13.07.2015 Aufrufe

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Zusammenfassung des Rechtsvergleichs über die Streitkräfte1. Die österreichische <strong>und</strong> die <strong>deutsche</strong>n Streitkräfte werden auf Gr<strong>und</strong> der allgemeinenWehrpflicht gebildet. Die österreichischen Streitkräfte sind nach den Gr<strong>und</strong>sätzendes Milizsystems einzurichten. Die <strong>deutsche</strong>n Streitkräfte sind stehende Streitkräftemit freiwillig längerdienenden Soldaten. Im Verteidigungsfall können beideStreitkräfte mit Reservekontingenten ergänzt werden.2. Wehrpflichtig sind alle österreichischen bzw. <strong>deutsche</strong>n Männer, die die notwendigegeistige <strong>und</strong> körperliche Konstitution besitzen. Die Wehrpflichtigen können die Erfüllungder Wehrdienstes verweigern <strong>und</strong> Zivildienst leisten.3. In Österreich <strong>und</strong> in Deutschland bestehen neben den Streitkräften organisatorischgetrennte Heeresverwaltungen. Sie haben den Aufgaben der Streitkräfte zu ”dienen”.4. Die dienenden Angehörigen beider Streitkräfte heißen Soldaten. Daneben gibt es inDeutschland die Gruppe der Reservisten, in Österreich der Reservisten <strong>und</strong> Milizangehörigen.Sie sind keine Soldaten.5. Die militärische Führung der Streitkräfte ist sowohl in Österreich wie auch inDeutschland den jeweiligen Verteidigungsministern <strong>und</strong> damit politischen Organenübertragen. Den B<strong>und</strong>espräsidenten steht nur ein "repräsentativer Oberbefehl" zu.<strong>Das</strong> Recht, über <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esheer "als Ganzes" zu verfügen, hat in Österreich derB<strong>und</strong>esminister für Landesverteidigung, soweit ihn die B<strong>und</strong>esregierung dazu ermächtigt.In Deutschland wird <strong>das</strong> Recht der B<strong>und</strong>esregierung, über einen Einsatzder Streitkräfte zu verfügen, an die konstitutive Zustimmung des <strong>deutsche</strong>n B<strong>und</strong>estagesgeb<strong>und</strong>en.6. Die österreichischen <strong>und</strong> die <strong>deutsche</strong>n Streitkräfte sind in die vollziehende Gewalteingegliedert. Daraus folgt die Bindung an Gesetz <strong>und</strong> Recht sowie die politische<strong>und</strong> gerichtliche Kontrolle der Streitkräfte.83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!