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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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4. KAPITEL: DER SOLDAT 85A. Einführung 85B. Der österreichische Soldat 86I. Der Soldat als Rechtsbegriff (Statusrecht) 861. Die Soldateneigenschaft 862. Entstehung <strong>und</strong> Beendigung der Soldateneigenschaft 873. Frauen in den Streitkräften 884. Der Soldat als Organ der B<strong>und</strong>esvollziehung 90II. Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Soldaten 901. Rechte des Soldaten 90a) Die allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte 91aa) Die Gr<strong>und</strong>rechte des Soldaten 91(1) Freiheit der Ausübung der politischen Rechte 92(2) <strong>Das</strong> Gr<strong>und</strong>recht der Versammlungsfreiheit 93(3) <strong>Das</strong> Gr<strong>und</strong>recht der freien Meinungsäußerung 93(4) <strong>Das</strong> Gr<strong>und</strong>recht der Freizügigkeit 94(5) <strong>Das</strong> Gr<strong>und</strong>recht auf Freiheit der Person 94(6) Gr<strong>und</strong>recht der Petitionsfreiheit 95bb) Allgemeine Staatsbürgerrechte 95b) Die besonderen Rechte aus dem Wehrdienstverhältnis 96aa) Rechte im Rahmen des Dienstbetriebes 96bb) Rechte im Rahmen der Befehlsgebung 97cc) Rechte zur Wahrnehmung der soldatischen Rechtsposition 982. Die Pflichten des Soldaten 98a) Die allgemeinen Pflichten des Soldaten 98aa) Pflichten gegenüber der Allgemeinheit 98bb) Pflichten gegenüber der Republik Österreich <strong>und</strong> dem Dienstherrn 100cc) Pflichten gegenüber den Kameraden 101b) Besondere Pflichten 102aa) Besondere Pflichten des Vorgesetzten 102IX

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