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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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nachlässigbar ist.(3) Um die gefor<strong>der</strong>te Dichtheit des Sicherheitsbehältersim Laufe <strong>der</strong> Betriebszeit zu gewährleisten,sind regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen <strong>der</strong>integralen Leckrate durchzuführen. Sie müssen beisolchen Drücken durchgeführt wer<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en diegemessenen Leckraten reproduzierbar sind und bei<strong>den</strong>en ein ausreichen<strong>der</strong> Rückschluss auf dieLeckrate bei Auslegungsbedingungen möglich ist.Der Prüfdruck muss mindestens 0,5 bar Überdruckbetragen. Sind die gemessenen Leckraten trotzdurchgeführter Ertüchtigungsarbeiten nicht innerhalb<strong>der</strong> zutreffen<strong>den</strong> Messgenauigkeit reproduzierbaro<strong>der</strong> ist ein ausreichen<strong>der</strong> Rückschluss auf dieLeckrate bei Auslegungsbedingungen nicht möglich,so muss die Wie<strong>der</strong>holungsprüfung <strong>der</strong> integralenLeckrate bis hin zum maximalen Störfalldruck durchgeführtwer<strong>den</strong>. Die Kammerungen <strong>der</strong> Durchführungenmüssen bei Auslegungsdruck des Sicherheitsbehältersprüfbar sein.(4) Die erste wie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfung für<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ist vor Aufnahme des erstenLeistungsbetriebes durchzuführen. Alle weiterenwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen <strong>der</strong> integralen Leckratesind am Ende einer Abschaltphase nach Abschlussaller Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen,die die Dichtheit des Sicherheitsbehälters verän<strong>der</strong>nkönnen.(5) Die Dichtheit <strong>der</strong> an das Leckabsaugsystemangeschlossenen Komponenten sowie des Systemsselbst sind in einer gemeinsamen Messung mindestenseinmal jährlich zu Beginn und am Ende einerRevisionsphase quantitativ zu bestimmen.(6) Die Ummantelungen <strong>der</strong> Durchführungen desSicherheitsbehälters sind regelmäßig im Betrieb aufDichtheit zu prüfen.(7) Der Erfolg aller Wartungs- und Reparaturmaßnahmenan Komponenten, die für die Dichtheit desSicherheitsbehälters von Bedeutung sind, ist zuM4:7.5.2(1)M4:7.5.2(2)M4:7.5.2(3)M4:7.5.2(6)Um die gefor<strong>der</strong>te Dichtheit des Sicherheitsbehälterswährend <strong>der</strong> vorgesehenen Betriebsdauer<strong>der</strong> Anlage sicherzustellen, wer<strong>den</strong> regelmäßigwie<strong>der</strong>kehrende Prüfungen <strong>der</strong> integralenLeckrate durchgeführt.Die erste wie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfung für<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter wird vor Aufnahme desersten Leistungsbetriebes durchgeführt. Alle weiterenwie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen <strong>der</strong> integralenLeckrate wer<strong>den</strong> am Ende einer Abschaltphasenach Abschluss aller Wartungs- und Reparaturarbeitendurchgeführt, die die Dichtheit desSicherheitsbehälters verän<strong>der</strong>n können.Die Dichtheit <strong>der</strong> an das Leckabsaugsystem angeschlossenenKomponenten sowie des Systemsselbst wer<strong>den</strong> in einer gemeinsamen Messungmindestens einmal jährlich zu Beginn undam Ende einer Revisionsphase quantitativ bestimmt.Die Kammerungen <strong>der</strong> Rohrdurchführungen desSicherheitsbehälters, die Schleusen, Kabeldurchführungenund Montagedeckel wer<strong>den</strong> regelmäßigund nach Instandhaltungsmaßnahmen imBetrieb auf Dichtheit geprüft.Der Erfolg aller Wartungs- und Reparaturmaßnahmenan Komponenten, die für die Dichtheitdes Sicherheitsbehälters von Bedeutung sind, istDer Prüfdruck und Prüfbedingungen sind inKTA 3405 festgelegt. Der 2. Absatz wur<strong>den</strong>icht übernommen, weil generell das Vorgehenbei Abweichungen von <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungenin diesem <strong>Regelwerk</strong> nicht festgelegtwird.„mindestens einmal jährlich“ wurde nichtübernommen, da Betriebszyklen länger dauernkönnen.In M4 wer<strong>den</strong> (Ab-) Kammerungen,Kammerungen und Ummantelungen vonDurchführungen als „Kammerungen“ bezeichnet.Verfahrensfragen wur<strong>den</strong> nicht übernommen.- 65 -

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