Inhalt waren e<strong>in</strong>e Zusammenfassung<br />

sowie e<strong>in</strong> Überblick über die F<strong>in</strong>anzgebarung der Geme<strong>in</strong>-<br />

Seite 248<br />

den Feldkirch und Altenstadt und e<strong>in</strong>e Gegenüberstellung<br />

der Vor- und Nachteile der Vere<strong>in</strong>igung. Im statistischen Teil<br />

wurden zuerst die E<strong>in</strong>wohnerzahlen, 4898 <strong>in</strong> Feldkirch und<br />

5724 <strong>in</strong> Altenstadt vorgestellt. Interessant auch die Anzahl<br />

der an Geme<strong>in</strong>debesitzungen nutzungsberechtigten Bürger:<br />

<strong>in</strong> Feldkirch lediglich 275 Personen, also ca. 6 Prozent<br />

und <strong>in</strong> Altenstadt 596 Personen, also an die 10 Prozent.<br />

Feldkirch hatte e<strong>in</strong>e Fläche von 130 Hektar, während Altenstadt<br />

2460 Hektar Fläche hatte. Lediglich der Waldbesitz<br />

der beiden Geme<strong>in</strong>den war flächenmäßig fast ident, Feldkirch<br />

mit 1.118 Hektar und Altenstadt mit 1087 Hektar. Bei<br />

den F<strong>in</strong>anzzahlen wurden übrigens zweierlei Währungen<br />

verwendet, neben der Goldkrone schon der am 1. Jänner<br />

1925 e<strong>in</strong>geführte Schill<strong>in</strong>g für die Budgetzahlen. 89 Der<br />

Wert des Grundbesitzes der beiden Geme<strong>in</strong>den war ebenfalls<br />

sehr ähnlich: Feldkirchs Besitz wurde mit 1.300.000<br />

Goldkronen und Altenstadt mit 1.700.000 Goldkronen geschätzt.<br />

Die Vermögensbilanz der Stadt Feldkirch war durch<br />

den Wert der städtischen Unternehmen <strong>in</strong> Höhe von 3,4<br />

Millionen Kronen und den Wert des Hausbesitzes dreifach<br />

so hoch wie die von Altenstadt. Auch beim Vergleich des<br />

Budgets 1923 schnitt Feldkirch besser ab als Altenstadt.<br />

Während Feldkirch e<strong>in</strong>en Überschuss von 90.000 Schill<strong>in</strong>g<br />

erwirtschaftete, hatte Altenstadt e<strong>in</strong> Defizit. Auch bei den<br />

Geme<strong>in</strong>dezuschlägen schnitt Feldkirch besser ab als Altenstadt.<br />

Während die Feldkircher e<strong>in</strong>en Zuschlag von 1,3<br />

auf die zu zahlenden Staatssteuern hatten, waren es <strong>in</strong><br />

Altenstadt sogar 3,6. Als Vorteile der Vere<strong>in</strong>igung wurden<br />

die Erhöhung der Stoßkraft im Allgeme<strong>in</strong>en, besonders<br />

die ununterbrochene Fortführung der Illregulierung, die<br />

Erhaltung des Bundesgymnasiums, der Bundesämter, der<br />

Wirtschaftskammern, der Ausbau des Verkehrswesens, die<br />

Verlegung des Zollbahnhofes von Buchs nach Feldkirch, die<br />

Teerung der Reichsstraße und die Errichtung e<strong>in</strong>es Bezirksspitals<br />

genannt. Auch die Erhöhung des Bundesbeitrages,<br />

vergleichbar mit dem heutigen F<strong>in</strong>anzausgleich, wurde<br />

erhofft. Waren es im <strong>Jahre</strong> 1924 noch 723.800.000 Kronen<br />

für beide Geme<strong>in</strong>den zusammen, sollten diese auf e<strong>in</strong>e<br />

Milliarde Kronen (Inflationskronen) ansteigen. Den Altenstädtern<br />

wurde e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung der Geme<strong>in</strong>dezuschlä-


Johann Kühne<br />

ge versprochen. Den Mitgliedern der Kirchengeme<strong>in</strong>de<br />

Gis<strong>in</strong>gen wurde e<strong>in</strong>e Ermäßigung der Kirchenzuschläge <strong>in</strong><br />

Aussicht gestellt. Zu dieser Zeit wurde ja die F<strong>in</strong>anzierung<br />

des Kirchenaufwandes über Zuschläge zu den Staatsteuern<br />

f<strong>in</strong>anziert, die Kirchensteuer erst 1938 e<strong>in</strong>geführt. Die<br />

wichtigste Aussage des Flugblattes war die grundbücherliche<br />

Sicherstellung des durch Bürgernutzungsrechte belasteten<br />

Geme<strong>in</strong>degutes und deren Verwaltung durch e<strong>in</strong><br />

aus sieben Personen des Ortes bestehendes Gremium. Die<br />

Erträge aus den kommunalen Unternehmen wie dem Forst,<br />

dem Ste<strong>in</strong>bruch sollte gesteigert werden und auf Wunsch<br />

der betreffenden Ortsteile wurde e<strong>in</strong>e bessere Versorgung<br />

mit Tr<strong>in</strong>kwasser und Kraftstrom versprochen. Angesprochen<br />

fühlten sich hier wohl die Nofler und Gis<strong>in</strong>ger, die Probleme<br />

<strong>in</strong> der Wasserversorgung hatten und Ortsteile wie Hub, die<br />

noch ke<strong>in</strong>en Stromanschluss hatten. Tatsächlich wurden Gis<strong>in</strong>gen<br />

und Nofels nach der Vere<strong>in</strong>igung an das städtische<br />

Wassernetz angeschlossen. 90 Auch e<strong>in</strong>e fachliche Schulung<br />

der Gewerbetreibenden und Landwirte wurde versprochen.<br />

Durch die erhoffte Ansiedelung von Gewerbebetrieben erhoffte<br />

man sich neue Verdienstmöglichkeiten, <strong>in</strong> Zeiten<br />

wirtschaftlicher Not e<strong>in</strong> verständlicher Wunsch. Von der Vere<strong>in</strong>igung<br />

wurde e<strong>in</strong>e Belebung der Bauwirtschaft erhofft, da<br />

es neue Baugründe <strong>in</strong> den noch unverbauten Flächen von<br />

Tosters und Gis<strong>in</strong>gen gab. 91<br />

Neben der Illregulierung wurde auch die Rhe<strong>in</strong>talentwässerung<br />

versprochen, was man dann <strong>in</strong> Nofels – Bangs auch<br />

umsetzte bzw. fortsetzte. 92<br />

Nur wenige Nachteile kamen den Autoren des Flugblattes<br />

<strong>in</strong> den S<strong>in</strong>n. In Altenstadt wurde e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung der<br />

„Bequemlichkeit des Verkehres mit dem Geme<strong>in</strong>deamt“<br />

befürchtet, was man durch die Errichtung von Geme<strong>in</strong>deamtsstellen<br />

<strong>in</strong> Altenstadt, Gis<strong>in</strong>gen und Nofels ausgleichen<br />

wollte. Tatsächlich f<strong>in</strong>det sich diese Zusage dann <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>igungsverträgen.<br />

Die Aufgabe der Selbständigkeit wurde durch e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Selbständigkeit von Altenstadt und Feldkirch ersetzt.<br />

Das Vorurteil, dass Städter und Bauern nicht zusammenpassen<br />

würden und die Furcht vor e<strong>in</strong>er Übervorteilung<br />

wurde mit dem H<strong>in</strong>weis auf das gute Zusammenleben<br />

dieser beiden sozialen Gruppen <strong>in</strong> Dornbirn entkräftet.<br />

Man verwies auch auf die gegenseitige Abhängigkeit von<br />

Gewerbetreibenden und Landwirten. Patriotisch ist auch<br />

der folgende Satz am Textende: „Alemannen s<strong>in</strong>d es hier<br />

und dort: Treue und Anhänglichkeit zur geme<strong>in</strong>samen Heimatgeme<strong>in</strong>de<br />

und der geme<strong>in</strong>same Heimatstolz wird beide<br />

Gruppen nur enger verb<strong>in</strong>den.“ Diese Berufung auf Heimat<br />

und Heimatstolz ist wohl e<strong>in</strong> zeittypisches Phänomen der<br />

1920-er <strong>Jahre</strong>, als die Heimatschutzbewegung florierte und<br />

es auch e<strong>in</strong>e Zeitschrift mit dem Titel „Heimat“ gab. 93 Beendet<br />

wurde das Flugblatt mit dem oben schon zitierten<br />

Aufruf von Oberbürgermeister Siebert zu E<strong>in</strong>igkeit und Zusammenhalt<br />

<strong>in</strong> schwerer Zeit.<br />

Bei der auf den 26. April festgelegten Volksabstimmung<br />

war jeder österreichische Bundesbürger stimmberechtigt,<br />

der am Stichtag 4. April <strong>in</strong> Feldkirch beheimatet und wahlberechtigt<br />

war. Es wurden Abstimmungsausweise ausgegeben,<br />

auf denen die vier Wahlsprengel und Wahllokale<br />

Feldkirchs aufgedruckt waren. Die Abstimmung selbst war<br />

geheim, auf dem Stimmzettel fanden sich die Vordrucke<br />

„Ja“ und „Ne<strong>in</strong>“, die angekreuzt werden mussten. In Altenstadt<br />

wurden graue und <strong>in</strong> Tosters gelbe Stimmzettel<br />

im Wahllokal an die Wähler ausgeteilt. Für unser heutiges<br />

Verständnis ungewöhnlich ist die Zuzählung der nicht zur<br />

Wahl erschienen Personen zur Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Die Wahllokale waren von 10 Uhr vormittags bis<br />

13 Uhr 45 geöffnet. 94<br />

Über das Ergebnis der Volksabstimmung berichtete der<br />

Feldkircher Anzeiger am 29.April 1925 mit e<strong>in</strong>er besonders<br />

aufwändig gestalteten Titelseite, von e<strong>in</strong>em roten Balken,<br />

bestehend aus floralen Elementen, umrandet, geschmückt<br />

mit dem Feldkircher Stadtwappen und dem Montforter<br />

Banner. Die Überschrift lautete „Groß-Feldkirch“. In pathetischen<br />

Worten wurde über die starke Beteiligung an der<br />

Volksabstimmung berichtet und dieser Tag als Wendepunkt<br />

Seite 249


<strong>in</strong> der Stadtgeschichte e<strong>in</strong>gestuft. Beendet wurde dieser<br />

feierliche Text mit den Worten: „Heil e<strong>in</strong>er glücklichen Zukunft!“<br />

Die Abstimmung war ruhig und reibungslos verlaufen,<br />

obwohl am Vortag <strong>in</strong> Altenstadt von Gegnern der Vere<strong>in</strong>igung<br />

Flugblätter verteilt worden waren. Die Bürgerliche<br />

Partei, der Landbund und die Sozialdemokratie verfassten<br />

daraufh<strong>in</strong> sofort e<strong>in</strong> Gegenflugblatt. 95<br />

Die Zustimmung für die Vere<strong>in</strong>igung war <strong>in</strong> Feldkirch doch<br />

beachtlich, an die 97 Prozent. Im kle<strong>in</strong>en Tosters waren es<br />

89,9 Prozent. In Levis wurde die größte Zustimmung erreicht,<br />

satte 98,5 Prozent. Am ger<strong>in</strong>gsten war die Zustimmung<br />

<strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen, lediglich 69,5 Prozent. 96<br />

Am Nachmittag des 26. April kündeten Böllerschüsse von<br />

der Schattenburg der Bevölkerung vom erfreulichen Ergebnis<br />

der Volksabstimmung. Blasmusikkapellen aus Feldkirch,<br />

Tosters, Altenstadt, Gis<strong>in</strong>gen und Nofels zogen mit<br />

kl<strong>in</strong>gendem Spiel durch das neue, große Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

von Groß-Feldkirch. Im historischen Rathaussaal trafen sich<br />

Bürgermeister Anton Gohm, die Geme<strong>in</strong>devorsteher Johann<br />

Kühne aus Altenstadt und Rupert Geiger aus Tosters,<br />

begleitet von Geme<strong>in</strong>derat Ho<strong>in</strong>kes zu e<strong>in</strong>er Feier. In den<br />

Festreden versprachen die neuen Geme<strong>in</strong>devertreter von<br />

Feldkirch <strong>in</strong> allen Belangen treu und <strong>in</strong> vere<strong>in</strong>ten Kräften<br />

zue<strong>in</strong>ander zu stehen. Glückwünsche übersandten Landeshauptmann<br />

Dr. Otto Ender, Oberbürgermeister Siebert und<br />

Nationalrat Unterberger. Im Gasthaus „Churertor“ wurde<br />

weiter gefeiert. 97<br />

Die Landesregierung erteilte <strong>in</strong> ihrer Sitzung vom 9. Mai<br />

1925 der Vere<strong>in</strong>igung von Feldkirch mit Altenstadt und Tosters<br />

die Bewilligung. Gleichzeitig wurden Neuwahlen für die<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung der vergrößerten Stadtgeme<strong>in</strong>de Feldkirch<br />

auf den 28. Juni 1925 ausgeschrieben. 98<br />

Am 6. Juni 1925 stimmte die Landesregierung der Vere<strong>in</strong>igung<br />

von Tisis mit der um Tosters und Altenstadt vergrößerten<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de Feldkirch zu. Das Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

von Tisis wurde daher <strong>in</strong> die Neuwahl der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

mit e<strong>in</strong>bezogen. 99<br />

Seite 250<br />

Am 13. Juni 1925 fand dann im Sitzungssaal des alten Pfarrhofes<br />

die letzte Sitzung der Geme<strong>in</strong>devertretung der selbständigen<br />

Geme<strong>in</strong>de Altenstadt statt. Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

Johann Kühne sprach allen Geme<strong>in</strong>deräten und Geme<strong>in</strong>devertretern<br />

den Dank für die zielbewusste Mitarbeit aus<br />

und gedachte jener Männer, die schon vor vielen <strong>Jahre</strong>n die<br />

Sitze <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>in</strong>nehatten und zum Wohl<br />

der Allgeme<strong>in</strong>heit ihre Kräfte zur Verfügung gestellt hatten.<br />

Von der neuen Geme<strong>in</strong>devertretung der Großgeme<strong>in</strong>de<br />

Feldkirch erwartete er die Wahrung und Vertretung der Interessen<br />

der Gesamtgeme<strong>in</strong>de. Geme<strong>in</strong>derat Stefan Allgäuer<br />

von der bürgerlichen Partei sprach Kühne den Dank aus für<br />

se<strong>in</strong>e Arbeit während se<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halb <strong>Jahre</strong> dauernden<br />

Funktionsperiode als Geme<strong>in</strong>devorsteher. 100<br />

Die letzte Kundmachung der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt, e<strong>in</strong>e<br />

Holzversteigerung, wurde am 8. August 1925 veröffentlicht.<br />

Am 22. August wurde dann im Rankweiler Geme<strong>in</strong>deblatt,<br />

das auch langjähriges Geme<strong>in</strong>deblatt von Altenstadt war,<br />

erstmals e<strong>in</strong>e Kundmachung der Stadtvertretung von Feldkirch<br />

publiziert. 101<br />

Aus der am 28. Juni durchgeführten Wahl g<strong>in</strong>g die Christlichsoziale<br />

Partei als klare Gew<strong>in</strong>ner<strong>in</strong> hervor. Von den 36<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungsmandaten fielen 22 den Christlichsozialen<br />

zu, acht der Sozialdemokratischen Partei, drei der<br />

Großdeutschen Volkspartei, zwei der Vere<strong>in</strong>igten Bauern-<br />

und Landvolk-Partei und e<strong>in</strong>es der Nationalsozialistischen<br />

Deutschen Arbeiter-Partei. Von den 36 Geme<strong>in</strong>devertretern<br />

wohnten 12 <strong>in</strong> Feldkirch, sieben <strong>in</strong> Levis, sechs <strong>in</strong> Altenstadt,<br />

jeweils drei <strong>in</strong> Nofels, Gis<strong>in</strong>gen, Tisis und zwei <strong>in</strong><br />

Tosters. 102<br />

Die Feldkircher Stadtvertretung wählte am 7. August 1925<br />

erstmals Ortsvorsteher für die Ortschaften der Stadtgeme<strong>in</strong>de.<br />

Es waren dies Josef Herburger für Altenstadt, Stefan<br />

Allgäuer für Gis<strong>in</strong>gen, Alfons Mähr für Nofels, Anton Fritsch<br />

für Tisis und Karl Allgäuer für Tosters. Gemäß der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung waren und s<strong>in</strong>d die Ortsvorsteher<br />

ermächtigt, bestimmte, von der Geme<strong>in</strong>devertretung be


zeichnete Geschäfte des Geme<strong>in</strong>deamtes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Ortsteilen<br />

der Geme<strong>in</strong>de zu besorgen. Die Ortsvorsteher s<strong>in</strong>d<br />

an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden. 103 Man<br />

wollte 1925 damit den Kontakt zwischen Rathaus und den<br />

Ortsteilen aufrechterhalten bzw. <strong>in</strong>tensivieren. Heute noch<br />

s<strong>in</strong>d die Ortsvorsteher als Vertreter des Bürgermeisters bei<br />

offiziellen und <strong>in</strong>offiziellen Veranstaltungen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Ortsteilen, Fraktionen genannt, unterwegs und bilden<br />

e<strong>in</strong> wichtiges Verb<strong>in</strong>dungsglied zwischen Bevölkerung und<br />

Rathaus. Die <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>igungsverträgen festgelegten<br />

„Amtsstellen“ als Außenstellen des Rathauses gab es <strong>in</strong><br />

Altenstadt und Tisis. So <strong>in</strong>serierte die Geme<strong>in</strong>deamtsstelle<br />

von Altenstadt am 22. August 1925 wegen e<strong>in</strong>er Steuerangelegenheit<br />

und gab als Adresse die Geme<strong>in</strong>dekanzlei an.<br />

Die Bezeichnung „Stadtamtsstelle Altenstadt“ wurde dann<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Inserat vom 3. Oktober 1925 verwendet. 104 Heute<br />

noch ist das Büro der Agrargeme<strong>in</strong>schaft der Altgeme<strong>in</strong>de<br />

Altenstadt offiziell e<strong>in</strong>e Außenstelle des Feldkircher Rathauses.<br />

Die Ortsvorstehung von Tisis machte am 5. September<br />

1925 auf e<strong>in</strong>en Informationstag <strong>in</strong> Steuerfragen aufmerksam,<br />

der <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dekanzlei von Tisis stattfand. 105<br />

Diese befand sich im alten Schulhaus.<br />

Die Verwendung der bis heute im politischen Leben Feldkirchs<br />

üblichen Bezeichnung „Fraktion“ für e<strong>in</strong>en Ortsteil<br />

von Groß-Feldkirch f<strong>in</strong>det sich erstmals im Paragraphen 3<br />

der Vere<strong>in</strong>barungsverträge wie auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit<br />

dem sogenannten „Fraktionsgut“ , dem als Sondervermögen<br />

behandelten Bürgergut. Als offizielle Bezeichnung für<br />

den Ortsteil f<strong>in</strong>det sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kundmachung der „Fraktion<br />

Tosters“ vom 15. August 1925. 106<br />

Am 20. September 1925 fanden dann, wie im Vere<strong>in</strong>igungsvertrag<br />

festgelegt, erstmals die Wahlen der Verwaltungsausschüsse<br />

für die Bürgernutzungen <strong>in</strong> Tisis und Tosters<br />

statt. Wahlberechtigt waren Haushaltsvorstände und E<strong>in</strong>zelpersonen,<br />

die am Tag der Wahlausschreibung nutzungs-<br />

1928/29: Bau der Vere<strong>in</strong>igungsbrücke<br />

berechtigt waren und das Wahlrecht zur Geme<strong>in</strong>dewahl<br />

besaßen. Die Wahlkommission bestand aus dem Ortsvorsteher<br />

und zwei Vertrauensmännern aus den Reihen der<br />

Nutzungsberechtigten. 107<br />

6. Die Verträge<br />

Die drei Vere<strong>in</strong>barungen zwischen Feldkirch und Altenstadt<br />

sowie mit Tosters und Tisis s<strong>in</strong>d vom Aufbau her ähnlich<br />

aufgebaut. Sie liegen <strong>in</strong> gedruckter Form vor, bestehend aus<br />

vier Seiten und sie wurden von den Geme<strong>in</strong>devorständen<br />

von Feldkirch, Tosters und Tisis mit ihren Unterschriften beglaubigt<br />

und mit den Geme<strong>in</strong>destempeln bzw. dem Stempel<br />

des Stadtrates versehen. 108 Im ersten Paragraphen wird die<br />

Verschmelzung der beiden Ortsgeme<strong>in</strong>den zu e<strong>in</strong>er neuen<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>de beschlossen. Das gesamte bewegliche und<br />

unbewegliche Vermögen, wie auch die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

der beiden Ortsgeme<strong>in</strong>den geht <strong>in</strong> das Eigentum der neuen<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de Feldkirch über. Das mit Bürgernutzungen<br />

behaftete Geme<strong>in</strong>degut bleibt Sondervermögen, wird als<br />

Fraktions-Gut bezeichnet und mit Grundparzellennummern<br />

versehen exakt aufgelistet. Wie bei den Verhandlungen<br />

vere<strong>in</strong>bart, werden die Verwaltungen dieser Fraktionsgüter<br />

durch Ausschüsse geregelt, der Wahlmodus und das Beschwerderecht<br />

an die Landesregierung festgelegt. In sechs<br />

Punkten werden die Nutzungen der Fraktionsgüter geregelt.<br />

Diese Bestimmungen über die Bürgernutzungen nehmen<br />

e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halb Seiten des Vertragstextes e<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Punkt war die Erhaltungspflicht der bestehenden<br />

Schulen bzw. die Gestaltung der neuen Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

als e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Schulsprengel. Dem Schulwesen, besonders<br />

den gewerblichen und landwirtschaftlichen Schulen,<br />

sollte besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die<br />

Schulferien <strong>in</strong> Tosters und Altenstadt sollten den ländlichen<br />

Verhältnissen angepasst werden.<br />

Die bis dah<strong>in</strong> nur für das Stadtgebiet von Feldkirch geltenden<br />

Ermäßigungen des Strompreises von 20 Prozent<br />

sollten nun für das ganze Geme<strong>in</strong>degebiet gelten.<br />

Seite 251


Auch die Wasserversorgung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den Verträgen.<br />

Der <strong>in</strong> Altenstadt e<strong>in</strong>gehobene Wasserz<strong>in</strong>s durfte nicht<br />

anderen Parzellen Feldkirchs zugute kommen. Die Wasserversorgung<br />

von Gis<strong>in</strong>gen und Nofels, die bis 1925 nicht<br />

ausreichend und e<strong>in</strong> ständiger Streitpunkt <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

von Altenstadt war, sollte durch die Aufnahme<br />

<strong>in</strong> den Wasserversorgungsplan der neuen Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

Feldkirch verbessert werden. Auch den Tostnern wurde zugesagt,<br />

auf ihr Verlangen h<strong>in</strong> an das Wasserversorgungsnetz<br />

von Feldkirch angeschlossen zu werden.<br />

Die Geme<strong>in</strong>debediensteten von Altenstadt wie der Geme<strong>in</strong>deschreiber,<br />

e<strong>in</strong> Kanzleibeamter, e<strong>in</strong> Aufsichtsbeamter für<br />

Lebensmittel und Sicherheit, zwei Wachmänner sowie zwei<br />

Waldaufseher wurden <strong>in</strong> den Dienst der neuen Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

übernommen. In Tosters wurden der Waldaufseher<br />

und der Polizeidiener, der zugleich Geme<strong>in</strong>dediener war,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> städtisches Dienstverhältnis übernommen. Auch die<br />

Bediensteten der Geme<strong>in</strong>de Tisis, e<strong>in</strong> Waldaufseher und<br />

e<strong>in</strong> Polizeidiener, wurden städtische Bedienstete. Diese<br />

Geme<strong>in</strong>debediensteten wurden auch <strong>in</strong> den Pensionsfonds<br />

der Stadt Feldkirch übernommen.<br />

Die neue Stadtgeme<strong>in</strong>de Feldkirch hatte die Erhaltung von<br />

historischen Bauten wie der Burgru<strong>in</strong>e Tosters und der Kirche<br />

St. Corneli <strong>in</strong> Tosters sowie der Kirche St. Michael <strong>in</strong> Tisis<br />

zu übernehmen.<br />

Als ordentlicher Sitz der Geme<strong>in</strong>deverwaltung wurde Feldkirch<br />

– Stadt bestimmt, zur Erleichterung des geme<strong>in</strong>deamtlichen<br />

Verkehres sollte <strong>in</strong> Altenstadt, Tosters und Tisis<br />

e<strong>in</strong>e „Geme<strong>in</strong>deamtsstelle“ e<strong>in</strong>geführt werden. Im Vertrag<br />

mit Altenstadt wird sogar die Errichtung von Geme<strong>in</strong>deamtsstellen<br />

<strong>in</strong> Nofels und Gis<strong>in</strong>gen versprochen. Diese<br />

Aufgaben übernahmen dann die 1925 erstmals gewählten<br />

Ortsvorsteher.<br />

Eigenartig die Bestimmung über die Aufbahrung und Bestattung<br />

von Leichen. Im Vertrag mit Altenstadt und Tisis<br />

wurde die Beibehaltung der bisherigen Beerdigungsriten<br />

festgelegt.<br />

Seite 252<br />

Die neue Geme<strong>in</strong>de übernahm die Erhaltungspflicht der<br />

bestehenden Gassen, Geme<strong>in</strong>destraßen und Feldwege<br />

und verpflichtete sich, zum Stichtag 31. Dezember 1924 beschlossene<br />

Bauten und Anschaffungen auszuführen. Im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

Altenstadt waren dies die Verlängerung der<br />

Frau Mutterstraße, der Schulhausbau <strong>in</strong> Bangs, die Straße<br />

nach Bangs und E<strong>in</strong>richtungen für Feuerlöschzwecke.<br />

Als vorletzter Punkt wurden Ziele und Aufgaben der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

von Feldkirch def<strong>in</strong>iert. In Altenstadt waren<br />

dies die Regulierung der Ill und die großzügige Entwässerung<br />

des Rhe<strong>in</strong>tales, konkret waren damit Nofels und Bangs<br />

geme<strong>in</strong>t. Die Erhaltung des Postamtes <strong>in</strong> Altenstadt und die<br />

Verbesserung des Postdienstes wurden als konkrete lokale<br />

Ziele genannt.<br />

In Tosters wird neben der Illregulierung konkret die Entwässerung<br />

des Tostner Riedes genannt.<br />

Als Aufgaben <strong>in</strong> Tisis wurden die Wiedererrichtung der Eisenbahnhaltestelle<br />

und die Erhaltung des Riedweges als<br />

öffentlicher Weg durch die Stadtgeme<strong>in</strong>de aufgezählt. Diesen<br />

Weg hatte bisher e<strong>in</strong>e Riedgenossenschaft erhalten.<br />

Auch die Erhaltung des Spielplatzes unter der Schule, als<br />

Tummelplatz bezeichnet, wurde vere<strong>in</strong>bart. Weiters ordnete<br />

man die Anlage e<strong>in</strong>es Verbaungsplanes an, <strong>in</strong> dem auch<br />

neue Straßenzüge festgelegt werden sollten.<br />

Die Tisner haben <strong>in</strong> ihrem Vere<strong>in</strong>igungsvertrag die konkretesten<br />

Ziele festgeschrieben. So wurde die Verbreiterung<br />

der unteren Dorfstraße, die Verlegung der Straße vom Haus<br />

des Schmiedle Josef (Nr. 19) bis zur „Mart<strong>in</strong>shöhe“ auf der<br />

Letze vere<strong>in</strong>bart. Auch die Anschaffung e<strong>in</strong>es Leichenwagens<br />

für die Kultusgeme<strong>in</strong>de, von Feuerlöschrequisiten für<br />

die Feuerwehr, sowie der Ausbau der Straßenbeleuchtung<br />

wurden vertraglich fixiert.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung wurde als Überwachungsorgan<br />

für die E<strong>in</strong>haltung der Vere<strong>in</strong>barungen bestimmt.


7. Umsetzung der Versprechen 1925 – 1930<br />

Die Feldkircher Stadtvertretung und der Stadtrat haben <strong>in</strong><br />

den ersten <strong>Jahre</strong>n nach der Vere<strong>in</strong>igung beachtliche Investitionen<br />

<strong>in</strong> die Infrastruktur der neuen Geme<strong>in</strong>de Feldkirch<br />

getätigt. 109 So wurde das Straßennetz verbessert, <strong>in</strong> und<br />

nach Gis<strong>in</strong>gen sowie Nofels Straßen gebaut, die jahrzehntelang<br />

von den Bewohnern geforderte Straße <strong>in</strong> den Bergweiler<br />

Fresch errichtet. In den Schulen wurde das Heizungssystem<br />

modernisiert, <strong>in</strong> Bangs e<strong>in</strong> Schulneubau errichtet<br />

und die Hauptschule für Knaben, e<strong>in</strong> neuer, weiterführender<br />

Schultyp, e<strong>in</strong>gerichtet. Als Förderungsmaßnahme für<br />

die Landwirtschaft wurden die Berghöfe am Nenz<strong>in</strong>gerberg<br />

gekauft und dort e<strong>in</strong>e Feldkircher Alpe errichtet. 110 Der Bau<br />

der Volkshalle wurde als Fremdenverkehrsförderung verstanden.<br />

Den Bau von Eigenheimen förderte die Geme<strong>in</strong>de<br />

durch die Gründung der Geme<strong>in</strong>nützigen Wohnbaugenossenschaft<br />

Feldkirch und durch die Verteilung der Geme<strong>in</strong>degüter<br />

<strong>in</strong> Gis<strong>in</strong>gen für den Bau von Eigenheimen. Gis<strong>in</strong>gen<br />

und Nofels wurden an das Wasserversorgungsnetz des<br />

Feldkircher Wasserwerkes angeschlossen. E<strong>in</strong> symbolischer<br />

Höhepunkt all dieser Bemühungen war der Bau der Vere<strong>in</strong>igungsbrücke<br />

am unteren Ende der Kapfschlucht. Der Name<br />

der Brücke wurde ganz bewusst gewählt, als Er<strong>in</strong>nerung an<br />

die Vere<strong>in</strong>igung 1925 und als Symbol für den Zusammenschluss<br />

der Geme<strong>in</strong>den. Die Eröffnungsfeierlichkeiten wurden<br />

als großes Volksfest <strong>in</strong>szeniert.<br />

Dieser <strong>in</strong> der Feldkircher Stadtgeschichte beispiellose<br />

Kraftakt war neben der E<strong>in</strong>lösung der vor der Vere<strong>in</strong>igung<br />

gemachten Versprechen e<strong>in</strong>e Legitimation der neuen Stadtväter<br />

gegenüber ihren Wählern, sowie e<strong>in</strong>e bewusste Wirtschaftsankurbelung.<br />

8. E<strong>in</strong> Rückblick 1935<br />

Recht aussagekräftig ist e<strong>in</strong> zweiseitiges Dokument, das mit<br />

größter Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit 1935 von e<strong>in</strong>em unbekannten<br />

Verfasser angefertigt wurde. 111 Als Zweck der Vere<strong>in</strong>igung<br />

Wasserleitungsbau Gis<strong>in</strong>gen Oberaustraße 1927<br />

nannte er die Erhöhung der Stoßkraft und Widerstandsfähigkeit<br />

der Geme<strong>in</strong>de gegenüber Bregenz und Dornbirn und<br />

die Verh<strong>in</strong>derung des Abbaus des Gymnasiums.<br />

Die Ertragsanteile aus den Budgetmitteln des Bundes<br />

sollten nach der Vere<strong>in</strong>igung um 30 Prozent steigen. Die<br />

Absatzverhältnisse des Elektrizitätswerkes waren vor der<br />

Vere<strong>in</strong>igung 50 Prozent Stadt und 50 Prozent Landgeme<strong>in</strong>den.<br />

Während der Strombedarf <strong>in</strong> der Stadt gesättigt war,<br />

war <strong>in</strong> den Landgeme<strong>in</strong>den durch die Bautätigkeit e<strong>in</strong> ausbaufähiger<br />

Absatzmarkt vorhanden. Nach der Vere<strong>in</strong>igung<br />

verteilte sich der Stromabsatz zu 70 Prozent auf Groß-Feldkirch<br />

und zu 30 Prozent auf die Landgeme<strong>in</strong>den der Region.<br />

Der Ertrag aus der Stromabgabe hatte sich um 30.000<br />

Schill<strong>in</strong>g pro Jahr gesteigert. Die Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung <strong>in</strong><br />

den „Anschluss-Geme<strong>in</strong>den“ konnte, wie vere<strong>in</strong>bart, ausgebaut<br />

werden. Die Fluss- und Straßenbauten überstiegen<br />

die f<strong>in</strong>anziellen Mittel der bis 1925 selbständigen Geme<strong>in</strong>den,<br />

die neue Stadtgeme<strong>in</strong>de konnte auf breiter Basis diese<br />

Aufgaben übernehmen. Lediglich die Armenversorgung<br />

wurde nach 1925 für die Stadt erschwert. Das Armenhaus<br />

galt als unzulänglich.<br />

Wie haben sich die 1925 gestellten Erwartungen und Hoffnungen<br />

erfüllt? Die Hoffnungen auf Ertragsanteile am Bundesbudget<br />

haben sich nur teilweise erfüllt. Waren es im<br />

<strong>Jahre</strong> 1929 noch 290.000 Schill<strong>in</strong>g, sanken sie 1934 um<br />

über die Hälfte, auf 145.000 Schill<strong>in</strong>g. Die Budgetsparmaßnahmen<br />

des österreichischen Staates machten sich<br />

auch <strong>in</strong> Feldkirch bemerkbar. Die Entwicklung des Elektrizitätswerkes<br />

war befriedigend. Bei den Fluss- und Straßenbauten<br />

wurde „Riesiges“ geleistet. Gegen den damals<br />

vorgebrachten Vorwurf der Verschuldung der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>in</strong>folge des zu raschen Tempos bei der Illregulierung und<br />

den Straßenbauten stellte der Verfasser die Bedeutung<br />

der Arbeiten für Generationen gegenüber, die nur noch die<br />

Erhaltungsarbeiten zu vollbr<strong>in</strong>gen hatten. Das e<strong>in</strong>st so beliebte<br />

Schlagwort „Stoßkraft“ wurde 1934 so umschrieben:<br />

„Stoßkraft ist e<strong>in</strong>e andere.“ Doch welche es war, oder se<strong>in</strong><br />

sollte verschweigt uns der Verfasser des Berichtes.<br />

Seite 253


Das Kapitel „Aufgaben“ wird mit den Slogans „Aushalten<br />

und Zusammenhalten“ eröffnet. Weitere Schlagwörter<br />

s<strong>in</strong>d „Engerer Zusammenschluss“, „Sparen und Schulden-<br />

Abbau“. Die Hochwasserschutzbauten am Ehbach und an<br />

der Nafla sollten fertig gestellt werden, danach aber sollte<br />

e<strong>in</strong>e Ruhepause zum Schuldenabbau e<strong>in</strong>treten. Feldkirch<br />

soll durch das eigene Elektrizitätswerk als Großgeme<strong>in</strong>de<br />

wirtschaftlich stärker gewesen se<strong>in</strong> als andere <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>den. Der Text endet mit Wünschen für die Zukunft:<br />

„Werden wir von Krieg oder se<strong>in</strong>en Auswirkungen verschont,<br />

so kommen wir vorwärts und es wird aufwärts gehen,<br />

wenn wir zusammenhalten und das wollen wir.“ Leider<br />

g<strong>in</strong>g dieser Wunsch nicht <strong>in</strong> Erfüllung. Im Text wurde auch<br />

der Urheber und Hauptakteure für die Vere<strong>in</strong>igung gedacht:<br />

<strong>in</strong> Feldkirch: Bürgermeister Anton Gohm und Werksverwalter<br />

Franz Simon;<br />

<strong>in</strong> Altenstadt : Vizebürgermeister Johann Kühne;<br />

<strong>in</strong> Tosters: Vorsteher Rupert Geiger;<br />

<strong>in</strong> Tisis: Pfarrer Gebhard Wendel<strong>in</strong> Gunz und Vorsteher Josef<br />

Anton Fritsch.<br />

9. Zusammenfassung<br />

Der Zusammenschluss der Geme<strong>in</strong>den im <strong>Jahre</strong> 1925 kann<br />

sicherlich nicht als „Liebesheirat“ bezeichnet werden, wohl<br />

eher als „Vernunftehe. Die Geme<strong>in</strong>den haben sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

äußerst schwierigen Zeit zusammengerauft, um zu e<strong>in</strong>er<br />

geme<strong>in</strong>samen Problemlösung zu f<strong>in</strong>den. Sie haben sich<br />

geme<strong>in</strong>same wirtschaftliche und kommunale Ziele gesetzt.<br />

Es dürfte auch „die Chemie“ zwischen den damaligen politisch<br />

Verantwortlichen <strong>in</strong> der Stadt und auf dem Dorf gestimmt<br />

haben. In Feldkirch wie auch <strong>in</strong> den Landgeme<strong>in</strong>den<br />

hatten damals die Christlichsozialen die Mehrheit <strong>in</strong> den<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungen <strong>in</strong>ne, was e<strong>in</strong> Zusammenkommen<br />

bestimmt erleichterte.<br />

Sachlich betrachtet lagen die Vorteile e<strong>in</strong>es Zusammenschlusses<br />

von so ungleichen Körperschaften <strong>in</strong> der gegenseitigen<br />

Ergänzung. Die Stadt Feldkirch erwartete sich den<br />

Seite 254<br />

Ansichtskarte 1952<br />

Erhalt und Ausbau ihrer zentralen Funktion als Bezirksstadt,<br />

<strong>in</strong> der die Verwaltungsorganisationen des Staates<br />

wie Gericht und F<strong>in</strong>anz weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e wichtige Rolle <strong>in</strong>nehaben<br />

sollten. Mit der Erhaltung des von den staatlichen<br />

Sparmaßnahmen bedrohten Gymnasiums sollten die Funktion<br />

und der Ruf als „Studierstädtle“ gesichert werden.<br />

Tosters, Tisis und Levis boten den günstigen Grund und<br />

Boden für die Bautätigkeit, die wiederum helfen konnte der<br />

herrschenden Wohnungsnot entgegenzusteuern und auch<br />

Arbeitsplätze <strong>in</strong> der Baubranche wie im Handwerk schaffen<br />

sollte.<br />

Das Thema Vere<strong>in</strong>igung von Geme<strong>in</strong>den ist wiederum e<strong>in</strong><br />

aktuelles Thema. Der Bregenzer SPÖ–Landtagsabgeordnete<br />

Michael Ritsch sorgte für helle Aufregung, als er <strong>200</strong>8<br />

im Landtag für e<strong>in</strong>en Zusammenschluss der Geme<strong>in</strong>den im<br />

Bregenzerwald e<strong>in</strong>trat. Im benachbarten Kanton St. Gallen<br />

erfolgte am 30. November <strong>200</strong>8 e<strong>in</strong>e erfolgreiche Abstimmung<br />

über den Zusammenschluss der beiden Geme<strong>in</strong>den<br />

Wildhaus und Alt St. Johann im Toggenburg, während das<br />

Stimmvolk am selben Tag zum zweiten Mal den Zusammenschluss<br />

von Rorschach und Rorschacherberg ablehnte. 112<br />

<strong>200</strong>7 lehnten die Bürger des mittleren Schweizer Rhe<strong>in</strong>tales<br />

den Zusammenschluss zu e<strong>in</strong>er Großgeme<strong>in</strong>de, e<strong>in</strong>er Stadt<br />

Mittelrhe<strong>in</strong>tal, aber ab.<br />

Seit <strong>200</strong>7 gibt es im Kanton St. Gallen e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>devere<strong>in</strong>igungsgesetz,<br />

das derartige Geme<strong>in</strong>dzusammenschlüsse<br />

auch f<strong>in</strong>anziell großzügig unterstützt. Im Kanton Glarus<br />

wird es, nach e<strong>in</strong>em Volksentscheid, bald nur noch drei Geme<strong>in</strong>den<br />

geben, nachdem die Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>den sich für Vere<strong>in</strong>igungen<br />

ausgesprochen haben. 113 Diese Beispiele aus<br />

der Nachbarschaft jenseits des Rhe<strong>in</strong>s zeigen, dass Vere<strong>in</strong>igung<br />

von Geme<strong>in</strong>den durchaus möglich, ja sogar aktuell<br />

s<strong>in</strong>d und als Lösung von geme<strong>in</strong>samen kommunalen Aufgaben<br />

und Zielen <strong>in</strong> wirtschaftlich und f<strong>in</strong>anziell schwierigen<br />

Zeiten dienen können. Feldkirch hat vor 88 <strong>Jahre</strong>n gezeigt,<br />

dass dies e<strong>in</strong> guter und zukunftsreicher Weg ist.


Immer aktueller wird aber die Zusammenarbeit von benachbarten<br />

Geme<strong>in</strong>den auf adm<strong>in</strong>istrativer Ebene. So haben<br />

die Region Vorderland wie auch das Klostertal und Lech<br />

jeweils e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Baurechtsabteilung geschaffen,<br />

geben Rankweil und die Vorderländer Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Zeitung heraus. E<strong>in</strong> Beitritt Feldkirchs zur Regio<br />

Vorderland steht bevor. Die Stadtverwaltung Feldkirch übernahm<br />

die Personalverrechnung für die Nachbargeme<strong>in</strong>de<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen.<br />

Diese E<strong>in</strong>zelfälle zeigen auf e<strong>in</strong>en Trend zur Beibehaltung<br />

der selbständigen Geme<strong>in</strong>den, die sich aber f<strong>in</strong>anziell aufwändige<br />

Aufgaben und Pflichten teilen. Auch die Herausbildung<br />

der „Regio“, der Regionalgeme<strong>in</strong>schaften, ist e<strong>in</strong><br />

Beweis für diesen aktuellen Trend.<br />

1 Gerhard Wanner, Die Entstehung von Groß-Feldkirch, <strong>in</strong>: Montfort 20<br />

(1968) 3, S. 510-531, hier S. 511.<br />

2 Stadtarchiv Feldkirch (fortan: STAF), Historische Akten 2560: Konzept<br />

e<strong>in</strong>es Briefes und Re<strong>in</strong>schrift vom 23.3.1850, Nr. 118, Pub.36. Steueramt<br />

4.4.1850, Nr. 105.<br />

3 Gerhard Wanner, Die Entstehung von Großfeldkirch, <strong>in</strong>: Feldkirch<br />

aktuell Sonderausgabe September 1975, S. 6. STAF, Akt 2560: Brief<br />

Geme<strong>in</strong>de Altenstadt an Bezirkshauptmannschaft vom 12.4.1850.<br />

Brief vom 14.4.1850 wurde vom Vorsteher Thomas Bertschler und allen<br />

Ausschussmitgliedern unterschrieben.<br />

4 STAF, Historische Akten 2560: Konzept Schreiben Stadt an Bezirksamt<br />

21.10.1856, Zl. 617; Antwort Bezirksamt an Stadt 2.4.1857, Zl.923.<br />

5 Stenographische Sitzungsberichte 1. <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag 2. Session,<br />

11. Sitzung 10.1.1863, S. 139-141, 143, 148.<br />

6 STAF, Geme<strong>in</strong>dearchiv (fortan: GA) Altenstadt, Handschrift (fortan: Hs)<br />

2, Protokollbuch 1864 – 1871, S. 209. STAF, Historische Akten Akt 2560,<br />

Brief Bertschler vom 23.8.1869, Zl. 402<br />

7 STAF, Sitzungsprotokolle, 156. Protokoll der Geme<strong>in</strong>deausschuss-Sitzung<br />

vom 27.8.1869, Punkt 8.<br />

8 STAF, Historische Akten Akt 2560: Antwortschreiben von Vorsteher<br />

Johann Bertschler vom 11.10.1869, Zl.471, mit Forderung von 600.000<br />

Gulden, Zl.471.<br />

9 STAF, Sitzungsprotokolle, 157. Protokoll der Geme<strong>in</strong>deausschuss-Sitzung<br />

vom 16.9.1869. Zur Biographie des Eisenbahnpioniers Karl Freiherr von<br />

Schwarz (1817-1898) siehe He<strong>in</strong>z Dopsch/Robert Hoffmann, Geschichte<br />

der Stadt Salzburg. Salzburg-München 1996, S.453-455.<br />

10 Gerhard Wanner, Die Vere<strong>in</strong>igung der Landgeme<strong>in</strong>de Altenstadt mit der<br />

Stadt Feldkirch 1925, <strong>in</strong>: Altenstadt – e<strong>in</strong>e Dorfgeschichte. Feldkirch<br />

1997, S. 225-250, hier S. 227. STAF, Sitzungsprotokolle, 158. Protokoll der<br />

Geme<strong>in</strong>deauschuss-Sitzung vom 24.9.1869.<br />

11 STAF, GA Altenstadt, Hs 2, Protokollbuch 1864-1871, S. 212<br />

12 STAF, Historische Akten 2560: Brief Johann Bertschler vom 11.10.1869, Zl.<br />

471.<br />

13 STAF, GA Altenstadt, Hs 2: Protokoll Geme<strong>in</strong>deausschuss 1864-1871, S.<br />

214.<br />

14 STAF, Historische Akten 2560, Brief Johann Bertschler vom 5.11.1869.<br />

o.Zl. E<strong>in</strong>e weitere Bed<strong>in</strong>gung war die Aufnahme des Schwiegersohnes<br />

von Frau Nasahl, Josef Anton Jutz.<br />

15 STAF, Historische Akten 2560, Briefentwurf, Datum Nov. 1869, ohne<br />

Angabe des Tages, Signatur 6 (rot). Das Tagesdatum ist im Brief schwer<br />

zu lesen, ob 9 oder 5. November, vom Inhalt des Antwortschreibens<br />

kann es sich aber nur um den Brief vom 5.11. handeln. – Im<br />

Briefwechsel wird nur die Witwe Nasahl genannt. Laut, Bürgerbuch<br />

des GA Altenstadt, S.185, lebte <strong>in</strong> Levis e<strong>in</strong>e Witwe Theres Nasahl, geb.<br />

Krista.<br />

16 STAF, GA Altenstadt, Hs 2: Protokoll Geme<strong>in</strong>deausschuss 1864-1871,<br />

S. 216-217; STAF, Historische Akten 2560, 15.11.1869, Signatur 7 (rot).<br />

Altenstadt beharrte auf se<strong>in</strong>er Forderung nach der außergewöhnlichen<br />

Rechtsstellung der Familie Nasahl.<br />

17 STAF, GA Altenstadt, Hs 2: Protokoll Geme<strong>in</strong>deausschuss 1864-1871,<br />

S. 230. STAF, Historische Akten 2560, Brief Bertschler 7.3.1870, Zl.71.<br />

Wanner vermutet plötzliche hohe Geldforderungen der Altenstädter<br />

als Ursache. Gerhard Wanner, Der Anschluß von Levis und Altenstadt<br />

an Feldkirch, <strong>in</strong>: Vollversammlung der Agrargeme<strong>in</strong>schaft Altgeme<strong>in</strong>de<br />

Altenstadt. Feldkirch 1975, S. 21-32, hier S. 31.<br />

18 STAF, Historische Akten 2560. Briefentwurf 6.2.1872, Nr. 165.<br />

19 STAF, GA Altenstadt, Hs 3: Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-Sitzungsprotokoll<br />

4.3.1872, S. 4. STAF, Historische Akten 2560. Brief 2.5.1872, Zl.499,<br />

signiert mit C.G.<br />

20 STAF, GA Altenstadt, Hs 3: Protokoll Geme<strong>in</strong>deausschuss 1872-1894, S.<br />

10.<br />

21 STAF, Sitzungsprotokolle, 181. Protokoll Geme<strong>in</strong>deausschuss-Sitzung<br />

vom 8.5.1872.<br />

Seite 255


22 Christoph Volaucnik, Carl Ganahl und se<strong>in</strong>e kommunalpolitische<br />

Tätigkeit, <strong>in</strong>: Quer- und Vorausdenker. Zum <strong>200</strong>. Geburtstag von Carl<br />

Ganahl. Katalog. Feldkirch <strong>200</strong>7, S. 80. STAF, GA Altenstadt, Hs 3:<br />

Protokoll 4.5.1872, S. 10-11. STAF, Historische Akten 2560: Brief Vorsteher<br />

Michael Kühne 6.5.1872, Sign. 11.<br />

23 STAF, Sitzungsprotokolle, Protokoll ao. Ausschuss-Sitzung vom<br />

4.September 1884, Pkt.I, S. 4.<br />

24 Wanner, Anschluß (wie Anm. 17), S. 3.<br />

25 Gerhard Wanner, Das Politikum der Volksschule Levis, <strong>in</strong>:<br />

Vollversammlung der Agrargeme<strong>in</strong>schaft Altgeme<strong>in</strong>de Altenstadt<br />

1974. Feldkirch 1974, S. 23-35. Gerhard Wanner, Der schulische und<br />

kirchliche Anschluß von Levis an Feldkirch, <strong>in</strong>: Vollversammlung der<br />

Agrargeme<strong>in</strong>schaft Altgeme<strong>in</strong>de Altenstadt 1976, S. 27-40.<br />

26 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA), Landesausschuss, 4117/1893.<br />

27 Entwurf dazu im STAF, Historische Akten 2560. Orig<strong>in</strong>al im VLA,<br />

Landesausschuss, 4117/1893. Dort auch Petition der Levner Bürger.<br />

28 Wanner, Anschluß (wie Anm. 17), S. 34.<br />

29 Christoph Volaucnik, Tosters von 1500 bis 1914, <strong>in</strong>: Tosters. E<strong>in</strong>e<br />

Dorfgeschichte, S. 89-158, hier S. 128.<br />

30 Abschrift <strong>in</strong> STAF, Historische Akten 2560. Enr. 102, Sign.14.<br />

31 100 <strong>Jahre</strong> Stadtwerke Feldkirch 1906-<strong>200</strong>6 (Rheticus 28 [<strong>200</strong>6] 2).<br />

Feldkirch <strong>200</strong>6, S. 22<br />

32 STAF, Historische Akten 2560: Briefentwurf vom 27.6.1896, Nr. 978,<br />

Sign.16.<br />

33 STAF, Historische Akten 2560: Brief Landesausschuss vom 8.8.1896, Zl.<br />

3046, Sign. 17, und Kopie e<strong>in</strong>es Briefes der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt an den<br />

Landesausschuss vom 3.8. 1896, Zl.987, Sign. 17 a.<br />

34 Wanner, Vere<strong>in</strong>igung (wie Anm. 10), S. 230-231.<br />

35 E<strong>in</strong>ladungen <strong>in</strong> Rankweiler Geme<strong>in</strong>deblatt 19.11.1904, Beilage S. 7; (fortan:<br />

RKWGBL) Feldkircher Zeitung 19.11.1904, S. 3, und 26.11.1904, S. 4.<br />

36 STAF,Sitzungsprotokolle, 560. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 24.2.1905, Punkt 4. Protokoll Stadtmagistrat 14.2.1905,<br />

Seite 4a, Pkt6.<br />

37 RKWGBL 15.4.1905, 2.Beilage, S.5.<br />

38 RKWGBL, 3.6.1905, Beilage, S.5.<br />

39 RKWGBL, 12.8.1905, Beilage, S. 7.<br />

40 STAF, Sitzungsprotokolle, 568. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 9.9.1905, Punkt 4.<br />

41 STAF, Handschrift 1598, S. 51 a.<br />

42 Wanner, Entstehung (wie Anm. 3) S. 9. STAF, Historische Akten 2560.<br />

Seite 256<br />

Dieses nachträglich masch<strong>in</strong>schriftlich erstellte Dokument ist mit der<br />

<strong>Jahre</strong>szahl 1896 datiert, was aber nicht richtig se<strong>in</strong> kann. Die von Anton<br />

We<strong>in</strong>zierl genannte Anschaffung von Glocken wurde 1906 durchgeführt<br />

und der ebenfalls von ihm genannte Kontakt mit Jenny & Sch<strong>in</strong>dler<br />

1905/06.<br />

43 Siehe zu den Glocken Christoph Volaucnik, Altenstadt im Zeitraum von<br />

1814 bis 1925, <strong>in</strong>: Altenstadt – e<strong>in</strong>e Dorfgeschichte. Feldkirch 1997, S.<br />

146-224, hier S. 182; zum Strom, ebenda, S. 176-177.<br />

44 Karlhe<strong>in</strong>z Albrecht, Beiträge zur Geschichte Feldkirchs vom <strong>Jahre</strong><br />

1814 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Phil. Diss. Universität<br />

Innsbruck 1977, S. 134-135.<br />

45 STAF, Sitzungsprotokolle, 576. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 27.7.1906, Punkt 8.<br />

46 STAF, GA Altenstadt, Hs 4, Protokoll 7.9.1906, S. 602, Punkt 17, und<br />

20. Protokoll 27.10.1906, S. 608, Punkt 16. In Feldkircher Dokumenten<br />

f<strong>in</strong>det sich ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger H<strong>in</strong>weis auf diese Sitzung, lediglich Altenstadt<br />

vermerkt dies im Protokoll.<br />

47 Verhandlungen dazu im STAF, Sitzungsprotokolle Nr. 584, 588, 590, 591,<br />

594, 600. des Geme<strong>in</strong>deausschusses.<br />

48 STAF, Sitzungsprotokolle, 635. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 13.10.1910, Punkt 7.<br />

49 STAF, GA Altenstadt, F V Sch 16/3: Brief Rhe<strong>in</strong>berger an Bürkle 26.2.1918.<br />

Brief Bürkle 1.3.1918.<br />

50 STAF, GA Altenstadt, F V Sch 16/3: Brief Bürkle 1.3.1918, Antwort<br />

Unterberger 4.4.1918.<br />

51 Franz-He<strong>in</strong>z Hye, Die Städte Tirols, 2. Teil: Südtirol. Innsbruck <strong>200</strong>1<br />

(Schlern-Schriften 313), S. 297, weist für Meran nur E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dungen für<br />

die <strong>Jahre</strong> 1906, 1913 und 1923 nach.<br />

52 Unterberger nennt als Grund dafür die Schweizer Wünsche nach<br />

Verbesserung der Verb<strong>in</strong>dungen mit München über St. Margrethen<br />

- L<strong>in</strong>dau, die Ausschaltung österreichischen Personals und<br />

österreichischer Lokomotiven aus dieser Strecke. Unterberger war über<br />

se<strong>in</strong>e Tätigkeit <strong>in</strong> der Handelskammer darüber <strong>in</strong>formiert.<br />

53 Der Grenzbahnhof und das Hauptzollamt blieben <strong>in</strong> Buchs. 1952 wurde<br />

e<strong>in</strong> neuer, erfolgloser Versuch zur Verlegung des Grenzbahnhofes samt<br />

Zoll nach Feldkirch unternommen. Siehe: Schlusswort zum Verbleiben<br />

des Grenzbahnhofes <strong>in</strong> Buchs, <strong>in</strong>: Feldkircher Anzeiger (fortan: FA)<br />

6.12.1952.<br />

54 Lebenslauf Dr. Bitschnau siehe FA 16.6.1962 (Nachruf), und - Von Herren<br />

und Menschen. Verfolgung und Widerstand <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1933-1945


(Beiträge zu Geschichte und Gesellschaft <strong>Vorarlberg</strong>s 5). Bregenz 1985,<br />

S. 272.<br />

55 Biographie Schreiber siehe Alfons Dür, Doktor Mart<strong>in</strong> Schreiber (1879-<br />

1961). Landesgerichtspräsident, Staatsrat und Landesstatthalter, <strong>in</strong>:<br />

Montfort 59 (<strong>200</strong>7) 2, S. 168-181.<br />

56 Böhler Lebenslauf siehe FA 8.4.1967, S.3 und Feldkirch aktuell 3 (1976) 3,<br />

S. 24.<br />

57 <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt (fortan: VVB) 1.12.1920. Siegfried Müller, 25 <strong>Jahre</strong><br />

Groß-Feldkirch, <strong>in</strong>: VVB 26. 4.1950.<br />

58 STAF, GA Altenstadt F V, Sch 16/3. Brief vom 23.6.1921.<br />

59 Wanner, Schulischer und kirchlicher Anschluß (wie Anm. 25), S. 36–40;<br />

Andreas Ulmer/Manfred A. Getzner, Die Geschichte der Dompfarre St.<br />

Nikolaus Feldkirch. Bd. 1: Stadt und Pfarre, Pfarrherren, Pfarrkirche<br />

(Dom), Filialkirche und Kapellen, Feldkirch 1999, S. 542-550.<br />

60 STAF, Historische Akten. Akt 2560. Niederschrift vom 6.4.1922.<br />

61 RKWGBL 8.7.1922,S.6, GV 1.7.1922. 23.12.1922, Beilage, S. 10. GV<br />

19.12.1922 TO. Nr. 10.<br />

62 STAF, GA Altenstadt, F V, Sch 16/5. Hye, Städte Tirols (wie Anm. 51), S.<br />

128-129. Bruno Mahlknecht, Bozen durch die Jahrhunderte, Bd. 3. Bozen<br />

<strong>200</strong>6, S. 164.<br />

63 Erich Scheithauer/Grete Woratschek/ Werner Tscherne, Geschichte<br />

Österreichs <strong>in</strong> Stichworten. Wien 1983, S. 124, 129, 133, 149. RKWGBL<br />

29.10 und 31.12.1921.<br />

64 Müller, Groß-Feldkirch (wie Anm. 57).<br />

65 Wanner, Vere<strong>in</strong>igung (wie Anm. 10), S. 244. Biographie Johann Kühne<br />

siehe Theodor Veiter, 60 <strong>Jahre</strong> Groß-Feldkirch, <strong>in</strong>: Feldkirch aktuell.<br />

Sonderausgabe Juni 1985, S. 13 -17.<br />

66 Karlhe<strong>in</strong>z Albrecht, Tosters – von der selbständigen Geme<strong>in</strong>de zur<br />

Fraktion von Groß-Feldkirch, <strong>in</strong>: Tosters. E<strong>in</strong>e Dorfgeschichte. Feldkirch<br />

<strong>200</strong>2, S. 159-224, hier S. 171.<br />

67 STAF, Historische Akten Nr. 2682. Alle Verhandlungsunterlagen bis h<strong>in</strong><br />

zum fertigen Vertrag wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mappe abgelegt, aus der alle<br />

Informationen im folgenden Text stammen.<br />

68 Siehe dazu Volaucnik, Tosters (wie Anm. 29), S. 126-129. Auch <strong>in</strong><br />

anderen Dörfern gab es zwei Gruppierungen von Bürgern, siehe Tisis.<br />

69 RKWGBL, Beilage, 21.3. 1925, S.9. VLA, Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung (fortan: AVLReg) IV-884/1937. Brief Geme<strong>in</strong>de Tosters<br />

an VLR vom 27.4.1925.<br />

70 VLA, AVLReg IV-884/1937. Brief Geme<strong>in</strong>de Tosters an Landesregierung<br />

vom 27.4.1925.<br />

71 STAF, Sitzungsprotokolle, 390. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 29.12.1891. Punkt 3. Philipp Krapf (1854-1939) war der<br />

Bauleiter der Rhe<strong>in</strong>regulierung von 1893 bis 1905.<br />

72 STAF, Sitzungsprotokolle, 399. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 17.10.1892.<br />

73 STAF, Sitzungsprotokolle, 403. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 10.3.1893.Punkt 2.<br />

74 Dr. Beck siehe Helge Dvorak, Biographisches Lexikon der Deutschen<br />

Burschenschaft. Bd. I, Teilband 1, Heidelberg 1996, S. 67-68.<br />

75 Erste Verhandlungen wurden 1891/96 geführt, die Vere<strong>in</strong>igung erfolgte<br />

1919. Siehe dazu Emmerich Gme<strong>in</strong>er, 50 <strong>Jahre</strong> Rieden-Vorkloster bei<br />

Bregenz. Festschrift. Bregenz 1969, S. 12 f.<br />

76 STAF, Sitzungsprotokolle, 442. Protokoll der Geme<strong>in</strong>de-Ausschuss-<br />

Sitzung vom 18.April 1896. Abschrift im VLA , Landesausschuss<br />

1726/1896.<br />

77 VLA, Landesausschuss 1726/1896. Hier nur e<strong>in</strong>e Kurzfassung der<br />

Kundmachung.<br />

78 Ulmer/Getzner, Dompfarre (wie Anm. 59), S. 475.<br />

79 Franz Elsensohn, Süoßlarschnitz und Füdlabloser. Hohenems <strong>200</strong>7, S.<br />

97.<br />

80 RKWGBL, 25. 4.1925, S.4.<br />

81 RKWGBL, Beilage, 23. Mai 1925, S. 9 – 10. VLA, AVLReg IV-884/1937.<br />

82 FA 3. 6. 1925. VLA, AVLReg IV-884/1937: Brief Geme<strong>in</strong>de Tisis an<br />

Landesregierung vom 2.6.1925.<br />

83 FA 28.2.1925. Ludwig Siebert trat 1931 der NSDAP bei und wurde 1933<br />

bayerischer M<strong>in</strong>isterpräsident. Auskunft Stadtarchiv L<strong>in</strong>dau 5.12.<strong>200</strong>8<br />

84 FA 28. 3.1925.<br />

85 VVB 6.4.1925<br />

86 FA 18.4.1925.<br />

87 RKWGBL, 18.4.1925, Beilage, S. 9.<br />

88 STAF, GA Altenstadt, F V, Sch 16/3. Auch für Tosters wurde e<strong>in</strong><br />

gleichlautendes Flugblatt gedruckt.<br />

89 E<strong>in</strong> Schill<strong>in</strong>g entsprach 10.000 Papierkronen. E<strong>in</strong>e Goldkrone entsprach<br />

1,41 Schill<strong>in</strong>g. Siehe dazu Scheithauer/Woratschek/Tscherne,<br />

Geschichte Österreich (wie Anm. 63), S. 149.<br />

90 Karl Fiel, Nofels. Fresch. Bangs. Matschels. Geschichte e<strong>in</strong>es Dorfes.<br />

Feldkirch 1987, S. 210-211; Karl Fiel, Wasserversorgung <strong>in</strong> Nofels, Fresch<br />

und Bangs, <strong>in</strong>: Vollversammlung der Agrargeme<strong>in</strong>schaft Altgeme<strong>in</strong>de<br />

Altenstadt. Feldkirch 1982, S. 24-44, hier S. 36-37; Christoph<br />

Volaucnik. Der Kapfgraben und die Gis<strong>in</strong>ger Wasserversorgung, <strong>in</strong>:<br />

Seite 257


Vollversammlung der Agrargeme<strong>in</strong>schaft Altgeme<strong>in</strong>de Altenstadt.<br />

Feldkirch 1999, S. 20-27.<br />

91 Gerhard Wanner, Geschichte der Stadt Feldkirch 1914–1955<br />

(Schriftenreihe der Rheticus-Gesellschaft 39) Feldkirch <strong>200</strong>0, S. 101.<br />

92 Fiel, Nofels (wie Anm. 90), S. 203-204.<br />

93 Franz Valandro, „.. so wollen wir schauen, woher wir s<strong>in</strong>d.“<br />

Heimatschutz <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> (Bludenzer Geschichtsblätter Heft 53 [<strong>200</strong>0].<br />

Bludenz <strong>200</strong>0, S. 23-27.<br />

94 FA 11.4.1925, S. 3: Kundmachung über Volksabstimmung. FA 25.4.1925,<br />

S. 4: Inserat des Stadtrates: Aufklärung über die H<strong>in</strong>zuzählung der nicht<br />

erschienen Stimmberechtigten zur Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

95 Den Text dieser Titelseite siehe Feldkirch Lesebuch, Dornbirn <strong>200</strong>8,<br />

S. 44. In der 12. Hausverfügung vom 27.5.1947 stellte Stadtsekretär<br />

Hans Faé fest, dass die Bezeichnung „Gross-Feldkirch“ e<strong>in</strong> unschönes<br />

Wort sei und für e<strong>in</strong>e an E<strong>in</strong>wohnern bescheidene Stadt überheblich<br />

kl<strong>in</strong>ge. Faé me<strong>in</strong>te: „Es gib nur e<strong>in</strong>e Stadt Feldkirch die aus e<strong>in</strong>er Anzahl<br />

Ortschaften/Fraktionen zusammengesetzt ist.“ STAF, Schachtel 0113.<br />

Trotzdem wird dieser Begriff bis heute von den Sportvere<strong>in</strong>en besonders<br />

bei Schülersportveranstaltungen verwendet. FA 19. 2. <strong>200</strong>9, S. 38.<br />

96 Wanner, Geschichte (wie Anm. 91), S.101. Die Prozentsätze Wanners<br />

geben das Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen ab. In Altenstadt<br />

gab es 3211 Abstimmungsberechtigte, 640 s<strong>in</strong>d nicht erschienen. 2197<br />

stimmten mit Ja, 362 mit Ne<strong>in</strong>. 12 Stimmzettel leer. Die Ja-Stimmen und<br />

die h<strong>in</strong>zugezählten nicht Erschienenen ergaben 2837 Ja-Stimmen. VLA,<br />

AVLREG IV-884/1937.<br />

97 FA 29.4.1925, S. 2.<br />

98 RKWGBL 16. Mai 1925, S. 2; VLA, AVLReg IV-884/1937: Bewilligung.<br />

99 RKWGBL 13. Juni 1925, S. 2. Beilage 13. Juni 1925, S.9.<br />

100 RKWGBL, Beilage, 20.6.1925, S. 9.<br />

101 RKWGBL, 8.8.1925, S. 2, und 22.8.1925, S. 1.<br />

102 RKWGBL, 4.7.1925, S. 2.<br />

103 RKWGBL, 22.8.1925, S. 1. Emil Häusler/ Klaus Mart<strong>in</strong>/Johannes Müller,<br />

Das <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>degesetz. Schwarzach <strong>200</strong>5, S. 68.<br />

104 RKWGBL, 22.8.1925, S. 3.<br />

105 RKWGBL, Beilage, 5.9.1925, S.12.<br />

106 RKWGBL, 15.8.1925, S. 3. Im RKWGBL vom 24.10.1925 s<strong>in</strong>d<br />

Kundmachungen der Fraktionen Tosters und Altenstadt abgedruckt.<br />

107 RKWGBL, 5.9.1925, S. 2.<br />

108 STAF, Historische Akten, Akt 2560. Unterschriebene Verträge auch im<br />

VLA, AVLReg IV – 884/1937.<br />

Seite 258<br />

109 Gerhard Wanner, Geschichte (wie Anm. 91), S. 15-20, 41-63.<br />

110 Der Nenz<strong>in</strong>gerberg. Das verlassene Walserdorf, hg. von Thomas Gamon.<br />

Nenz<strong>in</strong>g <strong>200</strong>7.<br />

111 STAF, Historische Akten 2682: Die angenommene Datierung 1935 ergibt<br />

sich aus dem im Text genannten Ertragsanteil des <strong>Jahre</strong>s 1934 sowie<br />

dem H<strong>in</strong>weis auf für das Jahr 1948 bevorstehenden Neuverträgen für<br />

Stromlieferungen.<br />

112 Liechtenste<strong>in</strong>er Volksblatt 1.12.<strong>200</strong>8, über Toggenburg.<br />

113 Liechtenste<strong>in</strong>er Volksblatt 10.12.<strong>200</strong>8, S. 7.


„Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil“. – Was war oder ist e<strong>in</strong>e<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>de“ überhaupt? Wie wurde oder wird e<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>de zur „Marktgeme<strong>in</strong>de“? Wo steht geschrieben,<br />

dass sich Rankweil als „Marktgeme<strong>in</strong>de“ bezeichnen darf?<br />

Das s<strong>in</strong>d Fragen, die sich noch selten jemand stellte; und<br />

Fragen, die gar nicht so leicht zu beantworten s<strong>in</strong>d. 1<br />

1. Marktmonopol der Städte Feldkirch, Bregenz und<br />

Bludenz<br />

Historisch knüpft die heutige Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“<br />

an das mittelalterliche Marktprivileg an – an das<br />

Recht oder Vorrecht, zu e<strong>in</strong>er bestimmten Zeit an e<strong>in</strong>em bestimmten<br />

Ort bestimmte Verkaufsveranstaltungen durchzuführen.<br />

Mit der E<strong>in</strong>richtung von Jahr- und Wochenmärkten verbanden<br />

die Landesherren nicht nur die Hoffnung auf Abgaben.<br />

Marktprivilegien waren, modern gesprochen, auch Instrumente<br />

der „Raumordnungspolitik“. Sie dienten zur Unterstützung<br />

von Stadt- und Residenzgründungen, zur Lenkung<br />

von Handelsströmen, zur Aufwertung von Verkehrswegen,<br />

zur Förderung der Viehzucht, der Textil<strong>in</strong>dustrie usw. Und<br />

selbstredend profitierten ebenso die privilegierten Untertanen<br />

von diesen Marktrechten. Häufig entwickelten sich aus<br />

Marktorten Städte, entfalteten sich aus Marktordnungen<br />

Stadtrechte.<br />

Jahr- und Wochenmärkte gehörten zur wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Grundausstattung e<strong>in</strong>er mittelalterlichen Stadt<br />

und spielten wohl auch bei den Stadtgründungen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

e<strong>in</strong>e bedeutende Rolle, ebenso für die Entwicklung<br />

der Stadtverfassungen. So h<strong>in</strong>g der politische Aufstieg der<br />

Feldkircher Bürgerschaft mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg<br />

zusammen, und dieser mit dem Vorteil, am „Italienweg“ zu<br />

liegen und damit vom Fernhandel profitieren zu können –<br />

was Bregenz und Bludenz nicht gelang.<br />

Vortrag auf E<strong>in</strong>ladung der Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil; Rankweil, Rathaus, 23. Juni <strong>200</strong>8<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter im <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil“<br />

Zum Werden und Wesen von Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

Ulrich Nachbaur<br />

Die drei Städte waren stets darauf bedacht, dass <strong>in</strong> ihrem<br />

Umfeld möglichst ke<strong>in</strong> weiterer Ort Marktprivilegien erhielt<br />

oder ohne Berechtigung Märkte abhielt.<br />

Das Marktmonopol der drei Städte wurde bereits ab 1560<br />

durchbrochen, als e<strong>in</strong>ige entlegene ländliche Gerichte<br />

(L<strong>in</strong>genau 1560, Mittelberg 1572, Sulzberg vor 1598) die<br />

Bewilligung eigener Viehmärkte erreichten. Den Viehhändlern<br />

folgen mit der Zeit auch Krämer, doch <strong>in</strong> den Rang von<br />

„Marktflecken“ vermochten diese frühen Marktorte <strong>in</strong> den<br />

Bergregionen nicht aufzusteigen.<br />

2. Konkurrenz durch „Marktflecken“ im Rhe<strong>in</strong>tal ab<br />

dem 17. Jahrhundert<br />

Anders im Rhe<strong>in</strong>tal, wo sich Hohenems, Rankweil, Götzis<br />

und Dornbirn anschickten, die Städte auch als Gewerbestandorte<br />

zu konkurrenzieren. Dabei stand das heutige<br />

<strong>Vorarlberg</strong> wieder im Wettbewerb mit den Nachbarn jenseits<br />

von Rhe<strong>in</strong> und Bodensee.<br />

2.1. Gründung e<strong>in</strong>er Marktsiedlung <strong>in</strong> Hohenems 1605<br />

Den Anfang machte Reichsgraf Kaspar von Ems, der 1605<br />

nahe se<strong>in</strong>em Palast e<strong>in</strong> Gebiet für e<strong>in</strong>e neue Marktsiedlung<br />

abgrenzte, deren Siedler rechtliche und wirtschaftliche Privilegien<br />

genießen sollten.Mit Stolz kündet das Titelblatt der<br />

„Emser Chronik“ von 1616, dass sie im „Gräfflichen Marckt<br />

Embs“ gedruckt wurde.<br />

Diese Landesbeschreibung manifestierte das Streben der<br />

Emser, ihre Reichsgrafschaft zu e<strong>in</strong>em bestimmenden<br />

Fürstentum im ehemaligen „Rätien“ auszubauen. Kaspar<br />

herrschte über Hohenems und Lustenau, hatte 1613<br />

die Herrschaften Vaduz und Schellenberg erworben, war<br />

Pfandherr der kle<strong>in</strong>en österreichischen Herrschaft Neuburg<br />

und verwaltete seit 1614 als Vogt – ähnlich e<strong>in</strong>em „Bezirkshauptmann“<br />

– auch die bedeutende österreichische Herr-<br />

Seite 259


schaft Feldkirch, zu der das „Doppelgericht“ Rankweil-Sulz<br />

gehörte, e<strong>in</strong>er der bevölkerungsreichsten und führenden<br />

Stände <strong>in</strong> der österreichischen Landschaft vor dem Arlberg.<br />

Die 24 Landstände waren städtische und bäuerliche Rechts-<br />

und Verwaltungsgenossenschaften. Weil sie mehrheitlich<br />

Anteil an der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit hatten,<br />

wurden sie auch als „Gerichte“ bezeichnet. Im rätoromanischen<br />

Oberland hatten sich – wie Alois Niederstätter <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>em Vortrag aufgezeigt hat – 2 bereits seit dem 14. Jahrhundert<br />

neben den Gerichtsgeme<strong>in</strong>den zudem auch dörfliche<br />

Geme<strong>in</strong>destrukturen ausgebildet.<br />

An der bewährten Zusammenarbeit zwischen den Landständen<br />

und ihrem Landesfürsten, dem Haus Habsburg,<br />

scheiterte letztlich die emsische Vormachtpolitik. E<strong>in</strong> Beispiel<br />

dafür ist auch das Marktprivileg, um das sich der<br />

Stand Rankweil-Sulz spätestens seit 1583 offiziell bemühte,<br />

als noch Graf Kaspars Vater Jakob Hannibal Vogt zu Feldkirch<br />

war.<br />

2.2. Märkte <strong>in</strong> Rankweil ab 1618, kommunales<br />

Marktprivileg ab 1656<br />

Wir dürfen annehmen, dass die drei Wochen- oder Jahrmärkte,<br />

um die der Stand ansuchte, <strong>in</strong> Rankweil abgehalten<br />

werde sollten. 3 Rankweil war unter se<strong>in</strong>em alten Namen<br />

V<strong>in</strong>omna e<strong>in</strong> Hauptort des rätoromanischen Oberlandes<br />

gewesen, war seit Jahrhunderten Sitz e<strong>in</strong>es kaiserlichen<br />

Landgerichts, dessen Sprengel weit über das heutige<br />

<strong>Vorarlberg</strong> h<strong>in</strong>ausreichte, war Hauptort des Standes oder<br />

Gerichts Rankweil-Sulz, e<strong>in</strong>e vitale, aufstrebende Geme<strong>in</strong>de,<br />

die Zuwanderer anzog und sich als Gewerbestandort zu<br />

etablieren begann.<br />

Die Marktbestrebungen s<strong>in</strong>d auch im Zusammenhang mit<br />

dem Klimawandel zu sehen, dem sich die Wirtschaftsweise<br />

anpassen musste. Auf das spätmittelalterliche Klimaoptimum<br />

folgte die so genannte „kle<strong>in</strong>e Eiszeit“. In den Berg-<br />

Seite 260<br />

Graf Kaspar von Ems<br />

lagen mussten die Bauern vom Getreidebau auf Viehwirtschaft<br />

umstellen. Das heutige <strong>Vorarlberg</strong> war fortan auf die<br />

E<strong>in</strong>fuhr von Getreide angewiesen, zumal aus dem Bodenseeraum.<br />

Als Gegengeschäft im Kornhandel diente nun der<br />

Verkauf von Vieh, Käse und Schmalz. Und diese Geschäfte<br />

wurden auf Jahr- und Wochenmärkten abgewickelt. Die<br />

Viehwirtschaft wieder warf auch Häute ab. Nicht von ungefähr<br />

lässt sich auch für das Gericht Rankweil-Sulz spätestens<br />

ab 1606 e<strong>in</strong>e Zunft der Gerber und Schuhmacher<br />

belegen. 4<br />

Das Gutachten, das die Innsbrucker Regierung 1583 bei Vogt<br />

Jakob Hannibal <strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>holte, fiel negativ aus. Als<br />

Rankweil-Sulz 1590 erneut um e<strong>in</strong>en Wochenmarkt und drei<br />

Viehmärkte im „Flecken“ Rankweil ansuchte, wehrten sich<br />

nicht nur die Feldkircher dagegen. Die scharf ablehnende<br />

Stellungnahme des Bludenzer Vogts macht deutlich, dass es<br />

tatsächlich bereits um Fragen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terregionalen Raumordnungspolitik<br />

g<strong>in</strong>g. Die siegessicheren Vorderländer beg<strong>in</strong>gen<br />

den Fehler, 1592 noch ohne Privileg <strong>in</strong> der Tasche<br />

zwei Viehmärkte abzuhalten. Das bot der Stadt Feldkirch<br />

e<strong>in</strong> schlagendes Argument, die Ablehnung des Gesuchs zu<br />

bewirken. Dieses Spiel wiederholte sich <strong>in</strong> den folgenden<br />

<strong>Jahre</strong>n mehrmals. Zudem suchte das Gericht Rankweil-Sulz<br />

auch noch darum an, den Markt <strong>in</strong> Heiligkreuz, unmittelbar<br />

vor den Feldkircher Stadttoren, zu legalisieren. 5<br />

Diese Ause<strong>in</strong>andersetzungen werden für uns nachvollziehbar,<br />

wenn wir zum Vergleich die „Supermarktfehden“<br />

mitdenken, die sich Rankweil und Feldkirch seit etlichen<br />

<strong>Jahre</strong>n an der Autobahnabfahrt liefern, mit umgekehrten<br />

Vorzeichen.<br />

Mit Unterstützung des benachbarten Gerichts Jagdberg<br />

hatte Rankweil-Sulz 1618 schließlich Erfolg: Am 26. August<br />

bewilligte Erzherzog Maximilian den „getrewen lieben N. N.<br />

Landtamman der Gerichten auch Gema<strong>in</strong>sleüthen Ranckhweil,<br />

Sulz unnd Jagberg […] im Dorff Ranckhweil drey offentliche<br />

R<strong>in</strong>der Viechmärckht“ abzuhalten. 6


Marktordnung für Götzis 1694<br />

Wohlgemerkt: 1618 wurden die Gerichtsgeme<strong>in</strong>den Rankweil-Sulz<br />

und Jagdberg mit dem Marktrecht privilegiert und<br />

noch nicht die Dorfgeme<strong>in</strong>de Rankweil! Dass die Dorfgeme<strong>in</strong>de<br />

mit separater Urkunde gleichzeitig ebenfalls berechtigt<br />

worden sei, beruht auf e<strong>in</strong>em Irrtum. 7 Auch 1619<br />

wurde das Privileg ausschließlich den Gerichtsgeme<strong>in</strong>den<br />

bestätigt. 8<br />

Als der verärgerte Graf Kaspar als zuständiger Vogt <strong>in</strong> Feldkirch<br />

sich weigerte, die Aufgebote zum ersten Markt zu erlassen,<br />

ließen die Privilegierten ihre Markturkunde landauf<br />

landab von den Kanzeln verlesen und luden selbst zum St.<br />

Gallimarkt nach Rankweil e<strong>in</strong>, zeitgleich mit dem Jahrmarkt<br />

<strong>in</strong> Ems. Der Tobsuchtsanfall des Grafen ist verbürgt. Mit Kaspars<br />

Tod 1640 begann der Abstieg des Hauses Hohenems,<br />

dessen Marktsiedlung sich nicht recht entfalten konnte.<br />

Rankweil dagegen vermochte sich mit se<strong>in</strong>en Märkten gegen<br />

Feldkirch zu behaupten. Sie brachten Geld und Prestige.<br />

In e<strong>in</strong>em Lehensbrief des Klosters Valduna von 1634<br />

ist davon die Rede, dass e<strong>in</strong> Feldkircher Bürger im „Marckh-<br />

9<br />

fleckhen Ranckhweil“ “ wohne.<br />

Nun behaupteten die Rankweiler offenbar, 1618 selbst<br />

mit dem Marktrecht privilegiert worden zu se<strong>in</strong>. Jedenfalls<br />

geht das aus der Urkunde hervor, mit der Erzherzog Ferd<strong>in</strong>and<br />

Karl am 14. März 1656 nun tatsächlich erstmals dem<br />

„Seckhlmaister und Gema<strong>in</strong>dtsleith des dorffs Ranckhweil“<br />

die drei R<strong>in</strong>dermärkte bestätigte. 10<br />

Dass mit dieser Urkunde Rankweil der Mittwoch als Markttag<br />

– demnach auch e<strong>in</strong> Wochenmarkt – bestätigt worden<br />

sei, 11 stimmt h<strong>in</strong>gegen nicht. Das muss jedoch nicht heißen,<br />

dass <strong>in</strong> Rankweil auch ohne landesfürstliches Privileg zeitweise<br />

Wochenmarkt gehalten wurde. In e<strong>in</strong>em Spottgedicht<br />

von 1670 heißt es, dass Bauern am Dienstag von weither<br />

zum Handeln nach Rankweil kamen, und betrogen wurden:<br />

„was e<strong>in</strong>er die wuchen erhausen kann,<br />

verthuets alle z<strong>in</strong>stag weib und man,<br />

wo e<strong>in</strong>er würd umb i bazen beschissen,<br />

das mues landtgericht und obrigkheit wissen.“ 12 “<br />

Gleichzeitig bewarben die Jesuiten, die sich 1649 <strong>in</strong> Feldkirch<br />

niedergelassen hatten, eifrig die marianische Wallfahrt<br />

nach Rankweil, 13 die sich zu e<strong>in</strong>em weiteren Wirtschaftszweig<br />

entwickelte. 1658 wurde die Gnadenkapelle<br />

auf dem Liebfrauenberg e<strong>in</strong>geweiht, wo an florierenden<br />

Verkaufsständen Devotionalien und Touristenproviant feilgeboten<br />

wurden. 14<br />

2.3. Götzis und Dornbirn<br />

Die Rankweiler konnten ihre Märkte ausbauen. Mit Götzis<br />

erwuchs ihnen jedoch jenseits der Frutz im eigenen Sprengel<br />

e<strong>in</strong>e Konkurrent<strong>in</strong> um die Führungsrolle als Gewerbeund<br />

Handelsstandort. 1694 erwarb die „Gema<strong>in</strong>dt Götzis“<br />

das Recht, an jedem Montag e<strong>in</strong>en Flachs- und Garnmarkt<br />

abzuhalten; 15 e<strong>in</strong> Beleg für die zunehmende Bedeutung<br />

der Textilverarbeitung <strong>in</strong> Form der Haus<strong>in</strong>dustrie. 1709 erhielten<br />

die Götzner das Privileg für vier Viehmärkte, 1712<br />

der Gerichtsteil Sulz e<strong>in</strong>e eigene Viertellade der Innsbrucker<br />

Schre<strong>in</strong>erzunft. 16<br />

In Dornbirn lässt sich e<strong>in</strong> Herbstmarkt bereits um die Mitte<br />

des 16. Jahrhunderts belegen - allerd<strong>in</strong>gs ohne obrigkeitliche<br />

Bewilligung. Überhaupt s<strong>in</strong>d wir über ältere Marktprivilegien<br />

des Gerichts Dornbirns schlecht unterrichtet. Ab<br />

1665 können wir zudem e<strong>in</strong>en Wochenmarkt nachweisen.<br />

Wenn es den ländlichen Gerichten im 17. Jahrhundert gelang,<br />

das Marktmonopol der Städte zu brechen, profitierten<br />

sie dabei wahrsche<strong>in</strong>lich auch vom Übergang der Landesfürsten<br />

zu e<strong>in</strong>em absolutistischen Regierungskurs. Erst<br />

recht im 18. Jahrhundert.<br />

Seite 261


3. Josef<strong>in</strong>ische Marktordnungspolitik im<br />

18. Jahrhundert<br />

Seite 262<br />

Marktplatz Rankweil 1893<br />

Im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus wurde auch im<br />

Österreich Maria Theresias und Josef II. die staatliche Lenkung<br />

der Wirtschaft zum Programm. Mit der Steigerung des<br />

allgeme<strong>in</strong>en Wohlstands sollte über Steuern die F<strong>in</strong>anzkraft<br />

des Staates gestärkt werden. Dabei spielte neben der<br />

Fabrikation der Handel e<strong>in</strong>e wichtige Rolle.<br />

Auch wenn die Reformen auf heftigen Widerstand der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Stände stießen, sche<strong>in</strong>en die ländlichen Gerichte<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> wirtschaftspolitischer H<strong>in</strong>sicht von der Entmachtung<br />

der Städte profitiert zu haben.<br />

Um 1770 fanden bereits an 19 <strong>Vorarlberg</strong>er Orten Jahrmärkte<br />

mit gut 60 Markttagen statt. Wenn für etliche Märkte<br />

ke<strong>in</strong>e frühen Privilegien bekannt s<strong>in</strong>d, wird das zum Teil<br />

daran liegen, dass sie nie gewährt, sondern nur angemaßt,<br />

dass „wilde“ Märkte durch lange Gewohnheit zur Rechtmäßigkeit<br />

verfestigt wurden.<br />

E<strong>in</strong> Hoffnungsgebiet des Merkantilismus waren die Allgäuer<br />

Gebiete im Norden, die an den alten Salzstraßen lagen,<br />

von denen bisher vor allem die benachbarten Reichsstädte<br />

profitierten. 1784 erhielt L<strong>in</strong>denberg e<strong>in</strong>e landesfürstliche<br />

Bestätigung se<strong>in</strong>er Jahrmärkte, 1785 Weitnau, 1805 Simmerberg,<br />

und Weiler 1789 e<strong>in</strong>en eigenen Wochenmarkt.<br />

Die josef<strong>in</strong>ischen Reformen brachten auch für Rankweil verfassungsrechtliche<br />

Veränderungen, auf Ebene der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

wie der Dorfgeme<strong>in</strong>de.<br />

1784 wurden Ammanschaft und Gericht getrennt, anstelle<br />

der Zeitgerichte e<strong>in</strong> ständiges Ortsgericht <strong>in</strong> Rankweil e<strong>in</strong>gerichtet,<br />

die Rechtssprechung endlich halbwegs professionalisiert.<br />

An der Strafgerichtsbarkeit hatte das Gericht<br />

Rankweil-Sulz ke<strong>in</strong>en Anteil mehr. Se<strong>in</strong>e Strafprozesse hatte<br />

allerd<strong>in</strong>gs bereits seit langem das Vogteiamt Feldkirch<br />

bestimmt, 17 und wohl nicht nur die Krim<strong>in</strong>alsachen.<br />

Insgesamt dürfte die Schwächung der Gerichtsgeme<strong>in</strong>den<br />

die Dorfgeme<strong>in</strong>den gestärkt haben, die ebenfalls reguliert<br />

und von den landesfürstlichen Behörden stärker kontrolliert<br />

wurden. Ob aus gestärktem Selbstbewusstse<strong>in</strong> oder<br />

um den Sche<strong>in</strong> zu wahren, jedenfalls lässt sich genau für<br />

jene Zeit auf e<strong>in</strong>er Grenzbeschreibung von 1785 e<strong>in</strong> prestigeheischendes<br />

Siegel mit der Umschrift „GEMAINDSSIGIL<br />

DES K.K. V.Ö. MARKFLECKEN RANKWEIL“ belegen. 18 Es zeigt<br />

im Schild – wie das Siegel des Gerichts Rankweil-Sulz –<br />

den Liebfrauenberg, allerd<strong>in</strong>gs ohne das Ochsengespann<br />

mit dem wundertätigen Kreuz und ohne die Symbole für die<br />

Gerichtshälften Rankweil und Sulz. 19<br />

4. Kriterien für e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Anerkennung<br />

als „Marktflecken“<br />

Die Bezeichnung „Marktflecken“ wurde durch die Jahrhunderte<br />

sehr beliebig verwendet. So s<strong>in</strong>d zum Beispiel <strong>in</strong><br />

der ersten Landkarte der „Prov<strong>in</strong>cia Arlbergica“, die 1783<br />

gedruckt wurde, nur Dornbirn, Hohenems und Weiler als<br />

Marktflecken gekennzeichnet. Die amtlichen E<strong>in</strong>wohnerstatistiken<br />

jener Zeit weisen h<strong>in</strong>gegen nicht nur Rankweil und<br />

Götzis, sondern auch sämtliche Marktorte im Allgäu bereits<br />

vor der Privilegierung als „Marktflecken“ aus; zudem L<strong>in</strong>genau<br />

und Schruns.<br />

In den topographischen Statistiken der Bayernzeit (1805<br />

bis 1814) ist Rankweil als „Marktflecken“ e<strong>in</strong>getragen,<br />

Hohenems dagegen als „Dorf“. H<strong>in</strong>gegen wurde wieder<br />

im Prov<strong>in</strong>zial-Handbuch von Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> für 1848<br />

Rankweil nicht zu den „Marktflecken“ gezählt. 20<br />

Die Bezeichnung „Marktflecken“ war ke<strong>in</strong>e Rechtstatsache,<br />

sondern e<strong>in</strong>e Ansichtssache.<br />

Wovon h<strong>in</strong>g es ab, ob e<strong>in</strong> Ort allgeme<strong>in</strong> als „Markt“ anerkannt<br />

wurde? - Diese Frage ist für <strong>Vorarlberg</strong> nicht leicht<br />

und nicht abschließend zu beantworten.


Andernorts lassen sich aus den Geme<strong>in</strong>deverfassungen<br />

Kriterien gew<strong>in</strong>nen, lag der rechtliche Status des Marktes<br />

zwischen dem des Dorfes und dem der Stadt, wurden Ortschaften<br />

mitunter regelrecht zu „Märkten“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>derechtlichen<br />

S<strong>in</strong>n erhoben.<br />

In <strong>Vorarlberg</strong> können wir nur bei Hohenems von e<strong>in</strong>er<br />

Markterhebung sprechen, wo ja 1605 tatsächlich e<strong>in</strong>e gräfliche<br />

Marktsiedlung gegründet wurde, und nicht nur e<strong>in</strong><br />

Jahr- und Wochenmarkt. Abgesehen von diesem Sonderfall<br />

bleibt fraglich, <strong>in</strong>wieweit der Begriff „Markt“ oder „Marktflecken“<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> überhaupt je als rechtliche Siedlungsbezeichnung<br />

gebraucht und empfunden wurde.<br />

Bei Dornbirn, Rankweil und Götzis werden wir eher von e<strong>in</strong>er<br />

Marktwerdung sprechen müssen, und auch das nur <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em mehr „politischen“ S<strong>in</strong>n.<br />

Es ist verständlich, wenn Geme<strong>in</strong>den wie Götzis heute die<br />

Bewilligung e<strong>in</strong>es Wochenmarktes als „Markterhebung“<br />

feiern. Aber e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>derechtliche Aufwertung war mit<br />

dieser „Gewerbeberechtigung“ nicht verbunden. E<strong>in</strong>e eigene<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung war <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> eher Voraussetzung,<br />

aber nicht Folge von Marktprivilegien. Zudem ist zu<br />

beachten, dass überwiegend eigentlich nicht Dorfgeme<strong>in</strong>den,<br />

sondern Gerichtsgeme<strong>in</strong>den privilegiert wurden.<br />

Wie auch immer: Mit dem gewerberechtlichen Marktprivileg<br />

wurde ke<strong>in</strong> Titel, ke<strong>in</strong>e Bezeichnung „Markt“ oder „Marktflecken“<br />

verliehen oder erworben.<br />

Was zeichnete dann Dornbirn, Götzis, Rankweil oder Hohenems<br />

gegenüber anderen Marktorten aus?<br />

Verallgeme<strong>in</strong>ernd könnten wir (etwas h<strong>in</strong>kend) <strong>in</strong>s Treffen<br />

führen, dass die vier historischen „Marktflecken“ Wochenmärkte<br />

hatten, sich an E<strong>in</strong>wohnern durchaus mit den Städten<br />

messen konnten, überdurchschnittliche Wirtschaftskraft<br />

und Steuererträge aufwiesen, zum<strong>in</strong>dest im Ortskern<br />

annähernd „städtische“ Siedlungsstrukturen annahmen<br />

Siegel der Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil 1785 und 1896<br />

und politische gewichtige Geme<strong>in</strong>den waren, <strong>in</strong> den sich<br />

mit der Zeit e<strong>in</strong>e Schicht von „kle<strong>in</strong>städtischem“ Bürgertum<br />

bildete.<br />

Für Rankweil gilt das mit der E<strong>in</strong>schränkung, dass e<strong>in</strong> Wochenmarkt<br />

sehr fraglich ist. So heißt es 1839 <strong>in</strong> der Landeskunde<br />

von Weizenegger und Merkle wohl nicht von ungefähr:<br />

„Rankweil hat im Frühjahre und Herbste zahlreich<br />

besuchte Viehmärkte, obschon es nicht, wie Dornbirn, als<br />

eigentlicher Marktflecken betrachtet wird.“ 21<br />

Um Götzis sei es kurios bestellt, berichtete Staffler 1841 <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er Landesbeschreibung: „Obwohl e<strong>in</strong> Markt, ist er doch<br />

ohne Märkte, weil er se<strong>in</strong>e Marktprivilegien erneuern zu lassen<br />

versah.“ 22 Götzis hatte 1832 vorerst auf deren Wiederverleihung<br />

verzichtet, weil die Wiedererrichtung der Märkte<br />

wenig erfolgversprechend sei. Dem Rang e<strong>in</strong>es „Marktfleckens“<br />

schadete dieser Verzicht nicht mehr.<br />

Jahr- und Wochenmärkte blieben lange Zeit erste Voraussetzung<br />

für den Status e<strong>in</strong>es „Marktflecken“. Aber sie alle<strong>in</strong><br />

genügten nie und zunehmend weniger, als Märkte im<br />

anbrechenden Industriezeitalter als Vertriebsstrukturen an<br />

Bedeutung verloren.<br />

Bereits zu Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts wurden <strong>in</strong> Österreich<br />

die Marktprivilegien schrittweise zu normalem Gewerberecht<br />

degradiert; radikal dann im Rahmen der großen<br />

Staatsreform als Folge der bürgerlichen Revolution von<br />

1848/49. – Insofern mutet es anachronistisch an, wenn<br />

Kaiser Franz Joseph der „Geme<strong>in</strong>de (!) Rankweil“ noch 1849<br />

mit Brief und Siegel e<strong>in</strong>en weiteren Viehmarkt zugestand. 23<br />

Die Bezeichnung „Markt“ war rechtlich vage. Allgeme<strong>in</strong>e<br />

geme<strong>in</strong>derechtliche Anknüpfungspunkte ergaben sich erstmals<br />

mit der bayerischen Geme<strong>in</strong>dereform von 1808. <strong>Vorarlberg</strong><br />

gehörte von 1805 bis 1814 zu Bayern. 1808 erließ König<br />

Maximilian I. Joseph e<strong>in</strong>e „Konstitution für das Königreich<br />

Bayern“ und schaffte damit sämtliche Sonderverfassungen<br />

und landschaftlichen Korporationen ab. In Ergänzung die-<br />

Seite 263


Seite 264<br />

Städte (rot) und Märkte (blau) um 1805<br />

ser Verfassung ließ er unter anderem e<strong>in</strong> „Organisches<br />

Edikt über die Bildung von Geme<strong>in</strong>den“ und e<strong>in</strong> „Edikt<br />

über das Geme<strong>in</strong>dewesen“ folgen. 24 Auf dieser Grundlage<br />

wurden flächendeckend Ortsgeme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Geme<strong>in</strong>deverfassung e<strong>in</strong>gerichtet, wie wir sie heute<br />

kennen. Die Geme<strong>in</strong>den wurden <strong>in</strong> drei Kategorien e<strong>in</strong>geteilt:<br />

<strong>in</strong> Städte über 5.000 E<strong>in</strong>wohner, <strong>in</strong> Städte unter 5.000<br />

E<strong>in</strong>wohnern und gleichzuhaltende größere Märkte sowie <strong>in</strong><br />

kle<strong>in</strong>ere Märkte und Landgeme<strong>in</strong>den (Ruralgeme<strong>in</strong>den). Als<br />

<strong>in</strong> Rankweil 1813 erstmals die Wahl auf der neuen Rechtsgrundlage<br />

anstand, gestand der Feldkircher Landrichter<br />

den Rankweilern e<strong>in</strong>en „Bürgermeister“ samt fünf „Munizipalräten“<br />

zu, die für größere Märkte vorgesehen waren,<br />

das Generalkreiskommissariat Kempten hielt jedoch e<strong>in</strong>en<br />

„Geme<strong>in</strong>devorsteher“, beraten durch die zwei Geme<strong>in</strong>deältesten<br />

für ausreichend, wie das für kle<strong>in</strong>ere Märkte und<br />

Landgeme<strong>in</strong>den bestimmt war. 25<br />

Das Anforderungsprofil e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devorstehers war übrigens<br />

bemerkenswert: „Zur Stelle des Geme<strong>in</strong>de-Vorstehers<br />

soll e<strong>in</strong> solches Geme<strong>in</strong>de-Glied gewählt werden, welches<br />

zu den Geschäften brauchbar ist; lesen, schreiben und rechnen<br />

versteht; e<strong>in</strong>en ordentlichen Lebenswandel führt; als<br />

e<strong>in</strong> guther Hauswirth bekannt ist; Erfahrung und Bescheidenheit<br />

besitzt, und das Geschäft selbst nicht mit solcher<br />

Abneigung antritt, von welcher sich auch <strong>in</strong> der Folge ke<strong>in</strong>e<br />

genaue Erfüllung der damit verbundenen Obliegenheiten<br />

erwarten lässt.“ 26 – Gastwirte waren vom Amt ausgeschlossen,<br />

da ke<strong>in</strong> Wirt se<strong>in</strong>e Sperrstunde selbst bestimmen und<br />

kontrollieren können sollte.<br />

Das Westallgäu blieb 1814 bei Bayern. Im wieder österreichischen<br />

<strong>Vorarlberg</strong> verfestigte sich mit Dornbirn, Hohenems,<br />

Götzis und Rankweil e<strong>in</strong> Quartett etablierter<br />

„Marktflecken“.<br />

Das Geme<strong>in</strong>deregulativ für Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> von 1819<br />

kannte nur „Landgeme<strong>in</strong>den“ und „Stadtgeme<strong>in</strong>den“. 27<br />

Mit dem provisorischen Geme<strong>in</strong>degesetz von 1849 wurden<br />

alle Geme<strong>in</strong>den rechtlich gleichgestellt; endgültig 1862.<br />

5. Lustenau und Hard als nom<strong>in</strong>elle<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>den“ neuen Typs<br />

Die Bezeichnung „Markt“ oder „Marktgeme<strong>in</strong>de“ wurde<br />

vom Gewerberecht losgelöst, charakterisierte ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>derechtliche<br />

Sonderstellung, wurde zum nackten Ehrentitel<br />

abgespeckt, zu e<strong>in</strong>er Prestigefrage.<br />

So wuchs mit der Zeit offenbar der Wunsch nach titularischen<br />

Rangerhöhungen. Jedenfalls g<strong>in</strong>g der neue Kaiser<br />

Franz Joseph dazu über, Ortschaften durch allerhöchste<br />

Entschließungen nom<strong>in</strong>ell zu „Märkten“ zu erheben und<br />

Märkte zu „Städten“. Um 1870 sche<strong>in</strong>t – vor allem <strong>in</strong> Böhmen<br />

– e<strong>in</strong> „Erhebungsfieber“ ausgebrochen zu se<strong>in</strong>, das<br />

nach 1885 Tirol erfasste und schließlich auch auf <strong>Vorarlberg</strong><br />

ansteckend wirkte.<br />

Von spätestens 1887 bis 1911 wurden <strong>in</strong> Tirol 16 Ortschaften<br />

zu Märkten erhoben, zwei weitere Geme<strong>in</strong>den ließen sich<br />

ihr altes Recht bestätigen, sich als „Markt“ bezeichnen zu<br />

dürfen. Der Markt Levico wurde 1894 zur Stadt erhoben,<br />

Imst 1898. Wenig später folgte <strong>in</strong> den großen Industriegeme<strong>in</strong>den<br />

des <strong>Vorarlberg</strong>er Unterlandes e<strong>in</strong>e „Kettenreaktion“:<br />

1901 wird Dornbirn Stadt. 1902 zieht Lustenau mit der<br />

Markterhebung nach, 1905 Hard (die erste „Marktgeme<strong>in</strong>de“<br />

außerhalb des Bezirks Feldkirch).<br />

Und es hat den Ansche<strong>in</strong>, dass erst diese „neureichen“<br />

Märkte das Prestigebedürfnis der angestammten „Marktflecken“<br />

weckte, die sich jetzt ebenfalls oder erneut Stempel<br />

mit der Umschrift „Marktgeme<strong>in</strong>de-Vorstehung“ anschafften.<br />

Rankweil verwendete ihn bereits um 1875. Dafür<br />

firmierte das Geme<strong>in</strong>deoberhaupt noch zehn <strong>Jahre</strong> meist<br />

als „Geme<strong>in</strong>devorsteher“, während se<strong>in</strong>e Kollegen <strong>in</strong> Dorn


Markterhebungsurkunde für Hard 1905<br />

birn, Hohenems und Götzis als „Bürgermeister“ zeichneten<br />

– e<strong>in</strong> Titel, der bis zur Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 den Städten<br />

und Marktgeme<strong>in</strong>den vorbehalten bleiben wird.<br />

E<strong>in</strong>e gesetzliche Grundlage für diese nom<strong>in</strong>ellen Stadt- und<br />

Markterhebungen neuen Typs gab es nicht. Sie waren e<strong>in</strong><br />

Vorrecht und Gnadenakt des Kaisers. Jede Geme<strong>in</strong>de, die<br />

sich würdig empfand, konnte im Behördenweg e<strong>in</strong> Majestätsgesuch<br />

e<strong>in</strong>reichen.<br />

E<strong>in</strong>e Markttradition war nicht mehr notwendig. „Märkte“<br />

ohne Markt wurden zur Regel. Entscheidend waren die<br />

Bevölkerungsentwicklung der letzten <strong>Jahre</strong>, das äußere<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild der Geme<strong>in</strong>de, die Steuerkraft und wirtschaftliche<br />

Lage, die kirchlichen und schulischen Verhältnisse,<br />

der Bestand an öffentlichen und geme<strong>in</strong>nützigen<br />

Anstalten, Verdienste um Kaiser und Vaterland, e<strong>in</strong>e patriotische<br />

Ges<strong>in</strong>nung und e<strong>in</strong>e tadellose Geme<strong>in</strong>deverwaltung.<br />

6. Sonderrechte für Marktgeme<strong>in</strong>den?<br />

Spätestens bei diesen nom<strong>in</strong>ellen Markterhebungen stand<br />

zweifellos der Imagegew<strong>in</strong>n für die Geme<strong>in</strong>den im Vordergrund.<br />

Rechtliche Konsequenzen hatten sie so gut wie ke<strong>in</strong>e.<br />

Nur den Städten räumten die Geme<strong>in</strong>degesetze noch bis<br />

1864 e<strong>in</strong>e Sonderstellung e<strong>in</strong>. Wenn der Markt Dornbirn bei<br />

der Errichtung e<strong>in</strong>es konstitutionellen <strong>Vorarlberg</strong>er Landtages<br />

1861 <strong>in</strong> der Wählerklasse der Städte Berücksichtigung<br />

fand, war dies se<strong>in</strong>er Größe und Steuerkraft zuzuschreiben,<br />

und nicht se<strong>in</strong>en „Marktwürden“.<br />

E<strong>in</strong> Recht oder Anrecht, Jahr- oder Wochenmärkte veranstalten<br />

zu dürfen, wurde mit der nom<strong>in</strong>ellen Markterhebung<br />

nicht erworben.<br />

Auf e<strong>in</strong>e Spitzf<strong>in</strong>digkeit bleibt allerd<strong>in</strong>gs h<strong>in</strong>zuweisen, auf<br />

die Unterscheidung <strong>in</strong> die „Ortsgeme<strong>in</strong>den“ und deren<br />

„Ortschaften“:<br />

So ist die Geme<strong>in</strong>de Rankweil <strong>in</strong> den Ortsverzeichnissen<br />

regelmäßig mit zwei Ortschaften ausgewiesen: mit dem<br />

„Markt“ Rankweil und dem „Dorf“ Brederis. 28 Das hat<br />

nicht nur topographische Gründe. Streng genommen kam<br />

der Titel „Markt“ nur dem Zentrum der Geme<strong>in</strong>de zu. Am<br />

ehesten hat sich diese Unterscheidung noch im Dornbirner<br />

Sprachgebrauch erhalten, aber auch <strong>in</strong> den Schulsprengeln<br />

„Rankweil-Markt“. 29<br />

Ausdrücklich wurde nicht die gesamte Ortsgeme<strong>in</strong>de Lustenau<br />

oder Hard, sondern nur die „Ortschaft Lustenau“, nur<br />

die „Ortschaft Hard“, nur der Geme<strong>in</strong>dekern, zum Markt<br />

erhoben. 30 Diese verme<strong>in</strong>tliche Haarspalterei konnte rechtliche<br />

Konsequenzen haben, <strong>in</strong> anderen Kronländern besonders<br />

bei Wahlen zu Landtagen und zum Abgeordnetenhaus<br />

des Reichstags. In <strong>Vorarlberg</strong> war sie akademischer Natur.<br />

7. Markterhebungen <strong>in</strong> Landeskompetenz seit 1925<br />

Wir haben gesehen, dass Stadt- und Markterhebung e<strong>in</strong><br />

Vorrecht der Krone waren. Nach dem Untergang der Habsburgermonarchie<br />

1918 nahm diese Kompetenz zunächst die<br />

Staatsregierung für sich <strong>in</strong> Anspruch. Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle<br />

1925 g<strong>in</strong>g sie auf die Länder über.<br />

7.1. Landesgesetz 1926<br />

Am 22. Dezember 1926 beschloss der <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag<br />

e<strong>in</strong> „Gesetz betreffend die Erhebung e<strong>in</strong>er Ortsgeme<strong>in</strong>de zu<br />

e<strong>in</strong>em Markte oder zu e<strong>in</strong>er Stadt, die Änderung des Namens<br />

von Ortsgeme<strong>in</strong>den und die Berechtigung zur Führung<br />

von Wappen durch Geme<strong>in</strong>den“. (Wohl ke<strong>in</strong> anderes<br />

Landesgesetz erhielt je e<strong>in</strong>en sperrigeren Titel). Es lehnte<br />

sich weitestgehend an e<strong>in</strong>en Entwurf des Bundeskanzleramtes<br />

an. Zur Markterhebung wurde bestimmt:<br />

„Das Recht zur Führung der Bezeichnung Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

kann durch Landtagsbeschluß an ansehnliche Ortsgeme<strong>in</strong>den,<br />

<strong>in</strong>sbesondere an solche, die das Marktrecht bereits<br />

besitzen, verliehen werden.“ 31<br />

Seite 265


Der Rückgriff auf das gewerbliche Marktrecht war e<strong>in</strong> Anachronismus,<br />

für die erste Aspirant<strong>in</strong> aber ke<strong>in</strong> Problem. Die<br />

Gesetzgebung eilte <strong>in</strong>sofern, als die Geme<strong>in</strong>de Schruns<br />

bereits 1924 e<strong>in</strong>en Antrag auf Markterhebung gestellt hatte,<br />

die ihr der Landtag mit Beschluss vom 21. Oktober 1927<br />

auch gewährte.<br />

7.2. Geme<strong>in</strong>deordnung 1935<br />

1935 wurden die Bestimmungen des Landesgesetzes von<br />

1926 weitgehend <strong>in</strong> die neue Geme<strong>in</strong>deordnung e<strong>in</strong>gebaut.<br />

Bei den Kriterien für e<strong>in</strong>e Markterhebung wurde der Rückgriff<br />

auf gewerbliche Marktrechte gestrichen, die Kompetenz<br />

der Landesregierung zugewiesen. Die Landesregierung<br />

konnte nun an jede „ansehnliche Geme<strong>in</strong>de“ das Recht zur<br />

Führung der Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“ verleihen. 32<br />

Im Kommentar hieß es dazu, es dürfe dennoch erwartet<br />

werden, dass von den Befugnissen zur Stadt- und Markterhebung<br />

„e<strong>in</strong> sehr sparsamer Gebrauch gemacht werde“. 33<br />

Das war tatsächlich der Fall. Auf dieser Rechtsgrundlage<br />

wurde nur e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de die Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“<br />

verliehen – 1962 der Geme<strong>in</strong>de Bezau, dem Hauptort<br />

des Bregenzerwaldes.<br />

7.3. Deutsche Geme<strong>in</strong>deordnung 1938 bis 1945<br />

Mit der E<strong>in</strong>führung der Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung mit<br />

1. Oktober 1938 wurde die Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“<br />

durch „Markt“ ersetzt. Mit der Befreiung von der NS-Diktatur<br />

trat 1945 wieder die Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 <strong>in</strong> Kraft, soweit<br />

sie demokratischen Grundsätzen entsprach. Offenbar<br />

hatte man an der alten Bezeichnung „Markt“ wieder Gefallen<br />

gefunden. Jedenfalls sah sich das Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung 1947 veranlasst, im Amtsblatt ausdrücklich<br />

darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass es nicht mehr „Markt“ heiße,<br />

sondern „Marktgeme<strong>in</strong>de“. 34<br />

Seite 266<br />

7.4. Geme<strong>in</strong>degesetz 1965<br />

1965 schließlich verabschiedete der Landtag e<strong>in</strong> neues<br />

Geme<strong>in</strong>degesetz, die Stammfassung des heute geltenden<br />

Geme<strong>in</strong>degesetzes. Die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Markterhebung<br />

sollten etwas präzisiert werden. Seither kann die<br />

Landesregierung Geme<strong>in</strong>den das Recht zur Führung der<br />

Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“ verleihen, „die wegen ihrer<br />

E<strong>in</strong>wohnerzahl oder sonst für e<strong>in</strong>en über das Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

h<strong>in</strong>ausgehenden Bereich e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung<br />

besitzen“. 35<br />

Diese verunglückte Formulierung trägt allerd<strong>in</strong>gs mehr zur<br />

Verwirrung als zur Klärung bei: Soll e<strong>in</strong>e überdurchschnittliche<br />

E<strong>in</strong>wohnerzahl alle<strong>in</strong> ausreichen oder <strong>in</strong> jedem Fall<br />

auch e<strong>in</strong>e zentralörtliche Bedeutung gefordert se<strong>in</strong>? Ist e<strong>in</strong>e<br />

zentralörtliche Bedeutung nur dann gefordert, wenn e<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>de nicht alle<strong>in</strong> schon aufgrund ihrer E<strong>in</strong>wohnerzahl<br />

e<strong>in</strong> regionales Gewicht zukommt? – Die Landesregierung<br />

prüfte im verwaltungs<strong>in</strong>ternen Begutachtungsverfahren jedenfalls<br />

auch regelmäßig das Kriterium der zentralörtlichen<br />

Bedeutung.<br />

Mit der Stadterhebung von Hohenems fiel 1983 e<strong>in</strong>e Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

weg. Dafür wurde 1982 Wolfurt Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

und 1985 Lauterach; 1993 folgten Nenz<strong>in</strong>g und Frastanz. Diese<br />

regionale „Clusterbildung“ kommt nicht von ungefähr,<br />

nachbarschaftliche Prestigeduelle spielten bei nom<strong>in</strong>ellen<br />

Markterhebungen von Beg<strong>in</strong>n an e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle.<br />

Wolfurt und Lauterach s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>wohnerstarke Geme<strong>in</strong>den<br />

im Bregenzer Speckgürtel. Für Nenz<strong>in</strong>g und Frastanz lässt<br />

sich <strong>in</strong>s Treffen führen, dass es Hauptorte im Walgau s<strong>in</strong>d.<br />

Was die Landesregierung aber dazu bewog, jüngst e<strong>in</strong>em<br />

Ansuchen der Geme<strong>in</strong>de Hörbranz stattzugeben, ist für<br />

mich nicht ganz nachvollziehbar. Als „der“ Hauptort im<br />

Leiblachtal wird Hörbranz wohl kaum anzusehen se<strong>in</strong>. War<br />

für die Landesregierung die Zahl von 6.329 E<strong>in</strong>wohnern<br />

(<strong>200</strong>7) ausschlaggebend? – Wir wissen es nicht und gönnen


Marktprivileg für das Gericht Rankweil-Sulz 1618<br />

den Hörbranzern den Titel, den sie ab 9. Juli <strong>200</strong>8 führen<br />

dürfen. 36 Die Landesregierung wird sich freilich schwer tun,<br />

vergleichbaren Geme<strong>in</strong>den die Marktwürden abzuschlagen.<br />

Von den 96 <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den führen heute fünf die<br />

Bezeichnung „Stadt“ und demnächst bereits elf die Bezeichnung<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>de“. Mit e<strong>in</strong>em „Marktanteil“ von<br />

11,5 Prozent nimmt sich <strong>Vorarlberg</strong> im Österreichvergleich<br />

noch bescheiden aus. In Niederösterreich firmiert mehr als<br />

die Hälfte aller Geme<strong>in</strong>den als „Marktgeme<strong>in</strong>e“.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> anderen Bundesländern die Geme<strong>in</strong>dezusammenlegungen<br />

<strong>in</strong> Rechnung zu stellen. Während<br />

die Zahl der österreichischen Geme<strong>in</strong>den seit 1945 <strong>in</strong>sgesamt<br />

halbiert wurde, ist sie <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit 1947 mit 96<br />

Geme<strong>in</strong>den gleich geblieben. <strong>Vorarlberg</strong> zählt unter dem<br />

Strich heute noch <strong>in</strong> etwa gleichviel Geme<strong>in</strong>den wie vor <strong>200</strong><br />

<strong>Jahre</strong>n.<br />

8. „Kommunaler Uradel“<br />

Wo steht nun geschrieben, dass sich Rankweil als „Marktgeme<strong>in</strong>de“<br />

bezeichnen darf?<br />

Ausdrücklich steht das nirgends zu lesen. Die jüngeren, nom<strong>in</strong>ell<br />

zu Marktgeme<strong>in</strong>den erhobenen Geme<strong>in</strong>den können<br />

e<strong>in</strong>e Allerhöchste Entschließung, e<strong>in</strong>en Landtagsbeschluss,<br />

e<strong>in</strong>en Beschluss oder e<strong>in</strong>e Verordnung der Landesregierung<br />

vorweisen, die kundgemacht und meist prunkvoll beurkundet<br />

wurden.<br />

Die älteren, historisch gewachsenen Marktgeme<strong>in</strong>den<br />

berufen sich mangels e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>derechtlichen Markterhebungsurkunde<br />

meist auf das erste gewerberechtliche<br />

Marktprivileg, das ihnen e<strong>in</strong>geräumt wurde – <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

s<strong>in</strong>d das nach den Stadterhebungen von Dornbirn und Hohenems<br />

noch Rankweil und Götzis. So feierte Götzis 1994<br />

„300 <strong>Jahre</strong> Markterhebung“, und es ist anzunehmen, dass<br />

Rankweil 2018 „400 <strong>Jahre</strong> Markterhebung“ feiern wird,<br />

wenngleich sich die Geme<strong>in</strong>de das Marktprivileg eigentlich<br />

erst 1656 „erschlichen“ hat.<br />

Bei der Erlassung der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>degesetze wurde<br />

spätestens seit 1935 immer wieder bestimmt, dass Geme<strong>in</strong>den,<br />

die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Bezeichnung<br />

„Stadt“ oder „Marktgeme<strong>in</strong>de“ führen, zur Fortführung<br />

dieser Bezeichnung berechtigt s<strong>in</strong>d. Nur wurde nie<br />

ausdrücklich und rechtsverb<strong>in</strong>dlich festgestellt, welche Geme<strong>in</strong>den<br />

das s<strong>in</strong>d. So beruht der Marktgeme<strong>in</strong>detitel von<br />

Rankweil und Götzis letztlich auf Gewohnheitsrecht; e<strong>in</strong><br />

erträgliches Schicksal, das sie gewissermaßen als „kommunaler<br />

Uradel“ mit den Städten Feldkirch, Bregenz und<br />

Bludenz teilen.<br />

E<strong>in</strong>e positivrechtliche Bestätigung, dass Rankweil diese<br />

Bezeichnung zu Recht führt, lässt sich <strong>in</strong>direkt durch Verordnungen<br />

der Landesregierung gew<strong>in</strong>nen, <strong>in</strong> denen von<br />

der „Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil“ die Rede ist, zum Beispiel<br />

<strong>in</strong> Schulsprengelverordnungen. 37 Nicht zuletzt verlieh die<br />

Landesregierung 1928 ausdrücklich der „Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

38<br />

Rankweil“ “ e<strong>in</strong> Wappen, <strong>in</strong> reduzierte Form 1978.<br />

9. E<strong>in</strong> Titel ohne Mittel<br />

Und was haben die „Marktgeme<strong>in</strong>den“ von ihrem Titel?<br />

Die „Marktgeme<strong>in</strong>de“ war und blieb e<strong>in</strong> Titel ohne Mittel.<br />

Von der Titulierung abgesehen macht das Geme<strong>in</strong>derecht<br />

zwischen „Geme<strong>in</strong>den“, „Marktgeme<strong>in</strong>den“ und „Städten“<br />

ke<strong>in</strong>en Unterschied (nachdem es <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> noch<br />

ke<strong>in</strong>e Stadt mit eigenem Statut gibt).<br />

Das „Bürgermeister-Privileg“ büßten die Städte und Marktgeme<strong>in</strong>den<br />

1935 e<strong>in</strong>. Seither haben auch die ehemaligen<br />

„Landgeme<strong>in</strong>den“, die „Bauern“, e<strong>in</strong>en Bürgermeister.<br />

Seite 267


Heute sieht das Geme<strong>in</strong>degesetz als Schmuckwerk für<br />

Marktgeme<strong>in</strong>den nur noch das „Marktgeme<strong>in</strong>deamt“ vor,<br />

und verpflichtend die Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“ im<br />

Siegel.<br />

Im öffentlichen F<strong>in</strong>anzausgleich spielt der Titel ke<strong>in</strong>e Rolle,<br />

ist alle<strong>in</strong> die Bevölkerungszahl ausschlaggebend.<br />

Aber machen wir uns nichts vor: E<strong>in</strong> Titel wie die „Marktgeme<strong>in</strong>de“<br />

streichelt die kommunale Seele. Er schmückt<br />

ungeme<strong>in</strong> und im besten Fall ärgert er auch noch die Nachbargeme<strong>in</strong>den.<br />

1 Ich habe das Thema an anderer Stelle bereits ausführlich behandelt.<br />

Im Folgenden belege ich daher nur noch wörtliche Zitate sowie<br />

Ergänzungen, Neuerungen und Korrekturen. Im Übrigen: Ulrich<br />

Nachbaur, Über das Werden und Wesen von „Marktgeme<strong>in</strong>den“ <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>. Die Markterhebung von Schruns 1927, <strong>in</strong>: Ulrich Nachbaur/<br />

Peter Strasser, Die Markterhebung von Schruns. Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> (Montafoner Schriftenreihe 13). Schruns <strong>200</strong>4, S. 9-126.<br />

2 Alois Niederstätter, Von Dorfvögten und Bannwarten. Die Entwicklung<br />

kommunaler Strukturen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit dem Mittelalter, <strong>in</strong>: Verba<br />

volant Nr. 42 (<strong>200</strong>8), S. 1-13 (Vortrag <strong>in</strong> Rankweil, 26.05.<strong>200</strong>8).<br />

3 Zum Folgenden vgl. v.a. Benedikt Bilgeri, E<strong>in</strong> Gang durch die ältere<br />

Geschichte Rankweils, <strong>in</strong>: Heimat Rankweil, hg. von Josef Bösch.<br />

Rankweil 1967, S. 66-120; He<strong>in</strong>rich Abbrederis, Grundzüge der<br />

Besiedelung von Rankweil (<strong>Vorarlberg</strong>). Diss. phil. Universität Innsbruck<br />

1948.<br />

4 Monika Volaucnik/Christoph Volaucnik/Norbert Schnetzer, Zur<br />

Geschichte der Rankweiler Zünfte, <strong>in</strong>: „Hoch die Handwerker – Arbeit ist<br />

des Lebens Würze“. Zur Geschichte der Rankweiler Handwerkszünfte,<br />

hg. von Norbert Schnetzer/Christoph Volaucnik (Reihe Rankweil 10).<br />

Rankweil <strong>200</strong>5, S. 13-168, hier S. 127.<br />

5 Benedikt Bilgeri, Politik, Wirtschaft, Verfassung der Stadt Feldkirch,<br />

<strong>in</strong>: Geschichte der Stadt Feldkirch, Bd. 1, hg. von Karlhe<strong>in</strong>z Albrecht.<br />

Sigmar<strong>in</strong>gen 1987, S. 75-387, hier S. 270-273.<br />

6 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv [fortan: VLA]: Geme<strong>in</strong>dearchiv [fortan: Gda]<br />

Rankweil Urk. Nr. 3304.<br />

7 Die Rankweiler Urkunden wurden offenbar <strong>in</strong> Tranchen <strong>in</strong> das<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv übertragen und vermutlich von<br />

Seite 268<br />

unterschiedlichen Personen verzeichnet – die Verleihungsurkunde<br />

von 1618 unter Nr. 3304 (wie Anm. 6) , die Bestätigungsurkunde von<br />

1619 unter Nr. 4388 (wie Anm. 8). In der Urkunde von 1619 ist jene von<br />

1618 wörtlich <strong>in</strong>seriert. Zur Urkunde von 1619 wurde im Landesarchiv<br />

deshalb bei den Urkundenregesten e<strong>in</strong>e zweite Karteikarte angelegt mit<br />

den irreführenden Regest: „Erzherzog Maximilian, der Deutschmeister,<br />

bewilligt der Geme<strong>in</strong>de Rankweil [!] die Abhaltung dreier öffentlicher<br />

Viehmärkte […]. da <strong>in</strong>seriert <strong>in</strong> Urk. von 1619 April 6 (Lda. Nr. 4388).“ –<br />

Offenbar verließen sich die Historiker ausschließlich auf dieses Regest.<br />

Abbrederis, Besiedelung von Rankweil (wie Anm. 3), S. 208, zitiert<br />

ausdrücklich „Repertorium, Landesarchiv Bregenz“. Bilgeri, Geschichte<br />

Rankweils (wie Anm. 3), S. 102, schreibt ohne Quellenangabe: „Unter<br />

diesem Datum bewilligte Erzherzog Maximilian den Landammännern<br />

von Rankweil-Sulz und Jagdberg, zugleich auch <strong>in</strong> besonderer Urkunde<br />

der Geme<strong>in</strong>de Rankweil die Abhaltung dreier Viehmärkte, am 17. März,<br />

25. April und am St. Gallentag, den 16. Oktober.“ Wenn wir Bilgeri<br />

nicht e<strong>in</strong>e bewusste Irreführung unterstellen wollen, dürfte er dem<br />

Regest aufgesessen se<strong>in</strong> und die Urkunden nicht e<strong>in</strong>gesehen haben;<br />

obwohl auch Bilgeri aufgefallen se<strong>in</strong> müsste, dass e<strong>in</strong>e Privilegierung<br />

von Landammännern alle<strong>in</strong> und erst recht e<strong>in</strong>e konkurrierende<br />

Privilegierung der Dorfgeme<strong>in</strong>de Rankweil widers<strong>in</strong>nig ist.<br />

8 VLA: Gda Rankweil Urk. Nr. 4388 (Erzherzog Leopold, Innsbruck<br />

06.04.1619; seit 1961 als Leihgabe bei der Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil).<br />

9 VLA: Kloster Valduna Urk. Nr. 4788.<br />

10 VLA: Gda Rankweil Urk. Nr. 4391.<br />

11 So Abbrederis, Besiedelung von Rankweil (wie Anm. 3), S. 212;<br />

Hans Nägele/Thomas L<strong>in</strong>der/Josef Bösch, Werden und Wachsen der<br />

Rankweiler Wirtschaft, <strong>in</strong>: Heimat Rankweil, hg. von Josef Bösch.<br />

Rankweil 1967, S. 353-409, hier S. 384.<br />

12 Zitiert nach: Manfred Tschaikner, Feige Feldkircher, leichtgläubige<br />

Bludenzer, lüsterne Montafoner und „trogne“ Walser – E<strong>in</strong> spöttisches<br />

Gedicht über die Geme<strong>in</strong>den des <strong>Vorarlberg</strong>er Oberlandes von Rankweil<br />

bis Gaschurn aus dem Jahr 1670, <strong>in</strong>: Bludenzer Geschichtsblätter (<strong>200</strong>5)<br />

75, S. 43-78, hier S. 64. Für diesen H<strong>in</strong>weis danke ich Dr. Manfred<br />

Tschaikner, <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv.<br />

13 Das belegen die Litterae Annuae Prov<strong>in</strong>ciae Germaniae Superioris, die<br />

Manfred Tschaikner im Bayerischen Hauptstaatsarchiv <strong>in</strong> München<br />

e<strong>in</strong>sah. Ich danke für den H<strong>in</strong>weis.<br />

14 Bilgeri, Geschichte Rankweils (wie Anm. 3), S. 109, schreibt: „E<strong>in</strong> Markt,<br />

der ke<strong>in</strong>e Urkunde brauchte, war sicher schon sehr lange auf dem


Liebfrauenberg. Von ihm hatte schon um 1500 der reisende Humanist<br />

Suntheim erzählt. (Montfort 1965).“ – Dieser H<strong>in</strong>weis auf Suntheim ist<br />

nicht nachvollziehbar. Vgl. Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Ladislaus Suntheims<br />

Landesbeschreibung <strong>Vorarlberg</strong>s, <strong>in</strong>: Montfort 17 (1965) 2, S. 119-125,<br />

S. 122: „Item Rankweil bey Veldkirch, da ist a<strong>in</strong> Landgericht, da wechst<br />

we<strong>in</strong> haist Sattelberger, der ist vast gut, und ist Regnum Romanorum.“<br />

15 VLA: Gda Götzis Urk. Nr. 5450 (Marktordnung 20.09.1694 aufgrund<br />

Privilegierung 15.05.1694).<br />

16 Ulrich Dünser, Götzis, Kapitel XV: Die Zunft, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Volkskalender 1910, S. 29-33.<br />

17 Vgl. Anita Muther, Das Gericht Rankweil-Sulz (15. bis Ende 17.<br />

Jahrhundert). Diss. phil. Universität Innsbruck <strong>200</strong>5.<br />

18 VLA Gda Rankweil Nr. 2e: Grenzbeschreibung, Rankweil<br />

14.10.1785, abgebildet <strong>in</strong>: Ulrich Nachbaur, 96 Geme<strong>in</strong>dewappen.<br />

Hoheitszeichen und Bürgerstolz. Ausstellung (Ausstellungskataloge<br />

des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs 16). Bregenz <strong>200</strong>8, S. 24. – Das<br />

Attribut „vorderösterreichische“ (V.Ö.) könnte darauf h<strong>in</strong>weisen,<br />

dass der Prägestock bereits vor 1783 gestochen wurde. 1752<br />

bis 1782 unterstanden die Herrschaften vor dem Arlberg der<br />

vorderösterreichischen Regierung <strong>in</strong> Freiburg im Breisgau, bis sie zur<br />

oberösterreichischen Regierung <strong>in</strong> Innsbruck zurückkehrten. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

firmierte auch das Vogteiamt Feldkirch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Kanzleisiegel<br />

weiterh<strong>in</strong> als „vorderösterreichische“ Behörde.<br />

19 Vgl. Abbildung des etwa zeitgleichen Siegels des „K.K. GERICHT<br />

RANBKWEIL UND SULZ“ <strong>in</strong>: Heimat Rankweil, hg. von Josef Bösch.<br />

Rankweil 1967, S. 308.<br />

20 Prov<strong>in</strong>zial-Handbuch von Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> für das Jahr 1848.<br />

Innsbruck o.J., S. 115.<br />

21 Franz Josef Weizenegger, <strong>Vorarlberg</strong>, bearb. und hg. von Me<strong>in</strong>rad<br />

Merkle, Bd. 1 Innsbruck 1839 (Unveränderter Nachdruck Bregenz 1989),<br />

S. 68.<br />

22 Johann Jakob Staffler, Tirol und <strong>Vorarlberg</strong>, statistisch und<br />

topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen, Teil 2, Bd.<br />

1. Innsbruck 1841, S. 88. – Dieses Zitat habe ich <strong>in</strong> Nachbaur,<br />

Marktgeme<strong>in</strong>den (wie Anm. 1), irrtümlich Weizenegger/Merkle<br />

zugeschrieben.<br />

Franz Josef Weizenegger, <strong>Vorarlberg</strong>, bearb. und hg. von Me<strong>in</strong>rad<br />

Merkle, Bd. 1 Innsbruck 1839 (Unveränderter Nachdruck Bregenz 1989),<br />

S. 88.<br />

23 VLA: Gda Rankweil Urk. Nr. 4393 (seit 1961 als Leihgabe bei der<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil).<br />

24 Organisches Edikt vom 28.07.1808 über die Bildung von Geme<strong>in</strong>den,<br />

Königlich-Baierisches Regierungsblatt [fortan: RBl.] 1808, Sp. 2789;<br />

Edikt vom 24.09.1808 über das Geme<strong>in</strong>de-Wesen, Rbl. 1808, Sp. 2405.<br />

25 Bilgeri, Geschichte Rankweils (wie Anm. 3), S. 117.<br />

26 Edikt vom 24.09.1808 über das Geme<strong>in</strong>de-Wesen, RBl. 1808, Sp. 2405,<br />

Anhang: Instruktion der Geme<strong>in</strong>de-Vorsteher, § 1.<br />

27 Allerhöchste Entschließung vom 14.08.1819 die Regulierung der<br />

Geme<strong>in</strong>den und ihrer Vorstände <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> betreffend,<br />

Prov<strong>in</strong>zialgesetzessammlung von Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> 1819, Bd. 6, Nr.<br />

166.<br />

28 Z. B. Special-Orts-Repertorium von <strong>Vorarlberg</strong> (Special-Orts-Repertorien<br />

der im österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder<br />

8). Wien 1885, S. 29.<br />

29 Volksschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 41/1979, zgd LGBl. Nr. 29/<strong>200</strong>8<br />

Hauptschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 42/1979, zgd LGBl. Nr.<br />

39/<strong>200</strong>5.<br />

30 LGBl. Nr. 19/1902; LGBl. Nr. 83/1905.<br />

31 LGBl. Nr. 1/1927, § 1.<br />

32 Geme<strong>in</strong>deordnung 1935, LGBl. Nr. 25/1935, § 2 Abs. 2.<br />

33 Gesetz vom 24. Juli 1935 LGBl. Nr. 25 betreffend die Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für das Land <strong>Vorarlberg</strong> (Geme<strong>in</strong>deordnung 1935) mit erläuternden<br />

Bemerkungen von Dr. Alfons Troll und Dr. Fritz Schneider. Bregenz o.J., S.<br />

82.<br />

34 Amtsblatt für das Land <strong>Vorarlberg</strong> 1947/25. Bezeichnung der Geme<strong>in</strong>den<br />

und Geme<strong>in</strong>deämter (17.04.1947).<br />

35 Geme<strong>in</strong>degesetz, LGBl. Nr. 45/1965, § 13 Abs. 2.<br />

36 LGBl. Nr. 26/<strong>200</strong>8.<br />

37 Z.B. Volksschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 41/1979, 40/<strong>200</strong>4,<br />

49/<strong>200</strong>6, 29/<strong>200</strong>8.<br />

38 VLA: Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur: Rankweil, Wappenurkunden 1928,<br />

1978.<br />

Seite 269


Das Montafon mit den angrenzenden Orten 1770 (Gabriel Walser)<br />

Seite 270


Im Jahr 1808 wurde im Königreich Bayern e<strong>in</strong>e neue Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

erlassen, die zusammen mit vielen anderen<br />

Neuerungen <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n zwischen 1780 und 1830 e<strong>in</strong>en<br />

bedeutenden gesellschaftlichen Wandel mit sich brachte.<br />

Besonders für die Führungsschichten hatten diese Veränderungen<br />

weit reichende Folgen. Die soziale Stellung der<br />

Eliten <strong>in</strong> der Gesellschaft wurde <strong>in</strong> Frage gestellt und zahlreiche<br />

Reformen – von denen eben die neue Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

e<strong>in</strong>e war – führten zu e<strong>in</strong>em Abbau ihrer jahrhundertealten<br />

Privilegien. Am Beispiel des Montafons möchte ich<br />

an dieser Stelle auf die gesellschaftlichen Veränderungen<br />

und die Situation der Oberschicht – der „Herren im Tal“ – <strong>in</strong><br />

den <strong>Jahre</strong>n um 1800 e<strong>in</strong>gehen und dabei besonders die Fragen<br />

behandeln, wer damals eigentlich zur ländlichen Elite<br />

zählte und wie die Schichtung der Gesellschaft <strong>in</strong>sgesamt<br />

aussah.<br />

Das Montafon an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert<br />

Am Beg<strong>in</strong>n der Ausführungen soll e<strong>in</strong> zeitgenössisches Zitat<br />

stehen: „Das Tal Montafon ist übrigens e<strong>in</strong>es der ärmsten<br />

von <strong>Vorarlberg</strong>. [...] Fast alle Bauerngüter s<strong>in</strong>d so kle<strong>in</strong>,<br />

daß darauf <strong>in</strong> der Regel nur 2 bis 3 Kühe, e<strong>in</strong>ige Ziegen<br />

und Schafe gehalten werden können.“ 1 Dieser Auszug aus<br />

e<strong>in</strong>em Bericht des <strong>Vorarlberg</strong>er Kreishauptmannes Johann<br />

Ebner aus dem Jahr 1835 beschreibt kurz und prägnant die<br />

wirtschaftliche Situation des Montafons am Beg<strong>in</strong>n des 19.<br />

Jahrhunderts. Das Tal war von kle<strong>in</strong>en landwirtschaftlichen<br />

Gütern und der Saisonarbeit geprägt.<br />

Viele Männer wanderten den Sommer über als Bauarbeiter<br />

<strong>in</strong>s Ausland, zahlreiche Frauen verd<strong>in</strong>gten sich im Herbst<br />

als Erntehelfer<strong>in</strong>nen im süddeutschen Raum oder <strong>in</strong> der<br />

Schweiz und bis zu 700 Montafoner „Schwabenk<strong>in</strong>der“<br />

wurden alljährlich auf Märkten <strong>in</strong> Südwestdeutschland<br />

als Hütebuben oder K<strong>in</strong>dermädchen von wohlhabenden<br />

Bauern „ersteigert“. 2 Die Landwirtschaft wurde dadurch<br />

oft zum Nebenerwerb reduziert und statistisch gesehen<br />

Eröffnung der Ausstellung „Die Herren im Tal – Montafoner Eliten um 1800“; Gaschurn, Tourismusmuseum, 24. Juni <strong>200</strong>8<br />

Michael Kasper (geb. 1980 <strong>in</strong> Mürzzuschlag), Mag. phil., Historiker, seit <strong>200</strong>7 Dissertant und Stipendiat der Nachwuchsförderung<br />

der Universität Innsbruck<br />

Die Herren im Tal<br />

Die Montafoner Oberschicht zwischen 1780 und 1830<br />

Michael Kasper<br />

kamen auf jede Person lediglich 0,53 R<strong>in</strong>der – e<strong>in</strong> etwa im<br />

Vergleich zum Tannberg mit 1,05 R<strong>in</strong>dern pro Kopf recht<br />

niedriger Wert. 3<br />

Die Bevölkerung im Montafon wuchs von 7.442 E<strong>in</strong>wohnern<br />

im Jahr 1754 nur langsam auf 8.669 im Jahr 1837 an und<br />

g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> den folgenden Jahrzehnten sogar wieder auf den<br />

Stand der 1750er <strong>Jahre</strong> zurück. 4<br />

Die Bevölkerung verteilte sich 1785 folgendermaßen auf die<br />

zehn Montafoner Pfarrgeme<strong>in</strong>den: 5<br />

St. Gallenkirch 1.486<br />

Bartholomäberg 1.406<br />

Schruns 1.285<br />

Tschagguns 1.264<br />

Gaschurn 1.087<br />

Vandans 836<br />

Silbertal 617<br />

St. Anton 111<br />

Lorüns 76<br />

Stallehr 55<br />

Vor diesem eben skizzierten H<strong>in</strong>tergrund gehörte die Jahrhundertwende<br />

vom 18. zum 19. Jahrhundert zu den besonders<br />

markanten Episoden der regionalen Geschichte: Es<br />

war e<strong>in</strong>e Zeit aufklärerischer Reformen unter Kaiser Joseph<br />

II. von Österreich und König Maximilian I. von Bayern, die<br />

e<strong>in</strong>e Modernisierung des Landes zum Ziel hatten. Zugleich<br />

war es aber auch e<strong>in</strong>e Zeit heftigen Widerstandes gegen<br />

diese Neuerungen von großen Teilen der Bevölkerung.<br />

Im Montafon kam es wegen der Reformen, die von der eher<br />

konservativ e<strong>in</strong>gestellten ländlichen Bevölkerung nicht<br />

gutgeheißen wurden, immer wieder zu Unruhen: Im November<br />

1789 regte sich beispielsweise <strong>in</strong> Schruns unter der<br />

Führung der dörflichen Oberschicht Widerstand gegen die<br />

neue Schule, sodass der Lehrer sich vor der aufgebrachten<br />

Menge verstecken und schließlich nach Bludenz fliehen<br />

Seite 271


Seite 272<br />

Montafoner Schützen<br />

am Schlapp<strong>in</strong>erjoch (Hans Bertle)<br />

musste. 6 Der damalige Schulkommissär berichtete zur allgeme<strong>in</strong>en<br />

Situation, dass <strong>in</strong> Schruns weniger als die Hälfte<br />

der K<strong>in</strong>der die Schule besuchten und es wegen der großen<br />

Armut vielen wenig vermögenden K<strong>in</strong>dern an Schuhen fehlte<br />

und <strong>in</strong> Gaschurn wegen der – wie er es nannte – „harten<br />

W<strong>in</strong>terszeit“ nicht genug warme Kleidung für die Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler vorhanden war. 7<br />

Auch bezüglich der Reformen im Bereich der Religion, <strong>in</strong>sbesondere<br />

wegen der Beschränkung der Prozessionen und des<br />

Verbots des Wetterläutens, kam es im Montafon zu Tumulten<br />

gegen die Obrigkeit. In e<strong>in</strong>em Bericht der für das Montafon<br />

zuständigen Regierung <strong>in</strong> Innsbruck an die habsburgischen<br />

Zentralbehörden <strong>in</strong> Wien glaubten die zuständigen Beamten<br />

den eigentlichen Grund für die Unruhen gefunden zu haben:<br />

„Die Vorsteher s<strong>in</strong>d dumme und stolze Leute, welche e<strong>in</strong>en<br />

starken Anhang haben, und also <strong>in</strong> allen Stücken den geme<strong>in</strong>en<br />

