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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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2. Der Einsatz der Streitkräfte 40a) Die Entscheidungsbefugnis über den Einsatz 40aa) Der Einsatz der Streitkräfte zur „Landesverteidigung” 40bb) Der Einsatz der Streitkräfte ”im Inneren” 40cc) Der Einsatz der Streitkräfte im Ausland 41dd) Der Einsatz der Streitkräfte bei der Vollstreckung von Urteilen 43b) Selbständiges militärisches Einschreiten 43C. Die <strong>deutsche</strong>n Streitkräfte 44I. Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen über Aufbau, Organisation <strong>und</strong> Struktur der Streitkräfte441. Die Streitkräfte als Teil der B<strong>und</strong>eswehr 442. Die allgemeine Wehrpflicht 443. Gr<strong>und</strong>lagen der organisatorischen Struktur der Streitkräfte 454. Gr<strong>und</strong>lagen der personellen Organisation der B<strong>und</strong>eswehr 46II. Die Leitung der Streitkräfte 47III. Die Stellung der Streitkräfte im Staatsgefüge 481. Die Streitkräfte als Teil der staatlichen Verwaltung 482. Stellung der B<strong>und</strong>eswehr zu anderen Verfassungsorganen 48a) Streitkräfte <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esregierung 48b) Streitkräfte <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esminister der Verteidigung 49c) Streitkräfte <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eskanzler 50d) Streitkräfte <strong>und</strong> B<strong>und</strong>espräsident 51e) Streitkräfte <strong>und</strong> Parlament 51IV. Besondere Beratungs- <strong>und</strong> Kontrollorgane der Streitkräfte 531. Der Rechtsberater 532. Der Wehrbeauftragte 53V. Gr<strong>und</strong>sätze der Finanzierung der B<strong>und</strong>eswehr 55VI. Auftrag <strong>und</strong> Einsatz der Streitkräfte 561. Der Auftrag der Streitkräfte 56a) Die Verteidigung Deutschlands 56b) Die Verteidigung von Bündnispartnern 56VII

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