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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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ständig überwacht und dokumentiert wird.(2) Durch Auswahl <strong>der</strong> Fertigungsverfahren(Schweißung und Wärmebehandlung) ist sicherzustellen,dass an allen Stellen <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>te zäheWerkstoffzustand unter allen betriebs- und störfallbedingtenAnlagenzustän<strong>den</strong> erhalten bleibt.(3) Der Prüfdruck bei <strong>der</strong> Erstdruckprüfung ist gleichdem 1,1- fachen Auslegungsdruck multipliziert mitdem Verhältnis <strong>der</strong> Streckgrenzen bei Prüf- undAuslegungstemperatur. Die Druckprüfung ist durchbegleitende Spannungs- und Dehnungsmessungenzu überwachen.(4) Nach <strong>der</strong> Druckprüfung und im Rahmen <strong>der</strong>wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Prüfungen sind zerstörungsfreiePrüfungen durchzuführen. Das Vorgehen ist mit demGutachter abzustimmen.5.5 Dichtheitsprüfungen, LeckratenprüfungenFolgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Integrale Leckratenprüfung des Sicherheitsbehälters(3)M4:7.4.1(4)(8) c).M4:7.4.3(2)achtung <strong>der</strong> gestellten Werkstoff- und Bauteilanfor<strong>der</strong>ungengestatten.Der Fertigungsablauf wird so überwacht unddokumentiert, dass Abweichungen von <strong>den</strong> vorgegebenenQualitätsmerkmalen zuverlässig erkanntwer<strong>den</strong> und Ursachen für Abweichungeneindeutig festgestellt wer<strong>den</strong> können. Zusätzlichvorgenommene Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong>Qualitätsmerkmale wer<strong>den</strong> dokumentiert.Für Schweißzusätze und -hilfsstoffe sind geeigneteZulassungsprüfungen o<strong>der</strong> Eignungsprüfungendurchgeführt. Der Hersteller weist über entsprechendeVerfahrensprüfungen nach, dass erdie vorgesehenen Schweißverfahren sicher beherrscht.Die Werkstoffeigenschaften stellen sicher, dassan allen Stellen ein ausreichend zäher Werkstoffzustandunter allen betriebs- und störfallbedingtenAnlagenzustän<strong>den</strong> erhalten bleibt.Der Sicherheitsbehälter und seine Durchführungensowie ihre Kammerungen wer<strong>den</strong> vor <strong>der</strong>Inbetriebnahme zum Integritätsnachweis einerDruckprüfung unterzogen. Sicherheitsbehälter,bei <strong>den</strong>en als Betriebsfall Unterdruck vorgesehenist o<strong>der</strong> auftreten kann, wer<strong>den</strong> entsprechendgeprüft.Diese Druckprüfung wird zur Erkennung eventuellerAbweichungen von spezifizierten Vorgabendurch begleitende Spannungs- und Dehnungsmessungenüberwacht. Nach <strong>der</strong> Druckprüfungwer<strong>den</strong> repräsentative zerstörungsfreie Prüfungendurchgeführt.Folgende KTA-Regel liegt hierzu vor:Integrale Leckratenprüfung des Sicherheitsbehältersmit <strong>der</strong> Absolutdruckmethode (KTA 3405)Bisher kein allgemeines Kriterium im <strong>Regelwerk</strong>.Überführt in M4, Nummer 7.4.1 (4) und (8) c).Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ung an Fertigungsverfahrenschon abgedeckt durch M4, Nummer7.4.1 (2) (siehe oben unter (1)).Die Werkstoffeigenschaften wer<strong>den</strong> in 7.4.1(8) c) und Schweißverfahren speziell in M4,7.4.1 (4) angesprochen.Ziffern (3) und (4) <strong>der</strong> RSK LL überführt in M4,Nummer 7.4.3 (2). In M4 wer<strong>den</strong> die Prüfunggenerell gefor<strong>der</strong>t und <strong>der</strong>en Ziel angesprochen.Die Anfor<strong>der</strong>ung zum Prüfdruck sowieweitere Randbedingungen <strong>der</strong> Prüfung sind inKTA 3401.3, Ziffer 10 überführt wor<strong>den</strong>.Verweise auf Regeln des KTA erfolgengrundsätzlich im „Wegweiser“ zum <strong>Regelwerk</strong>und nicht in <strong>den</strong> Modulen.- 63 -

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