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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Durchführungen, die zur Einhaltung <strong>der</strong> Funktiondes Sicherheitsbehälters geschlossen wer<strong>den</strong> müssen,sind durch Mehrfachauslegung <strong>der</strong> Abschlussorganein Hintereinan<strong>der</strong>stellung zu sichern. DieAbschlussorgane müssen im Störfall automatischbetätigt wer<strong>den</strong>. Die Abschlussorgane und ihre Versorgungmit Energie müssen voneinan<strong>der</strong> unabhängigsein. Ausreichende räumliche Trennung ist erfor<strong>der</strong>lich.Die Abschlussorgane müssen gegenSprengstücke geschützt sein. Dasselbe gilt für ihreEnergieversorgung und ihre zugehörige Steuerung,sofern sie aus Sicherheitsgrün<strong>den</strong> funktionstüchtigbleiben müssen. Jedes einzelne Abschlussorganmuss die spezifizierten Dichtheitsbedingungen fürsich allein voll erfüllen. Die Abschlussorgane müssenunter <strong>den</strong> möglichen Störfallbedingungen (z.B.Überdruck, Temperatur, Strahlung und Feuchte)einwandfrei funktionieren.(3) Die zur Be- und Entlüftung des Sicherheitsbehältersnotwendigen Querschnitte <strong>der</strong> Leitungen, die in<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter führen, sollen möglichstklein sein. Die Absperrklappen müssen im Bedarfsfallschnell und mit hoher Zuverlässigkeit schließenund hinreichend lange dicht bleiben.(4) Montageöffnungen und Reservedurchführungenmüssen nach Benutzung auf Dichtheit überprüftwer<strong>den</strong>.(5) Alle übrigen Öffnungen des Sicherheitsbehältersmüssen während des Betriebs geschlossen sein.Der geschlossene Zustand muss von <strong>der</strong> Warte ausüberwacht wer<strong>den</strong> können.(6) Bei <strong>der</strong> Auslegung des Sicherheitsbehälters undseiner Rohrleitungsdurchführungen ist darauf zuachten, dass ein Bruch bzw. ein Riss einer an dieGebäudeabsperrarmatur anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungnicht zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Integritätdes Sicherheitsbehälters einschließlich <strong>der</strong> Absperr-M4:7.3.2(13)(12)M4,7.3.2(7)M1,3.6 (1)Abs. 5M47.5.2(7)M5:3.1 (5)M4:7.3.2(12)Folge.Durchführungen, die zur Einhaltung <strong>der</strong> Funktiondes Sicherheitsbehälters geschlossen wer<strong>den</strong>müssen, sind durch redundante Auslegung <strong>der</strong>Abschlussarmaturen in Hintereinan<strong>der</strong>stellunggesichert. Jede einzelne Abschlussarmatur erfülltdie spezifizierten Dichtheitsbedingungen für sichallein.Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zurFolge.Die Querschnitte <strong>der</strong> zur Be- und Entlüftung desSicherheitsbehälters notwendigen Leitungen,sind so gering wie möglich..Ein zuverlässiger, ausreichend schneller und hinreichendlangzeitiger Abschluss <strong>der</strong> Durchdringungendurch <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ist gewährleistet.Montageöffnungen und Reservedurchführungenwer<strong>den</strong> nach Benutzung auf Dichtheit überprüft.Es sind Maßnahmen und Einrichtungen vorhan<strong>den</strong>,die es ermöglichen, die Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> leittechnischen Einrichtungen und ihr Zusammenwirkenmit <strong>den</strong> aktiven und passivenKomponenten des Sicherheitssystems zu überprüfenund <strong>den</strong> Zustand dieser sicherheitstechnischenEinrichtungen zu überwachen.Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtÜberführt in M4, Nummer 7.3.2 (13), (12),Der Schutz gegen Sprengstücke und dieFunktionsfähigkeit bei Störfallbedingungensind durch die allgemeine Auslegung gegenFolgewirkungen von Störfällen abgedeckt.Der 2. Satz wurde in M1, Nummer 3.6 (1)Absatz 5 überführt.Der 1. Satz ist in Bezug auf die betroffenenÖffnungen unbestimmt und wurde nicht übernommen.Der 2. Satz ist in Modul 5 (3.1 (5)erfasst.Der 1. Teil von (6) wurde überführt in M4,Nummer 7.3.2 (12). Der 2. Teil wurde in M4,Nummer 7.3.2 (15) übernommen.- 67 -

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