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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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politik verpflichtet. Ein Beitritt zur NATO wird erwogen. 5Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sowie angesichts des aktuellen militärischen Engagements beiderStaaten im Kosovo 6 ist eine vertiefte militärische Kooperation österreichischer <strong>und</strong><strong>deutsche</strong>r Streitkräfte im Rahmen multi- oder binationaler Zusammenarbeit in naherZukunft nicht ausgeschlossen.Bisherige Formen multi- oder binationaler militärischer Zusammenarbeit zeigen jedoch,daß nicht nur sprachliche, kulturelle, technische, taktische <strong>und</strong> strukturelle Unterschiededen militärischen Alltag multinationaler Verbände erschweren, sondern häufig auchrechtliche Divergenzen einer effektiven Zusammenarbeit entgegenstehen. 7 Gr<strong>und</strong>sätzlichgilt, daß jede Form der Kooperation oder Integration nur in den Grenzen <strong>und</strong> imEinklang mit den jeweiligen nationalen Verfassungen, Gesetzen, Rechtsvorschriften <strong>und</strong>sonstigen Regelungen erfolgen kann. 8 Daher stellt sich schon im Vorfeld einer möglichenmilitärischen Zusammenarbeit zwischen Österreich <strong>und</strong> Deutschland die Frage,welche rechtlichen Unterschiede bestehen <strong>und</strong> welche Probleme rechtlicher Art sichdaraus ergeben können. Ein Vergleich der Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der <strong>Wehrrecht</strong>sordnungenbeider Länder ist für die Beantwortung unabdingbare Voraussetzung.5 Vgl. Wissenschaftskommission beim B<strong>und</strong>esminister für Landesverteidigung, SicherheitspolitischesUmfeld <strong>und</strong> Streitkräfteentwicklung II, in: Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie 3/96, S.92 f; Reiter, Erich: Die Kosten eines NATO-Beitritts für Österreich, in: ÖMZ 3/98, S. 280 ff.6 Siehe dazu Fußnote 147 auf S. 36, 3. Kapitel, B, VI, b, cc.7 Vgl. Katz-Kupke, Albrecht / Barrère, Jean-Claude: Die Rechtssysteme der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland <strong>und</strong> Frankreich – ein verfassungs- <strong>und</strong> wehrrechtlicher Vergleich – <strong>und</strong> ihre Auswirkungenauf bi-nationale Verbände am Beispiel der deutsch-französische Brigade (D/F-B), Lehrgangsberichtan der Führungsakademie der B<strong>und</strong>eswehr, 1996, S. 2; Marienfeld, Claire: Unterrichtungdurch die Wehrbeauftragte, Jahresbericht 1997 (37. Bericht), Deutscher B<strong>und</strong>estag, 13. Wahlperiode,Drucksache 13, 10000, S. 37.8 Vgl. Freiherr von Lepel, Oskar Matthias: Ergebnisbericht über <strong>das</strong> Impulsseminar des Bereichs 4 desZentrums Innere Führung zum Thema „Rechtliche Probleme multinationaler Streitkräfte“ vom28.05.1996 im Zentrum Innere Führung (Bereich 5) in Strausberg, S. 9.2

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