Mann dah<strong>in</strong> führen, wo sie wollen”. 8<br />

Im Zuge der <strong>in</strong> den nächsten <strong>Jahre</strong>n durchgeführten Untersuchung<br />

besche<strong>in</strong>igte der Innsbrucker Gubernialrat Karl<br />

von Schmidt den <strong>Vorarlberg</strong>er Ammännern zudem das Attribut<br />

„Verschlagenheit“ 9 und beklagte, dass die meisten von<br />

ihnen Gastwirte seien und ke<strong>in</strong>erlei juristische Ausbildung<br />

besäßen. 10 Es wurde ihnen zudem vorgeworfen, dass die<br />

Steuere<strong>in</strong>hebung nicht ganz korrekt ablaufe: „Die ursach<br />

dißer ärgerlichen ohnordnung komet daher daß geme<strong>in</strong>iglich<br />

[…] die ammänner und steyrer <strong>in</strong> denen gerichteren das<br />

umbgeld e<strong>in</strong>ziechen und zu gleicher zeit we<strong>in</strong>schäzer se<strong>in</strong>d<br />

und dabey selbsten we<strong>in</strong> außschenckhen, ja geme<strong>in</strong><strong>in</strong>glich<br />

die beste würth se<strong>in</strong>d. Daß sich also nicht zu verwundern,<br />

wann daß umbgeld ohnrichtig e<strong>in</strong>gezogen und dabey vile<br />

verbottene vortheilhafftigkeiten zu schaden des publici gebraucht<br />

werden.“ 11 Die „lokalen Despoten“ 12 , deren Rechte<br />

durch die Reformen bee<strong>in</strong>trächtigt wurden, <strong>in</strong>strumentalisierten<br />

die sche<strong>in</strong>bar religiös motivierten Unruhen für ihre<br />

persönlichen Interessen. Man kann also konstatieren, dass<br />

die Aufstände auch politische und soziale Bruchl<strong>in</strong>ien zwischen<br />

Beamten und lokalen Eliten offen legten.<br />

Tatsächlich hatten die alte<strong>in</strong>gesessenen Eliten im Montafon<br />

gute Gründe gegen die Veränderungen e<strong>in</strong>genommen<br />

zu se<strong>in</strong>, denn durch die E<strong>in</strong>richtung des Landgerichtes <strong>in</strong><br />

Schruns 1775, sowie durch die Installierung e<strong>in</strong>es Kreisamtes<br />

<strong>in</strong> Bregenz 1786 büßten die Honoratioren, die als Vorgesetzte,<br />

Steuere<strong>in</strong>nehmer oder Geschworene die lokalen<br />

und regionalen Ämter bekleidet hatten, e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />

Teil ihrer bisherigen Macht gegenüber den neu e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Beamten e<strong>in</strong>. 13 Nach jahrhundertelangen Bemühungen<br />

hatten die Montafoner endlich e<strong>in</strong> eigenes Gericht, dessen<br />

Vorsitz durch Angehörige der regionalen Oberschicht hätte<br />

besetzt werden können, doch schon nach kurzer Zeit wurden<br />

statt diesen juristisch ausgebildete Beamte als (Land-)<br />

Richter e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

In den <strong>Jahre</strong>n zwischen 1796 und 1800 wurde <strong>Vorarlberg</strong><br />

dann im Zuge der Kriege zwischen Österreich und Frankreich<br />

mehrfach zum Kriegsschauplatz. Die von der Oberschicht<br />

angeführten Montafoner Schützenkompanien<br />

nahmen mehrfach an den Kämpfen teil und m<strong>in</strong>destens 17<br />

Montafoner verloren <strong>in</strong> diesem Zusammenhang ihr Leben. 14<br />

Das Montafon selbst wurde zwar außer bei e<strong>in</strong>em Scharmützel<br />

am Schlapp<strong>in</strong>erjoch nie zum direkten Kampfgebiet,<br />

doch forderte die Besetzung der südlichen Gebirgspässe<br />

<strong>in</strong> den W<strong>in</strong>ter- und Frühl<strong>in</strong>gsmonaten des <strong>Jahre</strong>s 1799 aufgrund<br />

der extremen Witterung nicht unbedeutende Opfer<br />

unter Schützen und Zivilbevölkerung, welche die Soldaten<br />

im Gebirge versorgen musste. Wegen der großen Kälte und<br />

tiefem Schnee kam es zu zahlreichen Erkrankungen und Erfrierungen.<br />

15<br />

Wenige <strong>Jahre</strong> später musste das junge Kaisertum Österreich<br />

nach e<strong>in</strong>er neuerlichen Kriegsniederlage gegen Frankreich<br />

im Frieden von Pressburg 1805 das Gebiet des heutigen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s an das Königreich Bayern abtreten. Die nun von<br />

Bayern e<strong>in</strong>geführten Reformen stießen bei der Montafoner<br />

Bevölkerung wiederum – wie schon <strong>in</strong> den Jahrzehnten zuvor<br />

– auf starke Ablehnung. Unter anderem führte Bayern<br />

e<strong>in</strong>e umfassende Verfassungs- und Verwaltungsreform<br />

durch, bei der Geme<strong>in</strong>den und Gerichte den letzten Rest


Schruns um 1850<br />

ihrer Selbstverwaltung verloren und zu staatlichen Instanzen<br />

umfunktioniert wurden. Die althergebrachte, traditionelle<br />

landständische Verfassung wurde 1808 gänzlich<br />

aufgehoben. Auch im Steuerwesen kam es zu Veränderungen.<br />

Als besonders drückend empfand die Bevölkerung<br />

<strong>in</strong> Anbetracht der fast ununterbrochen andauernden Kriege<br />

die neuerliche E<strong>in</strong>führung der allgeme<strong>in</strong>en Wehrpflicht.<br />

Besonders die Oberschicht hatte unter diesen Reformen<br />

zu leiden, da das neue Steuersystem e<strong>in</strong>e gerechtere Besteuerung<br />

zum Ziel hatte und durch die E<strong>in</strong>führung der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Wehrpflicht nunmehr auch die Söhne aus der<br />

Oberschicht e<strong>in</strong>rücken mussten – was bisher nicht der Fall<br />

gewesen war.<br />

E<strong>in</strong> neuer Krieg löste 1809 parallel zu Tirol e<strong>in</strong>e Rebellion<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s gegen die rechtmäßige bayerische Herrschaft<br />

aus. Zahlreiche bayerische oder als bayernfreundlich titulierte<br />

Amtsträger wurden verhaftet oder mussten die Flucht<br />

ergreifen. Im Montafon flohen der Landrichter Maximilan<br />

Gugger 16 und der Landammann Ignaz Vonier 17 <strong>in</strong>s benachbarte<br />

Prättigau, um der Verfolgung durch die Aufständischen<br />

zu entgehen. Vonier war von den Insurgenten zuvor<br />

schon als Geisel genommen und vor den Tiroler Oberkommandanten<br />

Andreas Hofer geführt worden. Dieser wollte<br />

ihn zuerst sogar exekutieren lassen, ließ ihn dann aber<br />

nach kurzer Haft frei. 18<br />

Nach der Niederlage der Rebellen und der Wiederherstellung<br />

der Ordnung verfolgte Bayern nach 1809 e<strong>in</strong>e zurückhaltendere<br />

und auf Entspannung bedachte Politik. Es kam<br />

vor allem im sozialen Bereich zu Veränderungen. Damals<br />

wurden etwa die Sanitätssprengel, die Feuerversicherungen,<br />

der Steuerkataster und die Straflosigkeit unehelicher<br />

Geburten e<strong>in</strong>geführt. Nach den politischen Umwälzungen<br />

auf gesamteuropäischer Ebene kam <strong>Vorarlberg</strong> 1814<br />

wieder zurück zu Österreich. Der Großteil der bayerischen<br />

Reformen blieb jedoch <strong>in</strong> Kraft, <strong>in</strong>sbesondere wurde die<br />

alte landständische Verfassung nicht im vollen Umfang<br />

wieder hergestellt. So wich bei der Oberschicht, die diese<br />

Wiederherstellung ganz besonders befürwortet hatte, die<br />

Freude über die Rückkehr zu Österreich bald e<strong>in</strong>er Enttäuschung,<br />

die sich durch die Hungersnot <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1815<br />

bis 1818 noch steigerte. 19<br />

Armut und Reichtum – Die Vermögensverteilung <strong>in</strong><br />

Schruns um 1810<br />

Das Steuerbuch von Schruns aus den <strong>Jahre</strong>n 1809/10 20<br />

ermöglicht die Rekonstruktion der dörflichen Vermögensverhältnisse<br />

und lässt auch die Erstellung e<strong>in</strong>es groben<br />

Sozialprofils zu. So s<strong>in</strong>d im Steuerbuch 354 Steuerpflichtige<br />

genannt, die durchschnittlich 8,7 Marken zu bezahlen<br />

hatten. Dieser Betrag, der mit „Marken“ bezeichnet wurde,<br />

bezieht sich nicht auf e<strong>in</strong>e gezahlte bzw. real zu zahlende<br />

Geldsumme, sondern spiegelt den Wert des steuerpflichtigen<br />

Vermögens und den zu leistenden Anteil an der gesamten<br />

Steuersumme des Dorfes, die variieren konnte, wider.<br />

Die Steuerbücher können als „Rustikalsteuerregister“ bezeichnet<br />

werden, da sie weitgehend auf immobilem Vermögen<br />

– also Haus- und Grundbesitz – beruhten. 21 Das gilt vor<br />

allem deswegen, weil größere Vermögen an Bargeld e<strong>in</strong>e<br />

Ausnahme darstellten und etwa die Landgerichtsbeamten<br />

<strong>in</strong> Schruns berichteten, dass man <strong>in</strong> den „nächsten besten<br />

zehn Häusern zusammen nicht fünf Gulden baares Geld f<strong>in</strong>den<br />

würde“. 22<br />

Der Median der Marken lag im Gegensatz zum Durchschnittswert<br />

(8,7 Marken) bei 2,5 Marken, das heißt, dass<br />

die Hälfte der Steuerpflichtigen über e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Vermögen<br />

verfügten, dass sie nur Steuern im Gegenwert von<br />

2,5 Marken oder weniger zu bezahlen hatten. Im oben<br />

abgebildeten Ausschnitt f<strong>in</strong>det sich das andere Ende der<br />

Skala vertreten: Mit 270 Marken lag Oswald Tschohl unangefochten<br />

an der Spitze der vermögenden Schrunser.<br />

Während der Großteil der Bevölkerung permanent <strong>in</strong> Armut<br />

oder zum<strong>in</strong>dest an der Armutsgrenze lebte, steigerte<br />

Tschohl vor allem durch Kreditvergabe se<strong>in</strong> Vermögen und<br />

se<strong>in</strong>e politische Macht, da er durch Kredite Abhängigkeiten<br />

Seite 273


schuf und so e<strong>in</strong>e große Anhängerschaft erhielt. Besonders<br />

<strong>in</strong> Krisenzeiten – etwa <strong>in</strong> den 1790er Kriegsjahren oder <strong>in</strong><br />

den Hungerjahren 1815 bis 1818 – erhöhten Wucherz<strong>in</strong>sen<br />

die Gew<strong>in</strong>ne der Reichen aus dem Kreditgeschäft und verfestigten<br />

ihre soziale Stellung im Dorf, während gleichzeitig<br />

die ärmeren Schichten <strong>in</strong> noch größere Abhängigkeit von<br />

ihren Kreditgebern gerieten. Der <strong>Vorarlberg</strong>er Kreishauptmann<br />

Franz Anton von Daubrawa berichtete bezüglich des<br />

Kreditwesens 1817, nach mehreren <strong>Jahre</strong>n der Missernten<br />

und des Hungers, an das Gubernium <strong>in</strong> Innsbruck:<br />

„Dagegen aber wird die öffentliche Sittlichkeit durch die<br />

jetztigen Zeitumstände <strong>in</strong> der anderweiten H<strong>in</strong>sicht sehr<br />

verdorben, daß dieselben wucherischen Spekulazionen offenes<br />

Feld biethen. Der Notleidende muß auch die härtesten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen sich gefallen lassen. Die gerichtliche oder anderweite<br />

Entdeckung ist um so schwerer, weil der Schuldner<br />

nichts sagen darf, und dieser Gegenstand ohneh<strong>in</strong> unter<br />

allerley Arten von Masken verhüllt wird.“ 23<br />

E<strong>in</strong>e Vermögensaufstellung von Oswald Tschohl und se<strong>in</strong>er<br />

Frau Maria Christ<strong>in</strong>e Greber<strong>in</strong> aus dem Jahr 1810 24 zeigt<br />

deutlich die Bedeutung des Kreditwesens für die wirtschaftliche<br />

Vormachtstellung der Oberschicht. Se<strong>in</strong> mit Abstand<br />

größter Posten waren die Kredite und Z<strong>in</strong>sen, während das<br />

Bargeld und se<strong>in</strong> mobiles und immobiles Vermögen nur<br />

e<strong>in</strong>en Bruchteil des Wertes se<strong>in</strong>es gesamten Besitzes ausmachten:<br />

Haus, Guth, Majenses, Weiden und e<strong>in</strong> Stükl<br />

im Ried s<strong>in</strong>d taxiert 4.389 fl<br />

Hausmobilien, Esswahren und Vieh ist taxiert 763 fl<br />

An e<strong>in</strong>nehmenten Schuldbosten auf Mart<strong>in</strong>y<br />

1809 sowohl Z<strong>in</strong>s als Kapital 39.211 fl<br />

An Geld 1.300 fl<br />

An Aussteuerung des Sohns Franz 2.000 fl<br />

[Summe] 47.663 fl<br />

Von allen im Steuerbuch genannten Personen können 215<br />

der unteren Schicht, die weniger als die Hälfte des Marken-<br />

Seite 274<br />

durchschnitts leisteten zugeordnet werden, während 40 der<br />

oberen Schicht angehörten, die mehr als das Doppelte des<br />

Markendurchschnitts bezahlten. Zwischen diesen Werten<br />

lagen 99 im Bereich des Mittelwerts.<br />

Auf die 40 wohlhabendsten Schrunser, etwas mehr als zehn<br />

Prozent aller Steuerpflichtigen, entfielen zusammen 55,45<br />

Prozent der gesamten Steuern, während die 215 Ärmsten,<br />

die 60 Prozent der Steuerzahler ausmachten, lediglich auf<br />

12,47 Prozent der Steuerleistung kamen.<br />

In der folgenden Tabelle s<strong>in</strong>d die zehn reichsten Schrunser,<br />

die e<strong>in</strong> Vermögen im Gegenwert von über 50 Marken besaßen,<br />

mit der Anzahl der von ihnen zu entrichtenden Marken<br />

aufgeführt:<br />

Name Marken<br />

Tschohl Oswald 270<br />

Jochum Jakob 167<br />

Sander Ignatz 120<br />

Rudigier Johann Ulrich 102<br />

Tschohl Peter 76<br />

Würbel Flor<strong>in</strong>us 70<br />

Manall Christian 60<br />

Ganahl Frantz 55<br />

Vonier Ignatz 54<br />

Amann Franz Anton 51<br />

Gleichzeitig zeigt e<strong>in</strong> Blick auf die Ämterlisten, dass die Vertreter<br />

der wirtschaftlichen Oberschicht auch gleichzeitig an<br />

den politisch wichtigsten Positionen saßen. E<strong>in</strong>ige der eben<br />

genannten hatten mehrfach das Amt e<strong>in</strong>es Vorgesetzten<br />

des Tales – e<strong>in</strong>es der höchsten Ämter im Montafon – <strong>in</strong>ne<br />

(Johann Ulrich Rudigier 1802, 1806-12; Ignaz Sander 1801;<br />

Oswald Tschohl 1770, 1774, 1778, 1782, 1790; Ignaz Vonier<br />

1792, 1796, 1800), oder bekleideten andere lokal oder regional<br />

bedeutende Ämter wie Landammann, Geschworener,<br />

Steuere<strong>in</strong>nehmer, Gegenschreiber oder Geme<strong>in</strong>devorsteher.<br />

25


Auch ihre wohlhabenden Verwandten bekleideten diverse<br />

Ämter. Korruption und Vetternwirtschaft stellten <strong>in</strong> diesem<br />

Umfeld vermutlich ke<strong>in</strong>e Ausnahmeersche<strong>in</strong>ungen dar.<br />

Die deshalb erlassenen Verbote und Beschränkungen der<br />

Obrigkeit, die Wirten oder nahen Verwandten verboten bestimmte<br />

Ämter zu übernehmen, waren zumeist nur wenig<br />

erfolgreich.<br />

Während im Großteil <strong>Vorarlberg</strong>s viele Menschen schon seit<br />

der Mitte des 18. Jahrhunderts im textilen Verlagswesen arbeiteten,<br />

entwickelte sich dieser Gewerbezweig im Montafon<br />

nur langsam. Die Initiatoren und Verleger waren jedoch<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Angehörigen der Oberschicht. 1793 ließ<br />

etwa Ignaz Vonier zusammen mit zwei Mitgesellschaftern<br />

Baumwollgesp<strong>in</strong>st herstellen. Sowohl Johann Ulrich Rudigier<br />

als auch Oswald Tschohl traten <strong>in</strong> der Folge dieser Gesellschaft<br />

bei und 1801/02 beschäftigte „Vonier + Comp.“<br />

93 Heimweber sowie 4.000 Sp<strong>in</strong>ner<strong>in</strong>nen. 26 Zusätzlich besaß<br />

Vonier 1804 sogar e<strong>in</strong>e eigene Weberei-Manufaktur. 27<br />

Die Herren im Tal<br />

Johann Joseph Batlogg 1799<br />

Nun etwas ausführlicher zu zwei prom<strong>in</strong>enten Vertretern<br />

der Montafoner Oberschicht – zu zwei der „Herren im Tal“:<br />

Der noch heute <strong>in</strong> der Region bekannte und manchmal als<br />

„Montavoner Patriot“ 28 bezeichnete Johann Joseph Batlogg<br />

war von 1789 bis 1800 Landammann und Richter im Montafon.<br />

Er wurde 1751 geboren und entstammte e<strong>in</strong>er angesehenen,<br />

jedoch wenig vermögenden Familie aus Vandans.<br />

Da ihm se<strong>in</strong>e Eltern ke<strong>in</strong> Studium f<strong>in</strong>anzieren konnten oder<br />

wollten, erhielt er e<strong>in</strong>e grundlegende Ausbildung durch<br />

e<strong>in</strong>en örtlichen Priester und vertiefte sich später durch<br />

Selbststudium <strong>in</strong> die Rechtswissenschaft. Nach se<strong>in</strong>er Heirat<br />

mit Maria Josefa Bitschnau übersiedelte er 1779 <strong>in</strong> deren<br />

Elternhaus <strong>in</strong>s Nachbardorf St. Anton. Dort begann er sich<br />

neben der Landwirtschaft mehr und mehr dem Anwaltsberuf<br />

zu widmen.<br />

Im Mai 1789 wurde er vom Gerichtsherrn zum provisorischen<br />

Richter im Montafon ernannt und erhielt dafür e<strong>in</strong>e<br />

jährliche Besoldung von <strong>200</strong> Gulden. Als es <strong>in</strong> der Folge<br />

aufgrund der joseph<strong>in</strong>ischen Reformen im Montafon zu<br />

Ausschreitungen kam, wurden mehrere Kommissionen zur<br />

Untersuchung derselben <strong>in</strong>s Montafon gesandt. Der Kreishauptmann<br />

Georg Andreas von Buol bezeichnete Batlogg<br />

dabei als „e<strong>in</strong>en vernünftigen, ehrlichen und leitsamen<br />

Mann“ und 1790 wurde dieser auf unbestimmte Zeit zum<br />

Landammann gewählt und ihm e<strong>in</strong> überdurchschnittlich<br />

hoher Gehalt zuerkannt. Nachdem er überdies 1792 vor<br />

dem Kreishauptmann e<strong>in</strong>e Prüfung über das bürgerliche<br />

Recht abgelegt hatte, wurde ihm im Jahr darauf vom Appellationsgericht<br />

die Wahlfähigkeit für e<strong>in</strong>e „mit dem Crim<strong>in</strong>ali<br />

nicht verbundene Ortsrichterstelle“ zuerkannt. 29<br />

Obwohl sich Batlogg im Zuge des ersten Koalitionskrieges<br />

1796 sehr für die Landesverteidigung engagiert hatte,<br />

wurde er im Zusammenhang mit der <strong>in</strong> Bludenz erfolgten<br />

Ermordung des Kreishauptmannes Ignaz Anton von Indermauer<br />

als Anstifter des Mordes angeklagt und mehrere Monate<br />

<strong>in</strong>haftiert. Zwei <strong>Jahre</strong> später wurde er jedoch schließlich<br />

für unschuldig erklärt, rehabilitiert und wieder <strong>in</strong> se<strong>in</strong><br />

Amt e<strong>in</strong>gesetzt. 30<br />

Im Herbst des <strong>Jahre</strong>s wurde ihm als e<strong>in</strong>e Art Entschädigung<br />

zudem „<strong>in</strong> Anbetracht se<strong>in</strong>er großen Verdienste um die Vertheidigung<br />

des Vaterlandes als Zeichen besonderer Gnade<br />

und Zufriedenheit“ e<strong>in</strong>e goldene Münze verliehen. 31<br />

Im Zuge des zweiten Koalitionskrieges bewährte sich Batlogg<br />

wiederum als Schützenhauptmann der Montafoner<br />

Kompanien und wirkte bei der Abwehr des französischen<br />

Angriffs auf Feldkirch 1799 sowie bei der Wiedereroberung<br />

Graubündens im Frühjahr 1800 mit. 32 Im Zuge dieser militärischen<br />

E<strong>in</strong>sätze und vor allem auf Wachposten <strong>in</strong> den Auen<br />

im Rhe<strong>in</strong>tal im W<strong>in</strong>ter 1799/1800 zog er sich – wie viele andere<br />

auch – e<strong>in</strong>e schwere Erkrankung zu und verstarb noch<br />

im Oktober 1800 im Alter von 49 <strong>Jahre</strong>n. 33<br />

Seite 275


Batlogg ist mit se<strong>in</strong>er juristischen Ausbildung und se<strong>in</strong>er<br />

Nicht-Zugehörigkeit zur alte<strong>in</strong>gesessenen vermögenden<br />

Oberschicht des Tales als e<strong>in</strong> Vertreter der neu entstehenden<br />

Beamtenschaft zu sehen. Er kann <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

aufgrund se<strong>in</strong>es Amtes als Landammann und se<strong>in</strong>er Wertschätzung<br />

durch den Großteil der Bevölkerung als Angehöriger<br />

der regionalen Elite bezeichnet werden. Immerh<strong>in</strong><br />

forderten Teile der Bevölkerung sogar se<strong>in</strong>e Ernennung zum<br />

Kreishauptmann von <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Johann Ignaz Vonier wurde <strong>in</strong> der regionalhistorischen<br />

Literatur immer wieder als Gegenspieler Batloggs dargestellt<br />

und spielte dementsprechend auch <strong>in</strong> mehreren dem<br />

„Volkshelden“ Batlogg gewidmeten Theaterstücken den Intriganten<br />

und „Bösewicht“. 34 Dies stellt e<strong>in</strong>e zu e<strong>in</strong>seitige<br />

E<strong>in</strong>schätzung dar, die dieser Person nicht gerecht wird.<br />

Vonier war im Jahr 1764 <strong>in</strong> Schruns zur Welt gekommen und<br />

stammte im Gegensatz zu Batlogg aus e<strong>in</strong>er wohlhabenden<br />

Familie und schon se<strong>in</strong> Vater – der Wirt und „Baukünstler“<br />

Josef Vonier – hatte diverse regionale Ämter bekleidet. Se<strong>in</strong><br />

um vier <strong>Jahre</strong> älterer Bruder Franz Joseph hatte als e<strong>in</strong>er von<br />

ganz wenigen Montafonern das Gymnasium <strong>in</strong> Konstanz absolviert<br />

und anschließend von 1779 bis 1782 <strong>in</strong> Innsbruck<br />

Theologie studiert. Von 1789 bis 1810 war er dann Pfarrer<br />

<strong>in</strong> Schruns und hatte somit e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>flussreiches geistliches<br />

Amt <strong>in</strong>ne.<br />

Ignaz Voniers junges Heiratsalter von 22 <strong>Jahre</strong>n weist ihn<br />

ebenso als Angehörigen der Oberschicht aus, denn der<br />

Großteil der Bevölkerung konnte sich e<strong>in</strong>e Hochzeit und die<br />

Gründung e<strong>in</strong>es eigenen Haushaltes durchschnittlich erst<br />

im Alter von etwa 28 <strong>Jahre</strong>n leisten. 35 In diesem recht jungen<br />

Alter bekleidete Vonier jedoch bereits erstmals das Amt<br />

e<strong>in</strong>es Vorgesetzten – das seit Jahrhunderten höchste regionale<br />

Amt, das sich oft <strong>in</strong> der Hand e<strong>in</strong>iger weniger Familien<br />

befunden hatte.<br />

Seite 276<br />

Ignaz Vonier 1803<br />

In der Folgezeit wurde er regelmäßig <strong>in</strong> dieses Amt gewählt<br />

bis er nach Batloggs Tod im Jahr 1801 zum letzten Montafoner<br />

Landammann, der zugleich auch Richter war, erkoren<br />

wurde. Das damit verbundene Richteramt endete mit der<br />

E<strong>in</strong>richtung des bayerischen Landgerichtes Montafon 1806.<br />

Vor dieser Übernahme teilten sich Vonier und der Vorgesetzte<br />

Matthias Drexel jedoch noch die <strong>in</strong> der Gerichtskasse<br />

deponierten Gelder, um diese nicht den neuen Machthabern<br />

<strong>in</strong> die Hände fallen zu lassen. 36 Der Wirkungskreis<br />

der Landammannschaft wurde von den Bayern auf die Verwaltung<br />

der ökonomischen Verhältnisse und die landständische<br />

Vertretung reduziert und schließlich 1808 gänzlich<br />

aufgehoben.<br />

Zudem wirkte Vonier <strong>in</strong> den Koalitionskriegen als Offizier<br />

der Montafoner Schützenkompanien und erhielt dafür 1802<br />

e<strong>in</strong>e goldene Denkmünze verliehen.<br />

Dass er aber auch mit der neuen bayerischen Verwaltung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten Verhältnis stand, belegt se<strong>in</strong>e Auszeichnung<br />

mit der goldenen Verdienstmedaille 1808. Der König<br />

teilte dazu mit, dass „wir [...] mit Wohlgefallen die wiederholten<br />

Beweise von Vaterlandsliebe und Unterthanstreue<br />

vernommen [haben], wodurch sich der Landammann Ignaz<br />

Vonier zu Schruns [...] bei verschiedenen Gelegenheiten<br />

und besonders zur Zeit der daselbst vorgewesenen Unruhen<br />

ausgezeichnet und um die Erhaltung der Ordnung sich<br />

verdient gemacht hat.“ 37 Auch im Zusammenhang mit der<br />

zuvor schon erwähnten Ermordung des Kreishauptmannes<br />

<strong>in</strong> Bludenz im Jahr 1796 versuchte Vonier immer wieder<br />

die aufgebrachte Menge zu beruhigen, konnte die Tat aber<br />

schließlich nicht verh<strong>in</strong>dern. 38<br />

Im Gegensatz zu Batlogg war Ignaz Vonier zu politischen<br />

Kompromissen bereit. Se<strong>in</strong>e Bereitschaft, mit der<br />

bayrischen Verwaltung zusammenzuarbeiten, wurde ihm<br />

von manchen Zeitgenossen übel genommen und im Aufstandsjahr<br />

1809 musste er vor se<strong>in</strong>en aufständischen<br />

Landsleuten <strong>in</strong>s Prättigau fliehen und wäre sogar be<strong>in</strong>ahe<br />

exekutiert worden. 39


Dennoch wurde er 1816 zum ersten Montafoner Standesrepräsentanten<br />

ernannt und bee<strong>in</strong>flusste <strong>in</strong> den folgenden<br />

<strong>Jahre</strong>n federführend die Geschicke des Montafons. Auff<br />

grund se<strong>in</strong>es Engagements wurde etwa <strong>in</strong> Schruns e<strong>in</strong>e Zeichenschule<br />

für die vielen Saison-Bauarbeiter errichtet oder<br />

etwa e<strong>in</strong> Gesangsvere<strong>in</strong> <strong>in</strong>s Leben gerufen. Im Jahr 1828<br />

starb er 64-jährig <strong>in</strong> Schruns. 40<br />

Ansehen, Ehre und Macht im Dorf<br />

Schützenscheiben 1826<br />

E<strong>in</strong>e Schützenscheibe aus dem Jahr 1826 zeigt e<strong>in</strong>e Möglichkeit<br />

zur Demonstration der sozialen Hierarchie, des sozialen<br />

Prestiges im Dorf. Die Inschrift klärt über den Stifter<br />

derselben auf:<br />

„Zum Andenken der Schützen im Jahr 1826. Von Herrn<br />

Landammann und Geme<strong>in</strong>devorsteher Ignaz Vonier, Schütt<br />

zenhauptmann und Standesrepräsentant des Thales Montafon.“<br />

- „O könnten wir unserm Standesvatter se<strong>in</strong> Leben<br />

e<strong>in</strong>e lange Zeit zurückstellen!“<br />

Die besondere Wertschätzung Voniers wird durch die Bezeichnung<br />

„Standesvater“ deutlich hervorgehoben.<br />

Ähnliche Strategien wie die Stiftung dieser Schützenscheibe<br />

waren die Stiftungen von Jahrtagen, Kapellen, Votivbildern,<br />

die Mitgliedschaft <strong>in</strong> Bruderschaften, e<strong>in</strong>e gezielte<br />

Heirats- und Patenschaftspolitik oder e<strong>in</strong>fach das Nachahmen<br />

von adeligen oder bürgerlichen Lebensstilen und Verhaltensweisen.<br />

Unter anderem versuchten die Eliten etwa auch Adelstitel<br />

oder Wappenbriefe zu erlangen. Die Amtstätigkeit und die<br />

Nähe zur Herrschaft bedeutete für die Angehörigen der Führungsschicht<br />

häufig nicht nur e<strong>in</strong> größeres Sozialprestige,<br />

sondern auch Karriere- und Verdienstmöglichkeiten für die<br />

eigene Familie. So erhielt etwa 1789 und 1820 der Vorgesetzte<br />

und Landammann Ignaz Vonier die im Arlberggebiet gelegene<br />

Alpe Mareu als Lehen vom Habsburger Landesherrn. 41<br />

Auch die Beschäftigung von Ges<strong>in</strong>de konnten sich nur wenige<br />

leisten und verdeutlichte die hohe Stellung im Dorf.<br />

Oswald Tschohl suchte etwa im Hungerjahr 1816 für se<strong>in</strong>e<br />

Familie und se<strong>in</strong>e Dienstboten um e<strong>in</strong>en Fastendispens –<br />

um die Erlaubnis <strong>in</strong> der Fastenzeit Fleisch zu essen – an. 42<br />

Zur selben Zeit hatten andere schon zu Pferd- Hund- und<br />

Katzenfleisch Zuflucht genommen oder versuchten gar mit<br />

Gras bzw. Heu ihren Hunger zu stillen. 43<br />

Auch im kirchlichen Bereich konnten die Angehörigen der<br />

Oberschicht ihre besondere Stellung zur Schau tragen,<br />

denn bei Prozessionen war die Reihenfolge des Zuges genau<br />

geregelt und sicherte den Amtsträgern die wichtigsten<br />

Plätze. 44<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass zwischen 1780 und 1830<br />

vor allem h<strong>in</strong>sichtlich der Zusammensetzung der Eliten<br />

die Kont<strong>in</strong>uitäten dom<strong>in</strong>ierten. Zwar gab es durch die<br />

Professionalisierung der Beamtenschaft und Reformen im<br />

Verwaltungswesen gewisse Veränderungen, doch stellten<br />

sich die meisten Oberschichtfamilien auf diese neuen Umstände<br />

e<strong>in</strong> und ließen ihren Nachkommen entweder e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Ausbildung zukommen oder sicherten ihre<br />

soziale Stellung im Dorf mit wirtschaftlichen Mitteln ab.<br />

1 Me<strong>in</strong>rad Tiefenthaler (Bearb.), Die Berichte des Kreishauptmannes<br />

Ebner. E<strong>in</strong> Zeitbild <strong>Vorarlberg</strong>s aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />

(Schriften zur <strong>Vorarlberg</strong>er Landeskunde 2). Dornbirn 1950, S. 94.<br />

2 Otto Uhlig, <strong>Vorarlberg</strong>er Schwabenk<strong>in</strong>der, <strong>in</strong>: Jahrbuch des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesmuseumsvere<strong>in</strong>s 122/123 (1978/79), S. 143-180, hier S. 158.<br />

3 Alois Niederstätter, Bemerkungen zur R<strong>in</strong>derhaltung im vor<strong>in</strong>dustriellen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>. E<strong>in</strong>e erste Bestandsaufnahme, <strong>in</strong>: Montfort 51 (1999), S. 118-<br />

128, hier S. 123.<br />

4 Kurt Kle<strong>in</strong>, Die Bevölkerung <strong>Vorarlberg</strong>s 1754 bis 1869, <strong>in</strong>: Montfort 20<br />

(1968), S. 154-173, hier S. 167: 1786: 8115, 1808: 8156, 1823: 8620.<br />

5 Montafon Archiv (fortan: MA), Josef-Zurkirchen-Archiv, Schruns 0/2.0.<br />

6 Andreas Ulmer, Die Volksbewegung gegen die kirchenpolitischen<br />

Neuerungen Josefs II. im Lande <strong>Vorarlberg</strong> und im besonderen <strong>in</strong> der<br />

Pfarre Dornbirn 1789-91, <strong>in</strong>: Montfort 1 (1946), S. 45-118, hier S. 105 f.<br />

Seite 277


7 Sebastian Hölzl, <strong>Vorarlberg</strong>s Pflichtschulwesen vor <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n, <strong>in</strong>:<br />

Montfort 34 (1982), S. 115-136, hier S. 117.<br />

8 Österreichisches Staatsarchiv (fortan: ÖStA), Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Verwaltungsarchiv, Hofkanzlei, Karton 1351, Tirol 1771-1791 (Anstalten<br />

gegen Tumulte). Bericht des Guberniums an die Hofkanzlei vom<br />

9.12.1789.<br />

9 Tiroler Landesarchiv (fortan TLA), Cod. 378, Geogr., pol. u. ök. Landes<br />

– dann Individuale Doma<strong>in</strong>en-Beschreibung des Kreises <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Aufgenommen durch die zur Untersuchung des Doma<strong>in</strong>enstandes<br />

dah<strong>in</strong> abgeordnete Gubernial-Kommission. Verfaßt von Gub.-Rat Karl<br />

v. Schmidt. Im <strong>Jahre</strong> 1792, fol. 105, zitiert nach: Re<strong>in</strong>hold Bernhard,<br />

E<strong>in</strong>iges zur Vorgeschichte des Falles „Ignaz Anton von Indermauer“,<br />

<strong>in</strong>: Jahrbuch <strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseumsvere<strong>in</strong> 121/122 (1976/77), S.<br />

68-86, hier S. 69.<br />

10 Otto Stolz, Verfassungsgeschichte des Landes <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>: Montfort 5<br />

(1950), S. 1-100, hier S. 72<br />

11 Victor Kle<strong>in</strong>er, Die Beschreibung der vorarlbergischen Herrschaften aus<br />

dem <strong>Jahre</strong> 1740, <strong>in</strong>: Alemannia. Zeitschrift für Geschichte, Heimat- und<br />

Volkskunde <strong>Vorarlberg</strong>s 1 (1935), S. 129-160, hier S. 142 f.<br />

12 Gerhard Wanner, Früh<strong>in</strong>dustrialisierung und gesellschaftspolitischer<br />

Wandel im Zeichen der „<strong>Vorarlberg</strong>er Konterrevolution“ (1789–1800), <strong>in</strong>:<br />

Neue Perspektiven 1809 (Informationsbuch 1), hg. von Gerhard Wanner,.<br />

Lochau, S. 19-33, hier S. 29.<br />

13 Vgl. Wolfgang Scheffknecht, Beharrung und Reform: <strong>Vorarlberg</strong> zwischen<br />

Österreich und Bayern, <strong>in</strong>: Die Integration <strong>in</strong> den modernen Staat.<br />

Ostschwaben, Oberschwaben und <strong>Vorarlberg</strong> im 19. Jahrhundert, hg.<br />

v. Carl A. Hoffmann/Rolf Kießl<strong>in</strong>g (FORUM SUEVICUM. Beiträge zur<br />

Geschichte Ostschwabens und der benachbarten Regionen 7). Konstanz<br />

<strong>200</strong>7, S. 91-124.<br />

14 Gerhard Wanner, Die Menschenopfer im Dienste der Landesverteidigung<br />

von 1792 bis 1805, <strong>in</strong>: Montfort. 23 (1971), S. 5-49, hier S. 15.<br />

15 Thomas Kirisits, Die Rolle des Montafons <strong>in</strong> den Franzosenkriegen<br />

(1792-1801) (Schriftenreihe der Rheticus-Gesellschaft 13). Feldkirch 1982,<br />

S. 76 f.<br />

16 Rudolf von Granichstaedten-Czerva, Die bayerischen Landrichter <strong>in</strong> Tirol<br />

(1806-1814) (Sonderdruck aus „Österreichisches Familienarchiv“ II).<br />

Neustadt a. d. Aisch 1962, S. 252.<br />

17 Hermann Sander, Die Ermordung des vorarlbergischen<br />

Kreishauptmanns I. A. von Indermauer (am 10. August 1796) und ihre<br />

Folgen. Innsbruck 1896, S. 280 f.<br />

Seite 278<br />

18 Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, Bd. 4: Zwischen Absolutismus<br />

und halber Autonomie. Wien/Köln/Graz 1982, S. 233.<br />

19 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, <strong>Vorarlberg</strong> unter Bayern 1806-1814, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong><br />

Chronik. Dornbirn 3<strong>200</strong>5, S. 116 f.<br />

20 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA), Stand und Gericht Montafon, Hs<br />

77/16.<br />

21 Vgl. Arno J. Fitz, Die Früh<strong>in</strong>dustrialisierung <strong>Vorarlberg</strong>s und ihre<br />

Auswirkungen auf die Familienstruktur (<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> Geschichte und<br />

Gegenwart 2). Dornbirn 1985, S. 40.<br />

22 Otto Uhlig, Die Schwabenk<strong>in</strong>der aus Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> (Tiroler<br />

Wirtschaftsstudien 34). Innsbruck 31998, S. 46.<br />

23 TLA, Jüngeres Gubernium Serie I, Geheime Präsidialakten X3,<br />

Stimmungsbericht für den Kreis <strong>Vorarlberg</strong> für das erste Quartal 1817.<br />

24 VLA, Stand und Gericht Montafon, Akten 31/795.<br />

25 Hermann Sander, Beiträge zur Geschichte des Montafoner Wappens. Mit<br />

Anmerkungen über die Familie Friz und die Vorgesetzten von Montafon<br />

und mit zwei Abbildungen des Montafoner Wappens (Beiträge zur<br />

Geschichte von Bludenz, Montafon und Sonnenberg <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 5).<br />

Innsbruck 1903, S. 14 f.<br />

26 Hubert Weitensfelder, Industrie-Prov<strong>in</strong>z. <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> der<br />

Früh<strong>in</strong>dustrialisierung 1740-1870 (Studien zur Historischen<br />

Sozialwissenschaft 29). Frankfurt am Ma<strong>in</strong> <strong>200</strong>1, S. 35.<br />

27 Christoph Volaucnik, Aspekte des vor<strong>in</strong>dustriellen Wirtschaftslebens <strong>in</strong><br />

der Region Bludenz. In: Bludenzer Geschichtsblätter 2 (1988), S. 35-54,<br />

hier S. 48.<br />

28 Gebhard Fischer, Joh. Jos. Battlogg, e<strong>in</strong> Montavoner Patriot, <strong>in</strong>: <strong>Jahre</strong>s-<br />

Bericht des Ausschusses des <strong>Vorarlberg</strong>er Museums-Vere<strong>in</strong>s 27 (1888),<br />

S. 16-25.<br />

29 Hermann Sander, Johann Josef Batlogg, der Landammann von<br />

Montafon. E<strong>in</strong> Lebensbild. Innsbruck 1900, S. 4-8.<br />

30 Guido Burtscher, Die Ermordung des Kreishauptmannes I. A. von<br />

Indermauer zu Bludenz im <strong>Jahre</strong> 1796, <strong>in</strong>: Bludenzer Geschichtsblätter<br />

18+19 (1994), S. 175-180, hier S. 178 f. Vgl. Sander (wie Anm. 17).<br />

31 Fischer (wie Anm. 28), S. 22.<br />

32 Arnulf Benzer/Me<strong>in</strong>rad Tiefenthaler, <strong>Vorarlberg</strong> 1809. E<strong>in</strong> Kampf um<br />

Freiheit und Selbständigkeit. Bregenz 1959, S. 16. Kirisits (wie Anm. 15),<br />

S. 75-78.<br />

33 Sander (wie Anm. 29), S. 35.<br />

34 Grete Gulbransson-Jehly, Batlogg. Montafoner Heimatstück <strong>in</strong> 6 Bildern.<br />

Schruns [1928]. J. Schregenberger, Joh. Josef Batlogg, der tapfere


Landammann von Montafon. Volksschauspiel <strong>in</strong> 4 Akten. Bregenz 1910.<br />

35 Wolfgang Scheffknecht, Bludenz im Jahrhundert der Aufklärung (1730-<br />

1814), <strong>in</strong>: Geschichte der Stadt Bludenz. Von der Urzeit bis zum Beg<strong>in</strong>n<br />

des 20. Jahrhunderts, hg. von Manfred Tschaikner. Sigmar<strong>in</strong>gen 1996, S.<br />

281-421, hier S. 294.<br />

36 Ludwig Welti, Bludenz als österreichischer Vogteisitz 1418-1806.<br />

E<strong>in</strong>e regionale Verwaltungsgeschichte (Forschungen zur Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s 2). Zürich 1971, S. 205, 208.<br />

37 Sander (wie Anm. 17), S. 278-280.<br />

38 Paula Geist-Lány, Der Aufruhr <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> im <strong>Jahre</strong> 1796. In:<br />

Vierteljahrsschrift für Geschichte und Landeskunde 7 (1923), S. 17-27,<br />

hier S. 22.<br />

39 Christoph Vallaster, Kle<strong>in</strong>es <strong>Vorarlberg</strong>er Schützenscheibenbuch<br />

(Ländle-Bibliothek 1). Dornbirn 1984, S. 72 f.<br />

40 MA, Josef-Zurkirchen-Archiv, Schruns 0/1.<br />

41 MA, Josef-Zurkirchen-Archiv, Montafon 3/1.0. Ludwig Vallaster, Alpen<br />

Mareu und Albona, <strong>in</strong>: Montafoner Heimatbuch. Schruns 1974, S.<br />

537–541, hier S. 538 f.<br />

42 MA, Josef-Zurkirchen-Archiv, Schruns 11/8.4.<br />

43 TLA, Jüngeres Gubernium, Geheime Präsidialakten X 3,<br />

Stimmungsbericht <strong>Vorarlberg</strong> für das 4. Quartal 1816.<br />

44 MA, Josef-Zurkirchen-Archiv, Schruns 11/0.<br />

Seite 279


Karte aus der Mitte des 18. Jahrhunderts<br />

Seite 280


E<strong>in</strong>leitung<br />

Der Großraum Bludenz weist e<strong>in</strong>e politische Gliederung<br />

auf, die nur vor dem H<strong>in</strong>tergrund ihrer vielhundertjährigen<br />

Geschichte verständlich ist. Die historischen Ereignisse<br />

und Entwicklungen, die zur heutigen Raumstruktur geführt<br />

haben, s<strong>in</strong>d jedoch vielfach <strong>in</strong> Vergessenheit geraten. Dies<br />

gilt nicht nur für die Geme<strong>in</strong>den, sondern auch für die Herrschafts-<br />

und Gerichtsbezirke. So war erst jüngst <strong>in</strong> Zeitungen<br />

zu lesen, Lorüns und Stallehr seien 1806 von der Herrschaft<br />

Sonnenberg an das Landgericht Montafon gekommen, 1 was<br />

nicht zutrifft. Bei Lorüns wurde sogar das Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

als Er<strong>in</strong>nerung an „die historische Zugehörigkeit“ zu Sonnenberg<br />

<strong>in</strong>terpretiert. 2 Ja, selbst die Gerichtsdatenbank auf<br />

der Homepage des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Justiz wies Stallehr<br />

bis vor kurzem irrtümlich als Teil des Gerichtsbezirks<br />

Bludenz aus. 3<br />

Die folgenden Ausführungen über die geschichtlichen<br />

Grundlagen der politischen Raumbildung gliedern sich <strong>in</strong><br />

drei Abschnitte mit neun Kapiteln. Der erste Teil befasst<br />

sich mit dem Gebiet nördlich von Ill und Alfenz, also mit<br />

Nüziders, Bludenz und Braz. Der zweite handelt von den<br />

Verwaltungsstrukturen auf der südlichen Talseite, von<br />

Bürs, Bürserberg und Brand. Im dritten Abschnitt wird die<br />

besonders komplizierte Stellung der heutigen Geme<strong>in</strong>den<br />

Lorüns und Stallehr im Schnittpunkt von Bludenz, dem<br />

Klostertal und dem Montafon näher untersucht. Dazu gehören<br />

auch Darlegungen über die Bludenzer und Montafoner<br />

Gerichtsbarkeit sowie über die drei e<strong>in</strong>st wichtigen Landmarken<br />

„Buzíens“, „St. Nikolaus“ und „Egge“. Davor aber<br />

s<strong>in</strong>d noch e<strong>in</strong>ige Bemerkungen zu den für die Verwaltungsgeschichte<br />

des Großraums Bludenz zentralen Begriffen<br />

„Kirchspiel“ und „Geme<strong>in</strong>de“ angebracht.<br />

„Kirchspiel“ und „Geme<strong>in</strong>de“<br />

Was e<strong>in</strong> „Kirchspiel“ war, ist heute zumeist unbekannt. Der<br />

Begriff weist – wie der Ausdruck „Beispiel“ – das Grundwort<br />

„Spel(l)“ auf, was althochdeutsch und mittelhochdeutsch<br />

Vortragsreihe der Montafoner Museen, <strong>in</strong> Kooperation mit dem Geschichtsvere<strong>in</strong><br />

Region Bludenz; Stallehr, Davennasaal, 30. September <strong>200</strong>8<br />

Manfred Tschaikner (geb. 1957 <strong>in</strong> Bludenz), Dr. phil., Univ.-Doz., seit <strong>200</strong>2 Mitarbeiter<br />

im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

Herrschaft, Gericht, Steuergenossenschaft,<br />

Kirchspiel und Geme<strong>in</strong>de<br />

Zur Verwaltungsgeschichte des Großraums Bludenz <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit<br />

Manfred Tschaikner<br />

so viel wie „Rede, Bericht, Botschaft“ hieß. „Kirchspiel“<br />

bedeutete also im engeren S<strong>in</strong>n „Bezirk, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> Pfarrer<br />

predigen und die kirchlichen Amtsgeschäfte ausüben<br />

kann“. Des Weiteren verstand man darunter e<strong>in</strong>e Gruppe<br />

von Menschen, die die Predigt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Kirche<br />

besuchte und auch an den Beratungen der Geme<strong>in</strong>de teilnahm.<br />

Der Begriff „Kirchspiel“ bezeichnete später zusehends<br />

e<strong>in</strong>en territorial abgegrenzten Raum und wurde zu<br />

e<strong>in</strong>em Synonym für „Geme<strong>in</strong>de“ allgeme<strong>in</strong>. Im kirchlichen<br />

Bereich verdrängte ihn das Lehnwort „Pfarre“. 4 Dieses leitet<br />

sich vom spätlate<strong>in</strong>ischen „parrochia“ her und führt auf<br />

e<strong>in</strong>en griechischen Begriff mit der Bedeutung von „Nachbarschaft,<br />

Geme<strong>in</strong>de“ zurück. 5<br />

Das Wort „Ge-me<strong>in</strong>-de“ besteht wie der late<strong>in</strong>ische Ausdruck<br />

„com-mun-itas“ aus e<strong>in</strong>er verstärkenden Vorsilbe<br />

und e<strong>in</strong>em Grundwort mit der Bedeutung etwas, „wor<strong>in</strong><br />

man sich abwechselt, was e<strong>in</strong>em im Wechsel zukommt“, 6<br />

worüber man also nicht alle<strong>in</strong> und unbeschränkt verfügt.<br />

Auch der Begriff „All-men-de“ – die Bezeichnung für den<br />

Grund, den die Geme<strong>in</strong>deangehörigen geme<strong>in</strong>sam bewirtschafteten<br />

– weist dieselbe Wortwurzel auf. 7<br />

Heute versteht man unter „Geme<strong>in</strong>de“ hauptsächlich (1.)<br />

e<strong>in</strong>en dem Staat untergeordneten öffentlich-rechtlichen<br />

Verband, (2.) dessen Angehörige oder jene e<strong>in</strong>es kirchlichen<br />

Verbands und (3.) e<strong>in</strong>e Gruppe von Menschen, die<br />

sich mit bestimmten (geistigen) Interessen zusammengefunden<br />

hat. 8<br />

In den frühneuzeitlichen Herrschaften Bludenz und Sonnenberg<br />

kam die Funktion e<strong>in</strong>es dem Staat untergeordneten<br />

öffentlich-rechtlichen Verbands nicht den Geme<strong>in</strong>den,<br />

sondern den Kirchspielen zu. Deren Vertreter wurden<br />

von der Obrigkeit regelmäßig unter Eid <strong>in</strong> die Pflicht genommen<br />

und deshalb „Geschworene“ genannt. Manchmal<br />

deckten sich „Kirchspiel“ und „Geme<strong>in</strong>de“, zumeist jedoch<br />

bestanden Erstere aus mehreren Geme<strong>in</strong>den. Diese stellten<br />

Körperschaften unterschiedlicher Art dar, die nicht gesetzlich<br />

normiert und von e<strong>in</strong>ander auch nicht klar abgegrenzt<br />

Seite 281


waren. E<strong>in</strong>e „Geme<strong>in</strong>de“ konnte letztlich alles se<strong>in</strong>, was<br />

Menschen durch geme<strong>in</strong>same Tätigkeiten verband. Es gab<br />

„Brunnengeme<strong>in</strong>den“ mit geme<strong>in</strong>samem Wasserbezug,<br />

„Alpgeme<strong>in</strong>den“ mit bestimmten Weiderechten, „Geme<strong>in</strong>den“<br />

als Opposition zu den Geschworenen, ja „Geme<strong>in</strong>den“<br />

<strong>in</strong>nerhalb von „Geme<strong>in</strong>den“, 9 „Geme<strong>in</strong>den“, die zu<br />

verschiedenen Herrschaften gehörten, 10 und so weiter.<br />

Viele Verbände, die <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit „Geme<strong>in</strong>den“<br />

hießen, würde man heute als „Genossenschaften“ bezeichnen.<br />

Dieser Begriff – der ebenfalls so viel bedeutet wie<br />

„se<strong>in</strong>en Besitz geme<strong>in</strong>sam mit anderen haben“ 11 – wurde<br />

im frühneuzeitlichen Sprachgebrauch vor allem für Personengruppen<br />

verwendet, die durch geme<strong>in</strong>same vererbbare<br />

Steuerverpflichtungen verbunden waren. Dabei handelte<br />

es sich um die Bludenzer Bürger, die Montafoner Hofjünger,<br />

die Sonnenberger und die Walser. Diese Gruppen hatten<br />

jährlich fällige, auf bestimmte Summen festgelegte Steuern<br />

abzuführen, die von jenen Steuern zu unterscheiden s<strong>in</strong>d,<br />

welche die Landstände für den Landesherrn <strong>in</strong> unregelmäßigen<br />

Abständen und <strong>in</strong> unterschiedlicher Höhe e<strong>in</strong>zogen.<br />

Bludenz – Nüziders<br />

Beg<strong>in</strong>nen wir unseren Rundgang bei den ältesten Siedlungen<br />

des Bludenzer Beckens: Nüziders und Bludenz. Die<br />

Frage, welcher der beiden Orte auf e<strong>in</strong> höheres Alter verweisen<br />

kann, beschäftigt die Historiker bereits seit langem,<br />

wird hier aber nicht weiterverfolgt. Nach der Gründung der<br />

Stadt im 13. Jahrhundert hatte die Siedlung am Fuß des<br />

Montikels ihrem Rivalen Nüziders jedenfalls den Rang abgelaufen.<br />

Im Spätmittelalter war Bludenz der Hauptort der gleichnamigen<br />

Herrschaft, die 1420 österreichisch wurde. Die Dörfer<br />

des Kirchspiels Bludenz im Umfeld der Stadt gehörten<br />

jedoch bis 1695 zur Herrschaft Sonnenberg, so dass die<br />

ummauerte Siedlung e<strong>in</strong>e Inklave auf deren Gebiet darstellte.<br />

12 Nachdem 1473/74 auch Sonnenberg zu Österreich<br />

gekommen war, behielt diese Herrschaft zwar weitgehend<br />

Seite 282<br />

ihre eigene Verwaltungs- und Gerichtsstruktur, wurde aber<br />

durch die landesfürstlichen Vögte oder Vogteiverwalter geme<strong>in</strong>sam<br />

mit der Herrschaft Bludenz verwaltet, was nicht<br />

nur die Bedeutung der Stadt steigerte, sondern auch zu e<strong>in</strong>er<br />

Ausdehnung derselben auf ehemals sonnenbergisches<br />

Territorium führte.<br />

Der habsburgische Landesfürst, der alle<strong>in</strong> über den Blutbann<br />

– also über das Recht, Übeltäter h<strong>in</strong>richten zu lassen<br />

– verfügte, verlagerte zudem den Ort, an dem solche<br />

H<strong>in</strong>richtungen stattfanden, das so genannte Hochgericht,<br />

von der alten Gerichtsstätte Guggais am Hängenden Ste<strong>in</strong><br />

näher an den Sitz se<strong>in</strong>er Vögte auf Schloss Bludenz, und<br />

zwar auf e<strong>in</strong> ihm gehörendes Grundstück westlich des St.<br />

Annabildes beim heute noch so genannten Galgentobel. 13<br />

Hochgerichtsverfahren jedoch, die mit Leibstrafen außer<br />

der Todesstrafe endeten, 14 blieben weiterh<strong>in</strong> dem Sonnenberger<br />

Gericht vorbehalten, das <strong>in</strong> Nüziders tagte. 15 Die Verlagerung<br />

des Hochgerichts auf das Gebiet des Kirchspiels<br />

Bludenz signalisierte gleichzeitig e<strong>in</strong>e Übernahme der sonnenbergischen<br />

Blutgerichtsbarkeit durch den Bludenzer<br />

Vogt. Im ausgehenden 17. Jahrhundert konnten die Bludenzer<br />

Bürger deshalb bei e<strong>in</strong>em Streit mit den Sonnenbergern<br />

darauf verweisen, dass sie die Del<strong>in</strong>quenten zwar nur bis<br />

zum St. Anna-Bildstock führten, diese dort aber nicht von<br />

Sonnenbergern Gerichtsmitgliedern, sondern durch den<br />

Weibel im Namen des Landesfürsten übernommen würden.<br />

Auch hatte sich damals schon „e<strong>in</strong>gebürgert“, dass Rechtsstreitigkeiten<br />

über Belange des Bludenzer Kirchspiels vom<br />

Stadtgericht und nicht mehr vom sonnenbergischen Gericht<br />

abgehandelt wurden. 16 Die Geme<strong>in</strong>destrukturen betrafen<br />

diese Veränderungen jedoch nicht.<br />

Bludenz – Braz<br />

Der Großraum Bludenz auf der Karte von Schwaben 1811<br />

Das Gebiet der Pfarre Nüziders umfasste e<strong>in</strong>st auch das<br />

Klostertal. Bludenz samt Bürs bildete dar<strong>in</strong> – wie es der<br />

Kirchenhistoriker Andreas Ulmer ausdrückte – e<strong>in</strong>e „merkwürdige<br />

Exklave“. 17 Während Außerbraz zur Pfarre Bludenz<br />

zählte, gehörte Innerbraz zur Pfarre Nüziders. Beide Orte


ildeten aber – wie das gesamte Kirchspiel Bludenz mit<br />

Ausnahme der Stadt – e<strong>in</strong>en Teil der Herrschaft Sonnenberg.<br />

Nachdem sich Dalaas und Klösterle 1386 endgültig von<br />

Nüziders gelöst hatten und zu selbständigen Pfarreien<br />

erhoben worden waren, verblieb Braz damals noch im<br />

ursprünglichen Verband. Wohl aufgrund se<strong>in</strong>er Abgelegenheit<br />

verselbständigte es sich aber im Verlauf des 15.<br />

Jahrhunderts und wurde schließlich „als förmliche Pfarre<br />

anerkannt“, ohne dass je e<strong>in</strong>e kanonische Pfarrerhebung<br />

stattgefunden hätte. 18<br />

Das zur Pfarre Bludenz gehörende Außerbraz war davon<br />

jedoch nicht betroffen. Da die E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> Pfarrbezirke ke<strong>in</strong>e<br />

re<strong>in</strong> kirchliche Angelegenheit darstellte und der Stadtrat<br />

von Bludenz im gleichnamigen Kirchspiel – und somit<br />

auch <strong>in</strong> Außerbraz – über das Zw<strong>in</strong>g- und Bannrecht, also<br />

über die Gebots- und Verbotsgewalt, verfügte, gelang es<br />

den dort Ansässigen im 16. Jahrhundert nur, sich der Pflicht<br />

zu entziehen, die städtische Pfarrkirche zu besuchen. Angeschlossen<br />

an die Pfarre Innerbraz wurde Außerbraz aber<br />

erst im Zuge der kirchlichen Reformen <strong>in</strong> den Achtzigerjahren<br />

des 18. Jahrhunderts. 19 Politisch gehört es bis heute zur<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de Bludenz.<br />

Schon bei den Vorverhandlungen zum so genannten Auswechslungsvertrag<br />

von 1695, durch den das Kirchspiel Blu-<br />

denz vollständig – also nun auch steuerlich und gerichtlich<br />

– von Sonnenberg an die Stadtgeme<strong>in</strong>de und damit auch<br />

an die Herrschaft Bludenz kam, zeigte sich, dass ke<strong>in</strong>eswegs<br />

alle Außerbrazer an e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>igung mit dem Kirchspiel<br />

Innerbraz <strong>in</strong>teressiert waren. Etliche von ihnen sprachen<br />

sich gegen die „brazische separation“ aus, 20 denn bei<br />

e<strong>in</strong>er Trennung von Bludenz hätten sie die besseren Gründe<br />

unterhalb des Grupser Tobels nicht mehr mitbenützen können.<br />

Noch <strong>in</strong> der Zeit, als <strong>Vorarlberg</strong> zu Bayern gehörte, und<br />

<strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n bis zur Aufteilung der Bludenzer Allme<strong>in</strong> 1817<br />

verteidigten die Außerbrazer ihre Rechte an den dortigen<br />

Geme<strong>in</strong>degründen massiv. Damals versuchte die Stadt deren<br />

Ansprüche mit der Erklärung <strong>in</strong> Frage zu stellen, dass<br />

Außerbraz erst 1695 von Sonnenberg an Bludenz gekommen<br />

sei. Damit drang sie aber vor Gericht nicht durch, denn<br />

entscheidend war <strong>in</strong> diesem Belang die Kirchspielszugehörigkeit.<br />

21 Bei den Vorverhandlungen zum Auswechslungsvertrag<br />

war übrigens auch e<strong>in</strong> Anschluss von Innerbraz<br />

(„von dem ohneh<strong>in</strong> der Stadt schon e<strong>in</strong> Drittel gehöre“) an<br />

Bludenz diskutiert worden. 22<br />

Nördlich der Ill und der Alfenz bewirkten die wirtschaftlichen<br />

Interessen also, dass sich die Grenzen des alten Kirchspiels<br />

Bludenz heute noch mit jenen der Stadtgeme<strong>in</strong>de decken.<br />

Im großen Gebiet südlich der beiden Flüsse verlief die Entwicklung<br />

anders. Hier erstreckte sich die Pfarre Bludenz im<br />

Mittelalter über Bürs <strong>in</strong>s Tal der Alvier und bis <strong>in</strong>s <strong>in</strong>nerste<br />

Montafon, ja sie soll sogar St. Antönien im Prättigau um-<br />

Seite 283


fasst haben. 23 In diesem Raum lösten sich die Geme<strong>in</strong>den<br />

im Spätmittelalter schrittweise aus dem Verband mit Bludenz<br />

und bildeten eigene Pfarrsprengel aus.<br />

Bludenz – Bürs – Bürserberg – Brand<br />

E<strong>in</strong>er davon war jener von Bürs. Er entstand bereits im 15.<br />

Jahrhundert und umfasste das Gebiet der heutigen Geme<strong>in</strong>den<br />

Bürs, Bürserberger und Brand. 24 Selbstverständlich bildete<br />

Bürs schon damals – und nicht erst im 16. Jahrhundert<br />

25 – e<strong>in</strong>e eigene politische Geme<strong>in</strong>de. Geme<strong>in</strong>same<br />

Besitzungen, die aus e<strong>in</strong>er ehemaligen Zusammengehörigkeit<br />

– im vorliegenden Fall mit der Stadt Bludenz – herrühren,<br />

dürfen nicht als Zeichen der Unselbständigkeit missverstanden<br />

werden.<br />

Die Verwaltungsstrukturen des Raums von Bürs, Bürserberg<br />

und Brand veranschaulichen die Bedeutung von<br />

Kirchspielen und Geme<strong>in</strong>den auf besonders e<strong>in</strong>drückliche<br />

Weise. Nachdem ursprünglich auch das Brandnertal zu<br />

Bürs gehört hatte, übernahm e<strong>in</strong>e Gruppe von Walsern 26<br />

1347 vertraglich dessen Nutzung. 27 Die Zuwanderer bildeten<br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de, lösten sich im Verlauf der Zeit aus dem<br />

kirchlichen Verband mit Bürs und wurden – vergleichbar<br />

mit Braz – ohne formalen Akt auch zu e<strong>in</strong>er selbständigen<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>de. Versuche, die Pfarrgründung auf 1617 festzulegen,<br />

stützen sich nur auf die erste Erwähnung e<strong>in</strong>es<br />

Brandner Pfarrers <strong>in</strong> den schriftlichen Aufzeichnungen, was<br />

bei der Quellenarmut jener Zeit wenig aussagekräftig ist. 28<br />

Die formale Pfarrerhebung erfolgte 1727. 29 Das bedeutete<br />

auf ke<strong>in</strong>en Fall, dass Brand erst damals zu e<strong>in</strong>er selbständigen<br />

politischen Geme<strong>in</strong>de geworden wäre, wie <strong>in</strong> der<br />

ortskundlichen Literatur zu lesen ist. 30<br />

Unabhängig von der Geme<strong>in</strong>debildung im Brandnertal<br />

umfasste die Steuergenossenschaft der dortigen Walser<br />

ursprünglich auch die Bewohner des Bürserbergs. Diese<br />

lösten sich erst 1697 endgültig aus dieser Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

Brand. 31 Im Jahr 1513 war noch der Peterste<strong>in</strong> oberhalb der<br />

Seite 284<br />

St. Wolfgang-Kapelle als Grenze des Personenverbands der<br />

Walser im Brandnertal gegenüber den Sonnenbergern festgelegt<br />

worden. 32<br />

Anders als etwa den Walsern am Dünser- und Schnifnerberg,<br />

die stets von den Talgeme<strong>in</strong>den dom<strong>in</strong>iert wurden, 33<br />

ermöglichten es die Umstände den Neusiedlern <strong>in</strong> Brand<br />

also, sich <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es bestehenden Kirchspiels nicht<br />

nur als Geme<strong>in</strong>de zu formieren, sondern sich <strong>in</strong> der Folge<br />

sogar daraus zu lösen. Die Gründung e<strong>in</strong>er eigenen Pfarre<br />

bedeutete aber nicht <strong>in</strong> jedem Fall, dass sich e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de<br />

dadurch auch vom Kirchspiel trennte, zu dem sie<br />

gehörte.<br />

Das zeigt die zum Kirchspiel Bürs zählende Geme<strong>in</strong>de<br />

Bürserberg. 34 Sie wurde im Jahr 1736 zur Pfarre erhoben, 35<br />

löste sich aber erst mit Vertrag vom 29. Juli 1770 endgültig<br />

von Bürs. Dar<strong>in</strong> heißt es, dass Bürserberg nunmehr „an und<br />

für sich selbsten für e<strong>in</strong>e eigene Geme<strong>in</strong>d der Herrschaft<br />

Sonnenberg gleich e<strong>in</strong>er andern <strong>in</strong> allem zu halten und zu<br />

achten“ sei. 36 Diese komplizierte Formulierung war durch<br />

die Mehrdeutigkeit des Begriffs „Geme<strong>in</strong>de“ bed<strong>in</strong>gt. E<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Bedeutung des Wortes hatte<br />

Bürserberg ja schon lange davor gebildet.<br />

Wie bei Braz fasste man anlässlich der Bemühungen, die<br />

problematische Durchmischung der Bludenzer Ausbürger,<br />

Sonnenberger Steuergenossen und Montafoner Hofjünger<br />

im Großraum Bludenz im ausgehenden 17. Jahrhundert im<br />

Zuge e<strong>in</strong>es Auswechslungsvertrags durch e<strong>in</strong>e neue territoriale<br />

Grenzziehung aufzuheben, auch im Raum südlich<br />

der Ill größere Veränderungen <strong>in</strong>s Auge. Da die Bludenzer<br />

Bürgerschaft alle<strong>in</strong> mit der Übernahme des Kirchspiels Bludenz<br />

gegenüber der Sonnenberger Steuergenossenschaft<br />

benachteiligt gewesen wäre, bot Letztere an, der Stadt das<br />

Brandnertal zu überlassen. Als diese aber auch Bürs verlangte,<br />

musste e<strong>in</strong>e andere – f<strong>in</strong>anzielle – Lösung gesucht<br />

werden. 37


Stallehr – Lorüns<br />

"Geme<strong>in</strong>de Stallehr" 1791<br />

Die komplexeste Verwaltungsgeschichte im Großraum Bludenz<br />

weisen die beiden Geme<strong>in</strong>den Stallehr und Lorüns<br />

auf. Sie zählten zwar zum Kirchspiel Bludenz, aber nicht<br />

wie dessen übrige Dörfer bis 1695 zur Herrschaft Sonnenberg.<br />

Sie bildeten vielmehr wie die Stadt e<strong>in</strong>en Teil der Herrschaft<br />

Bludenz und gehörten dort zur Talschaft Montafon.<br />

Aufgrund ihrer ger<strong>in</strong>gen Bevölkerungszahlen und der geme<strong>in</strong>samen<br />

Sonderstellung im Kirchspiel Bludenz wurden<br />

Stallehr und Lorüns <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit oft als e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>heit<br />

behandelt. 38<br />

Obwohl auch St. Anton faktisch noch bis 1646 zur Pfarre<br />

Bludenz zählte, 39 gehörte diese Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> der Frühen<br />

Neuzeit nicht zum gleichnamigen Kirchspiel und bleibt im<br />

Folgenden somit außer Betracht. Wenn übrigens <strong>in</strong> der Dorfbeschreibung<br />

von 1817, die später Andreas Ulmer referierte,<br />

irrtümlich behauptet wird, dass erst 1786 mit der „Trennung<br />

der Allme<strong>in</strong> & Waldung vom bisher geme<strong>in</strong>samen Besitz mit<br />

Bludenz [...] auch die geme<strong>in</strong>depolitische Selbständigkeit<br />

des Ortes begründet“ worden sei, 40 g<strong>in</strong>g ihr Verfasser von<br />

der – bereits bei Bürs erwähnten – falschen Annahme aus,<br />

dass erst e<strong>in</strong>e Trennung von geme<strong>in</strong>samem Besitz die Existenz<br />

e<strong>in</strong>er unabhängigen Geme<strong>in</strong>de ermöglichte.<br />

Auf Andreas Ulmer führt auch die irrige Auffassung zurück,<br />

Stallehr und Lorüns hätten e<strong>in</strong>st zur Herrschaft Sonnenberg<br />

gezählt. Die spätere Zugehörigkeit zum Montafon erklärte<br />

er mit folgendem Konstrukt: „Als 1806 unter Bayern das<br />

Landgericht Montafon errichtet wurde, kamen die früher zur<br />

Herrschaft Sonnenberg gehörigen Orte Lorüns und Stallehr<br />

zu diesem Sprengel, damit die zur Errichtung erforderliche<br />

Zahl von 7000 Seelen erreicht wurde.“ 41<br />

In Wirklichkeit hatte Lorüns immer schon und Stallehr endgültig<br />

seit 1587 zum Montafon gezählt. Da die beiden Geme<strong>in</strong>den<br />

gleichzeitig jedoch auch e<strong>in</strong>en Teil des Kirchspiels<br />

Bludenz bildeten, kam ihnen <strong>in</strong> der Talschaft e<strong>in</strong>e Sonder-<br />

stellung zu, die sich bis heute erhalten hat: Sie gehören<br />

nicht zum „8-gliedrigen Stand“ Montafon, dem Forstfonds,<br />

sondern nur zum „10-gliedrigen Stand“, dem so genannten<br />

„politischen Stand“, als e<strong>in</strong>er Art von Geme<strong>in</strong>deverband. 42<br />

In anderen Worten f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e entsprechende Unterscheidung<br />

schon <strong>in</strong> mehreren Artikeln des Montafoner<br />

Landsbrauchs von 1601. Dort heißt es etwa: „Und wan a<strong>in</strong><br />

Sonnenberger, mann- oder weibsperson, aus der herrschaft<br />

Sonnenberg <strong>in</strong> Montafun über die Allvenz gen Staller,<br />

Arunß oder gar <strong>in</strong> Muntafunn zeucht, so hat niemands<br />

ka<strong>in</strong> nachfrag zu derselben personen [...].“ 43 Man zog also<br />

<strong>in</strong> den Montafoner Steuerdistrikt, wenn man sich <strong>in</strong> Stallehr<br />

oder Lorüns niederließ. Das eigentliche Montafon begann<br />

allerd<strong>in</strong>gs erst dah<strong>in</strong>ter.<br />

Die Sonderstellung der Bludenzer Kirchspielsgeme<strong>in</strong>den<br />

Stallehr und Lorüns dokumentiert auch der 21. Artikel des<br />

Landsbrauchs, der den freien Zuzug der Hofjünger <strong>in</strong> die<br />

Stadt Bludenz und se<strong>in</strong>e Modalitäten regelte: Wenn Hofjünger<br />

<strong>in</strong> die Stadt Bludenz ziehen und „guet außerhalb<br />

des kirchspels Bludenz ligen haben, als ver und soweit die<br />

hofiünger nachzufragen und ihr grechtigkait ist, so mögen<br />

die hofiünger dasselbig gelegen guet steuren [...]. Wann si<br />

aber das gelegen guet verkaufen und es <strong>in</strong>s kilchspel Bludenz<br />

ziechen, alsdann so haben es die hofiünger nit mehr,<br />

sonder die bürger zue Bludenz zu steuren.“ 44 In diesem<br />

Belang wurden somit Stallehr und Lorüns als Geme<strong>in</strong>den<br />

des Bludenzer Kirchspiels vom Montafoner Steuerdistrikt<br />

ausgenommen.<br />

Die unbeholfene Formulierung im Landsbrauch von 1601,<br />

der zwischen Orten „im Montafon“ und solchen „ganz <strong>in</strong><br />

Montafon“ unterschied, wurde spätestens im 18. Jahrhundert<br />

durch die Ausdrücke „steuerbares“ und „nichtsteuerbares<br />

Kirchspiel“ ersetzt. Letzterer drückte aus, dass<br />

Stallehr und Lorüns zwar zum Bereich gehörten, wo dem<br />

Bludenzer Stadtrat Acht und Bann zukamen, gleichzeitig<br />

aber auch zum Steuerbezirk Montafon zählten. 45<br />

Seite 285


Bei der Volkszählung von 1754 wurden die beiden Geme<strong>in</strong>den<br />

e<strong>in</strong>deutig zum „Thaal Montafon“ gerechnet. 46 Klare<br />

Grenzen dokumentiert denn auch e<strong>in</strong> Bericht an die Peräquations-Hofkommission<br />

vom März 1770: „Die <strong>in</strong> mitten<br />

der Herrschaft Sonnenberg gelegene Stadt Bludentz und<br />

die übrige kle<strong>in</strong>e nur <strong>in</strong> etlichen Häusern bestehende Örthle<strong>in</strong>,<br />

als Obdorff, Brunnenfeld und B<strong>in</strong>gs (welich letsteres<br />

dem montafonischen Fleckle<strong>in</strong> Stalleer grad gegenüber ligt<br />

und von selben nur durch das Wasser, die Allvenz genant,<br />

abgeschnitten würdet) seynd von ke<strong>in</strong>er besseren Gattung<br />

als besagtes Fleckle<strong>in</strong> Stalleer und Lorüns im Montafon.“ 47<br />

In e<strong>in</strong>em Schreiben der Innsbrucker Regierung vom 21. Juni<br />

1782 ist ausdrücklich von „der Geme<strong>in</strong>de Staleer im Thale<br />

Montafon“ die Rede, 48 und die Bewohner selbst bezeichneten<br />

ihren Ort 1789 als „Stalleer im Thal Montafon und der<br />

Pfarr Bludenz <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“. 49<br />

Wenn es weiterer Belege dafür bedürfte, dass Lorüns und<br />

Stallehr im 18. Jahrhundert nicht zur Herrschaft Sonnenberg,<br />

sondern zum Montafon gehörten, könnte man – außer<br />

auf die Karte von Blasius Hueber und die danach erstellte<br />

„Ständekarte“ 50 – auch auf die königlich-bayerische<br />

Verordnung vom 3. Dezember 1806 selbst verweisen, wo es<br />

ausdrücklich hieß, dass das neu gegründete Landgericht<br />

Montafon „die bisherige Landammannschaft Montafon“<br />

umfasste. 51 Diese wiederum deckte sich mit dem Gebiet<br />

des 1775/76 errichteten Montafoner Gerichts, das im Rahmen<br />

der josef<strong>in</strong>ischen Reformen im August 1786 <strong>in</strong> e<strong>in</strong> so<br />

genanntes Ortsgericht umgebildet („reguliert“) worden<br />

war, 52 wovon im folgenden Kapitel noch ausführlicher die<br />

Rede ist. 53<br />

Im Montafoner Gericht waren die beiden Bludenzer Kirchspielsgeme<strong>in</strong>den<br />

Stallehr und Lorüns laut Statut vom Dezember<br />

1775 mit ke<strong>in</strong>en Beisitzern vertreten, 54 obwohl zum<br />

Beispiel e<strong>in</strong>e Liste der zehn Montafoner Geme<strong>in</strong>den aus<br />

dem Jahr 1785 mit Stallehr, Lorüns und St. Anton beg<strong>in</strong>nt. 55<br />

Aus ähnlichen Gründen wie bei der Besetzung des Gerichts<br />

zogen die Montafoner zum Beispiel auch 1654 ke<strong>in</strong>e Vertreter<br />

der e<strong>in</strong>deutig <strong>in</strong>nerhalb der Landmarken (Grenzpunkte)<br />

Seite 286<br />

der Talschaft gelegenen Geme<strong>in</strong>den Stallehr und Lorüns<br />

bei, 56 als die Montafoner Landsordnung neu verzeichnet<br />

wurde. 57<br />

E<strong>in</strong>e kompliziertere Überschneidung territorialer Sprengel<br />

wies übrigens die zur Pfarre Bludenz gehörende Kuratie<br />

Stallehr auf: Von diesem Montafoner Ort aus wurden die<br />

nicht zur Talschaft gehörenden Weiler B<strong>in</strong>gs, St. Leonhard,<br />

Rad<strong>in</strong>, Grups und Gasünd auf der rechten Talseite mitbetreut.<br />

58 Laut Andreas Ulmer bildete Stallehr seit 1948 zusammen<br />

mit B<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e eigene Pfarrvikarie und seit 1956<br />

e<strong>in</strong>e eigene Pfarre. Nachdem Stallehr 1938 <strong>in</strong> die Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

Bludenz e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>det worden war, löste man den<br />

Ort 1941 auch vom Dekanat Montafon und teilte ihn jenem<br />

von Sonnenberg zu, wo er nach der Wiedererrichtung e<strong>in</strong>er<br />

selbständigen Geme<strong>in</strong>de 1947 verblieb. Lorüns h<strong>in</strong>gegen<br />

zählt als Teil der Pfarre Bludenz zum Dekanat Montafon. 59<br />

Nachgetragen sei hier noch, dass Lorüns und Stallehr bis <strong>in</strong><br />

die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts geme<strong>in</strong>sam mit der<br />

Stadt Bludenz über Allme<strong>in</strong>gründe, Waldungen und über<br />

e<strong>in</strong>en Geme<strong>in</strong>werksfonds samt entsprechenden Arbeitsverpflichtungen<br />

verfügten. Bereits 1824 stellten die beiden<br />

Montafoner Geme<strong>in</strong>den den Antrag auf e<strong>in</strong>e Teilung des<br />

Letzteren. 1852 unterbreiteten sie neuerlich e<strong>in</strong> entsprechendes<br />

Angebot. 60 Mit 10. Dezember 1884 soll dann die<br />

geme<strong>in</strong>same Verwaltung von Allme<strong>in</strong>, Wald und Straßenkonkurrenz<br />

aufgelöst worden se<strong>in</strong>. Auch <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

verbreitete Andreas Ulmer die irrige Vorstellung,<br />

dass Stallehr erst nach der Aufhebung des Geme<strong>in</strong>werkverbands<br />

mit Bludenz und Lorüns e<strong>in</strong>e unabhängige Geme<strong>in</strong>de<br />

geworden sei. 61<br />

Bludenz und die Montafoner Gerichtsbarkeit<br />

Die Montafoner bemühten sich be<strong>in</strong>ahe die ganze Frühe<br />

Neuzeit h<strong>in</strong>durch um die Errichtung e<strong>in</strong>es eigenen Gerichts<br />

im Tal, 62 was die Stadt Bludenz bis <strong>in</strong> die zweite Hälfte des<br />

18. Jahrhunderts auf die Dauer stets zu verh<strong>in</strong>dern wusste.<br />

Schließlich profitierte sie – noch mehr als gegenüber Son-


Titulatur des Montafoner<br />

Ortsgerichts 1803<br />

nenberg – stark von ihrer Stellung als Sitz der Verwaltung<br />

und Rechtsprechung. 63 Die B<strong>in</strong>dung der Montafoner an die<br />

Stadt gestaltete sich nämlich weitaus enger als jene der<br />

Sonnenberger. Die Bludenzer hatten es im Spätmittelalter<br />

verstanden, die Abhängigkeit des größten Teils der Talbewohner<br />

vom Hof St. Peter, wonach sie „Hofjünger“ genannt<br />

wurden, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Abhängigkeit von der Stadt umzuformen,<br />

so dass sie <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit treffender als „Stadtjünger“<br />

bezeichnet worden wären.<br />

Das Jahr 1775 stellte <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht e<strong>in</strong>en markanten E<strong>in</strong>schnitt<br />

dar. Alle Versuche des Bludenzer Rats, die Errichtung<br />

e<strong>in</strong>es Montafoner Gerichts zu verh<strong>in</strong>dern, waren damals<br />

vergeblich geblieben. Selbst die Drohung, sämtliche Kapitalien<br />

aus der Talschaft abzuziehen, 64 hatte nichts gefruchtet.<br />

Als der Stadtrat die Aussichtslosigkeit se<strong>in</strong>er Unternehmungen<br />

erkannt hatte, bemühte er sich – mit H<strong>in</strong>weis auf<br />

das alte Märzengericht auf der Platte bei St. Peter 65 – im<br />

Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> noch darum, dass wenigstens der Gerichtssitz<br />

<strong>in</strong> die Stadt gelegt würde. 66 Es nützte jedoch alles nichts: Es<br />

blieb bei der kaiserlichen Entschließung vom 19. Dezember<br />

1775, die „dem Thal Montafon“ e<strong>in</strong> eigenes Gericht mit Sitz<br />

vor Ort gewährt hatte. Gleichzeitig waren damit die traditionellen<br />

Märzengerichte abgeschafft worden. 67<br />

Das Bludenzer Stadtgericht verlor dadurch den größten<br />

Teil se<strong>in</strong>es Territoriums. Es war nunmehr auf die Dörfer des<br />

„steuerbaren Kirchspiels“ Bludenz beschränkt, umfasste<br />

also alle<strong>in</strong> das heutige Stadtgebiet. Dass die Geme<strong>in</strong>den<br />

Lorüns und Stallehr zum Sprengel des neuen Montafoner<br />

Gerichts zählten, galt als so selbstverständlich, dass es<br />

nicht eigens erwähnt wurde. In der Montafoner Gerichtsordnung<br />

vom Dezember 1775 heißt es nur: „Hiemit dan solle<br />

das thal Muntafon von der stadt Bludenz und dasigem<br />

gericht vollends separirt seyn.“ 68 Am 17. Februar 1776 ordnete<br />

schließlich auch der Freiherr von Sternbach an, dass<br />

die „Inwohner des Thal Montafon“ gerichtlich künftig alle<strong>in</strong><br />

vor dem dortigen Gericht oder dem herrschaftlichen Obervogteiamt<br />

– also nicht mehr vor dem Stadtgericht – belangt<br />

werden durften. 69<br />

Wenn sich die Montafoner e<strong>in</strong>e autonome Gerichtsgewalt<br />

erwartet hatten, wurden sie schwer enttäuscht. Das neue<br />

Gericht war noch stärker herrschaftlich kontrolliert als<br />

das Bludenzer Stadtgericht. Dieser Umstand hatte e<strong>in</strong>en<br />

wesentlichen Grund dafür dargestellt, dass sich die landesfürstlichen<br />

Obrigkeiten für die Gründung e<strong>in</strong>es neuen<br />

Montafoner Gerichts entschieden. 70 Der aufrührerische Bludenzer<br />

Bürgermeister Johann Josef Berchtel hatte damals<br />

verbreitet, die Montafoner Vorsteher seien e<strong>in</strong>verstanden<br />

gewesen, dass das Tal alle Freiheiten und Gerechtigkeiten<br />

an den Freiherrn von Sternbach verliere und ihm leibeigen<br />

werde. 71 Und der Historiker Ludwig Welti me<strong>in</strong>te später<br />

dazu: „Sogar ganz gewöhnliche Gantbriefe wurden im<br />

ersten Jahrzehnt der Wirksamkeit dieses Gerichtes von der<br />

Landschreiberei Montafon unter dem Sternbach-Siegel im<br />

Namen des Freiherrn von Sternbach, Lehens<strong>in</strong>habers der<br />

vorderösterreichischen Herrschaft Bludenz, Sonnenberg<br />

und Montafon[,] als Praeses (Vorsitzender) des Montafonischen<br />

Zeit- und Landgerichtes ausgestellt.“ 72<br />

Vorsitzender des neuen Montafoner Gerichts war also der<br />

Lehens<strong>in</strong>haber oder e<strong>in</strong> Beamter desselben. Jedes der sieben<br />

Kirchspiele 73 stellte zwei Beisitzer, wovon neben den<br />

amtierenden Vorgesetzten jeweils e<strong>in</strong>er an den Sitzungen<br />

teilzunehmen hatte. Sie wurden wie die Geschworenen vom<br />

„geme<strong>in</strong>en Mann“ <strong>in</strong> den Kirchspielen als Dreiervorschlag<br />

gewählt, von denen die Obrigkeit je e<strong>in</strong>en vereidigte. Nach<br />

vier <strong>Jahre</strong>n konnten sie wiedergewählt oder ersetzt werden.<br />

Als Aktuar kürte der Freiherr e<strong>in</strong>e Person aus e<strong>in</strong>em Dreiervorschlag<br />

der Talschaftsbewohner. 74<br />

Die Montafoner waren mit dem neuen Gericht nicht sehr zufrieden.<br />

Schon im Sommer 1784 suchten die Vorgesetzten<br />

und Geschworenen des Tals beim Kaiser darum an, dass<br />

es wie das Gericht Jagdberg „reguliert“ werde. Wie dort<br />

wollte man künftig e<strong>in</strong>en „Ammann“ als Gerichtsvorsteher<br />

und auch den Landschreiber selbst wählen. 75 Nicht erwähnt<br />

wurde dabei, dass dies <strong>in</strong> Jagdberg nicht durch das Volk,<br />

sondern durch Wahlmänner geschah. 76<br />

Seite 287


Das Gericht <strong>in</strong> Schruns wurde schließlich gemäß e<strong>in</strong>em Befehl<br />

vom 30. Mai 1785 mit höchster Resolution vom 30. August<br />

1786 <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „allgeme<strong>in</strong>es Ortsgericht“ umgewandelt.<br />

Bei der Amtsaufnahme im Jahr darauf war es mit e<strong>in</strong>em<br />

Richter – dem nunmehrigen Ammann –, e<strong>in</strong>em geprüften<br />

rechtskundigen Ratsmann, zwei Ratsbeisitzern „aus der<br />

Geme<strong>in</strong>de“, e<strong>in</strong>em Kanzlisten und e<strong>in</strong>em Gerichtsdiener<br />

besetzt. Die Bestellung und Bezahlung des Ratsmanns,<br />

des Kanzlisten und des Gerichtsdieners oblagen dem Freiherren<br />

von Sternbach als Lehens- und Gerichtsherrn. 77<br />

Bei dieser relativ autonomen Regelung blieb jedoch nicht<br />

lange: Durch die so genannte Sistierungs-Resolution vom<br />

17. September 1790 wurde wiederum der herrschaftliche<br />

Vogteiverwalter zum Vorsitzenden des Gerichts erklärt. „Die<br />

Amanschaft kann nur <strong>in</strong> jenen Fällen ohne se<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>schreitten,<br />

wenn er nicht beykömmt.“ 78<br />

Im Montafon blieb die Unzufriedenheit mit dem lokalen<br />

Gericht deshalb trotz des nunmehr selbst gewählten Richters,<br />

des „Landammanns“, groß. Schon im Dezember 1793<br />

suchten die Vertreter der Talschaft bei der Regierung um<br />

e<strong>in</strong>e neuerliche „Regulierung“ an. 79 Bis zur bayerischen Zeit<br />

änderte sich jedoch nichts mehr an den Bestimmungen von<br />

1790. 80<br />

Dennoch werteten manche Zeitgenossen die Errichtung<br />

der „Landammannschaft Montafon“ als den eigentlichen<br />

Beg<strong>in</strong>n der Montafoner Gerichtsbarkeit. So heißt es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Landesbeschreibung von 1792 fälschlich, das Montafon<br />

sei 1787 im Zuge der josef<strong>in</strong>ischen „Gerichtsregulierung“<br />

vom Stadtgericht Bludenz getrennt worden. 81 Auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Schrift über die neue bayerische Landesorganisation heißt<br />

es später unzutreffend, dass die „Landammannschaft Montafon“<br />

erst durch Hofentschließungen von 1786 und 1790<br />

von der Gerichtsbarkeit des Bludenzer Magistrats gelöst<br />

und dadurch zu e<strong>in</strong>er „selbständigen Justiz- und Polizeibehörde“<br />

erhoben worden sei. 82 Die Errichtung des Gerichts<br />

1775/76 wurde nicht zur Kenntnis genommen.<br />

Seite 288<br />

Was die Stadt Bludenz betraf, verlor diese, nachdem <strong>Vorarlberg</strong><br />

1806 an Bayern gefallen und e<strong>in</strong>e neue Gerichtsstruktur<br />

e<strong>in</strong>geführt worden war, ihre diesbezügliche Funktion<br />

als Zentralort für kurze Zeit ganz. Damals war nicht<br />

die Stadt, sondern das Dorf Nüziders zum Sitz des neuen<br />

Landgerichts Sonnenberg bestimmt worden, und zwar bis<br />

entsprechende Regelungen über die verbleibenden Rechte<br />

der Freiherren von Sternbach <strong>in</strong> Bludenz getroffen worden<br />

wären. Bevor man aber e<strong>in</strong>e entsprechende Lösung fand,<br />

wurde mit Ende 1808 auch der letzte Rest der Bludenzer Gerichtsbarkeit,<br />

das kle<strong>in</strong>räumige Stadtgericht, aufgehoben.<br />

Dessen Kompetenzen g<strong>in</strong>gen ebenfalls an das Landgericht<br />

Sonnenberg über. Im Sommer 1809 schließlich übersiedelte<br />

diese Behörde, wie von der Stadt gewünscht, nach Bludenz.<br />

Zuerst war sie im Schloss untergebracht, wo sie aber<br />

der Freiherr von Sternbach nicht lange duldete. Von 1811 bis<br />

um 1820 diente ihr das Gasthaus Hirschen als Unterkunft,<br />

dann bezog sie e<strong>in</strong> Haus <strong>in</strong> der Kirchgasse. 83<br />

Seit 1809 war Bludenz also wiederum Sitz e<strong>in</strong>er regionalen<br />

Verwaltungs- und Gerichtsbehörde, bei der es sich nun aber<br />

um e<strong>in</strong> staatliches und ke<strong>in</strong> Stadtgericht mehr handelte.<br />

Sie hieß auch weiterh<strong>in</strong> „Landgericht Sonnenberg“, nicht<br />

„Landgericht Bludenz“. Ihr Sprengel erstreckte sich vom<br />

Arlberg bis kurz vor die Tore der Stadt Feldkirch, denn Frastanz<br />

wurde erst 1903 vom Bezirk Bludenz getrennt. 84 Auch<br />

wenn nach der Errichtung beziehungsweise Wiedererrichtung<br />

von Bezirkshauptmannschaften <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1849/50<br />

und 1868 das Montafon neuerlich von Bludenz aus verwaltet<br />

wurde, 85 blieb dem Tal doch das eigene Gericht erhalten.<br />

St. Nikolaus<br />

Mit den beiden Geme<strong>in</strong>den Lorüns und Stallehr reicht das<br />

Montafon auch bis heute <strong>in</strong> den Großraum Bludenz heraus.<br />

Die entsprechende Grenze verlief e<strong>in</strong>st über die drei Landmarken<br />

„St. Nikolaus“, „Egg“ und „Buzíens“, die alle <strong>in</strong><br />

Vergessenheit geraten s<strong>in</strong>d. Die beiden ersten verschwanden<br />

mit dem Bau des Zementwerkes um 1907. Schon um


"Niklausenbild" <strong>in</strong> der Karte von Blasius Hueber um 1780<br />

Grenzziehung im Großraum Bludenz nach 1695 (<strong>Vorarlberg</strong>er Ständekarte 1783)<br />

Seite 289


Seite 290<br />

Abrechnung der Schanzbauten<br />

auf dem St. Niklausen Platz 1647<br />

1870 wurde am dortigen Lärchenbüchel, der sich als letzter<br />

Ausläufer der Davenna e<strong>in</strong>st unmittelbar bis an die Alfenz<br />

erstreckte, Rohgeste<strong>in</strong> zur Zementerzeugung abgebaut. 86<br />

Mittlerweile hat der große Ste<strong>in</strong>bruch die Landschaft am<br />

E<strong>in</strong>gang zu Montafon gänzlich verändert.<br />

Der Zugang <strong>in</strong>s Tal der oberen Ill gestaltete sich früher anders<br />

als heute. Noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em 1895 erschienenen Reiseführer<br />

ist die Rede von e<strong>in</strong>em „Bergpasse“, der „die E<strong>in</strong>gangspforte<br />

zum Montafon bildet“. 87 Wer sich <strong>in</strong> der Frühen<br />

Neuzeit dorth<strong>in</strong> begab, hatte nach der Überquerung der<br />

Alfenzbrücke tatsächlich zunächst e<strong>in</strong>en steilen Hügel des<br />

Lärchenbüchels, e<strong>in</strong>es Ausläufers des Davenna-Stocks, zu<br />

überw<strong>in</strong>den. Von dort zog sich e<strong>in</strong> „rauer und ste<strong>in</strong>iger“<br />

Weg <strong>in</strong> Richtung Lorüns. 88 Die Alfenz- und Ill-Auen verh<strong>in</strong>derten<br />

e<strong>in</strong>e bequemere Trassenführung.<br />

Der Weg führte, von der Brücke kommend, wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

bereits unten im Talboden am St. Nikolaus-Bild vorbei, das<br />

schon 1618 auch St. Nikolaus-Kapelle genannt wurde. 89<br />

Zahlreiche Quellen der Frühen Neuzeit dokumentieren,<br />

dass man sich „<strong>in</strong> der Hofjünger Landmarken über die Alfenz<br />

an St. Niklausen vorüber <strong>in</strong>s Montafon h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>“ begab 90<br />

und dass dort „das thal Montafon se<strong>in</strong>en anfang hat“. 91<br />

Auf der Karte Blasius Huebers aus der Zeit um 1783 ist es<br />

südlich und auf drei Karten, die vermutlich aus der Mitte<br />

des 18. Jahrhunderts stammen, 92 nördlich des Wegverlaufs<br />

e<strong>in</strong>gezeichnet.<br />

Obwohl das St. Nikolaus-Bild laut Andreas Ulmer „um 1874<br />

noch bestand“, 93 vermochte es Hermann Sander trotz aller<br />

Erkundigungen im ausgehenden 19. Jahrhundert nicht mehr<br />

richtig zu lokalisieren, weil er es am falschen Ort suchte. Er<br />

g<strong>in</strong>g davon aus, dass es sich beim St. Niklausenplatz um<br />

den alten Namen des Schafbodens gehandelt habe. Dieser<br />

bildete jedoch nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Ebene auf dem Lärchenbüchel.<br />

Von Brunnenfeld her erreichte man den Schafboden<br />

nach Überqueren der Brücke durch e<strong>in</strong>en kurzen Aufstieg.<br />

Von Lorüns aus führte der Weg zunächst den Stutz h<strong>in</strong>auf,<br />

nahm dann beim so genannten Stutzegg e<strong>in</strong>e scharfe Wendung<br />

ostwärts <strong>in</strong> Richtung Stallehr und führte <strong>in</strong> etwa zwei<br />

M<strong>in</strong>uten zur genannten Lichtung, von wo es nicht mehr weit<br />

zur Alfenzbrücke h<strong>in</strong>unter war. 94<br />

Die Örtlichkeit „zu St. Nicola“ 95 oder allgeme<strong>in</strong>er „St. Niklausen<br />

Platz“ 96 bildete jedoch ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Weidefläche<br />

auf dem Hügel direkt oberhalb der Brücke – also noch auf<br />

der Klostertaler Seite –, sondern erstreckte sich als e<strong>in</strong>e<br />

große Flur südlich des Stutzeggs zwischen den Felswänden<br />

und der Ill bis zu den Grenzen von St. Anton. Sie gehörte zu<br />

ke<strong>in</strong>er bestimmten Geme<strong>in</strong>de. Die über St. Nikolaus verlaufende<br />

Hauptverkehrsverb<strong>in</strong>dung aus dem Walgau und dem<br />

unteren Klostertal <strong>in</strong> das Montafon musste vom Kirchspiel<br />

Bludenz erhalten werden. 97<br />

Während heute der geistliche Schutz über den E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong>s<br />

Montafon dem heiligen Nepomuk, dem Patron der Lorünser<br />

Kirche, obliegt, 98 erfüllte diese Funktion <strong>in</strong> der frühen Neuzeit<br />

der heilige Nikolaus. Er galt unter anderem als Patron<br />

der Reisenden und Schutzheiliger gegen Wassergefahren, 99<br />

was gerade beim Zugang <strong>in</strong>s Montafon e<strong>in</strong>st von hoher<br />

Bedeutung war, verlief die Straße <strong>in</strong> der Flur St. Nikolaus<br />

doch direkt an der Außenseite e<strong>in</strong>er Ill-Krümmung und unterhalb<br />

von Felshängen, die nicht umsonst über weite Strecken<br />

„Staböse“ – also „Ste<strong>in</strong>gefahr“ – genannt werden. In<br />

<strong>Vorarlberg</strong> weisen heute <strong>in</strong>sgesamt 13 Kirchen und Kapellen<br />

– unter anderem <strong>in</strong> Braz, Bludesch, Raggal, Silbertal und<br />

Gortipohl – das Patroz<strong>in</strong>ium des heiligen Nikolaus auf. 100 Er<br />

war auch e<strong>in</strong>er der Heiligen, denen im ausgehenden Mittelalter<br />

die Kapelle <strong>in</strong> Vandans, die Vorläufer<strong>in</strong> der späteren<br />

Pfarrkirche, geweiht wurde. 101<br />

Noch im Jahr 1811 bildete die Flur St. Nikolaus e<strong>in</strong>e „unvertheilte<br />

Bludenzer, Lorünser, Stahlerer und Bartholomäberger<br />

Allgeme<strong>in</strong>d“. Sie wurde damals wie Stallehr dem neuen<br />

Bartholomäberger Steuerdistrikt zugeteilt. 102 Die Geme<strong>in</strong>de<br />

Lorüns h<strong>in</strong>gegen gehörte zum Steuerdistrikt Vandans. Ihr<br />

Gebiet reichte damals also noch nicht über die Ill und war


auch im Westen enger begrenzt, da sich der Steuerdistrikt<br />

Bludenz südlich der Ill zwischen dem Leuetobel und dem<br />

Gaval<strong>in</strong>atobel bis h<strong>in</strong>auf zum „Ragenner-Joch“ unterhalb<br />

der zu Bürs zählenden Gaval<strong>in</strong>a-Alpe erstreckte. 103<br />

Als dem bedeutendsten und leichtesten Zugang zur Talschaft<br />

Montafon kam der Flur St. Nikolaus <strong>in</strong> der Frühen<br />

Neuzeit auch hohe strategische Bedeutung zu. Deshalb<br />

wurden hier wie beim ehemaligen Gasthaus Engel zwischen<br />

Braz und Dalaas gegen Ende des Dreißigjährigen<br />

Kriegs „zuerhaltung der fürstl[ichen] grafschaft Tyrol“ –<br />

also zur Verteidigung Tirols – ansehnliche Befestigungen<br />

errichtet. Sie umfassten außer den Wällen auch Wachhütten,<br />

Schanztore und Fällläden. 1651 wurde selbst von militärischer<br />

Seite bestätigt, „wie costbarlichen die statt Bludenz,<br />

herrschaft Sonnenberg und das thal Montafun baide<br />

schannzen zu St. Nicolao unnd zum Enngl zu besser- und<br />

mehrer defension der fürstl. grafschaft Tyrol erpauen miesen.“<br />

Nach eigenen Angaben hatten dafür etliche Tausend<br />

Stück Holz, etliche Tausend Tagwerke, Fuhren und andere<br />

„Behilflichkeiten“ aufgewendet werden müssen, deren Kosten<br />

sich zusammen mit jenen für die Wachen auf 12.737<br />

Gulden beliefen. 104 Während beim Engel im Klostertal 1799<br />

im Zuge der Franzosenkriege neuerlich Schanzen aufgeworfen<br />

wurden, 105 er<strong>in</strong>nerte man sich im Montafon später nur<br />

an die Verteidigungsbemühungen im ausgehenden Dreißigjährigen<br />

Krieg. 106 Dass der heute noch gebräuchliche<br />

Flurname „Letzi“ so viel wie Verteidigungsanlage bedeutet,<br />

ist zumeist unbekannt.<br />

Das „Egg“ und das verme<strong>in</strong>tliche Berggericht im<br />

Silbertal<br />

Laut Zeugenaussagen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />

hatte der Bludenzer Vogt Merk Sittich von Ems,<br />

der von 1538/39 bis 1565 amtierte, 107 das St. Nikolaus-Bild<br />

errichten lassen. 108 Was hatte dann davor als Landmarke<br />

des Montafons gedient?<br />

Das Amtsurbar von 1618 führt an, dass das Tal Montafon<br />

beim St. Nikolaus-Bild „se<strong>in</strong>en anfang“ habe. 109 An e<strong>in</strong>er<br />

anderen Stelle des Dokuments wird aber ausdrücklich das<br />

„Egg“ als „e<strong>in</strong>gang des talls Montafon“ bezeichnet. 110 In e<strong>in</strong>er<br />

dritten Notiz heißt es, die Grenze zwischen Sonnenberg<br />

und Montafon verlaufe auf der Südseite des Tals durch den<br />

„wald Ravaltsch<strong>in</strong>a“ (heute Rafasch<strong>in</strong>a) <strong>in</strong> die Ill h<strong>in</strong>unter<br />

und von dort „gegen Sanct Niclasen Bild <strong>in</strong> das obgedachte<br />

egg oder end des bergs, so sich dem gradt und schneeschlaipf<strong>in</strong>en<br />

nach auf die Wenden zeicht [auf die Davenna<br />

zieht] und das tal Montafon beschliest“. 111 E<strong>in</strong>e weitere E<strong>in</strong>tragung<br />

hält ausdrücklich fest, das Montafon beg<strong>in</strong>ne „enhalb<br />

der Allfenz neben Sanct Niclausen Bildt am fueß oder<br />

end des bergs, wellicher gleich von unden auf a<strong>in</strong>en grat<br />

und schneeschlaipff<strong>in</strong>en macht und zeicht sich <strong>in</strong> alle höhe<br />

bis auf die Wenden“. 112 Das St. Nikolaus-Bild stellte demnach<br />

die symbolische Landmarke des Tals dar, während<br />

das „Egg“ die genaue topografische Grenze bezeichnete.<br />

Dass dies bereits im Spätmittelalter der Fall war, belegt die<br />

Teilungsurkunde vom 21. Mai 1355. Sie enthielt die Bestimmung,<br />

dass alle Bergleute („Silberer“) am Südhang von<br />

Dalaas und im Montafon, die nicht den Erben Graf Hartmanns<br />

von Werdenberg-Sargans leibeigen waren, außer<br />

bei Schuldstreitigkeiten und Freveln „uber die Egge“ vor<br />

das Gericht des Grafen oder se<strong>in</strong>es Amtmanns „zegerichte<br />

gan“ (gehen) sollten, der „denne do zegerichte sitzzet“. Die<br />

Erben Graf Hartmanns durften die Betreffenden nicht daran<br />

h<strong>in</strong>dern, da „si uber die Egge <strong>in</strong> das gericht gehörent“. 113<br />

Der Ausdruck, „über die Egge zu ziehen“, bedeutete, sich<br />

aus dem Montafon heraus nach Bludenz zu begeben.<br />

Josef Zösmair legte den Begriff <strong>in</strong> Unkenntnis der alten<br />

Montafoner Landmarke dah<strong>in</strong> gehend aus, dass auch den<br />

Bergleuten aus dem Klostertal „über dem Egg“ des Kristbergs<br />

e<strong>in</strong> eigenes Gericht im Silbertal zur Verfügung gestanden<br />

sei. 114 Zwei <strong>Jahre</strong> später schrieb Andreas Ulmer: „Die<br />

Knappen wohnten zahlreich <strong>in</strong> Dalaas sowie <strong>in</strong> Stallehr<br />

und genossen besondere Freiheiten, wofür Bestätigungen<br />

Seite 291


von 1402 bis 1569 vorliegen. Dazu gehörte e<strong>in</strong> eigenes Gericht<br />

`Silberberg` mit e<strong>in</strong>em Bergrichter an der Spitze, der<br />

über die Silbrer die niedere Gerichtsbarkeit ausübte, während<br />

die hohe dem Grafen oder se<strong>in</strong>em Vogte gehörte. [...]<br />

Das Gericht ‚Silberberg’ hieß auch ‚Gericht über die Egge’<br />

[...].“ 115 Benedikt Bilgeri 116 und Ludwig Welti vertraten später<br />

dieselbe Auffassung. Bei Letzterem wurde das Gericht<br />

„über der Egge“ sogar zu e<strong>in</strong>er „Richtstätte zwischen dem<br />

Klostertal und dem Montafon, wohl auf dem Kristbergsattel“.<br />

117 Dieser Gerichtsort wanderte <strong>in</strong> der Literatur somit<br />

vom Silbertal immer höher den Berg h<strong>in</strong>auf, statt dass er<br />

den Ausgang „über die Egge“ bei Lorüns nach Bludenz gefunden<br />

hätte, woh<strong>in</strong> sich schließlich auch die Hofjünger bis<br />

<strong>in</strong>s 18. Jahrhundert zu ihrem Märzengericht begeben mussten.<br />

118<br />

Buzíens<br />

Die Lokalisierung e<strong>in</strong>er weiteren Montafoner Landmarke,<br />

nämlich Buzíens, 119 <strong>in</strong> den Raum östlich von Stallehr ist<br />

dafür verantwortlich, dass diese topografisch im Klostertal<br />

liegende Geme<strong>in</strong>de bis heute zum Montafon zählt. Den Umständen,<br />

die dazu führten, hat bereits 1897 der bekannte<br />

Historiker Hermann Sander e<strong>in</strong>e eigene Monografie gewidmet.<br />

Diese muss allerd<strong>in</strong>gs, was die Verortung der genannten<br />

Flur betrifft, korrigiert werden.<br />

Laut dem Hofbrauch von 1545 wurde das Tal an der oberen<br />

Ill von den „vier schneeschlaipf<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Monntafun“ begrenzt.<br />

Dabei handelte es sich allgeme<strong>in</strong> um Bergzüge oder<br />

Erhöhungen, die Wasserscheiden bildeten. Man verwendete<br />

den Begriff aber auch im S<strong>in</strong>n von „Übergängen“ oder<br />

„Zugängen“. Solche „Schneeschlaipf<strong>in</strong>en“ passierte man<br />

gemäß Hofbrauch, wenn man „über die Allfenntz, über den<br />

Cristbergg, über Galtheuren [Galtür], durch Garyellen [Gargellen]<br />

oder andere gepirg von Prettigew [Prättigau] her“<br />

kam. 120 Das Montafon bildete somit e<strong>in</strong> rundum von Höhenzügen<br />

abgegrenztes Gebiet. Selbst der Zugang im Illtal<br />

erfolgte – wie bereits erwähnt – über e<strong>in</strong>en Hügel.<br />

Seite 292<br />

Wenn statt diesem beziehungsweise dem dortigen Egg im<br />

Hofbrauch von 1545 aber die Alfenz als Grenzmarke oder<br />

„Schneeschlaipf<strong>in</strong>“ angeführt wurde, war dies zwar anschaulich,<br />

aber nicht ganz korrekt, denn der Fluss bildete<br />

die westlichste Grenze der Talschaft erst, nachdem er den<br />

steilen Abhang des Lärchenbühels passiert hatte. Noch<br />

auf e<strong>in</strong>er der drei erhaltenen Landkarten dieses Raumes<br />

aus dem 18. Jahrhundert wird die Alfenzbrücke als „Staleer<br />

Brug“ bezeichnet. 121 Man gelangte dort jedenfalls ursprünglich<br />

nicht unmittelbar auf Montafoner Boden, sondern<br />

musste dazu den Lärchenbühel überqueren. Auch wenn<br />

die Brücke im Spätmittelalter oder <strong>in</strong> der frühesten Neuzeit<br />

weiter flussabwärts stand, was e<strong>in</strong>ige Zeugenaussagen<br />

aus dem 16. Jahrhundert bestätigten, 122 bildete doch erst<br />

der letzte Ausläufer des Davenna-Stocks die begrenzende<br />

„Schneeschleipfe“.<br />

Spätestens <strong>in</strong> den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts<br />

legten die Hofjünger jedoch die Grenzbezeichnung „Alfenz“<br />

so aus, dass die e<strong>in</strong>zige Siedlung auf der l<strong>in</strong>ken Seite des<br />

Flusses, das e<strong>in</strong>st sonnenbergische Stallehr, nun ebenfalls<br />

zum Montafon gehörte. Davon versprachen sie sich nicht zu<br />

Unrecht wirtschaftliche Vorteile.<br />

Wie bereits dargelegt wurde, zählten die Menschen unabhängig<br />

von ihrer Geme<strong>in</strong>dezugehörigkeit auch zu verschiedenen<br />

Personenverbänden, die man Steuergenossenschaften<br />

oder e<strong>in</strong>fach nur „Gnossen“ nannte. Diese waren<br />

an e<strong>in</strong>er möglichst hohen Zahl an Steuerpflichtigen <strong>in</strong>teressiert,<br />

damit sich die geme<strong>in</strong>samen Lasten besser verteilten.<br />

Solchen Steuergenossenschaften gehörte man entweder<br />

auf Grund der Abstammung oder <strong>in</strong> Folge bestimmter Regelungen<br />

an, die festlegten, welche „Gnoss“ wen an welchen<br />

Orten belangen konnte. Zog zum Beispiel e<strong>in</strong> Montafoner<br />

Hofjünger <strong>in</strong>s sonnenbergische Gebiet, blieb er laut Landsbrauch<br />

von 1545 se<strong>in</strong>em Personenverband unverm<strong>in</strong>dert<br />

als Steuerzahler erhalten. Zog jedoch e<strong>in</strong> Angehöriger des<br />

sonnenbergischen Personenverbands der so genannten<br />

„Großen Gnoss“ <strong>in</strong>s Montafon, galt er, solange er dort ansässig<br />

war, als Hofjünger. Zog er zurück, wurde er wiederum


"Bucyiens", Urkunde 1355<br />

Sonnenberger, nicht jedoch se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>der, die im Montafon<br />

geboren worden waren. 123 Es war also ke<strong>in</strong>eswegs belanglos,<br />

ob Stallehr zum Territorium der e<strong>in</strong>en oder der anderen<br />

Genossenschaft gezählt wurde.<br />

Nach längeren Streitigkeiten verlangten die Montafoner im<br />

Jahr 1578, dass der Ort an der Alfenz offiziell „wiederum“<br />

zu ihrem Steuerbezirk geschlagen würde. Im Zuge e<strong>in</strong>es<br />

aufwendigen Gerichtsverfahrens führten sie als Beweise<br />

dafür, dass Stallehr immer schon zum Montafon gezählt<br />

habe, zwei Verträge an. Der e<strong>in</strong>e stammte aus dem Jahr<br />

1355, der andere von 1531. Bei Letzterem handelte es sich<br />

um e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung zwischen den Hofjüngern und dem<br />

Kloster St. Gerold, wonach Gotteshausleute Hofjünger<br />

se<strong>in</strong> sollten, wenn sie sich jenseits der Alfenz <strong>in</strong> Stallehr,<br />

<strong>in</strong> Lorüns oder im oberen Tal der Ill niederließen. 124 Diesen<br />

Vertrag zwischen den Montafonern und dem Walsertaler<br />

Kloster ließen die Sonnenberger selbstredend nicht als Beweis<br />

dafür gelten, dass Stallehr stets zum Montafon gezählt<br />

habe. Schließlich konnten Steuergenossenschaften beliebig<br />

gegenseitige Abmachungen treffen, ohne dass diese<br />

deshalb auch für andere verb<strong>in</strong>dlich gewesen wären. 125 So<br />

kam nunmehr alle<strong>in</strong> der Urkunde von 1355 Relevanz zu. Sie<br />

dokumentierte die Teilung des südlichen <strong>Vorarlberg</strong> zwischen<br />

den Grafen von Werdenberg-Heiligenberg und jenen<br />

von Werdenberg-Sargans.<br />

Den damaligen Verhältnissen entsprechend, waren allerd<strong>in</strong>gs<br />

auch <strong>in</strong> dieser Urkunde ke<strong>in</strong>e genauen Grenzen des<br />

Montafons angeführt. Es heißt dar<strong>in</strong> nur, dass die Silberer<br />

und Walser, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bezirk lebten, der durch vier bestimmte<br />

Grenzpunkte umrissen war, dem Grafen Albrecht<br />

von Werdenberg-Heiligenberg und se<strong>in</strong>en Nachkommen gehören<br />

sollten. Diese Grenzmarken wurden später auch als<br />

jene des Montafons aufgefasst. Der <strong>in</strong> der Urkunde von 1355<br />

umrissene Bereich erstreckte sich „zwischent Bucyiens/Butyiens<br />

und als das wasser Alventze <strong>in</strong> die Ylle gat, und zwischent<br />

Brätegowe und Thalaus, als die slaipff<strong>in</strong>en gant“. 126<br />

Je nachdem, ob man nun die Landmarke Buzíens bei der<br />

Mündung der Alfenz <strong>in</strong> die Ill, wie es die Sonnenberger ta-<br />

ten, oder, wovon die Montafoner überzeugt waren, östlich<br />

von Stallehr bei Vitrola lokalisierte, lag dieses Dorf <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Gemarkungen der Herrschaft Sonnenberg oder im<br />

Montafoner Teil der Herrschaft Bludenz.<br />

Hermann Sander schlug sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Darstellung des Konfliktes<br />

um Stallehr überzeugt auf die Seite der Montafoner.<br />

Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach lag Buzíens e<strong>in</strong>deutig so, dass der Ort<br />

zu deren Territorium gehörte. Dabei stützte er sich aber auf<br />

bedenkliche Argumente. So sah Sander se<strong>in</strong>e Auffassung<br />

selbst dadurch bestätigt, dass <strong>in</strong> der Grenzbeschreibung<br />

des Steuerdistrikts Bartholomäberg im Bayerischen Steuerkataster<br />

von 1811 an der Stelle, wo sich Buzíens bef<strong>in</strong>den<br />

sollte, e<strong>in</strong> „Lutzius-Bründl“ vermerkt war und dass sich<br />

auch der Stallehrer Vorsteher N. Seeberger daran er<strong>in</strong>nerte,<br />

„bei den Alten“ habe „das Lutzius-Brünnele als Grenzmarke<br />

gegolten“. Wie hätte es denn nach der gerichtlichen<br />

Entscheidung von 1587, die den Ort dort lokalisierte, anders<br />

se<strong>in</strong> sollen? Übrigens hatte sich Eduard Fleisch, von<br />

dem Sander den entsprechenden H<strong>in</strong>weis erhalten haben<br />

wollte, 127 bei der Entzifferung des Namens verlesen. Im<br />

Steuerkataster heißt es nicht „Lutzius-Bründl“, sondern<br />

„Lutze<strong>in</strong>s Bründl“ und „Lutziens Brünl“. 128 Aber selbst diese<br />

Namensform ersche<strong>in</strong>t fraglich, denn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Grenzbeschreibung<br />

des Steuerdistrikts Bartholomäberg durch das<br />

Montafoner Landgericht vom 21. Juli 1808 ist mehrmals nur<br />

von e<strong>in</strong>em „Buziens-Brünnele“ die Rede. 129 Trotzdem soll<br />

der Vorsteher Seeberger also erklärt haben, dass schon bei<br />

den alten Leuten e<strong>in</strong> „Lutzius-Brünnele“ als Grenzmarke<br />

gegolten habe. Der Er<strong>in</strong>nerung waren immer schon wenig<br />

Grenzen gesetzt. Des Weiteren fällt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

auf, dass der Name dieses heiklen Grenzpunkts <strong>in</strong><br />

der Beschreibung des Steuerdistrikts Bludenz gar nicht aufsche<strong>in</strong>t,<br />

130 wie wenn man auf der anderen Seite der Grenze<br />

immer noch nicht von dessen richtiger Verortung überzeugt<br />

gewesen wäre.<br />

Ähnlich „fundiert“ erfolgten die Lokalisierungen der Örtlichkeit<br />

auch im Zuge des Rechtsstreits <strong>in</strong> der zweiten Hälfte des<br />

16. Jahrhunderts. Sander schrieb selbst, dass Buzíens ei-<br />

Seite 293


gentlich erst durch das damalige Gerichtsverfahren „wieder<br />

bekannt“ geworden sei. 131 Tatsächlich widersprachen e<strong>in</strong>ander<br />

die verhörten Zeugen stark. Je nach Interessenslage ortete<br />

man Buzíens eben westlich oder östlich von Stallehr. Bei<br />

e<strong>in</strong>em Augensche<strong>in</strong> konnten selbst die Hofjünger ke<strong>in</strong>e klare<br />

Lokalisierung vornehmen. Sie zeigten zwei verschiedene,<br />

nahe beie<strong>in</strong>ander gelegene Örtlichkeiten. Auffallenderweise<br />

hatten die beiden Bludenzer Alt-Bürgermeister Jakob Frei und<br />

Dietrich Zürcher noch nie etwas von e<strong>in</strong>em Buzíens <strong>in</strong> ihrem<br />

eigenen Kirchspiel gehört, obwohl sie lange <strong>Jahre</strong> mit der<br />

Regelung aller möglichen Fragen vor Ort befasst und mit den<br />

Flurnamen ihrer Region zweifellos vertraut gewesen waren. 132<br />

Die Annahme liegt nahe, dass Buzíens gar nicht im Großraum<br />

Bludenz zu suchen ist. Dafür spricht vor allem auch<br />

die Art der Grenzangaben <strong>in</strong> der Urkunde von 1355. Sie<br />

enthielt allgeme<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>räumigen Details. Als Grenzscheiden<br />

s<strong>in</strong>d außer den oben zitierten Örtlichkeiten nur<br />

noch Galmist am Übergang vom Walgau <strong>in</strong> das Rhe<strong>in</strong>tal und<br />

die Bludenzer Stadtgerichtsmarken angeführt. Das Brünnle<strong>in</strong><br />

„Bucíens“ <strong>in</strong> den Wäldern h<strong>in</strong>ter Stallehr hätte e<strong>in</strong>e<br />

auffällige Ausnahme gebildet.<br />

Auf e<strong>in</strong> entsprechendes Missverhältnis bei der Interpretation<br />

der Urkunde wies bereits Stefan Müller <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Aufsatz<br />

über den spätmittelalterlichen Bergbau des Montafons im<br />

Jahr 1925 h<strong>in</strong>. Dort hielt er fest, dass „der Entscheidbrief das<br />

klar umrissene Gebiet von Stallehr mit drei Geviertkilometern<br />

neben e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens zweihundertmal so großes Gebiet mit<br />

größtenteils ganz unklaren Grenzen <strong>in</strong> vollständige Koord<strong>in</strong>ation“<br />

setzte. 133 Müller versuchte damit allerd<strong>in</strong>gs nicht die<br />

kle<strong>in</strong>räumigen Grenzangaben, sondern das Gegenteil <strong>in</strong> Frage<br />

zu stellen, und zwar um nachzuweisen, dass im Spätmittelalter<br />

mit dem Namen „Montafon“ noch nicht das Tal an der oberen<br />

Ill, sondern nur der Kristberg samt se<strong>in</strong>em Nordabhang<br />

bei Dalaas bezeichnet worden sei. Dabei stützte er sich auch<br />

– im Gefolge Isidor Flürs 134 und mit Beifall Andreas Ulmers 135 –<br />

auf die wenig überzeugende These, dass <strong>in</strong> der Urkunde von<br />

1355 unter der Bezeichnung „Prättigau“ e<strong>in</strong> Maisäß bei Dalaas<br />

und nicht das Tal der Landquart zu verstehen sei. 136<br />

Seite 294<br />

Lange davor hatte schon Joseph Bergmann – mit e<strong>in</strong>em Fragezeichen<br />

versehen – vorgeschlagen, unter „Butzyiens“ den<br />

„Burtscha-Kopf oder das Burtscha-Joch“ zu verstehen. 137<br />

Über den Ersteren als markanten Ausläufer des Verwalls<br />

hoch über dem Klostertal verlief denn auch laut Amtsurbar<br />

von 1618 die Grenze zwischen der Herrschaft Sonnenberg<br />

und dem Montafon. 138 Es ist jedoch schwer nachvollziehbar,<br />

warum die Urkunde von 1355 neben der Wasserscheide bei<br />

Dalaas auch noch den nahen Burtscha-Kopf als Landmarke<br />

hätte anführen sollen.<br />

Die vier im Dokument erwähnten Ortsangaben s<strong>in</strong>d wohl<br />

vielmehr den Himmelsrichtungen beziehungsweise deren<br />

topografischen Entsprechungen zuzuordnen. So, wie<br />

e<strong>in</strong>ander der Prättigau im Süden und Dalaas im Norden<br />

gegenüberstanden, 139 wird Bucíens das östliche Gegenstück<br />

zur Alfenzmündung dargestellt haben. Somit dürfte<br />

die fragliche Örtlichkeit im Bereich des Ze<strong>in</strong>is-Jochs, dem<br />

ehemaligen Hauptübergang <strong>in</strong>s Paznaun, zu lokalisieren<br />

se<strong>in</strong>. Die namenkundliche Forschung wird klären können,<br />

ob der Name „Ze<strong>in</strong>is“ mit der zweiten, betonten Silbe des<br />

Begriffs „Bucíens“ <strong>in</strong> Zusammenhang stand. 140 Namen mit<br />

der Wortwurzel „pozzín“, was romanisch so viel wie „Brunnen“<br />

oder „Wasserloch“ bedeutet, s<strong>in</strong>d jedenfalls <strong>in</strong> der<br />

entsprechenden Region vielfach nachweisbar. Sogar die<br />

Talbezeichnung „Paznaun“ führt darauf zurück. 141<br />

Es hegte übrigens nicht erst Joseph Bergmann Zweifel an<br />

der gerichtlichen Entscheidung von 1587, die Buzíens östlich<br />

von Stallehr lokalisierte. Auffälligerweise vermerkte der Bludenzer<br />

Vogteiverwalter Hauptmann David von Pappus, der<br />

1609 und 1610 im Auftrag der Innsbrucker Regierung e<strong>in</strong>e<br />

genaue Erhebung der Grenzen der Herrschaften Bludenz<br />

und Sonnenberg vornahm, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Aufzeichnungen, die<br />

später <strong>in</strong>s Amtsurbar von 1618 übernommen wurden, nur<br />

den alten Grenzverlauf, der unmittelbar vom St. Nikolausbild<br />

nahe der Mündung der Alfenz <strong>in</strong> die Ill – von dem gleich<br />

anschließend die Rede ist – über die „Schneeschlaipf<strong>in</strong>en“<br />

h<strong>in</strong>auf <strong>in</strong>s Gebirge führte, 142 so dass Stallehr im Gegensatz<br />

zu Lorüns bei Sonnenberg verblieb. Am Schluss der Grenz


eschreibung musste aber auch er – allerd<strong>in</strong>gs mit deutlich<br />

zweifelndem Unterton – die politische Realität anerkennen,<br />

<strong>in</strong>dem er schrieb: „Verer ist noch a<strong>in</strong> kla<strong>in</strong>er fleckhen, ausser<br />

dem thahl Montafon und zwischen der Allfenz gelegen,<br />

genant Stalär, so auch den Montafonern zuegehorig se<strong>in</strong><br />

solle, ist auch geen Bludenz pfärrig.“ 143 Die urkundliche<br />

Bestätigung des Grenzverlaufs zwischen Sonnenberg und<br />

Montafon vom St. Nikolaus-Bild über die Wasserscheide<br />

h<strong>in</strong>auf zur Davenna, die sich der Vogteiverwalter von<br />

Landammann Bartholomä Reuz, den Alt-Landammännern<br />

Thomas Fritz und Hans Hartmann sowie dem Landschreiber<br />

Hans Henggi 1612 ausstellen und später <strong>in</strong>s Urbar e<strong>in</strong>tragen<br />

ließ, enthält sogar die Feststellung, dass die e<strong>in</strong>gangs<br />

angeführten Marken „bishero ruebigelich gebraucht, wie<br />

auch deßhalber von niemanden jemals angefochten noch<br />

beschwerdt worden“ seien, 144 als ob es den Konflikt mit den<br />

Montafonern wegen Stallehr nie gegeben hätte.<br />

Die Landmarke Buzíens, um deren Lokalisierung die Stände<br />

Sonnenberg und Montafon <strong>in</strong> der zweiten Hälfte des 16.<br />

Jahrhunderts e<strong>in</strong>en langen Gerichtsstreit führten, ist also<br />

wohl gar nicht im Klostertal, sondern im obersten E<strong>in</strong>zugsbereich<br />

der Ill zu suchen. Auf Grund e<strong>in</strong>er fragwürdigen Indizienlage<br />

setzten sich die Montafoner damals aber mit e<strong>in</strong>er<br />

Verortung östlich von Stallehr durch, und zwar vor allem<br />

deshalb, weil die Gegenpartei mit ke<strong>in</strong>er überzeugenden<br />

Alternative am Unterlauf der Alfenz aufwarten konnte, was<br />

nach obigen Darlegungen nicht verwundert. Auf den Gedanken,<br />

dass die Landmarke gar nicht dort zu suchen war, kamen<br />

die Sonnenberger nicht. Stallehr verdankt damit se<strong>in</strong>e<br />

bis heute bestehende Zugehörigkeit zum Montafon dem<br />

Umstand, dass <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit im Walgau niemand<br />

mehr wusste, wo die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er spätmittelalterlichen Urkunde<br />

vermerkte Flur Buzíens lag.<br />

In der Literatur wird der Name – wie schon im Amtsurbar<br />

von 1618 145 – zumeist als „Buziens“ angeführt. In der<br />

Schreibweise „Bucyens“ f<strong>in</strong>det er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkundenabschrift<br />

vom ausgehenden 15. Jahrhundert im ältesten<br />

Bludenzer Stadtbuch. 146 Wie später auch im Liechtenstei-<br />

nischen Urkundenbuch wurde dabei der Buchstabe h<strong>in</strong>ter<br />

dem y ausgelassen. 147 Dieses Zeichen muss als i ohne Punkt<br />

entziffert werden, da e<strong>in</strong> t oder c e<strong>in</strong>en Querstrich im oberen<br />

Teil aufweisen müsste. In derselben Zeile der Urkunde<br />

fehlen die i-Punkte auch bei den Wörtern „Silberer“ und<br />

„Walliser“. In se<strong>in</strong>er beglaubigten Abschrift der Urkunde<br />

von 1355 übernahm der Rankweiler Landrichter Hans Rad<br />

im Jahr 1470 den Namen denn auch als „Butzyiens“. 148<br />

Joseph Bergmann schloss sich später dieser Lesung an. 149<br />

Da sich nicht klar entscheiden lässt, ob es sich beim dritten<br />

Buchstaben um e<strong>in</strong> c oder e<strong>in</strong> t handelt, sche<strong>in</strong>t Hans<br />

Rad e<strong>in</strong> tz gewählt zu haben, das beide Laute enthält. In der<br />

vorliegenden Publikation wird der E<strong>in</strong>heitlichkeit halber die<br />

Schreibweise „Buzíens“ verwendet.<br />

Schlussbemerkung<br />

Die Verwaltungsgliederung des Bludenzer Beckens dokumentiert<br />

bis heute anschaulich die spätmittelalterlichen<br />

und frühneuzeitlichen Raumstrukturierungen durch Herrschaften,<br />

Gerichte, Steuergenossenschaften, Kirchspiele<br />

und Geme<strong>in</strong>den. Von besonderer Bedeutung erwiesen sich<br />

dabei die Geme<strong>in</strong>den, unter denen aber <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit<br />

– und <strong>in</strong> der volkstümlichen Auffassung noch bis weit<br />

<strong>in</strong>s 19. Jahrhundert h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> – ke<strong>in</strong>e gesetzlich normierten,<br />

„dem Staat untergeordneten öffentlich-rechtlichen Verbände“,<br />

sondern e<strong>in</strong> breites Spektrum verschiedenster Körperschaften<br />

von kle<strong>in</strong>en Nachbarschaften, 150 über e<strong>in</strong>zelne<br />

Dörfer und Kirchspiele mit mehreren Dörfern 151 bis h<strong>in</strong> zur<br />

Gesamtheit der Bewohner e<strong>in</strong>es größeren Territoriums 152<br />

zu verstehen s<strong>in</strong>d, die sich auch vielfach überlagerten.<br />

Die Funktion e<strong>in</strong>es „dem Staat untergeordneten öffentlichrechtlichen<br />

Verbandes“ kam im südlichen <strong>Vorarlberg</strong> den<br />

so genannten „Kirchspielen“ zu, deren Vertreter, die Geschworenen,<br />

die untersten von der Herrschaft vereidigten<br />

Verwaltungsorgane darstellten. Ihre Tätigkeit war aber ke<strong>in</strong>eswegs<br />

auf die Ebene der Kirchspiele beschränkt.<br />

Seite 295


1 „Bis 1806 hat Stallehr dem Gericht Sonnenberg angehört [...].“<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten, 17. September <strong>200</strong>8, A10. Dieser Satz wurde<br />

wörtlich übernommen aus Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

von <strong>Vorarlberg</strong>. Sigmar<strong>in</strong>gen 1975, S. 204.<br />

2 „Die Übere<strong>in</strong>stimmung mit dem Wappen von Sonnenberg (goldene<br />

Sonne <strong>in</strong> Blau) drückt zugleich die historische Zugehörigkeit von Lorüns<br />

zu dieser Herrschaft aus.“ <strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten, 10. September<br />

<strong>200</strong>8, A10. Dieser Satz wurde wörtlich übernommen aus Burmeister<br />

1975 (wie Anm. 1), S. 140.<br />

3 http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=71&v_id=18579&v_<br />

action=detail&v_search=stallehr&v_search_old= (24.9.<strong>200</strong>8). Nach<br />

me<strong>in</strong>em Vortrag vom 30. September <strong>200</strong>8 im Davennasaal <strong>in</strong> Stallehr<br />

wurde e<strong>in</strong>e Änderung der E<strong>in</strong>tragung veranlasst. Auch <strong>in</strong> Andreas<br />

Ulmers topographisch-historischer Beschreibung ist zu lesen, dass<br />

der Ort, nachdem man die E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung nach Bludenz 1946 wieder<br />

rückgängig gemacht hatte, weiterh<strong>in</strong> beim Gerichtsbezirk Bludenz<br />

geblieben sei: Andreas Ulmer, Topographisch-historische Beschreibung<br />

des Generalvikariates <strong>Vorarlberg</strong>, Bd. 8: Dekanat Bludenz (ehemals<br />

Dekanat Sonnenberg), Teil 1. Dornbirn 1971, S. 71.<br />

4 Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen<br />

Rechtssprache, bearb. von Günther Dickel/He<strong>in</strong>o Speer, Bd. 7. Weimar<br />

1974-1983, Sp. 982; Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte,<br />

hg. von Adalbert Erler/Ekkehard Kaufmann, Bd. 2. Berl<strong>in</strong> 1978, Sp. 834-<br />

836.<br />

5 Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, bearb. von<br />

Elmar Seebold. Berl<strong>in</strong>/New York 231999, S. 624.<br />

6 Ebenda, S. 311.<br />

7 Ebenda, S. 28.<br />

8 Brockhaus-Wahrig. Deutsches Wörterbuch, hg. von Gerhard Wahrig u. a.,<br />

Bd. 3. Wiesbaden-Stuttgart 1981, S. 131.<br />

9 Im 17. Jahrhundert grenzten zum Beispiel am Bürserberg die Mitglieder<br />

der sonnenbergischen Steuergenossenschaften ihre Interessen<br />

gegenüber jenen der Hofjünger und Bludenzer Ausbürger, die sich<br />

am Berg niedergelassen hatten, als „sonnenbergische gema<strong>in</strong>dt am<br />

Bürsserberg“ ab: <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA), Stadtarchiv<br />

Bludenz 179/9.<br />

10 E<strong>in</strong> Beispiel dafür bildete Schnifis <strong>in</strong> der österreichischen Herrschaft<br />

Feldkirch, dessen Geme<strong>in</strong>deteil Gampel<strong>in</strong> zur reichsfreien Herrschaft<br />

Blumenegg gehörten: vgl. Manfred Tschaikner, Das Gericht Jagdberg <strong>in</strong><br />

der Frühen Neuzeit, <strong>in</strong>: Das Gericht Jagdberg. Von der E<strong>in</strong>richtung 1319<br />

Seite 296<br />

bis zur Aufhebung 1808, hg. von Alois Niederstätter/Manfred Tschaikner<br />

(Elementa Walgau Schriftenreihe 4). Nenz<strong>in</strong>g <strong>200</strong>7, S. 49-112, S. 50-51.<br />

11 Kluge 1999 (wie Anm. 5), S. 314.<br />

12 Noch 1618 heißt es im Amtsurbar: „[…] weyl ermelt schloß und statt<br />

miten <strong>in</strong> der herrschafft Sonnenberg gelegen […]“: VLA, Vogteiamt<br />

Bludenz, Hs. 17, fol. 8a u. 46a.<br />

13 Laut Amtsurbar von 1618 stand der Galgen auf e<strong>in</strong>em zwölf Mitmel<br />

großen Grundstück, „genant Me<strong>in</strong>s Herrn Brayte“. Es war „ausserhalb<br />

der statt gelegen“, stieß aufwärts an die Landstraße und Georg<br />

Neyers Baumgarten, e<strong>in</strong>wärts an Antoni Freis Baumgarten, abwärts an<br />

Hans Welt<strong>in</strong>s Güter und auswärts an Georg Fritzs Gut: VLA, Vogteiamt<br />

Bludenz, Hs. 17, fol. 71a. Der Landesfürst besaß übrigens e<strong>in</strong> zweites, 70<br />

Mitmel großes Gut im Unterfeld östlich der Stadt, das ebenfalls Herren-<br />

Breite genannt wurde: Ebenda, fol. 71b.<br />

14 VLA, Vogteiamt Bludenz 51/602.<br />

15 VLA, Vogteiamt Bludenz, Hs. 17, fol. 40b; Me<strong>in</strong>rad Tiefenthaler, Die<br />

Grenzbeschreibungen im Urbar der Herrschaft Bludenz und Sonnenberg<br />

von 1608 bis 1618, <strong>in</strong>: Montfort 8 (1956) 1, S. 70-108, S. 91.<br />

16 Hermann Sander, Der Streit zwischen Bludenz und Sonnenberg über die<br />

Besteuerung des Klosters St. Peter und andere Rechte von 1686 bis 1695<br />

(Beiträge zur Geschichte von Bludenz, Montafon und Sonnenberg <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> 6). Innsbruck 1904, S. 57.<br />

17 Ulmer 1971 (wie Anm. 3), S. 21.<br />

18 Ebenda, S. 23-24.<br />

19 Ebenda, S. 24 u. 71.<br />

20 Manfred Tschaikner, Bludenz im Barockzeitalter (1550-1730), <strong>in</strong>:<br />

Geschichte der Stadt Bludenz von der Urzeit bis zum Beg<strong>in</strong>n des 20.<br />

Jahrhunderts. Sigmar<strong>in</strong>gen 1996, S. 161-280, S. 229.<br />

21 VLA, Stadtarchiv Bludenz 305/25; VLA, Vogteiamt Bludenz 128/1593.<br />

22 Sander 1904 (wie Anm. 16), S. 62.<br />

23 Ulmer 1971 (wie Anm. 3), S. 93.<br />

24 Ebenda, S. 94-95<br />

25 Die Kunstdenkmäler Österreichs. <strong>Vorarlberg</strong>, bearb. von Gert Ammann/<br />

Mart<strong>in</strong> Bitschnau/Paul Rachbauer/Helmut Swozilek (Dehio-Handbuch).<br />

Wien 1983, S. 117.<br />

26 In Joseph Bergmann, Untersuchungen über die freyen Walliser oder<br />

Walser <strong>in</strong> Graubünden und <strong>Vorarlberg</strong>. Mit e<strong>in</strong>igen diese Gebiete<br />

betreffenden historischen Erläuterungen. Wien 1844, S. 25, fehlen die<br />

Walser von Brand: „In diesem Sonnenbergischen Gebiete fanden sich<br />

me<strong>in</strong>es Wissens ke<strong>in</strong> Walser.“


27 Näheres dazu demnächst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Beitrag Alois Niederstätters für das<br />

geplante Bürser Geme<strong>in</strong>debuch.<br />

28 Re<strong>in</strong>hard Ganahl, Heimatkundliche Beiträge über Brand. 650 <strong>Jahre</strong><br />

Brand. Zum Jubiläumsjahr 1997. Brand 1997, S. 12, 31 u. 33. Als<br />

erster Pfarrer ist übrigens der weitum bekannte Hexenf<strong>in</strong>der Luzius<br />

Hauser angeführt: Manfred Tschaikner, Luzius Hauser, Pfarrer von<br />

Bartholomäberg – e<strong>in</strong> überregional gefragter Hexenf<strong>in</strong>der und Heiler, <strong>in</strong>:<br />

Bludenzer Geschichtsblätter (<strong>200</strong>8) 88, S. 10-20, passim.<br />

29 In VLA, Nachlass Ulmer, Sch. 2, Pfarrbeschreibung von Bürs, S. 16, ist<br />

die Pfarrerhebung mit „1716, bzw. 1727“ datiert.<br />

30 650 <strong>Jahre</strong> Brand. Festschrift zum Jubiläumsjahr 1997. Brand 1997, S. 15.<br />

Wie es davor zur Bildung der Geme<strong>in</strong>de Brand gekommen ist, wussten<br />

bereits die Chronisten des 19. Jahrhunderts nicht mehr: Ganahl 1997<br />

(wie Anm. 28), 29-35.<br />

31 VLA, Urkunde (fortan: Urk.) 607.<br />

32 VLA, Urk. 7463; Josef Grabherr, Die Herrschaft Sonnenberg, zumeist nach<br />

Orig<strong>in</strong>alurkunden kurz bearbeitet, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>er Volks-Kalender 47<br />

(1897), o. S., 36.<br />

33 Tschaikner <strong>200</strong>7 (wie Anm. 10), S. 76-77 u. 84-85.<br />

34 VLA, Urk. 6313 (1544: beide „gema<strong>in</strong>den, die von Bürs und die ab<br />

dem Bürserberg“); VLA, Geme<strong>in</strong>dearchiv Bürs, Hs. 14, fol. 131b+252a;<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Weistümer, Teil 1: Bludenz – Blumenegg – St. Gerold, hg.<br />

von Karl He<strong>in</strong>z Burmeister. Wien 1973, S. 217, Nr. 1.<br />

35 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/340; Geme<strong>in</strong>dearchiv Bürs, Nr. 252. Die<br />

Regierung bestätigte die Pfarrteilung 1737: Geme<strong>in</strong>dearchiv Bürs, Nr.<br />

250.<br />

36 VLA, Urk. 7257 u. 7345; VLA, Geme<strong>in</strong>dearchiv Bürs, Sch. 1, Nr. 3/22.<br />

37 VLA, Stadtarchiv Bludenz 118/66; Sander 1904 (wie Anm. 16), S. 61.<br />

38 VLA, Vogteiamt Bludenz 18/82; VLA, Stand und Gericht Montafon, Hs.<br />

84/1-9.<br />

39 Ulmer 1971 (wie Anm. 3), S. 95; Tschaikner 1996 (wie Anm. 20), S. 229;<br />

zu St. Anton vgl. auch P. Joanna Baptista, Prazalanz, <strong>in</strong>: Rechenschafts-<br />

Bericht des Ausschusses des <strong>Vorarlberg</strong>er Museum-Vere<strong>in</strong>s <strong>in</strong> Bregenz<br />

19 (1879), S. 57-59.<br />

40 VLA, Nachlass Ulmer, Schachtel 1, Pfarrbeschreibung von St. Anton, S. 8.<br />

41 Ulmer 1971 (wie Anm. 3), S. 95. August Manahl, Stallehr. Geschichtliche<br />

Abhandlung über den Ort und se<strong>in</strong>e Bewohner. Man. masch. Bludenz<br />

1952, S. 12 „Während Stallehr bis 1806 <strong>in</strong> juridischer H<strong>in</strong>sicht (Gericht)<br />

der Stadt Bludenz unterstand, so wurde der Ort ab diesem Zeitpunkt<br />

dem damals neu geschaffenen Landgericht Montafon zugeteilt.<br />

Der Grund für diese Maßnahme war, dass zur Errichtung e<strong>in</strong>es<br />

Landgerichtes m<strong>in</strong>destens 7000 E<strong>in</strong>wohner erforderlich waren. Um<br />

die sonst nicht ´erleckende´ Anzahl zu erreichen, war es notwendig,<br />

dass Stallehr dem Montafon zugeteilt wurde. Dieser Schritt war umso<br />

leichter, da die Geme<strong>in</strong>de durch verschiedene Bande (Zugehörigkeit<br />

e<strong>in</strong>es Teiles der E<strong>in</strong>wohner zu den Hofjüngern) ohneh<strong>in</strong> schon<br />

