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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Die Programme sind robust und selbstüberwachendauszulegen.M5:7.3.3.1(2)Die Programme sind Software ist robust und selbstüberwachendausgelegt.7.6.1.3.2 Konstruktive Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Die Softwareerstellung muß einem durchgängigenund methodisch abgestimmten Phasenmodellfolgen und weitgehend mit rechnergestützten Werkzeugendurchgeführt wer<strong>den</strong>.M5:7.3.3.2(1)Die Softwareerstellung erfolgt nach einem methodischabgestimmten Phasenmodell weitgehend mitrechnergestützten Werkzeugen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. „durchgängig“ gestrichen,weil ein Phasenmodell immer durchgängig ist.(1) Die Phasenergebnisse sind einer Prüfung zuunterziehen und zu dokumentieren. Alle sicherheitsrelevantenProgrammteile sind durch eine Kombinationvon Testverfahren zu prüfen, wobei eine vollständigeTestüberdeckung erreicht wer<strong>den</strong> soll.(2) Das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des Hardware-und Softwaresystems soll in seinen sicherheitsrelevantenFunktionen validiert wer<strong>den</strong>.M5:7.3.3.2(3)M5:7.3.3.2(4)Die Ergebnisse <strong>der</strong> einzelnen Phasen <strong>der</strong> Softwareentwicklungsind einer dokumentierten Prüfung unterzogen.Es ist eine Kombination von Testverfahrenangewandt, so dass für alle sicherheitsrelevantenProgrammteile eine vollständige Funktionstestüberdeckungerreicht wird.Das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des HardwareundSoftwaresystems ist in seinen sicherheitsrelevantenFunktionen validiert.(2) Die Software ist aus hinsichtlich <strong>der</strong> Funktion klarabgegrenzten Einheiten aufzubauen. Diese Softwareeinheitensind auf unverzichtbare Anweisungenund Schnittstellen zu beschränken und zu einerübersichtlichen Programmstruktur zu integrieren.M5:7.3.3.2(2)Die Software ist aus hinsichtlich <strong>der</strong> Funktion klarabgegrenzten Einheiten aufgebaut. Diese Softwareeinheitensind auf unverzichtbare Anweisungen undSchnittstellen beschränkt und in zu einerübersichtlichen Programmstruktur integriert.7.6.1.3.3 Analytische Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.7.6.1.3.4 Organisation und Administration - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Die Organisation und Administration müssensicherstellen, daß die Software nach vollständigenEntwicklungs-, Prüf-, Wartungs- und Qualitätssicherungsplänenerstellt und eingesetzt wird. Die Unabhängigkeitzwischen Konstruktion und Qualitätssicherungmuß durchgehend gewahrt wer<strong>den</strong>. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation zu erstellen.M5:7.3.3.2(5)Die Organisation und Administration <strong>der</strong> Softwareentwicklungund <strong>der</strong> Qualitätssicherung ist so gestaltet,dass sichergestellt ist, dass die Software nachvollständigen Entwicklungs-, Prüf-, Wartungs- undQualitätssicherungsplänen erstellt und eingesetztwird. Die Unabhängigkeit zwischen Konstruktion undQualitätssicherung wird durchgehend gewahrt. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssiche-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genanntenNummern.(2) Die konsistente Konfiguration <strong>der</strong> Programme istsicherzustellen.7.6.1.3.5 Einsatz von StandardsoftwareEingesetzte Standardsoftware soll betriebsbewährtsein und ist Prüfungen und Tests zu unterziehen, dieM5:7.3.3.2(6)M5:7.3.3.3(1)rungs- und Benutzerdokumentation vorhan<strong>den</strong>.Die konsistente Konfiguration <strong>der</strong> Programme istsichergestellt.Bei vorgefertigter Software wird eine Beschränkungauf unverzichtbare Bestandteile vorgenommen,wobei Softwareän<strong>der</strong>ungen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Im Modul 5 wird für Standardsoftware<strong>der</strong> Begriff vorgefertigte Soft-- 96 -

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