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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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D. „Die Streitkräfte“ im RechtsvergleichI. Die <strong>deutsche</strong>n <strong>und</strong> österreichischen Streitkräfte1. Rechtsvergleich der WehrformenGr<strong>und</strong>sätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Gr<strong>und</strong>typen von Wehrformen, demWehrpflichtsystem mit zwangsweiser Aushebung einerseits <strong>und</strong> den Freiwilligenstreitkräftenmit reiner Anwerbung andererseits differenziert. 247Sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat sich der Verfassungsgeber für die allgemeineWehrpflicht entschieden. Die <strong>deutsche</strong>n wie auch die österreichischen Streitkräftewerden auf Gr<strong>und</strong> der allgemeinen Wehrpflicht gebildet <strong>und</strong> ergänzt. Wehrpflichtigsind in beiden Ländern nur die männlichen Staatsbürger, die die notwendigegeistige <strong>und</strong> physische Konstitution besitzen. Sie können die Erfüllung der Wehrpflichtaus Gewissensgründen verweigern <strong>und</strong> einen Ersatzdienst leisten. Während in Österreichder Wehrpflichtverweigerer von der Wehrpflicht befreit wird <strong>und</strong> stattdessen denZivildienst absolvieren muß, bleibt in Deutschland der Kriegsdienstverweigerer dergr<strong>und</strong>sätzlichen Wehrpflicht unterworfen. Seine Wehrpflicht erfüllt er durch die Ableistungdes Zivildienstes. Dauer <strong>und</strong> Inhalt der Wehrpflicht unterscheiden sich nur geringfügig.Innerhalb des Wehrpflichtsystems hat sich der österreichische Gesetzgeber für einMilizsystem entschieden. Die österreichischen Wehrpflichtigen gehören daher für dieDauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an.In Deutschland gehören gediente Wehrpflichtige zur Reserve, ungediente Wehrpflichtigezur Ersatzreserve. Die übrigen Wehrpflichtigen leisten Wehrdienst auf Gr<strong>und</strong> derWehrpflicht.2. Rechtsvergleich der Gr<strong>und</strong>sätze über Aufbau, Struktur <strong>und</strong> Organisation derStreitkräftea) Trennung von „Heeresverwaltung“ <strong>und</strong> StreitkräftenKennzeichnend für <strong>das</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>und</strong> <strong>das</strong> österreichische <strong>Wehrrecht</strong> ist die gesetzlich247 Fröhler, Oliver: Grenzen legislativer Gestaltungsfreiheit in zentralen Fragen des Wehrverfassungsrechts– Eine staatliche Analyse unter vergleichender Berücksichtigung der schweizerischen Rechtslage,Berlin, 1995, S. 127, im folgenden zitiert als: Fröhler: Grenzen des Wehrverfassungsrechts.63

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