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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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mit <strong>der</strong> Absolutdruckmethode (KTA 3405) Fassung2/79Ergänzend gilt:(1) Der Sicherheitsbehälter und seine Durchführungensowie <strong>der</strong>en Abkammerungen sind vor <strong>der</strong> Inbetriebnahmeeiner Druckprüfung und einerLeckratenprüfung bis zum Auslegungsdruck zu unterziehen.Vor Beginn <strong>der</strong> Leckratenprüfung müssenalle mit <strong>der</strong> Druckprüfung in Verbindung stehen<strong>den</strong>Arbeiten abgeschlossen sein. DieLeckratenerstprüfung ist, ausgehend vom drucklosenZustand des Sicherheitsbehälters mit ansteigen<strong>der</strong>Druckstufenfolge bei dem für die regelmäßigwie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfung vorgesehenenDruck von mindestens 0,5 bar Überdruck und Auslegungsdruckvorzunehmen.(2) Grundsätzlich müssen zur ersten integralenLeckratenprüfung alle Durchführungen des Sicherheitsbehältersbis zum ersten inneren o<strong>der</strong> äußerenFestpunkt sowie ihre ersten inneren o<strong>der</strong> äußerenAbsperreinrichtungen vorhan<strong>den</strong> sein. Die Durchführungendes Sicherheitsbehälters sind durch die vorgesehenenAbsperreinrichtungen mit betriebsgerechtemAntrieb abzuschließen. Bei <strong>der</strong> Prüfungdürfen Blindverschlüsse bei <strong>den</strong>jenigen Systemenverwendet wer<strong>den</strong>, die im späteren Betrieb nicht mit<strong>der</strong> Atmosphäre des Sicherheitsbehälters direkt inVerbindung stehen, weiterhin bei <strong>der</strong> Sumpfsaugleitungund an <strong>den</strong> für die Auslösung <strong>der</strong> Notkühlmaßnahmennotwendigen Wirkdruckleitungen, fallsnachgewiesen wird, dass <strong>der</strong> Einfluss dieser Systemeauf die Dichtheit des Sicherheitsbehälters ver-M4:7.4.3(2) Abs.1(3)(4)M4:7.4.3(5)Fassung 2/79Der Sicherheitsbehälter und seine Durchführungensowie ihre Kammerungen wer<strong>den</strong> vor <strong>der</strong>Inbetriebnahme zum Integritätsnachweis einerDruckprüfung unterzogen. Sicherheitsbehälter,bei <strong>den</strong>en als Betriebsfall Unterdruck vorgesehenist o<strong>der</strong> auftreten kann, wer<strong>den</strong> entsprechendgeprüft.Die Dichtheit des Sicherheitsbehälters wird miteiner integralen Leckratenprüfung belegt.Die erste Leckratenprüfung wird, ausgehend vomdrucklosen Zustand des Sicherheitsbehälters, mitansteigen<strong>der</strong> Druckstufenfolge bei dem für dieregelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Leckratenprüfungvorgesehenen Überdruck und bei Auslegungsdruckvorgenommen.Die regelmäßig wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Leckratenprüfungen wer<strong>den</strong> bei solchen Drückendurchgeführt, bei <strong>den</strong>en die gemessenenLeckraten reproduzierbar sind und bei <strong>den</strong>en einausreichen<strong>der</strong> Rückschluss auf die Leckrate beiAuslegungsbedingungen möglich ist.Grundsätzlich sind zur ersten integralenLeckratenprüfung alle Durchführungen desSicherheitsbehälters bis zum ersten inneren o<strong>der</strong>äußeren Festpunkt sowie ihre ersten innereno<strong>der</strong> äußeren Absperreinrichtungen vorhan<strong>den</strong>.Die Durchführungen des Sicherheitsbehälterswer<strong>den</strong> durch die vorgesehenen Absperreinrichtungenmit betriebsgerechtem Antrieb abgeschlossen.Bei <strong>der</strong> Prüfung können Blindverschlüssebei <strong>den</strong>jenigen Systemen verwendetwer<strong>den</strong>, die im späteren Betrieb nicht mit <strong>der</strong>Atmosphäre des Sicherheitsbehälters direkt inVerbindung stehen.Überführt in M4, Nummer 7.4.3 (2) Absatz 1,(3) und (4). Die Druck- und Leckratenprüfungvor Inbetriebnahme steht in M4 unter Herstellung,Nummer 7.4.3. In M4 wird das Ziel <strong>der</strong>Prüfungen klarer formuliert. Die Anfor<strong>der</strong>ungenan <strong>den</strong> Prüfdruck und die Prüfbedingungenfür die Leckratenprüfung stehen in KTA3405.Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen („weiterhin bei <strong>der</strong>…“) wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Detailanfor<strong>der</strong>ungen wer<strong>den</strong> in KTA 3405,Ziffer 5.3 gestellt.- 64 -

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