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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Tätigkeit soll leicht durchführbar sein o<strong>der</strong> automatischerfolgen. Auswirkungen zu unterstellen<strong>der</strong>Fehlhandlungen müssen auf einen Strang beschränktsein.(5) Bei Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik müssendie gleichen Qualitätsstandards angewendetwer<strong>den</strong> wie bei Erstellung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik.7.4 Elektrische Komponenten des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutungFolgende Regel liegt hierzu vor:Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems inKernkraftwerken (KTA 3504) Fassung 9/88(1) Die elektrischen Komponenten des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung müssen ihre sicherheitstechnischeAufgabe bei <strong>den</strong> beim Störfall herrschen<strong>den</strong>Umgebungsbedingungen und verfahrenstechnischenBelastungen auch dann zuverlässig erfüllen,wenn die jeweils ungünstigsten auslegungsgemäßzu unterstellen<strong>den</strong> elektrischen Bedingungen auftreten.(2) Einrichtungen zum Schutz <strong>der</strong> Komponenten,z.B. gegen Überspannung, Unterspannung, Überlastsind mit <strong>den</strong> zu schützen<strong>den</strong> Komponenten so abzustimmen,daß auch bei <strong>den</strong> ungünstigsten auslegungsgemäßzu unterstellen<strong>den</strong> Bedingungen einausreichen<strong>der</strong> Abstand zu <strong>den</strong> Auslösewerten <strong>der</strong>Schutzeinrichtungen verbleibt.(3) Bei elektrischen Anschlüssen sind ausreichendeAbstände (Luft- und Kriechstrecken) einzuhalten.Verschmutzungs- und Alterungseffekte sind zu berücksichtigen.7.5 Elektrische Energieversorgung des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutungFolgende Regeln liegen hierzu vor:Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektrischeM5: 9(7)M10:5.2.3(1)M10:5.2.3(2)te beschränkt bleiben.Bei Än<strong>der</strong>ungen in <strong>den</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bisC ausführen, wer<strong>den</strong> mindestens die gleichen Qualitätsstandardsangewendet wie bei Herstellung <strong>der</strong>leittechnischen Einrichtungen.Folgende Regel liegt hierzu vor:Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems inKernkraftwerken (KTA 3504) Fassung 9/88Die elektrischen Antriebe, die Funktionen auf <strong>den</strong>Sicherheitsebenen 1 bis 4 ausführen, erfüllenihre Aufgabe auch bei <strong>den</strong> zu unterstellen<strong>den</strong>Umgebungsbedingungen, verfahrenstechnischenBelastungen und elektrischen Bedingungen.Die Schutzeinrichtungen <strong>der</strong> elektrischen Antriebe(z. B. gegen Überspannung, Unterspannung,Überlast) sind mit <strong>den</strong> zu schützen<strong>den</strong> Antriebenund <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung so abgestimmt,dass sowohl die Komponenten sichergeschützt sind als auch ein ausreichen<strong>der</strong> Abstandzu <strong>den</strong> ungünstigsten Betriebswerten <strong>der</strong>elektrischen Versorgung besteht. Das Ansprechenvon Schutzeinrichtungen wird signalisiert.Bei elektrischen Anschlüssen sind ausreichendeAbstände (Luft- und Kriechstrecken) einzuhalten.Verschmutzungs- und Alterungseffekte sind zuberücksichtigen.Folgende Regeln liegen hierzu vor:Übergeordnete Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektrischeEnergieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken,Teil 1: Einblockanlagen (KTA 3701.1) Fassung 6/78Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Diese RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde nicht übernommen,weil sie nicht dem Detaillierungsgrad<strong>der</strong> Module entspricht.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektrische Energieversorgungsind in Modul 12 beschrieben.- 90 -

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