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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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) Aufgaben des B<strong>und</strong>esheeres im Inneren (Art. 79 Abs. 2 B-VG)Über die militärische Landesverteidigung hinaus ist <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esheer bestimmt- zum Schutze der verfassungsmäßigen Einrichtungen <strong>und</strong> ihrer Handlungsfähigkeit,sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner <strong>und</strong> zur Aufrechterhaltung derOrdnung <strong>und</strong> Sicherheit im Inneren, 144- zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen <strong>und</strong> Unglücksfallen außergewöhnlichenUmfangs, 145Diese Aufgaben sind nur wahrzunehmen, wenn die gesetzmäßige zivile Gewalt dieMitwirkung des B<strong>und</strong>esheeres in Anspruch nimmt. 146cc) Aufgaben des B<strong>und</strong>esheeres im Ausland (Art. 79 Abs. 3 B-VG)Durch <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esverfassungsgesetz über Kooperation <strong>und</strong> Solidarität bei der Entsendungvon Einheiten <strong>und</strong> Einzelpersonen in <strong>das</strong> Ausland (KSE-BVG) sind dem B<strong>und</strong>esheerweitere Aufgaben übertragen,- zur Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung 147 , der humanitärenHilfe <strong>und</strong> der Katastrophenhilfe sowie der Such- <strong>und</strong> Rettungsdienste (Auslandseinsatz)148 ,144 Vgl. Art. 79 Abs. 2 Ziff. 1 a <strong>und</strong> b i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 b WG.145 Vgl. Art. 79 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 c WG.146 Siehe dazu: 3. Kapitel, B, VI, 2, a, bb.147 Von dieser Möglichkeit hat Österreich zuletzt mit der Entsendung eines B<strong>und</strong>esheerkontingentes von450 Soldaten in <strong>das</strong> Kosovo-Krisengebiet Gebrauch gemacht. Diese Truppe steht inklusive schweizerischer<strong>und</strong> slowakischer Einheiten unter „Operational Control“ der multinationalen Brigade Süd(MNB-S), bei der Deutschland die sogenannte „Lead Nation“ ist. Seit der Verabschiedung einer UN-Resolution in bezug auf eine Friedenstruppe im Kosovo am 10. Juni 1999 ist der Einsatz des österreichischenKontingents in die konkrete Planung- <strong>und</strong> Durchführungsphase übergegangen.148 Vgl. Art. 79 Abs. 3, § 1 S. 1 Ziff. 1 lit. a, b <strong>und</strong> c KSE-BVG i.V.m. § 2 Abs. 1 d WG.36

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