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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Sicherheitsleittechnik sind vorzusehen. Diese dürfendie Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik nichtunzulässig beeinträchtigen und sind gegen Fehlbedienungzu sichern.(9) Für <strong>den</strong> Fall, daß die Warte nicht zur Verfügungsteht, muß die Anlage von einer an<strong>der</strong>enStelle in einen langfristig sicheren Zustand überführtund dort gehalten wer<strong>den</strong> können.M1:3.8 (2)7.3.9 Prüfung, Wartung - -(1) Während des bestimmungsgemäßen Betriebssollen Prüfungen durchgeführt wer<strong>den</strong> können, mit<strong>den</strong>en die einwandfreie Funktion <strong>der</strong> gesamtenSicherheitsleittechnik nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann.Die Sicherheitsleittechnik soll so ausgelegt wer<strong>den</strong>,daß Verän<strong>der</strong>ungen durch Prüfungen rückgesetztwer<strong>den</strong>. Es können automatische und manuellePrüfungen vorgesehen wer<strong>den</strong>. Durch eine Prüfungdarf keine unzulässige Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong>Reaktoranlage eintreten.M5: 9(4)(2) Prüfungen sollen von zentralen Stellenüberwachbar sein.(3) Die Sicherheitsleittechnik ist so auszulegen, daßwährend des Leistungsbetriebs nach Möglichkeitkeine Wartungsarbeiten durchgeführt wer<strong>den</strong> müssen.(4) Erfor<strong>der</strong>liche Wartungsarbeiten müssen ohneunzulässige Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Reaktoranlagedurchführbar sein. Die Überprüfung des ordnungsgemäßenZustandes nach Ausführung <strong>der</strong>M5: 9(5)M5: 8(7)M5: 9(6)des anlageninternen Notfallschutzes erfor<strong>der</strong>lichenEingriffsmöglichkeiten vorhan<strong>den</strong> sind. DieEingriffsmöglichkeiten sind so ausgelegt, dasssie die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen bei <strong>der</strong> Beherrschung <strong>der</strong> Ereignisse<strong>der</strong> Sicherheitsebenen 2 und 3 nicht unzulässigbeeinträchtigen. Die Eingriffsmöglichkeitensind gegen Fehlbedienung gesichert.Außerhalb <strong>der</strong> Warte ist eine Notsteuerstellevorgesehen, mit <strong>der</strong>en Hilfe bei Ausfall <strong>der</strong> Warteeinschließlich <strong>der</strong> in Betracht zu ziehen<strong>den</strong>Wartennebenräume, wie z.B. Rangierverteilerund Elektronikraum, <strong>der</strong> Reaktor abgeschaltetund unterkritisch gehalten, die Nachwärme abgeführtund die hierfür wesentlichen Betriebsparameterüberwacht wer<strong>den</strong> können.Die leittechnischen Einrichtungen sind grundsätzlichso ausgelegt, dass durch Prüfungen verursachteVerän<strong>der</strong>ungen nach <strong>den</strong> Prüfungen rückgesetztwer<strong>den</strong>. Prüfungen wer<strong>den</strong> automatisch o<strong>der</strong> manuelldurchgeführt. Die Prüfungen sind so geplant unddurchgeführt, dass die Kriterien aus <strong>den</strong> „Sicherheitskriterienfür Kernkraftwerke: Kriterien für dieAuslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb von baulichenAnlagenteilen, Systemen und Komponenten“ (Modul10) Abschnitt 1.2 eingehalten wer<strong>den</strong>.Prüfungen an leittechnischen Einrichtungen sollenvon zentralen Stellen durch verantwortliches Betriebspersonalüberwacht wer<strong>den</strong>.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindgrundsätzlich so ausgelegt, dass während des Leistungsbetriebskeine Wartungsarbeiten erfor<strong>der</strong>lichsind.Instandhaltungsarbeiten sind so gestaltet, dass sieohne unzulässige Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong>Anlage durchführbar sind und Auswirkungen zuunterstellen<strong>der</strong> Fehlhandlungen auf eine Redundan-wird nicht übernommen. Deshalb wurde dieAnfor<strong>der</strong>ung hinsichtlich <strong>der</strong> Eingriffsmöglichkeitenzur Durchführung von Handmaßnahmenin <strong>der</strong> Nummer 3.1 (12) unter Berücksichtigungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenenneu erstellt. Weitere Kriterien sind in 3.4enthalten.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Präzisierung: nicht die zentralenStellen son<strong>der</strong>n die Überwachung durch verantwortlichesBetriebspersonal hat sicherheitstechnischeBedeutung. Deshalb sin<strong>den</strong>tsprechende Vorkehrungen vorzusehen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an Geltungsbereich.- 89 -

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