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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken,Teil 1: Einblockanlagen (KTA 3701.1) Fassung 6/78Teil 2: Kernkraft-Mehrblockanlagen (KTA 3701.2)Fassung 6/82Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregatenin KernkraftwerkenTeil 1: Auslegung (KTA 3702.1) Fassung 6/80Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien undGleichrichtergeräten in Kernkraftwerken (KTA 3703)Fassung 6/86Notstromanlagen mit Gleichstrom-Wechselstrom-Umformern in Kernkraftwerken (KTA 3704) Fassung6/84Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetzezur elektrischen Energieversorgungdes Sicherheitssystems in Kernkraftwerken (KTA3705) Fassung 9/88(1) Die Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong> Kategorien 1 und 2ist von unterbrechungslosen Notstromanlagen mitEnergiespeicherung durch Batterien zu versorgen.Die Kapazität je<strong>der</strong> Batterie ist unter <strong>der</strong> Annahme,daß <strong>der</strong> Leistungsbedarf des Stranges nur aus dieserBatterie gedeckt wird, so zu bemessen, daß dieVersorgung mindestens 2 h aufrechterhalten wer<strong>den</strong>kann, ohne daß die zulässige Mindestspannungunterschritten wird. Nach vollständigem Spannungsausfallo<strong>der</strong> Unterschreiten <strong>der</strong> Mindestspannungmuß die Sicherheitsleittechnik nach Spannungswie<strong>der</strong>kehrfunktionsfähig sein.(2) Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung<strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik sind die gleichenAusfallkombinationen zugrundezulegen wie bei <strong>der</strong>Auslegung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik (vgl. Abschnitt7.3.2).M5: 12(1)M5: 12(2)Teil 2: Kernkraft-Mehrblockanlagen (KTA 3701.2)Fassung 6/82Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregatenin KernkraftwerkenTeil 1: Auslegung (KTA 3702.1) Fassung 6/80Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien undGleichrichtergeräten in Kernkraftwerken (KTA 3703)Fassung 6/86Notstromanlagen mit Gleichstrom-Wechselstrom-Umformern in Kernkraftwerken (KTA 3704) Fassung6/84Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetzezur elektrischen Energieversorgungdes Sicherheitssystems in Kernkraftwerken (KTA3705) Fassung 9/88Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, wer<strong>den</strong>von unterbrechungslosen Notstromanlagen mitEnergiespeicherung versorgt. Die Kapazität desEnergiespeichers ist unter <strong>der</strong> Annahme, dass <strong>der</strong>Leistungsbedarf einer Redundante nur aus demredundanzzugehörigen Energiespeicher gedecktwird, so bemessen, dass die Versorgung mindestens2 h aufrechterhalten wird, ohne dass die zulässigeMindestspannung unterschritten wird. Die leittechnischenEinrichtungen und <strong>der</strong>en Energieversorgungsind so ausgelegt, dass nach vollständigemSpannungsausfall o<strong>der</strong> Unterschreiten <strong>der</strong> Mindestspannungdie leittechnischen Einrichtungen nachSpannungswie<strong>der</strong>kehr funktionsfähig sind.Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung<strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, sind die gleichen Ausfallkombinationenzu Grunde gelegt wie bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik zu versorgen<strong>den</strong> leittechnischenEinrichtungen (siehe für Kategorie A: in <strong>der</strong>Nummer 3.2 (12) und siehe für Kategorie B: Abschnitt3.3Abschnitt 7.3.2).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Der Begriff Batterie wurde gestrichen,um die Spezifikation <strong>der</strong> Art des Energiespeichersnicht einzuschränken.Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an die Kategorisierungim Modul 5 und an Geltungsbereich.- 91 -

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