Jahrhunderte h<strong>in</strong>durch mit dem Montafon verknüpft war.“<br />

42 Wolfgang Pfefferkorn, Der Stand Montafon, <strong>in</strong>: Montafoner Heimatbuch.<br />

Schruns 21980, S. 337-356, hier S. 349-350; Peter Bußjäger, „...<br />

zu Luxusbauten wird ke<strong>in</strong> Holz verabfolgt!“ – Die Geschichte des<br />

Forstfonds des Standes Montafon, <strong>in</strong>: Der Montafoner Standeswald.<br />

Beiträge zur Geschichte und Gegenwart e<strong>in</strong>es kommunalen<br />

Forstbetriebes, hg. von Hubert Mal<strong>in</strong>/Bernhard Maier/Monika Dönz-<br />

Breuß (Montafoner Schriftenreihe 18). Schruns <strong>200</strong>7, S. 9-24, S. 12-13.<br />

43 Weistümer 1973 (wie Anm. 34), S. 93. Dieselbe Abgrenzung f<strong>in</strong>det sich<br />

bei der Bestimmung über die „W<strong>in</strong>dflügel“: Ebenda, S. 95.<br />

44 Ebenda, S. 91.<br />

45 VLA, Vogteiamt Bludenz 18/82.<br />

46 VLA, Vogteiamt Bludenz 18/82 u. 60/754.<br />

47 VLA, Vogteiamt Bludenz, Registraturakten, nicht-nummeriert, 20. März<br />

1770.<br />

48 VLA, Vogteiamt Bludenz, „Geistliches Stallehr“, 21. Juni 1782; vgl. auch<br />

z. B. die Bezeichnung „Geme<strong>in</strong>de Stahleer“ <strong>in</strong> VLA, Vogteiamt Bludenz,<br />

„Geistliches Stallehr“, 18. Mai 1796.<br />

49 VLA, Vogteiamt Bludenz, „Geistliches Stallehr“, 6. Juli 1789.<br />

50 VLA, Kartensammlung 01/031 u. 01/012.<br />

51 Königlich-bayerisches Regierungsblatt 1806. München o. J., S. 436.<br />

52 VLA, Vogteiamt Bludenz 81/902.<br />

53 In der Chronik des Lorünser Bürgermeisters Ignaz Batlogg aus dem Jahr<br />

1901 heißt es irrtümlich, dass 1781 „die politische Geme<strong>in</strong>de Lorüns<br />

von Bludenz getrennt und dem Landgericht Montafon zugeteilt“ worden<br />

sei: Brigitte Truschnegg, Lorüns. Dorfgeschichte <strong>in</strong> Schrift und Erzählung<br />

(Sonderband zur Montafoner Schriftenreihe 2). Lorüns <strong>200</strong>6, S. 53.<br />

54 Weistümer 1973 (wie Anm. 34), S. 113.<br />

55 Abbildung bei Ludwig Welti, Gericht und Verwaltung, <strong>in</strong>: Montafoner<br />

Heimatbuch. Schruns 21980, S. 474-488, hier S. 482.<br />

56 Manfred Tschaikner, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Verkehrswege um die Mitte des 17.<br />

Jahrhunderts, <strong>in</strong>: Montfort 59 (<strong>200</strong>7) 3/4, S. 290-298, S. 290 u. 295.<br />

57 Ludwig Vallaster, Die alte Landordnung des Montafons, <strong>in</strong>: Montafoner<br />

Heimatbuch. Schruns 21980, S. 333-336, hier S. 333.<br />

Seite 297


58 VLA, Vogteiamt Bludenz, „Geistliches Stallehr“, 31. August 1790.<br />

59 Ulmer 1971 (wie Anm. 3), S. 71-72 u. 157.<br />

60 VLA, Stadtarchiv Bludenz 6/154 u. 305/47<br />

61 VLA, Nachlass Ulmer, Sch. 2, Pfarrbeschreibung von Stallehr, S. 5.<br />

Diese Auffassung wurde später von Manahl 1952 (wie Anm. 41), S.<br />

8, übernommen: „Erst vom <strong>Jahre</strong> 1831 an war Stallehr selbständige<br />

Geme<strong>in</strong>de mit e<strong>in</strong>em von Bludenz unabhängigen Vorsteher (seit<br />

1946 Bürgermeister).“ Vgl. auch die Angaben auf der Homepage der<br />

Geme<strong>in</strong>de: http://www.stallehr.at/geschichte/verwaltung/.<br />

62 Welti 1980 (wie Anm. 55), S. 477-479.<br />

63 Selbst der Plan der aufgeklärten Obrigkeiten um die Mitte des 18.<br />

Jahrhunderts, <strong>in</strong> Bludenz e<strong>in</strong> Gericht zu <strong>in</strong>stallieren, <strong>in</strong> dem die drei<br />

historischen Regionen Bludenz, Sonnenberg und Montafon mit je drei<br />

Beisitzern vertreten waren, ließ sich nicht umsetzen: vgl. z. B. VLA,<br />

Vogteiamt Bludenz, nicht nummerierte Akten, 7. März 1767.<br />

64 VLA, Vogteiamt Bludenz, Registraturakten, nicht nummeriert, 7. März<br />

1767.<br />

65 Vgl. dazu Nicole D. Ohneberg, So geschähe darum, das recht sye.<br />

Rechtsprechung und Konfliktbewältigung im Montafon anhand der<br />

Märzengerichtsprotokolle (1490-1599) (Montafoner Schriftenreihe 19).<br />

Schruns <strong>200</strong>7, S. 11-14.<br />

66 VLA, Vogteiamt Bludenz 81/902.<br />

67 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358.<br />

68 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358; Weistümer 1973 (wie Anm. 34), S. 115.<br />

69 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358.<br />

70 VLA, Vogteiamt Bludenz 81/902, unsigniertes Schreiben vom 11. Juli<br />

1773.<br />

71 VLA, Vogteiamt Bludenz 63/786, Freiburger Regierung an die Stadt<br />

Bludenz, 30. Oktober 1776.<br />

72 Ludwig Welti, Bludenz als österreichischer Vogteisitz 1418-1806.<br />

E<strong>in</strong>e regionale Verwaltungsgeschichte (Forschungen zur Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s 2, der ganzen Reihe 9). Zürich 1971, S. 204. Im Stadtgericht<br />

Bludenz wirkte als Richter der herrschaftlich bestellte Untervogt, im<br />

Sonnenberger Gericht der gewählte Landammann.<br />

73 St. Anton wurde zu Bartholomäberg gezählt: Weistümer 1973 (wie Anm.<br />

34), S. 113..<br />

74 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358; VLA, Vogteiamt Bludenz 15/3 u.<br />

94/1016, Schreiben des Patrimonialrichters Josef Platzer vom 26. Mai<br />

1807; Weistümer 1973 (wie Anm. 34), S. 113-114.<br />

75 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358, Beilage zum Schreiben des<br />

Seite 298<br />

Appellationsgerichts vom 17. Februar 1786.<br />

76 Tschaikner <strong>200</strong>7 (wie Anm. 10), S. 71-73.<br />

77 VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358, Schreiben des Appellationsgerichts<br />

vom 17. Februar 1786, u. 81/902, Edictal-Vorladung vom 18. November<br />

1786. In e<strong>in</strong>em Schreiben zwecks Abänderung der Regulierung vom<br />

18. Dezember 1787, VLA, Vogteiamt Bludenz 39/358, wird die höchste<br />

Resolution auf den 31. August 1786 datiert.<br />

78 VLA, Vogteiamt Bludenz 22/143.<br />

79 VLA, Vogteiamt Bludenz, Registraturakten, 1794, Nr. 86.<br />

80 VLA, Vogteiamt Bludenz 22/143.<br />

81 VLA, Bibliotheksgut Nr. 161, S. 87.<br />

82 VLA, Bayerische Akten, Sch. 84, Schrift über die neue bayerische<br />

Landesorganisation 1806/07.<br />

83 Näheres zu den angeführten Vorgängen bei Manfred Tschaikner, Das<br />

Schloss Gayenhofen <strong>in</strong> Bludenz – e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung des 19. Jahrhunderts,<br />

<strong>in</strong>: Bludenzer Geschichtsblätter (<strong>200</strong>9) 93, S. 3-29, hier S. 11-18.<br />

84 Thomas Welte [irrtümlich: Welti], Frastanz, <strong>in</strong>: Rheticus 16 (1994) 4, S.<br />

341-356, hier S. 345.<br />

85 Nikolaus Grass, Die Verwaltungsgeschichte Tirols bis zum <strong>Jahre</strong> 1868,<br />

<strong>in</strong>: 100 <strong>Jahre</strong> Bezirkshauptmannschaften <strong>in</strong> Tirol. Innsbruck 1972, S.<br />

6-18, hier S. 14-15; Oswald Gschließer, Die gesetzliche E<strong>in</strong>führung der<br />

Bezirkshauptmannschaften und ihre territorialen Veränderungen, <strong>in</strong>:<br />

100 <strong>Jahre</strong> Bezirkshauptmannschaften <strong>in</strong> Tirol. Innsbruck 1972, S. 20-34,<br />

S. 20 u. 32-33.<br />

86 Rudolf Küng, Geschichte der <strong>Vorarlberg</strong>er Zement<strong>in</strong>dustrie, <strong>in</strong>: Bludenzer<br />

Geschichtsblätter (1987) 1, S. 48-56, hier S. 48.<br />

87 Karl Kollbach, Die Deutschen Alpen. E<strong>in</strong>e Wanderung durch <strong>Vorarlberg</strong>,<br />

Tirol, Salzburg und die oberbayerischen Gebirge. Köln 1895, S. 20.<br />

88 VLA, Vogteiamt Bludenz 36/286.<br />

89 VLA, Vogteiamt Bludenz, Hs. 17, fol. 38a.<br />

90 Hermann Sander, Der Streit der Montafoner mit den Sonnenbergern<br />

um den Besitz der Ortschaft Stallehr und um Besteuerungsrechte (1554-<br />

1587) (Beiträge zur Geschichte von Bludenz, Montafon und Sonnenberg<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 2). Innsbruck 1897, S. 8.<br />

91 VLA, Vogteiamt Bludenz, Hs. 17, fol. 38b.<br />

92 VLA, Stadtarchiv Bludenz 150/30 und VLA, Vogteiamt Bludenz 36/286.<br />

Abbildung und Datierung e<strong>in</strong>er Karte bei Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Gabriel<br />

Walsers Karte des Landes Montafon aus dem <strong>Jahre</strong> 1770. Langnau am<br />

Albis 1987, S. 7-9.<br />

93 VLA, Nachlass Ulmer, Sch. 2, Pfarrbeschreibung von Stallehr,


S. 4. Johann Jakob Staffler, Tirol und <strong>Vorarlberg</strong>, statistisch und<br />

topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen, Teil 2, Bd. 1.<br />

Innsbruck 1841, S. 132-133 u. 143, führt es noch als Grenzmarke an.<br />

94 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 54-56, Anm.<br />

95 Tiroler Landesarchiv, <strong>Vorarlberg</strong>er Landtagsakten, Fasz. 3, fol.<br />

488a-498b; siehe dazu auch TLA, Buch Walgau, Bd. 15, fol. 346a-347a.<br />

96 VLA, Vogteiamt Bludenz 155/3233.<br />

97 Tschaikner <strong>200</strong>7 (wie Anm. 56), S. 290 u. 295.<br />

98 Andreas Rudigier, Zum 600. Todestag des hl. Johannes von Nepomuk.<br />

E<strong>in</strong> kunsthistorischer Streifzug durch das Montafon, <strong>in</strong>: Jahrbuch des<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseums (1993), S. 73-100, S. 78.<br />

99 Vera Schauber/Hanns Michael Sch<strong>in</strong>dler, Heilige und Namenspatrone<br />

im <strong>Jahre</strong>slauf. Pattloch 1998, S. 629.<br />

100 Andreas Rudigier/Elmar Schallert, 111 Heilige <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

(Schriftenreihe der Rheticus-Gesellschaft 37). Feldkirch 1998, S. 224.<br />

101 VLA, Urk. 8976.<br />

102 VLA, Bayerischer Steuerkataster 2/2.<br />

103 VLA, Bayerischer Steuerkataster 1/3 u. 2/30A.<br />

104 Tiroler Landesarchiv, <strong>Vorarlberg</strong>er Landtagsakten, Fasz. 3, fol.<br />

488a-498b, bes. 496a; VLA, Vogteiamt Bludenz 155/3233.<br />

105 VLA, Vogteiamt Bludenz 123/1364.<br />

106 Hans Barbisch, Vandans. E<strong>in</strong>e Heimatkunde aus dem Tale Montafon <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>. Innsbruck 1922, S. 3.<br />

107 Hermann Sander, Die österreichischen Vögte von Bludenz (Programm<br />

der k. k. Ober-Realschule Innsbruck für das Studienjahr 1898-99).<br />

Innsbruck 1899, S. 27-31; Welti 1971 (wie Anm. 72), S. 43.<br />

108 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 44 u. 56 Anm 1.<br />

109 VLA, Vogteiamt Bludenz, Hs. 17, fol. 38b.<br />

110 Ebenda, fol. 65a.<br />

111 Ebenda, fol. 61b.<br />

112 Ebenda, fol. 48a.<br />

113 VLA, Urk. 10009; Liechtenste<strong>in</strong>er Urkundenbuch o. J., S. 140.<br />

114 Josef Zösmair, Zur ältesten Geschichte des Montafons. Bregenz 1923, S.<br />

12.<br />

115 Andreas Ulmer, Die Burgen und Edelsitze <strong>Vorarlberg</strong>s und<br />

Liechtenste<strong>in</strong>s. Historisch und topographisch beschrieben. Dornbirn<br />

1925, S. 578.<br />

116 Liechtenste<strong>in</strong>er Urkundenbuch o. J., S. 148; Benedikt Bilgeri, Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s, Bd. 2: Bayern, Habsburg, Schweiz – Selbstbehauptung.<br />

Wien-Köln-Graz 1974, S. 61 (genaue Ortsbestimmung im Orts<strong>in</strong>dex, S.<br />

596) u. 112.<br />

117 Welti 1980 (wie Anm. 55), S. 474; ebenfalls Emil Scheibenstock,<br />

Geschichte des Bergbaus im Montafon, <strong>in</strong>: Montafoner Heimatbuch.<br />

Schruns 21980, S. 41-51, S. 42, und Emil Scheibenstock, Bergknappen,<br />

Stollen, Erze. Zur Geschichte des Bergbaues im Montafon.<br />

Bartholomäberg, Kristberg, Silbertal (Bludenzer Geschichtsblätter 31).<br />

Bludenz 1996, S. 12.<br />

118 Die Formulierung „über die Egge“ schloss selbstverständlich nicht aus,<br />

dass sich die Bergleute aus dem Klostertal der Alfenz entlang nach<br />

Bludenz begaben. Sie kennzeichnete nur die Lage des Gerichtsorts<br />

außerhalb des Montafons.<br />

119 Dieses romanische Wort muss auf der zweiten Silbe betont werden.<br />

120 Weistümer 1973 (wie Anm. 34), S. 59.<br />

121 VLA, Vogteiamt Bludenz 36/286.<br />

122 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 50 u. 54.<br />

123 Weistümer 1973 (wie Anm. 34), S. 59.<br />

124 Vgl. auch Documentorum S. Geroldianam praepositvram et eivs<br />

districtvm concernentivm <strong>in</strong> dvas capsvlas, sive partes divisio. Prima<br />

pars. O. O. 1695, S. 47: „Doch vorbehalten / wo sie sich wider <strong>in</strong><br />

Montafun über die Allfentz / es seye gen Stallär / Arnus[!] / ald gar <strong>in</strong><br />

Montafun zugen / und daselbs sitzen / und hausen wurden [...].“<br />

125 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 16-17 u. 31.<br />

126 VLA, Urk. 10009.<br />

127 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 63, Anm. 1.<br />

128 VLA, Bayerischer Steuerkataster 2/2.<br />

129 VLA, Vogteiamt Bludenz 70/872.<br />

130 VLA, Bayerischer Steuerkataster 1/3.<br />

131 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 64, Anm. 1; vgl. auch Hermann Sander,<br />

Die Erwerbung der vorarlbergischen Grafschaft Sonnenberg durch<br />

Oesterreich (Beiträge zur Geschichte von Bludenz, Montavon und<br />

Sonnenberg <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1). Innsbruck 1888, S. 40, Anm. 97.<br />

132 Sander 1897 (wie Anm. 90), S. 49.<br />

133 Stefan Müller, Zur Geschichte des spätmittelalterlichen Bergbaues im<br />

Montafon, <strong>in</strong>: Vierteljahresschrift für Geschichte und Landeskunde<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s 9 (1925), S. 33-44, S. 37.<br />

134 Isidor Flür, Die Alpenpässe und Bergübergänge im Walgau <strong>in</strong> alten<br />

Zeiten, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt 28.9.1922, S. 1-2, hier S. 1, und<br />

Isidor Flür, Die Alpenpässe und Bergübergänge im Walgau <strong>in</strong> alten<br />

Zeiten. Christliche Fürsorge für Reisende, Pilger und Kranke., <strong>in</strong>: Ders.,<br />

Kirchengeschichtliche Fragmente aus dem Walgau, Heft 1 u 2. Bregenz<br />

Seite 299


1926, S. 7-67, hier S. 57. Dieser Autor lokalisierte „Buziens“ 1922 auf<br />

der rechten Seite der Alfenz bei Braz und 1926 auf der Alpe Itons (1575:<br />

„Patzynns“).<br />

135 Ulmer 1925 (wie Anm. 115), S. 519.<br />

136 Müller 1925 (wie Anm. 133), S. 37-38; vgl. z. B. VLA, Vogteiamt Bludenz,<br />

Hs. 17, fol. 103a.<br />

137 Bergmann 1844 (wie Anm. 26), S. 68, Anm. 3. Die hier geäußerte<br />

Auffassung wird nur referiert von Josef Zösmair, Politische Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s im 13. und 14. Jahrhundert unter den Grafen von Montfort<br />

und Werdenberg, 2. Teil. Innsbruck 1878, S. 39, Anm. 1.<br />

138 VLA, Vogteiamt Bludenz, Hs. 17, fol. 44b; VLA, Vogteiamt Bludenz 6/55a.<br />

139 Müller 1925 (wie Anm. 133), S. 37, fragt sich: „Wer hat je etwas von<br />

Marken zwischen dem Prätigau und Dalaas gehört, zwischen e<strong>in</strong>er<br />

Fläche und e<strong>in</strong>em Punkte?“ E<strong>in</strong>e solche Konstellation ergibt sich jedoch<br />

aus der hohen Bedeutung des <strong>in</strong>tensiv genutzten Übergangs über den<br />

Kristbergsattel für die Abgrenzung gegenüber Sonnenberg.<br />

140 Zum Namen „Ze<strong>in</strong>is“ vgl. Josef Zösmair, Die Bergnamen <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

möglichst auf urkundlicher Grundlage erklärt. Dornbirn 1923, S. 36, u.<br />

Karl F<strong>in</strong>sterwalder, Name und Siedlung <strong>in</strong> der Silvretta, <strong>in</strong>: Ders., Tiroler<br />

Ortsnamenkunde. Gesammelte Aufsätze und Arbeiten, hg. von Hermann<br />

M. Ölberg/Nikolaus Grass, Bd. 2: E<strong>in</strong>zelne Landesteile betreffende<br />

Arbeiten. Inntal und Zillertal. Innsbruck 1990, S. 905-917, S. 916.<br />

141 F<strong>in</strong>sterwalder 1990 (wie Anm. 140), S. 910-911.<br />

142 VLA, Vogteiamt Bludenz, Hs. 17, fol. 38a+b u. 48a.<br />

143 Ebenda, fol. 66a; vgl. auch ebenda, fol. 62b-63a.<br />

144 Ebenda, fol. 44b+45a.<br />

145 Ebenda, fol. 247a.<br />

146 VLA, Stadtarchiv Bludenz, Hs. 1, S. 98.<br />

147 Liechtenste<strong>in</strong>isches Urkundenbuch, Teil 1, Bd. 3, bearb. von Benedikt<br />

Bilgeri. Vaduz o. J., Nr. 81, S. 139; Bilgeri übersetzte dort zudem<br />

die Wörter „und als“ <strong>in</strong> der Orig<strong>in</strong>alurkunde mit „wo“, sodass die<br />

Örtlichkeit se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach „wahrsche<strong>in</strong>lich“ an der Mündung<br />

der Alfenz <strong>in</strong> die Ill zu suchen war, was im 16. Jahrhundert auch die<br />

Sonnenberger glaubten: Ebenda, S. 139, 143 u. 148. In se<strong>in</strong>er Geschichte<br />

des Landes <strong>Vorarlberg</strong> (Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, Bd.<br />

3: Ständemacht, Geme<strong>in</strong>er Mann – Emser und Habsburger. Wien-<br />

Köln-Graz 1977, S. 318-319) schloss sich Bilgeri aber der gegenteiligen<br />

Auffassung Sanders und dem Urteil des Gerichts von 1587 an.<br />

148 Dieses Vidimus ist allerd<strong>in</strong>gs nur mehr als Abschrift aus dem Jahr 1657<br />

erhalten: VLA, Urk. 4598.<br />

Seite 300<br />

149 Bergmann 1844 (wie Anm. 26), S. 68; Rudolf Thommen las irrtümlich<br />

„Lutzyens“: Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österreichischen<br />

Archiven, hg. von Rudolf Thommen, Bd. 1: 765-1370. Basel 1899, Nr. 548,<br />

S. 336.<br />

150 So ist noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schreiben von 1792 von den „<strong>in</strong> das Kirchspiel<br />

Bludenz gehörigen Orschaften St. Leonhard, Grubs, Rad<strong>in</strong>, B<strong>in</strong>gs und<br />

Stahler" und gleich darauf von "bemelte[n] Geme<strong>in</strong>den“ die Rede: VLA,<br />

Vogteiamt Bludenz, „Geistliches Stallehr“, 14. August 1792. Auch <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Schreiben des Bludenzer Magistrats vom August 1824 bezüglich<br />

Weideangelegenheiten werden ausdrücklich die beiden „Geme<strong>in</strong>den“<br />

Brunnenfeld und B<strong>in</strong>gs erwähnt: VLA, Stadtarchiv Bludenz 317/82.<br />

151 In e<strong>in</strong>em offiziellen Schreiben des Tals Montafon 1731 sche<strong>in</strong>en nicht die<br />

kle<strong>in</strong>en Weiler, sondern die sieben Kirchspiele als „Geme<strong>in</strong>den“ auf:<br />

VLA, Stand und Gericht Montafon 3/108.<br />

152 Der gesamte Verband der Kirchspiele des Tals wird nicht nur 1622 als<br />

„Gema<strong>in</strong>d des Tals Montafon“ genannt: TLA, Buch Walgau 12, fol. 405b.<br />

Selbst 1787 ist noch von der „Geme<strong>in</strong>de Montafon“ die Rede: VLA,<br />

Vogteiamt Bludenz 39/358, 18. Dezember 1787. In e<strong>in</strong>em Dokument vom<br />

9. September 1729 s<strong>in</strong>d die „Geme<strong>in</strong>dsleute der Herrschaft Sonnenberg“<br />

erwähnt: VLA, Vogteiamt Bludenz 6/55a.


Wehe, das Landesarchiv veröffentlicht wieder e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong><br />

verme<strong>in</strong>tlich „falsches“ Geme<strong>in</strong>dewappen! Da reagieren<br />

Geme<strong>in</strong>deoberhäupter mitunter sehr empf<strong>in</strong>dlich. Denn<br />

Wappen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e ernste, mitunter bierernste Angelegenheit.<br />

Siegel als Ausdruck der Stadtrechte<br />

Die Entstehung der Geme<strong>in</strong>dewappen, zumal <strong>in</strong> Form der<br />

Stadtsiegel, ist nicht zuletzt als rechtsgeschichtliches Phänomen<br />

zu begreifen.<br />

Siegel dienten und dienen zur Beglaubigung und zum Verschluss<br />

von Dokumenten. Wenn im Mittelalter e<strong>in</strong>e Bürgerschaft<br />

ihr Siegel an e<strong>in</strong>e Urkunde hängen konnte, war das<br />

e<strong>in</strong> Zeichen ihrer Rechtsstellung und Geschäftsfähigkeit. Für<br />

die Stadt Feldkirch s<strong>in</strong>d seit 1312 Siegel belegt, für die Stadt<br />

Bludenz seit 1329. Davon konnten die Bregenzer erst träumen.<br />

Ihnen gestand erst <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> später (1529) Erzherzog<br />

Ferd<strong>in</strong>and das erwünschte Stadtsiegel und Wappen zu.<br />

Wappenfähige Stände<br />

Auch die meisten der 21 „bäuerlichen“ Geme<strong>in</strong>wesen legten<br />

sich mit der Zeit Siegel zu. Mit den Städten bildeten sie als<br />

„Stände“ oder „Gerichte“ die politische „Landschaft“ <strong>in</strong><br />

den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg.<br />

Nicht von ungefähr lassen sich auch für den Bregenzerwald<br />

(1379) und das Montafon (1405) bereits sehr früh Siegel<br />

belegen, und zwar „Landessiegel“. Denn die frühen dieser<br />

Stände verstanden sich zu Recht noch als „Länder“ im<br />

rechtshistorischen S<strong>in</strong>n.<br />

Der Stand Montafon führte die Petrischlüssel im Wappen,<br />

die „Schlüssel zum Himmelreich“ (Mt 16,18). Sie verwiesen<br />

eigentlich nur darauf, dass die Montafoner lange Zeit<br />

abhängige „Hofjünger“ des Hofes bei St. Peter zu Bludenz<br />

waren. Sie nährten aber die Legende, die Montafoner seien<br />

Vortragsreihe der Montafoner Museen; Tschagguns, Altes Geme<strong>in</strong>deamt, 14. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter im <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv<br />

Zur Entstehung der Montafoner<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen 1927 bis 1967<br />

Ulrich Nachbaur<br />

von fast ganz oben zur Führung der Schlüssel samt Tiara<br />

berechtigt worden. So ließen sie sich ihr Wappen nicht nur<br />

vom Landesfürsten (1639, 1656, 1718), sondern 1700, mit erheblichem<br />

Erklärungsbedarf, auch vom Papst bekräftigen. 1<br />

– Wappen waren immer auch e<strong>in</strong>e Prestigefrage; für die<br />

Montafoner im Kampf gegen die Bludenzer Bevormundung.<br />

E<strong>in</strong>zelne Standeswappen wurden von den ab 1808 e<strong>in</strong>gerichteten<br />

Geme<strong>in</strong>den weitergeführt – so von Dornbirn<br />

und Mittelberg. Bei neuen Geme<strong>in</strong>dewappen wurden verb<strong>in</strong>dende<br />

Elemente aus den ehemaligen Standeswappen<br />

übernommen, zum Beispiel die Wäldertanne, die Sonnenberger<br />

Sonne oder die Montafoner Schlüssel. 2<br />

Beiwerk zu Stadt- und Markterhebungen<br />

Mit den kaiserlichen Markt- und Stadterhebungen, die<br />

um 1875 <strong>in</strong> Mode kamen, ließen sich die frisch erkorenen<br />

Städte und Märkte meist auch e<strong>in</strong> Wappen verleihen oder<br />

bestätigen. So war es auch, als das „Erhebungsfieber“ auf<br />

<strong>Vorarlberg</strong> übergriff. Nachdem Dornbirn 1901 zur „Stadt“<br />

und Lustenau 1902 zum „Markt“ erhoben waren, beschloss<br />

1904 die aufstrebende Nachbargeme<strong>in</strong>de Hard, ebenfalls<br />

um die nom<strong>in</strong>elle Markterhebung samt Wappen anzusuchen.<br />

Doch waren bis 1918 tatsächlich nur Städte und Marktgeme<strong>in</strong>den<br />

wappenfähig, wie das <strong>in</strong> den Büchern steht?<br />

Den Gegenbeweis liefert die Wappenverleihung an die unbedeutende<br />

Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>de Schl<strong>in</strong>s von 1911, die allerd<strong>in</strong>gs<br />

ihresgleichen gesucht haben dürfte.<br />

Wappenführung ohne Wappenbrief<br />

E<strong>in</strong> Wappenbrief bedeutete Prestigegew<strong>in</strong>n, aber ke<strong>in</strong>e<br />

nennenswerten rechtliche Vorteile. Strenge Staatsbeamte<br />

vertraten die Ansicht, dass das Recht zur Wappenführung<br />

e<strong>in</strong>er offiziellen Verleihung oder Bestätigung bedürfe.<br />

Seite 301


Doch Feldkirch und Bludenz führten ihre Wappen seit Jahrhunderten,<br />

ohne e<strong>in</strong>e landesfürstliche Berechtigung vorweisen<br />

zu können oder zu müssen. Auch andere Kommunen<br />

legten sich e<strong>in</strong>fach schmucke Wappen zu. Die Montafoner<br />

Geme<strong>in</strong>den übten allerd<strong>in</strong>gs heraldische Abst<strong>in</strong>enz.<br />

Landesgesetz 1926: Wappenrevision<br />

Waren Geme<strong>in</strong>enamen, -titel- und –wappen Sache der Krone<br />

gewesen, nahm diese Kompetenz nach 1918 zunächst<br />

die Bundesregierung wahr. 1925 g<strong>in</strong>g sie auf die Länder<br />

über. Am 22. Dezember 1926 beschloss der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtag eigens e<strong>in</strong> Landesgesetz.<br />

Es sah vor, dass die Geme<strong>in</strong>den, die bereits e<strong>in</strong> Wappen<br />

führen, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es <strong>Jahre</strong>s um e<strong>in</strong>e Bestätigung oder<br />

Verleihung dieser Berechtigung ansuchen müssen. Mit dieser<br />

Wappenrevision bekam die Landesregierung alle <strong>in</strong>offiziellen<br />

Wappen „<strong>in</strong> den Griff“.<br />

Der Schrunser Wappenstreit<br />

Dieses Gesetz war e<strong>in</strong> Stück weit e<strong>in</strong>e „Lex Schruns“. 3 Der<br />

Montafoner Hauptort hatte bereits 1924 e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

Markterhebung samt Wappenverleihung e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Am 21. Oktober 1927 verlieh der Landtag Schruns endlich<br />

das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgeme<strong>in</strong>de“.<br />

Die Wappenverleihung verzögerte sich noch etwas, nachdem<br />

sich die Geme<strong>in</strong>deväter jahrelang mit viel H<strong>in</strong>gabe<br />

über die Gestaltung gestritten hatten.<br />

Im Juni 1924 wusste die Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />

nach Bregenz zu berichten, Schruns wolle im Wappen das<br />

Montafoner Vieh als Quelle se<strong>in</strong>es Wohlstandes und Erwerbes<br />

vers<strong>in</strong>nbildlicht haben. Zu diesem Zweck sei e<strong>in</strong>em<br />

Heraldiker <strong>in</strong> München e<strong>in</strong>e Fotographie der schönsten<br />

Schrunser Kuh geschickt worden. Es handelte sich um Hans<br />

Bertle (1880 bis 1943), der sich weigerte, e<strong>in</strong>e Kuh <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

Wappen aufzunehmen und stattdessen e<strong>in</strong>en Stier <strong>in</strong> „auf-<br />

Seite 302<br />

steigender“ Stellung vorschlug, wovon die Geme<strong>in</strong>deväter<br />

nichts wissen wollten. 4 Schließlich lieferte Bertle e<strong>in</strong>en<br />

Vorschlag ohne R<strong>in</strong>dvieh. Er zeigte <strong>in</strong> gespaltenem Schild<br />

drei goldene Bienen für „Emsigkeit, Fleiss und Strebsamkeit<br />

<strong>in</strong> allen Zweigen wirtschaftlicher, <strong>in</strong>dustrieller und<br />

gewerblicher Betriebe“ sowie e<strong>in</strong> Ahornblatt mit e<strong>in</strong>em<br />

e<strong>in</strong>geschlungenen S für die „Abstammung des Ortsnamens<br />

Schruns“ (angeblich von late<strong>in</strong>isch aceronis, bei den Ahornen).<br />

5 Die Geme<strong>in</strong>devertretung folgte diesem Vorschlag im<br />

Juli 1925 mit großer Mehrheit; im September 1926 musste<br />

Geme<strong>in</strong>devorsteher Franz Wachter der Landesregierung jedoch<br />

mitteilen, dass bedeutende Gegenströme aufgetreten<br />

seien und die Frage nochmals beraten werden müsse.<br />

Am 18. September 1926 kam es zur „Entscheidungsschlacht“.<br />

Bertle präsentierte neue Entwürfe. Die Befürchtungen,<br />

der Stier im Wappen werde Anlass zur Verhöhnung<br />

der Geme<strong>in</strong>demitglieder geben, erachte er als<br />

unbegründet, wenn die Bevölkerung nicht selbst durch ihr<br />

Benehmen dazu Anstoß gebe. Dieselbe Befürchtung, gab<br />

Bertle zu bedenken, könnte man der gewünschten Montafonerkuh<br />

zugrunde legen, wobei die Ausspottung dann vor<br />

allem die Schrunser Frauen träfe. Schließlich entschied sich<br />

die Mehrheit für den Stier und e<strong>in</strong>e Sonne mit Dreiberg im<br />

Schild. E<strong>in</strong> aufgelegter Helm zeigte <strong>in</strong> der Helmzier die Petrischlüssel<br />

<strong>in</strong> Gold.<br />

Doch damit war der Fall noch nicht erledigt. Das Landesgesetz<br />

sah vor, e<strong>in</strong> heraldisches Gutachten des Bundeskanzleramtes<br />

(Inneres) e<strong>in</strong>zuholen, wo die Gratialregistratur<br />

(ehemals Adelsarchiv) angesiedelt war. Die stieß sich am<br />

Turnierhelm, der nur Adelswappen zukomme. Bertle lieferte<br />

weitere Entwürfe. Am 10. Dezember 1927 konnte die<br />

Landesregierung der Marktgeme<strong>in</strong>de Schruns endlich das<br />

Wappen verleihen.<br />

Vor lauter Varianten war nun auch noch e<strong>in</strong> Malheur passiert,<br />

das Landesarchivar Viktor Kle<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Markterbungs-Festschrift<br />

klarstellte:


„Das Wappen weist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Beziehung auf die geschichtliche<br />

Vergangenheit der Marktgeme<strong>in</strong>de Schruns h<strong>in</strong>. Der<br />

im Wappenbilde ersche<strong>in</strong>ende schwarze Stier er<strong>in</strong>nert an<br />

den Aufschwung, den Schruns durch se<strong>in</strong>e hervorragende<br />

Viehzucht und se<strong>in</strong>e Viehmärkte genommen hat. Die goldenen<br />

Schlüssel er<strong>in</strong>nern an die Zugehörigkeit zum Tale<br />

Montafon, das <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Wappen die im päpstlichen Wappen<br />

ersche<strong>in</strong>enden gekreuzten schwarzen Schlüssel führt.<br />

Die dah<strong>in</strong>ter stehende goldene Sonne hat nichts mit dem<br />

Wappen der ehemaligen Herrschaft Sonnenberg zu tun;<br />

dies würde den historischen Tatsachen nicht entsprechen.<br />

Sie soll vielmehr auf die über Schruns aufgehende Sonne<br />

des sich stets mehr entwickelnden Fremdenverkehrs h<strong>in</strong>weisen.“<br />

6<br />

Bestätigung des Montafoner Standeswappens 1928<br />

Bis Juni 1928 zeigten der Landesregierung zehn Geme<strong>in</strong>den<br />

an, zur Führung e<strong>in</strong>es Wappens berechtigt zu se<strong>in</strong>. 23<br />

weitere meldeten ihr Interesse an e<strong>in</strong>er Wappenverleihung<br />

an, während die restlichen 68 Geme<strong>in</strong>den darauf vorerst<br />

ke<strong>in</strong>en Wert legten; darunter die übrigen neun Montafoner<br />

Geme<strong>in</strong>den, die Schruns nicht nacheiferten.<br />

Das Landesarchiv wurde beauftragt, sich mit den wappenwilligen<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong>s E<strong>in</strong>vernehmen zu setzen. 7 Auf<br />

Anregung Landesarchivar Kle<strong>in</strong>ers wurden zudem die Standesverwaltungen<br />

Montafon und Bregenzerwald mit e<strong>in</strong>bezogen.<br />

So erteilte die Landesregierung dem Stand Montafon<br />

mit Beschluss vom 15. Dezember 1928 die Berechtigung<br />

zur Weiterführung des Wappens mit den zwei verschränkten<br />

schwarzen Schlüsseln auf Silber. 8<br />

Diese Bestätigung von 1928 entfaltete me<strong>in</strong>es Erachtens<br />

ke<strong>in</strong>e Rechtswirkung. Selbstverständlich steht es dem<br />

Stand Montafon zu, die Schlüssel als Logo zu führen. Aber<br />

selbst wenn der „zehngliedrige“ Stand Montafon tatsächlich<br />

als Geme<strong>in</strong>deverband nach Geme<strong>in</strong>degesetz zu betrachten<br />

wäre oder diese Rechtsform bestätigt erhielte, 9<br />

genösse se<strong>in</strong> Wappen ke<strong>in</strong>en öffentlichrechtlichen Schutz.<br />

Bestätigung des Standeswappens 1928<br />

Wenn sich die Montafoner Schlüssel <strong>in</strong> den folgenden Jahrzehnten<br />

als goldene Schlüssel <strong>in</strong>s öffentliche Bewusstse<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>prägten, dürfte das wohl auf die <strong>in</strong>ternationalen „Goldschlüsselrennen“<br />

zurückzuführen se<strong>in</strong>, die 1963 bis 1983<br />

werbewirksam ausgetragen wurden; 10 wie <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>tersportwelt<br />

auch die feste Überzeugung reifte, dass „Schruns-<br />

Tschagguns“ e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de sei.<br />

Von Wäldertannen bis zu Walsersternen<br />

Die Bestimmungen des Landesgesetzes 1926 wurden 1935<br />

<strong>in</strong> die neue Geme<strong>in</strong>deordnung e<strong>in</strong>gebaut. 11 Bis 1938 ließen<br />

sich 38 der damals 99 Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> Wappen bestätigen<br />

oder verleihen.<br />

Die Wappen knüpfen häufig an historische Traditionen an.<br />

Denn nur e<strong>in</strong> altes Wappen ist e<strong>in</strong> edles Wappen.<br />

Die Laternser griffen gleich bis auf ihre „Urheimat“ zurück.<br />

Als „Zimbapfarrer“ Gebhard Gunz 1936 für Laterns e<strong>in</strong> Wappen<br />

entwarf, legte er ihm – mit Genehmigung der Kantonsregierung<br />

- das Walliser Kantonswappen zu Grunde. 12 So<br />

wurden die Wallisersterne offiziell <strong>in</strong> die <strong>Vorarlberg</strong>er Heraldik<br />

und die Walser Gefühlswelt „importiert“. 1964 sollte<br />

Silbertal als dritte Walsergeme<strong>in</strong>de auf dieses Symbol zurückgreifen<br />

(Damüls 1963).<br />

Reichssiegel mit Hakenkreuz<br />

Wenn alle Montafoner Geme<strong>in</strong>den außer Schruns von 1938<br />

bis 1945 das Hakenkreuz im Siegel führten, war das nicht<br />

Ausdruck e<strong>in</strong>er besonders nationalsozialistischen Ges<strong>in</strong>nung,<br />

sondern e<strong>in</strong>e Folge der Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung,<br />

die mit 1. Oktober 1938 <strong>in</strong> Kraft gesetzt wurde:<br />

Die Geme<strong>in</strong>den hatten ihre bisherigen Wappen und Flaggen<br />

weiterzuführen. Jene Geme<strong>in</strong>den aber, die noch über<br />

ke<strong>in</strong> Wappen verfügten, waren wie andere staatliche Verwaltungen<br />

verpflichtet, das kle<strong>in</strong>e Reichssiegel mit dem<br />

Hoheitszeichen des Reichs – das Hakenkreuz der NSDAP im<br />

Eichenkranz, darauf e<strong>in</strong> Adler – zu führen.<br />

Seite 303


Montafoner „Wappenboom“ <strong>in</strong> den 1960er <strong>Jahre</strong>n<br />

Von 1947 bis 1965 verlieh die Landesregierung 16 weiteren<br />

Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> Wappen, darunter nicht weniger als sechs<br />

Montafoner Geme<strong>in</strong>den: 1964 Silbertal und Stallehr, 1965<br />

Vandans, Bartholomäberg, Gaschurn und Tschagguns –<br />

wohl e<strong>in</strong>e Kettenreaktion.<br />

Hoffentlich lässt sich <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>dearchiven nachvollziehen,<br />

wann und wie die Begehrlichkeit im Montafon geweckt<br />

wurde und wie die Entscheidungsprozesse abliefen.<br />

Die Akten des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung und<br />

des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs, das als e<strong>in</strong>e Art „Heroldsamt“<br />

fungierte, geben darüber leider nur unzureichend<br />

Auskunft. Aus den Heimatbüchern erfahren wir wenig über<br />

die Geme<strong>in</strong>dewappen und nichts über ihre Entstehung. 13<br />

Die Ansuchen beruhten durchwegs auf Beschlüssen der<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungen, der wohl mehr oder weniger lange<br />

Phasen der Wappenf<strong>in</strong>dung und Beratung vorang<strong>in</strong>gen.<br />

Silbertal 1964<br />

So berichtet Lehrer Otw<strong>in</strong> Netzer 1968 <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Hausarbeit<br />

über Silbertal, dass es schon seit vielen <strong>Jahre</strong>n Wunsch des<br />

Bürgermeisters Hermann Brugger und der gesamten Bevölkerung<br />

gewesen sei, e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>dewappen zu besitzen. 14<br />

Die Silbertaler beauftragten Markus Bachmann (1894 bis<br />

1964) <strong>in</strong> Götzis mit der Ausarbeitung von Entwürfen. Der aus<br />

Bludenz stammende Graphiker hatte an der Graphischen<br />

Lehr- und Versuchsanstalt <strong>in</strong> Wien gelernt und spezialisierte<br />

sich auf Reklame durch Schriftgestaltung und Sgrafitto. 15<br />

Er war e<strong>in</strong>er der führenden <strong>Vorarlberg</strong>er Gebrauchsgrafiker<br />

der Nachkriegszeit und hatte auch schon für andere Geme<strong>in</strong>den<br />

Wappen entworfen.<br />

Am 24. Jänner 1964 e<strong>in</strong>igte sich die Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

e<strong>in</strong>stimmig auf e<strong>in</strong>en Entwurf. 16 Er zeigte <strong>in</strong> blauem Schild<br />

e<strong>in</strong>en Montafonerschlüssel gekreuzt mit e<strong>in</strong>em Bergmann-<br />

Schlegel, im Schildhaupt drei Walsersterne.<br />

Seite 304<br />

Bürgermeister Brugger ersuchte das Amt der Landesregierung<br />

um Genehmigung dieses Wappens; Geme<strong>in</strong>desymbole<br />

fielen <strong>in</strong> die Zuständigkeit der Abteilung Ib-Innere Angelegenheiten.<br />

Landesarchivar Ludwig Welti sah als Gutachter<br />

die Geschichte des Silbertals gut vers<strong>in</strong>nbildlicht, die durch<br />

den im 14. und 15. Jahrhundert im Geme<strong>in</strong>degebiet betriebenen<br />

Silberbergbau und durch das bis 1453 fungierende<br />

eigene Walsergericht gekennzeichnet sei. Der Gutachter<br />

des Bundesm<strong>in</strong>isterium für Inneres empfahl aus heraldischen<br />

Gründen e<strong>in</strong>en silbernen, statt e<strong>in</strong>es schwarzen<br />

Hammerkopfs. Die Geme<strong>in</strong>de war e<strong>in</strong>verstanden und bat<br />

um rasche Erledigung, da der Verkehrsvere<strong>in</strong> Silbertal se<strong>in</strong>e<br />

neuen Prospekte mit dem Wappen schmücken möchte. Am<br />

12. Mai 1964 beschloss die Landesregierung, die Geme<strong>in</strong>de<br />

zur Führung des Wappens zu berechtigen.<br />

Für die Gestaltung der Urkunde hatte noch die Geme<strong>in</strong>de<br />

Sorge zu tragen. Sie wurde dann für die Landesregierung<br />

vom ressortzuständigen Mitglied unterzeichnet. Je e<strong>in</strong>e<br />

Gleichschrift der Wappenurkunde erg<strong>in</strong>g an die Geme<strong>in</strong>de<br />

und zur Sicherung an das Landesarchiv und an die Gratialregistratur<br />

des Innenm<strong>in</strong>isteriums (heute im Österreichischen<br />

Staatsarchiv). Dieses Verfahren wiederholte sich<br />

im Wesentlichen bei allen Geme<strong>in</strong>den.<br />

Stallehr 1964<br />

Für Stallehr entwarf der Schrunser Kunstmaler Konrad Honold<br />

im Zusammenwirken mit dem Bludenzer Stadtarchivar<br />

August Manahl (1911 bis 1971) e<strong>in</strong> Wappen. 17 Manahl hatte<br />

bereits vor <strong>Jahre</strong>n für Stallehr e<strong>in</strong>e Heimatkunde erarbeitet.<br />

18 Der Entwurf war e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus dem Wappen<br />

der Edlen von Rudberg (drei schwarze R<strong>in</strong>ge auf silbernem<br />

Grund), die e<strong>in</strong>st im Diebschlössle auf dem Schlosskopf residiert<br />

haben sollen, 19 und dem gekreuzten Bergwerkszeichen<br />

(Eisen und Schlägel) <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung daran, dass e<strong>in</strong>st<br />

Erz vom Kristberg über Stallehr zu den Öfen nach Bludenz<br />

transportiert worden sei. Zudem liege heute der Ste<strong>in</strong>bruch<br />

Zementwerks Lorüns auf Stallehrer Geme<strong>in</strong>degebiet. 20 Die<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung stimmte dem Entwurf am 17. März<br />

1964 e<strong>in</strong>stimmig zu.


Landesarchivar Welti erhob ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände; er merkte nur<br />

an, dass die Rudberg ke<strong>in</strong>e „Edelfreien“, sondern werdenbergische<br />

Dienstleute gewesen se<strong>in</strong>, die noch im 15. Jahrhundert<br />

<strong>in</strong> der Herrschaft Bludenz e<strong>in</strong>e Rolle gespielt und<br />

im Montafon über e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Steuergenossenschaft verfügt<br />

haben.<br />

Auch das Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern erhob aus heraldischer<br />

Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken, schlug nur e<strong>in</strong>e verbesserte<br />

Wappenbeschreibung vor. Die Landesregierung bewilligte<br />

Stallehr am 15. Dezember 1964 das Wappen.<br />

Nach jüngeren historischen und archäologischen Erkenntnissen<br />

ist übrigens auszuschließen, dass die Rudberger<br />

(Rüdberger) auf dem Diebschlössle ansässig waren. 21<br />

Vandans 1964<br />

Die Vandanser sche<strong>in</strong>en sich schon länger mit dem Thema<br />

beschäftigt zu haben. 1951 ersuchte die Geme<strong>in</strong>de um<br />

Nachschau im Landesarchiv, ob dort irgendwelche Unterlagen<br />

über e<strong>in</strong> Wappen der Geme<strong>in</strong>de vorhanden seien, was<br />

Landesarchivar Me<strong>in</strong>rad Tiefenthaler verne<strong>in</strong>en musste. 22<br />

Das vorbildliche Heimatbuch von 1922 schmückten die<br />

Montafoner Schlüssel. 23<br />

Die Vandanser entschieden sich schließlich für e<strong>in</strong>e moderne<br />

Symbolik, die Grafiker Markus Bachmann ausarbeitete,<br />

für e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus e<strong>in</strong>em goldenen Montafoner<br />

Schlüssel und e<strong>in</strong>em symbolischen Blitz, mit dem geme<strong>in</strong>h<strong>in</strong><br />

vor gefährlicher elektrischer Spannung gewarnt wird. 24<br />

Im September 1964 übersandte Bürgermeister Alfons<br />

Bitschnau der Landesregierung den Wappenentwurf.<br />

Landesarchivar Welti befürwortete ihn, da se<strong>in</strong>e Symbolkraft<br />

die Geschichte der Geme<strong>in</strong>de bis zu ihrer heutigen<br />

Stellung als Kraftspeicher der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke deutlich<br />

zum Ausdruck br<strong>in</strong>ge. Auch das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Inneres<br />

meldete ke<strong>in</strong>e Bedenken an.<br />

Das Amt der Landesregierung teilte der Geme<strong>in</strong>de Vandans<br />

die Wappenbeschreibung mit und ersuchte darum, e<strong>in</strong>en<br />

Beschluss der Geme<strong>in</strong>devertretung herbeizuführen, die<br />

den Entwurf am 22. Dezember 1964 „erneut“ bestätigte. 25<br />

Die Bewilligung der Landesregierung erfolgte am 26. Jänner<br />

1965.<br />

Bartholomäberg 1965<br />

Weniger harmonisch gestaltete sich das Verfahren bei der<br />

Geme<strong>in</strong>de Bartholomäberg, für die Konrad Honold tätig<br />

war. Im März 1965 ersuchte Bürgermeister Erw<strong>in</strong> Vallaster<br />

um die Bewilligung e<strong>in</strong>es Wappens, auf das sich die Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

am 24. Februar 1965 gee<strong>in</strong>igt hatte. 26 Es<br />

vere<strong>in</strong>te <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em durch Deichselschnitt geteilten Schild<br />

den Kirchenpatron Bartholomäus auf e<strong>in</strong>em Dreiberg stehend,<br />

die gekreuzten Montafoner Schlüssel und <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung<br />

an die Bergbauvergangenheit zwei gekreuzte Hämmer<br />

(Bergwerkszeichen).<br />

Raimund Meyer, der Leiter der Abteilung Ib – Innere Angelegenheiten<br />

im Amt der Landesregierung, hatte Bedenken<br />

gegen diesen komplizierten Entwurf. Die Anfertigung e<strong>in</strong>es<br />

Geme<strong>in</strong>desiegels würde auf erhebliche Schwierigkeiten<br />

stoßen, außerdem widerspreche er allen heraldischen<br />

Grundsätzen. Meyer ersuchte daher das Landesarchiv, die<br />

Geme<strong>in</strong>de Bartholomäberg zu beraten.<br />

Landesarchivar Welti empfahl der Geme<strong>in</strong>de, sich auf die<br />

Figur des namengebenden Kirchenpatrons zu beschränken,<br />

da e<strong>in</strong> Wappen aus praktischen und heraldischen Gründen<br />

möglichst e<strong>in</strong>fach gestaltet werden sollte. Als Bekleidung<br />

für den Märtyrer Bartholomäus schlug er e<strong>in</strong>en roten Mantel,<br />

als H<strong>in</strong>tergrund Blau vor. Der ehemalige Silberreichtum<br />

und der alte Bergbaubetrieb könnten mit e<strong>in</strong>er durch den<br />

untersten Teil des grünen Dreibergs gezogenen gewellten<br />

Silberader angedeutet werden.<br />

Am 15. Mai musste Welti Meyer sichtlich „verschnupft“ mitteilen,<br />

die Geme<strong>in</strong>de habe es nicht der Mühe Wert gefun-<br />

Seite 305


den, auf se<strong>in</strong>en Vorschlag schriftlich zu antworten, sondern<br />

durch Konrad Honold e<strong>in</strong>en etwas abgeänderten Entwurf<br />

e<strong>in</strong>gereicht, <strong>in</strong> dem St. Bartholomäus nunmehr <strong>in</strong> Halb-<br />

statt <strong>in</strong> Ganzfigur ersche<strong>in</strong>e. „Wenn diese, das Wappenbild<br />

etwas konzentrierter ersche<strong>in</strong>en lassende Änderung von<br />

der Abt. Ib für ausreichend befunden wird, hat auch das<br />

Landesarchiv dagegen nichts e<strong>in</strong>zuwenden, bemerkt aber<br />

dazu, dass damit e<strong>in</strong> Präjudizfall geschaffen wird, demzufolge<br />

sich ke<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de mehr an e<strong>in</strong>en Abänderungsvorschlag<br />

des Landesarchivs zu kehren braucht.“ 27<br />

Wie der Entscheidungsprozess im Regierungsgebäude ablief,<br />

lässt sich aus dem Akt nicht erschließen. Jedenfalls<br />

holte die Landesregierung Ende Mai für den geänderten<br />

Entwurf das Gutachten des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Inneres<br />

e<strong>in</strong>, das drei Monate später mitteilte, dass aus heraldischer<br />

Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken bestünden. Im Amtsvortrag schrieb<br />

Meyer: „Trotz heraldischer Bedenken des Landesarchives<br />

legt die Geme<strong>in</strong>de Bartholomäberg Wert darauf, daß die<br />

Gestalt des Apostels Bartholomäus, nach welchem die Geme<strong>in</strong>de<br />

benannt ist, im Geme<strong>in</strong>dewappen enthalten ist.“ 28<br />

– Dabei hatte Welti im Gegenteil empfohlen, sich auf Bartholomäus<br />

zu beschränken! – Die Landesregierung bewilligt<br />

die Wappenführung am 17. August 1965.<br />

Gaschurn 1965<br />

Am 20. März 1965 entschied sich auch die Gaschurner<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung e<strong>in</strong>stimmig für e<strong>in</strong>en Entwurf, 29 den<br />

Konrad Honold ausgearbeitet hatte: e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus<br />

e<strong>in</strong>em Montafoner Schlüssel, e<strong>in</strong>em Wasserrad als Symbol<br />

für die Nutzung der Wasserkraft, früher durch Mühlen, nun<br />

durch die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke, und e<strong>in</strong>er Hellebarde <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung<br />

an den Abwehrwillen der Gaschurner während der<br />

Bündner E<strong>in</strong>fälle 1620 bis 1622 und vielleicht auch an die<br />

legendäre Gestalt Lukas Tschofen, der 1578/79 als Hauptmann<br />

im Heer des Grafen von Hohenems vor Maastricht<br />

gekämpft haben solle und nach se<strong>in</strong>er Heimkehr dem Ort<br />

Gaschurn zu e<strong>in</strong>em gewissen Wohlstand verholfen habe.<br />

Seite 306<br />

Die Grafen von Hohenems waren Ludwig Weltis Spezialgebiet.<br />

Vielleicht kritisierte er deshalb bei Gaschurn nicht<br />

die Komplexität des Entwurfs. Der Landesarchivar stellte<br />

mit H<strong>in</strong>weis auf se<strong>in</strong>e Forschungen klar, dass es sich bei<br />

Lukas Tschofen um ke<strong>in</strong>e legendäre, sondern e<strong>in</strong>e fest umschriebene<br />

Person gehandelt habe, das Wahlfahrtskirchle<strong>in</strong><br />

„Maria Schnee“ aber von dessen gleichnamigen Sohn<br />

erbaut worden sei. 30 Ihm sei 1636 e<strong>in</strong> Wappenbrief verliehen<br />

worden, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> geharnischter Reiter mit Hellebarde<br />

aufsche<strong>in</strong>e. Gegen den Entwurf werde unter der Voraussetzung,<br />

dass gegen die Aufnahme der Montafoner Schlüssel<br />

ke<strong>in</strong>e Bedenken bestünden, ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wand erhoben. Auch<br />

das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Inneres fand nichts auszusetzen.<br />

Die Landesregierung verlieh der Geme<strong>in</strong>de Gaschurn<br />

am 17. August 1965, zeitgleich mit Bartholomäberg, die Berechtigung<br />

zur Wappenführung.<br />

Tschagguns 1965<br />

Parallel beriet Konrad Honold auch die Geme<strong>in</strong>de Tschagguns.<br />

31 Der Geme<strong>in</strong>devertretung lagen am 17. März 1965<br />

mehrere Entwürfe vor. Sie entschied sich für Entwurf 2a, der<br />

die Tschaggunser Kirche als Wahrzeichen der Geme<strong>in</strong>de,<br />

die gekreuzten Schlüssel für die Zugehörigkeit zum Stand<br />

Montafon der „Zehn Geme<strong>in</strong>den“ und e<strong>in</strong> Wasserrad als<br />

H<strong>in</strong>weis auf vielen Korn- und Sägemühlen von e<strong>in</strong>st und die<br />

drei Elektrizitätswerke von heute vere<strong>in</strong>te.<br />

Bürgermeister Anton Brugger schickte den Wappenentwurf<br />

<strong>in</strong> doppelter Ausfertigung nach Bregenz, offenbar die Entwürfe<br />

2 und 2a. Im Akt der Landesregierung ist nur 2a überliefert.<br />

Wie Abteilungsvorstand Meyer favorisierte auch Landesarchivar<br />

Welti Entwurf 2, gegen den nur e<strong>in</strong>gewendet werden<br />

könne, dass e<strong>in</strong> ähnlich komplizierter der Geme<strong>in</strong>de Bartholomäberg<br />

nicht akzeptiert worden sei. Zudem müsse die<br />

grundsätzliche Frage aufgerollt werden, ob die Schlüssel<br />

von jeder der zehn Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ihr Wappen aufgenommen<br />

werden dürfe. Schruns habe sie als Sitz des Montafoner Ge


ichtsbezirks schon 1927 neben Stier und Sonne bewilligt<br />

bekommen. „Soll diese Symbolhäufung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wappen<br />

weiterh<strong>in</strong> Montafoner Gepflogenheit werden?“, fragte Welti<br />

auch mit H<strong>in</strong>weis auf das Silbertaler Wappen. 32<br />

Im „Grauen Haus“ (Regierungsgebäude) <strong>in</strong> Bregenz sche<strong>in</strong>t<br />

man dagegen ke<strong>in</strong>e Bedenken gehabt zu haben. Das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

für Inneres bevorzugte ebenfalls Entwurf<br />

2, wobei die graublaue Farbe des Vorderen Feldes durch<br />

e<strong>in</strong>faches blau ersetzt werden müsste. Meyer ersuchte die<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> diese Richtung e<strong>in</strong>en neuen Beschluss zu fassen,<br />

was offenbar unterblieb. Am 13. Dezember 1965 bewilligte<br />

die Landesregierung die Wappenführung. Entwurf 2 ist<br />

im Akt nicht erhalten, Entwurf 2a und die Abbildung <strong>in</strong> der<br />

Wappenurkunde stimmen übere<strong>in</strong>.<br />

Geme<strong>in</strong>degesetz 1965: Pflicht zur Wappenführung<br />

Nun führten 54 der 96 Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> Wappen. Die Tschaggunser<br />

Wappenverleihung war die letzte auf der Grundlage<br />

der Geme<strong>in</strong>deordnung 1935. St. Gallenkirch hatte dafür zu<br />

spät e<strong>in</strong>gereicht. Mit 1. Jänner 1966 trat das neue Geme<strong>in</strong>degesetz<br />

<strong>in</strong> Kraft, das <strong>in</strong> Sachen „Geme<strong>in</strong>dewappen“ bis<br />

heute se<strong>in</strong>esgleichen suchen dürfte. Es verpflichtete die<br />

Landesregierung, den 42 bisher „wappenresistenten“ Geme<strong>in</strong>den<br />

b<strong>in</strong>nen fünf <strong>Jahre</strong>n ebenfalls e<strong>in</strong> Wappen zu verleihen<br />

– ob sie wollten oder nicht.<br />

Der <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>deverband hatte die Verpflichtung<br />

zur Wappenführung als unnotwendig abgelehnt, ebenso<br />

die SPÖ, die Landesregierung dagegen die Auffassung<br />

vertreten, dass dadurch die „äußere Stellung aller Geme<strong>in</strong>den“<br />

gehoben werde. 33<br />

Die Regierungsvorlage hatte allerd<strong>in</strong>gs vorgesehen, dass<br />

sich die Geme<strong>in</strong>den künftig Inhalt und Form ihrer Wappen<br />

unter Bedachtnahme auf heraldische Grundsätze selbst<br />

verordnen mögen, da sie doch wohl im eigenen Wirkungsbereich<br />

lägen. Die Landesregierung hätte die Genehmigung<br />

nur unter bestimmten Gründen versagen dürfen.<br />

Doch im Rechtsausschuss des Landtages setzte sich die<br />

Me<strong>in</strong>ung durch, „daß e<strong>in</strong> Wappen, das von e<strong>in</strong>er staatlichen<br />

Behörde verliehen worden ist, doch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Qualität<br />

und Wertung höher steht als e<strong>in</strong> Wappen, das man sich<br />

selbst geben kann“. 34 – E<strong>in</strong> bemerkenswertes Demokratieverständnis.<br />

Zudem seien die noch wappenlosen Geme<strong>in</strong>den meist<br />

kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>den, die selbst nicht so leicht <strong>in</strong> der Lage<br />

seien, das richtige Symbol zu f<strong>in</strong>den. – Wenn wir uns die<br />

Entwürfe und Wünsche zu Gemüte führen, die verschiedene<br />

Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>brachten, ist das nicht ganz von der Hand<br />

zu weisen.<br />

Bei dieser „Zwangsbeglückung“ führte Landesamtsdirektor<br />

Elmar Grabherr zunehmend persönlich Regie. Abteilungsvorstand<br />

Meyer wurde de facto zum Erfüllungsgehilfen<br />

degradiert, Landesarchivar Welti 1968 ausgebootet. Wenn<br />

überhaupt, zog Grabherr zur Begutachtung nicht mehr<br />

den Landesarchivar heran, sondern halboffiziell se<strong>in</strong>en<br />

„Hofhistoriographen“ Benedikt Bilgeri, Weltis Erzrivalen,<br />

den Grabherr 1964 im Landesarchiv untergebracht und de<br />

facto ganz für die Forschung vom Archivdienst freigestellt<br />

hatte. 35 In der Regel begutachtete der geschichtsbeflissene<br />

Landesamtsdirektor selbst; oder besser noch, er schlug Geme<strong>in</strong>den<br />

gleich von sich aus Wappen vor. Der Zeitdruck war<br />

erheblich. Und dann glaubten auch noch „Heimathirsche“<br />

und Hobbyheraldiker, Grabherr <strong>in</strong>s Handwerk pfuschen zu<br />

müssen!<br />

Hatten bisher die Geme<strong>in</strong>den selbst die künstlerische Ausgestaltung<br />

der Wappenurkunden <strong>in</strong> Auftrag geben müssen,<br />

übernahm das ab 1968/69 die Landesregierung samt den<br />

anfallenden Kosten. Soweit es Grabherr damit <strong>in</strong> der Hand<br />

hatte, Aufträge zu vergeben, beschäftigte er bevorzugt Konrad<br />

Honold; 36 zum Teil gleichzeitig und <strong>in</strong> Konkurrenz mit<br />

Graphikern oder Kunstmalern, die im Auftrag von Geme<strong>in</strong>den<br />

Entwürfe lieferten.<br />

Seite 307


Letztlich erzielte die Landesregierung mit allen Geme<strong>in</strong>den<br />

e<strong>in</strong>e mehr oder weniger glückliche Lösung. Es gelang ihr,<br />

fristgerecht bis <strong>Jahre</strong>sende 1970 alle Geme<strong>in</strong>den zu „beglücken“.<br />

Zum<strong>in</strong>dest die Gestaltung der Wappenurkunden<br />

wurde nun fast ausschließlich Konrad Honold übertragen<br />

und damit e<strong>in</strong>e gewisse E<strong>in</strong>heitlichkeit erreicht.<br />

St. Gallenkirch 1966<br />

Als erste Geme<strong>in</strong>de bedachte die Landesregierung am 19.<br />

April 1966 St. Gallenkirch aufgrund des neuen Geme<strong>in</strong>degesetzes<br />

mit e<strong>in</strong>em Wappen, das Konrad Honold entworfen<br />

haben dürfte: 37 als redendes Wappen der heilige Gallus und<br />

die Ortskirche <strong>in</strong> schematischer Darstellung, die gekreuzten<br />

Montafoner Schlüssel.<br />

Für dieses Wappen hatte sich die Geme<strong>in</strong>devertretung bereits<br />

am 14. Dezember 1965 ausgesprochen. Landesarchivar<br />

Welti erhob ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wand, da der Name der Geme<strong>in</strong>de<br />

zutreffend symbolisiert und die Montafoner Schlüssel bereits<br />

auch anderen Geme<strong>in</strong>den zugestanden worden seien.<br />

Obwohl das Geme<strong>in</strong>degesetz die Landesregierung nicht<br />

mehr ausdrücklich dazu verpflichtete, beim Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

für Inneres e<strong>in</strong> heraldisches Gutachten e<strong>in</strong>zuholen,<br />

behielt sie diese Übung bei. Das brachte nicht zuletzt<br />

den Vorteil, dass die Berufsheraldiker <strong>in</strong> Wien jeweils e<strong>in</strong>e<br />

Wappenbeschreibung lieferten, die <strong>in</strong> den Bewilligungsbeschluss<br />

und <strong>in</strong> die Urkunde übernommen wurde. Das war<br />

auch bei St. Gallenkirch der Fall.<br />

St. Anton im Montafon 1966<br />

Auch für St. Anton arbeitete Konrad Honold mehrere Entwürfe<br />

aus. 38 Die Geme<strong>in</strong>devertretung entschied sich am 12.<br />

März 1966 e<strong>in</strong>stimmig für Entwurf Nr. 7, der <strong>in</strong> die Sagenwelt<br />

entführt:<br />

Seite 308<br />

E<strong>in</strong> gestürzter Dreiberg über e<strong>in</strong>er Kirche dräuend er<strong>in</strong>nert<br />

an die blühende Stadt Prazalanz, die der Legende nach an<br />

der Stelle des heutigen St. Anton gestanden haben und<br />

durch e<strong>in</strong>en ungeheuren Bergsturz verschüttet worden se<strong>in</strong><br />

soll. 39 – St. Anton wird <strong>in</strong> alten Quellen als „Zalanz“ bezeichnet,<br />

bis sich um 1670 das Pfarrpatroz<strong>in</strong>ium als Ortsnamen<br />

durchsetzte. 40 – Die gekreuzten Montafoner Schlüssel<br />

sollen die Zugehörigkeit zum Tal Montafon bekunden und<br />

außerdem werde, so Bürgermeister Ignaz Batlogg, der Ort<br />

„St. Anton im Montafon“ genannt, zum Unterschied von St.<br />

Anton am Arlberg. – Durch e<strong>in</strong>e Aufzählung der Geme<strong>in</strong>den<br />

im Anhang zum Geme<strong>in</strong>degesetz 1965 war bewusst die<br />

Schreibweise der Geme<strong>in</strong>denamen verb<strong>in</strong>dlich normiert<br />

worden. 41 Den Be<strong>in</strong>amen „im Montafon“ darf demnach alle<strong>in</strong><br />

St. Anton offiziell führen.<br />

Landesarchivar Welti brachte gegen den „<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />

Kleeblattes im oberen Teil des Wappenschildes wie e<strong>in</strong>e<br />

Wolke here<strong>in</strong>hängenden gestürzten Dreiberg“ schwerwiegende<br />

Bedenken vor. 42 Nun ist e<strong>in</strong> „gestürzter Dreiberg“<br />

tatsächlich e<strong>in</strong>e eigenwillige heraldische Schöpfung, der<br />

von Welti skizzierte Gegenvorschlag überzeugt jedoch auch<br />

nicht unbed<strong>in</strong>gt.<br />

Abteilungsvorstand Meyer wieder erachtete die Kirche als<br />

zu beliebig, zu kle<strong>in</strong> und zu unpraktisch und empfahl der<br />

Geme<strong>in</strong>de, auf die Kirche zu verzichten, da das heraldische<br />

Bild ohne die Kirche weit e<strong>in</strong>prägsamer sei. Bürgermeister<br />

Batlogg, Obmann des ÖVP-Landtagsklubs, wusste wohl,<br />

wen es als „Obergutachter“ im Amt der Landesregierung<br />

zu gew<strong>in</strong>nen galt. Dem Wunsche der Herren Landesamtsdirektor<br />

Grabherr, Hofrat Arnulf Benzer (Vorstand der Kulturabteilung)<br />

und Hofrat Meyer entsprechend sei die Kirche<br />

vergrößert worden.<br />

Das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Inneres fand ke<strong>in</strong>en Grund zur<br />

Beanstandung. Die Landesregierung stimmte der Wappenführung<br />

am 12. März 1966 zu.<br />

Damit fehlte im Montafon nur noch Lorüns.


Lorüns 1967<br />

Im Mai 1967 teilte Bürgermeister Otto Ladner der Landesregierung<br />

mit, die Geme<strong>in</strong>de Lorüns ersuche um die Verleihung<br />

des Wappens der heimischen Familie von Arüns (der<br />

späteren Familie Lorünser) als Geme<strong>in</strong>dewappen. 43 Bereits<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkunde von 1487 sei das Wappen beschrieben,<br />

das an e<strong>in</strong>em Haus <strong>in</strong> Arüns zu sehen gewesen sei, wie der<br />

Ort Lorüns bis <strong>in</strong>s 17. Jahrhundert h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> bezeichnet worden<br />

sei.<br />

Das Wappen der Arünser zeigt <strong>in</strong> Blau e<strong>in</strong>en silbernen<br />

Wellenbalken, darüber e<strong>in</strong>e Sonne, darunter zwei Sterne.<br />

Primararzt Friedrich Wilhelm Lor<strong>in</strong>ser (1817 bis 1895) mutmaßte<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en „Gedenkblättern der Familie Lor<strong>in</strong>ser“<br />

(Wien 1868), dass es „wahrsche<strong>in</strong>lich (sic!) – dem bei Arüns<br />

von Mittag (Sonne) gegen Mitternacht (Sterne) strömenden<br />

Illflusse entnommen ist“. 44 Diese Deutung wäre möglich,<br />

gesichert ist sie ke<strong>in</strong>eswegs. Doch Bürgermeister Ladner<br />

konnte den Historiker Benedikt Bilgeri <strong>in</strong>s Treffen führen,<br />

der dazu schreibe: „‚Es liegt also e<strong>in</strong> echtes Ortswappen<br />

von nicht alltäglichem Alter vor.’“ Durch diese Ausführungen,<br />

schloss der Bürgermeister, dürfte der Vorschlag zur<br />

Übernahme des alten Arünser Wappens als Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

genügend begründet se<strong>in</strong>. 45<br />

Bilgeri war demnach bereits im Vorfeld beigezogen worden.<br />

Das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Inneres meldete ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

an. Mit Beschluss vom 29. August 1967 verlieh die Landesregierung<br />

Lorüns das gewünschte Wappen. Die Urkunde<br />

gestaltete Konrad Honold.<br />

E<strong>in</strong> späterer H<strong>in</strong>weis, die Übere<strong>in</strong>stimmung mit dem Wappen<br />

von Sonnenberg (goldene Sonne <strong>in</strong> Blau) drücke zugleich<br />

die historische Zugehörigkeit von Lorüns zu dieser<br />

Herrschaft aus, 46 ist unzutreffend. Im Unterschied zu Stallehr<br />

gehörte Lorüns nie zur Herrschaft Sonnenberg, sondern<br />

wie das gesamte Tal Montafon zur Herrschaft Bludenz. 47<br />

„Richtige“ und „falsche“ Wappen<br />

1975 gab Landesarchivar Karl He<strong>in</strong>z Burmeister e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>dewappenbuch<br />

heraus. Dafür wurden die Wappen nach<br />

heraldischen Gesichtspunkten vere<strong>in</strong>heitlicht und vere<strong>in</strong>facht.<br />

Dabei bediente sich der Verlag dreier Münchener<br />

Graphiker. 48<br />

Seither wird nachgefragt, welches Wappen das „richtige“<br />

sei – die Darstellung <strong>in</strong> der Wappenurkunde oder jene bei<br />

Burmeister?<br />

Nach der Rechtsansicht des Landesarchivs ist alle<strong>in</strong> die<br />

Wappenbeschreibung <strong>in</strong> der Urkunde entscheidend. 49 Jede<br />

Darstellung und nur e<strong>in</strong>e Darstellung, die dieser Beschreibung<br />

entspricht, ist „richtig“. Das besagen auch die Grundsätze<br />

der Heraldik.<br />

Bei Burmeister wurde der Schrunser Sprungstier übrigens<br />

se<strong>in</strong>es Phallus beraubt, des Zeichens se<strong>in</strong>er Potenz und<br />

Stärke. Diese Schmähung wäre früher e<strong>in</strong> Kriegsgrund gewesen.<br />

Denn die Verhunzung von Wappen ist e<strong>in</strong>e ernste,<br />

mitunter todernste Angelegenheit.<br />

Es geht um das „Wir-Gefühl“<br />

Wir sollten uns hüten, die Heraldik <strong>in</strong> e<strong>in</strong> zu enges Korsett<br />

e<strong>in</strong>zuschnüren.<br />

Wenn es Bürgermeister mit ihren Geme<strong>in</strong>dewappen mitunter<br />

übergenau nehmen, hängt das wohl weniger mit dem<br />

Hoheitszeichen, als mit dem Bürgerstolz zusammen.<br />

Das Wappen ist deshalb e<strong>in</strong>e „heilige Sache“, se<strong>in</strong>e Verhunzung<br />

deshalb e<strong>in</strong> Sakrileg, weil es um Identität geht,<br />

um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Symbol, das e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de verkörpert,<br />

um e<strong>in</strong>e Fahne, um die sich die Geme<strong>in</strong>de schart. Es<br />

geht um die Gruppenidentität, um das „Wir-Gefühl“ – wobei<br />

sich Gruppen immer durch Abgrenzung gegenüber anderen<br />

Gruppen bilden.<br />

Seite 309


Das spielte zweifellos auch <strong>in</strong> den historischen Prozessen<br />

der Geme<strong>in</strong>debildung e<strong>in</strong>e Rolle und trägt zur Erklärung der<br />

mitunter extremen Konkurrenz zwischen Nachbargeme<strong>in</strong>den<br />

bei.<br />

Dar<strong>in</strong> werden die Montafoner Geme<strong>in</strong>den ke<strong>in</strong>e Ausnahme<br />

bilden. Es spricht aber für das Montafon, dass acht der<br />

zehn Geme<strong>in</strong>den – bezeichnenderweise die Geme<strong>in</strong>den<br />

des „achtgliedrigen Standes“ (Forstfonds) – die Montafoner<br />

Schlüssel <strong>in</strong> ihrem Wappen führen wollten, um die geme<strong>in</strong>same<br />

Tradition und wohl auch Zukunft auszudrücken.<br />

1 Hermann Sander, Beiträge zur Geschichte des Montafoner Wappens.<br />

Mit Anmerkungen über die Familie Friz und die Vorgesetzten von<br />

Montafon. Innsbruck 1903 (Beiträge zur Geschichte von Bludenz,<br />

Montafon und Sonnenberg <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 5). – Trotz dieser gründlichen<br />

historischen Arbeit wird bis heute die unhaltbare Legende genährt,<br />

Gegenpapst Johannes XXIII. habe der Talschaft für die gute Aufnahme<br />

und Unterstützung auf dem Weg zum Konstanzer Konzil (1414<br />

bis 1418) dieses Wappen verliehen. Vgl. z.B. Raimund Meyer, Die<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen von <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>: Österreichische Geme<strong>in</strong>dezeitung<br />

39 (1971) 11, S. 256-260, hier S. 259; Andreas Brugger, 100 <strong>Jahre</strong> Skisport<br />

im Montafon (Montafoner Schriftenreihe Sonderbd. 3). Schruns <strong>200</strong>6, S.<br />

282.<br />

2 Vgl. Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dewappen,<br />

<strong>in</strong>: Bericht über den 12. österreichischen Historikertag <strong>in</strong> Bregenz.<br />

Wien 1974 (Veröffentlichungen des Verbandes Österreichischer<br />

Geschichtsvere<strong>in</strong>e 20), S. 252-256, hier S. 253-255.<br />

3 Zum Folgenden: Ulrich Nachbaur, Über das Werden und Wesen von<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>den“ <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Die Markterhebung von Schruns 1927,<br />

<strong>in</strong>: Ulrich Nachbaur/Peter Strasser, Die Markterhebung von Schruns.<br />

Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> (Montafoner Schriftenreihe 13), S. 9-126,<br />

hier S. 62-84.<br />

4 Die Vermutung von Burmeister, Geme<strong>in</strong>dewappen 1974 (wie Anm. 2), S.<br />

254, dass die Aufnahme des Stiers <strong>in</strong> das Wappen sehr wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

auf ältere Vorlagen zurückgehe, lässt sich nicht bestätigen. Vermutlich<br />

liegt dem e<strong>in</strong>e Fehl<strong>in</strong>terpretation des Hohenegger Büffels im<br />

Kreisamtssiegel als Montafoner Ochsen zugrunde.<br />

5 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA): Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Seite 310<br />

Landesregierung (fortan: AVLReg) IIb-860/1927: Protokollauszug<br />

Geme<strong>in</strong>devertretungssitzung 19.07.1925. Zum Ortsnamen vgl. Werner<br />

Vogt, Die Ortsnamen, <strong>in</strong>: Montafoner Heimatbuch. Schruns 1974, S. 81-<br />

88, hier S. 85.<br />

6 Viktor Kle<strong>in</strong>er, Aus der Geschichte von Schruns. Gedenkblätter zur<br />

Markterhebungsfeier am 1. Juli 1928. Schruns 1928, S. 16-17. – Nachdem<br />

das Wappen <strong>in</strong> Alemannia 4 (1930) 5/6, S. 248, mit der Beschreibung<br />

aus dem Wappenbrief vorgestellt worden war, wurde <strong>in</strong> Alemannia 5<br />

(1931) 1, S. 53, die Erklärung Kle<strong>in</strong>ers nachgetragen.<br />

7 VLA: AVLReg IIb-893/1928: AVLReg an VLA, Bregenz 21.06.1928.<br />

8 VLA: AVLReg IIb-530/1929; VLA: Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur, Montafon.<br />

9 Die Rechtsnatur des „zehngliedrigen“ Standes Montafon ist umstritten.<br />

Vgl. Stenographische Sitzungsberichte (fortan: StenSib) 28. <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landtag (fortan: LT), Anfrage Fritz/Rauch 10.06.<strong>200</strong>8 Nr. 29.01.312,<br />

Anfragebeantwortung Landesrat Schwärzler 01.07.<strong>200</strong>8 (www.<br />

vorarlberg.at 26.09.<strong>200</strong>8).<br />

10 Vgl. Brugger, Skisport (wie Anm. 1), S. 282: „Fest steht h<strong>in</strong>gegen,<br />

dass die zwei gekreuzten Goldschlüssel nicht nur zum Symbol der<br />

Montafoner E<strong>in</strong>heit, sondern auch dieser Rennen wurden.“<br />

11 LGBl. Nr. 25/1935, § 3.<br />

12 VLA: AVLReg II-245/1938.<br />

13 Bei Vogt, Ortsnamen (wie Anm. 5), S. 81-88, s<strong>in</strong>d die Wappen ohne<br />

Erklärung schwarzweiß abgebildet. – Josef Zurkirchen, Heimatbuch<br />

Gaschurn-Partenen. Gaschurn 1985, beschränkt sich auf e<strong>in</strong>e farbige<br />

Wappendarstellung auf dem Titelblatt. – Josef Zurkirchen, Heimatbuch<br />

St. Gallenkirch-Gortiohl-Gargellen. St. Gallenkirch 1988, S. 11-12, br<strong>in</strong>gt<br />

das Wappen (aus der Wappenurkunde) <strong>in</strong> Farbe und referiert ohne<br />

Zitierung Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die Geme<strong>in</strong>dewappen von <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Sigmar<strong>in</strong>gen 1975, S. 176. – Josef Zurkirchen, St. Anton im Montafon. St.<br />

Anton im Montafon 1989, S. 11, beschränkte sich auf e<strong>in</strong>e Farbabbildung<br />

der Wappenurkunde und den H<strong>in</strong>weis, dass der Geme<strong>in</strong>de 1966<br />

die Berechtigung verliehen wurde. – Brigitte Truschnegg, Lorüns.<br />

Dorfgeschichte <strong>in</strong> Schrift und Erzählung, unter Mitarbeit von Ernst<br />

Zech (Sonderband zur Montafoner Schriftenreihe 2). Lorüns <strong>200</strong>6, S.<br />

35, br<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> Farbe den Wappenausschnitt aus der Wappenurkunde,<br />

die Beschreibung das Wappen derer von Arüns (irrtümlich mit<br />

falschem Zitat) und den H<strong>in</strong>weis, dass es 1967 als Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

übernommen wurde.<br />

14 Otw<strong>in</strong> Netzer, Ereignisse aus der Ortsgeschichte von Silbertal. E<strong>in</strong><br />

Beitrag zur ortskundlichen Stoffsammlung für die Volksschule Silbertal


mit H<strong>in</strong>weisen für den E<strong>in</strong>bau und die Auswertung im Unterricht. Masch.<br />

Hausarbeit Pädagogische Akademie Feldkirch 1968, S. 97-98.<br />

15 Rupert Tiefenthaler, Schaulust. <strong>Vorarlberg</strong>s Wirtschaft im Plakat 1895<br />

bis 1965. Feldkirch 1995, S. 13 (Foto); Franz Ortner, Vater der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Graphik, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>-Wien (1959) Nr. 17, S. 21.<br />

16 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-82/1980.<br />

17 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-84/1980.<br />

18 August Manahl, Stallehr. Geschichtliche Abhandlung über den Ort und<br />

se<strong>in</strong>e Bewohner. Typoskript Bludenz 1952.<br />

19 Mit Berufung auf Andreas Ulmer, Die Burgen und Edlesitze <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

und Liechtenste<strong>in</strong>s. Dornbirn 1925, S. 550-559, und Josef Zösmair.<br />

20 Die Ste<strong>in</strong>brüche lieferten Rohmaterial zur Herstellung von<br />

Portlandzement (Hans Nägele, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Zementwerke und<br />

ihre Erzeugnisse, <strong>in</strong>: Feierabend 10 [1928] 50, S. 312-314). 1996<br />

wurde der Kl<strong>in</strong>kerbrennbetrieb <strong>in</strong> den 1907 gegründeten <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Zementwerken Lorüns e<strong>in</strong>gestellt und das Werk als Mahlwerk und Teil<br />

des „Holcim-Konzerns“ weiterbetrieben.<br />

21 Alois Niederstätter, Die Burg Rüdberg (Kanton St. Gallen) als sitz<br />

der Bludenzer Edlen von Rüdberg?, <strong>in</strong>: Bludenzer Geschichtsblätter<br />

(<strong>200</strong>5) 75, S. 3-19. Zum Diebschlössle: Ausgrabungen im Montafon.<br />

Diebschlössle und Valkastiel. Archäologische Befunde und<br />

Interpretationen, hg. von Karsten W<strong>in</strong>k (Montafoner Schriftenreihe 14).<br />

Schruns <strong>200</strong>5; Diebschlössle. Pläne und Zeichnungen, hg. von Karsten<br />

W<strong>in</strong>k (Montafoner Schriftenreihe 14/2). Schruns <strong>200</strong>5; Truschnegg,<br />

Lorüns (wie Anm. 13), S. 21-31.<br />

22 VLA: VLA Archivregistratur 226/1951: Bgm. Wilhelm Mayer an AVLReg,<br />

Vandans 18.12.1951; Landesarchivar Tiefenthaler an Geme<strong>in</strong>deamt<br />

Vandans, Bregenz 21.12.1951.<br />

23 Hans Barbisch/Adolf Helbok/Leo Jutz, Vandans. E<strong>in</strong>e Heimatkunde aus<br />

dem Tale Montafon. Innsbruck 1922, E<strong>in</strong>banddeckel.<br />

24 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-9171980.<br />

25 VLA: AVLReg Ib-213-9171980: Geme<strong>in</strong>de Vandans an AVLReg, Vandans<br />

24.12.1964.<br />

26 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-311/1965.<br />

27 VLA: AVLReg Ib-311/1965: Welti an AVLReg Abt. Ib, Bregenz 12.05.1965.<br />

28 VLA: AVLReg Ib-311/1965: Amtsvortrag betr. Geme<strong>in</strong>de Bartholomäberg,<br />

Verleihung des Rechtes zur Führung e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>dewappens, Bregenz<br />

13.08.1965.<br />

29 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-379/1965.<br />

30 Vgl. Manfred Tschaikner, Lukas Tschofen von Gaschurn – Zur Geschichte<br />

e<strong>in</strong>er Montafoner Oberschichtfamilie im 16. und 17. Jahrhundert, <strong>in</strong>:<br />

Andreas Rudigier und Manfred Tschaikner, Lukas Tschofen und Gaschurn<br />

(Bludenzer Geschichtsblätter 14/15). Gaschurn 1993, S. 9-86; Konrad<br />

Honold, 350 <strong>Jahre</strong> Kapelle Maria Schnee <strong>in</strong> Gaschurn, <strong>in</strong>: Montfort 40<br />

(1988) 3/4, S. 222-239.<br />

31 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-89/1980.<br />

32 VLA: AVLReg Ib-213-89/1980: Welti an AVLReg Abt. Ib, Bregenz<br />

16.04.1965.<br />

33 Regierungsvorlage Geme<strong>in</strong>degesetz, Erläuterungen zu § 9, StenSib 20.<br />

LT, Beilage 22/1965.<br />

34 Berichterstatter Landesstatthalter Dr. Gerold Ratz, StenSib 20. LT, 9.<br />

Sitzung 28./29.10.1965, S. 180.<br />

35 Alois Niederstätter, „Wenn ich mich mit Geschichte befasse, mache<br />

ich mich zum Sprecher früherer Zeiten. Da gibt es ke<strong>in</strong>e Korrektur.“<br />

– Bemerkungen zur <strong>Vorarlberg</strong>er Landesgeschichtsschreibung nach<br />

1945, <strong>in</strong>: Aufbruch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e neue Zeit. <strong>Vorarlberg</strong>er Almanach zum<br />

Jubiläumsjahr <strong>200</strong>5, hg. von Ulrich Nachbaur/Alois Niederstätter.<br />

Bregenz <strong>200</strong>6, S. 209-217, hier S. 213.<br />

36 Zu Honold u.a.: Hans Jäger-Sunstenau, Der Heraldiker Konrad Honold<br />

und se<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dewappen, <strong>in</strong>: Adler. Zeitschrift für<br />

Genealogie und Heraldik, Bd. 10 (1974–1977) 3, S. 58-59; Andreas<br />

Rudigier, Altobmann Konrad Honold ist 85 <strong>Jahre</strong> alt, <strong>in</strong>: <strong>Jahre</strong>sbericht<br />

Montafoner Museen <strong>200</strong>3, S. 66-67.<br />

37 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-69/1980.<br />

38 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-89/1980.<br />

39 Vgl. Franz Josef Vonbun, Die Sagen <strong>Vorarlberg</strong>s mit Beiträgen aus<br />

Liechtenste<strong>in</strong>, neu bearb. und hg. von Richard Beitl. Feldkirch 1950, S.<br />

130-131.<br />

40 Vgl. Vogt, Ortsnamen (wie Anm. 5), S. 82-83; Zurkirchen, St. Anton (wie.<br />

Anm. 13), S. 10.<br />

41 LGBl. Nr. 45/1965, Anlage zu § 1; StenSib 20. LT, Beilage 22, S. 424<br />

(Erläuterungen zu § 1).<br />

42 VLA: AVLReg Ib-213-89/1980: Welti an AVLReg Abt. Ib, Bregenz<br />

20.04.1966.<br />

43 Zum Folgenden: VLA: AVLReg Ib-213-53/1980. – Ladner verwies auf<br />

Friedrich Wilhelm Lor<strong>in</strong>ser, Gedenkblätter der Familie Lor<strong>in</strong>ser, mit<br />

culturgeschichtlichen Bemerkungen über Bludenz, Sonnenberg und<br />

Montavon <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, Schussenried <strong>in</strong> Württemberg und Niemes <strong>in</strong><br />

Böhmen. Wien 1868, S. 49 u. 62-65; Gebhard Fischer, Urkundenauszüge<br />

aus dem Archive, <strong>in</strong>: <strong>Jahre</strong>sbericht des <strong>Vorarlberg</strong>er Museumsvere<strong>in</strong>s<br />

Seite 311


1888, S. 26-82, hier S. 88. Vgl. zuletzt: Truschnegg, Lorüns (wie Anm.<br />

13), S. 35. Die Urkunde wird im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv verwahrt<br />

(Stadtarchiv Bludenz Urk. 10079).<br />

44 Lor<strong>in</strong>ser, Gedenkblätter (wie Anm. 43), S. 65.<br />

45 VLA: AVLReg Ib-213-53/1980: Bgm. Ladner an AVLReg, Lorüns 18.05.1967,<br />

ohne H<strong>in</strong>weis darauf, <strong>in</strong> welchem Zusammenhang sich Bilgeri äußerte.<br />

46 Burmeister, Geme<strong>in</strong>dewappen 1975 (wie Anm. 13), S. 140; Sonne und<br />

Sterne <strong>in</strong> Lorüns Geme<strong>in</strong>dewappen, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten<br />

10.09.<strong>200</strong>8, S. A10.<br />

47 Für diesen H<strong>in</strong>weis danke ich Dr. Manfred Tschaikner, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv.<br />

48 Günter Halden, Helmut Rohrer und Reg<strong>in</strong>a Rohrer (Burmeister,<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen 1975 [wie Anm. 13], S. 7).<br />

49 Ulrich Nachbaur, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>desymbole – rechtliche<br />

und rechtsgeschichtliche Aspekte (Kle<strong>in</strong>e Schriften des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchivs 7). Bregenz <strong>200</strong>7, S. 16-59.<br />

Seite 312


Vorbemerkung<br />

Die Beschäftigung des Heimatschutzes mit den Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

sche<strong>in</strong>t auf den ersten Blick auf den Inhalten der<br />

Wappen zu gründen, weisen doch die hier vorkommenden<br />

Darstellungen der Kirchen, der lokalen Schutzheiligen,<br />

der Montafoner Sagenwelt, der Montafoner Schlüssel, der<br />

Bergbauzeichen und der H<strong>in</strong>weise auf die Wasserkraft im<br />

weitesten S<strong>in</strong>n auf traditionelle, eben vor allem vom Heimatschutz<br />

tangierte Themen. Dass acht der zehn Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

von zwei Personen gestaltet wurden, die der<br />

Entwicklung des Heimatschutzes im Montafon sehr nahe<br />

standen, mag deshalb nicht überraschen. Hans Bertle<br />

(1880 bis 1943) und Konrad Honold (1918 bis <strong>200</strong>7) unterscheiden<br />

sich von vielen anderen Heimatschützern – nicht<br />

allen, wie heute die malenden Mitglieder des Heimatschutzvere<strong>in</strong>s,<br />

Wilfried Dür und Klaus Fussenegger, zeigen<br />

– durch ihre künstlerische Ader, welche sie von zwei Seiten<br />

betrachtet zur Gestaltung von Geme<strong>in</strong>dewappen befähigte.<br />

Interessant ist der Vergleich zwischen Hans Bertle und<br />

Konrad Honold sowie deren unterschiedlichem Zugang zu<br />

diesem Thema. Nachdem jede Zeit ihre Wappen hat, wirkt<br />

diese Feststellung zwar nicht sehr orig<strong>in</strong>ell, aber sie sche<strong>in</strong>t<br />

mir zum E<strong>in</strong>stieg des Verständnisses der Arbeiten Honolds<br />

nicht unwichtig, auch wenn ich schon jetzt festhalten darf,<br />

dass Hans Bertle oder zum<strong>in</strong>dest die Zeit, <strong>in</strong> der er sich<br />

bewegte, durchaus starken E<strong>in</strong>fluss auf den Honold der<br />

späten 50er und 60er <strong>Jahre</strong> nehmen sollte.<br />

Das Schrunser Wappen von Hans Bertle<br />

Ulrich Nachbaur skizziert <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Beitrag den Schrunser<br />

Wappenstreit. 1 Was an dieser Stelle ergänzt werden soll, ist<br />

die Betrachtung jenes Wappens, dass uns seit 1927 bekannt<br />

ist. Im Unterschied zu den anderen Montafoner Wappen ist<br />

das Schrunser Beispiel für e<strong>in</strong>en konkreten Anlass <strong>in</strong> Auftrag<br />

gegeben worden, nämlich wegen der Markterhebung<br />

des Ortes. Der Schrunser Markt geht auf die große Tradition<br />

Vortragsreihe der Montafoner Museen; Tschagguns, Altes Geme<strong>in</strong>deamt, 14. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Andreas Rudigier (geb. 1965 <strong>in</strong> Bludenz), Mag. iur. Mag. phil. Dr. phil., seit <strong>200</strong>0 kulturwissenschaftlicher<br />

Bereichsleiter beim Stand Montafon (Zuständigkeit für die Montafoner Museen, das Montafon Archiv, den<br />

Heimatschutzvere<strong>in</strong> Montafon sowie Organisation verschiedener historischer Projekte)<br />

Die „Heimatkunst“ Konrad Honolds <strong>in</strong><br />

Bezug auf die Montafoner Geme<strong>in</strong>dewappen<br />

Andreas Rudigier<br />

des Ortes als Marktort zurück, die heute nur mehr <strong>in</strong> Resten<br />

zu beobachten ist.<br />

Der spr<strong>in</strong>gende Stier im Wappen steht für die Wichtigkeit<br />

des Schrunser Marktes, der se<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e Folge der jahrhundertelangen<br />

besonderen Bedeutung der Landwirtschaft<br />

für die Talschaft ist. Immerh<strong>in</strong> er<strong>in</strong>nert mit dem Piz Bu<strong>in</strong> (=<br />

Ochsenkopf) e<strong>in</strong>er der prom<strong>in</strong>entesten Berge – er ist ja zugleich<br />

die höchste Erhebung im Montafon – an diesen Aspekt<br />

des Erwerbslebens früherer Zeiten. Alle anderen neun<br />

Montafoner Geme<strong>in</strong>dewappen, die zwischen 1964 und 1967<br />

ohne speziellen Anlass gestaltet wurden, verzichten dagegen<br />

auf die Darstellung dieses e<strong>in</strong>stmals so bedeutenden<br />

Erwerbszweiges.<br />

Wenn wir nun den Blick auf den unteren Teil des Wappens<br />

lenken, dann wird uns e<strong>in</strong> zukunftsweisendes Symbol präsentiert:<br />

Die aufgehende Sonne steht für den aufblühenden<br />

Fremdenverkehr. Hans Bertle verb<strong>in</strong>det <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Wappen<br />

Tradition und Moderne und dies <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Form, wie es bei<br />

den Wappenentwürfen Honolds <strong>in</strong> den 60er <strong>Jahre</strong>n nicht zu<br />

beobachten ist.<br />

Hans Bertle war der Tourismus wichtig. Das lässt sich nicht<br />

nur aus der Wappengestaltung für Schruns ablesen, sondern<br />

wird vor allem auch aus se<strong>in</strong>em Vortrag von 1932 deutlich.<br />

Bei der damaligen 25-Jahr-Feier des Heimatschutzvere<strong>in</strong>s<br />

Montafon war Hans Bertle zum Ehrenmitglied ernannt<br />

worden, und anschließend hielt er den Festvortrag. In diesem<br />

g<strong>in</strong>g er mit Lichtbildern den Schönheiten der Schweiz<br />

nach und verglich diese mit dem Montafon. 2 Die Idee, über<br />

den Vergleich die eigenen Stärken herauszuarbeiten, kennen<br />

wir vor allem aus dem Fremdenverkehr der Jahrhundertwende,<br />

als etwa Bludenz im Anzeiger seitenlang mit<br />

Interlaken <strong>in</strong> der Schweiz verglichen oder Gargellen als<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Davos oder Neu-Davos tituliert wurde. 3<br />

Hans Bertle gehörte aber auch zu jenen Vertretern der<br />

Tradition, die Anfang der 30er <strong>Jahre</strong> das vermehrte Tragen<br />

der Montafonertracht anregten. Zu diesem Zweck bat der<br />

Seite 313


Konrad Honold,<br />

Selbstbildnis<br />

Vere<strong>in</strong> zwölf Frauen und zehn Mädchen, deren Namen den<br />

Urkunden zu entnehmen s<strong>in</strong>d, bei Prozessionen wie an<br />

Fronleichnam oder an Mariä Himmelfahrt die Pelzkappen<br />

beziehungsweise die Schäpeltracht zu tragen. Die eifrigste<br />

Werber<strong>in</strong> war übrigens Sab<strong>in</strong>e Kessler, die als Dank dafür<br />

e<strong>in</strong> Bild von Hans Bertle erhielt. 4 Die Wiederbelebung der<br />

Tracht und der Montafoner Tänze war <strong>in</strong> den 30er <strong>Jahre</strong>n<br />

e<strong>in</strong> Anliegen, das aus dem Heimatschutzvere<strong>in</strong> heraus gewachsen<br />

ist, dass aber sehr bald viel mehr vom Tourismus<br />

verfolgt wurde. Es verwundert auch nicht, dass nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg die ursprünglich vom Heimatschutzgedanken<br />

getragenen Heimatabende nicht mehr vom Vere<strong>in</strong>,<br />

sondern von neu gegründeten Trachtengruppen mit starker<br />

Unterstützung des Fremdenverkehrs durchgeführt wurden. 5<br />

Konrad Honold und se<strong>in</strong>e sieben Montafoner<br />

Wappen<br />

Konrad Honold stammte aus We<strong>in</strong>garten – der Heimat e<strong>in</strong>es<br />

der bedeutendsten Barockkirchenbauten mit <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

H<strong>in</strong>tergrund, wo er am 6. Juli 1918 geboren wurde. Honolds<br />

Ausbildungsweg führte von Ravensburg über Stuttgart und<br />

Berl<strong>in</strong> nach Innsbruck. Die Liebe zu den Bergen und zu<br />

e<strong>in</strong>er Frau ließen Honold schließlich <strong>in</strong> Schruns sesshaft<br />

werden. Se<strong>in</strong> Werk ist bestimmt durch Landschaftsmalerei,<br />

Porträts, durch öffentliche Aufträge 6 und vor allem durch<br />

Restaurierungen kirchlicher und privater Objekte. 7 Von 1973<br />

bis 1979 leitete Konrad Honold als Obmann auch den Heimatschutzvere<strong>in</strong><br />

Montafon. 8<br />

Vorliebe für das Mittelalter<br />

1967 veröffentlichte Konrad Honold <strong>in</strong> den Tiroler Heimatblättern<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag über e<strong>in</strong> unbekanntes Bildnis Kaiser<br />

Maximilians des Ersten. Anlass für se<strong>in</strong>e erste Publikation<br />

war der Umstand, dass Honold zuvor das besprochene Bild<br />

restauriert und als Werk Bernhard Strigels erkannt hatte. 9<br />

Dass Restauratoren, die sich umfassend stilgeschichtlich<br />

und technologisch mit e<strong>in</strong>em Objekt ause<strong>in</strong>andersetzen,<br />

darüber publizieren, ist konsequent aber auch durchaus<br />

Seite 314<br />

Madonna <strong>in</strong> Latschau<br />

ungewöhnlich. Die zahllosen restaurativen Maßnahmen,<br />

die im 20. Jahrhundert gesetzt wurden, f<strong>in</strong>den ihren Niederschlag<br />

auch <strong>in</strong> der Literatur, allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d die meisten<br />

Beiträge von Kunsthistoriker<strong>in</strong>nen und Kunsthistorikern geschrieben<br />

worden, die zum Teil <strong>in</strong> der Denkmalpflege tätig<br />

waren oder s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> bekanntes Beispiel ist die Entdeckung<br />

des Gemäldes aus dem Wolf-Huber-Altares <strong>in</strong> der Mehrerau,<br />

welches vom Schl<strong>in</strong>ser Restaurator Andreas Amann erkannt<br />

und von Erw<strong>in</strong> He<strong>in</strong>zle dann umfassend veröffentlicht<br />

wurde. 10<br />

Konrad Honold konnte dies nicht passieren, dafür war e<strong>in</strong>erseits<br />

se<strong>in</strong> Interesse gerade am Mittelalter zu groß und<br />

andererseits bemühte er sich immer wieder, se<strong>in</strong>e neuen<br />

Erkenntnisse zu publizieren. Honold beschäftigte sich so<br />

auch mit der Bedeutung der Züricher Wappenrolle für <strong>Vorarlberg</strong>,<br />

11 mit e<strong>in</strong>er vierten Nibelungenhandschrift aus dem<br />

Gebiet der Grafen von Montfort, 12 mit der Ährenmadonna<br />

aus Tschagguns 13 sowie mit e<strong>in</strong>em gotischen Tragaltärchen<br />

aus dem Silbertal. 14 Mit den letzteren beiden Beiträgen darf<br />

ich die Leser<strong>in</strong> beziehungsweise den Leser im Folgenden<br />

e<strong>in</strong> wenig näher bekannt machen, weil sie zeigen, dass<br />

Konrad Honold zum e<strong>in</strong>en bereit war zu experimentieren,<br />

und zum anderen vermitteln sie auch se<strong>in</strong> Bemühen um e<strong>in</strong>en<br />

historischen und kunsthistorischen Tiefgang.<br />

Die Madonna <strong>in</strong> Latschau<br />

Die Wallfahrtskirche <strong>in</strong> Tschagguns zählt zweifellos zu den<br />

bedeutendsten Gotteshäusern des Montafons, die am<br />

Ende des Mittelalters existierten. E<strong>in</strong> schönes Beispiel e<strong>in</strong>er<br />

spätgotischen Madonna aus der Kirche <strong>in</strong> Tschagguns<br />

wird heute <strong>in</strong> der Filiale <strong>in</strong> Latschau aufbewahrt. Dabei war<br />

die Figur nicht immer gotisch. Als sie 1967 von Dekan Josef<br />

Ellensohn am Dachboden der Tschaggunser Pfarrkirche gefunden<br />

wurde, präsentierte sich dem Restaurator Konrad<br />

Honold e<strong>in</strong> durchaus differenziertes Bild: „Auf den ersten<br />

Blick waren gotische und barocke Formelemente an dieser<br />

Figur zu erkennen. Sah man sie aber von der Rückseite, so<br />

trat die gotische Madonna klar <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung“. 15 Die Ma-


Malerkapelle (Volksschule Partenen)<br />

donna zeigte e<strong>in</strong> quer vor der Brust Mariens liegendes K<strong>in</strong>d,<br />

welches mit der L<strong>in</strong>ken Mariens gehalten wird, und e<strong>in</strong>en<br />

auffallend fächerartig ausladenden Mantel. Der nach vorne<br />

abgew<strong>in</strong>kelte rechte Arm dürfte das <strong>in</strong>zwischen fehlende<br />

Zepter getragen haben.<br />

Es handelte sich zweifellos um e<strong>in</strong>e gotische Madonna, die<br />

vermutlich im Zuge der Neuerrichtung des Altares der Pfarrkirche<br />

Tschagguns (1774/75) e<strong>in</strong>e Barockisierung erfuhr,<br />

<strong>in</strong>dem ihr der gotische Faltenwurf des Gewandes vor dem<br />

Körper abgenommen und durch den genannten, breit ausladenden<br />

Mantel ersetzt wurde. Die Skulptur könnte bald<br />

nach 1454, also dem Zeitpunkt der Errichtung der spätgotischen<br />

Kirche <strong>in</strong> Tschagguns, entstanden se<strong>in</strong>. Die Figur<br />

wurde schließlich 1861, als die Kunst der Nazarener <strong>in</strong> der<br />

Kirche E<strong>in</strong>zug hielt, aus dem Kirchenraum verbannt. 16<br />

Der Restaurator Konrad Honold hatte den Auftrag zur Restaurierung<br />

erhalten, und se<strong>in</strong> puristischer Umgang mit der<br />

Madonna, nämlich die Rückführung <strong>in</strong> den spätgotischen<br />

Urzustand, wirft e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressanten E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Genese<br />

des Umgestaltungsprozess. Honold nahm die <strong>in</strong> der Barockzeit<br />

ergänzten Holzteile (Mantel) sowie die barocke Fassung<br />

ab. Bemerkenswerterweise wurden am l<strong>in</strong>ken Oberschenkel<br />

des K<strong>in</strong>des Auflagepunkte der gotischen Handhaltung<br />

Mariens festgestellt, 17 das heißt, Maria hatte das K<strong>in</strong>d damals<br />

auch mit ihrer Rechten gehalten. Dieser Umstand zeigt<br />

deutlich, dass die geschlossene Form der spätgotischen<br />

Figurengestaltung <strong>in</strong> der Barockzeit e<strong>in</strong>er offenen Form<br />

weichen musste. Geme<strong>in</strong>t ist damit, dass der Umriss der<br />

Skulptur <strong>in</strong> barocker Zeit durch den nun vom Körper wegführenden<br />

Arm e<strong>in</strong>e Öffnung erfuhr. Der gotische Faltenwurf<br />

der Kleidung war lediglich unter dem rechten Arm Mariens<br />

etwa von der Hüfte abwärts beziehungsweise ab dem rechten<br />

Knie abwärts erahnbar.<br />

Konrad Honold beschloss die Rekonstruktion der mittelalterlichen<br />

Figur, die ihm mehr entgegen kam als die barocke<br />

Umgestaltung: „Qualitätsvergleiche der beiden Stilformen<br />

ließen ke<strong>in</strong>en Zweifel offen, daß für e<strong>in</strong>e sakrale Verwen-<br />

dung e<strong>in</strong>e Rekonstruierung der gotischen Figur der Ergänzung<br />

der barocken Zutaten vorzuziehen sei, denn die Madonna<br />

soll <strong>in</strong> der neuen Kirche von Latschau Aufstellung<br />

f<strong>in</strong>den.“ 18<br />

Zu diesem Zweck führte er Studien der Ulmer Werkstätten<br />

des 15. Jahrhunderts durch, die für ihn angesichts ihrer Dom<strong>in</strong>anz<br />

im ausgehenden 15. Jahrhundert als Urheber <strong>in</strong> Frage<br />

kamen. Die Rekonstruktion wurde zunächst zeichnerisch<br />

und dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Tonmodell mit dem Maßstab 1:2 festgehalten.<br />

Die Ergänzungen der Kleidung mit ihrem gotischen<br />

Faltenwurf orientierten sich an den orig<strong>in</strong>alen Resten. Die<br />

bildhauerische Umsetzung nahm schließlich der Latschauer<br />

Bildhauer Robert Fleisch vor. Die neuen Teile erhielten<br />

e<strong>in</strong>e an der orig<strong>in</strong>alen Fassung orientierte Neufassung; das<br />

Inkarnat bei Maria und dem K<strong>in</strong>d ist h<strong>in</strong>gegen die frei gelegte<br />

Orig<strong>in</strong>alfassung. 19<br />

Die Fassung an der erhaltenen Kleidung zeigte im Übrigen<br />

noch e<strong>in</strong>e Besonderheit: Honold stellte auf dem blauen Gewand<br />

unregelmäßig verteilte Ährendarstellungen fest, die<br />

aus vergoldetem fe<strong>in</strong>en Le<strong>in</strong>en ausgeschnitten und aufgesetzt<br />

waren. 20 Es handelte sich also um e<strong>in</strong>e Ährenmadonna,<br />

die im 15. Jahrhundert vor allem im Raum Mailand Verehrung<br />

fand, und deren Typus vermutlich über Vermittlung<br />

schwäbischer Künstler nach Süddeutschland kam. Der Weg<br />

nach <strong>Vorarlberg</strong> war über die Exporte bildhauerische Werke<br />

nicht mehr weit.<br />

Die Sage von der Malerkapelle<br />

Konrad Honold beschäftigte sich nicht nur mit der Frage<br />

der stilistischen Herkunft der gotischen Bildwerke, sondern<br />

griff auch die Sagen auf, die uns die Existenz mancher spätmittelalterlicher<br />

Heiligenfigur im Montafon erklären wollen.<br />

Bekannt ist vor allem die Sage von der Malerkapelle <strong>in</strong> Partenen,<br />

aus welcher sich noch e<strong>in</strong>e Figur <strong>in</strong> Privatbesitz erhalten<br />

hat. Die örtliche Überlieferung will wissen, dass im<br />

Zuge des reformatorischen Bildersturms e<strong>in</strong>ige Kunstwerke<br />

zur Sicherstellung <strong>in</strong>s Montafon gebracht wurden. 21 So soll<br />

Seite 315


Seite 316<br />

Tragaltärchen<br />

e<strong>in</strong>es Tages auch e<strong>in</strong> Maler aus Graubünden wertvolle Figuren<br />

aus dem Prättigau nach Partenen getragen haben.<br />

Das Versprechen des Malers, am ersten grünen Fleck im<br />

Montafon e<strong>in</strong>e Kapelle zu bauen, soll zum Bau der so genannten<br />

Malerkapelle geführt haben. Tatsächlich befanden<br />

sich <strong>in</strong> der Kapelle im Partener Ortsteil Loch bis zum Anfang<br />

des 20. Jahrhunderts mehrere spätgotische Altarfiguren.<br />

Bis auf e<strong>in</strong>e Madonna, die sich heute <strong>in</strong> Montafoner Privatbesitz<br />

bef<strong>in</strong>det, wurden alle weiteren <strong>in</strong> den 1920er <strong>Jahre</strong>n<br />

<strong>in</strong> Richtung Tirol verkauft, wo sich die Spuren verloren haben.<br />

22<br />

Konrad Honold hat die Sage von der Malerkapelle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Wandbild <strong>in</strong> der Volksschule von Partenen festgehalten.<br />

Dieses Bild zeigt nicht nur se<strong>in</strong> Interesse an der lokalen<br />

Geschichte, sondern im Besonderen auch an den mittelalterlichen<br />

Schnitzfiguren. Neben der Malerkapelle werden<br />

der Kirchenbrand von 1800, Bischof Franz-Josef Rudigier,<br />

als großer Sohn der Berggeme<strong>in</strong>de, und das ehemalige, <strong>in</strong><br />

den Fluten des Silvretta Speichers untergegangene Veltl<strong>in</strong>er<br />

Hüsli gezeigt, das die Montafoner Tradition der Landwirtschaft<br />

und des grenzüberschreitenden Handels vers<strong>in</strong>nbildlicht.<br />

Das gotische Tragaltärchen aus Silbertal aus Montafoner<br />

Privatbesitz<br />

Bleiben wir noch kurz bei e<strong>in</strong>em Werk, das von Konrad Honold<br />

publiziert worden ist. E<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes Objekt aus der<br />

Zeit der Spätgotik hat sich nämlich <strong>in</strong> Privatbesitz erhalten.<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong> so genanntes „Tragaltärchen“, das<br />

sich ursprünglich <strong>in</strong> Silbertal befunden hat. Das Werk zeigt<br />

e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Schre<strong>in</strong> mit den Maßen 22 cm (für die Höhe)<br />

und 17,7 cm (für die Breite). Vor den Resten des Goldh<strong>in</strong>tergrundes<br />

ist e<strong>in</strong> Relief mit der hl. Familie zu sehen. Maria<br />

und Josef beten das auf dem Boden liegende K<strong>in</strong>d an.<br />

Um dem K<strong>in</strong>d das Liegen zu erleichtern, ist der verlängerte<br />

Mantel Mariens als Unterlage ausgebreitet. Während<br />

der Schre<strong>in</strong> und das Relief spätgotischen Ursprungs s<strong>in</strong>d,<br />

stammen die beiden Flügel mit naiver Bauernmalerei aus<br />

dem 19. Jahrhundert. Von der beschnittenen Predella s<strong>in</strong>d<br />

nur noch vier Zentimeter übrig geblieben. 23<br />

Aufgrund der reduzierten Erhaltung waren die Fragen zur<br />

Herkunft des Objektes schwieriger zu beantworten. Formal<br />

beziehungsweise stilistisch ist e<strong>in</strong>e Datierung <strong>in</strong> die Spätgotik<br />

um 1500 anzunehmen. 24 Die beiden auf den Resten<br />

der Predella erkennbaren Wappen geben wichtige Auff schlüsse. Wir f<strong>in</strong>den hier das Wappen der Besserer, e<strong>in</strong>er<br />

Patrizierfamilie aus Ulm; das zweite Wappen stammt aus<br />

dem Geschlecht der Frau dieses Besserers. Konrad Honold<br />

erkannte den Ravensburger Lietfriedus Besserer mit se<strong>in</strong>er<br />

ersten Frau Agnes Humpis als Stifter, der 1507 als verstorben<br />

geführt wird. 25 Zweifellos haben die Stifter das Werk <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Ravensburger oder vielleicht Ulmer Werkstatt <strong>in</strong> Auff trag gegeben. Wie das Altärchen <strong>in</strong>s Silbertal gekommen<br />

ist, wissen wir nicht.<br />

Die Montafoner Wappen<br />

Die Vorliebe für das Mittelalter mag e<strong>in</strong> wesentlicher Gesichtspunkt<br />

<strong>in</strong> der Betrachtung der Wappen aus der Hand<br />

Honolds se<strong>in</strong>. Das Interesse an der Grafik, er<strong>in</strong>nern wir nur<br />

an die Illustration des von Natalie Beer aufgezeichneten<br />

Weihnachtsliedes von Walther von der Vogelweide, 26 ist e<strong>in</strong><br />

zweiter Aspekt, den Honold bei der Befassung mit der Heraldik<br />

schätzte. Und dann gilt es noch e<strong>in</strong>mal festzuhalten,<br />

dass Honold auch die lokale Geschichte sehr fasz<strong>in</strong>ierte,<br />

nicht umsonst hat er sich für Belange des Heimatschutzes<br />

e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Die Restaurierungen der Kapellen an der Litz <strong>in</strong> Schruns 27<br />

und Maria Schnee <strong>in</strong> Gaschurn 28 wurden von Honold auch<br />

wissenschaftlich untersucht und haben deshalb e<strong>in</strong>en über<br />

die re<strong>in</strong>e Erhaltung der Objekte h<strong>in</strong>ausgehenden Wert. Dies<br />

gilt es zu beachten, wenn wir nun näher auf se<strong>in</strong>e Montafoner<br />

Wappen e<strong>in</strong>gehen.


Lukas Tschofen (Volksschule Gaschurn)<br />

Das Verständnis Honolds für die Gestaltung der Montafoner<br />

Wappen wird aus dem <strong>in</strong>zwischen zerstörten Wandbild vom<br />

alten Dawennasaal <strong>in</strong> Stallehr deutlich, das auf das Stallehrer<br />

Wappen von 1964 Bezug nimmt.<br />

Das Wappen zeigt <strong>in</strong> der oberen Hälfte zwei gekreuzte<br />

Bergknappenwerkzeuge; die untere Hälfte ist mit den drei<br />

R<strong>in</strong>gen des Geschlechts der Rüdberger gestaltet. Ausgangspunkt<br />

für die Geschichte Stallehrs und somit für das Wappen<br />

ist das Diebschlössle, welches nicht nur über den Ortschaften<br />

Stallehr und Lorüns sondern auch über der Szene<br />

des Wandbildes thront. Das Diebschlössle wird e<strong>in</strong>deutig<br />

als mittelalterliche Lokalität ausgewiesen, s<strong>in</strong>d doch die<br />

Rüdberger als Ritter dargestellt, die – wie wir <strong>in</strong>zwischen<br />

wissen fälschlicherweise – 29 als dort wohnhaft angenommen<br />

wurden. E<strong>in</strong> mittelalterliches Schloss mit se<strong>in</strong>en<br />

wehrhaften Bewohnern sollte sich als Wappenmotiv also<br />

bestens eignen.<br />

Neben der Bezugnahme auf das Diebschlössle war es Honold<br />

auch wichtig, die Verb<strong>in</strong>dung Stallehrs zum Montafon<br />

anzuzeigen. Hier eignete sich nicht die <strong>in</strong> den 60er <strong>Jahre</strong>n<br />

wohl als aktuell anzunehmende Charakterisierung des<br />

Montafons als energiewirtschaftlich oder touristisch orientiertes<br />

Tal, sondern der Künstler wählte auch hier e<strong>in</strong> mittelalterliches<br />

Motiv: die Bergknappen. Alten Überlieferungen<br />

zufolge sollen die Bergknappen von Bartholomäberg über<br />

die Dawenna talauswärts gegangen se<strong>in</strong>, und sie hätten<br />

erst <strong>in</strong> Stallehr wieder den Talboden erreicht. Zwei gekreuzte<br />

Schlüssel waren im Übrigen nicht notwendig, hier genügte<br />

die Nachahmung der Form durch die entsprechende Anordnung<br />

der Werkzeuge. Der Grafiker Markus Bachmann war<br />

zur selben Zeit <strong>in</strong> der eigentlichen Bergbauhochburg des<br />

Tales, nämlich beim Wappen des Silbertals, ähnlich verfahren,<br />

<strong>in</strong>dem er e<strong>in</strong>en Schlüssel mit e<strong>in</strong>em Berghammer<br />

kreuzte. Das Stallehrer Wappen ist e<strong>in</strong> schönes Beispiel für<br />

den starken Bezug zum Mittelalter, den Konrad Honold besaß.<br />

War es <strong>in</strong> Stallehr e<strong>in</strong>e Burg, die auf das alte Geschlecht h<strong>in</strong>wies,<br />

so ist es <strong>in</strong> Lorüns der Name des Geschlechts selbst,<br />

der zum Maßstab wird. Hier er<strong>in</strong>nert Honold nämlich an die<br />

mittelalterliche Familie der Arünser, die namengebend für<br />

den Ort waren, und deren Wappen Vorlage für die moderne<br />

Gestaltung war. 30<br />

Das Vandanser Wappen stammte ebenfalls von Markus<br />

Bachmann. Dass es nicht von Konrad Honold stammen<br />

konnte, wird auf den ersten Blick deutlich: Honold wäre<br />

wohl an der Ru<strong>in</strong>e Valkastiel, e<strong>in</strong>em bis vor kurzem vermuteten<br />

Schloss Montafon, 31 sowie an alten, hier lebenden Geschlechtern<br />

nicht vorbei gekommen. Bachmann h<strong>in</strong>gegen<br />

nimmt mit dem modern anmutenden Symbol des Blitzes<br />

Bezug auf die für das 20. Jahrhundert bestimmende Energiewirtschaft.<br />

Honold vergisst diesen Aspekt der Montafoner Geschichte,<br />

aber als die Wappen von Gaschurn und Tschagguns jeweils<br />

mit e<strong>in</strong>em Wasserrad ausstattete, notierte er gleichzeitig<br />

auch die Bedeutung der Mühlen und Sägen vergangener<br />

Jahrhunderte. Dieser Blick <strong>in</strong> die Vergangenheit vermittelt<br />

e<strong>in</strong>en wichtigen, aber <strong>in</strong> der Gegenwart nicht mehr wahrgenommenen<br />

Teil der Bedeutung der Wasserkraft. Die nicht<br />

mehr existierende Darstellung e<strong>in</strong>es Wandbildes an der Außenseite<br />

der Volksschule <strong>in</strong> Partenen wirft dann aber doch<br />

noch e<strong>in</strong>en seltenen Blick Honolds auf e<strong>in</strong>en Strommasten,<br />

der wie kaum e<strong>in</strong> zweites Element die Kulturlandschaft des<br />

Montafons im 20. Jahrhundert bestimmen sollte.<br />

Das Gaschurner Wappen zeigt neben dem Wasserrad e<strong>in</strong>e<br />

Hellebarde, die uns Honolds Vorliebe für die weit zurückreichende<br />

Lokalgeschichte zeigt. Im konkreten Fall verweist<br />

die dargestellte Waffe auf den Gaschurner Lokalheros Lukas<br />

Tschofen, der mit allerlei Wohltaten <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung gebracht<br />

wird. Wie sich die Schulk<strong>in</strong>der und damit Generationen<br />

von Gaschurner<strong>in</strong>nen und Gaschurner diesen Helden vorzustellen<br />

hatten, wird durch das imposante Wandgemälde<br />

<strong>in</strong> der dortigen Volksschule deutlich. Konrad Honold setzte<br />

den auf e<strong>in</strong>em Pferd heimkehrenden Lukas Tschofen <strong>in</strong><br />

Seite 317


den Mittelpunkt. Die Bevölkerung gibt <strong>in</strong> freudiger Erwartung<br />

die Kulisse. Dass sich der Reichtum Lukas Tschofens<br />

nicht auf e<strong>in</strong>er geplünderten Kriegskasse gründete, und<br />

dass es gleich vier wichtige Lukas Tschofen gab, ist seit den<br />

Forschungen Manfred Tschaikners bekannt 32 und hat der<br />

legendären Figur ke<strong>in</strong>en Abbruch getan. Die Kapelle Maria<br />

Schnee ist vom zweiten Lukas Tschofen gebaut worden, und<br />

hat Honold bei der Restaurierung dieses barocken Kle<strong>in</strong>ods<br />

und Wahrzeichen Gaschurns noch e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>tensiv mit den<br />

Tschofen beschäftigen lassen.<br />

Das Tschaggunser Wappen, das übrigens am 17. März 1965<br />

(dem Geburtstag des Verfassers) von der Geme<strong>in</strong>de abgesegnet<br />

wurde, zeigt die Abbildung der Wallfahrtskirche mit<br />

dem spätgotischen Chor und dem markanten, typischen<br />

Tirolerturm mit zwei Zwiebeln und Laterne. Auch <strong>in</strong> St.<br />

Anton und <strong>in</strong> St. Gallenkirch hält Honold die Kirche fest.<br />

In der lokalen Kirchengeschichte beziehungsweise <strong>in</strong> der<br />

Bedeutung von Gotteshäusern vor Jahrhunderten sieht sich<br />

die „Heimatkunst“, wie Wilfried Dür <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Diplomarbeit<br />

zu Konrad Honold schreibt, 33 verwirklicht. E<strong>in</strong>e Kirchengeschichte,<br />

die Honold im Besonderen fasz<strong>in</strong>iert, ist jene von<br />

Gortipohl, wo die Kirche 1689 von e<strong>in</strong>er Law<strong>in</strong>e zerstört<br />

worden ist. Das Wandbild bei der Gortipohler Volksschule<br />

greift dieses Thema auf, Honold weitet den Schutzgedanken<br />

Mariens allerd<strong>in</strong>gs auf alle Unwetterfolgen aus. Auf die<br />

Darstellung des Partener Kirchenbrandes von 1800 <strong>in</strong> der<br />

dortigen Volksschule wurde schon h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Lukas Tschofen hatte uns neben der Darstellung des Malers<br />

<strong>in</strong> Partenen schon auf die Fährten von Legenden gebracht.<br />

Bei der Gestaltung des St. Antoner Wappen taucht Honold<br />

tief <strong>in</strong> die Montafoner Sagenwelt e<strong>in</strong>, stellt das Symbol des<br />

auf den Kopf gestellten Dreibergs doch jenes Bergsturzereignis<br />

dar, welches die sagenhafte Ortschaft Prazalanz verschüttet<br />

haben soll. 34<br />

Die nach Heiligen benannten Orte des Montafons – von St.<br />

Anton abgesehen – weisen noch e<strong>in</strong> anderes Merkmal der<br />

Gestaltung auf, nämlich die Darstellung eben jener Heiligenfiguren.<br />

Der hl. Gallus mit se<strong>in</strong>em Attribut, dem Bär,<br />

Seite 318<br />

Kirchenbrand Partenen (Volksschule Partenen)<br />

ziert das St. Gallenkircher Wappen. Beim Bartholomäberger<br />

Beispiel sehen wir den hl. Bartholomäus mit jenem Messer,<br />

das die se<strong>in</strong>e Sch<strong>in</strong>der verwendet hatten, um dem Apostel<br />

die Haut abzuziehen.<br />

In Eichenberg hatte Konrad Honold kurzerhand Eichen und<br />

Berge dargestellt und damit den Typus des redenden Wappens<br />

bedient. Im Montafon wird dies am Bartholomäberg<br />

deutlich, wo nämlich bei genauerer Betrachtung der hl.<br />

Bartholomäus auf e<strong>in</strong>en Berg gestellt ist und damit genau<br />

diesen Typus des redenden Wappens erfüllt. E<strong>in</strong> anderes<br />

wäre zweifellos <strong>in</strong> Silbertal möglich gewesen. Hier erhielt<br />

Markus Bachmann den Auftrag, und er verzichtete auf diese<br />

Möglichkeit der Umsetzung <strong>in</strong> Form der Wiedergabe<br />

e<strong>in</strong>es silberschimmernden Tales. Tatsächlich bezieht sich<br />

Bachmann ganz allgeme<strong>in</strong> auf die Walserherkunft, <strong>in</strong>dem<br />

er die drei Walsersterne <strong>in</strong>s Wappen <strong>in</strong>tegriert. Konrad<br />

Honold hatte bei se<strong>in</strong>en Walserwappen, etwa für Sonntag<br />

oder Dünserberg, jeweils den aufgerichteten Ste<strong>in</strong>bock als<br />

Zeichen der freien Walser von 1408 festgehalten. E<strong>in</strong> Symbol,<br />

das weitaus heroischer angelegt ist, als die dezenten<br />

Sterne. 35<br />

Die „Heimatkunst“ Konrad Honolds<br />

Konrad Honold erhielt <strong>in</strong> den 50 und 60er <strong>Jahre</strong>n des 20.<br />

Jahrhunderts e<strong>in</strong>e Reihe von öffentlichen Aufträgen, die<br />

sich vor allem im blühenden Schulhausbau thematisch mit<br />

der Lokalgeschichte ause<strong>in</strong>andersetzen sollten. Ähnlich<br />

verlief die Situation bei den Banken, die auch gerne auf<br />

Konrad Honold zurückgriffen, der mit se<strong>in</strong>en Themen auch<br />

das Motiv der Landesverbundenheit der Banken auftraggebergerecht<br />

umzusetzen wusste. 36<br />

Die auf Heldentaten der lokaler Größen beruhende Stilrichtung<br />

der „Heimatkunst“ kennen wir schon aus der Zwischenkriegszeit,<br />

und sie hatte naheliegender Weise auch<br />

im Nationalsozialismus Gefallen gefunden. Honold nahm<br />

diese Richtung auf und führte sie <strong>in</strong> den späten 50er und<br />

60er <strong>Jahre</strong> zu e<strong>in</strong>er letzten Blüte.


Abschließende Bemerkungen<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Konrad Honold<br />

im Unterschied zu Markus Bachmann viel konkreter<br />

auf die zu „bewappnenden“ Orte und deren Geschichte<br />

e<strong>in</strong>geht und sich dabei weniger um die Gegenwart und Zukunft<br />

als viel mehr um weit zurückliegende Inhalte bemüht.<br />

Diese Feststellung ist ke<strong>in</strong>e Überraschung, aber dennoch<br />

Wert hier abschließend festgehalten zu werden.<br />

Hans Bertle steht am Anfang e<strong>in</strong>er der Vergangenheit heroisierenden<br />

Kunst (die ihre Wurzeln schon im späten 19. Jahrhundert<br />

hat) und die bei ihm auch e<strong>in</strong>en Niederschlag <strong>in</strong><br />

der Gestaltung von „Events“ wie die Markterhebungsfeier<br />

oder die Battloggspiele haben sollte. 37 Konrad Honold greift<br />

dieses Genre zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Malerei auf, und man<br />

bekommt das Gefühl, dass Hans Bertle durchaus E<strong>in</strong>fluss<br />

genommen hat.<br />

Konrad Honold ist e<strong>in</strong> zutiefst öffentlicher Künstler, dessen<br />

Werke Generationen von Montafoner<strong>in</strong>nen und Montafoner<br />

zum<strong>in</strong>dest unbewusst betrachtet haben. Langsam aber sicher<br />

gehen diese Arbeiten verloren, da nun die nächste Generation<br />

der öffentlichen Bauten ansteht und die früheren<br />

Werke Honolds Gefahr laufen, aus dem öffentlichen Raum<br />

zu verschw<strong>in</strong>den. Die Wappen sollten aber bis auf Weiteres<br />

e<strong>in</strong>e bleibende Er<strong>in</strong>nerung an Konrad Honold darstellen.<br />

1 Vgl. auch Ulrich Nachbaur, Über das Werden und Wesen von<br />

„Marktgeme<strong>in</strong>den“ <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Die Markterhebung von Schruns 1927,<br />

<strong>in</strong>: Ulrich Nachbaur und Peter Strasser, Die Markterhebung von Schruns.<br />

Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> (Montafoner Schriftenreihe 13). Schruns<br />

<strong>200</strong>4 S. 9-126, hier S. 70-83.<br />

2 Andreas Rudigier, Der Heimatschutzvere<strong>in</strong> Montafon. E<strong>in</strong> Beitrag zu<br />

se<strong>in</strong>er Geschichte, <strong>in</strong>: Andreas Rudigier (Hg.), Heimat Montafon. E<strong>in</strong>e<br />

Annäherung. Schruns <strong>200</strong>7, S. 177-222, hier S. 211.<br />

3 Rudigier (wie Anm. 2), S. 211, und N. N., Interlaken und Bludenz, <strong>in</strong>:<br />

Manfred Tschaikner, Bludenz Lesebuch. Allerlei übers Städtle. Dornbirn<br />

<strong>200</strong>7, S. 105-106.<br />

4 Rudigier (wie Anm. 2), S. 197.<br />

Märzengericht, Schruns 1840<br />

(Sparkasse Schruns)<br />

5 Siehe dazu Rudigier (wie Anm. 2), S. 211-212.<br />

6 Siehe hiezu die Übersicht <strong>in</strong>: Susanne F<strong>in</strong>k, Kunst und Bau <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

seit 1945 (Schriften des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseums, Reihe B.<br />

Kunstgeschichte und Denkmalpflege 4). Bregenz <strong>200</strong>3.<br />

7 Vgl. zu Konrad Honold etwa Gert Ammann, Zum Werk Honolds,<br />

<strong>in</strong>: Konrad Honold. Schruns. Gemälde, Zeichnungen, Monotypen,<br />

Wandbilder, Glasmalereien, Mosaiken. Katalog zur Ausstellung im<br />

Künstlerhaus Palais Thurn und Taxis. Bregenz 1979, unpag.; Andreas<br />

Rudigier, Altobmann Konrad Honold ist 85 <strong>Jahre</strong> alt, <strong>in</strong>: <strong>Jahre</strong>sbericht<br />

der Montafoner Museen, des Heimatschutzvere<strong>in</strong>s Montafon und des<br />

Montafon Archivs <strong>200</strong>3, S. 66-67; Wilfried Dür, Konrad Honold. Kunst<br />

am Bau und sakrale Werke. Dipl. Arb. Innsbruck <strong>200</strong>6, S.5-9; Bildende<br />

Kunst <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1945-<strong>200</strong>5. Biografisches Lexikon. Hohenems <strong>200</strong>6,<br />

S. 149.<br />

8 Siehe dazu etwa Rudigier (wie Anm. 2), S. 217-220.<br />

9 Konrad Honold, E<strong>in</strong> unbekanntes Bildnis Kaiser Maximilians I. von<br />

Bernhard Strigel, <strong>in</strong>: Tiroler Heimatblätter 42 (1967), S. 33-39.<br />

10 Erw<strong>in</strong> He<strong>in</strong>zle, Wolf Huber (um 1485-1553). Innsbruck 1953.<br />

11 Konrad Honold, Die Bedeutung der Wappenrolle von Zürich für<br />

<strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>: Montfort 36 (1984), S. 26-233, und Konrad Honold, Die<br />

Bedeutung der Wappenrolle von Zürich für <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>: Montfort 47<br />

(1995), S. 131-144.<br />

12 Konrad Honold, E<strong>in</strong>e vierte Nibelungenhandschrift aus dem Gebiet der<br />

Grafen von Montfort und von Werdenberg, <strong>in</strong>: Montfort 40 (1988), S.<br />

21-32.<br />

13 Konrad Honold, Die Ährenmadonna von Tschagguns, <strong>in</strong>: Montfort 41<br />

(1989), S. 223-231.<br />

14 Konrad Honold, Gotisches Tragaltärchen aus Silbertal und die<br />

Verb<strong>in</strong>dung zu Mart<strong>in</strong> Schongauer, <strong>in</strong>: Montfort 42 (1990), S. 179-194.<br />

15 Honold, Ährenmadonna (wie Anm. 13), S. 223-224.<br />

16 Ebenda, S. 230-231.<br />

17 Ebenda, S. 224.<br />

18 Ebenda.<br />

19 Ebenda, S. 226.<br />

20 Ebenda.<br />

21 Vgl. Ernst Rudigier, Gaschurn und Partenen im Montafon mit se<strong>in</strong>en<br />

Kirchen und Kapellen. Bad Buchau o.J., S. 29-30.<br />

22 Siehe dazu auch Rudigier (wie Anm. 21), S. 30.<br />

23 Honold, Tragaltärchen (wie Anm. 14), S. 179-180.<br />

24 Ebenda, S. 181.<br />

Seite 319


25 Ebenda, S. 181-182.<br />

26 Natalie Beer, Walthers Weihnachtslied. Dornbirn 1985 (von Konrad<br />

Honold <strong>in</strong> Zierschrift geschrieben und illustriert).<br />

27 300 <strong>Jahre</strong> Litzkapelle. Schruns 1988 (Text von Konrad Honold).<br />

28 Konrad Honold, 350 <strong>Jahre</strong> Kapelle Maria Schnee <strong>in</strong> Gaschurn, <strong>in</strong>:<br />

Montfort 40 (1988), S. 222-239, und Konrad Honold, Kapelle Maria<br />

Schnee. Gaschurn/Montafon (Schnell Kunstführer 1882). München-<br />

Zürich 1991.<br />

29 Die Anlage des Diebschlössles wurde nie fertig gebaut; vgl. den<br />

Befund <strong>in</strong> Karsten W<strong>in</strong>k, Christ<strong>in</strong>a Kaufer und Ralf Wallnöfer, Die<br />

archäologischen Grabungen auf dem Diebschlössle, <strong>in</strong>: Ausgrabungen<br />

im Montafon. Diebschlössle und Valkastiel, hg. von Karsten W<strong>in</strong>k<br />

(Montafoner Schriftenreihe 14). Schruns <strong>200</strong>5, S. 42-45.<br />

30 Brigitte Truschnegg, Lorüns. Dorfgeschichte <strong>in</strong> Schrift und Erzählung<br />

(Sonderband zur Montafoner Schriftenreihe 2). Lorüns <strong>200</strong>6, S. 35.<br />

31 Alois Niederstätter, Das „Schloss Montafun“ – e<strong>in</strong>e historische Fiktion!,<br />

Ausgrabungen im Montafon. Diebschlössle und Valkastiel, hg. von<br />

Karsten W<strong>in</strong>k (Montafoner Schriftenreihe 14). Schruns <strong>200</strong>5, S. 9-12.<br />

32 Manfred Tschaikner, Lukas Tschofen von Gaschurn – Zur Geschichte<br />

e<strong>in</strong>er Montafoner Oberschichtfamilie im 16. und 17. Jahrhundert,<br />

<strong>in</strong>: Andreas Rudigier und Manfred Tschaikner, Lukas Tschofen und<br />

Gaschurn (Bludenzer Geschichtsblätter 14+15). Gaschurn 1993, S. 9-86.<br />

33 Dür (wie Anm. 7), S. 42.<br />

34 Vgl. etwa Franz Elsensohn, Montafoner Sagenreise. Götzis <strong>200</strong>6, S. 69-<br />

80.<br />

35 Siehe dazu auch Hans Jäger-Sunstenau, Der Heraldiker Konrad Honold<br />

und se<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>dewappen, <strong>in</strong>: Adler. Zeitschrift für<br />

Genealogie und Heraldik 10 (1974-1977), S. 58-59.<br />

36 Vgl. auch Dür (wie Anm. 7), passim.<br />

37 Siehe dazu Peter Strasser, Die Schrunser Markterhebungsfeier 1928, <strong>in</strong>:<br />

Ulrich Nachbaur und Peter Strasser, Die Markterhebung von Schruns.<br />

Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> (Montafoner Schriftenreihe 13). Schruns<br />

<strong>200</strong>4S. 127-207.<br />

Seite 320


Die Morphologie der Landschaft<br />

Pfänderstock und Bodensee berühren sich an der Klause,<br />

die Verkehrswege werden dort e<strong>in</strong>em Fächer gleich zusammengepresst.<br />

Die Klause begründete die strategische Bedeutung<br />

von Bregenz, war aber gleichzeitig e<strong>in</strong> Verkehrsh<strong>in</strong>dernis<br />

ersten Ranges. Der Bodensee, der jahrhundertlang<br />

Bregenzersee hieß, wirkt auf der Landkarte wie e<strong>in</strong> Sperriegel,<br />

der Schwaben vom Alpenraum trennt. In Wirklichkeit<br />

verband der Bodensee seit der Antike die Menschen.<br />

Aus der Siedlungsgeschichte<br />

Das Rhe<strong>in</strong>tal wurde vor etwa 10.000 <strong>Jahre</strong>n über die natürlichen<br />

Zugänge von Norden entlang der Bodenseeufer und<br />

von Westen über die Walenseefurche erschlossen. Für diese<br />

Zeit lässt sich selbstverständlich noch nicht historisches<br />

Geschehen darstellen, ebenso bleibt die ethnische Zusammensetzung<br />

der während der sogenannten Neolithischen<br />

Revolution sesshaft werdenden Siedler unklar. Die Zentren<br />

früher Siedlungstätigkeit <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> waren das Rhe<strong>in</strong>tal<br />

und der Walgau. In ur- und frühgeschichtlicher Zeit waren<br />

vor allem die Inselberge im Raum Götzis, das Vorderland<br />

mit der Feldkircher Gegend und die Umgebung von Bregenz<br />

und Bludenz bewohnt. Daran sollte sich bis zum Ende des<br />

frühen Mittelalters um 1000 nur wenig ändern.<br />

Die Räter<br />

Ausstellung „Das Gebiet der Stadt Bregenz im Wandel der Zeiten – Von den Marken des städtischen Gerichts zu den<br />

Grenzen der Geme<strong>in</strong>de“; Bregenz, Magaz<strong>in</strong> 4, 16. Oktober bis 7. November <strong>200</strong>8<br />

Thomas Klagian (geb. 1970 <strong>in</strong> Bregenz), Mag. phil., seit 1998 Stadtarchivar der Landeshauptstadt Bregenz<br />

Das Gebiet der Stadt Bregenz im<br />

Wandel der Zeiten<br />

Von den Marken des städtischen Gerichts zu den Grenzen der Geme<strong>in</strong>de<br />

Thomas Klagian<br />

Um e<strong>in</strong> Volk ethnisch näher bestimmen zu können, bedarf<br />

es sprachlicher Zeugnisse, die aber aus dem Alpenraum nur<br />

<strong>in</strong> Spuren erhalten s<strong>in</strong>d. Die late<strong>in</strong>ischen und griechischen<br />

Quellen sprechen unisono von Rätern, wann immer von den<br />

Bewohnern des Alpenraums die Rede ist, e<strong>in</strong>e Klassifizierung,<br />

die auf mangelhaften Kenntnissen der tatsächlichen<br />

Verhältnisse beruhte. In den Alpen lebte wohl e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

von kle<strong>in</strong>räumigen Ethnien mit unterschiedlichen Spra-<br />

chen. Bis <strong>in</strong> die frühe Bronzezeit um 1.500 v. Chr. reichen<br />

die ältesten Funde aus Bregenz zurück; sie stammen aus<br />

der Gegend an der Kennelbacherstraße gegen die Bregenzerach<br />

zu.<br />

Die Kelten<br />

Das um 400 v. Chr. e<strong>in</strong>wandernde keltische Volk der Brigantier<br />

siedelte auf der Terrasse des Ölra<strong>in</strong>s. Brigantion, so<br />

nannte Strabon um die Zeitenwende die Siedlung, war wohl<br />

der zentrale Ort für e<strong>in</strong> Gebiet, das wesentlich größer war<br />

als das heutige <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Die Römer<br />

Im Jahr 15 v. Chr. eroberten die Römer den Alpenraum und<br />

somit auch Bregenz. Die Römer errichteten zunächst e<strong>in</strong><br />

wall- und grabengeschütztes Militärlager auf dem Ölra<strong>in</strong>,<br />

das Mitte des ersten nachchristlichen Jahrhunderts von e<strong>in</strong>er<br />

städtischen Anlage abgelöst wurde. In der Spätantike<br />

befand sich auf dem Plateau der Oberstadt e<strong>in</strong>e bescheidene,<br />

leicht befestigte Rückzugssiedlung.<br />

Die Alemannen<br />

Seit dem 3. Jh. hatten die Alemannen immer wieder das<br />

römische Grenzgebiet heimgesucht, ohne sich <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

niederzulassen. Erst nach dem Zusammenbruch des<br />

Weströmischen Reiches gegen Ende des 5. Jh. wurden die<br />

Alemannen während der beiden folgenden Jahrhunderte<br />

bei uns sesshaft.<br />

Das e<strong>in</strong>stige alemannische Dorf Bregenz, das vor der mittelalterlichen<br />

Stadtgründung den Kern von Bregenz gebildet<br />

hat, lag am stadtwärts gelegenen Teil der Ölra<strong>in</strong>terrasse<br />

und reichte vom Babenwohlweg h<strong>in</strong>ter der Pfarrkirche St.<br />

Gallus bis h<strong>in</strong>über zur alten Landstraße – der Gallusstraße<br />

- und bis zum Anfang der Kirchstraße h<strong>in</strong>ab.<br />

Seite 321


Die mittelalterliche Stadtgründung<br />

Die Bregenzer Grafen beherrschten das Bregenzerland vollkommen:<br />

jenes Gebiet, <strong>in</strong> dem das Dorf Bregenz und die<br />

beiden herrschaftlichen Großhöfe Rieden und Steig mit ihren<br />

zahlreichen Bauerngütern lagen.<br />

Den entscheidenden Schritt <strong>in</strong> der Siedlungsgeschichte von<br />

Bregenz setzte um die Mitte des 13. Jh. Graf Hugo II. von<br />

Montfort mit der Neu-Gründung der Stadt auf dem Plateau<br />

der Oberstadt. Die 802 urkundlich erwähnte Burg Bregenz<br />

ist wohl hier zu suchen. In unmittelbarer Nähe dieser Burg<br />

standen vielleicht e<strong>in</strong> paar e<strong>in</strong>fache Häuser mit Wohnungen<br />

und Werkstätten für Dienstmannen, Hofleute und Handwerker.<br />

Die neu gegründete Stadt bestand aus etwa 60 Hofstätten<br />

- Platz für Haus und Hof -, die Erblehen des Grafen waren.<br />

Ihre Inhaber waren Eigenleute des Stadtherren und damit<br />

<strong>in</strong> ihrer Freiheit e<strong>in</strong>geschränkt. Sie zahlten Hofstattz<strong>in</strong>s,<br />

lieferten Mist für die gräflichen We<strong>in</strong>berge und verrichteten<br />

Wachdienste; vom Todfall - e<strong>in</strong>er Art Erbschaftssteuer, starb<br />

der Familienälteste musste das beste Stück Vieh abgegeben<br />

werden - und vom Frondienst waren sie befreit. Todfallpflicht<br />

und der e<strong>in</strong>tägige Frondienst, der Tagwan, begannen<br />

genau an der Stadtgrenze.<br />

Im Jahr 1260 tritt uns Bregenz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkunde zum ersten<br />

Mal als Civitas, als Stadt im Rechtss<strong>in</strong>n entgegen.<br />

Die Oberstadt ist e<strong>in</strong>e Festung von Natur aus, auf drei Seiten<br />

geschützt durch e<strong>in</strong>e steile Halde, nur auf der Bergseite<br />

wie über e<strong>in</strong>en Flaschenhals verbunden mit dem Pfänderstock.<br />

Dort, an der schwächsten Stelle, stand die Burg<br />

beiderseits des Oberen Tores, das Haus der Grafen mit der<br />

Kemenate. Beim heute noch erhaltenen Beckenturm stand<br />

das älteste bekannte Zeughaus. Jenseits des Oberen Tores<br />

an der Ostecke stand der Turm – der Bergfried -, das mäch-<br />

Seite 322<br />

tigste Bauwerk der Stadt. Nach Norden h<strong>in</strong> entlang der<br />

Stadtmauer schlossen sich an: die Mühle, die Wette oder<br />

Rossschwemme, die Schmiede und die Badstube. Zur Burg<br />

gehörte der Vorplatz – der spätere Marktplatz – mit dem<br />

Brunnen. Dieser Brunnen hatte e<strong>in</strong>e eigene Zuleitung aus<br />

e<strong>in</strong>er Brunnenstube oberhalb des Stockachs (Berg Isel), die<br />

auch des Grafen Wohnsitz vor der Stadt, das Gut Mildenberg<br />

versorgte.<br />

Am Unteren Tor befand sich der Hof oder das Höfl<strong>in</strong> als<br />

Sammelstelle für die herrschaftlichen Abgaben, wohl am<br />

Standort des erst 1599/1601 als Hochwacht errichteten<br />

Mart<strong>in</strong>sturms. Außerhalb der Stadtmauer lag nach späterer<br />

Überlieferung e<strong>in</strong> Garten mit Hundezw<strong>in</strong>ger im Eigentum<br />

des Stadtherrn.<br />

E<strong>in</strong>e breite Gasse von Tor zu Tor halbiert die Oberstadt, ihr<br />

parallel verlaufen zwei schmälere Gassen gegen den Terrassenrand<br />

zu. Die mittlere Gasse hieß Vordergasse, die parallelen<br />

hießen beide H<strong>in</strong>tere Gasse. Die Raumvorstellung<br />

der alten Bregenzer g<strong>in</strong>g von der zentralen Achse aus, sie<br />

unterschied nicht drei Gassen wie wir, sondern nur zwei,<br />

e<strong>in</strong>e vordere und e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>tere, die sich <strong>in</strong> zwei unverbundene<br />

Äste teilt.<br />

An der Vordergasse, am heutigen Ehregutaplatz, befanden<br />

sich e<strong>in</strong>ander gegenüber die öffentlichen Gebäude der<br />

Metzg und der Brotlaube.<br />

Auf den Hofstätten standen wohl e<strong>in</strong>stöckige Holzhäuser,<br />

die Traufseite zur Gasse, mit dem Stall im engen Höfle<strong>in</strong><br />

dah<strong>in</strong>ter. Auch die Burghalde wurde ausgeteilt, die langen,<br />

schmalen Streifen – Baum- oder Rebgärten – lagen zumeist<br />

h<strong>in</strong>ter dem Haus des Besitzers, getrennt durch Mauer und<br />

Wehrgang – die Ausgabe erfolgte also vermutlich noch vor<br />

dem Bau der Mauer.


