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Dokumentation über den Verbleib der - Kerntechnisches Regelwerk

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prüften Gebiete nicht zu- Leckstellen o<strong>der</strong>Brüchen führen können, welche im Falle ihresplötzlichen Auftretens nicht von <strong>der</strong> Notkühlungund <strong>den</strong> sonstigen Maßnahmen <strong>der</strong> Reaktorsicherheitssystemebeherrscht wer<strong>den</strong>.Außerdem sind die genannten Beeinträchtigungendes Prüfumfangs an <strong>den</strong> Stegen beiFestlegung <strong>der</strong> Prüffristen zu berücksichtigen(vgl. Kap. 4.1.4.4.4).(6) Die verwendete Ultraschalleinrichtung kannso beschaffen sein, dass die Prüfköpfe für einzelneBereiche des Reaktordruckbehälters entwe<strong>der</strong>nur an <strong>der</strong> Innenseite o<strong>der</strong> nur an <strong>der</strong> Außenseiteangebracht sind. Hierbei muss vorausgesetztwer<strong>den</strong>, dass <strong>der</strong> gesamte Wandquerschnittausreichend geprüft wird. Für <strong>den</strong> Fall,dass diese Prüfkonzeption aufgrund spätererErfahrungen revidiert wer<strong>den</strong> muss, muss einezusätzliche Prüfung von <strong>der</strong> komplementärenSeite aus nachträglich ermöglicht wer<strong>den</strong> können.(7) Wie in (4) und (5) dargelegt, ist die Prüfbarkeit<strong>der</strong> gesamten Reaktordruckbehälterwand gefor<strong>der</strong>t.Soweit künftige Erfahrungen keine Ausweitungdes Prüfumfangs notwendig wer<strong>den</strong> lassen,können die im Wie<strong>der</strong>holungsfall zu prüfen<strong>den</strong>Bereiche auf die folgen<strong>den</strong> Reaktordruckbehälterteilebegrenzt bleiben:1. alle Stumpf-, Stutzen- und Anschweißnähte,einschließlich einer benachbarten Grundwerkstoffzone,<strong>der</strong>en Breite für Stumpf- undStutzennähte mindestens 50 mm beiUnterpulverund Lichtbogenhandschweißungund 100 mm bei Elektroschlackeschweißung,und <strong>der</strong>en Breite und Tiefe beiAnschweißnähten mindestens 25 mm beträgt.Die Prüfung erfolgt auf längs und quer zurNahtrichtung verlaufende Fehler.2. Stege zwischen <strong>den</strong> Bohrungen für die Durchführung<strong>der</strong> Steuerstabstutzen und Messstutzen.3. Innenkanten <strong>der</strong> Kühlmittelstutzen über ihrenprüften Gebiete nicht zu- Leckstellen o<strong>der</strong>Brüchen führen können, welche im Falle ihresplötzlichen Auftretens nicht von <strong>der</strong> Notkühlungund <strong>den</strong> sonstigen Maßnahmen <strong>der</strong> Reaktorsicherheitssystemebeherrscht wer<strong>den</strong>.Außerdem sind die genannten Beeinträchtigungendes Prüfumfangs an <strong>den</strong> Stegen beiFestlegung <strong>der</strong> Prüffristen zu berücksichtigen(vgl. Kap. 4.1.4.4.4).Die verwendete Ultraschalleinrichtung kann sobeschaffen sein, dass die Prüfköpfe für einzelneBereiche des Reaktordruckbehälters entwe<strong>der</strong>nur an <strong>der</strong> Innenseite o<strong>der</strong> nur an <strong>der</strong> Außenseiteangebracht sind. Hierbei muss vorausgesetztwer<strong>den</strong>, dass <strong>der</strong> gesamte Wandquerschnitt ausreichendgeprüft wird. Für <strong>den</strong> Fall, dass diesePrüfkonzeption aufgrund späterer Erfahrungenrevidiert wer<strong>den</strong> muss, muss eine zusätzlichePrüfung von <strong>der</strong> komplementären Seite ausnachträglich ermöglicht wer<strong>den</strong> können.Wie in (4) und (5) dargelegt, ist die Prüfbarkeit<strong>der</strong> gesamten Reaktordruckbehälterwand gefor<strong>der</strong>t.Soweit künftige Erfahrungen keine Ausweitungdes Prüfumfangs notwendig wer<strong>den</strong> lassen,können die im Wie<strong>der</strong>holungsfall zu prüfen<strong>den</strong>Bereiche auf die folgen<strong>den</strong> Reaktordruckbehälterteilebegrenzt bleiben:1. alle Stumpf-, Stutzen- und Anschweißnähte,einschließlich einer benachbarten Grundwerkstoffzone,<strong>der</strong>en Breite für Stumpf- undStutzennähte mindestens 50 mm beiUnterpulverund Lichtbogenhandschweißungund 100 mm bei Elektroschlackeschweißung,und <strong>der</strong>en Breite und Tiefe beiAnschweißnähten mindestens 25 mm beträgt.Die Prüfung erfolgt auf längs und quer zurNahtrichtung verlaufende Fehler.2. Stege zwischen <strong>den</strong> Bohrungen für die Durchführung<strong>der</strong> Steuerstabstutzen und Messstutzen.3. Innenkanten <strong>der</strong> Kühlmittelstutzen über ihrenSiehe oben unter 4.1.4.4.2Siehe oben unter 4.1.4.4.2- 41 -

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