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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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Störfällen innerhalb <strong>der</strong> durch § 28 Abs. 3 Satz 1StrlSchV zulässigen Grenzen so gering wie möglichgehalten wer<strong>den</strong>. Dabei ist zu berücksichtigen,dass diese Störfälle eine ausreichend geringeEintrittswahrscheinlichkeit besitzen müssen.Freisetzungen bei anomalen Betriebsfällen (z.B.kurz dauern<strong>der</strong> Ausfall <strong>der</strong> Eigenbedarfsversorgung)sind auf die betrieblichen Abgaben gemäß45 StrlSchV anzurechnen.(2) In Analysen sind die relevanten Störfälle zuermitteln, die zu einer Freisetzung radioaktiverStoffe in die Umgebung des Kernkraftwerks führenkönnen.(3) Für die gemäß (2) ermittelten Störfälle ist dieStrahlenbelastung <strong>der</strong> Umgebung unter Verwendungrealistischer, hinreichend gesicherter An-M9:1.2 (2)M1:4.1 (3)M3:2 (4)M9:A 1.2(4)gebung des Standortes durch die Direktstrahlungund die Ableitung radioaktiver Stoffe aus <strong>der</strong>Anlage unterhalb <strong>der</strong> nach Vorgabe <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungzulässigen Grenzen unterBerücksichtigung aller Umstände des Einzelfallsso gering wie möglich gehalten. Ableitungen beiEreignissen auf <strong>der</strong> Sicherheitsebene 2 wer<strong>den</strong>auf die betrieblichen Ableitungen angerechnet.Die Grenzwerte <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnungfür die Bevölkerung wer<strong>den</strong> unter Berücksichtigung<strong>der</strong> Vorbelastung durch die genehmigteAbleitung radioaktiver Stoffe aus an<strong>der</strong>en kerntechnischenAnlagen, infolge des genehmigtenUmgangs mit radioaktiven Stoffen sowie ausfrüheren Tätigkeiten im Geltungsbereich <strong>der</strong>Strahlenschutzverordnung und aufgrund <strong>der</strong>Entlassaktivitäten von Iod-Therapie-Patienteneingehalten.Durch geeignete Auslegung wer<strong>den</strong> die radiologischenAuswirkungen von Ereignissen auf <strong>der</strong>Sicherheitsebene 3 unter Berücksichtigung allerUmstände des Einzelfalls so gering wie möglichgehalten.Der Auslegung zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vorfreisetzungsbedingten Strahlenexpositionen wer<strong>den</strong>höchstens die Störfallplanungswerte <strong>der</strong>Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegt.Die Vollständigkeit und <strong>der</strong> abdeckende Charakter<strong>der</strong> zu betrachten<strong>den</strong> Ereignisabläufe sindanlagenspezifisch gewährleistet.Bei <strong>der</strong> anlagenspezifischen Anwendung <strong>der</strong>Ereignislisten ist für die Sicherheitsebenen 2 bis4a die Vollständigkeit und <strong>der</strong> repräsentativeCharakter <strong>der</strong> in <strong>den</strong> Ereignislisten genanntenEreignisse für alle relevanten Betriebszuständeüberprüft.Dazu wer<strong>den</strong> belegte Annahmen über die Anfangszuständeund Eigenschaften <strong>der</strong> Anlage(z.B. bezüglich Aktivitätsinhalt, Leckraten, Wir-Es wur<strong>den</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen aus 2.2 (1) <strong>der</strong>RSK-LL an die Begrenzung und Reduzierung<strong>der</strong> Strahlenexposition übernommen und konsistentmit <strong>der</strong> StrlSchV formuliert.Welche Störfälle zu berücksichtigen sind, wirdin Modul 3 geregelt. Der 2. Satz aus 2.2 (1)wurde daher nicht in Modul 9 übernommen.Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Kriterien.Eine festgelegte Ereignisliste kann ggf. fürAnlagen unvollständig sein, insbeson<strong>der</strong>e beiEinbeziehung <strong>der</strong> Phase des Nichtleistungsbetriebs,wie sich durch Betriebserfahrungengezeigt hat. Daher wird <strong>der</strong> Verfahrensablaufzur Überprüfung <strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> anlagenspezifischenEreignisliste präzisiert (sieheauch Störfall LL Ziffer 2.1).Überführung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> RSK LLin die genannten Kriterien.Die Anfor<strong>der</strong>ung wird im Anhang 1, A 1.2 (4)- 3 -

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