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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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(2) Anlagenteile, die Hilfsfunktionen für dieseSysteme ausführen, insbeson<strong>der</strong>e Systeme undKomponenten kleiner Nennweite fallen nicht in<strong>den</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Äußeren Systeme. Fürdie Sekundärmäntel <strong>der</strong> Dampferzeuger geltendie Regelungen nach Kapitel 4.1.4.2.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an Konstruktion, Auslegung,Werkstoffe, Herstellung, PrüfbarkeitDie gefor<strong>der</strong>te inhärent hohe Sicherheit <strong>der</strong>Komponenten und Systeme <strong>der</strong> Äußeren Systemeist auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Rahmenspezifikation"Basissicherheit von druckführen<strong>den</strong> Komponenten"4) sicherzustellen.Die Grundzüge <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sind nachfolgendin (1) bis (5) und in Abschnitt 4.2.3 und4.2.4 festgelegt.4)Rahmenspezifikation "Basissicherheit von druckführen<strong>den</strong>Komponenten", RSK(1) Die Konstruktion <strong>der</strong> Komponenten <strong>der</strong> ÄußerenSysteme muss insgesamt optimiert sein hin-(2) Zum Geltungsbereich gehören folgende Komponenten:a) Druckbehälter,b) Rohrleitungen und Rohrleitungsteile (einschließlichDruckentlastungsrohre und Ausstrahldüsenfür SWR),c) Pumpen undd) Armaturen,einschließlich <strong>der</strong> integralen Bereiche <strong>der</strong> Komponentenstützkonstruktionen.M4:3.1 (3)M4: 3.2(1)Zum Geltungsbereich gehören nicht:a) Rohrleitungen und Armaturen kleiner o<strong>der</strong>gleich DN 50. Für Rohrleitungen und Armaturendieses Abmessungsbereiches geltendie Kriterien nach dem Abschnitt 5.b) Einbauteile <strong>der</strong> Komponenten (die nicht Bestandteil<strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandung sind)und Zubehör,c) Anlagenteile, die Hilfsfunktionen für die hierbehandelten Systeme ausführen,d) Systemteile, <strong>der</strong>en Systemdruck allein durchdie geodätische Druckhöhe im Saugbereichbestimmt wird,e) Teile zur Kraft und Leistungsübertragung- in Pumpen und Armaturen sowie- für Prüfungen zum Funktionsfähigkeitsnachweis,f) Kleinteile.Die Basissicherheit <strong>der</strong> drucktragen<strong>den</strong> Wandungvon Komponenten, welche ein katastrophales,aufgrund herstellungsbedingter Mängel eintretendesVersagen eines Anlagenteils ausschließt,ist durch die Einhaltung nachfolgen<strong>der</strong>Kriterien unter Berücksichtigung des Betriebsmediumssichergestellt:−Einsatz hochwertiger Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich Zähigkeit und Korrosions-Überführt in M4, Nummer 3.1 (3) mit einigenPräzisierungen in Anlehnung an KTA 3211.2.Der Geltungsbereich entspricht dem <strong>der</strong> KTA3211 und wird nicht wie bei <strong>der</strong> DFU direkt umsicherheitsrelevante Kleinleitungen erweitert.Ähnlich wie bei DFU sollen jedoch für kleineRohrleitungen noch abgestufte Anfor<strong>der</strong>ungennach sicherheitstechnischen Kriterien aufgestelltwer<strong>den</strong>. Diese Ergänzung unter a) füllteine Lücke im bisherigen <strong>Regelwerk</strong>:Die Abgrenzung in RSK LL 4.2.1 (2) ist indieser Hinsicht weniger klar: Anlagenteile, dieHilfsfunktionen für diese Systeme ausführen,insbeson<strong>der</strong>e Systeme und Komponentenkleiner Nennweite fallen nicht in <strong>den</strong> Geltungsbereich<strong>der</strong> Äußeren Systeme. …Überführt in M4, Nummer 3.2 (1), umformuliertund erweitert in Anlehnung an die „Grundsätze“<strong>der</strong> Rahmenspezifikation Basissicherheit,ergänzt um „Korrosionsbeständigkeit“.- 44 -

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