Der Stadtgerichtsbezirk<br />

Graf Hugo II. von Montfort trennte den Bezirk, den er Stadtammann<br />

und Rat zugewiesen hatte, das Stadtgericht,<br />

durch die Vermarkung bestimmter Grenzen aus Hofrieden<br />

heraus. Dieser Stadtgerichtsbezirk deckte sich wohl mit<br />

dem Umfang der Siedlung, beschränkte sich anfangs also<br />

auf die Oberstadt.<br />

Im Stadtgerichtsbezirk galt das Stadtrecht, <strong>in</strong>nerhalb dieses<br />

Bezirks hatte der Stadtherr Zw<strong>in</strong>g und Bann <strong>in</strong>ne, das Recht<br />

unter Strafandrohung verb<strong>in</strong>dliche Gebote und Verbote zu<br />

erlassen. Das Recht war aber nach mittelalterlichen Vorstellungen<br />

nicht an das Territorium gebunden, sondern an die<br />

Menschen, und so galt das Stadtrecht auch für Bregenzer<br />

Bürger, die außerhalb dieses Bezirks wohnten. In Mittelalter<br />

und früher Neuzeit war die Gerichtszugehörigkeit weniger<br />

räumlich bestimmt als vielmehr durch die Zugehörigkeit<br />

zu e<strong>in</strong>em bestimmten Personenkreis oder Personenverband.<br />

Da die Hofstätten Erblehen des Grafen waren, bestimmte er<br />

alle<strong>in</strong> über die Verleihung des Bürgerrechts und damit über<br />

die Zusammensetzung der Bürgerschaft.<br />

1250-1300: Maurach<br />

Burg <strong>in</strong> der Oberstadt 1857,<br />

kurz vor dem Abriss<br />

In der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstand unter der Stadt<br />

e<strong>in</strong>e Vorstadt, <strong>in</strong> jener Gegend, die nach den vielen Mauerresten<br />

aus der Römerzeit Maurach hieß. Der Stadtherr gab<br />

weitere 30 ihm z<strong>in</strong>spflichtige Hofstätten aus, die beidseits<br />

der Maurachgasse zwischen dem Weißenreutebach und<br />

dem Thalbach lagen.<br />

1300-1380: gräfliches Ried, Fahrlehen, Eichholz,<br />

Ste<strong>in</strong>ebach<br />

Spätestens im 14 Jh. wurde das Maurach befestigt, am Leutbühel<br />

stand e<strong>in</strong> Tor, wie die bis <strong>in</strong>s 17. Jh. belegte Ortsbezeichnung<br />

„Vor dem Tor“ für die Häuser unterhalb dieses<br />

Platzes zeigt. Der Leutbühel ist nichts Anderes als der Lückenbühel,<br />

früher Lugbühel, weil sich dort e<strong>in</strong>e Lücke, e<strong>in</strong><br />

Tor befand.<br />

Ins frühe 14. Jh. fällt die Ausgabe weiterer 30 dem Grafen<br />

z<strong>in</strong>spflichtiger Hofstätten im Bereich des Rieds (Kaiserstraße),<br />

auf der Allmende dieses Namens, die sich dem Seeufer<br />

entlang Richtung Mehrerau erstreckte. Das Ried war unkultiviertes,<br />

sumpfiges und nicht selten überschwemmtes<br />

Weideland. Die Grenze der neuen Siedlung beidseits der<br />

Riedgasse bildeten gegen Süden h<strong>in</strong> der Thalbach und e<strong>in</strong><br />

zum See ziehender Graben, der als Grenzmark der Stadt Eegraben<br />

hieß (entlang der Jahnstraße); Richtung See reichte<br />

die Verbauung bis etwa auf die Höhe der Schulgasse.<br />

Seit dem ausgehenden 13. Jh. war das Holzwerk e<strong>in</strong> wichtiger<br />

Erwerbszweig. Das Holz wurde im Bregenzerwald geschlägert<br />

und auf der Bregenzerach <strong>in</strong> die Bregenzer Bucht<br />

geflößt. Auf dem Ste<strong>in</strong>ach, dem Bregenzer Kiesufer, vom<br />

Vatzenwasen (Kornmarktplatz) stadtauswärts standen die<br />

Hütten und Werkstätten, <strong>in</strong> denen das Holz verarbeitet wurde.<br />

Alt s<strong>in</strong>d auch die Fahrlehen, deren Inhaber verpflichtet waren,<br />

für den Grafen Fahrdienste auf dem See zu leisten. Die<br />

Fahrlehen f<strong>in</strong>den wir auf zwei Fluren: „Vor dem Maurach“<br />

und „Ob dem Kalkofen“. „Vor dem Maurach“ ist die Gegend<br />

vom Beg<strong>in</strong>n der Obergasse (Anton Schneiderstraße) bis<br />

über die Brandgasse h<strong>in</strong>aus, „Ob dem Kalkofen“ liegt am<br />

Vatzenwasen, wo heute das Hotel Messmer steht.<br />

Holzhütten und Fahrlehen lagen ursprünglich außerhalb<br />

des Stadtgerichts.<br />

Seite 323


Am Eichholz – zwischen Brandgasse und Eichholzstraße –<br />

lagen e<strong>in</strong>ige Hofstätten. Später unterschied man das vordere<br />

und das h<strong>in</strong>tere Eichholz, beide waren alte Lehen des<br />

Klosters Mehrerau.<br />

Am Ste<strong>in</strong>ebach, weit außerhalb der Stadt und jenseits der<br />

Stadtgrenze auf Hofrieder Boden, standen mehrere Höfe<br />

und Mühlen.<br />

Die Stadt Bregenz zählte <strong>in</strong> der zweiten Hälfte des 14. Jh.<br />

kaum mehr als 500 bis 700 E<strong>in</strong>wohner.<br />

Exkurs Wirtschaft<br />

Im Jahr 1330 erhielt Bregenz e<strong>in</strong> kaiserliches Privileg, das<br />

den – wohl schon seit dem 13. Jh. bestehenden - montäglichen<br />

Wochenmarkt mit jenen Rechten ausstattete, die<br />

den Märkten der Reichsstädte zukamen. Im Regelfall ist der<br />

Markt die wichtigste E<strong>in</strong>nahmequelle e<strong>in</strong>er Stadt, nicht so<br />

<strong>in</strong> Bregenz, denn die Stadt lag abseits der Handelsstraßen.<br />

In Mittelalter und Neuzeit wählte man, wann immer es g<strong>in</strong>g,<br />

den Wasserweg; und so lief der lukrative Italienhandel von<br />

L<strong>in</strong>dau oder Konstanz über den Bodensee nach Fußach und<br />

dann weiter nach Feldkirch oder direkt auf dem Rhe<strong>in</strong> nach<br />

Chur.<br />

Der Bregenzer Wochenmarkt fand auf dem kle<strong>in</strong>en Platz vor<br />

der Burg statt. E<strong>in</strong>e gewisse Bedeutung erlangte der Markt<br />

nur für die unmittelbare Umgebung der Stadt, se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

war kle<strong>in</strong>. Das Handwerk blieb überhaupt auf den<br />

lokalen Bedarf beschränkt. Und so erstaunt es nicht, daß<br />

sich der Markt weder als Marktplatz noch als Marktstraße<br />

verewigt hat.<br />

We<strong>in</strong>bau und We<strong>in</strong>handel bildeten ursprünglich e<strong>in</strong>en sehr<br />

e<strong>in</strong>träglichen Erwerbszweig der Bregenzer, wobei der Graf<br />

selbst der größte We<strong>in</strong>bauunternehmer war. Der Bregenzer<br />

fürnehmste Hantierung, so Schleh <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Emser Chro-<br />

Seite 324<br />

nik aus dem Jahr 1616, war der Holzhandel. Die Bregenzer<br />

Holzleute betrieben seit dem ausgehenden 13. Jh. das kapital<strong>in</strong>tensive<br />

Holzwerk geme<strong>in</strong>schaftlich, das gegen e<strong>in</strong><br />

jährliches Schirmgeld, die Achlöse, unter gräflichem Schutz<br />

stand. Produziert wurden Bretter, Balken, Sch<strong>in</strong>deln und<br />

vor allem Rebstecken. Die Holzwaren wurden mit großen<br />

Lastenseglern zu den anderen bedeutenden Bodenseeorten<br />

verschifft.<br />

Das „Bregenze stade“, das Bregenzer Ufergelände wird<br />

1249 erstmals genannt, dort befand sich wohl auch die<br />

Schiffsanlegestelle. Lastensegler aller Art durchpflügten<br />

den See: Läd<strong>in</strong>en (Lädi leitet sich von Last her), Halbläd<strong>in</strong>en,<br />

Segmer (von late<strong>in</strong>isch sagma, die Last), Halbsegmer,<br />

Viertelsegmer und noch kle<strong>in</strong>ere Schiffe, die man auf gut<br />

bregenzerisch als „Gundele“ bezeichnen würde.<br />

Im Jahr 1390 konnten Schiffe an den „Seepfahlen“, an <strong>in</strong><br />

Ufernähe e<strong>in</strong>gerammten Pfählen anlegen. Schon 1299<br />

sche<strong>in</strong>t der Familienname Seehuser auf, der sich wohl vom<br />

Seehaus, von der den Hafen schützenden Seeburg ableitet.<br />

Die Seeburg wurde 1811 unter bayrischer Herrschaft abgerissen.<br />

1380-1484: städtisches Ried, Insel, Graben, Vatzenwasen,<br />

Kirchgasse<br />

Ende des 14. Jahrhunderts ergriff die Stadtgeme<strong>in</strong>de die<br />

Initiative. Sie teilte das ihr zugewiesene Allmendland unterhalb<br />

des gräflichen Rieds an Siedler aus – <strong>in</strong> Verlängerung<br />

der bereits bestehenden Riedgasse. Diese Hofstätten<br />

waren doppelt z<strong>in</strong>spflichtig, sie zahlten e<strong>in</strong>en Z<strong>in</strong>s an die<br />

Stadt und den üblichen Hofstattz<strong>in</strong>s an den Grafen.<br />

Etwa zeitgleich gab die Stadt vere<strong>in</strong>zelte Hofstätten im Bereich<br />

der Insel (Inselstraße), des Grabens (Rathausstraße)<br />

und des Vatzenvasens (Kornmarktplatz) aus. Diese Hofstätten<br />

zahlten nur noch den städtischen Z<strong>in</strong>s. E<strong>in</strong>gerahmt von


Bis 1350<br />

Um 1409<br />

Um 1480<br />

Seite 325


Thalbach und Weißenreutebach verdiente die Insel ihren<br />

Namen. Dem Vatzenwasen gab der Hofstättenbesitzer Vatz<br />

den Namen.<br />

Die Stadtgrenze hatte sich bereits vor 1380 vom Graben, <strong>in</strong><br />

dem der Weißenreutebach floß, bis zum Eichholzbach vorgeschoben.<br />

Die Hofstätte der Seehuser (heute Hotel Messmer)<br />

war das erste Haus jenseits der Stadtgrenze.<br />

Seit etwa 1400 begann sich die Stadt <strong>in</strong> das Gebiet der<br />

heutigen Kirchstraße auszudehnen. Der heutige Gasthof<br />

Hirschen (Kirchstraße 8) ist als ältestes Haus der Kirchgasse<br />

im Jahr 1427 belegt. Es stand damals „In der Vorstadt“<br />

und hatte noch ke<strong>in</strong>e Nachbarn. Der älteste Teil der Gasse<br />

dem Thalbach entlang hieß bezeichnend „H<strong>in</strong>ter dem Maurach“.<br />

Der Name Kirchgasse sche<strong>in</strong>t 1463 zum ersten Mal<br />

auf. Diese Gasse war ursprünglich Teil der alten Landstraße,<br />

die über die heutige Gallusstraße und die Riedergasse<br />

zur Heufurt führte – das war lange vor dem Bau der Lauteracher<br />

Brücke 1517. Zum Kirchweg wurde sie erst mit dem<br />

Ausbau der Vorstadt, mit der Verlagerung des städtischen<br />

Lebens Richtung See. Die Kirchgasse wuchs rasant, bereits<br />

um 1480 standen hier <strong>in</strong> etwa ebenso viele Häuser wie heute.<br />

Die Häuser der Kirchgasse lagen damals noch außerhalb<br />

der Stadtgrenze, die vom Thalbach gebildet wurde.<br />

In den 1440er-<strong>Jahre</strong>n standen auf dem städtischen Ried<br />

beim Weiher e<strong>in</strong>e Mühle und e<strong>in</strong>e Gerberei.<br />

1484 setzte Bregenz im Bereich der Kirchgasse e<strong>in</strong>e Stadterweiterung<br />

auf Kosten Hofriedens durch. Die Stadtgrenze<br />

wanderte vom Thalbach zum Thalbachgässele und zum<br />

Weg zur L<strong>in</strong>den (die Wolfeggstraße) und verlief von dort h<strong>in</strong>ter<br />

den nordseitigen Hausgärten der Kirchgasse abwärts <strong>in</strong><br />

den Eegraben.<br />

Die Stadt Bregenz hatte damals etwa 1.<strong>200</strong> E<strong>in</strong>wohner.<br />

Seite 326<br />

Verfassung und Verwaltung<br />

Bregenz hatte ke<strong>in</strong> großartiges altes Stadtrecht, die Bregenzer<br />

Bürger lebten nach Gewohnheitsrecht, und das Recht<br />

g<strong>in</strong>g vom Stadtherrn aus. Die Bregenzer Grafen sahen ke<strong>in</strong>e<br />

Notwendigkeit, ihrer Stadt e<strong>in</strong> schriftlich fixiertes Stadtrecht<br />

zu verleihen, denn so blieben ihnen mehr Möglichkeiten,<br />

auf die Stadt und ihre Bürger E<strong>in</strong>fluss zu nehmen.<br />

Wenn gewohnheitsrechtliche Bestimmungen aufgezeichnet<br />

oder modifiziert werden mussten, veranlasste dies der<br />

Stadtherr.<br />

Bis zum Ende des Mittelalters ist über das <strong>in</strong>nerstädtische<br />

Leben, über Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege nur<br />

wenig bekannt. Zugleich mit der neuen Siedlung <strong>in</strong> der<br />

Oberstadt schuf der Stadtgründer Graf Hugo II. von Montfort<br />

die Stadtgeme<strong>in</strong>de als e<strong>in</strong>en Bereich eigenen Rechts<br />

mit e<strong>in</strong>er eigenen Obrigkeit. Dem Stadtammann stand<br />

spätestens seit 1349 e<strong>in</strong> Rat zur Seite. Der Stadtammann<br />

war Richter <strong>in</strong> niedergerichtlichen Fällen, der Rat hatte die<br />

Marktaufsicht <strong>in</strong>ne und saß mit dem Stadtammann zu Gericht.<br />

Stadtammann und Rat waren ke<strong>in</strong>e gewählten Vertreter<br />

der Bürgerschaft, sondern wurden vom Stadtherrn<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Dem zwölfköpfigen Rat wurde 1436 e<strong>in</strong> Rat aus<br />

acht Mitgliedern beigesellt. Der alte Zwölferrat saß zu Gericht<br />

– aus ihm entwickelte sich das Stadtgericht -, der Achterrat<br />

(der kle<strong>in</strong>e Rat) besorgte die Verwaltung. Rechtsprechung<br />

und Verwaltung lagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hand, sie waren noch<br />

nicht im S<strong>in</strong>n der modernen Gewaltenteilung vone<strong>in</strong>ander<br />

geschieden. Das Amt des Stadtammanns und die anderen<br />

städtischen Funktionen waren ehrenamtlich, die Amts<strong>in</strong>haber<br />

Honoratioren im eigentlichen S<strong>in</strong>n des Wortes, ihre<br />

Dienste blieben unbezahlt.<br />

Teilung von Grafschaft und Stadt Bregenz – Übergang an<br />

Österreich<br />

1379 teilten die Bregenzer Montforter Grafschaft und Burg<br />

Bregenz, nicht aber die Stadt und die Vogtei über das Kloster<br />

Mehrerau. Der südliche Teil umfasste Hofsteig, Alber-


Bregenz um 1647<br />

(Matthäus Merian)<br />

schwende, L<strong>in</strong>genau (und die Herrschaft Hohenegg), der<br />

nördliche Hofrieden, Sulzberg und Oberlangenegg. 1409<br />

teilten die Bregenzer Montforter auch die Stadt: die Teilungsl<strong>in</strong>ie<br />

verlief mittendurch, vom Oberen zum Unteren<br />

Tor, von dort durch das Maurach und das Ried bis zum See.<br />

1451 erwarb Österreich den südlichen Teil von Grafschaft<br />

und Stadt Bregenz, 1523 den nördlichen.<br />

Erst <strong>in</strong> österreichischer Zeit, 1529, erhielt die Stadt Bregenz<br />

e<strong>in</strong> eigenes Wappen und das Siegelrecht. Mit dem Übergang<br />

an Österreich begann der langsame Aufstieg der Stadt<br />

<strong>in</strong> rechtshistorischer H<strong>in</strong>sicht.<br />

Der sogenannte Stadtbrauch von 1582/90 bzw. 1594 fasste<br />

e<strong>in</strong>en Teil des geltenden Rechts zusammen, e<strong>in</strong>en Teil wohlgemerkt,<br />

nach wie vor galt auch Gewohnheitsrecht, das alte<br />

Herkommen. Zudem griff man zur Rechtsf<strong>in</strong>dung auf Gerichtsurteile,<br />

Privilegien und Verträge zurück. 1579 wurden<br />

die letzten Bregenzer Bürger aus der Leibeigenschaft entlassen.<br />

Seit 1594 hatte e<strong>in</strong> Wahlmännerkollegium - bestehend<br />

aus dem bisherigen Ammann, den Altammännern und den<br />

ältesten Ratsmitgliedern - das Recht <strong>in</strong>ne, dem habsburgischen<br />

Vogt und den Amtleuten drei taugliche Bürger für<br />

das Ammannamt vorzuschlagen. Vogt und Amtleute waren<br />

freilich an diesen Dreiervorschlag nicht gebunden.<br />

Seit 1643 schließlich durfte e<strong>in</strong> Teil der männlichen Bevölkerung<br />

den Stadtammann und das Gericht (den großen Rat)<br />

frei wählen, der kle<strong>in</strong>e Rat, der die Verwaltung besorgte,<br />

wurde nach wie vor von der Obrigkeit e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

1484-1602: die große Stadterweiterung<br />

Zweimal im 15. Jh. war die Vorstadt <strong>in</strong> Flammen aufgegangen:<br />

1406 im Appenzellerkrieg und 1445 im Alten Zürichkrieg.<br />

Die <strong>Jahre</strong> danach waren e<strong>in</strong>e Zeit des bescheidenen<br />

Aufschwungs, die Häuserreihen verdichteten sich, der<br />

Leutbühel rückte <strong>in</strong>s Zentrum. Hier trafen sich die Maurachgasse,<br />

die Riedgasse und die alte Landstraße, die von der<br />

Kirchgasse herabführte und über die Obergasse und den<br />

Vatzenwasen nach Schwaben weiterg<strong>in</strong>g. Um 1500 verlagerte<br />

sich das Marktgeschehen von der Oberstadt auf den<br />

Leutbühel.<br />

Die Bregenzer Flur<br />

Anders als viele Städte besaß Bregenz aus dem Erbe se<strong>in</strong>er<br />

dörflichen Vergangenheit e<strong>in</strong>e weitläufige fruchtbare<br />

Ackerflur. Sie reichte von der Klause bis an den Südrand<br />

der Ölra<strong>in</strong>terrasse. Die Auflösung des aus fränkischer Zeit<br />

stammenden Dorfs war im 14. Jh. schon sehr weit fortgeschritten,<br />

nur mehr wenige Häuser lagen im Dorf.<br />

Ihre Flur bearbeiteten die Bregenzer auch nach der Stadtgründung<br />

im geme<strong>in</strong>sam geregelten Dreifelderbetrieb - mit<br />

ihrem im Kreis wandernden Anbau: Im jährlichen Wechsel<br />

wurde e<strong>in</strong> Feld mit dem vor dem W<strong>in</strong>ter gesäten W<strong>in</strong>tergetreide<br />

(Roggen, Vesen) und e<strong>in</strong>es mit dem nach dem W<strong>in</strong>ter<br />

gesäten Sommergetreide (Hafer, Hirse, Gerste) bestellt. Das<br />

dritte Feld lag brach und diente als Weide. Diese drei großen<br />

dem Flurzwang unterliegenden Felder hießen <strong>in</strong> Bregenz<br />

wie andernorts auch Esche:<br />

Der Esch h<strong>in</strong>ter dem Gottesacker unter dem Ölra<strong>in</strong> reichte<br />

von den Häusern der untersten Kirchstraße und vom Beg<strong>in</strong>n<br />

der heutigen Wolfeggstraße bis zum Erawäldele, immer unterhalb<br />

der Ölra<strong>in</strong>terrasse bleibend. Die Ölra<strong>in</strong>terrasse teilten<br />

sich der seeseitig gelegene Esch auf dem Ölra<strong>in</strong> und der<br />

bergwärts gelegene Bregenzer Esch. Die Etymologie des Namens<br />

Ölra<strong>in</strong> ist nach wie vor nicht geklärt. Vielleicht verbirgt<br />

sich dah<strong>in</strong>ter die Erle aus der Familie der Birkengewächse:<br />

aus dem Erlenra<strong>in</strong> wäre dann e<strong>in</strong> verballhornter Ölra<strong>in</strong> geworden.<br />

1506 war das System der Dreifelderwirtschaft noch <strong>in</strong>takt,<br />

1553 beschäftigte die Stadt drei Eschbeschauer (Feldaufseher),<br />

e<strong>in</strong>en Hirten und zwei Bannwärter (Waldaufseher);<br />

1603 nur mehr e<strong>in</strong>en Eschbeschauer. Zur selben Zeit verschwanden<br />

die Esche aus den Urkunden. Irgendwann <strong>in</strong> der<br />

zweiten Hälfte des 16. Jh. erhielten die Grundbesitzer von<br />

Seite 327


der Geme<strong>in</strong>de die Erlaubnis, ihre Gründe vom Flurzwang<br />

losgelöst frei zu nutzen; die genossenschaftlich betriebene<br />

Dreifelderwirtschaft wurde Geschichte.<br />

Das andere größere Ackergebiet lag an der Obergasse (Anton<br />

Schneiderstraße) und reichte vom Eichholzbach über<br />

den Ste<strong>in</strong>ebach bis zum Tannenbach. E<strong>in</strong>e Flucht von langen<br />

Ackerstreifen, die nie dem Flurzwang unterlagen, stieß<br />

auf die Obergasse herab.<br />

E<strong>in</strong> Großteil der Bregenzer Ackerflur lag also außerhalb<br />

des Stadtgerichts und unterlag damit der Flurhoheit des<br />

Gerichts Hofrieden, was den Bregenzern naturgemäß nicht<br />

schmeckte.<br />

Die Stadt Bregenz kontrollierte ihr Umland wirtschaftlich<br />

und politisch<br />

Die führenden Bregenzer Geschlechter hatten gewaltigen<br />

Grundbesitz <strong>in</strong> Hofrieden und <strong>in</strong> Hofsteig. Sie übten dort<br />

zudem – zusammen mit dem Kloster Mehrerau - als wichtigste<br />

Geldgeber und Geldverleiher e<strong>in</strong>e regelrechte F<strong>in</strong>anzherrschaft<br />

aus.<br />

Die Stadt Bregenz hatte ursprünglich auch politisch das Sagen.<br />

Die Bregenzer Montforter rekrutierten die Landammänner<br />

von Hofrieden aus der städtischen Elite. Der erste nachweisbare<br />

Landammann von Hofrieden, He<strong>in</strong>rich Mülegg<br />

(1390-1398), war e<strong>in</strong> Niederadeliger mit ländlichem Grundbesitz,<br />

se<strong>in</strong>e Nachfolger Hans Loher (1401-1403, 1410-1417)<br />

und He<strong>in</strong>rich vom Bach, genannt Henz (1408), waren Bregenzer<br />

Bürger. Diese Praxis änderte sich aber 1523 mit dem<br />

Übergang Hofriedens an Österreich. In der ersten Hälfte des<br />

16. Jh. dom<strong>in</strong>ierte der österreichische Amtmann, später der<br />

Landammann, der Vogt und Amtmann unterstellt war.<br />

Die Stadt Bregenz übte zwar großen E<strong>in</strong>fluss auf Hofrieden<br />

aus, aber sie beherrschte Hofrieden nicht. Und so musste<br />

der S<strong>in</strong>n der Stadtgewaltigen nach e<strong>in</strong>er Stadterweiterung<br />

trachten. 1526 richtete die Stadt Bregenz e<strong>in</strong>e Bittschrift<br />

Seite 328<br />

an die österreichische Herrschaft: Der letzte Montforter<br />

habe 1518 der Stadt e<strong>in</strong>e Erweiterung ihrer Grenzen zugesagt.<br />

Die Pfarrkirche, das Siechenhaus an der Siechensteig<br />

und auch die Holzhütten am See stünden ohnedies bereits<br />

unter städtischer Aufsicht, gegen e<strong>in</strong>e entsprechende Erweiterung<br />

des Stadtgerichts sei also nichts e<strong>in</strong>zuwenden.<br />

Demnach hatte man als neue Grenzen den Tannenbach und<br />

die Siechensteig <strong>in</strong>s Auge gefasst. E<strong>in</strong> vergeblicher Versuch,<br />

dem 1543 oder 1546 e<strong>in</strong> weiterer folgte. Immerh<strong>in</strong> erhielt die<br />

Stadt 1529 den Flurbann – das Recht, Gebote und Verbote<br />

zu erlassen - auch für städtische Grundstücke, die außerhalb<br />

des Stadtgerichts lagen.<br />

Im Lauf des 16. Jh. stieg Bregenz merklich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er politischen<br />

Bedeutung: die Stadt war den Habsburgern im<br />

Zeitalter der Reformation e<strong>in</strong> katholisches Bollwerk gegen<br />

die evangelischen Reichsstädte und e<strong>in</strong> Bollwerk gegen die<br />

Eidgenossen. 1573 wurde Bregenz neben Feldkirch zweiter<br />

Tagungsort der <strong>Vorarlberg</strong>er Landstände.<br />

Die Stadt Bregenz hatte im ausgehenden 16. Jahrhundert<br />

etwa 1.300 E<strong>in</strong>wohner.<br />

1594 bat die Stadt die Regierung neuerlich, den Stadtgerichtsbereich<br />

zu erweitern: im Norden bis an die Klause,<br />

im Süden bis zur Achbrücke und bergwärts, soweit die<br />

städtischen Güter und Allmenden reichten. Man forderte<br />

also mehr als 1526. Der Stadt g<strong>in</strong>g es auch um Ansehen<br />

und Prestige, wenn sie auf den gar zu kle<strong>in</strong>en, engen und<br />

ger<strong>in</strong>gfügigen Stadtgerichtsbereich h<strong>in</strong>wies, der e<strong>in</strong>es so<br />

alten Städtle<strong>in</strong>s unwürdig sei. Das Gericht Hofrieden erhob<br />

heftig E<strong>in</strong>spruch. Wenn der Hofrieder Gerichtsbezirk verkle<strong>in</strong>ert<br />

würde, verlöre man auch Steuer- und Strafgelder,<br />

auf die man nicht verzichten könne. Die Stadt entgegnete,<br />

von den fraglichen 71 Hofstätten würden ohnedies nur 16<br />

von Hofrieden besteuert, die anderen 55 seien Bürgergüter.<br />

Der Stadtherr, Kaiser Rudolf II., ernannte schließlich e<strong>in</strong>e<br />

Kommission aus Vertretern der Herrschaft, der Stadt und<br />

des Gerichts Hofrieden, die am 28. August 1598 nach viertägigen<br />

Verhandlungen folgende Stadtgrenze festlegte: Im


Norden reicht das Stadtgericht bis zum Tannenbach, im Süden<br />

bis an die Siechensteig. Schwer zu bestimmen ist der<br />

Grenzverlauf am Pfänderhang. Das Gut Babenwohl (Gallusstift,<br />

heute Landesbibliothek) gehört zur Stadt, obwohl<br />

es außerhalb der Stadtmarken liegt. Die Pfarrkirche, der<br />

Pfarrhof und die Pfründehäuser, die <strong>in</strong>nerhalb der neuen<br />

Stadtgrenzen liegen, bleiben beim Gericht Hofrieden. Der<br />

Kirchweg ist für die Bewohner Hofriedens offen zu halten.<br />

Die Hofrieder Gerichtsbesatzungen und Gerichtsverhandlungen<br />

f<strong>in</strong>den weiterh<strong>in</strong> im Gut Mildenberg statt, unbehelligt<br />

von der Stadt Bregenz. Diesen Vertrag bestätigte Kaiser<br />

Rudolf II. am 27. Februar 1602.<br />

Die Stadtgrenze von 1602 hatte jahrhundertlang Bestand:<br />

Die Nordgrenze am Tannenbach gilt noch heute, die Südgrenze<br />

an der Siechensteig galt bis 1919, bis zur Vere<strong>in</strong>igung<br />

der Stadt mit der Geme<strong>in</strong>de Rieden. Die Burg Hohen-<br />

Bregenz und der große Schlosswald am Gebhardsberg<br />

gehörten 1602 noch nicht zum Stadtgericht.<br />

Der bayerische Kataster von 1808/1809<br />

Grenzbeschreibung 1856<br />

Im Frieden von Preßburg mußte Österreich am 25. Dezember<br />

1805 Tirol und die <strong>Vorarlberg</strong>er Herrschaften an das mit Napoleon<br />

verbündete – neu geschaffene - Königreich Bayern<br />

abtreten. Die bayerische Herrschaft – die besser war als ihr<br />

Ruf – brachte e<strong>in</strong>en enormen Modernisierungsschub. Im<br />

Juni 1807 ordnete König Maximilian e<strong>in</strong>e Steuerreform an,<br />

zu welchem Zweck Steuerdistrikte gebildet werden mußten.<br />

Der bayerische Kataster war die erste flächendeckende, <strong>in</strong>s<br />

Detail gehende Verzeichnung des Grundbesitzes. Am 28.<br />

Juli 1808 erließ der König e<strong>in</strong> „Organisches Edikt über die<br />

Bildung der Geme<strong>in</strong>den“. Die Geme<strong>in</strong>degrenzen hatten<br />

sich nach den Steuerdistrikten zu richten. Die Grenzen des<br />

bayerischen Steuerdistriktes Bregenz orientierten sich im<br />

wesentlichen an der Stadtgrenze von 1602. Der Schloßwald<br />

und der Gebhardberg kamen damals <strong>in</strong> den Bereich der<br />

Stadt. Das bayerische Geme<strong>in</strong>deedikt brachte den endgültigen<br />

Übergang vom mittelalterlichen Personenverband zur<br />

territorial begrenzten Ortsgeme<strong>in</strong>de.<br />

Als <strong>Vorarlberg</strong> 1814 wieder zu Österreich kam, war die Regierung<br />

weitsichtig genug, die bayerischen Reformen weitgehend<br />

beizubehalten.<br />

Der österreichische Grundkataster<br />

Am 23. Dezember 1817 erließ Kaiser Franz I. das Gesetz zur<br />

Gründung der österreichischen Katastralvermessung. Die<br />

Vermessungsarbeiten begannen 1817 <strong>in</strong> Niederösterreich<br />

und endeten 1861 <strong>in</strong> Tirol. In <strong>Vorarlberg</strong> arbeiteten die Vermesser<br />

im Jahr 1856. Die Grenzen der Katastralgeme<strong>in</strong>de<br />

Bregenz deckten sich mit den Grenzen des bayerischen<br />

Steuerdistriktes.<br />

Bemerkenswert ist der Verlauf der Grenze am Bodensee.<br />

1808/1809 endeten die Geme<strong>in</strong>degebiete von Lochau und<br />

Bregenz gegen Westen am Ufer des Bodensees. Die Uferl<strong>in</strong>ie<br />

bildete die jeweilige Geme<strong>in</strong>degrenze. Der Bodensee<br />

wurde weder zu Bregenz noch zu Lochau gerechnet.<br />

Der österreichische Kataster von 1856/1857 h<strong>in</strong>gegen zählte<br />

e<strong>in</strong>en beträchtlichen Teil des österreichischen Bodensees<br />

zum Bregenzer Geme<strong>in</strong>degebiet. Der Bregenzer Bodenseeanteil<br />

begann an der Geme<strong>in</strong>degrenze zu Rieden, reichte<br />

weit <strong>in</strong> den See h<strong>in</strong>aus und endete erst an der Leiblach. Zu<br />

Beg<strong>in</strong>n des 19. Jh. kam es zu e<strong>in</strong>er Reihe von Gebietsveränderungen<br />

im Bodenseegebiet: Reichsdeputationshauptschluss,<br />

Rhe<strong>in</strong>bundakte, Napoleonische Friedenschlüsse<br />

und Wiener Kongress. Nirgends wurde e<strong>in</strong> Seeanteil oder<br />

e<strong>in</strong>e Seegrenze erwähnt. Offenbar gab es noch ke<strong>in</strong>e klare<br />

gewohnheitsmäßige Aufteilung des Sees. In Österreich<br />

setzte sich die Kondom<strong>in</strong>iumstheorie durch: Der ufernahe<br />

Bereich – die Halde - gehört zum Anliegerstaat. Der Rest<br />

des Bodensees ist frei: Jeder Staat kann auf der sogenannten<br />

Hohen See se<strong>in</strong>e Gesetze anwenden, solange die Interessen<br />

der anderen Anlieger dadurch nicht verletzt werden.<br />

Die reale Aufteilung des Bodensees im Kataster von 1857<br />

steht dazu <strong>in</strong>teressanterweise im Widerspruch.<br />

Seite 329


Bregenz 1810 (nach Johann Babtist Isenr<strong>in</strong>g)<br />

Plan der Stadt Bregenz 1810<br />

Seite 330


Österreichischer Grundkataster 1857 mit Stadtgrenzen von 1602<br />

Seite 331


Die Fischereirechte verkomplizierten den Sachverhalt. Im<br />

Jahr 1825 wurde e<strong>in</strong> Teil und 1859 der Rest der Fischerei vom<br />

österreichischen Ärar versteigert. In der Bregenzer Bucht<br />

besaß schließlich e<strong>in</strong>e Familie alle privaten Fischereirechte.<br />

Es folgten noch viele Streitereien, ob diese Rechte nur für<br />

den Bereich der Halde oder auch für die Hohe See zwischen<br />

Leiblach- und Rhe<strong>in</strong>l<strong>in</strong>ie gelten sollten.<br />

Der Bau der <strong>Vorarlberg</strong>er Bahn brachte e<strong>in</strong>e Änderung<br />

der Geme<strong>in</strong>degrenze. Das Nachtrags-Protokoll zur Grenzbeschreibung<br />

der Geme<strong>in</strong>de Bregenz mit der Geme<strong>in</strong>de<br />

Lochau aus dem Jahr 1875 führt aus: [...] geht die Grenze<br />

nach der Mitte des Tannenbachs weiter, bis zur Eisenbahn,<br />

welche von hier aus zur Geme<strong>in</strong>de Bregenz e<strong>in</strong>begrenzt<br />

bleibt, [...]. Dagegen erhob die Geme<strong>in</strong>de Lochau<br />

E<strong>in</strong>spruch. Die Vorstehung wollte die neue Grenze nur akzeptieren,<br />

wenn sie [die Geme<strong>in</strong>de] alle Rechte, welche sie<br />

beim niedersten Wasserstande auf die wasserfreien Gründe,<br />

Kies- und Schottergruben hatte, weiter ausüben konnte.<br />

Dem E<strong>in</strong>spruch trug man offenbar Rechnung, denn der<br />

Übersichts-Croquis des geänderten Grenzzuges zwischen<br />

den Geme<strong>in</strong>den Bregenz und Lochau führt aus: [...] und<br />

wird die Bahn durch die neue Grenze [zwischen Lochau und<br />

Bregenz] derart durchgeschnitten, daß der von A nördlich<br />

liegende Bahntheil, ohne Unterbrechung zur Geme<strong>in</strong>de<br />

Lochau, und der südlich von A liegende Bahntheil, ohne<br />

Unterbrechung, zur Geme<strong>in</strong>de Bregenz, e<strong>in</strong>begrenzt ist. Der<br />

Punkt A lag etwa auf Höhe des Langen Ste<strong>in</strong>s.<br />

Seite 332


An den Anfang me<strong>in</strong>er Ausführungen möchte ich – vielleicht<br />

etwas ungewöhnlich – e<strong>in</strong> paar Sätze aus e<strong>in</strong>em Brief vorlesen.<br />

Dieser stammt von Alfred Salzgeber aus Schruns und<br />

ist über Umwege an mich gelangt. Er schreibt, nachdem er<br />

im Sippenbuch se<strong>in</strong>e Ahnen gefunden hat, an e<strong>in</strong>e Frau<br />

Strolz <strong>in</strong> Au:<br />

„Der Stammvater me<strong>in</strong>er mütterlichen L<strong>in</strong>ie ist e<strong>in</strong> Tobias<br />

Schwarzmann, der um 1660 <strong>in</strong> Sonntag das Licht der Welt<br />

erblickte. Welch e<strong>in</strong> Glücksfall! Seit Jahrzehnten suchte ich<br />

die Herkunft der Schwarzmann aus Schröcken. Dieser Fund<br />

ist mir mehr wert als e<strong>in</strong> hoher Gew<strong>in</strong>n im Spiel.“<br />

Wenn man jemandem e<strong>in</strong>e solch große Freude bereiten<br />

kann, lohnt sich alle Mühe! Ich hoffe, dass ich auch Ihnen<br />

e<strong>in</strong>iges bieten kann, was Sie noch nicht wissen.<br />

Vor mir sitzt e<strong>in</strong>e gemischte Zuhörerschaft. Die Mitarbeiter<br />

des Landesarchivs wissen zum größten Teil, wie das Sippenbuch<br />

von Schröcken zustande gekommen ist. Dennoch<br />

muss ich jetzt e<strong>in</strong> paar Eulen nach Athen tragen, denn die<br />

übrigen Gäste muss ich aufklären. Es ist ja e<strong>in</strong>igermaßen<br />

ungewöhnlich, dass sich e<strong>in</strong> Villacher um die Vorfahren der<br />

Schröckener kümmert. Als ich für e<strong>in</strong>e befreundete Familie<br />

<strong>in</strong> Lustenau e<strong>in</strong> Ahnenbuch erarbeitete, stieß ich auf Anna<br />

Maria Jochum, geboren 1786 <strong>in</strong> Schröcken.<br />

So begann me<strong>in</strong>e Beziehung zu diesem Ort. Im Laufe der<br />

Forschungen reifte dann der Gedanke, e<strong>in</strong> ganzes Sippenbuch<br />

zu erstellen.<br />

Diese Anna Maria hatte übrigens 3 Geschwister, die sich<br />

alle nach Dornbirn verheiratet hatten:<br />

Kathar<strong>in</strong>a – Frau des J. Georg Spiegel<br />

Maria Anna – Frau des Josef Thurnherr<br />

J. Christian, Glaser – Mann der Barbara Rümmele<br />

Elisabeth – sie heiratete den Josef Alois Schneller aus<br />

Schröcken und übernahm den Hof. Etwas seltsam, dass<br />

nicht der Sohn das Erbe weiterführte.<br />

Buchpräsentation auf E<strong>in</strong>ladung des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs; Bregenz, Landesarchiv, 17. Oktober <strong>200</strong>8<br />

Hans Matschek (geb. 1940 <strong>in</strong> Pöchlarn), AHS-Lehrer für Geographie und Englisch <strong>in</strong> Ruhe.<br />

Das Sippenbuch von Schröcken<br />

Hans Matschek<br />

Dornbirn war damals schon e<strong>in</strong> Magnet für viele Bewohner<br />

des Landes. Es ist erstaunlich, wie viele Schröckener <strong>in</strong> den<br />

Trau- und Sterbebüchern dieser Stadt aufgestöbert werden<br />

konnten. Erstaunlich ist aber auch, wie viele Schröckener<br />

nach der Gründung der Valduna dort den Rest ihres Lebens<br />

verbrachten. Innerhalb der ersten 23 <strong>Jahre</strong> waren das fünf<br />

Personen.<br />

Die Forschungsversuche <strong>in</strong> den Kirchenbüchern von Schrö<br />

cken erwiesen sich zunächst als aussichtsloses Unterfangen,<br />

denn vor 1800 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Traubüchern nie die Eltern<br />

angeführt. Zudem hießen rund 70% aller E<strong>in</strong>wohner „Jochum“.<br />

Aber ke<strong>in</strong> echter Ahnenforscher gibt schnell auf.<br />

Ich entdeckte e<strong>in</strong>e Gebetsordnung aus dem Jahr 1790. Der<br />

Ausdruck ist irreführend, denn der Pfarrer hat eher e<strong>in</strong>e<br />

Erhebung aller E<strong>in</strong>wohner durchgeführt, be<strong>in</strong>ahe e<strong>in</strong>e<br />

Volkszählung. Er hat alle Erwachsenen und Jugendlichen<br />

aufgeschrieben und e<strong>in</strong>geteilt, sie der jeweiligen Parzelle<br />

und Hausnummer zugeordnet und <strong>in</strong> jedem e<strong>in</strong>zelnen Fall<br />

e<strong>in</strong>en verwandtschaftlichen Bezug hergestellt. Er vermerkte<br />

entweder den Ehepartner, die Eltern oder irgendwelche<br />

Geschwister und fügte auch noch das Lebensalter h<strong>in</strong>zu.<br />

Genauer geht es kaum noch! Auf diese Weise ließen sich<br />

alle E<strong>in</strong>wohner Schröckens bis etwa 1725 e<strong>in</strong>deutig identifizieren.<br />

E<strong>in</strong>zigartig ist bezüglich Schröcken noch e<strong>in</strong> weiterer<br />

Schatz. Me<strong>in</strong>es Wissens besitzt ke<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Pfarrei<br />

etwas Ähnliches – nämlich e<strong>in</strong>e genealogische Aufstellung<br />

aller Familien, die 1666 <strong>in</strong> Schröcken lebten. Mit Hilfe dieser<br />

Listen lassen sich die Vorfahren der Schröckener bis<br />

etwa 1490 zurückverfolgen.<br />

Schröcken ist e<strong>in</strong>e w<strong>in</strong>zige Pfarrei, die 1648 aus der Urpfarre<br />

Lech entstand und 1666 genau 49 Haushalte plus den<br />

Pfarrhof umfasste. Davon hieß <strong>in</strong> 32 Fällen der Mann „Jochum“,<br />

<strong>in</strong> weiteren 6 trug die Frau diesen Namen. Der erste<br />

Pfarrer hieß Sebastian Bickel. Er stammte aus Sonntag und<br />

sah sich – so wie ich Jahrhunderte später – e<strong>in</strong>em unentwirrbaren<br />

Geflecht von Jochum-Namensträgern gegenüber.<br />

Seite 333


Darum besuchte er zwischen dem 8. August und dem 26.<br />

September 1666 alle Haushalte, befragte deren Vorstände<br />

und ihre Frauen nach den familiären Verhältnissen und<br />

schrieb alles <strong>in</strong> e<strong>in</strong> sogenanntes „Tagebuch“. Herauskam<br />

eigentlich e<strong>in</strong> „Seelenbeschrieb“ (lat. „status animarum“)<br />

mit ganz genauen Angaben über die Anzahl und das Alter<br />

der K<strong>in</strong>der, über die Eltern und Großeltern der Hausbesitzer<br />

und <strong>in</strong> zwei oder drei Fällen auch über die Urgroßeltern.<br />

Karl-Gernot Jochum aus Hilpoltste<strong>in</strong> <strong>in</strong> Mittelfranken, e<strong>in</strong><br />

Nachfahre e<strong>in</strong>es Schröckener Auswanderers, unterzog sich<br />

der Mühe, alle diese Angaben aufzuschlüsseln. Er veröffentlichte<br />

e<strong>in</strong>en höchst verdienstvollen Aufsatz im Jahrbuch<br />

<strong>200</strong>4 des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseumsvere<strong>in</strong>s. Von wirklichem<br />

Nutzen für Ahnenforscher s<strong>in</strong>d alle diese Angaben<br />

von Pfarrer Bickel aber nur, wenn man die Lücke zwischen<br />

se<strong>in</strong>en letzten Aufzeichnungen (1679) und der Zeit um 1725<br />

schließen könnte. Das betrachtete ich nun als me<strong>in</strong>e ganz<br />

persönliche Herausforderung.<br />

Wie geht man da ans Werk? Zunächst galt es, alle Urkunden<br />

im Landesarchiv aufzustöbern: Kaufbriefe, Verlassenschaften,<br />

Heiratsverträge, Briefprotokolle und dergleichen.<br />

Die Ausbeute erwies sich als mager, war aber doch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />

Fällen sehr hilfreich. Auf e<strong>in</strong>er Wanderung <strong>in</strong> Schröcken<br />

mit Alb<strong>in</strong> Beiser (ich musste mich ja mit den Örtlichkeiten<br />

vertraut machen!) führte uns die Leutseligkeit Alb<strong>in</strong>s auch<br />

zu Sr. Domenica, e<strong>in</strong>er Klosterschwester aus Deutschland,<br />

die <strong>in</strong> Schröcken – so gut es geht – den Pfarrer ersetzt.<br />

Ohne ihre Freundlichkeit und ihr Wohlwollen wäre dieses<br />

Sippenbuch niemals entstanden. Auf unser Ersuchen zeigte<br />

sie uns e<strong>in</strong>ige uralte Schriftstücke aus der Zeit vor 1700. Sie<br />

konnte es kaum fassen, dass jemand das noch entziffern<br />

konnte. Der langen Rede kurzer S<strong>in</strong>n: Sie war auf Ersuchen<br />

von Frau Albertani bereit, das gesamte Schriftgut des Pfarrhofes<br />

dem Landesarchiv zu überlassen, damit es auf Filme<br />

gebannt wird und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht<br />

werden konnte. Es wurde auch alles <strong>in</strong> monatelanger<br />

Arbeit gere<strong>in</strong>igt und geordnet. Das Diözesanarchiv <strong>in</strong> Feldkirch,<br />

wo jetzt alle Bestände lagern, wird sich sehr gefreut<br />

Seite 334<br />

haben! Vom Umfang des Pfarrbestandes macht man sich<br />

vielleicht e<strong>in</strong> klareres Bild, wenn ich erwähne, dass me<strong>in</strong><br />

Auto zweimal voll wurde, um die vielen Kisten und Schachteln<br />

<strong>in</strong>s Landesarchiv zu verfrachten.<br />

Was <strong>in</strong> diesem kle<strong>in</strong>en Holzhaus <strong>in</strong> Schröcken an Schätzen<br />

lag, schien mir unfassbar. Es nährt me<strong>in</strong>en Verdacht, dass<br />

<strong>in</strong> so manchem alten Pfarrhof noch viel zu bergen wäre.<br />

Die Unterlagen umfassen alle Bereiche des Lebens. Von<br />

kirchlichen Angelegenheiten über die Schule, die Schulnoten<br />

der K<strong>in</strong>der, die behördliche Beurteilung e<strong>in</strong>es Lehrers,<br />

weiters über die Feuerwehr, das Schicksal von Schwabenk<strong>in</strong>dern,<br />

den Briefverkehr mit Amerika-Auswanderern bis<br />

h<strong>in</strong> zum Bau von Schi-Liften. Es ließe sich e<strong>in</strong>e wunderbare<br />

Dorfchronik erstellen, die viele Jahrhunderte abdeckt. Und<br />

mit den Daten des Sippenbuches könnte man höchst genaue<br />

demographische Studien anstellen.<br />

Als die ergiebigsten Quellen im Schriftgut des Pfarrhofes<br />

erwiesen sich für die Zwecke des Sippenbuches die sogenannten<br />

Zunftbücher. Auch wieder e<strong>in</strong> irreführender<br />

Begriff, denn mit dem Handwerk haben sie nichts zu tun.<br />

Andernorts nennt man sie Stiftbücher. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die Jahrtage<br />

vermerkt, also die jährlichen Gedenkmessen für die<br />

Verstorbenen. Und <strong>in</strong> Schröcken haben die Pfarrer sehr oft<br />

verwandtschaftliche Beziehungen h<strong>in</strong>zugefügt: „Des Simons<br />

Tochter, des Leonhards Schwester“ und dergleichen.<br />

(Nebenbemerkung: In der Pfarre Au reichen solche Stiftbücher<br />

ebenfalls weit zurück. Weil sie aber ke<strong>in</strong>e solchen H<strong>in</strong>weise<br />

enthalten, s<strong>in</strong>d sie für e<strong>in</strong>e genealogische Forschung<br />

eigentlich wertlos. Zum Glück s<strong>in</strong>d dort aber Familienbücher<br />

erhalten, die hervorragend angelegt s<strong>in</strong>d und von den<br />

Pfarrern fortlaufend bis <strong>in</strong> die Gegenwart ergänzt wurden.<br />

Ihre Genauigkeit ist darum unübertroffen. Diese Bücher<br />

s<strong>in</strong>d ja nicht im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> geschrieben, sondern während<br />

der Amtszeit des jeweiligen Pfarrers verfasst worden. Bei<br />

Unklarheiten konnte man sofort nachfragen. Diese Bücher<br />

wurden 1789 begonnen und reichen mit ihren Angaben bis<br />

etwa 1730 zurück).


Schröcken um 1900<br />

1721 verstarb der langjährige Schröckener Pfarrer Christian<br />

Jochum. Er war so etwas wie die rechte Hand des ersten<br />

Pfarrers Sebastian Bickel gewesen und hatte als Teil se<strong>in</strong>er<br />

Ausbildung e<strong>in</strong>e kurze Zeit sogar <strong>in</strong> L<strong>in</strong>z verbracht. 1680<br />

folgte er se<strong>in</strong>em Vorbild und wurde se<strong>in</strong> unmittelbarer<br />

Nachfolger. Bevor er starb, brachte er rund <strong>200</strong>0 Gulden<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Stiftung e<strong>in</strong>, deren Nutznießer die Nachkommen<br />

se<strong>in</strong>er Geschwister se<strong>in</strong> sollten. Offenbar hatte man dann<br />

irgendwann e<strong>in</strong>mal den Überblick verloren und beschloss<br />

darum 1824, sämtliche Pfarrer der näheren und auch ferneren<br />

Umgebung (Holzgau im Lechtal!) zu bitten, die Verwandten<br />

dieses Pfarrers aufzuspüren. In e<strong>in</strong>er sieben<br />

Meter langen Stifterrolle, die auch <strong>in</strong> den Schränken des<br />

Pfarrhofes dah<strong>in</strong>schlummerte, s<strong>in</strong>d sie alle fe<strong>in</strong> säuberlich<br />

aufgezeichnet. Auch dieses Schriftstück trug entscheidend<br />

dazu bei, dass fast alle verwandtschaftlichen Beziehungen<br />

erhellt werden konnten. Es war dann auch leicht, die Sterbedaten<br />

dieser ausgewanderten Schröckener <strong>in</strong> den jeweiligen<br />

Pfarreien ausf<strong>in</strong>dig zu machen.<br />

E<strong>in</strong>en ganz wesentlichen Beitrag zur richtigen Zuordnung<br />

der Ehepaare lieferten die sogenannten Dispens-Ehen. In<br />

diesen Fällen erteilte die Kirche, die ja das Standesamt<br />

darstellte, e<strong>in</strong>e bischöfliche oder gar päpstliche Ausnahmegenehmigung<br />

wegen bestehender Verwandtschaft.<br />

Rund 36 Prozent aller Ehen wurden <strong>in</strong> Schröcken über die<br />

Jahrhunderte h<strong>in</strong>weg auf diese Weise geschlossen. Das ist<br />

e<strong>in</strong> hoher Anteil, aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em so kle<strong>in</strong>en Dorf ist das nicht<br />

anders zu erwarten. Die Gebühren waren beträchtlich und<br />

e<strong>in</strong>e nicht zu unterschätzende E<strong>in</strong>nahmequelle der Kirche.<br />

Um 1666 zahlte man bei e<strong>in</strong>er Mehrfachverwandtschaft 22<br />

Gulden. Davon konnte man sich e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halb Kühe kaufen!<br />

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Dispensgründe –<br />

Blutsverwandtschaft und Verschwägerung (consangu<strong>in</strong>itas<br />

und aff<strong>in</strong>itas). Die Verschwägerung kommt zum Tragen,<br />

wenn zum<strong>in</strong>dest 1 Ehepartner im Witwenstand heiratet und<br />

der zweite Ehepartner mit dem ersten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em verwandtschaftlichen<br />

Verhältnis steht. Es gibt vier Grade:<br />

1. Grad: Kommt nicht vor, weil <strong>in</strong> diesem Fall Geschwister<br />

heiraten würden.<br />

2. Grad: Es heiraten Vetter und Base (Cous<strong>in</strong> und Cous<strong>in</strong>e).<br />

3. Grad: Es heiraten Großcous<strong>in</strong> und Großcous<strong>in</strong>e.<br />

4. Grad: Es heiraten Urgroßcous<strong>in</strong> und Urgroßcous<strong>in</strong>e.<br />

Ab dem 5. Grad gilt man nicht mehr als verwandt. Man<br />

pflegt mit jemandem dann eben Ahnengeme<strong>in</strong>schaft. Die<br />

Verwandtschaftsverhältnisse können sich nun <strong>in</strong> gerader<br />

L<strong>in</strong>ie darstellen oder <strong>in</strong> ungerader. Man kann zudem mit<br />

e<strong>in</strong>em Ehepartner bloß e<strong>in</strong>mal verwandt se<strong>in</strong>, aber auch<br />

dreimal. Und damit wird die Sache etwas verwickelt und sogar<br />

verworren. Zwei Beispiele mögen das veranschaulichen.<br />

Fall 1<br />

Jodok Alois Jochum heiratet 1863 Theresia Jochum. Es liegt<br />

e<strong>in</strong>e dreifache Verwandtschaft vor – e<strong>in</strong>mal im 2. Grad (der<br />

Bräutigam war somit der Vetter der Braut) und e<strong>in</strong>e doppelte<br />

im dritten Grad. An Gebühren fielen damals <strong>200</strong> Gulden<br />

Reichswährung an (heute rund <strong>200</strong>0 Euro). Der Pfarrer<br />

schrieb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er privaten Briefvorlage: Freut mich, dass sie<br />

wacker zahlen mussten. Das geradezu Unglaubliche an diesem<br />

Fall ist die Tatsache, dass alle 8 Großeltern den Namen<br />

„Jochum“ trugen. Und sogar von den 16 Urgroßeltern hießen<br />

noch 12 „Jochum“.<br />

Fall 2<br />

Matthias Jochum heiratet 1691 die Kathar<strong>in</strong>a Jochum mit<br />

Dispens im 3. Grad (<strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>ie) sowie im 3. und 4.<br />

Grad (<strong>in</strong> ungerader L<strong>in</strong>ie). Die geme<strong>in</strong>samen Vorfahren<br />

müssen somit <strong>in</strong> 2 verschiedenen Generationen vorkommen.<br />

Tatsächlich trifft das auf Matthias Jochum und Christ<strong>in</strong>a<br />

Schneider im 3. Grad sowie auf Jakob Jochum und Ursula<br />

Schuler im 3. und 4. Grad zu.<br />

Wie verlässlich s<strong>in</strong>d nun die Berechnungen der Pfarrer <strong>in</strong><br />

H<strong>in</strong>blick auf diese Dispensen? Sie s<strong>in</strong>d erstaunlich genau!<br />

Von 1906 zurückgerechnet bis 1776 erwiesen sie sich <strong>in</strong><br />

Seite 335


Schröcken alle als richtig. E<strong>in</strong>en Knackpunkt galt es allerd<strong>in</strong>gs<br />

zu überw<strong>in</strong>den. Er zeigt, wie sich auch bei größter<br />

Sorgfalt Missverständnisse e<strong>in</strong>schleichen können. 1814<br />

heiratete Matthias Jochum <strong>in</strong> 2. Ehe die Theresia Schwarzmann.<br />

Der Pfarrer vermerkte bloß, dass e<strong>in</strong>e Dispens im 3.<br />

Grad vorliege. Weil es die 2. Ehe war, stand auch e<strong>in</strong>e Verschwägerung<br />

im Raum. Die Angaben vor allem zum Bräutigam<br />

waren überaus genau – sogar se<strong>in</strong> Geburtsdatum war<br />

angeführt. Trotzdem ließen sich die verwandtschaftlichen<br />

Verhältnisse <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise ermitteln. Nach Wochen plötzlich<br />

das Aha-Erlebnis! 3 Geschwister aus der Jochum-Sippe<br />

waren mit 3 Geschwistern der Schwarzmann-Familie verehelicht.<br />

Es lag also e<strong>in</strong>e dreifache Verschwägerung vor. Der<br />

Pfarrer hatte sich nur etwas ungeschickt ausgedrückt.<br />

Dennoch sche<strong>in</strong>t es, dass der e<strong>in</strong>e oder andere Pfarrer <strong>in</strong><br />

Sachen Dispensen nicht so sattelfest war. In Schröcken<br />

wirkte zwischen 1733 und 1736 Pfarrer Weißenbach. Er<br />

nahm <strong>in</strong>sgesamt sechs Trauungen vor. In fünf Fällen sche<strong>in</strong>t<br />

e<strong>in</strong> Dispensvermerk auf. Vier ließen sich nicht nachvollziehen.<br />

Im Namenswirrwarr der Jochums sche<strong>in</strong>t Pf. Weißenbach<br />

gänzlich verstrickt worden zu se<strong>in</strong>. In 2 Fällen löst sich<br />

die Sache, wenn man annimmt, dass er den Georg Jochum<br />

aus Schröcken mit dem Georg Jochum aus Lechleiten (Pfarrei<br />

Warth) verwechselt hat. Aber nachweisen lässt sich das<br />

nicht. Im Fall der Cleopha Jochum, die 1735 heiratete, hat<br />

er sich ganz sicher geirrt. Nach se<strong>in</strong>en Angaben war sie mit<br />

ihrem Mann Josef im 3. Grad verwandt. Mit sämtlichen drei<br />

<strong>in</strong> Frage kommenden Josef bestand aber e<strong>in</strong>e Verwandtschaft<br />

im 2. Grad. Sie waren alle ihre Vettern. Das Sterbebuch<br />

brachte die Lösung. Denn der damalige Pfarrer, selbst<br />

e<strong>in</strong> Schröckener, führte das Lebensalter mit 56 genau an,<br />

ebenso die Parzelle, <strong>in</strong> der die Familie wohnte. Damit war<br />

alles klar!<br />

Im Landesarchiv lagern seit kurzem auch die Filmrollen der<br />

Bestände des Pfarramtes Au. Darunter bef<strong>in</strong>den sich Aufstellungen<br />

der Pfarrer, richtige Stammbäume, aus dem 19.<br />

Jahrhundert, um die Notwendigkeiten von Dispensen nachzuweisen.<br />

Leider muss man feststellen: Auch da haben sich<br />

Pfarrer <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen geirrt.<br />

Seite 336<br />

Ich möchte <strong>in</strong> diesem Zusammenhang noch kurz auf die unglaubliche<br />

Leistung des ehemaligen und nun verstorbenen<br />

Gastwirtes Willi von der Thannen aus Egg e<strong>in</strong>gehen. Was<br />

er vollbracht hat, lässt sich gar nicht wirklich ermessen.<br />

Er schaffte es jedenfalls, die Namen und Daten sämtlicher<br />

Tauf- und Traubücher des Bregenzerwaldes, zudem noch<br />

der jüngeren Sterbebücher, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en PC e<strong>in</strong>zuspeisen.<br />

Dazu kommen noch die Kirchenbücher von Warth, Lech,<br />

Damüls und Fontanella. Wie er das alles zuwege gebracht<br />

hat, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> Rätsel. Dazu kommen noch unzählige Steuerbücher<br />

fast aller Geme<strong>in</strong>den (zurückreichend bis 1617<br />

und <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen noch weiter) und e<strong>in</strong>e riesige Sammlung<br />

aller Urkunden, die im Landesarchiv h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Bregenzerwaldes aufbewahrt werden. Das ist aber immer<br />

noch nicht alles: Es f<strong>in</strong>den sich lange Listen von Pfarrern<br />

und Klosterschwestern des Gebietes, lange Bibliographien<br />

betreffend den Bregenzerwald, Aufstellungen über die<br />

Barockbaumeister und ihre Bauten (e<strong>in</strong>mal nach Namen,<br />

e<strong>in</strong>mal nach Orten gegliedert) und anderes mehr. Als der<br />

Gastwirt starb, ist es – trotz des seltsamen Programms, das<br />

er verwendete - gelungen, die Daten zu retten und auf e<strong>in</strong>e<br />

CD zu brennen. Ich schätze mich überaus glücklich, dass<br />

mir Dr. Ambros Nussbaumer aus Mellau alle diese Daten<br />

zur Verfügung gestellt hat.<br />

Doch wie steht es hier mit der Zuverlässigkeit und Genauigkeit?<br />

Vorsicht ist geboten! Die Taufbücher weisen e<strong>in</strong>e<br />

bemerkenswerte Genauigkeit auf. Vor allem vermitteln sie<br />

e<strong>in</strong>en schnellen Überblick über die Zahl der K<strong>in</strong>der. Das ist<br />

bei Frauen sowohl für die Ermittlung des Geburts- wie auch<br />

des Sterbedatums wichtig. Die Traubücher weisen <strong>in</strong> jenen<br />

Pfarreien, <strong>in</strong> denen die Eltern nicht genannt werden, viele<br />

Fehler auf. Das gilt besonders für Au. Dennoch s<strong>in</strong>d diese<br />

Unterlagen für mich e<strong>in</strong>e außerordentliche Hilfe gewesen.<br />

Ich bereite mich zu Hause vor und überprüfe dann alle Daten<br />

im Landesarchiv. Die Forschungsarbeit erfährt dadurch e<strong>in</strong>e<br />

ganz wesentliche Beschleunigung. Und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall haben<br />

die Angaben von der Thannens sogar e<strong>in</strong>en ganz wunderlichen<br />

Fall gelöst. In Schnepfau heiratete am 16.8.1815 der<br />

Josef Matthäus Zünd die Theresia „Battig“. Diese wurde am


21.11.1788 <strong>in</strong> Valdojol geboren – als Tochter von Johann Battig<br />

und Agatha Gattad. So die Angaben im Traubuch.<br />

Mir drängte sich bald der Verdacht auf, dass dem Pfarrer<br />

allerlei „Verstümmelungen“ gelungen s<strong>in</strong>d. Er hatte ja alles<br />

bloß nach dem Gehör niedergeschrieben. Könnten das<br />

nicht Jean Patique und Agathe Gatard gewesen se<strong>in</strong>? Über<br />

das Internet fand e<strong>in</strong> mir bekannter Ahnenforscher bald heraus,<br />

dass es <strong>in</strong> den südlichen Vogesen tatsächlich den Ort<br />

„Val d`Ajol“ gibt! Und jetzt passten auch folgende Angaben<br />

bestens dazu:<br />

– Im Sterbee<strong>in</strong>trag des Josef Matthäus Zünd steht, dass er<br />

viel <strong>in</strong> der Weltgeschichte herumgekommen sei.<br />

– Und <strong>in</strong> den Listen der Maurer, Zimmerer und Stukkateure<br />

bei Willi v.d. Thannen fand ich e<strong>in</strong>en Josef Anton<br />

Zünd, der 1818 geboren wurde und später <strong>in</strong> Cembo<strong>in</strong>g/<br />

Vesoul künstlerische Arbeiten ausführte. Und dieser Ort<br />

liegt ebenfalls ganz <strong>in</strong> der Nähe der südlichen Vogesen.<br />

– Merkwürdig war ferner, dass das besagte Ehepaar zwar<br />

1815 e<strong>in</strong>e Ehe e<strong>in</strong>g<strong>in</strong>g, aber erst 1823 das erste K<strong>in</strong>d taufen<br />

ließ. Da hat das Paar die ersten <strong>Jahre</strong> wohl <strong>in</strong> Frankreich<br />

verbracht.<br />

Ahnenforscher sollten jede denkbare Quelle auswerten.<br />

Als Beispiel nenne ich hier das Schaffbuch von Schnepfau<br />

(1786-1806)! Es g<strong>in</strong>g um zwei tote Punkte – um die Herkunft<br />

des Stukkators Josef Feuerste<strong>in</strong> und um Anna Maria<br />

Wüstner, die Frau des J. Michael Hager. Des e<strong>in</strong>en Geburt<br />

und der anderen Trauung waren weder <strong>in</strong> Schnepfau noch<br />

<strong>in</strong> den Nachbarpfarreien zu f<strong>in</strong>den. Über das Schaffbuch,<br />

<strong>in</strong> welchem Käufe und Verkäufe vermerkt s<strong>in</strong>d, wurden<br />

alle Unklarheiten beseitigt. Die Eltern des Josef Feuerste<strong>in</strong><br />

haben auswärts geheiratet und das vermutlich erste K<strong>in</strong>d<br />

auch auswärts taufen lassen und die Trauung Hager/Wüstner-Trauung<br />

hat der Pfarrer wohl e<strong>in</strong>zutragen vergessen. Die<br />

Suche nach der Geburt des Josef Feuerste<strong>in</strong> <strong>in</strong> Nachbarpfarreien<br />

hätte vollkommen <strong>in</strong> die Irre geführt!<br />

Am Schluss noch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf kuriose Fälle. In der Ahnenforschung<br />

(so wie <strong>in</strong> allen menschlichen Bereichen)<br />

muss man auch mit den unglaublichsten Fällen rechnen,<br />

auch wenn sie e<strong>in</strong>em nicht <strong>in</strong> den Kopf gehen wollen.<br />

1. Der Schröckener Gregor Anton Walch (zum Glück e<strong>in</strong>e Namensverb<strong>in</strong>dung,<br />

die e<strong>in</strong>zigartig ist und somit nicht verwechselt<br />

werden kann) wurde am 19.12.1726 geboren.<br />

1743 heiratete er – noch nicht 17-jährig – <strong>in</strong> L<strong>in</strong>genau die<br />

Witwe (!) Kathar<strong>in</strong>a Heidegger. Nach ihrem Tod g<strong>in</strong>g er<br />

1762 <strong>in</strong> Au e<strong>in</strong>e zweite Ehe e<strong>in</strong> und starb dort auch. Der<br />

Grund dieser seltsamen ehelichen Verb<strong>in</strong>dung lässt sich<br />

nicht mehr ermitteln.<br />

2. In Schoppernau heiratete 1727 Josef Moosbrugger zum<br />

dritten Mal. Der Pfarrer nahm, wohl um der Nachwelt<br />

alles glaubhaft ersche<strong>in</strong>en zu lassen, e<strong>in</strong>e überaus genaue<br />

E<strong>in</strong>tragung vor. Er führte nicht nur die Eltern der<br />

Brautleute an, sondern auch das Alter: Der Bräutigam<br />

war 76, die Braut 27. Der Unterschied betrug fast 49 <strong>Jahre</strong>!<br />

3. Am 23.4.1956 ließen sich <strong>in</strong> Au drei Paare gleichzeitig<br />

trauen. Die Bräutigame hießen Erw<strong>in</strong> Moosbrugger,<br />

Kaspar Berl<strong>in</strong>ger und Josef Greber. Über ihre Bräute war<br />

jeder mit jedem verschwägert. Und <strong>200</strong>6 haben alle<br />

geme<strong>in</strong>sam auch die goldene Hochzeit gefeiert. Pfarrer<br />

Fässler erzählte mir <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em persönlichen Gespräch,<br />

dass <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er eigenen Verwandtschaft e<strong>in</strong> noch seltenerer<br />

Fall auftrat. Vier Brüder haben vier Schwestern<br />

geheiratet. Ob das <strong>in</strong> 300 <strong>Jahre</strong>n noch jemand glauben<br />

wird?<br />

Seite 337


Landammännertafel aus Andelsbuch: Landammänner des H<strong>in</strong>terbregenzerwaldes 1400 bis 1773<br />

Seite 338


I.<br />

Das Thema, dem im Folgenden näher nachgegangen werden<br />

soll, ist aus mehrerlei Gründen nicht e<strong>in</strong>fach zu behandeln. 1<br />

Das liegt zum e<strong>in</strong>en an der großen zeitlichen Erstreckung,<br />

die durchmessen werden muss. Inklusive der frühesten<br />

greifbaren Quellen zur Vorgeschichte der H<strong>in</strong>terbregenzerwälder<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>de, die uns vorliegen, sollte im Idealfall<br />

e<strong>in</strong> Zeitraum von über 700 <strong>Jahre</strong>n abgedeckt werden.<br />

Das alle<strong>in</strong> wäre aber e<strong>in</strong> Problem, das sich wohl <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

klug konzipierten systematischen Darstellung, die weiß,<br />

über welche E<strong>in</strong>zelthemen getrost h<strong>in</strong>weggegangen werden<br />

darf, ohne dass das größere Ganze aus den Augen verloren<br />

g<strong>in</strong>ge, doch bewerkstelligen ließe. Wenn man zeitlich<br />

derart aus dem Vollen schöpfen kann und das vorhandene<br />

historische Material halbwegs kennt, dann müsste es doch<br />

e<strong>in</strong> Leichtes se<strong>in</strong>, so möchte man annehmen, wenigstens<br />

die Highlights der geschichtlichen Entwicklung zu verfolgen<br />

und mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e möglichst spannende Erzählung<br />

zu packen. Aber gerade an diesem Punkt schließt sich unmittelbar<br />

das zweite und eigentliche Problem der Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

mit unserem Thema an. Die sachgerechte<br />

Erforschung der Entwicklung der politischen Strukturen<br />

des Bregenzerwaldes vom Mittelalter bis zum Beg<strong>in</strong>n des<br />

19. Jahrhunderts ist nämlich bis heute über weite Strecken<br />

ungenügend geblieben. Damit sollen selbstverständlich die<br />

Leistungen der Regionalgeschichte und Heimatkunde nicht<br />

abgestritten werden – ganz im Gegenteil: gerade der als<br />

Landeshistoriker bestens bekannte Benedikt Bilgeri, der <strong>in</strong><br />

drei größeren Arbeiten aus den 1930er, 2 1940er 3 und 1960er<br />

<strong>Jahre</strong>n 4 über den Bregenzerwald gearbeitet hat, hat die<br />

überlieferten Urkunden und Handschriften <strong>in</strong>tensivst studiert<br />

und dabei das vorhandene Quellenmaterial praktisch<br />

zur Gänze gesichtet und ausgewertet. Allerd<strong>in</strong>gs ist bei<br />

ihm – und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em W<strong>in</strong>dschatten auch bei den meisten<br />

anderen Historikern und Heimatkundlern – e<strong>in</strong> diffuser Lokalpatriotismus<br />

überdeutlich spürbar, der se<strong>in</strong>e Interpretationen<br />

sehr belastet, da sie e<strong>in</strong>er kritischen Prüfung an<br />

den Quellen oft nicht standhalten. 5 Bilgeri hat den meisten<br />

Raum <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>schlägigen Aufsätzen darauf verwendet,<br />

Vortrag auf E<strong>in</strong>ladung der Volkshochschule Bregenzerwald-Egg, Egg, Gymnasium, 7. November <strong>200</strong>8<br />

Mathias Moosbrugger (geb. 1982 <strong>in</strong> Au), Dr. phil., Studienassistent an der Universität Innsbruck<br />

Jenseits von Bauernrepublik und Bezegg<br />

Neue Perspektiven auf die Geschichte der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

Mathias Moosbrugger<br />

zu beweisen, dass der H<strong>in</strong>tere Bregenzerwald eben zu allen<br />

Zeiten und von allem Anfang an e<strong>in</strong> Land der Freiheit<br />

gewesen sei – die Bregenzerwälder seien ähnlich den<br />

Schiller‘schen Urschweizern e<strong>in</strong> „e<strong>in</strong>zig Volk von Brüdern“<br />

gewesen, das sich gegen die ungerechte Tyrannei durch<br />

ausländische Adelsgeschlechter über Jahrhunderte h<strong>in</strong>weg<br />

erfolgreich gestemmt habe. Die hier ansässigen selbstbewussten<br />

„freien Bauern“ hätten dabei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er freien Bauernrepublik<br />

– eben der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

– e<strong>in</strong>e Form von Demokratie entwickelt, die im<br />

gesamten Alten Europa ihresgleichen gesucht und letztlich<br />

nicht nur die antike griechische, sondern auch die moderne<br />

liberale Demokratie an Gehalt bei weitem übertrumpft<br />

habe. Nicht nur hätten die Bregenzerwälder alle wichtigen<br />

Verwaltungsangelegenheiten <strong>in</strong> Eigenregie ausgeführt, vor<br />

allem hätten sie auch untere<strong>in</strong>ander ke<strong>in</strong>e Standesdünkel<br />

aufkommen lassen. 6 Denn immerh<strong>in</strong> seien die dem Gericht<br />

vorstehenden Ammänner und die ihm beigesellten Räte<br />

und Geschworenen ja von den Bregenzerwäldern selbst<br />

gewählt worden – und zwar <strong>in</strong> aller Freiheit und ungeachtet<br />

von Vermögen und Stand, sondern alle<strong>in</strong> auf Grund der<br />

persönlichen Tüchtigkeit.<br />

Bilgeri war jedoch nicht der erste, den die Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

mit der Zeit der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

vor 1808, also vor der radikalen Umgestaltung des<br />

politischen Systems durch die Bayern, zu romantisierenden<br />

Höhenflügen angeregt hat. In diesem Zusammenhang darf<br />

an das bekannte Diktum Franz Michael Felders aus den<br />

1860er <strong>Jahre</strong>n er<strong>in</strong>nert werden: „Sie ist nun vorüber, jene<br />

Zeit, wo aus dem Auge jedes jungen ‚Wälders‘ die stolze<br />

Hoffnung, e<strong>in</strong>mal Landammann zu werden, herauszuleuchten<br />

schien, doch lebte die Er<strong>in</strong>nerung an sie immer<br />

im Gedächtnis und noch mehr im Wesen der Besten des<br />

Volkes fort.“ 7 Bereits wenige Jahrzehnte nach dem Ende<br />

der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de war diese zu e<strong>in</strong>er willkommenen<br />

Projektionsfläche politischer Idealisten geworden. War<br />

aber bei Felder die „Bauernrepublik“ noch e<strong>in</strong> Symbol für<br />

notwendige soziale und politische Veränderungen se<strong>in</strong>er<br />

Gegenwart gewesen, so wurde die Er<strong>in</strong>nerung an diese<br />

Seite 339


verme<strong>in</strong>tliche Vergangenheit bald zu e<strong>in</strong>em Instrument,<br />

um durch verme<strong>in</strong>tlich uralte Traditionen den politischen<br />

Veränderungswillen <strong>in</strong> der Region trockenzulegen. In diesem<br />

Zusammenhang wurde 1871 <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung an die sogenannte<br />

„Bauernrepublik“ auf der Bezegg die Bezegg-Sul<br />

errichtet, die an das e<strong>in</strong>st <strong>in</strong> der Nähe gelegene Rathaus<br />

er<strong>in</strong>nern sollte. 8 Hier nämlich habe das eigentliche Herz der<br />

demokratischen Gerichtsgeme<strong>in</strong>de geschlagen: e<strong>in</strong> echtes<br />

Parlament, wo sich die <strong>in</strong> freier Wahl ausgeschossenen<br />

Räte und Geschworenen alljährlich versammelt hätten, um<br />

über die Befolgung des alten Herkommens zu wachen und<br />

ke<strong>in</strong>e Abweichung von den von den Vätern ererbten Sitten<br />

und Bräuche zu dulden – und genau daran sollten sich die<br />

Bewohner des Bregenzerwaldes auch <strong>in</strong> Zukunft halten. Die<br />

Wunschvorstellung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>stigen „Bauernrepublik“ wurde<br />

– im Kontext des politischen wie sozialen Durchbruchs<br />

des Konservativismus <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 9 – von e<strong>in</strong>em dynamischen<br />

zu e<strong>in</strong>em konservativen Pr<strong>in</strong>zip. Allerd<strong>in</strong>gs: bei<br />

beiden Varianten des Umgangs mit dem historischen Erbe<br />

des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes handelte es sich letztlich um<br />

Projektionen.<br />

Im Folgenden soll versucht werden, durch e<strong>in</strong>en mehr<br />

schlaglichtartigen Überblick zu zeigen, dass die Entwicklung<br />

der politischen Organisation im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald erheblich<br />

komplexer gewesen ist, als die bisherige Forschung<br />

angenommen hat, und dass noch e<strong>in</strong>ige Wissenslücken bestehen,<br />

über die wir nicht e<strong>in</strong>fach mit dem Verweis auf die<br />

freiheitlich-demokratische Kraft des Bregenzerwälders h<strong>in</strong>weggehen<br />

können. Besonderes Augenmerk soll dabei der<br />

Grundlegung der gerichtsgeme<strong>in</strong>dlichen Verfassungsstruktur<br />

im Mittelalter gewidmet werden – hier g<strong>in</strong>gen die entscheidenden<br />

strukturgenetischen Prozesse vonstatten, die<br />

für die Ausgestaltung der konkreten gerichtsgeme<strong>in</strong>dlichen<br />

Verfassungselemente von nachhaltiger Bedeutung werden<br />

sollten. 10 Im Anschluss daran soll dann – aufgrund des unbefriedigenden<br />

Forschungsstandes noch kursorischer – die<br />

Entwicklung ab dem 16. Jahrhundert unter die Lupe genommen<br />

werden.<br />

Seite 340<br />

II.<br />

Noch bis vor wenigen <strong>Jahre</strong>n hätte man auf relativ bündige<br />

Weise schildern können, wie vom 11. bis 14. Jahrhundert<br />

der Bregenzerwald im Rahmen der mittelalterlichen B<strong>in</strong>nenkolonisierung<br />

des Deutschen Reiches erstmals stufenweise<br />

besiedelt worden sei. 11 Die frühesten schriftlichen<br />

Zeugnisse berichten nämlich davon, dass diese Besiedlung<br />

noch im ausgehenden 11. Jahrhundert kaum e<strong>in</strong>gesetzt<br />

habe. Bekannt ist diesbezüglich die berühmte Petershauser<br />

Chronik, 12 die schildert, wie das Kloster Mehrerau <strong>in</strong><br />

Andelsbuch gegründet wurde, bevor es aus <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Gründen an den Bodensee verlegt werden musste.<br />

Der Chronist schreibt:<br />

„Von Andelsbuch. In dem Waldgebiet von Andelsbuch lebte<br />

e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>siedler namens Diedo, der sich dort e<strong>in</strong>e Kapelle und<br />

e<strong>in</strong>e Wohnstatt gebaut und r<strong>in</strong>gsum Äcker gerodet hatte,<br />

da ihm dieser Ort zum Dienst des Herrn geeignet schien.<br />

Nachdem aber dieser E<strong>in</strong>siedler im Herrn entschlafen war,<br />

bat der Graf Odalrich den ehrwürdigen Abt Theoderich, er<br />

möge dort e<strong>in</strong> Klösterchen erbauen und das klösterliche Leben<br />

e<strong>in</strong>richten. […] Später übergab er den Ort Andelsbuch<br />

und e<strong>in</strong>e andere Besitzung mit dem Namen Hasenau dem<br />

Kloster Petershausen zum ewigen Eigentum […]. Nachdem<br />

sie e<strong>in</strong>e Weile dort oben gelebt hatten und sich die Zahl<br />

der Brüder vermehrte, die Lebensmittel und die anderen<br />

notwendigen D<strong>in</strong>ge wegen der Länge und Beschwerlichkeit<br />

des Weges jedoch kaum herangebracht werden konnten,<br />

da das Kloster zu weit <strong>in</strong> den Wäldern lag, beschlossen die<br />

Brüder die Verlegung des Klosters nach Bregenz, wo sie<br />

leichter und bequemer ihren Bedarf decken konnten.“ 13<br />

Andelsbuch, das klimatisch und topographisch wohl günstigste<br />

Gebiet des Bregenzerwaldes, sei also mitten <strong>in</strong><br />

tiefsten Wäldern gelegen, nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>samer E<strong>in</strong>siedler<br />

habe sich schon vor der missglückten Klostergründung dort<br />

aufgehalten. Dieser Diedo ist nun jedem Bregenzerwälder<br />

allzu bekannt: geme<strong>in</strong>sam mit se<strong>in</strong>em Bruder Merbod, der<br />

<strong>in</strong> Alberschwende gewirkt habe und von den Alberschwen


dern erschlagen worden sei, und se<strong>in</strong>er Schwester Ilga, die<br />

bis heute <strong>in</strong> Schwarzenberg verehrt wird, hätten diese drei<br />

seligen Geschwister aus gräflichem Hause <strong>in</strong> der zweiten<br />

Hälfte des 11. Jahrhunderts die E<strong>in</strong>samkeit des noch unerschlossenen<br />

Bregenzerwaldes gesucht. E<strong>in</strong>e auf den ersten<br />

Blick glaubwürdige Geschichte, denn sie passt ausnehmend<br />

gut <strong>in</strong>s Hochmittelalter, das von e<strong>in</strong>er sich beschleunigenden<br />

Rodung der noch unermesslich großen Wälder<br />

des damaligen Deutschen Reiches geprägt war. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

– so kann es nicht gewesen se<strong>in</strong>. Nicht nur s<strong>in</strong>d nämlich<br />

jüngst e<strong>in</strong>drückliche H<strong>in</strong>weise zusammengestellt worden,<br />

die die Existenz aller drei E<strong>in</strong>siedler überhaupt sehr fraglich<br />

machen 14 – vor allem haben naturwissenschaftliche Untersuchungen<br />

der letzten <strong>Jahre</strong> für den noch weiter im Talh<strong>in</strong>tergrund<br />

liegenden Bezauer Raum wirklich spektakuläre<br />

Ergebnisse erzielt. Hier hat die Analyse von Pollene<strong>in</strong>lagerungen<br />

e<strong>in</strong>es Bohrkerns aus dem „Grebauer Moos“, e<strong>in</strong>em<br />

Moorgebiet nahe dem heutigen Dorfzentrum, gezeigt, dass<br />

mit e<strong>in</strong>er Siedlungskont<strong>in</strong>uität bis über die Zeitenwende<br />

h<strong>in</strong>aus gerechnet werden muss. 15 Es gibt also e<strong>in</strong>deutige<br />

Beweise für permanente Siedlungen im Bregenzerwald seit<br />

weit über <strong>200</strong>0 <strong>Jahre</strong>n – und doch f<strong>in</strong>det sich vor dem 12.<br />

Jahrhundert nicht e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger schriftlicher H<strong>in</strong>weis darauf.<br />

Alles deutet darauf h<strong>in</strong>, dass das von daher kommt, dass<br />

erst mit der herrschaftlichen Erfassung des Tales von außen<br />

vor allem während des späten Mittelalters überhaupt die<br />

Notwendigkeit e<strong>in</strong>er schriftlichen Verwaltung und Beanspruchung<br />

von bestimmten Besitztiteln aufgekommen ist.<br />

Und gerade deshalb haben wir erst dann Nachrichten über<br />

den Bregenzerwald, als dieser zwischen grundherrschaftlichen<br />

und landesherrschaftlichen Kräften umstritten war<br />

– derartige Etablierungsbestrebungen setzten faktisch erst<br />

im 12. Jahrhundert e<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong> wichtiges Eckdatum ist für die weitere Entwicklung des<br />

Bregenzerwaldes ist das Jahr 1290. Bis zu diesem Zeitpunkt<br />

hatte das Reich vor Ort über die entscheidenden Rechte verfügt.<br />

So s<strong>in</strong>d beispielsweise Egg und Schwarzenberg schon<br />

alle<strong>in</strong> aufgrund der spärlich vorhandenen Quellen e<strong>in</strong>deutig<br />

als Reichskirchen zu identifizieren, aber auch Andelsbuch,<br />

das bis heute als Pfarrgebiet gilt, das von der Mehrerau erschlossen<br />

worden sei, dürfte tatsächlich kirchlich ursprünglich<br />

vom Reich kontrolliert worden se<strong>in</strong>. 16 Erstmals hören<br />

wir von e<strong>in</strong>er vom Kloster Mehrerau beanspruchten Kirche<br />

<strong>in</strong> Andelsbuch bezeichnenderweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em päpstlichen<br />

Schutzbrief von 1249, 17 als die kaiserliche Macht im Südwesten<br />

des Reiches schon kollabiert war 18 und die Mehrerau<br />

während der folgenden Jahrzehnte des sogenannten Interregnums<br />

– also der Zeit, als es im Reich ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong><br />

anerkannten König oder Kaiser gab – die eigene Position<br />

<strong>in</strong> der Region nachhaltig festigen konnte. Alle weiteren<br />

Gründungen von Pfarren im h<strong>in</strong>teren Talbereich waren an<br />

diese drei Kirchen <strong>in</strong> Egg, Andelsbuch und Schwarzenberg<br />

gebunden. Von daher kann man also sagen, dass das Reich<br />

grundsätzlich zur Gänze über die kirchlichen Rechte im gesamten<br />

Tal verfügt hat. 19 Aber auch die anderen Rechtstitel<br />

wurden bis <strong>in</strong>s ausgehende 13. Jahrhundert pr<strong>in</strong>zipiell vom<br />

Reich beansprucht. E<strong>in</strong> schöner Beleg dafür ist, dass die<br />

Ritter und späteren Grafen von Ems den Wildbann, genauer<br />

gesagt das Jagdrecht auf Rotwild im ganzen Bregenzerwald<br />

besaßen. 20 Als ehemalige Dienstmannen des Reiches können<br />

sie diesen aber nur erlangt haben, wenn das Reich<br />

Rechte im gesamten Bregenzerwald – also nicht, wie Bilgeri<br />

angenommen hat, nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Teil des Bregenzerwaldes 21<br />

– <strong>in</strong>negehabt hat.<br />

Aber wie auch immer – jedenfalls löste sich das Reich 1290<br />

von allen se<strong>in</strong>en Rechten <strong>in</strong> der Region, <strong>in</strong>dem es diese an<br />

die Grafen von Montfort-Bregenz verpfändete, 22 die damit<br />

zu den maßgeblichen herrschaftlichen Akteuren im Wald<br />

wurden. Dieses Pfand wurde vom Reich nie mehr e<strong>in</strong>gelöst.<br />

Während allerd<strong>in</strong>gs die Montfort-Bregenzer im vorderen<br />

Bregenzerwald e<strong>in</strong> stabiles grund- und leibherrschaftliches<br />

Netz aufbauen konnten, 23 gelang das im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

nicht und zwar nicht deshalb (wie gerne behauptet<br />

wird), weil dort die Bauern ihre Freiheit und Autonomie<br />

erfolgreicher verteidigen hatten können, sondern weil die<br />

Grafen von Montfort-Bregenz sich schon nach nur wenigen<br />

Jahrzehnten von diesem Gebiet hatten trennen müssen.<br />

1338 war der Bregenzer Zweig der großen Montforter Familie<br />

Seite 341


nämlich ausgestorben. Die darauffolgende Erbteilung 24 zwischen<br />

den Montfort-Feldkirchern und den Montfort-Tettnangern<br />

25 zerriss auch den Bregenzerwald. Während das Gebiet<br />

rechts der Subersach an die Tettnanger fiel, die e<strong>in</strong>e jüngere<br />

L<strong>in</strong>ie Montfort-Bregenz gründeten, wurde der H<strong>in</strong>tere<br />

Bregenzerwald (diese Bezeichnung bezieht sich historisch<br />

betrachtet auch auf den heutigen Mittelwald, also Egg,<br />

Schwarzenberg und Andelsbuch) zur Grafschaft Feldkirch<br />

geschlagen. Nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Exklave im Vorderwälder Gebiet,<br />

Krumbach und Unterlangenegg, sollte an der Wende<br />

zum 15. Jahrhundert wieder unmittelbar mit dem H<strong>in</strong>teren<br />

Bregenzerwald verbunden werden. 26<br />

III.<br />

Nun ist ungünstigerweise auch das 14. Jahrhundert noch<br />

äußerst quellenarm – vor allem, was se<strong>in</strong>e Auskunftsfreudigkeit<br />

bezüglich des politischen Verfassungs- und<br />

Verwaltungslebens im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald betrifft.<br />

Wir kommen von daher ohne die Ause<strong>in</strong>andersetzung mit<br />

etwas komplexeren verfassungstheoretischen Fragen nicht<br />

aus, um zu verstehen, wie überhaupt e<strong>in</strong> talschaftsübergreifendes<br />

Geme<strong>in</strong>wesen entstehen konnte, 27 obwohl doch<br />

der H<strong>in</strong>tere Bregenzerwald sowohl grundherrschaftlich als<br />

auch was se<strong>in</strong>e Siedlungsgeographie und Topographie<br />

betrifft äußerst zergliedert war und bis heute ist. Viel e<strong>in</strong>leuchtender<br />

wäre es von daher auf den ersten Blick eigentlich<br />

gewesen, wenn sich wie beispielsweise im <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Oberland kle<strong>in</strong>räumige, relativ autonome Geme<strong>in</strong>den auf<br />

der Ebene der Siedlungsgenossenschaften gebildet hätten,<br />

die nachträglich und <strong>in</strong> bestimmten Bereichen als Gerichtssprengel<br />

zusammengeschlossen waren. 28 Aber gerade das<br />

unterscheidet den Bregenzerwald vor dem bayerischen Geme<strong>in</strong>degesetz<br />

von 1808 von dem danach: es gab schlicht<br />

ke<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>den im Bregenzerwald, der H<strong>in</strong>tere Bregenzerwald<br />

als ganzer war e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de – eben e<strong>in</strong>e sogenannten<br />

Tal- oder Samtgeme<strong>in</strong>de, die alle politisch-rechtliche<br />

Agenden auf e<strong>in</strong>er überlokalen Ebene organisierte. 29<br />

Seite 342<br />

Es wurde bereits darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass es e<strong>in</strong> weitverbreiteter<br />

Mythos ist, dass der H<strong>in</strong>tere Bregenzerwald als Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

eigentlich von den H<strong>in</strong>terbregenzerwäldern<br />

selbst geschaffen worden sei. In die gleiche Richtung geht<br />

es, wenn <strong>in</strong> den meisten e<strong>in</strong>schlägigen Untersuchungen zu<br />

lesen ist, dass das kommunale Landammannamt bereits <strong>in</strong><br />

der Mitte des 14. Jahrhunderts voll ausgebildet greifbar sei,<br />

so wie die Geme<strong>in</strong>de überhaupt schon seit dem Ende des<br />

13. Jahrhunderts als e<strong>in</strong>e solche auftrete. Von daher wird<br />

<strong>in</strong> der Regel davon ausgegangen, dass der Landammann<br />

bereits <strong>in</strong> montfortischer Zeit, also vor dem Ende des 14.<br />

Jahrhunderts, schon als gewähltes Vertretungsorgan der<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>de vorhanden gewesen sei und als Vertreter<br />

der Geme<strong>in</strong>de grundsätzlich über alle Kompetenzen verfügt<br />

habe, wie sie uns <strong>in</strong> der Neuzeit <strong>in</strong> den bekannten Landsbräuchen<br />

entgegentreten. Alle diese Annahmen f<strong>in</strong>den jedoch<br />

<strong>in</strong> den Quellen faktisch ke<strong>in</strong>erlei Stütze. E<strong>in</strong>e angebliche<br />

Urkunde von 1344, <strong>in</strong> der der Kaiser den Staufnern die<br />

Rechte und Privilegien der Bregenzerwälder verliehen habe<br />

und die gerne als Beweis für die Existenz e<strong>in</strong>er organisierten<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>de herhalten muss, ist nicht nur nicht<br />

orig<strong>in</strong>al überliefert, sondern höchstwahrsche<strong>in</strong>lich auch<br />

<strong>in</strong>haltlich gefälscht. 30 Überhaupt ist es kaum möglich, von<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelurkunde auf den kommunalen Entwicklungsgrad<br />

e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de zu schließen. Und auch bei dem 1353<br />

im liber taxationis, e<strong>in</strong>em Abgabenverzeichnis der Diözese<br />

Konstanz, genannten m<strong>in</strong>ister im Bregenzerwald, 31 der<br />

meist unbedenklich als Ammann e<strong>in</strong>es mutmaßlich bereits<br />

vorhandenen Gerichtssprengels im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

übersetzt und verstanden wird, 32 kann es sich um alles<br />

Mögliche gehandelt haben – wahrsche<strong>in</strong>lich um e<strong>in</strong>en Verwalter<br />

der Grafen von Montfort oder unter Umständen auch<br />

des Klosters St. Gallen, da er lediglich <strong>in</strong> der Funktion e<strong>in</strong>es<br />

E<strong>in</strong>ziehers e<strong>in</strong>er Abgabe der St. Galler Kirche am Schwarzenberg<br />

ersche<strong>in</strong>t. 33 Dass er unmittelbar <strong>in</strong> die amtliche<br />

Genealogie der späteren gerichtsgeme<strong>in</strong>dlichen Landammänner<br />

gehört, ist re<strong>in</strong>e Spekulation und sachlich mehr als<br />

nur unwahrsche<strong>in</strong>lich.


<strong>Vorarlberg</strong>karte 1783<br />

Seite 343


Es ist jedenfalls außerordentlich auffallend, dass e<strong>in</strong><br />

kommunal organisiertes Geme<strong>in</strong>wesen mit e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />

Autorität im ganzen Talbereich des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes<br />

erstmals im Jahr 1380 <strong>in</strong> Zusammenhang mit<br />

der Übergabe der Besitzungen Rudolfs V. von Montfort-Feldkirch,<br />

des letzten Feldkircher Grafen, 34 an die Habsburger<br />

auftaucht. Hier tritt uns <strong>in</strong> der entsprechenden Huldigungsurkunde<br />

vom 9. Januar 35 auch e<strong>in</strong> Ammann entgegen, der<br />

geme<strong>in</strong>sam mit den Land Lüt geme<strong>in</strong>lich <strong>in</strong> dem Pregentzerwald<br />

dem neuen Herrn huldigt. M<strong>in</strong>destens so bemerkenswert<br />

ist, dass an die entsprechende Huldigungsurkunde<br />

sogar e<strong>in</strong> Siegel des „Landes“ Bregenzerwald gehängt<br />

wurde. 36 Gerade dieser Umstand hat immer wieder als<br />

verme<strong>in</strong>tlich schlagender Beweis dafür gedient, dass der<br />

Bregenzerwald eben doch schon viel früher e<strong>in</strong> eigenständiges<br />

Geme<strong>in</strong>wesen gewesen sei, dessen Autonomie so<br />

weit gegangen sei, dass es sogar e<strong>in</strong> eigenes Siegel geführt<br />

habe. 37 E<strong>in</strong> genauerer Blick <strong>in</strong> die Urkunde selbst zeigt allerd<strong>in</strong>gs,<br />

dass dieses Siegel hier noch nicht von der Geme<strong>in</strong>de<br />

selbst, sondern von e<strong>in</strong>er externen Autorität, wohl der<br />

neuen Herrschaft, lediglich im Namen des Landes geführt<br />

wurde. 38 Die Frage ist nun naheliegend: Warum sollte es im<br />

Interesse der Herrschaft liegen, dass im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bestand, die über e<strong>in</strong> so wichtiges<br />

Instrument wie das Siegel verfügte? Nun, gerade dadurch,<br />

dass die Herrschaft dem H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald e<strong>in</strong> Siegel<br />

verlieh und ihn damit zum juristischen Subjekt machte,<br />

konnte sie e<strong>in</strong>en Vertragspartner schaffen, der sich auf die<br />

Unterordnung unter die neue österreichische Herrschaft<br />

überhaupt erst verpflichten konnte. Der österreichische<br />

Herzog hatte nämlich das Problem, dass er zur Etablierung<br />

se<strong>in</strong>er Macht im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald über ke<strong>in</strong>en<br />

rechtsfähigen und umfassend vertretungsbefugten Vertragspartner<br />

vor Ort verfügte, der notwendig war, damit die<br />

rechtskonforme Huldigung und Unterwerfung der dort ansässigen<br />

Leute vollzogen werden konnte. E<strong>in</strong> solcher rechtskonformer<br />

Huldigungsakt aber war nicht nur im Verständnis<br />

der Zeit nötig, damit es zur Aufrichtung von Herrschaft<br />

kommen konnte, sondern musste für die Habsburger auch<br />

deshalb wichtig se<strong>in</strong>, weil sie ihre neue Autorität <strong>in</strong> der Re-<br />

Seite 344<br />

gion nicht auf e<strong>in</strong>e althergebrachte Tradition zurückführen<br />

konnten. Sie mussten ihre Autorität also <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em neugeschaffenen<br />

rechtlich-verb<strong>in</strong>dlichen Kontext absichern. Der<br />

dazu notwendige Vertragspartner musste allerd<strong>in</strong>gs erst<br />

geschaffen werden, damit sich die Bregenzerwälder überhaupt<br />

rechtsgültig unterwerfen konnten – aus diesem<br />

Grund wurde die politische Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren<br />

Bregenzerwald konstruiert. Diese Interpretation wird massiv<br />

dadurch gestützt, dass wir vor 1380 ke<strong>in</strong>erlei H<strong>in</strong>weise<br />

aus dem <strong>in</strong>ternen Rechtsleben der H<strong>in</strong>terbregenzerwälder<br />

darauf haben, dass es e<strong>in</strong> politisch organisiertes Geme<strong>in</strong>wesen<br />

im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald überhaupt gegeben hat.<br />

In den 1380er <strong>Jahre</strong>n allerd<strong>in</strong>gs, also unmittelbar anschließend<br />

an diesen urkundlichen Huldigungsakt, tauchen bezeichnenderweise<br />

erstmals Urkunden auf, die zeigen, dass<br />

mit e<strong>in</strong>em Mal die anfallenden Rechtsgeschäfte unter den<br />

H<strong>in</strong>terbregenzerwäldern von e<strong>in</strong>em talschaftsübergreifend<br />

agierenden Ammann besiegelt wurden, der offenbar nunmehr<br />

als e<strong>in</strong>e Autorität galt, die allgeme<strong>in</strong> als rechtsschaffend<br />

bzw. -sichernd anerkannt wurde. 39 Auch aus dieser<br />

Perspektive ist also der Schluss naheliegend, dass erst die<br />

rechtsverb<strong>in</strong>dliche Unterwerfung unter die Herrschaft von<br />

Österreich die notwendige Initialzündung dafür war, dass<br />

sich e<strong>in</strong> politisches Geme<strong>in</strong>wesen im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

überhaupt erst entwickeln konnte. Kaum überspitzt<br />

kann man sagen, dass der eigentliche Motor der Entstehung<br />

e<strong>in</strong>er politisch verfassten Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren<br />

Bregenzerwald nicht die Bregenzerwälder, sondern<br />

die Habsburger als ihre Landesherren gewesen s<strong>in</strong>d. So<br />

wurden also erst durch diesen Unterwerfungsakt von 1380<br />

die H<strong>in</strong>terbregenzerwälder zu e<strong>in</strong>er vertragsfähigen und<br />

politischen Geme<strong>in</strong>de verbunden, die als ganze dem neuen<br />

Landesherrn gegenüberstand und die im Ammann, der<br />

se<strong>in</strong>e Autorität <strong>in</strong> jedem von ihm besiegelten urkundlichen<br />

Akt eben auf den Landesherrn zurückführte, e<strong>in</strong> Organ besaß,<br />

das das Rechtsleben <strong>in</strong>nerhalb der Geme<strong>in</strong>de ordnen<br />

und damit verrechtlichen konnte. Es gab nunmehr im Ammann<br />

jemanden <strong>in</strong> der Region, der im mächtigen Herzog<br />

von Österreich die notwendige Rückendeckung besaß, um<br />

gegenüber den Bregenzerwäldern als e<strong>in</strong>igendes Element


aufzutreten – und wie hätte das besser gehen können, als<br />

über die Regulierung des agrarisch-ökonomischen Alltags:<br />

plötzlich mussten die Bregenzerwälder Verträge und Abmachungen<br />

untere<strong>in</strong>ander vom Ammann besiegeln lassen,<br />

damit diese überhaupt Rechtskraft besaßen – der H<strong>in</strong>tere<br />

Bregenzerwald wurde so zu e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

rechtlich-politische Kultur gepflegt wurde.<br />

IV.<br />

Halten wir also fest: den H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald als politische<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>de hat es tatsächlich vor der offiziellen<br />

Inbesitznahme durch die Habsburger so nicht<br />

gegeben. Diese waren daran <strong>in</strong>teressiert, dass es zu e<strong>in</strong>er<br />

stabilen Vere<strong>in</strong>igung der H<strong>in</strong>terbregenzerwälder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

solchen politischen Geme<strong>in</strong>de komme, da dadurch die<br />

dortigen Leute zu e<strong>in</strong>em „politischen Subjekt“ wurden, das<br />

von e<strong>in</strong>em Ammann vertreten werden konnte – das heißt<br />

vor allem: rechtsgültig die Herrschaft des Habsburgerherzogs<br />

anerkennen konnte. Durch solche Aktionen gelang<br />

es den Habsburgern gleichzeitig auch, die B<strong>in</strong>dungen der<br />

Bregenzerwälder an andere Herrschaftsträger zu unterm<strong>in</strong>ieren.<br />

Die Bevölkerung war grundherrschaftlich betrachtet<br />

sehr fragmentiert, d.h. die Bauern waren zu Z<strong>in</strong>sen und<br />

Todfällen 40 – oft waren diese Abgaben schon im ausgehenden<br />

Mittelalter nicht mehr <strong>in</strong> Naturalien, sondern <strong>in</strong><br />

Form von Bargeld abzuliefern – an verschiedenste Herren<br />

verpflichtet. So war beispielsweise e<strong>in</strong> Teil der Bizauer hohenemsisch,<br />

während die anderen zur Grundherrschaft des<br />

Klosters Mehrerau gehörten, 41 lange Zeit verfügte das Kloster<br />

St. Gallen über den größten Teil von Schwarzenberg, 42<br />

während vermögende Bregenzer und auch E<strong>in</strong>heimische<br />

grundherrschaftliche Rechte auf e<strong>in</strong>zelnen Höfen im Tal für<br />

sich beanspruchten. Indem der Herzog von Österreich, also<br />

der Landesherr, die Bregenzerwälder zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Geme<strong>in</strong>de machte, löste er sie <strong>in</strong> gewisser Weise von den<br />

freilich unausgebauten, mehr potenziellen politischen B<strong>in</strong>dungen<br />

an diese vere<strong>in</strong>zelten Grundherren – diese sollten<br />

<strong>in</strong> Zukunft nur noch re<strong>in</strong> abgabenorientiert <strong>in</strong> der Region aktiv<br />

se<strong>in</strong> können. Dadurch stärkte er aber gleichzeitig auch<br />

das politische Selbstbewusstse<strong>in</strong> der entstehenden Geme<strong>in</strong>de<br />

gegenüber den grundherrschaftlichen Herrschaftsträgern,<br />

die vor Ort über diverse Rechtstitel und Abgabenansprüche<br />

verfügten. Besonders gut wird das im 1465/66<br />

ausgetragenen Streit um die Todfallpflichtigen zwischen<br />

den Bregenzerwäldern und dem Kloster Mehrerau greifbar,<br />

<strong>in</strong> dessen Verlauf der Landesherr e<strong>in</strong>e Schiedsrichterfunktion<br />

e<strong>in</strong>nahm, das heißt von beiden Seiten ohne Weiteres<br />

als die entscheidende politische Kraft vor Ort anerkannt<br />

wurde. 43 Es lässt sich zeigen, dass auch das hohe politische<br />

Selbstverständnis der Geme<strong>in</strong>de gegenüber dem Landesherrn,<br />

wie es <strong>in</strong> den reicher fließenden Quellen der frühen<br />

Neuzeit durchaus greifbar wird, nicht das Ergebnis e<strong>in</strong>er<br />

angeblich ursprünglich demokratisch-republikanischen<br />

Ges<strong>in</strong>nung der dortigen Bauern gewesen ist, sondern sich<br />

– auf den ersten Blick paradoxerweise – vielmehr e<strong>in</strong>er<br />

ordnenden Intervention durch den Herzog von Österreich<br />

verdankt hat.<br />

Die Fortführung dieses Prozesses der Herrschaftsverdichtung<br />

mit e<strong>in</strong>er damit e<strong>in</strong>hergehenden Vertiefung des politischen<br />

Selbstverständnisses der Geme<strong>in</strong>de lässt sich<br />

während des 15. Jahrhunderts anhand mehrerer Beispiele<br />

nachvollziehen. Im Folgenden soll exemplarisch der Bereich<br />

der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit herausgegriffen<br />

werden. 44 Dieser nimmt sich im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

tatsächlich sehr eigen aus und zwar vor allem deshalb, weil<br />

wir nirgendwo sonst <strong>in</strong> ganz <strong>Vorarlberg</strong> während des Mittelalters<br />

und darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e solche Fülle an Urkunden<br />

f<strong>in</strong>den, die die Vollstreckung von Todesurteilen bzw. die<br />

Begnadigung von Verbrechern bezeugen – und das noch<br />

dazu auf bemerkenswert hohem juristischem Niveau. In<br />

aller Regel wurde es im Mittelalter nämlich gar nicht für<br />

nötig erachtet, über solche Verurteilungen dokumentierende<br />

Urkunden anzufertigen. Bei handhafter Tat, das heißt<br />

wenn man auf frischer Tat beispielsweise beim Diebstahl<br />

erwischt wurde, genügte mitunter der nächste Baum. E<strong>in</strong><br />

solches spontanes Erhängen war durchaus konform mit<br />

den Rechtsvorstellungen der damaligen Zeit. 45 Und auch<br />

bei e<strong>in</strong>em offiziellen Todesurteil war es sachlich gesehen<br />

Seite 345


kaum nötig, e<strong>in</strong>e sowohl <strong>in</strong> der Herstellung als auch <strong>in</strong> der<br />

rechtsgültigen Ausfertigung teure Urkunde auszustellen –<br />

außer, sie wurde eben weniger als objektive Feststellung<br />

ausgestellt, dass man jemanden zum Tode verurteilt habe,<br />

als vielmehr mit dem Ziel, zu dokumentieren, dass die konkret<br />

vorgenommene Fällung e<strong>in</strong>es entsprechenden Urteils<br />

tatsächlich rechtens gewesen sei. Solche Absichten lassen<br />

sich im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald nun e<strong>in</strong>deutig erheben. E<strong>in</strong><br />

Durchgang durch die e<strong>in</strong>schlägigen Urkunden zeigt, dass<br />

die konkrete Gestalt der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit<br />

<strong>in</strong> der Region eben nicht selbstverständlich war, sondern<br />

erst urkundlich durchgesetzt werden musste. Dieser Vorgang<br />

lässt sich bereits am ersten überlieferten Todesurteil<br />

vom 10. Februar 1400 nachvollziehen. 46 Dieser Prozess mit<br />

der anschließenden Exekution ist ansche<strong>in</strong>end hochdramatisch<br />

verlaufen: unter dem Vorsitz von Landammann Wilhelm<br />

von Fröwis kam es zur Vollstreckung des Urteils wegen<br />

Diebstahls an den drei Söhnen des He<strong>in</strong>rich Knechtenhofer,<br />

der nicht nur materiell gesehen zur Bregenzerwälder<br />

Oberschicht gehörte, sondern sogar über e<strong>in</strong> eigenes<br />

Siegel verfügte, also rechtsfähig war. Die Vollstreckung<br />

klappte allerd<strong>in</strong>gs nicht wie beabsichtigt: während der erste<br />

Sohn tatsächlich erhängt wurde, brach beim zweiten<br />

der hälsl<strong>in</strong>g – das wurde als Gottesurteil <strong>in</strong>terpretiert, woraufh<strong>in</strong><br />

die Begnadigung der beiden noch lebenden Söhne<br />

ausgesprochen wurde, die Urfehde leisten, das heißt das<br />

eidliche Versprechen abgeben mussten, ke<strong>in</strong>e Rache an<br />

denen zu nehmen, die den Prozess gegen sie angestrengt<br />

und durchgeführt hatten. 47 Dieser Prozess dient bis heute<br />

als angeblicher Beweis, dass der H<strong>in</strong>tere Bregenzerwald<br />

schon im 14. Jahrhundert selbständig über das Recht der<br />

Blutgerichtsbarkeit verfügt habe. Tatsächlich zeigt die fragliche<br />

Urkunde aber vielmehr, dass der Landammann als<br />

Richter vollkommen im Namen des Herzogs von Österreich<br />

handelte – von e<strong>in</strong>er besonderen Kompetenz der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

ist hier nicht die Rede. Diese war zwar für die<br />

eigentliche Verurteilung des Angeklagten zuständig – aber<br />

sie hatte der Urkunde nach ke<strong>in</strong>e Kompetenz, dieses Urteil<br />

auch zu vollstrecken. Dieses Vorrecht stand alle<strong>in</strong> Ammann<br />

Wilhelm von Fröwis zu, und zwar „von gnaden und gewaltes<br />

Seite 346<br />

wegen der duluchten hochgebornen fürsten m<strong>in</strong>er gnädiger<br />

herrschafft von Osterrich“. 48<br />

Die außergewöhnlich zahlreichen offiziellen blutgerichtlichen<br />

Urkunden aus dem ausgehenden Mittelalter s<strong>in</strong>d<br />

also – so zeigt schon der Blick auf die erste entsprechende<br />

Urkunde aus dieser Gattung – alles andere als e<strong>in</strong> Beweis<br />

für die selbständige Verwaltung der hohen Gerichtsbarkeit<br />

durch die H<strong>in</strong>terbregenzerwälder. Sie zeigen vielmehr genau<br />

das Gegenteil an: die Dokumentation dieser gerichtlichen<br />

Akte diente tatsächlich dem Landesherrn, der im Ammann<br />

se<strong>in</strong> entscheidendes herrschaftspolitisches Instrument besaß,<br />

dazu, se<strong>in</strong>e Kompetenz <strong>in</strong> diesem Bereich festzuschreiben<br />

und sich damit als entscheidende politische Größe <strong>in</strong><br />

der Region präsent zu halten. Zwar konnte die Geme<strong>in</strong>de<br />

die formelle Verurteilung vornehmen, aber vollstreckt werden<br />

durfte sie nur im Namen des Landesherrn. Die zahlreichen<br />

weiteren e<strong>in</strong>schlägigen Urkunden des 15. Jahrhunderts<br />

können hier nicht näher behandelt werden, aber auch<br />

bei ihnen lässt sich ganz deutlich der sich beschleunigende<br />

Prozess der Festschreibung des landesherrschaftlichen<br />

E<strong>in</strong>flusses auf die Blutgerichtsbarkeit nachvollziehen. Mit<br />

der Zeit wurde beispielsweise das gerichtsgeme<strong>in</strong>dlich<br />

verantwortete Übersagungsverfahren immer stärker <strong>in</strong><br />

rechtlich-verb<strong>in</strong>dliche Formen transponiert und damit aus<br />

der unmittelbaren, nicht näher geregelten Verantwortlichkeit<br />

der Geme<strong>in</strong>de gelöst 49 – e<strong>in</strong> def<strong>in</strong>itiv festgeschriebenes<br />

Recht verpflichtete auch die Geme<strong>in</strong>de und machte so die<br />

geme<strong>in</strong>dliche Übersagung von Verbrechern pr<strong>in</strong>zipiell zu<br />

e<strong>in</strong>em Bereich, <strong>in</strong> das von herrschaftlicher Seite mit juristischen<br />

Mitteln e<strong>in</strong>gegriffen werden konnte. 50 Im 15. Jahrhundert<br />

wurde allerd<strong>in</strong>gs der Ammann immer mehr auch<br />

zu e<strong>in</strong>em Organ der Geme<strong>in</strong>de, bei dessen Bestellung die<br />

H<strong>in</strong>terbregenzerwälder – zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> gewisser Weise<br />

– mitzureden hatten. 51 So verschmolz das hohe Selbstbewusstse<strong>in</strong><br />

des Ammanns als herrschaftlicher Blutrichter mit<br />

dem politischen Selbstverständnis der Geme<strong>in</strong>de, das im<br />

Ammann <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie se<strong>in</strong>en Vertreter sah. Und so kam<br />

es schließlich dazu, dass die Geme<strong>in</strong>de paradoxerweise<br />

nunmehr gerade im Bereich der Blutgerichtsbarkeit, der ei


gentlich ursprünglich e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fallstor landesherrschaftlicher<br />

Macht gewesen war, e<strong>in</strong>e besondere Kompetenz für sich<br />

selbst sah. Deshalb konnte im Landsbrauch von 1744 stehen:<br />

„Erstlich hat der Bregenzerwald Hoch u. Niedergericht<br />

über Leib und Blut zu richten, u. abzustrafen jeden nach<br />

se<strong>in</strong>em Verbrechen, mith<strong>in</strong> unter die löbl. Oberämter nicht<br />

gehörig, noch deren Befehl anzunehmen hat, außer solche<br />

kommen von unsrem allergnädigsten Landesfürsten als natürlichen<br />

Herren“. 52<br />

Das Beispiel der Blutgerichtsbarkeit zeigt also, dass die<br />

Ausgestaltung zentraler Bereiche der Verwaltung und Verfassung<br />

des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes – und zwar gerade,<br />

was se<strong>in</strong>e weitreichenden Privilegien <strong>in</strong> so wichtigen Bereichen<br />

wie eben dem der Gerichtsbarkeit betrifft – nicht<br />

e<strong>in</strong>e ureigene Schöpfung der sogenannten „freien Bregenzerwälder“,<br />

sondern vielmehr das Ergebnis e<strong>in</strong>es vielschichtigen<br />

kommunikativen Verhältnisses zum Landesherrn<br />

bzw. dem herrschaftlichen Vogt <strong>in</strong> Feldkirch gewesen<br />

s<strong>in</strong>d. Dasselbe ließe sich auch <strong>in</strong> anderen Bereichen zeigen,<br />

beispielsweise im Kontext der Entwicklung des Steuersystems,<br />

53 aber wohl auch im Kontext der Gestaltung der<br />

freiwilligen Gerichtsbarkeit bzw. der Zivilgerichtsbarkeit.<br />

Letztere wurde vor allem auf den drei jährlichen Zeitgerichten,<br />

den sogenannten „ehehaften Gerichten“ – so wurden<br />

die Rechtstage der ordentlichen Fasnacht-, Märzen- und<br />

Herbstgerichte genannt – ausgeübt. Diese fanden bis 1522<br />

nur <strong>in</strong> Egg, Andelsbuch und Schwarzenberg statt, bis <strong>in</strong><br />

diesem Jahr auch e<strong>in</strong> Gerichtstag für Bizau und damit den<br />

h<strong>in</strong>tersten Bregenzerwald dazukam. Hier wurden vor allem<br />

Streitigkeiten im agrarischen und ökonomischen Bereich<br />

unter den Bregenzerwäldern selbst gelöst und urkundlich<br />

dokumentiert. 54 Der Ammann führte dabei den Vorsitz und<br />

wurde bei der Rechtsf<strong>in</strong>dung von e<strong>in</strong>er bestimmten Anzahl<br />

von Ratsherren als gerichtlichen Beisitzern unterstützt. Von<br />

ihnen gab es zum<strong>in</strong>dest Anfang des 16. Jahrhunderts 24,<br />

also jeweils sechs pro Viertel: sechs aus Egg (Egger Viertel),<br />

sechs aus Schwarzenberg, Hof, Baien und Mellau (Schwarzenberger<br />

Viertel), sechs aus Andelsbuch, Krumbach und<br />

Bezau (Andelsbucher Viertel) und weitere sechs aus dem<br />

h<strong>in</strong>tersten Bregenzerwald, also Bizau, Reuthe, Schnepfau,<br />

Au und Schoppernau (Bizauer Viertel). 55 Gerade die Entwicklungen<br />

im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit s<strong>in</strong>d aber<br />

noch sehr schlecht erforscht – ihnen näher nachzugehen<br />

wäre e<strong>in</strong>e lohnende Aufgabe.<br />

V.<br />

Wir können also das nervöse Zentrum der Entwicklung<br />

zentraler Elemente der Verfassung des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes,<br />

das späte Mittelalter, mit der Feststellung h<strong>in</strong>ter<br />

uns lassen, dass die Anfänge und weitere Entwicklung der<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>de auf e<strong>in</strong>er sehr starken herrschaftlichen<br />

E<strong>in</strong>flussnahme durch die Habsburger beruht hat. Gerade<br />

dadurch aber kam es auch – wie wir am Beispiel der Blutgerichtsbarkeit<br />

gesehen haben – zur Ausbildung der weitreichenden<br />

Privilegien und Rechte des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes<br />

<strong>in</strong> Angelegenheiten der Selbstverwaltung und der<br />

Gerichtsbarkeit.<br />

Mit dieser zentralen Feststellung können wir den Schritt <strong>in</strong><br />

das 16. Jahrhundert und damit <strong>in</strong> die Neuzeit tun. Es bietet<br />

sich hier an, unseren mehr kursorischen Überblick, der<br />

ungünstigerweise nicht an e<strong>in</strong>en ausgearbeiteten verfassungsgeschichtlichen<br />

Forschungsstand anschließen kann,<br />

auf das Phänomen h<strong>in</strong> zu fokussieren, das das Bild von<br />

der H<strong>in</strong>terbregenzerwälder Gerichtsgeme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> der Neuzeit<br />

am entscheidensten geprägt hat: die Bezeggversammlung<br />

und ihre Rolle im Rahmen der gerichtsgeme<strong>in</strong>dlichen<br />

Verfassung. Klare Antworten können wie gesagt aufgrund<br />

fehlender Vorarbeiten vorläufig nur bed<strong>in</strong>gt formuliert werden;<br />

es soll hier mehr e<strong>in</strong>e erste kritische relecture dieses<br />

geschichtlichen Komplexes und Er<strong>in</strong>nerungsortes versucht<br />

werden.<br />

Besonders patriotische Historiker wollten die Anfänge<br />

der Bezeggversammlung <strong>in</strong> die früheste Zeit der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

zurückdatieren und ihr damit e<strong>in</strong>en von allem<br />

Anfang an zentralen Platz bei der Entwicklung dieser Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

zuweisen. 56 Tatsächlich aber taucht die<br />

Bezeggversammlung erstmals am 4. April 1522 auf, als<br />

Seite 347


dem Bizauer Viertel, wie bereits angesprochen, e<strong>in</strong> eigener<br />

Gerichtstag zugesprochen wurde. 57 Werfen wir e<strong>in</strong>en genaueren<br />

Blick auf diese Erstnennung:<br />

„Wir landamman unnd ratt unnd gannze gema<strong>in</strong>d des h<strong>in</strong>deren<br />

taillß des Bregennzerwalldß bekennend offenlich mit<br />

disem brieff unnd thund khund kunnd [!] allermengklich,<br />

alls wier by renngyrung der durchluchtigesten unnd großmechtigesten<br />

fürsten unnd herren her Karls des fünfften […]<br />

uff der Bazen Egg <strong>in</strong>mergklich anzall mit ratt unnd gema<strong>in</strong>d<br />

anstatt unnd <strong>in</strong>amen gema<strong>in</strong>er lannzlüt samet und sonnder<br />

mit folkomem gewallt erschienen s<strong>in</strong>d, habennd demnach<br />

mit vera<strong>in</strong>ntem willen der nochturfft nach mit merer a<strong>in</strong>heliger<br />

hannd fur uffgenomen unnd gesezt furnemlich das<br />

nun h<strong>in</strong>für […] die nach angezaigten unnd geschrybnen<br />

punnghten unnd artigkel von allen unnd yegklichen virden<br />

taylen, stürzen unnd achtennd tailen unnd allermegklich<br />

gehallten folzogen unnd trüelich unnd unngeferlich nachkomen<br />

werde alls dann sich deshallben gepür […]“.<br />

Es handelte sich bei der Bezeggversammlung demnach<br />

also um e<strong>in</strong> Gremium, das aus dem Landammann, den 24<br />

Ratsherren und Vertretern der ganzen Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

gebildet wurde, und das die bis zu diesem Zeitpunkt übliche<br />

Landsgeme<strong>in</strong>de – also die Versammlung der ganzen<br />

Geme<strong>in</strong>de im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald – als maßgebliches<br />

Beschlussorgan <strong>in</strong> Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />

ablöste. Diese Landsgeme<strong>in</strong>de, die ursprünglich <strong>in</strong> Andelsbuch<br />

getagt hatte, dürfte aufgrund des Bevölkerungswachstums<br />

des ausgehenden Mittelalters verwaltungstechnisch<br />

nicht mehr praktikabel gewesen se<strong>in</strong>. Da aber <strong>in</strong> der<br />

Selbstrechtfertigung der Bezeggversammlung auf diese<br />

Landgeme<strong>in</strong>de noch direkt Bezug genommen wird, muss<br />

wohl angenommen werden, dass diese <strong>in</strong> diesem Jahr 1522<br />

erstmals durch diesen Ausschuss auf der Bezegg abgelöst<br />

worden ist. 58 Es fällt auf, dass von e<strong>in</strong>em Rathaus auf der<br />

Bezegg ke<strong>in</strong>e Rede ist. Auch über die Art der Beschickung<br />

und die Anzahl der Vertreter der ganzen Geme<strong>in</strong>de wissen<br />

wir aus dieser Zeit noch überhaupt nichts. Erst sehr<br />

viel später erfahren wir, dass neben dem Landammann<br />

Seite 348<br />

und den 24 Ratsherren 48 Vertreter der Geme<strong>in</strong>de selbst<br />

als stimmberechtigte Teilnehmer dabei waren, die <strong>in</strong> den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Orten selbst nach verschiedenen Mustern ausgeschossen<br />

wurden. Bemerkenswert ist aber immerh<strong>in</strong>,<br />

dass der erste Akt, der von der angeblich so demokratischrepublikanischen<br />

Bezeggversammlung beschlossen wurde,<br />

lediglich die Ratifikation e<strong>in</strong>es Beschlusses zur Neuregelung<br />

der Gerichtsverfassung gewesen ist, der im Februar<br />

desselben <strong>Jahre</strong>s 1522 unter dem Vorsitz des herrschaftlichen<br />

Vogtes <strong>in</strong> Feldkirch zustande gekommen war. 59 Es<br />

ist durchaus mit der Möglichkeit zu rechnen, dass die Bezeggversammlung<br />

ursprünglich lediglich e<strong>in</strong>e verwaltungstechnische<br />

Verlegenheitslösung war, um die nicht mehr<br />

beschlussfähige Landsgeme<strong>in</strong>de bei dieser wichtigen Frage<br />

nach der Neugestaltung der Verteilung der Gerichtstage auf<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Viertel abzulösen. Und doch sollte diese „Verlegenheitslösung“<br />

<strong>in</strong> Zukunft als diejenige Instanz, die die<br />

„Landsbräuche“ festzustellen bzw. überhaupt erst zu beschließen<br />

und schriftlich festzulegen hatte, e<strong>in</strong>e zum<strong>in</strong>dest<br />

<strong>in</strong> gewissen Phasen nicht unwichtige Rolle spielen. 60 Dass<br />

es im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald e<strong>in</strong> Gremium gab, das die<br />

diffusen lokalen Bräuche und Gewohnheiten festschrieb,<br />

lag vor allem im Interesse der Herrschaft Österreich, denn<br />

mit geschriebenem Recht konnte man als Landesfürst leichter<br />

umgehen, als mit e<strong>in</strong>er Gerichtsgeme<strong>in</strong>de, die im Konfliktfall<br />

immer behaupten konnte, sie habe recht, denn ihre<br />

Me<strong>in</strong>ung beziehe sich auf e<strong>in</strong>en uralten Brauch – wir haben<br />

diese Logik schon im Bereich der Entwicklung der Hochgerichtsbarkeit<br />

im ausgehenden Mittelalter festgestellt. Wenn<br />

solche zentralen Strukturen aber e<strong>in</strong>mal schriftlich fixiert<br />

waren, konnte man sich von gerichtsgeme<strong>in</strong>dlicher Seite<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> gewissen Fragen nicht mehr auf e<strong>in</strong>e möglicherweise<br />

zweifelhafte alte Gewohnheit beziehen. Leider<br />

ist e<strong>in</strong> erstes Exemplar dieser so zusammengestellten<br />

Landsbräuche aus dem Jahr 1544, das noch 1970 erwähnt<br />

wird, 61 seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr auff<strong>in</strong>dbar.<br />

Es soll hier ke<strong>in</strong>e katalogartige Aufzählung derjenigen Gegenstände<br />

angeführt werden, die <strong>in</strong> diesen Landsbräuchen<br />

geregelt wurden – sie umfassten <strong>in</strong> kaum näher systematisierbarer<br />

Weise nahezu sämtliche Bereiche des sozialen


und politischen Lebens <strong>in</strong> der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de. Hier <strong>in</strong>teressierte<br />

beispielsweise die Frage, wie viele Leute man zu<br />

se<strong>in</strong>er Hochzeit e<strong>in</strong>laden dürfe genauso wie die Frage, wie<br />

der genaue formelle Ablauf der Gerichtstage auszusehen<br />

hatte. Die Bezeggversammlung war ganz e<strong>in</strong>deutig nicht<br />

dazu geschaffen worden, e<strong>in</strong>e geschlossene geschriebene<br />

Verfassung von der Machart für die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de im<br />

H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald zu setzen, wie wir sie im Kontext<br />

moderner Staatlichkeit gewohnt s<strong>in</strong>d – systematisch Recht<br />

gesetzt wurde auf der Bezegg ursprünglich nicht, sondern<br />

nur bei Notwendigkeit <strong>in</strong> verschiedenste soziopolitische<br />

Bereiche regulierend e<strong>in</strong>gegriffen. Die Tendenz zu e<strong>in</strong>er<br />

relativen Zentralisierung und Verrechtlichung des gesellschaftlichen<br />

Zusammenlebens lag ganz im Zug der Zeit und<br />

wurde vor allem von den Landesfürsten forciert, die sich dadurch<br />

e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung der Verwaltung und e<strong>in</strong>e bessere<br />

Diszipl<strong>in</strong>ierung der Untertanen erhofften und auch erreichten.<br />

62 Es ist von daher nicht außergewöhnlich, dass e<strong>in</strong>e<br />

der ersten überlieferten umfangreicheren Beschlüsse der<br />

Bezeggversammlung aus dem Jahr 1555 e<strong>in</strong>e sogenannte<br />

Polizeiordnung war, die für den sozialen Frieden sorgen und<br />

Verstöße unter strenge Strafe stellen sollte. Diese rechtfertigt<br />

sich bezeichnenderweise mit den Worten:<br />

„Nachdem sich lange Zeitt her das Gotzlesteren, Fridbrechen,<br />

Rotten, vechten, Auch andere unzüchtig Handlung,<br />

unnd wesen über Hannd genomen, Das guott gem<strong>in</strong>deret,<br />

unnd das Böß gehauffet, und will Niemantz ka<strong>in</strong> straff mer<br />

haben, soliches a<strong>in</strong> Erberer aman und Rath, weder gegen<br />

Gott noch der Oberkait mer verandtwurtten könen, Derwegen<br />

mit hilff a<strong>in</strong>er Ersamen Gema<strong>in</strong>d diese Artickhel und<br />

Poleyzey geordnet und gesetzt […]“. 63<br />

Nur nebenbei sei an dieser Stelle darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />

über das Prozedere <strong>in</strong>nerhalb der Bezeggversammlung aus<br />

der Zeit der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de selbst praktisch nichts bekannt<br />

ist. Die bekannte Geschichte von der Leiter, die vom<br />

auf Säulen stehenden Rathaus weggezogen wurde, damit<br />

die Versammelten bis zur Beschlussfassung das Gebäude<br />

nicht mehr verlassen konnten, ist e<strong>in</strong> Element, das erst im<br />

19. Jahrhundert greifbar wird und das Entstehen des Mythos‘<br />

„Bezegg“ sehr begünstigte – ob es tatsächlich so gewesen<br />

ist, ist zum<strong>in</strong>dest zweifelhaft; es kl<strong>in</strong>gt mehr nach e<strong>in</strong>er legendarischen<br />

Übertragung des Papstwahlgewohnheiten im<br />

Konklave auf die Lokalgeschichte. Überhaupt ist es kaum<br />

zu sagen, ab wann wir überhaupt mit dem Bestehen e<strong>in</strong>es<br />

Rathauses auf der Bezegg zu rechnen haben – die Quellen<br />

lassen uns diesbezüglich nahezu gänzlich im Stich. In den<br />

Urkunden ist erstmals im Jahr 1780 (!) von e<strong>in</strong>em solchen<br />

die Rede – und das noch dazu nicht im Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>em politisch relevanten Ereignis, sondern nur im<br />

Kontext der Lokalisierung von Holzriesen auf der Bezegg; 64<br />

von der Möglichkeit e<strong>in</strong>er auch nur annähernd genauen Rekonstruktion<br />

des Gebäudes s<strong>in</strong>d wir jedenfalls meilenweit<br />

entfernt. 65<br />

Um auf die weitere Entwicklung zu sprechen kommen zu<br />

können, machen wir hier e<strong>in</strong>en größeren Sprung <strong>in</strong>s 18.<br />

Jahrhundert. Das ist unter verwaltungs- und verfassungsgeschichtlicher<br />

Rücksicht deshalb möglich, weil die Gerichtsstruktur<br />

des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes selbst sich über<br />

nahezu drei Jahrhunderte nicht mehr massiv verändert<br />

hat: die kommunalen Organe – der Landammann, der Rat<br />

und die Bezeggversammlung – waren bis <strong>in</strong>s 16. Jahrhundert<br />

grundsätzlich ausgebildet worden. Der Landammann<br />

besiegelte die notwendigen Urkunden bei Nachbarschafts-<br />

oder Erbstreitigkeiten, die Räte agierten als Gerichts- und<br />

Geme<strong>in</strong>derepräsentanten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Orten und<br />

die jährlichen drei Gerichtswochen <strong>in</strong> Andelsbuch, Egg,<br />

Schwarzenberg und Bizau waren die Anlaufstellen zur<br />

Austragung aller möglichen Konfliktfälle. Es gab daneben<br />

natürlich noch viele Details, die es wert wären besprochen<br />

zu werden, was <strong>in</strong> diesem kurzen Überblick leider nicht<br />

geschehen kann. Um nur e<strong>in</strong>ige Beispiele zu nennen: es<br />

wurden eigene Kundschaftsgerichte <strong>in</strong> Angelegenheiten abgehalten,<br />

die die Präsenz von Gerichtsleuten vor Ort erforderten,<br />

die Wahl des Landammanns, die auf Vorschlag des<br />

herrschaftlichen Vogtes seit spätestens dem ausgehenden<br />

15. Jahrhundert anfangs jährlich, dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em längeren<br />

Turnus durch die hausbesitzenden Bregenzerwälder er-<br />

Seite 349


folgte, musste immer wieder neu geregelt werden, es kam<br />

zu strukturell bed<strong>in</strong>gten Eifersüchteleien zwischen dem<br />

h<strong>in</strong>tersten Wald und dem Mittelwald, weil sich die H<strong>in</strong>terwälder<br />

durch die Konzentration der wichtigsten Ämter <strong>in</strong><br />

den Händen der Mittelwälder übervorteilt fühlten 66 usw.<br />

Die weitere Entwicklung während des 18. Jahrhunderts und<br />

darüber h<strong>in</strong>aus muss allerd<strong>in</strong>gs noch ausdrücklich thematisiert<br />

werden, weil es hier zu wichtigen Neufassungen der<br />

gerichtsgeme<strong>in</strong>dlichen Struktur gekommen ist.<br />

Es sei diesbezüglich e<strong>in</strong>gangs angemerkt, dass der umfangreiche<br />

Bestand an Gerichtsprotokollbüchern und ähnlichem<br />

Verwaltungsschriftgut, wie es seit der Mitte des 17. Jahrhunderts<br />

(zum Teil sogar noch früher) systematisch angelegt<br />

worden ist, immer noch e<strong>in</strong>er entsprechenden Bearbeitung<br />

harrt. Gerade diese <strong>in</strong>tensive, eigenständig dokumentierte<br />

und archivierte Verwaltungstätigkeit der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald ist etwas wirklich Besonderes<br />

und zeichnet diese Geme<strong>in</strong>de unter den ländlichen <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Gerichtssprengeln aus, von denen die meisten von<br />

den nahegelegenen Städten aus massiv kontrolliert und<br />

verwaltet wurden. 67 Aber bevor e<strong>in</strong>e solche Bearbeitung<br />

dieses umfangreichen Verwaltungsschriftguts geleistet ist,<br />

lässt sich hierzu kaum etwas Verlässliches sagen. Was sich<br />

allerd<strong>in</strong>gs bereits jetzt feststellen lässt, ist, dass es im Laufe<br />

des 18. Jahrhunderts zu e<strong>in</strong>er geradezu galoppierenden<br />

Verrechtlichung und Durchdr<strong>in</strong>gung der Bräuche und Gewohnheiten<br />

des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes durch die Pr<strong>in</strong>zipien<br />

des modernen Staates gekommen ist – Effizienz und<br />

E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>in</strong> der Verwaltung waren gefragt, nicht mehr<br />

die bloße Berufung auf die althergebrachte, traditionelle<br />

Verfasstheit. Es hat e<strong>in</strong>e gewisse Ironie, dass es eigentlich<br />

nicht der Versuch Maria Theresias zur Schaffung solcher<br />

Verwaltungsänderungen von oben war, 68 der <strong>in</strong> der Mitte<br />

des 18. Jahrhunderts modernere Verwaltungsstrukturen <strong>in</strong><br />

der Region konstruierte, sondern die H<strong>in</strong>terbregenzerwälder<br />

selbst dieser „Verstaatlichung“ vorarbeiteten und damit<br />

den landesfürstlichen Wünschen letztlich entgegenkamen<br />

– und zwar nicht zuletzt dadurch, dass im Jahr 1744 auf<br />

der Bezegg e<strong>in</strong> neu überarbeiteter Landsbrauch den über<br />

Seite 350<br />

zweihundert <strong>Jahre</strong>n h<strong>in</strong>weg zusammengestückelten alten<br />

Landsbrauch ablöste. 69 Das heißt aber nichts anderes, als<br />

dass die Bregenzerwälder selbst von ihrem alten Brauch<br />

abkamen, e<strong>in</strong>fach bei dr<strong>in</strong>gender Notwendigkeit Beschlüsse<br />

<strong>in</strong> verschiedensten Bereichen zu fassen und nunmehr<br />

ähnlich e<strong>in</strong>em modernisiertes Gesetzgebungsorgan ganz<br />

im S<strong>in</strong>ne der von oben gewünschten Verrechtlichung e<strong>in</strong>e<br />

systematische Verfassung erließen, die möglichst alle zentralen<br />

Bereiche auf politischer Ebene regeln sollte. Der<br />

primäre fundamentale E<strong>in</strong>bruch <strong>in</strong> die alterhergebrachte<br />

Verfassung des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes geschah also<br />

nicht, wie oft zu lesen ist, durch die Reformen unter Kaiser<br />

Joseph II. oder während der Bayernherrschaft, sondern<br />

begann letztlich von <strong>in</strong>nen her, <strong>in</strong>dem die Bezeggversammlung<br />

schon während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts<br />

zu etwas gemacht wurde, was sie vorher eigentlich nicht<br />

gewesen war: zu e<strong>in</strong>em quasi verfassungsgebenden Organ<br />

mit Ähnlichkeiten zu e<strong>in</strong>em modernen Parlament, dem mit<br />

dem neuen Landsbrauch e<strong>in</strong> verfassungsähnliches Werk<br />

zur Seite gestellt wurde.<br />

Schauen wir uns bei dieser Gelegenheit an, welche Bedeutung<br />

der Bezeggversammlung von der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

selbst zugestanden wurde. 70 Sehr bemerkenswert ist dabei<br />

der Anhang des Landsbrauches von 1744, der über die Vorgeschichte<br />

der Redaktion dieses Landsbrauches berichtet.<br />

Hier können wir folgende Aussagen lesen:<br />

„Bevor man dises geschäfft würkhlich angriff, so hatt sich<br />

e<strong>in</strong> anstandt und respective zwispalt eraignet wer nemblichen<br />

des gema<strong>in</strong>en mann auff die Bezegg auszuziehen<br />

und zuschiessen habe: <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong>ige von alter (<strong>in</strong> specie<br />

Baltasar Hartmann rath von Andelspuch als welcher schon<br />

2 mahl vorhero auf der Bezegg gewesen war) bey ihren gewissen<br />

und pflichten den sichern bericht ertheilt, die räth<br />

nemblich jeder habe 2 von gema<strong>in</strong>en mann vor sich selbsten<br />

hierzu ernenth, und außgezogen. Dargegen suchte sonderbahr<br />

aus denen 3 pfareyen Egg, Andelspuch und auch<br />

Schwarzenberg zu behaubten, dieses ausziehen des gema<strong>in</strong>en<br />

manns sehe den bauren gleich und folglich denen<br />

e<strong>in</strong> solches zuständig seye.“ 71


Wäre die Bezegg tatsächlich bis zu diesem Zeitpunkt für die<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>de so wichtig gewesen, wie bis heute <strong>in</strong> der<br />

regionalgeschichtlichen Literatur angenommen wird, dann<br />

ist es doch allzu seltsam, dass die politischen Vertreter<br />

des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes 1744 nicht e<strong>in</strong>mal wussten,<br />

wie die Besetzung durch die Geme<strong>in</strong>devertreter <strong>in</strong> den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Orten zu geschehen hatte – ganz zu schweigen<br />

davon, dass jemand, der zweimal auf der Bezegg gewesen<br />

war, schon als erfahren galt. Die Räte waren ja auf Lebenszeit<br />

gewählt 72 – die Tagungen auf der Bezegg müssen<br />

also sehr selten gewesen se<strong>in</strong> und haben allem Ansche<strong>in</strong><br />

nach für das <strong>in</strong>stitutionelle Leben der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

ke<strong>in</strong>e sehr nachhaltige Rolle gespielt. Deshalb hatte man<br />

offenbar auch ke<strong>in</strong>e Ahnung, wie man regelkonform die Abstimmungen<br />

zu handhaben hatte und stellte deshalb 1744<br />

pragmatisch fest:<br />

„Ohneracht zwar von ehewig hergangen der Bezeggischen<br />

zusammenkunfften nichts bekanth oder geschribens vorhanden,<br />

so hatt mann im sizen und umbfrag folgende ordnung<br />

gebraucht: […]. “73<br />

Die Bezeggversammlung hatte also nicht nur im kollektiven<br />

politischen Bewusstse<strong>in</strong> der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de ke<strong>in</strong>e<br />

wichtige Rolle gespielt, sondern auch <strong>in</strong> der schriftlichen<br />

Verwaltung offenbar ke<strong>in</strong>en nachhaltigen Niederschlag<br />

gefunden. 74 Die Ausarbeitung von Beschlüssen des neuen<br />

Landsbrauchs geschah noch dazu nicht e<strong>in</strong>mal auf der Bezegg<br />

selbst, sondern musste im Haus des Landammanns <strong>in</strong><br />

Bezau vorgenommen werden – erst danach begab man sich<br />

auf die Bezegg um dort die entsprechenden Beschlüsse zu<br />

fassen. 75<br />

Offensichtlich also spielte die Bezeggversammlung – von<br />

Ausnahmen abgesehen – ke<strong>in</strong>e zentrale Rolle im Verwaltungsleben<br />

des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes. Man traf sich<br />

zwar schon seit Jahrhunderten dort, um falls notwendig<br />

Beschlüsse zu fassen, aber offenbar faktisch so selten,<br />

dass die Beteiligten 1744 noch nicht e<strong>in</strong>mal wussten, wie<br />

die Geschworenen zu bestellen oder wie das Abstimmungs-<br />

Bezeggsul<br />

(Josef Feuerste<strong>in</strong> 1871)<br />

prozedere zu handhaben war. Es sche<strong>in</strong>t sogar so gewesen<br />

zu se<strong>in</strong>, dass die Versammlung nach der Kodifizierung des<br />

Neuen Landsbrauches kaum noch irgende<strong>in</strong>e Bedeutung<br />

gehabt hat – es war ja sozusagen alles geregelt. Von daher<br />

ist es ke<strong>in</strong> Wunder, dass beim Abriss des Rathauses 1807<br />

ke<strong>in</strong>erlei Proteste durch die Bregenzerwälder aufgekommen<br />

s<strong>in</strong>d 76 – es war ganz e<strong>in</strong>fach zu unwichtig gewesen.<br />

VI.<br />

Die Auflösung der althergebrachten Struktur der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald war also schon m<strong>in</strong>destens<br />

seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts von <strong>in</strong>nen<br />

her geschehen. Da waren die Reformen unter Joseph<br />

II. von 1786, die neben dem Landammann und dem Rat e<strong>in</strong><br />

separates Landgericht mit beamteten Mitgliedern e<strong>in</strong>richteten,<br />

was bereits 1790 zurückgenommen werden musste,<br />

und die Tatsache, dass der Landammann nicht mehr von<br />

allen Bregenzerwäldern, sondern von e<strong>in</strong>em 66-köpfigen<br />

Ausschuss gewählt wurden, nur e<strong>in</strong>e Beschleunigung jenes<br />

Vorganges, der sowieso schon lange e<strong>in</strong>gesetzt hatte. Bei<br />

der Auflösung des behördlichen Landgerichts 1790 stellte<br />

die Regierung sogar fest, dass diese Gewaltenteilung vier<br />

<strong>Jahre</strong> zuvor ja auf Wunsch der Bregenzerwälder selbst erfolgt<br />

sei – und Landammann Josef Anton Metzler zeigte sich<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Brief an Angelika Kauffmann sogar froh darüber,<br />

dass er mit der E<strong>in</strong>führung des Landgerichtes nicht mehr<br />

über Leben und Tod zu richten hatte. 77 Da war die vollständige<br />

Abschaffung der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de und die E<strong>in</strong>führung<br />

des neuen Geme<strong>in</strong>degesetzes von 1808 unter den Bayern<br />

nur noch der Schlussste<strong>in</strong> unter e<strong>in</strong>e lange Entwicklung. 78<br />

Nunmehr wurden große Landgerichtssprengel e<strong>in</strong>gerichtet,<br />

die sich nicht an die alten Gerichtsgrenzen hielten. Die e<strong>in</strong>zelnen,<br />

kle<strong>in</strong>räumigeren Geme<strong>in</strong>den, wie sie heute im Bregenzerwald<br />

im Wesentlichen noch bestehen, traten als die<br />

untersten Glieder der staatlichen Verwaltung an die Stelle<br />

der alten Talgeme<strong>in</strong>de – auch wenn das im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald<br />

lange nicht sehr gut funktionierte.<br />

Seite 351


Es kam allerd<strong>in</strong>gs noch zu e<strong>in</strong>em Nachspiel der alten Organisationsformen<br />

der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de, das bis heute anhält.<br />

Die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de hatte ja Vermögen gehabt, das<br />

auch weiterh<strong>in</strong> verwaltet se<strong>in</strong> wollte. Dazu gehörten unter<br />

anderem Waldungen, das Gerichtsgebäude und das Kapuz<strong>in</strong>erkloster<br />

<strong>in</strong> Bezau – für dessen Besetzung übrigens bis<br />

heute der Stand zuständig ist –, aber auch die Verwaltung<br />

zweier Schulstipendien war beispielsweise zu besorgen. So<br />

existierte der „Stand Bregenzerwald“ als Vere<strong>in</strong>igung der<br />

Geme<strong>in</strong>den Krumbach, Unterlangenegg (heute Langenegg),<br />

Egg, Andelsbuch, Schwarzenberg, Reuthe, Bezau, Bizau,<br />

Schnepfau, Mellau, Au und Schoppernau notgedrungen<br />

weiter, spielte allerd<strong>in</strong>gs politisch gesehen praktisch ke<strong>in</strong>e<br />

Rolle mehr. Beschickt wurde der koord<strong>in</strong>ierende Standesausschuss<br />

durch die Vorsteher dieser Geme<strong>in</strong>den, die<br />

e<strong>in</strong>en Standeskassier, der ab den 1890er <strong>Jahre</strong>n Standesrepräsentant<br />

genannt wurde, wählten und von denen e<strong>in</strong><br />

jährlicher Rechnungsabschluss erarbeitet wurde. 79 1895<br />

wurde erstmals e<strong>in</strong> eigenes Statut erlassen, um die <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Unsicherheiten auszuräumen. 80 Der „Stand Bregenzerwald“<br />

führt e<strong>in</strong> eigenes Wappen 81 und ist – nachdem<br />

1998 e<strong>in</strong>e neue Vere<strong>in</strong>barung unter den Standesgeme<strong>in</strong>den<br />

getroffen wurde – bis heute für die Verwaltung des Standesvermögens<br />

zuständig. Mit der alten politischen Gerichtsgeme<strong>in</strong>de<br />

im H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald hat er allerd<strong>in</strong>gs sachlich<br />

nichts mehr zu tun. Nichtsdestotrotz ist er bis heute e<strong>in</strong><br />

Zeuge der e<strong>in</strong>stigen talschaftsübergreifenden Geme<strong>in</strong>de im<br />

H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald, die bis zum Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts<br />

die entscheidende Akteur<strong>in</strong> bei der Gestaltung<br />

des soziopolitischen Lebens vor Ort gewesen ist.<br />

1 Der Vortragscharakter der folgenden Ausführungen wurde weitgehend<br />

beibehalten. Der ursprüngliche Vortragstitel lautete: „Der H<strong>in</strong>tere<br />

Bregenzerwald als Gerichtsgeme<strong>in</strong>de und Stand – Politische<br />

Organisation <strong>in</strong> vormoderner Zeit.“<br />

2 Benedikt Bilgeri, Die Besiedlung des Bregenzerwaldes <strong>in</strong> ihren<br />

Grundzügen. Dornbirn 1936.<br />

3 Benedikt Bilgeri, Die Anfänge des freien H<strong>in</strong>terbregenzerwaldes, <strong>in</strong>:<br />

Montfort 1 (1946) 1/2, S. 6-15. 73-87. 121-131.<br />

Seite 352<br />

4 Benedikt Bilgeri, Der Bregenzerwald <strong>in</strong> der ländlichen<br />

Verfassungsentwicklung <strong>Vorarlberg</strong>s, <strong>in</strong>: Montfort 21 (1969) 3/4,<br />

S. 282-334.<br />

5 Das schlagendste Beispiel dafür ist die extrem sozialromantisch<br />

angelegte Dissertation von Rudolf Fischer, Die Rechte der Bauernschaft<br />

im Innerbregenzerwald seit der örtlich bed<strong>in</strong>gten Frühzeit bis zur<br />

bayrischen Fremdherrschaft (1805/06). E<strong>in</strong> Beitrag zur Rechtsgeschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s. Masch. phil. Diss. Graz 1950; vgl. kritisch zu dieser<br />

Methodik Alois Niederstätter, „Wenn ich mich mit Geschichte befasse,<br />

mache ich mich zum Sprecher früherer Zeiten. Da gibt es ke<strong>in</strong>e<br />

Korrektur.“ Bemerkungen zur <strong>Vorarlberg</strong>er Landesgeschichtsschreibung<br />

nach 1945, <strong>in</strong>: Aufbruch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e neue Zeit. <strong>Vorarlberg</strong>er Almanach zum<br />

Jubiläumsjahr <strong>200</strong>5, hg. von Alois Niederstätter/Ulrich Nachbaur.<br />

Bregenz <strong>200</strong>6, S. 209-217. Vgl. allgeme<strong>in</strong> weiters die kritische<br />

Untersuchung von Markus Barnay, Die Erf<strong>in</strong>dung des <strong>Vorarlberg</strong>s.<br />

Ethnizitätsbildung und Landesbewußtse<strong>in</strong> im 19. und 20. Jahrhundert<br />

(Studien zur Geschichte und Gesellschaft <strong>Vorarlberg</strong>s 3). Bregenz 1988.<br />

6 Vgl. dazu v.a. Bilgeri (wie Anm. 4), S. 282-284; vgl. weiters Bilgeri (wie<br />

Anm. 3), S. 6-10.<br />

7 Franz Michael Felder, Gespräche des Lehrers Magerhuber mit se<strong>in</strong>em<br />

Vetter Michel, <strong>in</strong>: Ders., Vermischte Schriften, ediert von Walter Methlagl<br />

(Sämtliche Werke Bd. VIII). Bregenz 1979, S. 155-185, hier S. 155 f.<br />

8 Zur Denkmalenthüllung und ihrer Vorgeschichte vgl. Rudolf Fischer,<br />

Die Bezegg-Sul. S<strong>in</strong>nbild demokratischer Geme<strong>in</strong>schaft, <strong>in</strong>: Jahrbuch<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseumsvere<strong>in</strong> 115 (1971), S. 11-19, hier S. 17 f.<br />

9 Vgl. Leo Haffner, Die Kas<strong>in</strong>er. <strong>Vorarlberg</strong>s Weg <strong>in</strong> den Konservativismus.<br />

Bregenz 1977, S. 18-26.<br />

10 Zu diesem Gesamtkomplex vgl. Mathias Moosbrugger, Untersuchungen<br />

zur Verfassungsgeschichte des H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes.<br />

Strukturgeschichtliche Bewegungen vom Mittelalter zur Neuzeit. Masch.<br />

phil. Diss. Innsbruck <strong>200</strong>8, S. 167-180 und S. 206-327.<br />

11 Der Entwurf dieses Modells wurde vorgenommen von Bilgeri<br />

(wie Anm. 2).<br />

12 Die Chronik des Klosters Petershausen, hg. von Otto Feger (Schwäbische<br />

Chroniken der Stauferzeit 3). Sigmar<strong>in</strong>gen 1978.<br />

13 Ebenda, S. 147.<br />

14 Vgl. Alois Niederstätter, Zur Konstruktion von Geschichte(n): die „seligen<br />

Geschwister“ Diedo, Merbod und Ilga, <strong>in</strong>: Montfort 60 (<strong>200</strong>8) 3, S. 139-<br />

155.


