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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(1) Die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software<strong>der</strong> Kategorie 1 hat so zu erfolgen, daß eine durchgängigeNachweisführung <strong>der</strong> korrekten Arbeitsweise<strong>der</strong> Software gewährleistet ist. Entwurf und Implementierungsollen mit formalen 13) und rechnergestütztenKonstruktions- und Prüfmetho<strong>den</strong> erfolgen.Diese Metho<strong>den</strong> sollen auch in <strong>den</strong> an<strong>der</strong>enEntwicklungsphasen weitgehend verwendet wer<strong>den</strong>.13) Formale Metho<strong>den</strong> haben eine mathematischeBasis. Sowohl die Notation (Syntax) als auch dieBedeutung (Semantik) <strong>der</strong> verwendeten Symbolesind exakt definiert. Die so erstellten Beschreibungensind einer mathematischen Analyse zugänglich.)(2) Die Software <strong>der</strong> Kategorie 1 soll einfach aufgebautsein.(3) Der Funktionsumfang <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Kategorie1 soll auf das notwendige Maß begrenzt sein.(4) Die Programme sind robust und selbstüberwachendauszulegen.M5:7.3.2.1(1)M5:7.3.2.1(2)M5:7.3.2.1(3)M5:7.3.2.1(4)7.6.1.2.2 Konstruktive Qualitätssicherung M5:7.3.2.(1) Die Software muß nach einem Phasenmodell M5 T1:durchgängig mit rechnergestützten Werkzeugen 7.3.2.2erstellt wer<strong>den</strong>(1)Die Entwicklung und Qualifizierung <strong>der</strong> Software fürLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A erfolgen so,dass eine durchgängige Nachweisführung <strong>der</strong> korrektenArbeitsweise <strong>der</strong> Software gewährleistet ist.Entwurf und Implementierung sind mit formalisiertenund rechnergestützten Konstruktions- und Prüfmetho<strong>den</strong>entsprechend dem Stand von Wissenschaftund Technik durchgeführt.Die Software <strong>der</strong> Kategorie 1 soll für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ist grundsätzlich einfachaufgebaut.Der Funktionsumfang <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> Kategorie 1soll für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A istgrundsätzlich auf das für die jeweilige Funktion notwendigeMaß begrenzt.Die Programme sind Software ist robust und selbstüberwachendausgelegt.Konstruktive QualitätssicherungDie Software ist nach einem Phasenmodell durchgängigmit rechnergestützten Werkzeugen erstellt.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierungan die Kategorisierung im Modul 5 undan Geltungsbereich. Hinweise aus dem RSK-LL-Text wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zusammengefasst.(2) Die Software ist aus klar abgegrenzten undmit geringem Funktionsumfang versehenen Einheitenaufzubauen. Diese Softwareeinheiten sindmöglichst einfach bei Beschränkung auf unverzichtbareAnweisungen und Schnittstellen zuprogrammieren und zu einer übersichtlichen Programmstrukturzu integrieren.M5:7.3.2.2(2)Die Software ist aus klar abgegrenzten und mit geringemFunktionsumfang versehenen Einheitenaufgebaut. Diese Softwareeinheiten sind möglichsteinfach bei Beschränkung auf unverzichtbare Anweisungenund Schnittstellen programmiert und inzu einer übersichtlichen Programmstruktur zu integriert.7.6.1.2.3 Analytische Qualitätssicherung - - Die QS-Maßnahmen wur<strong>den</strong> im Modul 5 zu-(1) Die Phasenergebnisse sind unter Anwendungformaler Analysemetho<strong>den</strong> und zusätzlicher Testsan <strong>den</strong> Vorgaben vollständig zu verifizieren. Dazusind an definierten Meilensteinen Prüfungen vorzunehmenM5:7.3.2.2(3)Die PhasenErgebnisse <strong>der</strong> einzelnen Phasen <strong>der</strong>Softwareentwicklung sind unter Anwendung formalerAnalysemetho<strong>den</strong> und zusätzlicher Tests an <strong>den</strong>Vorgaben vollständig verifiziert. Dazu wer<strong>den</strong> andefinierten Meilensteinen Prüfungen vorgenommen.sammengefasst.- 94 -

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