13.07.2015 Aufrufe

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(3) Die Betonhülle des Reaktorgebäudes mussDirektstrahlung nach außen in genügendem Maßeabschirmen. Sie muss die Anlage gleichzeitiggegen Einwirkungen von außen schützen (vgl.Kap. 19.).(4) Alle für die Beherrschung von Störfällen notwendigenelektrischen und mechanischen Einrichtungeninnerhalb des Sicherheitsbehälterssind auf störfallbedingte Umgebungsbedingungenauszulegen.(5) Im Sicherheitsbehälter verlegte Kabel undRohrleitungen, die zur Beherrschung von Störfällenerfor<strong>der</strong>lich sind, müssen redundant undräumlich ausreichend voneinan<strong>der</strong> getrennt verlegtwer<strong>den</strong>. Sie dürfen infolge eines Störfallsund seiner Folgen, wie z.B. infolge von Rohrbrücheno<strong>der</strong> Brän<strong>den</strong>, sowie infolge von Einwirkungenvon außen nicht in dem Maße in ihrer Funktionbeeinträchtigt wer<strong>den</strong>, dass die sichere Abschaltungdes Reaktors und die Nachwärmeabfuhrverhin<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>.(6) Eine sichere Handhabung des Wasserstoffsim Sicherheitsbehälter und in <strong>den</strong> Kreisläufenwährend des bestimmungsgemäßen Betriebs istzu gewährleisten. Falls notwendig, müssen hierfürbeson<strong>der</strong>e Einrichtungen vorhan<strong>den</strong> sein.M4:7.2 (3)M4:7.3.1(3)7.3.2(12)M4:2.5.1(5)Anlagenteile. (...)Das umgebende Gebäude schirmt Direktstrahlungnach außen in genügendem Maße ab undschützt <strong>den</strong> Sicherheitsbehälter sowie die darinbefindlichen Einrichtungen gegen unzulässigeFolgen bei <strong>den</strong> für die Anlage berücksichtigtenEinwirkungen von außen.7.3.1 (3) (siehe oben unter (1))Die räumliche Anordnung <strong>der</strong> Durchführungengenügt <strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gesamtanlageresultieren<strong>den</strong> For<strong>der</strong>ungen nach räumlicherTrennung redundanter Systeme. Eine Störung aneiner Durchführung einschließlich des Abrissesvon ggf. anschließen<strong>den</strong> Rohrleitungen hat nichtdie Beschädigung weiterer Durchführungen zurFolge.Es ist sichergestellt, dass in <strong>den</strong> Sicherheitsebenen1 und 2 die Mengen von Wasserstoff(Radiolysegase, Dosiergase), die aus <strong>den</strong> Kreisläufenin eine nicht inertisierte Atmosphäre desSicherheitsbehälters übertreten können, soweitbegrenzt bleiben, dass eine zündfähige Ansammlungmit Folgescha<strong>den</strong>spotenzial ausgeschlossenist.Hinweis: Siehe auch "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke:Kriterien für die Auslegung und <strong>den</strong> sicheren Betrieb vonbaulichen Anlagenteilen, Systemen und Komponenten "(Modul 10, in dem Abschnitt 2.2.8.2).Überführt in M4, Nummer 7.2 (3). Präzisierung<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen.Ist durch Nummer 7.3.1 (3) M4 abgedeckt.Überführt in M4, Nummern 7.3.1 (3), , 7.3.2(12). M4 enthält die allgemeine For<strong>der</strong>ungnach Schutz <strong>der</strong> für die Funktion erfor<strong>der</strong>lichenEinbauten gegen Folgewirkungen aufSicherheitsebene 3 und 4a in Nummer 7.3.1(3) sowie <strong>den</strong> Schutz und die räumliche Trennungvon Durchführungen und Absperrorganenin Nummer und 7.3.2 (12). Diese deckenauch die im 2. Satz genannten Konkretisierungenmit ab.Überführt in M4, Nummer 2.5.1 (5) (und analog3.5.1 (6) für die Äußeren Systeme) in Bezugauf <strong>den</strong> Übertritt von Wasserstoff in <strong>den</strong>SHB im bestimmungsgemäßen Betrieb.Erweiterung um Kühlmittelverluststörfälle inM4, Nummer 7.3.2 (4). Dabei umfasst „Innerhalbdes Sicherheitsbehälters“ auch die Kreisläufe.Die For<strong>der</strong>ung nach beson<strong>der</strong>en Einrichtungenist überflüssig.7.3.2(4)Eine sichere Handhabung des Wasserstoffs(Radiolysegase, Dosiergase) innerhalb desSicherheitsbehälters wird sowohl während desbestimmungsgemäßen Betriebs (Sicherheitsebenen1 und 2) als auch bei einem Kühlmittelver-- 57 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!