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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) In allen Phasen <strong>der</strong> Entwicklung, Herstellung,Inbetriebnahme und des Betriebs <strong>der</strong> Sicherheitsleittechniksind administrative, konstruktive und analytischeMaßnahmen einschließlich praktischer Prüfungenim Rahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung durchzuführenund zu dokumentieren. 11)11)Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualifizierung <strong>der</strong> Softwaresind in Abschnitt 7.6 beschrieben.(3) Die praktische Prüfung <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnikmuß schrittweise mit <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> Systemteileerfolgen. Die einzelnen Systemteile sind hinsichtlichSystemspezifikation und Ausführung darauf zu prüfen,ob die an sie gestellten leittechnischen Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllt wer<strong>den</strong>.(4) Die Sicherheitsleittechnik ist unter möglichst realistischenAnlagen- und Einsatzbedingungen umfassenddaraufhin zu testen, ob alle zu unterstellen<strong>den</strong>Ereignisabläufe beherrscht wer<strong>den</strong>. Bei Än<strong>der</strong>ungenin <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik ist mindestens zu testen,ob die geän<strong>der</strong>ten Teile ihre Funktion erfüllen undmit <strong>den</strong> unverän<strong>der</strong>ten Teilen anfor<strong>der</strong>ungsgemäßzusammenwirken.(5) Nach Montage <strong>der</strong> Sicherheitsleittechnik in <strong>der</strong>Anlage ist eine Inbetriebsetzungsprüfung durchzuführen.M5: 7.1(1)M5: 7.1(2)M5: 7.1(3)M5: 7.1(4)7.3.6.2 Qualifizierung <strong>der</strong> Geräte -(1) Für die Geräte <strong>der</strong> Kategorie E1 sind zuverlässige,typgeprüfte o<strong>der</strong> für die unterstellten Einsatzbe-(1)M5: 7.2dingungen betriebsbewährte sowie möglichst wartungsfreieGeräte zu verwen<strong>den</strong>.(2) Für die Geräte <strong>der</strong> Kategorie E2 sind zuverlässigeund für die unterstellten Einsatzbedingungengeeignete Geräte zu verwen<strong>den</strong>.M5: 7.2(2)In allen Phasen <strong>der</strong> Entwicklung, Herstellung, Inbetriebnahmeund des Betriebs <strong>der</strong>Sicherheitsleittechnik leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis Causführen, wer<strong>den</strong> administrative, konstruktive undanalytische Maßnahmen einschließlich praktischerPrüfungen im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung,durchgeführt und dokumentiert.Die Prüfung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen, dieLeittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen,erfolgt im Fertigungs- und Montageprozessmit <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> Systemteile. Die einzelnenSystemteile sind hinsichtlich Systemspezifikation undAusführung darauf zu prüfen, ob die an sie gestelltenleittechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt wer<strong>den</strong>.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorien A bis C ausführen, sindunter möglichst realistischen Anlagen- und Einsatzbedingungenumfassend daraufhin getestet, alle zuunterstellen<strong>den</strong> Ereignisabläufe zu beherrschen.Nach Abschluss <strong>der</strong> Montage in <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong>nach Än<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bisC ausführen, wird eine Inbetriebsetzungsprüfungdurchgeführt.Für leittechnische Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A und B ausführen, istzuverlässige, typgeprüfte o<strong>der</strong> für die unterstelltenEinsatzbedingungen betriebsbewährte sowie möglichstwartungsfreie Hardware eingesetzt.Für leittechnische Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie C ausführen, ist zuverlässigeund für die unterstellten Einsatzbedingungengungsgrenzen zulässig ist, ist ein solcherNachweis nicht in jedem Fall möglich.Siehe auch RSK, 389. Sitzung; RSK, 377.Sitzung; RSK, 226. Sitzung, Kap. 2.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde an <strong>den</strong> Geltungsbereichdes Moduls 5 angepasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5. Die Anfor<strong>der</strong>ungfür das Testen nach Än<strong>der</strong>ungen wurde nach9 (8) verschoben.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und Erweiterunghinsichtlich Än<strong>der</strong>ungen in <strong>den</strong> leittechnischenEinrichtungen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Geltungsbereich.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Anpassung <strong>der</strong> Formulierung an dieKategorisierung im Modul 5 und an <strong>den</strong> Gel-- 86 -

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