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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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heitssystems sind zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeitzuverlässig auszulegen. Auch bei Prüfungen,Wartungsarbeiten o<strong>der</strong> Reparaturen <strong>der</strong>elektrischen Einrichtungen muss das Sicherheitssystemseine Aufgabe mit ausreichen<strong>der</strong>Zuverlässigkeit erfüllen. Für die Sicherheitsleittechnikgilt 7.3.a) Die elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemssind redundant sowie räumlich getrennto<strong>der</strong> durch sicherheitstechnisch gleichwertigeMaßnahmen geschützt und elektrisch unabhängigauszuführen.b) Ein Ausfall in <strong>den</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems darf nur die Funktioneines <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundanten Stränge desSicherheitssystems beeinträchtigen.c) Ein einzelnes anlageninternesversagenauslösendes Ereignis darf nicht zumAusfall mehrerer <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundantenStränge des Sicherheitssystems führen.d) Die elektrischen Einrichtungen, die für dieFunktionsfähigkeit des Sicherheitssystems nachEintritt von Störfällen erfor<strong>der</strong>lich sind, müssen<strong>den</strong> jeweils ungünstigsten Umgebungs- und Störfallbedingungenstandhalten, die im zugehörigenAufstellungs- o<strong>der</strong> Installationsbereich durch <strong>den</strong>Aufbau und die Auslegung des Kernkraftwerksvorgegeben sind.e) Bei Ausfall einzelner Stränge des Sicherheitssystemsdurch Einwirkungen von außen müssendie übrigen Stränge zur Beherrschung des jeweiligenStörfalls ausreichen.(4) nik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sindzur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit zuverlässigausgelegt. Sie sind so ausgelegt, dassauch bei Instandhaltungsmaßnahmen an diesenEinrichtungen das Sicherheitssystem seine Aufgabemit ausreichen<strong>der</strong> Zuverlässigkeit erfüllt(siehe auch „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicherenBetrieb von baulichen Anlagenteilen, Systemenund Komponenten“ (Modul 10, Abschnitt1.1).a) Die elektrischen leittechnischen Einrichtungendes Sicherheitssystems, die Leittechnikfunktionen<strong>der</strong> Kategorie A ausführen, sind redundantausgelegt. sowieSie sind räumlich getrennto<strong>der</strong> durch sicherheitstechnisch gleichwertigeMaßnahmen Vorkehrungen geschütztund elektrisch unabhängig ausgeführt.b) Ein Ausfall in <strong>den</strong> elektrischen leittechnischenEinrichtungen des Sicherheitssystems hathöchstens Auswirkungen auf darf nur dieFunktion eines <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundantenStränge <strong>der</strong> betroffenen Redundante desSicherheitssystems beeinträchtigen.Ein einzelnes anlageninternesversagenauslösendes Ereignis darf nicht zumAusfall mehrerer <strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> redundantenStränge des Sicherheitssystems führen.c) Die elektrischen leittechnischen Einrichtungen,die für die Funktionsfähigkeit des Sicherheitssystemsnach Eintritt von StörfällenEreignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3 erfor<strong>der</strong>lichsind, sind so ausgelegt, dass sie <strong>den</strong> jeweilsungünstigsten Umgebungs- und Störfallbedingungenstandhalten, die im zugehörigenAufstellungs- und Installationsbereich durch<strong>den</strong> Aufbau und die Auslegung des Kernkraftwerksvorgegeben sind auftreten können.Bei Ausfall einzelner Stränge des Sicherheitssystemsdurch Einwirkungen von außen müssendie übrigen Stränge zur Beherrschung desjeweiligen Störfalls ausreichen.Nummer. Formulierung <strong>der</strong> RSK-LL-Anfor<strong>der</strong>ung wurde an <strong>den</strong> Geltungsbereichangepasst.Wurde gestrichen, da diese Anfor<strong>der</strong>ung imEinzelfehlerkonzept (Modul 10, Nummern 1.1)bzw. in <strong>den</strong> übergeordneten Kriterien desModul 1 (Nummer 2.1 (6)) berücksichtigt ist.Wurde gestrichen, da diese Anfor<strong>der</strong>ung imEinzelfehlerkonzept (Modul 10, Nummern 1.1)bzw. in <strong>den</strong> übergeordneten Kriterien desModul 1 (Nummer 2.1 (6)) berücksichtigt ist.- 73 -

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