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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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satzorganisation auf, d.h. die Streitkräfte der Friedensorganisation werden ergänzt durchMilizkader, die zusammen die Einsatzorganisation bilden. Anders ist dies in Deutschlandgeregelt. Die <strong>deutsche</strong>n Streitkräfte haben schon in Friedenszeiten personell vollständigbestehende Verbände, die im Verteidigungsfalle durch die Einberufung von Soldatender Reserve ergänzt werden. Milizkader, die nur zu Übungszwecken oder Zweckeeines Einsatzes zusammentreten, kennt <strong>das</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Wehrrecht</strong> nicht.Soweit nicht schon durch § 1 WG vorgeschrieben, werden im übrigen die Gr<strong>und</strong>sätzeder Organisation <strong>und</strong> Struktur der österreichischen Streitkräfte durch die B<strong>und</strong>esregierungbestimmt. Diese Befugnis der B<strong>und</strong>esregierung wird jedoch beschränkt durch <strong>das</strong>Budgetrecht des Nationalrats. Dieser kann durch die Bewilligung der Haushaltsmittelfür <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esheer mittelbar den Umfang <strong>und</strong> die gr<strong>und</strong>sätzliche Organisation des B<strong>und</strong>esheeresbeeinflussen.In Deutschland werden "zahlenmäßige Stärke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>züge der Organisation" 251 derStreitkräfte durch den B<strong>und</strong>estag im Rahmen des Haushaltsplans bestimmt. Ebenso wiein Österreich ist damit die gr<strong>und</strong>sätzliche Organisationsgewalt der B<strong>und</strong>esregierungerheblich beschränkt. Gleichzeitig wird die Stellung des Parlaments gegenüber denStreitkräften durch die Regelung des Art. 87 a Abs. 1 S. 2 GG gestärkt. So ist der Gedankevom "Primat der Politik" auch innerhalb der Gr<strong>und</strong>sätze von Organisation <strong>und</strong>Struktur der Streitkräfte verwirklicht.c) Angehörige der StreitkräfteDie aktiven Angehörigen der österreichischen <strong>und</strong> <strong>deutsche</strong>n Streitkräfte werden alsSoldaten bezeichnet. Die <strong>deutsche</strong>n Soldaten sind untergliedert in die Gruppe der Berufsoldaten,die der Soldaten auf Zeit <strong>und</strong> die der Soldaten, welche auf Gr<strong>und</strong> derWehrpflicht dienen. In Österreich sind Soldaten Personen, die dem Präsenzstand angehören.<strong>Das</strong> sind einerseits Personen, die dem B<strong>und</strong>esherr auf Gr<strong>und</strong> eines Dienstverhältnissesangehören <strong>und</strong> andererseits Personen, die zum Präsenzdienst oder Ausbildungsdiensteinberufen sind. Daneben gibt es in Deutschland die Gruppe der Reservisten,in Österreich die Gruppe der Reservisten <strong>und</strong> Milizangehörigen. Sie sind keine251 Art. 87 a Abs. 1 S. 2 GG.65

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