13.07.2015 Aufrufe

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(12) Es ist sicherzustellen, dass eine gleichzeitigePrüfung redundant vorhan<strong>den</strong>er elektrischerEinrichtungen des Sicherheitssystems verhin<strong>der</strong>twird. 7.2.1 (7b) ist anzuwen<strong>den</strong>.(13) Es sind Maßnahmen vorzusehen, die esermöglichen, die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> elektrischenEinrichtungen und <strong>der</strong>en Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> aktiven und passiven Komponentendes Sicherheitssystems zu überprüfen und <strong>den</strong>Zustand dieser sicherheitstechnischen Einrichtungenzu überwachen.(14) Müssen die Bereitschaftsstellungen vonSicherheitseinrichtungen verän<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>, so istsicherzustellen, dass diese Verän<strong>der</strong>ungen nurdurchgeführt wer<strong>den</strong>, wenn entsprechende Freigabebedingungenerfüllt sind, und dass dieseVerän<strong>der</strong>ungen automatisch (z.B. bei <strong>den</strong> Druckspeicherarmaturenbeim An- und Abfahren <strong>der</strong>Anlage) o<strong>der</strong> durch betriebstechnische und administrativeMaßnahmen wie<strong>der</strong> aufgehobenwer<strong>den</strong>, wenn die Freigabebedingungen nichtmehr erfüllt sind. In dem sicherheitstechnischgefor<strong>der</strong>ten Zustand sind dann die Einrichtungengegen Eingriffe weitgehend zu sichern.(15) Soweit bei Sicherheitseinrichtungen eindeutigeBereitschaftsstellungen von Stellglie<strong>der</strong>n beiNormalbetrieb vorgeschrieben sind, ist das Verlassendieser Bereitschaftsstellung zu mel<strong>den</strong>.Handarmaturen sind in Bereitschaftsstellungmöglichst eingriffsicher zu blockieren.(16) Die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemssollten nur für Aufgaben innerhalbM5: 3.2(8)M5: 3.1(5)M5: 3.2(2)M5: 3.2(3)M5, 3.2(9)Hinweis: Siehe auch die Kriterien zur Sicherstellung <strong>der</strong>Funktionsbereitschaft von sicherheitstechnisch wichtigenEinrichtungen gemäß „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb vonbaulichen Anlagenteilen, Systemen und Komponenten“ (Modul10) Abschnitt 1.4.Die Selbstüberwachung ist so ausgelegt, dasssie die Funktion <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie Aausführen, nicht beeinträchtigt. Die regelmäßigenÜberprüfungen nach <strong>der</strong> Nummer 3.2 (7) sind sogeplant und wer<strong>den</strong> so durchgeführt, dass einegleichzeitige Prüfung redundanter leittechnischerEinrichtungen nicht stattfindet.Es sind Maßnahmen und Einrichtungenvorhan<strong>den</strong> vorgesehen, die es ermöglichen, dieFunktionsfähigkeit <strong>der</strong> elektrischenleittechnischen Einrichtungen und <strong>der</strong>en ihr Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> aktiven und passivenKomponenten des Sicherheitssystems zu überprüfenund <strong>den</strong> Zustand dieser sicherheitstechnischenEinrichtungen zu überwachen.Verän<strong>der</strong>ungen an Bereitschaftsstellungen vonEinrichtungen des Sicherheitssystems wer<strong>den</strong>nur dann vorgenommen, wenn entsprechendeFreigabebedingungen erfüllt sind und wenn dieseVerän<strong>der</strong>ungen automatisch o<strong>der</strong> durch technischeVorkehrungen bzw. organisatorische Maßnahmenwie<strong>der</strong> aufgehoben wer<strong>den</strong>, wenn dieFreigabebedingungen nicht mehr erfüllt sind. Indem sicherheitstechnisch gefor<strong>der</strong>ten Zustandsind diese Einrichtungen gegen unzulässige Eingriffegeschützt.Sind bei Einrichtungen des Sicherheitssystemseindeutige Bereitschaftsstellungen von Stellglie<strong>der</strong>nbei Normalbetrieb vorgeschrieben, so wirddas Verlassen dieser Bereitschaftsstellung signalisiert.Die elektrischen leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems, die Leittechnik-Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL- Text wurde an <strong>den</strong>Geltungsbereich des M5 angepasst und präzisiert:Anfor<strong>der</strong>ung wurde um Selbstüberwachungergänzt und an die Kategorisierung desM5 angepasst.Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurdean <strong>den</strong> Geltungsbereich des M5 angepasst.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL-Text wurde demSprachgebrauch des Vorhabens angepasstund präzisiert: Der Begriff „Sicherheitseinrichtungen“wurde durch „Einrichtungen desSicherheitssystems“ ersetzt. Die Unschärfe„weitgehend“ wurde eliminiert.Überführung des RSK-LL-Texts in <strong>den</strong>Sprachgebrauch <strong>der</strong> Module. Der Begriff„Sicherheitseinrichtungen“ wurde durch „Einrichtungendes Sicherheitssystems“ ersetzt.Formulierung wurde von „mel<strong>den</strong>“ auf „signalisieren“geän<strong>der</strong>t.Die Formulierung des RSK-LL-Textes wurdean die Kategorisierung und an <strong>den</strong> Geltungs-- 75 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!