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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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c) Aufgaben im Inneren 57d) Beteiligung an Friedensmissionen 58e) Hilfsdienste <strong>und</strong> Hilfeleistungen im Ausland 592. Der Einsatz der Streitkräfte 59a) Der Begriff „Einsatz“ 59b) Die Entscheidungsbefugnis über den Einsatz 59c) Selbständiges militärisches Einschreiten 62D. „Die Streitkräfte“ im Rechtsvergleich 63I. Die <strong>deutsche</strong>n <strong>und</strong> österreichischen Streitkräfte 631. Rechtsvergleich der Wehrformen 632. Rechtsvergleich der Gr<strong>und</strong>sätze über Aufbau, Struktur <strong>und</strong> Organisation derStreitkräfte 63a) Trennung von „Heeresverwaltung“ <strong>und</strong> Streitkräften 63b) Aufbau <strong>und</strong> Organisation der Streitkräfte 64c) Angehörige der Streitkräfte 653. Die Leitung der Streitkräfte im Rechtsvergleich 664. Rechtsvergleich der Stellung der Streitkräfte im Staatsgefüge 675. Rechtsvergleich der besonderen Beratungs- <strong>und</strong> Kontrollorgane 71a) Wehrbeauftragter <strong>und</strong> Beschwerdekommission 71b) Rechtsvergleich Beratungsorgane 73aa) Die Rechtsberater 73bb) Der Landesverteidigungsrat 736. Rechtsvergleich der Gr<strong>und</strong>sätze der Finanzierung der Streitkräfte 737. Rechtsvergleich von Auftrag <strong>und</strong> Einsatz der Streitkräfte 74a) Die Landesverteidigung 74b) Aufgaben <strong>und</strong> Einsatz im Inneren 75c) Aufgaben <strong>und</strong> Einsatz der Streitkräfte im Ausland 76d) Die Entscheidungsbefugnis über den Einsatz 80II. Zusammenfassung des Rechtsvergleichs über die Streitkräfte 83VIII

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