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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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zulegen und einzustellen, dass sie im Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> vermaschten Regelstrecken im Betriebsbereich<strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung stabil arbeiten7. Elektrische Einrichtungen des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung7.1 GeltungsbereichZu <strong>den</strong> elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung gehören:- die Sicherheitsleittechnik- die elektrischen Komponenten des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung- die Energieversorgung des Sicherheitssystemsund <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme mit sicherheitstechnischerBedeutung7.2 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen -7.2.1 Auslegung -(1) Es ist sicherzustellen, dass eine Reaktoranlagenur mit einem funktionsbereiten SicherheitssystemM1:2.1 (4)betrieben wird. Bei jedem Anlagenzustand muss diejeweils erfor<strong>der</strong>liche Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeitdes Sicherheitssystems gegeben sein.(2) Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> elektrischen Einrichtungendes Sicherheitssystems sind Störungen undStörfälle innerhalb und außerhalb des Sicherheitssystemsin Betracht zu ziehenlegen und einzustellen, dass sie im Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> vermaschten Regelstrecken im Betriebsbereich<strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung stabil arbeiten-nommen, weil sie nicht dem Detaillierungsgradvon Modul 5 entspricht.- - Der Geltungsbereich wurde für die Umsetzungdes Konzepts <strong>der</strong> Sicherheitsebenengemäß Modul 1 und <strong>der</strong> im Modul 5 eingeführtenKategorien für die Leittechnik-Funktionen (s. M5) Abs. 1 und 2) und für dieelektrische Energieversorgung (s. M12) festgelegt.Diese Festlegungen decken <strong>den</strong> Geltungsbereich<strong>der</strong> RSK-LL ab.2.1 (11)M5:3.2 (1)Das gestaffelte Sicherheitskonzept ist für alleBetriebsphasen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweiligenBeson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> verschie<strong>den</strong>en Betriebsphasenumgesetzt.Die Maßnahmen und Einrichtungen aller vierSicherheitsebenen sind in <strong>den</strong> unterschiedlichenBetriebsphasen gemäß <strong>den</strong> darin spezifiziertenKriterien grundsätzlich verfügbar.Unverfügbarkeiten sind in Abhängigkeit ihrersicherheitstechnischen Auswirkungen befristet,die dabei einzuhalten<strong>den</strong> Bedingungen sind spezifiziert.Bei <strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen,die Leittechnik-Funktionen <strong>der</strong> KategorieA ausführen, sind versagensauslösende Ereignisseinnerhalb und außerhalb des Sicherheitssystemsberücksichtigt.Überführung in die genannten übergeordnetenKriterien. Weitere Präzisierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenFunktionsfähigkeit <strong>der</strong> leittechnischenEinrichtungen des Sicherheitssystemserfolgt im Modul 5 (siehe auch Nummern 3.2(4), 3.2 (14), 3.2 (16).Die systematische Einbeziehung aller Betriebsphasenist eine notwendige Ergänzungdes <strong>Regelwerk</strong>s, die sich aus einer Vielzahlvon Betriebserfahrungen ableitet und u. a.Empfehlungen <strong>der</strong> RSK umsetzt.Umsetzung des Defence-in-Depth Konzeptsgemäß <strong>den</strong> Grundsätzen <strong>der</strong> IAEA (in Anlehnungan: IAEA NS-R-1, 4.4).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannteNummer, wobei die RSK-LL Anfor<strong>der</strong>ung demGeltungsbereich des Moduls 5 und <strong>den</strong> im<strong>Regelwerk</strong>svorhaben eingeführten Begriffenangepasst wurde.(3) Ein einzelnes versagenauslösendes Ereignis M1: Es ist sichergestellt, dass ein einzelnes techni- Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung in die genannte- 71 -

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