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VorwortDie vorliegende Dissertation
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InhaltsübersichtInhaltsverzeichnis
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B. Die österreichischen Streitkrä
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c) Aufgaben im Inneren 57d) Beteili
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) Besondere Pflichten des Untergebe
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1. Der Befehl 141a) Das Recht zur B
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AbbildungsverzeichnisABB. 1 AUFGABE
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politik verpflichtet. Ein Beitritt
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Dabei handelt es sich um für Krise
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vom ungarischen Reichstag entsandte
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II. Staats- und verfassungsrechtlic
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Gesetzgebung und Vollziehung sind a
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ihre Wehrhoheit zurück und verpfli
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sind Vertreter des ganzen Volkes (.
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derung vergleichsweise leicht herbe
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Deutschland das Rechtsstaatsprinzip
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Anschluß daran werden die Grundsä
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Zwecke eines Einsatzes zusammentret
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walt), der sie ”übergeordnet”
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lung des Bundesheeres unter die Lei
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Verfügungen gemäß Art. 80 Abs. 2
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Enquêterecht 116 , das Zitationsre
- Seite 46 und 47:
Dem Landesverteidigungsrat gehören
- Seite 48 und 49: VI. Auftrag und Einsatz des Bundesh
- Seite 50 und 51: ) Aufgaben des Bundesheeres im Inne
- Seite 52 und 53: staatliche Auslegung des Begriffs "
- Seite 54 und 55: 2. Der Einsatz der Streitkräftea)
- Seite 56 und 57: Rechtsstaatlichkeit und Schutz der
- Seite 58 und 59: C. Die deutschen StreitkräfteI. Di
- Seite 60 und 61: en müssen. Damit wird die grundsä
- Seite 62 und 63: III. Die Stellung der Streitkräfte
- Seite 64 und 65: parlamentarischen Kontrolle: Gemä
- Seite 66 und 67: tierrecht. Die mündliche Anfrage 2
- Seite 68 und 69: zum Schutze der Grundrechte der Sol
- Seite 70 und 71: VI. Auftrag und Einsatz der Streitk
- Seite 72 und 73: spiel Wohnviertel, rein zivile Vers
- Seite 74 und 75: fährdet die Naturkatastrophe oder
- Seite 76 und 77: gen in anderen Staaten erbringen. S
- Seite 78 und 79: vorgegebene Trennung von Streitkrä
- Seite 80 und 81: Soldaten.Diese Feststellung, welche
- Seite 82 und 83: kontrollieren. Dies zeigt sich insb
- Seite 84 und 85: land wird der Bundesminister der Ve
- Seite 86 und 87: Daneben hat die Beschwerdekommissio
- Seite 88 und 89: und sind für die Exekutive verbind
- Seite 90 und 91: Betrachtet man die Aufgaben der jew
- Seite 92 und 93: en in Europa teilzunehmen. Österre
- Seite 94 und 95: d) Die Entscheidungsbefugnis über
- Seite 96 und 97: Abb. 2 Die Entscheidungsbefugnis ü
- Seite 100 und 101: B. Der österreichische SoldatI. De
- Seite 102 und 103: Rechtsmittel 281 nicht zulässig. 2
- Seite 104 und 105: Frauen, die freiwillig ”Ausbildun
- Seite 106 und 107: den, der sog. Wesensgehalt muß gar
- Seite 108 und 109: der soldatischen Meinungsfreiheit.
- Seite 110 und 111: setzlichen Richter 311 , Recht auf
- Seite 112 und 113: cc) Rechte zur Wahrnehmung der sold
- Seite 114 und 115: wendigen Ausbildung zu unterziehen
- Seite 116 und 117: wahren und ihnen in Not und Gefahr
- Seite 118 und 119: III. Befehl und Gehorsam1. Der Befe
- Seite 120 und 121: c) Der Inhalt des BefehlsDie für d
- Seite 122 und 123: durch die Befolgung des Befehls ver
- Seite 124 und 125: Miliz- oder Reservestand auferlegte
- Seite 126 und 127: Der Vollständigkeit halber sei erw
- Seite 128 und 129: prüft er, ob er es bei einer erzie
- Seite 130 und 131: dem Militärstrafgesetz bestraft we
- Seite 132 und 133: nisse, mündlich oder schriftlich z
- Seite 134 und 135: schluß 437 bei der Berufungskommis
- Seite 136 und 137: VI. Grundlagen über die Rechtsstel
- Seite 138 und 139: C. Der deutsche SoldatI. Der Soldat
- Seite 140 und 141: leisten” dürfen. 464 Damit sind
- Seite 142 und 143: aa) Die Grundrechte des SoldatenAll
- Seite 144 und 145: (2) Das Grundrecht auf Unversehrthe
- Seite 146 und 147: (4) Das Grundrecht der Versammlungs
- Seite 148 und 149:
Anspruch auf Seelsorge und ungestö
- Seite 150 und 151:
a) Die allgemeinen Pflichten des So
- Seite 152 und 153:
Weiter gehört dazu die Pflicht des
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triebes zu garantieren,c) das Begeh
- Seite 156:
Vorgesetzter, wer befugt ist, einem
- Seite 159 und 160:
- sie die allgemeinen Regeln des V
- Seite 161 und 162:
Die Wehrdisziplinarordnung gilt fü
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einfache Disziplinarmaßnahme verh
- Seite 165 und 166:
darf eine einfache Disziplinarmaßn
- Seite 167 und 168:
Soweit das WStG keine Besonderheite
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3. Rechtsschutz gegen Disziplinarma
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nicht an Frist und Form gebunden is
- Seite 173 und 174:
D. Die Rechtsstellung des österrei
- Seite 175 und 176:
ten, die nur für die soldatischen
- Seite 177 und 178:
Sowohl die österreichische Verfass
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zen der Inneren Führung. Nach ZDv
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2. Die soldatischen Pflichten (s. A
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Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalt
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Vergleicht man die Pflichten der ö
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Abb. 5 Der BefehlDer BefehlÖsterre
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Abb. 6 Grenzen der Gehorsamspflicht
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IV. Rechtsvergleich - Soldatische N
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österreichische Disziplinarrecht a
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Während in Österreich gegen den b
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gen vorgesehen sind. Militärgesetz
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V. Rechtsvergleich des Rechtsschutz
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Abb. 9 Rechtsmittel im ÜberblickDi
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Abb. 10 Das Beschwerdeverfahren geg
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Abb. 11 Rechtsmittel gegen Diszipli
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echte. Sie werden durch die gesetzl
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5. Kapitel: SchlußbetrachtungDie w
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ffGgem.GeoGGGGO BTGOBRegGPGASPHHDGH
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VorgVOVwGOVwSlg.VwVfGVwGHVorgesetzt
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Ders.Ders.Ders.Das österreichische
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König, ErnestUmfassende Sicherheit
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Pleiner, HorstDas Konzept für den
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Schreiber, JürgenInnere Führung u
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Wipfelder, Hans-JürgenWehrrecht in