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Das österreichische und das deutsche Wehrrecht

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) Besondere Pflichten des Untergebenen 103III. Befehl <strong>und</strong> Gehorsam 1041. Der Befehl 104a) <strong>Das</strong> Recht zur Befehlsgebung 104b) Die Pflicht zur Befehlsgebung 105c) Der Inhalt des Befehls 1062. Der Gehorsam 106IV. Soldatische Normverstöße <strong>und</strong> staatliche Reaktionsmöglichkeiten 1091. Die erzieherische Maßnahme 1092. <strong>Das</strong> Disziplinarrecht 109a) <strong>Das</strong> Heeresdisziplinargesetz 109aa) Disziplinarstrafen außerhalb eines Einsatzes 110bb) Disziplinarstrafen während eines Einsatzes 112b) Verfahren <strong>und</strong> Vollstreckung 113aa) Verfahren <strong>und</strong> Vollstreckung außerhalb eines Einsatzes 113(1) <strong>Das</strong> Komandantenverfahren 113(2) <strong>Das</strong> Kommissionsverfahren 114bb) Verfahren <strong>und</strong> Vollstreckung im Einsatz 1153. <strong>Das</strong> ”Wehrstrafrecht” 115a) <strong>Das</strong> Militärstrafgesetz 115b) Verfahren <strong>und</strong> Vollstreckung 117V. Der Rechtsschutz des Soldaten 1171. Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten 1172. Rechtsschutz gegen Maßnahmen im militärischen Dienstbereich 1173. Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen 1194. Rechtsschutz in Strafangelegenheiten 1205. Weitere Möglichkeiten zur Wahrnehmung <strong>und</strong> Durchsetzung soldatischerRechte 120a) <strong>Das</strong> Petitionsrecht 120b) <strong>Das</strong> Recht, dienstliche Wünsche vorzubringen 120VI. Gr<strong>und</strong>lagen über die Rechtsstellung entsendeter Soldaten im Falle vonX

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