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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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gen vorgesehen sind. Militärgesetz <strong>und</strong> Wehrstrafgesetz gelten im Frieden wie im Krieg.Militärstrafgesetz <strong>und</strong> Wehrstrafgesetz verfügen über einen besonderen Strafrechtskatalog,der soldatisches Fehlverhalten sanktioniert. Vergleicht man die Straftatbeständeder jeweiligen (Militär-) Wehrstrafgesetze (siehe dazu Abb. 8: Überblick über die militärischenStraftaten), zeigen sich gr<strong>und</strong>legende Gemeinsamkeiten. Die meisten Straftatbeständedes österreichischen Militärstrafgesetzes finden eine teilweise gleichlautendeRegelung im <strong>deutsche</strong>n Wehrstrafgesetz. Nur hinsichtlich der Art der Strafe <strong>und</strong> derStrafbemessung zeigen sich geringfügige Unterschiede. Diesbezüglich wird auf die einschlägigeGesetzestexte verwiesen.Strafverfahren <strong>und</strong> Strafvollstreckung erfolgen in beiden Ländern nach den jeweiligenStrafprozeßordnungen. Zuständig sind die zivilen Strafgerichte. Im Kriegsfall kann inÖsterreich, im Verteidigungsfall in Deutschland eine eigene Militärgerichtsbarkeit eingerichtetwerden.183

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