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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(8) Es sind auf ihre Eignung geprüfte o<strong>der</strong> für <strong>den</strong>Einsatzfall und für die unterstellten Einsatzbedingungenbetriebsbewährte und möglichst wartungsfreieGeräte zu verwen<strong>den</strong>.(9) Die Störfallfestigkeit <strong>der</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems ist, soweit erfor<strong>der</strong>lich,nachzuweisen.(10) Leitungen und Kabel sind nach Strängengetrennt und, soweit erfor<strong>der</strong>lich, gegen äußereEinwirkungen geschützt zu verlegen.Leitungen und Kabel zur Signalübertragung undStromversorgung von redundanten Mess- undSteuereinrichtungen des Sicherheitssystemssollen ohne Einschleifen in Warten o<strong>der</strong> zentraleRangierverteiler unmittelbar zu <strong>den</strong> signalverarbeiten<strong>den</strong>Baugruppen geführt wer<strong>den</strong>. Sie sindso zu verlegen o<strong>der</strong> so abzuschirmen, dassdurch äußere Störquellen, wie z.B. durch Starkstromkabel,eine unzulässige Beeinflussung <strong>der</strong>Mess- und Steuersignale vermie<strong>den</strong> wird. Für dieSicherheitsleittechnik gilt 7.3.(11) Die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemssind so auszulegen, dass eine regelmäßigeund lückenlose Überprüfung in Abschaltpausenund, soweit aus Zuverlässigkeitsgrün<strong>den</strong>erfor<strong>der</strong>lich, auch während des Normalbetriebsmöglich ist. Die Prüfungen sollen mittelseingebauter Prüfhilfen leicht durchführbar sein.Prüfeingriffe und Handbefehle dürfen notwendigeSicherheitsfunktionen we<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n noch dieZuverlässigkeit ihrer Anregung signifikant vermin<strong>der</strong>n.M5: 3.1(2)M5: 3.1(10)M5: 3.1(3)M5: 3.1(4)M5: 3.2(7)Eine auf ihre Eignung geprüfte überprüfte o<strong>der</strong>für <strong>den</strong> Einsatzfall und für die unterstellten Einsatzbedingungenbetriebsbewährte und möglichstwartungsfreie Geräte Hardware isteingesetzt wird verwendet.Eine auf ihre Eignung geprüfte Software ist eingesetzt.Die Störfallfestigkeit elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen ist, soweit erfor<strong>der</strong>lich, nachgewiesen.Leitungen und Kabel einschließlichLichtwellenleiter sind nach SträngenRedundanten getrennt und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,gegen äußere Einwirkungen von innen undaußen geschützt verlegt.Die leittechnischen Einrichtungen sind so ausgelegt,montiert, abgeschirmt und geschützt, dasseine unzulässige Beeinflussung <strong>der</strong> Signaledurch anlageninterne sowie durch äußere Störquellenvermie<strong>den</strong> wird.Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindgrundsätzlich selbstüberwachend ausgelegt. DieFunktionen und Eigenschaften, die von <strong>der</strong>Selbstüberwachung nicht erfasst sind, wer<strong>den</strong>einer regelmäßigen und lückenlosen Überprüfungunterzogen. Die Prüfzyklen sind auf Grundlagevon Zuverlässigkeitsbetrachtungen festgelegt.Diese Prüfungen sollen mittels eingebauter Prüfhilfenan dafür vorgesehenen Schnittstellen leichtdurchführbar sein.Prüfeingriffe und Handbetätigungen sind so festgelegt,dass notwendige Sicherheitsfunktionenwe<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> noch die Zuverlässigkeitihrer Anregung signifikant vermin<strong>der</strong>t wird.Durch die neue Formulierung des RSK-LL-Textes wird verdeutlicht, dass Geräte ausHardware und Software bestehen können. Eswird die For<strong>der</strong>ung gestellt, dass auf ihre Eignunggeprüfte HW und SW einzusetzen sind.Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurdean <strong>den</strong> Geltungsbereich des M5 angepasst.Die RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde in Bezug aufLichtwellenleiter erweitert. Dies entsprichtdem Stand von W&T.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Der RSK-LL- Text wurde an <strong>den</strong>Geltungsbereich des M5 angepasst. Die existierendeAnfor<strong>der</strong>ung bezog sich nur auf Beeinflussungvon Leitungen und Kabel. DieAnfor<strong>der</strong>ung wurde generell auf alle leittechnischenEinrichtungen erweitert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. RSK-LL- Text wurde an <strong>den</strong> Geltungsbereichdes M5 angepasst und präzisiert:Klarstellung auf welcher Basis Zyklen fürdie regelmäßige Überprüfungen festgelegtwer<strong>den</strong> sollen. Ergänzung um Anfor<strong>der</strong>ung fürdie Selbstüberwachung mit Vorrang gegenüberFunktionsprüfungen. Die im alten Textenthaltene Unterscheidung zwischen Abschaltpausenund Normalbetrieb wurde eliminiert.Allein die Zuverlässigkeitsbetrachtungenfür die Festlegung <strong>der</strong> Prüfzyklen sind entschei<strong>den</strong>d.- 74 -

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