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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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1. Der Befehl 141a) <strong>Das</strong> Recht zur Befehlsgebung 141b) Die Pflicht zur Befehlsgebung 143c) Der Inhalt des Befehls 1432. Der Gehorsam 144IV. Soldatische Normverstöße <strong>und</strong> staatliche Reaktionsmöglichkeiten 1451. Die erzieherische Maßnahme 1462. <strong>Das</strong> Disziplinarrecht 146a) Die Wehrdisziplinarordnung 146b) Verfahren <strong>und</strong> Vollstreckung 1503. <strong>Das</strong> Wehrstrafrecht 152a) <strong>Das</strong> Wehrstrafgesetz 152b) Verfahren <strong>und</strong> Vollstreckung 153V. Der Rechtsschutz des Soldaten 1531. Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten 1532. Rechtsschutz gegen Maßnahmen im militärischen Dienstbereich 1543. Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen 1554. Rechtsschutz in Strafangelegenheiten 1555. Weitere Möglichkeiten zur Wahrnehmung <strong>und</strong> Durchsetzung soldatischerRechte 155a) Die Eingabe an den Wehrbeauftragten 155b) Die Petition nach Art. 17 GG 156c) Dienstaufsichtsbeschwerde, Gegenvorstellung <strong>und</strong> Meldung 156d) Aussprache <strong>und</strong> Vermittlung 157VI. Gr<strong>und</strong>lagen der Rechtsstellung des Soldaten im Auslandseinsatz 158D. Die Rechtsstellung des österreichischen <strong>und</strong> des <strong>deutsche</strong>n Soldaten imRechtsvergleich 159I. Rechtsvergleich - Der Soldat als Rechtsbegriff 1591. Die Soldateneigenschaft 1592. Frauen in den Streitkräften 159II. Rechtsvergleich - Rechte <strong>und</strong> Pflichten von Soldaten 160XII

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