15 Vgl. Christ<strong>in</strong>e Tschisner, Pollenanalytische Untersuchungen zur<br />

Vegetationsgeschichte von Bezau anhand des Profiles Grebauer Moos<br />

[unveröffentlichte Studie]. o.O. 1997, S. 5-7; vgl. weiters Anton Pfeifer,<br />

Fenster <strong>in</strong> die Vergangenheit. Neue Erkenntnisse zur Frühgeschichte des<br />

Bregenzerwaldes, <strong>in</strong>: Bregenzerwald-Heft 23 (<strong>200</strong>4), S. 6-10.<br />

16 Vgl. dazu Moosbrugger (wie Anm. 10), S. 94 f.<br />

17 Urkunde bei Joseph Bergmann, Früheste Kunde über den Bregenzerwald<br />

und die Stiftung des Klosters Mehrerau, so wie auch über das Erlöschen<br />

der alten Grafen von Bregenz im zwölften Jahrhunderte, <strong>in</strong>: Anzeige-Blatt<br />

für Wissenschaft und Kunst Nr. 128 (Jahrbücher der Literatur 118 [1847]),<br />

S. 1-54, hier: S. 27-30; Regest der Urkunde <strong>in</strong>: Regesten von <strong>Vorarlberg</strong><br />

und Liechtenste<strong>in</strong> bis zum <strong>Jahre</strong> 1260, bearb. von Adolf Helbok (Quellen<br />

zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s und Liechtenste<strong>in</strong>s 1). Innsbruck 1920-1925,<br />

Nr. 445.<br />

18 Karl Siegfried Bader, Der deutsche Südwesten <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

territorialstaatlichen Entwicklung. Sigmar<strong>in</strong>gen 21978, S. 48 hält fest:<br />

„Man übertreibt nicht, wenn man sagt, daß die staatliche Gewalt<br />

im deutschen Südwesten von etwa 1240 an <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Stadium völliger<br />

Zerrüttung geraten war.“<br />

19 Vgl. Moosbrugger (wie Anm. 10), S 121 f. 152-158.<br />

20 Die Aufarbeitung dieses Themas stellt e<strong>in</strong>es der dr<strong>in</strong>gendsten<br />

Desiderate der Bregenzerwälder Strukturgeschichte dar – die<br />

Rekonstruktion des Beziehungsgeflechtes zwischen den Reichsrittern<br />

von Ems und dem Bregenzerwald gerade im Mittelalter dürfte<br />

e<strong>in</strong>iges Licht auf die Frühzeit der Region werfen; das Jagdrecht im<br />

Bregenzerwald war e<strong>in</strong>er der kontroversiellsten Bereiche zwischen<br />

den Bregenzerwäldern und den Rittern bzw. Grafen von Ems, vgl. dazu<br />

exemplarisch die entsprechende Korrespondenz aus dem Jahr 1528<br />

mit dem Landesfürsten <strong>in</strong> den Büchern Walgau, Tiroler Landesarchiv,<br />

Bücher Walgau Bd. 1, fol. 64r . 87r . 94r .<br />

21 Vgl. Bilgeri (wie Anm. 2), S. 46; vgl. Bilgeri (wie Anm. 3), S. 14.<br />

22 Abdruck <strong>in</strong>: Jahrs-Bericht des historischen Vere<strong>in</strong>s im Oberdonau-Kreise<br />

für das Jahr 1834. Augsburg 1836, S. 70-71.<br />

23 Vgl. dazu Elmar Haller, Geschichte Sulzbergs (<strong>Vorarlberg</strong>). Dornbirn<br />

1961.<br />

24 Urkunde abgedruckt <strong>in</strong> Johann Nepomuk Vanotti, Geschichte der<br />

Grafen von Montfort und Werdenberg. E<strong>in</strong> Beitrag zur Geschichte<br />

Schwabens, Graubündens, der Schweiz und <strong>Vorarlberg</strong>s. Bregenz 1988<br />

(= Unveränderter Nachdruck der Ausgabe Belle-Vue bei Constanz 1845),<br />

S. 550-551.<br />

25 E<strong>in</strong> kurzer Überblick bei Alois Niederstätter, Die Besiedlung des<br />

Bregenzerwaldes und se<strong>in</strong>e wirtschaftliche und politische Entwicklung,<br />

<strong>in</strong>: Aus der Wälder Geschichte. Dokumentation der Vortragsreihe<br />

„Wälder Geschichtstage“ im März 1998, Dornbirn 1998, S. 9-25, hier: S.<br />

18. Zu den dynastie<strong>in</strong>ternen Geschehnissen vgl. Karl He<strong>in</strong>z Burmeister,<br />

Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s. E<strong>in</strong> Überblick (Geschichte der österreichischen<br />

Bundesländer, hg. von Johann Ra<strong>in</strong>er). Wien 41998, S. 74 f.<br />

26 Vgl. Bilgeri (wie Anm. 3), 78 f.<br />

27 Karl Siegfried Bader, Dorfgenossenschaft und Dorfgeme<strong>in</strong>de (Studien<br />

zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes II). Weimar 1962,<br />

S. 251 stellt fest, dass die Entwicklung von Tal- bzw. Samtgeme<strong>in</strong>den<br />

– anders als die auf ökonomisch-agrarischen Notwendigkeiten<br />

beruhenden dörflichen Zusammenschlüsse – von e<strong>in</strong>em jeweils eigenen<br />

„Rechtsvorgang besonderer Art“, der je e<strong>in</strong>zeln aufgedeckt werden<br />

müsse, abhängig gewesen sei.<br />

28 Vgl. den materialreichen, allerd<strong>in</strong>gs höchst e<strong>in</strong>seitigen Aufsatz von<br />

Benedikt Bilgeri, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landgeme<strong>in</strong>den bis zur bayrischen<br />

Zeit, <strong>in</strong>: <strong>Jahre</strong>sbericht des Realgymnasiums Bregenz (1953), S. 6-21.<br />

29 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die ländliche Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> bis 1800,<br />

<strong>in</strong>: Die ländliche Geme<strong>in</strong>de. Historikertag <strong>in</strong> Bad Ragaz 16. – 18. X.<br />

1985 (Schriftenreihe der Arge Alp). Bozen 1988, S. 139-157, hier S.<br />

152 bestimmt den H<strong>in</strong>teren Bregenzerwald als e<strong>in</strong>e eigene Kategorie<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Geme<strong>in</strong>detypen <strong>Vorarlberg</strong>s und bezeichnet ihn als<br />

„Gericht mit Ausübung der Funktionen der Geme<strong>in</strong>de“.<br />

30 Vgl. den Verweis auf diese angebliche Urkunde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkunde von<br />

1467, behandelt bei Otto Rieder, Urkundenkuriosa des k. Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Reichsarchivs, <strong>in</strong>sonderheit der Gerichtsbrief über die Leibeigenschaft<br />

der Staufner v. J. 1467, <strong>in</strong>: Archivalische Zeitschrift (1906), S. 103-159, hier<br />

S. 117. Zur Kritik an der Stichhaltigkeit dieses Belegs vgl. Moosbrugger<br />

(wie Anm. 10), S. 164 f.<br />

31 Vgl. Liber taxationis ecclesiarum et beneficiorum <strong>in</strong> Dioecesi<br />

Constantiensi de anno 1353, hg. von Wendel<strong>in</strong> Haid, <strong>in</strong>: Freiburger<br />

Diöcesan-Archiv (1870), S. 3-118, hier S. 26 f.<br />

32 Vgl. Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landsbräuche und ihr<br />

Standort <strong>in</strong> der Weistumsforschung (Forschungen zur Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s 1). Zürich 1970, S. 90: „Erstmals begegnet uns e<strong>in</strong> Ammann<br />

an der Spitze des Niedergerichts […] 1353 im Bregenzerwald“.<br />

Seite 353


33 Erstmals ist das Kloster St. Gallen <strong>in</strong> den 1270er <strong>Jahre</strong>n als Inhaber des<br />

Schwarzenberger Kirchensatzes bezeugt, vgl. z.B. den entsprechenden<br />

Vermerk im diözesanen Abgabenverzeichnis von 1275, des liber<br />

decimationis: Gerl<strong>in</strong>de Person-Weber, Der Liber decimationis des<br />

Bistums Konstanz. Studien, Edition und Kommentar (Forschungen zur<br />

oberrhe<strong>in</strong>ischen Landesgeschichte 44). München <strong>200</strong>1, S. 264.<br />

34 Zu ihm vgl. Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Rudolf V. von Montfort. Der letzte<br />

Graf von Feldkirch (ca. 1320-1390), <strong>in</strong>: Ders., Die Grafen von Montfort.<br />

Geschichte, Recht, Kultur. Festgabe zum 60. Geburtstag, hg. von Alois<br />

Niederstätter (Forschungen zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s N.F. 2). Konstanz<br />

1996, S. 209-211.<br />

35 Urkunde abgedruckt bei: Joseph Bergmann, Urkunden der vier<br />

vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort mit<br />

topographisch-historischen Erläuterungen, <strong>in</strong>: Archiv für Kunde<br />

österreichischer Geschichtsquellen 3. Wien 1849, S. 120-122.<br />

36 E<strong>in</strong>e Abbildung des (NB: späteren) Landessiegels bei Benedikt<br />

Bilgeri, Das Siegel des Landes Bregenzerwald um 1380, <strong>in</strong>: Jahrbuch<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseumsvere<strong>in</strong> 115 (1971), S. 30-31, hier: S. 31.<br />

Zum Begriff des „Landes“ vgl. Alois Niederstätter, Bäuerliche ‚Länder‘<br />

im alemannischen Südwesten. Beobachtungen zur Verwendung<br />

des Begriffs ‚Land‘ im Spätmittelalter <strong>in</strong>: Tirol – Österreich – Italien.<br />

Festschrift für Josef Riedmann zum 65. Geburtstag, hg. von Klaus<br />

Brandstätter/Julia Hörmann (Schlern-Schriften 330). Innsbruck <strong>200</strong>5, S.<br />

483-492.<br />

37 Vgl. ebd.; vgl. auch Bilgeri (wie Anm. 3), S. 10 und 129.<br />

38 Zur ausführlichen Argumentation vgl. Moosbrugger (wie Anm. 10), S. 174<br />

f.<br />

39 Die erste entsprechende Urkunde stammt aus dem Jahr 1386,<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv (fortan: VLA), Urk., Nr. 5093; vgl. dazu<br />

Moosbrugger (wie Anm. 10), S. 187-189.<br />

40 Der Todfall war e<strong>in</strong>e Abgabe des Grundholden an se<strong>in</strong>en Grundherrn,<br />

die beim Tod des jeweiligen Haushaltsvorstandes fällig wurde und<br />

ursprünglich meist <strong>in</strong> Form des besten Stücks Vieh geleistet werden<br />

musste.<br />

41 Vgl. dazu Ludwig Welti, Fallbuch der hohenemsischen<br />

Grundherrschaft 1596-1653. Abschnitt Bizau, <strong>in</strong>: Jahrbuch <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesmuseumsvere<strong>in</strong> 96 (1953), S. 30-51, hier S. 32; vgl. den<br />

auszugsweisen Faksimiledruck des Fallbuchs <strong>in</strong>: Dokumente zur Bizauer<br />

Geschichte, hg. von Alois Niederstätter. Bizau 1997, S. 9; vgl. Volaucnik,<br />

Geschichte des Klosters Mehrerau im Mittelalter. Masch. Univ.<br />

Diplomarbeit. o. O. o. J., S. 282 f.<br />

Seite 354<br />

42 Vgl. Alois Niederstätter, St. Galler Klosterbesitz Klosterbesitz im<br />

heutigen <strong>Vorarlberg</strong> während des Mittelalters. E<strong>in</strong> Überblick, <strong>in</strong>:<br />

Schriften des Vere<strong>in</strong>s für Geschichte des Bodensees und se<strong>in</strong>er<br />

Umgebung 103 (1985), S. 1-32, hier: S. 26.<br />

43 Vgl. zu Verlauf und Deutung dieses Streits Moosbrugger (wie Anm. 10),<br />

S. 72-87; vgl. e<strong>in</strong>en nacherzählenden Überblick des Konflikts bei Franz<br />

X. Moosmann, Das Recht des Todfalls, <strong>in</strong>: Bregenzerwälder-Blatt Nr. 23<br />

(1. Dezember 1875), S. 93-94; Nr. 24 (15. Dezember 1875), S. 97-98; Nr. 4<br />

(5. Februar 1876), S. 16; Nr. 5 (1. März 1876), S. 20; Nr. 6 (15. März 1876),<br />

S. 23-24; Nr. 7 (1. April 1876), S. 27-28.<br />

44 E<strong>in</strong>zelthemen aus diesem Gesamtkomplex behandelt bei: Markus<br />

Bartholomäus F<strong>in</strong>k, Regionale Strafrechtsgeschichte des ehemaligen<br />

Landgerichtes H<strong>in</strong>terbregenzerwald unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Auswirkungen der Pe<strong>in</strong>lichen Halsgerichtsordnung Karls V. von<br />

1532 auf die Strafrechtspflege dieses Gerichtes. Masch. jur. Diss. o. O.<br />

1997; Andreas Bauer, Das Gnadenbitten <strong>in</strong> der Strafrechtspflege des 15.<br />

und 16. Jahrhunderts. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung<br />

von Quellen der <strong>Vorarlberg</strong>er Gerichtsbezirke Feldkirch und des<br />

H<strong>in</strong>teren Bregenzerwaldes (Rechtshistorische Reihe 143). Frankfurt a.<br />

Ma<strong>in</strong> u.a. 1996; Hermann Sander, Ueber das Begnadigungsrecht der<br />

Stadt Feldkirch und des h<strong>in</strong>tern Bregenzerwaldes. Innsbruck 1883; für<br />

die ausführliche Nachzeichnung der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit<br />

als e<strong>in</strong>es wichtigen Moments beim Ausbau der Herrschafts- und<br />

Verwaltungsstrukturen <strong>in</strong> der Region vgl. Moosbrugger (wie Anm. 10), S.<br />

206-257.<br />

45 Vgl. Arno Borst, Lebensformen im Mittelalter. Hamburg <strong>200</strong>4, S. 59.<br />

46 VLA, Urk., Nr. 3749.<br />

47 VLA, Urk., Nr. 3750; Regest bei Alois Niederstätter, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Urfehdebriefe bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. E<strong>in</strong>e<br />

Quellensammlung zur Rechts- und Sozialgeschichte des Landes<br />

(Forschungen zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s 6). Dornbirn 1985, S. 24 f.<br />

Zur Interpretation der verunglückten Vollstreckung als Gottesurteil vgl.<br />

ebenda, S. 16.<br />

48 VLA, Urk., Nr. 3749.<br />

49 Die diesbezüglich wichtigste Urkunde stammt vom 10. März 1460, wo<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weistumsartigen Abschnitt das Übersagungsverfahren fixiert<br />

worden ist, VLA, Urk., Nr. 8783; abgedruckt bei Sander (wie Anm. 44),<br />

Fußnote 12.


50 Schlagend sollte das beispielsweise im Kontext der Verfolgung der<br />

Täufer <strong>in</strong> Au und Schoppernau werden. Der Prozess gegen Jos Wilhalm<br />

und se<strong>in</strong>e Frau Elisabeth Moosbrugger<strong>in</strong> aus dem Jahr 1618 hatte<br />

nämlich vorläufig mit e<strong>in</strong>em Todesurteil geendet – das Gericht hatte<br />

allerd<strong>in</strong>gs vorgehabt, dieses Urteil nachträglich zu mildern, d.h. von<br />

se<strong>in</strong>em Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen. Der anwesende<br />

landesfürstliche Kommissär verh<strong>in</strong>derte jedoch mit Berufung auf e<strong>in</strong>e<br />

landesfürstliche Entscheidung das Ergehen e<strong>in</strong>es Begnadigungsurteils,<br />

vgl. dazu Hildegund Gismann-Fiel, Das Täufertum <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

(Forschungen zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s 4). Dornbirn 1982, S. 82-84.<br />

51 Der erste bekannte H<strong>in</strong>weis auf e<strong>in</strong> „Wahlrecht“ der Bregenzerwälder<br />

stammt aus dem Jahr 1497, VLA, Urk., Nr. 3815. König Maximilian I. hält<br />

hier fest, das e<strong>in</strong> yegklicher lanndtaman so dann e<strong>in</strong>es yeden jars aus<br />

den vieren, die unser vogt zu Veldkirch fürslecht und anzaigt und von<br />

den obgemelten unnsern leuten des h<strong>in</strong>tern teils des Pregenntzerwalds<br />

wie von alter herkomen ist angenomen und erwelt wirdet. Solche<br />

Bezugnahmen auf e<strong>in</strong> angebliches altes Herkommen waren übrigens<br />

sehr oft re<strong>in</strong>e Phrase, h<strong>in</strong>ter denen meist tatsächlich Neuerungen<br />

steckten, die durch diese Formel legitimiert werden sollten, vgl. Simon<br />

Teuscher, Erzähltes Recht. Lokale Herrschaft, Verschriftlichung und<br />

Traditionsbildung im Spätmittelalter (Campus Historische Studien 44).<br />

Frankfurt a. Ma<strong>in</strong>/New York <strong>200</strong>7, S. 204; vgl. besonders e<strong>in</strong>deutig<br />

Otto Brunner, Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen<br />

Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter. Wien/Wiesbaden<br />

1959 4 , S. 138 f.<br />

52 Vgl. Wilhelm Meusburger, Die Landammänner des H<strong>in</strong>teren<br />

Bregenzerwaldes. E<strong>in</strong> Beitrag zur Geschichte des Bregenzerwaldes.<br />

Masch. phil. Diss. masch. Innsbruck 1981, 488.<br />

53 Vgl. dazu Moosbrugger (wie Anm. 10), S. 298-324.<br />

54 E<strong>in</strong>e systematisch erarbeitete Zusammenstellung e<strong>in</strong>schlägiger<br />

Urkunden, die den Raum Au-Schoppernau betreffen, bei Gerhard<br />

Feuerste<strong>in</strong>, Urkunden zur Agrargeschichte des Bregenzerwaldes<br />

(Forschungen zur Geschichte des Bregenzerwaldes 5). Dornbirn 1983.<br />

55 Vgl. dazu die Darstellung des Forschungsstandes bei Wilhelm<br />

Meusburger, „Die Wälderrepublik“?, <strong>in</strong>: Aus der Wälder Geschichte.<br />

Dokumentation der Vortragsreihe „Wälder Geschichtstage“ im März<br />

1998. Dornbirn 1998, S. 27-38.<br />

56 Vgl. Fischer (wie Anm. 5), S. 110 [Fußnote 1]: „Bezau liegt am Fuße<br />

jener erhabenen, von feierlichster Alpenlandstimmung umfangene<br />

‚Bezegg’, die durch e<strong>in</strong> halbes Jahrtausend h<strong>in</strong>durch unser heroisches<br />

‚Wälderparlament’ trug, <strong>in</strong> dem Landamann [!] und Rat und noch e<strong>in</strong>mal<br />

so viele Abgeordnete der Geme<strong>in</strong>den zum tunlichen Wohle des Landes<br />

‚das Recht wiesen’.“ Vgl. ebenda, S. 111: „Werfen wir erst e<strong>in</strong>en Blick<br />

h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Zusammensetzung der H<strong>in</strong>terwälder Volksvertretung, so<br />

nehmen wir <strong>in</strong> ihr wohl so recht das ideale Spiegelbild e<strong>in</strong>er Demokratie<br />

wahr. Und berief der Wälder Magistrat e<strong>in</strong>e Ratsversammlung ‚auf die<br />

Bezegg’ e<strong>in</strong>, was m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr, nach Bedarf mehrmals der<br />

Fall war, so kam es zunächst zum sogenannten ‚Auszug’.“ Vgl. ebenda,<br />

S. 75: „Sie, diese bäuerliche Volksvertretung ‚auf der Bezegg’ als die<br />

oberste richterliche und adm<strong>in</strong>istrative Instanz der Landgeme<strong>in</strong>de<br />

des H.Br.Ws., hat sie diese Friedensordnung nicht <strong>in</strong> idealster Weise<br />

verkörpert?“<br />

57 VLA, Urk., Nr. 3854; näher behandelt bei Moosbrugger (wie Anm. 10), S.<br />

328-332.<br />

58 Übrigens bestand die Landgeme<strong>in</strong>de als Wahlveranstaltung weiter – die<br />

Bestellung des Landammannes geschah auch weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Andelsbuch<br />

durch Wahl durch die hausbesitzenden Bregenzerwälder. Zum Prozedere<br />

nach neuzeitlichen Quellen vgl. Meusburger (wie Anm. 55), S. 31 f.<br />

59 VLA, Urk., Nr. 3853.<br />

60 Sammlungen der „alten Landsbräuche“ (d.h. derjenigen vor der<br />

Neuredaktion von 1744): VLA, Gericht Bregenzerwald, Hss. 2 und 3.<br />

61 Vgl. Burmeister (wie Anm. 32), S. 51.<br />

62 Vgl. zu diesen Prozessen W<strong>in</strong>fried Schulze, E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Neuere<br />

Geschichte (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher 1422). Stuttgart<br />

31996, S. 80-86.<br />

63 Abgedruckt: Der Landsbrauch im <strong>in</strong>nern Bregenzerwalde, <strong>in</strong>:<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Volks-Kalender (1855), o. S. Das Orig<strong>in</strong>al dieses<br />

Beschlusses ist verschollen.<br />

64 Urkunde vom 18. April 1780: VLA, Urk., Nr. 6301: das anderte [Holzries]<br />

durch den tiefen graben gegen dem rathshaus.<br />

65 Trotzdem gibt es bis heute Versuche der Rekonstruktion dieses<br />

Gebäudes, vgl. z.B. Franzmichel Willam, Das Rathaus auf der Bezegg, <strong>in</strong>:<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Volkskalender (1961), S. 54-58.<br />

66 Vgl. Bilgeri (wie Anm. 4), S. 308 f.<br />

Seite 355


67 Vgl. z.B. das Montafon, das verwaltungstechnisch stark an Bludenz<br />

gebunden war, vgl. Alois Niederstätter, Bludenz im Mittelalter (bis 1420),<br />

<strong>in</strong>: Geschichte der Stadt Bludenz. Von der Urzeit bis zum Beg<strong>in</strong>n des 20.<br />

Jahrhunderts, hg. von Manfred Tschaikner (Bodensee-Bibliothek 39).<br />

Sigmar<strong>in</strong>gen 1996, S. 53-100, hier S. 64 f; vgl. dazu auch Nicole Diana<br />

Ohneberg, So geschaehe darum, das recht sye. Rechtsprechung und<br />

Konfliktbewältigung im Montafon anhand der Märzengerichtsprotokolle<br />

(1490-1506). Masch. phil. Diss. Innsbruck <strong>200</strong>3. Vgl. weiters Anita<br />

Muther, Das Gericht Rankweil-Sulz (15. bis Ende 17. Jahrhundert). Masch.<br />

phil. Diss. Innsbruck <strong>200</strong>5.<br />

68 Vgl. dazu Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, Bd. 4: Zwischen<br />

Absolutismus und halber Autonomie. Wien/Köln/Graz 1982. S. 73-87.<br />

69 Abgedruckt ist e<strong>in</strong>e Abschrift des „Neuen Landsbrauchs“ bei<br />

Meusburger (wie Anm. 52), S. 431-490.<br />

70 Um diesbezüglich absolut verlässliche Antworten zu liefern, müsste<br />

faktisch das gesamte umfangreiche Quellenmaterial der frühen Neuzeit<br />

untersucht werden, was allerd<strong>in</strong>gs aus den mehrfach genannten<br />

Gründen im Rahmen dieses kle<strong>in</strong>en Aufsatzes nicht möglich ist. Es soll<br />

deshalb hier lediglich die Wahrnehmung der Bezeggversammlung <strong>in</strong> der<br />

Mitte des 18. Jahrhunderts thematisiert werden, was aber doch erste<br />

Rückschlüsse auf die pr<strong>in</strong>zipielle Bedeutung der Bezeggversammlung<br />

im Gesamt der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de ermöglicht und jedenfalls neue<br />

Perspektiven eröffnet.<br />

71 VLA, Gericht Bregenzerwald, Hs. 6, S. 140.<br />

72 Vgl. Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die Verfassung der ländlichen Gerichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s vom Spätmittelalter bis zu Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts, <strong>in</strong>:<br />

Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 19 (1971) 1, S. 26-39,<br />

hier: S. 32.<br />

73 VLA, Gericht Bregenzerwald, Hs. 6, S. 142.<br />

74 Hier ist daran zu er<strong>in</strong>nern, dass die oben erwähnten älteren<br />

Landsbrauchkompilationen letztlich private Zusammenstellungen<br />

waren, die wohl zwar im gerichtlichen Kontext von E<strong>in</strong>zelpersonen<br />

verwendet wurden, aber offenbar nicht als offizielle Redaktionen der<br />

Landsbräuche der Gerichtsgeme<strong>in</strong>de galten.<br />

75 Vgl. VLA, Gericht Bregenzerwald, Hs. 6, S. 142: und ward die ganze<br />

manschaft unterm 30. July 1744 zue Bezau <strong>in</strong> H. landamman Feürste<strong>in</strong>s<br />

behausung zuesammen getretten um praelim<strong>in</strong>aria zuemachen, und<br />

sich e<strong>in</strong> und anderern nothwendigkeithen halber zu underreden wo<br />

mann auch schon damahl e<strong>in</strong>ige schlus abgefaßet, und hernach auff<br />

der Bezegg bestätiget.<br />

Seite 356<br />

76 Vgl. Meusburger (wie Anm. 55), S. 37.<br />

77 Vgl. ebenda, S. 36 f.<br />

78 Vgl. dazu Ulrich Nachbaur, Von den Ständen zu den Geme<strong>in</strong>den (Verba<br />

volant 42, www.landesarchiv.at, urn:nbn:de:0198-03426).<br />

79 Vgl. die entsprechenden Akten <strong>in</strong>: VLA, Landesausschuss 2/1868-1918,<br />

Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen Stand Bregenzerwald [Sch. 257]. Die Rechnung für<br />

das Jahr 1876 auch <strong>in</strong>: Bregenzerwälder-Blatt (1877), S. 78-80.<br />

80 In: VLA, Landesausschuss 2/1868-1918, Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen Stand<br />

Bregenzerwald [Sch. 257].<br />

81 Vgl. Cornelia Albertani/Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>dewappenregistratur (Kle<strong>in</strong>e Schriften des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchivs 6). Bregenz <strong>200</strong>7, S. 51.


HeimatGeme<strong>in</strong>de<br />

Gedanken zum Begriffspaar Heimat - Geme<strong>in</strong>de<br />

Petra Walser<br />

Man würde me<strong>in</strong>en, e<strong>in</strong>e Eröffnungsrede zum Thema Geme<strong>in</strong>de<br />

fördert sicherlich ke<strong>in</strong>e neuen Erkenntnisse zutage.<br />

Denn der Begriff Geme<strong>in</strong>de sche<strong>in</strong>t im ersten Moment doch<br />

sehr leicht fassbar zu se<strong>in</strong>. In der Öffentlichkeit oft strapazierte<br />

Def<strong>in</strong>itionen stempeln die Geme<strong>in</strong>de zum bloßen<br />

Verwaltungsapparat. Andere Betrachtungsweisen eröffnen<br />

zwar Assoziationen die höchst komplexe Fragen aufwerfen,<br />

werden aber nur sehr selten analysiert oder gar <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit<br />

untersucht.<br />

Es genügt nicht, e<strong>in</strong>en Ort und se<strong>in</strong>e Menschen, die normativ<br />

verbunden s<strong>in</strong>d und dazu <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er politischen<br />

Verwaltungse<strong>in</strong>heit erfasst werden, als Geme<strong>in</strong>de zu def<strong>in</strong>ieren.<br />

Denn alle<strong>in</strong> die Komponenten Raum und Mensch<br />

bilden e<strong>in</strong> Spannungsfeld, das e<strong>in</strong>e nahezu unerschöpfliche<br />

Fülle an Forschungsmaterial <strong>in</strong> sich birgt.<br />

Zunächst also ist da der Raum, e<strong>in</strong> Ort, wo wir h<strong>in</strong>gehören<br />

und der uns räumlich b<strong>in</strong>det. Wenn wir Teil e<strong>in</strong>es Raumes<br />

s<strong>in</strong>d, dann liegt also etwas Erfahrbares vor, etwas, das wir<br />

kennen. Erste Voraussetzung dafür ist, dass der Mensch<br />

mit e<strong>in</strong>em S<strong>in</strong>nesapparat ausgerüstet ist, der ihm das dreidimensionale<br />

Wahrnehmen se<strong>in</strong>er Umgebung erst ermöglicht.<br />

Dabei s<strong>in</strong>d es nicht alle<strong>in</strong> materielle Eigenschaften<br />

der umgebenden Landschaft, die sich e<strong>in</strong>prägen, sondern<br />

entsprechend der E<strong>in</strong>zigartigkeit, die jedem Wesen zu eigen<br />

ist, wird der Raum immer als komplexe, <strong>in</strong>dividuelle<br />

S<strong>in</strong>neserfahrung erlebt. Die Reize, die dabei von der Umwelt<br />

ausgesendet werden, stimulieren unser Bewusstse<strong>in</strong><br />

von e<strong>in</strong>er Orientierungs- und Strukturierungsebene bis h<strong>in</strong><br />

zu e<strong>in</strong>er Gefühlsebene mit verschiedensten Ausprägungen.<br />

Die Beziehung Raum – Mensch ist also von höchster Komplexität,<br />

<strong>in</strong> der verschiedenste Faktoren den Umgang des<br />

Menschen mit se<strong>in</strong>er Umgebung bee<strong>in</strong>flussen, <strong>in</strong>dem er<br />

mentale Landkarten als kognitive Karten erstellt. Wir haben<br />

e<strong>in</strong>e Strategie parat, um diesen Raum kennen zu lernen. Diese<br />

Strategien und die daraus resultierende Fähigkeit sich<br />

orientieren zu können, s<strong>in</strong>d für das menschliche Überleben<br />

im Alltag e<strong>in</strong>e Voraussetzung. So lernen auch K<strong>in</strong>der nach<br />

Eröffnung der Ausstellung „Geme<strong>in</strong>de Lech 1808 bis <strong>200</strong>8“; Lech, Museum Huberhus, 28. November <strong>200</strong>8<br />

Petra Walser (geb. 1971 <strong>in</strong> Bludenz), Mag. Dr. phil., von 1995 bis Oktober <strong>200</strong>8 Geme<strong>in</strong>dearchivar<strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de Lech<br />

und nach Raum zu erfassen. Dies hängt vor allem mit der<br />

Entwicklung der S<strong>in</strong>nesorgane und mit der körperlichen<br />

Reichweite zusammen. Zunächst beschränkt sich der Blickw<strong>in</strong>kel<br />

auf unser Zuhause – auf unsere Geme<strong>in</strong>de, doch<br />

spätestens mit dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Schule wird die Perspektive<br />

unserer Umwelt unwiderruflich erweitert. Wir verlassen<br />

unsere Geme<strong>in</strong>de, unsere gewohnte Umgebung. 1<br />

Geme<strong>in</strong>de ist demnach eben nicht nur e<strong>in</strong>e politische E<strong>in</strong>heit<br />

e<strong>in</strong>es Staatsgebildes sondern Heimat. Der Begriff an<br />

sich beschreibt e<strong>in</strong>e Dreiheit von Gesellschaft, Raum und<br />

Tradition, was bedeutet, dass Heimat die „[…] menschliche,<br />

landschaftliche und gesellschaftliche Umwelt, <strong>in</strong> der<br />

sich der Mensch identifiziert, rational und emotional b<strong>in</strong>det<br />

und sichert.“ 2 Wenn man so will, so ist diese ursprüngliche<br />

Def<strong>in</strong>ition von „Heimatgeme<strong>in</strong>de“ im 21. Jahrhundert durch<br />

modernste Kommunikationstechnik <strong>in</strong>s Wanken geraten.<br />

Bedenkt man, dass es heute sogar möglich ist, Gegenden<br />

zu kennen, ohne zum<strong>in</strong>dest physisch dort gewesen zu se<strong>in</strong>,<br />

so fragt man sich, ob diese Räume jemals zur Heimat werden<br />

können. E<strong>in</strong>e Frage, die sich auch Max Frisch stellt,<br />

<strong>in</strong>dem er den Satz formuliert: „Ist Ihnen schon e<strong>in</strong>mal der<br />

Gedanke gekommen, sie hätten sich für e<strong>in</strong>e andere Heimat<br />

möglicherweise besser geeignet?“ 3<br />

Die Möglichkeit e<strong>in</strong>er anderen und damit weiteren Heimat<br />

mutet surreal an, denn um dies zu wissen oder zu erfahren,<br />

müsste man sich zuerst e<strong>in</strong>e neue Heimat schaffen.<br />

Doch s<strong>in</strong>d wir überhaupt <strong>in</strong> der Lage zwei oder mehrere<br />

„Heimaten“ zu haben? Haben wir <strong>in</strong> unserer schnelllebigen<br />

Welt überhaupt Zeit an e<strong>in</strong>em Ort „Heimat zu leben“? Wird<br />

Heimat <strong>in</strong> Zukunft noch e<strong>in</strong>e Rolle spielen, wenn uns durch<br />

modernste Technik selbst die Fremde vertraut ist. E<strong>in</strong>es ist<br />

sicher, das Wortpaar Heimat - Fremde hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Konnotation<br />

als „gegensätzliches Wortpaar“ viel e<strong>in</strong>gebüßt. Der<br />

Gegenpol Fremde wurde durch Globalisierung ersetzt: Die<br />

Welt ist vernetzt wie nie zuvor, wir können uns quasi überallh<strong>in</strong><br />

„e<strong>in</strong>loggen“, und doch verteidigen wir paradoxerweise<br />

unsere „Scholle“, unsere Heimat, wie nie zuvor, wenn es<br />

se<strong>in</strong> muss, sogar mit Gewalt.<br />

Seite 357


Das Begriffspaar Heimat - Geme<strong>in</strong>de ist demnach nichts<br />

anderes als e<strong>in</strong>e tragende Säule unserer menschlichen<br />

Identifikation – e<strong>in</strong>e lebenslange Ause<strong>in</strong>andersetzung mit<br />

Mensch und Raum, die uns zu dem macht, was wir s<strong>in</strong>d.<br />

1 Vgl. Petra Walser, Lech. Namen e<strong>in</strong>er Landschaft. Untersuchungen zur<br />

Mikrtoponymie. Lech <strong>200</strong>4, S. 51 f.<br />

2 Michael Neumeyer, Heimat. Zu Geschichte und Begriff e<strong>in</strong>es Phänomens<br />

(Kieler geographische Schriften 84). Kiel 1992, S. 64.<br />

3 Max Frisch, Heimat – E<strong>in</strong> Fragebogen, <strong>in</strong>: Analysen, Themen,<br />

Perspektiven - Bundeszentrale für politische Bildung 249/I (1990), S.<br />

243.<br />

Seite 358


Geme<strong>in</strong>de Lech<br />

Vor rund <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n zählte „Lech“ 445 E<strong>in</strong>wohner und damit<br />

etwa e<strong>in</strong> Viertel der heutigen Bevölkerung. Die Bezeichnung<br />

„Lech“ trug bis dah<strong>in</strong> jedoch lediglich der Fluss und<br />

nicht die Ortschaft selbst, welche „Tannberg“ oder auch<br />

„Tannberg am Lech“ genannt wurde. Bis zur Auflösung im<br />

Jahr 1808 war „Tannberg“ zudem der Name des Gerichts,<br />

dem neben Lech auch Warth, Schröcken und Hochkrumbach<br />

angehörten. Nicht Teil des Gerichts waren die Parzelle<br />

Omesberg, Zürs und die Leute des Älpele. Sie unterstanden<br />

der Herrschaft Sonnenberg und wurden erst im Jahr 1844<br />

der Geme<strong>in</strong>de Lech e<strong>in</strong>gegliedert. 1<br />

Der Name der Ortschaft änderte sich später <strong>in</strong> „Lech am<br />

Tannberg“ und als „Lech am Arlberg“ wurde die Ortschaft<br />

erstmals <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em im Jahr 1921 erschienenen Alp<strong>in</strong>führer<br />

beworben. Der Herausgeber des Alp<strong>in</strong>führers war der Kronenwirt<br />

Wilhelm Pfefferkorn, der die Bezeichnung „Lech<br />

am Arlberg“ vornehmlich aufgrund des besseren Werbeeffektes<br />

verwendete und Lech als den Mittelpunkt des Arlberggebietes<br />

darstellte. 2 Bis heute def<strong>in</strong>iert sich Lech als<br />

dem Arlberggebiet zugehörig und bildet zusammen mit<br />

St. Anton, St. Christoph, Stuben und Zürs e<strong>in</strong>e Tourismusregion.<br />

3 Die ursprüngliche Bezeichnung „Tannberg“ blieb<br />

dennoch erhalten und zwar als Bezeichnung für die <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de Lech unterhalb der Rudalpe gelegene Parzelle.<br />

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte am Tannberg,<br />

wie auch <strong>in</strong> anderen Berggeme<strong>in</strong>den <strong>Vorarlberg</strong>s,<br />

e<strong>in</strong>e starke Abwanderung e<strong>in</strong>. Insbesondere <strong>in</strong> der zweiten<br />

Hälfte des 19. Jahrhunderts verließen viele Menschen<br />

die Ortschaft und zogen e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz <strong>in</strong> der aufstrebenden<br />

Textilbranche der Arbeit e<strong>in</strong>es Bergbauern vor. Vom<br />

Rhe<strong>in</strong>tal ausgehend wanderten wiederum e<strong>in</strong>ige hundert<br />

Personen <strong>in</strong> die USA aus, darunter e<strong>in</strong>ige Lecher<strong>in</strong>nen und<br />

Lecher. Auch die Familie des Josef Anton Jochum (geboren<br />

1848) und se<strong>in</strong>er Frau Veronika Wolf (geboren 1851), wohnhaft<br />

<strong>in</strong> Tannberg 5/62, wanderte um 1889 nach Idaho <strong>in</strong> die<br />

USA aus. In den USA brachten es die Auswanderer zu e<strong>in</strong>er<br />

eigenen Farm. 4<br />

Ausstellung „Geme<strong>in</strong>de Lech 1808 bis <strong>200</strong>8“; Lech, Museum Huberhus, 28. November <strong>200</strong>8 bis 19. April <strong>200</strong>9<br />

Birgit Ortner (geb. 1982 <strong>in</strong> Wien), Mag. phil. BSc, seit Oktober <strong>200</strong>8 Geme<strong>in</strong>dearchivar<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Lech<br />

E<strong>in</strong> Querschnitt aus <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong>n Geme<strong>in</strong>degeschichte<br />

Birgit Ortner<br />

Bis zum Jahr 1900 sank die Bevölkerung der Geme<strong>in</strong>de Lech<br />

auf 339 Personen. 5 E<strong>in</strong>e Trendumkehr der Bevölkerungsentwicklung<br />

erfolgte schließlich mit dem Bau der Flexenstraße<br />

gegen Ende des 19. Jahrhunderts, die die notwendige <strong>in</strong>frastrukturelle<br />

Voraussetzung für das Aufkommen des Fremdenverkehrs<br />

darstellte.<br />

Vor Errichtung der Flexenstraße, bis etwa 1850, erfolgte der<br />

Handel der Geme<strong>in</strong>de mit Bayern. E<strong>in</strong> Weg führte ursprünglich<br />

über die Lechleitner Alpen durch das Rappenalp- und<br />

Stillachtal nach Oberstdorf. Durch den Ausbau des Saumpfades<br />

über den Flexen zu e<strong>in</strong>em Karrenweg 1856 nahm der<br />

Verkehr am Flexen weiter zu und die Handelsroute nach Bayern<br />

verlor allmählich an Bedeutung. Der Handel verlagerte<br />

sich <strong>in</strong> das übrige <strong>Vorarlberg</strong>, die Schweiz, nach Tirol und<br />

Italien. Mit der Eröffnung der Arlbergbahn 1884 erfolgte der<br />

Warenbezug <strong>in</strong> Langen am Arlberg, wodurch der Weg von<br />

Stuben nach Lech erneut an Bedeutung gewann. Der Weg<br />

war jedoch im Sommer durch Ste<strong>in</strong>schlag und im W<strong>in</strong>ter<br />

durch Law<strong>in</strong>en stark gefährdet. 6 Am 21. Dezember 1886<br />

wurde der Frächter und Postbote Franz Josef Mathies, der <strong>in</strong><br />

die Geschichte als „Law<strong>in</strong>en-Franz-Josef“ e<strong>in</strong>g<strong>in</strong>g, im Kurzkehrtobel<br />

von e<strong>in</strong>er Staublaw<strong>in</strong>e erfasst. Schwer verletzt<br />

konnte der Verschüttete geborgen werden. Am 29. Dezember<br />

1891 kam der Lecher Josef Anton Walch, Vater von sechs<br />

K<strong>in</strong>dern, an der gleichen Stelle ums Leben. Der Bruder des<br />

Verunglückten, der damalige Geme<strong>in</strong>devorsteher Sebastian<br />

Walch, wurde zur treibenden Kraft für den Bau der Flexenstraße.<br />

1895 wurde der Bau <strong>in</strong> Angriff genommen und zwei<br />

<strong>Jahre</strong> später, 1897, wurde die Errichtung des Teilstücks Stuben-Flexenpass<br />

abgeschlossen. Die Fertigstellung der Straße<br />

nach Lech erfolgte bis 1900. 1909 war die Verb<strong>in</strong>dung<br />

von Lech nach Warth und weiter bis an die Landesgrenze<br />

fertig gestellt. 7 Die bessere Erreichbarkeit von Zürs und Lech<br />

machte sich bereits um die Jahrhundertwende bemerkbar,<br />

als die ersten Gäste kamen. Den ersten Skikurs hielt Viktor<br />

Sohm 1906 <strong>in</strong> Zürs ab. Mit E<strong>in</strong>setzen des Fremdenverkehrs<br />

stieg auch die Bevölkerungszahl leicht an. Zwischen 1910<br />

und 1923 dürften bereits erstes Gast- und Gewerbepersonal<br />

Seite 359


sowie Straßenarbeiter nach Lech gekommen se<strong>in</strong>. Zwischen<br />

1923 und 1934 verdoppelte sich die E<strong>in</strong>wohnerzahl auf 751<br />

Personen. 8<br />

Neben dem Bau der Flexenstraße war auch der Ausbau<br />

der kommunalen Infrastruktur für den wachsenden Fremdenverkehr<br />

von Bedeutung. Erwähnt sei an dieser Stelle<br />

die Elektrifizierung von Lech, die <strong>in</strong> den 1920er-<strong>Jahre</strong>n erfolgte.<br />

Als erstes Elektrizitätswerk entstand im Sommer<br />

1924 das Mühlewerk. Es folgten die Errichtung e<strong>in</strong>es Elektrizitätswerkes<br />

<strong>in</strong> Zürs und des Elektrizitätswerks Walkerbach<br />

bei der Stubenbacher Brücke. Noch im Jahr 1954 gab<br />

es Schwierigkeiten mit der Stromversorgung. Wie aus der<br />

Schulchronik hervorgeht, fiel am 11. Jänner 1954 <strong>in</strong> Lech die<br />

gesamte Stromversorgung aus. Der Grund für den Ausfall<br />

waren die starken Schneefälle. 65 und 90 cm lockerer Neuschnee<br />

waren bei starkem Westw<strong>in</strong>d gefallen. Die e<strong>in</strong>zige<br />

Zuleitung über die Auenfelder war durch die Schneefälle<br />

und den Sturm zerstört worden. Die Geme<strong>in</strong>de war ohne<br />

Strom. Ganz Lech blieb im Dunkeln und wie <strong>in</strong> alten Zeiten<br />

flackerten Kerzenlichter <strong>in</strong> den Stuben auf. Die Elektrogeräte<br />

und die Wasserpumpen standen still. Aufgrund des<br />

Fremdenverkehrs und der vielen Skigäste war rasches Handeln<br />

angesagt. Nach zwei Tagen konnte im Elektrizitätswerk<br />

Walkerbach e<strong>in</strong>e Notstromversorgung e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />

Das kle<strong>in</strong>e Kraftwerk war jedoch nicht <strong>in</strong> der Lage, den gesamten<br />

Ort zu versorgen. Die e<strong>in</strong>zelnen Ortsteile wurden<br />

daher abwechselnd mit Strom versorgt. 9<br />

Mit weiteren <strong>in</strong>frastrukturellen E<strong>in</strong>richtungen, wie dem<br />

Bau e<strong>in</strong>er Kle<strong>in</strong>kab<strong>in</strong>en-Seilbahn zur Erschließung von<br />

Oberlech 1947, dem Ausbau der Wasserversorgung <strong>in</strong> den<br />

1950er-<strong>Jahre</strong>n, dem Baubeg<strong>in</strong>n der Ortskanalisation 1966,<br />

der Errichtung der Mühlegarage 1968, der E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es<br />

Ortsbusses 1997 und e<strong>in</strong>er Vielzahl an neuen Liftanlagen<br />

wandelte sich die Geme<strong>in</strong>de Lech fortlaufend von e<strong>in</strong>em<br />

von der Landwirtschaft geprägten Dorf zum <strong>in</strong>ternationa-<br />

Seite 360<br />

Lech 1907<br />

len W<strong>in</strong>tersportort. Zu Beg<strong>in</strong>n des neuen Jahrtausends<br />

verbuchte Lech knapp e<strong>in</strong>e Million Nächtigungen jährlich.<br />

Rund 93,4 Prozent der erwerbstätigen Personen waren im<br />

Dienstleistungsbereich Tourismus beschäftigt. 10<br />

1 Andreas Ulmer, Topographisch-historische Beschreibung des<br />

Generalvikariates <strong>Vorarlberg</strong>. Bd. VI: Dekanat Sonnenberg, 1. Teil.<br />

Dornbirn 1937, S. 9-14.<br />

2 Georg Sutterlüty, Die Bedeutung des alp<strong>in</strong>en Skilaufs für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de Lech von se<strong>in</strong>en Anfängen bis<br />

zum Beg<strong>in</strong>n des Massentourismus. phil. Dipl.-Arb. Innsbruck 1999,<br />

S. 33.<br />

3 Petra Walser, Lech. Namen e<strong>in</strong>er Landschaft. Untersuchungen zur<br />

Mikrotoponymie. Lech <strong>200</strong>4, S. 14.<br />

4 Petra Walser, „The American Dream“ – Lecher Auswanderer und ihre<br />

neue Heimat <strong>in</strong> den USA, unveröffentlichtes Manuskript, Lech o.J.;<br />

Geme<strong>in</strong>dearchiv Lech, Historisches Häuserverzeichnis, Tannberg 5/62.<br />

5 Sutterlüty (wie Anm. 2), S. 6<br />

6 Ebenda, S. 12-13.<br />

7 Ulmer (wie Anm. 1), S. 9.<br />

8 Sutterlüty (wie Anm. 2), S. 6-7.<br />

9 Geme<strong>in</strong>dearchiv Lech, Schulchronik.<br />

10 Walser (wie Anm. 3), S. 14, S. 31.


He<strong>in</strong>rich He<strong>in</strong>e, der oft gnadenlose Spötter, glaubte, die<br />

Ursache für den Aufstand der Tiroler im denkwürdigen Jahr<br />

1809 zu kennen: „Von der Politik wissen sie nichts, als daß<br />

sie e<strong>in</strong>en Kaiser haben, der e<strong>in</strong>en weißen Rock und rote Hosen<br />

trägt; das hat ihnen der alte Ohm erzählt, der es selbst<br />

<strong>in</strong> Innsbruck gehört von dem schwarzen Sepperl, der <strong>in</strong><br />

Wien gewesen. Als nun die Patrioten zu ihnen h<strong>in</strong>aufkletterten<br />

und ihnen beredsam vorstellten, daß sie jetzt e<strong>in</strong>en<br />

Fürsten bekommen, der e<strong>in</strong>en blauen Rock und weiße Hosen<br />

trage, da griffen sie zu ihren Büchsen und küßten Weib<br />

und K<strong>in</strong>d und stiegen von den Bergen h<strong>in</strong>ab und ließen sich<br />

totschlagen für den weißen Rock und die lieben alten roten<br />

Hosen.“ 1<br />

Dass Andreas Hofer und die Se<strong>in</strong>en damals nicht alle<strong>in</strong> geblieben<br />

waren, dass auch die <strong>Vorarlberg</strong>er sich gegen die<br />

weißen Hosen und den blauen Rock erhoben hatten, war für<br />

He<strong>in</strong>e offenkundig ohne Belang. Nach dem Sieg Napoleons<br />

<strong>in</strong> der Dreikaiserschlacht von Austerlitz hatte Österreich gemäß<br />

dem Pressburger Frieden vom 26. Dezember 1805 nämlich<br />

nicht nur Tirol mit den Hochstiften Trient und Brixen,<br />

die Markgrafschaft Burgau, die Grafschaft Königsegg-Rothenfels<br />

im Allgäu, die Herrschaft Tettnang-Argen sowie die<br />

ehemalige Reichsstadt L<strong>in</strong>dau mit ihrem Gebiet an Bayern<br />

abtreten müssen, sondern auch die „sieben Herrschaften<br />

im <strong>Vorarlberg</strong>ischen mit ihren Inklavierungen“ samt der<br />

Grafschaft Hohenems – kurz gesagt: etwa das Gebiet des<br />

heutigen österreichischen Bundeslandes <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Es handelte sich um kle<strong>in</strong>e, reichsfreie Herrschaften, die<br />

nach und nach <strong>in</strong> habsburgische Hand gekommen waren:<br />

1363 Neuburg, 1375/90 Feldkirch, 1394/1420 Bludenz, 1451<br />

und 1532 die beiden Hälften der Herrschaft Bregenz samt<br />

Hohenegg, 1474 Sonnenberg. Hohenems und Blumenegg<br />

folgten 1765 bzw. 1804. 2 Diese Sprengel waren e<strong>in</strong>zig durch<br />

die Person des geme<strong>in</strong>samen Landesfürsten verbunden,<br />

<strong>in</strong> Bregenz, Feldkirch und Bludenz entstanden e<strong>in</strong>ander<br />

gleichgeordnete Vogteiämter. E<strong>in</strong>e Zentralbehörde für die<br />

österreichischen Gebiete auf <strong>Vorarlberg</strong>er Boden wurde erst<br />

im 18. Jahrhundert e<strong>in</strong>gerichtet. 3 Herrschaftsübergreifend<br />

Vortrag bei der Präsentation dieses Almanachs; Bregenz, Landhaus, 17. Juni <strong>200</strong>9<br />

Alois Niederstätter (geb. 1955 <strong>in</strong> Bregenz), Dr. phil., a. o. Univ.-Prof., leitet seit <strong>200</strong>1 das <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesarchiv<br />

Die Bayernzeit <strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Historiografie<br />

Alois Niederstätter<br />

wirkten die Landstände. Vor allem zur Genehmigung außerordentlicher<br />

Steuern sowie zur Organisation der Landesverteidigung<br />

berief der Landesfürst die Repräsentanten der<br />

ländlichen und städtischen Gerichtssprengel der österreichischen<br />

Gebiete des nachmaligen <strong>Vorarlberg</strong> zu Landtagen<br />

zusammen. E<strong>in</strong>e Adels- und e<strong>in</strong>e Prälatenkurie existierte<br />

nicht. Erst als Folge dieser seit der Wende vom 15. zum 16.<br />

Jahrhundert allmählich greifbaren Zusammenfassung der<br />

Untertanen zu e<strong>in</strong>er eigenen, von den anderen vorderösterreichischen<br />

Ständen getrennten Körperschaft entstand das<br />

spätere Land <strong>Vorarlberg</strong>. Auch der Name „<strong>Vorarlberg</strong>“ fand<br />

erst im 18. Jahrhundert Verwendung. 4<br />

Noch zu Weihnachten 1805 rückte e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e bayerische<br />

Truppe als Vorbote des Herrschaftswechsels <strong>in</strong> Bregenz<br />

e<strong>in</strong>, am 19. Januar 1806 empf<strong>in</strong>g König Maximilian I. e<strong>in</strong>e<br />

Delegation der <strong>Vorarlberg</strong>er Stände zur Huldigung, die<br />

formelle Übergabe des Landes erfolgte am 13. März 1806.<br />

Die Trennung vom Haus Österreich, e<strong>in</strong>er verhältnismäßig<br />

fernen und daher milden Herrschaft, schmerzte. Bis dah<strong>in</strong><br />

hatten sich die <strong>Vorarlberg</strong>er Stände gegen gelegentlich geplante<br />

Änderungen der Herrschaftsverhältnisse erfolgreich<br />

zur Wehr gesetzt.<br />

In das arrondierte, souverän gewordene Königreich Bayern<br />

<strong>in</strong>tegriert, wurde <strong>Vorarlberg</strong> von e<strong>in</strong>em ungestümen Modernisierungsschub<br />

erfasst, der ke<strong>in</strong>en Ste<strong>in</strong> auf dem anderen<br />

beließ: Am 26. April 1806 erfolgte die E<strong>in</strong>gliederung <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

<strong>in</strong> die Prov<strong>in</strong>z Schwaben, am 1. Oktober der Erlass<br />

der bayerischen Gerichtsordnung, am 26. November traten<br />

an die Stelle der bisherigen 24 Gerichtssprengel mit ihren<br />

völlig unterschiedlichen Strukturen und Kompetenzen sieben<br />

gleichartige Landgerichte mit beamtetem Personal für<br />

Jurisdiktion, Verwaltung und öffentliche Wohlfahrt. Mit der<br />

E<strong>in</strong>führung der allgeme<strong>in</strong>en Wehrpflicht am 15. November<br />

1806 verloren die Landstände ihre Kompetenzen auf dem<br />

Gebiet der Landesverteidigung, im folgenden Jahr auch das<br />

Recht der Steuere<strong>in</strong>hebung. Gemäß der Verfassung vom 1.<br />

Mai 1808 wurden mit allen Sonderverfassungen im Königreich<br />

Bayern die <strong>Vorarlberg</strong>er Stände aufgehoben. Zuletzt<br />

Seite 361


Bregenz 31. August 1909:<br />

Defilee des Festzugs vor Kaiser Franz Josef<br />

verschwand <strong>Vorarlberg</strong>, das eben erst zu e<strong>in</strong>em Land geworden<br />

war und e<strong>in</strong> Landesbewusstse<strong>in</strong> entwickelt hatte,<br />

mit der Beseitigung des kommissarischen Kreisamtes und<br />

der Zuweisung der sieben Landgerichte zum Illerkreis und<br />

se<strong>in</strong>em Generalkommissär <strong>in</strong> Kempten von der Karte.<br />

Als Vorbote e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Insurrektion gilt der „Weiberaufstand“<br />

von Krumbach, der sich 1807 gegen die Aushebung<br />

von Rekruten richtete. 5 Im Frühjahr 1809 erhoben sich<br />

bald nach der österreichischen Kriegserklärung an Frankreich,<br />

die den Fünften Koalitionskrieg auslöste, die Tiroler<br />

unter Andreas Hofer mit Waffengewalt. Wenig später folgten<br />

die <strong>Vorarlberg</strong>er. Hier stand der Advokat Dr. Anton Schneider<br />

(1777 bis 1820), gebürtig aus dem damals vorarlbergischen<br />

Weiler im Allgäu (heute Landkreis L<strong>in</strong>dau) an der<br />

Spitze der Bewegung, die reaktivierten Stände wählten ihn<br />

am 19. Mai 1809 zum Landeskommissär. Weil <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

ke<strong>in</strong> Militär stationiert war, kam es zunächst nicht zu Kampfhandlungen.<br />

Als aber bayerische und württembergische<br />

Verbände <strong>in</strong>s Rhe<strong>in</strong>tal vorrückten, wurden diese von der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Miliz geschlagen und über die Landesgrenze<br />

zurückgeworfen. In Anbetracht der allgeme<strong>in</strong>en politischen<br />

und militärischen Lage brach der <strong>Vorarlberg</strong>er Aufstand<br />

allerd<strong>in</strong>gs bereits im Juli 1809 zusammen, nachdem es zu<br />

heftigen Kontroversen zwischen Friedenswilligen und den<br />

Befürwortern e<strong>in</strong>er Fortsetzung des Krieges gekommen war.<br />

<strong>Vorarlberg</strong> wurde besetzt, <strong>in</strong> allen Landesteilen erfolgten<br />

Geiselaushebungen. Dr. Anton Schneider und andere Anführer<br />

wurden zwar gefangen genommen, von Württembergern<br />

und Bayern jedoch nicht an Frankreich ausgeliefert.<br />

Sie entg<strong>in</strong>gen so dem Schicksal Andreas Hofers. 6<br />

Während der Aufstand der Tiroler schon bald als Freiheitskampf<br />

Berühmtheit erlangt hatte und zu e<strong>in</strong>er Ikone der<br />

deutschen Nationalbewegung geworden war, musste auf<br />

jenen der <strong>Vorarlberg</strong>er erst h<strong>in</strong>gewiesen werden. Den Anfang<br />

machte im Jahr 1820 der Bregenzer Stadtarzt Johann<br />

Gunz. 7 Bereits ihm galten der Entzug „heiliger, ererbter,<br />

garantierter“ Rechte sowie „unkluge und vorschnell betriebene<br />

Neuerungen“ als Auslöser. Hier wie <strong>in</strong> den folgenden<br />

Seite 362<br />

Darstellungen standen die militärischen Ereignisse des<br />

<strong>Jahre</strong>s 1809 im Vordergrund, so auch bei Robert Byr 8 oder<br />

dem späteren österreichischen Ackerbaum<strong>in</strong>ister Alfred<br />

Ebenhoch, der e<strong>in</strong>e Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum<br />

„der ruhmvollen Erhebung <strong>Vorarlberg</strong>s für Oesterreich“<br />

verfasste, <strong>in</strong> patriotischer Geste Napoleon e<strong>in</strong>en „neuen<br />

Attila“ nannte und der bayerischen Herrschaft jene Charakteristik<br />

gab, die fortan zum Stereotyp werden sollte: „Die<br />

Willkür der unfähigen und rücksichtslosen bayerischen Beamten,<br />

die E<strong>in</strong>führung der Conscription, die Härte und Ungerechtigkeit<br />

der Steuern, die rohe Art ihrer E<strong>in</strong>hebung, die<br />

E<strong>in</strong>schränkung <strong>in</strong> der Ausübung der religiösen Pflichten,<br />

die Verhöhnung alles Katholischen von Seiten der königlichen<br />

Beamten, die Aufhebung der Klöster und <strong>in</strong>sbesondere<br />

des Stiftes Mehrerau bei Bregenz, die Niederreißung<br />

der schönen Stiftskirche dortselbst und die Benützung ihrer<br />

Mauerste<strong>in</strong>e zur Erbauung des Seehafens <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau, die<br />

Vergewaltigung und schlechte Behandlung der Priester des<br />

Landes – und noch viele derartigen Umstände erhalten den<br />

Keim zur Abwerfung des fremden Joches wach und rege.“ 9<br />

Mit der E<strong>in</strong>gliederung <strong>Vorarlberg</strong>s <strong>in</strong> das Königreich Bayern<br />

beschäftigte sich 1902 Landesarchivar Viktor Kle<strong>in</strong>er<br />

– vor allem, um den Wortbruch König Maximilians zu dokumentieren.<br />

Dieser hatte den Deputierten der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Stände im Reskript auf deren Huldigung die Beibehaltung<br />

ihrer Verfassung zugesichert, e<strong>in</strong> Versprechen, das freilich<br />

angesichts der Notwendigkeit, für das neue, aus verschiedenartigen<br />

Territorien erwachsene Königreich Bayern e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitliches Staatsrecht zu schaffen, allenfalls vorläufigen<br />

Charakter haben konnte. 10 Breiten Raum nimmt außerdem<br />

die schon unter Joseph II. erwogene Aufhebung des ältesten<br />

und bedeutendsten <strong>Vorarlberg</strong>er Klosters, des Benedikt<strong>in</strong>erstifts<br />

Mehrerau, e<strong>in</strong>, der darauf zurückgehende<br />

Verlust ihrer Bibliothek sowie der Abriss der Klosterkirche,<br />

e<strong>in</strong>es Rokokobaus von 1743.<br />

Erster mit e<strong>in</strong>er Monographie geehrter <strong>Vorarlberg</strong>er „Kriegsheld“<br />

von 1809 war nicht Dr. Anton Schneider, sondern der<br />

Bludenzer Wirt und Schützenmajor Bernhard Riedmiller,


dem 1905 e<strong>in</strong> Denkmal gesetzt und e<strong>in</strong>e Festschrift gewidmet<br />

wurde. Auch für ihren Verfasser Josef Zösmair, e<strong>in</strong>em<br />

prononciert liberalen Historiker, stand <strong>Vorarlberg</strong> damals<br />

unter e<strong>in</strong>er Fremdherrschaft, die immer unerträglicher geworden<br />

sei. 11<br />

Als etwa zur selben Zeit liberale Kreise <strong>Vorarlberg</strong>s daran<br />

g<strong>in</strong>gen, die Errichtung e<strong>in</strong>es Denkmals für Anton Schneider<br />

<strong>in</strong> Angriff zu nehmen, setzte e<strong>in</strong>e heftige Gegenkampagne<br />

aus dem katholisch-konservativen Lager e<strong>in</strong>. Die Schriftsteller<strong>in</strong><br />

Anna Hensler unterstellte Schneider – zu Unrecht 12<br />

– f<strong>in</strong>anzielle Unregelmäßigkeiten und e<strong>in</strong>en unmoralischen<br />

Lebenswandel. Eigentlicher Grund war aber ohne Zweifel,<br />

dass Schneider, im Grunde genommen e<strong>in</strong> „Joseph<strong>in</strong>er“,<br />

se<strong>in</strong>erzeit an der Zerstörung der Mehrerauer Klosterkirche<br />

mitgewirkt hatte. 13 Zu e<strong>in</strong>em Freiheitshelden vom Kaliber<br />

e<strong>in</strong>es Andreas Hofer eignete sich der akademisch gebildete,<br />

aufgeklärte Advokat, der den Aufstand zu allem Überfluss<br />

auch noch überlebt hat, eben nicht. Wegen dieser Widerstände<br />

konnte das Anton-Schneider-Denkmal erst 1910, im<br />

Jahr nach den pompösen Feierlichkeiten zum 100-Jahr-Jubiläum<br />

der Erhebung, enthüllt werden. Es wurde später vom<br />

zentralen Bregenzer Kornmarktplatz an e<strong>in</strong>en wesentlich<br />

weniger prom<strong>in</strong>enten Standort verlegt.<br />

Die Jahrhundertfeier der Erhebung im Jahr 1909 stand<br />

schließlich ganz im Zeichen des Wunsches der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

nach e<strong>in</strong>er eigenen Landesverwaltung. Nach der Rückkehr<br />

von Bayern an Österreich mit Tirol vere<strong>in</strong>igt, hatte <strong>Vorarlberg</strong><br />

zwar 1861 e<strong>in</strong>en eigenen Landtag erhalten, verwaltungsmäßig<br />

blieb das Land aber der Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck<br />

unterstellt. Im ausgehenden 19. und zu Beg<strong>in</strong>n des<br />

20. Jahrhunderts bildeten daher die Bemühungen um e<strong>in</strong>e<br />

Trennung von Tirol e<strong>in</strong>e Konstante der <strong>Vorarlberg</strong>er Politik.<br />

Auch die höchst aufwändigen Feierlichkeiten zum Jubiläum<br />

von 1809 sollten diesem Zweck dienen: Es galt zu zeigen,<br />

dass <strong>Vorarlberg</strong> – bei aller <strong>in</strong>nigen Verbundenheit mit Österreich<br />

und dem Erzhaus – e<strong>in</strong>e eigenständige, von Tirol<br />

unterschiedliche Geschichte habe. E<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Feier<br />

mit Tirol kam folglich nicht Frage: „[…] und mit voller Berech-<br />

12. Hauptgruppe b:<br />

E<strong>in</strong>zug der siegreichen Landesverteidiger<br />

tigung feiert <strong>Vorarlberg</strong> ebenso wie se<strong>in</strong> Nachbarland das<br />

Zentenarium der Freiheitskämpfe von 1809“. 14 Im Zentrum<br />

des Gedenkens stand e<strong>in</strong> Festzug, der vor dem Publikum<br />

annähernd <strong>200</strong>0 <strong>Jahre</strong> Landesgeschichte Revue passieren<br />

und den eigentlichen Anlass des Jubiläums zur Episode<br />

werden ließ: Nur die Gruppen „Anmarsch der Fe<strong>in</strong>de auf<br />

Bregenz“ und „E<strong>in</strong>zug der siegreichen Landesverteidiger“<br />

widmeten sich ihm. Zuvor hatte die Statthalterei <strong>in</strong> Innsbruck<br />

dr<strong>in</strong>gend empfohlen, alles zu vermeiden, was <strong>in</strong> Bayern<br />

Anstoß erregen könnte. 15<br />

Die historische Aufarbeitung der Erhebung überließen die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er e<strong>in</strong>em Tiroler, dem an der Realschule <strong>in</strong> Dornbirn<br />

wirkenden Ferd<strong>in</strong>and Hirn. 16 Er sah die Vorgänge auf<br />

wesentlich breiterer Quellenbasis differenzierter als se<strong>in</strong>e<br />

Vorgänger. Der Vorwurf das Bruchs der ursprünglichen Zusage,<br />

die althergebrachte Verfassung zu belassen, blieb. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

sei es M<strong>in</strong>ister Montgelas gewesen, der im Patent,<br />

mit dem der König von Bayern <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> Besitz nahm,<br />

den Wortlaut der Friedensurkunde „<strong>in</strong>s Gegenteil verdreht“<br />

habe. Er „wollte freie Hand, um auch <strong>in</strong> diesen Gebieten<br />

se<strong>in</strong>e völkerbeglückenden, aufgeklärten Reformen ungeh<strong>in</strong>dert<br />

durchführen zu können.“ 17 Veränderungen im<br />

S<strong>in</strong>n der Aufklärung hatten auch am Vorabend des Ersten<br />

Weltkriegs im konservativ gewordenen Westen Österreichs<br />

e<strong>in</strong>en schalen Beigeschmack. Dass die „althergebrachte<br />

Verfassung“ <strong>Vorarlberg</strong>s zu Beg<strong>in</strong>n des 19. Jahrhunderts<br />

e<strong>in</strong> durch die Reformen <strong>in</strong> maria-theresianischer und josephischer<br />

Zeit bereits weitgehend ausgehöhltes Auslaufmodell<br />

war, mochte dabei nicht <strong>in</strong>s Gewicht zu fallen – ebenso<br />

wenig wie die Tatsache, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er 1809 mit<br />

Waffengewalt gegen ihre nach allen Rechtsnormen legitime<br />

Herrschaft vorgegangen waren. Man musste folgerichtig<br />

den Aufstand zu e<strong>in</strong>er „patriotischen“, von der „Liebe zum<br />

angestammten Herrscherhaus“ 18 getragenen Erhebung stilisieren<br />

und darüber h<strong>in</strong>aus als e<strong>in</strong>en Akt der Notwehr gegen<br />

bayerische Willkür rechtfertigen.<br />

Erst der Zusammenbruch der Donaumonarchie machte e<strong>in</strong>e<br />

andere Sichtweise möglich: 1925 publizierte Adolf Helbok,<br />

Seite 363


damals außerordentlicher Professor für Österreichische<br />

Geschichte und Wirtschaftsgeschichte an der Universität<br />

Innsbruck, e<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Landesgeschichte. 19 Dem<br />

liberal-deutschnationalen Lager zugehörig, waren ihm die<br />

Reformen Montgelas e<strong>in</strong> Erfordernis der Zeit, die im Spätmittelalter<br />

fußenden landständischen Strukturen h<strong>in</strong>gegen<br />

e<strong>in</strong> Anachronismus. Helbok wies erstmals sowohl auf die<br />

Errungenschaften der Verfassung von 1808 als auch auf<br />

den Zusammenhang zwischen der Aufhebung aller Sonderverfassungen<br />

und dem Vorhaben der Schaffung e<strong>in</strong>er<br />

bayerischen Nationalrepräsentation h<strong>in</strong>. Von der E<strong>in</strong>mütigkeit<br />

der <strong>Vorarlberg</strong>er bei der Ablehnung der Neuerungen<br />

war Adolf Helbok nicht überzeugt: „Was <strong>in</strong> Tirol leicht gelang,<br />

wollte aber <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> zunächst nicht gehen. Dort<br />

waren die maßgebenden Kreise <strong>in</strong> den Städten vor allem<br />

sehr zurückhaltend. Selbst als österreichische Truppen aus<br />

Tirol <strong>in</strong>s Land kamen, blieb es beim alten. Die Me<strong>in</strong>ungen<br />

g<strong>in</strong>gen sogar bei den Bauern durche<strong>in</strong>ander. War man zwar<br />

gegen die im französischen Vasallentum stehenden „fränkischen“<br />

Bayern erbost und mit dem Grundsätzlichen der<br />

neuen D<strong>in</strong>ge unzufrieden, so entzog man sich je länger je<br />

mehr doch nicht der stillen Ueberzeugung vom Werte der<br />

e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>führungen. Dann war die Anhänglichkeit an<br />

Oesterreich nie so stark wie <strong>in</strong> Tirol gewesen und hatte <strong>in</strong><br />

den Kriegsereignissen der letzten anderthalb Jahrhunderte<br />

manchen Stoß erlitten.“ 20 Mit dieser Sicht der D<strong>in</strong>ge blieb<br />

Helbok allerd<strong>in</strong>gs isoliert, zumal wegen se<strong>in</strong>er späteren<br />

Engagements für den Nationalsozialismus auch se<strong>in</strong> historisches<br />

Oeuvre <strong>in</strong> Misskredit geriet. 21<br />

Vor allem weil <strong>Vorarlberg</strong> während der NS-Herrschaft se<strong>in</strong>e<br />

Selbständigkeit neuerlich verloren hatte und zu Tirol<br />

geschlagen worden war, sah sich die „offiziöse“ Landesgeschichtsschreibung<br />

nach 1945 <strong>in</strong> besonderem Maß bemüht,<br />

identitätsstiftend zu wirken: <strong>Vorarlberg</strong>, so wurde<br />

argumentiert, sei seit undenklichen Zeiten e<strong>in</strong>e mit besonderen<br />

Rechten und Freiheiten ausgestattete geopolitische<br />

E<strong>in</strong>heit; die <strong>Vorarlberg</strong>er seien – da anders als ihre Nachbarn<br />

– e<strong>in</strong>e eigene Nation, die sich stets <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abwehrkampf<br />

gegen die Bedrohung von E<strong>in</strong>heit und Freiheit befun-<br />

Seite 364<br />

den habe – gegen die Römer, das fränkische Königtum, die<br />

Staufer, die Habsburger und schließlich gegen den Wiener<br />

Zentralismus der Republik Österreich. Durch die vom Land<br />

<strong>Vorarlberg</strong> f<strong>in</strong>anzierte, von 1971 bis 1987 <strong>in</strong> fünf Bänden<br />

erschienene „Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s“ von Benedikt Bilgeri<br />

fand dieses Geschichtsbild weite Verbreitung. Die Vorgänge<br />

der <strong>Jahre</strong> von 1806 bis 1814 mussten ihm folgerichtig als unerträgliche<br />

Kulm<strong>in</strong>ation von Fremdbestimmung ersche<strong>in</strong>en.<br />

Bilgeri nahm alle bereits im 19. Jahrhundert formulierten<br />

Vorwürfe wieder auf, benannte das e<strong>in</strong>schlägige Kapitel se<strong>in</strong>er<br />

Landesgeschichte „Die bayerische Knechtschaft“ und<br />

charakterisierte das „verhaßte Polizeiregime“ als „rücksichtslose“,<br />

als „ungeheuerliche“„Zw<strong>in</strong>gherrschaft“, getragen<br />

von e<strong>in</strong>er korrupten Beamtenschaft sowie von e<strong>in</strong>igen<br />

wenigen Spitzeln und Kollaborateuren aus der Priester- und<br />

Lehrerschaft. Was nicht <strong>in</strong> dieses Bild passte, verschwieg<br />

Bilgeri konsequent. 22 Im Ton moderater, aber mit gleicher<br />

Tendenz hatten zuvor schon Arthur Schwarz und Ludwig<br />

Welti gewertet. 23<br />

Bezeichnenderweise fehlt <strong>in</strong> Benedikt Bilgeris Literaturverzeichnis<br />

die 1977 bei Hans Wagner <strong>in</strong> Salzburg verfasste<br />

Hausarbeit von Klaus Gnaiger mit dem Titel „<strong>Vorarlberg</strong> zur<br />

Bayernzeit“. Sie zieht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt positives Resümee,<br />

verweist auf die historische Relevanz der Neuordnung des<br />

Verwaltungs- und Gerichtswesens, vor allem aber auf die<br />

Fortschritte im sozialen Bereich und hält fest, dass e<strong>in</strong> Gutteil<br />

der Reformen nach der Rückkehr an Österreich beibehalten<br />

wurde. 24 Diesem Urteil schließt sich auch Karl He<strong>in</strong>z<br />

Burmeister an: Zwar seien die bayerischen Reformen „für<br />

e<strong>in</strong> konservatives Volk zu radikal, zu schnell“ gekommen,<br />

man möge aber nicht vergessen, dass sie getragen waren<br />

„von den Grundsätzen der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit,<br />

die durch die Französische Revolution zum Allgeme<strong>in</strong>gut<br />

der Menschheit geworden s<strong>in</strong>d.“ 25 Erst im letzten<br />

Viertel des 20. Jahrhunderts durfte sich <strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Historiographie die bayerische Verfassung von 1808, die<br />

unter anderem Gleichheit vor dem Gesetz und Gewissensfreiheit<br />

gewährte, als e<strong>in</strong> relevantes Kriterium der Bewertung<br />

dieser <strong>Jahre</strong> etablieren.


Dennoch: Die Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s zur „Bayernzeit“ ist<br />

nach wie vor noch nicht geschrieben, allenfalls die Faktenlage<br />

zum Aufstand von 1809 e<strong>in</strong>igermaßen gesichert.<br />

Selbst der 115 Schachteln umfassende, aus verschiedenen<br />

Provenienzen zusammengeflossene Bestand „Bayerische<br />

Akten“ im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv harrt bis heute e<strong>in</strong>er<br />

systematischen Durchsicht und der Auswertung. Indem die<br />

regionale Historiographie die bayerische Verwaltungstätigkeit<br />

– so wie die Zugehörigkeit zum Königreich Bayern – zur<br />

bloßen Episode machte, verkannte sie deren enorme Bedeutung<br />

für die weitere Entwicklung des Landes. Dass Österreich<br />

fast alles, was die Bayern zwischen 1806 und 1814<br />

e<strong>in</strong>geführt hatten, beibehielt, machte das Westende der<br />

Donaumonarchie für mehr als e<strong>in</strong> halbes Jahrhundert zu<br />

ihrem weitaus modernsten Teil. Die Sprengel der heutigen<br />

Bezirksgerichte lassen sich auf die der bayerischen Landgerichte<br />

zurückführen, die meisten Geme<strong>in</strong>den <strong>Vorarlberg</strong>s<br />

können <strong>200</strong>8 ihr zweihundertjähriges Bestehen feiern, der<br />

„Bayerische Kataster“ wurde bis weit über die Mitte des 19.<br />

Jahrhunderts fortgeführt. Ähnliches gilt für das Sanitäts-,<br />

das Stiftungswesen und andere Bereiche des öffentlichen<br />

Lebens. Es würde nicht verwundern, sollten künftige, vielleicht<br />

sogar grenzüberschreitende Forschungen ergeben,<br />

dass ausgerechnet die „Revolution von oben“, 26 die Montgelas<br />

den <strong>Vorarlberg</strong>ern verordnet hatte, die Weichen für<br />

die weitere wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung<br />

des Landes stellte und die von der Historiographie<br />

als Grundlage ihrer fast durchwegs negativen Charakteristik<br />

herangezogenen Äußerungen von Zeitgenossen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

mit e<strong>in</strong>em Elitenwechsel als Folge der Professionalisierung<br />

von Rechtswesen und Verwaltung zusammenhängen.<br />

1 In: Die Bäder von Lucca, Kapitel 12, Reisebilder 3, 1829.<br />

2 Überblick bei Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s. Wien<br />

4 1998, S. 74–106.<br />

3 Alois Niederstätter, Beiträge zur Verfassungs- und<br />

Verwaltungsgeschichte <strong>Vorarlberg</strong>s (14.–16. Jahrhundert), <strong>in</strong>: Montfort<br />

39 (1987) 1/2, S. 53–70. – Anton Bundsmann, Die Entwicklung der<br />

politischen Verwaltung <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> seit Maria Theresia bis<br />

1918. Dornbirn 1961.<br />

4 Alois Niederstätter, Bürger und Bauern – Die <strong>Vorarlberg</strong>er Stände,<br />

<strong>in</strong>: Landschaften und Landstände <strong>in</strong> Oberschwaben (Oberschwaben<br />

– Geschichte und Kultur 5), hg. von Peter Blickle. Tüb<strong>in</strong>gen <strong>200</strong>0, S.<br />

119–131. – Ders., Von den „Herrschaften enhalb des Arlbergs“ zum<br />

Land <strong>Vorarlberg</strong> – Bemerkungen zum Landesnamen und zur Funktion<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s als Land, <strong>in</strong>: Montfort 56 (<strong>200</strong>4) 1/2, S. 17–23.<br />

5 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die rechtliche und soziale Stellung der Frau im<br />

Zeitalter der Aufklärung <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>: Hexe oder Hausfrau. Das Bild<br />

der Frau <strong>in</strong> der Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, hg. von Alois Niederstätter/<br />

Wolfgang Scheffknecht. Sigmar<strong>in</strong>gendorf 1991, S. 110–131, hier S.<br />

126–128.<br />

6 Volksheld oder Verräter? Dr. Anton Schneider 1777–1820 (Schriften des<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs 1), hg. von Karl He<strong>in</strong>z Burmeister. Bregenz<br />

1985.<br />

7 Johann Gunz, Der Krieg der <strong>Vorarlberg</strong>er i. J. 1809, <strong>in</strong>: Der Gesellschafter<br />

oder Blätter für Geist und Herz, Nr. 80–84/1820, nachgedruckt <strong>in</strong>: Archiv<br />

für Geschichte und Landeskunde <strong>Vorarlberg</strong>s 7 (1907) 3, S. 13–17 und<br />

35–40.<br />

8 Robert Byr, Anno Neun und Dreizehn. Biographisches Gedenkblatt aus<br />

den deutschen Freiheitskämpfen. Innsbruck 1865.<br />

9 Alfred Ebenhoch, <strong>Vorarlberg</strong> im <strong>Jahre</strong> 1809. Zur 75. Gedenkfeier der<br />

ruhmvollen Erhebung <strong>Vorarlberg</strong>s für Oesterreich im <strong>Jahre</strong> 1809. Bregenz<br />

[1884], S. 10.<br />

10 Viktor Kle<strong>in</strong>er, Der Uebergang <strong>Vorarlberg</strong>s an Bayern 1806, <strong>in</strong>:<br />

Katholischer Volks-Kalender (1902) S. 121–125.<br />

11 Josef Zösmair, Festschrift zur feierlichen Denkmals-Enthüllung <strong>in</strong><br />

Bludenz am 25. Juni 1905 für Bernhard Riedmiller, Kronenwirt zu<br />

Bludenz, Schützenhauptmann <strong>in</strong> den Kriegsjahren 1796–1800 und<br />

Landesverteidigungs-Major von <strong>Vorarlberg</strong> und Tirol anno 1809. Bludenz<br />

1905.<br />

12 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Dr. Anton Schneider – der <strong>Vorarlberg</strong>er „Andreas<br />

Hofer“? In: Burmeister, Volksheld (wie Anm. 6) S. 11–31, hier S. 25–29.<br />

Seite 365


13 Anna Hensler, Memorandum <strong>in</strong> Sachen der Errichtung e<strong>in</strong>es Anton<br />

Schneider-Denkmals, Bregenz [wohl 1907].<br />

14 Festschrift zur Jahrhundertfeier 1809–1909 des Landes <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong><br />

Bregenz, 30.–31. August, Bregenz [1909], unpag.<br />

15 Alois Niederstätter, Das Jahr 1809 im Wandel geschichtlicher<br />

Betrachtung, <strong>in</strong>: Gerhard Wanner (Hrsg.), Neue Perspektiven 1809,<br />

Lochau 1985, S. 87–91.<br />

16 Als Hauptwerk: Ferd<strong>in</strong>and Hirn, <strong>Vorarlberg</strong>s Erhebung im Jahr 1809.<br />

Bregenz 1909. Des Weiteren von besonderer Bedeutung: ders.,<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s Herrscherwechsel vor hundert <strong>Jahre</strong>n, Dornbirn 1906.<br />

17 Hirn, Herrscherwechsel (wie Anm. 16), S. 23.<br />

18 Festschrift (wie Anm. 14).<br />

19 Adolf Helbok, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s von der Urzeit bis zur Gegenwart,<br />

Wien u.a. 1925.<br />

20 Ebd. S. 171.<br />

21 Helbok, geb. 1883 <strong>in</strong> Hittisau (<strong>Vorarlberg</strong>), gest. 1968 <strong>in</strong> Götzens (Tirol),<br />

wurde 1934 aufgrund se<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>tretens für den Nationalsozialismus von<br />

der Universität Innsbruck beurlaubt. 1935 folgte er, nach Wahrnehmung<br />

e<strong>in</strong>er Gastprofessur <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, der Berufung als Professor für Geschichte<br />

an das „Institut für Deutsche Landes- und Volksgeschichte“ nach<br />

Leipzig. 1941 erhielt er <strong>in</strong> Innsbruck den neu geschaffenen Lehrstuhl für<br />

Volkskunde, 1945 wurde Adolf Helbok aus dem Dienst ausgeschieden.<br />

22 Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s. 5 Bde., Wien u.a. 1971–1987,<br />

zur bayerischen Zeit Bd. 4: Zwischen Absolutismus und halber<br />

Autonomie, Wien u.a. 1982, S. 204–243.<br />

23 Ludwig Welti, Landesgeschichte, <strong>in</strong>: Landes- und Volkskunde,<br />

Geschichte, Wirtschaft und Kunst <strong>Vorarlberg</strong>s, hg. von Karl Ilg, Bd. 2:<br />

Geschichte und Wirtschaft, Innsbruck 1968, S. 151–343, hier S. 283–292.<br />

– Heimatkunde von <strong>Vorarlberg</strong>, hg. von Arthur Schwarz. Bregenz 1949,<br />

S. 339–345.<br />

24 Klaus W. O. Gnaiger, <strong>Vorarlberg</strong> zur Bayernzeit. Masch. phil. Hausarbeit,<br />

Salzburg 1977.<br />

25 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die bayerische Verwaltung <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>:<br />

Wanner (wie Anm. 15) S. 57–65, hier S. 65. Ähnlich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s (wie Anm. 2) S. 150–159.<br />

26 Handbuch der Bayerischen Geschichte, Bd. 4/1: Das neue Bayern 1800<br />

bis zur Gegenwart, begr. von Max Sp<strong>in</strong>dler, neu hrsg. von Alois Schmid.<br />

München 2<strong>200</strong>3, S. 45.<br />

Seite 366


Die Bildung des Bestandes an <strong>Vorarlberg</strong>er Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

und se<strong>in</strong>e Veränderungen vor der Reorganisation auf<br />

der Grundlage des österreichischen Geme<strong>in</strong>degesetzes von<br />

1849 bleibt genauer abzuklären. Für die Zeit danach gilt das<br />

noch für Nofels: 1849 wurde Nofels als separate Ortsgeme<strong>in</strong>de<br />

(LGBl. Nr. 1/1850), 1854 als Ortsteil der Geme<strong>in</strong>de<br />

Tosters dem Bezirksgericht Feldkirch zugeteilt (LGBl. II Nr.<br />

22/1854); <strong>in</strong> anderen Verzeichnissen ist Nofels zeitgleich<br />

bereits als Ortsteil der Geme<strong>in</strong>de Altenstadt ausgewiesen<br />

. E<strong>in</strong>e Sonderkonstruktion war die „Judengeme<strong>in</strong>de“ Hohenems,<br />

die bis 1878 als politische Personalgeme<strong>in</strong>de neben<br />

der politischen Territorialgeme<strong>in</strong>de Hohenems („Christengeme<strong>in</strong>de“)<br />

bestand.<br />

Zahl der Geme<strong>in</strong>den<br />

1850 *104/106<br />

1900 103<br />

1937 99<br />

1946 90<br />

seit 1947 96<br />

* ohne/mit Nofels und Judengeme<strong>in</strong>de Hohenems<br />

In der folgenden Aufstellung s<strong>in</strong>d die <strong>200</strong>8 bestehenden<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Fettdruck, nicht mehr bestehende Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> Normaldruck und Namensänderungen <strong>in</strong><br />

Kursivdruck ausgewiesen.<br />

Alberschwende<br />

Altach<br />

Altenstadt 1925 zu Feldkirch<br />

Andelsbuch<br />

Au<br />

Batholomäberg<br />

Bezau: 1938 bis 1946 Vere<strong>in</strong>igung mit Reuthe<br />

(LGBl.Nr. 15/1938, 13/1946)<br />

Bildste<strong>in</strong> führte bis 1857(?) den Namen Steußberg<br />

Bizau<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter im<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den 1849 bis <strong>200</strong>8<br />

E<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme<br />

Ulrich Nachbaur<br />

Blons<br />

Bludenz 1938 bis 1946 Vere<strong>in</strong>igung mit Stallehr<br />

(LGBl.Nr. 9/1938, 13/1946)<br />

Bludesch<br />

Blumenegg siehe Thür<strong>in</strong>gerberg<br />

Bolgenach 1938 zu Hittisau<br />

Brand<br />

Bregenz 1919 Vere<strong>in</strong>igung mit Rieden (LGBl.Nr.<br />

43/1919), 1938 mit Fluh (LGBl.Nr. 7/1938,<br />

13/1946), 1938 bis 1946 mit Eichenberg,<br />

Kennelbach und Lochau (LGBl.Nr.<br />

7/1938, 13/1946)<br />

Buch<br />

Bürs<br />

Bürserberg<br />

Dalaas<br />

Damüls<br />

Doren<br />

Dornbirn 1932 Vere<strong>in</strong>igung mit Ebnit (LGBl.Nr.<br />

6/1931)<br />

Düns<br />

Dünserberg<br />

Ebnit 1932 zu Dornbirn<br />

Egg<br />

Eichenberg 1922 Trennung von Möggers (LGBl.Nr.<br />

46/1922), 1938 bis 1946 bei Bregenz<br />

Feldkirch 1925 Vere<strong>in</strong>igung mit Altenstadt, Tosters<br />

(LGBl.Nr. 23/1925) und Tisis (LGBl.Nr.<br />

31/1925)<br />

Fluh 1938 zu Bregenz<br />

Fontanella<br />

Frastanz<br />

Fraxern<br />

Fußach 1938 bis 1946 bei Rhe<strong>in</strong>au<br />

Gaißau 1938 bis 1946 bei Rhe<strong>in</strong>au<br />

Gaschurn<br />

Göfis<br />

Götzis<br />

Hard<br />

Seite 367


Hittisau 1938 Vere<strong>in</strong>igung mit Bolgenach (LGBl.<br />

Nr. 14/1938)<br />

Hochkrumbach 1885 zu Warth-Hochkrumbach<br />

Höchst 1938 bis 1946 bei Rhe<strong>in</strong>au<br />

Hohenems („Christengeme<strong>in</strong>de“): 1878<br />

Inkorporierung der „Judengeme<strong>in</strong>de“<br />

Hohenems „Judengeme<strong>in</strong>de“: siehe E<strong>in</strong>leitung<br />

Hohenweiler<br />

Hörbranz<br />

Innerbraz<br />

Kennelbach 1911 Trennung von Rieden (LGBl.Nr.<br />

132/1911), 1938 bis 1946 bei Bregenz<br />

Klaus<br />

Klösterle<br />

Koblach<br />

Krumbach<br />

Langen bei Bregenz<br />

Langenegg 1924 Vere<strong>in</strong>igung von Oberlangenegg<br />

und Unterlangenegg (LGBl.Nr. 66/1923)<br />

Laterns<br />

Lauterach<br />

Lech<br />

L<strong>in</strong>genau<br />

Lochau 1938 bis 1946 bei Bregenz<br />

Lorüns<br />

Ludesch<br />

Lustenau<br />

Mäder<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Mellau<br />

Mittelberg<br />

Möggers 1922 Abtrennung Eichenbergs<br />

Nenz<strong>in</strong>g<br />

Nofels siehe E<strong>in</strong>leitung<br />

Nüziders<br />

Oberlangenegg 1924 zu Langenegg<br />

Raggal<br />

Rankweil<br />

Reuthe 1938 bis 1946 bei Bezau<br />

Seite 368<br />

Vorstehertafel Lorenz Burtscher,<br />

Nenz<strong>in</strong>g 1828<br />

Rhe<strong>in</strong>au 1938 Vere<strong>in</strong>igung von Fußach, Gaißau<br />

und Höchst ((LGBl.Nr. 8/1938), Auflösung<br />

31.12.1946 (LGBl.Nr. 13/1946)<br />

Rieden 1911 Abtrennung Kennelbachs, 1919 zu<br />

Bregenz<br />

Riefensberg<br />

Röns<br />

Röthis<br />

St. Anton im Montafon<br />

St. Gallenkirch<br />

St. Gerold<br />

Satte<strong>in</strong>s<br />

Schl<strong>in</strong>s<br />

Schnepfau<br />

Schnifis<br />

Schoppernau<br />

Schröcken<br />

Schruns<br />

Schwarzach<br />

Schwarzenberg<br />

Sibratsgfäll<br />

Silbertal<br />

Sonntag<br />

Stallehr 1938 bis 1946 bei Bludenz<br />

Steußberg siehe Bildste<strong>in</strong><br />

Sulz<br />

Sulzberg<br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

Thür<strong>in</strong>gerberg (Kreis Bludenz) siehe Thür<strong>in</strong>gerberg<br />

Thür<strong>in</strong>gerberg 1938 Umbenennung <strong>in</strong> Blumenegg (LGBl.<br />

Nr. 8/1938), 1939/40 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gerberg<br />

(Kreis Bludenz), 1945 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gerberg<br />

Tisis 1925 zu Feldkirch<br />

Tosters 1925 zu Feldkirch<br />

Tschagguns<br />

Übersaxen<br />

Vandans<br />

Unterlangenegg 1924 zu Langenegg<br />

Viktorsberg


Warth 1885 Vere<strong>in</strong>igung mit Hochkrumbach zu<br />

Warth-Hochkrumbach (LGBl.Nr. 9/1885),<br />

1924 Umbenennung <strong>in</strong> Warth<br />

Warth-<br />

Hochkrumbach siehe Warth<br />

Weiler<br />

Wolfurt<br />

Zwischenwasser<br />

Gerichtsbezirk Bregenz 1849 bestehend aus e<strong>in</strong>er<br />

Stadt- und 17 Landgeme<strong>in</strong>den (Jacob Schuchter)<br />

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Auswirkungen der bayerischen Reformen<br />

von 1806 bis 1814 auf die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Verwaltungsstrukturen<br />

Ulrich Nachbaur<br />

Bei dieser Arbeit handelt es sich um den Versuch, e<strong>in</strong>en<br />

ersten Überblick über die Veränderungen der Verwaltungsstrukturen<br />

von 1805 bis 1814 zu gew<strong>in</strong>nen, die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Ämter zeitlich und räumlich abzugrenzen. Verständlich werden<br />

die Maßnahmen nur <strong>in</strong> der Zusammenschau der ganz<br />

Bayern umfassenden Staats- und Verwaltungsreformen, die<br />

<strong>in</strong> München nicht erfunden wurden, um gezielt die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

zu pflanzen und zu knechten.<br />

1. Bayerns territoriale Ansprüche 1805/06<br />

Im Zuge der napoleonischen Neuordnung Europas entschädigten<br />

sich die weltlichen Fürsten des Heiligen Römischen<br />

Reichs deutscher Nation für ihre l<strong>in</strong>ksrhe<strong>in</strong>ischen Gebietsverluste<br />

großzügig mit der Mediatisierung und Säkularisierung<br />

geistlicher Fürstentümer sowie der Mediatisierung<br />

weltlicher Reichsfürsten, -grafen und -ritter, von Reichsstädten<br />

und -dörfern. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss<br />

von 1803 begann e<strong>in</strong> großes Feilschen und Tauschen,<br />

das für Österreich e<strong>in</strong>e neue vorderösterreichische<br />

Perspektive eröffnete. Den Breisgau und die Ortenau musste<br />

es an die Nebenl<strong>in</strong>ie Habsburg-Este abtreten. Gleichzeitig<br />

baute Österreich zielstrebig se<strong>in</strong>e Position <strong>in</strong> Schwaben<br />

und <strong>Vorarlberg</strong> aus.<br />

Das Haus Oranien-Nassau-Dillenburg war 1802 unter anderem<br />

mit dem Territorialbestand der aufgehobenen Abtei<br />

We<strong>in</strong>garten entschädigt worden. Österreich zwang es zu<br />

Teilverkäufen und erwarb 1804 auf diesem Weg endlich<br />

die <strong>Vorarlberg</strong>er Enklaven Blumenegg und St. Gerold und<br />

weitere kle<strong>in</strong>ere „Lückenfüller“. H<strong>in</strong>zu kamen Stadt und<br />

Stift L<strong>in</strong>dau, e<strong>in</strong>e Landbrücke zwischen <strong>Vorarlberg</strong> und der<br />

seit 1780 österreichischen Herrschaft Tettnang und Argen,<br />

sowie die im Nordosten an <strong>Vorarlberg</strong> angrenzende Reichgrafschaft<br />

Rothenfels. Territorial gestärkt sollten Schwäbisch-Österreich<br />

und <strong>Vorarlberg</strong> unter e<strong>in</strong>er neuen vorderösterreichischen<br />

Landesstelle <strong>in</strong> Günzburg reorganisiert<br />

werden. 1 Übrigens ersuchten im März 1803, der Reichsun-<br />

Ulrich Nachbaur (geb. 1962 <strong>in</strong> Feldkirch), Dr. iur., M.A., seit 1997 Mitarbeiter im<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv<br />

<strong>Vorarlberg</strong> um 1783: Gerichte und Herrschaften (Grenzziehungen zum Teil fehlerhaft)<br />

mittelbarkeit und ihrer Landesherr<strong>in</strong> überdrüssig, auch die<br />

Untertanen des Reichshofes Lustenau Kaiser Franz, se<strong>in</strong><br />

österreichisches <strong>Vorarlberg</strong> um ihr kle<strong>in</strong>es, benachteiligtes<br />

Grenzterritorium zu arrondieren. 2<br />

1.1. Friede von Pressburg 26. Dezember 1805: „Die sieben<br />

Herrschaften im <strong>Vorarlberg</strong>ischen mit ihren Inklavirungen,<br />

die Grafschaft Hohenembs“<br />

Doch der Friedensvertrag von Pressburg am 26. Dezember<br />

1805 bereitete der Prov<strong>in</strong>z Vorderösterreich endgültig e<strong>in</strong><br />

Ende. Als Folge des Dritten, erneut verlorenen Koalitionskrieges<br />

gegen Frankreich musste der Kaiser von Österreich<br />

an den mit Napoleon verbündeten König von Bayern abtreten<br />

„die Markgrafschaft Burgau und was dazu gehört,<br />

das Fürstenthum Eichstädt, denjenigen Theile des Gebietes<br />

von Passau, der Sr. königlichen Hoheit, dem Kurfürsten von<br />

Salzburg gehörte, und zwischen Böhmen, Oesterreich, der<br />

Donau und dem Inn gelegen ist, ferner die Grafschaft Tyrol<br />

mit Inbegriff der Fürstenthümer Brixen und Trient; die<br />

sieben Herrschaften im <strong>Vorarlberg</strong>ischen mit ihren Inklavirungen,<br />

die Grafschaft Hohenembs, die Grafschaft Königsegg-Rothenfels,<br />

die Herrschaften Tetnang und Argen und<br />

die Stadt L<strong>in</strong>dau nebst ihrem Gebiete“. 3<br />

Im Folgenden geht es um „die sieben Herrschaften im <strong>Vorarlberg</strong>ischen<br />

mit ihren Inklavirungen“ und „die Grafschaft<br />

Hohenembs“.<br />

1.1.1. FELDKIRCH-NEUBURG, SONNENBERG, BLU-<br />

DENZ-MONTAFON, BREGENZ-HOHENEGG<br />

Wie die Vertragsparteien auf „sieben“ Herrschaften vor<br />

dem Arlberg kamen, bliebe zu klären. Dass es sich bei der<br />

siebten Herrschaft um die Herrschaft Gutenberg <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong><br />

gehandelt haben soll, 4 überzeugt nicht. Es g<strong>in</strong>g um<br />

die alten „vier Herrschaften vor dem Arlberg“: um die Herr-<br />

Seite 371


schaft Feldkirch e<strong>in</strong>schließlich der Herrschaft Neuburg, die<br />

Herrschaften Bludenz und Sonnenberg sowie die Herrschaft<br />

Bregenz e<strong>in</strong>schließlich der Herrschaft Hohenegg. Gelegentlich<br />

wurde schon früher das Tal Montafon als Attribut der<br />

Herrschaft Bludenz miterwähnt. Seit der Errichtung e<strong>in</strong>es<br />

separaten Gerichts für das Montafon (1775) wurde jedenfalls<br />

zwischen der „Herrschaft Bludenz“ (heutiges Stadtgebiet)<br />

und der „Herrschaft Montafon“ unterschieden. 5<br />

Mit Feldkirch, Neuburg, Sonnenberg, Bludenz, Montafon,<br />

Bregenz und Hohenegg kämen wir auf sieben Herrschaften.<br />

Diese Kernterritorien, die Habsburg-Österreich zwischen<br />

1363 und 1523 erworben hatte, zählten <strong>in</strong>nerhalb der Organisation<br />

des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation<br />

zum Österreichischen Reichskreis.<br />

1.1.2. HOHENEMS<br />

Die Reichsgrafschaft Hohenems, der Reichshof Lustenau,<br />

die Reichsherrschaften Blumenegg und St. Gerold sowie die<br />

Reichsrittergüter Laubenberg („Sch<strong>in</strong>au“) und Waltrams,<br />

die im Organisationsreskript vom 16. November 1806<br />

(Edition im Anhang) angeführt werden, gehörten dagegen<br />

zum Schwäbischen Reichskreis. Von ihnen hatte auf den<br />

Kreistagen allerd<strong>in</strong>gs nur Hohenems Sitz und Stimme. Die<br />

Kreisstandschaft könnte der Grund se<strong>in</strong>, weshalb die Grafschaft<br />

Hohenems ausdrücklich angeführt wurde, obwohl<br />

sie Österreich bereits 1765 erfolgreich vere<strong>in</strong>nahmt hatte.<br />

Bei der Neuorganisation der Verwaltung, im Organisationsentwurf<br />

wie im Reskript, wurde die Grafschaft Hohenems<br />

ohne Kommentar und damit wohl selbstverständlich als Teil<br />

des „Landes <strong>Vorarlberg</strong>“ behandelt und nicht etwa mit den<br />

„sieben Herrschaften“ fusioniert.<br />

Als „Inklavierungen“ sollten im Organisationsreskript<br />

Lustenau, Blumenegg und St. Gerold im heutigen <strong>Vorarlberg</strong><br />

aufgezählt werden, zudem Laubenberg (hier Schönau),<br />

Waltrams und Ellhofen im historischen Norden des<br />

Landes. In e<strong>in</strong>em ersten Schritt konnte sich Bayern aber nur<br />

Blumenegg und St. Gerold e<strong>in</strong>wandfrei sichern.<br />

Seite 372<br />

1.1.3. BLUMENEGG, ST. GEROLD, „BENDERN“<br />

Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde das<br />

Haus Oranien-Nassau-Dillenburg unter anderem „die Abtey<br />

We<strong>in</strong>garten, die Abteyen und Probsteyen Hofen, St. Gerold<br />

im We<strong>in</strong>gartischen, Bandern [sic!] im Lichtenste<strong>in</strong>ischen<br />

Gebiete“ zugesprochen. 6 Das Reichsstift We<strong>in</strong>garten wurde<br />

mediatisiert und säkularisiert. Zu ihm gehörte seit 1612/14<br />

die hier nicht genannte Herrschaft Blumenegg oder das angeführte<br />

Priorat Hofen (heute Stadtteil von Friedrichshafen).<br />

Landesherr der Propstei St. Gerold h<strong>in</strong>gegen war nicht der<br />

Abt von We<strong>in</strong>garten, sondern der Abt des Klosters E<strong>in</strong>siedeln,<br />

das 1648 mit der Eidgenossenschaft de facto aus dem<br />

Reichsverband ausgeschieden war, deren Äbte damit bis<br />

1803 nur noch dem Titel nach Reichsfürsten waren, mit St.<br />

Gerold aber spätestens seit Verleihung der Hochgerichtsbarkeit<br />

1718 über e<strong>in</strong>e reichsunmittelbare Herrschaft verfügten,<br />

die im Kreistag weiterh<strong>in</strong> von We<strong>in</strong>garten mitvertreten<br />

wurde. Nun kassierte sie Oranien-Nassau. 7 Denn die <strong>in</strong><br />

Regensburg tagende Reichsdeputation stellte sich auf den<br />

Standpunkt, dass alles, was der Bischof von Chur, der Abt<br />

von St. Gallen und alle Schweizer Stifte im Reich besitzen,<br />

Reichsgut sei. 8<br />

So kam auch der nicht m<strong>in</strong>der fragliche Erwerbstitel für<br />

Bendern („Bandern“) zustande, womit Oranien-Nassau<br />

ke<strong>in</strong> Territorium, sondern nur die Rechte und das Vermögen<br />

der ausgedehnten Pfarrei Bendern <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong> erwarb,<br />

die auch Besitz <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> hatte. 9 Die Pfarrei war dem<br />

Churer Kloster St. Luzi <strong>in</strong>korporiert, dessen Konvent von<br />

1538 bis 1624 <strong>in</strong> Bendern Zuflucht gesucht hatte, wo er nach<br />

se<strong>in</strong>er Rückkehr nach Chur e<strong>in</strong>e Statthalterei unterhielt.<br />

Sie wird <strong>in</strong> den Quellen auch als „Pflegei“ bezeichnet, im<br />

bayerischen Organisationsreskript von 1806 (Anhang) als<br />

„Rezeptur“ (E<strong>in</strong>nehmerei). St. Luzi war ke<strong>in</strong> Reichsstift,<br />

Bendern lag aber im Reichsfürstentum Liechtenste<strong>in</strong> und<br />

wurde als selbständige Statthalterei oder Abtei behandelt<br />

und Oranien-Nassau zugesprochen.


1804 erwarb Österreich von Oranien-Nassau neben den<br />

Herrschaften Blumenegg und St. Gerold auch die Pflegei<br />

Bendern. 1805 trat Bayern <strong>in</strong> diese Rechte e<strong>in</strong>. 10<br />

1.2. Übergabe des „Landes <strong>Vorarlberg</strong>“ 13. März 1806<br />

In <strong>Vorarlberg</strong> traf bereits zu Weihnachten 1805 e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e<br />

militärische Abordnung e<strong>in</strong>. Am 19. Januar 1806 empf<strong>in</strong>g<br />

König Maximilian I. <strong>in</strong> München e<strong>in</strong>e Delegation der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landstände zur Huldigung, die offizielle Übernahme<br />

der österreichischen Herrschaften wurde am 13. März 1806<br />

<strong>in</strong> Bregenz zelebriert. 11 Die formelle Übergabe erfolgte nicht<br />

durch Österreich. Es war vielmehr e<strong>in</strong> französischer Bevollmächtigter,<br />

der „im Namen se<strong>in</strong>er Majestät des Kaisers und<br />

Königs Napoleon“ an Maximilian von Merz, den die Landesdirektion<br />

<strong>in</strong> Schwaben mit der Organisation der neuen<br />

Gebiete beauftragt hatte, „die sieben vorarlbergischen<br />

Herrschaften mit den dar<strong>in</strong> <strong>in</strong>klavirten Gebieten nebst der<br />

Herrschaft Hohen-Embs, so wie sie dermal bestehen mit allen<br />

Rechten, welche daran kleben und den Bürden, welche<br />

darauf haften,“ übergab. 12<br />

Am 18. März versandte Kreishauptmann V<strong>in</strong>tler an die<br />

nachgeordneten Ämter Drucke des königlichen Besitzergreifungspatents<br />

vom 30. Jänner 1806, die geme<strong>in</strong>sam mit<br />

e<strong>in</strong>em beigelegten bayerischen Wappen an den Amtshäusern<br />

zu affichieren waren. 13<br />

1.2.1. UMFANG UND GRENZEN<br />

Gedenktafel im "Löwen" <strong>in</strong> Bregenz (nach 1863)<br />

„Was den Umfang und die Gränzen der sieben vorarlbergischen<br />

Herrschaften mit den dar<strong>in</strong> <strong>in</strong>klavirten Gebieten<br />

und der Graffschafft Hohen-Embs betrift,“ wurde im Übergabeprotokoll<br />

festgehalten, „so sollen sie die nämlichen<br />

seyn und verbleiben, wie bey Entstehung des gegenwärtigen<br />

Krieges waren; Se<strong>in</strong>e Majestät der König von Baiern<br />

soll diese Herrschaften, welche ihm hiemit überlassen werden,<br />

<strong>in</strong> dem Maaße mit der Souvera<strong>in</strong>ität, und allen davon<br />

abhangenden Rechten, Titeln und Vorrechten besitzen, wie<br />

se<strong>in</strong>e Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich<br />

selbe besessen hatten.“ 14<br />

Betrachten wir die Landesherrschaft der <strong>Vorarlberg</strong>er Herrschaften<br />

und ihrer Enklaven, so bot sich 1805 folgendes<br />

Bild: Habsburg-Österreich war unbestritten Landesherr von<br />

Feldkirch-Neuburg, Sonnenberg und Bludenz-Montafon,<br />

Bregenz-Hohenegg und Hohenems, von Blumenegg und<br />

St. Gerold. – Ob es über Ellhofen tatsächlich e<strong>in</strong>e Landeshoheit<br />

behauptete, ist mehr als fraglich. – Den Reichshof<br />

Lustenau hatte Österreich als Teil der Herrschaft Hohenems<br />

beansprucht, 1789 jedoch der Erbtochter Rebecca von Harrach-Hohenems<br />

die Landeshoheit weitgehend zugestehen<br />

müssen, sich vertraglich allerd<strong>in</strong>gs die Ausübung e<strong>in</strong>iger<br />

Hoheitsrechte <strong>in</strong> Lustenau gesichert (unter anderem die<br />

Werbung zum Militär, e<strong>in</strong> Besatzungsrecht im Kriegsfall);<br />

zudem hatte Habsburg-Österreich Lustenau als Graf von<br />

Hohenems im schwäbischen Kreistag mitvertreten. 15 – Laubenberg<br />

und Waltrams waren Reichsrittergüter. – Die feierliche<br />

Übergabe des österreichischen „Landes <strong>Vorarlberg</strong>“<br />

am 13. März 1806 konnte sich daher formal gesehen jedenfalls<br />

nicht auf Laubenberg und Waltrams beziehen, wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

auch nicht auf Ellhofen. Lustenau war ebenfalls<br />

noch nicht e<strong>in</strong>bezogen. Hier ist die Chronologie zu beachten.<br />

1.3. Ergänzungen<br />

1.3.1. REICHSRITTERGÜTER LAUBENBERG, WALTRAMS<br />

Bei Laubenberg und Waltrams handelte es sich um kle<strong>in</strong>e<br />

reichsritterliche Herrschaften der Pappus von Tratzberg<br />

bzw. der Hundbiß (Humpis) von Waltrams. Sie zählten zum<br />

Ritterbezirk Allgäu-Bodensee des Kantons Hegau-Allgäu-<br />

Bodensee der Reichsritterschaft, die von den süddeutschen<br />

Fürsten gewaltsam mediatisiert, ihrer Landeshoheit<br />

unterworfen wurde. Der Ritterbezirk Allgäu-Bodensee<br />

blieb dank se<strong>in</strong>er nicht uneigennützigen kaiserlichen und<br />

Seite 373


österreichischen Schutzmacht länger verschont. 16 Se<strong>in</strong><br />

Schicksal wurde, wie jenes <strong>Vorarlberg</strong>s, erst am 2. Dezember<br />

1805 auf dem Schlachtfeld bei Austerlitz entschieden.<br />

Unter dem Vorwand, die Reichritter hätten den Kaiser unterstützt,<br />

befahl Napoleon am 19. Dezember 1805 se<strong>in</strong>en<br />

französischen Truppenkommandanten, den verbündeten<br />

Fürsten bei der Besetzung der reichsritterlichen Gebiete zu<br />

helfen. Der bayerische Kurfürst und spätere König ließ am<br />

27. Dezember von der Ritterkanzlei Allgäu-Hegau-Bodensee<br />

<strong>in</strong> Wangen Besitz nehmen und den Bezirksvorstand für aufgelöst<br />

erklären. Am folgenden Tag wurden alle Orte des Ritterschaftsbezirks<br />

durch zwei Infanteristen besetzt und die<br />

Lokalbeamten dem neuen Landesherren verpflichtet.<br />

Dazu zählten die Rittergüter Laubenberg (heute <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de Grünenbach, Landkreis L<strong>in</strong>dau) und Waltrams<br />

(heute <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Weitnau, Landkreis Oberallgäu),<br />

Enklaven der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, die <strong>in</strong><br />

Pressburg gleichzeitig Bayern zugesprochen wurden. Der<br />

Zugriff auf die Reichsrittergüter sollte dagegen erst im Juli<br />

1806 durch die Rhe<strong>in</strong>bundakte „legalisiert“ werden.<br />

1.3.2. REICHSHOF LUSTENAU<br />

Seite 374<br />

Laubenberg und Waltrams im<br />

Ritterbezirk Allgäu-Bodensee<br />

Die bayerischen Entscheidungsträger wurden im Februar<br />

auf den Vertrag von 1789 aufmerksam, der Österreich e<strong>in</strong>ige<br />

Hoheitsrechte <strong>in</strong> Lustenau garantiert hatte. 17 Am 31.<br />

März erhielt der <strong>Vorarlberg</strong>er Kreishauptmann V<strong>in</strong>tler den<br />

allerhöchsten Auftrag, sogleich Maßnahmen zu treffen, um<br />

diese Rechte auszuüben. 18 Neben diesem Vertrag hätte der<br />

bayerische König noch <strong>in</strong>s Treffen führen können, dass nun<br />

ihm das Recht zustehe, als Reichsgraf von Hohenems auch<br />

Lustenau im schwäbischen Kreistag zu vertreten.<br />

Am 18. April 1806 starb Reichsgräf<strong>in</strong> Maria Rebecca von<br />

Harrach-(Hohenems). Lustenau g<strong>in</strong>g damit an ihre Tochter<br />

Maria Walburga über, die mit Graf Clemens Truchsess von<br />

Waldburg-Zeil-Trauchburg verheiratet war. Das Paar hatte<br />

sich jedoch bereits vor vielen <strong>Jahre</strong>n getrennt. Sie lebte <strong>in</strong><br />

Kunewald (Mähren), er auf Schloss Zeil, später <strong>in</strong> Kempten. 19<br />

Am 26. April wurden die <strong>Vorarlberg</strong>er Herrschaften der<br />

schwäbischen Landesdirektion unterstellt. Zu diesem<br />

Schritt hatte M<strong>in</strong>ister Montgelas se<strong>in</strong>em König nicht zuletzt<br />

deshalb geraten, weil von Ulm aus die E<strong>in</strong>ziehung<br />

der Reichsunmittelbarkeit e<strong>in</strong>iger Besitzer <strong>in</strong> diesen Herrschaften<br />

schlagkräftiger besorgt werden könne als von<br />

Innsbruck aus. 20<br />

Am 28. April ließ das Haus Waldburg-Zeil Lustenau durch<br />

e<strong>in</strong>en Beamten und e<strong>in</strong>en Notar im Namen der Erbtochter<br />

und ihres Gemahls <strong>in</strong> Zivilbesitz nehmen und die Beamten<br />

<strong>in</strong> Hohenems vereidigen, nachdem es den bayerischen Behörden<br />

diesen Schritt angekündigt hatte. 21 Ob dieser Schritt<br />

mit Gräf<strong>in</strong> Walburga abgesprochen war, bliebe zu klären.<br />

Abgesehen davon war es mit der Autorität des Hauses<br />

Waldburg-Zeil auch nicht mehr weit her; es erwartete selbst<br />

Napoleons Entscheidung über se<strong>in</strong> Schicksal. 22<br />

Am 10. Mai versiegelten königliche Beamte das Archiv des<br />

gräflichen Oberamts <strong>in</strong> Hohenems und erklärten, dem bayerischen<br />

König die vormals Österreich zugestandenen Gerechtsamen<br />

und Hoheitsrechte vorzubehalten. 23<br />

Da sie aufgrund der verarmten Lage Lustenaus nicht <strong>in</strong> der<br />

Lage seien, das Reisegeld für e<strong>in</strong>e Deputation (nach Mähren)<br />

aufzubr<strong>in</strong>gen, versicherten Hofammann und Gericht<br />

Gräf<strong>in</strong> Walburga am 2. Juni schriftlich, dass es der e<strong>in</strong>heilige<br />

Wunsch der ganzen Geme<strong>in</strong>de sei, „ewige Untertanen“<br />

ihrer „Landesmutter“ zu bleiben, ersuchten sie aber gleichzeitig<br />

erneut um Hilfe <strong>in</strong> ihrer materiellen Not. 24<br />

Die Gründung des Rhe<strong>in</strong>bundes bereitete e<strong>in</strong>ige Wochen<br />

später dem Reich und damit auch dem Reichshof Lustenau<br />

e<strong>in</strong> Ende.


