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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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B. Die österreichischen Streitkräfte 20I. Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen über Aufbau, Organisation <strong>und</strong> Struktur der Streitkräfte201. <strong>Das</strong> B<strong>und</strong>esheer 202. Die allgemeine Wehrpflicht 203. Gr<strong>und</strong>lagen der organisatorischen Struktur des B<strong>und</strong>esheeres 214. Gr<strong>und</strong>lagen der personellen Struktur des B<strong>und</strong>esheeres 22II. Die Leitung der Streitkräfte 231. Die Verfügungsbefugnis 232. Die Befehlsgewalt 243. Der Oberbefehl 25III. Die Stellung der Streitkräfte im Staatsgefüge 251. Die Streitkräfte als Teil der staatlichen Verwaltung 252. Die Stellung des B<strong>und</strong>esheeres zu anderen Verfassungsorganen 26a) B<strong>und</strong>esheer <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esminister für Landesverteidigung 26b) B<strong>und</strong>esheer <strong>und</strong> B<strong>und</strong>espräsident 27c) B<strong>und</strong>esheer <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esregierung 29d) B<strong>und</strong>esheer <strong>und</strong> Nationalrat 29IV. Besondere Beratungs- <strong>und</strong> Kontrollorgane der Streitkräfte 311. Der Landesverteidigungsrat 312. Die Beschwerdekommission 32V. Gr<strong>und</strong>sätze der Finanzierung des B<strong>und</strong>esheeres 33VI. Auftrag <strong>und</strong> Einsatz des B<strong>und</strong>esheeres 341. Der Auftrag des B<strong>und</strong>esheeres 34a) Die immerwährende Neutralität Österreichs 34b) Die Aufgaben des B<strong>und</strong>esheeres 35aa) Die militärische Landesverteidigung (Art. 79 Abs. 1 B-VG) 35bb) Aufgaben des B<strong>und</strong>esheeres im Inneren (Art. 79 Abs. 2 B-VG) 36cc) Aufgaben des B<strong>und</strong>esheeres im Ausland (Art. 79 Abs. 3 B-VG) 36dd) Aufgaben des B<strong>und</strong>esheeres bei Urteilsvollstreckungen 39c) Ergebnis 39VI

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