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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Nach Installation auf <strong>den</strong> Rechnern soll das anfor<strong>der</strong>ungsgerechteVerhalten des Hardware- undM5:7.3.2.2Nach Installation <strong>der</strong> Software auf <strong>den</strong> Rechnernwird das anfor<strong>der</strong>ungsgerechte Verhalten des Hardware-Präzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong>Validierung.Softwaresystems validiert wer<strong>den</strong>.(4)und Softwaresystems validiert. Wird die Vali-dierung in mehreren Schritten durchgeführt, so erfolgendie einzelnen Validierungsschritte überlappend.7.6.1.2.4 Organisation und Administration Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(1) Die Organisation und Administration muß sicherstellen,daß die Software nach vollständigen Entwicklungs-,Prüf-, Wartungs- und Qualitätssicherungsplänenerstellt und eingesetzt wird. Die Unabhängigkeitzwischen Konstruktion und Qualitätssicherungmuß durchgehend gewahrt wer<strong>den</strong>. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation zu erstellen.(2) Die Sicherstellung <strong>der</strong> konsistenten Konfiguration<strong>der</strong> Programme ist mit geeigneten Verfahren undMetho<strong>den</strong> nachzuweisen (Konfigurationsmanagement).7.6.1.2.5 Einsatz von StandardsoftwareBei Standardprodukten, z.B. bei <strong>der</strong> Systemsoftwareist eine Beschränkung auf unverzichtbare Bestandteilevorzunehmen; diese Teile sind Prüfungen undTests zu unterziehen, die in Umfang und Tiefe <strong>den</strong>Nachweisen für die Anwen<strong>der</strong>programme gleichwertigsind.M5:7.3.2.2(5)M5:7.3.2.2(6)M5:7.3.2.3(1)7.6.1.3 Software für die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorie M5:27.3.37.6.1.3.1 Grundsätze M5:7.3.3.1(1) Für die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software<strong>der</strong> Kategorie 2 sind rechnergestützte Be-7.3.3.1M5:schreibungen und Testverfahren anzuwen<strong>den</strong>, die (1)<strong>den</strong> Nachweis <strong>der</strong> korrekten Arbeitsweise unterstützen.Die Organisation und Administration <strong>der</strong> Softwareentwicklungund <strong>der</strong> Qualitätssicherung ist so gestaltet,dass sichergestellt ist, dass die Software nachvollständigen Entwicklungs-, Prüf-, Wartungs- undQualitätssicherungsplänen erstellt und eingesetztwird. Die Unabhängigkeit zwischen Konstruktion undQualitätssicherung wird durchgehend gewahrt. Es isteine vollständige Entwicklungs-, Qualitätssicherungs-und Benutzerdokumentation vorhan<strong>den</strong>.Es wer<strong>den</strong> Verfahren und Metho<strong>den</strong> angewandt, diedie konsistenten Konfigurationen <strong>der</strong> Software sicherstellen(Konfigurationsmanagement).Der Einsatz vorgefertigter Software, sofern nichtentsprechend <strong>den</strong> Kriterien in dem Abschnitt 7.3.2.1und 7.3.2.2 ausgelegt, ist auf unverzichtbare Bestandteilebeschränkt, wobei Softwareän<strong>der</strong>ungenvermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Diese Teile sind Prüfungen undTests unterzogen, die in Umfang und Tiefe <strong>den</strong>Nachweisen nach dem Abschnitt 7.3.2.1 und 7.3.2.2gleichwertig sind.Software für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieBGrundsätzeFür die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software<strong>der</strong> Kategorie 2 Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieB sind rechnergestützte Beschreibungen undrechnergestützte Testverfahren angewendet, die <strong>den</strong>Nachweis <strong>der</strong> korrekten Arbeitsweise unterstützen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. In Modul 5 wird für Standardsoftware<strong>der</strong> Begriff vorgefertigte Softwaredurchgängig verwendet. Die neue Formulierungbehält die Anfor<strong>der</strong>ung zu „Beschränkungauf unverzichtbare Bestandteile“bei. Da Softwareän<strong>der</strong>ungen eine Quelle fürneue Softwarefehler sein können, Än<strong>der</strong>ungenaber an<strong>der</strong>erseits zur Beschränkung aufunverzichtbare Teile o<strong>der</strong> zur Anpassung an<strong>den</strong> Einsatzfall notwendig sind, wurde eineAnfor<strong>der</strong>ung zur Vermeidung von Än<strong>der</strong>ungenergänzt.- 95 -

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