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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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7.3.8 Mensch-Maschine-Schnittstelle(1) Auf <strong>der</strong> Warte müssen alle Informationen undBedienmöglichkeiten verfügbar sein, die zum Beobachtendes Anlagenzustandes und zum Bedienenin allen Betriebszustän<strong>den</strong> erfor<strong>der</strong>lich sind.(2) In <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation des Informationssystemssind die sicherheitsrelevanten Informationszielezu definieren.(3) Die Informationsdarbietung ist ergonomisch so zugestalten, daß sie die Beurteilung und Diagnose desAnlagenzustandes durch das Betriebspersonal unterstützt.Bei hoher Informationsverdichtung soll <strong>der</strong>Zugriff auf sicherheitstechnisch relevante Einzelinformationengewahrt bleiben.(4) Anregekriterien <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik <strong>der</strong>Kategorie 1 und die dadurch ausgelösten Maßnahmenmüssen in <strong>der</strong> Warte übersichtlich angezeigtwer<strong>den</strong>.(5) Die durch die Sicherheitsleittechnik ausgelöstenMaßnahmen sind zusammen mit ihren Auswirkungenauf <strong>den</strong> Prozeß so in <strong>der</strong> Warte darzustellen,daß eine Überprüfung des Anlagenzustandes durchdas Betriebspersonal zuverlässig und rechtzeitigmöglich ist.(6) Zur Überwachung <strong>der</strong> Schutzziele sind vorrangigbildhafte Darstellungen zu verwen<strong>den</strong>. Die Darstellungensind mit Signalen von qualifizierten Meßeinrichtungenzu versorgen.(7) Das Sicherheits-Informationssystem ist gemäßseiner sicherheitstechnischen Bedeutung zu qualifizieren.Wird das Informationssystem in ein Sicherheits-und in ein Prozeß-Informationssystem aufgeteilt,dann sind beide Teile in voneinan<strong>der</strong> unabhängigenEinrichtungen zu realisieren.(8) Die für die Beherrschung von Störfällen und fürdie Durchführung von anlageninternen Notfallmaßnahmenerfor<strong>der</strong>lichen Eingriffsmöglichkeiten in dieM1:3.3 (1)M5: 4(6)M1:3.8 (4)M5: 3.2(18)M5: 3.2(19)M1:3.8 (4)M57.1(5)M5: 3.1(12)fallverhalten grundsätzlich definiert und möglichstsicherheitsgerichtet ist.Es ist eine Warte vorhan<strong>den</strong>, von <strong>der</strong> aus dasKernkraftwerk sicher betrieben wer<strong>den</strong> kann undvon <strong>der</strong> aus bei Störfällen Maßnahmen ergriffenwer<strong>den</strong> können, um das Kernkraftwerk in einemkontrollierten und sicheren Anlagenzustand zuhalten bzw. in einen solchen zu überführen.Die sicherheitstechnisch relevanten Funktionen <strong>der</strong>Prozessführungs- und <strong>der</strong> Informationseinrichtungensind in <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsspezifikation festgelegt.Die ergonomische Auslegung <strong>der</strong> Warte und <strong>der</strong>Notsteuerstelle unterstützt sicherheitsgerichtetesVerhalten des Personals.Die Anregekriterien für Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong>Kategorie A und die dadurch ausgelösten Schutzaktionenund Maßnahmen wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Warte übersichtlichangezeigt.Die durch die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie Aausgelösten Schutzaktionen und Maßnahmen wer<strong>den</strong>zusammen mit ihren Auswirkungen auf <strong>den</strong>Prozess so in <strong>der</strong> Warte und in <strong>der</strong> Notsteuerstelledargestellt, dass eine Überprüfung des Anlagenzustandesdurch das Betriebspersonal zuverlässig undrechtzeitig möglich ist.Die ergonomische Auslegung <strong>der</strong> Warte und <strong>der</strong>Notsteuerstelle unterstützt sicherheitsgerichtetesVerhalten des Personals.Die Informationssysteme sind gemäß ihrer sicherheitstechnischenBedeutung qualifiziert.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,dass die für die Beherrschung von Ereignissenund für die Durchführung von MaßnahmenÜberführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der 2. Satz des RSK-LL-Textes wirdgestrichen, weil er keine Anfor<strong>der</strong>ung darstelltund nur einen Hinweischarakter aufweist.Überführung in die Nummern 3.1 (12), 3.4Modul 5. RSK-LL-Text ist mit dem Konzept<strong>der</strong> Sicherheitsebenen nicht kompatibel und- 88 -

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