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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(7) Die Äußeren Systeme müssen mit ausreichen<strong>der</strong>Fehlererkennbarkeit prüfbar sein.M4: 3.2(2)4.2.3 Herstellung - -(1) Für die Herstellung <strong>der</strong> Komponenten <strong>der</strong>Äußeren Systeme sind nur qualifizierte Herstellerzuzulassen, die herstellerseitig über eine zuverlässigeQualitätssicherung verfügen. Die Einhaltung<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherungdes Komponenten- bzw.Halbzeugherstellers ist zu gewährleisten.M4:3.4.1(2)(2) Vor Beginn <strong>der</strong> Fertigung sind vom KomponentenherstellerFertigungs- und Prüfunterlagenzu erstellen, die vom Reaktoranlagenlieferer zubestätigen und vom Gutachter im Rahmen ihrersicherheitstechnischen Bedeutung in ausreichendemUmfang überprüft sein müssen. Betreiber,Reaktoranlagenlieferer und Komponentenherstellerhaben in geeigneter Weise dafür Sorgezu tragen, dass die in <strong>den</strong> Fertigungs- und Prüfunterlagenenthaltenen Anfor<strong>der</strong>ungen erfülltM4:3.4.1(1)(3)Zähigkeit ist für alle Werkstoffe die spezifikationsgemäßeFertigung durch Zeugnisse belegt.Für ferritische Stähle ist ein ausreichend hohesNiveau <strong>der</strong> Zähigkeit im Bereich <strong>der</strong> Hochlagegegeben. Bei Belastungen aus stationären Betriebszustän<strong>den</strong><strong>der</strong> Sicherheitsebenen 1 und 2liegt die niedrigste Beanspruchungstemperaturoberhalb <strong>der</strong> Sprödbruch- Übergangstemperatur,wodurch auch eine definierte Mindest-Zähigkeitsichergestellt ist. Dies gilt für Grundwerkstoff,Schweißgut und Wärmeeinflusszone von Komponentenmit vergleichsweise hohen Spannungsgrenzen.Weiterhin sind alle Komponenten konstruktiv sogestaltet, dass die Kriterien für eine beanspruchungsgünstige,werkstoff-, fertigungs- und funktionsgerechtesowie wartungsfreundliche Ausführungerfüllt sind und die zerstörungsfreien Prüfungenbei <strong>der</strong> Herstellung und am Aufstellungsortsowie die zerstörungsfreien wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong>Prüfungen im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchführbarsind. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Schweißnähteund <strong>den</strong> Trägerwerkstoff plattierter Werkstoffbereiche.Für die Herstellung wer<strong>den</strong> qualifizierte Verfahrenund Hersteller eingesetztDie zur Sicherstellung <strong>der</strong> Integrität einzuhalten<strong>den</strong>Qualitätsmerkmale sind festgelegt und bei<strong>der</strong> Planung des Fertigungsablaufs berücksichtigt.Der Fertigungsablauf wird so überwacht unddokumentiert, dass Abweichungen von <strong>den</strong> vorgegebenenQualitätsmerkmalen zuverlässig erkanntwer<strong>den</strong> und eine eindeutige Rückverfolgbarkeithinsichtlich ihrer Ursache möglich ist.Überführt in M4, Nummer 3.2 (2) mit einigenPräzisierungen.Überführt in M4, Nummer 3.4.1 (2). Anfor<strong>der</strong>ungenan Prozeduren wur<strong>den</strong> nicht übernommen.Überführt in M4, Nummer 3.4.1 (1) und (3).Anfor<strong>der</strong>ungen an Prozeduren wur<strong>den</strong> nichtübernommen.- 47 -

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