1.3.3. RHEINBUNDAKTE 12. JULI 1806<br />

Am 12. Juli 1806 schloss sich Bayern unter Napoleons Druck<br />

mit anderen süddeutschen Staaten zu e<strong>in</strong>em „Rhe<strong>in</strong>bund“<br />

zusammen. In ihrem Konföderationsvertrag, der Rhe<strong>in</strong>bundakte,<br />

e<strong>in</strong>igten sich auch auf die Bere<strong>in</strong>igung offener<br />

Territorialfragen, nicht zuletzt auf e<strong>in</strong>e Abrundung ihrer<br />

Fürstentümer um weitere bisher reichsunmittelbare Territorien.<br />

25 Dabei unterschieden sie rechtlich <strong>in</strong> drei Kategorien:<br />

Erstens <strong>in</strong> Gebiete, die der begünstigte Rhe<strong>in</strong>bundfürst<br />

„mit allen Eigenthums- und Souvera<strong>in</strong>itäts-Rechten“ <strong>in</strong><br />

Besitz nahm und mit se<strong>in</strong>em Staat vere<strong>in</strong>igte; der bayerische<br />

König zum Beispiel die Reichsstadt Nürnberg und<br />

zwei Deutsch-Ordens-Kommenden (Art. 17). Zweitens <strong>in</strong><br />

Gebiete, <strong>in</strong> über die der begünstigte Rhe<strong>in</strong>bundfürst „nur“<br />

„alle Souvera<strong>in</strong>itäts-Rechte“ auszuüben berechtigt wurden;<br />

der König von Bayern zum Beispiel <strong>in</strong> Schwaben über Besitzungen<br />

der Grafen Fugger (Weißenhorn, Kirchheim), die<br />

sich bereits „freiwillig“ Bayern unterworfen hatten, des<br />

Fürsten Fugger (Babenhausen), der Oste<strong>in</strong> (Buxheim), Oett<strong>in</strong>gen-Wallerste<strong>in</strong><br />

(St. Mang), Lobkowitz-Sternste<strong>in</strong> (Weißenau),<br />

Stadion (Thannhausen), Esterhazy (Edelstetten)<br />

und S<strong>in</strong>zendorf (W<strong>in</strong>terrieden), die erst 1803 mit diesen<br />

Besitzungen entschädigt worden waren, sowie über die gesamte<br />

Heerstraße von Memm<strong>in</strong>gen nach L<strong>in</strong>dau (Art. 24). 26<br />

Drittens sollte jeder Rhe<strong>in</strong>bundfürst die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Territorien<br />

„<strong>in</strong>klavierten“ ritterschaftlichen Güter „mit voller Souveränität“<br />

besitzen. Die zwischen zwei Staaten gelegenen<br />

Rittergüter sollten aufgeteilt werden (Art. 25).<br />

1.3.3.1. Laubenberg und Waltrams legalisiert<br />

Bayern und Württemberg e<strong>in</strong>igten sich mit Vertrag vom 13.<br />

Oktober 1806 über die Aufteilung der Reichsrittergüter. 27<br />

Damit waren die Fälle Laubenberg und Waltrams geklärt.<br />

1.3.3.2. Streitfall Ellhofen<br />

Probleme bereitete nun aber die Herrschaft Ellhofen (heute<br />

Teil der Geme<strong>in</strong>de Weiler-Simmerberg, Landkreis L<strong>in</strong>dau). 28<br />

Bayern hatte sie am 26. März 1806 Besitz genommen und<br />

se<strong>in</strong>e Gebietsansprüche <strong>in</strong> Schwaben am 3. Juni durch e<strong>in</strong>en<br />

Vertrag mit Württemberg abgesichert. Ellhofen hatte<br />

1577 der Deutsche Orden erworben. Es hatte zur Landkomturei<br />

Altshausen gehört, die Ellhofen über ihren Obervogt<br />

der Herrschaft Achberg verwalten hatte lassen. Durch die<br />

Rhe<strong>in</strong>bundakte wurde nun dem König von Württemberg die<br />

Kommende Altshausen als Eigentum zugesprochen (Art.<br />

18), dem Fürsten von Hohenzollern-Sigmar<strong>in</strong>gen die Herrschaft<br />

Achberg (Art. 19), worauf beide Anspruch auf Ellhofen<br />

erhoben.<br />

Bayern sollte sich <strong>in</strong> diesem mehrjährigen Rechtsstreit mit<br />

dem Argument durchsetzen, Ellhofen habe stets zu dem<br />

ihm zugesprochenen <strong>Vorarlberg</strong> gehört. 29 Dagegen hatte<br />

e<strong>in</strong>e Innsbrucker Gubernialkommission Ellhofen 1792 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Kreis- und Landesbeschreibung neben Blumenegg, St.<br />

Gerold, Lustenau, Laubenberg und Waltrams ausdrücklich<br />

zu den sechs „Reichsherrschaften“ gezählt, die mitten im<br />

Kreis <strong>Vorarlberg</strong> lägen, aber nicht der österreichischen Landeshoheit<br />

und damit auch nicht dem Kreis- und Oberamt<br />

unterstünden. Zum „Reichslehen Schloßalt-Laubenberg“<br />

merkten die Beamten an, dass es „im österreichischen<br />

Lehendorf Sch<strong>in</strong>au“ liege, bei der „Herrschaft Waltrams“,<br />

dass es e<strong>in</strong> „Fürstlich Würzburgisches Lehen“ sei, dagegen<br />

nur: „Herrschaft Ellhofen des Teutschen Ordens <strong>in</strong> Simmerberg“.<br />

30<br />

Die bayerische Organisationskommission für <strong>Vorarlberg</strong><br />

g<strong>in</strong>g schlicht davon aus, dass sich Ellhofen zur „Sequestration“<br />

(Zwangsverwaltung) eigne, zumal die Rhe<strong>in</strong>bundakte,<br />

die Achberg dem Fürst von Sigmar<strong>in</strong>gen zugesprochen<br />

habe, auf diese vollständig vom <strong>Vorarlberg</strong>er Gebiet umschlossene<br />

„selbständige Herrschaft“ ke<strong>in</strong>e Anwendung<br />

f<strong>in</strong>den könne. 31 Jedenfalls wurde sie im November 1806<br />

ausdrücklich <strong>in</strong> das Organisationsreskript aufgenommen<br />

(Anhang).<br />

Seite 375


1.3.4. 1. August 1806: Ende des Alten Reichs<br />

Lustenau wurde von der Rhe<strong>in</strong>bundakte nicht unmittelbar<br />

erfasst. Allerd<strong>in</strong>gs wurde se<strong>in</strong>e ohnmächtige „Schutzmacht“<br />

Waldburg-Zeil zugunsten des Königs von Württemberg<br />

mediatisiert. 32<br />

Am 1. August 1806 erklärten die Rhe<strong>in</strong>bundstaaten den<br />

Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich. Am 6. August<br />

1806 ließ Kaiser Franz die Niederlegung der römischen Kaiserkrone<br />

verkünden, womit das Alte Reich de facto erlosch.<br />

Damit gab es ke<strong>in</strong>en übergeordneten römischen Kaiser<br />

mehr, waren alle ehemals reichsunmittelbaren Landesherren<br />

mit ihren Territorien voll souverän geworden – zum<strong>in</strong>dest<br />

theoretisch, Lustenau nicht e<strong>in</strong>mal das.<br />

1.3.4.1. 1. September 1806: Annexion des „österreichischen“<br />

Lustenau<br />

Dass Lustenau am 6. August 1806 „jedenfalls e<strong>in</strong> vollkommen<br />

selbständiger Staat“ geworden sei, 33 trifft schon<br />

<strong>in</strong> rechtlicher H<strong>in</strong>sicht nicht zu. Se<strong>in</strong>e Souveränität war<br />

vertraglich nach wie vor e<strong>in</strong>geschränkt, und zwar seit dem<br />

Pressburger Frieden zugunsten Bayerns, dem Gräf<strong>in</strong> Walburga<br />

auch faktisch ausgeliefert war. An e<strong>in</strong>em selbständigen,<br />

isolierten Lustenau hätten wohl auch ihre Untertanen<br />

ke<strong>in</strong> Interesse gehabt.<br />

Am 1. September 1806 erfolgte <strong>in</strong> Lustenau e<strong>in</strong>e separate<br />

Landeshuldigung. Am Tag darauf wurden die königlich-bayerischen<br />

Wappen angeschlagen.<br />

Am 30. Juni 1809 machte das Landgericht Dornbirn kund, der<br />

König habe alle Besitzungen der Gräf<strong>in</strong> Waldburg-Zeil(-Harrach)<br />

e<strong>in</strong>gezogen und unter Sequestration genommen, weil<br />

sie ihren Wohnort nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bundesstaat aufgeschlagen<br />

habe. 34 Art. 31 der Rhe<strong>in</strong>bundakte billigte den durch diesen<br />

Vertrag mediatisierten Landesherren und deren Erben nur<br />

die Freizügigkeit <strong>in</strong>nerhalb der Rhe<strong>in</strong>bundstaaten zu. 35 Die<br />

Berufung auf die Rhe<strong>in</strong>bundakte war e<strong>in</strong> fadensche<strong>in</strong>iges Argument.<br />

Das Haus Harrach-Hohenems oder se<strong>in</strong> Reichshof<br />

Seite 376<br />

Lustenau hatten <strong>in</strong> ihr ke<strong>in</strong>e Erwähnung gefunden. Die Regelung<br />

der künftigen Verhältnisse, der der königlichen Souveränität<br />

unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren vom März 1807<br />

bezog sich ausdrücklich nur auf die „staatsrechtlichen Verhältnisse<br />

dieser [sic!] mediatisierten Gebiete und ihrer Besitzer“. 36<br />

In territorialer H<strong>in</strong>sicht wäre das e<strong>in</strong>erlei gewesen, denn auch<br />

die Gebiete dieser von „Landesherren“ zu „Standesherren“<br />

degradierten Grafen und Fürsten wurden voll <strong>in</strong> das Königreich<br />

Bayern <strong>in</strong>tegriert. 37 Der Konflikt mit Gräf<strong>in</strong> Walburga sollte erst<br />

1811 durch e<strong>in</strong>en Vergleich beigelegt werden. 38<br />

Die habsburg-österreichischen Herrschaften vor dem Arl<br />

berg e<strong>in</strong>schließlich Reichsherrschaften Hohenems, Blumenegg<br />

und St. Gerold g<strong>in</strong>gen 1805 e<strong>in</strong>fach von e<strong>in</strong>em<br />

Reichsfürsten an e<strong>in</strong>en anderen Reichsfürsten über, ohne<br />

dass sich dadurch an ihrer Reichsunmittelbarkeit etwas<br />

geändert hätte. Sie erlosch erst mit dem Alten Reich im<br />

August 1806. Laubenberg und Waltrams wurden durch die<br />

Rhe<strong>in</strong>bundakte vom 12. Juli 1806 noch kurz zuvor ausdrücklich<br />

mediatisiert. Lustenau hätte dagegen am 1. September<br />

1806 se<strong>in</strong>e Reichsunmittelbarkeit nicht mehr verlieren können.<br />

Zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> diesem engeren S<strong>in</strong>n kann bei Lustenau<br />

von e<strong>in</strong>er Mediatisierung ke<strong>in</strong>e Rede mehr se<strong>in</strong>.<br />

Bayern stützte sich bei der Annexion Lustenaus am 1. September<br />

1806 nicht auf die Rhe<strong>in</strong>bundakte, sondern auf<br />

den Friedensvertrag von Pressburg, kassierte es formell<br />

als Enklave der <strong>Vorarlberg</strong>er Herrschaften, und zwar als<br />

ehedem österreichisches Territorium mit beschränkten<br />

Hoheitsrechten der Hohenemser Allodialerb<strong>in</strong> und nicht<br />

umgekehrt. Das wird im Organisationsentwurf für <strong>Vorarlberg</strong><br />

deutlich, mit dem die Organisationskommission den<br />

Reichshof Lustenau zur E<strong>in</strong>verleibung vorschlug, „worüber<br />

das Hauß Oesterreich der Hohenemsischen Erbtochter Gräf<strong>in</strong><br />

von Harrach e<strong>in</strong>e beschränkte Landeshoheit e<strong>in</strong>geräumt<br />

hatte, dessen Subjection aber <strong>in</strong> Folge der neuesten öffentlichen<br />

Traktaten vollkommen gerechtfertigt ist.“ 39 Beim<br />

künftigen Landgericht Dornbirn wurde „der dazu gefallene“<br />

Reichshof Lustenau ausgewiesen. 40


Als Patrimonialrichter Seewald den Lustenauern im Februar<br />

1807 die Auflösung ihres Hofgerichts mitteilte, berief er sich<br />

schlicht auf die am 1. September 1806 „apprehendierte“<br />

(ergriffene) Landeshoheit und auf das Organisationsreskript<br />

vom 16. November 1806; 41 <strong>in</strong> der der „so genannte“ Reichshof<br />

Lustenau zu den Enklaven gezählt und – im Unterschied zu<br />

Laubenberg und Waltrams – nicht ausdrücklich entsprechend<br />

der Rhe<strong>in</strong>bundakte als Patrimonialgericht der bayerischen<br />

Landeshoheit unterworfen wurde (Anhang, Pkt. 3 e, d).<br />

Das Zugeständnis e<strong>in</strong>er Patrimonialgerichtsbarkeit musste<br />

im Übrigen ke<strong>in</strong>eswegs e<strong>in</strong>e Folge der Mediatisierung se<strong>in</strong>,<br />

e<strong>in</strong> Relikt landesherrlicher Rechte. Das macht auch das<br />

Beispiel der Grafen Wolkenste<strong>in</strong> oder der Freiherren von<br />

Sternbach <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> deutlich. Die Patrimonialgerichtsbarkeit<br />

war grundsätzlich mit dem Besitz e<strong>in</strong>er gewissen<br />

Art von Gütern oder e<strong>in</strong>es bestimmten Gutes verbunden<br />

und konnte auch mit diesem Gut (patrimomium) erworben<br />

werden. 42 1813 sollte sich Seewald für Lustenau auf e<strong>in</strong>en<br />

vom „vorgängig Souverän <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>“ anerkannten „Titulo<br />

oneroso“ berufen. 43<br />

1.4. Erfolglose Ansprüche<br />

1.4.1. LIECHTENSTEIN<br />

Wie Liechtenste<strong>in</strong> bildete Lustenau am Rhe<strong>in</strong> streng genommen<br />

ke<strong>in</strong>e <strong>Vorarlberg</strong>er Enklave, sondern e<strong>in</strong> benachbartes<br />

Territorium an der Grenze zur Schweizerischen Eidgenossenschaft.<br />

Bayern versuchte nachdrücklich, Liechtenste<strong>in</strong><br />

ebenfalls zu annektieren. 44 E<strong>in</strong>en Ansatzpunkt wären ähnlich<br />

wie bei Lustenau Militär- und Hoheitsrechte gewesen,<br />

die Österreich mit Duldung des Hauses Liechtenste<strong>in</strong> ausgeübt<br />

hätte. Doch die Nachforschungen verliefen ergebnislos.<br />

Vor allem aber stand Liechtenste<strong>in</strong> unter Napoleons<br />

Schutz, der den Fürsten Johann I. als General bei Austerlitz<br />

und als österreichischen Verhandlungsführer <strong>in</strong> Pressburg<br />

schätzen gelernt hatte. So wurde das kle<strong>in</strong>e Fürstentum<br />

ohne Zutun se<strong>in</strong>es Landesherrn Gründungsmitglied des<br />

Rhe<strong>in</strong>bundes. Im Organisationsreskript für <strong>Vorarlberg</strong> vom<br />

16. November 1806 (im Anhang) erkannte der bayerische<br />

König die „fürstlich-Lichtenste<strong>in</strong>ische Herrschaft Vaduz“ als<br />

souveränes Gebiet an (Pkt. 4). Zu prüfen bliebe, ob er sich<br />

dabei absichtlich auf die Herrschaft Vaduz beschränkte und<br />

die an <strong>Vorarlberg</strong> angrenzende Herrschaft Schellenberg nur<br />

vergaß, die 1719 mit zum Fürstentum Liechtenste<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>t<br />

worden war.<br />

1.4.2. RHÄZÜNS<br />

Umstritten war auch die österreichische Herrschaft Rhäzüns<br />

<strong>in</strong> Graubünden, die seit 1497 habsburgisch war, Österreich<br />

aber nicht mit voller Landeshoheit besaß. 45 Rhäzüns<br />

war Mitglied des Oberen oder Grauen Bundes und damit<br />

des Freistaates Geme<strong>in</strong>er Drei Bünde. Die Herrschaft war<br />

wirtschaftlich eher e<strong>in</strong> Verlustgeschäft, aber politisch <strong>in</strong>teressant,<br />

weil der habsburgische Inhaber als Freiherr von<br />

Rhäzüns die Politik der Drei Bünde mitbestimmen konnte.<br />

Deshalb wurde Rhäzüns 1696 <strong>in</strong> unmittelbare landesfürstliche<br />

Verwaltung genommen. Der jeweilige Verwalter war<br />

meist zugleich österreichischer Gesandter bei den Drei<br />

Bünden. Er verwaltete die kle<strong>in</strong>e „Herrschaft“ Gutenberg,<br />

e<strong>in</strong>en Güterkomplex <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong>, mit und unterstand<br />

nach e<strong>in</strong>em vorderösterreichischen Zwischenspiel (1752 bis<br />

1782) wieder der oberösterreichischen Regierung <strong>in</strong> Innsbruck.<br />

Von 1798 bis 1800 war das umkämpfte Bündnerland je<br />

zweimal von österreichischen und französischen Truppen<br />

besetzt. Napoleon behielt die Oberhand und <strong>in</strong>tegrierte<br />

den 1803 geschaffenen Kanton Graubünden <strong>in</strong> die Schweizerische<br />

Eidgenossenschaft. In dieser Kriegszeit besorgten<br />

vorläufig Beamte des Kreis- und Oberamtes <strong>in</strong> Bregenz die<br />

Verwaltung der Herrschaft Rhäzüns.<br />

Seite 377


Als se<strong>in</strong> Vorgänger Oberamtsprotokollist Seraph<strong>in</strong> Schedler<br />

im Jänner 1805 starb, 46 wurde Kreis- und Oberamtspraktikant<br />

Joachim Bergmann zum provisorischen Verwalter der<br />

Herrschaft Rhäzüns bestellt; 47 der 1806 offenbar mit der<br />

bay erischen Organisationskommission davon ausg<strong>in</strong>g,<br />

dass Rhäzüns mit <strong>Vorarlberg</strong> an Bayern übergangen sei.<br />

Wien hatte 1803 alle Schweizer Besitzungen <strong>in</strong> Österreich<br />

beschlagnahmt und zum Teil vere<strong>in</strong>nahmt. 48 Die Regierung<br />

Graubündens hoffte, im Gegenzug nun endlich die Herrschaft<br />

Rhäzüns zu erhalten. Im März 1806 erwog sie e<strong>in</strong>e<br />

eigenmächtige Besitznahme, um auch allfälligen bayerischen<br />

Ansprüchen zuvorzukommen. Doch der Landmann<br />

der Schweiz hatte dr<strong>in</strong>gend abgeraten. Sollte Bayern versuchen,<br />

Rhäzüns <strong>in</strong> Besitz zu nehmen, solle Graubünden<br />

sich mit dem H<strong>in</strong>weis widersetzen, dass <strong>in</strong> Pressburg e<strong>in</strong>e<br />

solche Besitzveränderung nicht verfügt worden sei.<br />

Am 13. Juni teilten die österreichischen Behörden der Regierung<br />

des Kantons Graubünden mit, dass Bergmanns<br />

aufgrund der veränderten Umstände die Weisung habe,<br />

wieder zum Kreisamt nach Bregenz zurückzukehren. Die<br />

Verwaltung übernehme August von Wolf, bis die Verhandlungen<br />

mit der Eidgenossenschaft abgeschlossen seien.<br />

Doch Bergmann räumte se<strong>in</strong>en Posten nicht, sondern holte<br />

offenbar e<strong>in</strong>e Weisung aus Bregenz e<strong>in</strong>, die ihm Organisationskommissär<br />

Merz am 2. Juli unmissverständlich erteilte:<br />

Da die österreichischen Behörden dem Vernehmen nach<br />

versuchen wollten, sich <strong>in</strong> die Adm<strong>in</strong>istrationsgeschäfte<br />

und andere Verhältnisse der Herrschaft Rhäzüns e<strong>in</strong>zumischen<br />

und die Untertanen <strong>in</strong> ihren Pflichten gegen den<br />

König von Bayern und dessen höchsten Stelle irre zu machen,<br />

habe Bergmann e<strong>in</strong> wachsames Auge darauf zu haben,<br />

die Untergebenen zur „strengen Treue“ gegen se<strong>in</strong>e<br />

königlich bayerische Majestät zu ermahnen, und im Fall,<br />

dass e<strong>in</strong> österreichischer Kommissär weitere Versuche<br />

unternehmen sollte, gegen diesen vorzugehen wie gegen<br />

Seite 378<br />

jeden, der sich unbefugt e<strong>in</strong>mengt. Dem Auftrag, sich mit<br />

e<strong>in</strong>er beigelegten Eidesformel dem bayerischen König zu<br />

verpflichten, kam Bergmann am 4. Juli nach. 49 Die Weisung<br />

teilte er den Geme<strong>in</strong>deleuten mit und er<strong>in</strong>nerte sie vergeblich,<br />

dass sie ihre Abgaben nun dem König von Bayern<br />

schuldeten. 50 Nachdem sich Bergmann ihr gegenüber nicht<br />

als bayerischen Verwalter legitimiert habe, erkannte ihn<br />

die Bündner Regierung nicht an. Bayern vermochte se<strong>in</strong>e<br />

Ansprüche nicht durchzusetzen, sofern Merz überhaupt auf<br />

höhere Weisung gehandelt hatte. Der k<strong>in</strong>derreiche Bergmann,<br />

dem Österreich se<strong>in</strong> Gehalt schuldig geblieben sei,<br />

bedachte Bayern mit e<strong>in</strong>er Pension. 51 Ansonsten kam Rhäzüns<br />

im Organisationsentwurf für <strong>Vorarlberg</strong> nicht mehr zur<br />

Sprache.<br />

1809 bis 1814 musste Österreich die Herrschaft Rhäzüns vorübergehend<br />

an Frankreich abtreten. Der Wiener Kongress<br />

sprach sie Graubünden zu. Die Übergabe erfolgte 1819.<br />

1.4.3. GUTENBERG<br />

Auch auf die Güter der kle<strong>in</strong>en Schlossherrschaft Gutenberg<br />

bei Balzers, die 1314 an Habsburg gelangt war, sprach<br />

Bayern „<strong>in</strong>folge der Acquistion von <strong>Vorarlberg</strong> […] als Pert<strong>in</strong>enzen<br />

an.“ 52 Österreich erhob Protest. Die liechtenste<strong>in</strong>ische<br />

Regierung ließ von 1806 an die Erträgnisse dieser<br />

Güter sowie die Gefälle der Herrschaft Rhäzüns <strong>in</strong> Vaduz<br />

deponieren. Als der österreichische Gesandte <strong>in</strong> Bern 1813<br />

die Ausfolgung der Gutenberger Erträge verlangte, wandte<br />

sich das liechtenste<strong>in</strong>ische Oberamt an die bayerischen<br />

F<strong>in</strong>anzbehörden. Inzwischen hatte sich das Kriegsglück<br />

und damit das politische Blatt zugunsten Österreichs gewendet.<br />

M<strong>in</strong>ister Montgelas gab am 23. Februar 1814 die<br />

Anweisung, Vaduz die weitere Verfügung zu überlassen.<br />

1824 sollte Österreich se<strong>in</strong>e Besitzungen an die Geme<strong>in</strong>de<br />

Balzers verkaufen.


1.5. Exkurs zum Begriff „Herrschaft“<br />

Wenn von „Herrschaft“ die Rede ist, müssen wir auch berücksichtigen,<br />

dass der Begriff <strong>in</strong>zwischen vielschichtig Verwendung<br />

fand. 53<br />

Zum e<strong>in</strong>en wurde damit immer noch der Bezirk bezeichnet,<br />

über den die Landesherrschaft reicht; im neueren Verständnis<br />

e<strong>in</strong> „Territorium“.<br />

Daneben dürfte mit „Herrschaft“ auch der Sprengel e<strong>in</strong>es<br />

landesfürstlichen Amtes verstanden worden se<strong>in</strong>.<br />

Zudem wurde „Herrschaft“, und das ist verwirrend, weitgehend<br />

losgelöst von Hoheitsrechten zu e<strong>in</strong>em Begriff der<br />

Domänenverwaltung. Dies war wohl e<strong>in</strong>e Folge der zahlreichen<br />

Verpfändungen, die Österreich mitunter durch Belehnungen<br />

bekräftigte: Der Landesherr behielt sich die Landeshoheit<br />

und mehr oder weniger die daraus erfließenden<br />

Hoheitsrechte vor, trat aber die Verwaltung e<strong>in</strong>er Herrschaft,<br />

e<strong>in</strong>es Gerichts oder auch nur e<strong>in</strong>zelner „Staatsgüter“ samt<br />

Rechten und E<strong>in</strong>künften als Pfand (und Lehen) an e<strong>in</strong>en<br />

Kreditgeber ab. Dessen Recht, der „Fruchtgenuss“, wurde<br />

nun ebenfalls als „Herrschaft“ bezeichnet, und abgeleitet<br />

davon auch der betreffende Güterkomplex, auch wenn es<br />

sich nur um e<strong>in</strong>e Burgru<strong>in</strong>e samt zugehörigen Grundstücken<br />

und Abgaben handelte, manchmal verbunden mit der<br />

niederen Gerichtsbarkeit, wie das bei der kle<strong>in</strong>en „Herrschaft<br />

Neuburg“ im Rhe<strong>in</strong>tal mit dem „Pfandgericht Neu-<br />

burg“ der Fall war, die seit 1777 im Besitz der Tiroler Grafen<br />

Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg war. E<strong>in</strong>e ungleich bedeutender<br />

Pfandschaft und seit 1744 sogar erbliches Lehen der Freiherren<br />

von Sternbach waren die Herrschaften Sonnenberg<br />

und Bludenz-Montafon, die ungefähr e<strong>in</strong> Drittel neuen bayerischen<br />

„Landes-Bezirks“ abdeckten.<br />

Ob sich Lehen im Lauf der Zeit zu e<strong>in</strong>er Landeshoheit verdichteten,<br />

war letztlich e<strong>in</strong>e Frage der Macht, e<strong>in</strong>e Frage der<br />

tatsächlichen Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen.<br />

2. Verwaltungsorganisation bei der Übernahme<br />

durch Bayern<br />

2.1. „Land <strong>Vorarlberg</strong>“, „Kreis <strong>Vorarlberg</strong>“<br />

Wenn im März 1806 von der Übergabe des „Landes <strong>Vorarlberg</strong>“<br />

die Rede ist, wird damit bereits e<strong>in</strong> Gebiet beschrieben<br />

und nicht mehr die „Landschaft“ im herkömmlichen<br />

S<strong>in</strong>n, die Vere<strong>in</strong>igung der Landstände als e<strong>in</strong>e Art Selbstverwaltungskörper<br />

(„landschaftliche Korporation“), die <strong>in</strong><br />

der Frühen Neuzeit geme<strong>in</strong>sam mit dem Landesfürsten das<br />

„Land“ gebildet hatte. Die österreichischen „Stände des<br />

Landes <strong>Vorarlberg</strong>“, wie sie sich ab ungefähr 1780 bezeichneten,<br />

vertraten aber nur die Bevölkerung der Herrschaften<br />

Feldkirch, Sonnenberg, Bludenz und Bregenz. Hohenems,<br />

Blumenegg, St. Gerold und Lustenau gehörten nie zu diesem<br />

„Land <strong>Vorarlberg</strong>“ im historischen, engeren S<strong>in</strong>n.<br />

Seite 379


Grafik 1: Verwaltungsorganisation des österreichischen<br />

Kreises und Landes <strong>Vorarlberg</strong> 1786 bis 1805<br />

Landesfürstliche Verwaltung<br />

K. k. Kreisamt für <strong>Vorarlberg</strong><br />

und Oberamt Bregenz<br />

Seite 380<br />

Grafschaft Bregenz<br />

K. k. Amt Hohenegg<br />

Herrschaft Hohenegg<br />

K. k. Adm<strong>in</strong>istration Hohenems<br />

(Reichsgrafschaft Hohenems)<br />

K. k. Vogteiamt Feldkirch<br />

Grafschaft Feldkirch<br />

K. k. lehenbares Vogteiamt Bludenz<br />

Grafschaft Bludenz<br />

Grafschaft Sonnenberg<br />

Landschaftliche Verwaltung<br />

K. k. Kreishauptmann und landständischer Präses<br />

2. Landständische Kanzlei Bregenz<br />

Untere Stände<br />

– Bregenz<br />

– Hohenegg<br />

– Altenburg<br />

– Hofsteig<br />

– Sulzberg<br />

– L<strong>in</strong>genau<br />

– Hofrieden<br />

– Simmerberg<br />

– Grünenbach<br />

– Alberschwende<br />

– Tannberg<br />

– Mittelberg<br />

– Kellhöf<br />

1. Landständische Kanzlei Feldkirch<br />

Obere Stände<br />

– Feldkirch<br />

– Rankweil-Sulz<br />

– Bregenzerwald<br />

– Neuburg<br />

– Dornbirn<br />

– Jagdberg<br />

– Höchst-Fußach<br />

– Damüls<br />

Innere Stände<br />

– Bludenz<br />

– Sonnenberg<br />

– Montafon


Kreisamtssiegel mit Herrschaftswappen<br />

Das „Land <strong>Vorarlberg</strong>“ deckte sich deshalb auch nicht mit<br />

dem „Kreis <strong>Vorarlberg</strong>“, mit dem landesfürstlichen Verwaltungsbezirk.<br />

Der „Kreis <strong>Vorarlberg</strong>“ war zunächst <strong>in</strong> drei gleichrangige<br />

landesfürstliche Verwaltungsbezirke gegliedert: E<strong>in</strong> Vogt <strong>in</strong><br />

Feldkirch verwaltete die Herrschaft Feldkirch mit Neuburg,<br />

e<strong>in</strong> Vogt <strong>in</strong> Bludenz die Herrschaften Sonnenberg und Bludenz-Montafon,<br />

e<strong>in</strong> Vogt <strong>in</strong> Bregenz die Herrschaft Bregenz<br />

mit Hohenegg, wobei für Hohenegg e<strong>in</strong>e Adm<strong>in</strong>istration<br />

<strong>in</strong> Weitnau beibehalten wurde. Dem Oberamt Bregenz,<br />

wie das Vogteiamt seit 1726 bezeichnet wurde, war zudem<br />

die Adm<strong>in</strong>istration der 1765 beanspruchten Herrschaft Hohenems<br />

nachgeordnet. Ab 1786 erfüllte das Oberamt dieser<br />

Herrschaften zusätzlich die Funktion e<strong>in</strong>es Kreisamtes für<br />

<strong>Vorarlberg</strong>, dem die Vogteiämter Feldkirch und Bludenz <strong>in</strong><br />

Verwaltungsangelegenheiten (nicht aber h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Rechtssprechung) unterstellt wurden. Damit griffen die<br />

landesfürstlichen Oberbehörden immer stärker <strong>in</strong> die Geschäfte<br />

des „k. k. lehenbaren Vogteiamts Bludenz“ der Freiherren<br />

von Sternbach e<strong>in</strong>.<br />

Ziel der Reformen auf allen Ebenen war e<strong>in</strong>e effektivere<br />

Staatsverwaltung durch e<strong>in</strong>e Professionalisierung, Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

und klare Aufbauorganisation. Dem entsprach<br />

e<strong>in</strong> neues staatsrechtliches Konzept: „die monarchische<br />

Union von Ständestaaten wandelt sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en föderativen<br />

Staat um, der ab 1804 die Bezeichnung ‚Kaisertum’ Österreich<br />

trägt.“ 54 Das vom Landesfürsten und den Landständen<br />

geme<strong>in</strong>sam gebildete Land war passee.<br />

2.2. Österreichische Landschaft vor dem Arlberg<br />

Ab dem ausgehenden Mittelalter bildeten die drei Städte<br />

Feldkirch, Bregenz und Bludenz mit letztlich 23 „ländlichen“<br />

Gerichten e<strong>in</strong>e Landschaft der österreichischen<br />

Herrschaften vor dem Arlberg. 55 Sie setzte sich also<br />

ausschließlich aus Gerichts- und Verwaltungsgenossenschaften<br />

zusammen. Das verb<strong>in</strong>dende Element war der<br />

Landschaftssiegel mit Städtewappen<br />

geme<strong>in</strong>same Landesfürst. Kernaufgaben der „Landstände“<br />

waren die Landesverteidigung sowie die Bewilligung von<br />

Hilfstruppen oder –geldern, wozu sie der Landesfürst bei<br />

Bedarf zu Landtagen e<strong>in</strong>berief. Aus der F<strong>in</strong>anzierung und<br />

Verumlagung der Hilfsgelder (außerordentlichen Steuern)<br />

entwickelte sich e<strong>in</strong>e landständische F<strong>in</strong>anzverwaltung, die<br />

auch für die E<strong>in</strong>kassierung und Ablieferung der jährlichen<br />

Herrschaftssteuer an die landesfürstliche F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

zuständig wurde.<br />

Die Landstände waren nicht <strong>in</strong> Kurien geschieden, aber<br />

regional untergliedert. Die Gerichte der Herrschaft Bregenz-Hohenegg<br />

bildeten die „unteren Stände“, jene der<br />

Herrschaften Feldkirch sowie Bludenz und Sonnenberg<br />

die „oberen Stände“. Dabei bildeten die drei Gerichte der<br />

Herrschaften Bludenz und Sonnenberg als „<strong>in</strong>nere Stände“<br />

noch e<strong>in</strong>e Untergruppe der oberen Stände. Diese regionale<br />

Gliederung entsprach nicht zufällig den landesfürstlichen<br />

Verwaltungsstrukturen. Die Rechtssprechung und Selbstverwaltung<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Gerichte war vom Landesfürsten<br />

abgeleitet.<br />

Das Haupt der Stände war zunächst unbestritten die Stadt<br />

Feldkirch, deren Kanzlei die landschaftlichen Geschäfte<br />

mitbesorgte. Sie berief auch die allgeme<strong>in</strong>en Ständeversammlungen<br />

e<strong>in</strong>. Doch nach 1640 vermochte sich die Stadt<br />

Bregenz als zweiter „ausschreibender Ort“ zu etablieren,<br />

teilten sich die beiden Städte die Führung der Landschaft.<br />

Die Stände hatten ihren Zenit allerd<strong>in</strong>gs bereits überschritten<br />

und wurden im Zeitalter des Absolutismus von der<br />

landesfürstlichen Verwaltung immer fester an die Kandare<br />

genommen.<br />

Auch wenn Feldkirch die Nummer E<strong>in</strong>s blieb, fungierte<br />

nun die Bregenzer Stadtkanzlei als zweite landschaftliche<br />

Kanzlei mit e<strong>in</strong>er separaten „unterständischen“ Kassa.<br />

Die Kanzleigeschäfte besorgte jeweils der rechtskundige<br />

Stadtschreiber, später als Syndikus bezeichnet. Die beiden<br />

Kassen führten die Bürgermeister, die Kassiere beauftragten.<br />

Die ständische Orig<strong>in</strong>alregistratur wurde <strong>in</strong> Feldkirch<br />

Seite 381


geführt. Entsprechend ist später <strong>in</strong> den Schematismen für<br />

Feldkirch e<strong>in</strong>e landständische Buchhaltung ausgewiesen.<br />

Von den Landständen als landschaftliche Korporation<br />

s<strong>in</strong>d begrifflich die e<strong>in</strong>zelnen Stände zu unterscheiden,<br />

die gewissermaßen Mitglied der Landschaft waren. Ihre<br />

Verfassung und Rechtsstellung war sehr unterschiedlich.<br />

Weil die meisten Anteil an der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit<br />

hatten, wurden sie auch als „Gerichte“ bezeichnet.<br />

Doch seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert waren sie immer<br />

mehr auf staatlich kontrollierte Verwaltungsgenossenschaften<br />

zurückgestutzt worden, die auch landesfürstliche<br />

Aufgaben zu besorgen hatten. Spätestens mit der modernen<br />

Straf- und Zivilrechtskodifikation – mit der Österreich<br />

Bayern weit voraus war – erodierten die gewohnheitsrechtlichen<br />

„Landsbräuche“. Gericht und Ammannschaft<br />

wurden getrennt, die Rechtssprechung endlich professionalisiert.<br />

Nach den josef<strong>in</strong>ischen Regulierungen verfügten<br />

1790 von den 24 Gerichten noch 14 über e<strong>in</strong>e niedere Zivilgerichtsbarkeit,<br />

vier hatten zudem beschränkten Anteil<br />

an der Strafgerichtsbarkeit (H<strong>in</strong>terbregenzerwald, Bregenz,<br />

Feldkirch, Hohenegg). 56<br />

Mögen uns die Landstände vor dem Dreißigjährigen Krieg<br />

noch als „Länderbund“ entgegentreten, ersche<strong>in</strong>en sie im<br />

18. Jahrhundert immer mehr <strong>in</strong> der Rolle e<strong>in</strong>es „Geme<strong>in</strong>deverbandes“.<br />

Überspitzt formuliert: „Die Stände blieben<br />

äußerlich gleich, hatten aber ke<strong>in</strong>e Bedeutung mehr.“ 57 Für<br />

Österreich galt allgeme<strong>in</strong>: „Der dualistische Ständestaat“<br />

– beherrscht vom Dualismus Landesfürst–Landstände –<br />

„wird zur autonomen, von den Landständen alle<strong>in</strong> vertretenen<br />

Gebietskörperschaft, die, ohne selbst Staat zu se<strong>in</strong>,<br />

im Rahmen des Staates der Länderverb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>ige wenige<br />

obrigkeitliche Aufgaben besorgt.“ 58<br />

Die absolutistischen Reformschritte ab 1726 galten nicht<br />

nur der landesfürstlichen, sondern ebenso der landschaftlichen<br />

Verwaltungsorganisation. 59 Seit 1750 fungierte der<br />

Landvogt als „Direktor“ der Stände; ab 1786 der Kreishauptmann<br />

als „Präses“. Ohne se<strong>in</strong> Wissen durften sich<br />

Seite 382<br />

die Stände nicht mehr versammeln. Wer den Behördenschematismus<br />

zu Rate zog, sah die <strong>Vorarlberg</strong>er Landschaft faktisch<br />

auf e<strong>in</strong> landesfürstliches Instrument beschränkt: Unter<br />

der Überschrift „<strong>Vorarlberg</strong>-ständisches Direktorium und<br />

Landesausschuß“ s<strong>in</strong>d (erstmals 1777) nur der Landvogt als<br />

„Director der vorarlbergischen Stände“ und namentlich nur<br />

die „Deputati conferentialis“, die Vertreter der so genannten<br />

„Konferentialstände“ (Feldkirch, Bregenz, Bludenz, Hohenegg,<br />

Sonnenberg, Rankweil-Sulz, H<strong>in</strong>terbregenzerwald,<br />

Montafon, Hofsteig, Hofrieden) ausgewiesen; zudem die<br />

„Landständische Directorial-Kanzlei“ (die Syndici der Städte<br />

Feldkirch und Bregenz), e<strong>in</strong>e „Ständische E<strong>in</strong>nehmerey“<br />

(der ober- und der unterständische Kassier), e<strong>in</strong>e „Ständische<br />

Buchhaltung“ <strong>in</strong> Feldkirch sowie der Bregenzer<br />

Stadtarzt zugleich als „Landschafts-Physicus“. 60 Während<br />

1803 rund 60 Bedienstete im Sold der Tiroler Landschaft<br />

standen, s<strong>in</strong>d für <strong>Vorarlberg</strong> gerade sechs ausgewiesen,<br />

wovon wenigstens die Hälfte als städtische Beamte die<br />

landschaftlichen Geschäfte im Nebenamt besorgten. Das<br />

galt allerd<strong>in</strong>gs noch für weiteres städtisches Personal.<br />

Seit den 1720er <strong>Jahre</strong>n ist <strong>in</strong> Form von Kanzleisiegeln e<strong>in</strong><br />

„Landeswappen“ überliefert, seit den 1780er <strong>Jahre</strong>n zeichnete<br />

ihre Vertreter für die „Stände des Landes <strong>Vorarlberg</strong>“.<br />

Neben dieser österreichischen Landschaft vor dem Arlberg<br />

ist noch die Landschaft der kle<strong>in</strong>en Reichsherrschaft Blumenegg<br />

<strong>in</strong> enger Verb<strong>in</strong>dung mit der Reichspropstei St.<br />

Gerold zu beachten, die 1804 ebenfalls österreichisch wurden;<br />

zudem die Selbstverwaltung und Beteiligung an der<br />

Rechtssprechung im Reichshof Lustenau und <strong>in</strong> der Reichsgrafschaft<br />

Hohenems.<br />

2.3. Von Oberösterreich wieder zu Vorderösterreich<br />

Die österreichischen Ämter und Stände vor dem Arlberg<br />

waren traditionell der oberösterreichischen Regierung <strong>in</strong><br />

Innsbruck unterstellt, nur 1752 bis 1782 vorübergehend der<br />

vorderösterreichischen Regierung <strong>in</strong> Konstanz, ab 1759 <strong>in</strong><br />

Freiburg im Breisgau. Als Österreich am 1. November 1804


die Herrschaften Blumenegg und St. Gerold von Oranien-<br />

Nassau übernahm, wurde deren Oberamt <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen,<br />

dem auch die Pflegei Bendern unterstand, nicht mehr dem<br />

Kreisamt <strong>in</strong> Bregenz nachgeordnet, sondern direkt der neuen<br />

vorderösterreichischen Regierung <strong>in</strong> Günzburg, die zum<br />

Zentrum der neu geformten Prov<strong>in</strong>z Vorderösterreich auserkoren<br />

war. Das Kreisamt samt nachgeordneten Ämtern war<br />

bereits mit Dekret vom 13. Juni 1804 Günzburg zugewiesen<br />

worden. Der Vollzug dieser Hofresolution wurde jedoch ausgesetzt,<br />

womit es vorläufig noch der oberösterreichischen<br />

Regierung <strong>in</strong> Innsbruck zugeordnet blieb, 61 die nun die Bayern<br />

übernahmen.<br />

3. 26. April 1806: Vorläufige Zuweisung zur<br />

Prov<strong>in</strong>z Schwaben<br />

Mit dem Frieden von Pressburg im Dezember 1805 war Vorderösterreich<br />

Geschichte. Statt Schwäbisch-Österreich wurde<br />

<strong>Vorarlberg</strong> nun Bayerisch-Schwaben zugeteilt.<br />

In Kurbayern waren 1799 als Verwaltungssprengel die drei<br />

Prov<strong>in</strong>zen Bayern, Oberpfalz und Neuburg e<strong>in</strong>gerichtet<br />

worden, die von Landesdirektionen dirigiert wurden. 62<br />

Nach diesem Muster wurden auch die zahlreichen Neuwerbungen<br />

organisiert, die schwäbischen Gebiete 1803 zu<br />

e<strong>in</strong>er Prov<strong>in</strong>z Schwaben mit e<strong>in</strong>er Landesdirektion <strong>in</strong> Ulm<br />

zusammengefasst. 63<br />

Im Besitzergreifungspatents vom 30. Jänner 1806 teilte König<br />

Maximilian mit, dass er Karl Graf von Arco mit der provisorischen<br />

Adm<strong>in</strong>istration <strong>Vorarlberg</strong> beauftragt habe, 64<br />

der wenige Tage später die Leitung des Guberniums <strong>in</strong><br />

Innsbruck übernahm. Nun sah sich der König aus mehreren,<br />

nicht weiter genannten Gründen bewogen, mit Verordnung<br />

vom 26. April 1806 die Vere<strong>in</strong>igung der ihm durch<br />

den Pressburger Frieden zugewiesenen „vorarlbergischen<br />

Herrschaften“ <strong>in</strong> allen Zweigen der Verwaltung mit se<strong>in</strong>er<br />

„schwäbischen Prov<strong>in</strong>z“ zu vere<strong>in</strong>igen und von Tirol, „wie<br />

unter der kaiserlich-österreichischen Regierung auch schon<br />

mehrmal geschehen war“, zu trennen. 65 M<strong>in</strong>ister Montgelas<br />

führte dafür nicht nur die besseren Zugriffsmöglichkeiten<br />

auf die Enklaven an. Der Bevölkerung sei es ziemlich gleichgültig,<br />

ob sie Ulm oder Innsbruck unterstünden, zumal die<br />

Verfassung <strong>Vorarlberg</strong>s mit jener Tirols nicht analog sei. Zudem<br />

sei das Gubernium <strong>in</strong> Innsbruck vergreist und ohneh<strong>in</strong><br />

über se<strong>in</strong>e Kräfte beschäftigt. 66<br />

Diese Verfügung bedeutete zunächst nur, dass die Ämter<br />

der zuvor österreichischen Herrschaften, offenbar mit 1. Juni<br />

1806, 67 der Landesdirektion <strong>in</strong> Ulm unterstellt wurden, mit<br />

1. September 1806 zudem Lustenau.<br />

4. 16. November 1806: Neuorganisation<br />

des „Landesbezirks“<br />

Dem Organisationskommissär von Merz waren Abraham<br />

Kutter und für die F<strong>in</strong>anzen Oberamtsrat Höcht zugeteilt.<br />

Dieses Trio erwies sich als erheblich korrupt; nach dem<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Aufstand von 1809 sollte ihnen schonungslos<br />

der Prozess gemacht werden. 68<br />

In ausführlichen Beschreibungen ließ sich die Organisationskommission<br />

die Verhältnisse <strong>in</strong> den Herrschaften Bregenz,<br />

Feldkirch und Bludenz (<strong>in</strong>klusive Sonnenberg und<br />

Montafon) darstellen. 69 Im <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv ist<br />

im Konzept e<strong>in</strong> 87 Seiten starker „Organisationsentwurf“<br />

für das „Land <strong>Vorarlberg</strong>“ überliefert, der leider weder gezeichnet<br />

noch datiert ist. Er entstand wahrsche<strong>in</strong>lich nach<br />

dem 1. September 1806. Das Orig<strong>in</strong>al war vermutlich als<br />

Motivenbericht für die Entscheidungsträger <strong>in</strong> München<br />

bestimmt. Soweit er <strong>in</strong> Ichform gehalten ist, dürfen wir die<br />

Aussagen Merz zuschreiben. Für die Vorschläge waren als<br />

„vorzügliche Gesichtspunkte“ bestimmend:<br />

„I. Die Vere<strong>in</strong>igung der bisher als ganz fremde Gebietstheile<br />

behandelten Inclaven, und ihre Assimilirung mit dem allgeme<strong>in</strong>en<br />

Regierungs-Systeme. [Blumenegg, St. Gerold, Sch<strong>in</strong>au<br />

(Laubenberg), Ellhofen und Lustenau.]<br />

Seite 383


II. Die Auflösung der bisher bestandenen Justiz-, Polizey-<br />

und Kameral-Behörden und ihrer untergeordneten Ämter<br />

und Rezepturen.<br />

III. Die neue E<strong>in</strong>theilung des Landes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e verhältnismäßige<br />

Anzahl von Landgerichte und Rentämter, <strong>in</strong> Folge der<br />

systematischen Trennung der Justiz von den Cameral- und<br />

Adm<strong>in</strong>istrations-Geschäften.“ 70<br />

Die E<strong>in</strong>teilung des Landes <strong>in</strong> Justiz- und Kameralämter habe<br />

aufgrund se<strong>in</strong>er geographischen Beschaffenheit, se<strong>in</strong>er<br />

Landesverfassung und aus f<strong>in</strong>anziellen Rücksichten große<br />

Schwierigkeiten bereitet.<br />

Geographie und Klima des gebirgigen Landes ließen ke<strong>in</strong>e<br />

wirklich befriedigende Organisationsstruktur zu, zumal<br />

die Gerichte Mittelberg, Tannberg und Damüls im W<strong>in</strong>ter<br />

zum Teil völlig isoliert seien. Für sie wurden adm<strong>in</strong>istrative<br />

Sonderregelungen getroffen.<br />

Die Landesverfassung räume den Landammännern und<br />

Dorfgerichten e<strong>in</strong>en aktiven Wirkungskreis und Amtsbefugnisse<br />

zu, die mit dem „Geist des neuen Organismus“<br />

und dem allgeme<strong>in</strong>en Staatsverwaltungsgrundsatz ganz<br />

unvere<strong>in</strong>bar seien und den neuen königlichen Beamten<br />

e<strong>in</strong>geräumt werden müssten. E<strong>in</strong> zweites konstitutionelles<br />

H<strong>in</strong>dernis, vor allem für die Arrondierung der Landgerichtsbezirke,<br />

bestehe im engen Verband der verschiedenen<br />

Geme<strong>in</strong>den, aus denen e<strong>in</strong> Gericht bestehe, <strong>in</strong> allen adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Gegenständen, wodurch jeder Gerichtsbezirk<br />

zum „selbständigen Ganzen“ gebildet worden sei, dessen<br />

Trennung mit großen Schwierigkeiten verknüpft und <strong>in</strong> ihren<br />

Folgen von unübersehbaren Verwirrungen begleitet<br />

se<strong>in</strong> würde. E<strong>in</strong> weiteres staatsrechtliches H<strong>in</strong>dernis sei die<br />

Ausübung verschiedener Hoheits- und Jurisdiktionsrechte,<br />

die der Lehensbesitzern der Herrschaft Bludenz <strong>in</strong> den<br />

Gerichten Sonnenberg, Montafon und der Stadt Bludenz<br />

bisher unter ständigen Widersprüchen dieser Gerichte und<br />

zum Nachteil der Justizpflege ausgeübt habe. Das mittel-<br />

Seite 384<br />

fristige Ziel müsse es se<strong>in</strong>, Sternbachs Rechte abzulösen.<br />

Der Reichshof Lustenau werde im Entwurf als „e<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Reichsunmittelbarkeit beraubtes und den unbeschränkten<br />

Landeshoheit ganz unterworfenes Patrimonialgericht“ behandelt.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Herrschaften Vaduz und Schellenberg<br />

habe die Kommission aufgrund der immer noch<br />

zweifelhaften „Subjections-Ansprüche“ und da der Fürst<br />

von Liechtenste<strong>in</strong> als Mitglied des Rhe<strong>in</strong>bundes se<strong>in</strong>e<br />

Souveränität behauptete, „Anstand genommen“, dieses<br />

Fürstentum als e<strong>in</strong>en Landesteil <strong>Vorarlberg</strong>s zu behandeln.<br />

Die f<strong>in</strong>anziellen Verhältnisse bildeten bei weitem das wesentlichste<br />

Organisationsh<strong>in</strong>dernis, stünden die ger<strong>in</strong>gen<br />

„revenuen“ (Erträge) dieses Landes <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Verhältnis<br />

mit den „ungeheuren Besoldungen“ und Regiekosten,<br />

wenn diese nach den allgeme<strong>in</strong>en Vorschriften reguliert<br />

werden sollten. 71 Entsprechend e<strong>in</strong>er Bevölkerungszahl von<br />

90.000 Seelen müssten neun Landgerichte und neun Rentämter<br />

errichtet werden. Die Kommission schlug vor, sowohl<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Zahl der Ämter als auch der Besoldung von<br />

der allgeme<strong>in</strong>en Organisationsnorm abzuweichen. 72<br />

Auf dieser Entscheidungsgrundlage verfügte König Max<br />

mit Reskript vom 16. November 1806 e<strong>in</strong>e Neuorganisation<br />

der Verwaltung und Rechtssprechung <strong>in</strong> dem „unter dem<br />

Namen der vorarlbergischen Herrschaften begriffene[n]<br />

Landes-Bezirk“ (siehe Edition im Anhang). 73 Sie erfasste<br />

die landesfürstliche wie die landschaftliche Verwaltung. Es<br />

wurde e<strong>in</strong> Provisorium geschaffen. Die endgültige Regelung<br />

sollte im Rahmen der beabsichtigten Staatsreform getroffen<br />

werden. Wenige Tage später erg<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e gleichartige<br />

Regelung für Tirol. 74<br />

Das <strong>Vorarlberg</strong>er Organisationsreskript wurde am 3. Dezember<br />

im Königlich-Baierischen Regierungsblatt kundgemacht.<br />

75 Die Zeitschrift „Der Rhe<strong>in</strong>ische Bund“ konnte die<br />

Neuorganisation 1807 bereits mit statistischen Angaben<br />

mitteilen. 76


Siegel Landgericht Dornbirn<br />

4.1. 1. Jänner 1807: E<strong>in</strong> Kreiskommissariat, sieben<br />

Landgerichte, zwei Rentämter<br />

Das Ober- und Kreisamt <strong>in</strong> Bregenz wurde aufgelöst. Die<br />

Aufgaben des Oberamtes g<strong>in</strong>gen an die Landgerichte über.<br />

Als untere Mittelbehörde wurde die Errichtung e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en<br />

Kreisamtes <strong>in</strong> Bregenz angeordnet, „um das nöthige Mittelorgan<br />

zwischen der Landesstelle, und den unteren Aemtern<br />

herzustellen“ (Pkt. 34). Der bisherige Kreishauptmann<br />

Franz von V<strong>in</strong>tler wurde <strong>in</strong> dieser neuen Funktion bestätigt,<br />

damit auch als Präses der Landstände. Organisationskommissär<br />

Merz hielt ihn für den geeigneten Mann, solange,<br />

und nur solange, die systematischen Reformen auf dem<br />

Weg der Güte und ohne Widerstand von Seiten der Landstände<br />

durchgesetzt werden können. 77 Als V<strong>in</strong>tler am 22.<br />

April 1807 starb, wurde er durch Merzens „Kompagnon“<br />

Abraham Kutter ersetzt.<br />

Wie <strong>in</strong> allen neu erworbenen Gebieten sollten auch <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> nach altbayerischem Vorbild flächendeckend<br />

„Landgerichte“ als erst<strong>in</strong>stanzliche Gerichte und Adm<strong>in</strong>istrativbehörden<br />

sowie „Rentämter“ als F<strong>in</strong>anzbehörden<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />

Bei der E<strong>in</strong>teilung ihrer Bezirke setzte die Organisationskommission<br />

voraus: die „E<strong>in</strong>heit und Untheilbarkeit des<br />

Landes <strong>Vorarlberg</strong>“ und dass folglich se<strong>in</strong>e bisherigen<br />

Grenzen fortbestehen und ke<strong>in</strong> Landesteil e<strong>in</strong>em fremden<br />

Landgericht zugeteilt werde; dass auch die bisherigen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Gerichte nicht zerstückelt, sondern immer<br />

ganze Gerichtsbezirke nach der örtlichen Beschaffenheit<br />

zusammengelegt e<strong>in</strong> neues Landgericht bilden sollen; dass<br />

die neu e<strong>in</strong>verleibten Enklaven den nächstgelegenen Rentämtern<br />

und Landgerichten zugeschlagen und grundsätzlich<br />

nach gleichen Verwaltungsnormen behandelt werden;<br />

dass bei der Neue<strong>in</strong>teilung dieses Gebirgslandes nicht so<br />

sehr auf gleich große Verwaltungsgebiete Rücksicht genommen<br />

werden kann, sondern mehr auf annähernd gleich<br />

große Bevölkerungszahlen zu achten ist.<br />

Wie von Merz vorgeschlagen, wurde die Errichtung von sieben<br />

Landgerichten – Montafon, Sonnenberg, Feldkirch,<br />

Dornbirn, Innerbregenzerwald, Bregenz und Weiler – angeordnet<br />

(Pkte. 10, 13—28); zudem von Rentämtern <strong>in</strong> Feldkirch<br />

und Bregenz errichtet, die jeweils für mehrere Landgerichtsbezirke<br />

zuständig wurden (Pkte. 12, 32, 33).<br />

Um den Standort dieser Ämter hatten sich die Stände und<br />

Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en Wettbewerb geliefert, zum Teil angeboten,<br />

für die Unterbr<strong>in</strong>gung zu sorgen, und vere<strong>in</strong>zelt noch<br />

mehr.<br />

Als Sitz e<strong>in</strong>es Landgerichts im Norden gab die Kommission<br />

dem Markt Weiler gegenüber dem entlegenen Weitnau<br />

den Vorzug, das bisher Sitz der Adm<strong>in</strong>istration der Herrschaft<br />

Hohenegg gewesen war. – Im Gericht Innerbregenzerwald<br />

wetteiferten die Geme<strong>in</strong>den vor und h<strong>in</strong>ter der<br />

Bezegg um die Zentralfunktion. Die vorderen Geme<strong>in</strong>den<br />

stritten für Schwarzenberg, „den Geburtsort [sic!] der berühmten<br />

Angelika Kaufmann,“ die sich am 13. August von<br />

Rom aus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Brief an Merz für ihr Bregenzerwälder<br />

„Vatterland“ und besonders für die „bitte der e<strong>in</strong>wohner“<br />

Schwarzenbergs verwendete. 78 Doch die h<strong>in</strong>teren Geme<strong>in</strong>den<br />

setzten sich erfolgreich für Bezau e<strong>in</strong>, wo vor e<strong>in</strong>igen<br />

<strong>Jahre</strong>n e<strong>in</strong> neues Gerichtshaus errichtet worden war. Als<br />

Ausgleich schlug die Kommission vor, dafür der Sitz der<br />

Landammannschaft nach Schwarzenberg zu verlegen und<br />

den Landammann jederzeit aus e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de außer<br />

der Bezegg zu nehmen, die ohneh<strong>in</strong> über die Mehrheit der<br />

Stimmen verfügten; die Kommission zeigte sich gerade <strong>in</strong><br />

diesem traditionell sehr privilegierten und sensiblen Gericht<br />

um Ausgleich bemüht. – Der Sitz des Landgerichts und<br />

des Rentamtes Bregenz sollte, sofern die Stadt e<strong>in</strong> Gebäude<br />

stellt, Bregenz se<strong>in</strong>, sonst allenfalls das im Gericht Hofrieden<br />

gelegene Kloster Mehrerau. Die zum Landgericht vere<strong>in</strong>igten<br />

Stände ließen sich schließlich dazu bewegen, sich<br />

am Ankauf e<strong>in</strong>es Landgerichtsgebäudes <strong>in</strong> Bregenz f<strong>in</strong>anziell<br />

zu beteiligen, nicht aber am Rentamt, nachdem es dem<br />

Stadtmagistrat freigestellt gewesen sei, die Amtshäuser<br />

Seite 385


E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> Herrschaften und Gerichte bis 1806<br />

Seite 386


E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> Landgerichte ab 1807 (von den Patrimonialgerichten ist nur Lustenau e<strong>in</strong>gezeichnet)<br />

Seite 387


zur Verfügung zu stellen, wovon die Stadt und ihre gewerbetreibende<br />

Bürgerschaft alle<strong>in</strong> den Nutzen zögen. 79 – Im<br />

unteren Rhe<strong>in</strong>tal bewarben sich Dornbirn und Hohenems<br />

(„und hier vorzüglich die Jüdische Geme<strong>in</strong>de“) um den Sitz<br />

des Landgerichts; die Kommission befand sie für gleichwertig<br />

und überließ die Wahl der allerhöchsten Entscheidung.<br />

Sie fiel auf Dornbirn. – Im Süden anschließend lagen das<br />

große Gericht Rankweil-Sulz und die kle<strong>in</strong>e Stadt Feldkirch<br />

im Wettstreit. Die späteren Volkshelden Josef Siegmund<br />

Nachbaur und Andreas Watzenegger sollen vergeblich e<strong>in</strong>e<br />

Bestechungsaktion organisiert haben, damit Rankweil Sitz<br />

des neuen Landgerichts werde, wo bisher das Ortsgericht<br />

Rankweil-Sulz und das alte freie Landgericht Rankweil-<br />

Müs<strong>in</strong>en getagt hatten, nicht zum f<strong>in</strong>anziellen Nachteil<br />

der Schöffen Nachbaur und Watzenegger. 80 Doch die landschaftliche<br />

Direktorialstadt Feldkirch setzte sich durch. –<br />

Die Blumenegger Geme<strong>in</strong>den blitzten mit dem Vorschlag<br />

ab, ihr Amtshaus <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen als Sitz des Landgerichts zu<br />

verwenden; e<strong>in</strong>erseits wegen der schwierigen Erreichbarkeit<br />

aufgrund e<strong>in</strong>er fehlenden Illbrücke, andrerseits weil<br />

das weit größere Gericht Sonnenberg den Sitz für se<strong>in</strong>en<br />

Hauptort Nüziders reklamierte. [In Nüziders besaß der<br />

Stand Sonnenberg e<strong>in</strong> Gerichtshaus mit e<strong>in</strong>em Stall, der<br />

provisorisch als Gefängnis dienen sollte.] 81 Die Kommission<br />

schlug Nüziders vor, bis durch e<strong>in</strong>e gütliche Übere<strong>in</strong>kunft<br />

mit Freiherrn von Sternbach e<strong>in</strong>e Verlegung <strong>in</strong> das schöne<br />

Schloss <strong>in</strong> Bludenz möglich werde. Bis dah<strong>in</strong> werde von e<strong>in</strong>er<br />

Verlegung nach Bludenz auch deshalb abgeraten, „da<br />

den Sonnenbergern jede Abhängigkeit von Bludenz se<strong>in</strong>em<br />

Dynasten lästig ist.“ – Für das Montafon stand der Hauptort<br />

Schruns außer Diskussion. 82<br />

Die Generalzuständigkeit der Landgerichte wurde durch<br />

zwei E<strong>in</strong>richtungen durchbrochen, durch Stadtgerichte und<br />

durch Patrimonialgerichte.<br />

Königlich Baierisches Regierungsblatt 1806<br />

Seite 388


Seite 389


4.2. 1. Jänner 1807: Stadtgerichte Bregenz, Feldkirch,<br />

Bludenz<br />

Im März 1806 war für die Prov<strong>in</strong>zen Bayern, Oberpfalz, Neuburg,<br />

Schwaben und Franken e<strong>in</strong>e Verfassung der kle<strong>in</strong>eren<br />

Munizipalstädte und Märkte ergangen, 83 die unter anderem<br />

e<strong>in</strong>e Professionalisierung der Gerichtsbarkeit zum<br />

Ziel hatte, soweit sie diesen Kommunen durch Privilegien<br />

übertragen war, was <strong>in</strong> Feldkirch und Bregenz, theoretisch<br />

auch <strong>in</strong> Bludenz, der Fall war. Mit der Gerichtsbarkeit waren<br />

rechtskundige, geprüfte und besoldete Richter zu betrauen.<br />

Wo das unterlassen wird oder die Geme<strong>in</strong>de dazu nicht im<br />

Stand ist, geht sie an das Landgericht über. Diese Stadtgerichte<br />

waren auf die Gerichtsbarkeit beschränkt.<br />

In <strong>Vorarlberg</strong> sollte der Stadtrichter aber zugleich zum<br />

Stadt- und Polizeikommissär ernannt werden. Das dürfte<br />

auch der Grund se<strong>in</strong>, weshalb die Städte Bregenz, Feldkirch<br />

und Bludenz durch das Organisationsreskript nicht ausdrücklich<br />

<strong>in</strong> die Landgerichtssprengel e<strong>in</strong>bezogen wurden.<br />

Für Bregenz und Feldkirch wurde die Errichtung von Stadtgerichten<br />

angeordnet (Pkte. 11, 29, 30), für Bludenz <strong>in</strong> Aussicht<br />

genommen (Pkte. 31, 34).<br />

Bei Bregenz war die Sache für die Organisationskommission<br />

klar: 84 Sie war e<strong>in</strong>e landschaftliche Direktoralstadt, verfügte<br />

bereits über e<strong>in</strong>e Gerichtsbarkeit, überschritt die geforderte<br />

Bevölkerungszahl bei weitem, entlastete mit e<strong>in</strong>em<br />

Stadtgericht das Landgericht, zumal wenn die Landrichter<br />

zugleich zum Stadtkommissär (Polizeikommissär) ernannt<br />

würde, womit die Hälfte der Besoldung der Stadt überbürdet<br />

werden könnte, die dafür ihren Syndikus e<strong>in</strong>spart.<br />

Dieselben Gründe sprachen für Feldkirch. Es hatte zwar e<strong>in</strong><br />

Drittel weniger E<strong>in</strong>wohner, ke<strong>in</strong> Gebiet, e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Umfang,<br />

aber große Privilegien.<br />

Die Vorschläge der Kommission begnügten sich vorerst mit<br />

der Verstaatlichung der kommunalen Justiz- und Polizeigewalt,<br />

während die übrige Verwaltung e<strong>in</strong>stweilen den bis-<br />

Seite 390<br />

herigen Magistraten überlassen bleiben sollte, da <strong>in</strong> München<br />

noch nicht bestimmt worden sei, ob <strong>in</strong> Bregenz und<br />

Feldkirch der Magistrat wie bei den ehemaligen Reichsstädten<br />

neu organisiert oder die Normalverordnung über die<br />

kle<strong>in</strong>eren Munizipalstädte zur Anwendung gebracht werden<br />

solle; das letztere allfällig mit geeigneten Modifikationen,<br />

da es sich um landständische Direktoralstädte handle.<br />

In Bludenz hatte der Dauerstreit zwischen den Bürgern<br />

und dem Pfand<strong>in</strong>haber bereits 1785 zur E<strong>in</strong>setzung e<strong>in</strong>es<br />

landesherrlichen Adm<strong>in</strong>istrators anstelle des Stadtrats<br />

geführt, dem die Stadtverwaltung, die zivile Gerichtsbarkeit<br />

und die niedere Polizei unterstanden. 85 Damit, so die<br />

Organisationskommission, sei <strong>in</strong> Bludenz bereits von der<br />

alten Regierung die Funktion e<strong>in</strong>es Stadtrichters und Stadtkommissärs<br />

vere<strong>in</strong>igt worden. Die Strafgerichtsbarkeit übte<br />

allerd<strong>in</strong>gs das Vogteiamt Bludenz der Freiherren von Sternbach<br />

aus. Seit der Errichtung e<strong>in</strong>es separaten Sternbachschen<br />

Gerichts für das Montafon (1775) wurde zwischen der<br />

„Herrschaft Bludenz“ und der „Herrschaft Montafon“ unterschieden.<br />

Die Herrschaft Bludenz umfasste das heutige<br />

Stadtgebiet, das <strong>in</strong>s Klostertal ausufert. Beim Anschluss<br />

an Bayern zählten der befestigte Stadtkern 807, die zwölf<br />

„Dörfer“ im Weichbild 698 E<strong>in</strong>wohner. Die Kommission<br />

schlug vor, das Stadtgericht zu belassen, ihm eventuell<br />

aber auch die Krim<strong>in</strong>aljustiz zuzuerkennen, jedenfalls aber<br />

den Wirkungskreis des Stadtrichters als Adm<strong>in</strong>istrator auf<br />

die höheren Polizeigegenstände auszudehnen, weil <strong>in</strong> der<br />

Polizei und Verwaltung e<strong>in</strong>e geteilte Zuständigkeit zwischen<br />

Sternbach und Stadt zu Unordnung und Spaltung führe.<br />

Das Gesuch der Stadt Bludenz, ihre Magistratsverfassung<br />

wieder herzustellen, dürfte auf jeden Fall so lange auf sich<br />

beruhen, bis sehr zerrütteten Stadtf<strong>in</strong>anzen wieder geordnet<br />

seien. Für diese dr<strong>in</strong>gende Aufgabe besitze der Adm<strong>in</strong>istrator<br />

Joseph Hilar Dialer allerd<strong>in</strong>gs nicht genügend „Thätigkeit“<br />

und persönliches Ansehen. 86<br />

Der König behielt sich <strong>in</strong> Bezug auf das Stadtgericht Bludenz<br />

das Weitere vor; zunächst gelte es, die Rechte und<br />

Privilegien des Freiherrn von Sternbach abzuklären (Pkt. 31;


vgl. auch 34). Die Adm<strong>in</strong>istration der Stadt Bludenz wurde<br />

Landgericht Sonnenberg unterstellt, das als „Stadtkommissariat“<br />

waltete. Adm<strong>in</strong>istrator Dialer wurde durch Theodor<br />

Fritz, ehedem Landschreiber des Montafon, abgelöst. 87<br />

Auch die Stadtgerichte Feldkirch und Bregenz dürften letztlich<br />

auf die Gerichtsbarkeit beschränkt worden se<strong>in</strong>. Der<br />

Feldkircher Stadtrichter Alois Eberl<strong>in</strong> wurde erst am 27.<br />

August 1807 <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Amt e<strong>in</strong>gesetzt, am 12. Oktober 1807<br />

Landrichter Christoph von Gugger als Stadtkommissär und<br />

Polizeidirektor e<strong>in</strong>geführt. 88<br />

4.3. Patrimonialgerichtsbarkeit<br />

Ausgangspunkt e<strong>in</strong>er gesamtbayerischen Regelung der<br />

Patrimonialgerichte war die Rhe<strong>in</strong>bundakte vom 12. Juli<br />

1806. 89 Den durch diesen Vertrag zu Lasten Dritter mediatisierten<br />

Fürsten, Grafen und Herren – den künftigen „Standesherren“<br />

– wurde Schonung <strong>in</strong> Aussicht gestellt, der mediatisierten<br />

Reichsritterschaft von vornhere<strong>in</strong> weit weniger<br />

garantiert. 90<br />

Als den neuen Landesherren vorbehaltene Souveränitätsrechte<br />

wurden die Gesetzgebung, die obere Gerichtsbarkeit<br />

und Oberpolizei, militärische Konskription oder Rekrutenzug<br />

und das Recht der Auflagen def<strong>in</strong>iert (Art. 26). Zu den<br />

garantierten Herrschafts- und Feudalrechten zählte e<strong>in</strong>e<br />

Patrimonialgerichtsbarkeit, die im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Durchführungsverordnungen zur Rhe<strong>in</strong>bundakte geregelt<br />

wurde, für die ehemalige Reichsritterschaft und ihre<br />

„H<strong>in</strong>tersassen“ mit e<strong>in</strong>er Deklaration vom 31. Dezember<br />

1806. 91 Ihnen wurde die Zivil- und Krim<strong>in</strong>algerichtsbarkeit<br />

auf unterer Ebene zugestanden, soweit Rittergüter bereits<br />

bisher damit privilegiert gewesen waren. In Justizsachen<br />

sollten diese Patrimonialgerichte ausnahmslos unmittelbar<br />

den königlichen Hofgerichten unterworfen se<strong>in</strong> (für Schwaben<br />

<strong>in</strong> Memm<strong>in</strong>gen). Soweit sie über e<strong>in</strong>en geschlossenen<br />

Distrikt verfügten, konnten sie die Krim<strong>in</strong>algerichtsbarkeit<br />

beibehalten; wo das nicht der Fall war, stand sie den Landgerichten<br />

zu. Sofern der Gerichtsherr die Gerichtsbarkeit<br />

selbst ausüben wollte, musste er sich e<strong>in</strong>er Prüfung durch<br />

die zuständige Landesstelle unterwerfen. Das galt auch<br />

für e<strong>in</strong>en von ihm bestellten „Gerichtshalter“, den er nicht<br />

mehr eigenmächtig entlassen konnte.<br />

Im März 1807 folgte die Regelung der künftigen Verhältnisse<br />

der „Standesherren“, die allerd<strong>in</strong>gs nicht so großzügig ausfiel,<br />

wie es die Rhe<strong>in</strong>bundakte hatte erwarten lassen. 92<br />

Mit Verordnung vom 6. Juni 1807 wurden nach dem Vorbild<br />

der Patrimonialgerichtspflege <strong>in</strong> den neu erworbenen Gebieten<br />

die Guts- oder Hofmarksgerichtsbarkeit <strong>in</strong> den Prov<strong>in</strong>zen<br />

Bayern, Oberpfalz und Neuburg geregelt; 93 und im<br />

Juli klargestellt, dass diese Verordnung auch für Franken,<br />

Schwaben und Tirol, ergänzend und erläuternd zu den <strong>in</strong>dividuellen<br />

Verordnungen, als „Normalgesetz“ zu gelten<br />

habe. 94 Dadurch wurde dem Gerichtsherren bei Strafe und<br />

Nichtigkeit untersagt, sich <strong>in</strong> die Gerichtsbarkeit se<strong>in</strong>es Gerichtshalters<br />

e<strong>in</strong>zumischen. Der Gerichtsherr musste diesen<br />

ordentlich bestallen, also e<strong>in</strong> fixes Gehalt zahlen, und<br />

konnte den Dienstvertrag nur kündigen, wenn er selbst die<br />

Rechtssprechung unternahm oder der Gerichtshalter wegen<br />

e<strong>in</strong>er „adm<strong>in</strong>istrativen oder organischen Änderung“ entlassen<br />

werden muss. Der Wohnsitz des Gerichtherrn oder se<strong>in</strong>es<br />

Gerichtshalters soll von den „Gerichtsholden“, über die<br />

er se<strong>in</strong>e Gerichtsbarkeit ausübt, nicht über drei Meilen entfernt<br />

se<strong>in</strong>, und das Gericht, wenn ke<strong>in</strong> besonderes Amtshaus<br />

dazu bestimmt ist, <strong>in</strong> der Wohnung des Gerichtsherrn<br />

oder Gerichtshalters gehalten werden.<br />

Die Patrimonialgerichtsbarkeit war vom Staat delegiert und<br />

se<strong>in</strong>er Regelungskompetenz und Aufsicht unterworfen. Den<br />

Gerichtshaltern konnten neben der Gerichtsbarkeit auch<br />

Verwaltungsangelegenheiten übertragen werden, die allerd<strong>in</strong>gs,<br />

soweit es nicht nur die Vermögensverwaltung des Patrimonialherrn<br />

betraf, durch die Generalzuständigkeit und<br />

Aufsicht der Landgerichte beschränkt war.<br />

Seite 391


4.4. Pappus: Patrimonialgericht Laubenberg<br />

Entsprechend der Rhe<strong>in</strong>bundakte bestimmte bereits das<br />

Organisationsreskript vom November 1806, dass die ritterschaftlichen<br />

Besitzungen Laubenberg (hier „Sch<strong>in</strong>au“) und<br />

Waltrams im Landgericht Weiler „<strong>in</strong> der Eigenschaft von Patrimonial-Gerichten<br />

der Landeshoheit unterworfen werden“<br />

(Anhang, Pkt. 3.c).<br />

Mit dem österreichischen Lehen Schloss Altlaubenberg<br />

war die niedere Gerichtsbarkeit und das Fischereirecht im<br />

„Sch<strong>in</strong>auischen Distrikt“ verbunden. 95 Beim Übergang an<br />

Bayern stand dem belehnten Geschlecht der Freiherrn Pappus<br />

von Tratzberg Anton Remigius Pappus (1756 bis 1810)<br />

vor, 96 ehedem Kemptischer Erbhofmarschall, geheimer Rat<br />

und Pfleger zu Kemnat und Apfeltrang, Trierischer Kämmerer,<br />

Ritterrat und Ausschuss des Kantons Hegau-Allgäu-Bodensee,<br />

Herr der Herrschaften Laubenberg und Rauhenzell<br />

– kurz: e<strong>in</strong> schwäbischer Reichsritter und vormals Beamter<br />

<strong>in</strong> kirchenfürstlichen Diensten, der se<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>en Patrimonialgerichte<br />

Lauberberg (41 Familien) und Rauhenzell (24<br />

Familien) durch Obervogt Johann Nepomuk Nipp zu Wangen,<br />

später zu Rauhenzell, verwalten ließ, der ihm auch<br />

als Patrimonialrichter diente. 97 Der Sprengel des Patrimonialgerichts<br />

Laubenberg umfasste die Dörfer Motzgadsried<br />

(7 Familien) und Schönau (32 Familien) und die E<strong>in</strong>öde<br />

Laubenberg (2 Familien) bei der Burgru<strong>in</strong>e Altlaubenberg<br />

(heute alle Geme<strong>in</strong>de Grünenbach, Landkreis L<strong>in</strong>dau). 98<br />

1810 erbte der m<strong>in</strong>derjährige Sohn Anton Remigius II. Pappus<br />

(1797 bis 1810) die Herrschaften, der es im bayerischen<br />

Heer zum Rittmeister br<strong>in</strong>gen sollte.<br />

4.5. Hundbiß: Patrimonialgericht Waltrams<br />

Im ärmlichen Patrimonialgericht Waltrams der Herren von<br />

Hundbiß (Humpis), das aus dem Dorf Waltrams (20 Familien,<br />

heute Geme<strong>in</strong>de Weitnau, Landkreis Oberallgäu) bestand,<br />

fungierte e<strong>in</strong> Herr von Hundbiß zu Kempten selbst<br />

als Patrimonialrichter. 99<br />

Seite 392<br />

4.6. Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg: Patrimonialgericht Neuburg<br />

Pfandherren der so genannten „großen Pfandschaft Neuburg“<br />

mit den Burgru<strong>in</strong>en Neuburg, Alt- und Neumontfort,<br />

Tosters und Jagdberg samt Zubehör waren seit 1777 die Tiroler<br />

Grafen Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg. 100 Ab 1795 hatten die Brüder<br />

Josef und Wenzel von Wolkenste<strong>in</strong> diese und weitere Pfandschaften<br />

<strong>in</strong> Tirol <strong>in</strong>ne. Mit der Pfandschaft Neuburg war als<br />

österreichisches Lehen die Niedergerichtsbarkeit im landschaftlichen<br />

Gericht (Stand) Neuburg verbunden, das deshalb<br />

<strong>in</strong> der Landesbeschreibung von 1792 auch als das „Graf Wolkenste<strong>in</strong>ische<br />

Pfandgericht Neuburg“ bezeichnet wurde, allerd<strong>in</strong>gs<br />

ausdrücklich als Bestandteil der Herrschaft Feldkirch. 101<br />

Wie bereits <strong>in</strong> den österreichischen Behördenschematismen<br />

fand die Herrschaftsverwaltung der Pfandschaft Neuburg<br />

auch im bayerischen Organisationsreskript von 1806 ke<strong>in</strong>e<br />

Erwähnung, sehr wohl aber im Organisationsentwurf: Die<br />

114 Familien der Herrschaft Neuburg seien so lange noch als<br />

„mittelbare Familien“ zu betrachten, bis dem Pfand<strong>in</strong>haber<br />

die Verb<strong>in</strong>dlichkeit auferlegt werde, se<strong>in</strong>e niedere „Jursidictions-Gerechtsame“<br />

dem königlichen Landrichter zu delegieren,<br />

was er sich wahrsche<strong>in</strong>lich eher gefallen lasse dürfte, als<br />

die Verpflichtung, e<strong>in</strong>en eigenen Justizbeamten zu unterhalten,<br />

die dem Dynasten auferlegt werden könnte. 102<br />

Bayern, wie später auch Österreich, war nicht willens oder<br />

<strong>in</strong> der Lage, die Jurisdiktionsrechte f<strong>in</strong>anziell abzulösen.<br />

Sie bauten mit Erfolg darauf, dass den „Dynasten“ die verpflichtende<br />

Professionalisierung ihrer Gerichte mit der Zeit<br />

zu kostspielig werde. Die Grafen von Wolkenste<strong>in</strong> gaben<br />

aber nicht so schnell auf. Ihr Gericht Neuburg wurde am 10.<br />

Dezember 1807 als Patrimonialgericht bestätigt, als re<strong>in</strong>e<br />

Justizbehörde. 103 Im Übrigen unterstand auch die Geme<strong>in</strong>de<br />

Neuburg (Koblach) dem Landgericht Feldkirch. Patrimonialrichter<br />

Johann Georg Herburger war weiterh<strong>in</strong> auch als<br />

Herrschaftsverwalter tätig. Se<strong>in</strong>e Grafen bezogen Dom<strong>in</strong>ikalrenten<br />

aus halb <strong>Vorarlberg</strong>. 104 Herburger residierte zunächst<br />

<strong>in</strong> Dornbirn. 1812 verlegte er den Gerichtssitz nach<br />

Feldkirch. 105


Patrimonialgericht und Steuerdistrikt Neuburg 1813 (Josef Ellensohn)<br />

Den 1807 verstorbenen Graf Wenzel beerbte se<strong>in</strong>e Witwe<br />

Gräf<strong>in</strong> Therese von Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg, die mit ihrem<br />

Schwager Josef 1811 die Pfandschaften teilte, wodurch sie<br />

Alle<strong>in</strong>besitzer<strong>in</strong> von Neuburg wurde. Als Wohnsitz der Patrimonialherrschaft<br />

ist Innsbruck angegeben. 106<br />

Im ab 1809 ersche<strong>in</strong>enden „Adresskalender oder Taschebuch<br />

des Illerkreises“ s<strong>in</strong>d das Patrimonialgericht Neuburg<br />

am Rhe<strong>in</strong> und das gleichnamige Patrimonialgericht<br />

Neuburg an der Kamel als e<strong>in</strong>zige als „landesherrliches<br />

Pfandlehen“ (Rhe<strong>in</strong>) bzw. als „königlich baierisches Lehen“<br />

(Kamel) ausgewiesen. 107<br />

Aus dem 1813 angefertigten E<strong>in</strong>gabeplan für die Bestätigung<br />

als Ortsgericht erfahren wir, dass der Gerichtsbezirk<br />

im Südosten und im Nordwesten nicht den ganzen Steuerdistrikt<br />

Neuburg umfasste, 108 der im Wesentlichen mit heutigen<br />

Geme<strong>in</strong>de Koblach (10 km²) identisch se<strong>in</strong> dürfte. Zum<br />

Sprengel zählten die Dörfer Au (25 Familien), Koblach (47),<br />

Neuburg (29) und Straßenhausen (8), die Weiler Bromach<br />

(4) und Dürne (3) sowie die E<strong>in</strong>öden Birken (2) und In der<br />

Rütte (1). 109 Möglicherweise unterstanden dem Patrimonialgericht<br />

Neuburg zudem e<strong>in</strong>ige Lehenhöfe <strong>in</strong> der benachbarten<br />

Pfarre Götzis (Gericht Rankweil-Sulz). 110<br />

Seite 393


4.7. Harrach-Hohenems: Patrimonialgericht Lustenau<br />

Das „gräflich Harrachische Obervogtey-Amt“ <strong>in</strong> Hohenems<br />

wurde zwar nicht aufgelöst, aber den verordneten Veränderungen<br />

unterworfen (Pkt. 7b). Es hatte als landesherrliche<br />

Behörde des Reichshofes Lustenau gedient, zudem zur Verwaltung<br />

der Hohenemser Allodien.<br />

Am 5. Februar 1807 betraute die Organisationskommission<br />

den bisherigen Oberamtmann Franz Xaver Seewald<br />

mit der Patrimonialgerichtsbarkeit. 111 Am 16. Februar 1807<br />

teilte er dem Gerichtsammann <strong>in</strong> Lustenau mit, der gräflichen<br />

Herrschaft sei gemäß der am 1. September 1806 vom<br />

bayerischen König „apprehendierten“ Landeshoheit, der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Landesorganisation und der Errichtung des<br />

Landgerichts Dornbirn die bürgerliche und pe<strong>in</strong>liche Gerichtsbarkeit<br />

mit mehreren Polizeigegenständen als Patrimonialgericht<br />

zugedacht worden. Das bisherige Hofgericht<br />

zu Lustenau sei damit wie alle Ortsgerichte aufgelöst und<br />

werde auf die Verwaltung der ökonomischen Verhältnisse<br />

reduziert. 112<br />

Am 25. Mai 1807 ordnete die Landesdirektion an, dass sich<br />

das Amt künftig nicht mehr als „Gräflich Waldburgisch-<br />

Truchsessisches Patrimonialgericht“ bezeichnen dürfe,<br />

sondern künftig den Titel „K. b. gräflich von Harrachisches<br />

Patrimonialgericht“ zu führen habe, wobei es die Landesdirektion<br />

für nicht dienlich erachtete, die Beweggründe für<br />

diesen Erlass jetzt näher anzugeben. 113<br />

Der Durchschnitt der 19 im Adresskalender des Illerkreises<br />

zu <strong>Jahre</strong>sbeg<strong>in</strong>n 1809 ausgewiesenen Patrimonialgerichte<br />

betrug 52 Familien, die kle<strong>in</strong>sten zählten 2 und 3 Familien.<br />

Mit 459 Familien lag Lustenau mit großem Abstand an der<br />

Spitze (vgl. auch Tab. 2). 114<br />

Seite 394<br />

Kloster Mehrerau mit der 1740 abgebrochenen romanischen Kirche<br />

4.8. Sternbach: „Patrimonialkrim<strong>in</strong>algericht“ zu Bludenz<br />

Die Autorität der Freiherren von Sternbach als Lehens<strong>in</strong>haber<br />

hatte bereits <strong>in</strong> österreichischer Zeit stark gelitten. Das<br />

Vogteiamt sei nur mehr e<strong>in</strong> „Schattenbild“, klagte Vogteiverwalter<br />

Platzer dem Kreisamt im Juni 1806. Die Gerichte<br />

Sonnenberg, Bludenz und Montafon gestünden ihm nur<br />

noch die „odiosen“ (verhassten) Polizei- und Krim<strong>in</strong>aluntersuchungen<br />

zu. 115 Mehr hatte Sternbach auch von den<br />

Bayern nicht zu erwarten, die Auskunft über die Rechtsverhältnisse<br />

verlangten. 116<br />

Das „Obervogtey-Amt des Freiherrn von Sternbach“ <strong>in</strong> Bludenz<br />

blieb im November 1806 unter den geänderten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

bestehen (Pkt. 7a). Es wurde durch die Errichtung<br />

der Landgerichte Sonnenberg und Montafon <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Kompetenzen<br />

radikal beschnitten, ohne den Lehens<strong>in</strong>haber zuvor<br />

zu konsultieren oder zu <strong>in</strong>formieren, wie sich Ludwig<br />

Franz Freiherr von Sternbach beklagte. 117 Die Adm<strong>in</strong>istration<br />

der Stadt (= „Herrschaft“) Bludenz wurde kommissarisch<br />

dem Sonnenberger Landrichter unterstellt.<br />

Zum Sitz des Landgerichts Sonnenberg war vorläufig Nüziders<br />

bestimmt worden, se<strong>in</strong>e Verlegung <strong>in</strong>s Schloss Bludenz<br />

aber bereits geplant (Pkt. 25). Se<strong>in</strong>em Sprengel wurden außer<br />

Sonnenberg noch Blumenegg, St. Gerold, Damüls und<br />

Tannberg und letztlich auch die Stadt Bludenz zugeschlagen.<br />

Das neue Landgericht Sonnenberg war damit um gut<br />

e<strong>in</strong> Drittel größer als Sternbachs Herrschaft Sonnenberg.<br />

Die Landgerichte Sonnenberg und Montafon sollten 1808<br />

zu den größeren des Illerkreises zählen (vgl. Tab. 1). Ke<strong>in</strong><br />

Patrimonialgericht reichte auch nur annähernd an sie heran<br />

(vgl. Tab. 2). Der bayerische Staat wollte und konnte die<br />

Herrschaften Sonnenberg und Bludenz-Montafon nicht dem<br />

Freiherrn von Sternbach überlassen, zumal dieser mit der<br />

F<strong>in</strong>anzierung des professionalisierten Behördenapparats<br />

wohl auch überfordert gewesen wäre. Die Patrimonialgerichtsbarkeit<br />

war auf kle<strong>in</strong>ere Herrschaften zugeschnitten.


Mit Schreiben vom 29. Dezember 1806 teilte die E<strong>in</strong>weisungskommission<br />

dem „K. b. Freiherr von Sternbachischen<br />

Patrimonialvogteiamt zu Bludenz“ mit, dass sie die Landrichter<br />

der Landgerichte Sonnenberg und Montafon mit<br />

voller Polizeigewalt <strong>in</strong> ihre Funktion e<strong>in</strong>gewiesen und das<br />

Vogteiamt ihnen die entsprechenden Akten zu übergeben<br />

habe. 118 Wir dürfen annehmen, dass das Schreiben Vogteiverwalter<br />

Platzer anlässlich der E<strong>in</strong>führung des Sonnenberger<br />

Landrichters <strong>in</strong> Nüziders ausgehändigt wurde, zu der er<br />

e<strong>in</strong>- oder vorgeladen war.<br />

In München wurde die f<strong>in</strong>anzielle Ablösung der Rechte<br />

des Lehens<strong>in</strong>habers geprüft, vorläufig aber e<strong>in</strong> merkwürdiges<br />

Arrangement getroffen: Die Verwaltung und Justiz <strong>in</strong><br />

den bisher „mittelbaren“ Herrschaften Sonnenberg und<br />

Bludenz-Montafon besorgten ab 1. Jänner 1807 die landesfürstlichen<br />

Behörden grundsätzlich wieder unmittelbar,<br />

mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung: Sternbach wurde provisorisch<br />

noch die Krim<strong>in</strong>algerichtsbarkeit <strong>in</strong> den Landgerichten<br />

Sonnenberg und Montafon belassen, allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>ngemäß<br />

nach den für Tirol erlassenen Bestimmungen ohne<br />

Entscheidungsrecht. 119 Dort durften Landgerichte und Patrimonialgerichte,<br />

die nicht vorschriftsmäßig besetzt waren,<br />

nur noch die Untersuchungen führen, um anschließend<br />

die Akten zur Urteilssprechung an das Appellationsgericht<br />

zu senden. Die Landgerichte hatten die Patrimonialrichter<br />

zu beaufsichtigen. 120 Es bliebe zu klären, <strong>in</strong>wieweit diese<br />

Regelung <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> auch sonst zur Geltung gebracht<br />

wurde. Für Sternbach bedeutete sie die Beibehaltung des<br />

Status quo.<br />

Vogteiverwalter Platzer wurde am 7. Jänner von der Organisationskommission<br />

und am 25. Mai 1807 von der Landesdirektion<br />

<strong>in</strong> Ulm als Patrimonialgerichtshalter bestätigt. 121<br />

Viel dürfte er nicht zu tun gehabt haben. Für das vierte<br />

Quartal 1808 legte er e<strong>in</strong> Verzeichnis se<strong>in</strong>er Krim<strong>in</strong>aluntersuchungen<br />

vor, <strong>in</strong> dem acht Fälle bis Oktober 1807 rückerfasst<br />

s<strong>in</strong>d. 122 Das Sternbachsche Vogteiamt sei „bis zu<br />

e<strong>in</strong>em blosen partiellen Patrimonialkrim<strong>in</strong>algericht zusam<br />

organisieret, und als solches wegen verschiedenen Modifikationen<br />

be<strong>in</strong>ahe nur e<strong>in</strong> Sche<strong>in</strong>gericht“, schrieb der Platzer<br />

im Dezember 1807 an die Landesdirektion nach Ulm und<br />

wies damit den Auftrag zurück, e<strong>in</strong> Inventar des Stiftungs-<br />

und Kommunalvermögens zu erstellen. 123 Nur die „onerose<br />

Krim<strong>in</strong>aljurisdiktion“ sche<strong>in</strong>e ihm noch belassen worden zu<br />

se<strong>in</strong>. 124 „Oneros“ war das Gegenteil von „lukrativ“.<br />

4.9. E<strong>in</strong>gliederung ehemals kirchlicher<br />

Vermögensverwaltungen<br />

Mit dem Organisationsreskript von 1806 (Anhang, Pkt.<br />

6) wurden auch e<strong>in</strong> „Oberamt des Stiftes Mehrerau“,<br />

e<strong>in</strong>e „Adm<strong>in</strong>istration des Priorats St. Johann“, „Amts-<br />

Ammannschaften der St. Gallischen und Stift-Churischen<br />

Besitzungen“ und die „Rezeptur zu Bendern“ aufgelöst.<br />

Es handelte sich dabei durchwegs um ehemals kirchliche<br />

Vermögensverwaltungen, deren Güter und Rechte sich der<br />

Staat bereits angeeignet hatte, um „Sequestrations-Recepturen“,<br />

125 die nun durch die Rentämter <strong>in</strong> direkte Staatsverwaltung<br />

übernommen wurden und zu e<strong>in</strong>em guten Teil<br />

unter den Hammer kommen sollten.<br />

Die Abtei Mehrerau (Benedikt<strong>in</strong>er) bei Bregenz, <strong>in</strong> der Organisationskommissär<br />

von Merz residierte, hob die bayerische<br />

Regierung mit 1. September 1806 auf; den Konventualen<br />

räumte sie nur noch e<strong>in</strong> Bleiberecht bis Ende<br />

Februar 1807 e<strong>in</strong>. 126 Im Juni 1808 erwarb der nachmalige<br />

Generallandeskommissär Dr. Anton Schneider den Klosterkomplex<br />

am See, im Dezember 1808 wurden die Kirche<br />

und ihr Turm abgebrochen und als Ste<strong>in</strong>bruch für den Bau<br />

der Hafenmauer <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau verwendet. 1810, nach dem gescheiterten<br />

Aufstand, machten auf Initiative des Generalkreiskommissärs<br />

Reisach die „Unterthanen <strong>Vorarlberg</strong>s“<br />

König<strong>in</strong> Carol<strong>in</strong>a das Klosteranwesen zum Geschenk. 127 Die<br />

Mehrerau wurde <strong>in</strong> „Carol<strong>in</strong>enau“ umbenannt, ebenso die<br />

Geme<strong>in</strong>de Vorkloster. 128 König<strong>in</strong> Carol<strong>in</strong>a zeigte kaum Interesse<br />

daran.<br />

Seite 395


Das Reichsstift Ottobeuren (Benedikt<strong>in</strong>er) war bereits 1802<br />

zu Gunsten Bayerns mediatisiert und aufgehoben worden,<br />

wobei die Rechtsverhältnisse se<strong>in</strong>es Priorats St. Johann <strong>in</strong><br />

Feldkirch zunächst unklar blieben. 129 Schließlich hatte es<br />

sich der österreichische Ärar e<strong>in</strong>verleibt. Die Bayern verwendeten<br />

den Klosterbau und se<strong>in</strong>e Kirche für das Gymnasium,<br />

der Rest wurde versilbert. 130<br />

Die Fürstabtei St. Gallen (Benedikt<strong>in</strong>er) hatte <strong>in</strong> Feldkirch<br />

e<strong>in</strong> Amtshaus (heute: Neustadt Nr. 8) zur Verwaltung ihrer<br />

Güter und Rechte <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> unterhalten. 131 Ihre Landeshoheit<br />

übernahm 1803 endgültig der neu geschaffene<br />

Kanton St. Gallen, der 1805 die Aufhebung des Klosters<br />

verfügte.<br />

Der Süden <strong>Vorarlberg</strong>s gehörte zum Bistum Chur, das <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> über bedeutende Besitzungen und Patronate<br />

verfügte, die vom Feldkircher Domkapitelhaus (heute: Neustadt<br />

Nr. 12) aus verwaltet wurden, ohne dass der Fürstbischof<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> über Hoheitsrechte verfügt hätte. Der<br />

Reichsdeputationshauptschluss von 1803 bereitete se<strong>in</strong>er<br />

seit langem e<strong>in</strong>geschränkten Landeshoheit auch formell<br />

e<strong>in</strong> Ende und sprach das Bistum Chur der Helvetischen Republik<br />

zu, die auf das Verlustgeschäft e<strong>in</strong>er Säkularisierung<br />

verzichtete.<br />

Österreich beschlagnahmte im Frühjahr 1803 sämtliche<br />

verbliebenen Liegenschaften, Kapitalien und Rechte der<br />

schweizerischen Stifte <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> und ließ am<br />

3. Dezember 1803 e<strong>in</strong> Inkammerationsdekret folgen, mit<br />

dem sie zugunsten der Staatskassa e<strong>in</strong>gezogen wurden. 132<br />

Bayern behielt diese Anordnung aufrecht, gestand dem<br />

Bischof von Chur aber e<strong>in</strong>e jährliche Entschädigung von<br />

6.000 Gulden zu. 133 Die Verwaltung der St. Galler und Churer<br />

Besitzungen übernahm das Rentamt Feldkirch. 134<br />

Das galt auch für die Statthalterei Bendern, die bis 1803<br />

dem Kloster St. Luzi <strong>in</strong> Chur (Prämonstratenser) <strong>in</strong>korporiert<br />

gewesen war.<br />

Seite 396<br />

4.10. Integration zu e<strong>in</strong>em Landesteil Bayerns<br />

Im Register des Königlich-Baierischen Regierungsblattes für<br />

1806 s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Schritte der Integration der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Herrschaften und ihrer Enklaven ausgewiesen:<br />

26. Dezember 1805: „als konstitutiver Landestheil dem Königreiche<br />

Baiern e<strong>in</strong>verleibt“;<br />

26. April 1806: „Vere<strong>in</strong>igung derselben mit der königlichen<br />

Prov<strong>in</strong>z Schwaben“;<br />

16. November 1806: „Organisirung und Gleichstellung derselben<br />

mit der Staatsverfassung <strong>in</strong> den übrigen königlichen<br />

Landen.“<br />

1806 unterstanden sämtliche ehemaligen Herrschaften<br />

erstmals e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen, zudem souveränen Landesfürsten.<br />

Durch das Organisationsreskript vom 16. November<br />

wurden sie zu e<strong>in</strong>em staatlichen Verwaltungskreis<br />

zusammengeschlossen und damit wohl auch territorial<br />

<strong>in</strong>tegriert. Dem Regierungsblatt wurde e<strong>in</strong> topographischer<br />

Ausweis „königlich-baierischen Landes <strong>Vorarlberg</strong>“ beigegeben.<br />

135 Das gee<strong>in</strong>te <strong>Vorarlberg</strong> war nun e<strong>in</strong> Landesteil<br />

des bunt zusammengewürfelten Königreichs Bayern, das<br />

unter Federführung des M<strong>in</strong>isters Maximilian Freiherr (ab<br />

1809 Graf) von Montgelas b<strong>in</strong>nen weniger <strong>Jahre</strong> im Geist<br />

des aufgeklärten Absolutismus zu e<strong>in</strong>em zentralistischen<br />

und bürokratischen E<strong>in</strong>heitsstaat reformiert wurde. „Der<br />

Souveränitäts- und E<strong>in</strong>heitsanspruch des rational durchgegliederten<br />

Staates duldete ke<strong>in</strong>e Enklaven, ke<strong>in</strong>e Ausnahmestellungen<br />

kraft eigenem, nicht vom Staat übertragenen<br />

Rechtes, ke<strong>in</strong>en ‚Staat im Staate’.“ 136 Dieser Integrationsprozess<br />

wurde durch die Konstitution für das Königreich<br />

Bayern vom 1. Mai 1808 abgeschlossen. <strong>Vorarlberg</strong> g<strong>in</strong>g <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em modernen Flächenstaat auf.


4.11. Stände m<strong>in</strong>imiert, Landschaft <strong>in</strong> Liquidation<br />

Die landständischen Sonderverfassungen, die nur noch<br />

<strong>in</strong> Alt-Bayern, Neuburg, Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> e<strong>in</strong>e Rolle<br />

spielten, passten nicht <strong>in</strong> dieses Reformkonzept. 137 Die<br />

Aufgaben der „landschaftlichen Korporationen“ wurden<br />

schrittweise staatlichen Behörden übertragen, auch <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Vielfach lesen wir <strong>in</strong> der landesgeschichtlichen und heimatkundlichen<br />

Literatur, durch das Organisationsreskript von<br />

1806 seien die <strong>Vorarlberg</strong>er Stände und ihre Landschaft<br />

aufgelöst worden. Das trifft nicht zu.<br />

Sämtliche „Landammanschaften und Dorfgerichte“ blieben<br />

ausdrücklich bestehen, ihr Wirkungskreis wurde aber auf<br />

die „ökonomische[n] Verhältnisse ihres Bezirks, und der<br />

landständischen Repräsentation“ zurückgeführt, dagegen<br />

die hohe und die niedere Gerichtsbarkeit – soweit noch<br />

gegeben – und die Polizeigewalt auf die landesfürstlichen<br />

Landesgerichte übertragen (Anhang, Pkt. 7c). – Diese Anordnungen<br />

galten auch für die Verwaltungs- und Gerichtgenossenschaften<br />

<strong>in</strong> den bisherigen Herrschaften Hohenems,<br />

Blumenegg, St. Gerold und Lustenau, deren Bevölkerung<br />

nicht <strong>in</strong> der österreichischen Landschaft vor dem Arlberg<br />

vertreten gewesen war.<br />

Noch waren die staatlichen Behörden, zumal die F<strong>in</strong>anzbehörden,<br />

auf die Gerichtsgeme<strong>in</strong>den angewiesen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

trachtete die Organisationskommission danach, sie<br />

noch stärker <strong>in</strong> den Griff zu bekommen. Sie suspendierte<br />

fällige Neuwahlen <strong>in</strong> der Landammannschaft Blumenegg<br />

und im Gericht Sonnenberg und schlug vor, die direkte<br />

Volkswahl der Ammänner (durch Zulauf) abzuschaffen:<br />

„Daß diese tumultarischen Wahlen immer für den Neugewählten<br />

sehr kostspielig und manchmal für die öffentliche<br />

Ruhe gefährlich geworden, ist leicht zu erachten.“ Deshalb<br />

f<strong>in</strong>de die Landammannwahl im Innerbregenzerwald schon<br />

seit geraumer Zeit nur noch unter behördlicher Aufsicht<br />

statt. Anstelle dessen sollte das Recht, die Kandidaten<br />

vorzuschlagen, künftig generell nur noch den staatlichen<br />

Behörden zustehen und nur noch e<strong>in</strong> Ausschuss wahlberechtigt<br />

se<strong>in</strong>. 138<br />

Mit der Liquidierung der „landständischen Repräsentation“<br />

wurde sofort begonnen. 139 Als klar war, dass es nicht<br />

bei der Doppelverwaltung bleiben würde, überboten sich<br />

Feldkirch und Bregenz mit Bestechungen. 140 Die beiden<br />

landständischen Kanzleien <strong>in</strong> Bregenz und Feldkirch wurden<br />

durch e<strong>in</strong> staatliches, „Königlich bairisches <strong>Vorarlberg</strong>isches<br />

landständisches Central-Bureau“ <strong>in</strong> Feldkirch<br />

ersetzt, das dem Kreiskommissär als landständischem<br />

Präses unterstand und noch im Dezember 1806 se<strong>in</strong>en<br />

Dienst aufnahm. Zum Leiter wurde Ignaz Rederer bestellt,<br />

der bisherige Syndikus der Stadt Feldkirch und Kanzleileiter<br />

der oberen Stände. Der landschaftliche Buchhalter<br />

Leopold von Gugger (Gugger von Staudach) diente sich<br />

der Organisationskommission mit vertraulichen Informationen<br />

über das F<strong>in</strong>anzwesen an und wurde später<br />

beschuldigt, sie sogar mit veruntreuten Landschaftsgeldern<br />

zu se<strong>in</strong>en und se<strong>in</strong>er Brüder Gunsten bestochen zu<br />

haben. 141<br />

Im Juni 1807 verordnete der König e<strong>in</strong>e gesamtbayerische<br />

Steuerreform. Der Staat zog die E<strong>in</strong>hebung der Staatsabgaben<br />

wieder an sich, alle landschaftlichen Steuere<strong>in</strong>nehmer<br />

und Kassen wurden abgeschafft. Am 22. Juni 1807 erfolgten<br />

<strong>in</strong> Bregenz, tags darauf <strong>in</strong> Feldkirch der Rechnungsabschluss<br />

und der Kassasturz, die beiden Kassen der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landschaft wurden <strong>in</strong> die direkte Staatsverwaltung<br />

überführt. 142 „Was die ständische Verfassung selbst, ihre<br />

Erhaltung, oder ihre Umformung nach den Erfordernissen<br />

höherer Staatszwecke, und der E<strong>in</strong>heit des Reiches betrifft;“<br />

kündigte König Max <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Verordnung an, „so behalten<br />

Wir uns vor, diese wichtige Materie, worauf die Wohlfarth<br />

des Staates, und se<strong>in</strong>e Stärke beruhet, <strong>in</strong> die reifste Ueberlegung<br />

zu nehmen, und hiernach Unsere Entschließung<br />

darüber zu fassen.“ 143<br />

Seite 397


Die Steuerreform zielte die auf e<strong>in</strong>e Beseitigung der Steuerprivilegien<br />

des Adels ab. Im österreichischen <strong>Vorarlberg</strong><br />

war der bescheidene geistliche und adelige Grundbesitz<br />

bereits 1769/70 durch e<strong>in</strong>e Reform steuerpflichtig geworden,<br />

die nicht nur mehr Geld <strong>in</strong> die leeren Staatskassen<br />

spülen sollte, sondern ebenfalls bereits auf e<strong>in</strong>e gerechtere<br />

und gleichmäßige Vermögensbesteuerung abgezielt und<br />

damit die privilegierten Stände, vor allem die Städte, getroffen<br />

hatte, und <strong>in</strong>nerhalb der e<strong>in</strong>zelnen Gerichte die mit<br />

den größten Misthaufen. 144 Der Adel und die Geistlichkeit<br />

waren <strong>in</strong> der Landschaft gar nicht vertreten.<br />

Mit der „Steuerpacht“ wurde nun den Landständen das<br />

wichtigste politische Gestaltungs<strong>in</strong>strument genommen;<br />

die alte Landesverteidigungsordnung war bereits aufgehoben.<br />

Ihr Schicksal war besiegelt und das war ihnen auch<br />

bewusst. Nachdem die Landschaft <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> aufgelöst<br />

werde, wies die Landesdirektion Schwaben im Jänner 1808<br />

das ständische Zentralbureau <strong>in</strong> Feldkirch an, e<strong>in</strong> Verzeichnis<br />

der Aktiva und Passiva der Landschaft an die staatlichen<br />

Liquidationskommissionen e<strong>in</strong>zusenden. 145<br />

4.12. Berufsbeamtentum<br />

Voraussetzung für e<strong>in</strong>e moderne Bürokratie war e<strong>in</strong> Beamtentum<br />

neuen Typs, waren professionelle Staatsdiener, die<br />

Abschaffung der Käuflichkeit (z.B. Pfandgericht Neuburg)<br />

und Erblichkeit (z.B. Vogtei Bludenz) der Ämter und der<br />

Bezahlung von Beamten über e<strong>in</strong>e „Umsatzbeteiligung“<br />

an den Gebühren, die Überlassung der Siegeltaxen usw.<br />

Darum hatte sich die österreichische Regierung mit mehr<br />

und weniger Erfolg bereits seit Jahrzehnten bemüht, diesen<br />

Weg beschritt nun auch Montgelas mit dem Ziel, e<strong>in</strong> qualifiziertes,<br />

nicht mehr korruptes, leistungsbereites und gegenüber<br />

dem Staat und dem Monarchen loyales Beamtentum<br />

zu schaffen. 146<br />

Die bayerische Staatsdienerpragmatik von 1805 garantierte<br />

zu diesem Zweck e<strong>in</strong>e angemessene, für jede Funktion ge-<br />

Seite 398<br />

nau festgesetzte Besoldung mit Pensionsberechtigung und<br />

H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung als Rechtsanspruch und die<br />

Entlassbarkeit nur auf Grund e<strong>in</strong>es Gerichtsurteils, forderte<br />

e<strong>in</strong>e festgelegte Vorbildung, Staatsprüfungen und laufende<br />

Qualifikationen und Visitationen. Aufgrund der explodierenden<br />

Personalkosten wurde die Pragmatik jedoch schon<br />

bald auf e<strong>in</strong>e schmale Schicht von Führungskräften beschränkt.<br />

Das Urteil der bayerischen Organisationskommission<br />

über das angetroffene Verwaltungspersonal fiel nicht<br />

schmeichelhaft aus: „Unter dem ganzen <strong>Vorarlberg</strong>ischen<br />

Dienstpersonale […] f<strong>in</strong>det sich kaum e<strong>in</strong> ausgezeichnetes<br />

Subject, und es sche<strong>in</strong>t überhaupt, daß der <strong>in</strong>dolente<br />

Geschäftsgang, der <strong>in</strong> den letzten <strong>Jahre</strong>n bei den österreichischen<br />

Oberbehörden sichtbar ward, <strong>in</strong> diesem Lande<br />

ganz besonders nachtheilig auf die Amtsverwaltung und<br />

Dienstaktivität der Unterbehörden gewirkt habe, und dort<br />

die Amtsgebrechen und Geschäftsrückstände, die sich unter<br />

der äußerst schlechten Adm<strong>in</strong>istration des im vorigen<br />

Jahr verstorbenen Landvogts von Vicari beträchtlich angehäuft<br />

hatten, durch die nicht zu verkennende Thätigkeit des<br />

jezigen Kreishauptmanns von V<strong>in</strong>tler noch nicht ganz beseitigt<br />

werden konnten.“ 147<br />

Besonders die F<strong>in</strong>anzverwaltung müsse geschickteren und<br />

zuverlässigeren Beamten anvertraut werden als bisher. Der<br />

am 27. Juni 1806 mit der Untersuchung der <strong>Vorarlberg</strong>er Kameralämter<br />

beauftragte Kommissär Höcht habe, ohne vom<br />

Innsbrucker Gubernium die nötigen Vorakten erhalten zu<br />

haben, durch se<strong>in</strong>en kritischen Scharfblick „bereits mehrere<br />

tausend Gulden theils ganz unbekannter, theils vernachlässigter<br />

äraralischer Gefälle zu Tage gebracht, wovon die<br />

bisherigen Kameralbeamten gar nichts ahndeten.“ 148 Den<br />

neuen Rentbeamten wurde zusätzlich zum fixen Gehalt<br />

noch e<strong>in</strong> Prozent vom „Brutto-Ertrag“ als Erfolgsvariable<br />

<strong>in</strong> Aussicht gestellt (Anhang, Pkt. 42), e<strong>in</strong>e bedenkliche<br />

Durchbrechung des Fixbesoldungssystems. Organisationskommissär<br />

Merz schlug vor, den landfremden Höcht noch<br />

so lange mit der Führung des neuen Rentamts Bregenz zu


etrauen, bis alle Außenstände liquidiert und beide Rentämter<br />

vorschriftsmäßig organisiert s<strong>in</strong>d.<br />

Im Übrigen machte die Kommission fast ausnahmslos Beamte<br />

der bisherigen Staats-, Landschafts- und Standesverwaltung<br />

als Führungskräfte namhaft und lobte sie <strong>in</strong> hohen<br />

und, je nach Obolus, auch <strong>in</strong> höchsten Tönen. Sie habe sich<br />

bei der Personalauswahl vom allgeme<strong>in</strong>en Grundsatz leiten<br />

lassen, „daß derjenige der Lokalgesetze und des Landbrauchs<br />

kundige Beamte daselbst belassen oder dah<strong>in</strong><br />

versetzt werde, wo er das Vertrauen der Geme<strong>in</strong>de genießt,<br />

wenn gegen se<strong>in</strong>e absolute Amtsfähigkeit, se<strong>in</strong>e Thätigkeit<br />

und se<strong>in</strong>en moralischen Charakter ke<strong>in</strong>e gegründete E<strong>in</strong>wendung<br />

stattf<strong>in</strong>det.“ 149<br />

Zur Besetzung der Führungspositionen empfahl die Organisationskommission<br />

auch Gerichtschreiber, die bisher<br />

die „eigentlichen äußern Justizbeamten“ gewesen seien,<br />

nicht zuletzt zur Schonung der Staatskassa, käme ihr e<strong>in</strong>e<br />

Pensionierung auf Staatskosten doch teurer; zudem fehle<br />

es an unmittelbaren landesherrlichen Justizbeamten. 150<br />

Es mag auch an geschulten bayerischen Personalressourcen<br />

gemangelt haben, zumal <strong>in</strong> den neuen Prov<strong>in</strong>zen rund<br />

<strong>200</strong> Landgerichte e<strong>in</strong>gerichtet wurden. Am 12. Jänner 1807<br />

sollten allerd<strong>in</strong>gs an alle <strong>Vorarlberg</strong>er Landgerichte, ausgenommen<br />

Feldkirch, Aktuare aus anderen Teilen Bayerns<br />

versetzt werden. 151 Als wenig attraktiv stufte die Kommission<br />

die Landrichterstellen <strong>in</strong> Bezau und Schruns e<strong>in</strong>. Ke<strong>in</strong><br />

älterer Beamter würde sich gerne <strong>in</strong> die „raue Gegend“ des<br />

H<strong>in</strong>terwaldes versetzt sehen; geschweige denn an die Spitze<br />

des Montafoner Volkes, „dessen Entlegenheit und verschlagener<br />

rachsüchtiger Charakter e<strong>in</strong>e besonders kluge<br />

Behandlung erfordert.“ 152<br />

Von den neun Landrichter- und Stadtrichterposten wurden<br />

fünf mit e<strong>in</strong>er bisher ständischen oder landschaftlichen<br />

Führungskraft besetzt (Landgerichte Montafon, Sonnenberg,<br />

Feldkirch, Dornbirn, Stadtgericht Bregenz), vier mit<br />

bisher landesfürstlichen Beamten der zweiten Ebene<br />

(Landgerichte Bregenz, Weiler, Bregenzerwald, Stadtgericht<br />

Bregenz) (vgl. Anhang), wobei die Kommission, soweit wir<br />

ihrem Bericht Glauben schenken können und wollen, meist<br />

auf Vorschläge der betroffenen Stände e<strong>in</strong>g<strong>in</strong>g. Vier der<br />

Landrichter (Beer, Weiler; Christoph von Gugger, Feldkirch;<br />

Maximilian von Gugger, Montafon; Vonbun, Sonnenberg)<br />

sollen Schmiergeld an Organisationskommissär von Merz<br />

bezahlt und nur wenige, vor allen Kreiskommissär Franz<br />

von V<strong>in</strong>tler sowie die Landrichter Dr. Josef von Ganahl und<br />

Johann Georg Bereitter, auf Bestechungsversuche verzichtet<br />

haben. 153<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d sämtliche E<strong>in</strong>schätzungen,<br />

Vorschläge und Maßnahmen der Organisationskommission<br />

auf ihre Objektivität kritisch zu h<strong>in</strong>terfragen. Merz<br />

avancierte 1808 zum ersten Generalkreiskommissär des<br />

Illerkreises, Kutter zu se<strong>in</strong>em Kanzleidirektor. Während des<br />

Aufstandes 1809 flüchteten beide aus Kempten. Merz wurde<br />

provisorisch nach Augsburg versetzt, wo er sich 1810 im<br />

Lech ertränkte, als der Prozess gegen ihn eröffnet wurde. 154<br />

Das Schmieren war ke<strong>in</strong>e neue bayerische Mode, sondern<br />

schon e<strong>in</strong>e österreichische Tradition, aber es trug nicht<br />

dazu bei, das Ansehen der neuen Königs und die Autorität<br />

se<strong>in</strong>er Beamten zu fördern, wie 1810 im Prozess gegen Dr.<br />

Anton Schneider, der <strong>Vorarlberg</strong> während des Aufstands als<br />

Generalkommissär angeführt hatte, unangenehm öffentlich<br />

wurde. „Wenn das Schicksal die Leitung dieses Landes e<strong>in</strong>er<br />

des Vertrauens der Regierung würdigeren Hand zugeteilt<br />

hätte,“ berichtete August Graf Reisach nach München,<br />

„so würde die Anhänglichkeit an König und Vaterland früher<br />

Wurzeln geschlagen haben; jetzt aber werden <strong>Jahre</strong> nötig<br />

se<strong>in</strong>, um das Vertrauen des schwierig gemachten Volkes<br />

wieder zu gew<strong>in</strong>nen.“ 155 Reisach, der Merz als Generalkreiskommissär<br />

gefolgt war, sollte später allerd<strong>in</strong>gs ebenfalls<br />

wegen Veruntreuungen <strong>in</strong> großem Stil zur Rechenschaft<br />

gezogen werden. 156<br />

Aber auch tadellose Beamte hatten nicht nur mit e<strong>in</strong>er „Revolution<br />

von unten“ zu kämpfen, sondern nicht weniger<br />

mit e<strong>in</strong>er „Revolution von oben“, wurden sie, von den Mi-<br />

Seite 399


nisterien bis h<strong>in</strong>unter zu den Landgerichten, vom Staccato<br />

an Reformen überfordert, die sie zudem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kriegszeit<br />

umzusetzen hatten.<br />

Die am 16. November 1806 verfügte Neuorganisation der<br />

Verwaltung und Justiz sollte bis 1. Jänner 1807 vollzogen<br />

se<strong>in</strong>. Diese Zielvorgabe war nicht e<strong>in</strong>mal der Form nach<br />

e<strong>in</strong>zuhalten. Mit Datum 2. Dezember 1806 ließ die „Königlich<br />

Bayerischen Organisationskommission von <strong>Vorarlberg</strong>“<br />

e<strong>in</strong>e „Bekanntmachung“ drucken, die mit übersichtlichen<br />

Zwischentiteln das Reskript ohne die Personalverfügungen<br />

wiedergab (Pkte. 1 bis 33) und den Behörden „zur Wissenschaft,<br />

Nachachtung und Kundmachung“ zugeschickt wurde.<br />

157 Dar<strong>in</strong> teilte von Merz mit, dass die „E<strong>in</strong>weisungen“<br />

der Landgerichte, Rentämter und Stadtgerichte dem neu<br />

ernannten Kreiskommissär von V<strong>in</strong>tler übertragen, dem zur<br />

schleunigen und systematischen E<strong>in</strong>haltung der Formalien<br />

Rechnungskommissär Durocher beigeordnet werde.<br />

Der Sonnenberger Landrichter Andreas Vonbun wurde von<br />

der E<strong>in</strong>weisungskommission immerh<strong>in</strong> noch am 29. Dezember<br />

<strong>in</strong> Nüziders und se<strong>in</strong> Montafoner Kollege Maximilian<br />

von Gugger am 30. Dezember 1806 <strong>in</strong> Schruns vorgestellt<br />

und offiziell <strong>in</strong> ihr Amt e<strong>in</strong>gesetzt, 158 der Bregenzer Landrichter<br />

Johann Moz dagegen erst am 10. Februar 1807. 159 Dabei<br />

wurden nicht nur die Beamten <strong>in</strong> ihre Rechte und Pflichten<br />

e<strong>in</strong>gewiesen, sondern auch die weltlichen und kirchlichen<br />

Mandatare des Landgerichtsprengels ausdrücklich der neuen<br />

Autorität unterstellt. 13 Geistliche und 36 Standesrepräsentanten<br />

unterzeichneten das Installationsprotokoll des<br />

Bregenzer Landrichters. 160 Die Beamten wieder hatten <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Verpflichtungsprotokoll ihren Amtseid auf den König<br />

zu bestätigen. 161<br />

1808 sollte erst noch e<strong>in</strong>e große Staats- und Verwaltungsreform<br />

folgen. Nun wurden die bayerischen Beamten primär<br />

auf die Verfassung e<strong>in</strong>geschworen, hatten sie e<strong>in</strong>en<br />

„Konstitutionseid“ zu leisten. 162 Fürstendiener wurden zu<br />

Staatsdienern.<br />

Seite 400<br />

5. 1. Mai 1808: Konstitution und Organische Edikte<br />

5.1. Konstitution für das Königreich Bayern<br />

Am 1. Mai 1808 erließ König Max e<strong>in</strong>e Konstitution für das<br />

Königreich Bayern, 163 aus mehreren Beweggründen: „1. Die<br />

Notwendigkeit, e<strong>in</strong> neues, e<strong>in</strong>heitliches Staatsrecht für das<br />

aus e<strong>in</strong>er großen Zahl von Territorien zusammengesetzte<br />

neue Bayern zu schaffen. 2. Die Konsequenzen aus der<br />

Abschaffung der alten Ständeverfassungen <strong>in</strong> Bayern, Neuburg,<br />

Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> mit ihrem Dualismus zwischen<br />

Fürst und Landschaft und ihrer Zementierung ständischer<br />

Privilegien zu ziehen. 3. Die bereits durch die vorangegangenen<br />

Reformgesetze hergestellten ‚bürgerlichen Freiheiten’<br />

und Grundrechte verfassungsmäßig zu verankern<br />

und auf die neu erworbenen Gebiete auszudehnen. 4. E<strong>in</strong>e<br />

größere Effektivität der Verwaltung und e<strong>in</strong>e Verbesserung<br />

der F<strong>in</strong>anzlage des Staates als Folge der Aufhebung aller<br />

Sonderrechte, <strong>in</strong>sbesondere des landschaftlichen Steuerwesens,<br />

zu erreichen. 5. E<strong>in</strong>er zentralistischen Gestaltung<br />

des Rhe<strong>in</strong>bundstatuts und e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>mischung Napoleons <strong>in</strong><br />

die <strong>in</strong>neren Angelegenheiten Bayerns zuvorzukommen.“ 164<br />

Bayern wollte se<strong>in</strong>e Souveränität, die es durch den Untergang<br />

des Alten Reichs gewonnen hatte, nicht wieder an den<br />

Rhe<strong>in</strong>bund verlieren, soweit sie durch die militärischen<br />

Beistandsverpflichtungen <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>bundakte nach außen<br />

nicht ohneh<strong>in</strong> schon beschränkt war. In Eile wurde<br />

deshalb e<strong>in</strong>e knappe, auf das Grundsätzliche konzentrierte<br />

Konstitution auf den Weg gebracht, die durch 13 „Organische<br />

Edikte“ und zahlreiche weitere Vollzugsvorschriften<br />

ausgestaltet werden sollte. 165 – Wie wirkten sie sich auf die<br />

Verwaltungsorganisation <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> aus?


5.2. 1. Mai 1808: Auflösung der Landschaften<br />

Bereits im zweiten Paragraphen der Konstitution wurde<br />

bestimmt: „Alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter<br />

und Landschaftliche Korporationen der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Prov<strong>in</strong>zen s<strong>in</strong>d aufgehoben.“ 166 Dafür wurden „Kreisversammlungen“<br />

und e<strong>in</strong>e „Nationalrepräsentation“ <strong>in</strong> Aussicht<br />

gestellt.<br />

Gleichzeitig erg<strong>in</strong>g am 1. Mai 1808 e<strong>in</strong>e Verordnung, mit der<br />

König Max alle bisherigen landschaftlichen Korporationen<br />

„hierdurch als aufgehoben“ erklärte. 167 Die landschaftlichen<br />

Archive, Registraturen und Gebäude hatten umgehend<br />

an die Staatsverwaltung übergeben zu werden.<br />

In <strong>Vorarlberg</strong> trug das „Königlich bairische Kreiskommissariat<br />

und landständische Präsidium“ diesem Auftrag Rechnung.<br />

168 Kreiskommissär Kutter bestellte für den 16. Mai<br />

1808 die Standesrepräsentanten <strong>in</strong>s Feldkircher Rathaus<br />

e<strong>in</strong> und teilte ihnen <strong>in</strong> aller Ruhe die Auflösung mit. Das<br />

Archiv und die Registratur der oberständischen wie der<br />

unterständischen Kanzlei wurden <strong>in</strong> Feldkirch e<strong>in</strong>gelagert<br />

und versiegelt. 169 Das landschaftliche Zentralbureau hatte<br />

bis Ende Februar 1809 noch die Vermögensliquidation zu<br />

besorgen. 170<br />

Durch die Konstitution vom 1. Mai 1808 wurden nur die<br />

„landschaftlichen Korporationen“ aufgehoben, also die<br />

Landschaften selbst, die Vere<strong>in</strong>igungen der Landstände zu<br />

e<strong>in</strong>er Selbstverwaltungskörperschaft, aber nicht die e<strong>in</strong>zelnen<br />

bisherigen Landstände; sie verloren dadurch nur<br />

die Landstandschaft. Größtenteils handelte es sich ja um<br />

Adelige, Klöster, Bistümer oder Städte und nur zum Teil um<br />

„bäuerliche“ Genossenschaften. Die e<strong>in</strong>zelnen <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Stände oder Gerichte lösten sich, sofern überhaupt, freiwillig<br />

und erst als Folge der neuen <strong>Geme<strong>in</strong>deorganisation</strong> auf.<br />

E<strong>in</strong>e formelle Auflösung der kle<strong>in</strong>en Blumenegger Landschaft<br />

wurde offenbar nicht mehr als notwendig erachtet. 171<br />

Die Aufhebung der Landschaften war vorrangig gegen den<br />

Adel gerichtet, traf <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> aber protodemokratische<br />

Strukturen, die freilich mit e<strong>in</strong>em absolutistischen E<strong>in</strong>heitsstaat<br />

auch nicht vere<strong>in</strong>bar waren.<br />

5.3. 1. Oktober 1808: Generalkommissariat Illerkreis<br />

Mit der E<strong>in</strong>richtung von Fachm<strong>in</strong>isterien hatte Bayern bereits<br />

vor <strong>Jahre</strong>n auf der Ebene der Zentralbehörden vom Regional-<br />

auf das Ressortsystem umgestellt. E<strong>in</strong>schneidende<br />

Änderungen brachte die Konstitution von 1808 vor allem<br />

auf der Ebene der Mittelbehörden: Die historisch gewachsenen<br />

Prov<strong>in</strong>zen wurden <strong>in</strong> arithmetisch berechnete Kreise<br />

aufgeteilt. 172 Generalkreiskommissäre lösten Prov<strong>in</strong>zdirektoren<br />

ab. Sie verwalteten nicht mehr ehemals eigenständige<br />

Territorien, sondern gleichförmige Verwaltungsbezirke<br />

e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>heitsstaates. Nach dem Vorbild der französischen<br />

Departements wurden die neuen Kreise nach Flüssen benannt.<br />

E<strong>in</strong> erster Vorschlag vom Februar 1807 hatte die Gliederung<br />

<strong>in</strong> vier Teile mit Unterbezirken vorgesehen. „Südbayern“<br />

mit der Hauptstadt Innsbruck hätte die Bezirke „am Rhe<strong>in</strong>“<br />

(<strong>200</strong>.500 E<strong>in</strong>wohner), „am Inn“ (212.500), „am Eisack“<br />

(194.500) und „an der Etsch“ (222.000) umfasst. Das ehemalige<br />

<strong>Vorarlberg</strong> wäre also wieder e<strong>in</strong>er oberen Mittelbehörde<br />

<strong>in</strong> Innsbruck unterstellt worden, mit ihm aber auch<br />

weitere große Gebiete der Prov<strong>in</strong>z Schwaben. Denn die sieben<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landgerichte zählten zusammen nur gut<br />

79.000 E<strong>in</strong>wohner. An „Südbayern“ hätte „Westbayern“<br />

mit den Bezirken „an der oberen Donau“, „am unteren<br />

Lech“ und „am oberen Lech“ angeschlossen. 173<br />

Seite 401


Seite 402<br />

Bayern: Kreise und Landgerichte 1808 (Bayerische Staatsbibliothek)


Schließlich verfügte König Max am 21. Juni 1808 e<strong>in</strong>e Territoriale<strong>in</strong>teilung<br />

<strong>in</strong> 14 Kreise, um se<strong>in</strong>e „lieben und getreuen<br />

Unterthanen aller Theile des Reiches mit dem wohlthätigen<br />

Bande e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Vaterlandes zu umfassen,“<br />

wobei er gleichzeitig danach getrachtet habe, ihnen die<br />

Vorteile e<strong>in</strong>er näher gelegenen unmittelbaren Adm<strong>in</strong>istra-<br />

Tabelle: Illerkreis 1808<br />

Landgerichte<br />

Leutkirch<br />

Stadt Leutkirch<br />

Grönenbach<br />

Ober-Günzburg<br />

Oberdorf<br />

Schongau<br />

Amt Vils<br />

Füssen<br />

Sonthofen<br />

Kempten<br />

Stadt Kempten<br />

Immenstadt<br />

Weiler<br />

Wangen<br />

Stadt Wangen<br />

Ravensburg<br />

Stadt Ravensburg<br />

Tettnang<br />

Stadt Buchhorn<br />

L<strong>in</strong>dau<br />

Stadt L<strong>in</strong>dau<br />

Bregenz<br />

Inner-Bregenzerwald<br />

Dornbirn<br />

Feldkirch<br />

Sonnenberg<br />

Montafon<br />

Quelle: RBl. 1808, Sp. 1500.<br />

tionsbehörde zu verschaffen und jene Bezirke, „welche<br />

durch gleichere Sitten und die Gewohnheit langer <strong>Jahre</strong>,<br />

oder durch die von der Natur selbst bezeichnete Lage näher<br />

mit e<strong>in</strong>ander verbunden s<strong>in</strong>d,“ <strong>in</strong> ihrer engeren Vere<strong>in</strong>igung<br />

zu belassen. 174<br />

Quadratmeilen<br />

1,5<br />

5,75<br />

5<br />

3,75<br />

20<br />

1<br />

7,25<br />

5,5<br />

7<br />

0,25<br />

5,25<br />

4,75<br />

0,75<br />

0,25<br />

1<br />

0,25<br />

3<br />

1,5<br />

3,25<br />

8,25<br />

3,5<br />

5,25<br />

15<br />

9<br />

118<br />

Seite 403<br />

Seelenzahl<br />

6.679<br />

1.300<br />

11.492<br />

8.921<br />

7.795<br />

15.661<br />

794<br />

12.806<br />

14.358<br />

20.000<br />

2.704<br />

12.051<br />

13.975<br />

1.785<br />

1.485<br />

1.777<br />

3.233<br />

11.416<br />

361<br />

6.316<br />

2.701<br />

15.770<br />

13.758<br />

12.186<br />

14.391<br />

13.627<br />

9.755<br />

237.097


Illerkreis 1809 (Bayerische Staatsbibliothek)<br />

Die sieben <strong>Vorarlberg</strong>er Landgerichte wurden dem „Illerkreis“<br />

mit der Hauptstadt Kempten zugeschlagen. Mit 49<br />

Quadratmeilen machten sie 41,5 Prozent des Kreisgebietes,<br />

mit 93.462 E<strong>in</strong>wohnern 39,4 Prozent der Bevölkerung aus.<br />

Mit großem Pomp wurde am 26. September 1808 <strong>in</strong> Kempten<br />

das Generalkreiskommissariat <strong>in</strong>stalliert. 175<br />

Das Kreiskommissariat <strong>in</strong> Bregenz hatte sich damit erübrigt;<br />

am 30. September 1808 wurden die letzten Geschäftsstücke<br />

<strong>in</strong> das E<strong>in</strong>laufprotokoll e<strong>in</strong>getragen. 176<br />

Seite 404<br />

Erneute Territorialveränderungen 1809/10 erforderten e<strong>in</strong>e<br />

Überarbeitung der Kreise<strong>in</strong>teilung. E<strong>in</strong> Vorschlag mit 14<br />

Kreisen hätte e<strong>in</strong>e Verkle<strong>in</strong>erung des Illerkreises und se<strong>in</strong>e<br />

Umbenennung <strong>in</strong> „Lechkreis“ bedeutet. 177 Letztlich wurde<br />

am 23. September 1810 e<strong>in</strong>e Neue<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> nur noch<br />

neun Kreise verkündet. Es blieb beim Illerkreis, der im Westen<br />

Gebiete an Württemberg verloren hatte, dafür Teile des<br />

aufgelösten Lechkreises (Hauptstadt Augsburg) und des<br />

Ober-Donaukreises erhielt, zudem das Landgericht Reutte<br />

im Außerfern (bisher Innkreis) (vgl. Tab. 2). 178


Die F<strong>in</strong>anzverwaltung wurde 1808 auch auf Kreisebene von<br />

der allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung getrennt. 179 Die Rentämter Bregenz<br />

und Feldkirch unterstanden damit der Kreisf<strong>in</strong>anzdirektion<br />

<strong>in</strong> Kempten.<br />

5.4. 24. Juli 1808: Organisches Edikt über die<br />

Gerichtsverfassung<br />

Zur Organisation der Gerichtsbarkeit bestimmte die Konstitution<br />

nur: „Die Justiz wird durch die, <strong>in</strong> geeigneter Zahl bestimmten<br />

Ober- und Untergerichte verwaltet. Für das ganze<br />

Reich besteht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige oberste Justizstelle.“ 180<br />

Als Ergänzung erg<strong>in</strong>g am 24. Juli 1808 e<strong>in</strong> Organisches Edikt<br />

die Gerichtsverfassung betreffend. 181 Das bisherige schwäbische<br />

Hofgericht <strong>in</strong> Memm<strong>in</strong>gen wurde zum Appellationsgericht<br />

für den Iller- und den Lechkreis bestimmt. Bei den Untergerichten<br />

sollte es bei den Land-, Stadt- und Patrimonialgerichten<br />

bleiben, den Patrimonialgerichten h<strong>in</strong>sichtlich der Strafjustiz<br />

aber nur noch die Ergreifung und Verwahrung Verdächtiger zukommen.<br />

Sonderregelungen wurden zum Teil für Patrimonialgerichte<br />

der mediatisierten „Standesherren“ verfügt. Die neue<br />

Gerichtsorganisation trat mit 1. Jänner 1809 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Die Konstitution und dieses Organische Edikt wurden noch<br />

durch weitere Verordnungen ergänzt.<br />

5.4.1. 31. DEZEMBER 1808: AUFLÖSUNG DER DREI<br />

STADTGERICHTE<br />

Am 3. Dezember 1808 erg<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e Neuregelung der Stadtgerichte,<br />

die <strong>in</strong> drei Klassen abgestuft wurden. Alle nicht namentlich<br />

neu hergestellten Stadtgerichte wurden mit <strong>Jahre</strong>sende<br />

aufgelöst. 182 Am 28. Dezember wurden im Regierungsblatt die<br />

Personalernennungen sämtlicher Stadtgerichte und damit<br />

wohl auch die neuen oder reformierten Stadtgerichte selbst<br />

kundgemacht. Im Illerkreis blieb nur e<strong>in</strong> Stadtgericht dritter<br />

Klasse für die Hauptstadt Kempten übrig. 183<br />

Die 1806 provisorisch errichteten oder bestätigten Stadtgerichte<br />

Bregenz und Feldkirch wurden aufgelöst. Als Stichtag<br />

der Auflösung des Stadtgerichts Feldkirch und der Geschäftsübergabe<br />

an das Landgericht Feldkirch wurde der 11.<br />

Jänner 1809 bestimmt. 184<br />

Für die Stadt Bludenz wurde ebenfalls def<strong>in</strong>itiv das Landgericht<br />

Sonnenberg zuständig.<br />

5.4.2. BEIBEHALTUNG DER SIEBEN LANDGERICHTE<br />

Die sieben Landgerichte Bregenz, Weiler, Innerbregenzerwald,<br />

Dornbirn, Feldkirch, Sonnenberg und Montafon blieben<br />

bestehen. Im Sommer 1809 verlegte das Landgericht<br />

Sonnenberg se<strong>in</strong>en Sitz von Nüziders nach Bludenz. 185<br />

Offenbar hatte nur <strong>in</strong> Tirol, <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

schwäbischen Distrikten <strong>in</strong> Strafgerichtsbarkeit bisher e<strong>in</strong><br />

Instanzenzug über drei Instanzen bestanden oder fortbestanden.<br />

Mit Verordnung vom 30. Dezember 1808 wurde<br />

den Landgerichten dieser Regionen die Zuständigkeit<br />

genommen, <strong>in</strong> Krim<strong>in</strong>alsachen Recht zu sprechen. 186 Sie<br />

wurden nun generell auf Krim<strong>in</strong>aluntersuchungsgerichte<br />

(„<strong>in</strong>quirierende Unterbehörden“) reduziert und hatten die<br />

Untersuchungsakten an die Appellationsgerichte e<strong>in</strong>zusenden,<br />

die dann <strong>in</strong> erster Instanz Urteile sprachen, die Landgerichte<br />

zu vollstrecken hatten.<br />

Im März 1809 wurden als Folge der neuen Gerichtsverfassung<br />

sämtliche Landgerichte mit zwei „Assessoren“ ausgestattet;<br />

Landgerichte mit über 18.000 E<strong>in</strong>wohner erhielten<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>en „Aktuar“. 187 Überhaupt waren die Behörden<br />

e<strong>in</strong>er enormen Personalfluktuation unterworfen. Dazu<br />

trug auch die Rebellion von April bis August 1809 bei, <strong>in</strong><br />

denen die Beamten e<strong>in</strong>en schweren Stand hatten und übereifrige<br />

oder korrupte Staatsdiener spätestens nach e<strong>in</strong>em<br />

misslungenen, h<strong>in</strong>terhältigen Mordanschlag auf Landrichter<br />

Kuttner <strong>in</strong> Nüziders auch um ihr Leben fürchteten. Wie<br />

Kuttner flüchteten die Gugger-Brüder, der Feldkircher Rent-<br />

Seite 405


Bayern: Kreise und Landgerichte 1812<br />

beamte Fritschner oder der ehemalige ständische Syndikus<br />

Rederer außer Landes. Die meisten führenden Beamten<br />

setzten sich vorübergehend ab. 188<br />

Von den sieben 1806 ernannten Landrichter waren 1812<br />

Joseph Gebhard Beer (Weiler), Dr. Joseph von Ganahl (Dornbirn)<br />

und Johann Georg Bereitter (Innerbregenzerwald) noch<br />

und Christoph von Gugger (Feldkirch) wieder im Amt. 189 Als<br />

Folge des Aufstandes musste im Frühjahr 1810 der überforderte<br />

Johann Moz (Bregenz) mit se<strong>in</strong>em Ravensburger Kollegen<br />

Karl Friedrich Weber tauschen, Christoph von Gugger<br />

(Feldkirch) mit Johann Albrecht Wohllaib (Geisl<strong>in</strong>gen), Max<br />

von Gugger (Montafon) mit Hermann Gram (Tettnang) , der<br />

Seite 406<br />

jedoch nur wenige Wochen später durch Christoph von Kahler<br />

(Silian) ersetzt wurde. 190 Christoph von Gugger konnte<br />

Ende August 1811 wieder als Landrichter nach Feldkirch zurückkehren.<br />

191 Dem Landgericht Sonnenberg standen gleich<br />

vier Landrichter vor: Andreas Vonbun starb <strong>in</strong> Februar 1808;<br />

es folgten im April 1809 Johann Georg Kuttner (Aktuar Innerbregenzerwald,<br />

davor Ottobeuren), im Dezember 1809<br />

Joseph Anton Hauber (2. Assessor <strong>in</strong> Tettnang); im Juni 1813<br />

Joseph von Gimmi (Assessor <strong>in</strong> Türkheim). 192 Unmittelbar<br />

vor der Rückkehr <strong>Vorarlberg</strong>s zu Österreich im Juli 1814 wurde<br />

der tüchtige Altbayer Gimmi mit dem Landgericht Weiler<br />

betraut, das bei Bayern bleiben sollte; Weber wurde von<br />

Bregenz nach Roggenburg versetzt. 193


5.4.3. 31. DEZEMBER 1808: BESCHRÄNKUNG DER<br />

PATRIMONIALGERICHTE<br />

Bereits am 8. September 1808 erg<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> Organisches Edikt<br />

über die Patrimonialgerichtsbarkeit, 194 mit dem weitere Verschärfungen<br />

und E<strong>in</strong>schränkungen verfügt wurden.<br />

Der Wirkungskreis <strong>in</strong> Justizsachen wurde im Wesentlichen<br />

auf die nicht streitige Gerichtsbarkeit beschränkt. Zudem<br />

hatte der Patrimonialrichter als Zivilstandesbeamter zu<br />

fungieren, durfte er Hypothekarbücher führen. In allen Zivilrechtstreitigkeiten<br />

und Polizeisachen waren künftig ausschließlich<br />

die Land- und Stadtgerichte zuständig; ebenso<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Strafgerichtsbarkeit, abgesehen vom Recht<br />

zur Verhaftung und Arretierung von Verdächtigen. Alle weitere<br />

Krim<strong>in</strong>alverfahren, demnach auch Krim<strong>in</strong>aluntersuchungen,<br />

sollten ihnen für immer verboten se<strong>in</strong>. Zudem<br />

verblieb den Patrimonialgerichten die „niedere Polizei“. 195<br />

Auch diese Beschränkungen traten mit 1. Jänner 1809 <strong>in</strong><br />

Kraft. 196 Das Patrimonialgericht Lustenau der Gräf<strong>in</strong> Waldburg-Zeil(-Harrach)<br />

mit Sitz <strong>in</strong> Hohenems trat die entsprechenden<br />

Verfahren an das Landgericht Dornbirn ab, 197 das<br />

Patrimonialgericht Neuburg der Grafen Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg<br />

mit Sitz <strong>in</strong> Dornbirn an das Landgericht Feldkirch. 198<br />

Für das Patrimonialgericht Laubenberg der Pappus und das<br />

Patrimonialgericht Waltrams der Hundbiß wurde das Landgericht<br />

Weiler zuständig.<br />

Damit war der Bestand der Patrimonialgerichte aber noch<br />

nicht gesichert. Bis 1. Oktober 1809 hatten sie vom Landgericht<br />

beglaubigt nachzuweisen, dass sie die Kriterien<br />

des Organischen Edikts erfüllen, 199 vor allem die Regeln für<br />

den geographischen Zuschnitt. Ihre Bildung bedurfte der<br />

Genehmigung des Königs, die er für Lustenau und Neuburg<br />

offenbar erteilte, ebenso für Laubenberg und Waltrams.<br />

Durch das antifeudale Verfassungswerk von 1808 wurden<br />

<strong>in</strong>sgesamt adelige Vorrechte massiv beschnitten und zurückgedrängt.<br />

<strong>200</strong> Doch schon ab 1809 erfolgte e<strong>in</strong>e kon-<br />

servative Wende <strong>in</strong> der Adelspolitik, die unter anderem<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Organischen Edikt vom 16. August 1812 über die<br />

gutsherrliche Gerichtsbarkeit beredten Ausdruck fand, 201<br />

mit dem den Gerichts<strong>in</strong>habern große Zugeständnisse gemacht<br />

wurden; bis h<strong>in</strong> zur Möglichkeit, sich zur Erweiterung<br />

ihrer Gerichtsbezirke mit landesfürstlichen Gerichtsuntertanen<br />

belehnen zu lassen. Die neuen Gerichte schieden sich<br />

<strong>in</strong> sehr privilegierte „Herrschaftsgerichte“ und <strong>in</strong> „Ortsgerichte“,<br />

wobei die Herrschaftsgerichte wieder <strong>in</strong> zwei Klassen<br />

unterteilt waren: die erste Klasse war den mediaten<br />

Fürsten, Grafen und Herren vorbehalten sowie jenen, die<br />

der König ihnen gleichstellte; die zweite Klasse den Majoratsbesitzern<br />

und den ihnen gleich gehaltenen adeligen Vasallen.<br />

Bis 1. Oktober 1813 hatten die Gerichts<strong>in</strong>haber ihre<br />

Voraussetzungen nachzuweisen und um die Genehmigung<br />

ihres Gerichts anzusuchen.<br />

Für die Herren von Hundbiß (Waltrams), die Freiherren von<br />

Pappus (Laubenberg) und die Gräf<strong>in</strong> von Wolkenste<strong>in</strong> (Neuburg)<br />

kamen jedenfalls nur „Ortsgerichte“ <strong>in</strong> Frage.<br />

Für Neuburg suchte im Auftrag der Gräf<strong>in</strong> Wolkenste<strong>in</strong> ihr<br />

neuer Verwalter Anton von Re<strong>in</strong>hard im Juli 1813 um e<strong>in</strong><br />

Ortsgericht an. 202 Das Generalkreiskommissariat ließ offenbar<br />

aber auch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>beziehung der Untertanen <strong>in</strong> das<br />

Landgericht Feldkirch prüfen. 203 Ob das neue Ortsgericht<br />

Neuburg tatsächlich noch konstituiert wurde, bliebe zu klären;<br />

204 kundgemacht wurde se<strong>in</strong>e Bewilligung bis zur Rückkehr<br />

zu Österreich im Juli 1814 jedenfalls nicht mehr.<br />

Für Laubenberg – nun „Altlaubenberg“ – wurde die Bewilligung<br />

offenbar erst 1816 formell erteilt; 1831 sollte das<br />

Ortsgericht aufgelöst und dem Landgericht Weiler zugewiesen<br />

werden. 205 Auch das Ortsgericht Waltrams dürfte noch<br />

e<strong>in</strong>ige Zeit bestanden haben. 206<br />

Auch Lustenau war bereits bisher e<strong>in</strong> normales Patrimonialgericht<br />

gewesen. So war dem Lustenauer Patrimonialrichter<br />

Seewald 1808 ausdrücklich beschieden worden, dass ihm<br />

ke<strong>in</strong>e Uniform e<strong>in</strong>es standesherrlichen Beamten zustehe. 207<br />

Seite 407


Geme<strong>in</strong>de und Patrimonalgericht Lustenau 1813 (Josef Ellensohn) (Staatsarchiv Augsburg)<br />

Seite 408


Andrerseits hatte der König 1809 Art. 31 der Rhe<strong>in</strong>bundakte<br />

zum Vorwand genommen, die Besitzungen der Gräf<strong>in</strong> Waldburg-Zeil(-Harrach)<br />

sequestrieren zu lassen, obwohl sich<br />

diese Beschränkungen der Freizügigkeit ausdrücklich nur<br />

auf die durch die Rhe<strong>in</strong>bundakte mediatisierten Fürsten,<br />

Grafen und Reichsritter bezog. Mit Verordnung vom 13. November<br />

1810 räumte der König den säumigen, im Ausland<br />

wohnhaften Mediatisierten bis 1. Juli 1811 e<strong>in</strong>e Frist e<strong>in</strong>,<br />

sich zu erklären und allenfalls aus se<strong>in</strong>em Untertanenverband<br />

auszutreten. In diesem Fall hatten sie ihre <strong>in</strong> Bayern<br />

gelegenen Besitzungen b<strong>in</strong>nen sechs <strong>Jahre</strong>n mit vollem Eigentum<br />

an e<strong>in</strong> Familiemitglied abzutreten, das bayerischer<br />

Untertan ist; wobei sich der König im Fall e<strong>in</strong>es Verkaufs auf<br />

se<strong>in</strong> Vorkaufsrecht gemäß Rhe<strong>in</strong>bundakte verwies. 208<br />

Mit Gräf<strong>in</strong> Walburga Waldburg-Zeil geborene Harrach verglich<br />

er sich 1811. 209 Sie lebte von Geburt an <strong>in</strong> Mähren und<br />

stattete Lustenau nur im August 1808 und im Jänner 1809<br />

e<strong>in</strong>en Besuch ab, bei dem sie der Geme<strong>in</strong>de be<strong>in</strong>ahe alle<br />

ihre dortigen E<strong>in</strong>künfte und Renten für Bildungszwecke<br />

stiftete. 210 Ihren Wohnsitz nach Hohenems zu verlegen wird<br />

ihr wenig attraktiv erschienen se<strong>in</strong>. Jedenfalls verkaufte<br />

sie, ohneh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Geldnöten, rückwirkend mit 1. Jänner 1813<br />

ihre Besitzungen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> an ihren formell noch angetrauten<br />

Gatten Graf Clemens Waldburg-Zeil-Trauchburg,<br />

der <strong>in</strong> Kempten wohnte, samt allen Rechten und Pflichten,<br />

damit auch die Patrimonialgerichtsbarkeit für Lustenau. 211<br />

Ob er tatsächlich die Voraussetzungen für e<strong>in</strong> Herrschaftsgericht<br />

erster oder zweiter Klasse erfüllt hätte, 212 ist mehr<br />

als fraglich. Jedenfalls ließ Graf Waldburg-Zeil nur die<br />

Sparvariante e<strong>in</strong>es Ortsgerichts beantragen, das ihm mit<br />

allerhöchstem Reskript vom 24. Dezember 1813 bewilligt<br />

wurde. 213 Der Dornbirner Landrichter Ganahl wies den bisherigen<br />

Patrimonialrichter Seewald am 7. Februar 1814 <strong>in</strong><br />

aller Form als „Ortsrichter“ <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e gewandelte Funktion<br />

e<strong>in</strong>. Die weiterh<strong>in</strong> den Landgerichten unterstellten Ortsgerichte<br />

mussten sich im Wesentlichen mit e<strong>in</strong>er Ausweitung<br />

ihrer Polizeibefugnisse begnügen.<br />

5.4.4. 1809: AUFLÖSUNG DES PATRIMONIALGERICHTS<br />

DER STERNBACH<br />

Das Patrimonialgericht des Freiherrn von Sternbach mit Sitz<br />

<strong>in</strong> Bludenz war auf Krim<strong>in</strong>aluntersuchungen <strong>in</strong> den ehemaligen<br />

Herrschaften Sonnenberg, Bludenz und Montafon<br />

beschränkt. Die übrigen Geschäfte hatten bereits die Landgerichte<br />

übernommen. Für e<strong>in</strong>e Bestätigung des Patrimonialgerichts<br />

hätte es schon am eigenen Sprengel gemangelt.<br />

Patrimonialrichter Platzer soll noch bis März 1809 als Patrimonialkrim<strong>in</strong>alrichter<br />

tätig gewesen se<strong>in</strong>. 214 Vieles spricht<br />

jedoch dafür, dass Sternbachs Patrimonialgericht formell<br />

bereits mit dem Inkrafttreten der neuen Gerichtsverfassung<br />

am 1. Jänner 1809 se<strong>in</strong>e Berechtigung verlor.<br />

Anfang März 1809 wurde Platzer <strong>in</strong> den Staatsdienst übernommen<br />

und zum ersten Assessor des Landgerichts Sonnenberg<br />

ernannt, 215 der frühere Montafoner Landschreiber<br />

und Bludenzer Adm<strong>in</strong>istrator Theodor Fritz zum zweiten<br />

Assessor. 216 Die beiden näherten sich <strong>in</strong> Nüziders den „Unzufriedenen“<br />

an. Bei se<strong>in</strong>em Abgang zu Beg<strong>in</strong>n des Aufstandes<br />

im April 1809 betraute Landrichter Kuttner dieser<br />

se<strong>in</strong>e beiden Assessoren mit der Führung der Geschäfte. 217<br />

Nur kurzfristig konnte im Sommer 1809 Ludwig Franz Freiherr<br />

von Sternbach hoffen, von der österreichischen Intendantschaft<br />

wieder <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e alten Rechte e<strong>in</strong>gesetzt zu<br />

werden. 218 Nun zog das Landgericht Sonnenberg <strong>in</strong> se<strong>in</strong><br />

Bludenzer Schloss um. Fritz wurde nach dem Scheitern des<br />

Aufstandes <strong>in</strong>haftiert und pensioniert, Platzer 1810 nach<br />

Landsberg am Lech versetzt. 219<br />

Seite 409


Tabelle 2: Umfang des Illerkreises und<br />

Bevölkerung desselben 1812<br />

Benennung Städte Märkte Dörfer Weiler E<strong>in</strong>öden Familien<br />

Polizei-Distrikte:<br />

1. Kempten 2 – 1 76 77 2.373<br />

2. Memm<strong>in</strong>gen 1 – – – – 1.603<br />

3. L<strong>in</strong>dau 1 – – – – 639<br />

Landgerichte:<br />

1. Babenhausen – 1 13 2 4 1.706<br />

2. Bregenz 1 – 165 – 317 3.226<br />

3. Buchloe – 3 17 9 13 1.318<br />

4. Dornbirn – 1 36 29 10 2.129<br />

5. Feldkirch 1 2 62 32 63 3.400<br />

6. Füssen 2 1 17 100 110 2.903<br />

7. Grönenbach – 4 13 144 159 2.468<br />

8. (Ober-)Günzburg – 3 15 101 26 1.977<br />

9. Illertissen – 1 13 9 5 1.290<br />

10. Immenstadt 1 1 35 116 23 2.221<br />

11. Innerbregenzerwald – – 35 173 67 2.996<br />

12. Kaufbeuren 1 1 19 21 4 2.718<br />

13. Kempten – – 18 299 107 3.066<br />

14. L<strong>in</strong>dau – – 65 42 12 1.383<br />

15. M<strong>in</strong>delheim 1 2 35 17 25 3.177<br />

16. Montafon – – – 3 1.839 2.375<br />

17. Oberdorf – 1 25 61 19 1.974<br />

18. Ottobeuren – 2 36 59 67 3.134<br />

19. Reutte – 1 49 78 46 3.522<br />

20. Roggenburg 1 – 24 21 14 2.058<br />

21. Schongau 1 – 33 124 134 3.345<br />

22. Schwabmünchen – 1 13 7 11 2.362<br />

23. Sonnenberg 1 – 28 62 33 3.076<br />

24. Sonthofen – 3 22 119 47 3.382<br />

25. Türkheim – 4 22 20 22 2.100<br />

26. Ursberg – 2 15 14 4 2.045<br />

27. Weiler – 4 182 84 43 2.999<br />

Mediatgerichte:<br />

1. Buxheim – – 1 1 – 75<br />

2. Edelstetten – – 2 4 3 208<br />

3. Kirchheim – 1 5 5 7 614<br />

4. Weißenhorn – – 23 9 2 1.552<br />

5. Thannhausen – 1 1 – – 410<br />

Seite 410


Patrimonialgerichte:<br />

1. Aitrang – – 2 12 1 234<br />

2. Bedernau – – 1 2 2 165<br />

3. Beuren – – 1 – – 82<br />

4. Blumenried – – – 1 – 3<br />

5. Eisenberg – – 2 26 6 159<br />

6. Eisenburg – – 3 1 – 130<br />

7. Fellheim – – 1 – – 109<br />

8. Ferthofen – – – 1 – 20<br />

9. Gutenberg – – 1 – – 24<br />

10. Hohenraunau – – 1 – – 67<br />

11. Hopferau – – – 25 3 119<br />

12. Illereichen – 1 5 – 1 296<br />

13. Illerfeld – – – – 1 2<br />

14. Kellmünz – 1 1 – – 116<br />

15. Kle<strong>in</strong>-Kitzighofen – – 1 – – 35<br />

16. Kronburg – – 2 4 4 127<br />

17. Laubenberg – – 2 – 1 41<br />

18. Lustenau – – 1 6 – 459<br />

19. St. Mang – – 1 30 31 273<br />

20. Mickhausen – 2 3 4 3 366<br />

21. Neuburg am Rhe<strong>in</strong> – – 4 2 2 120<br />

22. Neuburg an der Kamel – 1 4 4 1 457<br />

23. Niederraunau – – 2 2 1 285<br />

24. Obenhausen – – 1 – – 65<br />

25. Osterberg – – 1 1 – 175<br />

26. Rauhenzell – – 1 4 2 24<br />

27. Ste<strong>in</strong>bach – – 1 3 – 63<br />

28. Trunkelsberg – – 1 – – 112<br />

29. Waal – 1 2 – – 314<br />

30. Waltrams – – 1 – – 20<br />

31. Wespach – – – 1 – 5<br />

32. W<strong>in</strong>terrieden – – 1 – – 42<br />

33. Wollmetshofen – – – 1 1 24<br />

34. Ziemetshausen – 1 6 9 2 609<br />

14 47 1.093 1.980 3.275 81.061<br />

Tatsächliche Summen 14 47 1.093 1.980 3.275 80.966<br />

Quelle: Adresskalender Illerkreis 5 (1813), S. 113-115 (Vorwort 25.01.1813)<br />

Seite 411


5.5. 28. Juli 1808: Organisches Edikt über die Bildung von<br />

Geme<strong>in</strong>den<br />

„Für e<strong>in</strong>e jede Städtische- und Rural-Geme<strong>in</strong>de wird e<strong>in</strong>e<br />

Lokal-Verwaltung angeordnet werden,“ kündigte die Konstitution<br />

am 1. Mai 1808 an. 220 Am 28. Juli 1808 ließ König<br />

Maximilian e<strong>in</strong> Organisches Edikt über die Bildung der Geme<strong>in</strong>den<br />

folgen:<br />

„Die Gestaltung der Geme<strong>in</strong>den ist e<strong>in</strong>e notwendige Maßregel<br />

sowohl zur organischen Ausbildung des Staatskörpers<br />

und se<strong>in</strong>er Theile, als zur Vere<strong>in</strong>fachung und Erleichterung<br />

der Staats-Verwaltung, deren Zweige sich größtentheils <strong>in</strong><br />

den Geme<strong>in</strong>den, dem eigentlichen Inbegriffe der Verwaltungs-Gegenstände,<br />

enden.“ 221<br />

Ziel war die weitgehende Überw<strong>in</strong>dung der vielgestaltigen,<br />

sich häufig überschneidenden genossenschaftlichen Personalgeme<strong>in</strong>den<br />

und die Schaffung territorialer E<strong>in</strong>heitsgeme<strong>in</strong>den,<br />

die für alle Bereiche der Kommunalverwaltung<br />

– also zugleich für die politischen, ökonomischen, f<strong>in</strong>anziellen,<br />

kirchlichen, schulischen und sonstige Zwecke – zuständig<br />

ist.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den sollten <strong>in</strong> zwei Klassen gebildet und geschieden<br />

werden, <strong>in</strong> Städte und größere Märkte sowie <strong>in</strong><br />

kle<strong>in</strong>ere Märkte und Dörfer, vere<strong>in</strong>facht <strong>in</strong> Städte und Ruralgeme<strong>in</strong>den<br />

(Landgeme<strong>in</strong>den). Die Grenzziehung sollte sich<br />

grundsätzlich an den Steuerdistrikten orientieren, deren<br />

Bildung bereits mit Verordnung vom 13. Mai 1808 angeordnet<br />

worden war, die e<strong>in</strong>e Instruktion zur Bildung der Steuerdistrikte<br />

enthielt. 222 B<strong>in</strong>nen <strong>Jahre</strong>sfrist hatten die Landgerichte<br />

und Generalkreiskommissariate Geme<strong>in</strong>degrenzen zu<br />

entwerfen und zu beschreiben und die Bildung der Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> Plänen darzustellen, wobei für <strong>Vorarlberg</strong> auf die Karte<br />

Blasius Huebers von 1783 verwiesen wurde. Nach erfolgter allerhöchster<br />

Genehmigung sollten abermals b<strong>in</strong>nen <strong>Jahre</strong>sfrist<br />

die Geme<strong>in</strong>degrenzen vermarktet werden.<br />

Seite 412<br />

5.6. 24. September 1808: Edikt über das Geme<strong>in</strong>dewesen<br />

Am 24. September 1808 wurde mit e<strong>in</strong>em Edikt über das<br />

Geme<strong>in</strong>dewesen e<strong>in</strong>e für ganz Bayern verb<strong>in</strong>dliche, e<strong>in</strong>heitliche<br />

Geme<strong>in</strong>deverfassung erlassen, 223 mit der die Reste der<br />

kommunalen Selbstverwaltung beseitigt wurden. Die Reform<br />

zielte nur auf staatliche Verwaltungssprengel auf unterster<br />

Ebene ab.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den wurden unter die strenge „Kuratel“ der übergeordneten<br />

Behörden gestellt, die sich um Kompetenzen<br />

stritten. Die Klasse der Städte und größeren Märkte wurde<br />

gegen über den Ruralgeme<strong>in</strong>den etwas freier gestellt. Sie<br />

konnten unter staatlicher Aufsicht wenigsten noch Munizipalräte<br />

wählen, während den Geme<strong>in</strong>deversammlungen der<br />

Ruralgeme<strong>in</strong>den bei der Bestellung e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devorstehers<br />

nur e<strong>in</strong> Vorschlagsrecht zukam; ihm waren zur Aushilfe<br />

und Beratung die zwei ältesten Geme<strong>in</strong>demitglieder beigegeben,<br />

„welchen das Alter den Dienst dazu nicht versagt.“ 224<br />

Wohl nicht nur der Dornbirner Landrichter Ganahl gab zu<br />

bedenken, die ältesten Männer <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de seien „wegen<br />

ihren erschlaften S<strong>in</strong>neskräften, ihrer Unbeugsamkeit<br />

und Unempfänglicheit für jede Neuerung die unbrauchbarsten.“<br />

225 Jede wichtigere Amtshandlung der Kommunalorgane,<br />

auch der Munizipalräte, musste durch e<strong>in</strong>e im Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

zentralisierte staatliche Kuratel geprüft und<br />

genehmigt werden. Besonders verheerend wirkte sich die<br />

Entziehung der Vermögensverwaltung aus.<br />

Diese Geme<strong>in</strong>deverfassung erwies sich als undurchführbar<br />

und sollte <strong>in</strong> Bayern zehn <strong>Jahre</strong> später reformiert werden.


