13.07.2015 Aufrufe

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Staats- <strong>und</strong> verfassungsrechtliche Gr<strong>und</strong>lagenÖsterreich ist eine parlamentarische Demokratie mit Elementen eines Präsidialsystems.25 Die wesentlichen Verfassungsbestimmungen über Aufbau, Organisation <strong>und</strong>Gliederung des Staates findet man im B<strong>und</strong>es-Verfassungsgesetz, den besonderen B<strong>und</strong>esverfassungsgesetzen,in einfachen Gesetzen <strong>und</strong> Staatsverträgen. 26 Neben dem B<strong>und</strong>es-Verfassungsgesetzhaben die neun österreichischen Länder ihre eigenen Landesverfassungen<strong>und</strong> speziellen Landesverfassungsgesetze. Für alle ”Verfassungen” gilt, daßsie mit einer ”Zweidrittelmehrheit” der anwesenden Mitglieder der Volksvertretungengeändert werden können. 27 Zur Änderung oder Einschränkung einer der Gr<strong>und</strong>prinzipiender Verfassung ist darüber hinaus eine Volksabstimmung notwendig. 28 Die”Gr<strong>und</strong>prinzipien der Verfassung” 29 sind <strong>das</strong> Prinzip der B<strong>und</strong>esstaatlichkeit 30 , <strong>das</strong>Prinzip der Gewaltenteilung, <strong>das</strong> demokratische Prinzip, <strong>das</strong> republikanische Prinzip 31<strong>und</strong> <strong>das</strong> Rechtsstaatsprinzip 32 .25 Vgl. Walter, Robert / Mayer, Heinz: Gr<strong>und</strong>riß der österreichischen B<strong>und</strong>esverfassungsrechts, Wien1992, S. 63, im folgenden zitiert als: Walter/Mayer: Gr<strong>und</strong>riß des österreichischen B<strong>und</strong>esverfassungsrechts.26 Nach Art. 44 Abs. 1 B-VG kann Verfassungsrecht auch außerhalb der Verfassungskodifikation desB-VG geschaffen werden. Verfassungsrecht entsteht daher auch durch einfache B<strong>und</strong>esverfassungsgesetze(BVG) sowie durch Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen, die allerdings als solcheausdrücklich bezeichnet werden müssen.27 Art. 44 Abs. 1 B-VG: "Verfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungenkönnen vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder<strong>und</strong> mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden; sie sindals solche ("Verfassungsgesetz", "Verfassungsbestimmung") ausdrücklich zu bezeichnen.", vgl. dazufür die Länderverfassungen: Art. 99 Abs. 2 B-VG.28 Art. 44 Abs. 3 B-VG.29 Über die Anzahl der Gr<strong>und</strong>prinzipien <strong>und</strong> deren Inhalt besteht keine einhellige Meinung. Übereinstimmungherrscht über <strong>das</strong> Bestehen des demokratischen, republikanischen, b<strong>und</strong>esstaatlichen sowierechtsstaatlichen Prinzips. Auch <strong>das</strong> liberale <strong>und</strong> <strong>das</strong> gewaltenteilende Prinzip werden teilweiseals Gr<strong>und</strong>prinzipien betrachtet. Vgl. dazu: Pree, Helmuth: Österreichisches Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsrecht,Wien/New York, 1986, S. 20 ff, im folgenden zitiert als: Pree: Österreichisches Verfassungs-<strong>und</strong> Verwaltungsrecht.30 Art. 2 B-VG: ”Österreich ist ein B<strong>und</strong>esstaat”.31 Art. 1 B-VG: ”Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus”.32 Eine ausdrückliche Verankerung des Rechtsstaatsprinzip enthält <strong>das</strong> B<strong>und</strong>esverfassungsrecht nicht.Eine nähere Konkretisierung erfährt es jedoch durch die Gewährleistung der Gr<strong>und</strong>rechte, die Einräumungdemokratischer Teilhaberechte, <strong>das</strong> Legalitätsprinzip, die Gewaltenteilung, den Rechtschutzgegenüber der öffentlichen Gewalt <strong>und</strong> <strong>das</strong> rechtliche Gehör.8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!