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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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geeignete Hardware eingesetzt.(3) Die anlagenbezogene Eignung <strong>der</strong> Geräte ist M5: 7.2 Die anlagenbezogene Eignung <strong>der</strong> Geräte ist durchdurch <strong>den</strong> Vergleich <strong>der</strong> Eigenschaften <strong>der</strong> Geräte (3) <strong>den</strong> Vergleich <strong>der</strong> Eigenschaften <strong>der</strong> Gerätemit <strong>den</strong> spezifizierten Anfor<strong>der</strong>ungen nachzuweisenHardware mit <strong>den</strong> für <strong>den</strong> Einsatzfall spezifiziertenAnfor<strong>der</strong>ungen nachgewiesen.7.3.7 Robustheit -(1) Die zulässigen elektrischen, elektromagnetischen,M5: 8 Die elektrischen, elektromagnetischen, thermischen,thermischen, mechanischen- und strahlungs- (1) mechanischen und strahlungs- sowie feuchtigkeits-sowie feuchtigkeitsbedingten Belastungen sind sobedingten Belastungen Einwirkungen sind für leittechnischefestzulegen, daß die zu unterstellen<strong>den</strong> BetriebsundEinrichtungen so festgelegt, dass dieStörfallbedingungen zuverlässig abgedecktunterstellten Betriebs- und Störfallbedingungen zuverlässigwer<strong>den</strong>. Ausfälle und Fehlverhalten <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikabgedeckt wer<strong>den</strong>. Ausfälle und Fehlver-dürfen erst bei deutlichen Überschreitungenhalten <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik dürfen erst bei deut-dieser Belastungen auftreten.lichen Überschreitungen dieser Belastungenauftre-(2) Die Funktionssicherheit <strong>der</strong> Geräte darf durchBedienung und Instandhaltung nicht unzulässigbeeinträchtigt wer<strong>den</strong>.(3) Die leittechnischen Einrichtungen, die für dieDurchführung <strong>der</strong> im Rahmen des anlageninternenNotfallschutzes vorgesehenen Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lichsind, dürfen durch die Folgen dieser Ereignisseihre erfor<strong>der</strong>liche Funktionsfähigkeit nicht verlieren.(4) Die Sicherheitsleittechnik ist so auszulegen, daßhinreichende Reserven gegenüber Alterungseffektenvorhan<strong>den</strong> sind.(5) Die Sicherheitsleittechnik soll möglichst unempfindlichgegenüber Überschreitungen des zulässigenSpannungsbereichs <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgungsein.(6) Die Sicherheitsleittechnik ist fehlertolerant aufzubauen.Das Ausfallverhalten soll sicherheitsgerichtetsein.M5: 8(2)M5: 8(3)M5: 8(4)M5: 8(5)M5: 8(6)ten.Bedienung und Instandhaltung sind so gestaltet,dass die Funktionssicherheit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA bis C ausführen, nicht unzulässig beeinträchtigtwird.Die leittechnischen Einrichtungen, die für die Durchführung<strong>der</strong> im Rahmen des anlageninternen Notfallschutzesvorgesehenen Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lichsind, dürfen sind so beschaffen, dass sie durch dieFolgen dieser <strong>der</strong> zugrunde gelegtenEreignisabläufe o<strong>der</strong> Anlagenzustände ihre erfor<strong>der</strong>licheFunktionsfähigkeit nicht verlieren.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, sind soauslegt, dass hinreichende Reserven gegenüberAlterungseffekten vorhan<strong>den</strong> sind.Der zulässige Spannungsbereich für die leittechnischenEinrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong>Kategorie A bis C ausführen, ist unempfindlich gegenüberÜber- und Unterschreitungen des spezifiziertenSpannungsbereichs <strong>der</strong> elektrischen Energieversorgung.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A und B ausführen, sindfehlertolerant aufgebaut. Die leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie Aund B ausführen, sind so ausgelegt, dass das Aus-tungsbereich.2. Satz entbehrlich, da über grundlegendeAuslegungsmerkmale gemäß Modul 1 erfasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.- 87 -

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