5.7. Geme<strong>in</strong>debildung <strong>in</strong> den <strong>Vorarlberg</strong>er Landgerichten<br />

Grundsätzlich dürfte das ehemalige <strong>Vorarlberg</strong> vergleichsweise<br />

gute Voraussetzungen für die Geme<strong>in</strong>debildung geboten<br />

haben. Sie ist allerd<strong>in</strong>gs noch kaum erforscht. Im Wesentlichen<br />

orientierte sich die Bildung der Steuerdistrikte<br />

und Geme<strong>in</strong>den an den Grenzen der Pfarreien, Gerichte und<br />

ehemaligen Herrschaften.<br />

5.7.1. REGIONAL UNTERSCHIEDLICHE<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Die Abgrenzung gegen die weiter bestehenden Adelsgerichte,<br />

die andernorts große Schwierigkeiten bereiteten, 226<br />

war <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> ke<strong>in</strong> Problem. Zudem gab es hier weith<strong>in</strong><br />

bereits landschaftliche „Gerichtsgeme<strong>in</strong>den“, die <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Verband verschiedener Geme<strong>in</strong>den bestünden, wie<br />

die Organisationskommission 1806 feststellte, der für die<br />

„Subreparation“ der Steuern und Anlagen und die Geme<strong>in</strong>dekonkurrenz<br />

zu Kriegserlittenheiten, zu Straßen- und Wasserbaukosten,<br />

zu Mildtätigkeits- und Unterrichtsanstalten<br />

und überhaupt alle Lasten zuständig sei, wodurch jeder Gerichtsbezirk<br />

zum „selbständigen Ganzen“ gebildet worden<br />

sei, dessen Trennung mit großen Schwierigkeiten verknüpft<br />

und <strong>in</strong> ihren Folgen von unübersehbaren Verwirrungen begleitet<br />

se<strong>in</strong> würde. 227 Die Voraussetzungen für die Auflösung<br />

der Gerichtsgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Ortsgeme<strong>in</strong>den waren jedoch regional<br />

unterschiedlich.<br />

Neben den drei Städten gab es auch Landgeme<strong>in</strong>den, die<br />

ab dem 14. Jahrhundert e<strong>in</strong> Stück weit e<strong>in</strong>e demokratische<br />

Selbstverwaltung erlangten, die über Zw<strong>in</strong>g und Bann, also<br />

über e<strong>in</strong> Satzungsrecht und Polizeibefugnisse verfügten,<br />

vor allem über den Flurzwang. 228 Diese frühen Geme<strong>in</strong>den<br />

entstanden vor allem im länger rätoromanischen Oberland.<br />

Diese Dorfgeme<strong>in</strong>den bestanden hier neben den Gerichten.<br />

Hier kam die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de fast e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>deverband<br />

gleich, der sich zum Teil bereits vor der Bayernzeit<br />

mehr oder weniger <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den auflöste; wie zum Beispiel<br />

das kle<strong>in</strong>e Gericht Jagdberg, das den Behörden 1772<br />

zu verstehen gab, dass es mit den neuen Staatsaufgaben<br />

<strong>in</strong>tellektuell und f<strong>in</strong>anziell überfordert sei. 229 Im übrigen<br />

<strong>Vorarlberg</strong> nahm die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de dagegen sämtliche<br />

Geme<strong>in</strong>defunktionen wahr, bildeten sich kaum zusätzliche<br />

Geme<strong>in</strong>destrukturen aus; sehen wir von den Pfarrgeme<strong>in</strong>den<br />

ab.<br />

5.7.2. ENTSCHEIDENDE ROLLE DER<br />

PFARRSTRUKTUREN<br />

Die Pfarrstruktur dürfte für die künftige Kommunalstruktur<br />

entscheidend gewesen se<strong>in</strong>. 230<br />

Als sich König Max entschloss, ab 1. Jänner 1806 se<strong>in</strong>e landesherrlichen<br />

Verordnungen für ganz Bayern authentisch<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en, offiziellen Regierungsblatt kundmachen<br />

zu lassen, „um nicht nur allen Landesstellen, sondern<br />

auch Unsern getreuen Unterthanen e<strong>in</strong>e genauere Uebersicht<br />

aller Landesgesetze zu verschaffen,“ verpflichtete er<br />

nicht nur alle Geme<strong>in</strong>devorsteher, sondern auch alle Pfarrer,<br />

das Regierungsblatt zu abonnieren und unter Aufsicht<br />

der königlichen Behörden sorgfältig zu sammeln, b<strong>in</strong>den<br />

zu lassen und gehörig aufzubewahren. 231 Beim Aufbau e<strong>in</strong>er<br />

professionellen Staatsverwaltung hatte bereits die österreichische<br />

Regierung zunehmend die Pfarrer e<strong>in</strong>gespannt.<br />

Denken wir nur an das 1784 „verstaatlichte“ Matrikenwesen,<br />

das, wie die E<strong>in</strong>führung der Hausnummerierung, auch<br />

der Rekrutierung für das stehende Heer diente. 232<br />

Um diese Zeit setzte sich zunächst im Kirchenbereich allmählich<br />

das Wohnsitzpr<strong>in</strong>zip und damit die Territorialgeme<strong>in</strong>de<br />

durch. Deutlich wird das etwa bei Konflikten um<br />

die Pfarrzugehörigkeit zwischen den Pfarren Fontanella und<br />

Sonntag im Großen Walsertal, wo die Pfarrgrenze sogar für<br />

den Verlauf der Staatsgrenze zwischen Österreich (Herrschaft<br />

Feldkirch) und We<strong>in</strong>garten (Herrschaft Blumenegg)<br />

Seite 413


maßgebend wurde. 233 Aber auch die Gerichtsgeme<strong>in</strong>de Damüls<br />

war schon weitgehend <strong>in</strong> die Pfarrgeme<strong>in</strong>den Damüls<br />

und Fontanella zerfallen.<br />

Die Pfarreien und Lokalkaplaneien boten nicht nur e<strong>in</strong>e<br />

territoriale Grundstruktur, sondern vielfach auch e<strong>in</strong>en Ansatzpunkt<br />

zur f<strong>in</strong>anziellen Integration und Abgrenzung, zur<br />

Bildung politischer Territorialgeme<strong>in</strong>den. Patronatsrechte,<br />

Schul- und Armenstiftungen oder Konkurrenzen führten übrigens<br />

dazu, dass auch <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er politischen Geme<strong>in</strong>de<br />

noch bis <strong>in</strong>s 20. Jahrhundert Ortschaften (Fraktionen)<br />

Träger von Sondervermögen se<strong>in</strong> konnten, zum Beispiel<br />

Marul <strong>in</strong>nerhalb der Geme<strong>in</strong>de Raggal. 234<br />

5.7.3. INVENTARISIERUNG DES GEMEINDEVERMÖGENS<br />

1807<br />

Das Stiftungs- und das Kommunalvermögen sollten rückwirkend<br />

mit dem Etatjahr 1807/08, das am 1. Oktober 1807<br />

begann, <strong>in</strong> staatliche Verwaltung übergehen. 235 Die Landgerichte<br />

erhielten daher im Herbst 1807 den Auftrag, das<br />

Stiftungs- und Kommunalvermögen ihrer Städte, Märkte<br />

und Dörfern zu erheben und <strong>in</strong> Tabellen genau zu <strong>in</strong>ventarisieren.<br />

Dabei orientierte sich der Sonnenberger Landrichter Kuttner,<br />

und wohl nicht nur er, an der Pfarrstruktur se<strong>in</strong>es Bezirks.<br />

„Ohne alle Vorarbeit mußte man sich lediglich mit<br />

dem begnügen, was die Geme<strong>in</strong>dsvorsteher mit den Geme<strong>in</strong>dskassiren<br />

und Buchhaltern e<strong>in</strong>reichten, <strong>in</strong>dem bei<br />

der Organisazion des hiesigen Landgerichts weder liquid<br />

noch illiquid <strong>in</strong> H<strong>in</strong>sicht des Kommunal-Vermögens etwas<br />

zur Hand gestellt wurde.“ Bei mehreren Geme<strong>in</strong>den seien<br />

vorher nur „Tischrechnungen mit der Kreide“ üblich gewesen,<br />

„und die Revision machte der rasche F<strong>in</strong>ger“. 236 So ließ<br />

der Landrichter vom 21. bis 24. Dezember 1807 die Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

und Geschworenen der Pfarreien Brand, Braz,<br />

Bürs, Bürserberg, Dalaas, Frastanz, Klösterle, Nenz<strong>in</strong>g,<br />

Nüziders und Stuben der ehemaligen Herrschaft Sonnenberg,<br />

Damüls und Fontanella aus der bisherigen Herrschaft<br />

Seite 414<br />

Feldkirch, Bludesch, Raggal mit dem Ort Marul (Kuratie), Ludesch,<br />

Sonntag mit der Pfarre Buchboden, Thür<strong>in</strong>gen und<br />

Thür<strong>in</strong>gerberg der ehemaligen Herrschaft Blumenegg und<br />

St. Gerold mit der Pfarre Blons der ehemaligen Herrschaft<br />

St. Gerold antreten, um sie das Inventar der Passiva und<br />

Aktiva unterzeichnen zulassen; zudem den ehemaligen<br />

Gerichtskassier des Gerichts Tannberg (ehemals Herrschaft<br />

Bregenz). 237<br />

Der Feldkircher Landrichter Gugger konnte se<strong>in</strong>e Inventarliste<br />

se<strong>in</strong>er 25 Geme<strong>in</strong>den erst im März 1808 liefern. Er<br />

hatte den Vorteil, dass <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Sprengel auf Ebene der<br />

Ruralgeme<strong>in</strong>den bereits e<strong>in</strong>e kommunale F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

bestand. In der Rubrik „Adm<strong>in</strong>istratoren“ verwies er<br />

für die Ruralgeme<strong>in</strong>den auf die „Säckelmeister“ genannten<br />

Geme<strong>in</strong>devorsteher mit den beigegebenen Geschworenen<br />

und Ausschüssen, die nach der bisherigen Verfassung jährlich<br />

gewählt würden. 238<br />

5.7.4. BILDUNG DER STEUERDISTRIKTE 1808<br />

Die Bildung der <strong>Vorarlberg</strong>er Steuerdistrikte (der späteren<br />

„Katastralgeme<strong>in</strong>den“) wurde ebenfalls 1808 <strong>in</strong> Angriff genommen<br />

und 1810/11 mit der Anlegung der Steuerkataster<br />

abgeschlossen (vgl. Tab. 3). Damit konnte das bayerische<br />

Steuerprovisorium <strong>in</strong> Kraft gesetzt werden, 239 das <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

bis 1881 <strong>in</strong> Geltung bleiben sollte. 240 Leider kamen die<br />

Bayern, die führenden Landvermesser ihrer Zeit, nicht mehr<br />

dazu, die entsprechenden Katasterpläne zu erstellen. Die<br />

Grenzen der Steuerdistrikte und der Geme<strong>in</strong>den durften<br />

sich nicht überschneiden. E<strong>in</strong>zelne Steuerdistrikte wurden<br />

<strong>in</strong> der Praxis aber wieder <strong>in</strong> mehrere politische Geme<strong>in</strong>den<br />

unterteilt. So bildeten die Gerichte Damüls (Damüls,<br />

Fontanella) oder Tannberg (Lech, Warth, [Hoch-]Krumbach,<br />

Schröcken) weiterh<strong>in</strong> Steuerdistrikte, oder Vandans mit<br />

Lorüns, Bartholomäberg mit St. Anton und Stallehr, Bürs<br />

mit Bürserberg, St. Gerold mit Blons, Bludesch mit Thür<strong>in</strong>gen,<br />

Schnifis mit Düns und Dünserberg, Schl<strong>in</strong>s mit Röns<br />

und andere mehr.


Tabelle 3: Steuerdistrikte der <strong>Vorarlberg</strong>er Landgerichte 1811<br />

Landgericht Steuerdistrikte (100)<br />

Bregenz (18) Alberschwende, Bregenz, Carol<strong>in</strong>enau, H<strong>in</strong>terberg, H<strong>in</strong>tertobel, Hard, Hohenweiler, Hörbranz,<br />

[Ober-]Langenegg, Lauterach, Lochau, Möggers, Riefensberg, Reute, Schwarzach, Steißberg,<br />

Sulzberg, Wolfurt<br />

Dornbirn (7) Dornbirn, Ebnit, Hohenems, Fußach, Gaißau, Höchst, Lustenau<br />

Feldkirch (18) Altenstadt, Feldkirch, Fraxern, Göfis, Götzis, Klaus, Laterns, Mäder, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Neuburg,<br />

Nofels, Rankweil, Satte<strong>in</strong>s, Schl<strong>in</strong>s, Schnifis, Sulz, Übersaxen, Zwischenwasser<br />

Innerbregenzerwald (15) Andelsbuch, Au, Bezau, Bizau, Egg, Hittisau, Krumbach, [Unter-]Langenegg, L<strong>in</strong>genau, Mellau,<br />

Mittelberg, Reuthe, Schnepfau, Schoppernau, Schwarzenberg<br />

Montafon (7) Bartholomäberg, Gaschurn, St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Tschagguns, Vandans<br />

Sonnenberg (17) Bludenz, Bludesch, Brand, Braz, Bürs, Dalaas, Damüls, Frastanz, St. Gerold, Klösterle,<br />

Ludesch, Nenz<strong>in</strong>g, Nüziders, Raggal, Sonntag, Tannberg, Thür<strong>in</strong>gerberg<br />

Weiler (18) Ebratzhofen, Ellhofen, Gestratz, Grünenbach, Harbatshofen, Heimenkirch, L<strong>in</strong>denberg,<br />

Niederstaufen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheffau, Scheidegg, Schönau,<br />

Simmerberg, Weiler, Weitnau, Wilhams<br />

Quelle: Adresskalender Illerkreis 4 (1812), S. 120-132 (Vorwort 30.01.1812); „Montgelas-Statistik“ 1811/12 (BSB: Dt Hss Cgm 6844/21 Lit. A).<br />

5.7.5. VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG<br />

ALS HEMMSCHUH<br />

Wo bereits Stadt- und Dorfgeme<strong>in</strong>den bestanden hatten,<br />

g<strong>in</strong>g die Geme<strong>in</strong>debildung relativ leicht vonstatten. Andernorts<br />

wurden Gerichtsgeme<strong>in</strong>den zum Teil e<strong>in</strong>fach auf e<strong>in</strong>e<br />

Dorfgeme<strong>in</strong>de reduziert.<br />

Topographische Verzeichnisse können nur bed<strong>in</strong>gt H<strong>in</strong>weise<br />

auf Fortschritte bei der Geme<strong>in</strong>debildung bieten, da sie<br />

Ortschaften (Städte, Märkte, Dörfer, Weiler, E<strong>in</strong>öden) nach<br />

ihrem Ersche<strong>in</strong>ungsbild beschreiben und nicht nach ihrem<br />

Rechtscharakter klassifizieren. Zuverlässiger s<strong>in</strong>d Verzeichnisse,<br />

die auf das Vermögen oder die F<strong>in</strong>anzen abstellen.<br />

Denn die Vermögensause<strong>in</strong>andersetzung war bei der Bildung<br />

neuer politischer Geme<strong>in</strong>den im Rahmen der alten<br />

Gerichtsgeme<strong>in</strong>den vielfach e<strong>in</strong> entscheidender Punkt.<br />

Hier bietet sich die so genannte „Montgelas-Statistik“ für<br />

e<strong>in</strong>en Überblick an; das Innenm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> München ließ<br />

die statistischen Berichte der Landgerichte nach Kreisen zu<br />

Folianten b<strong>in</strong>den. Ziehen wir die „Übersicht des Zustandes<br />

des Geme<strong>in</strong>devermögens“ heran, die für den Illerkreis für<br />

die Etatjahre 1809/10 und 1811/12 überliefert ist, gew<strong>in</strong>nen<br />

wir folgendes Bild: Die Landgerichte Montafon, Sonnenberg<br />

(mit Ausnahme des Gerichts Tannberg), Feldkirch und<br />

Dornbirn (mit Ausnahme der Herrschaft Hohenems) wiesen<br />

bereits <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>devermögensstatistik für 1809/10<br />

die neue Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>teilung aus. Für 1811/12 war auch<br />

das Landgericht Bregenz soweit, während die Landgericht<br />

Innerbregenzerwald und Weiler immer noch auf der Ebene<br />

der Gerichte (Stände) abrechneten.<br />

Anstatt der für 1808/09 vorgesehenen Geme<strong>in</strong>deformierung<br />

„kam die unselige Insurrektion, welche die frühere<br />

Schuldenlast ungeme<strong>in</strong> erhöhte“, rechtfertigte sich der Innerbregenzerwälder<br />

Landrichter Bereitter im Oktober 1810:<br />

Die „Insurrektions-Kosten und andere Kriegserlittenheiten“<br />

seien noch nicht e<strong>in</strong>mal völlig „liquidiert“ und auch ke<strong>in</strong>e<br />

Seite 415


estimmte Grundsätze darüber von höchster Stelle ausgesprochen.<br />

Bei der neuen „Geme<strong>in</strong>de-Formation“ werde erst<br />

das Geme<strong>in</strong>devermögen ordentlich <strong>in</strong>ventarisiert werden<br />

müssen. 241<br />

Zu <strong>Jahre</strong>sende 1812 berichtete Landrichter Weber, dass im<br />

Landgericht Bregenz das Grundvermögen und die Passiva<br />

der drei vorherigen Gerichte Hofrieden, Hofsteig und Sulzberg<br />

noch nicht verteilt seien. 242<br />

Wenig zu verteilen gab es wohl im Gericht Tannberg. Da es<br />

seit zwanzig <strong>Jahre</strong>n ke<strong>in</strong>e Rechnung gestellt habe, entschuldigte<br />

sich der Sonnenberger Landrichter Hauber, konnte für<br />

1811/12 nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e Rechnungsübersicht angegeben<br />

werden. 243<br />

Kollege Beer musste aus Weiler melden, obwohl den Vorstehern<br />

der „Distrikte“ Altenburg, Grünenbach, Hohenegg, Kellhöfe,<br />

Simmerberg und Weiler mehrmals der amtlichen Auftrag<br />

erteilt worden sei, Geme<strong>in</strong>derechnungen e<strong>in</strong>zuliefern,<br />

sei dies noch nicht geschehen – 244 e<strong>in</strong> Beispiel dafür, dass<br />

die verme<strong>in</strong>tliche Allmacht der Landrichter faktisch auch<br />

durch das „Engagement“ der kommunalen Eliten beschränkt<br />

war, denen gerade die zentralisierte staatliche Vermögensverwaltung<br />

wenig Anreiz zu übertriebener Initiative bot.<br />

Doch das Landgericht Weiler zeigt, dass die politische Geme<strong>in</strong>debildung<br />

im Zuge der Bildung der Steuerdistrikte der<br />

Vermögensause<strong>in</strong>andersetzung weit voraus se<strong>in</strong> konnte. Es<br />

lieferte bereits am 31. Dezember 1808 e<strong>in</strong>e Übersicht se<strong>in</strong>er<br />

„Unter-Atbtheilungen“ mit 18 „Distrikten“ samt ihren<br />

„Distrikts-Vorstehern“ liefern und bemerkte dazu: „Bei der<br />

Formirung der künftigen Geme<strong>in</strong>den wird diese Distriktse<strong>in</strong>theilung<br />

e<strong>in</strong>ige, aber nicht bedeutende Abänderungen unterliegen<br />

dürfen.“ 245 Inklusive Schönau und Waltrams dürften<br />

es schon bald 19 Geme<strong>in</strong>den geworden se<strong>in</strong>. 246<br />

1814 konnte das Landgericht Sonnenberg endlich auch die<br />

Passiva und Z<strong>in</strong>sausstände des „Gerichts Thannberg oder<br />

vielmehr der komb<strong>in</strong>irten Geme<strong>in</strong>de Lech-Warth, Schrecken<br />

Seite 416<br />

und Krumbach“ ausweisen, unterschrieben von den Ortsvorstehern.<br />

247 Die fünf Geme<strong>in</strong>den, denen Pfarrgeme<strong>in</strong>en<br />

entsprachen, schienen bereits seit November 1808 <strong>in</strong> den<br />

F<strong>in</strong>anzaufsichtstabellen auf, allerd<strong>in</strong>gs ohne Zahlen. Noch<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zusammenstellung des Grund- und Häusersteuerkapitals<br />

für 1813/14 sche<strong>in</strong>t deshalb unter den zwanzig Geme<strong>in</strong>den<br />

des Landgerichts nur „Tannberg“ auf. 248 Auch für<br />

die „comb<strong>in</strong>irten Geme<strong>in</strong>den“ St. Gerold und Blons zeichneten<br />

spätestens ab 1812 zwei Vorsteher das geme<strong>in</strong>same<br />

Schulden<strong>in</strong>ventar. 249<br />

5.7.6. IM SCHATTEN DER KIRCHTÜRME –<br />

BEISPIEL LANDGERICHT BREGENZ<br />

Im Landgericht Bregenz dürfte die Geme<strong>in</strong>debildung grundsätzlich<br />

ebenfalls entlang den Pfarrgrenzen erfolgt se<strong>in</strong>.<br />

Aus dem Gericht Hofrieden g<strong>in</strong>gen die Geme<strong>in</strong>den Hörbranz,<br />

H<strong>in</strong>tertobel (später „Langen“) und Möggers hervor, die bereits<br />

Pfarreien waren. – Eichenberg (1842 Expositur, 1873<br />

Pfarre) sollte 1922 die Trennung von Möggers ereichen. – Vom<br />

verbleibenden Gerichtssprengel, der noch zur Pfarre Bregenz<br />

gehörte, wurde Lochau im Leiblachtal abgetrennt, das bereits<br />

seit längerem e<strong>in</strong>e Pfarrei anstrebte und über e<strong>in</strong>en eigenen<br />

Geistlichen verfügte. Der Rest wurde zur Geme<strong>in</strong>de Vorkloster<br />

zusammengefasst. „Vorkloster“ als ursprünglicher Name des<br />

Steuerdistrikts und der Geme<strong>in</strong>de könnte daher rühren, dass<br />

die Errichtung e<strong>in</strong>er Pfarrei mit Zentrum im aufgehobenen<br />

Kloster Mehrerau geplant war. 1810 wurde die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong><br />

„Carol<strong>in</strong>enau“, 1814 wieder <strong>in</strong> „Vorkloster“, dann <strong>in</strong> „Rieden“<br />

umbenannt. Von Rieden spalteten sich zwischen 1817<br />

und 1820 Fluh (1820 Expositur, 1872 Pfarre) 250 und 1911 Kennelbach<br />

(1801/02 wieder Expositur, 1863 Pfarre) als selbständige<br />

Geme<strong>in</strong>den ab. Die „Restgeme<strong>in</strong>de“ Rieden fusionierte<br />

1919 mit Bregenz, Fluh 1938/1946.<br />

Das Gericht Hofsteig wurde <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>den Hard, Lauterach,<br />

Steißberg, Schwarzach und Wolfurt geteilt. Steißberg (ab<br />

1857 „Bildste<strong>in</strong>“) bestand aus den Pfarrgeme<strong>in</strong>den Bildste<strong>in</strong>


Pfarre Sulzberg 1812: Steuerdistrikte Sulzberg und H<strong>in</strong>terberg (Leonard F<strong>in</strong>k)<br />

und Buch, für die 1818/19 für separate Schuldentilgungspläne<br />

ausgehandelt wurden. 251 1817 und 1820 ersuchten die<br />

Bucher um die Loslösung als selbständige politische Geme<strong>in</strong>de;<br />

252 vermutlich erfolgte die Trennung 1820/21. 253<br />

Aus dem Gericht Sulzberg schieden Reute (später „Bolgenach“)<br />

und die Exklave Langenegg (später „Oberlangenegg“)<br />

aus, die zur Pfarre L<strong>in</strong>genau gehörten, zudem das<br />

Pfarrdorf Riefensberg. 254 Die Pfarre Sulzberg wurde gegen<br />

den Wunsch der Bewohner <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>den Sulzberg und<br />

H<strong>in</strong>terberg getrennt. E<strong>in</strong> Ersuchen H<strong>in</strong>terbergs, dem Landgericht<br />

Weiler zugeteilt zu werden, blieb 1812 erfolglos. Die<br />

beiden Geme<strong>in</strong>den wurden 1819 wieder zu Sulzberg fusioniert.<br />

Dafür begann die 1822 errichtete Kuratie Doren mit<br />

dem Kirchenbau (1853 Pfarre) und erreichte 1846/47 die<br />

Abspaltung als politische Geme<strong>in</strong>de.<br />

Seite 417


5.7.7. ZUR ENTFLECHTUNG VON STREITPARTEIEN –<br />

BEISPIEL LANDGERICHT DORNBIRN<br />

Gut unterrichtet s<strong>in</strong>d wir über die Motive der Geme<strong>in</strong>debildung<br />

im Landgericht Dornbirn, das die Gerichte Dornbirn<br />

und Höchst-Fußach, die Herrschaft Hohenems und den Hof<br />

Lustenau umfasste. Auf Weisung des Generalkreiskommissariats<br />

reichte am 18. Dezember 1808 Landrichter Ganahl<br />

se<strong>in</strong>e Vorschläge mit e<strong>in</strong>em detaillierten „tabellarischem<br />

Konspekt“ und e<strong>in</strong>er geographischen Handzeichnung<br />

e<strong>in</strong>. 255 In diesen Plänen mussten gemäß Edikt mit verschiedenen<br />

L<strong>in</strong>ien die bisherige Geme<strong>in</strong>degrenze, die Grenze<br />

der Steuerdistrikte, des Pfarrsprengels, des Schulbesuches<br />

und die künftige Geme<strong>in</strong>degrenze deutlich e<strong>in</strong>gezeichnet<br />

werden. Für die Pfarre Sulzberg (Steuerdistrikte Sulzberg<br />

und H<strong>in</strong>terberg) ist so e<strong>in</strong> Sprengelplan aus dem Jahr 1812<br />

<strong>in</strong> schönen Ausführungen erhalten. 256<br />

Dornbirn und Lustenau sollten unversehrt bleiben, Ebnit<br />

und die Judengeme<strong>in</strong>de aber erwarteten „sehnlichst“ ihre<br />

Trennung von „Ems“, wie Fußach und Gaißau von Höchst,<br />

„denn Ems und Höchst hatten meistens die Hauptvorsteher,<br />

welche die übrigen stets ignorirten, mehr das Interesse der<br />

Haupt- als der untergeordneten Geme<strong>in</strong>den beförderten. Daher<br />

entstanden Mißtrauen, Une<strong>in</strong>igkeiten und Prozesse.“ 257<br />

Jede der vorgeschlagenen Geme<strong>in</strong>den hatte ebenfalls ihre<br />

eigene Pfarrkirche bzw. Synagoge, eigene Schulen und war,<br />

mit Ausnahme der Judengeme<strong>in</strong>de, als eigener Steuerdistrikt<br />

konzipiert.<br />

Dornbirn (5.167 Seelen) sei zwei groß, habe aber seit jeher<br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de gebildet – ebenso Lustenau (2.005 Seelen),<br />

das <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em „Arrondissement“ e<strong>in</strong> Patrimonialgericht bilde.<br />

Von Hohenems (2.632 Seelen) seien dagegen Ebnit und<br />

die Judengeme<strong>in</strong>de, die zum Teil mit Ems verbunden sei,<br />

zu trennen. – Die Judengeme<strong>in</strong>de (426 Seelen) liege zwar<br />

mitten im Steuerdistrikt Hohenems, ihr „Reale“ bestehe<br />

aber meistens <strong>in</strong> Häusern, die Hebräer wohnten bereits<br />

Seite 418<br />

Landrichter Josef von Ganahl<br />

alle beisammen und hätten bisher mit der Christengeme<strong>in</strong>de<br />

wegen den kumulativen Abgaben, die teils auf Realitäten,<br />

teils auf das Kapitalvermögen geschlagen wurden,<br />

beständige Streitigkeiten. Deshalb sei es notwendig ihre<br />

Verb<strong>in</strong>dung ganz aufzuheben, was auch dem Wunsch der<br />

Juden entspreche. – Ebnit (155 Seelen) werde durch e<strong>in</strong>e<br />

Gebirgskette von Ems getrennt, liege zwei Stunden entfernt,<br />

im W<strong>in</strong>ter werde die Kommunikation ganz unterbrochen<br />

und auch zwischen Ems und Ebnit obwalteten wegen<br />

Konkurrenzleistungen beständig Streitigkeiten, die durch<br />

die Separation, um die Ebnit schon so oft gebeten habe,<br />

ganz behoben würden.<br />

Höchst (1.266 Seelen), Fußach (452 Seelen) und Gaißau<br />

(343 Seelen) seien zuvor zum Teil vere<strong>in</strong>igt gewesen, doch<br />

sie wünschten die völlige Trennung. Sie hätten nun auch<br />

ihren eigenen Steuerdistrikte, die durch natürliche Gräben<br />

und Straßen geschieden seien, und sich seit mehr als 50<br />

<strong>Jahre</strong>n durch beständige Prozesse, besonders Höchst und<br />

Fußach, ganz entzweit. 258<br />

Dornbirn zählte 15-mal mehr E<strong>in</strong>wohner als Gaißau, Landrichter<br />

Ganahl zählte den Markt trotzdem zu den „Ruralgeme<strong>in</strong>den“.<br />

Für ihn waren offenbar weniger statistische<br />

Fragen maßgebend, als die Hoffnung, Streitparteien trennen<br />

zu können. Signifikant ist auch hier, dass bereits alle<br />

Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Pfarrgeme<strong>in</strong>den geschieden waren. Das<br />

kle<strong>in</strong>e Gericht Höchst-Fußach war seit Jahrhunderten durch<br />

komplizierte Hoheitsverhältnisse gespalten. Der Vorschlag<br />

wurde verwirklicht, wenn auch nicht umgehend. Landrichter<br />

Ganahl bemerkte im September 1810 zur Vermögensstatistik,<br />

dass Höchst, Fußach und Gaißau mit <strong>Jahre</strong>sbeg<strong>in</strong>n<br />

getrennt worden, Ems und Ebnit <strong>in</strong> zwei Steuerdistrikte geteilt,<br />

aber h<strong>in</strong>sichtlich der übrigen Kommunalverwaltungen<br />

noch nicht geteilt worden seien. 259 Zur Frage der Judengeme<strong>in</strong>de,<br />

die dem Pr<strong>in</strong>zip der Territorialgeme<strong>in</strong>de widersprach,<br />

merkte er nichts an.<br />

Die jüdische Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Hohenems hatte traditionell<br />

auch politisch-adm<strong>in</strong>istrative Funktionen. Im November


1806 war noch <strong>in</strong> der k. b. Adm<strong>in</strong>istrationskanzlei im Palast<br />

die Vorsteherwahl über die Bühne gegangen. 260 Ganahls<br />

Begründung widerspricht Aron Tänzers Darstellung, die<br />

Juden hätten sich vom Übergang zu Bayern e<strong>in</strong>e politische<br />

Vere<strong>in</strong>igung mit der Christengeme<strong>in</strong>de erhofft, die dann das<br />

Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubenskongregation<br />

im Königreich Bayern vom 10. Juni 1813 schließlich<br />

allgeme<strong>in</strong> vorschrieb, mit dem e<strong>in</strong>e neue und gesegnete Periode<br />

für die Hohenemser Juden an[brach]“, sie von vielen<br />

der „drückenden Fesseln“ befreite. 261 König Max bestimmte<br />

unter anderem: „Die im Königreiche wohnenden Juden, sei<br />

ihr Gewerbe welches immer, bilden ke<strong>in</strong>e eigenen Judengeme<strong>in</strong>den<br />

mehr, sondern bilden mit den christlichen Bewohnern<br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de. Sie teilen mit diesen die Geme<strong>in</strong>derechte<br />

und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten […]“. 262<br />

De facto wurde diese E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Hohenems aber<br />

nicht oder nicht vollständig durchgeführt, vielmehr sollte<br />

1849 die Judengeme<strong>in</strong>de als politische Personalgeme<strong>in</strong>de<br />

konstituiert werden und sich 1878 vor dem Verwaltungsgerichtshof<br />

schließlich die Vere<strong>in</strong>igung mit der territorialen<br />

Christengeme<strong>in</strong>de erstreiten. Ebnit sollte 1932 hoch verschuldet<br />

Anschluss an Dornbirn f<strong>in</strong>den, die 1938 verfügte<br />

Vere<strong>in</strong>igung von Höchst, Fußach und Gaißau zur Geme<strong>in</strong>de<br />

„Rhe<strong>in</strong>au“ 1946 durch Volksabstimmungen wieder e<strong>in</strong><br />

Ende f<strong>in</strong>den. 263<br />

5.7.8. DEFINITIVE BESTELLUNG DER<br />

GEMEINDEORGANE<br />

Wie viele politische Geme<strong>in</strong>den bis 1814 tatsächlich gebildet<br />

wurden, lässt sich bisher nur abschätzen, weil <strong>in</strong> den<br />

Statistiken nicht immer sauber zwischen Geme<strong>in</strong>den und<br />

Ortschaften unterschieden wird. Es dürften, mit dem Landgericht<br />

Weiler, gegen 120 gewesen se<strong>in</strong>. 1817 wurden 105<br />

„Geme<strong>in</strong>den und Ortschaften“ den verbliebenen sechs<br />

Landgerichten und dem Patrimonialgericht Lustenau zugewiesen.<br />

264<br />

Erst im Frühjahr 1813 dürften nach <strong>Jahre</strong>n provisorischer Regelungen<br />

allenthalben die Geme<strong>in</strong>deorgane entsprechend<br />

dem Edikt für das Geme<strong>in</strong>dewesen e<strong>in</strong>gesetzt worden se<strong>in</strong>,<br />

was zur gereizten Stimmung im Land erheblich beigetragen<br />

haben soll. 265 Zum Teil wurde dabei entschieden, welcher<br />

Geme<strong>in</strong>deklasse die Märkte zugeordnet werden sollen. So<br />

hätte der Feldkircher Landrichter den Rankweilern e<strong>in</strong>en<br />

„Bürgermeister“ samt fünf „Munizipalräten“ zugestanden,<br />

die für größere Märkte vorgesehen waren, das Generalkreiskommissariat<br />

hielt jedoch e<strong>in</strong>en „Geme<strong>in</strong>devorsteher“,<br />

beraten durch die zwei Geme<strong>in</strong>deältesten für ausreichend,<br />

wie das für kle<strong>in</strong>ere Märkte und Dorfgeme<strong>in</strong>den bestimmt<br />

war. 266 Nur neun Städten – darunter Bregenz, Feldkirch und<br />

Bludenz – sowie vier Märkten des Illerkreises bestätigte der<br />

König die gewählten Munizipalräte. 267<br />

5.8. Ke<strong>in</strong>e behördliche Auflösung der e<strong>in</strong>zelnen „Stände“<br />

Die ehemaligen Gerichtsgeme<strong>in</strong>den oder Stände, die die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landschaft gebildet hatten, wurden nicht behördlich<br />

aufgelöst. Soweit sie noch Anteil an der landesfürstlichen<br />

Gerichtsbarkeit hatten, das war bei rund der<br />

Hälfte der 24 Stände der Fall, waren sie funktionell und organisatorisch<br />

<strong>in</strong> Ortsgerichte und Ammannschaften geteilt.<br />

Durch die E<strong>in</strong>richtung der Landgerichte mit 1. Jänner 1807<br />

wurden die Ortsgerichte aufgelöst. Die Ammannschaften<br />

verloren ihre vom Landesherrn (Staat) übertragenen Verwaltungsfunktionen.<br />

Durch die Auflösung der Landschaft<br />

mit 1. Mai 1808 büßten sie ihre Landstandschaft e<strong>in</strong>. Durch<br />

die E<strong>in</strong>richtung der politischen Geme<strong>in</strong>den wurden sie<br />

letztlich ab 1808 mehr oder weniger rasch auf Vermögensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

der Nachfolgegeme<strong>in</strong>den reduziert. Auch<br />

die ehemalige Landschaft Blumenegg mit St. Gerold lebte<br />

als „Gericht“ oder „Stand Blumenegg“ noch e<strong>in</strong>ige Zeit fort.<br />

Nicht nur die neuen Geme<strong>in</strong>den, auch die alten „Gerichte“<br />

hatten den Behörden monatlich ihre F<strong>in</strong>anzen auszuweisen.<br />

In den ersten Listen des Landgerichts Sonnenberg, die<br />

ab November 1808 ausgewiesen s<strong>in</strong>d, f<strong>in</strong>den wir auch „Ge-<br />

Seite 419


ichtsrechnungen“ für Blumenegg mit St. Gerold, Damüls,<br />

Sonnenberg und Tannberg e<strong>in</strong>getragen. In späteren, nicht<br />

datierten Konspekten ist übrigens auch Bludenz nicht unter<br />

den Geme<strong>in</strong>den, sondern unter den Gerichten aufgelistet.<br />

268 Der Damülser Gerichtskassier teilte dem Landgericht<br />

zu <strong>Jahre</strong>sbeg<strong>in</strong>n 1809 mit, dass die Rechnung bereits vor<br />

e<strong>in</strong>em Jahr gelegt und das Gericht aufgelöst worden sei. 269<br />

Die Geme<strong>in</strong>samkeiten der Geme<strong>in</strong>den Damüls und Fontanella<br />

hatten sich erschöpft. Anders sah es bei Ständen aus,<br />

die geme<strong>in</strong>sames Vermögen und geme<strong>in</strong>same Schulden<br />

hatten. Vielfach waren Stände untere<strong>in</strong>ander sowie Stände<br />

und Geme<strong>in</strong>den über Kredite mite<strong>in</strong>ander verknüpft, die es<br />

zu entwirren, zu tilgen oder umzuschulden galt.<br />

Wie der Reichshof Lustenau blieben sieben der 24 österreichischen<br />

Stände – die Städte Bregenz, Feldkirch und<br />

Bludenz, zudem Dornbirn, Alberschwende, Neuburg und<br />

Mittelberg – <strong>in</strong> Form politischer Geme<strong>in</strong>den bestehen.<br />

Die meisten der übrigen Stände, ebenso die Blumenegger<br />

Landschaft und der Herrschaftsverband Hohenems, lösten<br />

sich auf, sobald die Vermögensfragen geklärt waren.<br />

Die 18 Geme<strong>in</strong>den des Standes Rankweil-Sulz rechneten<br />

1816 ab: Aktiva im Wert von 31.506 Gulden (davon 4.050<br />

Gulden für Liegenschaften), standen Passiva von 31.470<br />

Gulden gegenüber; die Verteilung erfolgte nach dem ehemaligen<br />

Steuerfuß. 270<br />

Das ehemalige Gerichtshaus der „Standesgeme<strong>in</strong>de“ L<strong>in</strong>genau<br />

wurde 1829 nach längerem Zwist versteigert, der<br />

Erlös auf die Nachfolgegeme<strong>in</strong>den L<strong>in</strong>genau, Hittisau und<br />

Sibratsgfäll aufgeteilt. 271<br />

Die Aktiva des Standes Sonnenberg bestanden zuletzt nur<br />

noch <strong>in</strong> Obligationen. Der jährliche Z<strong>in</strong>sertrag wurde nach<br />

Abzug der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten je zur Hälfte nach Seelenzahl<br />

und Grundsteuerkapital auf zehn „ständischen Geme<strong>in</strong>den“<br />

aufgeschlüsselt und zugeteilt, zu denen auch die der<br />

Geme<strong>in</strong>de Lech zugeschlagene Fraktion Omesberg zählte.<br />

Der Stand Sonnenberg legte dem Landesausschuss jeden-<br />

Seite 420<br />

falls bis e<strong>in</strong>schließlich 1883 Standesrechungen vor. Die Aufteilung<br />

des Standesvermögens wurde durch den jährlich an<br />

Baron Sternbach zu leistenden Lehenkanon und die „Almosenabgabe“<br />

an das Kapuz<strong>in</strong>erkloster Bludenz beh<strong>in</strong>dert,<br />

die es zuerst abzulösen galt. 272<br />

In den Geme<strong>in</strong>derechnungen und -<strong>in</strong>ventaren, die der Landesausschuss<br />

als Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzaufsicht zu prüfen hatte<br />

und die ab 1865 vorliegen, s<strong>in</strong>d nur noch Rechnungen des<br />

Standes Sonnenberg überliefert sowie der Stände Montafon<br />

und (H<strong>in</strong>ter-)Bregenzerwald, die heute noch bestehen,<br />

wobei die Montafoner Standesverwaltung auch die Verwaltung<br />

von Waldungen und „Konkurrenzen“ übernahm, an<br />

der nicht alle zehn Standesgeme<strong>in</strong>den oder auch Nicht-<br />

Montafoner Geme<strong>in</strong>den beteiligt waren.<br />

Die Konkurrenzen – es handelt sich um Lastenverbände –<br />

verschiedener Stände und verschiedener Geme<strong>in</strong>den dauerten<br />

fort oder wurden neu begründet, wie Straßen-, Brücken-,<br />

Wuhr-, Marsch- oder Schulkonkurrenzen. Sie s<strong>in</strong>d<br />

Vorläufer der heutigen Geme<strong>in</strong>deverbände.<br />

6. Im Ergebnis<br />

Als Napoleon 1813 die Fortune verließ, wechselte Bayern<br />

noch rechtzeitig an Österreichs Seite. Am Rande der Friedensverhandlungen<br />

<strong>in</strong> Paris gestand es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Geheimvertrag<br />

vom 3. Juni 1814 zu, <strong>Vorarlberg</strong> ohne das Landgericht<br />

Weiler wieder an Österreich zurückzustellen. 273 Am 7.<br />

Juli gab Generalkreiskommissär Joseph von Stichaner im Auftrag<br />

se<strong>in</strong>es Königs <strong>in</strong> der Bregenzer Stadtkanzlei dem österreichischen<br />

Hofkommissär und provisorischen Landeschef von<br />

Tirol Anton von Roschmann feierlich „das Land <strong>Vorarlberg</strong> mit<br />

Ausnahme des Landgerichts Weiler, wie e<strong>in</strong> anvertrautes Pfand<br />

wieder zurück“ und entband die Beamten, Geme<strong>in</strong>devorsteher<br />

und Pfarrer des Treueids auf Bayern. 274 Vergeblich versuchte<br />

Bayern, weiterh<strong>in</strong> Ansprüche auf Hohenems und Lustenau<br />

durchzusetzen, die <strong>in</strong> diesem Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt<br />

waren. Umgekehrt erfüllten sich die Hoffnungen der


Bewohner des Landgerichts Weiler, wieder zu Österreich zurückkehren<br />

zu können, ebenfalls nicht.<br />

Die Vertreter der übrigen ehemaligen Stände, die am 13. Juli<br />

1814 <strong>in</strong> Feldkirch tagten, hofften nicht nur, das Westallgäu<br />

zurückzugew<strong>in</strong>nen. Sie waren gerne bereit, die neuen Landesteile<br />

Lustenau, Hohenems, Blumenegg und St. Gerold<br />

<strong>in</strong> ihre Landschaft aufzunehmen, die <strong>in</strong> Feldkirch bereits<br />

vertreten waren. Dasselbe stellten sie den Bewohnern der<br />

Herrschaften Vaduz und Schellenberg <strong>in</strong> Aussicht, sofern<br />

Liechtenste<strong>in</strong> an Österreich fiele. 275<br />

Das Fürstentum Liechtenste<strong>in</strong> sollte jedoch als e<strong>in</strong>ziger<br />

ehemaliger Rhe<strong>in</strong>bundstaat die Zeiten als mehr oder weniger<br />

souveräner Staat überdauern, während Bayern 1871<br />

(vollends 1919) im Deutschen Reich aufg<strong>in</strong>g. 1844/1850<br />

legten Österreich und Bayern ihren genauen Grenzverlauf<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> vertraglich fest.<br />

Die alten Eliten hofften vergeblich auf e<strong>in</strong>e Restauration<br />

der ständischen Verfassung. Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landstände<br />

wurden 1817 nur auf dem Papier wiedererrichtet, ohne<br />

E<strong>in</strong>beziehung der neuen Landesteile Lustenau, Hohenems,<br />

Blumenegg und St. Gerold. Erst im Revolutionsjahr 1848<br />

sollte erstmals e<strong>in</strong> Landtag tagen, auf dem ganz <strong>Vorarlberg</strong><br />

vertreten war.<br />

Bis dah<strong>in</strong> garantierte die staatliche Verwaltungsorganisation<br />

die Landese<strong>in</strong>heit. Bei der provisorischen Neuorganisation<br />

der Verwaltung übernahm Österreich <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> die<br />

bayerischen Strukturen. 276 Anstelle des 1808 aufgelösten<br />

Kreiskommissariats wurde, ebenfalls als re<strong>in</strong>e Verwaltungsbehörde,<br />

wieder e<strong>in</strong> Kreisamt für <strong>Vorarlberg</strong> errichtet<br />

und der Regierung <strong>in</strong> Innsbruck unterstellt. Im Rahmen der<br />

Staats- und Verwaltungsreform von 1849 wurden die Kreisämter<br />

abgespeckt und 1860 ganz aufgelöst.<br />

Auf der unteren Behördenebene blieb es bei den sechs<br />

Landgerichten. E<strong>in</strong>e Initiative zur Errichtung e<strong>in</strong>es eigenen<br />

Landgerichts für das ehemalige Blumenegg, St. Gerold und<br />

König Maximilian gibt die <strong>Vorarlberg</strong>ischen Herrschaften an<br />

Österreich zurück, München 19. Juni 1814<br />

Damüls (alle Landgericht Sonnenberg) mit Sitz <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

blieb 1817 erfolglos; 277 ebenso e<strong>in</strong> Antrag des Kreisamtes<br />

von 1827, die Geme<strong>in</strong>den Lustenau (Patrimonialgericht<br />

Lustenau), Hohenems und Ebnit (Landgericht Dornbirn),<br />

Altach, Mäder, Götzis und Koblach (Landgericht Feldkirch)<br />

zu e<strong>in</strong>em Landgericht mit Sitz <strong>in</strong> Hohenems zusammenzufassen.<br />

278 1835 unternahm die Geme<strong>in</strong>de Egg e<strong>in</strong>en Vorstoß,<br />

den Sitz des Landgerichts Bregenzerwald von Bezau nach<br />

Egg zu verlegen. 279 1839 lehnte des Appellationsgericht<br />

Innsbruck die Errichtung e<strong>in</strong>es weiteren Landgerichts für<br />

den äußeren Bregenzerwald mit Sitz <strong>in</strong> Hittisau ab. 280<br />

Justiz und Verwaltung wurden auf Bezirksebene erst 1850<br />

getrennt (<strong>in</strong> Bayern 1862), 1854 wieder zusammengeführt<br />

und 1868 endgültig Bezirksgerichten und Bezirkshauptmannschaften<br />

übertragen. Noch heute verfügt <strong>Vorarlberg</strong><br />

über die sechs Gerichtssprengel aus der Bayernzeit, auch<br />

wenn sie zum Teil etwas verändert wurden. Die bayerischen<br />

Rentämter Bregenz und Feldkirch bestehen bis heute als<br />

F<strong>in</strong>anzämter fort.<br />

Ob die Gräf<strong>in</strong> Wolkenste<strong>in</strong> um e<strong>in</strong>e Wiedererrichtung ihres<br />

Patrimonialgerichts Neuburg ansuchte, bliebe zu prüfen.<br />

Die forschen Erwartungen des jungen Ludwig Anton Freiherr<br />

von Sternbach erfüllten sich nicht. 281 Nur das Patrimonialgericht<br />

Lustenau der Grafen Waldburg-Zeil wurde 1817 mit<br />

Sitz <strong>in</strong> Hohenems wiedererrichtet, und als Verlustgeschäft<br />

schließlich heimgesagt und 1830 voll <strong>in</strong> das Landgericht<br />

Dornbirn <strong>in</strong>tegriert. 282<br />

Auch die neuen Geme<strong>in</strong>destrukturen behielt die österreichische<br />

Verwaltung wohl gerne bei. Mit der Zentralisierung<br />

des Stiftungs- und Kommunalvermögens übernahm sie jedoch<br />

e<strong>in</strong>e schwere Hypothek, die es mühsam abzutragen<br />

galt. 1817 ließ die Zentral-Organisierungs-Hofkommission<br />

im Zusammenhang mit der Geme<strong>in</strong>deregulierung und der<br />

Vorsteherwahl die Natur und Beschaffenheit der ehemals<br />

bestandenen Ammannschaften prüfen. 283 Die Geme<strong>in</strong>deregulierung<br />

für Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> knüpfte 1819 im Wesentlichen<br />

jedoch an die bayerischen Reformen an; 284 weiterh<strong>in</strong><br />

Seite 421


unter den Vorzeichen e<strong>in</strong>es zentralistischen Absolutismus,<br />

den 1848 bürgerliche Revolutionen <strong>in</strong>s Wanken brachten.<br />

Das Provisorische Geme<strong>in</strong>degesetz von 1849 gab schließlich<br />

für ganz Österreich den Anstoß zur Bildung von Ortsgeme<strong>in</strong>den<br />

mit e<strong>in</strong>em „natürlichen“ und e<strong>in</strong>em vom Staat<br />

„übertragenen“ Wirkungskreis. Es dauerte aber noch geraume<br />

Zeit, bis der vielbemühte Artikel I – „Die Grundfeste<br />

des freien Staates ist die freie Geme<strong>in</strong>de“ – Gestalt annehmen<br />

konnte, 285 denn dieses Gesetz wurde nach drei <strong>Jahre</strong>n<br />

wieder aufgehoben. Der 1861 errichtete konstitutionelle<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landtag nahm sofort Beratungen über e<strong>in</strong>e<br />

neue Geme<strong>in</strong>deordnung auf der Grundlage des Reichsgeme<strong>in</strong>degesetzes<br />

von 1862 auf, die Kaiser Franz Joseph 1864<br />

schließlich genehmigte.<br />

1817 zählte <strong>Vorarlberg</strong> knapp 100 Geme<strong>in</strong>den, 1838 und 1917<br />

waren es jeweils 104, 1937 99 und 1945 90 Geme<strong>in</strong>den. Die<br />

1938, zu Beg<strong>in</strong>n der nationalsozialistischen Diktatur, unsystematisch<br />

verfügten Zusammenlegungen wurden 1946 durch<br />

Volksabstimmungen großteils wieder rückgängig gemacht.<br />

Im bei Bayern verbliebenen Westallgäuer „<strong>Vorarlberg</strong>“ wurde<br />

die Zahl der Geme<strong>in</strong>den halbiert, <strong>in</strong> Österreich war das <strong>in</strong>sgesamt<br />

alle<strong>in</strong> seit 1945 der Fall. In <strong>Vorarlberg</strong> dagegen blieb es<br />

seit 1947 unverändert bei 96 Geme<strong>in</strong>den, mit dem höchsten<br />

Anteil an Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stgeme<strong>in</strong>den aller Bundesländer. 286<br />

E<strong>in</strong>e Kommunalstrukturreform war <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit 1808 nie<br />

mehr e<strong>in</strong> ernsthaftes Thema. Hier blieben weitgehend die alten<br />

Kirchtürme bestimmend.<br />

Im Ergebnis kehrten die ehemaligen österreichischen Herrschaften<br />

vor dem Arlberg und Lustenau nach der bayerischen<br />

Metamorphose als staatrechtlich <strong>in</strong>tegriertes Land<br />

<strong>Vorarlberg</strong> zu Österreich zurück, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en heutigen Grenzen.<br />

„Jetzt beschäftiget das Landgericht Bregenz schon mehr<br />

Beamte als damals das ganze Kreis- und Oberamt hatte,“<br />

klagte der Kreisamtskanzlist Gebhard Roder, „so daß man<br />

sagen kann, daß mit dem Jahr 1806 als <strong>Vorarlberg</strong> bayerisch<br />

wurde, der Segen Gottes gewichen, Unheil e<strong>in</strong>getreten ist<br />

Seite 422<br />

und auch fortgepflanzt wurde bis auf die gegenwärtige Zeit<br />

1848.“ 287 Nüchtern betrachtet dürfte <strong>Vorarlberg</strong> von der Professionalisierung<br />

se<strong>in</strong>er Verwaltung sehr profitiert haben.<br />

Die bayerischen Reformen prägten nachhaltig die territorialen<br />

Organisationsstrukturen der <strong>Vorarlberg</strong>er Verwaltung<br />

auf Bundes-, Landes- und Geme<strong>in</strong>deebene – und damit<br />

nicht zuletzt die lokalen und regionalen Identitäten. Mit<br />

dieser modernen Verwaltungsstruktur war <strong>Vorarlberg</strong> bei<br />

se<strong>in</strong>er Rückkehr 1814 den meisten österreichischen Kronländern<br />

um m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Generation voraus. Wir dürfen<br />

sie zu den günstigen Voraussetzungen zählen, die den wirtschaftlichen<br />

Aufschwung im Industriezeitalter ermöglichten<br />

und letztlich auch zur Modernisierung der Gesellschaft beitrugen.<br />

Anhang:<br />

Allerhöchstes Reskript vom 16. November 1806 die<br />

Organisation von <strong>Vorarlberg</strong> betreffend<br />

Quelle: RBl. 1806, S. 433-441 (49. Stück, 03.12.1806).<br />

Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von<br />

Baiern.<br />

Wir haben uns über die Verhältnisse Unserer vorarlbergischen<br />

Herrschaften umständlichen Vortrag erstatten lassen,<br />

und hierauf folgende Bestimmungen zu treffen, für gut<br />

befunden:<br />

1. Der bisher unter dem Namen der vorarlbergischen<br />

Herrschaften begriffene Landes-Bezirk bleibt Unserer<br />

Prov<strong>in</strong>z Schwaben zugetheilt, bis Wir im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

wegen E<strong>in</strong>theilung der Bezirke Unseres Reiches e<strong>in</strong>e<br />

andere Verfügung treffen.<br />

2. Die <strong>in</strong> diesem Landestheile gelegenen bisher fremdartig<br />

behandelten Inklaven werden mit demselben vere<strong>in</strong>iget,<br />

und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der allgeme<strong>in</strong>en Aemter-Organisation<br />

mit begriffen.


3. Diesemnach werden folgende Gebieths-Theile vollkommen<br />

e<strong>in</strong>verleibt:<br />

a. die Herrschaft Blumenegg;<br />

b. die Probstey St. Gerold,<br />

c. die ritterschaftlichen Besitzungen Sch<strong>in</strong>au und<br />

Waltrams, welche <strong>in</strong> der Eigenschaft von Patrimonial<br />

-Gerichten der Landeshoheit unterworfen werden,<br />

d. die Herrschaft Ettenhofen [richtig: Ellhofen], und<br />

e. der sogenannte Reichshof Lustenau.<br />

4. 288289Die fürstlich-Lichtenste<strong>in</strong>ische Herrschaft Vaduz<br />

ist als souveränes Gebieth außer Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

der gegenwärtigen Organisation.<br />

5. Die bisher <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> bestandenen Ober- und Unter-<br />

Aemter werden, als mit dem <strong>in</strong> Unseren übrigen Staaten<br />

e<strong>in</strong>geführten Verwaltungs-Systeme unvere<strong>in</strong>barlich,<br />

gänzlich aufgelöset, um e<strong>in</strong>er assimilirten E<strong>in</strong>richtung<br />

Platz zu geben.<br />

6. Dem zu Folge zessiren 288 <strong>in</strong> Zukunft folgende Aemter<br />

und Rezepturen 289 :<br />

a. das vorarlbergische Kreis- und Ober-Amt Bregenz,<br />

b. das Obervogtey-Amt zu Feldkirch,<br />

c. das Ober-Amt der Herrschaft Hohenegg,<br />

d. das Obervogtey-Amt der Herrschaften Blumenegg,<br />

und St. Gerold,<br />

e. das Adm<strong>in</strong>istrations-Amt zu Hohenems,<br />

f. das Oberamt des Stiftes Mehrerau,<br />

g. die Adm<strong>in</strong>istration des Priorats St. Johann, und die<br />

Amts-Ammanschaften der St. Gallischen und Stift-<br />

Churischen Besitzungen, und die Rezeptur zu Bendern,<br />

h. das ehemalige kaiserliche freye Landgericht <strong>in</strong><br />

Mys<strong>in</strong>en. 290<br />

7. Den aus den neuen Verhältnissen hervorgehenden Modifikationen<br />

werden unterworfen: 291<br />

a. das Obervogtey-Amt des Freyherrn von Sternbach zu<br />

Pludenz,<br />

b. das gräflich Harrachische Obervogtey-Amt zu<br />

Hohenems,<br />

c. sämmtliche Landammanschaften und Dorfgerichte,<br />

deren Wirkungskreis, bey Uebertragung der hohen<br />

und niederen Gerichtsbarkeit und Polizey-Gewalt<br />

an die Landgerichte, auf die ökonomische Verhältnisse<br />

ihres Bezirkes, und der landständischen Repräsentation<br />

zurückzuführen ist.<br />

8. Die Verwaltung des ganzen Bezirkes wird, nach dem<br />

Vorgange <strong>in</strong> Unseren übrigen Staaten, abgesonderten<br />

Justiz- und Kameral-Aemtern übertragen.<br />

9. Hiezu bestimmen Wir, nach den Uns vorgelegten statistischen<br />

Notizen, sieben Landgerichte, zwey Stadtgerichte<br />

und zwey Rentämter.<br />

10. Die sieben Landgerichte sollen seyn: Weyler, Bregenz,<br />

Inner-Bregenzer-Wald, Dornbirn, Feldkirch, Sonnenberg<br />

und Montafon.<br />

11. Die zwey Stadtgerichte werden angeordnet <strong>in</strong> Bregenz<br />

und Feldkirch.<br />

12. Die zwey Rentamts-Bezirke s<strong>in</strong>d: Bregenz und Feldkirch,<br />

welche jedoch alle ihre Gefäll-Register und Rechnungen<br />

nach den sieben Landgerichten separirt halten sollen.<br />

13. Das Landgericht Weyler enthält die vormals allgäuische<br />

Gerichte: Altenburg, Grünenbach mit Sch<strong>in</strong>au, die Herrschaft<br />

Hohenegg mit Waltrams, Kellhöf, und Simmerberg.<br />

14. Zum Sitze des Landgerichtes bestimmen Wir den Marktflecken<br />

Weyler. Da aber <strong>in</strong> demselben ke<strong>in</strong> Aerarial-<br />

Gebäude 292 vorhanden ist, so ist es Uns genehm, daß<br />

die betheiligten Geme<strong>in</strong>den, nach ihrem Anerbiethen,<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Amtswohnung ankaufen; wogegen<br />

Wir die Herstellung e<strong>in</strong>es Gefängnißortes auf Unsere<br />

Kosten übernehmen, wozu der Erlös aus dem auf geeignetem<br />

Wege zu verkaufenden Amtshause zu Weitenau<br />

zu verwenden ist. 293<br />

15. Das Landgericht Bregenz besteht aus dem vormaligen<br />

Gerichten Alberschwende, Hofrieden, Hofsteig und<br />

Sulzberg.<br />

16. Der Sitz des Landgerichts ist <strong>in</strong> der Stadt Bregenz, <strong>in</strong>dem<br />

Wir erwarten, daß der Magistrat daselbst die<br />

nöthigen Amts-Gebäude auszeigen werde. Sollte dieß<br />

mit Anstände verbunden seyn, so ist der Sitz des Landgerichts,<br />

und des Rentamts <strong>in</strong> das zunächst gelegene<br />

Stift Mehrerau zu versetzen. Der Thurm der Altstadt Bregenz<br />

ist zum Gefängnisse zu verwenden. 294<br />

Seite 423


17. Das Landgericht Inner-Bregenzer-Wald enthält folgende<br />

Bestandtheile: den Inner-Bregenzer-Wald, das Gericht<br />

L<strong>in</strong>genau, das Gericht Mittelberg.<br />

18. Zum Sitze des Landgerichts bestimmen Wir den Ort<br />

Betzau, wo sich bereits e<strong>in</strong> taugliches Amts-Gebäude<br />

bef<strong>in</strong>det. Jedoch haben die h<strong>in</strong>terbetzeckischen Geme<strong>in</strong>den<br />

auf ihre Kosten die erforderlichen Gefängnisse<br />

<strong>in</strong> Betzau herzustellen. 295<br />

19. Da das zu diesem Landgerichts-Bezirke gehörige, und<br />

e<strong>in</strong>em andern Landgerichte dermal nicht wohl zuzutheilende<br />

isolirte Gericht Mittelberg manchmal, besonders<br />

<strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten, auf längere Zeit durch die<br />

Unzugänglichkeit der Wege von dem Landgerichtssitze<br />

ganz getrennt ist; so genehmigen Wir, daß für jenen Zeitraum,<br />

wo durch Schnee und Witterung die Kommunikation<br />

mit Betzau abgeschnitten ist, dem <strong>in</strong> Mittelberg<br />

dermal bestehenden, von der Geme<strong>in</strong>de besoldeten<br />

Gerichtsschreiber die unverschieblichen Landgerichts-<br />

Geschäfte, mit Vorbehalt der def<strong>in</strong>itiven Entscheidung<br />

und Bestätigung des Landrichters, welche nach wiederhergestellter<br />

Kommunikation sogleich zu erholen ist,<br />

zur provisorischen Verhandlung übertragen werden.<br />

20. Das Landgericht Dornbirn ist zusammengesetzt aus<br />

dem Gerichte Dornbirn, dem Gerichte Höchst und Fussach,<br />

Hohenems, und dem Reichshof Lustenau.<br />

21. Der Sitz des Landgerichts ist <strong>in</strong> Dornbirn, wo bereits e<strong>in</strong><br />

taugliches Amtshaus vorhanden ist; und die nöthigen<br />

Gefängnisse, wenn sie nicht schon bestehen, hergestellt<br />

werden sollen.<br />

22. Das Landgericht Feldkirch hat folgende Bestandtheile:<br />

das Gericht Rankweil und Sulz, das Gericht Neuburg,<br />

und das Gericht Jagdberg.<br />

23. Der Sitz des Landgerichts ist <strong>in</strong> der Stadt Feldkirch, wo<br />

die angemessenen Amtswohnungen und Gefängnisse<br />

unter den ärarialischen Gebäuden 296 auszuwählen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

24. Das Landgericht Sonnenberg besteht aus nachfolgenden<br />

Gerichten: Sonnenberg, Damils, Thannberg,<br />

dann der Herrschaft Blumenegg, und St. Gerold.<br />

Seite 424<br />

25. Für den Sitz des Landgerichts wird der Ort Nuziders<br />

[richtig: Nüziders] bestimmt, bis die Verhältnisse die<br />

angemessene Verlegung nach Pludenz räthlich machen.<br />

Die bereits <strong>in</strong> Nuziders bestehende Amtswohnung ist<br />

jedoch zum Gebrauche des Landgerichts zu überlassen;<br />

so wie die Geme<strong>in</strong>den nach ihrem Anbiethen die<br />

noch abgängigen Gebäude herzustellen haben. 297<br />

26. Da die Berggerichte Damils und Thannberg manchmal,<br />

besonders im W<strong>in</strong>ter, längere Zeit gar ke<strong>in</strong>e Kommunikation<br />

mit dem Gerichtssitze haben, so gestatten Wir, daß<br />

für diese Zeit die bereits dort bestehenden brauchbaren<br />

Gerichtschreiber <strong>in</strong> dr<strong>in</strong>genden Fällen die Kontrakte und<br />

Verlassenschafts-Inventarien, auch Pfändungs- und<br />

E<strong>in</strong>schätzungs-Verhandlungen aufnehmen können;<br />

jedoch mit der Verb<strong>in</strong>dlichkeit, dieselbe, sobald die<br />

Kommunikation mit dem Landgerichte Sonnenberg wieder<br />

offen ist, zur Revision und def<strong>in</strong>itiven Berichtigung<br />

dah<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zusenden. Die von diesen Gerichtsschreibern<br />

<strong>in</strong>terimistisch aufgenommene Vertrags-Notirungen und<br />

Aufzeichnungen dürfen auch niemal[s] das Mutter-Protokoll<br />

bilden; sondern müssen erst <strong>in</strong> das Briefs-Protokoll<br />

des Landgerichtes e<strong>in</strong>getragen, und von diesem<br />

die Vertrags-Urkunden aus demselben für die Theile<br />

ausgezogen werden. Diese Verfügung gilt auch für den<br />

Gerichtsschreiber <strong>in</strong> Mittelberg (§. 19.) 298<br />

27. Das Landgericht Montafon enthält die bisherige<br />

Landammanschaft Montafon.<br />

28. Der Sitz des Landgerichtes ist <strong>in</strong> dem Orte Schruns, wo die<br />

Landammanschaft, nach ihrem Anerbiethen, die erforderlichen<br />

Amtsgebäude auf ihre Kosten herzustellen hat. 299<br />

29. Das Stadtgericht Bregenz, welches jedoch se<strong>in</strong>en Wirkungskreis<br />

nicht weiter, als auf die Gemarkung der<br />

Stadt erstrecket, erhält e<strong>in</strong>en eigenen Stadtrichter,<br />

welchem Wir zugleich die Funktionen e<strong>in</strong>es Stadt- und<br />

Polizey-Kommissärs übertragen wollen.<br />

30. Auf gleiche Art wird die Stadt-Markung von Feldkirch<br />

e<strong>in</strong> Stadtgericht aufgestellt, und demselben e<strong>in</strong> eigener<br />

Stadtrichter vorgesetzt, welchem Wir zugleich die Stellen<br />

e<strong>in</strong>es Stadt- und Polizey-Kommissärs anvertrauen.


31. Wegen des Stadtgerichtes <strong>in</strong> Pludenz behalten Wir Uns,<br />

nach näher hergestellten Verhältnissen der Baron-Sternbachischen<br />

Rechte und Privilegien, das Weitere bevor.<br />

32. Das Rentamt <strong>in</strong> Bregenz erstrecket se<strong>in</strong>en Wirkungskreis<br />

auf die Landgerichts-Bezirke von Weyler, Bregenz,<br />

Inner-Bregenzer-Wald, und Dornbirn, dann das Stadtgericht<br />

Bregenz.<br />

33. Das Rentamt <strong>in</strong> Feldkirch bereitet sich aus über die<br />

Landgerichte Feldkirch, Sonnenberg und Montafon,<br />

dann die Stadtgerichte Feldkirch, und Pludenz.<br />

34. Ueber diesen ganzen Landestheil, welcher nunmehr <strong>in</strong><br />

sieben Landgerichte, – zwey, respektive drey Stadtgerichte,<br />

– und zwey Rentämter e<strong>in</strong>getheilt ist, wollen Wir,<br />

um das nöthige Mittelorgan zwischen der Landesstelle,<br />

und den unteren Aemtern herzustellen, e<strong>in</strong> eigenes<br />

Kreisamt anordnen, welches se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> Bregenz hat,<br />

und aus e<strong>in</strong>em Kreis-Kommissär, und Kreisamts-Aktuar<br />

bestehen soll.<br />

35. Bis hierüber e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e nähere Instruktion erfolgt,<br />

ist dem Kreisamte <strong>in</strong>sbesondere die E<strong>in</strong>weisung der<br />

neuen Aemter; – die Zurechtweisung und beständige<br />

Aufsicht über die Beamte zur richtigen Befolgung der<br />

allerhöchsten Verordnungen; – die Oberaufsicht über<br />

die Wirkungen der Gesetze; – die Besorgung der Militär-<br />

Konscription; – die höhere Polizey, und die Erhaltung<br />

der öffentlichen Ruhe im Allgeme<strong>in</strong>en zu übertragen.<br />

36. Jedes Landgericht besteht aus e<strong>in</strong>em Landrichter, e<strong>in</strong>em<br />

Aktuar, nebst dem nöthigen Schreiber-Personal, e<strong>in</strong>em<br />

Landgerichts-Arzte, und e<strong>in</strong>em Langerichts-Diener.<br />

37. Wegen der Organisation der Stadtgerichte, rücksichtlich<br />

des Personals, behalten Wir Uns die weitere Bestimmung<br />

vor, und wollen dermal nur festsetzen, daß<br />

den Stadtrichtern und Stadt-Kommissären e<strong>in</strong> Stadtgerichts-Aktuar,<br />

und e<strong>in</strong> Polizey-Kommissions-Aktuar<br />

beygegeben werden sollen.<br />

38. Jedem Rentamte wird, außer dem nöthigen Schreiber-<br />

Personal, e<strong>in</strong> Rentamts-Bothe beygegeben.<br />

39. Wegen den Besoldungen des Kreisamtes s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bestimmungen zu erwarten.<br />

40. Die Besoldungen bey den Landgerichten werden folgendermassen<br />

bestimmt:<br />

a. E<strong>in</strong> Landrichter erhält fixen Gehalt 1000 fl., und als<br />

Zulage 16 Kreuzer von jeder Familie se<strong>in</strong>es Landgerichtes.<br />

300 Für Haltung e<strong>in</strong>es Reitpferdes 124 fl.; für<br />

die Behölzung 301 per aversum 302 115 fl., dann e<strong>in</strong><br />

Drittheil der ersten beyden Besoldungs-Rubriken für<br />

das Schreiber-Personal.<br />

b. Der Aktuar erhält das Drittheil der beyden ersten<br />

Gehalts-Rubriken des Landrichters.<br />

c. E<strong>in</strong> Landgerichts-Arzt erhält, nebst der Belassung<br />

der bisherigen Emolumente, 303 welche jedoch e<strong>in</strong>er<br />

förmlichen Revision zu unterwerfen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e jährliche<br />

Besoldung von 400 fl.<br />

d. E<strong>in</strong> Gerichts-Diener erhält zum fixen Gehalte 300 fl.;<br />

für die Haltung e<strong>in</strong>es Reitpferdes und die Kleidung<br />

130 fl.; für den Unterhalt e<strong>in</strong>es jeden Knechtes 110 fl.,<br />

und für die Kleidung der Knechte 40 fl.<br />

41. Was die Besoldungen bey den Stadtgerichten betrifft,<br />

folgt späterh<strong>in</strong> bey den Personal-Bestimmungen.<br />

42. E<strong>in</strong> Rentbeamter erhält zum fixen Gehalte 1<strong>200</strong> fl.; e<strong>in</strong><br />

Prozent vom Bruto-Ertrage; e<strong>in</strong> Drittheil dieser beyden<br />

Rubriken für das Schreiber-Personal, dann für Holz e<strong>in</strong><br />

Aversum 304 von 115 fl.<br />

Da es übrigens, bey der großen Ausdehnung der Rentamts-Bezirke,<br />

e<strong>in</strong>igen Unterthanen zu beschwerlich<br />

wäre, e<strong>in</strong>en so entfernten Ort für die E<strong>in</strong>hebung der<br />

Gefälle 305 bestimmt zu sehen, so wollen Wir zur Erleichterung<br />

derselben verordnen, daß der Rentbeamte von<br />

Bregenz jene Gefälle des Landgerichtes Inner-Bregenzer-Wald,<br />

deren E<strong>in</strong>nahme auf gewisse Tage fixirt werden<br />

kann, <strong>in</strong> dem Orte Betzau, – und der Rentbeamte<br />

von Feldkirch jene Gefälle des Landgerichtes Montafon,<br />

welche auf gleiche Art bestimmt werden könne, <strong>in</strong> dem<br />

Orte Schruns e<strong>in</strong>nehmen soll.<br />

Anstatt der Diäten 306 wollen Wir denselben hiefür, so<br />

lange diese entfernte E<strong>in</strong>hebung dauert, für Haltung<br />

e<strong>in</strong>es Reitpferdes jährlich 124 fl. bewilligen.<br />

E<strong>in</strong> Rentamts-Bothe erhält zur jährlichen Besoldung<br />

<strong>200</strong> fl., und zur Kleidung 28. fl.<br />

Seite 425


43. Zum Kreiskommissär über die sieben Landgerichte,<br />

Weyler, Bregenz, Inner-Bregenzer-Wald, Dornbirn,<br />

Feldkirch, Sonnenberg und Montafon, ernennen Wir<br />

den bisherigen Kreishauptmann und Landvogt, Franz<br />

von V<strong>in</strong>tler, 307 mit dem Titel, Range und Uniform e<strong>in</strong>es<br />

Landesdirektions-Rathes, wobey derselbe zugleich<br />

ständischer Präses bleibt, und se<strong>in</strong>e bisherige Gehaltsbezüge<br />

behält.<br />

Zum Kreisamts-Aktuar ernennen Wir den bisherigen<br />

provisorischen Oberamts-Protokollisten zu Bregenz,<br />

vormals Baron Sternbachischen Obervogt zu Pludenz,<br />

Johann Peter Vögel, mit e<strong>in</strong>stweiliger Belassung se<strong>in</strong>er<br />

bisherigen Taggebühren von 2. fl. – Nach den von<br />

demselben angerühmten vorzüglichen Eigenschaften<br />

behalten Wir Uns dessen weitere angemessene Anstellung<br />

bey schicklicher Gelegenheit bevor. 308<br />

44. Zum Landrichter zu Weyler ernennen Wir den bisherigen<br />

Oberbeamten und Rentmeister <strong>in</strong> Hohenegg, Joseph<br />

Gebhard Beer. 309<br />

Wegen der Stelle des Landgerichts-Aktuars wird Unsere<br />

weitere Entschließung nächstens folgen.<br />

Zum Landgerichts-Arzte ernennen Wir den bereits zu<br />

Weyler wohnenden Doktor Madlener. 310<br />

Die Landgerichts-Dienststelle ist dem bisherigen Gerichtsdiener,<br />

Johann Georg Imler, 311 zu übertragen.<br />

45. Zum Landrichter <strong>in</strong> Bregenz ernennen Wir den dortigen<br />

provisorischen Oberamtsrath, Johann Nepomuk Moz. 312<br />

Als Landgerichts-Aktuar ist dermal der provisorische<br />

Amts-Sekretär, Gebhard Aberer, 313 zu verwenden. Demselben<br />

ist jedoch eben so, wie andern ehemaligen<br />

wirklichen Staatsdienern, welche dermal als Aktuare<br />

gebraucht werden, die Fortdauer ihrer Existenz, als<br />

wirklichen Staatsdienern mit den aus der Dienstpragmatik<br />

für sie, ihre Wittwen und K<strong>in</strong>der hervorgehenden<br />

Wirkungen zu versichern. 314<br />

Die Stelle e<strong>in</strong>es Landgerichts-Arztes übertragen Wir dem<br />

bisherigen Kreisarzte, Rosenstiel <strong>in</strong> Bregenz, 315 dem Wir<br />

neben se<strong>in</strong>er Besoldung auch das bisher von dem Stifte<br />

Mehrerau genossene Salarium dergestalt belassen wollen,<br />

daß er auch <strong>in</strong> Kreisärztlichen Geschäften sich von<br />

Seite 426<br />

Landgerichtsarzt Franz Josef Griß<br />

dem Kreiskommissär gebrauchen lassen soll.<br />

Als Landgerichtsdiener ist der bisherige Kanzleydiener<br />

bey dem Kreis- und Oberamte zu Bregenz, Jakob Walser,<br />

zu verwenden.<br />

46. Zum Landrichter des Inner-Bregenzer-Waldes ernennen<br />

Wir den bisherigen provisorischen Adm<strong>in</strong>istrator von<br />

Hohenems, Johann Georg Bernuter [richtig: Bereitter]. 316<br />

Ueber die Besetzung der Landgerichts-Aktuars-Stelle<br />

wird Unsere Entschliessung nachfolgen.<br />

Als Landgerichts-Arzt soll der bereits <strong>in</strong> Schwarzenberg<br />

angestellte Doktor, W<strong>in</strong>kler [richtig: W<strong>in</strong>der], verwendet<br />

werden. 317<br />

Als Landgerichtsdiener ist der bisherige Gerichts- und<br />

Landammansdiener zu Betzau, Metzler, aufzustellen. 318<br />

47. Zum Landrichter <strong>in</strong> Dornbirn ernennen Wir den bisherigen<br />

Syndikus der untern Landschaft und der Stadt<br />

Bregenz, von Ganal. 319<br />

Als Landgerichts-Aktuar ist der provisorische Kreisamts-Protokollist,<br />

Joseph Ignaz Matt, zu gebrauchen. 320<br />

Zum Landgerichts-Arzte ernennen Wir den bisher <strong>in</strong> Hohenems<br />

angestellten Doktor Holste<strong>in</strong> [richtig: Hollenste<strong>in</strong>].<br />

321<br />

Die Gerichtsdieners-Stelle hat der bisherige Gerichtsdiener,<br />

Vogel zu Hohenems, 322 provisorisch zu versehen.<br />

48. Zum Landrichter <strong>in</strong> Feldkirch ernennen Wir den bisherigen<br />

Landschreiber von Rankweil, Christoph von Gugger,<br />

323 so wie zum Landgerichts-Aktuar den Kreisamts-<br />

Praktikanten, und vormaligen Obervogt <strong>in</strong> Großkötz,<br />

von Funkner. 324<br />

Als Landgerichts-Arzt wird der Stadtrath, Doktor Gries<br />

[richtig: Griß], zu Feldkirch angestellt. 325<br />

Als Gerichtsdiener ist der bisherige Gerichtsdiener und<br />

Waibel zu Rankweil, Erne, 326 zu verwenden.<br />

49. Zum Landrichter des Gerichtes Sonnenberg ernennen<br />

Wir den bisherigen Landschreiber, von Buun [Vonbun]<br />

zu Nuziders. 327<br />

Wegen der Besetzung der Landgerichts-Aktuars-Stelle<br />

folgt Unsere Entschließung nach.<br />

Die Stelle e<strong>in</strong>es Landgerichts-Arztes wollen Wir dem


Doktor Ganal zu Pludenz übertragen. 328<br />

Als Gerichtsdiener ist e<strong>in</strong> bereits besoldetes, taugliches<br />

Subjekt anzustellen.<br />

50. Zum Landrichter des Gerichtes Montafon ernennen Wir<br />

den vormaligen Landschreiber des Inner-Bregenzer-<br />

Waldes, Maximilian von Gugger. 329<br />

Die Landgerichts-Aktuarsstelle werden Wir nächsten<br />

besetzen.<br />

Zum Landgerichts-Arzte wollen Wir den bisher <strong>in</strong> Satte<strong>in</strong>s<br />

wohnhaften Doktor Bertsch ernennen. 330<br />

Als Gerichtsdiener wird der bisherige Kerkermeister <strong>in</strong><br />

Bregenz, Wilhelm Schmidt, angestellt.<br />

51. Zum Stadtrichter und Stadt- und Polizeykommissär <strong>in</strong><br />

Bregenz ernennen Wir den bisherigen Landschreiber<br />

des Inner-Bregenzer-Waldes, Moßbrugger. 331<br />

Die Besoldung dieses Beamten wird auf jährliche 1<strong>200</strong><br />

fl. dergestalt festgesetzt, daß hievon 600 fl. aus der<br />

Staatskasse, und 600 fl. von dem städtischen Aerar gegeben<br />

werden.<br />

Die Stadt hat zugleich für e<strong>in</strong>e angemessene Amtswohnung<br />

zu sorgen; wogegen Wir die Behölzung mit jährlichen<br />

18 Klaftern auf ärarialische Kosten übernehmen.<br />

Als Aktuar des Stadtgerichts ist der Kanzellist und städtische<br />

Quartiermeister Schneider, 332 der von der Stadt<br />

besoldet wird, anzustellen.<br />

Ueber die Ernennung des Polizey-Aktuars, welcher, wie<br />

die Polizeydiener, se<strong>in</strong>e Besoldung ebenfalls aus dem<br />

städtischen Aerar erhält, wird Unsere Entschließung<br />

nachfolgen.<br />

52. Zum Stadtrichter und Stadt- und Polizeykommissär <strong>in</strong><br />

Feldkirch ernennen Wir den bisherigen Rentmeister bey<br />

dem Obervogtamte <strong>in</strong> Feldkirch, Aloys Eberl<strong>in</strong>, 333 dessen<br />

Besoldung auf 1<strong>200</strong> fl. festgesetzt wird, wovon die<br />

e<strong>in</strong>e Hälfte das Staats-Aerar, und die andere Hälfte die<br />

städtische Kasse zu tragen hat. – Die Stadt wird für e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Amtswohnung sorgen. – Die Behölzung<br />

mit 18 Klaftern übernehmen Wir auf ärarialische Kosten.<br />

Die Stellen des Stadtgerichts- und Polizey-Aktuars werden<br />

Wir nächstens besetzen.<br />

53. Die Adm<strong>in</strong>istration <strong>in</strong> Pludenz hat e<strong>in</strong>stweilen fortzubestehen,<br />

bis, nach den mit dem Baron von Sternbach<br />

berichtigten Verhältnissen, e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>itive Organisation<br />

e<strong>in</strong>treten kann.<br />

54. Das Rentamt <strong>in</strong> Bregenz hat der bisher als Kommissär<br />

gebrauchte Oberamtsrath Höcht noch ferner provisorisch<br />

zu versehen, 334 bis dasselbe ebenfalls def<strong>in</strong>itiv<br />

organisirt wird.<br />

Als Rentamtsbothe ist der bisherige Oberamtsbothe,<br />

Joh. Adam, anzustellen.<br />

55. Zum Rentbeamten <strong>in</strong> Feldkirch ernennen Wir den bisherigen<br />

Obervogt von Blumenegg, Fr. Anton Fritscher<br />

[richtig: Fritschner], 335 – und zum Rentamtsbothen den<br />

bisherigen Kanzleydiener, Joseph Zipper. 336<br />

56. Ueber das noch übrige, bisher <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> angestellte<br />

Personal wollen Wir folgende Bestimmungen treffen:<br />

a. Der erste Oberamtsrath <strong>in</strong> Bregenz, Ludwig Isford<strong>in</strong>k<br />

wird, mit Beybehaltung se<strong>in</strong>es Ranges und vollen<br />

Gehaltes, dergestalt <strong>in</strong> den Ruhestand versetzt, daß<br />

er die rückständigen Arbeiten bey dem Oberamte<br />

noch erledigen, und dann auf die Anweisung des<br />

Kreiskommissärs sich zu denjenigen Geschäften ge<br />

brauchen lassen soll, welche ihm besonders anvertrauet<br />

werden. 337<br />

b. Dem provisorischen Landschreiber zu Feldkirch, Georg<br />

Feuerste<strong>in</strong>, wollen Wir mit e<strong>in</strong>em Quieszenten-<br />

Gehalte von 900 fl. den Acceß 338 bey Unserm Hofgerichte<br />

zu Memm<strong>in</strong>gen bewilligen, bis sich für denselben<br />

e<strong>in</strong>e schickliche Gelegenheit zur def<strong>in</strong>itiven Anstellung<br />

<strong>in</strong> Tyrol oder <strong>in</strong> Schwaben ergeben wird. 339<br />

c. Der bisherige Rentamts-Kontrolleur und Registrator,<br />

Karl Fidel Flatz, 340 ist, bis zur neuen Maut-E<strong>in</strong>richtung,<br />

auf das eröffnete Oberzollamt Feldkirch zu versetzen.<br />

d. Bis auf diesen Zeitpunkt bleibt auch das sämmtliche<br />

Zoll- und Weggelds-Personal <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em dermaligen<br />

Stande.<br />

e. Der Oberamtmann des Stiftes Mehrerau, Franz Anton<br />

E<strong>in</strong>ser, ist, nach vorschriftmäßiger Revision se<strong>in</strong>er<br />

Dienstesfassion, bis auf weiters zu quiesziren; 341 so wie<br />

Seite 427


f. der vorige Adm<strong>in</strong>istrator Bergmann zu Raz<strong>in</strong>s, 342 der<br />

e<strong>in</strong>en Quieszenten-Gehalt von 400 fl. zu beziehen<br />

hat, bis er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e angemessene Stelle e<strong>in</strong>rücken<br />

kann.<br />

g. Wegen der successiven E<strong>in</strong>reihung der e<strong>in</strong>stweilen<br />

zu quieszirenden Oberamts-Kanzellisten haben Wir<br />

Unserm General-Landes-Kommissariat zu Ulm e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Weisung ertheilt.<br />

h. Der bisherige Oberamtmann des Domkapitels zu<br />

Chur, Adrian von Häusler ist mit e<strong>in</strong>er Pension von<br />

500 fl. <strong>in</strong> die Ruhe zu setzen. 343<br />

i. Dem St. Gallischen Amtmann, Joseph Anton Meißburger,<br />

wird e<strong>in</strong> Quieszenten-Gehalt von <strong>200</strong> fl. bis<br />

zu se<strong>in</strong>er ferneren Anstellung bewilliget. 344<br />

57. In Rücksicht der Gerichtsprokuratoren behalten Wir Uns<br />

Unsere allerhöchste Entschließung noch bevor.<br />

58. Die durch gegenwärtige allerhöchste Entschließung<br />

ernannten Landrichter, Stadtkommissäre, und Rentbeamte<br />

haben unter sich durchaus gleichen Rang. – Ueber<br />

die Uniform, welche bey den Landrichter, und den<br />

Stadtkommissären völlig gleichförmig ist, erfolgt e<strong>in</strong>e<br />

weitere Bestimmung.<br />

59. Ueber die Anwendung der für die kle<strong>in</strong>ere Munizipalstädte<br />

im Allgeme<strong>in</strong>en ertheilten Organisations-Vorschriften<br />

auf die Städte Bregenz und Feldkirch; dann<br />

über die Wahlart der Land- und Gerichts-Ammänner, behalten<br />

Wir Uns die Entschließung bevor. Indessen sollen<br />

die neuen Wahlen e<strong>in</strong>stweilen suspendirt bleiben.<br />

60. Endlich verordnen Wir hiemit, daß die neue E<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>in</strong> allen ihren Zweigen den 1. Jänner 1807 vollständig <strong>in</strong><br />

Ausübung gebracht werden sollen.<br />

München den 16. November 1806.<br />

Max Joseph<br />

Freyher von Montgelas<br />

Auf königlichen allerhöchsten Befehl.<br />

von Flad.<br />

Seite 428<br />

1 Franz Quarthal/Georg Wieland/Birgit Dürr, Die Behördenorganisation<br />

Vorderösterreichs von 1753 bis 1805 und die Beamten <strong>in</strong> Verwaltung,<br />

Justiz und Unterrichtswesen (Veröffentlichungen des Alemannischen<br />

Instituts Freiburg i. Br. 43). Bühl/Baden 1977, S. 130-169.<br />

2 <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv [fortan: VLA]: Reichshof und<br />

Patrimonialgericht [fortan: RH/PG] Lustenau, Sch. 1, Nr. 1:<br />

Bittschrift, Lustenau 02.03.1803. Vgl. Ludwig Welti, Geschichte der<br />

Reichsgrafschaft Hohenems und des Reichshofes Lustenau. E<strong>in</strong> Beitrag<br />

zur E<strong>in</strong>igungsgeschichte <strong>Vorarlberg</strong>s (Forschungen zur Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s und Liechtenste<strong>in</strong>s 4). Innsbruck 1930, S. 261; Wolfgang<br />

Scheffknecht, Reichspräsenz und Reichsidentität <strong>in</strong> der Region:<br />

Der Reichshof Lustenau, <strong>in</strong>: Das Reich <strong>in</strong> der Region während des<br />

Mittelalters und der Frühen Neuzeit (Forum Suevicum. Beiträge zur<br />

Geschichte Ostschwabens und der benachbarten Regionen 6). Konstanz<br />

<strong>200</strong>5, S. 307-340, hier S. 339-340. – Im selben Jahr versuchte e<strong>in</strong><br />

gräflicher Kommissär, die E<strong>in</strong>künfte genauer zu untersuchen und zu<br />

erhöhen und Klagen und Prozesse der Lustenauer beizulegen (Joseph<br />

Bergmann, Die Reichsgrafen von und zu Hohenembs <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>.<br />

Dargestellt und beleuchtet <strong>in</strong> den Ereignissen ihrer Zeit, vom <strong>Jahre</strong><br />

1560 bis zu ihrem Erlöschen 1759. Mit Rücksicht auf die weiblichen<br />

Nachkommen beider L<strong>in</strong>ien von 1759-1860. Sonderdruck aus<br />

Denkschriften der philosophisch-historischen Classe der kaiserlichen<br />

Akademie der Wissenschaften 11. Wien 1861, S. 85.)<br />

3 Friedenstraktat zwischen Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König<br />

von Italien und Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich vom 16.12.1805,<br />

RBl. 1806, S. 50, Art. VIII.<br />

4 So Elmar Grabherr, Die äußere politische Entwicklung Lustenaus. E<strong>in</strong><br />

bemerkenswerter Abschnitt <strong>in</strong> der <strong>Vorarlberg</strong>er Geschichte, <strong>in</strong>: Montfort<br />

31 (1979) 2/3, S. 178-185, hier S. 183.<br />

5 Vgl. z. B. VLA: Vogteiamt [fortan: Vogta] Bludenz Nr. 788: Platzer an<br />

Landgericht [fortan: LG] Sonnenberg als Stadtkommissariat, Bludenz<br />

19.05.1808.<br />

6 Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25.02.1803<br />

(Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung <strong>in</strong><br />

Mittelalter und Neuzeit, bearb. von Karl Zeumer. Tüb<strong>in</strong>gen 1913, S. 509-<br />

528), § 14.<br />

7 Hans Ulrich Rudolf, Die Reichsabtei We<strong>in</strong>garten und die reichsfreie<br />

Herrschaft Blumenegg 1614-1804, <strong>in</strong>: <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> Blumenegg bei<br />

Österreich. Beiträge zur Regionalgeschichte, hg. von Manfred Tschaikner<br />

(Bludenzer Geschichtsblätter [<strong>200</strong>4] 72-74), S. 202-226, hier S. 213-214;


Rudolf Henggeler, Geschichte der stifte<strong>in</strong>siedlischen Propstei St. Gerold,<br />

<strong>in</strong>: Montfort 13 (1961) 1/2, S. 3-90; Wolfgang Scheffknecht, Reichsfreie<br />

Territorien im frühneuzeitlichen <strong>Vorarlberg</strong>: Blumenegg, St. Gerold,<br />

Hohenems und Lustenau, <strong>in</strong>: <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> Blumenegg bei Österreich.<br />

Beiträge zur Regionalgeschichte, hg. von Manfred Tschaikner (Bludenzer<br />

Geschichtsblätter [<strong>200</strong>4] 72-74), S. 110-144.<br />

8 Vgl. Blasius Caliezi, Der Übergang der Herrschaft Räzüns an den Kanton<br />

Graubünden. Chur 1920, S. 69-92.<br />

9 Zum Folgenden: Johann B. Büchel, Die Geschichte der Pfarrei<br />

Bendern (Jahrbuch des Historischen Vere<strong>in</strong>s für das Fürstentum<br />

Liechtenste<strong>in</strong> 23). Vaduz 1923, S. 72-115; Andreas Ulmer, Die Klöster<br />

und Ordensniederlassungen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> e<strong>in</strong>st und jetzt, <strong>in</strong>:<br />

Veröffentlichungen des Vere<strong>in</strong>es für christliche Kunst und Wissenschaft<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> und im Westallgäu (1925/26) 14/15, S. 3-196, hier S. 104-<br />

105. Zu den Verlusten der Schweizer Klöster: Caliezi, Räzüns (wie Anm.<br />

8), S. 73-74.<br />

10 Über die e<strong>in</strong>zuziehenden Besitzungen und Gefälle des Fürsten Oranien-<br />

Nassau betreffend gibt e<strong>in</strong> Akt <strong>in</strong> VLA: Bayerische Akten [fortan: BA],<br />

Sch. 87, Auskunft.<br />

11 Die Landesübernahme aus Sicht der Landstände ist dokumentiert <strong>in</strong>:<br />

VLA: Landstände, Sch. 83, D 38.<br />

12 Ebenda: Übergabeprotokoll, Bregenz 13.03.1806, abgedruckt <strong>in</strong>:<br />

Beschreibung der unterm 13ten Merz 1806 erfolgten feyerlichen<br />

Uebergabe des Landes <strong>Vorarlberg</strong> an Se<strong>in</strong>e Majestät der König von<br />

Baiern Maximilian Joseph. Bregenz 1806.<br />

13 VLA: Adm<strong>in</strong>istration [fortan: Adm] Hohenems Nr. 42, 61/1806; VLA:<br />

Patente 1806/01/20.<br />

14 Wie Anm. 12.<br />

15 Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2), S. 199-262.<br />

16 Zum Folgenden: Michael Puchta, „Indessen tritt hier nicht der Fall e<strong>in</strong>,<br />

wo Gewalt vor Recht gehet.“ Die Mediatisierung der schwäbischen<br />

Reichsritterschaft am Beispiel des Bezirks Allgäu-Bodensee, <strong>in</strong>: Adel<br />

im Wandel. Oberschwaben von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart,<br />

hg. von Mark Hengerer/Elmar L. Kuhn <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Pater Blickle,<br />

Bd. 2. Ostfildern <strong>200</strong>6, S. 591-604. Vgl. auch Michael Puchta, Der<br />

bayerische Adel und die Konstitution von 1808, <strong>in</strong>: Bayerns Anfänge<br />

als Verfassungsstaat. Die Konstitution von 1808. E<strong>in</strong>e Ausstellung im<br />

Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Ausstellungskataloge der Staatlichen<br />

Archive Bayerns 49). München <strong>200</strong>8, S. 271-296, hier S. 280.<br />

17 Zu Lustenau vgl. Grabherr, Lustenau (wie Anm. 4), S. 182-184;<br />

Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2), S. 263-286; Ludwig Welti, Vom<br />

karol<strong>in</strong>gischen Königshof zur größten österreichischen Marktgeme<strong>in</strong>de,<br />

<strong>in</strong>: Lustenauer Heimatbuch, Bd. 1. Lustenau 1965, S. 81-525, hier S. 311-<br />

316; Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 83-94.<br />

18 Grabherr, Lustenau (wie Anm. 4), S. 182.<br />

19 Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 86-93.<br />

20 Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, Bd. 4: Zwischen Absolutismus<br />

und halber Autonomie. Wien/Köln/Graz 1982, S. 206-207.<br />

21 Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 91-92.<br />

22 Rudolf Beck, „Als unschuldiges Staatsopfer h<strong>in</strong>geschlachtet …“<br />

Die Mediatisierung des Hauses Waldburg, <strong>in</strong>: Adel im Wandel.<br />

Oberschwaben von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, hg. von<br />

Mark Hengerer/Elmar L. Kuhn <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Pater Blickle, Bd. 2.<br />

Ostfildern <strong>200</strong>6, S. 265-286.<br />

23 VLA: Adm Hohenems Nr. 42: Akt 100/1806. – Selbstverständlich wurde<br />

ke<strong>in</strong> Archiv <strong>in</strong> Lustenau versiegelt, wie Grabherr, Lustenau (wie Anm. 4),<br />

S. 182, irrtümlich schrieb.<br />

24 VLA: RH/PG Lustenau, Sch. 1, Nr. 1: Hofammann und Gericht an<br />

Walburga Reichsgräf<strong>in</strong> von Harrach-Truchsess-Zeil, Lustenau 02.06.1806.<br />

25 Konföderations-Akte der rhe<strong>in</strong>ischen Bundes-Staaten vom 12.07.1806,<br />

Königlich-Baierisches Regierungsblatt [fortan: RBl.] 1807, Sp. 97.<br />

26 Vgl. Eberhard Weis, Die Begründung des modernen bayerischen<br />

Staates unter König Max. I. (1799-1825), <strong>in</strong>: Handbuch der Bayerischen<br />

Geschichte, begründet von Max Sp<strong>in</strong>dler, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Dieter<br />

Alberecht u.a. hg. von Alois Schmid. München, Bd. 4/1: Das neue<br />

Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart. Staat und Politik. München 2<strong>200</strong>3, S. 3-126, hier S. 27 Anm. 25.<br />

27 Karl He<strong>in</strong>rich Ludwig Pölitz, Handbuch der Geschichte der souvera<strong>in</strong>en<br />

Staaten des Rhe<strong>in</strong>bundes, Bd. 1. Leipzig 1811, S. 173.<br />

28 Zum Folgenden am ausführlichsten: Michael Raich, die Geschichte<br />

der Herrschaft Ellhofen, 42. Fortsetzung und Schluss, <strong>in</strong>: Westallgäuer<br />

Heimatblätter Bd. 1 (1921-1924) S. 209-211 u. 213-214.<br />

29 Franz Ludwig Baumann, Geschichte des Allgäus, Bd. 3. Kempten 1894,<br />

S. 309-310.<br />

30 VLA: Lichtbildserie 3 (Orig<strong>in</strong>al im Tiroler Landesarchiv): Geographische,<br />

Politische, und Oekonomische Landes- dann Individuale Doma<strong>in</strong>en-<br />

Beschreibung des Kreises und Landes <strong>Vorarlberg</strong>. Aufgenommen durch<br />

die zur Untersuchung des Doma<strong>in</strong>en-Standes dah<strong>in</strong> abgeordnete<br />

Gubernial-Kommission. Im <strong>Jahre</strong> 1792, S. 29.<br />

31 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

Seite 429


32 Beck, Waldburg (wie Anm. 22), S. 265-286.<br />

33 Grabherr, Lustenau (wie Anm. 4), S. 183.<br />

34 Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 93.<br />

35 Vgl. auch Ausführungsbestimmungen <strong>in</strong> Verordnung 17.03.1807<br />

die Bestimmung der künftigen Verhältnisse, der der königlichen<br />

Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren zu den<br />

verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., RBl. 1807, Sp. 466, Pkte<br />

7, 8.<br />

36 Ebenda, Pkt. 14.<br />

37 Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2), S. 264-265 u. 288, stellte<br />

unzulässig auf die Rhe<strong>in</strong>bundakte ab und begründete damit se<strong>in</strong>e<br />

selbst unter dieser Voraussetzung nicht stichhaltige Me<strong>in</strong>ung, der<br />

Hof Lustenau nur mittelbar (mediat) durch se<strong>in</strong>e Besitzer<strong>in</strong>, Gräf<strong>in</strong><br />

Truchsess-Zeil-Harrach, der bayerischen Souveränität unterworfen<br />

worden und nicht wie die nicht mediatisierte Grafschaft Hohenems<br />

restlos im bayerischen Staat aufgegangen.<br />

38 Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 93; Welti, Reichsgrafschaft<br />

(wie Anm. 2), S. 265.<br />

39 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

40 Ebenda.<br />

41 Wie Anm. 113.<br />

42 Vgl. A. Erler, Patrimonialgerichtsbarkeit, <strong>in</strong>: Handwörterbuch zur<br />

Deutschen Rechtsgeschichte, hg. von Adalbert Erler/Ekkehard Kaufmann<br />

[…], red. von Dieter Werkmüller, Bd. 3. Berl<strong>in</strong> 1984, Sp. 1547-1549.<br />

43 VLA: Reichsgrafschaft Hohenems [fortan: HoA] 52,21: Konstitution<br />

der Ortsgerichtsbarkeit zu Lustenau 1813: Seewald an<br />

Generalkreiskommissariat, Hohenems 26.09.1813.<br />

44 Georg Schmidt, Fürst Johann I. (1760-1836): „Souveränität und<br />

Modernisierung“ Liechtenste<strong>in</strong>s, <strong>in</strong>: Liechtenste<strong>in</strong> – Fürstliches Haus<br />

und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne<br />

Perspektiven, hg. von Volker Press/Dietmar Willoweit, München/Wien<br />

1987, S. 383-418, hier S. 387-397. Vgl. u.a. auch Brigitte Mazohl-Wallnig,<br />

Sonderfall Liechtenste<strong>in</strong> – Die Souveränität des Fürstentums zwischen<br />

Heiligem Römischem Reich und Deutschem Bund, <strong>in</strong>: Bauste<strong>in</strong>e<br />

zur liechtenste<strong>in</strong>ischen Geschichte. Studien und studentische<br />

Forschungsbeiträge, Bd. 3: 19. Jahrhundert: Modellfall Liechtenste<strong>in</strong>, hg.<br />

von Arthur Brunhart Zürich 1999, S. 7-42.<br />

45 Sigis Rageth, Die Rechtsgeschichte der Herrschaft Rhäzüns von der<br />

Übernahme durch Österreich (1497) bis zur kantonalen Verfassung von<br />

1854. Zürich 1981; Caliezi, Räzüns (wie Anm. 8).<br />

Seite 430<br />

46 VLA: Vogteiamt, Ober- und Kreisamt [fortan: VOKA], Sch. 272: Herrschaft<br />

Rhäzüns 1805.<br />

47 1806 rechnete Bergmann Diäten und Reisegelder ab, für die Zeit vom<br />

21.11.1804 bis 15.01.1815 <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er vorübergehenden Eigenschaft als<br />

politischer Sanitätskommissär <strong>in</strong> Balzers (Gelbfieber-Gefahr) und<br />

für 1805 als provisorischer Verwalter der Herrschaft Rhäzüns (VLA:<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Akten Nr. 149 u. 264).<br />

48 Caliezi, Räzüns (wie Anm. 8).<br />

49 VLA: <strong>Vorarlberg</strong>er Akten Nr. 583: Bergmann an Rentamt Bregenz,<br />

Bregenz 10.08.1807, <strong>in</strong> Abschrift beigelegt Kommissionserlass, Bregenz<br />

02.06.1806.<br />

50 Caliezi, Räzüns (wie Anm. 8), S. 113-114.<br />

51 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806). Vgl. Anhang.<br />

52 F<strong>in</strong>anzdirektion Kempten an König Maximilian, Kempten 15.10.1813,<br />

zitiert nach Johann Baptist Büchel, Gutenberg bei Balzers. Geschichte<br />

der Feste und Herrschaft Gutenberg, <strong>in</strong>: Jahrbuch des Historischen<br />

Vere<strong>in</strong>s für das Fürstentum Liechtenste<strong>in</strong> 14 (1914), S. 18-98, hier S. 97;<br />

zum Folgenden ebenda, S. 97-98.<br />

53 Vgl. Ulrich Nachbaur, Kanzleisiegel landesfürstlicher und<br />

landschaftlicher Ämter <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> vor 1806. E<strong>in</strong> Beitrag zur<br />

Verwaltungsgeschichte, <strong>in</strong>: Montfort 59 (<strong>200</strong>7) 2, S. 134-167, hier S. 139;<br />

Ulrich Nachbaur, Delikater Archivschutz und Sicherung des Bludenzer<br />

Vogteiamtsarchivs, <strong>in</strong>: Manfred Tschaikner, Schloss Gayenhofen<br />

<strong>in</strong> Bludenz – e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung des 19. Jahrhunderts, <strong>in</strong>: Bludenzer<br />

Geschichtsblätter (<strong>200</strong>9) 93 (im Druck).<br />

54 Wilhelm Brauneder, Österreichische Verfassungsgeschichte. Wien<br />

10<strong>200</strong>5, S. 79.<br />

55 Anton Brunner, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Landstände von ihren Anfängen<br />

bis zum Beg<strong>in</strong>n des 18. Jahrhunderts (Forschungen zur Geschichte<br />

<strong>Vorarlberg</strong>s und Liechtenste<strong>in</strong>s 3). Innsbruck 1929; Benedikt Bilgeri,<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Demokratie vor 1861, <strong>in</strong>: Landstände und Landtag <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>. Geschichtlicher Rückblick aus Anlaß der Wiedererrichtung<br />

e<strong>in</strong>er Volksvertretung vor hundert <strong>Jahre</strong>n (1861-1961). Bregenz 1961, S.<br />

11-90; Alois Niederstätter, Bürger und Bauern – Die <strong>Vorarlberg</strong>er Stände,<br />

<strong>in</strong>: Landschaften und Landstände <strong>in</strong> Oberschwaben, hg. von Peter<br />

Blickle (Oberschwaben – Geschichte und Kultur 5). Tüb<strong>in</strong>gen <strong>200</strong>0, S.<br />

119-131.<br />

56 Landesbeschreibung 1792 (wie Anm. 30), S. 76-89.<br />

57 Bilgeri, Demokratie (wie Anm. 55), S. 71.<br />

58 Brauneder, Verfassungsgeschichte (wie Anm. 54), S. 96.


59 Nachbaur, Kanzleisiegel (wie Anm. 53), S. 155-159.<br />

60 Vorder-Österreichischer Schematismus 1779. Vgl. Quarthal/Wieland/<br />

Dürr, Vorderösterreich (wie Anm. 1), S. 422-425.<br />

61 Quarthal/Wieland/Dürr, Vorderösterreich (wie Anm. 1), S. 156.<br />

62 Handbuch der bayerischen Ämter, Geme<strong>in</strong>den und Gerichte 1799-<br />

1980, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Richard Bauer u.a. hg. von Wilhelm Volkert.<br />

München 1983, S. 35-36; Nicola Schümann, Die Konstitution von<br />

1808 und die <strong>in</strong>nere Verwaltung <strong>in</strong> Bayern, <strong>in</strong>: Bayerns Anfänge als<br />

Verfassungsstaat. Die Konstitution von 1808. E<strong>in</strong>e Ausstellung im<br />

Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Ausstellungskataloge der Staatlichen<br />

Archive Bayerns 49). München <strong>200</strong>8, S. 149-171, hier S. 149-151.<br />

63 Generale 15.09.1803, Regierungsblatt für die Kurpfalzbaierische Prov<strong>in</strong>z<br />

<strong>in</strong> Schwaben 1803, Sp. 5.<br />

64 VLA: Adm Hohenems Nr. 42, Akt 61/1806.<br />

65 Verordnung 26.04.1806 die Vere<strong>in</strong>igung der vorarlbergischen<br />

Herrschaften mit der schwäbischen Prov<strong>in</strong>z betr., RBl. 1806, Sp. 199.<br />

66 Bilgeri, <strong>Vorarlberg</strong> 4 (wie Anm. 20), S. 206-207.<br />

67 Laut Mitteilung an das Vogteiamt Bludenz (Ludwig Welti,<br />

Bludenz als österreichischer Vogteisitz 1418-1806. E<strong>in</strong>e regionale<br />

Verwaltungsgeschichte [Forschungen zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s 2].<br />

Zürich 1971, S. 208).<br />

68 Ferd<strong>in</strong>and Hirn, <strong>Vorarlberg</strong>s Erhebung im <strong>Jahre</strong> 1809. Bregenz 1909, S.<br />

23, 30, 68, 384.<br />

69 Liegen e<strong>in</strong> <strong>in</strong> VLA: BA Sch. 84.<br />

70 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

71 Die Besoldung aller bisherigen Ämter und Gerichte wurden detailliert<br />

erhoben und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> VLA: BA Sch. 84, dokumentiert.<br />

72 Alle Zitate VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

73 Zum Folgenden vgl. u.a. Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 19-72.<br />

74 Verordnung 21.11.1806 die Organisation der Landgerichte und<br />

Rentämter <strong>in</strong> Tirol betr., RBl. 1806, S. 451.<br />

75 RBl. 1806, S. 433.<br />

76 K. baierische Organisation der vorh<strong>in</strong> österreichischen Prov<strong>in</strong>z Tirol<br />

und <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong>: Der Rhe<strong>in</strong>ische Bund. E<strong>in</strong>e Zeitschrift historischpolitisch-<br />

statistisch- geographischen Inhalt, Bd. 2, Heft 4. Frankfurt am<br />

Ma<strong>in</strong> 1807, S. 28-41 u. 153, zu <strong>Vorarlberg</strong> S. 37-41.<br />

77 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

78 Kauffmann an Joseph Kleber, Rom 13.08.1806, zitiert nach: Angelika<br />

Kaufmann. Briefe e<strong>in</strong>er Maler<strong>in</strong>. Ausgewählt, kommentiert und mit<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>leitung versehen von Waltraud Maierhofer (Excerpta classica<br />

17). Ma<strong>in</strong>z 1999, S. 182-183, und Angelica Kauffmann, „Mir träumte vor<br />

e<strong>in</strong> paar Nächten, ich hätte Briefe von Ihnen empfangen“. Gesammelte<br />

Briefe <strong>in</strong> den Orig<strong>in</strong>alsprachen, hg., kommentiert und mit e<strong>in</strong>em<br />

Nachwort versehen von Waltraud Maierhofer. Lengwil <strong>200</strong>1, S. 74. Um<br />

welche konkrete „Bitte“ der Schwarzenberger es sich handelte, geht<br />

aus dem Brief nicht hervor. Laut Claudia Helbok, Miss Angel. Angelika<br />

Kauffmann – E<strong>in</strong>e Biographie. Wien 1968, S. 239, soll Merz Kauffmann<br />

von London her bekannt gewesen se<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>e nichtssagende Antwort<br />

bereits am 16.08.1806 <strong>in</strong> Rom e<strong>in</strong>gelangt se<strong>in</strong>. – Für diese H<strong>in</strong>weise<br />

danke ich Dr. Ulrike Längle, Franz-Michael-Felder-Archiv.<br />

79 Ulrich Nachbaur, Amtshäuser der Bregenzer<br />

Bezirksverwaltungsbehörden. E<strong>in</strong> historischer Überblick von 1453 bis<br />

<strong>200</strong>9 (Kle<strong>in</strong>e Schriften des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchivs 10). Bregenz<br />

<strong>200</strong>8, S. 14.<br />

80 Ludwig Welti, Die kaiserlichen Freilandrichter von Rankweil und deren<br />

Familien ab 1500, <strong>in</strong>: Heimat Rankweil, hg. von Josef Bösch. Rankweil<br />

1967, S. 146-152, hier S. 152. – Die Erhebungen über die Entlohnung der<br />

Funktionäre der Stände und Gerichte von 1806 s<strong>in</strong>d dokumentiert <strong>in</strong><br />

VLA: BA Sch. 84.<br />

81 VLA: BA Sch. 11: Generalkonspekt Stand Sonnenberg 1813; Tschaikner,<br />

Gayenhofen (wie Anm. 53).<br />

82 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

83 Verordnung 20.03.1806 die Verfassung der kle<strong>in</strong>eren Munizipalstädte<br />

und Märkte betr., RBl. 1806, S. 129.<br />

84 Zum Folgenden VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

85 VLA: LG Bregenz Commun. III-6/1817-1819: Adm<strong>in</strong>istrator Fritz an LG<br />

Sonnenberg, Bludenz 26.06.1808; Wolfgang Scheffknecht, Bludenz<br />

im Jahrhundert der Aufklärung (1730-1814), <strong>in</strong>: Geschichte der Stadt<br />

Bludenz. Von der Urzeit bis zum Beg<strong>in</strong>n des 20. Jahrhunderts, hg. von<br />

Manfred Tschaikner (Bodensee-Bibliothek 39). Sigmar<strong>in</strong>gen 1996, S.<br />

281-421, hier S. 409-415.<br />

86 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806) – Dialer wurde im März<br />

1809 als erster Assessor an das LG Weiler versetzt (RBl. 1809, Sp. 467),<br />

im August 1813 an das Landgericht Ebersberg (RBl. 1813, Sp. 1140,<br />

Ferd<strong>in</strong>and Hirn, <strong>Vorarlberg</strong> vor dem Heimfalle an Österreich, <strong>in</strong>: Archiv<br />

für Geschichte und Landeskunde <strong>Vorarlberg</strong>s 11 [1915], S. 1-19, hier S. 8).<br />

87 VLA: LG Bregenz Commun. III-6/1817-1819: Adm<strong>in</strong>istrator Fritz<br />

an LG Sonnenberg, Bludenz 26.06.1808 (ohne Nennung des<br />

Bestellungsdatums).<br />

88 Vgl. Christoph Volaucnik, Feldkirch <strong>in</strong> der Bayernzeit, <strong>in</strong> diesem Band.<br />

Seite 431


Landrichter Gugger ersuchte bereits am 20.04.1807 vergeblich um die<br />

Zuerkennung e<strong>in</strong>er entsprechenden Uniform für sich und se<strong>in</strong>en Aktuar<br />

(VLA: BA Nr. 1013).<br />

89 RBl. 1807, Sp. 97. Zur Adelsrechtsreform 1806/07 u.a. Marcus D. Ernst,<br />

Der bayerische Adel und das moderne Bayern. Die Gesetzgebung<br />

und Debatte über die persönlichen Privilegien des <strong>in</strong> Bayern<br />

immatrikulierten Adels (1808-1818). Masch. Diss. Universität Passau<br />

<strong>200</strong>2, S. 11-32.<br />

90 Das verdeutlicht auch der Schimmel für das bayerische<br />

Übergabeprotokoll von 1806, abgedruckt <strong>in</strong>: Die Rhe<strong>in</strong>ische<br />

Conföderations-Acte oder der am zwölften Julius 1806 zu Paris<br />

abgeschlossene Vertrag […], hg. von Peter Adolph W<strong>in</strong>kopp. Frankfurt<br />

am Ma<strong>in</strong> 1808, S. 115 (documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://<br />

www.documentArchiv.de/nzjh/1806/rhe<strong>in</strong>bundsakte.html, Stand:<br />

13.03.<strong>200</strong>9).<br />

91 Verordnung vom 31.12.1806 die der königlichen Souveränität<br />

unterworfene Ritterschaft und ihre H<strong>in</strong>tersassen betreffend, RBl. 1807,<br />

S. 193, zum Folgenden lit. B Zl. 2.<br />

92 Verordnung 17.03.1807 die Bestimmung der künftigen Verhältnisse der<br />

der königlichen Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren<br />

zu den verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., RBl. 1807, Sp.<br />

466. Vgl. Puchta, Adel und Konstitution (wie Anm. 16), S. 281-282.<br />

93 Verordnung 06.06.1807 die Patrimonialgerichtspflege <strong>in</strong> Altbayern, der<br />

oberen Pfalz und Neuburg betr., RBl. 1807, Sp. 1001.<br />

94 Verordnung 23.07.1807 die Patrimonialgerichtspflege <strong>in</strong> den königlich<br />

bayerischen Landen <strong>in</strong> Franken, Schwaben und Tirol betr., RBl. 1807, Sp.<br />

1253.<br />

95 Landesbeschreibung 1792 (wie Anm. 30), S. 28.<br />

96 Zum Folgenden: Andreas Schmid, Die Freiherren v. Pappus zu<br />

Rauhenzell. E<strong>in</strong>e Adelsgeschichte (Bilder aus dem Allgäu 6). Immenstadt<br />

1904, S. 38-43 u. 89-91.<br />

97 Nipp diente bis zur Auflösung des Patrimonialgerichts Altlaubenberg<br />

1831 als Patrimonialrichter (ebenda, S. 91).<br />

98 Addreßkalender oder Taschenbuch des Illerkreises [fortan:<br />

Adresskalender Illerkreis] 1 (1809), S. 122. Der Adresskalender wurde<br />

von Kreisrat Christian Jakob Wagenseil verfasst und herausgegeben.<br />

Ab Jahrgang 1811 ist bei Nipp nicht mehr Wangen, sondern Rauhenzell<br />

angegeben.<br />

99 Im Adresskalender Illerkreises 1 (1809) bis 5 (1813) ist unter<br />

Patrimonialherrschaft „Herr von Hundbiß zu Kempten und Sonthofen“<br />

Seite 432<br />

angegeben, als Patrimonialrichter „von Hundbiß zu Kempten“. In der<br />

direkten Waltramser L<strong>in</strong>ie käme e<strong>in</strong>er der Brüder Dom<strong>in</strong>ik (1770 bis<br />

1841) oder Franz Anton von Hundbiß auf Waltrams (1772 bis 1851) <strong>in</strong><br />

Frage ( www.vonhumpis.de (Abfrage 12.03.<strong>200</strong>9); Gerd Schreyer, Das<br />

Geschlecht der Hundbiß auf Walltrams, <strong>in</strong>: Mart<strong>in</strong> Müller, Das Weitnauer<br />

Tal. Geschichte, Geschichten und Sagen. Bergatreute 1983, S. 143-150).<br />

Das Lehen sollen aber zwei L<strong>in</strong>ien geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong>negehabt zu haben.<br />

Zum<strong>in</strong>dest beanspruchte Anton Remigius I. Pappus als Vormund für<br />

die K<strong>in</strong>der des 1797 verstorbenen Dom<strong>in</strong>ikus Freiherrn von Hundbiß,<br />

geheimer Rat und Obervogt <strong>in</strong> der Reichenau, den Hälfteanteil, den<br />

Pappus, der 1810 starb, noch durchgesetzt haben soll (Schmid, Pappus<br />

[wie Anm. 96], S. 86-89).<br />

100 Josef Zösmair, Zur Geschichte von Tosters und se<strong>in</strong>er gleichnamigen<br />

Burg, <strong>in</strong>: 43. <strong>Jahre</strong>sbericht <strong>Vorarlberg</strong>er Museums-Vere<strong>in</strong> 1905, S. 47-78,<br />

hier S. 70-74. Zur Genealogie: Heimatbuch Rodeneck. Geschichte und<br />

Gegenwart, hg. von Alois Rastner/Ernst Delmonego. Rodeneck 1986, S.<br />

54.<br />

101 Landesbeschreibung 1792 (wie Anm. 30), S. 26, 27 u. 37.<br />

102 Zum Folgenden VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

103 VLA: BA Sch 6, Nr. 539: Patrimonialgericht [fortan: PG] Neuburg an<br />

Generallandeskommissariat, 03.01.1808. Die Bestätigung Herburgers<br />

als Patrimonialrichter lässt sich aus VLA: LG Feldkirch Rep. 8/9 mit<br />

H<strong>in</strong>weis auf E<strong>in</strong>laufzahlen 1601, 1835, schließen; das E<strong>in</strong>laufprotokoll ist<br />

nicht erhalten. – Das PG Neuburg dürfte von der Geschichtsschreibung<br />

bisher völlig ausgeblendet worden se<strong>in</strong>. So g<strong>in</strong>g Andreas Ulmer, Die<br />

Burgen und Edelsitze <strong>Vorarlberg</strong>s und Liechtenste<strong>in</strong>s. Dornbirn 1925, S.<br />

314, davon aus, dass das Gericht 1806 e<strong>in</strong> Ende fand. Die archivalische<br />

Überlieferung ist unbefriedigend. Das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv verfügt<br />

über e<strong>in</strong>en wenig ergiebigen Bestand PG Neuburg (3 Schachteln).<br />

Die Überlieferung des LG Feldkirch aus der Bayernzeit ist lückenhaft<br />

und zum Großteil im Bestand Bayerische Akten (BA) „versteckt“.<br />

Ich bediente mich für e<strong>in</strong>e erste Sondierung der F<strong>in</strong>dbücher und<br />

E<strong>in</strong>laufprotokolle des LG Feldkirch.<br />

104 1808 aus den Steuerdistrikten Neuburg, Klaus, Schnifis,<br />

Zwischenwasser, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Altenstadt, Rankweil, Götzis, Nofels,<br />

Fraxern, Feldkirch, Sulz, Mäder, Fußach, Höchst, Lustenau, Egg (VLA:<br />

Bayerischer Steuerkataster 3/6).<br />

105 VLA: LG Dornbirn EProt 6/6: 204/1812, Mitteilung des<br />

Generalkreiskommissariats vom 08.03.1812.<br />

106 Im Adresskalender Illerkreis, allerd<strong>in</strong>gs erst 4 (1812) und 5 (1813),


als Therese nach der Teilung eigentlich alle<strong>in</strong> Pfandherr<strong>in</strong> gewesen<br />

se<strong>in</strong> müsste. Bis dah<strong>in</strong> lautete der E<strong>in</strong>trag „Graf von Wolkenste<strong>in</strong> zu<br />

Innsbruck“.<br />

107 Adresskalender Illerkreis 5 (1813), S. 109.<br />

108 VLA: Kartensammlung 01/197: Situations Carte über den Gerichts- und<br />

Steuerdistriktsbezirk Neuburg am Rhe<strong>in</strong>, samt dessen Umgebungen<br />

und <strong>in</strong>nern Gegenständen. gezeichnet von Josef Ellensohn 1813,<br />

bestätigt vom LG Feldkirch 09.02.1814. Abgebildet <strong>in</strong>: Koblach. Koblach<br />

1995, S. 91.<br />

109 Adresskalender Illerkreis 1 (1809), S. 125. Entsprechend auch VLA: PG<br />

Neuburg, Sch. 1: E<strong>in</strong>wohnertabelle, Feldkirch 20.06.1813 (hier statt<br />

„Neuburg“ „Mäder“ für „Neuburg-Mäder“).<br />

110 So Ulmer, Burgen (wie Anm. 103), S. 313-314. Die Landesbeschreibung<br />

1792 (wie Anm. 30), S. 26, gibt nur die Gebietsbegrenzung an.<br />

111 VLA: BA Sch. 84: Seewald an Kreiskommissariat, Hohenems 02.03.1807.<br />

112 VLA: RH/PG Lustenau, Sch. 1, Nr. 1: Seewald an Gerichtsammann,<br />

Hohenems 16.02.1807.<br />

113 VLA: BA Nr. 3220.<br />

114 Adresskalender Illerkreis 1 (1809), S. 127.<br />

115 VLA: BA Sch. 84: Platzer an Kreisamt, Bludenz 02.06.1806. Vgl. Welti,<br />

Bludenz (wie Anm. 67), S. 205-206.<br />

116 Platzer (wie Anm. 115) und Adm<strong>in</strong>istrator zu Bludenz Dialer erstatteten<br />

Bericht (VLA: BA Sch. 84).<br />

117 VLA: Vogta Bludenz Nr. 788: Mehrere undatierte Konzepte des Freiherrn<br />

von Sternbach. – Zum Folgenden vgl. Welti, Bludenz (wie Anm. 67), S.<br />

206-210; Tschaikner, Gayenhofen (wie Anm. 53). Ich danke Manfred<br />

Tschaikner herzlich für wertvolle Auskünfte und Diskussionen zum<br />

Thema.<br />

118 VLA: Vogta Bludenz Nr. 788: Spezialkommission an Vogta Bludenz,<br />

Nüziders 29.12.1806.<br />

119 VLA: BA Sch. 84: [Organisationskommission] an Vogta Bludenz, LG<br />

Sonnenberg und LG Montafon, Bregenz 02.01.1807.<br />

120 Verordnung 21.11.1806 die Organisation der Landgerichte und<br />

Rentämter <strong>in</strong> Tirol betr., RBl. 1806, S. 451. Pkte. 6-7.<br />

121 VLA: Vogta Bludenz Nr. 788: Besoldungsverzeichnis Platzer LG<br />

Sonnenberg an Landesdirektion <strong>in</strong> Schwaben, Nüziders 09.01.1808.<br />

122 VLA: Vogta Bludenz Nr. 909: Tabellarisches Verzeichnis, Bludenz<br />

01.01.1809.<br />

123 VLA: BA Sch. 11, Nr. 667: Platzer an Generallandeskommissariat,<br />

Bludenz 24.12.1807.<br />

124 VLA: Vogta Bludenz Nr. 788: Platzer an LG Sonnenberg als<br />

Stadtkommissariat, Bludenz 19.05.1808.<br />

125 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806), <strong>in</strong> Bezug auf die Churer<br />

und St. Galler Verwaltung.<br />

126 Ulmer, Klöster (wie Anm. 9), S. 35-36.<br />

127 VLA: Rentamt Bregenz Nr. 1/3: Schenkungserklärung, n.d. (24.07.1810)<br />

– Zur Auflösung und Vermögensverwertung der Mehrerau f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />

diesem Bestand zahlreiche Akten. Vgl. Otto Rieder, Karl August Graf von<br />

Reisach, der ehemalige Generalkommissär des Lech- und Illerkreises<br />

etc., <strong>in</strong>: Oberbayerisches Archiv (1915) 59, S. 189-382 [hier S. 278-297],<br />

und (1916) 60, S. 263-445; Ferd<strong>in</strong>and Hirn, Der Aufenthalt Dr. Schneiders<br />

<strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> im <strong>Jahre</strong> 1811, <strong>in</strong>: Forschungen und Mitteilungen zur<br />

Geschichte Tirols und <strong>Vorarlberg</strong>s 2 (1905), S. 29-43.<br />

128 Vgl. z.B. Bayerische Staatsbibliothek [fortan: BSB]: Deutsche<br />

Handschriften [fortan: Dt Hss] Cgm 6844/20 und 6844/21: Lit. A<br />

Topographie-Spezial-Tabellen des Illerkreises 1809/10 und 1811/12,<br />

LG Bregenz: Steuerdistrikt Carol<strong>in</strong>enau, u.a. mit Carol<strong>in</strong>enau, Fluh,<br />

Kennelbach, Rieden. 1809 hieß dieser große Steuerdistrikt noch<br />

„Vorkloster“ (VLA: Bayerischer Steuerkataster 5/93).<br />

129 Ulmer, Klöster (wie Anm. 9), S. 36-41 u. 111-112; Alois Niederstätter,<br />

Feldkirch, St. Johann, <strong>in</strong>: Die Benedikt<strong>in</strong>ischen Mönchs- und<br />

Nonnenklöster <strong>in</strong> Österreich und Südtirol, bearb. von Ulrich Faust/<br />

Waltraud Krassnig (Germania Benedictiona 3/1). St. Ottilien <strong>200</strong>0, S.<br />

411-433.<br />

130 Zur Verwertung des Vermögens vgl. VLA: Rentamt Feldkirch Nr. 19/1 bis<br />

19/6, 20/2, 41/1, 46/1, 46/2 und wahrsche<strong>in</strong>lich weitere Akten.<br />

131 Zu den Erwerbungen St. Gallens <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> vgl. Ulmer, Klöster (wie<br />

Anm. 9), S. 99-101, ohne H<strong>in</strong>weis auf ihr Schicksal.<br />

132 Caliezi, Räzüns (wie Anm. 8), S. 91-105.<br />

133 Johann Georg Mayer, Geschichte des Bistums Chur, Bd. 2. Stans 1914,<br />

S. 552-556; Ulmer, Klöster (wie Anm. 9), S. 96-97. – Zur Verwertung des<br />

Vermögens vgl. VLA: Rentamt Feldkirch Nr. 9/2, 13/1 bis 13/4, 16/1 und<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich weitere Akten.<br />

134 VLA: Bayerischer Steuerkataster 3/1 (1812).<br />

135 RBl. 1808, beigebunden nach S. 448.<br />

136 Weis, Begründung (wie Anm. 26), S. 46.<br />

137 Ebenda S. 64-65 u. 80.<br />

138 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

139 VLA: Landstände, Sch. 83, D 38; zudem Nachbaur, Kanzleisiegel (wie<br />

Anm. 53), S. 155.<br />

Seite 433


140 Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 31-32.<br />

141 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806); Hirn, Erhebung (wie<br />

Anm. 68), S. 33.<br />

142 VLA: Landstände, Sch. 83, D 38: Protokoll, Bregenz/Feldkirch<br />

22./23.06.1807.<br />

143 Verordnung 08.06.1807 die Gleichheit der Abgaben, Steuerrektifikation<br />

und Aufhebung der besonderen landschaftlichen Steuerkassen betr.,<br />

RBl. 1807, Sp. 969, Pkt. III.<br />

144 Vgl. Bilgeri, <strong>Vorarlberg</strong> 4 (wie Anm. 20), S. 95-96 u. 107-108.<br />

145 VLA: Landstände, Sch. 83, D 38: Landesdirektion an Zentralbureau<br />

Feldkirch, Ulm 13.01.1808.<br />

146 Weis, Begründung (wie Anm. 26), S. 74-75.<br />

147 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

148 Ebenda.<br />

149 Ebenda.<br />

150 Ebenda.<br />

151 RBl. 1808, Sp. 188-189.<br />

152 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

153 Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 32-34. – In VLA: BA Sch. 84, liegen<br />

e<strong>in</strong>ige Bewerbungen von Kandidaten e<strong>in</strong>, die nicht zum Zug gekommen<br />

se<strong>in</strong> dürften.<br />

154 Rieder, Reisach 1915 (wie Anm. 127), S. 246-249.<br />

155 Am 15.10.1809, zitiert nach: Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 34.<br />

156 Rieder, Reisach 1915 (wie Anm. 127), S. 248-250 u. 306-322. Vgl. auch<br />

Ferd<strong>in</strong>and Hirn, Die Aushebung der Geisel <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 1813, <strong>in</strong>:<br />

<strong>Jahre</strong>sbericht der k. k. Oberrealschule Dornbirn 1912/13, S. 3-31, hier S.<br />

8-9.<br />

157 VLA: Adm Hohenems Nr. 42: Kreiskommissariat an Adm Hohenems,<br />

Bregenz 09.10.1806 (Bekanntmachung liegt e<strong>in</strong>); VLA: Patente<br />

1806/12/02.<br />

158 VLA: Vogta Bludenz Nr. 788: Mehrere undatierte Konzepte des Freiherrn<br />

von Sternbach und „Amtsextraktions- und Organisationskommission <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong>“ an Vogteiamt Bludenz, Nüziders 29.12.1806.<br />

159 Am 24. 02.1807 konnte das Kreiskommissariat der Landesdirektion<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Landgerichte Vollzug melden (VLA: BA Nr. 3775). Das<br />

aufgelöste Rentamt der Herrschaft Bregenz übergab se<strong>in</strong>e Akten erst<br />

am 07.03.1807 an das neue Rentamt Bregenz. (VLA: Rentamt Bregenz Nr.<br />

5/1). Das E<strong>in</strong>reichungsprotokoll der Adm<strong>in</strong>istration Hohenems endet mit<br />

9. Jänner 1807 (VLA: Adm Hohenems Nr. 42).<br />

160 VLA: BA Sch. 85 und Sch. 87: Installationsprotokoll, Bregenz 10.02.1807<br />

Seite 434<br />

(jeweils Abschriften).<br />

161 VLA: BA Sch. 87: Verpflichtungsprotokoll Moz, Bregenz 10.02.1808;<br />

zudem Landrichter Georg Ignaz Kuttner, Nüziders 30.05.1808;<br />

Stadtrichter Georg Feurste<strong>in</strong>, Feldkirch 09.06.1808.<br />

162 Schümann, Konstitution (wie Anm. 62), S. 168.<br />

163 RBl. 1808, Sp. 985. – E<strong>in</strong>e gute Textedition bietet Bayerns Anfänge<br />

als Verfassungsstaat. Die Konstitution von 1808. E<strong>in</strong>e Ausstellung im<br />

Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Ausstellungskataloge der Staatlichen<br />

Archive Bayerns 49). München <strong>200</strong>8, S. 324-334.<br />

164 Weis, Begründung (wie Anm. 26), S. 65-66. Vgl. dazu die Beiträge <strong>in</strong>:<br />

Bayerns Anfänge als Verfassungsstaat (wie Anm. 163).<br />

165 E<strong>in</strong>e Auflistung bietet: Bayerns Anfänge (wie Anm. 163), S. 332-333.<br />

166 RBl. 1808, Sp. 985, 1. Titel § 2..<br />

167 Verordnung vom 01.05.1808 die Auflösung der dermaligen<br />

landschaftlichen Korporationen betreffend, RBl. 1808, Sp. 961.<br />

168 VLA: VOKA, Sch. 159, Nr. 24/22.<br />

169 VLA: Landstände Sch. 83 D 38: Übergabeprotokoll, Feldkirch<br />

16.05.1808.<br />

170 VLA: Landstände Sch. 112: E<strong>in</strong>laufprotokoll 1807-1809. Zur Liquidation<br />

vgl. VLA: Landstände, Sch. 83, D 38; VLA: VOKA, Sch. 159 Nr. 24/22: VLA:<br />

BA Sch. 87.<br />

171 Josef Grabherr, Die reichsunmittelbare Herrschaft Blumenegg.<br />

Geschichtliche Studie. Bregenz 1907 (Veröffentlichungen des Vere<strong>in</strong>es<br />

für christliche Kunst und Wissenschaft <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> 3), S. 222-223,<br />

geht auf diese Frage nicht e<strong>in</strong>, weist aber (S. 219, 220) bis 1805 e<strong>in</strong>en<br />

Blumenegger Landammann und bis 1806 e<strong>in</strong>en Walser Gerichtsammann<br />

aus.<br />

172 Zum Folgenden: Till Strobel, Territorium und Kreise<strong>in</strong>teilung Bayerns<br />

seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert, <strong>in</strong>: Bayerns Anfänge als<br />

Verfassungsstaat. Die Konstitution von 1808. E<strong>in</strong>e Ausstellung im<br />

Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Ausstellungskataloge der Staatlichen<br />

Archive Bayerns 49). München <strong>200</strong>8, S. 81-103.<br />

173 Entwurf Aret<strong>in</strong> 16.02.1807, Faksimile <strong>in</strong>: Strobel, Territorium (wie Anm.<br />

172), S. 96.<br />

174 Verordnung 21.06.1808 die Territorial-E<strong>in</strong>teilung des Königreichs Bayern<br />

betr., RBl. 1808, Sp. 1481.<br />

175 (Christian Jakob Wagenseil,) Nachricht von der feyerlichen Installation<br />

des Königlich Baierischen General-Kommissariats des Illerkreises<br />

zu Kempten, am 26. September 1808, <strong>in</strong>: Adresskalender Illerkreis 1<br />

(1809), S. 128-133.


