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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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4. Kapitel: Der SoldatA. EinführungZahlreiche Probleme im Rahmen multinationaler Zusammenarbeit haben ihren Ursprungin den divergierenden, die Stellung der Soldaten in <strong>und</strong> zu den Streitkräften bestimmendennationalen Rechtsvorschriften. Die Auswirkungen sind für den einzelnenSoldaten wie auch für die Schlagkraft <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit der Truppe groß. Einerechtsvergleichende Untersuchung, die sich zum Ziel setzt, gr<strong>und</strong>legende Rechtsunterschiedeherauszuarbeiten, um möglichen Schwierigkeiten im militärischen Alltag fürden Fall einer militärischen Zusammenarbeit frühzeitig entgegentreten zu können, mußgerade in diesem Bereich Schwerpunkte setzen. Im folgenden Kapitel werden daher jeneVorschriften, die die rechtliche Stellung der österreichischen <strong>und</strong> <strong>deutsche</strong>n Soldaten in<strong>und</strong> zu den Streitkräften betreffen sowie der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unmittelbarzu dienen bestimmt sind, herausgearbeitet, dargestellt <strong>und</strong> verglichen.Zunächst sollen die Statusrechte (Abschnitt I) der Soldaten, danach ihre Rechte <strong>und</strong>Pflichten (Abschnitt II) untersucht werden. In einem besonderen Abschnitt wird aufBefehl <strong>und</strong> Gehorsam "als oberste Werte des militärischen Lebens" 266 eingegangen(Abschnitt III), denn wie in keinem anderen militärischen Bereich wirken sich Mißverständnisseoder Versäumnisse - sowohl beim Ausüben der Befehlsgewalt wie auch imGehorsamsverständnis - negativ auf die Leistung der Truppe aus. Fehler im Spannungsfeldvon Befehl <strong>und</strong> Gehorsam können zu Verletzungen der Rechte der Soldaten <strong>und</strong> zubedeutenden Störungen der militärischen Effizienz führen. Von Interesse ist in diesemZusammenhang besonders die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der Vorgesetztehat, um die militärische Ordnung durchzusetzen <strong>und</strong> die Soldaten zur Befolgungihrer soldatischen Pflichten anzuhalten. Deshalb wird dieser Frage im Abschnitt IVnachgegangen, während der Abschnitt V untersucht, wie <strong>und</strong> mit welchen Mitteln sichder Soldat seinerseits gegen Mißstände, Übergriffe <strong>und</strong> Rechtsverletzungen zur Wehrsetzen kann. Der Abschnitt VI widmet sich schließlich der Rechtsstellung der Soldatenim Auslandseinsatz.266Vgl. Wipfelder: <strong>Wehrrecht</strong>, S. 85.85

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