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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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Dabei handelt es sich um für Krisenfälle existierende Vorsorgegesetze, die vor allemdem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Schließlich ist <strong>das</strong> humanitäre Völkerrecht(früher: Kriegsvölkerrecht), welches im Einsatzfalle die Soldaten der Streitkräfte bindet,nicht Teil dieses Rechtsvergleichs.Soweit im folgenden der Begriff des <strong>Wehrrecht</strong>s verwendet wird, ist dieser im Sinneder vorgenommenen Beschränkung des Untersuchungsgegenstandes zu verstehen.D. Gang der UntersuchungUnter Berücksichtigung dieser Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes wird dieDarstellung der <strong>Wehrrecht</strong>sordnungen Österreichs <strong>und</strong> Deutschlands in drei Kapitelgegliedert: Zuerst wird in einem kurzen Abriß ein Überblick über die historischen, politischen,staats- <strong>und</strong> verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Rechtsquellendes <strong>Wehrrecht</strong>s gegeben (2. Kapitel). Danach erfolgt eine rechtliche Analyse derStellung der Streitkräfte im Staate, deren Aufgaben <strong>und</strong> Rechte (3. Kapitel). Zuletzt <strong>und</strong>schwerpunktmäßig wird die Stellung des Soldaten in <strong>und</strong> zu den Streitkräften untersucht(4. Kapitel). Zum Zwecke der Übersicht <strong>und</strong> Verständlichkeit werden am Ende jedesKapitels die Feststellungen zu den beiden <strong>Wehrrecht</strong>sordnungen einander gegenübergestellt,verglichen <strong>und</strong> auf Unterschiede <strong>und</strong> Gemeinsamkeiten analysiert.4

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