176 VLA: Kreiskommissariat EProt 1/50.<br />

177 Entwurf Aret<strong>in</strong> 26.06.1810, Faksimile <strong>in</strong>: Strobel, Territorium (wie Anm.<br />

172), S. 97.<br />

178 Verordnung vom 23.09.1810 die Territorial-E<strong>in</strong>teilung des Königreichs<br />

betreffend, RBl. 1810, Sp. 809.<br />

179 Organisches Edikt 08.08.1808 die Anordnung der<br />

Kreisf<strong>in</strong>anzdirektionen betr., RBl. 1808, Sp. 1869.<br />

180 RBl. 1808, Sp. 985, 5. Titel § 1.<br />

181 RBl. 1808, Sp. 1785. Vgl. Monika von Walter, Konstitution und Justiz, <strong>in</strong>:<br />

Bayerns Anfänge als Verfassungsstaat. Die Konstitution von 1808. E<strong>in</strong>e<br />

Ausstellung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Ausstellungskataloge<br />

der Staatlichen Archive Bayerns 49). München <strong>200</strong>8, S. 249-270.<br />

182 Verordnung 03.12.1808 die Anordnung der neuen Stadtgerichte betr.,<br />

RBl. 1808, Sp. 2803, Pkt. 26.<br />

183 RBl. 1808, Sp. 3015.<br />

184 VLA: LG Feldkirch EProt 8/15: 91/1809, E<strong>in</strong>gang 11.01.1809. Vgl.<br />

Volaucnik, Feldkirch (wie Anm. 84).<br />

185 Tschaikner, Gayenhofen (wie Anm. 53).<br />

186 Verordnung 30.12.1808 das veränderte Instanzenverhältnis <strong>in</strong><br />

Krim<strong>in</strong>alsachen betr., RBl. 1809, Sp. 53.<br />

187 Verordnung 04.03.1809 die Ernennung der Landgerichtsassessoren<br />

und Aktuare für das gesamte Königreich betr., RBl. 1809, Sp. 441, die<br />

Ernennungen im Illerkreis, Sp. 465-467.<br />

188 Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), u.a. S. 85, 88, 91-94, 170-171, 184,<br />

201, 339, 365-366; Gebhard Blank, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Studenten an<br />

der Universität Innsbruck von 1756 bis 1817, ihr Studiengang, ihr<br />

Berufsleben. Masch. Hausarbeit Universität Innsbruck 1956, S. 13, 165-<br />

166. – Bei Peter Bußjäger, Geme<strong>in</strong>debuch Nüziders. Nüziders 1994, S.<br />

57, dürfte zum Teil e<strong>in</strong>e Verwechslung mit Abraham Kutter vorliegen.<br />

189 Organisationsreskript 1806 (im Anhang).<br />

190 RBl. 1810, Sp. 235 (Bregenz), 334 (Montafon, Feldkirch), 422 (Montafon).<br />

Vgl. Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 32.<br />

191 VLA: LG Feldkirch EProt 8/16: 239/1811, 283/1811 Anzeige<br />

des Dienstantritts an F<strong>in</strong>anzdirektion (30.08.1811) und<br />

Generalkreiskommissariat (04.09.1811).<br />

192 Kuttner: RBl. 1808, Sp. 821 (RBl. 1807, Sp. 189), RBl. 1809, Sp. 1918<br />

(Versetzung nach Simbach am Inn); Hauber: RBl. 1809, Sp. 1957.<br />

193 Hirn, Heimfall (wie Anm. 88), S. 18-19. – Generalkommissär Stichaner<br />

hatte Landrichter Beer von Weiler im Dezember 1813 aufgefordert, sich<br />

für e<strong>in</strong>ige Zeit von se<strong>in</strong>em Amt zurückzuziehen (ebenda, S. 8). Vgl.<br />

ebenda auch zur Haltung der Beamten 1813/14.<br />

194 RBl. 1808, Sp. 2245.<br />

195 Geregelt im Organischen Edikt 28.07.1808 über die gutsherrliche<br />

Gewalt, RBl. 1808, Sp. 1833<br />

196 Ebenda f<strong>in</strong>det sich diesbezüglich nicht ausdrücklich e<strong>in</strong>e Frist. De<br />

E<strong>in</strong>schränkung der Krim<strong>in</strong>algerichtsbarkeit war allerd<strong>in</strong>gs bereits im<br />

Organischen Edikt über die Gerichtsverfassung, RBl. 1808, Sp. 1785, §<br />

16, verfügt worden.<br />

197 Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 92.<br />

198 VLA: LG Feldkirch EProt 8/15: 91/1809 E<strong>in</strong>gang 11.01.1809; 267/1808<br />

E<strong>in</strong>gang 31.01.<strong>200</strong>9; zudem 327/1809 E<strong>in</strong>gang 05.02.1809 (Erledigung<br />

mit Übergabeprotokoll 22.03.1809).<br />

199 Zu Neuburg vgl. VLA: LG Feldkirch EProt 8/14: EProt 2243/1808; zu<br />

Dornbirn VLA: BA Nr. 3221 (Zeugnisse Seewald).<br />

<strong>200</strong> Puchta, Adel und Konstitution (wie Anm. 16), S. 271-296; Ernst, Adel<br />

(wie Anm. 89), S. 45-257.<br />

201 RBl. 1812, Sp. 1505.<br />

202 VLA: LG Feldkirch EProt 8/19: 2181/1813 E<strong>in</strong>gang 26.07.1813.<br />

203 Ebenda: 2499/1813 E<strong>in</strong>gang 23.08.1813.<br />

204 Vgl. VLA: LG Feldkirch EProt 8/19: 4129/1813, 4381/1813; EProt 8/20:<br />

500/1814, 730/1814, 1445/1814.<br />

205 Schmid, Pappus (wie Anm. 96), S. 90-91.<br />

206 1845 wurde es als „ruhend“ bezeichnet: Volkert, Handbuch (wie Anm.<br />

62), S. 617.<br />

207 VLA: BA Nr. 3221. Zur privilegierten Uniform: RBl. 1807, Sp. 486-487. –<br />

Für Lustenau fehlen wesentliche Attribute, die zum<strong>in</strong>dest der Form nach<br />

den Begriff „Unterlandesherrschaft“ rechtfertigen würden (vgl. He<strong>in</strong>z<br />

Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche<br />

Stellung der Mediatisierten 1815-1918. E<strong>in</strong> Beitrag zur deutschen<br />

Sozialgeschichte. Wien 1957, S. 16-20 u. 72-77).<br />

208 Verordnung 13.11.1810 die der königlichen Souveränität unterworfenen,<br />

bisher aber im Auslande domilizierenden Fürsten, Grafen und ehemals<br />

unmittelbaren adeligen Gutsbesitzer betr., RBl. 1810, Sp. 1241.<br />

209 Für den Vertrag werden drei Daten angegeben: 01.04.1807 (Welti,<br />

Reichsgrafschaft [wie An. 2], S. 265), 07.04.1811 (VLA: HoA 52,21;<br />

Abschrift nicht beigebunden), 30.09.1811 (Bergmann, Reichsgrafen [wie<br />

Anm. 2], S. 93).<br />

210 Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 92-93.<br />

211 VLA: HoA 52,21; Bergmann, Reichsgrafen (wie Anm. 2), S. 93.<br />

212 Davon g<strong>in</strong>g Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2), S. 267-268, aus.<br />

Seite 435


213 VLA: HoA 52,21: Konstitution der Ortsgerichtsbarkeit zu Lustenau 1813;<br />

RBl. 1814, Sp. 10; Königlich-Baierisches Intelligenzblatt des Illerkreises<br />

1814, Sp. 55. – Der abgebildete E<strong>in</strong>reichplan des Patrimonialgerichts<br />

Lustenau liegt <strong>in</strong> Staatsarchiv Augsburg: Regierung 3084a, ab. Für<br />

diesen H<strong>in</strong>weis und die Überlassung e<strong>in</strong>en Scans danke ich Dr.<br />

Wolfgang Scheffknecht, Historisches Archiv der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

Lustenau.<br />

214 Welti, Bludenz (wie Anm. 67), S. 209, begründet die Auflösung des<br />

Patrimonialgerichts mit der Errichtung e<strong>in</strong>es Krim<strong>in</strong>algerichts für ganz<br />

<strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> Feldkirch (leider wie üblich ohne Quellenh<strong>in</strong>weis). Die<br />

Errichtung e<strong>in</strong>es sprengelübergreifenden Krim<strong>in</strong>algerichtsbezirks<br />

konnte ich bisher nicht verifizieren.<br />

215 RBl. 1809, Sp. 209.<br />

216 Vgl. Anm. 219 und 329.<br />

217 Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 85 u. 88.<br />

218 Welti, Bludenz (wie Anm. 67), S. 210.<br />

219 Ebenda, S. 209-210. Zu Fritz zudem Ferd<strong>in</strong>and Hirn, Das Spezialgericht<br />

<strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau. E<strong>in</strong> Nachspiel zu <strong>Vorarlberg</strong>s Erhebung im <strong>Jahre</strong> 1809, <strong>in</strong>:<br />

<strong>Jahre</strong>sbericht der k. k. Oberrealschule Dornbirn 1910/11, S. 3-30, hier S.<br />

19, 21-22 u. 26.<br />

220 RBl. 1808, Sp. 985, 3. Teil § 5.<br />

221 RBl. 1808, Sp. 2789.<br />

222 Verordnung 13.05.1808 das allgeme<strong>in</strong>e Steuer-Provisorium für die<br />

Prov<strong>in</strong>z Baiern<br />

betr., RBl. 1808, Sp. 1089, Anhang Nr. 1; Verordnung 13.05.1808 das<br />

allgeme<strong>in</strong>e Steuer-Provisorium für die Prov<strong>in</strong>z Schwaben betr., RBl.<br />

1808, Sp. 1089.<br />

223 RBl. 1808, Sp. 2405.<br />

224 Ebenda, Anhang: Instruktion der Geme<strong>in</strong>devorsteher, § 5.<br />

225 VLA: Gericht, Landgericht und Bezirksamt [fortan: G/LG/BA] Dornbirn<br />

Polit. 1539/1808: LG Dornbirn an Generalkreiskommissariat, Dornbirn<br />

18.12.1808.<br />

226 Vgl. Volkert, Handbuch (wie Anm. 62), S. 88.<br />

227 VLA: BA Sch. 84: Organisationsentwurf (1806).<br />

228 Alois Niederstätter, Von Dorfvögten und Bannwarten. Die Entwicklung<br />

„kommunaler“ Strukturen <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> seit dem Mittelalter, <strong>in</strong><br />

diesem Band; Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Die ländliche Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong><br />

<strong>Vorarlberg</strong> bis 1800, <strong>in</strong>: Die ländliche Geme<strong>in</strong>de (Schriftenreihe der<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Alpenländer). Bozen 1988, S. 139-157.<br />

229 Manfred Tschaikner, Das Gericht Jagdberg <strong>in</strong> der frühen Neuzeit, <strong>in</strong>:<br />

Seite 436<br />

Das Gericht Jagdberg. Von der E<strong>in</strong>richtung 1319 bis zur Aufhebung 1808,<br />

hg. von Alois Niederstätter/Manfred Tschaikner (Elementa Walgau<br />

Schriftenreihe 4). Nenz<strong>in</strong>g <strong>200</strong>7, S. 49-114, hier S. 74.<br />

230 Zur Pfarrbildung: Andreas Ulmer, Erläuterungen zum Historischen<br />

Atlas der österreichischen Alpenländer, 2. Abt.: Die Kirchen- und<br />

Grafschaftskarte, 2. Teil: <strong>Vorarlberg</strong>. Wien 1951. Vgl. den Beitrag von<br />

Manfred Tschaikner, Herrschaft, Gericht, Steuergenossenschaft,<br />

Kirchspiel und Geme<strong>in</strong>de. Zur Verwaltungsgeschichte des Großraums<br />

Bludenz <strong>in</strong> der Frühen Neuzeit, <strong>in</strong> diesem Band.<br />

231 Verordnung 01.01.1806 das Regierungsblatt betr., RBl. 1806, S. 1.<br />

232 Vgl. den Beitrag von Alois Niederstätter, Die kirchliche Matrikenführung,<br />

<strong>in</strong> diesem Band.<br />

233 Ulrich Nachbaur, Das Feldkircher Walsergericht Damüls an der<br />

„Staatsgrenze“ zu Blumenegg, <strong>in</strong>: <strong>200</strong> <strong>Jahre</strong> Blumenegg bei Österreich.<br />

Beiträge zur Regionalgeschichte, hg. von Manfred Tschaikner (Bludenzer<br />

Geschichtsblätter 72-74). Bludenz <strong>200</strong>4, S. 25-109.<br />

234 Zuletzt wurde dies <strong>in</strong> § 70 der Geme<strong>in</strong>deordnung 1935 (LGBl. Nr.<br />

25/1935) geregelt, der 1945 an sich wieder <strong>in</strong> Kraft trat und bis<br />

1965 <strong>in</strong> Geltung blieb. Allerd<strong>in</strong>gs waren die Ortschaften 1938 mit<br />

der E<strong>in</strong>führung der Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung (RGBl. 1938, I,<br />

S. 237, Art. II § 1; GBlfLÖ Nr. 408/1938, Art. II § 1) aufgelöst und die<br />

Geme<strong>in</strong>den zu ihren Rechtsnachfolgern bestimmt worden. E<strong>in</strong>e<br />

Vermögensause<strong>in</strong>andersetzung wurde nach 1945 zum<strong>in</strong>dest diskutiert.<br />

235 Verordnung 30.12.1807 die Generaladm<strong>in</strong>istration des Stiftungs- und<br />

Kommunalvermögens im Königreiche Bayern betr., RBl. 1808, Sp. 209,<br />

mit 11 Beilagen. Vgl. bereits: Verordnung 29.12.1806 die Verwaltung der<br />

Stiftungen betr., RBl. 1907, Sp. 49.<br />

236 VLA: BA Sch. 11, Nr. 667: Kuttner an Generallandeskommissariat,<br />

Nüziders 26.12.1807.<br />

237 VLA: BA Sch. 11, Nr. 667: Inventarium, Nüziders 21.-24.12.1807.<br />

238 VLA: BA Sch. 6, Nr. 539: Inventarisation Kommunalvermögen<br />

Landgericht Feldkirch 1808. Vgl. Niederstätter, Dorfvögte (wie Anm. 229);<br />

Tschaikner, Jagdberg (wie Anm. 229), S. 80-85.<br />

239 Edikt 30.09.1811 über die Reklamationen wider das allgeme<strong>in</strong>e<br />

Steuer-Provisorium, RBl. 1811, Sp. 1521; Verordnung 22.11.1811 das<br />

allgeme<strong>in</strong>e Steuer-Mandat für das Etatsjahr 1811/12 betr., RBl. 1811,<br />

Sp. 1745. – Leider verfügt das <strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv nicht für alle<br />

Steuerdistrikte über die Häuser- und Rustikalsteuerkataster, noch<br />

seltener über Gewerbe- und Dom<strong>in</strong>ikalsteuerkataster (VLA: F<strong>in</strong>dbehelf<br />

Rep. 14/16). Allgeme<strong>in</strong> vgl. Josef Heider, Das bayerische Kataster.


Geschichte, Inhalt und Auswertung der rentamtlichen Kataster,<br />

Lager- und Grundbücher sowie der zugehörigen Flurkarten (Bayerische<br />

Heimatforschung 8). München 1954.<br />

240 Karl Lego, Geschichte des Österreichischen Grundkatasters. Wien<br />

1968, besonders S. 25, 31, 42, 45-46 u. 51-52; Ulrich Nachbaur, Die<br />

Hypothekenbank des Landes <strong>Vorarlberg</strong> 1897 bis 1925, <strong>in</strong>: Montfort 60<br />

(<strong>200</strong>8) 1/2, S. 52-81, hier S. 56.<br />

241 BSB: Dt Hss Cgm 6861/19: Lit. S Vermögen der Geme<strong>in</strong>den 1809/10, LG<br />

Innerbregenzerwald, Bezau 31.10.1811.<br />

242 BSB: Dt Hss Cgm 6861/20: Lit. S Vermögen der Geme<strong>in</strong>den 1811/12, LG<br />

Bregenz, Bregenz 31.12.1812.<br />

243 Ebenda, LG Sonnenberg, Bludenz 10.01.1813.<br />

244 Ebenda, LG Weiler, Weiler 31.05.1813.<br />

245 Staatsarchiv Augsburg: Bezirksamt L<strong>in</strong>dau 1050, Übersicht über die<br />

Unterabteilungen im k. b. LG Weiler, Weiler 31.12.1808. – Freundliche<br />

Mitteilung des Staatsarchivs Augsburg vom 24.03.<strong>200</strong>5 an Dr. Hermann<br />

Stoller (L<strong>in</strong>denberg), dem ich für e<strong>in</strong>e Fotokopie der Übersicht danke.<br />

246 Staatsarchiv Augsburg: Bezirksamt L<strong>in</strong>dau 1052 (wie Anm. 245):<br />

Fotokopie e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>deliste, Datierung der Fotokopie nicht<br />

entnehmen, Laufzeit des Aktes: 1808-1813.<br />

247 VLA: BA Sch. 11, Nr. 667: Konspekt, Bludenz 18.01.1814.<br />

248 VLA: LG Sonnenberg, Sch. 8, Nr. 123; VLA: BA Sch. 11, Nr. 667:<br />

Summarische Zusammenstellung Rentamt Feldkirch, Feldkirch<br />

24.03.1814.<br />

249 VLA: BA Sch. 10, Nr. 667: Verzeichnis der Schulden, St. Gerold<br />

07.09.1812. 1810 hatte nur e<strong>in</strong> Vorsteher gezeichnet (ebenda).<br />

250 Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Politische und Rechts-Geschichte, <strong>in</strong>: 50 <strong>Jahre</strong><br />

Rieden-Vorkloster bei Bregenz 1919-1969 Festschrift und Katalog der<br />

Ausstellung. Bregenz 1969, S. 43-46, hier S. 43, erweckt den E<strong>in</strong>druck,<br />

Fluh sei gleich 1814, nach der Rückkehr zu Österreich, selbständig<br />

geworden. Das trifft nicht zu. In e<strong>in</strong>em Generalkonspekt über die<br />

Bevölkerung der 18 Geme<strong>in</strong>dedistrikte des LG Bregenz 31.12.1814<br />

sche<strong>in</strong>t nur „Vorkloster“ (VLA: Kreisamt I [fortan: KA I], Sch. 339) auf. Am<br />

04.05.1816 erstattet Geme<strong>in</strong>derat Konrad Herlemann aus Fluh für die<br />

Geme<strong>in</strong>de Vorkloster Bericht und bemerkt, dass unter der bayerischen<br />

Regierung die vier Geme<strong>in</strong>den von Fluh, Kennelbach, Rieden und<br />

Vorkloster zu e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de oder e<strong>in</strong>em Distrikt zusammengezogen<br />

worden seien (VLA: LG Bregenz Commun. II-1307 u. 2413/1816). Bis April<br />

1817 stellte Fluh mit Herlemann den Vorsteher des „Distrikts“ Vorkloster<br />

und Rieden ((VLA: LG Bregenz Commun. III-4/1817). Im September 1820<br />

handelt die Geme<strong>in</strong>de Fluh selbständig (VLA: LG Bregenz Commun. VI-<br />

37/1820). Am 14.12.1822 fanden <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Fluh Wahlen statt, weil<br />

der Vorsteher, die Ausschüsse und der Kassier um Entlassung ersucht<br />

hatten (VLA: LG Bregenz Commun. VIII 2112/1822) 2413/1816).<br />

251 VLA: LG Bregenz, Commun. III-39/1818-19.<br />

252 Am 23.05.1817 suchten Vertreter der Pfarre Buch um die Trennung an,<br />

am 26.09.1817 beschied ihnen das Landesgubernium, sich <strong>in</strong> Geduld<br />

zu üben (VLA: KA I EProt 2840, 3786, 4366, 501/1817). Am 07.01.1820<br />

ersuchte die Pfarrgeme<strong>in</strong>de Buch erneut, e<strong>in</strong>e eigene Geme<strong>in</strong>de bilden<br />

zu dürfen; das Landgericht Bregenz riet davon ab (VLA: KA I EProt<br />

1/82-1 100, 183/1820). Ewald Hopfner, HeimatBuch. Geschichte und<br />

Porträt der Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>de Buch im Bezirk Bregenz. In alten Zeiten dem<br />

Gericht Hofsteig zugehörig. Buch <strong>200</strong>0, S. 163, geht davon aus, dass die<br />

Geme<strong>in</strong>detrennung wahrsche<strong>in</strong>lich 1818 erfolgte.<br />

253 1817 und 1818 zeichnete Mart<strong>in</strong> Schell<strong>in</strong>g als Geme<strong>in</strong>derat der<br />

Geme<strong>in</strong>de Steißberg (wie Anm. 251). Am 24.03.1824 ersuchte er als<br />

Vorsteher der Geme<strong>in</strong>de Buch das Landgericht Bregenz um se<strong>in</strong>e<br />

Entlassung, nachdem er das Amt bereits während der bayerischen<br />

Regierung 5 1/2 <strong>Jahre</strong> und <strong>in</strong> österreichischer Zeit erneut 4 <strong>Jahre</strong> und 3<br />

Monate ausgeübt habe; gleichzeitig ersuchte auch Geme<strong>in</strong>dekassier<br />

Baltus Böhler nach über vier <strong>Jahre</strong>n um Entlassung (VLA: LG<br />

Bregenz, Commun. X-569/1824). Das könnte auf e<strong>in</strong>e Wahl im Jahr<br />

1820 h<strong>in</strong>deuten. In e<strong>in</strong>em Konspekt über die Schuldentilgung der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den von 1821 sche<strong>in</strong>en Steißberg und Buch<br />

getrennt auf (VLA: KA I, Sch. 436). In der Geme<strong>in</strong>de Steißberg fanden<br />

1821 und 1822 Wahlen statt, bei denen Schell<strong>in</strong>g und Böhler nicht unter<br />

den Wählern aufgelistet s<strong>in</strong>d (VLA: LG Bregenz, Commun. VIII-14/1821-<br />

22).<br />

254 Als e<strong>in</strong>er von sehr wenigen geht Elmar Haller, Geschichte Sulzbergs.<br />

Dornbirn 1961, S. 163-166 u. 175-177, auf die Geme<strong>in</strong>debildung e<strong>in</strong>;<br />

zudem Gebhard Blank u.a., Sulzberg. Stationen der Geschichte.<br />

Sulzberg 1999, S. 52-59.<br />

255 VLA: G/LG/BA Dornbirn Polit. 1539/1808. Der hier e<strong>in</strong>liegende Konspekt<br />

datiert vom 12.02.1809.<br />

256 VLA: Kartensammlung 15/54-1 (30.08.1812), 15/54-2 (30.08.1812);<br />

abgedruckt <strong>in</strong> Blank u.a., Sulzberg (wie Anm. 254), S. 53.<br />

257 VLA: G/LG/BA Dornbirn Polit. 1539/1808: LG Dornbirn an<br />

Generalkreiskommissariat, Dornbirn 18.12.1808.<br />

258 VLA: G/LG/BA Dornbirn Polit. 1539/1808: Erläuterungen zum Konspekt,<br />

n.d.<br />

Seite 437


259 BSB: Dt Hss Cgm 6861/20: Lit. S Vermögen der Geme<strong>in</strong>den 1811/12,<br />

Tabelle LG Dornbirn, Dornbirn 06.01.1813.<br />

260 VLA: BA Sch. 85: Protokoll, Hohenems 03.11.1806.<br />

261 Aron Tänzer, Die Geschichte der Juden <strong>in</strong> Hohenems (Geschichte der<br />

Juden <strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> 1+2). Meran 1905, S. 196; zum Folgenden<br />

ebenda S. 164-207. Vgl. auch Harald Walser, Emanzipation und<br />

Ausgrenzung. Die Hohenemser Judengeme<strong>in</strong>de im 19. Jahrhundert,<br />

<strong>in</strong>: Antisemitismus <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>. Regionalstudie zur Geschichte e<strong>in</strong>er<br />

Weltanschauung, hg. von Werner Dreier (Studien zur Geschichte und<br />

Gesellschaft <strong>Vorarlberg</strong>s 4). Bregenz 1988, S. 84-131.<br />

262 RBl. 1813, Sp. 921, § 22.<br />

263 Vgl. Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Geme<strong>in</strong>den 1849 bis <strong>200</strong>8, <strong>in</strong> diesem<br />

Band.<br />

264 VLA: KA I Sch. 341, Mappe E<strong>in</strong>teilung der Ortschaften: Ausweis über<br />

die gemischten Gerichte <strong>in</strong> Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong>, wie solche vom 1.<br />

Mai 1817 an, <strong>in</strong> Gemäßheit des allerhöchsten Patents vom 14. März<br />

1817 zu bestehen haben, und über die ihren Bezirken zugewiesenen<br />

Geme<strong>in</strong>den.<br />

265 Hirn, Aushebung (wie Anm. 156), S. 5 u. 13.<br />

266 Benedikt Bilgeri, E<strong>in</strong> Gang durch die ältere Geschichte Rankweils, <strong>in</strong>:<br />

Heimat Rankweil, hg. von Josef Bösch. Rankweil 1967, S. 66-120, hier S.<br />

117. Vgl. Ulrich Nachbaur, „Marktgeme<strong>in</strong>de Rankweil“. Zum Werden und<br />

Wesen von Marktgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong>, <strong>in</strong> diesem Band.<br />

267 Am 6. April 1813 (RBl. 1813, Sp. 581).<br />

268 VLA: LG Sonnenberg, Sch. 8, Nr. 123.<br />

269 Ebenda: Konspekt Jänner 1808/09, Nüziders 11.02.1809. Vgl. Nachbaur,<br />

Damüls (wie Anm. 234), S. 30.<br />

270 VLA: Geme<strong>in</strong>dearchiv Röthis Nr. 2: Inventarium der Verteilung<br />

17.05.1816.<br />

271 VLA: KA I Publ. 612/1830.<br />

272 VLA: Landesausschuss: Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzen Stand Sonnenberg.<br />

Zum früheren Standesvermögen vgl. VLA: BA Sch. 11, Nr. 667:<br />

Generalkonspekt Stand Sonnenberg 1813. Vgl. z.B. Tschaikner, Jagdberg<br />

(wie Anm. 229), S. 75.<br />

273 Vgl. im Überblick Ulrich Nachbaur, <strong>Vorarlberg</strong>er Territorialfragen 1945<br />

bis 1948. E<strong>in</strong> Beitrag zur Geschichte der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesgrenzen seit<br />

1805 (Forschungen zur Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s 8). Konstanz <strong>200</strong>7, S. 19-<br />

21; zu Hohenems und Lustenau vgl. Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2),<br />

S. 268-286. Zu den Landgerichten Weiler, Sonthofen und Immenstadt:<br />

VLA: KA I Präsid. III-3/1815.<br />

Seite 438<br />

274 Königlich-Baierisches Intelligenzblatt des Illerkreises 1814, Sp. 611-616<br />

(Zitat Sp. 612).<br />

275 Bilgeri, <strong>Vorarlberg</strong> 4 (wie Anm. 20), S. 267-270.<br />

276 Vgl. Egon Koler, Die Wiedererrichtung der österreichischen Verwaltung<br />

<strong>in</strong> Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1814-1821. Masch. Diss. Universität<br />

Innsbruck 1937.<br />

277 VLA: KA I Publ. Commun. 156/1818; Welti, Bludenz (wie Anm. 67), S. 202-<br />

204; VLA: Vogta Bludenz Nr. 1015; VLA: LG Sonnenberg Nr. 323 (Sch. 15).<br />

278 VLA: KA I Publ. 96/1830; Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2), S. 296-<br />

299. Vgl. auch VLA: KA I Bau 1012/1843 (Landgerichtsgebäude Dornbirn).<br />

279 VLA: KA I Präsid. XXI-160/1835.<br />

280 VLA: KA I Präsid. XXII-140/1837-1838.<br />

281 Welti, Bludenz (wie Anm. 67), S. 210-211; VLA: Vogta Bludenz Nr.<br />

1015.<br />

282 VLA: KA I Publ. 96/1830; Welti, Reichsgrafschaft (wie Anm. 2), S. 287-<br />

302.<br />

283 VLA: KA I Publ. Commun. 1820: Organisation des Geme<strong>in</strong>dewesens.<br />

284 Ebenda; Entschließung 14.08.1819 die Regulirung der Geme<strong>in</strong>den<br />

und ihrer Vorstände <strong>in</strong> Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong> betreffend, Prov<strong>in</strong>zial-<br />

Gesetzsammlung von Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong> für das Jahr 1819, S. 755.<br />

285 Provisorischen Geme<strong>in</strong>degesetz 17.03.1849, RGBl. Nr. 70/1849.<br />

286 KA I Publ. 779/1838 (1838 mit Stuben und Hohenems Judengeme<strong>in</strong>de;<br />

ohne Nofels); Nachbaur, Geme<strong>in</strong>den (wie Anm. 263); Ulrich Nachbaur,<br />

Gesetzgebung und Verwaltung, <strong>in</strong>: <strong>Vorarlberg</strong>. Zwischen Fußach und<br />

Fl<strong>in</strong>t, Alemannentum und Weltoffenheit, hg. von Franz Mathis/Wolfgang<br />

Weber (Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945,<br />

Schriftenreihe des Forschungs<strong>in</strong>stitutes für politisch-historische Studien<br />

der Dr. Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg 6/4). Wien/Köln/Weimar<br />

<strong>200</strong>0, S. 464-522, hier S. 496.<br />

287 Josef Gebhard Roder, Bregenz vor 50 <strong>Jahre</strong>n (Separatabdruck<br />

aus <strong>Vorarlberg</strong>er Volksblatt). Bregenz 1902, S. 41. – Roder hatte<br />

Generallandeskommissär Schneider als Schreiber gedient (Hirn,<br />

Aufenthalt [wie Anm. 127], S. 32).<br />

288 Hören auf, fallen weg.<br />

289 E<strong>in</strong>nehmereien.<br />

290 Das <strong>in</strong>s Mittelalter zurückreichende kaiserliche Landgericht zu Rankweil<br />

(Müs<strong>in</strong>en) hatte bereits stark an Bedeutung e<strong>in</strong>gebüßt (Karl He<strong>in</strong>z<br />

Burmeister, Rankweil als Gerichtstätte, <strong>in</strong>: Heimat Rankweil, hg. von<br />

Josef Bösch. Rankweil 1967, S. 131-145).<br />

291 Dieser Punkt ist <strong>in</strong> der Bekanntmachung der Organisationskommission


vom 02.12.1806 (wie Anm. 158) mit „Modification der Patrimonial und<br />

Dorfgerichte“ übertitelt.<br />

292 Gebäude <strong>in</strong> Staatseigentum.<br />

293 Das Amtshaus der Herrschaft Hohenegg <strong>in</strong> Weitnau wurde samt<br />

Amtsgut am 27.07.1807 um 4.300 Gulden an Private verkauft, die<br />

„Amtstaferne“ <strong>in</strong> „Adler“ umbenannt (Karl He<strong>in</strong>z Burmeister, Das<br />

Amtshaus Hohenegg, se<strong>in</strong>e Entwicklung und se<strong>in</strong>e Bedeutung, <strong>in</strong>:<br />

Allgäuer Geschichtsfreund (<strong>200</strong>7) 107, S. 14-48).<br />

294 Die Stadt Bregenz erwarb am 01.12.1806 für das Landgericht e<strong>in</strong> Haus<br />

am Graben (heute Rathausstraße 27). 1808, nach der Auflösung des<br />

Kreiskommissariats, übersiedelte es <strong>in</strong>s ehemalige Kreisamtsgebäude<br />

am Leutbühel. Als Gefängnis diente der weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Teil des<br />

ehemaligen gräflichen Amtshauses <strong>in</strong> der Oberstadt (Nachbaur,<br />

Amtshäuser [wie Anm. 79], S. 11-17).<br />

295 Der Stand Bregenzerwald hatte 1789 den Bau e<strong>in</strong>es Gerichtsgebäudes<br />

<strong>in</strong> Bezau <strong>in</strong> Auftrag gegeben, das nun vergrößert, um e<strong>in</strong> Gefängnis<br />

(Fronfeste) erweitert wurde (Wilhelm Meusburger, Bezau. Geschichte,<br />

Gesellschaft, Kultur. Bezau 1995, S. 48). Da sich damit die h<strong>in</strong>ter der<br />

Bezegg gelegenen Geme<strong>in</strong>den durchsetzten, wurden ihnen offenbar die<br />

Kosten alle<strong>in</strong> auferlegt (vgl. Darstellung 4.1.).<br />

296 Gebäude <strong>in</strong> Staatseigentum.<br />

297 In Nüziders stand das Gerichtshaus des Standes Sonnenberg. Es fiel<br />

1865 e<strong>in</strong>em Dorfbrand zum Opfer (vgl. Anm. 81; Bußjäger, Nüziders [wie<br />

Anm. 189], S. 57).<br />

298 Am 06. 03.1807 wurde für das Gericht Sulzberg e<strong>in</strong>e ähnliche Regelung<br />

getroffen (Haller, Sulzberg [wie Anm. 254], S. 162-163).<br />

299 Ab 1810 diente das ehemalige „Marentische Gasthaus“ als<br />

Gerichtsgebäude (Montafoner Heimatbuch. Schruns 21980, S. 480).<br />

300 Nach den im Organisationsentwurf 1806 (VLA: BA Sch. 84) [fortan: OE<br />

1806] ausgewiesenen Familienzahlen bedeutete das für die Landrichter<br />

von Weiler 978, Feldkirch 804, Innerbregenzerwald 686, Bregenz 685,<br />

Sonnenberg 674, Dornbirn 638, Montafon ca. 533 Gulden Zulage.<br />

301 Brennholz.<br />

302 Als Abf<strong>in</strong>dungssumme.<br />

303 Vorteile, Nutzen, Vergütungen.<br />

304 Abf<strong>in</strong>dungssumme.<br />

305 Gefälle war bis <strong>in</strong> die Frühe Neuzeit e<strong>in</strong> Sammelbegriff für verschiedene<br />

obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Erträge, E<strong>in</strong>künfte oder<br />

Angaben.<br />

306 Taggelder.<br />

307 Mit Franz von V<strong>in</strong>tler (1768-1807) wurde der bisherige Kreishauptmann<br />

zum Kreiskommissär bestellt. Er starb am 22.04.1807 (Nachruf, RBl.<br />

1807, Sp. 884-886).<br />

308 Johann Peter Vögel aus Sulzberg dürfte zu den Proteges des<br />

Organisationskommissärs und späteren Generalkreiskommissärs von<br />

Merz gezählt haben. Vögel war 1801 bis 1803 Adm<strong>in</strong>istrationsgehilfe<br />

der k. k. Adm<strong>in</strong>istration Hohenems, 1803 bis 1804 Vogteiamtsverwalter<br />

<strong>in</strong> Bludenz und von Freiherr von Sternbach entlassen worden; laut<br />

Organisationskommission deshalb, weil Vögel ihm ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss<br />

auf dessen Richteramt gewährt habe. Vögel fand als Protokollist<br />

Anstellung beim Kreis- und Oberamt <strong>in</strong> Bregenz. Merz hielt ihn für<br />

e<strong>in</strong>e Landrichterstelle fähig und ersuchte darum, Vögel im H<strong>in</strong>blick<br />

auf dessen zahlreiche Familie und des unter der vorigen Regierung<br />

erlittenen Unrechts das Gehalt nicht zu kürzen. Vom Kreisamt muss<br />

Vögel schon bald <strong>in</strong> die Landesdirektion nach Ulm gewechselt haben.<br />

Im Juni 1807 begleitete er Merz als Landesdirektionssekretär zur<br />

Übernahme der landschaftlichen Kassen nach <strong>Vorarlberg</strong>. Von 1808 bis<br />

1813 ist er als Sekretär der F<strong>in</strong>anzdirektion des Illerkreises ausgewiesen.<br />

Von 1819 bis 1832 ist er als 2. Kreiskommissär im Kreisamt Bruneck<br />

ausgewiesen (OE 1806 [wie Anm. 300]; Blank, Studenten [wie Anm.<br />

188], S. 79; Welti, Bludenz (wie Anm. 67), S. 201; Hermann Sander,<br />

Die österreichischen Vögte von Bludenz, <strong>in</strong>: Programm der k. k. Ober-<br />

Realschule Innsbruck für das Studienjahr 1898/99. Innsbruck 1899, S.<br />

3-92, hier S. 85; VLA: Landstände, Sch. 83, D 38: Protokoll, Bregenz/<br />

Feldkirch 22./23.06.1807; OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

309 Joseph Gebhard Beer war 1784 bis 1789 Oberamtsprokurator und<br />

170 Akzessist beim Oberamt Bregenz, dann Amtmann der kle<strong>in</strong>en<br />

Herrschaft Hohenegg, 24 Dienstjahre, <strong>Jahre</strong>sgehalt 1.500 Gulden.<br />

Die Organisationskommission pries ihn als e<strong>in</strong>en der „vorzüglichen<br />

<strong>Vorarlberg</strong>ischen Staatsdiener“, der bei se<strong>in</strong>en Untertanen sehr beliebt<br />

sei. Beer soll se<strong>in</strong>er Ernennung durch Bestechung nachgeholfen haben<br />

(OE 1806 [wie Anm. 300]; Blank, Studenten [wie Anm. 188], S. 13; Hirn,<br />

Erhebung (wie Anm. 68), S. 32 und passim). Siehe Darstellung 4.13.<br />

310 Johann Michael Madlener (1764-1813) aus Sulz, hochfürstlicher Leibarzt<br />

<strong>in</strong> Buchau, Gerichtsphysikus des Gerichts Rankweil-Sulz, zuletzt des<br />

Gerichts Kellhöfe (VLA: BA Sch. 84: Ausweis der <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z <strong>Vorarlberg</strong><br />

bef<strong>in</strong>dlichen Ärzte und ihre Gehalte, n.d. [1806]); Blank, Studenten<br />

[wie Anm. 188], S. 140; J. K. Hueber-Florsperg, <strong>Vorarlberg</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />

wappenfähigen Familien dargestellt, Bd. 3. Bregenz 1881, S. 137).<br />

311 Immler war Gerichtsdiener der Herrschaft Hohenegg.<br />

Seite 439


312 Moz (Motz) war 1803 Oberbeamter und Landschreiber des<br />

Vogteiamts Feldkirch, später Kreis- und Oberamtsrat <strong>in</strong> Bregenz,<br />

seit 18 <strong>Jahre</strong>n im Staatsdienst, <strong>Jahre</strong>sgehalt 1.573 Gulden. Für die<br />

Organisationskommission hatte Moz für diese Stelle „sowohl durch<br />

die Bestimmungen se<strong>in</strong>er bisherigen Dienstskategorie als se<strong>in</strong>e<br />

moralischen und <strong>in</strong>tellektuellen Eigenschaften den ersten Anspruch.“<br />

Der „gutme<strong>in</strong>ende, aber schwache Landrichter“ wurde nach dem<br />

Aufstand 1809 nach Ravensburg versetzt (Hirn, Erhebung (wie Anm. 68),<br />

S. 392; OE 1806 [wie Anm. 300]; Instanzen-Schematismus für Tyrol und<br />

<strong>Vorarlberg</strong> 1803, S. 105). Siehe Darstellung 4.13.<br />

313 Gebhard Aberer war 1796 bis 1804 Kreis- und Oberamtspraktikant,<br />

1805 Oberamtsprotokollist <strong>in</strong> Bregenz, 11 Dienstjahre, 675 Gulden. Er<br />

wäre laut Organisationskommission gemäß se<strong>in</strong>er Dienstkategorie<br />

zu e<strong>in</strong>er höheren Anstellung berufen gewesen, die ihm aber derzeit<br />

nicht zugewiesen werden könne. Während des Aufstandes 1809 diente<br />

Aberer Generallandeskommissär Schneider als Sekretär. Anschließend<br />

wurde er nach Ravensburg versetzt, später offenbar pensioniert. Er<br />

hielt zu Anton Schneider Kontakt. 1813 war er bei den Landrechten <strong>in</strong><br />

Brünn angestellt. 1819 sche<strong>in</strong>t er als Landrichter im Bregenzerwald auf<br />

(Hirn, Erhebung [wie Anm. 68], S. 392; OE 1806 [wie Anm. 300], Hirn,<br />

Aufenthalt [wie Anm. 127], S. 32 u. 40-41; Rieder, Reisach 1915 [wie Anm.<br />

130], S. 299; Blank, Studenten [wie Anm. 188], S. 2; Schematismus der<br />

Prov<strong>in</strong>z Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong> 1819; VLA: <strong>Vorarlberg</strong>er Akten Nr. 555).<br />

314 Zur Staatsdienerpragmatik von 1805 siehe Darstellung 4.13.<br />

315 Dr. Wunibald Rosenstiel (1758-1816) war seit 1784 Kreis-, Stadt- und<br />

Landschaftsphysikus <strong>in</strong> Bregenz. Die Organisationskommission lobt<br />

ihn als „e<strong>in</strong> Mann von ausgezeichnetem verdienten Ruf im In- und<br />

Auslande, würdig <strong>in</strong> jedem Betracht, daß ihm noch ferner e<strong>in</strong>e Art<br />

von Oberaufsicht über die Sanitätsanstalten des Landes […] belassen<br />

werde.“ (OE 1806 [wie Anm. 300]; Instanzen-Schematismus für Tyrol und<br />

<strong>Vorarlberg</strong> 1803, S. 149 u. 192; Walter Zirker, „Alle<strong>in</strong> der Patient starb,<br />

vor er geheilt war“. Ärzte und Wundärzte <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> von 1814 bis 1914<br />

[Alemannia Studens Sonderbd. 3]. Regensburg 1998, S. 163).<br />

316 Johann Georg Bereitter (1775-1833) aus Buch war 1803 Kreis- und<br />

Oberamtspraktikant <strong>in</strong> Bregenz, dann Adm<strong>in</strong>istrator der Herrschaft<br />

Hohenems, 31 <strong>Jahre</strong> alt, 4 Dienstjahre, <strong>Jahre</strong>sgehalt 759 Gulden.<br />

E<strong>in</strong> großer Teil der Geme<strong>in</strong>den des Innerbregenzerwaldes habe sich<br />

laut Organisationskommission Bereitter anstelle des bisherigen<br />

Landschreibers Jakob Moosbrugger gewünscht. Er galt bald<br />

unbestritten als e<strong>in</strong>er der fähigsten Beamten. 1815 wurde er Richter,<br />

Seite 440<br />

1817 bis 1826 Präsident des Kollegialgerichts Feldkirch, anschließen<br />

Appellationsgerichtsrat <strong>in</strong> Innsbruck (OE 1806 [wie Anm. 300]; Hirn,<br />

Erhebung (wie Anm. 68), S. 16, 32 und passim; Blank, Studenten [wie<br />

Anm. 188], S. 16-18). Siehe Darstellung 4.13.<br />

317 Balthasar W<strong>in</strong>der aus Buch, Orts- und Gerichtsphysikus des Gerichts<br />

Innerbregenzerwald, Promotion 1804 (OE 1806 [wie Anm. 300]; VLA: BA<br />

Sch. 84: Ausweis der <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z <strong>Vorarlberg</strong> bef<strong>in</strong>dlichen Ärzte und<br />

ihre Gehalte, n.d. [1806]; Blank, Studenten [wie Anm. 188], S. 231).<br />

318 Andreas Metzler (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

319 Dr. Joseph von Ganahl (1759-1833) aus Tschagguns, 1803 nobilitiert,<br />

1789 bis 1804 Landadvokat, Gerichtschreiber, Oberamtsadvokat<br />

und Prokurator <strong>in</strong> Dornbirn, seit 1805 Syndikus der Stadt Bregenz<br />

und der unteren Stände, gemäß Organisationskommission „e<strong>in</strong><br />

Mann von überwiegendem Ansehen <strong>in</strong> diesem Lande, e<strong>in</strong>er<br />

der ersten Rechtsgelehrten, von unbescholtenem Ruf, strengen<br />

Sitten, und unermüdeter Thätigkeit“. 1815 wechselte Ganahl als<br />

Appellationsgerichtsrat nach Innsbruck, 1818 als Präsident des<br />

Kollegialgerichts nach Bozen (OE 1806 [wie Anm. 300]; Alois<br />

Niederstätter, Dr. Joseph Ganahl von Zanzenberg (1759-1833), <strong>in</strong>:<br />

Dornbirner Schriften (1988) 5, S. 31-35; Blank, Studenten [wie Anm.<br />

188], S. 87-93).<br />

320 Matt, 3 1/2 Dienstjahre, <strong>Jahre</strong>sgehalt 256 Gulden „e<strong>in</strong> junger Mann von<br />

vorzüglichen Anlagen“ (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

321 Dr. Johann Karl Hollenste<strong>in</strong> (1760-1810) aus Lustenau war<br />

von der Christen- und der Judengeme<strong>in</strong>de Hohenems als<br />

Geme<strong>in</strong>dearzt angestellt. Große Verdienste erwarb er sich um die<br />

Pockenschutzimpfung (OE 1806 [wie Anm. 300]; VLA: BA Sch. 84:<br />

Ausweis der <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z <strong>Vorarlberg</strong> bef<strong>in</strong>dlichen Ärzte und ihre<br />

Gehalte, n.d. [1806]; Tänzer, Juden [wie Anm. 261], S. 325 Anm. 2).<br />

322 Wohl Peter Vögl (Vögel), der 1803 als Adm<strong>in</strong>istrationsgehilfe der k. k.<br />

Adm<strong>in</strong>istration Hohenems ausgewiesen ist (Instanzen-Schematismus<br />

für Tyrol und <strong>Vorarlberg</strong> 1803, S. 104).<br />

323 Die Brüder Leopold, Christoph und Maximilian Gugger von Staudach<br />

sollen ihre Ernennung mit bedeutenden Schmiergeldzahlungen<br />

an Organisationskommissär Merz nachgeholfen haben. Laut<br />

Organisationskommission entsprach sie mit der Bestellung des Christoph<br />

von Gugger dem Wunsch der Gerichte Rankweil-Sulz, Jagdberg und<br />

Neuburg und war sich sicher, dass „die gründliche wissenschaftliche<br />

Bildung, die unbestechliche Gerechtigkeitsliebe, und die rastlose<br />

Thätigkeit dieses geprüften und klugen Geschäftsmannes die allerhöchste


Entschließung ohneh<strong>in</strong> zu se<strong>in</strong>en Gunsten bestimmen würde.“ Nach<br />

dem Aufstand von 1809 wurde er nach Geisl<strong>in</strong>gen versetzt, konnte aber<br />

1811 wieder nach Feldkirch zurückkehren (OE 1806 [wie Anm. 300]; Hirn,<br />

Erhebung (wie Anm. 68), S. 32, 392). Siehe Darstellung 4.13.<br />

324 Franz Ferd<strong>in</strong>and Funkner von Funken (1778-1838), Sohn des<br />

Oberamtmanns von Hohenems, 1790-1791 Kreisamtspraktikant <strong>in</strong><br />

Bregenz, stand 1794 bis 1797 als Akzessist und Praktikant im Dienst des<br />

Oberamtes der Markgrafschaft Burgau zu Günzburg, das <strong>in</strong> Großkötz e<strong>in</strong><br />

Pflegamt unterhielt, zuletzt als Beamter im Breisgau, bis dieser an das<br />

Haus Habsburg-Este fiel (OE 1806 [wie Anm. 300]; Quarthal/Wieland/<br />

Dürr, Vorderösterreich [wie Anm. 1], S. 347 u. 359-360; Blank, Studenten<br />

[wie Anm. 188], S. 87).<br />

325 Dr. Franz Josef Griß (1761-1847) aus Rankweil, praktizierte seit 1791 <strong>in</strong><br />

Feldkirch, wurde 1797 <strong>in</strong> den Stadtrat gewählt und zeichnete sich 1799<br />

als Hauptmann der Feldkircher Scharfschützenkompanie aus. Er war<br />

1806 bis 1817 Landgerichtsarzt <strong>in</strong> Feldkirch, anschließend bis 1823<br />

Kreisphysikus <strong>in</strong> Bregenz (OE 1806 [wie Anm. 300]; Andreas Ulmer/<br />

Christoph Vallaster, Bedeutende Feldkircher. Von Hugo von Montfort bis<br />

zur Gegenwart. Bregenz 1975, S. 220-221; Blank, Studenten [wie Anm.<br />

188], S. 104-105).<br />

326 Erne, bisheriges <strong>Jahre</strong>sgehalt 500 Gulden <strong>in</strong>klusive Beteiligung an den<br />

Taxen (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

327 Andreas Vonbun, Landschreiber des Gerichts Sonnenberg, 1803<br />

kurzzeitig provisorischer Vogteiverwalter <strong>in</strong> Bludenz, soll se<strong>in</strong>er<br />

Bestellung mit Schmiergeld nachgeholfen haben. Die künftigen<br />

Geme<strong>in</strong>den des Landgerichts, so die Organisationskommission,<br />

ersuchten schriftlich um se<strong>in</strong>e Ernennung: „Er hat den Ruf e<strong>in</strong>es<br />

gerechten und fleißigen Justizbeamten, verwaltet bereits seit 13 <strong>Jahre</strong>n<br />

alle Justiz- und Polizeygeschäfte dieses sehr ausgebreiteten Gerichts zu<br />

allgeme<strong>in</strong> erklärten Zufriedenheit, sowohl desjenigen Gerichts, dessen<br />

Angelegenheiten er besorgte, als auch der benachbarten Geme<strong>in</strong>den<br />

[…].“ Vonbun starb am 11.02.1808 mit 48 <strong>Jahre</strong>n (OE 1806 [wie Anm.<br />

300]; Hermann Sander, Die österreichischen Vögte von Bludenz, <strong>in</strong>:<br />

Programm der k. k. Ober-Realschule Innsbruck für das Studienjahr<br />

1898/99. Innsbruck 1899, S. 3-92; Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 32;<br />

VLA: Sterbebuch Nüziders [Mikrofilm]). Siehe Darstellung 4.13.<br />

328 Johann Josef von Ganahl, Stadt- und Landphysikus <strong>in</strong> Bludenz, 17<br />

Dienstjahre (VLA: BA Sch. 84: Ausweis der <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z <strong>Vorarlberg</strong><br />

bef<strong>in</strong>dlichen Ärzte und ihre Gehalte, n.d. [1806]).<br />

329 Laut Organisationskommission ersuchten der Landammann und<br />

die Geschworenen des Gerichts Montafon um Maximilian von<br />

Gugger als Landrichter, da der Montafoner Landschreiber Theodor<br />

Fritz (hier irrtümlich „Frick“), „e<strong>in</strong> Mann von Thätigkeit und guter<br />

wissenschaftlicher Bildung“, das Vertrauen nicht besitze und von<br />

„zu reizbarer Gemüthsart“ für dieses Volk zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>e. Gugger,<br />

ehemals Landschreiber des Innerbregenzerwaldes, e<strong>in</strong>en „wegen se<strong>in</strong>er<br />

juridischen Kenntnisse, se<strong>in</strong>er erprobten Klugheit und re<strong>in</strong>en Moralität<br />

sehr zu empfehlenden Beamten“, habe sich Landesgouverneur<br />

Ferd<strong>in</strong>and Graf Biss<strong>in</strong>gen-Nippenburg 1802 bei se<strong>in</strong>er Versetzung<br />

als Generalgouverneur nach Venedig als Präsidialsekretär erbeten.<br />

Nicht lange vor dem Ausbruch des letzten Krieges sei Gugger zum<br />

Polizeikommissär von Ud<strong>in</strong>e ernannt worden, wo ihm das Klima<br />

zugesetzt habe. Seit Ausbruch des letzten Krieges sei er ohne<br />

Anstellung <strong>in</strong> <strong>Vorarlberg</strong> und nun bereit, „diesen etwas gefährlichen<br />

Posten anzunehmen.“ Gugger soll Merz bestochen haben. Nach dem<br />

Aufstand von 1809 wurde er nach Tettnang versetzt (OE 1806 [wie Anm.<br />

300]; Hirn, Erhebung (wie Anm. 68), S. 32, 392).<br />

330 OE 1806 [wie Anm. 300]: „Da sich ke<strong>in</strong> berühmter Arzt <strong>in</strong> diesem<br />

abgelegenen Gebirgstheil niederzulassen entschließen dürfte, so<br />

glaubt der königliche Kommissär, den bisher <strong>in</strong> Satte<strong>in</strong>s wohnhaft und<br />

geprüften Doctor Medic<strong>in</strong>ae Bertsch, der sich vorzüglich bis nun mit<br />

der Geburtshilfe abgegeben, <strong>in</strong> gehorsamsten Vorschlag br<strong>in</strong>gen zu<br />

dürfen.“ – Wohl Dr. Johann Bertsch (1775-1863) aus Schnifis, Promotion<br />

1801, bis 1822 Landgerichtsarzt <strong>in</strong> Schruns, 1822 bis 1825 Distriktsarzt<br />

<strong>in</strong> Lermoos, 1826 bis 1827 Bezirksarzt <strong>in</strong> Weißenbach, 1828 bis 1830<br />

Bezirksarzt <strong>in</strong> Prutz, 1830 bis zum<strong>in</strong>dest 1849 Bezirksarzt <strong>in</strong> Bludenz,<br />

sche<strong>in</strong>t ab 1858 <strong>in</strong> Rankweil auf (Blank, Studenten [wie Anm. 188], S.<br />

19; Zirker, Ärzte [wie Anm. 315], S. 37, 47, 69, 138).<br />

331 Jakob Moosbrugger, bisher Landschreiber des Innerbregenzerwaldes,<br />

„besitzt gründliche juridische Kenntnisse, und den unbezweifelten<br />

Ruf e<strong>in</strong>es sehr rechtschaffenden Mannes,“ sei aber bei e<strong>in</strong>em großen<br />

Teil der Bregenzerwälder Geme<strong>in</strong>den nicht beliebt, argumentierte<br />

die Organisationskommission. Er sei 1799 als Hauptmann der<br />

Landesschützen verwundet worden und seither im Gebrauch des<br />

rechten Arms bee<strong>in</strong>trächtigt, was ihn zu e<strong>in</strong>er angestrengten Arbeit<br />

untauglich mache. Deshalb wurde vorgeschlagen, ihn zum Stadtrichter<br />

und Stadtkommissär <strong>in</strong> Bregenz zu ernennen (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

Er führte als Major auch das Bürgermilitär im Landgericht Bregenz<br />

(Adresskalender Illerkreis 2 (1810), S. 20.) Bei der Auflösung des<br />

Stadtgerichts Ende 1808 wurde Moosbrugger zum Stadtgerichtsassessor<br />

Seite 441


<strong>in</strong> Neuburg an der Donau ernannt (RBl. 1808, Sp. 3008).<br />

332 Gebhard Schneider, bisher Kanzlist und Quartiermeister der Stadt<br />

Bregenz (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

333 Da der Feldkircher und oberständische Syndikus Ignaz Rederer als<br />

Leiter des landschaftlichen Zentralbureaus <strong>in</strong> Aussicht genommen<br />

sei, schlug die Organisationskommission Alois Eberl<strong>in</strong>, den<br />

bisherigen Rentmeister des Vogteiamts Feldkirch als Stadtrichter und<br />

Stadtkommissär vor, „weil derselbe ungeachtet se<strong>in</strong>er nicht bezweifelten<br />

Treue und Redlichkeit <strong>in</strong> dem Kameralfache nimmermehr den strengen<br />

Erfordernissen des Dienstes Genüge leisten dürfte, im Justizfache<br />

h<strong>in</strong>gegen als sehr brauchbarer Beamter bekannt ist, und sich bereits<br />

die Achtung und das Vertrauen der Bürgerschaft dieser Stadt <strong>in</strong> hohem<br />

Grade eigen gemacht hat.“ (OE 1806 [wie Anm. 300]). Im September<br />

1807 wurde Eberl<strong>in</strong> zum Rentbeamten <strong>in</strong> Oberdorf ernannt (RBl. 1807,<br />

Sp. 1601). Ihm folgte im Oktober 1808 bis <strong>Jahre</strong>sende provisorisch noch<br />

Georg Feurste<strong>in</strong> (RBl. 1808, Sp. 759). Feurste<strong>in</strong> musste sich nach dem<br />

Aufstand von 1809 vor dem Spezialgericht <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau verantworten (Hirn,<br />

Spezialgericht [wie Anm. 219], S. 19 u. 22; vgl. auch Hirn, Aushebung<br />

[wie Anm. 156], S. 7 u. 29); zu Rederer: Blank, Studenten [wie Anm. 188],<br />

S. 165-166.<br />

334 Zu Höcht siehe Darstellung 4.13. Im September 1807 wurde Höcht<br />

als Rentbeamter nach Günzburg versetzt. Ihm folgte der bisherige<br />

Rechnungskommissär David Asmus (RBl. 1807, Sp. 1602).<br />

335 Organisationskommissär Merz traute sich nicht, se<strong>in</strong>en Konfidenten,<br />

den landschaftlichen Buchhalter Leopold von Gugger vorzuschlagen.<br />

Gugger wurde Rentmeister <strong>in</strong> Immenstadt (Hirn, Erhebung [wie Anm.<br />

68], S. 32). Zweite Wahl war Franz Anton Fritschner , der bereits<br />

We<strong>in</strong>garten als Oberamtmann der Herrschaft Blumenegg diente, dann<br />

ab 1803 Oranien-Nassau, ab 1804 Österreich als Oberamtmann der<br />

Herrschaften Blumenegg und St. Gerold, <strong>Jahre</strong>sgehalt 1.176 Gulden, der<br />

„se<strong>in</strong> Amt bis nun mit aller Treue, Ordnung und Pünktlichkeit geführt zu<br />

haben sche<strong>in</strong>t, und die Gefälle, die er bisher adm<strong>in</strong>istriert, den größten<br />

Theil der Kameralgefälle des künftigen Rentamts Feldkirch ausmachen.“<br />

(OE 1806 [wie Anm. 300]). Siehe Darstellung 4.13.<br />

336 Josef Zipper war elf <strong>Jahre</strong> Kanzleidiener beim Vogteiamt Feldkirch,<br />

<strong>Jahre</strong>sgehalt 256 Gulden (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

337 Isford<strong>in</strong>k war bereits 64 <strong>Jahre</strong> alt, hatte 34 <strong>Jahre</strong> gedient, und schien<br />

der Organisationskommission deshalb zum Antritt der neuen Laufbahn<br />

e<strong>in</strong>es sehr anstrengenden Staatsdienstes nicht mehr tauglich zu se<strong>in</strong><br />

(OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

Seite 442<br />

338 Zulassung.<br />

339 Georg Feurste<strong>in</strong> aus Andelsbuch, diente seit 14 <strong>Jahre</strong>n, war bis 1806<br />

Landschreiber beim Vogteiamt Feldkirch, wurde im Oktober 1808 zum<br />

provisorischen Stadtgerichtsverwalter <strong>in</strong> Feldkirch bestellt (OE 1806<br />

[wie Anm. 300], RBl. 1808, Sp. 759; Blank, Studenten [wie Anm. 188], S.<br />

70-71).<br />

340 Flatz war Registrator und Taxator beim Kreis- und Oberamt <strong>in</strong> Bregenz.<br />

Die Organisationskommission schätzte ihn als rechtschaffenen und<br />

fleißigen Beamten e<strong>in</strong>, allerd<strong>in</strong>gs von zu beschränkten Fähigkeiten für<br />

das neue Rentamt (OE 1806 [wie Anm. 300]).<br />

341 E<strong>in</strong>ser hatte bereits dem 1806 aufgehoben Benedikt<strong>in</strong>erstift Mehrerau<br />

als Oberamtmann gedient und adm<strong>in</strong>istrierte die Gefälle bis 20.01.1807.<br />

Er war von der Organisationskommission als Nachfolger Höchts <strong>in</strong> der<br />

Leitung des Rentamtes Bregenz vorgesehen, wurde aber im September<br />

1807 zum Kastenbeamten <strong>in</strong> Kempten ernannt. Später diente er als<br />

Regierungssekretär <strong>in</strong> L<strong>in</strong>z (Rieder, Reisach 1915 [wie Anm. 130], S. 278<br />

Anm. 1; OE 1806 [wie Anm. 300], RBl. 1807, Sp. 1602).<br />

342 Joachim Bergmann aus Bregenz war 1798-1799 Adm<strong>in</strong>istrationsgehilfe<br />

<strong>in</strong> Hohenems, dann Kreis- und Oberamtspraktikant <strong>in</strong> Bregenz, 1805/06<br />

provisorischer Verwalter der österreichischen Herrschaft Rhäzüns. Er<br />

könne se<strong>in</strong>en Posten wegen Schulden solange nicht verlassen, bis<br />

Österreich ihm nicht den Rückstand se<strong>in</strong>es verdienten Gehalts nicht<br />

vergüte (OE 1806 [wie Anm. 300]; Blank, Studenten [wie Anm. 188], S.<br />

20). Siehe Darstellung 4.13.<br />

343 Adrian von Häusler/Häußler (1742-1820) war, wie bereits se<strong>in</strong> Vater,<br />

seit 1768 Amtmann des Reichsstiftes Chur gewesen, <strong>Jahre</strong>sgehalt 850<br />

Gulden. Seit 1771 war er zudem Postmeister <strong>in</strong> Feldkirch und blieb dies<br />

auch <strong>in</strong> bayerischen Diensten. Nach dem Aufstand von 1809 musste<br />

sich Häusler vor dem Spezialgericht <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau verantworten (OE 1806<br />

[wie Anm. 300]; Ulmer/Vallaster, Feldkircher [wie Anm. 317], S. 219-220;<br />

Blank, Studenten [wie Anm. 188], S. 121-123; Hirn, Spezialgericht [wie<br />

Anm. 219], S. 19).<br />

344 Meißburger (Meusburger), <strong>Jahre</strong>sgehalt 358 Gulden (OE 1806 [wie Anm.<br />

300]).<br />

Historischer Atlas von Bayerisch-Schwaben.<br />

Augsburg 1955 (Wolfgang Zorn)


Seite 443


Seite 444


Seite 445


Fotonachweis<br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Landespressestelle,<br />

Bregenz: S. 18, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 30,<br />

31 (Arno Meusburger), 76, 79, 81, 83, 85, 89, 92, 93, 96<br />

(Alexandra Serra).<br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Schulmediencenter,<br />

Bregenz: 395, 426.<br />

Archiv der Landeshauptstadt Bregenz: S. 198, 323, 325,<br />

327, 329, 330, 331.<br />

Bayerische Staatsbibliothek (Kartensammlung), München:<br />

S. 402 (Mapp. XI,48), 406 (Mapp. XI,50 0-12)<br />

Benedikt Bilgeri, Geschichte <strong>Vorarlberg</strong>s, Bd. 4. Graz 1982:<br />

S. 117, 118, 119, 418.<br />

Burmeister. Die Geme<strong>in</strong>dewappen von <strong>Vorarlberg</strong>. Sigmar<strong>in</strong>gen<br />

1975: S. 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214,<br />

215, 216, 217.<br />

Festschrift zur Jahrhundertfeier 1809-1909 <strong>in</strong> Bregenz.<br />

Bregenz 1909: S. 363.<br />

Geme<strong>in</strong>dearchiv Lech: S. 360.<br />

Güfel, Gis<strong>in</strong>gen. Feldkirch <strong>200</strong>5: S. 253.<br />

Hauptschützengilde Feldkirch: S.124, 125, 141.<br />

Hirn, <strong>Vorarlberg</strong>s Erhebung 1809. Bregenz 1909: S. 365.<br />

Historischer Atlas von Bayerisch-Schwaben. Augsburg<br />

1955: S. 374, 443, 444, 445.<br />

Karl<strong>in</strong>ger/Holböck, Die <strong>Vorarlberg</strong>er Bistumsfrage. Graz<br />

u.a. 1963: S. 187<br />

Marktgeme<strong>in</strong>dearchiv Nenz<strong>in</strong>g: S. 110, 112, 368.<br />

Montafoner Museen, Schruns: 272, 273, 274, 275, 276, 278,<br />

302, 314, 315, 316, 317, 318, 319.<br />

Schloss Hofen, Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung,<br />

Lochau: 167, 170, 174, 175.<br />

Staatsarchiv Augsburg: S. 408 (Regierung 3084a).<br />

Stadtarchiv Feldkirch: S. 126, 144, 220, 227, 231, 232, 235,<br />

236, 239, 240, 245, 246, 249, 251, 254.<br />

Stadtbibliothek Feldkirch: S. 122, 128, 129, 151.<br />

Tosters. E<strong>in</strong>e Dorfgeschichte. Feldkirch <strong>200</strong>2: S. 246.<br />

Seite 446<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesarchiv, Bregenz: S. 115, 116, 158, 161,<br />

164, 188, 190, 194, 199, <strong>200</strong>, 201, 202, 203, 218, 222, 223,<br />

224, 229, 233, 237, 242, 243, 247, 260, 261, 262, 263, 264,<br />

267, 270, 280, 283, 285, 287, 289, 290, 293, 302, 303, 304,<br />

305, 306, 307, 308, 309, 335, 343, 351, 362, 369, 370, 381,<br />

385, 386, 387, 388, 393, 401, 404, 417, 421.<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesmuseum, Bregenz:<br />

S. 142, 152, 338, 373.<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landtag, Landtagsdirektion, Bregenz:<br />

S. 36, 38 (Harald Pfarrmaier).<br />

W<strong>in</strong>kler, Gruß aus Alt-Feldkirch. Bregenz 1990:<br />

S. 221, 225, 234.<br />

Wirtschaftsarchiv <strong>Vorarlberg</strong>, Feldkirch:<br />

S. 133, 145.<br />

Z’Hard am See. Hard 1990: S. 265.


Orts- und Personenregister<br />

Bei den Orten s<strong>in</strong>d Bayern, Österreich und <strong>Vorarlberg</strong> aufgrund<br />

der Häufigkeit nicht und bei den Personen nur natürliche<br />

Personen berücksichtigt.<br />

Aberer, Gebhard 426, 440<br />

Achberg, Herrschaft 375<br />

Adam, Johann 427<br />

Adegold, Maria Elisabeth 145<br />

Aitrang 411<br />

Alberschwende 206, 340, 367<br />

Gericht 326, 380, 415, 420<br />

Albertani, Cornelia 334<br />

Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg, Graf 293<br />

Alfenz (Bach) 281, 283, 290-295, 299<br />

Allgäu 123, 262<br />

Allgäu-Bodensee, Ritterbezirk 372 f.<br />

Allgäuer, Andreas 222<br />

Allgäuer, Karl 250<br />

Allgäuer, Stefan 231, 233, 247, 250<br />

Alt St. Johann 254<br />

Altach 160, 206, 367, 421<br />

Altenburg, Gericht 380, 416, 423<br />

Altenstadt siehe Feldkirch<br />

Altlaubenberg siehe Laubenberg<br />

Altshausen, Landkomturei 375<br />

Alvier (Bach) 283<br />

Amann, Andreas 314<br />

Amann, Bartholomä 142<br />

Amann, Franz Anton 274<br />

Amann, Gerold 13, 73, 91, 93<br />

Amann, Johann 147<br />

Amann, Joseph 139<br />

Andelsbuch 87, 206, 338, 340-342, 347 f., 350, 352, 355,<br />

367, 415, 442<br />

Bezegg 206, 339 f., 347-351, 355 f., 385, 424<br />

Annaberg 186<br />

Apfeltrang 392<br />

Arco, Karl Graf von 383<br />

Arlberg (Pass) 116, 198, 260, 269, 301, 359, 371, 381 f.,<br />

396, 422<br />

Athen 193<br />

Au 188, 206, 333 f., 336, 337, 339, 347, 352, 355, 367, 415<br />

Augsburg 125, 186, 399, 404<br />

Diözese 136, 188<br />

August<strong>in</strong>us, hl. 185<br />

Augustus, Kaiser 193<br />

Außerfern 404<br />

Austerlitz/Slavkov u Brna (Tschechien) 114, 123, 361,<br />

372, 377<br />

Azmoos 145<br />

Baal, Johann Josef 136<br />

Babenhausen 375, 410<br />

Bachmann, Ferd<strong>in</strong>and 128 f., 160<br />

Bachmann, Markus 304, 305, 317, 319<br />

Bachste<strong>in</strong>, Kuno 9<br />

Baden, Großherzogtum 114, 143<br />

Baden-Württemberg 165<br />

Bäder, Bernhard 138<br />

Bahl, Erw<strong>in</strong> 103<br />

Baier, Franz Josef 139<br />

Baier, Xaver 139<br />

Balzers 378, 430<br />

Bamberg 148<br />

Bartholomäberg 97, 102 f., 108 f., 206, 271, 290, 304-306,<br />

317 f., 367, 414 f.<br />

Steuerdistrikt 293, 414 f.<br />

Bartholomäus, hl. 206, 305<br />

Basel 186<br />

Batlogg, Helmut 72<br />

Batlogg, Ignaz (Lorüns) 297<br />

Batlogg, Ignaz (St. Anton) 102 f., 308<br />

Batlogg, Johann Joseph 275 f.<br />

Bayern, Prov<strong>in</strong>z 383, 390 f. 397, 400<br />

Beck, Gebhard 226, 243<br />

Beer, Joseph Gebhard 399, 406, 416, 426, 439<br />

Beer, Natalie 316<br />

Beiser, Alb<strong>in</strong> 334<br />

Belrupt-Tissac, Carl Graf 225<br />

Bedernau 411<br />

Seite 447


Bendern 372, 383, 395 f., 423<br />

Benedikt XIV., Papst 189<br />

Benzer, Arnulf 308<br />

Berchtel, Johann Josef 287<br />

Berchtold, Wilfried 7, 10, 13, 15, 17, 26, 33, 35, 37 f.<br />

Bereitter, Johann Georg 399, 406, 415, 426, 440<br />

Berghofer-Weichner, Mathilde 25<br />

Bergmann, Joachim 378, 428, 430, 442<br />

Bergmann, Joseph 294<br />

Bergmeister, Johann 225 f., 228, 242 f.<br />

Berl<strong>in</strong> 10, 78, 84, 314, 329, 339, 359, 366<br />

Berl<strong>in</strong>ger, Kaspar 337<br />

Bern 83, 378<br />

Bertle, Hans 272, 302, 313 f., 319<br />

Bertsch, Jakob 72<br />

Bertsch, Johann 427, 441<br />

Bertsch, Ros<strong>in</strong>a 147<br />

Bertschler, August 231<br />

Bertschler, Johann 220-223<br />

Besançon 186<br />

Besserer, Lietfriedus 316<br />

Beuren 411<br />

Bezau 116, 138, 188, 206, 266, 341, 347, 352, 356,<br />

367 f., 385, 399, 415, 421, 424-426, 439<br />

Bezegg siehe Andelsbuch<br />

Bickel, Sebastian 333-335<br />

Biedermann, Josef 222<br />

Bildste<strong>in</strong> (früher: Steißberg) 159, 206, 367 f., 415 f., 437<br />

Bilgeri, Benedikt 119, 121, 364, 202, 268, 292, 307, 309,<br />

339<br />

Biss<strong>in</strong>gen-Nippenburg, Ferd<strong>in</strong>and Graf 124, 441<br />

Bitschnau, Eduard 103<br />

Bitschnau, Franz Josef 102<br />

Bitschnau, Hans 232 f.<br />

Bitschnau, Josef 109<br />

Bitschnau, Maria Josefa 275<br />

Bizau 207, 345, 347 f., 352, 367, 415<br />

Blaickner, Elfriede 48<br />

Blons 207, 367, 414, 416<br />

Seite 448<br />

Bludenz 11 f., 39, 57, 97, 99, 114, 116, 139, 147, 152, 157, 188,<br />

193, 197-<strong>200</strong>, 207, 219, 224, 237, 239, 259, 267, 275 f.,<br />

282-288, 291-298, 300-302, 304, 306 f., 313, 321, 356<br />

f., 361 f., 367 f., 380-382, 384, 388-390, 394 f., 405,<br />

409, 415, 418, 420, 423-425, 427, 441<br />

Außerbraz 282 f.<br />

B<strong>in</strong>gs 239, 286, 300<br />

Brunnenfeld 286, 290, 300<br />

Gasünd 300<br />

Grubs 300<br />

Rad<strong>in</strong> 300<br />

St. Leonhard 300<br />

Gerichtsbezirk 281, 296<br />

Herrschaft 20, 114, 199, 260, 282 f., 287, 293 f., 305,<br />

309, 361, 371-373, 379, 380 f., 383 f., 389, 394, 395,<br />

398, 423, 426, 439, 441<br />

Kirchspiel 282-287, 290<br />

Region 281, 289, 294,<br />

Verwaltungsbezirk 199, 302, 441<br />

Bludesch 157, 188, 207, 290, 367, 414 f.<br />

Blum, Oswald 230<br />

Blumenegg, Herrschaft, Landschaft 19 f., 114, 296, 361,<br />

371-373, 375 f., 379, 382 f., 388, 396, 401, 413 f.,<br />

419-421, 423 f., 427, 434, 442<br />

Geme<strong>in</strong>de (Thür<strong>in</strong>gerberg) 368<br />

Blumenried 411<br />

Bodensee 19, 123, 144, 151, 165, 209, 259, 321, 324, 329,<br />

340<br />

Böhler, Baltus 437<br />

Böhler, Georg 233<br />

Böhmen 113, 134, 371<br />

Bosch, Otto 228<br />

Bösch, Robert 42<br />

Bourbon-Parma, Sixtus von 77<br />

Bozen 126, 235, 440<br />

Gries 235<br />

Brand 207, 281, 296, 367, 414 f.<br />

Brandis, Freiherr Ulrich von 162<br />

Brandnertal 284<br />

Bredschneider, Joseph 147, 148


Braz siehe Innerbraz<br />

Bregenz 11-13, 19 f., 31, 33, 35, 37, 39, 46, 49, 57, 73, 75-79,<br />

81-83, 87, 91 f., 95 f., 113 f., 123-126, 133, 137-139, 141-<br />

143, 150-152, 157, 182 f., 185, 187, 197-199, 207, 219,<br />

224, 228, 237, 243, 254, 259, 267, 301, 321-332, 340,<br />

361-363, 367 f., 377 f., 380-383, 385, 390 f., 395, 397-<br />

399, 405, 415 f., 419 f., 423-428, 439 f., 442<br />

Fluh (E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung 1938/1946) 182, 367, 416, 433,<br />

437<br />

Rieden (früher: Vorkloster, Karol<strong>in</strong>enau, E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

1919) 117, 243, 329, 367 f., 395, 415 f., 433, 437<br />

Kloster Mehrerau 117 f., 135, 137, 314, 323 f., 326, 328,<br />

340 f., 345, 362 f., 385, 395, 416, 423, 426 f., 433, 442<br />

Herrschaft 20, 114, 116-119, 198 f., 322, 326, 341, 361,<br />

371-374, 379-381, 383, 414, 423, 434, 440<br />

Landgericht 23, 142, 385, 399, 400, 403, 404, 405,<br />

406, 410, 414, 416, 422, 425, 426, 439<br />

Landkreis 201<br />

Verwaltungsbezirk 199<br />

Bregenzerach (Fluss) 321, 323<br />

Bregenzerwald 13, 77, 165, 254, 266, 323, 336, 339-353, 355<br />

Gericht (H<strong>in</strong>terbregenzerwald) 13, 21, 23, 197 f., 201,<br />

206, 301, 303, 338, 339-353, 380, 382, 397, 420, 424,<br />

427, 439-441<br />

Verwaltungsbezirk 199<br />

siehe auch Innerbregenzerwald<br />

Breisgau, Herrschaft 371, 441<br />

Brentano, Joseph Anton Bonifaz 133<br />

Breuss, Ulrich 149<br />

Briem, Wunibald 135<br />

Brixen, Diözese 234<br />

Hochstift 114, 361, 371<br />

Brünn 117, 147, 440<br />

Brüssel 28<br />

Brugger, Anton 306<br />

Brugger, Hermann 304<br />

Bruneck 439<br />

Buch (bis ca. 1820 bei Steißberg, siehe Bildste<strong>in</strong>) 159, 207,<br />

367, 416, 437<br />

Buchau, Reichsstift 439<br />

Buchhorn 403<br />

Buchloe 410<br />

Buchs 248, 256<br />

Büchel, Basil 247<br />

Büchel, Paul 236, 244<br />

Bürkle, Ludwig 227, 229-231, 234, 246<br />

Bürs 64, 162, 188, 207, 281, 283-285, 291, 367, 414 f.<br />

Galv<strong>in</strong>a-Alpe 291<br />

Bürserberg 207, 281, 294, 296, 367, 414<br />

Bunschi, Eleonore 10, 112<br />

Buol, Georg Andreas 275<br />

Buol-Schauenburg, Karl Rudolf von 136<br />

Burgau, Markgrafschaft 114, 361, 371, 441<br />

Burmeister, Karl He<strong>in</strong>z 121, 364, 203, 205, 309<br />

Bußjäger, Peter 9, 12, 33, 35, 37-39, 51, 97<br />

Buxheim 375, 410<br />

Buzíens siehe Gaschurn<br />

Byr, Robert 362<br />

Caldonazzi, Mart<strong>in</strong> 203<br />

Camichel, Johann 116<br />

Campo Formio (Italien) 114<br />

Cembo<strong>in</strong>g/Vesoul 337<br />

Chur 237, 324, 372<br />

Kloster St. Luzi 372, 396<br />

Hochstift, Diözese 137, 187 f., 372, 395 f., 423, 428, 442<br />

Cless<strong>in</strong>, Karl Fidel 147<br />

Dajeng, He<strong>in</strong>rich 100, 102<br />

Dalaas 64, 188, 207, 283, 291, 294, 300, 367, 414 f.<br />

Dalmatien 114<br />

Damüls 188, 201, 208, 303, 336 f., 384, 414 f., 420<br />

Gericht 380, 414, 420, 424<br />

Danielsi, Daniel 145<br />

Daubrawa, Franz Anton von 274<br />

Davos 313<br />

Deutschland 66, 82 f., 87, 95 f., 105, 116, 140, 194, <strong>200</strong>,<br />

219, 303, 315, 334, 421<br />

Dialer, Joseph Hilar 390<br />

Diedo, sel. 340<br />

Seite 449


Dieterle, Franz 229<br />

Dörler, Simon 12 f., 73, 93<br />

Domenica, Sr. 334<br />

Donau (Fluss) 19, 371<br />

Doren 208, 367, 416<br />

Dornbirn 10, 20, 23, 25, 75, 79, 92, 95, 141 f., 147, 169,<br />

198 f., 202, 208, 249, 259, 261-265, 267, 301, 333, 363,<br />

367, 380, 388, 392, 407, 415 f., 418-420, 424, 440<br />

Ebnit (E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung 1932) 367, 415, 417 f., 421<br />

Hof 159<br />

Landgericht 23, 376, 399, 403, 405-407, 409 f., 415 f.,<br />

421, 423-426, 439<br />

Verwaltungsbezirk 199<br />

Dresden 84<br />

Drexel, Mathias 101<br />

Drexel, Matthias 276<br />

Düns 157, 162, 206, 367, 414<br />

Dünser, Niklas 146<br />

Dünserberg 162, 208, 284, 318, 367, 414<br />

Futsch 162<br />

Dür, Wilfried 318<br />

Durig, Johann 136<br />

Durig, Theodor 109<br />

Durocher, Rechnungskommissär 400<br />

Ebenhoch, Adolf 117<br />

Ebenhoch, Fidel 145<br />

Ebenhoch, Joseph Fidel 225<br />

Eberl<strong>in</strong>, Alois 126, 127, 391, 427<br />

Ebersberg 431<br />

Ebner, Johann von 271<br />

Ebnit siehe Dornbirn<br />

Ebratzhofen 415<br />

Edelstetten 375, 410<br />

Egg 13, 92, 188, 208, 336, 339, 341 f., 347, 350, 352, 367,<br />

415, 421, 432<br />

Egger, Franz Jonas 136<br />

Ehbach (Bach) 254<br />

Eichenberg 208, 318, 367, 368, 416<br />

Eichenhofer, Johann 148<br />

Seite 450<br />

Eichstädt 371<br />

E<strong>in</strong>ser, Franz Anton 427, 442<br />

E<strong>in</strong>siedeln, Kloster 159, 372<br />

Eisenberg 411<br />

Eisenburg 411<br />

Eisenegger, Anton 229<br />

Elbs, Benno 18<br />

Ellensohn, Josef 314<br />

Ellhofen 415<br />

Herrschaft 372 f., 375, 383, 423<br />

Ender, Johann 143<br />

Ender, Otto 75, 79, 82-84, 250<br />

Ermacora, Felix 51<br />

Erne, Gerichtsdiener 426, 441<br />

Esterbauer, Fried 51<br />

Europäische Union 28, 50 f., 68, 88, 92, 166, 172<br />

Faé, Hans 258<br />

Fahrenschon, Georg 10, 18, 25,<br />

Fässler, Pius 337<br />

Feierle, Peter 143<br />

Felder (Beamter) 150<br />

Felder, Franz Michael 339<br />

Feldkirch 9, 11-13, 18, 20 f., 37, 114, 122-130, 132-152, 188,<br />

197-256, 258-261, 267, 269, 275, 288, 301, 321, 324,<br />

328, 334, 361, 367, 380-382, 385, 388, 390-392, 396-<br />

398, 401, 405, 415, 419-421, 423-428, 432, 436, 440-<br />

442<br />

St. Johann 395, 396, 423<br />

Altenstadt (Vere<strong>in</strong>igung 1925) 135 f., 138-140, 143, 148,<br />

157, 160 f., 218-237, 241, 244-248, 250-252, 254, 256,<br />

258, 367, 415, 432<br />

Gis<strong>in</strong>gen (bis 1925 Geme<strong>in</strong>de Altenstadt) 139, 143, 219,<br />

228 f., 231, 234-237, 245, 247, 249 f., 252 f.<br />

Gis<strong>in</strong>gen Kapf 224<br />

Levis (bis 1925 Geme<strong>in</strong>de Altenstadt) 137, 219-234, 237,<br />

243 f., 246, 250, 254<br />

Nofels (bis 1925 Geme<strong>in</strong>de Altenstadt) 139, 142 f., 219,<br />

225, 228 f., 234, 245, 247, 249 f., 254 f., 367 f., 415,<br />

432, 437


Bangs 139, 228, 236, 249, 252, 254 f.<br />

Fresch 131, 228, 255<br />

Matschels 139<br />

Tisis (Vere<strong>in</strong>igung 1925) 139 f., 142, 160, 188,<br />

218 f., 241-245, 250-252, 254, 367 f.<br />

Galmist 294<br />

Heiligkreuz, Reichenfeld (E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung 1896)<br />

241, 242, 243, 244, 245, 260<br />

Tosters (Vere<strong>in</strong>igung 1925) 139, 142, 160, 218 f.,<br />

236-241, 244-247, 249-252, 254, 367 f., 392<br />

Breiter Wasen 237, 240<br />

Hub 139, 142, 238, 249<br />

Tostnerau 238, 240<br />

Diözese 18<br />

Herrschaft 20, 114, 162, 198, 262, 269, 296, 342, 344,<br />

348, 361, 371-373, 379-381, 383, 392, 413- 415, 419,<br />

421, 423, 439, 442<br />

Landgericht 23, 132 f., 135, 140, 142, 149, 151 f., 264,<br />

385, 392, 399, 403, 405-407, 410, 414 f., 423-427, 432,<br />

439<br />

Verwaltungsbezirk 199, 264<br />

Fellheim 411<br />

Ferd<strong>in</strong>and I., Erzherzog 198, 301<br />

Ferthofen 411<br />

Feuerle, Peter 138<br />

Feuerste<strong>in</strong>, Georg 126, 427, 442<br />

Feuerste<strong>in</strong>, Josef 337<br />

Feuerste<strong>in</strong>, Max 12, 13, 73, 93<br />

Figl, Wolfgang 13<br />

F<strong>in</strong>k, Jodok 71, 77-81, 84, 87<br />

Flatz, Karl Fidel 427, 442<br />

Fleisch, Eduard 293<br />

Flexen (Pass) 359 f.<br />

Florenz 186<br />

Flür, Isidor 294<br />

Fluh siehe Bregenz<br />

Fontanella 208, 336, 367, 413 f., 420<br />

Frank, Karl 236, 244<br />

Franken (Bayern) 19<br />

Franken, Prov<strong>in</strong>z 390 f.<br />

Frankreich 19, 113 f., 116, 123, 133, 137, 140, 143, 145, 185 f.,<br />

189, 193, 272, 275, 337, 362, 364, 371, 373 f., 377 f.,<br />

401<br />

Franz I., König 189<br />

Franz II./I., Kaiser 114, 116, 124, 134, 151, 329, 371<br />

Franz Joseph I., Kaiser 24, 77, 199, 362, 422<br />

Frastanz 10, 12, 111, 157, 162, 188, 208, 225, 266, 367, 414 f.<br />

Felsenau 225<br />

Sam<strong>in</strong>atal 229<br />

Fraxern 209, 367, 432<br />

Frei, Anton 296<br />

Freiburg im Breisgau 269, 382<br />

Friaul 145<br />

Frick, Josef 222<br />

Fridl, Nikolaus 149<br />

Friedrichshafen 372<br />

Frisch, Max 88<br />

Fritsch, Anton 244, 250, 254<br />

Fritschner, Franz Anton 406, 427, 442<br />

Fritz, Ernst 106<br />

Fritz, Theodor 391, 409, 441<br />

Fritz, Thomas 294<br />

Fritz, Wilhelm 73<br />

Froschauer, Sebastian von 220<br />

Fröwis, Wilhelm von 346<br />

Füssen 140, 403, 410<br />

Funkner von Funken, Franz Ferd<strong>in</strong>and 426, 441<br />

Furtenbach, Anton von 228<br />

Fußach 88, 182, 209, 324, 367 f., 415, 418 f., 432<br />

Gabriel, Ferd<strong>in</strong>and 13<br />

Gaißau 182, 209, 367 f., 415, 418 f.<br />

Gallus, hl. 214, 318<br />

Galtür 292<br />

Gamon, Thomas 9 f., 111 f.<br />

Ganahl, Arnold 225, 243 f.<br />

Ganahl, Carl 221-223, 242<br />

Ganahl, Franz (Feldkirch) 222<br />

Ganahl, Franz (Schruns) 274<br />

Ganahl, Johann Josef 124, 133, 137, 143, 151 f.<br />

Seite 451


Ganahl, Johann Josef von 427, 441<br />

Ganahl, Josef von 124, 399, 406, 409, 412, 418 f., 426, 440<br />

Ganahl, Karl 234<br />

Ganahl, Philipp 228<br />

Ganahl, Rudolf 221<br />

Ganner, Krist<strong>in</strong>a 13, 93<br />

Gardasee 19<br />

Gaschurn 11, 97, 102 f., 107, 109, 209, 271 f., 304, 306, 316-<br />

318, 367, 415<br />

Buzíens 281, 288, 292-295<br />

Maria Schnee 316, 318<br />

Partenen 315-318<br />

Partenen Loch 316<br />

Silvrettaspeicher 316<br />

Ze<strong>in</strong>isjoch 294<br />

Gasser, Siegfried 46<br />

Gatard, Agathe 337<br />

Geiger, Rupert 237-239, 247, 250, 254<br />

Geisl<strong>in</strong>gen 406, 441<br />

Gelasius I., Papst 185<br />

Gellert, Christian Fürchtegott 144<br />

Geßner, Salomon 144<br />

Gestratz 415<br />

Getzner, Albert 225<br />

Giacometti, Zaccaria 51<br />

Gilm, Johann Nepomuk von 126, 141<br />

Gimmi, Joseph von 406<br />

G<strong>in</strong>thör, Gebhard 228<br />

Gis<strong>in</strong>gen siehe Feldkirch<br />

Glarus, Kanton 254<br />

Gnaiger, Klaus 121, 364<br />

Göfis 147, 157, 160, 209, 367, 415<br />

Tufers 160<br />

Gögele, Ra<strong>in</strong>er 48<br />

Gohm, Anton 231 f., 234-237, 240 f., 246 f., 250, 254<br />

Gopp, Josef 240<br />

Götzens 366<br />

Götzis 10, 15, 17, 19, 25, 29, 75, 95, 135, 160 f., 164, 209,<br />

259, 261-265, 267, 304, 321, 367, 392, 415, 421, 432<br />

Grabherr, Elmar 202, 307 f.<br />

Seite 452<br />

Graff, Kaspar 133 f.<br />

Gram, Hermann 406<br />

Grass, Josef 111<br />

Graubünden 275, 316<br />

Kanton 377, 378<br />

Grauer Bund 377<br />

Geme<strong>in</strong>e Drei Bünde 377<br />

Gravenreuth, Karl Ernst Freiherr von 123, 125, 136<br />

Greber, Josef 337<br />

Greber, Maria Christ<strong>in</strong>e 274<br />

Griss, Alois 239, 240<br />

Griß, Andreas 147<br />

Griß, Franz Josef 426, 441<br />

Grönenbach 403, 410<br />

Großbritannien 116, 145<br />

Großes Walsertal 165, 187, 293, 413<br />

Großkötz 426, 441<br />

Gruber, Wilhelm 247<br />

Grünenbach 374, 392, 416<br />

Gericht 380, 415, 423<br />

Gsteu, Emil 244<br />

Günzburg 371, 383, 403, 410, 441, 442<br />

Gugger von Staudach, Christoph 124, 126, 127, 130, 132,<br />

142, 146f., 391, 399, 405 f., 414, 426, 440<br />

Gugger von Staudach, Leopold 153, 397, 440, 442<br />

Gugger von Staudach, Maximilian 153, 273, 399 f., 405,<br />

406, 427, 440 f.<br />

Gugger von Staudach, Cölest<strong>in</strong> 142<br />

Gunz, Gebhard Wendel<strong>in</strong> 201, 254, 303<br />

Gunz, Johann 117, 362<br />

Gut, Andre 243<br />

Gutenberg (Bayern) 411<br />

Gutenberg (Liechtenste<strong>in</strong>) 371, 377 f.<br />

Häfele, Arnulf 72<br />

Hagen, Moses 187<br />

Hager, J. Michael 337<br />

Halder, Gebhard 18, 35<br />

Hall (Tirol) 49<br />

Haller, Carl 229


Hanau 140<br />

Harbatshofen 415<br />

Hard 87, 159, 165, 199 f., 209, 264, 301, 367, 415 f.<br />

Hartmann von Werdenberg-Sargans, Graf 291<br />

Hartmann, Georg 187 f.<br />

Hartmann, Hans 294<br />

Hauber, Joseph Anton 406, 416<br />

Hauser, Johann Nepomuk 77 f.<br />

Häusle, Josef 229<br />

Häusle, Josef Anton 146<br />

Häusler, Adrian von 125, 428, 442<br />

Häusler, Elmar 12, 33, 35, 38, 57<br />

Häusler, Laura 13, 93<br />

Hefel, Mart<strong>in</strong> 147<br />

Hegau-Allgäu-Bodensee, Ritterkanton 373<br />

Heidegger, Christ<strong>in</strong>a 115<br />

Heidegger, Kathar<strong>in</strong>a 337<br />

Heimenkirch 415<br />

He<strong>in</strong>e, He<strong>in</strong>rich 117, 361<br />

Helbok, Adolf 119, 363 f., 366<br />

Henggi, Hans 294<br />

Hensler, Anna 118, 363<br />

Herburger, Hubert 73, 89, 96<br />

Herburger, Johann Georg 392<br />

Herburger, Josef 250<br />

Herder, Johann Gottfried von 144<br />

Herlemann, Konrad 437<br />

Hilbe, Ferd<strong>in</strong>and 229<br />

H<strong>in</strong>terberg siehe Sulzberg<br />

H<strong>in</strong>terbregenzerwald siehe Bregenzerwald Gericht<br />

H<strong>in</strong>terobel siehe Langen bei Bregenz<br />

Hipoltste<strong>in</strong> 334<br />

Hippolyt (Gegenbischof von Rom) 185<br />

Hirn, Ferd<strong>in</strong>and 119, 125, 362<br />

Hittisau 116, 182, 210, 366-368, 415, 420 f.<br />

Bolgenach (früher: Reute, E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung 1938) 182,<br />

367 f., 415 f.<br />

Hochkrumbach siehe Warth<br />

Höchst 10, 182, 210, 368, 415, 418 f., 432<br />

Höchst (St. Johann-Höchst, Höchst-Fußach), Gericht,<br />

Hof 23, 158 f., 380, 423<br />

Höcht, Oberamtsrat 383, 398, 427, 442<br />

Hörbranz 210, 266 f., 415 f.<br />

Hofen, Priorat 159, 372<br />

Hofer, Andreas 116 f., 123, 134, 361-363<br />

Hofer, Otto 12<br />

Hofrieden, Gericht 323 f., 326-329, 380, 382, 385, 416, 423<br />

Hofsteig, Gericht 159 f., 326, 329, 380, 382, 416, 423<br />

Hohenegg, Herrschaft, Gericht 114, 310, 327, 361, 371-374,<br />

380 f., 385, 423, 426, 439,<br />

Hohenems 10, 12, 23, 91, 96, 188, 210, 259, 262-267, 368,<br />

374, 388, 407, 409, 415, 418 f., 421, 426, 440<br />

Judengeme<strong>in</strong>de 23, 367 f., 388, 418 f., 438, 440<br />

Herrschaft 19 f., 114, 199, 259, 261, 306, 361, 371-373,<br />

376, 379-382, 397, 418, 420 f., 423 f., 426, 430, 439-<br />

442<br />

Hohenraunau 411<br />

Hohenweiler 210, 368, 415<br />

Ho<strong>in</strong>kes, Theodor 247, 250<br />

Hollenste<strong>in</strong>, Johann Karl 426, 440<br />

Holzgau 335<br />

Honold, Konrad 12, 202, 304-309, 313-319<br />

Hopferau 411<br />

Huber, Erw<strong>in</strong> 18, 25<br />

Huber, Josef 108<br />

Huber, Primus 9, 111<br />

Huber, Wolf 314<br />

Hueber, Blasius 286, 412<br />

Hueber, Jakob 102<br />

Hugo II. von Montfort, Graf 322 f.<br />

Hundbiß auf Waltrams, Dom<strong>in</strong>ik 432<br />

Hundbiß auf Waltrams, Franz Anton 432<br />

Ilga, sel. 341<br />

Ill (Fluss) 236, 237 f., 246, 249, 252 f., 281, 283 f., 290 f.,<br />

293-295, 309, 388<br />

Illereichen 411<br />

Illerfeld 411<br />

Illerkreis 20, 115, 129, 133, 151, 392, 403-406, 410, 439<br />

Seite 453


Illertissen 410<br />

Immenstadt 153, 403, 410, 442<br />

Immler, Johann Georg 426, 439<br />

Imst 201<br />

Indermauer, Ignaz Anton von 275<br />

Inn (Fluss) 371<br />

Innerbraz 210, 281-284, 291, 296, 368, 414 f.<br />

Innerbregenzerwald, Landgericht 23, 138, 385, 399, 403,<br />

405 f., 410, 415, 421, 423-426, 439 f.<br />

Innonzenz III., Papst 185<br />

Innsbruck 12, 35, 39, 49, 97, 117-119, 124, 126, 136, 148,<br />

151 f., <strong>200</strong> f., 224, 269, 271 f., 274, 276, 286, 294, 314,<br />

339, 363 f., 366, 374, 377, 382 f., 392, 398, 401, 421,<br />

433, 440<br />

Interlaken 313<br />

Isenr<strong>in</strong>g, Johann Baptist 330<br />

Isford<strong>in</strong>k, Joseph 427, 442<br />

Istrien 114<br />

Italien 77, 83, 91, 114, 140, 144 f., 185, 324, 359,<br />

Jagdberg, Gericht 22, 260 f., 268, 287, 380, 413, 424, 440<br />

Jakob Hannibal von Ems, Graf 260<br />

Januschke, Oskar 11<br />

Jochum, Anna Maria 333<br />

Jochum, Christian 335<br />

Jochum, Cleopha 336<br />

Jochum, Elisabeth 333<br />

Jochum, Georg 336<br />

Jochum, J. Christian 333<br />

Jochum, Jakob (Schruns) 101<br />

Jochum, Jakob (Schruns) 274<br />

Jochum, Jakob (Schröcken) 335<br />

Jochum, Jodok Alois 335<br />

Jochum, Josef 336<br />

Jochum, Josef Anton 359<br />

Jochum, Josef Georg 101, 103<br />

Jochum, Karl-Gernot 333<br />

Jochum, Kathar<strong>in</strong>a 333<br />

Jochum, Kathar<strong>in</strong>a 335<br />

Jochum, Maria Anna 333<br />

Seite 454<br />

Jochum, Matthias 335, 336<br />

Jochum, Theresia 335<br />

Johann I. von Liechtenste<strong>in</strong>, Fürst 377<br />

Johann, Erzherzog 116<br />

Johannes der Täufer, hl. 211<br />

Johannes XXIII., Gegenpapst 310<br />

Joseph II., Kaiser 21, 113, 119, 124, 189 f., 193, 262, 351, 363<br />

Jungblut, Stefan 13, 93<br />

Jussel, Anton 222<br />

Just<strong>in</strong>ian, Kaiser 193<br />

Kahler, Christoph von 406<br />

Karl I., Kaiser 77, 81<br />

Kärnten 82, 91, 114<br />

Karol<strong>in</strong>a, König<strong>in</strong> 395<br />

Karol<strong>in</strong>enau siehe Begenz-Rieden<br />

Karthago 185<br />

Kaspar von Ems, Graf 259-261<br />

Kasper, Michael 11, 271<br />

Kaufbeuren 410<br />

Kauffmann, Angelika 150, 351, 385<br />

Kauffmann, Josef Anton 150<br />

Kaufmann, Johann Caspar 230<br />

Keck, Franz Josef 237, 238<br />

Keckeis, Günter 47, 72<br />

Kellhöfe, Gericht 380, 416, 423, 439<br />

Kellmünz 411<br />

Kelsen, Hans 51<br />

Kemnat 392<br />

Kempten 123 f., 130, 132-134, 138, 142, 148, 151 f., 264, 374,<br />

392, 399, 403-405, 409 f., 432, 442<br />

Kennelbach 64, 210, 367 f., 416, 433, 437<br />

Keßler, Herbert 18<br />

Kessler, Josef 102 f.<br />

Keßler, Josef Melchior von 124, 126, 152<br />

K<strong>in</strong>z, Ferd<strong>in</strong>and 79<br />

Kiraly, Peter 13, 93<br />

Kirchheim 375, 410<br />

Klagian, Thomas 12, 321<br />

Klaus 160, 211, 368, 415, 432


Kle<strong>in</strong>er, Viktor 118, 199 f., 302 f.<br />

Kle<strong>in</strong>-Kitzighofen 411<br />

Kle<strong>in</strong>walsertal 186<br />

Klösterle 145, 188, 211, 283, 368, 414 f.<br />

Alpe Maroi 277<br />

Burtschajoch 294<br />

Burtschakopf 294<br />

Langen 359<br />

Stuben 145, 359 f., 414, 437<br />

Klostertal 165, 255, 281 f., 290-292, 390<br />

Knapp, Georg 237 f.<br />

Knechtenhofer, He<strong>in</strong>rich 346<br />

Kner<strong>in</strong>ger, Aloys 150<br />

Koblach (früher: Neuburg) 210, 368, 392 f., 415, 420 f., 432<br />

Koch, Jakob 139<br />

Komm<strong>in</strong>gen 160<br />

Königsegg-Rothenfels, Herrschaft 19, 114, 361, 371<br />

Konstanz Stadt 116, 141-143, 169, 276, 324, 382<br />

Diözese 185-189, 342<br />

Kloster Petershausen 340<br />

Kopf, Rudolf 45<br />

Köppl, Josef 10<br />

Kraft, Philipp 241<br />

Krapf, Philipp 257<br />

Kräutler-Berger, Jutta 48<br />

Kriessern 160<br />

Kroha, Robert 13<br />

Kronburg 411<br />

Krumbach 115, 138, 203, 210, 342, 347, 352, 362, 368, 415<br />

Kühne, Johann 247, 249 f., 254<br />

Kunewald/Kunín (Tschechien) 374<br />

Kutter, Abraham 132, 383, 385, 399 f.<br />

Kuttner, Johann Georg 405 f., 414<br />

Ladner, Otto 309<br />

Lampert, Günter 48<br />

Landquart (Fluss) 294<br />

Landsberg am Lech 409<br />

Landshut 144<br />

Langen bei Bregenz (früher: H<strong>in</strong>tertobel) 211, 368, 415, 416<br />

Langenegg (Vere<strong>in</strong>igung Ober- und Unterlangenegg 1924)<br />

211, 352, 368<br />

Oberlangenegg 327, 368, 415 f.<br />

Unterlangenegg 342, 352, 368, 415<br />

Längle, Joseph 147<br />

Längle, Ulrike 138, 431<br />

Laterns 188, 211, 303, 368, 415<br />

Laubenberg, Altlaubenberg, Schönau, Reichsrittergut,<br />

Patrimonialgericht 372-378, 383, 392, 407, 413, 423, 432<br />

Laurentius von Schnifis 215<br />

Lauterach 159, 188, <strong>200</strong>, 211, 266, 368, 415 f.<br />

Lech (Fluss) 399<br />

Lech 13, 186, 212, 255, 333, 336, 357, 359 f., 368, 414, 416<br />

Omesberg 359<br />

Zürs 359, 360<br />

Lechkreis 404 f.<br />

Lehár, Franz 15, 17<br />

Leiblach 329<br />

Leiblachtal 266, 416<br />

Leipzig 366<br />

Leo, Peter 149 f.<br />

Leone, Josef Peter 243<br />

Leopold II., Kaiser 113<br />

Lermoos 140, 441<br />

Leu, Franz Anton 136<br />

Leutkirch 403<br />

Levico 264<br />

Levis siehe Feldkirch<br />

Liechtenste<strong>in</strong> 95, 127, 135, 169, 243, 295, 371 f., 377 f., 384,<br />

421, 423<br />

L<strong>in</strong>dau 18 f., 25, 114, 116, 118, 123, 136, 139, 222, 224, 235,<br />

245-247, 256, 324, 361, 371, 375, 395, 403, 410, 442<br />

Aeschach 235, 245, 247<br />

Hoyren 235, 245, 247<br />

Reut<strong>in</strong> 235, 245, 247<br />

Landgericht 403, 410<br />

Landkreis 116, 173, 362, 374 f., 392<br />

L<strong>in</strong>denberg 262, 415, 437<br />

Seite 455


L<strong>in</strong>genau 116, 187, 212, 262, 337, 368, 415 f.<br />

Gericht 21, 259, 327, 380, 420, 424<br />

L<strong>in</strong>s, Ferd<strong>in</strong>and 247<br />

L<strong>in</strong>s, Michael 231<br />

L<strong>in</strong>z (Oberösterreich) 335, 442<br />

Lissabon 28<br />

Litz (Fluss) 316<br />

Loacker, Franz 244<br />

Lochau 10, 11, 64, 165, 169, 183, 212, 329, 332, 367, 368,<br />

415 f.<br />

Loher, Hans 328<br />

Lombardei 114<br />

Lor<strong>in</strong>ser, Friedrich Wilhelm 309<br />

Lorüns 97 f., 109, 212, 271, 281, 285-288, 290, 292, 294,<br />

297, 304, 308 f., 317, 368, 414<br />

Egge 281, 288, 291 f.<br />

Galv<strong>in</strong>atobel 291<br />

Leuetobel 291<br />

Ragenner-Joch 291<br />

St. Nikolaus 281, 288-291, 295<br />

Ludesch 136, 147, 188, 212, 368, 414 f.<br />

Ludescher, Harald 12<br />

Lueger, Johann Mathias 148<br />

Lueger, Matheus 143<br />

Lunéville 114<br />

Lustenau 11 f., 95, 115, 199, 212, 259, 264 f., 301, 333, 368,<br />

409, 415, 418, 421, 428, 429, 432<br />

Reichshof 11, 20, 371-377, 379, 382-384, 394, 397, 418,<br />

420, 422-424, 430, 435<br />

Patrimonialgericht 11, 377, 387, 394, 407-409, 411,<br />

418 f., 421,<br />

Luzern, Kanton 188<br />

Maastricht 306<br />

Mäder 12, 160, 161, 212, 368, 415, 421, 432<br />

Madlener, Johann Michael 426, 439<br />

Mähr, Alfons 250<br />

Mähr, Josef 244<br />

Mähren 374, 409<br />

Mailand 315<br />

Seite 456<br />

Ma<strong>in</strong> (Fluss) 19, 141<br />

Maklott, Franz Josef 109<br />

Maklott, Peter 109<br />

Manahl, August 304<br />

Manahl, Christian 274<br />

Maria Rebecca von Harrach-Hohenems, Gräf<strong>in</strong> 374<br />

Maria Theresia, Kaiser<strong>in</strong> 119, 124, 126, 262, 363<br />

Maria Walburga, Gräf<strong>in</strong> von Waldburg-Zeil-Trauchburg,<br />

geb. Harrach-Hohenems 374, 376, 409, 430<br />

Mart<strong>in</strong>, Gebhard 101<br />

Marx, Elisabeth 73, 75 f., 95<br />

Mäser, Michael 9, 111<br />

Mathies, Franz Josef 359<br />

Mathis, Gerald 10, 169, 174<br />

Mathis, Mart<strong>in</strong> 145, 148, 151 f.<br />

Matrei (Osttirol) 186<br />

Matschek, Hans 12, 333<br />

Matt, Joseph Ignaz 426<br />

Maximilian I., Kaiser 314<br />

Maximilian I., König 9, 19, 21 f., 26, 114, 118, 124 f., 151,<br />

147, 263, 271, 329, 361 f., 373, 383 f., 397, 400 f., 403,<br />

412 f., 419, 422, 428<br />

Maximilian III., Erzherzog 260<br />

Mayer, Fritz 46<br />

Mayer, Johann Conrad 122<br />

Mayer, Josef 222 f.<br />

Mayer, Lorenz 142<br />

Mayer, Philipp 143<br />

Mayr, Josef Anton 136<br />

Mehrerau siehe Bregenz<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen 160, 212, 227, 255, 368, 415, 432<br />

Meißburger (Meusburger), Joseph Anton 428, 442<br />

Mellau 212, 336, 347, 352, 368, 415<br />

Memm<strong>in</strong>gen 375, 391, 405, 410, 427<br />

Meran 137, 231, 256<br />

Merbod, sel. 340<br />

Merian, Mathäus 327<br />

Merk Sittich von Ems, Graf 291<br />

Merz, Maximilian von 373, 378, 383, 385, 398 f., 439, 440,<br />

442


Metternich, Clemens Wenzel Lothar Graf (ab 1813 Fürst) 117<br />

Metzler, Andreas 426, 440<br />

Metzler, Josef Anton 351<br />

Meusburger, Bertram 10, 174, 183<br />

Meusburger, Johann Caspar 230<br />

Meyer, Raimund 305-308<br />

Mickhausen 411<br />

M<strong>in</strong>delheim 410<br />

Mittelberg 83, 186, 198, 213, 301, 368, 415<br />

Riezlern 188<br />

Gericht 19, 198, 259, 301, 380, 384, 420, 424<br />

Mittelberger, Johann Josef 72, 75, 80, 95<br />

Mödlhammer, Helmut 18<br />

Möggers 188, 213, 367, 368, 415 f.<br />

Mohr, Erw<strong>in</strong> 11, 174<br />

Montafon 9, 10, 11, 12, 99, 108, 142, 165, 201, 271-277, 281,<br />

283-295, 298 f., 301-310, 313-319<br />

Außerfratte 103<br />

Innerfratte 103<br />

Dekanat 286<br />

Herrschaft 287, 371-373, 381, 383, 390, 409<br />

Landgericht 23, 142, 276, 281, 285 f., 297, 385, 388,<br />

394 f., 399 f., 403, 405 f., 410, 415, 423-427, 439, 441<br />

Stand, Gericht 23, 44, 97-107, 109, 198, 295, 301, 303,<br />

313, 356, 380, 382, 384, 390 f., 394, 420, 424, 441<br />

Verwaltungsbezirk 199<br />

Montgelas, Maximilian Joseph Freiherr (ab 1809 Graf) von<br />

19, 21, 114, 124, 135, 365, 374, 378, 383, 396, 398, 428<br />

Montl<strong>in</strong>gen 157, 160<br />

Moosbrugger, Elisabeth 355<br />

Moosbrugger, Erw<strong>in</strong> 337<br />

Moosbrugger, Jakob 427, 440 f.<br />

Moosbrugger, Josef 337<br />

Moosbrugger, Mathias 13, 339<br />

Moosbrugger, Pius 47<br />

Moritsch, Julia 13, 93<br />

Motzgadried 392<br />

Moz (Motz), Johann Nepomuk 400, 406, 426, 440<br />

Mülegg, He<strong>in</strong>rich 328<br />

Müller, Christian 116, 118<br />

Müller, Stefan 294<br />

München 19, 21, 84, 124, 130, 133, 137 f., 148, 151, 256,<br />

302, 309, 371, 373, 394, 399, 428<br />

Mürzzuschlag 271<br />

Nachbauer, Josef Sigmund 116, 388<br />

Nachbaur, Ulrich 9-12, 15, 17-19, 29, 37, 73, 76 f., 87, 89, 91,<br />

197, 301, 313, 367, 371<br />

Nafla (Bach) 254<br />

Nägele, Andreas 143<br />

Napoleon I., Kaiser 19, 114, 116 f., 123, 138, 140, 145, 361,<br />

371, 374, 377, 420<br />

Nasahl, Theres 222, 255<br />

Natter, Franz 80<br />

Nenz<strong>in</strong>g 9 f., 10, 100-113, 151, 157, 161 f., 202, 213, 238,<br />

266, 368, 414 f.<br />

Beschl<strong>in</strong>g 157, 238<br />

Netzer, Otw<strong>in</strong> 304<br />

Neuburg (<strong>Vorarlberg</strong>), Herrschaft 114, 259, 361, 371-373,<br />

379, 381, 392 f.<br />

Patrimonialgericht 392 f., 407, 411, 421, 432<br />

Gericht, Stand 379 f., 392, 398, 424, 440<br />

Geme<strong>in</strong>de siehe auch Koblach<br />

Neuburg an der Donau 442<br />

Neuburg an der Kamel 393, 411<br />

Neuburg, Prov<strong>in</strong>z 383, 390 f., 397, 400<br />

Neyer, Georg 296<br />

Neyer, Johann Baptist 138<br />

Neyer, Johann Christian 136<br />

Niederer, Stefan 13, 93<br />

Niederlande 114<br />

Niederösterreich 77, 96, 267, 329<br />

Niederraunau 411<br />

Niederstätter, Alois 9-11, 111-113, 157, 185, 361<br />

Niederstaufen 415<br />

Nikolaus, hl. 290<br />

Nipp, Johann Nepomuk 392, 432<br />

Nofels siehe Feldkirch<br />

Nördl<strong>in</strong>gen 150<br />

Nürnberg 145, 375<br />

Seite 457


Nüziders 64, 157, 213, 281-283, 288, 368, 388, 394 f., 400,<br />

405, 409, 414 f., 424, 426, 439<br />

Guggais 282<br />

Nussbaumer, Ambros 336<br />

Nußbaumer, Gabriele 33, 35, 38, 73, 75<br />

Oberallgäu, Landkreis 18, 374, 423<br />

Oberdonaukreis 404<br />

Oberdorf 403, 410<br />

Obergünzburg 403, 410<br />

Oberhausen 411<br />

Oberlangenegg siehe Langenegg<br />

Oberösterreich<br />

Hausruckviertel 117<br />

Innviertel 117<br />

Oberpfalz, Prov<strong>in</strong>z 383, 390 f.<br />

Oberreute 415<br />

Oberriet 138<br />

Oberstaufen 342<br />

Oberstdorf 359<br />

Odalrich, Graf 340<br />

Opfenbach 415<br />

Ortenau, Herrschaft 371<br />

Ortner, Birgit 13, 359<br />

Ossi, Batolome 139<br />

Osterberg 411<br />

Ottobeuren, Landgericht 406, 410<br />

Reichsstift 396<br />

Pappus von Tratzberg, Anton Remigius I. Freiherr 392<br />

Pappus von Tratzberg, Anton Remigius II. Freiherr 392<br />

Pappus, David von 293<br />

Paris 151, 420<br />

Partenen siehe Gaschurn<br />

Passau 19, 371<br />

Patique, Jean 337<br />

Paznauntal (Tirol) 294<br />

Peer, Josef 227-229<br />

Perathoner, Julius 235<br />

Pernthaler, Peter 51<br />

Seite 458<br />

Peter, Walter 47, 48<br />

Pfeffel, Gottlieb 144<br />

Pfeifer, Ernst 103<br />

Pferscher, Markus 15<br />

Pflumern, Freiherr von 142<br />

Pius VII., Papst 136<br />

Piz Bu<strong>in</strong> 313<br />

Platzer, Johann 394 f., 409<br />

Pöchlarn 333<br />

Polat, Serpil 12, 13, 73, 93<br />

Polen 96<br />

Porrentruy/Pruntut 186<br />

Prättigau 273, 276, 284, 290, 294, 300, 316<br />

Preiß, Fritz 71, 79, 80<br />

Pressburg/Bratislava (Slowakei) 114, 123 f., 272, 329, 361,<br />

371, 374, 376-378, 383<br />

Preußen 113, 142<br />

Prutz 441<br />

Pümpel, Hans 229, 239<br />

Pümpel, Johann 143<br />

Pümpel, Seraph<strong>in</strong> 240<br />

Purtscher, Mart<strong>in</strong> 18, 48<br />

Raggal 188, 213, 290, 368, 414 f.<br />

Marul 414<br />

Rankweil 10 f., 116, 135, 147, 151, 157, 160-163, 203, 213,<br />

247, 250, 255, 259, 261-, 267-269, 295, 368, 388, 415,<br />

419, 432, 441<br />

Brederis 160, 265<br />

Valduna 261, 333<br />

Rankweil-Müs<strong>in</strong>en, Landgericht 423, 438<br />

Rankweil-Sulz, Gericht 124, 139, 160, 260-262, 267 f., 380,<br />

382, 388, 393, 420, 424, 426, 439 f.<br />

Ratz, Gerold 72, 204<br />

Rauhenzell 392, 411, 432<br />

Rauscher, Franz 232 f., 237, 247<br />

Ravensburg 314, 316, 403, 440<br />

Rederer, Ignaz 406<br />

Redler, Ferd<strong>in</strong>and 72<br />

Reichart, Johann Georg 143


Reichenau, Kloster 432<br />

Re<strong>in</strong>hard, Anton von 142, 407<br />

Reisach, August Graf 399<br />

Renner, Karl 81 f.<br />

Rettenbach am Auersberg 11<br />

Reute siehe Hittisau-Bolgenach<br />

Reuthe 213, 347, 352, 367 f., 415<br />

Baien 347<br />

Hof 347<br />

Reutte (Tirol) 202, 410<br />

Landgericht 404<br />

Reuz, Bartholomä 294<br />

Rhäzüns, Herrschaft 377 f., 428, 442<br />

Rhe<strong>in</strong> 141, 160, 259, 324, 377<br />

Rhe<strong>in</strong>au, Geme<strong>in</strong>de 202, 367, 368, 418<br />

Rhe<strong>in</strong>berger, Josef 227, 230<br />

Rhe<strong>in</strong>bund 374 f., 376 f., 384, 391, 400, 409, 430<br />

Rhe<strong>in</strong>tal (<strong>Vorarlberg</strong>, Schweiz) 25 f., 145, 158, 165-167,<br />

236 f., 254, 259, 275, 294, 321, 362, 388<br />

Rhomberg, Adolf 79, 84, 226<br />

Rieden siehe Bregenz<br />

Rieden, Hof 322<br />

Riedl, Alois 221<br />

Riedmiller, Bernhard 116-118, 362<br />

Riefensberg 213, 368, 415, 416<br />

Ritsch, Michael 254<br />

Roder, Gebhard 422, 438<br />

Roggenburg 406, 410<br />

Rom 185<br />

Romanshorn 222<br />

Röns 213, 368, 414<br />

Rorschach 254<br />

Rorschacherberg 254<br />

Roschmann, Anton von 151 f., 420<br />

Rosenstiel, Wunibald 426, 440<br />

Röthenbach 415<br />

Röthis 157, 160, 214, 368<br />

Rovereto 126<br />

Rudigier, Andreas 12, 313<br />

Rudigier, Franz-Josef 316<br />

Rudigier, Fritz 103<br />

Rudigier, Johann Ulrich 274 f.<br />

Rudolf II., Kaiser 328, 329<br />

Rudolf V. von Montfort-Feldkirch, Graf 160 f., 344<br />

Rümmele, Barbara 333<br />

Rüthi 237<br />

Russland 23, 117, 140<br />

Salzburg 121, 364<br />

Fürstbistum, Herzogtum 117, 371<br />

Land 87<br />

Salzgeber, Alfred 333<br />

Sander, Hermann 290, 292 f.<br />

Sander, Ignaz 274<br />

Sandrell, He<strong>in</strong>rich 103<br />

St. Anton am Arlberg (Tirol) 359<br />

St. Christoph 359<br />

St. Anton im Montafon 97, 102 f., 109, 214, 271, 275, 285 f.,<br />

290, 308, 318, 368, 414<br />

St. Antönien (Schweiz) 283<br />

St. Gallen 116<br />

Kanton 202, 254, 396<br />

Kloster 159, 342, 345, 354, 372, 395 f., 423, 428<br />

St. Gallenkirch 97, 101-103, 109, 214, 308, 318, 368, 415<br />

Gargellen 292<br />

Gortipohl 290, 318<br />

St. Gerold 214, 368, 414-416, 420<br />

Hof, Herrschaft 19 f., 159, 293, 371-373, 375 f., 379,<br />

382 f., 394, 396, 414, 419, 421, 423 f., 442<br />

St. Mang (Füssen) 375, 411<br />

St. Margrethen (Schweiz) 159, 237, 256<br />

St. Pölten 235<br />

Satte<strong>in</strong>s 157, 162, 188, 214, 368, 415, 441<br />

Sausgruber, Herbert 7, 10 f., 13, 15, 18, 29<br />

Sauther, Anton 144<br />

Schaan 136<br />

Schatzmann, Albert 225<br />

Schedler, Seraph<strong>in</strong> 378<br />

Scheffau 415<br />

Scheffknecht, Wolfgang 11<br />

Seite 459


Scheidbach, Julius 231, 246<br />

Scheidegg 415<br />

Scheier, Quido 104<br />

Schellenberg, Herrschaft 259, 377, 384, 421<br />

Schell<strong>in</strong>g, Mart<strong>in</strong> 437<br />

Schiller, Friedrich von 144<br />

Schimper, Wilhelm 233<br />

Schl<strong>in</strong>s 157, 161, 188, <strong>200</strong>, 214, 301, 368, 414 f.<br />

Schmidt, Karl von 272<br />

Schmidt, Wilhelm 427<br />

Schmiedle, Josef 252<br />

Schmutzer, Anton 15, 73<br />

Schneider, Anton 116-118, 362 f., 399, 438, 440<br />

Schneider, Christ<strong>in</strong>a 335<br />

Schneider, Gebhard 427, 442<br />

Schneller, Josef Alois 333<br />

Schnepfau 188, 214, 337, 347, 352, 368, 415<br />

Schnifis 157, 162, 188, 215, 296, 368, 414 f., 432<br />

Gampel<strong>in</strong> 162, 296<br />

Schnifnerberg 284<br />

Schöch, Franz 139<br />

Schöch, Franz 247<br />

Schoch, Magdalena 116<br />

Schönau 372, 374 f., 383, 392, 415 f., 423<br />

siehe auch Laubenberg<br />

Schongau 403, 410<br />

Schoppernau 214, 337, 347, 352, 355, 368, 415<br />

Schreiber, Mart<strong>in</strong> 233, 236 f.<br />

Schröcken 12, 30, 186, 215, 333-337, 368, 414, 416<br />

Schruns 10, 97, 99-103, 109, 111, 113, 153, <strong>200</strong> f., 215, 262,<br />

266, 271-274, 276, 288, 302 f., 309, 313 f., 316, 319,<br />

333, 368, 388, 399 f., 415, 424, 425, 441<br />

Schuler, Ursula 335<br />

Schwaben 145, 271, 321, 371, 375<br />

Schwaben (Bayern) 19, 20<br />

Schwaben, Prov<strong>in</strong>z 20, 115, 125, 146, 149, 361, 383, 390 f.,<br />

396, 398, 401, 405, 422, 427<br />

Schwabmünchen 410<br />

Schwarz, Karl von 221<br />

Schwarzach 13, 159, 215, 368, 415 f.<br />

Seite 460<br />

Schwarzenberg 188, 215, 341 f., 345, 347, 350, 352, 354,<br />

368, 385, 415, 426, 431<br />

Schwarzmann, Theresia 336<br />

Schwarzmann, Tobias 333<br />

Schwaz 201<br />

Schweden 20<br />

Schweiz 20, 81-83, 87 f., 116, 137, 139, 144-146, 219, 224,<br />

231, 233, 243, 256, 271, 313, 328, 339, 359, 372, 377 f.,<br />

396<br />

Seebacher, Alois 239, 240<br />

Seeberger, N. 293<br />

Seewald, Franz Xaver 394, 409<br />

Seidl, Josef 11, 193<br />

Selb, Josef 244<br />

Sibratsgfäll 215, 368, 420<br />

Siebert, Ludwig 246 f., 250, 257<br />

Sigmund von Tirol, Herzog 161<br />

Silbertal 97, 108 f., 215, 271, 290-292, 303 f., 307, 314,<br />

316-318, 368, 415<br />

Kristberg 291, 292, 300<br />

Silian 406<br />

Simmerberg 262, 415<br />

Gericht 380, 416, 423<br />

Simon, Franz 232, 233, 254<br />

Sippelius, Johann 148<br />

Sitten/Sion 201<br />

Sohm, Viktor 359<br />

Sonnenberg, Herrschaft 114, 198 f., 281-287, 291-296, 298,<br />

300, 303, 309, 359, 361, 371-373, 379-381, 383 f., 391,<br />

394 f., 409, 414<br />

Gericht 295 f., 379 f., 382, 388, 397, 419, 424, 439, 441<br />

Landgericht 23, 288, 385, 394 f., 399 f., 403, 405 f.,<br />

409 f., 414-416, 419, 423-426, 439<br />

Dekanat 286<br />

Sonntag 187 f., 215, 318, 333, 368, 413-415<br />

Buchboden 414<br />

Sonthofen 403, 410, 432<br />

Spanien 116<br />

Speckle, Christian 140<br />

Spiegel, J. Georg 333


Stallehr 11, 97 f., 101 f., 109, 216, 271, 281, 285-288,<br />

290-299, 304 f., 317, 367 f., 414<br />

Davenna 290, 292, 295, 317<br />

Diebsschlössle 304 f., 317, 320<br />

Lärchenbühel 290, 292<br />

Schlosskopf 304<br />

Steck, Hermann 236, 244, 247<br />

Stegmann, Elmar 18<br />

Steiermark 82, 91, 114<br />

Ste<strong>in</strong>bach 411<br />

Steißberg siehe Bildste<strong>in</strong><br />

Stemer, Franz Josef 101<br />

Stemer, Jakob 101, 103<br />

Stemer, Siegmund 103<br />

Sternbach, Ludwig Anton Freiherr von 421<br />

Sternbach, Ludwig Franz Freiherr von 394 f., 409, 427<br />

Stey, Johann Josef 135 f.<br />

Stichaner, Joseph von 420<br />

Stieger, A. 247<br />

Strigel, Bernhard 314<br />

Sturn, Franz Xaver 142<br />

Stuttgart 314<br />

Stutz, Francisca 242<br />

Subersach (Fluss) 342<br />

Sudentenland 82<br />

Südtirol 82, 114<br />

Sulz 157, 160, 161, 216, 368, 415, 432, 439<br />

Sulzberg 188, 216, 368, 416 f., 439<br />

H<strong>in</strong>terberg 415-417<br />

Gericht 259, 327, 380, 416 f., 439<br />

Sulzer, Mathias 145<br />

Sutterlüty, Anton 72<br />

Talleyrand, Charles-Maurice de 123<br />

Tannberg Gericht 23, 186, 380, 384, 394, 414-416, 420, 424<br />

Tansania 95<br />

Tänzer, Aron 419<br />

Tarter, August<strong>in</strong> 236 f., 244, 247<br />

Tettnang 403, 406, 442<br />

Tettnang-Argen, Herrschaft 19, 114, 342, 361, 371<br />

Thannhausen 375, 410<br />

Theoderich, Abt 340<br />

Thevenet, Fritz 73<br />

Thoma, Margot 10, 112<br />

Thür<strong>in</strong>gen (<strong>Vorarlberg</strong>) 157, 216, 368, 383, 388, 414, 421<br />

Thür<strong>in</strong>gerberg 216, 368, 414 f.<br />

Thurnher, Thomas 73, 75, 76, 95<br />

Tiefenthaler, Alois 227<br />

Tiefenthaler, Andreas 143<br />

Tiefenthaler, Me<strong>in</strong>rad 305<br />

Tirol 19, 21, 24, 75, 79 f., 84, 87, 92, 114, 116-119, 123-126,<br />

136-138, 140 f., 143, 149, 152, 165, 199 f., 202, 219,<br />

244, 262, 264, 273, 291, 316, 318, 329, 359, 361-364,<br />

371, 379, 383 f., 392, 396, 405, 421<br />

Prov<strong>in</strong>z 391, 397, 400, 427<br />

Tisis siehe Feldkirch<br />

Tizian, Karl 46<br />

Tosters siehe Feldkirch<br />

Trient 186, 187, 193, 225,<br />

Hochstift 114, 361, 371<br />

Trier 392<br />

Trojer, Arnold 13, 93<br />

Trunkelsberg 411<br />

Tschagguns 12, 97, 101, 109, 216, 271, 301, 303 f., 306, 307,<br />

313-315, 317 f., 368, 415, 440<br />

Latschau 314 f.<br />

Tschaikner, Manfred 11, 268, 281, 312, 318<br />

Tschavoll, Carl von 228, 231<br />

Tschavoll, Josef Andreas von 221, 224<br />

Tschechien 96<br />

Tschofen, Lukas 306, 317 f.<br />

Tschohl, Alois 132,<br />

Tschohl, Franz 274<br />

Tschohl, Johann Alois 148<br />

Tschohl, Oswald 274 f., 277<br />

Tschohl, Peter 274<br />

Tsohataridis, Leandros 13, 93<br />

Türkheim 406, 410<br />

Ud<strong>in</strong>e 441<br />

Übersaxen 216, 368, 415<br />

Seite 461


Uecker, David 13, 93<br />

Ulm 123, 315 f., 374, 383, 394, 428, 439<br />

Ulmer, Andreas 282, 285 f., 290, 294<br />

Ulrich, hl. 213<br />

Ungarn 77, 82, 96, 134<br />

Unterberger, Franz 230 f., 234 f., 237-240<br />

Unterlangenegg siehe Langenegg<br />

Uri 202<br />

Ursberg 410<br />

USA 77, 359<br />

Vaduz 378<br />

Herrschaft 259, 377, 384, 421, 423<br />

Val d’Ajol 337<br />

Vallaster, Adolf 12<br />

Vallaster, Eduard 225, 242<br />

Vallaster, Erw<strong>in</strong> 103<br />

Vallaster, Johann 108,<br />

Vandans 97, 101, 102, 107, 109, 216, 271, 275, 290, 304 f.,<br />

317, 368, 414 f.<br />

Valkastiel 317<br />

Venedig 441<br />

Venezien 114<br />

Verwall (Gebirge) 294<br />

Vicari, Johann Jakob von 398<br />

Vidal, Babette 145<br />

Vidal, Felix 145<br />

Viktorsberg 157, 216, 368<br />

Villach 333<br />

Vils 403<br />

V<strong>in</strong>schgau 186<br />

V<strong>in</strong>tler, Franz von 124, 127, 134, 373 f., 385, 399 f., 426, 439<br />

V<strong>in</strong>zenz, Franz Josef 147<br />

Vögel, Adolf 47<br />

Vögel, Johann Peter 426, 439<br />

Vogelweide, Walther von der 316<br />

Vogesen 337<br />

Vögl (Vögel), Peter 426, 440<br />

Volaucnik, Christoph 9, 11, 123, 219<br />

Vom Bach, He<strong>in</strong>rich 328<br />

Seite 462<br />

Von der Thannen, Willi 336, 337<br />

Vonbun, Andreas 399 f., 406, 426, 441<br />

Vonier, Franz Joseph 276<br />

Vonier, Johann Ignaz 273 f., 276 f.<br />

Vonier, Josef 276<br />

Vorderland 255, 321<br />

Vorderösterreich 20, 114, 269, 371, 377, 382, 383<br />

Vorkloster siehe Bregenz-Rieden<br />

Waal 411<br />

Wachter (Lehrer) 242<br />

Wachter, Burkhard 103<br />

Wachter, Franz 101-103, 109<br />

Wachter, Ludwig 241, 243<br />

Wachter, Peter 102<br />

Wachter, Raimund 103<br />

Wagenseil, Christian Jakob 432<br />

Wagner, Hans 121, 364<br />

Wagner, Mart<strong>in</strong> 242<br />

Wagram (Niederösterreich) 116<br />

Waitz, Sigismund 81<br />

Walch, Gregor Anton 337<br />

Walch, Sebastian 359<br />

Waldburg, Otto Tuchseß von 186<br />

Waldburg-Zeil-Trauchburg, Graf Clemens Truchseß von 374,<br />

409<br />

Walderdorf, Johann Graf 79<br />

Walensee (See) 321<br />

Walgau 165, 266, 294-296, 321<br />

Walk, Joseph 142<br />

Wallis 201, 303,<br />

Walser, Alfons 240 f.<br />

Walser, David 231<br />

Walser, Harald 10<br />

Walser, Jakob 426<br />

Walser, Petra 13, 357<br />

Waltrams 392, 416<br />

Reichsrittergut, Patrimonialgericht 372-378, 392, 407,<br />

411, 423<br />

Wangen 374, 392, 403, 432


Warschau 138<br />

Warth 30, 186, 216, 336, 369, 414, 416<br />

Hochkrumbach (Vere<strong>in</strong>igung 1885) 368 f., 414, 416<br />

Warth-Hochkrumbach 368 f.<br />

Watzenegger, Andreas 388<br />

Weber, Franz Xaver 140<br />

Weber, Karl 12, 33, 35, 38, 49<br />

Weber, Karl Friedrich 406, 416<br />

Weber, Wolfgang 12<br />

Wegeler, Andreas 143<br />

Wegeler, Franz Xaver 141, 148<br />

Weiler (<strong>Vorarlberg</strong>) 160, 216, 368<br />

Weiler im Allgäu (heute: Weiler-Simmerberg) 116, 262, 362,<br />

375, 385, 415 f., 423, 426<br />

Landgericht 20, 117, 151, 385, 399, 403, 405-407, 410,<br />

415, 417-419, 423, 425 f., 431, 435, 439<br />

Weimar 82<br />

We<strong>in</strong>garten 314<br />

Reichsstift 159, 371, 372, 414, 442<br />

We<strong>in</strong>zierl, Anton 228, 242, 256<br />

We<strong>in</strong>zierl, Ernest 221-223<br />

We<strong>in</strong>zierl, Josef Anton 147<br />

Weis, Eberhard 123<br />

Weiß, Alois 147<br />

Weiss, Jürgen 10, 12, 73, 87, 165<br />

Weißenau 375<br />

Weißenbach am Lech 441<br />

Weißenbach, Johann Matthäus 336<br />

Weißenhorn 375, 410<br />

Weitnau 262, 374, 381, 385, 392, 415, 423, 439<br />

Welti, Ludwig 287, 292, 304-308<br />

Welt<strong>in</strong>, Hans 296<br />

Werber, Christ<strong>in</strong>e 48<br />

Westallgäu (Bayern) 17, 23, 173, 177, 180, 264, 421<br />

Wieder<strong>in</strong>, Eduard 227<br />

Wien 21, 51, 77, 81, 87 f., 95, 117, 237, 272, 304, 308, 378<br />

Schönbrunn 117<br />

Wildhaus 254<br />

Wilfl<strong>in</strong>g, Rosemarie 13<br />

Wilhalm, Jos 355<br />

Willams 415<br />

Willi, Herbert 95<br />

Wimmer, Dr. Christian 227, 242, 243<br />

W<strong>in</strong>der, Balthasar 426, 440<br />

W<strong>in</strong>der, Xaver 145<br />

W<strong>in</strong>ter, Gabriel 161<br />

W<strong>in</strong>terrieden 375, 411<br />

Wohllaib, Johann Albrecht 406<br />

Wolf, August von 378<br />

Wolf, Benedikt 152<br />

Wolf, Veronika 359<br />

Wolfurt 159, 217, 266, 368, 415, 416<br />

Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg, Graf Josef von 393<br />

Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg, Graf Wenzel von 393<br />

Wolkenste<strong>in</strong>-Rodenegg, Gräf<strong>in</strong> Therese von 393, 421<br />

Wollmetshofen 411<br />

Würbel, Flor<strong>in</strong>us 274<br />

Württemberg, Königreich 114, 116 f., 123, 133, 134, 362,<br />

375 f., 404<br />

Würzburg 147, 375<br />

Wüstner, Anna Maria 337<br />

Zangerl, Christian 225, 227<br />

Zeil, Schloss 374<br />

Ziehrer, Carl Michael 15<br />

Ziemetshausen 411<br />

Zimmermann, Andreas 139<br />

Zimmermann, Johann Georg 146<br />

Zipper, Josef 427, 442<br />

Zita von Bourbon-Parma, Kaiser<strong>in</strong> von Österreich 77<br />

Znaim/Znojmo (Tschechien) 116<br />

Zösmair, Josef 118, 291, 363<br />

Zünd, Josef Anton 337<br />

Zünd, Josef Matthäus 336 f.<br />

Zürich 314<br />

Zumtobel, Dom<strong>in</strong>ik 136<br />

Zwischenwasser 160, 217, 368, 415, 432<br />

Seite 463

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