13.07.2015 Aufrufe

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

derung vergleichsweise leicht herbeizuführen, <strong>und</strong> die verfassungsrechtliche Geschichtehaben dazu geführt, daß es zu einer unübersichtlichen Zersplitterung der österreichischenVerfassungsrechtsgr<strong>und</strong>lagen gekommen ist. Insbesondere die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Freiheitsrechteder österreichischen Staatsbürger sind über verschiedene Gesetze mit Verfassungsrangverteilt, was nicht nur eine klare Darstellung erschwert, sondern auch einerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich bringt 64 . Eine Verfassungsreform istdaher nach Ansicht vieler österreichischer Verfassungsrechtler erforderlich. 65Anders ist dies in Deutschland. Dort wurde nach dem 2. Weltkrieg die Gelegenheit genutzt,ein einheitliches, leicht überschaubares Verfassungswerk, <strong>das</strong> die rechtliche <strong>und</strong>politische Gr<strong>und</strong>ordnung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland regelt, einzuführen. Trotz dersog. "Ewigkeitsklausel" ist die <strong>deutsche</strong> Verfassung ebenso wie die österreichische Verfassungkeine "starre" Verfassung. Verfassungswirklichkeit <strong>und</strong> Verfassungsrecht könnendurch Auslegung <strong>und</strong> Interpretation des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts sowie durchVerfassungsänderungen jederzeit angepaßt werden. Eine Änderung bestimmter Verfassungsgr<strong>und</strong>sätzeist, im Gegensatz zur österreichischen Verfassung, die eine Änderungder Gr<strong>und</strong>prinzipien durch Volksabstimmung zuläßt, nach Art. 79 Abs. 3 GG ausgeschlossen.Staatsaufbau <strong>und</strong> Staatsorganisation sind in Österreich <strong>und</strong> in Deutschland in den wesentlichenGr<strong>und</strong>zügen gleich geregelt. Beide Verfassungen schreiben einen föderalistischenStaatsaufbau vor <strong>und</strong> gehen vom Gr<strong>und</strong>satz der Gewaltenteilung aus. Exekutive,Judikative <strong>und</strong> Legislative sind getrennten Organen übertragen, die sich gegenseitigkontrollieren. Gesetzgebung <strong>und</strong> Verwaltung sind zudem zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländernaufgeteilt. Die Gesetzgebung in militärischen Angelegenheiten obliegt sowohl in Österreichals auch in Deutschland dem B<strong>und</strong>. In Österreich übt der nach demokratischenGr<strong>und</strong>sätzen gewählte Nationalrat zusammen mit dem B<strong>und</strong>esrat die Gesetzgebung fürden B<strong>und</strong> aus, in Deutschland nimmt der demokratisch gewählte B<strong>und</strong>estag gemeinsammit dem B<strong>und</strong>esrat diese Rechte wahr. Führungsorgane der B<strong>und</strong>esverwaltung sind die64 Walter/Meyer: Gr<strong>und</strong>riß des österreichischen B<strong>und</strong>esverfassungsrechts, S. 48.65 Walter/Meyer: Gr<strong>und</strong>riß des österreichischen B<strong>und</strong>esverfassungsrechts, S. 49.16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!