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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Der Sicherheitsbehälter muss von einer Betonhülleumgeben sein. Der Zwischenraum mussInspektionen sicherheitstechnisch relevanterAnlagenteile erlauben. Er muss möglichst weitgehend,insbeson<strong>der</strong>e jedoch an <strong>den</strong> Durchführungenund <strong>den</strong> hochbeanspruchten Bereichen,inspizierbar sein. Im Zwischenraum muss langfristigausreichen<strong>der</strong> Unterdruck gehalten wer<strong>den</strong>können, auch wenn im Sicherheitsbehälter dieAuslegungsbedingungen herrschen. Der Zwischenraummuss über Filter und Kamin zu entlüftensein.(3) Der Sicherheitsbehälter einschließlich seinerAbsperrarmaturen, Schleusen und Durchführungenund das Druckabbausystem zur Druckbegrenzungbeim Siedewasserreaktor, sowie die fürseine Funktion erfor<strong>der</strong>lichen Einbauten, sindgegen Folgewirkungen aus Ereignissen <strong>der</strong>Sicherheitsebenen 3 (Bruchstücke, Strahl- undReaktionskräfte) sowie aus Transienten mit Ausfall<strong>der</strong> Reaktorschnellabschaltung <strong>der</strong> Sicherheitsebene4a ausgelegt bzw. durch baulicheEinrichtungen (Trümmerschutz) geschützt, sodass <strong>der</strong>en Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.Weiterhin ist <strong>der</strong> Sicherheitsbehälter durch baulicheEntkopplung <strong>der</strong>art geschützt, dass seineStandsicherheit auch bei <strong>den</strong> Notstandsfällen <strong>der</strong>Sicherheitsebene 4a erhalten bleibt. Ebensobleibt bei allen Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebenen3 und 4a einschließlich <strong>der</strong> Wirkung ausDruckdifferenzen die Standsicherheit bzw. Integritätvon Einbauten und Räumen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,erhalten. Dies gilt sowohl für die Vermeidungvon Einwirkungen, die von <strong>den</strong> Einbauten auf<strong>den</strong> Sicherheitsbehälter ausgehen, als auch fürdie Aufrechterhaltung aller erfor<strong>der</strong>lichen Funktionen<strong>der</strong> Einbauten wie Tragfunktion für Komponenten,Strömungsführung und räumliche Trennung.M4:7.2 (2)Der Sicherheitsbehälter ist von einem Gebäudeeingeschlossen. Das Gebäude ist so gestaltet,dass <strong>der</strong> Zwischenraum zwischen Sicherheitsbehälterund Gebäude bei Betriebsphasen mit geschlossenenSchleusen langfristig auf ausreichendemUnterdruck gehalten wer<strong>den</strong> kann,auch wenn im Sicherheitsbehälter die Bedingungenvon Ereignissen <strong>der</strong> Sicherheitsebene 3herrschen. Hierfür sind für das umgebende Gebäudebautechnische Einrichtungen vorhan<strong>den</strong> ,die die lüftungstechnische Dichtheit sicherstellen.Der Zwischenraum wird über Kamin und erfor<strong>der</strong>lichenfallsüber Filter entlüftet. Er erlaubt weiterhinInspektionen sicherheitstechnisch relevanterÜberführt in M4, Nummer 7.2 (2). „Betonhülle“ist auch ein „Gebäude“. Präzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen.Zuerst wer<strong>den</strong> Funktionsanfor<strong>der</strong>ungengestellt, am Ende dieInspizierbarkeit gefor<strong>der</strong>t.- 56 -

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