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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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darf eine erfor<strong>der</strong>liche Funktion des Sicherheitssystemsim Bedarfsfall nicht verhin<strong>der</strong>n.2.1 (6) sches Versagen o<strong>der</strong> menschliches Fehlverhaltenauf einer <strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 bis 3 dieWirksamkeit <strong>der</strong> Maßnahmen und Einrichtungen<strong>der</strong> nächsten Ebenen nicht gefährdet.Nummer Weitere Präzisierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenEinzelfehlerkonzept- Festigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen des Sicherheitssystemserfolgt im Modul 5 (siehe auch 3.2(5), 3.2 (12), 3.2 (14).(4) Eingriffe von Unbefugten in die elektrischenEinrichtungen des Sicherheitssystems sind vorzugsweisedurch technische Einrichtungen soweit wie möglich zu erschweren o<strong>der</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.Eine Absicherung durch administrativeMaßnahmen ist auf solche Bereiche zu beschränken,die durch technische Maßnahmennicht sinnvoll abgesichert wer<strong>den</strong> können. DasAusmaß <strong>der</strong> Maßnahmen muss sich an <strong>der</strong> Zugänglichkeit<strong>der</strong> abzusichern<strong>den</strong> Bereiche orientieren.(5) Zur Absicherung gegen Bedienungsfehlersind technische Maßnahmen vorrangig vor administrativenvorzusehen.M5:10 (2)M5: 3.1(11)Die unberechtigten Eingriffe von Unbefugten indie elektrischen Einrichtungen leittechnischenEinrichtungen einschließlich <strong>der</strong> Software sindvorzugsweise durch technische EinrichtungenVorkehrungen so weit wie möglich erschwerto<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t. Eine Absicherung durchadministrative organisatorische Maßnahmen istauf solche Bereiche beschränkt, die durch technischeEinrichtungen Vorkehrungen nicht sinnvollabgesichert wer<strong>den</strong> können.Die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit <strong>der</strong> vorgesehenenMaßnahmen und technischen Vorkehrungenentspricht <strong>der</strong> sicherheitstechnischenBedeutung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen.Das Ausmaß <strong>der</strong> Maßnahmen muss sich an <strong>der</strong>Zugänglichkeit <strong>der</strong> abzusichern<strong>den</strong> BereicheorientierenZur Absicherung gegen Bedienungsfehlerwer<strong>den</strong> sind technische MaßnahmenVorkehrungen vorrangig vorzugsweise voradministrativen organisatorischen Maßnahmenvorgesehenangewandt.Umsetzung des Defence-in-Depth Konzeptsgemäß <strong>den</strong> Grundsätzen <strong>der</strong> IAEA (sieheauch IAEA „Assessment of defence in depthfor NPPs”, Dec. 2003, 2.1).Die Anfor<strong>der</strong>ung an die Zugriffskontrolle <strong>der</strong>RSK-LL wurde im Modul 5 entsprechend demGeltungsbereich präzisiert (s. 10 (2)): Es wur<strong>den</strong>die in <strong>der</strong> RSL-LL-DWR bisher separatbestehen<strong>den</strong> Abschnitte zusammengefasst.Weiter wur<strong>den</strong> die Kriterien an die Wirksamkeitergänzt. Der Absatz „Das Ausmaß …“wurde gestrichen, da er nur einen Hinweischarakterhat und nicht <strong>der</strong> Detaillierungstiefedes T5-Textvorschlags entspricht.(6) Eingriffe in die Einrichtungen des Sicherheitssystemssind zu dokumentieren.M5: 11(2)Die Instandhaltungsvorgänge und Eingriffe in dieleittechnischen Einrichtungen, die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> Kategorie A bis C ausführen, sinddokumentiert.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer. Die Formulierung des RSK-LL-Textes wurde an die Kategorisierung im Modul5 angepasst. Weiter wur<strong>den</strong> die in <strong>der</strong>RSL-LL-DWR bisher separat bestehen<strong>den</strong>Abschnitte zusammengefasst, wobei die bishernur für Prüfungen bestehende <strong>Dokumentation</strong>sanfor<strong>der</strong>ungauf alle Instandhaltungsvorgängeausgeweitet wurde.(7) Die elektrischen Einrichtungen des Sicher- M5: 3.2 Die leittechnischen Einrichtungen, die Leittech- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannte- 72 -

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