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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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jeweiligen B<strong>und</strong>esregierungen, die aus dem B<strong>und</strong>eskanzler <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esministern, inÖsterreich darüber hinaus aus dem Vizekanzler, bestehen. Zur Besorgung der B<strong>und</strong>esverwaltungsind B<strong>und</strong>esministerien berufen, an deren Spitze die zuständigen B<strong>und</strong>esministerstehen.Gr<strong>und</strong>lage jedes staatlichen Handelns ist, obwohl nicht ausdrücklich in der österreichischenbzw. <strong>deutsche</strong>n Verfassung verankert, <strong>das</strong> Rechtsstaatsprinzip. Es verpflichtet allestaatliche Gewalt zur Beachtung <strong>und</strong> Gewährleistung der staatsbürgerlichen Gr<strong>und</strong>rechte,zur Einräumung demokratischer Teilhaberechte <strong>und</strong> zum umfassenden Rechtsschutzder Staatsbürger.Eingebettet in <strong>das</strong> nur in Gr<strong>und</strong>zügen dargestellte österreichische <strong>und</strong> <strong>deutsche</strong> Rechtssystemist <strong>das</strong> <strong>Wehrrecht</strong>. Die jeweiligen <strong>Wehrrecht</strong>sordnungen werden daher durch dieverfassungsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätze über Staatsaufbau <strong>und</strong> Staatsorganisation, die staatsbürgerlichenGr<strong>und</strong>rechte sowie die leitenden Prinzipien der Verfassungen ausgestaltet<strong>und</strong> bestimmt. Gemeinsam ist beiden <strong>Wehrrecht</strong>sordnungen, daß die wesentlichenGr<strong>und</strong>lagen über die Einordnung <strong>und</strong> Legitimation der Streitkräfte sowie die Stellungder Soldaten in <strong>und</strong> zu den Streitkräften in den jeweiligen Verfassungen zu finden sind.Diese "wehrverfassungsrechtlichen" Normierungen sind Ausgangspunkt <strong>und</strong> Richtschnurfür die jeweiligen „Wehrgesetze“ <strong>und</strong> die auf diesen basierenden untergesetzlichenNormierungen.II. Zusammenfassung des Vergleichs der Gr<strong>und</strong>lagen des <strong>Wehrrecht</strong>s1. Gr<strong>und</strong>lage des österreichischen <strong>und</strong> des <strong>deutsche</strong>n <strong>Wehrrecht</strong>s sind die jeweiligennationalen Verfassungen. Die österreichische Verfassung besteht aus einer Vielzahlvon "Verfassungsregelungen", die einander ergänzen <strong>und</strong> überschneiden. Die Verfassungder B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ist <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>gesetz.2. Die jeweiligen Verfassungen regeln die rechtliche <strong>und</strong> politische Gr<strong>und</strong>ordnungbeider Länder. Staatsaufbau <strong>und</strong> -organisation sind in wesentlichen Zügen ähnlichgeregelt. Tragende Verfassungsprinzipien sind sowohl in Österreich wie auch in17

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