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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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Abb. 9 Rechtsmittel im ÜberblickDie Rechtsmittel der Soldaten im ÜberblickFormloseRechtsmittelÖsterreich1. Meldung2. Rapport <strong>und</strong> Aussprache3. ~ Vermittlung aufgr<strong>und</strong>Fürsorgepflicht4. -------5. -------6. Beschwerde an dieVolksanwaltschaft7. -------8. Außerordentliche Beschwerde(§ 47 Abs. 4 WG i.V.m. §§ 12, 14 ADV)9. Petition nach Art. 11 StGGDeutschland1. Meldung2. Aussprache3. Vermittlung4. Gegenvorstellung5. Dienstaufsichtsbeschwerde6. -------7. Eingabe an den Wehrbeauftragten8. -------9. Petition nach Art. 17 GGFörmlicheRechtsmittel1. In Verwaltungsangelegenheiten:Allg. Rechtsmittel derVerwaltungsverfahrensgesetze2. In Disziplinarangelegenheiten:• Gegen Disziplinarerkenntnisse:Berufung• Gegen Disziplinarverfügung:Beschwerde3. In Strafangelegenheiten:Allg. Rechtsmittel der StPO1. In Verwaltungsangelegenheiten:Allg. Rechtsmittel des VwVfG<strong>und</strong> der VwGO2. In Disziplinarangelegenheiten:• Beschwerde nach § 38 Nr. 2WDO i.V.m. §§ 1 ff WBO3. In Strafangelegenheiten:Allg. Rechtsmittel der StPO4. In Angelegenheiten desmilitärischen Dienstbereichs:• Ordentliche Beschwerde nach§ 47 Abs. 4 WG i.V.m. §§ 12,13 ADV4. In Angelegenheiten desmilitärischen Dienstbereichs:• Beschwerde nach §§ 1 ffWBO187

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